Schlagwort: Schutz (Seite 1 von 5)

Der Hufeisensee bedarf einer ökologisch verträglichen Entwicklung

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu gehören das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees, gekoppelt mit dem Bau eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle im geschützten Röhrichtbereich am Nordwestufer des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände und des Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Rahmen einer Exkursion am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Mitglieder des AHA einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dient. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide und auf der Peißnitzinsel eindeutig dazugehören.

Die Eröffnung des Golfplatzes am 11.08.2016 ist eine klare Provokation gegenüber dem Bestreben einer ökologisch orientierten Entwicklung des Hufeisenseegebietes. Damit drücken der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Labuschke und seine offensichtlich bestens noch bzw. wieder funktionierenden Seilschaften im Rathaus der Stadt Halle (Saale) ihr vereintes Handeln im Bestreben zur gezielten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft aus. Das Ganze findet offenbar mit Duldung bzw. Unterstützung der sachsen-anhaltischen Landesregierung statt. Ferner betreibt man momentan ein gezieltes Verschweigen der zahlreichen fachlich-fundierten Proteste und Bedenken. Die lobbyistisch geprägten Vorhaben und Vorkommnisse am Hufeisensee bedürfen aber eigentlich einer vielfältigen und gründlichen Überprüfung in allen Richtungen.
Der AHA erwägt ggf. mit Aktivitäten vor Ort, auf den „ersten Abschlag“ am Hufeisensee am 11.08.2016 zu reagieren.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA weiterhin und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

DRK-Trainings- und Ausbildungszentrum verstärkt Zerstörung von Natur, Landschaft und Umwelt an Halles Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt und dargelegt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

24-Halle-Büschdorf Hufeisensee Westufer Blick Nach Nordosten

24-Halle-Büschdorf Hufeisensee Westufer Blick Nach Nordosten

In dem Blickwinkel betrachtet ist es unverantwortlich und skandalös am Nordwestufer des Hufeisensees ein Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle zu errichten. Eigentlich müsste es für eine Einrichtung des DRK, welche sich dem Schutz und Erhalt des menschlichen Lebens widmet, selbstverständlich sein, auch Verständnis für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft aufzubringen. Leider ist das offensichtlich bei der DRK-Wasserwacht Halle nicht in dem notwendigen Umfang vorhanden, so dass sie sich an dem von den politisch Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) im Verbund mit den Betreibern des Golfplatzes initiierten flächendeckenden Zerstörung und Vernichtung von Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee beteiligen möchte. Offenbar haben sich die Verantwortlichen der DRK-Wasserwacht Halle wenig bzw. gar keine Mühe gegeben sich über Alternativstandorte Gedanken zu machen. Insofern wäre es skandalös und unverantwortlich, wenn der Steuerzahler den ca. 400.000,00 Euro teuren Neubau in bzw. an nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu schützenden Schilfbereichen und Gehölzhecken finanziell mitträgt und die Beitragszahler der Krankenkassen den laufenden Betrieb an dem Standort weiter finanzieren.
Der AHA ruft daher die rund 500 Mitglieder des Vereins auf, sich ebenso für den Schutz, Erhalt und sukzessive Entwicklung des halleschen Hufeisensees einzusetzen und den Neubau eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht an dem Standort zu unterbinden!

25-Halle-Büschdorf Hufeisensee Westufer Blick Nach Nordosten

25-Halle-Büschdorf Hufeisensee Westufer Blick Nach Nordosten

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees, bietet der AHA eine Mitwirkung in seiner ehrenamtlichen „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ an. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos vom 29.09.2015: Christine Fröhlich

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Dazu zählen auch Abholzungsmaßnahmen, welche jüngst in dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ stattgefunden haben. Im Wegebereich des arten- und strukturreichen Restauenwaldes erfolgte die Fällung zahlreicher Gehölze. Dazu zählen Eschen, Feldulmen, Spitz- und Eschenahorne sowie mehrerer Holunder und Blutroter Hartriegel. Ferner nahm man Schnittarbeiten an Bäumen vor. Darüber hinaus befuhr man mit schwerer Technik das Auenwaldgebiet und beschädigte streckenweise massiv die Wege im dem Naturschutz- und FFH-Gebiet. Erst Ende November 2015 stellte der AHA umfassende Abholzungen und Beschädigungen am Wegesystem fest.
Der AHA fordert daher erneut und mit Nachdruck die Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde auf die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Ggf. ist eine Beschwerde bei der EU-Kommissionen zu prüfen, da die massiven Eingriffe und Schäden in dem Schutzgebiet, hinsichtlich Häufigkeit und Heftigkeit zunehmen.

