Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Schutz und Erhalt von Halles zentraler Saaleaue für dringend geboten!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Die Stadt Halle (Saale) ist entscheidend und vielfältig von der 413,00 km langen Saale mit ihrem 24.167,00 km² großem Einzugsgebiet sowie ihrer Auen und Nebengewässer geprägt. Als größtes Nebengewässer im Stadtgebiet ist die 257,00 km lange Weiße Elster mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 5.154,00 km² zu nennen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Beide Flussverläufe sind länderübergreifend und bestimmen ganze Landschafts- und Naturräume. Sie fungieren als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume, Entstehungsgebiete und Korridore für Kalt- und Frischluft dienen als Wasserspeicher und Retentionsräume, der Erholung der Menschen sowie stellen einen wichtigen Bestandteil in der menschlichen Entwicklungsgeschichte der Menschheit dar.
Bereits am 11.12.1961 beschloss der Rat des Bezirkes die Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes „Saale“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/VO/LSG0034MQ_LSG0034ML_VO-1961.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/VO/LSG0034MQ_LSG0034ML_VO-1961-TK.pdf

Nunmehr besteht im Land Sachsen-Anhalt kreisübergreifend ein 34.616,9443 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Saale“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34.pdf

Die Stadt Halle (Saale) hatte am 25.10.2012 für eine Fläche von 2.314,00 ha eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschlossen.

https://halle.de/leben-in-halle/klimaschutz-und-umwelt/umweltatlas/natur-und-landschaftsschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete-lsg

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

Im § 4 Verbote ist u.a. vermerkt, Zitat:
Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind alle Handlungen verboten, die zu einer Störung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können oder den Schutzzweck nach § 3 Abs. 3 beeinträchtigen oder diesem zuwiderlaufen.“, Zitat Ende

Zudem verläuft laut § 2 Absatz 1 insgesamt 7.319,90 ha große Überschwemmungsgebiet gemäß § 2 Absatz 2 Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Saale vom 21.04.1998 ebenfalls durch die Stadt Halle (Saale).

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/404/ueberschwemmungsgebiete/verordnungen/verordnung_saale_3.pdf

01-Kartenauszug Überschwemmungsgebiet Saale in Halle (Saale)

Die Schutzwürdigkeit der halleschen Saaleaue drückt sich ferner in der Einbettung in mehrere europäische Natura 2000 – Gebiete. Dazu zählen folgende Schutzgebiete:

  • FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) – „Das Gebiet besteht aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km.“
  • EUROPÄISCHES VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) – „Das Gebiet ist in 2 Teilflächen untergliedert und hat eine Gesamtgröße von ca. 4.762 ha.“
  • FFH-GEBIET “NORDSPITZE DER PEIẞNITZ UND FORSTWERDER IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-307, LANDESCODE: FFH0120) – „Das Gebiet ist in 2 Teilflächen untergliedert und hat eine Gesamtgröße von ca. 23 ha.“

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

Darin eingebettet befindet sich die hallesche zentrale Saaleaue, wozu an der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) und Halle-Neustadt u.a. die Pulverweiden, der Holzplatz, die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, der Sandanger und die Peißnitzinsel gehören.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.

Einen besonderen vielfältigen Bereich in Halles Stadtgebiet, welches eng mit der Aue der Saale verbunden ist, bildet die Klaustorvorstadt und angrenzende Bereiche.

02-Kartenauszug Klaustorvorstadt in Halle (Saale)
Gebiet Packhofgasse * Tuchrähmen * Robert-Franz-Ring * Mansfelder Straße
Mühlgraben mit Aue im unverbauten Zustand
Fläche Ecke Domstraße & Große Klausstraße

Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese Fakten und Tatsachen bei der Stadtplanung und -entwicklung klar zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. die Freihaltung von unbebauten Flächen sowie die Prüfung von Flächenentsiegelungen.
In dem Blickwinkel betrachtet verweisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit der Errichtung der „Flaniermühle“ an dem Ufer des Mühlgrabens im Bereich des Robert-Franz-Ringes zwischen Mühlpforte und Brücke an der Residenz genau das Gegenteil geleistet hatte. Trotz massiver Warnungen und Hinweise sowie Tatsachen haben somit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Zerstörung weiterer Teile hallescher Saaleaue zu verantworten, welche sich mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen durchaus naturnah darstellte und zu einem sehr wichtigen Teil des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale gehört und bisher als grünes Band Auflockerung in die dichte Bebauung zwischen Domviertel und Klaustorvorstadt brachte. Neben der Zerstörung von weiteren Teilen von innerstädtischer Natur und Grün, ist es makaber knapp zehn Jahre nach dem massiven Hochwasser im Juni 2013 die Maßnahme umzusetzen. Dabei vernachlässigt man massiv die Tatsache, dass die gesamte Klaustorvorstadt ein Teil des Hochwasserraumes der Saale darstellt, was sich klar und deutlich beim Sommerhochwasser 2013 zeigte. Nicht nur höhere Wasserstände im Sommer 2023, sondern ebenfalls das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und am 11.02.2024 haben das deutlich bestätigt. Immer wieder lässt sich dabei unschwer und deutlich erkennen, dass dabei u.a. die Baustelle überflutet war.
Nunmehr haben Politik und Stadt Halle (Saale) in fortgesetzter unverantwortlicher Weise und entgegen jeglicher Fachlichkeit und Vernunft sowie unter selbstherrlicher Missachtung von Warnungen und Kritik wieder einmal aufgezeigt, welche Feindschaft und Abneigung sie gegenüber Umwelt, Natur und Landschaft hegen und pflegen.
Insofern war es schon unverantwortlich Pläne zur weiteren Flächenversiegelungen in den bisher unversiegelten Teil des Mühlgrabens voranzutreiben, welcher zudem als Kalt- und Frischluftkorridor fungiert. Schon bereits die im Jahr 2017 durchgeführten und später fortgesetzten Abholzungen entlang des Mühlgrabens für ein fachlich sehr zweifelhaftes gewässertouristisches Konzept, haben zu unverantwortlichen und unsinnigen Eingriffen in Aue und Gehölzbeständen geführt.
Nunmehr setzten trotz der jüngsten Hochwasser im Sommer 2023 sowie zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen damit verbundener jeglichen ökologischen und hydrologischen Vernunft das Bauvorhaben um. Diese steuerlich finanzierte Schandbaumaßnahme als „Grüner Altstadtring – Mühlgraben Südteil Freiflächengestaltung“ zu bezeichnen ist an Arroganz, Ignoranz, Zynismus und Missachtung eines ordnungsgemäßen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale) kaum zu überbieten. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt tragen Mitverantwortung für die Barbarei an innerstädtischem Grün und Natur und zeigen wieder einmal auf, dass es keinen Geldmangel in öffentlichen Haushalten gibt, sondern offensichtlich für ungehinderte Bauinteressen ungehemmt Steuermittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls mitverantwortlich sind die Mitplaner bbz Landschaftsarchitekten Berlin GmbH und der Bauausführer St GrünBau GmbH Leipzig, welche offensichtlich skrupellos Geld auf der Basis von Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft kassieren.
In dem Zusammenhang weisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Das bauliche Machwerk der Zerstörung von Natur, Landschaft und Umwelt am Mühlgraben in Halles Zentrum zeigt wieder einmal auf, wie verlogen und verantwortungslos Verwaltung und Politik im Bund, im Land Sachsen-Anhalt und in der Stadt Halle (Saale) mit diesem brisanten Thema umgehen. Gleichzeitig setzen diese Einrichtungen massiv steuerfinanzierte öffentliche Gelder ein, um die Zerstörung von öffentlichem und innerstädtischem Grün voranzutreiben und umzusetzen.
Dass trotz Informationen der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt zu der Verschwendung öffentlicher Gelder im Umfang von rund 998.000,00 Euro keine erkennbaren Reaktionen zeigen, verschärft den Skandal noch mehr.
Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt sowie das hallesche Rechnungsprüfungsamt auf, endlich diese zerstörerische Mittelverschwendung festzustellen, zu werten und letztendlich zu stoppen.
Ferner fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, dieses Vorhaben die umgesetzten Baumaßnahmen wieder ersatzlos und vollständig zurückzubauen. Es ist nach Ansicht beider Organisationen nicht erforderlich in diesen Teil der Saaleaue bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Natur- und Landschaftsraum erlebbar zu machen. Bereits die bestehenden Blickverbindungen von den Brücken Mühlpforte und Robert-Franz-Ring/Hallorenring/Mansfelder Straße sowie vom Robert-Franz-Ring reichen dazu aus. Stattdessen regen beide Organisationen an, endlich Möglichkeiten der Wiederöffnung der Gerbersaale zu prüfen sowie eine weitere Durchgrünung der Stadt Halle (Saale) mit Ein- und Anbindung an bestehende und zu entwickelnde Biotop- und Grünverbundsysteme voranzutreiben. Dazu können u.a. Vorschläge des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR sowie Baumpflanzvorschläge der Initiative „Pro Baum“ – z.B. für das Paulusviertel, für Landsberger Straße und Forsterstraße – behilflich sein.
Wenn die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) meint, diese Verschwendung von Steuermitteln für diese landschafts-, umwelt- und naturvernichtende Baumaßnahme mit der Freilegung eines Saalealtarms südlich des Mühlgrabens „ausgleichen“ zu können, dann hat man einen nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft überhaupt nicht begriffen. Es erscheint überhaupt nicht logisch Saaleaue zu versiegeln und anderswo zu öffnen. Anstatt alle verschlossenen Saalealtverläufe wieder freizulegen und zudem Ufer- und Sohlbefestigungen an anderen Standorten der Saale zu beseitigen, gehen Politik und Verwaltung einen vollkommen anderen irregeleiteten Weg.
Insbesondere die in den Jahren 1894/95 mit einem Gewölbe überbaute Gerbersaale gilt es nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer wissenschaftlich fundierten Überprüfung zur Wiederöffnung zu unterziehen.

https://www.iproconsult.com/de/referenzen/ueberbauung-ueber-der-gerbersaale-halle

