Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Die Stadt Halle (Saale) ist entscheidend und vielfältig von der 413,00 km langen Saale mit ihrem 24.167,00 km² großem Einzugsgebiet sowie ihrer Auen und Nebengewässer geprägt. Als größtes Nebengewässer im Stadtgebiet ist die 257,00 km lange Weiße Elster mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 5.154,00 km² zu nennen.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Beide Flussverläufe sind länderübergreifend und bestimmen ganze Landschafts- und Naturräume. Sie fungieren als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume, Entstehungsgebiete und Korridore für Kalt- und Frischluft dienen als Wasserspeicher und Retentionsräume, der Erholung der Menschen sowie stellen einen wichtigen Bestandteil in der menschlichen Entwicklungsgeschichte der Menschheit dar.
Bereits am 11.12.1961 beschloss der Rat des Bezirkes die Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes „Saale“.
Nunmehr besteht im Land Sachsen-Anhalt kreisübergreifend ein 34.616,9443 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Saale“.
Die Stadt Halle (Saale) hatte am 25.10.2012 für eine Fläche von 2.314,00 ha eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschlossen.
Im § 4 Verbote ist u.a. vermerkt, Zitat:
„Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind alle Handlungen verboten, die zu einer Störung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können oder den Schutzzweck nach § 3 Abs. 3 beeinträchtigen oder diesem zuwiderlaufen.“, Zitat Ende
Zudem verläuft laut § 2 Absatz 1 insgesamt 7.319,90 ha große Überschwemmungsgebiet gemäß § 2 Absatz 2 Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Saale vom 21.04.1998 ebenfalls durch die Stadt Halle (Saale).
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete
https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Die Schutzwürdigkeit der halleschen Saaleaue drückt sich ferner in der Einbettung in mehrere europäische Natura 2000 – Gebiete. Dazu zählen folgende Schutzgebiete:
- FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) – „Das Gebiet besteht aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km.“
- EUROPÄISCHES VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) – „Das Gebiet ist in 2 Teilflächen untergliedert und hat eine Gesamtgröße von ca. 4.762 ha.“
- FFH-GEBIET “NORDSPITZE DER PEIẞNITZ UND FORSTWERDER IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-307, LANDESCODE: FFH0120) – „Das Gebiet ist in 2 Teilflächen untergliedert und hat eine Gesamtgröße von ca. 23 ha.“
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle
Darin eingebettet befindet sich die hallesche zentrale Saaleaue, wozu an der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) und Halle-Neustadt u.a. die Pulverweiden, der Holzplatz, die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, der Sandanger und die Peißnitzinsel gehören.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Einen besonderen vielfältigen Bereich in Halles Stadtgebiet, welches eng mit der Aue der Saale verbunden ist, bildet die Klaustorvorstadt und angrenzende Bereiche.

Gebiet Packhofgasse * Tuchrähmen * Robert-Franz-Ring * Mansfelder Straße
Mühlgraben mit Aue im unverbauten Zustand
Fläche Ecke Domstraße & Große Klausstraße
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese Fakten und Tatsachen bei der Stadtplanung und -entwicklung klar zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. die Freihaltung von unbebauten Flächen sowie die Prüfung von Flächenentsiegelungen.
In dem Blickwinkel betrachtet verweisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit der Errichtung der „Flaniermühle“ an dem Ufer des Mühlgrabens im Bereich des Robert-Franz-Ringes zwischen Mühlpforte und Brücke an der Residenz genau das Gegenteil geleistet hatte. Trotz massiver Warnungen und Hinweise sowie Tatsachen haben somit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Zerstörung weiterer Teile hallescher Saaleaue zu verantworten, welche sich mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen durchaus naturnah darstellte und zu einem sehr wichtigen Teil des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale gehört und bisher als grünes Band Auflockerung in die dichte Bebauung zwischen Domviertel und Klaustorvorstadt brachte. Neben der Zerstörung von weiteren Teilen von innerstädtischer Natur und Grün, ist es makaber knapp zehn Jahre nach dem massiven Hochwasser im Juni 2013 die Maßnahme umzusetzen. Dabei vernachlässigt man massiv die Tatsache, dass die gesamte Klaustorvorstadt ein Teil des Hochwasserraumes der Saale darstellt, was sich klar und deutlich beim Sommerhochwasser 2013 zeigte. Nicht nur höhere Wasserstände im Sommer 2023, sondern ebenfalls das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und am 11.02.2024 haben das deutlich bestätigt. Immer wieder lässt sich dabei unschwer und deutlich erkennen, dass dabei u.a. die Baustelle überflutet war.
