Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.120,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
1x € 10,00
1x € 15,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, den 24.01.2026 durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Überarbeitung des Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt mit Herausnahme der Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
  • Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
  • Durchführung einer Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“, 10:30 Uhr, Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
  • Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer -zum Beispiel Haselbach und Breitunger Bach
  • Erhalt, Schutz und naturnahe Entwicklung der Waldgebiete

Wer ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA?

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringen-de Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:
Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/not-rated/2025/02/17/oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/pdf/oberverwaltungsgericht_17_02_2025_Pressemitteilung_oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz.pdf

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001602103

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.

In dem Rahmen ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Teilnahme an Veranstaltungen zum Ersten internationalen UNESCO Tag für Höhlen und Karst am 12. und 13.09.2026 auf. Dazu finden Veranstaltungen im Südharz u.a. an der Heimkehle, aber auch in der Barbarossahöhle im Kyffhäusergebirge statt.
Das Ziel des Ersten internationalen UNESCO Tag für Höhlen und Karst ist folgendermaßen formuliert, Zitat:

Ab 2026 wird alljährlich am 13. September der Internationale UNESCO Tag für Höhlen und Karst gefeiert. Er soll das Bewusstsein für diese einzigartigen Lebensräume stärken: Höhlen als natürliche unterirdische Hohlräume und Karstlandschaften, die durch lösliches Gestein entstehen. Diese Gebiete liefern Trinkwasser für über eine Milliarde Menschen überall auf der Welt, schützen seltene Arten und bewahren geologische sowie kulturelle Schätze.“, Zitat Ende

https://www.tagfuerhoehlenundkarst.vdhk.de

https://www.tagfuerhoehlenundkarst.vdhk.de/lange-nacht

https://gemeinde-suedharz.de/veranstaltung/1-internationaler-tag-fuer-karst-und-hoehle-an-der-naturerlebnishoehle-heimkehle

Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus dient ebenfalls im kommenden Jahr 2027 folgende Veranstaltung:

Samstag, den 23.01.2027, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt
in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz im Bereich der Gemeinde Südharz mit Aufenthalten am Weinberg, am Wurmberg, am Bauerngraben/Glasebach/Periodischen See mit Mittagspause am Parkplatz Bauerngraben, im Roßlaer Gemeindewald und am Gebiet Hoher Kopf.
Für das leibliche Wohl ist am Parkplatz Bauerngraben mit Kesselgulasch aus der Gulaschkanone gesorgt. Daher bitte schriftliche Anmeldung der Portionen bis zum 10.01.2027 an die Mailanschrift prosuedharz@web.de
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Roßla
Dauer: ca. 5 Stunden

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

In dem Zusammenhang sei noch auf folgende Fahrradexkursion im Jahr 2026 verwiesen:

Samstag, den 30.10.2026, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.09.2026

AHA lädt zur 4. Muldekonferenz am 25.09.2027 nach Eilenburg ein

Samstag, den 25.09.2027, um 10.00 Uhr
4. Muldekonferenz
Ort: Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg

In Anknüpfung an die ersten drei Muldekonferenzen „Mulde quo vadis“ am 25.10.1997 und 08.09.2007 in der damaligen Stadt Raguhn sowie am 30.09.2017 in der Gemeinde Muldenstein, hat sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entschieden am Samstag, dem 25.09.2027, eine 4. Muldekonferenz durchzuführen. Als Ort der 4. Muldekonferenz dient das Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg. Die Veranstaltung beginnt 10.00 Uhr.
Auch mit dieser Konferenz möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Vielfältigkeit und Bedeutung des am schnellsten fließenden Flusses Mitteleuropas und nicht schiffbaren Nebenflusses der Elbe hinweisen sowie Vorschläge zum besseren Schutz und Betreuung der Mulde vorlegen lassen und diskutieren.
Allein auf dem 124,00 km langen Fließweg der Vereinigten Mulde, die in Sermuth aus der Zwickauer Mulde (ca. 166,00 km) und der Freiberger Mulde (ca. 124,00 km) entsteht, befinden sich zahlreiche wertvolle und bedeutsame Auenlandschaften. Diese sind prägend für den gesamten Natur- und Landschaftsraum und daher aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung länderübergreifend sowohl im Land Sachsen-Anhalt als auch im Freistaat Sachsen zu schützen.
Bereits jetzt bedankt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – recht herzlich bei den Referierenden für die Bereitschaft fachlich-inhaltlich und beim Bürgerhaus Eilenburg für die Möglichkeit der Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Nunmehr möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung und Medien recht herzlich zu der Konferenz einladen und bittet bei Teilnahme bis zum 20.10.2026 um schriftliche und verbindliche Anmeldung.