https://st.museum-digital.de/object//104762

Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die stark zubetonierte Fläche zwischen Klausbrücke, Neuer Residenz, Domstraße und Großer Klausstraße zu entsiegeln, um so die Entwicklung einer Blühwiese mit Stauden und Gräsern aller Art zu ermöglichen. Das trägt nicht nur zur Auflockerung und Verbesserung des Stadtbildes bei, sondern führt ebenfalls zur Entwicklung von Nahrungs- und Unterschlupfmöglichkeiten für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Tierarten sowie ermöglicht die Aufnahme von Niederschlagswasser. Inwieweit nunmehr verlegte Versorgungsleitungen dazu im Konflikt stehen und u.a. Umverlegungen erforderlich bzw. möglich sind bedürfen selbstverständlich einer gründlichen Überprüfung.
In Bezug auf die Fläche zwischen Packhofgasse, Tuchrähmen, Robert-Franz-Ring und Mansfelder Straße verweisen beide Umweltorganisationen auf eine Presseerklärung der Initiative „Pro Baum“ vom 15.09.2020 mit der Überschrift „Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz der alten Rosskastanie in der Mansfelder Straße“ mit folgendem Inhalt, Zitat:
Mit sehr großer Sorge hat die Initiative „Pro Baum“ Schachtarbeiten auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse aufgenommen, da diese zur massiven Bedrohung einer alten, großen Rosskastanie führen können. Bereits die Nutzung der Fläche als Parkplatz für Autos ist bestandsbedrohend, da die Verdichtung des Bodens den Wurzelbereich des ortsprägenden Baumes schädigt, indem eine Unterbindung des Eindringens von Wasser und kein Gasaustausch stattfindet.
Die nunmehrigen Schachtarbeiten mit direkter Ablagerung des Bodenaushubes an dem Baum verschärft noch die bedrohliche Situation für den stattlichen Baum.
Daher fordert die Initiative „Pro Baum“ die Stadt Halle (Saale) als zuständige Behörde auf, alles zu unternehmen, den Baum zu sichern und zu schützen. Dazu gehören die Beendigung der Schachtarbeiten und den Abtrag des Bodenaushubes aus dem unmittelbaren Umfeld der Rosskastanie.
Ferner regt die Initiative „Pro Baum“ an, gemeinsam mit dem Flächeneigentümer eine zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erörtern. Die Initiative „Pro Baum“ kann sich die Entwicklung eines Parkes mit weiteren Bäumen, Sträuchern, Wiesenelementen und Sitzgelegenheiten vorstellen. Das verbessert nicht nur das Stadtbild, sondern ist ebenfalls ein Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung von Umwelt und Natur sowie dient als Maßnahme des Klimaschutzes im Stadtgebiet von Halle (Saale).“, Zitat Ende

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen die Überlegungen angesichts der fortgesetzten sukzessiven Entwicklung mit weiteren Gehölzarten wie Salweide und Silberpappel nicht nur bestätigt, sondern lassen deutlich erkennen, dass eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 42,80 m langen x 53,73 m breiten = 2,299,64 m² = 0,23 ha großen derartige Grün- und Parkanlage in der Saaleaue zur massiven Aufwertung des Stadtbildes beiträgt. Gekoppelt mit Wiesen- und Staudenentwicklungen sowie Fassadenbegrünungen kann hier ein arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie Erholungs- und Aufenthaltsraum für Menschen entstehen. Eng damit gekoppelt ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit Hochwasser zu sehen. Zudem regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die schnellstmögliche Sanierung der massiv gefährdeten, historischen Bausubstanz in der Mansfelder Straße und Packhofgasse an, um so eine standortgerechte, städtebauliche Abrundung zu ermöglichen.
In dem Zusammenhang halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Gebiet vor.
Außerdem sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier eine dringend notwendige Stärkung und Verbesserung der Biotop- und Grünverbundräume zu den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Mühlgraben und Kotgraben sowie Holzplatz, Sandanger, Peißnitzinsel, Jungfernwiese, Gebiet am Sophienhafen, Würfelwiese und Salinepark.
Dagegen haben angedachte Neubauprojekte wie Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinepark sowie zwischen Sophienhafengebiet und Sandanger zerstörenden Charakter im Landschafts- und Naturraum der Saale und ihrer Aue.
Ferner möchten beide Umwelt- und Naturschutzorganisationen auf nachfolgende Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.05.2020 mit der Überschrift „AHA fordert Schutzmaßnahmen für Vögel an Klausbrücke in Halle (Saale)“ hinweisen, Zitat:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert immer wieder ein, den Schutz von Tieren im Bereich von Bauwerken zu gewährleisten. Dazu gehört es in der Stadt Halle (Saale) keine weiteren Brücken über die Saale zu bauen und bestehende Brückenbauwerke so zu gestalten, dass Vögel keinen Schaden nehmen oder gar zu Tode kommen können.
Hinweise und Fotos vom 08.04.2020 haben nun aufgezeigt, dass zwei streng geschützte Eisvögel offenbar die durchsichtigen Platten unterhalb des Geländers der Klausbrücke in der Mansfelder Straße über den Mühlgraben nicht gesehen haben und die jeweiligen Aufpralle mit dem Leben bezahlt haben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht davon aus, dass nicht die einzigen Vögel sind, welche an dem Ort zu Tode kamen und bei Beibehaltung nicht die letzten tödlich verunglückten Tiere waren.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofortige bauliche Veränderungen durchzuführen, um solche Verluste verhindern zu können.“, Zitat Ende

Erfreulicherweise erfolgte in Folge dessen der Einbau von Milchglas auf der Klausbrücke. Jüngste Beobachtungen zeigen aber, dass nun wieder durchsichtiges Glas auf der Klausbrücke angebracht und nun wieder verstärkte Kollisionsgefahr mit Vögeln besteht.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Wiedereinbau von Milchglas an die Brückengeländer Klausbrücke, um diese Bedrohung der Vögel wieder stark zu minimieren oder gar auszuschließen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen nachfolgender zwei Veranstaltungen auf die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit des Teils der zentralen Saaleaue in Halle (Saale) hinzuweisen und eigene Vorschläge zu Entwicklung und Schutzes des Gebietes vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren:

Am Montag, dem 26.01.2026, findet das 139. bzw. erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt, welches um 19.00 Uhr beginnt. Der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Auf Grund der Tatsache, dass die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, führen die beide Organisationen am Freitag, dem 29.05.2026, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion im Rahmen des 3. Langen Tages der Stadtnatur in Halle (Saale) vom 29.-31.05.2026 und aus Anlass des 43. Jahrestages der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983durch Halles zentraler Saaleaue durch. Die Fahrradrundexkursion findet auf folgender Route statt:
Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17:00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Endpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum und die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.12.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der AHA die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8,00 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/19543,1195/2022-06-30_igek_teutsch_beschlussfassung.pdf

