Kategorie: Stellungnahmen (Seite 1 von 5)

Stellungnahme zur 1. Änderung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Verkehrsknotens Am Steintor, Az.: II/61.6/01-2014-1

Die gegenwärtigen Planungen beruhen auf zwei grundsätzlichen Fehlern, welche vorrangig in der verfehlten Umwelt- Bau- und Verkehrspolitik von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) begründet liegt:

  1. Bau- und Verkehrsplanungen ordnen immer grundsätzlich die Belange von Umwelt- und Naturschutz denen von Bau bzw. Verkehr unter. Alternativen finden keine ernsthafte Prüfung, erfahren ein permanentes Aussetzen bzw. weist man mit fadenscheinigen Begründungen zurück. Beispielsweise liegen den Einwendern noch immer keine ordnungsgemäßen Reaktionen auf seine Stellungnahmen und Erklärungen vom 10.04.2013 und in Folge der Exkursion vom 24.09.2013 vor.
  2. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 21.12.2011 trat eine Neuverordnung der Baumschutzsatzung in der Stadt Halle (Saale) in Kraft, welche beispielsweise folgende Regelung beinhaltet, Zitat:
    㤠3 Schutzgegenstand
    Gegenstände dieser Satzung sind:

    1. Laubbäume, Ginkgo und Eiben, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 50 cm aufweisen. Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 100 cm Höhe und bei Bäumen mit tieferem Kronenansatz das Maß unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes maßgeblich,
    2. Straßenbäume unabhängig vom Stammumfang,
    3. alle Bäume der Baum-Ersatzpflanzungen i. S. d. § 9 dieser Satzung und Bäume sonstiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere i. S. d. § 15 Bundesnaturschutzgesetz, unabhängig vom Stammumfang. Sie werden nachfolgend als „Bäume“ bezeichnet.
    4. Vom Schutz ausgenommen sind Bäume der Arten bzw. Hybriden und Zuchtformen: Eschenahorn (Acer negundo), Götterbaum (Ailanthus altissima), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Pappel, außer Schwarzpappel (Populus nigra) und Zitterpappel (Populus tremula).“, Zitat Ende

    Gerade die unter Punkt 4 genannten, fachlich nicht nachvollziehbaren Schutzausnahmen zeugen davon, dass man einen ordnungsgemäßen Schutz von Bäumen und Sträuchern zugunsten verfehlter Bau- und Verkehrspolitik geopfert hat. Diesen Punkt 4 gilt es zu streichen, da er auf keiner fachlich soliden und somit logischen Grundlage beruht. Dadurch erfährt der Schutz von Gehölzen eher eine ungerechtfertigte Einschränkung. Dies sei somit als Antrag zu verstehen.
    An der Stelle sei ferner darauf hingewiesen, dass die Initiative „Pro Baum“ mit Schreiben vom 25.11.2007 einen „Antrag vom 29.10.2007 auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001“ vorgelegt, welcher seitens der Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) bisher keine Reaktion erfuhr.

Wie bereits in der Stellungnahme vom 10.04.2013 festgestellt, ist folgende Einschätzung schon zum gegenwärtigen Restgehölzbestand des einst umfassenden Gehölzbestandes im Park am Steintor zu treffen:

Nach den bisherigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

Die gegenwärtigen Planungen beinhalten keine Angaben zu der angedachten pauschalen Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Eine Fällung von mindestens 6 und „im Bedarfsfall“ weiteren 5 Bäumen hätte die Abholzung von maximal weiteren 11 Bäumen zur Folge. Angenommen die 28 Pauschalfällungen kämen so nicht zum Tragen, dann wären 30 Bäume – 11 Bäumen = 19 Bäume übrig, was praktisch fast einer Totalvernichtung des Parks gleichkommt.

Von daher sind alle Baumaßnahmen so zu planen und durchzuführen, dass die Bäume im Kronen- und Wurzelbereich ausreichend Schutz erfahren.

