seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.
Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.
Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.
Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:
Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.
Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale). Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge die fortgesetzten bzw. verstärkten massiven Eingriffe in unsere Meere, wozu auch die Errichtung von Windenergieanlagen zählt. An dieser Stelle sei auf die grundsätzliche Bedeutung von Meeren hinzuweisen. So führt die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) – welches aktuell ein Bündnis mit 25 universitären und außeruniversitären Einrichtungen darstellt, die Meeresforschung betreiben. Zusätzlich kooperieren es mit strategischen Partnern, um den nachhaltigen Umgang mit Küsten, Meeren und Ozeanen zu stärken – folgendes aus Zitat:
„Ein stabiles Klima, gesunde Meere und intakte Ökosysteme sind von existenzieller Bedeutung für die Zukunft der Menschen. Sie zu stabilisieren und zu erhalten, stellt eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Trotz vielerlei internationaler Ansätze und Bemühungen, die Erderwärmung zu bremsen und Ökosysteme zu erhalten, fehlen bisher wirksame Maßnahmen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere und Ozeane und ihrer Ressourcen.“, Zitat Ende
Weiterhin führt die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) aus, Zitat:
„FAKTEN ZUM HINTERGRUND: MEERE UND OZEANE ALS LEBENSGRUNDLAGE
Die Meere und Ozeane sind entscheidend für das Leben auf der Erde:
Meere und Ozeane sind Nahrungs- und Einkommensquelle für Millionen von Menschen: Mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung wohnt weniger als 100 Kilometer von der Küste entfernt. Hunderte Millionen Menschen sind für Ihren Lebensunterhalt auf die Ressourcen aus den Meeren angewiesen. Zusätzlich sind Meere und Ozeane wichtige Transportwege, liefern erneuerbare Energie und sind zudem Orte der Erholung und Inspiration.
Sie sind ein wichtiger CO2-Speicher: Meere und Ozeane speichem mehr als 50-mal so viel Kohlenstoff wie die Atmosphäre und haben bislang ca. 25 Prozent des selt Beginn der Industrialisierung vom Menschen erzeugten Kohlendioxid-Emissionen aufgenommen und damit eine noch schnellere Erderwärmung verhindert.
Meere und Ozean übernehmen eine wichtige klimaregulierende Funktion: Sie haben bisher mehr als 90 Prozent der zusätzlichen Wärmeenergie aufgenommen, die durch menschengemachte Treibhausgasemissionen entsteht und die Auswirkungen des Klimawandels maßgeblich verzögert. Doch die Meere können nicht unbegrenzt Kohlendioxid und Wärme aufnehmen.
Meere und Ozeane sind einzigartige Ökosysteme und Orte der Biodiversität: Sie bieten Lebensraum für wahrscheinlich über eine Millionen Arten. Gut ein Drittel -insbesondere die Tiefsee sind noch nicht bekannt und erforscht. Wenn Arten stark dezimiert werden oder aussterben und damit ihre ökologischen Funktionen entfallen, kann das gravierende Folgen haben.
Doch die Meere und Ozeane gelangen an ihre Grenzen zu Lasten von uns Menschen:
Sie sind verschmutzt und überdüngt: Die Übernutzung der Meere und Ozeane durch Schifffahrt, den Abbau von Rohstoffen, Bautätigkelt, Tourismus sowie die Entsorgung von Müll im Meer sind Meere und Ozeane als Lebensräume erheblich gefährdet. Der hohe Eintrag von Schad- und Nährstoffen aus Industrie, Landwirtschaft und Haushalten führt zudem zu Sauerstoffarmut Im Wasser und zur Veränderung ganzer Stoffkreisläufe im Meer.
Sie sind überfischt: Drelviertel der marinen Fischbestände weltwelt gelten als überfischt oder bis zur Tragfähigkeitsgrenze genutzt. Etliche Fischbestände sind aufgrund zu hoher Fangmengen sogar bereits zusammengebrochen zu Lasten der Menschen, die von ihnen leben.