Orange Flächennaturdenkmal „Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof“ mit näherer Umgebung
Pink Flächennaturdenkmal „Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof“ & Halde mit weitläufiger Umgebung
Gelb: Kiesabbaustätte
Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark
Weinrot: Kalihalde-West

Der Landschafts- und Naturraum insbesondere im Grenzgebiert der Gemeinde Teutschenthal und der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land ist laut „Dynamik anthropogen induzierter Landschaftsveränderungen im Bergbaufolgegebiet Teutschenthal-Bahnhof (Sachsen-Anhalt)“ von Daniel Schwefel, Cornelia Gläßer und Walter Gläßer, Hercynia N. F. 45 (2012): 9 – 31 von folgenden geologischen und landschaftlichen Aspekten geprägt, Zitat:

Das Untersuchungsgebiet befindet sich 15 km westlich von Halle (Saale) im südlichen Sachsen-Anhalt (Abb. 2) und zählt landschaftlich zum Östlichen Harzvorland. Im Zentrum befindet sich die 95 m hohe Kalirückstandshalde, welche die Ursache für eine zunehmende Versalzung im Haldenumfeld ist (Zusammensetzung nach Schluttig (1972): Natriumchlorid [NaCl] 64,7 %, Magnesiumsulfat [MgSO4] 15,1 %, Kristallwasser 9,5 %, Unlösliches 4,7 %, Magnesiumchlorid [MgCl2] 2,5 %, Kaliumchlorid [KCl] 0,9 %). In den 1960er Jahren wurde erstmals das Austreten von salzigen Sickerwässern am Hangfuß des Schachtberges (500 m nördlich der Halde) in die Weitzschke-Niederung beobachtet (Abb. 1). Dies führte zur Bildung von bis zu 40 cm mächtigen Gipsablagerungen. Der Prozess der Versalzung hält mit einer jahreszeitlichen Dynamik bis heute an und erstreckt sich bis in angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen hinein.

Die im Zechstein gebildeten zyklischen Evaporitabfolgen erhalten ihre wirtschaftliche Bedeutung durch die im Untersuchungsgebiet in über 600 m Tiefe abgebauten Kalisalze der Staßfurt-Folge (GTS 2005). Weiterhin wurde über Jahrhunderte hinweg eozäne Braunkohle abgebaut. Darunter stehen eozäne Tone an, welche ebenfalls teilweise bergmännisch erschlossen wurden. Als weitere genutzte geologische Ablagerungen sind die saalekaltzeitlichen Sande und Kiese zu nennen (Radzinski 2001).

Im oberflächennahen Lockergestein sind die Grundwasserverhältnisse infolge der bergbaulichen Beeinflussung sehr uneinheitlich. Die höher gelegenen Bereiche des Schachtberges weisen keinen durchgehenden Grundwasserkörper auf (Villwock 2004). Hydrogeologisch relevant sind die in der mesozoischen Schichtenfolge auftretenden Grundwasserleiter des Buntsandsteins. Die generelle Grundwasserfließrichtung ist nach Nordnordwest gerichtet (Koch et al. 2002). Die Grundwasseroberfläche südlich der Kalihalde liegt bei knapp 120 m NN und fällt, unter gespannten Druckverhältnissen, bis zur Bundesstraße (B 80) auf 90 m NN ab. Die Geländehöhe der Weitzschke-Niederung liegt etwas tiefer, sodass es hier mit jahreszeitlichen Schwankungen zur Bildung von Wasserflächen kommt.

Die Auslaugung der Kalihalde hat zu erheblichen Stoffeinträgen in ursprünglich ertragsreiche Böden (Kolluvisole, Schwarzerden und Pararendzinen) sowie in Gewässer der Umgebung geführt. Die entstandenen Alkaliböden sind nicht kulturfähig, da erhöhte Salzkonzentrationen infolge des hohen osmotischen Potentials Wasserstress hervorrufen bzw. in der Pflanze toxisch wirken (Kreeb 1974). Die anhaltende Schüttung der Sole (elektrische Leitfähigkeit > 100 mS/cm, eigene Messungen im Zeitraum 2009 – 2011) führt großflächig zu extremen Standortbedingungen und hält die Lebensbedingungen von zahlreichen halophilen bzw. halotoleranten Pflanzenarten aufrecht (Hartenauer et al. 2005). Aufgrund ihrer Bedeutung für die Artendiversität bzw. den Naturschutz wurde dieser sekundären Binnensalzstelle im Jahre 1976 der Status eines Flächennaturdenkmals (FND) zugesprochen (John 2000).

Die vegetationsfreien Flächen stehen witterungsbedingt teilweise unter Wasser. Auf den häufig überstauten Bereichen sind je nach Salzgehalt Quellerfluren (Salicornietum europaeae) oder Salzbinsen-Gesellschaften (Juncetum gerardii) ausgebildet. An diese schließen sich auf den feuchten bis nassen Standorten Schilfröhrichte (Phragmites australis ssp. humilis) an (Rana 1999). Auf den frischen bis feuchten Salzböden stehen die Quellerfluren in engem Kontakt mit Salzrasen (Spergulario-Puccinellietum distantis). Bislang konnten im FND 34 Salzpflanzenarten festgestellt werden, womit es sich um die artenreichste Binnensalzstelle des südlichen Sachsen-Anhalts handelt (Hartenauer et al. 2005).

