Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wasserspeicherung und -gewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die 257,00 km lange Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders die 90,00 km lange Pleiße und die 56,70 km lange Parthe, bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Lehmlache Lauer“ zu betrachten.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html
https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html
https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/5551/28157.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11930-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Leipziger-Auensystem-
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/11930/35903.html
https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211918
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15145-VO-Festsetzung-NSG-Lehmlache-Lauer-
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/15145/39873.html
Die Parthe und ihre Aue besitzt richtiger- und notwendigerweise einen flächendeckenden europäischen und nationalen Schutzstatus. Dazu gehören das etwa 562,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet mit der Bezeichnung Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Partheaue“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Parthenaue – Machern“ und „Partheaue“
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11955-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Partheaue-#x6
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/partheaue
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15190-VO-Aend-LSG-Parthenaue-Machern-#p2
https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/naturschutz/naturschutzobjekte
https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_partheaue_machern.pdf
https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_partheaue.pdf
Ferner sind u.a. für alle Stand- und Fließgewässer die Festlegungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben, anzuwenden.
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF
Seit Jahrzehnten bekräftigt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten.
Dabei besteht länderübergreifend in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt mit den Altauen, welche ausgedehnte Restauenwälder, Altverläufe der Weißen Elster sowie Wiesen enthalten ein umfassender Raum zur Ausbreitung von Hochwasser zur Verfügung. Fluss und Auen benötigen einander!
Bild 1
Karte 1 – Überschwemmungsgebiete Weiße Elster und Parthe – Städte Schkeuditz und Leipzig
https://www.luis.sachsen.de/wasser/hw/ueberschwemmungsgebiete.html#collapse-content-7137
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida-workbooks/repositories/Wasser,chmrx7VxM7e3-vTY5HRr/workbooks/Ueberschwemmungs-und-ueberschwemmungsgefaehrdete-Gebiete,ZggUhkGFPpNJjl4w0suT/worksheets/Ueberschwemmungs-und-ueberschwemmungsgefaehrdete-Gebiete,m8Sw_Ysaeb20-ii2D9uH?workbookHash=OXVTCYZM8NRJT07tuI9tpt94a9JonMxDtJeKw8m6BWsdt6gr&embeddingTargetId=ueg-uegef
bild 2
Karte 2 – Überschwemmungsgebiete Weiße Elster und Parthe – Städte Schkeuditz und Leipzig
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/karten-und-geodaten.html?_cp=%7B%22a-4288%22%3A%7B%222%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22a-4288%22%2C%22idx%22%3A2%7D%7D#collapse-content-4292
https://geoportal.sachsen.de/mapviewer/resources/apps/sachsenatlas/index.html?stateId=4a216621-8aef-44e1-a166-218aefa4e1f0
Neben länderübergreifenden Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster, gilt es Flächenentsiegelungen, naturnahe Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften zu entwickeln, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern, Hochwasser besser in die Aue zu belassen sowie generell Wasserrückhaltung in der Fläche zu erreichen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2023 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden.
Gerade die wechselvollen Niederschlagswerte, welche u.a. von längeren niederschlagsarmen und Phasen von Starkniederschlägen geprägt sind müssen dazu führen der Natur das Heft zur Entwicklung der Auenwaldbestände zu überlassen. Nur die Natur kann umfassend einschätzen, welche Fauna, Flora und Funga vor Ort lebens- und existenzfähig sein kann. Sie ist auch in der Lage notwendige Korrekturen vorzunehmen. Der Mensch kann das mit entsprechenden Schutzmaßnahmen wie Schutzgebietsausweisungen, Deichrückverlegungen, Rückbau von Bauten und Bodenversiegelungen etc. begleiten. Die nachfolgenden Angaben zu Niederschlägen sollten dazu Mahnung sein.
Bild 3
Bild 4
https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=163
An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach fortgesetzter jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Einschätzung des Leibniz-Institutes für Länderkunde e. V. in Leipzig in 06/2015 zum Landschafts- und Naturgebiet „zwischen Zwenkau südlich von Leipzig und der Mündung der Weißen Elster in die Saale“ hin, Zitat:
„Der Nördliche Auenwald ist Bestandteil eines Naturrefugiums mit rund 5900 ha Gesamtfläche zwischen Zwenkau südlich von Leipzig und der Mündung der Weißen Elster in die Saale, von denen ca. 3000 ha auf das unmittelbare Stadtgebiet entfallen. Seine Breite schwankt zwischen 3 und 4 km, wobei das Auenwaldband lediglich in den das Stadtzentrum tangierenden Bereichen beiderseits des Elsterbeckens eine Unterbrechung aufweist.
