AHA hält besonderen Schutz des Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ in Halle (Saale) für dringend notwendig!

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Halles Berücksichtigung.
Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten.
Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Eingang gefunden.
Um an das Wirken des vor 43 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 24. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, findet am 29.05.2026 folgende Veranstaltung statt:

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale)
vom 29.05. bis zum 31.05.2026
43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“
durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Bekanntlich besteht die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des 11,6 ha großen Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

Das Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ befindet sich in enger Korrelation mit dem ca. 11,00 ha großen Naturschutzgebiet ”Forstwerder“, welche zusammen das ca. 23,00 ha große Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) bilden.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

Ferner korrelieren diese drei Schutzgebiete eng mit dem 15,20 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Amselgrund und Kreuzer Teiche“, dem 5,33 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Amtsgarten“ und dem 4,90 ha großem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge, welche eng im Grün- und Biotopverbund miteinander und dem Umfeld stehen.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_909-0_Amselgrund_und_Kreuzer_Teiche.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_920-0_GLB_Amtsgarten.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_908-0_Naturdenkmal_Klausberge.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die ebengenannten Schutzgebiete entweder vollständig bzw. teilweise zusammenfassen.
Insbesondere die Einbeziehung des geschützten Landschaftsbestandteils „Amselgrund und Kreuzer Teiche“ in das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) steht für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf der Tagesordnung.
Diese gesamten Natur- und Landschaftsbestandteile in und an der Saaleaue gehören zum 39.012,50 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“ bzw. zum 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale).

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das 11,6 ha große Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und somit ebenfalls das 23,00 ha große Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120).
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt !
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu zerstörerischen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 in der Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet sowie an dem Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten ! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120). Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Wie der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun Medienberichten entnehmen konnte, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher ökologischen und fachlichen Vernunft und Sachverstand in den kommenden Tagen mit der Schotterung des Weges im 11,6 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und im ca. 23,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) zu beginnen. Dafür nahm man wohl rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material im NSG und FFH-Gebiet zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Auf Grund dessen forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der angedachten Durchführung dieser ökologisch katastrophalen Baumaßnahme, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Leider ignorierten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dieses Anliegen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert weiterhin den Rückbau der Asphaltierung der Wege auf der Peißnitzinsel, insbesondere am Südrand des Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“.
Seit Anfang August 2021 war zu beobachten, wie wieder Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale erfolgte. Dabei griff man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und vom 30.09.2021 forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen gewesen, dass bekanntlich die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit offensichtlicher Duldung bzw. Zustimmung durch das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg wieder verstärkt in Halle (Saale) das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttete, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern. Offensichtlich ist bei den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der zerstörerische Umgang mit Flüssen weiter Primat deren Handelns. Das alte Denken und Handeln ist deutlich weiter präsent, indem man nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Dabei bedrohen die Folgen der Baumaßnahmen auch das Saaleufer des 11,60 ha großen Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“. Das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund. Ferner dienen die Uferzonen der Saale zum Beispiel immer wieder als Brut- und Aufenthaltsplatz des Eisvogels. Die Massenabholzungen und Verschotterungen stören bzw. zerstörten jedoch diese Aufenthaltsräume und Brutplätze.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und vollständigen und sensiblen Rückbau der Uferschotterungen sowie das Ende jeglicher Abholzungen und Baumaßnahmen an den Ufern der Saale.
Zudem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend erforderlich, eine Veröffentlichung des von der Stadt Halle (Saale) in Auftrag gegebenen Gutachtens vorzunehmen, welches eine Einschätzung zu den Schäden an Natur und Landschaft durch die Steinschüttungen an der Saale enthalten soll.
Im Rahmen der Exkursion am 28.05.2025 ermittelten die anwesenden Mitglieder der Fachgruppe Mykologie des Naturschutzbund (NABU) – Regionalverbandes Halle/ Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem 13 Pilzarten, welche die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit nur noch weiter und verstärkt herausstellen.
Die vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut, dass eine Mitwirkung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung dieses bedeutsamen, schützenswerten und geschützten Natur- und Landschaftsraum verstärkt im Fokus des Tun und Handelns steht.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.04.2026

AHA fordert verstärkten Schutz des Geiseltalseengebietes und der angrenzenden Regionen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten.
Insbesondere die zerstörerischen Eingriffe in das Geiseltalgebiet durch den Bergbau in dem Zeitraum der Jahre 1834 bis 1993 erfordern eine besondere Verantwortung bei der Entwicklung des heutigen Geiseltalseengebiet.

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/doku-03_Geiseltal.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dabei ist es aber u.a. dringend geboten und notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, dass das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht u.a. besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf möglicherweise 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann.

Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sehr gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S734

Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.

Die ebengenannten Tatsachen und Fakten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als dringende Notwendigkeit an, endlich sensibler mit dem gesamten Geiseltalseegebiet und seiner näheren Umgebung umzugehen. Dazu gehören erfolgte und angedachte Baumaßnahmen, Flächeninanspruchnahme und Nutzungen zum Wohnen, für den Tourismus und für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra.
Ebenso problematisch sind Pläne und Überlegungen der Stadt Mücheln sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg zu sehen, eine Seilbahnstrecke von Mücheln über den Geiseltalsee zu errichten.

https://www.thi.de/hochschule/aktuelles/news/entwicklung-eines-integrativen-seilbahnkonzeptes-fuer-die-stadt-muecheln-geiseltal-coal2cable

https://medien.hs-merseburg.de/video/video-zur-seilbahn-mcheln/2d455cebd1dfae1621add5c2655c2943

https://www.hs-merseburg.de/hochschule/fachbereiche/soziale-arbeitmedienkultur/forschungsprojekte/coal2cable

Derartige Pläne lassen nach bisherigen bzw. derzeitigen Berichten und Darstellungen Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vollkommen außen vor.
So ist nicht nur das ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ direkt und indirekt davon betroffen, sondern das gesamte Geiseltalseengebiet zählt zum sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insbesondere für die Vogelwelt bestehen durchaus Gefährdungsmöglichkeiten, welche durch die Seilverbindungen entstehen können.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/bergbaufolgel_geiseltal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/bergbaufolgelandschaft_geiseltalvo.pdf

Zudem beeinträchtigt ein derartiger Bau das gesamte Landschaftsbild.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder unverständlich, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, aber im konkreten Fall auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg, die Bedeutung des Geiseltalseengebietes und seines näheren Umfeldes mit eingebettetem ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten nicht die entsprechende Würdigung und Beachtung erfahren wie es notwendig wäre. Dazu gehört auch endlich den Tourismus den erforderlichen Schutzbelangen für Umwelt, Natur und Landschaften anzupassen.
Die bereits flächendeckenden Bauten wie asphaltierte Wege, Marinas in Braunsbedra und Mücheln und Geiseltalseecamps haben schon zu massiven baulichen Eingriffen geführt. Nun noch weitere Eingriffe in das besonders schützenswerte Geiseltalseengebiet vornehmen zu wollen ist höchstgradig unverantwortlich und gilt es vollständig und unwiderruflich zu stoppen.

Gleiches gilt für die fortgesetzten und akuteren Pläne der FHG floating house GmbH, Müggelseedamm 70, 12587 Berlin in der Stadt Mücheln am Westufer des Geiseltalsees zwischen dem Einmündungsgebiet der Stöbnitz – früher Dreselbach- und dem Gelände der Marina das Vorhaben „Strandhaus Resort Geiseltal“ umzusetzen. Dazu schreibt das Unternehmen, Zitat:
In der Stadt Mücheln am Geiseltalsee entsteht in Kürze eine neue Attraktion. Mit 30 Ferienhäusern an Land und 16 schwimmenden Ferienhäusern bietet das „Strandhaus Resort Geiseltal“ 184 Übernachtungsplätze (ohne zusätzliche Aufbettungen) in bester Lage direkt am Wasser.

Das Grundkonzept besteht darin, die landseitige Ferienhausanlage im Hangbereich so zu errichten, dass von den seeseitigen Wohnräumen und von allen Terrassen der Ferienhäuser ein freier Blick über den See gewährleistet wird. Das wird durch den Höhenunterschied im Gelände des Plangebiets von ca. 8 Metern und unsere Anordnung der Ferienhäuser ermöglicht. Mit dem direkten Blick nach Osten genießen die Gäste der Anlage entsprechend der Wetterlage einen wunderschönen Sonnenaufgang.

Für das Strandhaus Resort Geiseltalsee haben wir uns für drei Ferienhaustypen entschieden. Die Ferienhäuser verfügen über jeweils zwei Schlafräume mit einmal einem Doppelbett und einmal zwei Einzelbetten. Es gibt zwei WC-Räume, die vom Duschraum getrennt sind. In der unteren Reihe (Häuser 1 bis 16) sind die Terrassen auf der rechten Seite mit Blickrichtung zum See angeordnet und in der oberen Reihe (Häuser 17 bis 30) ist die Terrasse mittig gestellt. Das Raumangebot im Inneren ist gleich. Wegen der unterschiedlichen Anordnungen der Terrassen gibt es lediglich eine Verschiebung bei den Schlafräumen mit den Einzelbetten und einem dazugehörigen WC-Raum.