Für den AHA ist weiter unverständlich, dass die Stadt Halle (Saale) weiterhin an dem Plan festhalten möchte, 19 Bäume an der Saalepromenade nördlich der Burg Giebichenstein und des Amtsgartens fällen zu wollen. Die Begründung, dass man „historische Sichtbeziehungen“ herstellen möchte, erscheint nicht stichhaltig, unlogisch und somit nur vorgeschoben. Diese Sichtachsen stören die umfassenden baulichen und strukturellen Ausweitungen von Schiffs- und Bootsanlegeanlagen seit den 90er Jahren. Der Motorbootanlegesteg nordwestlich der Giebichensteinbrücke ist zudem massiver Ausgangspunkt von vermehrten Lärm- und Abgasbelastungen.

Von daher fordert der AHA den Stadtrat und den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) auf, derartige Planungen und Vorhaben zu stoppen, um nicht noch mehr Schaden anzurichten, wie u.a. am Fuße der Klausberge geschehen. Außerdem gilt es zu prüfen, inwieweit eine unverzügliche Einschränkung der baulichen und strukturellen Überfrachtungen mit Schiffs- und Bootsanlegesteganlagen erfolgen kann.

Derartige Vorkommnisse und Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ dringend geboten ist und sogar eher einer umfassenden Verstärkung bedarf.

Wer sich dazu ebenso ehrenamtlich mit einbringen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme und ihres Einzugsgebietes für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz und Entwicklung der Helme sowie u.a. ihrer Nebengewässer Zorge und Thyra sowie des Gesamtraumes der Goldenen Aue zwischen Südharz und Kyffhäusergebirge ein. Dazu gehören die Schaffung der Möglichkeiten einer sukzessiven Wiederherstellung der Mäandrierungen der Fließgewässer, die Sicherung und Freihaltung von Gewässerschonstreifen mit einer beidseitigen Mindestbreite im Umfang von 10 m sowie die Rückgabe umfassender Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen.

Dabei empfindet es der AHA begrüßenswert, dass in einem gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar sind. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Hier erscheint die Beseitigung von Uferbefestigungen dringend vonnöten. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.

Mit Sorge nimmt der AHA immer wieder das Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga wahr, welche trotz Fischtreppe eine unüberwindbare Barriere für aufwärts wandernde Fische darstellt. Hier sollte die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen.

Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes Schlossberg bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält. Im Bereich der Helme unterhalb von Aumühle haben eingetragene Zweige von Silberweiden zu einer Störwirkung mit Chancen zu einer naturnaheren Entwicklung mit Mäandrierung geführt. Diese Entwicklung gilt es nach Ansicht des AHA unbedingt zu sichern bzw. weiter zu befördern.

Der AHA verfolgt momentan mit sehr großem Interesse die Diskussion zur Absenkung des Wasserspiegels der Talsperre Kelbra. Nach Auffassung des AHA gilt es eine klare länderübergreifende Verordnung zum Ablassen des Stauwassers in der Talsperre Kelbra zu erlassen, um den Schutz der dortigen Fauna und Flora zu sichern und dabei eine entsprechende Arten- und Strukturvielfalt zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere die Funktion als Rast- und Nahrungsplatz für den Kranich, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Wasservögel, Amphibien, Fische, Insekten und Spinnen. Dazu ist es aber notwendig, dass die Auenlandschaft als Ganzes mit seinen Beständen an Gehölzen, Wiesen, Hochstauden sowie Röhricht und Schilf einen umfassenden Schutz genießt. Dazu bedarf es nach Ansicht des AHA u.a. einer wissenschaftlich-fachlich fundierten und rechtlich eindeutigen Verordnung, welche das Ablassen des Stauwassers regelt. Somit unterstützt der AHA grundsätzlich das Anliegen des Fördervereins Numburg e.V. und drückt sein Unverständnis zu den ablehnenden Haltungen des Talsperrenbetriebes und des Kreisanglervereines aus. Von daher sind nun die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und die Staatsregierung des Freistaates Thüringen, aber auch die Landkreise Mansfeld-Südharz, Kyffhäuserkreis und Nordhausen gefordert.