Nunmehr haben Politik und Stadt Halle (Saale) in fortgesetzter unverantwortlicher Weise und entgegen jeglicher Fachlichkeit und Vernunft sowie unter selbstherrlicher Missachtung von Warnungen und Kritik wieder einmal aufgezeigt, welche Feindschaft und Abneigung sie gegenüber Umwelt, Natur und Landschaft hegen und pflegen.
Insofern war es schon unverantwortlich Pläne zur weiteren Flächenversiegelungen in den bisher unversiegelten Teil des Mühlgrabens voranzutreiben, welcher zudem als Kalt- und Frischluftkorridor fungiert. Schon bereits die im Jahr 2017 durchgeführten und später fortgesetzten Abholzungen entlang des Mühlgrabens für ein fachlich sehr zweifelhaftes gewässertouristisches Konzept, haben zu unverantwortlichen und unsinnigen Eingriffen in Aue und Gehölzbeständen geführt.
Nunmehr setzten trotz der jüngsten Hochwasser im Sommer 2023 sowie zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen damit verbundener jeglichen ökologischen und hydrologischen Vernunft das Bauvorhaben um. Diese steuerlich finanzierte Schandbaumaßnahme als „Grüner Altstadtring – Mühlgraben Südteil Freiflächengestaltung“ zu bezeichnen ist an Arroganz, Ignoranz, Zynismus und Missachtung eines ordnungsgemäßen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale) kaum zu überbieten. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt tragen Mitverantwortung für die Barbarei an innerstädtischem Grün und Natur und zeigen wieder einmal auf, dass es keinen Geldmangel in öffentlichen Haushalten gibt, sondern offensichtlich für ungehinderte Bauinteressen ungehemmt Steuermittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls mitverantwortlich sind die Mitplaner bbz Landschaftsarchitekten Berlin GmbH und der Bauausführer St GrünBau GmbH Leipzig, welche offensichtlich skrupellos Geld auf der Basis von Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft kassieren.
In dem Zusammenhang weisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Das bauliche Machwerk der Zerstörung von Natur, Landschaft und Umwelt am Mühlgraben in Halles Zentrum zeigt wieder einmal auf, wie verlogen und verantwortungslos Verwaltung und Politik im Bund, im Land Sachsen-Anhalt und in der Stadt Halle (Saale) mit diesem brisanten Thema umgehen. Gleichzeitig setzen diese Einrichtungen massiv steuerfinanzierte öffentliche Gelder ein, um die Zerstörung von öffentlichem und innerstädtischem Grün voranzutreiben und umzusetzen.
Dass trotz Informationen der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt zu der Verschwendung öffentlicher Gelder im Umfang von rund 998.000,00 Euro keine erkennbaren Reaktionen zeigen, verschärft den Skandal noch mehr.
Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt sowie das hallesche Rechnungsprüfungsamt auf, endlich diese zerstörerische Mittelverschwendung festzustellen, zu werten und letztendlich zu stoppen.
Ferner fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, dieses Vorhaben die umgesetzten Baumaßnahmen wieder ersatzlos und vollständig zurückzubauen. Es ist nach Ansicht beider Organisationen nicht erforderlich in diesen Teil der Saaleaue bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Natur- und Landschaftsraum erlebbar zu machen. Bereits die bestehenden Blickverbindungen von den Brücken Mühlpforte und Robert-Franz-Ring/Hallorenring/Mansfelder Straße sowie vom Robert-Franz-Ring reichen dazu aus. Stattdessen regen beide Organisationen an, endlich Möglichkeiten der Wiederöffnung der Gerbersaale zu prüfen sowie eine weitere Durchgrünung der Stadt Halle (Saale) mit Ein- und Anbindung an bestehende und zu entwickelnde Biotop- und Grünverbundsysteme voranzutreiben. Dazu können u.a. Vorschläge des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR sowie Baumpflanzvorschläge der Initiative „Pro Baum“ – z.B. für das Paulusviertel, für Landsberger Straße und Forsterstraße – behilflich sein.