Jedes Landferienhaus hat im Bereich rechts oder links der zentralen Zufahrtsstraße einen eigenen PKW-Stellplatz.

Damit wird eine komfortable An- und Abreise der Gäste inklusive Be- und Entladen der Ferienausrüstung gewährleistet.

Für die Gäste der schwimmenden Ferienhäuser sind PKW-Stellplätze im vorderen und hinteren Bereich der Zufahrtsstraße angelegt. Vor dort aus können die Reiseutensilien bequem mit Bollerwagen, die an den schwimmenden Ferienhäusern bereit stehen, zur Unterkunft transportiert werden.

Die Ferienhausparzellen sind jeweils größer als 400 m2 und bieten damit Aufenthaltsqualitäten, die mit Anlagen von Einfamilienhäusern vergleichbar sind.

Der Geiseltalsee und seine nähere Umgebung bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Erleben von Natur und Kultur der Region. Etwas abseits der touristischen Hotspots kann man direkt eintauchen in eine Landschaft, in der sich die Wunden des einstigen großflächigen Braunkohleabbaus sukzessive schließen und neue Naturräum entstehen.

In der unmittelbaren Nachbarschaft der Anlage bietet die Marina Mücheln diverse Angebote der Versorgung und zur sportlichen Betätigung. Ein ca. 25 Kilometer langer Rad- und Fußrundweg führt um den Geiseltalsee und bietet neben tollen Ausblicken weitreichende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung in Form von Wandern oder Radfahren.

Der Standort Mücheln liegt darüber hinaus sehr zentral in der mitteldeutschen Region mit einer Vielzahl von historisch bedeutsamen Orten und Stätten sowie einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften. Zu nennen sind hier Städte wie Merseburg, Halle/Saale, Leipzig, Naumburg, Jena und Erfurt oder Landschaften wie der Harz, der Kyffhäuser und der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland oder kulturhistorisch bedeutsame Stätten wir die Arche Nebra, das Kloster Helfta bei Eisleben und die Kaiserpfalz Memleben.“, Zitat Ende

Dabei handelt es sich um ein Teil des westlichen Bereiches des Geiseltalsees, was vorrangig von naturnaherer, sukzessiver Entwicklung geprägt ist. Solche Natur- und Landschaftsbereiche bilden sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, welche durch den direkten Kontakt mit der Wasserfläche des Geiseltalsees eine besondere Aufwertung erfährt. Ferner gehört der nördliche Bereich des Gebietes zum Mündungsgebiet der Stöbnitz/des Dreselbaches, was zudem noch eine sehr wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum ausübt.Neben dem Verbau eines weiteren Uferbereiches des Geiseltalsees, welcher ebenfalls Bedeutung für den Kalt- und Frischluftaustausch mit dem Umland hat, und der damit verbundenen Zerstörung weiterer Natur- und Landschaftsbestandteile, besteht die Gefahr der Mehrung des Ziel- und Quellverkehrs von Motorisierten Individualverkehrs. Nicht nur Straßen und Stellplätze bilden hier das Problem, sondern weitere Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastungen gehören ebenfalls dazu.
Von dem allen abgesehen, betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es weiterhin für abenteuerlich in solchen Bereichen eines Alttagebaus bauen zu wollen, wo niemand die Garantie geben kann, dass die Setzungen des Bodens vollendet sind. Mahnung müssen weiterhin bleiben, dass am 18. 07. 2009 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich in den Concordiasee rutschten und u.a. drei Menschen töteten.
In Kenntnis derartiger Pläne fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und widerruflichen Stopp dieser Aktivitäten und dabei diesen ökologisch, geologisch und hydrologisch sensiblen Bereich des Geiseltalsees von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang fortgesetzt und verstärkt darauf hin, dass das Geiseltalseengebiet ebenfalls einen sehr wichtigen Teil eines Biotop-, Landschafts- und Grünverbundes in der Region darstellt. Dazu gehören Verbindungen zur Unstrut und ihrer Aue, zum ca. 298,00 ha großen Naturschutzgebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“, zum ca. 316,00 bzw. 322,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (EU-Code: DE 4635-301, Landescode: FFH0137), zu Schwarzeiche und Laucha und ihren Auen mit dem ca. 335,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Lauchagrund“, die Geisel und ihre mit dem ca. 164,56 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Geiselaue“, dem ca. 52,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und ca. 57,00 bzw. 59,00 ha großen FFH-Gebiet “ Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144), dem ca. 350 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, dem ca. 2.140 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“, dem ca. 53,00 ha großem Naturschutzgebiet „Neue Göhle“ sowie dem ca. 84,00 ha großem FFH-Gebiet “ Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (EU-Code: DE 4736-302, Landescode: FFH0149)