Das Leipziger Auensystem als Alleinstellungsmerkmal in Mitteleuropa verfügt über einen herausgehobenen naturschutzfachlichen Wert, was seinen Ausdruck in der bereits seit 1922 erfolgten Ausweisung mehrerer sich teilweise überlagernder großer Schutzgebiete fand:
- Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald (5900 ha, Gesamtfläche 1998 erfasst), + Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) Leipziger Auensystem (2825 ha, seit 2004),
- Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) Leipziger Auwald (4952 ha, seit 2006), + Naturschutzgebiet (NSG) Luppeaue (598 ha, heutiger Umgriff seit 2000),
- Naturschutzgebiet (NSG) Burgaue (270 ha, seit 1998), + Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald (66 ha, seit 1961),
- Naturschutzgebiet (NSG) Lehmlache Lauer (49 ha, seit 1999).
Der Auenwald zählt unter anderem mit 1000 Pilz- und 750 höheren Pflanzenarten, 42 Säugetier-, 17 Amphibien- und Reptilienarten, 17 Fischarten und 105 Brutvogelarten sowie, 32 Libellen-, 173 holzbewohnenden Käfer- sowie rund 360 Großschmetterlingsarten, darunter zahlreiche aus der Roten Liste, zu den artenreichsten Lebensräumen in Deutschland. Während der Südliche Auenwald durch die Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus (Tagebaue Zwenkau und Cospuden) gebietsweise überbaggert bzw. durch großflächige Grundwasserabsenkungswirkungen beeinträchtigt wurde, bietet der Nördliche Auenwald noch ein vergleichsweise kompaktes Landschaftsbild.
Die Ausprägung des Auensystems in seinen heutigen Grundzügen begann in der Weichselkaltzeit vor ca. 100.000 Jahren mit der Ablagerung von Kiesen und Sanden in teilweise bereits im Elster- und Saaleglazial angelegten Talformen von Saale bzw. Mulde, die zeitweise über Leipzig verliefen. Eine weitere landschaftsprägende Zäsur bildeten die holozänen Auenlehmablagerungen (Mächtigkeit verbreitet 1,5-3 m) seit etwa 7500 Jahren in einem engen Kontext zu siedlungsbedingten Rodungen in den Flusseinzugsgebieten. “, Zitat Ende
https://landschaften-in-deutschland.de/themen/78_B_142-naturschutz-im-noerdlichen-auwald
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergeben sich aus all den Fakten heraus die Verantwortung und die Notwendigkeit der Erstellung einer länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche zudem die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik im Blick haben muss.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. etwa 5 900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum ca. 4.925,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des 2.825,00 ha großen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
https://www.natura2000.sachsen.de/50e-leipziger-auensystem-34913.html
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-
https://www.leipziger-auwald.de/front_content.php?idcat=8
https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_des_Regierungsprsidiums_Leipzig_zur_Festsetzung_des_Landschaftsschutzgebietes_Leipziger_Auwald.pdf
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32,00 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF
Diese Zusammenhänge müssen Bestandteil der Stadtplanungen der Stadt Leipzig, wozu neben der Ausweisung von flächendeckenden europäischen und nationalen Schutzgebieten, des naturnahen Umganges mit diesen schützenswerten und geschützten Umwelt-, Landschafts- und Naturbestandteilen die Sicherung bestehender und Schaffung neuer Biotop- und Grünverbundräume gehören muss.
Die vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau erarbeitete und u.a. dem Stadtrat zu seiner Sitzung am 25.02.2026 zugearbeitete „Beschlussvorlage-Nr. VIII-DS-01237 – Biotopverbundkonzept für die Stadt Leipzig“ bildet dazu eine sehr wichtige fachliche und politische Grundlage. Daran gilt es auf breiter Basis zu arbeiten und agieren.