Programmablauf zur 4. Muldekonferenz am Samstag, dem 25.09.2027

10.00 bis 10.10 Uhr

Eröffnung
Herr Andreas Liste, Vorsitzender des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

10.10 bis 10.20 Uhr

Grußwort
des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Eilenburg Herr Ralf Scheler

10.20 bis 10.35 Uhr

„Die Mulde – vom Zusammenfluss bis zur Mündung“ ein Film erstellt von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Firma AVANGA Filmproduktion GmbH & Co. KG

10.35 bis 10.55 Uhr

Die Mulde zwischen der Stadt Bad Düben und der Großen Kreisstadt Eilenburg – Ein Exkursionsbericht von Herrn Andreas Liste, Vorsitzender des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

10.55 bis 11.05 Uhr

Pause

11.05 bis 11.20 Uhr

Das Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 – ein Bericht des früheren Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Eilenburg Herrn Hubertus Wacker

11.20 bis 11.40 Uhr

„Die ökologische Bedeutung unserer Auenwälder und Auenlandschaften – Gefährdung, Schutz und Entwicklung“ vorgestellt von Herrn Detlef Eisewicht, 2. stellvertretender Vorsitzender des AHA

11.40 bis 12.00 Uhr

„Muldeaue – wohin geht der Weg? Bodenbelastungen zwischen Nutzung, Schutz und Zukunft“ – Antworten gibt Frau Dr. Steffi Formann, Leiterin Arbeitsgruppe Phytomining & Bioextraktion am Just Transition Center (JTC) der Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg

12.00 bis 12.20 Uhr

„Gefährdung und Gefahrenvorhersage für Denkmale durch Veränderungen im Wasserhaushalt“, vorgestellt von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Gossel, Senior Scientist Angewandte Geologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

12.20 bis 13.00 Uhr

Diskussion

13.00 bis 14.00 Uhr

Mittagspause

14.00 bis 15.30 Uhr

Exkursion zur Mulde-Lossa-Aue in der Großen Kreisstadt Eilenburg

15.30 bis 16.00 Uhr

Auswertung und Abschluss der Veranstaltung

Gegen 16.00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung

  • Die Veranstalter bitten um schriftliche und verbindliche Anmeldung bis spätestens Freitag, den 15.10.2026.
  • Die Veranstalter erheben keine Tagungskosten.
  • Die Versorgung mit Essen und Trinken ist grundsätzlich kostenpflichtig.
  • Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programmablauf vor.

Alle Rückfragen und die schriftlichen Anmeldungen sind bitte an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu richten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.09.2026

AHA hält naturnahe Entwicklung und nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch für absolut dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit Sorge die Entwicklung der Dölauer Heide bis hin zum Naturschutzgebiet „Lindbusch“. Dazu zählen Trockenheit, Hitze und Windbruch in Folge vermehrter Stürme sowie Massenabholzungen und zum Beispiel die Nutzung als Austragungsort für Feuerwehrübungen während der Brut- und Setzzeit. Besorgniserregend ist ebenfalls das zunehmende Umbauen mit Wohngebieten und das skandalöse Voranschreiten des Neubaus der Bundesautobahn 143 und anderer damit verbundener Straßenbauvorhaben, welche neben dem Flächenverbrauch, Mehrung von Verkehrsbelastungen wie Lärm, Abgas- und Feinstaub zur weiteren Verinselung beider Schutzgebiete führt. Einhergehend mit diesen Vorgängen sind Verluste von Biotop- und Grünverbünden sowie der Austausch von Frisch- und Kaltluft mit dem Umland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze.
Dies drückt sich u.a. auch in der Existenz der in dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ liegenden Naturschutzgebiete „Bischofswiese (NSG0117)“; Größe: 52,04 ha und „Lindbusch“; Größe: ca. 20,60 ha aus.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_925-0_Doelauer_Heide.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/bischofswiese.html

