Jahr: 2016 (Seite 36 von 39)

AHA und Initiative „Pro Baum“ verurteilen Massenfällungen am halleschen Steintor

Wie bereits seit Langem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ befürchtet, haben die Massenfällungen am halleschen Steintor fast zur Komplettzerstörung des Parks am Steintor geführt. Die sehr große Besorgnis beider Organisationen in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich haben sich somit leider bestätigt.
Nach den gegenwärtigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

1a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südosten Zukreuzung Magdeburger Straße & Krausenstraße & Am Steintor  (1)

1a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südosten Zukreuzung Magdeburger Straße & Krausenstraße & Am Steintor (1)

Die bisher durchgeführten und ggf. noch zu befürchtenden Fällungen zielen nunmehr offenkundig auf eine komplette Vernichtung des Parks ab. Nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ ist das ein weiterer Ausdruck einer arroganten, ignoranten und fachlich inkompetenten Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), welche sich einreiht in die Massenabholzungen in Delitzscher Straße, Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Beesener Straße, in der Paracelsusstraße und am Gimritzer Damm. Der Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur spielt bei den Planungen weder bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) unter Leitung des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, noch bei einer Mehrheit des halleschen Stadtrates eine erkennbare Rolle. Immer wieder verdeutlicht sich dabei, dass bei der halleschen Stadtplanung Gehölze nur als Störfaktoren gelten und so behandelt werden.

3a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südwesten Zukreuzung Am Steintor & Große Steinstraße  (1)

3a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südwesten Zukreuzung Am Steintor & Große Steinstraße (1)

Beide Organisationen forderten immer wieder den vollständigen Erhalt des Steintorparks und appellierten daher dringend an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf die Planungen entsprechend anzupassen. Ebenso mahnten AHA und Initiative „Pro Baum“ immer wieder an, noch einmal genau zu überprüfen, wie es tatsächlich mit der Gesundheit und Standfestigkeit der Bäume bestellt ist. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 und in Folge der Exkursion am 24.09.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsame Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor. Dazu zählte neben technischen Vorschlägen zur Umverlegung der Gleise, von Straßenabschnitten und Wegen, der Vorschlag einer Verkehrsberuhigung des Areals „Am Steintor“. Die Verkehrsströme müssen nicht über den Platz verlaufen. Ferner können die Bahngleise fahrbahnunabhängig verlaufen. Eine Aufwertung des Platzes ist ebenso zu erwarten, da bestehende bzw. sich entwickelnde Gastronomie Teile des Bereiches mitnutzen können.
Die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nahmen offenbar keine Notiz von den Vorschlägen und Überlegungen.

Wer Interesse an der ebengenannten Stellungnahme hat, kann diese in der AHA-Homepage http://www.aha-halle.de lesen. Hier der Link zum Artikel mit der Stellungnahme.
Nunmehr fordern AHA und die Initiative „Pro Baum“ endlich die alternativen Vorstellungen zur Gestaltung und Entwicklung des Schlüsselbereiches in der Stadt Halle (Saale) ernst zu nehmen, alle weiteren Fällungen sofort zu stoppen und den Park mit umfassenden Gehölzneupflanzungen wieder zu beleben!