Neben der Salzvegetation weist die Weitzschke-Niederung großflächige und ganzjährige Mineralabscheidungen als weitere Besonderheit auf. Ganzjährig vorkommende Gips-Minerale (CaSO4·2H2O) in verschiedener Ausbildung (krypto- und mikrokristalline Aggregate und Überzüge [traubig und sinterartig], Richter 2001) dominieren die Fläche. In den Wintermonaten bilden sich ebenfalls großflächig Mirabilit-Minerale (NaSO4·10H2O) aus. Diese Kristalle sind jedoch bei höheren Temperaturen und geringerer Luftfeuchte nicht stabil und zerfallen im Laufe des Frühjahres unter Abgabe des Kristallwassers zu pulvrigem Thenardit (NaSO4) (Witzke & Denk 2011). In ausgeprägten Trockenzeiten kommt es zur Ausscheidung von Halit-Mineralen (NaCl), welche häufig die Form von Skelettkristallen annehmen (Richter 2001, Hauschke et al. 2011).“ Zitat Ende

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/95386/1/hercynia_volume_45_2965.pdf

Zur „Geologie und Bergbauhistorie“ ist im Beitrag Reflexionsspektrometrische Erfassung von Stoffausträgen aus Kalihalden am Beispiel der Bergbaufolgelandschaft bei Teutschenthal von MICHAEL DENK & CORNELIA GLÄßER in „Publikationen der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation e.V.“, Band 20, 2011 auf Seite 305 noch folgendes vermerkt, Zitat:

2.2 Geologie und Bergbauhistorie

Das Gebiet bei Teutschenthal Bahnhof befindet sich auf der Nordflanke des Teutschenthaler Salzsattels. Dieses Strukturelement fällt nach Nordosten ein und wird dort von der halleschen Störung, im Südwesten von der parallel verlaufenden Teutschenthaler bzw. Lauchstädter Störung begrenzt. Die Hornburger Tiefenstörung markiert die nordwestliche Begrenzung dieses tektonisch-geologischen Strukturelements (REICHENBACH, 2005). Unter quartären und tertiären Lockersedimenten folgen Sedimentgesteine des Buntsandsteins (VILLWOCK, 2004). In den tertiären Schichten sind etwa 5 m mächtige eozäne Kohleflöze ausgeprägt. Die tertiären Deckschichten und Kohleflöze enthalten Pyrit in Konzentrationen von 3 bis 9%. Unter den Schichten des Buntsandsteins folgen etwa 400 m mächtige Salinarfolgen des Zechsteins mit Kali- und Steinsalzflözen (KOCH et al., 2002). Im Jahr 1907 begann durch das Kaliwerk „Krügershall“ der Abbau entsprechender Vorkommen bei Teutschenthal Bahnhof und dauerte 75 Jahre an. In der zum Halleschen Revier gehörenden Kalilagerstätte Teutschenthal wurden Salze aus dem Kali-Flöz Staßfurt abgebaut (REICHENBACH, 2005). Im Zuge des Abbaugeschehens und der Kaliverarbeitung erfolgte die Aufschüttung zweier Halden. Eine kleinere Halde entstand direkt im Ortsteil Teutschenthal-Bahnhof und eine große kegelförmige Halde westlich des Ortes. Die westliche Kalirückstandshalde wurde direkt auf einen bis 1910 in Betrieb befindlichen und anschließend mit Abraum verfüllten Braunkohletagebau aufgeschüttet.“ Zitat Ende

https://www.dgpf.de/src/pub/DGPF2011.pdf

Weitere geologische Ausführungen sind beispielsweise auf den Seiten 237 bis 246 in „Publikationen der Deutschen Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation e.V.“, Band 17, 2008 zu finden.

https://www.dgpf.de/src/pub/DGPF2008.pdf

Eingebettet darin befindet sich das mit Beschluss des damaligen Rates des Saalkreises vom 10.03.1976 ausgewiesene und mit Beschluss vom 23.01.1985 ergänzte Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) im westlichen Saalekreis, welches von einer umfassenden schützenswerten Fauna und Flora geprägt ist. Die Flora ist vorrangig von Salzvegetationsformationen, aber auch von Trockenrasen gekennzeichnet. So gehören Quellerfluren (Salicornietum europaeae); Salzrasen (Spergulario-Puccinellietum distantis); Salzbinsen-Gesellschaft (Juncetum gerardii); Schilfröhricht (Phragmitetum australis); Straußgras-Dominanzbestände mit Eibisch (Agrostis stolonifera + Althaea officinalis) und Subkontinentaler Trockenrasen (Festuco-Stipetum capillatae) dazu.
Ferner besteht im Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_)bisher ein Nachweis von 94,00 Laufkäferarten.

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34533/file/trost_+2003_+laufkaeferfauna.pdf

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/95296/1/hercynia_volume_39_2872.pdf

https://www.zobodat.at/pdf/Angewandte-Carabidologie_8_0035-0049.pdf

Zur Flora führt Heino John in seiner Veröffentlichung „Zur Ausbreitung von Halophyten und salztoleranten Pflanzen in der Umgebung von Kali-Rückstandshalden am Beispiel des FND „Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof“ (Saalkreis)“, Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt (Halle 2000) 5: 175-197 folgendes aus, Zitat:

3.2.2 Aktueller Bestand und Bewertung

Im FND „Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof“ wurden insgesamt 137 Höhere Pflanzenarten nachgewiesen, von denen 18 als gefährdet gelten (Status in den Roten Listen BRD [KORNECK et al. 1996] bzw. Sachsen-Anhalt [FRANK et al. 1992] ) oder gesetzlich geschützt (BArtSchV) sind. Besonderheiten stellen die halophilen Pflanzenarten Hymenolobus procumbens, Salicornia europaea ssp. brachystachya, Spergularia media, Suaeda maritima und Plantago maritima dar. Im Jahre 1999 wurden als Vertreter der Salzpflanzenflora Gypsophila perfoliata und Triglochin maritimum erstmals im FND gefunden.

