Im Vorfeld des Tages der Bibliotheken am Dienstag, dem 24.10.2025, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Tag der Offenen Tür der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ am Freitag, dem 17.10.2025, von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Weißen Mauer 33 in 06217 Merseburg ein. Im Rahmen der Veranstaltung ist vorgesehen der interessierten Öffentlichkeit die umfassenden Bestände der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ vorzustellen sowie deren Bedeutung für die Umweltbildung darzulegen. In dem Zusammenhang ist ferner geplant Interessenten aufzuzeigen, wie sie sich in die ehrenamtliche Arbeit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ einbringen können.
Wer noch mehr zum Tag der Offenen Tür der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:
Samstag, den 18.10., um 10.00 Uhr Herbstwanderung zum Schlangenberg Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 6 Stunden
Voranmeldung bis spätestens 22.00 Uhr am Freitag, dem 17.10.2025, unter: 0176 – 568 796 31
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 18.10.2025, eine ca. sechsstündige Herbstwanderung zum Schlangenberg durch. Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Waldweg – am Schlangengraben entlang – durch den Salegaster Forst bis nach Jeßnitz zum Schlangenberg, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz zur Mittellache, Feldweg zur Salegaster Chaussee, weiter über die Salegaster Chaussee zum Feldweg in Richtung Wolfen, durch den Wolfener Busch entlang der Kleingartenanlage „Am Busch“ und vorbei am Tennisplatz, Überquerung der Eisenbahnbrücke. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben. Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 18.10.2025, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen. Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631. Ferner findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Wer noch umfassender Informationen zur Exkursion erhalten möchte und mehr Interesse an den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen über Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 18.10., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA. Nunmehr ist der nächste und achtundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 18.10.2025 geplant. Dabei ist insbesondere vorgesehen u.a. die Obsternte fortzusetzen sowie einen Apfelbaum zu pflanzen. Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau. Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiterhin die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. In Ihrer Medieninformation vom 16.09.2024 teilte die Landesdirektion Sachsen jedoch u.a. folgendes mit, Zitat:
„Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle genehmigt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung und Umgestaltung des Vorfelds 4 im Südosten der bestehenden Flughafenanlage.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „Details des Ausbauvorhabens“ ist dazu weiter ausgeführt, Zitat:
„Das Vorfeld 4 umfasst aktuell rund 58 Hektar. Im Rahmen des Projekts soll dieser Vorfeldbereich um 39 Hektar innerhalb des Flughafenareals erweitert werden, um bestehende Engpässe zu beseitigen und die Abfertigungskapazitäten an das prognostizierte Sendungsaufkommen bis 2032 anzupassen. Geplant sind neue Enteisungspositionen, eine Schneedeponie und moderne Entwässerungsanlagen. In der Nähe der Frachtterminals sollen weitere Standplätze für Flugzeuge entstehen. Darüber hinaus werden über neue Rollwege Anschlüsse an das bestehende Start- und Landebahnsystem sowie Hochbauflächen geschaffen. Das Vorhaben umfasst zudem temporär genutzte Flächen für Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerungen.“, Zitat Ende
Der Planfeststellungsbeschluss ignoriert alle besonders relevanten Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und somit der Lebensqualität von Mensch, Fauna, Flora und auch Pilzwelt.