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA für sehr sinnvoll, eine sehr komplexe Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.

In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die BürgerInnen und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzuggebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert mehr Schutz der Saaleaue zwischen Halle-Lettin sowie Salzatal und Wettin-Löbejün

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den Landschafts-und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstückt fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152 ha großen Naturschutzgebietes ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Entlang der Saale besteht am Fuße der Lunzberge und des Waldgebietes in den Hanglagen von Neuragoczy eine ca. 125 ha große Aue, welche den Namen Roitzschwerder im Landkreis Saalekreis trägt und im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bezeichnung „Die Aue“ führt. Hier hält der AHA die Erstellung eines Schutz- und Entwicklungskonzeptes für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welche momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil großräumig als Kleingartenanlage dient, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Brachwitzer Alpen, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten. Darüber hinaus erscheint eine schrittweise Beräumung der Kleingartenanlage sinnvoll zu sein, welche erst beim letzten Hochwasser im Juni 2013 mehrere Meter und für mehrere Wochen unter Wasser stand.
In dem Zusammenhang ist ein sorgsamer Umgang mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten erforderlich, da auch die angrenzenden Gebiete sehr wichtige Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum ausüben.
Dazu zählt ganz besonders ebenfalls das Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy. Der vielfältige Gehölzbestand mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten Unterholzbestand aus Sträuchern und Jungbäumen bietet zahlreichen Tierarten Unterschlupf und Nahrung. Eine losgelöste Betrachtung von den beiden Naturschutzgebieten und der Saaleaue ist somit nicht möglich.

Die nunmehr in Folge des Orkans von Anfang Juli 2015 stattfindenden Abholzungen im Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy haben unverantwortlicherweise zu größeren und kleineren Kahlschlägen geführt. Somit erleidet der Gehölzbestand vorrangig durch die ebengenannten Abholzungen umfassenden Schaden. Dabei hätte es genügt Gehölze zu entfernen, welche sich direkt an Wegen, Straßen und Gebäuden befinden, um Schaden von den Menschen abzuhalten. Die Stämme sowie Äste, Zweige und Kronenteile könnten aufgeschichtet neue Lebensräume schaffen, welche zudem die Basis für eine sukzessive Neuentwicklung bilden können.
Auf Grund dieser Tatsachen hält der AHA ein unverzügliches Ende der Abholzungen dringend vonnöten. In dem Zusammenhang fordert der AHA die zuständigen Behörden des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Salzatal auf dies zu veranlassen durchzusetzen und zu kontrollieren.

An der Stelle sieht der AHA dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert Freihaltung des Saugrabentals zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner ließen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände eingreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt.

1a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten  (1)

1a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten (1)

Ein nunmehr errichteter neuer Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle hat zu einer Vernichtung einer Wiese unweit der Ecke Blücherstraße/Begonienstraße geführt. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen.
Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) keine Rolle. Der AHA muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern und Schotter zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsraum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, wäre ein Baustopp und Rückbau dringend geboten. An der Stelle möchte der AHA noch einmal darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt momentan täglich bis 80 ha Flächen einer Neuversiegelung durch Verkehrs-, Wohnungs- und Gewerbebebauung zum Opfer fallen. Das entspricht etwa im Jahr der Fläche der Stadt München.

Im Rahmen einer Stellungnahme des AHA zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001, beinhaltet u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche am Heidesee sowie sogar recht ausführlich Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben beinhaltet. Diese Überlegungen dienen einem intensiven Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Saalegebiet und Dölauer Heide; um Lebensraum und Rückzugsgebiete sowie um Biotop- und Grünverbundsysteme zu sichern und bestenfalls zu erweitern.

Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck das Saugrabental zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art freizuhalten und endlich einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu gewährleisten!

2a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten  (1)

2a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten (1)

Fotos Andreas Liste

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