Zusätzlich wurden die an den Hängen der an das UG angrenzenden, alten Braunkohlentagebau-Halde auftretenden Arten erfaßt. Diese Hänge sind recht artenreich. Insgesamt wurden dort weitere 70 Arten festgestellt, die nicht im eigentlichen FND auftreten. Es handelt sich vor allem um Ruderal-, Halbtrocken- und Trockenrasenarten, die sich in den etwa einhundert Jahren des Bestehens der Halde angesiedelt haben. Dabei stellte sich heraus, daß am Fuße der Halde auch weitere, bisher nicht erfaßte salztolerante Arten auftreten, wie Salsola kali ssp. tragus, oder nach langer Zeit wiederbestätigt wurden, wie Leontodon saxatilis. An weiteren halotoleranten Arten kommen an den Hängen vor: Sonchus palustris, Tetragonolobus maritimus und Centaurium pulchellum, die aber im FND auch an anderen Stellen vertreten sind.
Zitat Ende

https://d-nb.info/1094899992/34

Weitere Dokumentationen und Exkursionsbericht geben einen weiteren anschaulichen Blick auf die Schutzwürdigkeit des Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume.

https://www.mineralienatlas.de/forum/index.php?topic=39731.0

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/49_Jg_2012_N-LSA_SH.pdf

https://files01.core.ac.uk/reader/14528740

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/95345/1/hercynia_volume_42_2921.pdf

https://www.wildbienen.info/downloads/Eucera-16-2021.pdf

Das Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) ist räumlich sowie landkreis- und gemeindeübergreifend mit weiteren Feuchtgebieten, Wiesen, Wasserflächen, Gehölz- und Staudenflächen verbunden. Darüber hinaus liegen Biotop- und Grünverbünde mit in Teutschenthal-Köchstedt befindlichen Standorten wie die Kiesabbaustätte und dem Wiesen-, Stauden- und Gehölzsukzessionsgebiet im ehemaligen Militärgelände der Roten Armee nahe. Ferner sind insbesondere Biotop- und Grünverbünde zum 117,00 ha großen Naturschutzgebiet „Salzatal zwischen Langenbogen und Köllme“, zum 852,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Salzatal“, zum FFH-GEBIET “SALZATAL BEI LANGENBOGEN“ (EU-CODE: DE 4536-304, LANDESCODE: FFH0124) – bestehend aus 8,00 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 191,00 ha und einem linienhaften Teil mit einer Länge von ca. 5,00 km -, das 649,00 ha große EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “SALZIGER SEE UND SALZATAL“ (EU-CODE: DE 4536-401, LANDESCODE: SPA0020) und ca. 117,00 ha großen FFH-GEBIET “MUSCHELKALKHÄNGE WESTLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4536-303, LANDESCODE: FFH0123) sowie zu den Fluss- und Auengebieten von Salza und Würdebach.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/salzatal-zwischen-langenbogen-und-koellme

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg66

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salzatal-bei-langenbogen-.html?changelang=1

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/salziger-see-und-salzatal

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-und-salzatal-.html

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=189&idcat=33&lang=1

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt auf Grund der umfassenden Schutzwürdigkeit und der bestehenden Schutzgebiete eine Fortsetzung, Intensivierung und Ausweitung der wissenschaftlich fundierten Erfassung von Fauna, Flora und Funga sowie einer u.a. darauf beruhenden Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Darin gilt es dringend die Ausweitung bestehender Schutzgebiete über das Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) hinaus. Dabei sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit die angrenzenden Natur- und Landschaftsräume sowie die Teutschenthal-Köchstedt befindlichen Standorte wie die Kiesabbaustätte und dem Wiesen-, Stauden- und Gehölzsukzessionsgebiet im ehemaligen Militärgelände der Roten Armee in ein Gesamtschutzgebiet einzubeziehen.

Auf Grund der Komplexität, der umfassenden Schutzwürdigkeit, der Arten- und Strukturvielfältigkeit, der Funktion als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, der Sensibilität und Störungsanfälligkeit des gesamten Natur- und Landschaftsraumes sowie im Speziellen des Flächennaturdenkmals (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Unverständnis und Sorge Pläne des Bauunternehmers Andreas Tatra aufgenommen, Wege in das direkte Umfeld des Schutzgebietes zu bauen, einen Steg und einen Parkplatz zu errichten sowie eine frühere Soldatenunterkunft auszubauen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befürchtet neben neuen Flächenversiegelungen, eine massive Störung des gesamten schützenswerten und geschützten Raumes.
Insofern ist es unverständlich, dass die Lokale Aktionsgruppe Unteres Saaletal und Petersberg e.V. öffentliche Mittel für die zu drohenden massiven Störungen des Flächennaturdenkmals (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) und seines direkten Umfeldes bereitstellen möchte. Bei solchen Vorhaben erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umfassende wissenschaftliche Prüfung derartiger Anliegen und Anträge sowie Beachtung der besonderen Sensibilität von geschützten und schützenswerten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften

https://www.northdata.de/T%20&%20S%20Tautrim%20Bau%20GmbH,%20Wansleben%20a%C2%B7%20See/Amtsgericht%20Stendal%20HRB%20213314

https://www.northdata.de/Tautrim,%20Andreas,%20Lutherstadt%20Eisleben/15l9

https://leader.sachsen-anhalt.de/lokale-aktionsgruppen/die-24-lokalen-aktionsgruppen

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie der Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land und Teutschenthal auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Im Zusammenhang mit den vielfältigen Entwicklungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet von Teutschenthal beabsichtigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen folgender Neujahresrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal zu erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren:

Samstag, den 10.01.2026, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung von Teutschenthal zum Würdebach
mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2025

Der AHA präsentiert sich erstmals auf dem Halleschen Weihnachtsmarkt

von Volker Thiel

In einer der Vereinshütten am Roten Turm bot der Verein Einblicke in seine Arbeit, präsentierte ausgewählte Fotografien von Dietmar Hörner und informierte über das Veranstaltungsprogramm 2026.