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert die sofortige Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“, der wasserbaulichen Arbeiten an den Uferböschungen entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ und den nachhaltigen Schutz des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Geschehnisse im Salegster Forst. Im Rahmen der AHA-Veranstaltung vom 30.01.2016 stellten die Exkursionsteilnehmer im Bereich des Fließgewässers „Schlangengraben“ sowie schwerpunktmäßig in dem sich in Richtung der Ortschaft Jeßnitz erstreckenden Waldareal des Salegaster Forstes unhaltbare Zustände fest. Entlang der Waldwege lagerten zahlreiche Holzstapel, die von früheren Durchforstungsaktionen zeugten. An vielen Stellen – auf den unbefestigten Waldwegen und in der Fläche auf dem Waldboden – lassen umfangreiche Schäden auf dem weichen Untergrund (durch Befahren mit Kraftfahrzeugen) darauf schließen, dass die Belange des Bodenschutzes im Rahmen der bisherigen forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ nicht einmal ansatzweise Berücksichtigung fanden. Entlang der im Rahmen der AHA-Veranstaltung zurückgelegten Wegstrecke konnten sich die Exkursionsteilnehmer anhand solcher Hinterlassenschaften wie Baumstubben mit frischen Sägespuren und umfangreichen Schäden auf dem Waldboden (infolge des Befahrens der Waldbodenflächen mit Kraftfahrzeugen) davon überzeugen, dass hier mehrere Dutzend Bäume (Stieleichen, Eschen, Hainbuchen, verschiedene Ahornarten) unterschiedlichen Alters aus dem Bestand entnommen worden sind. Zahlreiche Farbmarkierungen an den Bäumen weisen darauf hin, dass die Holzerntearbeiten im Bereich des Salegaster Forstes noch längst nicht abgeschlossen sind. Während der AHA-Exkursion legten einige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr im Salegaster Forst bei den Exkursionsteilnehmern den Verdacht nahe, dass in verstärktem Maße auch illegal Bäume aus dem Gehölzbestand dieses Auenwaldes entnommen werden. Weiterhin nahmen die Teilnehmer der AHA-Exkursion mit großer Bestürzung zur Kenntnis, dass entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ stellenweise eine Umgestaltung der Uferböschung erfolgte, wobei als Material für die Ufergestaltung der Aushub der kurz zuvor ausgebaggerten Fließgewässerabschnitte Verwendung fand. Die Entnahme von Ufergehölzen und die Abrundung bzw. Abflachung der Uferböschungen geschah offenbar ungeachtet der Tatsache, dass das Fließgewässer „Schlangengraben“ mit seinen Steilufern große Bedeutung als Brutgebiet des Eisvogels hat. Abgesehen davon, dass diese wasserbaulichen Maßnahmen naturschutzfachlich völlig inakzeptabel sind, setzen derartige Gestaltungsmaßnahmen an Fließgewässern aus wasserrechtlicher Sicht normalerweise die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens voraus. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ergibt sich nun die Frage, ob ein solches Planfeststellungsverfahren im Vorfeld dieser wasserbaulichen Arbeiten eingeleitet wurde.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist nach Auffassung des AHA die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz dieser Vorgänge am Schlangengraben zwingend notwendig. Es drängt sich dem Beobachter dieser Ereignisse der Eindruck auf, dass hierzulande bei der Anwendung Naturschutz- und Wasserrechts mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits werden solche wasserbaulichen Vorhaben, wie z.B. der harte Uferverbau im Bereich der Katzenbrücke (am Schlangengraben) schnell und unbürokratisch durchgewunken, während andererseits ein Naturschutzverein – der auf der Gewässersohle eines Fließgewässers einige Störsteine zu platzieren beabsichtigt – sofort den Hinweis auf die zwingende Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens, als Voraussetzung für die Umsetzung dieser gewässerökologischen Maßnahme, erhält. Es stimmt die Mitglieder des AHA sehr nachdenklich, dass von behördlicher Seite zum einen vor den schädlichen Auswirkungen des Betretens der Waldbodenflächen gewarnt wird, wenn sich etwa Spaziergänger abseits der Wanderwege bewegen, während zum anderen die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung der sensiblen Auenwaldökosysteme und somit das Befahren der Waldböden mit Kraftfahrzeugen und schwerer Holzerntetechnik (z.B. Holzvollernter auch als Harvester bekannt) weitgehende Duldung erfährt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht in der fortgesetzten forstwirtschaftlichen Nutzung des Salegaster Forstes eine erhebliche Beeinträchtigung des Waldökosystems. Da die menschlichen Aktivitäten wie auch die Lärmentwicklung im Zusammenhang mit der Holzernte – insbesondere durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen der Holztransportfahrzeuge im Auenwald und aufgrund des verstärkten Einsatzes von Motorkettensägen – nicht unerheblich sind, legt dies beim AHA die Befürchtung nahe, dass gerade jene besonders störungsempfindlichen Tierarten (Brutvögel u.a.m.) schon sehr bald aus dem Salegaster Forst für immer verschwunden sein
werden. Darüber hinaus sieht der AHA mit großer Sorge, dass die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung dieses naturnahen Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ zu einer nachhaltigen Zerstörung der Auenwaldstruktur führt. Natürliche, urwaldartige Auenwaldstrukturen, die einen großen Artenreichtum an Tieren und Pflanzen aufweisen, können sich aufgrund der permanenten anthropogenen Einflussnahme kaum ausbilden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage: Hartholzauenwälder sind in der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands mit der Gefährdungsklasse 1 (von vollständiger Vernichtung bedroht) eingestuft. Hartholzauenwälder sind nach FFHRichtlinie, Anhang I, „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. In Deutschland sind sie nach § 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“. In den gesetzlich geschützten Biotopen gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot. So sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, verboten. Und hier gelten per se die Auenwälder generell als geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops stellt sogar nach § 69 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Schutzgebiete des ökologischen Netzes Natura 2000 dienen im Wesentlichen dem Schutz der in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung, sowie der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten. Zudem sind die Tier- und Pflanzenarten gemeinschaftlichen Interesses des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng zu schützen. Sie sind aufgrund ihrer europaweiten Gefährdung und Verbreitung als Arten und Lebensräume gemeinschaftlicher Bedeutung in die Anhänge aufgenommen worden. Der § 19 BNatSchG besagt außerdem, dass bei einer Schädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes der oben genannten Arten oder Lebensräume die verantwortliche Person die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen hat (Wiederherstellungspflicht).