Wenn die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) meint, diese Verschwendung von Steuermitteln für diese landschafts-, umwelt- und naturvernichtende Baumaßnahme mit der Freilegung eines Saalealtarms südlich des Mühlgrabens „ausgleichen“ zu können, dann hat man einen nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft überhaupt nicht begriffen. Es erscheint überhaupt nicht logisch Saaleaue zu versiegeln und anderswo zu öffnen. Anstatt alle verschlossenen Saalealtverläufe wieder freizulegen und zudem Ufer- und Sohlbefestigungen an anderen Standorten der Saale zu beseitigen, gehen Politik und Verwaltung einen vollkommen anderen irregeleiteten Weg.
Insbesondere die in den Jahren 1894/95 mit einem Gewölbe überbaute Gerbersaale gilt es nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer wissenschaftlich fundierten Überprüfung zur Wiederöffnung zu unterziehen.
https://www.iproconsult.com/de/referenzen/ueberbauung-ueber-der-gerbersaale-halle
https://st.museum-digital.de/object//104762
Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die stark zubetonierte Fläche zwischen Klausbrücke, Neuer Residenz, Domstraße und Großer Klausstraße zu entsiegeln, um so die Entwicklung einer Blühwiese mit Stauden und Gräsern aller Art zu ermöglichen. Das trägt nicht nur zur Auflockerung und Verbesserung des Stadtbildes bei, sondern führt ebenfalls zur Entwicklung von Nahrungs- und Unterschlupfmöglichkeiten für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Tierarten sowie ermöglicht die Aufnahme von Niederschlagswasser. Inwieweit nunmehr verlegte Versorgungsleitungen dazu im Konflikt stehen und u.a. Umverlegungen erforderlich bzw. möglich sind bedürfen selbstverständlich einer gründlichen Überprüfung.
In Bezug auf die Fläche zwischen Packhofgasse, Tuchrähmen, Robert-Franz-Ring und Mansfelder Straße verweisen beide Umweltorganisationen auf eine Presseerklärung der Initiative „Pro Baum“ vom 15.09.2020 mit der Überschrift „Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz der alten Rosskastanie in der Mansfelder Straße“ mit folgendem Inhalt, Zitat:
„Mit sehr großer Sorge hat die Initiative „Pro Baum“ Schachtarbeiten auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse aufgenommen, da diese zur massiven Bedrohung einer alten, großen Rosskastanie führen können. Bereits die Nutzung der Fläche als Parkplatz für Autos ist bestandsbedrohend, da die Verdichtung des Bodens den Wurzelbereich des ortsprägenden Baumes schädigt, indem eine Unterbindung des Eindringens von Wasser und kein Gasaustausch stattfindet.
Die nunmehrigen Schachtarbeiten mit direkter Ablagerung des Bodenaushubes an dem Baum verschärft noch die bedrohliche Situation für den stattlichen Baum.
Daher fordert die Initiative „Pro Baum“ die Stadt Halle (Saale) als zuständige Behörde auf, alles zu unternehmen, den Baum zu sichern und zu schützen. Dazu gehören die Beendigung der Schachtarbeiten und den Abtrag des Bodenaushubes aus dem unmittelbaren Umfeld der Rosskastanie.