Sie sind zu sauer: Durch die Fähigkeit der Meere und Ozeane, Treibhausgas aus der Atmosphäre zu speichern, nimmt der pH-Wert des Meerwassers kontinuierlich ab dieser Prozess wirkt sich in vielerlei Hinsicht nachteilig auf marine Lebewesen, Nahrungsketten und Ökosysteme aus.
Sie sind zu warm: Durch die menschengemachte Erderwärmung steigen die Wassertemperaturen der Meere und Ozeane stetig an: Im Jahr 2024 lagen die Mittelwerte der Oberflächentemperatur aller Ozeane so hoch wie noch nie zuvor seit Beginn der Messungen in den 1980er-Jahren. Die durch die Erwärmung bedingte Sauerstoffarmut im Wasser gefährdet marine Lebewesen und Ökosysteme. Aufgrund erhöhter Verdunstung entstehen zudem häufigere und stärkere Stürme und Sturmfluten.
Sie sind zu hoch: Als Folge der Erderwärmung schmelzendes Eis an den Polkappen und wärmeres Wasser, das sich ausdehnt – Ist der Meeresspiegel. In den vergangenen 50 Jahren im Mittel um rund zehn Zentimeter gestiegen. Nach Einschätzung vieler Klimaforscher dürfte sich der Anstieg in den kommenden Jahrzehnten noch beschleunigen. Dabel gibt es große regionale Unterschiede.
Sie sind zu laut: Meeressäuger und andere Meeresbewohner leiden unter stetig ansteigendem Unterwasserlärm durch z.B. Schiffsverkehr, Baggerarbelten, Marinesonar, Munitionsexplosionen und Bautätigkeit. Meeressäuger werden in der Wahrnehmung überlebenswichtiger Schallsignale gestört. Durch mangelnde Rückzugsmöglichkeiten sind sie erheblichem Stress ausgesetzt, der bis zum Tod führen kann.“ Zitat Ende
Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ gibt grundsätzlich u.a. an, Zitat:
„Unsere Ozeane bedecken sieben Zehntel der Erde und beherbergen als komplexer dreidimensionaler Raum die vielfältigsten und komplexesten Ökosysteme unserer Erde.“, Zitat Ende
Die Universität Wien führt ferner folgende Punkte zur Bedeutung von Ozeanen an, Zitat:
Auf einen Blick
Die Ozeane sind Klimapuffer: Sie speichern 90% der Extrawärme durch den Klimawandel und etwa ein Viertel der jährlichen CO2-Emissionen. Davon profitieren auch Binnenländer wie Österreich.
Die Folgen der Klimaerwärmung und die intensive Nutzung führen unter anderem zu einem starken Rückgang der Artenvielfalt. Damit nimmt auch die Widerstandsfähigkeit / Resilienz des Gesamtsystems ständig ab.
Im Jänner 2026 trat das BBNJ-Abkommen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) in Kraft, das erste internationale Instrument zum Schutz mariner Biodiversität auf hoher See. 89 Staaten, auch Österreich, haben es
bisher ratifiziert.
Viel wird noch im Detail verhandelt. Österreich könnte sich hier, wie schon in der Vergangenheit, aktiv für den Meeresschutz engagieren.
Wissenschaftler*innen der Uni Wien nehmen als Beobachter*innen und starke Stimme bei den Verhandlungen teil.