Der § 2 BNatSchG unterstreicht die Unterstützung der Behörden zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden (Vorbildfunktion).“
Das Befahren der Auenwaldböden mit Kraftfahrzeugen oder sogar mit dem Holzvollernter (Harvester) ist aus bodenschutzfachlicher Sicht gänzlich abzulehnen, denn langfristige Schäden auf einem beachtlichen Teil der befahrenen Waldbodenflächen wären die Folge. Es kommt hierbei zu ungünstigen Veränderungen des Bodengefüges, die mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasser-, Luft-, Wärme- und Nährstoffhaushaltes sowie der Durchwurzelbarkeit der von der Bodenverdichtung betroffenen Standorte einhergehen. Ergänzend zu den eingangs genannten Forderungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Umsetzung folgender Maßnahmen im Interesse eines nachhaltigen Schutzes des Auenwaldökosystems „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) für dringend geboten:

  • Unterbindung des unkontrollierten Fahrzeugverkehrs im Salegaster Forst durch geeignete bauliche Maßnahmen (verschließbare und vandalismusbeständige Absperreinrichtungen) an den Zufahrtswegen zum Salegaster Forst
  • Ausweisung des Salegaster Forstes als Naturschutzgebiet bzw. Angliederung des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ an das bereits bestehende Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ – falls dies noch immer nicht erfolgt sein sollte – und konsequente Durchsetzung des Veränderungsverbotes (gemäß § 31 Abs. 2 NatSchGLSA und § 23 Abs. 2 BNatSchG)
  • Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im näheren Umfeld des Salegaster Forstes sowie in der Muldeaue insgesamt
  • Schutz der störungsempfindlichen Biozönose des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ beispielsweise auch dadurch, dass für diesen Bereich nur stille, natur- und landschaftsschutzkonforme Erholungsmöglichkeiten akzeptiert werden (Wanderungen im Salegaster Forst sollten Erholungsuchenden nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt sein.)
  • Naturwacht – Einsatz von „Rangern“ zur konsequenten Überwachung des zu schützenden Waldgebietes „Salegaster Forst“
  • Abwendung der Schadfaktoren, Rückgängigmachung eingetretener Fehlentwicklungen: Alle stehenden und fließenden Gewässer im Salegaster Forst sind in ihrem natürlichen Zustand zu belassen bzw. ist der natürliche Zustand wiederherzustellen. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Salegaster Forstes sollte sofort eingestellt werden.
  • Verstärkter Grundwasserschutz, z.B.: Es darf keine Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich der Muldeaue erfolgen.
  • Herstellung eines Biotopverbundes mit dem ca. 20 ha umfassenden Hartholzauenwald „Wolfener Busch“ (z.B. mittels einer Grünbrücke), mit dem Muldensteiner Berg und seinen dicht bewaldeten Hängen sowie mit der Fuhneniederung

PDF mit Bildern der Abholzung: Dokumentation Abholzung Salegaster Forst

Wer sich für den nachhaltigen Schutz und Erhalt des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) sowie für eine naturnahe Entwicklung der Auenlandschaften von Mulde, Elbe, Spittelwasser, Fuhne und Zörbiger Strengbach engagieren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktadressen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax: 01805 – 684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Sprechzeit: Nach telefonischer Vereinbarung über das Evangelische Kirchspiel Wolfen zu erreichen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Sprechzeit: Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
in der Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340 – 66158320
Fax: 0180 – 537 737 6961
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Der Mündungsbereich der Weißen Elster und Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.

Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.

59a-Halle Blick Aus Richtung Röpziger Brücke Saaleabwärts Nach Nordwesten

Halle Blick Aus Richtung Röpziger Brücke Saaleabwärts Nach Nordwesten

Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und –vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.