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lindbusch

Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlässt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET „DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.
Im Rahmen einer Exkursion am 05.09.2026 suchten Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das umfassend geschützte und eng mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen verbundene Gebiet der Dölauer Heide auf.
Zu Beginn der Exkursion griffen die Teilnehmenden das Thema Asphaltierung eines ursprünglich sandgeschlemmten Weges quer durch die Dölauer Heide, welche Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) im Januar 1988 entdeckten. Dies führte richtigerweise zu Protesten, Anzeigen, Eingaben und Beratungen.

https://gruene-generationen.medienkomm.uni-halle.de/files/2022/11/Blattwerk.pdf

Die damals angeführten ökologischen Bedenken zur Existenz dieses Asphaltweges bestehen nicht nur fort, sondern haben angesichts des voranschreitenden Klimawandels und fortgesetzten Zerschneidung der Dölauer Heide an Relevanz hinzugewonnen.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.„, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.„, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. den Rückbau der Asphaltierung der im Jahre 1988 entsprechend verbauten Wege.
Die vielfältige Bedeutung der Dölauer Heide und des mit ihr eng verknüpften Lindbusches als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Frischluftentstehungsgebiet, Sauerstoff- und Schattenspender, Kohlendioxidspeicher, Naherholungsraum sowie als zentraler Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundraumes mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen erfordern einen sensiblen Umgang mit dem Gesamtraum. Zerstörerische Zerschneidungen für die Bundesautobahn 143 und der Nebenbauwerke sowie weiterer Verkehrs- und Wohnbebauungsgebiete haben eine dauerhafte vernichtende Wirkung auf einzelne Natur- und Landschaftsbestandteile, die Umwelt sowie auf den gesamten Biotop- und Grünverbund mit den gekoppelten Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren.
Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint nicht nur weiterhin Oberhand behalten, sondern gar an Intensivierung hinzu zu gewinnen.
Nach jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte sowie in der Rote-Liste-Kategorie als „Stark gefährdet“ eingestufte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt.

https://www.bfn.de/artenportraits/osmoderma-eremita

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=9d9ea96b-a5e9-4d26-94a5-bb844179b331

Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.

Neben dem ersten verheerenden optischen Anblick fiel sofort der Unterschied zwischen beschatteten Waldbereichen zu dem von Massenabholzungen geprägten einstigen Wald auf. Während im Schatten des Waldes angenehme Temperatur- und Lichtverhältnisse vorherrschten, wies die zerstörte bzw. gestörte Waldstruktur des Krankenberges massive Sonneneinstrahlung mit Hitzeweinwirkungen auf. Neben den starken Licht- und Temperaturunterschieden ist somit von starker Hitzeeinwirkung auf Fauna, Flora und Funga des strukturell geschädigten Waldes auszugehen, welche mit starker Verdunstung einhergeht.
Dabei ist der Mitteldeutsche Raum, so auch der Raum der Stadt Halle (Saale) durch den Regenschatten des Harzes ohnehin von Niederschlagsarmut geprägt. So sind laut Wetterkontor für den Zeitraum vom Juli 2017 bis September 2026 folgende Niederschlagswerte zu Grunde zu legen:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S713&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Daher sollte nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiv betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Medienberichten zu Folge ist nunmehr der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung vorgesehen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt dazu ferner folgendes an, Zitat:
Bis Jahresende 2023 stehen 200 Millionen Euro bereit. Die Förderung kann jederzeit beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.
Für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.“, Zitat Ende

Darüber hinaus gehört zu dem Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement u.a. folgende Zielstellung, Zitat:

2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben

Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.

Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt.“, Zitat Ende

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html

https://www.klimaanpassung-wald.de

Dieser Ansatz ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus begrüßenswert. Jedoch hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend geboten ausschließlich mit Naturverjüngung in den Wäldern zu arbeiten.
Wie bereits obengenannt, benötigt die arg in vielfältiger Weise durch Trockenheit, Sommerhitze, Windbruch und letztendlich durch Massenabholzungen gebeutelte Dölauer Heide eine komplett naturnahe, sukzessive Entwicklung. Nur so ist die Entwicklung eines jeweils standort- und umweltangepassten neuen Waldes möglich. Menschliche Aufforstungen können das auf keinen Fall ersetzen, da diese Artenzusammensetzungen vorgeben, gleiche Altersstrukturen aufweisen, fortgesetzte Trockenheit und Sommerhitzen gepaart mit unterschnittenen Pfahlwurzeln zu Wasseraufnahme- und Standfestigkeitsproblemen führen sowie die Forstmaßnahmen nicht selten zu massiven Bodenverdichtungen geführt haben.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 18 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2026 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna, Flora und Pilzwelt gewährleistet.
Überlegungen und Aktivitäten zur künstlichen Bewässerung kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls teilen, da hier massive bauliche Eingriffe für Rohr- und Pumpsysteme sowie erhebliche und dauerhafte Verluste von Wasser in anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen wie zum Beispiel Saaleaue, Graebsee und Heidesee zu erwarten sind.
Bereits die künstliche Flutung der einstigen Feuchtgebiete am Harzklubstieg mit Wasser aus dem Graebsee sind als bedenklich anzusehen, da der Antransport mit Tankwagen eine negative Klimabilanz befürchten lässt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, einen umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39,00 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen zurückgetretenen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss- vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.
Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.
Am Ostrand der Dölauer Heide und am Westrand des 92,00 ha großen Naturschutzgebietes „Brandberge“ und des 91,00 ha großen FFH-Gebietes „Brandberge in Halle“ (EU-CODE: DE 4437-309, LANDESCODE: FFH0179) und des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ drohen massive Aktivitäten zur umfassenden Ausweitung der Nordstraße, welche im Falle der Realisierung und Umsetzung zu umfassenden Beeinträchtigungen der ebengenannten Schutzgebiete führen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/brandberge

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=241&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh122_Karte_1_Schutzgebiete_FFH0122.pdf

Im Blickfeld des fortgesetzten derartig störenden bzw. zerstörerischen Umgangs mit der Dölauer Heide und ihrem Umfeld, erscheint der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung widersinnig.
Abgesehen davon, dass es Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer wieder nicht bewerkstelligt, demokratisch und transparent rechtzeitig und im Vorfeld der Einwerbung solcher Aktivitäten u.a. die Bevölkerung sowie ihre Initiativen und Vereine einzubeziehen, ist nicht erkennbar, dass die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide erfolgte.
Auf Grund der voranschreitenden Zerstörung des Waldbestandes der Dölauer Heide aus Umwelt- und bisherigen Bewirtschaftungsgründen, weist der bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf einen vollkommen anderen Umgang mit der Dölauer Heide hin.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Bereits bei der Protestexkursion am 18.06.2025 stellten zum Beispiel in dem Waldgebiet Heilige Hallen zwischen Kolkturmweg, Hallweg und Harzklubstieg die Teilnehmenden an der Exkursion umfassende Naturverjüngung von Traubeneiche, Rotbuche und Gemeiner Esche fest, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann. Ähnliche Beobachtungen hatten nunmehr die Teilnehmenden an der Exkursion am 05.09.2026 im Ostteil der Dölauer Heide, wo ebenfalls Naturverjüngungen aus Stieleiche, Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche und Rotbuche existieren.
Nur bedrohen zum Beispiel die Massenabholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt.
Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können.
Im Ergebnis der zahlreichen Exkursionen des heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 1983 ergibt sich immer wieder und verstärkt die Aufforderung, dass die Abholzungen sofort und unwiderruflich enden müssen, eine Naturverjüngung zu befördern gilt sowie eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide, den Lindbusch sowie des näheren Umfeldes dringend geboten ist.
Als wissenschaftliche Partner kommen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Dabei ist unbedingt die archäologische und historische Bedeutung der Dölauer Heide zu berücksichtigen.