Forschungen in verschiedensten Meeresökosystemen zeigen: Auch der Mensch profitiert vom konsequenten Schutz großer Meeresgebiete und von Renaturierungsprojekten, etwa von Mangroven, Seegraswiesen und Kelpwäldern.“ Zitat Ende
Das Umweltbundesamt vermerkt zu der Bedeutung von Meeren, Zitat:
„Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im Klimasystem, da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids (CO2) aus der Atmosphäre aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen.“, Zitat Ende
Konkret sind massive Auswirkungen auf Meeressäuger und Fische durch Schallbelastungen, die Vogelwelt und Fledermäuse durch Barrierewirkungen, der Fauna und Flora am Meeresgrund durch Errichtung der Fundamente und Verlegung von Seekabeln sowie Veränderungen von Luftströmen und des Meeres im Zusammenhang mit Offshore Windparks zu nennen.
Ein „Positionspapier des Geschäftsbereichs des Bundesumweltministeriums zur kumulativen Bewertung des Seetaucherhabitatverlusts durch Offshore-Windparks in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee als Grundlage für eine Übereinkunft des BfN mit dem BSH“, Veröffentlichung am 09.12.2009 befasst sich laut Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit folgendem Thema, Zitat:
„Bisherige Untersuchungen in ausländischen Offshore-Windparks zeigen, dass die Errichtung von Offshore-Windparks zu einer Verdrängung der Seetaucher aus den betroffenen Gebieten führt. Der in diesem Positionspapier verfolgte Ansatz wurde erst möglich auf der Basis der inzwischen vorgelegten langjährigen Untersuchungsergebnisse aus Forschungsvorhaben und UVS für Offshore-Windparks zu Vorkommen und Verbreitung der Seetaucher in der deutschen Nordsee.“, Zitat Ende
Bereits alle diese Fakten lassen deutlich erkennen, dass eine derartige Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie alles anderes als nachhaltig erscheint. Hinzu kommt ja zudem die Verteilung der erzeugten elektrischen Energie in die gesamte BRD. Hierzu sei beispielhaft die nachfolgende Stellungnahme 12.01.2025 zitiert:
„Stellungnahme zum Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zur Netzanbindung Südharz (BBPlG Nr. 44): „Höchstspannungsleitung Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach; Drehstrom Nennspannung 380 kV“
I. Grundsätzliches
Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen. Dabei ist folgendes zu beachten: In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Darüber hinaus ist dringend eine Umstellung der Energieumwandlung erforderlich. Dazu gehört die Abwendung von fossilen und atomaren Energiequellen. Nur so ist das alternativlose Erreichen der Klimaziele und die Umsetzung der Lehren aus Katastrophen der Nutzung von Kernenergie wie in Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima möglich. Alternativ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Einbeziehung von Dächern und Fassaden auf bzw. an Wohngebieten und auf bzw. an gewerblich genutzten Gebäuden zur Nutzung der Sonnenenergie sowie die Errichtung ortsgebundener, dezentraler Windkraftanlagen.
II. Zu den Verfahrensunterlagen – Erläuterungsbericht
Das fortgesetzte Handeln in Richtung Nutzung erneuerbarer Energieformen in Form von großen zentralen Anlagen führt nicht nur an dem Standort selbst, sondern bei der Verteilung in der großräumigen Fläche zu massiven Eingriffen in Landschafts- und Naturräumen sowie Beeinträchtigungen von ökologisch, landschaftlich und historisch geprägten Räumen. Davon ist bei allen drei erwähnten Trassenverlaufvarianten auszugehen. In dem Zusammenhang ist mit zahlreichen Vogelzugtrassen sowie Jagdräumen von Fledermäusen, Greifvögeln und Eulen zu rechnen. Eine Tatsache, welche sich über Jahrtausende herausgeprägt hat und bestimmend ist. Zudem behindern derartige Trassen die Bildung von Wäldern und anderweitiger Gehölzflächen und -streifen, was somit einen negativen Einfluss auf den Schutz und Erhalt bestehender sowie Wiederherstellung von vielfältigen Agrarlandschaften sowie Biotop- und Verbundräumen hat. Im konkreten Fall sind laut Angaben unter Punkt „4.3.3.2. Auswahl prüfrelevanter Natura 2000-Gebieteinsgesamt“ sieben Natura-2000 Gebiete, davon vier FFH-Gebiete, drei SPA-Gebiete in Gefahr sind. Ferner ist mit dem ca. 90,00 ha großen Naturschutzgebiet „Hackpfüffler See“ im Landkreis Mansfeld-Südharz mindestens ein Naturschutzgebiet im Bestand bedroht.