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Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2016 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 und 2015 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Februar 2016 sind noch folgende zwei jeweils ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:

Februar:

Samstag, den 13.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden
Samstag, den 20.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogel-arten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichte-ten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 30.01.2016, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.

Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar.

In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr mussten die Exkursionsteilnehmer feststellen, dass ohne erkennbaren und nachvollziehbaren Gründen die Abholzung von gezählten 12 Silberweiden und Hybridpappeln erfolgte. Dabei zerstörte man große Teile der Strauchschicht. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.
Der AHA fordert daher nunmehr die Stadt Merseburg auf die Angelegenheit aufzuklären sowie das Ergebnis und die Konsequenzen der Untersuchungen öffentlich darzustellen.

So haben am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, immer wieder umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen.
Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des NSG entdeckten die Exkursionsteilnehmer massive Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf fest. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung –insbesondere in den Sommermonaten- stark erhöht.

Entlang der Geisel hat man offenbar wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und –bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.

Die gegenwärtigen Aktivitäten in dieser Richtung bestätigen die Bedenken und unterstreichen ganz deutlich die Notwendigkeit der Vorschläge des AHA. Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst eine Kirrung, also „Lockfütterung“, entdeckten die Teilnehmer unweit des Kirschweges im Süden des NSG und FFH-Gebietes. Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind. Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.

Der AHA fordert jetzt daher einen sofortigen Stopp aller derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Isabell Schneider & Andreas Liste

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen und Fließgewässer in Sachsen, Sachsen – Anhalt und Thüringen

Im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.

Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken dringend geboten.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises sowie der Städte Leipzig und Halle (Saale) auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern. Ein entscheidender Schritt dahin ist das Bestreben der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen zuzulassen, sich massiv für den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig einzusetzen und zusammen mit Sachsen-Anhalt die Fortführung des in der Potenzialanalyse Elster-Saale-Kanal aus dem Jahr 2011 mit 106.004.035 Euro veranschlagten Elster-Saale-Kanals zu befördern. In dem Rahmen ist zudem besorgniserregend, dass das mit 37.867.500 Euro veranschlagte Schiffhebewerk für Schiffe mit einer Länge von 45 m ausgelegt sein soll.

Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude in einem geplanten bzw. kalkulierten Kostenumfang in Höhe von 10.868.875 Millionen Euro. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnte. Insbesondere Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weiße Elster und Pleiße sowie ihre Nebengewässer sind von massiven Ausbaumaßnahmen, Verlärmung und Abgasbelastungen von Motorbooten bedroht. Eng damit verbunden sind die Belastungen und Bedrohungen der gesamten Planungsregion verbunden.

In der Neuseenlandschaft –ebenso wie in den Fließgewässern-, bedeutet zudem eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr aufgehoben wären. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden. Darüber hinaus würde das nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu einer erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten Beeinträchtigung von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.

Stattdessen sollten der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt alles tun, Umwelt, Natur und Landschaft eine weitere und nachhaltigere gesunde Entwicklung zu ermöglichen und in dem Zusammenhang den Tourismus einzuordnen.
Ferner ist es unverständlich, dass u.a. das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 an der Einstellung der Zugstrecken Klostermansfeld – Wippra (Wipperliese), Wittenberg – Bad Schmiedeberg sowie Merseburg – Schafstädt festhält. Diese drei Bahnstrecken gehören zu touristisch bedeutsamsten Strecken, welche zum Südharz führt, die Wiege der Reformation der Kirche, den Kuranlagen in Bad Schmiedeberg und zur Dübener Heide verknüpft sowie die historische Stadt Merseburg mit den Historischen Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt verbindet. Die Erhaltung der Bahnstrecken bildet ein Bindeglied zwischen landesspezifischen Tourismus und Beitrag zur Umsetzung notwendiger Ziele im Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz. Dazu ist es erforderlich alles zu unternehmen, um Touristen von der Straße auf die Schiene zu bringen. Dazu gehören z.B. Koppelung von Eintrittskarten zu Stätten und Veranstaltungen mit den Fahrkarten, die Einrichtung von Rabattsystemen, die Verbesserung von Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern sowie verstärkte Werbung für diese Strecken.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.

Wer Interesse hat für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie an einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Seenlandschaft Mitteldeutschlands mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Schwabehaus
in der Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340 – 66158320
Fax.: 0180 – 573 737 6961
(beide Verbindungen deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Dienstag: von 18.00 bis 19.00 Uhr
attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

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