In dem Zusammenhang sei auf die skandalöse Entscheidung und Begründung der öffentlich finanzierten und dem Wohl der Menschen, Umwelt, Natur und Landschaften verpflichteten Planfeststellungsbehörde Landesdirektion Sachsen verwiesen, Zitat:
„Die für Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle sprechenden Belange haben daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ein solches Gewicht, dass die Interessen der betroffenen Anwohner auf Neuregelung der Betriebszeiten und damit zur Beschränkung des nächtlichen Flugbetriebs hinter die für Nachtflüge sprechenden Belange zurückgestellt werden können. Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gestellten Anträge auf Festsetzung eines absoluten Nachtflugverbots für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle werden somit zurückgewiesen. Das gleiche gilt für Forderungen nach einem Nachtflugverbot in der Kernruhezeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr sowie für Forderungen nach einer Kontingentierung oder sonstigen zahlenmäßigen Beschränkung von Flugbewegungen in der Nacht.“, Zitat Ende
Hinsichtlich der enormen Flächenversiegelung sei beispielhaft auf folgendes Zitat aus Punkt 11.7.3 Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf Seite 755 von 1110 verwiesen:
„Die insoweit mit dem gegenständlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassene Flächenerweiterung beträgt allerdings lediglich insgesamt ca. 67,7 ha. Dies erklärt sich daraus, dass die Antragstellerin ihrer Planung auch Flächen zugrunde gelegt hat, die in vorauslaufenden Zulassungsentscheidungen bereits als zu versiegelnde Fläche in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. dazu im Einzelnen C III 13.2.4). Auswirkungsseitig liegt insoweit eine Überschätzung und damit eine worst-case-Betrachtung vor.“, Zitat Ende
Als ein weiteres Beispiel seien folgende Ausführungen auf Seite 825 von 1110 zitiert:
„12.3.3.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen Vorhabenbedingt kommt es zu einer Zunahme der Frachtflüge um 8.107 Flugbewegungen im Prognosejahr 2032. Das durch das Vorhaben bedingte zusätzliche Flugverkehrsaufkommen fällt im Wesentlichen in die Nachtzeit. Das Gros der prognostizierten Steigerungen bezieht sich auf den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr, mit Kernzeit 0:30 bis 3:30 Uhr). Den Zeitraum zwischen 5:00 und 8:00 Uhr beanspruchen weniger als 20 Transkontinentalverbindungen (vgl. INTRAPLAN 2020, S. 44 f.). Vögel und Fledermäuse können mit den Luftfahrzeugen kollidieren. Zwischen 2003 und 2016 wurden auf dem Flughafen durchschnittlich 21,8 Vogelschläge/Jahr registriert, davon 13,3 Vogelschläge/Jahr auf dem Flughafengelände (DAVVL 2018). Es handelt sich insoweit um Einzelfälle. Anteilig waren vor allem Turmfalke (42,9 %), Mäusebussard und Lachmöwe (je 10,2 %) betroffen.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davongejagt hat. Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach. Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten. Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.
Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert: „Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen. Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlungerhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effektewaren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten. Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende
Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Seitdem sind über acht Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen. Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“
Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein. In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende
Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18. 10. 2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören zu den konkreteren Bedrohungen für Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen des Klimas mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:
„Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:
Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.
Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende
Das „Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Leipzig/Halle Planfeststellung bezüglich Kapazitätserweiterung“ des Zentrums für Kardiologie der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz führt u.a. unter dem Punkt „5. Zusammenfassung“ folgendes aus, Zitat:
„Klinische Studien, insbesondere die Arbeiten von Röösli und Mitarbeitern, habensich mit den gesundheitlichen Folgen von Nachtfluglärm beschäftigt und sind zufolgenden Ergebnissen gekommen:
In erster Linie führt der Nachtfluglärm führt zu einer vermehrten Steifigkeit der
Gefäße (48).
Nachtfluglärm führt zu vermehrten herzinfarktbedingten Todesfällen (27).
Nachtfluglärm löst den akuten Herz-Kreislauf-Tod 2 Stunden nach dem Fluglärmereignis aus (30), unabhängig von anderen Verkehrslärmquellen wie Straßen- und Schienenverkehr……..
Neben der Tatsache, dass Lärm mittlerweile als Herz-Kreislauf-Risikofaktor anerkannt ist, müssen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Menschen, die in der Nähe von Flughäfen wohnen, vor den gesundheitlichen Folgen des Lärms zu schützen.
Wir schließen uns der Betrachtung an, dass das DLR-Schutzkonzept die Anwohner besser schützt als das Fluglärmschutzgesetz, wie oben durch die Beschreibung verschiedener Szenarien dargelegt. Wir schließen uns der Meinung an, dass im Fluglärmschutzgesetz sowohl die Lärmpegel über den Tag/Nacht als auch die Maximallärmpegel ungenügend adressiert werden und dass die stärkere Gewichtung leiserer Fluglärmereignisse im DLR-Lärmschutzkonzept adäquater ist.
Basierend auf der derzeitigen Studienlage sollte davon ausgegangen werden, dass fluglärmbedingte mittlere Außenschallpegel über einen Zeitraum von 24 Stunden beginnend um den Bereich von 40 dB(A) mit gesundheitsschädlichen Effekten einhergehen. Ab diesem Bereich ist ebenfalls mit verstärkter Lärmbelästigung zu rechnen, die als Effektmodifikator bei der Vermittlung negativer gesundheitlicher Konsequenzen gilt. Da vor allem der Nachtfluglärm negative Effekte auf die Gesundheit ausübt, müssen hier strengere Maßnahmen herangezogen werden, um an die Empfehlung der WHO heranzukommen (Innenlärmpegel von weniger als 25 dB L night).