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schmoner-busch-spielberger-hoehe-und-elsloch

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=203&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg67

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=210&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-kayna-sued

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg58

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/neue-goehle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=215&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/neue-goehle-und-trockenrasen-noerdlich-freyburg

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Eng damit verbunden ist, dass die Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zum Tragen kommen und insbesondere die Beachtung und Umsetzung der Artikel 1, 2 und 4 erfolgen müssen.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Gesamtregion zwischen Unstrut, Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt, Schwarzeiche, Laucha, Geisel, Gröster Berge sowie Neuer Göhle, um so die Schutzwürdigkeiten räumlich feststellen und würdigen sowie Schlussfolgerungen daraus ableiten zu können. Als einen sehr bedeutsamen natur- und landschaftsräumlichen Mittel- und Schwerpunkt ist dabei das Geiseltalseengebiet zu betrachten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich dazu im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einbringen

Ferner möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessierte aus der Bevölkerung anbieten. Der Kontakt ist über folgende Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.04.2026

AHA führt Fahrradexkursion in Auenlandschaften zwischen Halle und Leipzig durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 11.04.2025, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Dabei ist folgende Route vorgesehen:

Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster

Treffpunkt: 10.00 Uhr Kreuzung Otto-Stomps-Straße/Reideburger Straße/Fiete-Schulze-Straße in Halle (Saale)
Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster

Raubbau aufzuzeigen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften zu erläutern.
Ebenso beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue darzulegen und für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe werben.
Darüber hinaus möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten zur Mitwirkung aufzeigen und in dem Zusammenhang sein Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vorstellen.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer Interesse hat sich mehr über die AHA-Aktivitäten in der Region zu informieren, kann sich auch an folgende Anschriften wenden:

Bäume pflanzen am Karfreitag!

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum siebzehnten Mal auch am Karfreitag, dem 03.04.2026, aufrief, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff war 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion setzten zum siebzehnten Mal die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, auf der Rabeninsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“, Unterberg und Kapellengasse, am Rossplatz sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Gehölzbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht.
Am 03.04.2026 führten schließlich dankenderweise ca. 20 Mitglieder, Freunde und Gäste der Initiative „Pro Baum“ – IPB – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfolgreich die Pflanzungen von einer Stieleiche, einer Gemeinen Esche und einer Schwarzerle auf der Ziegelwiese durch.
Ferner danken die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Spenderinnen und Spendern.
Alle einte der Gedanke – Bäume pflanzen statt abholzen!
Die beiden Veranstalter sprechen ebenfalls der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ihren Dank aus, für die kooperative Vorbereitung der Veranstaltung u.a. in Form der Standortwahl.
Darüberhinaus rufen die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfen beitragen.
In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von Geräten und Werkzeugen – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Wer sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.04.2026

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält naturnahere Entwicklung der Auen von Weißer Elster, Pleiße und Parthe in Leipzig für dringend geboten!

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die 257,00 km lange Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders die 90,00 km lange Pleiße und die 56,70 km lange Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Lehmlache Lauer“ zu betrachten.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/5551/28157.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11930-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Leipziger-Auensystem-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/11930/35903.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211918

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15145-VO-Festsetzung-NSG-Lehmlache-Lauer-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/15145/39873.html

Mit Blick auf die Burgaue sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betont der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind und das sehr bedeutsame, arten- und strukturreiche Auengebiet einen sehr wichtigen Bestandteil des ca. 5.900,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“, des ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und des ca. 2.825 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft darstellt.

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/61_Stadtplanungsamt/Stadtentwicklung/Landschaftsplan/Pdfs/Schutzgebietekarte_28.02.2013.pdf

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.natura2000.sachsen.de/50e-leipziger-auensystem-34913.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auensystem

Die flächendeckenden europäischen Schutzgebiet umfassen Auengebiete der Städte Leipzig, Schkeuditz und Markkleeberg sowie der Landkreise Nordsachsen und Leipzig. Ferner grenzt im Westen im Land Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141) im Land Sachsen-Anhalt angrenzt, welches aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km besteht, an.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/EHM_FFH0141_AC.pdf

Eine Motorisierung von Weißer Elster und Pleiße hätte zudem zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern.
Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bringt immer wieder zum Ausdruck, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Dabei gebieten der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Fließgewässern und ihrer Auen eine schnelle und umfassende Lösung zur Verbesserung der Wasser- und Sohlqualität, welche zudem der ordnungsgemäßen Umsetzung der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 dient.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0060-20141120