Diese Schutzgebiete dienen als Lebens- und Rückzugsräume besonders wertvoller Tier- und Pflanzenarten und haben daher einen entsprechenden Schutzstatus. Jegliche Eingriffe sind hier auszuschließen. Zudem gilt es diese Schutzgebiete verstärkt über Biotop- und Grünverbundräume miteinander sowie darüber hinaus zu vernetzen. Das angedachte Bauvorhaben bedroht die genannten Schutzgebiete sowie die potentiellen sowie bestehenden Biotop- und Grünverbünde, wozu neben den Agrarräumen auch flächendeckend mit der Goldenen Aue massiv die Auen von Helme, Zorge, Thyra, Leine etc. betroffen sind. Ferner ist vorgesehen wertvollen Boden in Anspruch zu nehmen. Diese Baumaßnahmen entziehen laut Punkt „2.2. Beschreibung der Freileitung / (vorhabens-)konkrete technische Angaben“, auf einer Mindestlänge des Trassenkorridors im Umfang von ca. 71,00 km weitere Bodenflächen zum Beispiel für die Aufstellung der Masten. Laut Punkt 4.1 Technische Angaben sind dabei folgende Daten alleine dafür zu Grunde zu legen: Mindestlänge des Trassenkorridors: ca. 71,00 km; Mastabstände laut Punkt „2.2.2.1. Donau-Mastbild“, zwischen 350,00 und 450,00 m; Versiegelung durch die Fundamentköpfe beträgt laut Punkt „2.2.1. Gründungen / Fundamente“ pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m² ca. 71,00 km = 71.000,00 m : 450,00 m = 157,77 Masten, rund 158,00 Masten 71.000,00 m : 350,00 m = 202,85 Masten, rund 203,00 Masten
Versiegelung pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m²
203,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 1.624,00 m² 203,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 1.624,00 m²
158,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 632,00 m² 158,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 1.264,00 m²
Zudem ist mindestens während der Bauphase mit Zuwegungen zu rechnen. Ebenfalls schließen sich Stromtrasse und ungehindertes Gehölzwachstum sowie naturnahere Entwicklungen aus. Laut Punkt „2.2.2.1. Donau-Mastbild“ ist von einer „Schutzstreifenbreite von ca. 72 m“ auszugehen. Das bedeutet, dass bei ca. 71,00 km = 71.000 m Trassenlänge x 72,00 m = 5.112.000 m = 511,20 ha = 5,112 km² Fläche einer naturnaheren Entwicklung komplett entzogen sind. Somit ist von dauerhaften und vielfältigen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaften auszugehen.
Außerdem ist mit massiven Energieverlusten zu rechnen, was sich u.a. nach der jeweiligen Auslastung der Stromleitungen richtet. Damit gekoppelt verliert eine Nutzung und Verteilung von auf der Basis erneuerbarer Energien erzeugtem Strom jeglichen nachhaltigen Charakter. Dazu gehören zudem die Belastungen durch elektrische und magnetische Felder. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gilt es bezüglich der Belastungsgefahr für Umwelt, Mensch und Natur zu beachten, Zitat: „Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor.“, Zitat Ende
Daher sind die Hinwendung, Nutzung und Förderung von Möglichkeiten dezentraler und zumeist ortsgebundener Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unerlässlich.