Dennoch sollte man, und dies gilt besonders für die Anwohner die (knapp) außerhalb der Schutzzonen wohnen, aktive Schallschutzmaßnahmen, falls noch nicht eingeführt, anordnen.
Das wären unter anderem:1) CDA Approach (kontinuierlicher Abstieg)2) Höher fliegen und steiler landen3) GPS gesteuerter Anflug über bevölkerungsarme Gebiete
Aufgrund der neuen Datenlage in Bezug auf die negativen Auswirkungen für die Gesundheit zum Thema Nachtfluglärm muss die Zahl der Nachtflüge begrenzt bleiben und kann unserer Meinung nach nicht weiter gesteigert werden.
Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere der Nachtfluglärm schädlich für die Gesundheit ist, sollte der Flugverkehr, falls unumgänglich, mehr in den Tag verlagert werden.
Die gesetzlich definierte Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr sollte angestrebt werden.“, Zitat Ende
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung“ vom 14.02.2021 verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassend auf die bereits bestehenden und zusätzlich drohenden Gefahren, Schäden und Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Gesundheit der hier lebenden Menschen durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastung hin. Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen. Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können. Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Neben den zahlreichen Wohngebebieten in Sachsen-Anhalt und Sachsen sind zudem auf sächsischer Seite das 1078,9 ha große Landschaftsschutzgebiet „Loberaue“, das 5408,04 ha große Landschaftsschutzgebiet Leinetal, das 1261,06 ha große Naturschutzgebiet „Werbeliner See“, das 27,76 ha große Naturschutzgebiet „Spröde“, das ca. 598,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ und das ca. 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“, welche teilweise bzw. vollständig Bestandteile des 6.407,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes Landesinterne Nr.: 3, EU-Meldenr.: 4439-452 „Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch“, des ca. 96,00 ha großen FFH-Gebietes, Landesinterne Nr.: 209, EU-Meldenr.: 4440-303 „Sprödaer Wald und Triftholz“, des etwa 2.525,00 ha großen Gebietes nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ sowie des ca. 4.952,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes, Landesinterne Nr.: 50E, EU-Meldenr.: 4639-301 „Leipziger Auwald“ sind betroffen. Im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere das ca. 4.762,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue Südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021), das ca. 1.758,00 ha große und im linienhaften Teil ca. 9,00 km lange FFH-Gebiet “Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (EU-Code: DE 4537-301, Landescode: FFH0141), das ca. 548,00 ha große und in linienhaften Teilen mit ca. 9,00 km lange FFH-Gebiet “Elster-Luppe-Aue“ (EU-Code: DE 4638-302, Landescode: FFH0143), das 4.370,4268 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elster-Luppe-Aue“ sowie das 915,00 ha große Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, das 152,00 ha große Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Ermlitz“ und das 379,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“ zu benennen.
Alle Wohnstandorte im Ballungsraum Halle-Leipzig sowie die ebengenannten Schutzgebiete sind von massiven Verstärkungen der ohnehin unerträglichen Belastungen durch Lärm, Feinstaub, Verwirbelungen und Ablassen von Kerosin bedroht. Diese Tatsachen gilt es endlich von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ernstzunehmend und zu berücksichtigen. Alle Einwendungen prallen bisher nicht nur bei der DHL und bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab, sondern ganz besonders auch bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dabei weist insbesondere der nunmehrige AHA-Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. seit Beginn der Verkündung der Deutschen Post World Net vom 09.11.2004 am Flughafen Leipzig/Halle ein DHL-Luftfrachtdrehkreuz fachlich fundiert auf die Gefahren bzw. Gefährdungen für Umwelt, Landschaft und Natur durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen. Dazu bedient man sich umfassender Stellungnahmen, Unterschriftaktionen, Protestveranstaltungen und der Teilnahme an öffentlichen Bürgerversammlungen, aber auch Klagen vor den Obersten Gerichten der BRD. Die obengenannten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft antworteten bisher mit Ignoranz, Arroganz und unqualifizierten Äußerungen. Dabei hat der Eid gemäß Artikel 56 Grundgesetz folgenden Inhalt, Zitat: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“, Zitat Ende Die Eidesformeln im Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen haben sehr ähnlichen Inhalt. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstoßen jedoch die Verantwortlichen in der Politik des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gegen den nunmehr seit 2004 mehrfach geleisteten Eid. Nun haben die Proteste für den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Region verständlicherweise eine neue Qualität erreicht. Das hatte die friedliche Blockade einer Einfahrt des DHL-Frachtzentrums durch 54 Klimaaktivisten am 09.07.2021 eindrucksvoll gezeigt. Offensichtlich hat diese Aktion schmerzhaft nicht nur DHL, sondern auch der Staatsregierung Sachsens aufgezeigt, dass ihr Verhalten und ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen und Nöten der in der Region lebenden Menschen immer mehr Widerstand erzeugt. Dies zeigen die unqualifizierten und bösartigen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie seines früheren Stellvertreters, dem damaligen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und einstigen Vorsitzenden der SPD Sachsen Martin Dulig getätigten Äußerungen zu der Protestaktion. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine Ausweitung der Vielfalt und Häufigkeit friedlicher Protestaktionen für dringend geboten und fordert in dem Zusammenhang die sofortige und vollständige Einstellung aller rechtlichen und anderen Aktivitäten gegen die 54 Klimaaktivisten wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der gemäß Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) Artikel 5 Absatz 3 völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen.
Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen, Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Verwirbelungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensqualität sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Ein Unterlassen der militärischen Nutzung gehört auch des im Artikel 2 der im Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) getroffenen Regelung, „daß vom deutschen Boden nur Frieden ausgeht wird“. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden, welcher sich aus Artikel 56 des Grundgesetzes, Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen und Artikel 66 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ableitet.
An den obengenannten Problemen kann auch die Einführung eines Entgeltes nach Lärmklassen seit dem 01.04.2023 durch den Flughafen Leipzig/Halle nichts ändern, weil davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit des Freikaufens besteht. Die neue Entgeltordnung von Lärm- und Nachtzuschlägen tritt nicht nur vollkommen intransparent in Erscheinung, sondern stellt eine reine Augenwischerei dar, weil sich am Problem der Nachtflüge nichts ändert. Daher ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung dringend auf, verstärkt Widerstand gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu leisten und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen und so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen. Nähere und mehr Informationen sind unter folgendem Link einholbar:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich ferner als zentralen diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für seinen kooperativen Mitgliedsverein Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:
I. Sitz des Vereins
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46 E-Mail: aha_halle@yahoo.de
II. Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Weiße Mauer 33
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des einstigen Landschaftsschutzgebietes Dieskauer Park mit seiner Auen-, Bruch- und Parklandschaften sowie Wiesen, Streuobstwiesen, Fließ- und Standgewässern als sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes entlang der Reide in der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau für dringend geboten. Dazu gehört der Arten- und Strukturreichtum des Parks, welcher u.a. mit dem Flächennaturdenkmal „Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park“ ein ganz besonderes Schutzgebiet enthält.
Am Samstag, dem 11.10.2025, führten die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ca. dreistündige gemeinsame mykologische Exkursion in das einstige Landschaftsschutzgebiet „Dieskauer Park“ durch. Die Exkursion hatte ihr dreißigjähriges Jubiläum und war dem am 14.04.2025 verstorbenen Rudolf Knoblich gewidmet, welcher fast 50 Jahre als Pilzberater in Halle ehrenamtlich tätig war, in den Jahren 1995 bis 2021 die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. leitete und somit die am 25.5.1955 gegründete Fachgruppe entscheidend mitprägte. Ihm gilt es ein ehrendes Gedenken zu bewahren.
Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begann die Exkursion planmäßig 10.00 Uhr am Eingang Dieskauer Schloss.
Bekanntlich ist die Geschichte des 67,00 ha großen Parks mit seinen ca. 12,00 ha Wasserflächen eng mit dem maßgeblich unter Hieronymus von Dieskau (1565 – 1625) als dreigeschossige Renaissance-Anlage erbauten Schloss Dieskau verbunden, welches in späteren Jahrhunderten immer wieder zeitgenössische Umbauten erfuhr. Ebenfalls zum Schlossensemble gehört die ursprünglich romanische, 1725 im Barockstil erneuerte Kirche St. Anna.