Ansonsten sei auf die Stellungnahmen und Erklärungen vom 10.04.2013 und in Folge der Exkursion vom 24.09.2013 verwiesen, welche ausführlich auf Alternativplanungen und Schutzmaßnahmen für den Gehölzbestand hinweisen. Von daher ist Bestandteil dieser Stellungnahme die ebengenannten Stellungnahmen und Erklärungen vollumfänglich hinzuziehen

Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Zu Begründung

Zu 1.4. Geländeverhältnisse im Gelände, Seite 8

Die Einschätzung der LMBV ist hier nicht dokumentiert und ist mit großer Skepsis zu betrachten, da durch die Bergbautätigkeit eine umfassende Zerstörung der Grund- und Schichtwasserleiter erfolgte. Mit dem Neuanstieg der Alttagebaue ist mit umfassenden Veränderungen im Fließverhalten des Wassers zu rechnen, da damit zu rechnen ist, dass es sich neue Abflussleiter sucht.

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthers- dorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerb- liche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Auto- verkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastun- gen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belas- tungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher ver- baute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäl- dern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hoch- staudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Bi- otopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ kei- nesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflus- sung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bo- denversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit hö- heren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rech- nen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tage- baue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluf- tentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Ver- bauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entspre- chenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH- Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Ver- schlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Verän- derung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehe- maligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 16 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinläng- lich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und be- darf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht. Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 17 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädti- schen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Um- setzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu be- trachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Be- bauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Beste- hende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 19 bis 21

Alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche ange- geben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versie- gelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flä- chen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3.1. Sicherung des Einzelhandelsstandortes, Seiten 23 und 24

Wie bereits unter 2.5. erwähnt erfolgt bei einer Erweiterung der vorhandenen Verkaufs- flächen im Umfang von 27.740 m² = 2,77 ha um 17.260 m² = 1,73 ha auf 45.000 m² = 4,5 ha eine weitere Verschärfung des Versiegelungsgrades mit seinen negativen öko- logischen Folgen, wie vermehrte Erhitzung, Ausbleiben des Versickerns von Wasser im Boden und oberflächiger Abfluss sowie Vernichtung von Acker-, Grün- und Gehölzflä- chen. Dies auf einer Fläche, welche einen Umfang von etwa 4,167 Fußballfeldern ent- spricht und etwa die Hälfte der versiegelten Fläche pro in tag in Deutschland ausmacht. Nicht erkennbar ist die Anzahl der angedachten Flächen für Parkplätze und Aufenthalts- bereichen außerhalb der Verkaufsflächen.

Zu 3.2. Entwicklung des Gewerbegebietes, Seiten 24 bis 26

Die hier getroffenen Aussagen lassen ebenfalls keine Angaben zur Notwendigkeit des Vorhabens erkennen. Es handelt sich hier offenbar nur um Privatinteressen derjenigen, welche ihre Handelsflächen auf Kosten der Umwelt, Natur und der Landschaft erweitern möchten. Die bereits in den 90er Jahren begangenen Fehler gilt es daher planerisch und räumlich nicht noch auszuweiten. Von daher ist eine Umwandlung von Wald- und Ackerland in Bauland die Zustimmung zu verweigern, da dafür das öffentliche Interesse fehlt. Alle diese Aspekte begründen das Erfordernis auf eine Bebauung aus überwiegendem Interesse der Öffentlichkeit zu verzichten.

Zu 3.3. Privatstraßen und Wege, Seiten 27 und 28

Die Angaben sind nicht überzeugend. Eine Ausgliederung aus der Bebauungsplanung kann daher nur bedeuten, dass man sich eine weitere Erweiterung von Stellflächen of- fenhalten möchte, ohne dafür Anhörungsverfahren durchführen zu wollen. Abgesehen davon, dass das Konzept der Verkaufsanlage sehr stark auf MIV orientiert ist.

Zu 4.1. Erfordernis der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB), Seiten 28 bis 30

Die Begründung des fachlichen Erfordernisses ist in keiner Weise erkennbar. Wenn die Attraktivität des Standortes sinkt ist es schon aus dem Grund schwer nachvollziehbar noch weitere 1,73 ha zu versiegeln. Das Vorhaben in Günthersdorf war von Anfang an sehr umstritten und ein Zeugnis einer verheerenden Raumordnungspolitik, welche zu Spitzenversiegelungen bis zu 130 ha pro Tag beitrugen. Dabei sind die Folgen von sol- chen großflächigen Versiegelungen hinlänglich bekannt.