III. Schlussbemerkungen
Die gegenwärtige politische Situation in Europa hat zum wiederholten Male zur Beeinträchtigung der mühsam erarbeiteten Nachkriegsordnung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 geführt. Einhergehend mit der momentanen katastrophalen Friedens- und Energiepolitik nimmt man weiterhin verstärkte Eingriffe und Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft in Kauf. Dazu zählen bauliche Eingriffe mit Folgen für Mensch, Fauna, Flora, Funga, Hydrologie und Klima.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachtet u.a. aus obengenannten Gründen diese Entwicklung und somit das angedachte Vorhaben sehr kritisch und sieht sie im Widerspruch zu einer notwendigen lebenserhaltenden, ökologischen, friedlichen und sozialen Entwicklung auf unserer Erde, welche nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, als einziger Planet die Bedingungen für Leben aufweist und somit eines besonderen Schutzes bedarf. „, Zitat Ende
Bei einer Betrachtung der Profiterwartung zahlreicher Unternehmen erschließt sich der Druck auf Politik und Verwaltungen derartige Einrichtungen zu errichten. So sei folgende Angaben zitiert:
„Der Offshore-Plattform-Elektrifizierungssektor, der im Jahr 2025 mit einem anfänglichen Wert von USD 0,9 Millionen (ca. 0,83 Millionen €) bewertet wird, steht vor einer erheblichen Expansion und prognostiziert eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 9,9 % bis 2034.“, Zitat Ende
Hier lässt sich ableiten, woher der eigentliche Druck entsteht, um Offshore-Plattformen zu errichten. Daher lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Errichtung derartiger Anlagen strikt ab.
Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben Endpunkt: Bahnhof Staßfurt Dauer: ca. 7,5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Liethe und Eine gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Biotop- und Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt ferner die Auffassung, dass das ca. 1.400,00 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe zu betrachten. So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte somit einen massiven Prozess zum Schutz, zum Erhalt und Weiterentwicklung des Hakels und seines Umfeldes in Gang setzen, begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen. Als einen wichtigen Bestandteil dieser Aktivitäten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dabei folgende ca. sechsstündige Fahrradexkursion:
Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch, Untere Liethe, Staßfurt Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben Endpunkt: Bahnhof Staßfurt Dauer: ca. 7,5 Stunden
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer sich mehr über die Fahrradexkursion bzw. die Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – informieren möchte, hat die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat Juli 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:
Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr Erfassung der Entomofauna des Erlen-Eschenwaldes “Reudener Busch”
Samstag, den 18.07., um 10.00 Uhr Erfassung der Entomofauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt. Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31. Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Unter dem Titel „Peißnitz – Nordspitze: Auenwald im urbanen Kontext“ bot der AHA am Mittwoch, dem 24.06.2026, im Rahmen des zweiten Vernetzungstreffens eine freiwillige Exkursion innerhalb des Veranstaltungsangebot an. 18 Teilnehmer:innen nutzten die Gelegenheit, auf einem rund dreistündigen Rundgang vom Gimritzer Damm über die Nordspitze der Peißnitz und zurück zum Ausgangspunkt viel Wissenswertes über den städtischen Auenwald sowie dessen Geschichte zu erfahren. Seit den 1980er Jahren setzt sich der AHA für den Erhalt dieses ökologisch wertvollen Auenlebensraums ein. Ziel ist es, die Lebensbedingungen für Pflanzen, Vögel, Insekten und zahlreiche weitere Tierarten möglichst naturnah zu bewahren und menschliche Eingriffe auf das notwendige Maß zu beschränken. Das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Kommunen fiel nach der Exkursion durchweg sehr positiv aus.