Besucher:innen hatten die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Aktivitäten des AHA zu informieren, darunter Exkursionen, Umweltbildungsprojekte und praktische Naturschutzmaßnahmen.

Als kleine Aufmerksamkeit wurde Streuobst-Apfelsaft aus regionalem Anbau angeboten. Zudem konnte der Jahreskalender 2026 des AHA erworben werden, der mit Motiven von vergangenen Exkursionen die Schönheit und Schutzwürdigkeit der umliegenden Auenlandschaften ins Zentrum rückt.

Drei historische Apfelsorten bereichern Streuobstwiese am Dessauer Landhaus.

von Volker Thiel

Im Rahmen eines außerplanmäßigen Arbeitseinsatzes hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. -AHA – am Samstag, dem 13. Dezember 2025, drei halbstämmige Apfelbäume alter Sorten auf der Streuobstwiese am Landhaus gepflanzt. Mit einem Danziger Kantapfel, einem Gravensteiner und einer Cox-Orange erweitert der Verein das Sortenspektrum der Fläche um historisch bedeutsame und regionaltypische Obstgehölze. An den Maßnahmen beteiligten sich zwölf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die zudem erste Pflegeschnitte an Bestandsbäumen durchführten und Schutzvliese von zuvor durch Schafbeweidung beschädigten Stämmen entfernten.

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 11.04.2026, eine Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Dabei ist folgende Route geplant:

Samstag, den 11.04., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue
zwischen Halle (Saale) und Leipzig
Route: Diemitzer Graben, die Reide, Überlauf des Hufeisensees in die Reide, Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbe­reich der Parthe
Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße, Halle (Saale)
Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Ein sehr bedeutsamer Teil der Auenlandschaften von Weißer Elster und Luppe zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig bilden ebenfalls die Gebiete der Gemeinde Schkopau und der Stadt Schkeuditz.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat schon alleine im Gebiet der Gemeinde Schkopau mehrfach Bedenken und Alternativvorschläge zur Entwicklung an und in der Aue der Weißen Elster dargelegt.
So ist deutlich zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau deutlich der am Rand der Weißen Elster errichtete Supermarkt weiter als Fehlentscheidung zu werten. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Besorgniserregend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die begonnenen, nicht näher benannten Baumaßnahmen in der Fläche zwischen Weißer Elster und Hauptstraße. Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massive Aufklärung und Stopp aller Bauaktivitäten am Rand der Aue der Weißen Elster. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt hier schon nunmehr seit Jahrzehnten die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an und hält eine Freihaltung von Bebauungen für dringend geboten.
Die Darstellung des Gesamtraumes der gegenwärtigen Baumaßnahmen auf der bisher unbebauten und ökologisch entwicklungsfähigen Fläche zwischen Weißer Elster und Hauptstraße und Weißer Elster ist nachfolgender Karte ersichtlich. Die Gesamtfläche ist rot und die Baugrube in etwa grün eingerahmt dargestellt.

In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau erinnerte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Beratung vom 02.05.2021, welche auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild stattfand und die Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser beinhaltete.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es zu prüfen, inwieweit eine Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster im Bereich der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Burgliebenau sowie des dazugehörigen Auenwaldes an das Hochwasserregime möglich ist.
Der gegenwärtige Zustand darf so keine Zukunft haben, sondern nur in Form naturnaherer, auentypischer Entwicklungen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass dieser Teil der Aue der Weißen Elster zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“ – „mit einer Größe von ca. 548 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km“ – und zum 4.762, 00 ha großen europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“ gehört.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=209&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

Mit Sorge erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die massive Nutzung der Landesstraße (L) 183 zwischen dem Schkopauer Ortsteil Lochau und der Stadt Merseburg, Bundesstraße (B) 181. Das Feststellen eines toten Rotfuchses am Straßenrand ist ein Indiz von der Gefährlichkeit von Straßen in Umwelt, Natur und Landschaften. Die L 183 kreuzt zudem bei Schkopau, Ortsteil Lössen die Luppe, welche hier naturnahere Elemente aufweist und beim Kollenbeyer Holz in die Saale mündet. Die Luppe bildet in dem Bereich die südliche Grenze zum 915,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, welche zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ ist.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten.
Einen massiven Eingriff verursachte der einstige, mitten in der Aue von Weißer Elster und Luppe gelegene frühere Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6-prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13,00 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen in der Aue von Weißer Elster und Luppe hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der der Aue von Weißer Elster und Luppe hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können.

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/Sanierungstagebau_Merseburg-O_2002.pdf

Nunmehr prägen insbesondere der 3,23 km² große Wallendorfer See und der 2,95 km² große Raßnitzer See das frühere Tagebaugebiet.

https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/2_Badegewaesser/Profile_online/80_Wallendorfer_See__Stand_15.05.2019_Fassg.nach_Anmeldg._.pdf

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/daten-zur-gesundheit/badegewaesser/badegewaesserkarte/rassnitzer-see

https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/2_Badegewaesser/Profile_online/79_Rassnitzer_See__Stand_15_05_2019_Fassg_nach_Anmeldg__.pdf

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/Wassertiefenkarte_WallendorferSee-RassnitzerSee_2018.pdf