Zu 4.2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB), Seiten 31 bis 40

Insbesondere die Behauptung unter b), dass neue Arbeitsplätze entstehen sollen ist we- der in Qualität und Quantität unterlegt und bewiesen. Auf Grund der unter 4.1. geschil- derten momentanen unternehmerischen Problemen ist daher keinesfalls mit der Schaf- fung neuer Arbeitsplätze zu rechnen. Auch spätere Äußerungen zur Definition des Standortes, um daraus Vorteile versor- gungs- und verkehrstechnisch abzuleiten sind von längst vergangen geglaubten Gedan- kengut behaftet und erscheinen fachlich nicht nachvollziehbar. Wie bereits mehrfach vorhergehend dargelegt stellen derartige Gewerbeanlagen ökologisch gesehen in Folge von Versiegelungen und Beförderung des MIV sowie ökonomisch gesehen einen mas- siven Abzug von Kaufkraft aus den Städten Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg dar. Diesen Zusammenhang haben die Planer in keiner Weise ordnungsgemäß untersucht. Somit kann man davon ausgehen, dass örtliche und regionale Auswirkungen nicht aus- reichend untersucht worden sind.

Zu 7.2. Auswirkungen auf vorhandene Einzelstandorte und zentrale Versorgungs- bereiche in der Stadt Leuna und den Nachbargemeinden, Seiten 75 bis 78

Die Darstellungen können nicht überzeugen. Eine Basis und der Umfang der Untersu- chungen sind nicht erkennbar. Dabei ließe sich analysieren, wie sich die Entwicklung seit der Entstehung der Verkaufseinrichtungen in Günthersdorf Anfang der neunziger Jahre sowie deren Auswirkungen auf die Region bestens analysieren und darstellen. Mit der Erweiterung der Verkaufsflächen ist womöglich eher mit einem weiteren Abzug von Kaufkraft aus den umliegenden Ober- und Mittelzentren zu erwarten. Das begründet sich schon damit, dass man offenbar mit erhöhten Kundenströmen und Gewinnen rech- net. Im Übrigen fehlen bei allen Gewinnberechnungen eigentlich mögliche Verantwortungen für den Verlust an unversiegelten Boden sowie Acker-, Grün- und Waldflächen. Deren Auswirkungen überträgt man wie selbstverständlich auf die Öffentlichkeit, während man beabsichtigt sich die Gewinne aus der Handelstätigkeit einzustreichen. Eine ordnungs- gemäße Berechnung der dauerhaften ökologischen Auswirkungen wäre den beabsich- tigten Gewinnen entgegenzurechnen.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 83 bis

Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 1.180 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 177.000 g = 177 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 23.600 m² = ca. 2,4 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme

Zu 7.4. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 80 und 81

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 1,73 ha und einer jährli- chen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 7.767 m³ pro Jahr = 7.767.000 l pro Jahr, was in etwa 21.279,45 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 82 bis

Entgegen der durchaus nachvollziehbaren Darstellung der gegenwärtigen Situation des Gebietes, erscheinen die Schlussfolgerungen unlogisch. So geht der Bericht auf Seite 104 davon aus, dass bei der Durchführung der Planung keine erhebliche Beeinträchti- gung der biologischen Vielfalt zu erwarten ist. Das ist angesichts der vorangegangenen Schilderungen zum gegenwärtigen Zustand fachlich inkorrekt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 1,73 ha großen Neu- versiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Acker- flächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flä- chenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich ent- wickelt haben können.