Der Dieskauer Park entstand nach dem Vorbild des Wörlitzer Parks im Zeitraum von 1778 bis 1784 in Zusammenarbeit von Schlossherr in Dieskau und Kanzler der halleschen Universität Carl Christoph von Hoffmann und Gottlieb Schoch. Dem Zeitgeist der Aufklärung folgend, entstand ein Park in der dafür typischen, weitläufigen Art der Landschaftsgestaltung, welche die Aue der Reide eingebunden hat und durch terrassenförmig angelegte Teiche und Kanäle gekennzeichnet ist. Im Anschluss an das Jahr 1945 veränderte der Park sein Aussehen, indem der Park sich naturnaher entwickelte, Sichtachsen wuchsen zu, Teiche und Kanäle verlandeten, Baulichkeiten verfielen und dem Abriss zum Opfer fielen. Seit dem Jahr 1998 unterziehen die nunmehrige Gemeinde Kabelsketal mit Unterstützung des Fördervereins „Park Dieskau“ den Park in ausgewählten Teilbereichen einer Wiederherstellung einstiger Gestalt.
Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zu Geschichte und Entwicklung des Parks. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Suche und Auswertung der Funde von 51 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Trockenholz in Natur und Landschaft zu belassen. Trotz der momentanen oberflächlichen, niederschlagsbedingten hydrologischen Entspannung, diskutierten mit Besorgnis die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darüber, dass Hitze und Trockenheit auch Spuren in der Pilzflora hinterlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch das Pilzmyzel Schaden genommen hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die Pilzflora im engeren Sinn, sondern auch ihre besonderen Symbiosen mit Eichen, Birken, Kiefern u.a. Baumarten sowie ihrer Bedeutung im gesamten Waldorganismus, wozu auch eine artübergreifende Kommunikation gehört. Im Rahmen der mykologischen Exkursionen am 19.10.2019 bzw. am 24.10.2020 hatte man 29 bzw. 24 Pilzarten erfasst. Die mykologische Exkursion am 12.10.2024 ergab eine Erfassung von 50 Pilzarten. In dem Zusammenhang gilt es auf die besondere Bedeutung und Einordnung des Schutzes der Funga hinzuweisen. Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.
Daher bei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.
Anknüpfend daran erläuterten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass bei aller Notwendig- und Richtigkeit der Wiederherstellung von einstiger Ausstrahlung als Park in der Tradition der Zeit der Aufklärung, die zwischenzeitliche naturnahere Wiederentwicklung seit dem Jahre 1945 nicht unbeachtet bleiben darf. Beeinflusst von der Reideaue bildet der einst am 30.11.1966 ausgewiesene Geschützte Park einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum dar. So prägen vielfältige Wiesen, Wasserflächen, Auen- und Bruchlandschaften, Waldbereiche, Streuobstwiesen und Schilfgebiete das Parkgelände. So beherbergt der Park das flächenhafte Naturdenkmal „Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park“.
Das Wasserregime unterliegt der näheren hydrologischen Beeinflussung durch Großen Mühlteich sowie von Hoffmanns- und Lautschteich. Im weitläufigeren Raum ist von einer Korrelation mit dem Osendorfer See auszugehen. Jegliche hydrologischen Veränderungen am Wasserstand des Osendorfer Sees wirken sich somit garantiert auf dem gesamten Park aus. Von daher sind alle Maßnahmen am und im Osendorfer See diesen Tatsachen anzupassen.
Mit Sorge betrachteten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Entwicklung und den Zustand des Schlosses Dieskau. Dem Schloss Dieskau ging mutmaßlich eine mittelalterliche Wasserburg der Herren von Dieskau voraus. Ferner beruht das Schloss auf mehreren Aufbauphasen von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert. Im Jahr 1998 veräußerte die damalige Gemeinde Dieskau das Schloss an Thymo von Rauchhaupt. Angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsarbeiten bei Weitem nicht abgeschlossen sind und der bauliche Zustand sich offensichtlich wieder weiter verschlechtert sowie in Anbetracht der vielfältigen, bis hin internationalen historischen und kulturellen Bedeutung des Schlosses in Einheit mit der Evangelischen Kirche St. Anna Dieskau sowie der räumlichen und strukturellen Korrelation mit dem ebenso bedeutsamen Park, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis gemeinsam mit der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Saalekreises, der Gemeinde Kabelsketal und dem Eigentümer Thymo von Rauchhaupt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit über weitere Schritte und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Schlosses Dieskau zu beraten. Daraus müssen Lösungen erwachsen, welche nicht nur das Schloss denkmalschutzgerecht baulich sichert und gestaltet, sondern zum öffentlichen Ort für Kultur, Kunst, Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie für Naherholung und Tourismus entwickelt.