Am Samstag, dem 20.06.2026, haben fünf Aktive im Rahmen eines Arbeitseinsatzes auf der Streuobstwiese am Landhaus verschiedene Pflegemaßnahmen durchgeführt. Dabei wurden alle Jungbäume gründlich gewässert. Die Baumscheiben wurden mithilfe von Sensen von hochgewachsenen Brennnesseln befreit, um das Wachstum der Bäume zu fördern. Zudem wurde ein Streifen der noch stehenden Wiese gemäht, um die Fläche besser zugänglich zu machen und die Pflege zu erleichtern. Ein durch Schafbeweidung beschädigter Baum wurde fachgerecht mit Vlies geschützt und stabilisiert. Aktuell laufen die Vorbereitungen für weitere Schutzmaßnahmen: Geplant ist, sämtliche Baumstämme mit Jute sowie Drahtgittergeflecht zu sichern, um auch künftig eine Beweidung durch Schafe zu ermöglichen, ohne die Bäume zu gefährden.
Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wasserspeicherung und -gewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum. Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die 257,00 km lange Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders die 90,00 km lange Pleiße und die 56,70 km lange Parthe, bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Lehmlache Lauer“ zu betrachten.
Die Parthe und ihre Aue besitzt richtiger- und notwendigerweise einen flächendeckenden europäischen und nationalen Schutzstatus. Dazu gehören das etwa 562,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet mit der Bezeichnung Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Partheaue“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Parthenaue – Machern“ und „Partheaue“
Ferner sind u.a. für alle Stand- und Fließgewässer die Festlegungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben, anzuwenden.
Seit Jahrzehnten bekräftigt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Dabei besteht länderübergreifend in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt mit den Altauen, welche ausgedehnte Restauenwälder, Altverläufe der Weißen Elster sowie Wiesen enthalten ein umfassender Raum zur Ausbreitung von Hochwasser zur Verfügung. Fluss und Auen benötigen einander!
Karte 1 – Überschwemmungsgebiete Weiße Elster und Parthe – Städte Schkeuditz und Leipzig
Neben länderübergreifenden Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster, gilt es Flächenentsiegelungen, naturnahe Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften zu entwickeln, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern, Hochwasser besser in die Aue zu belassen sowie generell Wasserrückhaltung in der Fläche zu erreichen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2023 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden. Gerade die wechselvollen Niederschlagswerte, welche u.a. von längeren niederschlagsarmen und Phasen von Starkniederschlägen geprägt sind müssen dazu führen der Natur das Heft zur Entwicklung der Auenwaldbestände zu überlassen. Nur die Natur kann umfassend einschätzen, welche Fauna, Flora und Funga vor Ort lebens- und existenzfähig sein kann. Sie ist auch in der Lage notwendige Korrekturen vorzunehmen. Der Mensch kann das mit entsprechenden Schutzmaßnahmen wie Schutzgebietsausweisungen, Deichrückverlegungen, Rückbau von Bauten und Bodenversiegelungen etc. begleiten. Die nachfolgenden Angaben zu Niederschlägen sollten dazu Mahnung sein.
An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach fortgesetzter jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Einschätzung des Leibniz-Institutes für Länderkunde e. V. in Leipzig in 06/2015 zum Landschafts- und Naturgebiet „zwischen Zwenkau südlich von Leipzig und der Mündung der Weißen Elster in die Saale“ hin, Zitat:
„Der Nördliche Auenwald ist Bestandteil eines Naturrefugiums mit rund 5900 ha Gesamtfläche zwischen Zwenkau südlich von Leipzig und der Mündung der Weißen Elster in die Saale, von denen ca. 3000 ha auf das unmittelbare Stadtgebiet entfallen. Seine Breite schwankt zwischen 3 und 4 km, wobei das Auenwaldband lediglich in den das Stadtzentrum tangierenden Bereichen beiderseits des Elsterbeckens eine Unterbrechung aufweist. Das Leipziger Auensystem als Alleinstellungsmerkmal in Mitteleuropa verfügt über einen herausgehobenen naturschutzfachlichen Wert, was seinen Ausdruck in der bereits seit 1922 erfolgten Ausweisung mehrerer sich teilweise überlagernder großer Schutzgebiete fand:
Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald (5900 ha, Gesamtfläche 1998 erfasst), + Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) Leipziger Auensystem (2825 ha, seit 2004),
Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) Leipziger Auwald (4952 ha, seit 2006), + Naturschutzgebiet (NSG) Luppeaue (598 ha, heutiger Umgriff seit 2000),
Naturschutzgebiet (NSG) Burgaue (270 ha, seit 1998), + Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald (66 ha, seit 1961),
Naturschutzgebiet (NSG) Lehmlache Lauer (49 ha, seit 1999).