https://www.lda-lsa.de/fileadmin/landesmuseum/alle/pdf/pdf_bodendenkmalpflege/flyer/doelauer_heide_flyer.pdf

http://www.ig-waldheil.de/geschichte-der-doelauer-heide

Gleiches gilt zum Beispiel für bisherige avifaunistische Erfassungen sowie die Einbindung einer breitgefächerten und vielfältigen Umweltbildung.

https://www.zobodat.at/pdf/Apus_10_5_2000_0260-0285.pdf

Darauf aufbauend gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Runden Tisch Dölauer Heide einzurichten, welcher sich u.a. aus Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), des Landkreises Saalekreis und der Gemeinde Salzatal sowie Vertreterinnen/Vertretern der Wissenschaft, Interessenten aus der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen zusammensetzen sollte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Angesichts der umfassenden und vielfältigen Schutzbedürftigkeit, des bestehenden Schutzes sowie der massiven Bedrohung der bedeutsamen Landschafts- und Naturräume Dölauer Heide und Lindbusch ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung beider Landschafts- und Naturbestandteile einzubringen und in der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Aufbau befindlichen kreis- und ortsübergreifenden Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.09.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles für dringend notwendig!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält den Schutz und Erhalt der Landschaften und der Natur im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) für dringend geboten. Dazu zählen insbesondere die Auen von Saale, Hecht- und Hassgraben, der Amselgrund/die Kreuzer Teiche sowie das Gebiet der Brandberge. Im Rahmen zahlreicher Exkursionen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und erläutert.
Eingebettet in diesem Landschafts- und Naturraum ist das Brandbergegebiet. Während der Nordteil der Brandberge zum 92,00 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ und zum ca. 90,00 ha großen FFH-GEBIET “BRANDBERGE IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-309, LANDESCODE: FFH0179) gehört, genießt leider der südliche Teil keinen gesonderten Schutzstatus.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/brandberge

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=241&idcat=33&lang=1

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/brandberge-in-halle

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/brandberge-halle

Dabei hat sich der südliche Teil zu einem arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbereich mit sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen entwickelt, welcher im südöstlichen Bereich die Reste der Veithbachaue beinhaltet.

Google-Karte: Brandberge in Halle (Saale), Südteil

Über die Jahrzehnte haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen.

https://halle.forumieren.de/t29-die-brandberge-in-halle-naturschonheit-mit-dunkler-vergangenheit-teil-1#29

Die gesamten Brandberge fungieren als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundraum zwischen Saaleaue, Amselgrund/Kreuzer Teiche, Dölauer Heide Bashing zu den Auen von Hecht- und Hassgraben sowie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor. Daher gilt es diesem Natur- und Landschaftsraum einen besonderen Schutz anzugedeihen, Dazu gehören Stopp aller weiteren baulichen Eingriffe zu unterlassen, Rückbaumaßnahmen zu prüfen sowie Möglichkeiten der sukzessiven Ausweitung des Gebietes zu untersuchen. Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als Partner können hier die Martin- Luther-Universität Halle – Wittenberg, Hochschule Anhalt sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ.
Jedoch haben neben den Wohnbebauungen zwischen Brandbergweg und Eibenweg sowie im Bereich zwischen Dölauer Straße und der Wohnheime im Brandbergweg sich sportliche und medizinische Einrichtungen immer weiter in das Gebiet hineingefressen.
Mit den größten Eingriff stellt die 9.400,00 m² große Sporthalle Brandberge-Leichtathletikhalle dar. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue.
Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine vor nunmehr 32 Jahren geäußerten Bedenken.