Ferner regt die Initiative „Pro Baum“ an, gemeinsam mit dem Flächeneigentümer eine zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erörtern. Die Initiative „Pro Baum“ kann sich die Entwicklung eines Parkes mit weiteren Bäumen, Sträuchern, Wiesenelementen und Sitzgelegenheiten vorstellen. Das verbessert nicht nur das Stadtbild, sondern ist ebenfalls ein Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung von Umwelt und Natur sowie dient als Maßnahme des Klimaschutzes im Stadtgebiet von Halle (Saale).“, Zitat Ende
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen die Überlegungen angesichts der fortgesetzten sukzessiven Entwicklung mit weiteren Gehölzarten wie Salweide und Silberpappel nicht nur bestätigt, sondern lassen deutlich erkennen, dass eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 42,80 m langen x 53,73 m breiten = 2,299,64 m² = 0,23 ha großen derartige Grün- und Parkanlage in der Saaleaue zur massiven Aufwertung des Stadtbildes beiträgt. Gekoppelt mit Wiesen- und Staudenentwicklungen sowie Fassadenbegrünungen kann hier ein arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie Erholungs- und Aufenthaltsraum für Menschen entstehen. Eng damit gekoppelt ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit Hochwasser zu sehen. Zudem regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die schnellstmögliche Sanierung der massiv gefährdeten, historischen Bausubstanz in der Mansfelder Straße und Packhofgasse an, um so eine standortgerechte, städtebauliche Abrundung zu ermöglichen.
In dem Zusammenhang halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Gebiet vor.
Außerdem sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier eine dringend notwendige Stärkung und Verbesserung der Biotop- und Grünverbundräume zu den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Mühlgraben und Kotgraben sowie Holzplatz, Sandanger, Peißnitzinsel, Jungfernwiese, Gebiet am Sophienhafen, Würfelwiese und Salinepark.
Dagegen haben angedachte Neubauprojekte wie Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinepark sowie zwischen Sophienhafengebiet und Sandanger zerstörenden Charakter im Landschafts- und Naturraum der Saale und ihrer Aue.
Ferner möchten beide Umwelt- und Naturschutzorganisationen auf nachfolgende Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.05.2020 mit der Überschrift „AHA fordert Schutzmaßnahmen für Vögel an Klausbrücke in Halle (Saale)“ hinweisen, Zitat:
„Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert immer wieder ein, den Schutz von Tieren im Bereich von Bauwerken zu gewährleisten. Dazu gehört es in der Stadt Halle (Saale) keine weiteren Brücken über die Saale zu bauen und bestehende Brückenbauwerke so zu gestalten, dass Vögel keinen Schaden nehmen oder gar zu Tode kommen können.
Hinweise und Fotos vom 08.04.2020 haben nun aufgezeigt, dass zwei streng geschützte Eisvögel offenbar die durchsichtigen Platten unterhalb des Geländers der Klausbrücke in der Mansfelder Straße über den Mühlgraben nicht gesehen haben und die jeweiligen Aufpralle mit dem Leben bezahlt haben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht davon aus, dass nicht die einzigen Vögel sind, welche an dem Ort zu Tode kamen und bei Beibehaltung nicht die letzten tödlich verunglückten Tiere waren.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofortige bauliche Veränderungen durchzuführen, um solche Verluste verhindern zu können.“, Zitat Ende
Erfreulicherweise erfolgte in Folge dessen der Einbau von Milchglas auf der Klausbrücke. Jüngste Beobachtungen zeigen aber, dass nun wieder durchsichtiges Glas auf der Klausbrücke angebracht und nun wieder verstärkte Kollisionsgefahr mit Vögeln besteht.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Wiedereinbau von Milchglas an die Brückengeländer Klausbrücke, um diese Bedrohung der Vögel wieder stark zu minimieren oder gar auszuschließen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen nachfolgender zwei Veranstaltungen auf die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit des Teils der zentralen Saaleaue in Halle (Saale) hinzuweisen und eigene Vorschläge zu Entwicklung und Schutzes des Gebietes vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren:
Am Montag, dem 26.01.2026, findet das 139. bzw. erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt, welches um 19.00 Uhr beginnt. Der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Auf Grund der Tatsache, dass die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, führen die beide Organisationen am Freitag, dem 29.05.2026, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion im Rahmen des 3. Langen Tages der Stadtnatur in Halle (Saale) vom 29.-31.05.2026 und aus Anlass des 43. Jahrestages der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983durch Halles zentraler Saaleaue durch. Die Fahrradrundexkursion findet auf folgender Route statt:
Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17:00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Endpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Die Initiative „Pro Baum und die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 21.12.2025
Fotos: Andreas Liste












































