Der Auenwald zählt unter anderem mit 1000 Pilz- und 750 höheren Pflanzenarten, 42 Säugetier-, 17 Amphibien- und Reptilienarten, 17 Fischarten und 105 Brutvogelarten sowie, 32 Libellen-, 173 holzbewohnenden Käfer- sowie rund 360 Großschmetterlingsarten, darunter zahlreiche aus der Roten Liste, zu den artenreichsten Lebensräumen in Deutschland. Während der Südliche Auenwald durch die Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus (Tagebaue Zwenkau und Cospuden) gebietsweise überbaggert bzw. durch großflächige Grundwasserabsenkungswirkungen beeinträchtigt wurde, bietet der Nördliche Auenwald noch ein vergleichsweise kompaktes Landschaftsbild. Die Ausprägung des Auensystems in seinen heutigen Grundzügen begann in der Weichselkaltzeit vor ca. 100.000 Jahren mit der Ablagerung von Kiesen und Sanden in teilweise bereits im Elster- und Saaleglazial angelegten Talformen von Saale bzw. Mulde, die zeitweise über Leipzig verliefen. Eine weitere landschaftsprägende Zäsur bildeten die holozänen Auenlehmablagerungen (Mächtigkeit verbreitet 1,5-3 m) seit etwa 7500 Jahren in einem engen Kontext zu siedlungsbedingten Rodungen in den Flusseinzugsgebieten. “, Zitat Ende
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergeben sich aus all den Fakten heraus die Verantwortung und die Notwendigkeit der Erstellung einer länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche zudem die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik im Blick haben muss.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. etwa 5 900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum ca. 4.925,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des 2.825,00 ha großen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32,00 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Diese Zusammenhänge müssen Bestandteil der Stadtplanungen der Stadt Leipzig, wozu neben der Ausweisung von flächendeckenden europäischen und nationalen Schutzgebieten, des naturnahen Umganges mit diesen schützenswerten und geschützten Umwelt-, Landschafts- und Naturbestandteilen die Sicherung bestehender und Schaffung neuer Biotop- und Grünverbundräume gehören muss. Die vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau erarbeitete und u.a. dem Stadtrat zu seiner Sitzung am 25.02.2026 zugearbeitete „Beschlussvorlage-Nr. VIII-DS-01237 – Biotopverbundkonzept für die Stadt Leipzig“ bildet dazu eine sehr wichtige fachliche und politische Grundlage. Daran gilt es auf breiter Basis zu arbeiten und agieren.