Dabei gilt es ganz besonders in und an den Entstehungsgebieten wie Bergbau, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen gehören, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zu ergreifen, um ein Vordringen der Verockerung in Grund- und Oberflächenwasser zu mindestens stark zu reduzieren. Jedoch muss sich der Blick auf die jeweiligen Gesamträume der Fließgewässer und ihrer Auen zu orientieren.
Außerdem erklärt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder, dass Forstaktivitäten in den Auenwaldgebieten keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden befördert und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Dabei setzen sich nach eigenen Feststellungen die Naturverjüngungen beispielsweise aus Gehölzarten wie Gemeine Esche, Hainbuche, Feld-, Spitz- und Bergahorn, Feld- und Flatterulme, Schwarzerle, Stiel- und Roteiche, Rotbuche, Gemeiner Esche sowie Weißdorn zusammen, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann.
Nur bedrohen zum Beispiel die Abholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt.
Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können.
Im Rahmen der Kartierungen bietet sich ferner die Feststellung der Artenzusammensetzung und die Altersstruktur an. Zudem empfiehlt es sich diese Kartierungen jährlich und dauerhaft durchzuführen sowie ebenfalls die Entwicklung von Fauna und Funga an den jeweiligen Standorten in den Blick zu nehmen.
Im Zusammenhang mit der Beförderung der sukzessiven Vermehrung der Stieleiche können sich die die Teilnehmenden an der Exkursion vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade die „Mastjahre“ seit dem Jahr 2018 zeigen die die Möglichkeit auf, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich.
Immer wieder mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehören Angaben und Auskünfte die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss.
Zudem bildet nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 09.06.2020, Az.: 4 B 126/19 eine sehr wichtige Grundlage, um wissenschaftlich fundiert, transparent und demokratisch basiert eine echte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Auengebiet zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und zu beschließen sowie letztendlich umzusetzen. Dabei gilt mindestens jährlich diese Schutz- und Entwicklungskonzeption nachzuhalten.

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/19B126.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist.

Nunmehr ist im Jahr 2027 die Wahl für eine neue Oberbürgermeisterin/neuen Oberbürgermeister vorgesehen. Ein veröffentlichter Text der Stadtverwaltung Leipzig vom 27.11.2025 zu dieser Wahl besagt folgendes, Zitat:

Ein Terminvorschlag für die nächste Oberbürgermeisterwahl steht jetzt fest: Am Sonntag, 21. Februar 2027, sollen die Leipzigerinnen und Leipziger dazu aufgerufen werden, ihr neues Stadtoberhaupt zu wählen. Ein eventuell nötiger zweiter Wahlgang wäre dann genau einen Monat später, am 21. März 2027 terminiert. Über diesen Terminvorschlag der Verwaltung wird der Stadtrat abschließend entscheiden.
Die aktuelle, siebenjährige Amtszeit von Oberbürgermeister Burkhard Jung läuft am 28. März 2027 aus. Laut Sächsischer Gemeindeordnung ist eine Wahl frühestens drei und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle an einem Sonntag durchzuführen. Die Wahlprüfungsfrist beträgt einen Monat.

Damit die Wahl jahreszeitlich bedingt möglichst spät, aber nicht inmitten der Winterferien liegt, wurde nun von Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning der 21. Februar 2027, der letzte Feriensonntag, als Termin vorgeschlagen. So fiele auch eine mögliche Nachwahl nicht auf den Ostersonntag.
Bleibt es bei der zeitlichen Abfolge, müssten alle Wahlvorschläge bis spätestens 17. Dezember 2026 eingereicht werden, der 10. Januar 2027 wäre Stichtag für das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigungen müssten dann bis 31. Januar 2027 zugestellt werden.“, Zitat Ende

https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/terminvorschlag-oberbuergermeisterwahl-am-21-februar-2027

In seiner Sitzung am 28.01.2026 hat der Stadtrat der Stadt Leipzig unter dem Tagesordnungspunkt „18.17 Termin der Oberbürgermeisterwahl 2027 Dezernat Allgemeine Verwaltung Dezernat Allgemeine Verwaltung – VIII-DS-01956“ dem Vorschlag zugestimmt.