Ergebnis

Die Angaben zu den Ursprungsplanungsunterlagen weichen nicht nachvollziehbar ab. Eine zusätzliche Versiegelung von angeblich 1,73 ha kann angesichts der Größe des Vorhabens nicht stimmen. In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neu- versiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 18,70 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 84.150 m³ pro Jahr = 84.150.000 l pro Jahr, was in etwa 230.547,94 Liter = 230,55 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwas- sersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 18,70 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 18,70 ha, was einer Größe von rund 17,31 Fußballfeldern -18,70 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 17,31 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbun- den ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetter- bedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer vo- ranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzu- richten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehnte- langer Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen. Gegenwärtig finden immer wieder Gedenkveranstaltungen zum Herbst 1989 statt. Ge- nau aber da bildete der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine ent- scheidende Rolle. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortst eile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

AHA beklagt Fällungen im Forst Salegast in Landkreis Anhalt-Bitterfeld

An:
Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt
Präsident
Herrn Thomas Pleye
Ernst-Kamieth-Straße 02
06112 Halle (Saale)

Halle (Saale), den 27.05.2014

Anzeige eines Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes im Forst Salegast, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Sehr geehrter Herr Pleye,

als ehrenamtlich tätiger und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher sich insbesondere dem Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften widmet, führen wir regelmäßig Begehungen in Schutzgebieten und schützenswerten Gebieten durch. Im Rahmen einer solchen, unlängst erst durchgeführten Begehung im Forst Salegast, ist uns aufgefallen, dass unmittelbar am Waldweg – an der Wegstrecke zwischen der defekten Brücke und der Wegkreuzung „Invalidendreieck“ – mehrere Bäume gefällt worden sind.
. Darunter befanden sich u. a. auch 3 Exemplare der Baumart Feldahorn. Die Baumstämme wurden offenbar rasch in transportable Stücke zerteilt und weggebracht, während Äste und Zweige am Wegrand aufgeschichtet worden sind. Aus unserer Sicht ist die Rechtslage eindeutig: Gemäß § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten. Für uns ist somit weder rechtlich, noch naturschutzfachlich akzeptabel, dass es immer wieder zu mehr oder minder umfänglichen Fällungen in diesem sehr wichtigen und schützenswerten Teil der Auenlandschaft der Mulde kommt. Als einen Beleg senden wir Ihnen anbei 4 diesbezügliche Bilder zu.
Von daher bitten wir darum, dass Sie als zuständige obere Naturschutzbehörde unverzüglich die Angelegenheit untersuchen, die Verantwortlichen ermitteln und die strafrechtliche Relevanz prüfen. Ferner gibt uns die fortgesetzten Fällaktivitäten den Anlass verstärkt Begehungen im Forst Salegast durchzuführen. Darüber hinaus bitten wir Sie zu prüfen, ob der Einsatz von Parkrangern erfolgen kann, um somit einen allumfassenden Schutz des Naturschutzgebietes gewährleisten zu können.
Für eine alsbaldige Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liste
Vorsitzender

Anhang Bilder:

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04

Forderungspapier der Leipziger Naturschutzverbände zur zukünftigen gewässertouristischen Nutzung des Floßgrabens im FFH- und SPA-Gebiet Leipziger Auensystem

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) (AHA) e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalgruppe Leipzig e.V.
Deutscher Alpenverein (DAV), Sektion Leipzig e.V.
Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.
NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Leipzig e.V.
Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald (NuKLA) e.V.
Naturschutzbund Deutschland (NABU), Regionalverband Leipzig e.V.
Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.
Ornithologischer Verein zu Leipzig (OVL) e.V.
Verein Leipziger Wanderer e.V.
H&D Dienstleistung GmbH, Freizeit-Abenteuer.com

Koordination: Wolfgang Stoiber (NuKLA)
Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e. V.
Otto-Adam-Straße 14, 04157 Leipzig
Tel: 0178 666 2454
Tel: 0341 3503421
Fax: 0341 879 5292
E-Mail: stoiber@nukla.de

Forderungspapier der Leipziger Naturschutzverbände zur zukünftigen gewässertouristischen Nutzung des Elsterfloßgrabens und der Batschke im FFH- und SPA-Gebiet Leipziger Auensystem