https://halle.de/leben-in-halle/sport-und-freizeit/sporteinrichtungen

https://halle365.de/veranstaltungsort/sporthalle-brandberge

Im Anschluss an die Exkursion in der Dölauer Heide am Samstag, den 05.09.2026 erfolgte die Feststellung, dass im südöstlichen Bereich des südlichen Bereiches der Brandberge im Raum zwischen dem Universitätsklinikum Halle (Saale), eines kleineren Sportplatzes, der Sporthalle Brandberge – Leichtathletikhalle sowie des Geländes des Sportvereins Halle e.V. massive Ausholzungs-, Boden- und Bauarbeiten zur Errichtung eines Weges mit Porphyrsplitt stattgefunden haben. Die Bauarbeiten führten zu massiven und zerstörerischen Eingriffen in dem Landschafts- und Naturraum. Zudem verschwendete man den wertvollen Rohstoff Porphyr.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nicht nur eine öffentliche Aufklärung zu dem unverantwortlichen Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaften, sondern ebenfalls einen sofortigen und vollständigen Rückbau des Porphyrsplittes.

In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Exkursion hin:

Samstag, den 12.12.2026, Start um 10.00 Uhr
Rundexkursion durch Halles Nordwesten zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz
Treff- und Endpunkt: Eingang Bergschenke, Kröllwitzer Straße in Halle (Saale)
Dauer: ca. 5 Stunden

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich zudem für Aktivitäten zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft als eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.09.2026

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

Die mit 213.647,00 (Stand: 31.12.2025) Menschen bewohnte, 26.934,00 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die 85,00 km lange Gera mit einem Einzugsgebiet von 1.092,00/1.070,00 km² , welche aus der Vereinigung der 22,80 km langen Wilden und 19,00 km langen Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit der 413,00 km langen Saale, der 292,00 km langen Werra, der 192,00 km langen Unstrut und der 128,70 km langen Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/bevoelkerung/stadt/index.html

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/zahlen/index.html#slot_100_4

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://mapy.com/de/turisticka?source=osm&id=1024290309&x=10.3110129&y=50.9068889&z=9

Im Rahmen einer ca. siebenstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 12.09.2026 möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Gera ab Erfurt bis zur Einmündung in die Unstrut und dabei ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee in Augenschein nehmen.
Dabei ist vorgesehen über den gegenwärtigen Zustand, die Schutzbedürftigkeit sowie Möglichkeiten zum Schutz und zur Entwicklung der Flusssysteme von Gera und der Unstrut im Mündungsgebiet zu beraten.

Treff: 10.00 Uhr Bahnhof Erfurt, Ein- und Ausgang Schillerstraße
Ende: Bahnhof Gebesee/Ringleben

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Erfurts und des Umlandes seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer Regionalgruppe Erfurt und Umland an.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zur Fahrradexkursion am 21.09.2024 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.09.2026

AHA führt Exkursion in die Dölauer Heide durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, den 05.09.2026 eine ca. vierstündige Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung der Dölauer Heide sowie in dem Zusammenhang Möglichkeiten der Umweltbildung darzulegen. Damit verbunden möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine konzeptionellen Überlegungen zu einem „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Überlegungen darlegt, welche in ein Gesamtwegekonzept für die Dölauer Heide abzielt, um zum einem das ca. 740,00 ha = 7,4 km ² große Landschaftsschutzgebiet mit seinen Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Rahmen eines umwelt- und naturschonenden Tourismus nachhaltig erlebbar zu entwickeln sowie andrerseits aber auch größere zusammenhängende nicht betretbare Natur- und Landschaftsräume zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die derzeitige forstwirtschaftliche Praxis aufzugeben, welche auf umfassende Abholzungen abzielt und dem Waldgebiet zu wenig Raum zur eigenen Entwicklung lässt.
Dafür ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan erforderlich.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte auch bei der Gelegenheit seine Positionen, zur ggf. angedachten Wiederbelebung der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau darlegen.
Ebenfalls als Thema ist die Bebauung im Gelände zwischen Heideweg/Am Waldrand, welche entgegen ökologischer, hydrologischer und städtebaulicher Vernunft sowie fachlich fundierten Bürgerprotesten Umsetzung fand.
In dem Blickfeld gesehen gehört dazu ferner die Aufzeigung von Möglichkeiten der Mitwirkung sowie die damit verbundene Darstellung der Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch.
Treff ist 10.00 Uhr vor dem Eingang zur Gaststätte Waldkater

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.09.2026

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