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/to020?TOLFDNR=2185547&SILFDNR=2004593

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc4415014.pdf

Auf Grund der bevorstehenden Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kandidatinnen und Kandidaten, aber ebenso die Wählerinnen und Wähler auf, verstärkt den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur sowie Landschaften zu thematisieren. Dazu gehört nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls, sich endlich für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe sowie ihrer Nebengewässer einzusetzen.
Im Rahmen von folgenden fünf Exkursionen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine diesbezüglichen Sichtweisen und Vorschläge der Öffentlichkeit vorstellen und darlegen:

Samstag, den 11.04., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue
zwischen Halle (Saale) und Leipzig
Route: Diemitzer Graben, die Reide, Überlauf des Hufeisensees in die Reide, Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbe­reich der Parthe
Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße, Halle (Saale)
Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 09.05., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster
zwischen Zeitz und Leipzig bis zur Einmündung der Pleiße in die Weiße Elster am Leipziger Eck
Treffpunkt: Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 13.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Wei­ße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 07.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue
in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“
(Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“), Leipzig
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 28.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die vom Umweltbundesamt im Juni nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe sowie ihrer Nebengewässer und angrenzender Landschafts- und Naturbestandteile einzubringen.

https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf

Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessenten an.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Leipzig und Umland erfahren möchte, kann folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.03.2026

AHA führte Exkursion in die Aue von Merseburg und zur UBM durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Im Raum der Städte Merseburg und Leuna ist der insgesamt 413,00 km lange Fluss Saale mit seinem 24.167,00 km² großen Einzugsgebiet, seiner arten- und strukturreichen Auenlandschaften sowie seinen zahlreichen Nebengewässern, angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen prägend.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte planmäßig am Samstag, dem 28.03.2026, eine ca. vierstündige Exkursion zur „Fasanerie“ östlich von Merseburg durch.
Route: Durch das Stadtzentrum entlang des ehemaligen Geiselverlaufes über die Neumarktbrücke gelangen wir in das Landschaftsschutzgebiet „Venenien“ entlang der Alten Saale zur „Fasanerie“. Gemäß der Jahreszeit ist mit üppiger Frühjahrsvegetation zu rechnen.
Ende war in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM), wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen möglich waren. In dem Zusammenhang kann man Pflanzen an Hand der Bilder und Fachliteratur bestimmen und eventuell Wasserproben untersuchen. Auch Tee, Kaffee und eine kleine Stärkung waren im Angebot
An der ersten Station erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.
Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3,00 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.
Dazu legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.
Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet.
Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte, recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/Beilagen/47_Jg_2010_N-LSA_SG-Karte_Beiheft.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Karte_1_Schutzgebiete.pdf

Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es angesichts der Lage am Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:

RechtskräftigeÜberschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Insbesondere das Hochwasser im Sommer 2013 hat aufgezeigt, dass mehr Fläche der Saaleaue im Bereich der Rischmühleninsel unter Wasser stehen können und bei der weiteren Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften durch Verbrauch von Boden, arten- und strukturarme Agrarnutzungen, bei nicht nachhaltigem Umgang mit Waldgebieten und dann das Beibehalten bzw. Voranschreiten der Umwandlung von Wäldern in Holzplantagen, was ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Ursachen des Klimawandels mit langen Trockenphasen und Starkniederschlägen bildet, mit vermehrten, schneller und höher ansteigendem Hochwasser zu rechnen ist.
Zudem beinhaltet der Managementplan für das EU-SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ SPA_0021 (DE 4638-401) auf den Seiten 164/165 folgenden Vorschlag, Zitat:

Der Saaleabschnitt zwischen Leuna im Süden des PG und Merseburg (Rischmühleninsel) ist bislang nicht Bestandteil des EU SPA. Die Grenze des Vogelschutzgebietes verläuft aktuell östlich des Saaleufers. Aus fachlicher Sicht kann eine Grenzkorrektur in diesem Bereich empfohlen werden, da die hier festgestellten Wasservogelansammlungen mindestens mit denen der unterhalb gelegenen Flussabschnitte vergleichbar sind. Die gilt bspw. Für Blessralle, Gänse- und Zwergsäger. Zudem wird der Abschnitt regelmäßig von Kormoranen als Nahrungshabitat genutzt. In der Vergangenheit konnten hier unregelmäßig auch die Moorente beobachtet werden.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/natura-2000/managementplanung/abgeschlossene-managementplaene/spa21

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Saale-Elster-Aue-suedlich-Halle.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/FFH141/FFH141_Karte_2_141_Schutzgebiete.pdf

Nicht nur die Schutzwürdigkeit erfordert eine schnellstmögliche und vollständige Einbindung der beiden Auengebiete in das EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie in das FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-,LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141), sondern ebenfalls die Einbindung in einen überregionalen arten- und strukturreichen Biotop- und Grünverbundraum.