Im Bereich des Dieskauer Parks war wieder festzustellen, dass Lärmbelastungen durch den umfassenden Luftfrachtverkehr vorlagen. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien sowie die Erweiterung des Flughafenbetriebes. Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 351 und 353 eindeutig fest.
Seitdem sind über dreizehn Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen. Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“
Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein. In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende
Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18.10.2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leiten sich bereits aus dem obengenannten Studienmaterial und Dokumenten erdrückend genug Beweise ab, dass endlich auch im Mitteldeutschen Raum ein Nachtflugverbot und Ausbaustopp des Flughafens Leipzig/Halle zu erlassen ist.
Nicht unerwartet, aber trotzdem mit sehr großem Unverständnis hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Zustimmung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zur Linienführung des geplanten Neubau der Ortsumgehung (OU) Halle-Bruckdorf im Zuge der Bundesstraße (B) 6 aufgenommen, welche nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgte. Dabei orientiert man auf eine Südvariante.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht in seiner Stellungnahme zum Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf vom 27.04.2025 folgendermaßen darauf hin, woraus folgendermaßen auszugsweise zitiert sei:
„Gegenwärtig ist nach gegenwärtigem Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf von folgender Bedrohung für den Landschafts- und Naturraum auszugehen:
Unter Punkt 1.2 Straßenbauliche Beschreibung sind folgende Planungsgrößen vermerkt, Zitat: „Länge: Die Baulänge der geplanten B 6 OU Bruckdorf beträgt 2,138 km. Querschnitt: Die geplante B 6 OU Bruckdorf wird in einen innerörtlichen Teil (Bau-km 0+000 bis ca. 0+400) und einen außerörtlichen Teil der freien Strecke (Bau-km ca. 0+400 bis 2+138) untergliedert. Als Straßenquerschnitt für die freie Strecke der B 6 kommt gemäß Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 2012) bei einer Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ zur Anwendung. Der RQ 11,5+ ist ein einbahnig zweistreifiger Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 m, der in einzelnen Abschnitten für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen auf drei Fahrstreifen aufgeweitet wird (abschnittsweise dreistreifige Straße). Der Straßenquerschnitt für den innerörtlich gelegenen Teil der B 6 OU Bruckdorf zwischen Beginn der Baustrecke und der OD-Grenze am Knotenpunkt 2 (B 6 OU / B 6 alt) wird gemäß der Anschlussplanung der Stadt Halle als 4-streifiger Straßenquerschnitt mit baulicher Mitteltrennung ausgebildet. Die Fahrbahnbreite der beiden Richtungsfahrbahnen beträgt jeweils 6,50 m mit einerbaulichen Mitteltrennung von 3,0 m.“, Zitat Ende
Laut 3.2.1.4 Variante 2 sind folgende Angaben zur Baustrecke enthalten, Zitat: „Länge der Baustrecke: Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+093,00 = 2,093 km gesamt.“, Zitat Ende
Als Flächeninanspruchnahme gibt man folgendes an, Zitat:
„Flächeninanspruchnahme: Die Gesamtfläche der Variante beträgt 6,48 ha.“, Zitat Ende
Neben den verworrenen Zahlenmix, welcher für die Öffentlichkeit nicht eindeutig nachvollziehbar ist, gibt es noch dazu unterschiedliche Angaben zur Länge der geplanten Baustrecke. Immerhin handelt es sich um eine Differenz im Umfang von 45,00 km! Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die frühere Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Natur- und Landschaftsräume von Reide und Zollteichwiesengraben ihrer Auen.