Eingebettet in der Aue von Weißer Elster und Luppe prägen im Norden Altverläufe der Weißen Elster mit Restauenwäldern diese Landschaft. Im direkten Umfeld der Seen bestehen agrargenutzte Flächen, welche mehr oder minder von meist sukzessiv entstandenen Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen eingerahmt sind.
Somit entwickelt sich ein bedeutsamer und auch schützenswerter Landschafts- und Naturraum, welcher von baulichen Aktivitäten jeder Art freizuhalten sind, da sie nicht nur zunehmend an Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie als Biotop- und Grünverbundraum gewinnt, sondern im zunehmenden Maße auch als Naherholungsraum fungiert.
Eingebettet zwischen 152,00 ha großen Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Ermlitz“, dem 379,00 ha großen Naturschutzgebiet „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“, dem 915,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, dem ca. 4.762,00 ha großen EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021), FFH-GEBIET “ELSTER-LUPPE-AUE“ (EU-CODE: DE 4638-302, LANDESCODE: FFH0143), welches sich aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 548,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km zusammensetzt sowie dem FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141), welches aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und einem linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km besteht, nimmt das Gebiet beider Seen eine sehr wichtige Verbindungsfunktion wahr.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/elsteraue-bei-ermlitz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/luppeaue-bei-horburg-und-zweimen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/elster-luppe-aue

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elster-luppe-aue

Diese Verbindungsfunktion und der landschaftliche Schutz kommen mit dem 4.307,70 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Elster-Luppe-Aue“ zum Tragen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg45

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10,00 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert zudem seit Jahrzehnten de Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Nunmehr befasste sich in der Gemeinde Schkopau der Ortschaftsrat des Ortsteiles Raßnitz am 25.08.2025 und am 01.12.2025 mit der „Vorstellung und Informationen des Projektes zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage am Raßnitzer See“ und einer „Anhörung gemäß § 84 Absatz 2 KVG LSA zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen“.

https://ratsinfo.gemeinde-schkopau.de/bi/si0050.php?smcred=20&__ksinr=4766

https://ratsinfo.gemeinde-schkopau.de/bi/si0050.php?smcred=20&__ksinr=5796

Nach den vorliegenden Dokumenten aus beiden Sitzungen des der Ortschaftsrat des Ortsteiles am 25.08.2025 und am 01.12.2025 möchte die SUNVESTED Projekt GmbH das Gremium und letztendlich den Gemeinderat der Gemeinde Schkopau im Rahmen eines Bebauungsplanes auf einer Fläche von ca. 203,00 ha „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ errichten und dafür bisher ackerbaulich genutzte Flächen sowie Gehölzbereiche in Anspruch nehmen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Falle der Errichtung von ca. 203,00 ha „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ auf den angedachten Flächen mit massiven Eingriffen in das sich neu entwickelnde Landschafts- und Naturgefüge des früheren Tagebaugebietes zu rechnen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen, ebenso eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Agrarnutzung.
Zudem dienen die Planungsflächen immer wieder Zugvögeln und Nahrungsgästen als Rast- und Futterplatz. Hier ist zu mindestens mit massiven Einschränkungen zu rechnen.
Derartige Entwicklungen und Planungen ordnen sich keinesfalls in die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Kaltluftentstehungsgebiet und Biotop- und Grünverbundraum ein.
Abgesehen davon, dass eine massive Verschlechterung des Landschaftsbildes droht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – favorisiert generell eher eine naturnahe bzw. naturnahere Entwicklung des Gesamtgebietes, was im Widerspruch zu ca. 203,00 ha „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ steht.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Politik und die Verwaltung der Gemeinde Schkopau auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Mit großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter mit Sorge den Umgang mit dem Hochwasser in der Aue von Weißer Elster und Luppe. Bisher sind nämlich leider keine bedeutsamen Fortschritte erkennbar. Das Land Sachsen-Anhalt hält an seinen Polderplänen fest, obwohl länderübergreifende Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster führen. Verbunden mit Flächenentsiegelungen, naturnaher Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften sind das nachhaltige Aktivitäten, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern sowie Hochwasser besser in die Aue zu belassen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2025 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden.
Eine „Präsentation Informationsveranstaltung“ zum „Neubau Flutpolder Elster-Luppe-Aue“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt am 24.01.2022 vermittelt eine Planung, welche durch massive Eingriffe in das 152,00 ha große Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Ermlitz“ und das FFH-GEBIET “ELSTER-LUPPE-AUE“ (EU-CODE: DE 4638-302, LANDESCODE: FFH0143), welches sich aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 548,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km zusammensetzt sowie in das 4.307,70 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elster-Luppe-Aue“, gekennzeichnet ist.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/3.0/Zebralog/Elster-Luppe-Aue/220124_Praesentation_Polder_Elster-Luppe-Aue.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg45

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/elsteraue-bei-ermlitz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elster-luppe-aue-.html?changelang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elster-luppe-aue

Der vielfältig geschützte Auenwald ist durch einen arten- und strukturreichen Bestand von Fauna, Flora und Funga sowie vielfältigen Altverläufen der Weißen Elster geprägt.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert bereits seit dem Jahr 1989 eine bezirks- nunmehr länderübergreifende wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche insbesondere die Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster sowie Deichrückverlegungen bzw. Deichaufhebungen im Blick haben soll.
Mit den geplanten Überlegungen der Schaffung von drei Kammern und der damit verbundenen Neuerrichtungen von drei neuen Deichen führen u.a. zu Zerschneidungen von Auenwald- und Wiesenflächen, was eine massive Störung des gesamten geschützten und schützenswerten Landschafts- und Naturraum darstellt.
Daher steht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Vorhaben ablehnend gegenüber.
Auf Grund der Schutzwürdigkeit der Auen von Weißer Elster und Luppe zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie der zunehmenden Bedrohungen des vielfach geschützten Natur- und Landschaftsraumes möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform dienen, welche sich für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten.
Wer Interesse hat im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.12.2025

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