Dieser Ausgangssituation berücksichtigt keinesfalls der von der Stadtverwaltung von Merseburg vom 30.07.2024 erstellte „Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel„, welcher folgende „Beratungsfolge“ durchlaufen hat, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Weiter sei aus der Vorlage zitiert:

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums, südlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 25.000 m². Der Geltungsbereich umfasst die östlich und nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen geschotterten Flächen und Parkflächen und die weiter östlich gelegene Grünfläche einschließlich der asphaltierten Umfahrung dieser Flächen auf der Rischmühleninsel. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Camping-, Caravan- und Wohnmobilstellplätzen einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und für die Nutzung von Teilflächen für kulturelle Veranstaltungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.“, Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Mit dieser Vorlage bringt der Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und seine Verwaltung klar zum Ausdruck, was er/sie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften in der Kommune halten. Wie bereits dargelegt, bildet die Rischmühleninsel in vielfältiger Form einen sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue im Stadtgebiet von Merseburg. Dazu zählen insbesondere das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“, die angrenzenden potentiellen Wiesen- und Gehölzflächen und das die nunmehrige Saalehalbinsel Teil des Hochwassereinzugsgebietes der Saale darstellt.
Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Merseburg einstimmig dem Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zugestimmt.

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

Ebenso enthält die Begründung des Flächennutzungsplans Stadt Merseburg 4. Entwurf (Oktober 2024) unter Punkt 5.3.1 „Rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne“ auf Seite 56 den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nummer 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“.

https://www.merks-merseburg.de/de/datei/anzeigen/id/121677,1055/5_4e_begruendung_fnp_merseburg.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verurteilt mit aller Deutlichkeit die verheerenden und unverantwortlichen Planungen und Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Merseburg.
Im Falle der Umsetzung dieser nunmehr beschlossenen, katastrophalen Planungen ist mit vermehrtem Kraftfahrzeugverkehr, Zerstörung einer potentiell weiter entwickelten Wiese bzw. eines temporären Feuchtgebietes, Verlust als Standort der nachhaltigen ruhigeren Naherholung und Umweltbildung sowie nicht zuletzt mit verstärkt störenden bis zerstörerischem Druck und Beeinflussung auf das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ zu rechnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Eindruck, dass sich auch der nunmehrige Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und ein Großteil seiner Verwaltung der ökologischen, historischen und touristischen Bedeutung der Rischmühleninsel im örtlichen und regionalen Kontext verschließt und stattdessen auf umwelt- und naturzerstörenden Tourismus und vermehrten Kraftfahrzeugverkehr setzt.
Wer solche Planungen in die Beschlussrunde gibt, handelt hochgradig unverantwortlich und hat die Zeichen der Zeit im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht in dem Umfang erkannt. Dazu gehört die offensichtliche Unterordnung des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser unter die Belange eines zerstörerischen und umweltfeindlichen Tourismus.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben „Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zu beenden.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis in der Verantwortung diese unverantwortlichen Planungen in der Stadt Merseburg zu stoppen.
Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen.
Bereits im November 2013 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.
Nunmehr musste man erneut feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach fortgesetzter Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier stehen, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken.
Eng damit gekoppelt sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240,00 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. Bisher haben sich weder das Land Sachsen-Anhalt, noch der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg gefordert gesehen sich mit dem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – übermittelten Vorschlägen überhaupt mal auseinanderzusetzen. Ein vollkommen inakzeptabler Zustand.
In und an der ca. 10,00 ha großen Fasanerie erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches erläutern, um auch eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2012/02/RahmenplanFasanerieMerseburg10.10.2011.doc

Ferner legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Exkursion dar, dass der Restauenwald Probstei/Fasanerie in der Saaleaue zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“, zum ca. 548,00 ha großen und in den linienhaften Teilen ca. 9,00 km langem Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie “Elster-Luppe-Aue“ (EU-Code: DE 4638-302, Landescode: FFH0143) und zum ca. 4.762,00 ha Europäischen Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021) gehört sowie ein Gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind. Dazu zählen auch Pflanzungen aller Art.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34_56.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elster-luppe-aue-.html?page=1&keyword=

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html?page=1&keyword=

Darüber hinaus hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Wiedereingliederung des schützenswerten und geschützten Restauenwaldes Fasanerie in das Hochwasserregime der Saale für dringend geboten. Die Alte Saale und Die stille Lache lassen noch deutlich die Furkation der Saale und seine Korrelation mit dem angebundenen Auenwald erkennen.
Außerdem schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sukzessive Wiedererweiterung auf eine Auenfläche westlich der Probstei/Fasanerie mit einem Flächenumfang von ca. 28.341,93 m² = 2,83 ha sowie südöstlich der Fasanerie mit einem Flächenumfang von 34.455,57 m² = 3,45 ha.
Beide kombinierte Aktivitäten führen zur einer besseren Wiedervernässung von sehr bedeutsamen Teilen der Saaleaue, reduziert Hochwasserscheitelpunkte, verbessert und stabilisiert den Zustand des Restauenwaldes Probstei/Fasanerie sowie ermöglicht eine umfassende Wasserspeicherung im Auenwald. Mit der sukzessiven Ausweitung des Restauenwaldes Probstei/Fasanerie auf einer Gesamtfläche von 6,28 ha erweitert sich der Lebens- und Rückzugsraum von Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie der Fläche einer besseren Speicherung von Niederschlags- und Hochwasser in der Fläche.