Mit Datum vom 10.06.2026 erklärte die Verwaltung der Stadt Leipzig unter der Überschrift „Lösung für den Cottaweg: Erweiterung für RB Leipzig, Kleinmesse bleibt“, eingangs folgendes Zitat:
„Nach intensiver Suche und Abwägung präsentiert die Stadt Leipzig jetzt eine Lösung für den Erhalt der Kleinmesse am traditionellen Standort, der sowohl die Interessen der Schausteller als auch von RB Leipzig und des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt. Die Planung sieht vor, eine bis zu 57.000 Quadratmeter große Fläche westlich des bestehenden Festplatzes dem Bundesligisten anzubieten, damit dieser dort seine Trainingskapazitäten erweitern und den Herren-, Nachwuchs- und den Frauenfußball konzentrieren kann.“, Zitat Ende
Die Aussagen der beiden zuständigen Beigeordneten sprechen erschreckend deutlich Bände, Zitat:
„Clemens Schülke, Beigeordneter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales: „Wir haben mögliche Alternativstandorte für die Kleinmesse im gesamten Stadtgebiet sorgfältig geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass jeder Standort mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Mit diesem Vorschlag schaffen wir einen Ausgleich aller beteiligter Interessen. Das kann eine pragmatische und wirtschaftlich überzeugende Lösung für alle Beteiligten werden. Um die Gespräche mit RB Leipzig auf einer belastbaren Grundlage zu führen und die behördlichen Fragen zielgerichtet zu klären, werben wir im ersten Schritt um den Rückhalt des Stadtrates.“ Heiko Rosenthal, Beigeordneter für Umwelt, Ordnung und Sport: „Auch wenn für diese Lösung die Rodung eines Gehölzbestandes entlang der Capastraße notwendig wird, bin ich fest davon überzeugt, dass insgesamt damit ein großer Gewinn für die Stadt und den Sport in Leipzig einhergeht. Dass die Kleinmesse am Cottaweg erhalten bleibt, ist ein zusätzlicher Pluspunkt.“ „, Zitat Ende
In dem Zusammenhang möchte die Stadt Leipzig bewusst ein etwa 20,00 Jahre sukzessiv entstandenen Wald auf einer „bis zu 57.000 Quadratmeter große Fläche westlich des bestehenden Festplatzes“ der Zerstörung überlassen. Dabei müsste auch diesen beiden Beigeordneten bewusst sein, dass Bäume und Sträucher als Sauerstoffspender und Wasserspeicher dienen, den Gehalt an Luftfeuchtigkeit verbessern, zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung bieten, Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft filtern sowie Schatten spenden. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.
Zudem weist das „Biotopverbundkonzept für die Stadt Leipzig in seiner Anlage 3 Verbundkarte Wald, waldartige Baumbestände und Gehölze das bedrohte Waldgebiet“ einmal als „Kernflächen: Ziel Erhaltung und Optimierung – Gehölze“ sowie unter „Verbundanalyse“ als „Kernflächenkomplexe“ aus.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – droht bei einer Zerstörung des ca. 5,70 ha großen Waldgebietes der Verlust als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, Ausgangspunkt der Verbesserung des Gehaltes an Luftfeuchtigkeit. Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebensraum, Filter von Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog sowie Schattenspender.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Politik und die Verwaltung der Stadt Leipzig auf, nicht nur den Schutz und Erhalt des Sukzessionswaldes zu gewährleisten, sondern ebenfalls eine Unterschutzstellung als Schutzgebiet und Möglichkeiten einer sukzessiven Ausweitung zu prüfen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht dies als Teil der nunmehr jahrzehntelangen Aufforderungen eine naturnahe Entwicklung der Auen – so auch im Stadtgebiet von Leipzig – zu ermöglichen und auszuweiten. Eine derartige Entwicklung betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Interesse einer arten- und strukturreichen, nachhaltigen Entwicklung als alternativlos an. Die Art und Weise der gegenwärtigen vielfältigen menschlichen Eingriffe in diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile haben bisher zur Störung bis Zerstörung äußerst sensibler Waldstrukturen geführt. Die vom Menschen massiv mit beeinflussten Klimaveränderungen, welche sich insbesondere in Niederschlagsarmut und stark ausgeprägten Sommerhitzen zeigen, verschärfen diese Bedrohungen noch. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte ferner seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von weiteren, folgenden Exkursionen vor Ort darlegen.
Samstag, den 07.11., um 10.00 Uhr Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“ (Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“), Leipzig Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig Dauer: ca. 3,5 Stunden
Samstag, den 28.11., um 10.00 Uhr Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren Dauer: ca. 3,5 Stunden
Die vom Umweltbundesamt im Juni nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig einzubringen.
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessenten an. Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Leipzig und Umland erfahren möchte, kann folgendermaßen Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14