Das nunmehr bedrohte und von Reide und Zollwiesengraben durchflossene Gebiet ist ein von sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen Bereichen, bestehend aus sukzessiven Restauenwäldern, Hochstauden-, Wiesen und Schilfflächen geprägter Natur- und Landschaftsraum. Daher gilt es eine Ausweitung des FFH-Gebietes “ Engelwurzwiese bei Zwintschöna“ (EU-Code: DE 4538-301, Landescode: FFH0142) wissenschaftlich fundiert zu prüfen. Gleiches gilt für die längst überfällige Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Reidetal“. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 bis 2025 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden. Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört es eine zukunftsfähige und nachhaltige Verkehrs-, Umwelt- und Planungspolitik zu entwickeln, die Wohn- und Lebensqualität durch einen verbesserten Schutz und Erhalt von Klima, Umwelt, Natur und Landschaft zu gewährleisten. Dabei gilt es auch den Biotop- und Grünverbund entlang der Reide weiter zu entwickeln und nicht weiter einzuschränken und zu zerschneiden. Die textlichen und tabellarischen Darstellungen zeugen vom Festhalten am Straßenverkehr. Sie zeugen davon, dass noch immer die Straße das Hauptverkehrsmittel sein soll. Dabei sagt u.a. Prof. Dr. rer. pol. Stefan Bratzel ist Gründer und Direktor des unabhängigen Forschungsinstituts Center of Automotive Management (CAM) an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach: „Straßen helfen nicht gegen Staus.“
Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie umfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben. Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46 – 51 hin.
Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig. Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt. Diese grundsätzlichen Herangehensweisen sind leider auch in dieser Planung nicht erkennbar. Verkehrsmehrung nimmt man sträflich hin und führt das unwissenschaftlich scheinbegründet zur Rechtfertigung der Planung der Ortsumgehung heran. Dabei ist bekannt, dass Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung eine umfassende Mehrung und Verteilung erfahren. Dafür nimmt man neuen Flächenverbrauch, Zerstörungen an Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, von Naherholungs- und Wohnräumen, von Biotop- und Grünverbundräumen sowie Kalt- und Frischluftentstehungs und -verbreitungsräumen in Kauf. Daher stellt ein Bau dieser Ortsumgehung eine massive Verschlechterung der Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen vor Ort sowie der Funktion von Umwelt-, Natur und Landschaft dar.
Die Darstellungen unter dem 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes zu der „Beschreibung des Plangebietes und der Schutzgüter sowie ihrer Funktionen“ und der darin enthaltenen „Ableitung der planungsrelevanten Funktionen/ zu erwartenden Beeinträchtigungen“ treffen die drohende Gefahrenlage schon ganz gut. Bereits die hier getätigten Angaben lassen deutlich erkennen, dass die natur- und landschaftsräumlichen Ausgangssituationen eine derartige Bautätigkeit nicht zulässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt zudem immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden. Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung. In dem Blickfeld betrachtet sieht der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.“, Zitat Ende
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
An dieser bedrohlichen Situation in der Reideaue und im nordwestlichen Anschluss des Dieskauer Parks hat sich besorgniserregend nichts ins Positives geändert. Daher bekräftigt bzw. verstärkt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die arten- und strukturreiche Aue der Reide im Gesamtraum und somit auch speziell im Bereich zwischen der Stadt Halle (Saale), Stadtteil Bruckdorf und der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau von jeglicher Bebauung – so auch einer Ortsumgehung B 6 – freizuhalten.
Im Dieskauer Park gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten zu betrachten. Dabei bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen sind. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park mit einem Naturdenkmal und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue. Dazu gehört auch die Wege keiner baulichen Veränderung zu unterziehen, da neben der momentanen naturnahen Einbettung in den Natur- und Landschaftsraum, ein massiver Eingriff in die Wurzelräume der Altbäume im Wegbereich droht. Das kann zum Absterben der wegbegleitenden Stieleichen, Rosskastanien, Rotbuchen, Silber- und Graupappeln, Flatterulmen etc. sowie der sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereiche führen. In dem Blickpunkt sieht der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit die Streuobstwiesen im Bereich des Dieskauer Parks zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte daher seine Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Diemitzer Parks einzubringen.
Auf Grund der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, teils seltener, heimische Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, darunter etwa 90 Brutvogelarten, hält der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen umfassenden Schutz der Natur und Landschaft des Parkgebietes für unerlässlich. Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist daher der fortgesetzten Ansicht, dass der Dieskauer Park auch in seiner Eigenschaft als sehr bedeutsamen Teils eines Biotop- und Grünverbundes entlang der Reide, in ein unbedingt zu schaffendes Landschaftsschutzgebiet „Reidetal“ einzubinden gilt. Mit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“ ist die Basis einer guten Vernetzung in das Stadtgebiet von Halle (Saale) gegeben. Wer Interesse hat im der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mitzuwirken, kann sich an folgenden Kontakt wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11