Google-Karte Merseburg – Alte Saale-Probstei/Fasanerie:
Rückgabe von Retentionsflächen mit Deichrückverlegung: rot umrahmt
Sukzessive Erweiterungsflächen des Restauenwaldes Probstei/Fasanerie: blau umrahmt

Die Aue der Alten Saale zwischen Fasanerie und Hoher Brücke sowie im nördlichen und nordöstlichen Anschluss mit seinen Auenwaldresten, Feld- und Wiesenflächen, Resten von Streuobstwiesen und sukzessiven Gehölzsenken bilden einen arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraum, welcher u.a. vielfältige Aktivitäten des Elbebibers aufzeigt. Am Tag der Exkursion ließen sich auch Brutaktivitäten eines Rotmilanpärchen beobachten. Jedoch ist auch der flächendeckende Einfluss des Gewerbegebietes in Merseburg-Meuschau im Bereich Kollenbeyer Weg/Leipziger Straße zu erkennen, welcher sehr weit in die Saaleaue hineinreicht. Neben dem Flächenverbrauch und Einschränkung des Hochwasserausbreitungsraumes fehlen umfangreiche Entwicklungs-. Rückzugs- und Lebensräume von Fauna, Flora und Funga. Zudem sind die Entstehung und Ausbreitung von Kalt- und Frischluft negativ davon betroffen. Ein perspektivisches und nachhaltiges Umdenken zur Entwicklung und Nutzung solcher massiv verbauten Flächen ist immer mehr dringend geboten.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Bereits jetzt empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Ausweitung der Gewässerschutzstreifen beidseitig der Ufer der Saale in einem Mindestumfang von jeweils 10,00 m, um eine naturnahere Entwicklung im direkten Auenbereich zu ermöglichen.
Im Rahmen des Aufenthaltes in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ würdigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Bezug auf den 37. Jahrestag der Gründung der Umweltbibliothek Halle am 18.11.1988 in Halles Georgengemeinde. Seit dem Jahr 1990 befand sich die Einrichtung im Reformhaus Halle. Am 16.08.2004 übernahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Trägerschaft der Umweltbibliothek, welche am 07.09.2004 ihre Arbeit im Reformhaus Halle wieder aufnahm. Seit dem 22.11.2005 trägt die Umweltbibliothek, welche am 10.03.2007 nach Merseburg umzog, den Namen des am 17.01.2003 verstorbenen ehrenamtlichen Umweltschützers und Literaten Jürgen Bernt-Bärtl.
Während mehreren bisherigen Büroeinsätzen in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fanden umfassende datentechnische Sichtungen, Aufarbeitungen, Sortierarbeiten und Registraturen der Bestände an Literatur und Daten statt. Darüber hinaus hatten die letzten Arbeitseinsätze die Verbesserung der baulichen Situation der Räumlichkeiten zum Ziel. Weitere diesbezügliche Arbeits- und Büroeinsätze sind in Planung. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte die dazu notwendige Finanzierung der Vorhaben über Spenden und Crowdfunding realisieren.

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget (bitte Hinweis unten beachten)

Ebenfalls möchte die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 14.11., um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft
zwischen Merseburg (Gotthardteich, Rischmühleninsel), entlang der Al­ten Saale (Wehr-Ruine Werder) und Leuna (Waldbad) mit Abschluss und anschließende Auswertung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, inklusive Bestimmungen mit Hilfe Fachliteratur und Mikro­skop
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.03.2026

Hinweis:

Das Crowdfunding für die Umweltbibliothek ist bereits abgeschlossen. Sie können jedoch weiterhin direkt an den AHA für die Umweltbibliothek spenden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Bitte senden Sie uns dafür Ihre Kontaktdaten per E-Mail an aha_halle@yahoo.de, damit wir Ihnen diese zukommen lassen können.

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Umweltbibliothek
  • Oder sicher und einfach Spenden per PayPal*:


* Sie benötigen kein eigenes PayPal-Konto. Es ist möglich, auch ohne PayPal-Konto per Kreditkarte direkt über unser PayPal-Konto zu spenden.

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

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