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2025298&refresh=false
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/to020?TOLFDNR=2188718
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc4179339.pdf
Mit Datum vom 10.06.2026 erklärte die Verwaltung der Stadt Leipzig unter der Überschrift „Lösung für den Cottaweg: Erweiterung für RB Leipzig, Kleinmesse bleibt“, eingangs folgendes Zitat:
„Nach intensiver Suche und Abwägung präsentiert die Stadt Leipzig jetzt eine Lösung für den Erhalt der Kleinmesse am traditionellen Standort, der sowohl die Interessen der Schausteller als auch von RB Leipzig und des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt. Die Planung sieht vor, eine bis zu 57.000 Quadratmeter große Fläche westlich des bestehenden Festplatzes dem Bundesligisten anzubieten, damit dieser dort seine Trainingskapazitäten erweitern und den Herren-, Nachwuchs- und den Frauenfußball konzentrieren kann.“, Zitat Ende
Die Aussagen der beiden zuständigen Beigeordneten sprechen erschreckend deutlich Bände, Zitat:
„Clemens Schülke, Beigeordneter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales: „Wir haben mögliche Alternativstandorte für die Kleinmesse im gesamten Stadtgebiet sorgfältig geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass jeder Standort mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Mit diesem Vorschlag schaffen wir einen Ausgleich aller beteiligter Interessen. Das kann eine pragmatische und wirtschaftlich überzeugende Lösung für alle Beteiligten werden. Um die Gespräche mit RB Leipzig auf einer belastbaren Grundlage zu führen und die behördlichen Fragen zielgerichtet zu klären, werben wir im ersten Schritt um den Rückhalt des Stadtrates.“
Heiko Rosenthal, Beigeordneter für Umwelt, Ordnung und Sport: „Auch wenn für diese Lösung die Rodung eines Gehölzbestandes entlang der Capastraße notwendig wird, bin ich fest davon überzeugt, dass insgesamt damit ein großer Gewinn für die Stadt und den Sport in Leipzig einhergeht. Dass die Kleinmesse am Cottaweg erhalten bleibt, ist ein zusätzlicher Pluspunkt.“ „, Zitat Ende
https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/loesung-fuer-den-cottaweg-erweiterung-fuer-rb-kleinmesse-bleibt
In dem Zusammenhang möchte die Stadt Leipzig bewusst ein etwa 20,00 Jahre sukzessiv entstandenen Wald auf einer „bis zu 57.000 Quadratmeter große Fläche westlich des bestehenden Festplatzes“ der Zerstörung überlassen.
Dabei müsste auch diesen beiden Beigeordneten bewusst sein, dass Bäume und Sträucher als Sauerstoffspender und Wasserspeicher dienen, den Gehalt an Luftfeuchtigkeit verbessern, zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung bieten, Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft filtern sowie Schatten spenden. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.
https://webarchiv.it.ls.tum.de/waldwachstum.wzw.tum.de/fileadmin/publications/Moser_2018.pdf
https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/_my_direct_uploads/2024-Digitaler_Leitfaden_online.pdf
Zudem weist das „Biotopverbundkonzept für die Stadt Leipzig in seiner Anlage 3 Verbundkarte Wald, waldartige Baumbestände und Gehölze das bedrohte Waldgebiet“ einmal als „Kernflächen: Ziel Erhaltung und Optimierung – Gehölze“ sowie unter „Verbundanalyse“ als „Kernflächenkomplexe“ aus.
https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?2–anlagenHeaderPanel-attachmentsList-2-attachment-link&VOLFDNR=2025298&refresh=false
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – droht bei einer Zerstörung des ca. 5,70 ha großen Waldgebietes der Verlust als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, Ausgangspunkt der Verbesserung des Gehaltes an Luftfeuchtigkeit. Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebensraum, Filter von Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog sowie Schattenspender.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Politik und die Verwaltung der Stadt Leipzig auf, nicht nur den Schutz und Erhalt des Sukzessionswaldes zu gewährleisten, sondern ebenfalls eine Unterschutzstellung als Schutzgebiet und Möglichkeiten einer sukzessiven Ausweitung zu prüfen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht dies als Teil der nunmehr jahrzehntelangen Aufforderungen eine naturnahe Entwicklung der Auen – so auch im Stadtgebiet von Leipzig – zu ermöglichen und auszuweiten. Eine derartige Entwicklung betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Interesse einer arten- und strukturreichen, nachhaltigen Entwicklung als alternativlos an. Die Art und Weise der gegenwärtigen vielfältigen menschlichen Eingriffe in diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile haben bisher zur Störung bis Zerstörung äußerst sensibler Waldstrukturen geführt. Die vom Menschen massiv mit beeinflussten Klimaveränderungen, welche sich insbesondere in Niederschlagsarmut und stark ausgeprägten Sommerhitzen zeigen, verschärfen diese Bedrohungen noch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte ferner seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von weiteren, folgenden Exkursionen vor Ort darlegen.
Samstag, den 07.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue
in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“ (Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“), Leipzig
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Samstag, den 28.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Die vom Umweltbundesamt im Juni nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig einzubringen.
https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessenten an.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Leipzig und Umland erfahren möchte, kann folgendermaßen Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 24.06.2026