Den besonders schönen, aber ökologisch sensiblen Floßgraben wollen viele Leipziger und Touristen gern als Wasserweg erkunden. Dies ist nachvollziehbar, kann aber nur unter gewissen Voraussetzungen stattfinden. Da sich der Floßgraben im europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) befindet, muss eine besondere Regelung getroffen werden, um die Schutzziele zu erhalten und zu erreichen. Die Leipziger Naturschutzverbände NABURegionalverband Leipzig e.V., Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald (NuKLA) e.V., Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V., BUND Regionalgruppe Leipzig e.V. und Deutscher Alpenverein, Sektion Leipzig e.V. sowie Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., NaturFreunde Leipzig e.V., Ornithologischer Verein zu Leipzig e.V., Verein Leipziger Wanderer e.V., Arbeitskreis Hallesche Auenwälder e.V. und H&D Dienstleistung GmbH, Freizeit-Abenteuer.com haben sich hier auf einen Forderungskatalog geeinigt, dessen Umsetzung aus ihrer Sicht eine noch tolerable Nutzung dieses ökologisch besonders wertvollen Gewässers darstellt:

Forderungspapier zur gewässertouristischen Nutzung des Floßgrabens (Komplettes Schreiben als Download PDF ca.0.6MB)

Vorschläge Fläche Norden Bruchsee Halle Saale

Vorschläge zur Entwicklung der Fläche nördlich des Graebsees, unweit der S-Bahnlinie von und nach Halle-Nietleben sowie an der Halleschen Straße und Am Bruchsee

Sehr geehrter Herr Wagner,

bekanntlich diente die obengenannte Fläche als Lagerplatz und ist nunmehr seit mehreren Jahren ungenutzt. Geprägt ist sie durch eine flächendeckende Versiegelung bestehend aus Betonplatten. Im Norden schließen sich die S-Bahnlinie von und nach Halle-Nietleben, im Osten eine Senke mit Abflussrinne, welche das Wasser des Graebsees zum Saugraben ableitet und von einem dichten Gehölzfläche eingerahmt ist, im Süden ein Rasen mit vereinzelten Obst- und Ziergehölzen, im entfernteren Sinne der Graebsee sowie im Westen die Verbindung zur Halleschen Straße an.
Nach Auffassung des AHA sollte eine komplette Entsiegelung der Fläche in Form der Beseitigung der Betonplatten, deren Unterbaus und der vorhandenen Müllablagerungen erfolgen. Das einzigste was zu belassen gilt, ist der Verbindungsweg zu der Senke mit Abflussrinne im Osten von der Fläche. Der AHA schlägt ferner vor in südlicher Richtung im Rahmen der Beräumung mehrere größere und kleinere, bis zu 1 m tiefe Senken bzw. Mulden zu schaffen, welche sich temporär mit Niederschlagswasser füllen und somit wichtigen Lebens- Rückzugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen bieten können. Ansonsten kann die Fläche einer sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben. Der AHA hält es darüber hinaus für sehr sinnvoll, den in südlicher Richtung anschließende Rasen in eine unregelmäßig gemähte Wiese umzugestalten.
Der AHA möchte in dem Zusammenhang seine am 12.06.2006 vorgelegten und anbei beiliegenden konzeptionellen Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees erneut aufzugreifen.
Ferner erklärt sich der AHA bereit die beräumte Fläche nördlich des Graebsees, unweit der S-Bahnlinie von und nach Halle-Nietleben sowie an der Halleschen Straße und Am Bruchsee im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten zu betreuen.
Für ein positives Aufgreifen der Vorschläge und eine Antwort wären wir sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Liste
Vorsitzender

Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees

I. Ausgangssituation und Anliegen

Wasser des Graebsees wird gegenwärtig abgepumpt und über eine Kombination von unterirdischen Rohren und einer offenen, befestigten Flutrinne in die Kanalisation abgeführt. Die Flutrinne befindet sich in einer Senke nördlich des Graebsees und ist von zahlreichen Gehölzen umgeben. Dazu zählen insbesondere Eschenahorn und Silberweide. Leider hat auf Veranlassung der Stadt Halle (Saale) ein umfassendes Abholzen zu Gunsten einer neuen Wasserleitung mit neuem Pumpenhaus am Graebsee stattgefunden. In der Senke selbst befindet sich eine offenbar nährstoffreiche Wiese, welche in westlicher Richtung durch einen Betonplattenweg von zwei Altweiden und einem Schilfstandort getrennt ist.
Seit längerem nun gilt es zu überlegen, inwieweit das abgepumpte Wasser einerseits in dem besagten Gelände zur Entwicklung eines Feuchtgebietes beitragen kann, aber andrerseits einer Abführung des Wassers zum Saugraben möglich ist. Dies ist Anliegen dieser konzeptionellen Vorschläge.

II. konzeptionelle Vorschläge

Die Überlegungen gehen dahingehend, die Wasserführung und –leitung des Wassers bis zur Senke beizubehalten, aber den befestigten Abfluss aufzuheben und in Form eines naturnaheren Weiterfluss in die Senke weiterzuführen. Das Ziel soll es sein das Gelände durch das vordringende Wasser in ein Feuchtgebiet umzuwandeln. Ansätze dazu sind bereits im westlichen Teil der Senke zu erkennen, wo sich Altweiden und ein Schilfgebiet entwickelt hat. Ferner gilt es die Möglichkeit eines Überlaufes zu schaffen, welcher in niederschlagsreichen Zeiten bzw. Zeiträumen den Abfluss in Richtung des Saugrabens zulässt. Eine Weiterführung der Ableitung in einer offenen und unbefestigten Form gilt es zudem zu prüfen.
Mit dem Vorhaben könnte das Graebseegebiet weiter strukturell und ökologisch aufgewertet und um ein Feuchtgebiet erweitert werden. Was die mögliche Ableitung zum Saugraben angeht, dürften sich die Überlegungen mit denen der Stadt Halle (Saale) durchaus decken. Entscheidende Unterschiede liegen in dem Umbau vorhandener Einrichtungen sowie der Schonung von Pflanzenbeständen im Zuge der Baumaßnahmen. Darüber hinaus könnte mit der weiteren Entwicklung eines Feuchtgebietes ein weiterer Lebensraum von zahlreichen Tieren und Pflanzen entstehen. Auch ist durch Verdunstung, welche in der Region bei ca. 600 bis 700 mm liegen soll, mit einer Veränderung des Mikro- und Makroklimas des unmittelbaren Umfeldes zu rechnen.
Nicht zu unterschätzen ist auch der umweltbildende und –pädagogische Aspekt, welcher schon mit der Einrichtung der Ausgangssituation zur Entstehung des Feuchtgebietes eintreten kann. In späteren Zeiten gehören insbesondere Erfassung und Auswertung der Zusammensetzung der Tier- und Pflanzenarten sowie der Boden- und Wasserqualität. Ebenfalls interessant wäre die Entwicklung des Umfeldes im Blickpunkt einer Veränderung des Mikro- und Makroklimas.
Jedoch gilt es hydrologisch zu prüfen, inwieweit einsickerndes Wasser in größeren Mengen wieder in den Graebsee zurückfließt oder durch Verdunstung und Abfluss mehr Wasser aus dem See abgeführt wird und dieser Vorgang kaum in Erscheinung tritt.

III. Zusammenfassung und Ausblick

Das Bemühen den Wasserstand des Graebsees zu senken ist durchaus korrelativ mit dem Anstieg von Wasserständen an der Bausubstanz in Halle-Neustadt zu sehen. Jedoch kann das abgepumpte kostbare Nass auf dem Weg zum Saugraben zur weiteren ökologischen und strukturellen Bereicherung des Graebseegebietes beitragen. Dies gilt es anzustreben und zu entwickeln. Noch dazu die Vorschläge sich entlang einer vorhandenen Entwässerungstrasse orientiert und nicht von einer landschafts- und naturstörenden Neuverlegungsvariante ausgehen. Neben der zu erwartenden Bereicherung der Landschaft und Natur ist der umweltbildende Aspekt nicht zu vernachlässigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. mit seiner Arbeitsgruppe Graebsee würde das Vorhaben gerne begleiten wollen.

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