seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.
Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.
Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.
Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:
Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.
Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale). Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.
Die mit 213.647,00 (Stand: 31.12.2025) Menschen bewohnte, 26.934,00 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die 85,00 km lange Gera mit einem Einzugsgebiet von 1.092,00/1.070,00 km² , welche aus der Vereinigung der 22,80 km langen Wilden und 19,00 km langen Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit der 413,00 km langen Saale, der 292,00 km langen Werra, der 192,00 km langen Unstrut und der 128,70 km langen Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.
Im Rahmen einer ca. siebenstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 12.09.2026 nahmen Mitglieder einer Exkursionsgruppe die Gera ab Erfurt bis zur Einmündung in die Unstrut und dabei ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee in Augenschein. Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und am Samstag, den 12.09.2026 durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee. Die Fahrradexkursion endete an der Einmündung der Gera in die Unstrut. Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt weniger gut mit Wasser gefüllt war. Somit ist deutlich eine Anknüpfung an die Niederschlagsarmut der Jahre 2018 und 2026 erkennbar. Von der ursprünglichen teilweisen Entspannung der Wassersituation in Folge vermehrter Niederschläge im Jahr 2023, zum Jahreswechsel 2023/2024 sowie Anfang des Jahres 2024 ist kaum noch etwas zu erkennen. Mit sehr großer Sorge stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe in der Gera in Höhe des Drei-Quellen-Brunnens in Erfurt-Brühlervorstadt mehrere Stellen mit Ansammlungen von milchfarbenden Substanzen fest. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind hier Untersuchungen, die Feststellung und Beseitigung der Ursachen erforderlich. Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga fungieren zu können. Die Bauarbeiten im Bereich des Papierwehrs waren sehr groß ausgelegt und haben zu massiven Eingriffen in den Uferbereichen des Flutgrabens geführt. Dabei ist davon auszugehen, dass gewöhnliche Aufenthaltsstandorte von Eisvogel und Wasseramsel in Mitleidenschaft gezogen sind. Zudem stellt das Gesamtbauwerk eine massive Barriere im Flusssystem der Gera und ihrer Aue dar. Daran ändert auch die Fischtreppe nichts. Während oberhalb des Papierwehres massiver Aufstau mit geringer Fließgeschwindigkeit und damit verbundenen mangelnden Sauerstoffeintrag verbunden ist, fehlt im nachfolgenden Verlauf des Gera-Flutgrabens das Wassers. Abgesehen davon, dass das Fließgewässersystem an der Stelle naturfern geprägt ist. Auffällig ist zudem der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglichkeit mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist. Im Abschnitt der Gera zwischen Krautland/Mühlgraben und Gera nahm die Exkursionsgruppe ein Pflanzgebiet in der Geraaue in Augenschein. Die Beseitigung von baulichen Altlasten ist sehr begrüßenswert. Im Anschluss daran bietet sich eine sukzessive Entwicklung an, um naturnahe Aufwüchse und Ansiedlungen zu ermöglichen. Dazu gehören nitrophile Staudenflächen ebenso dazu, wie sukzessive Gehölzentwicklungen. Somit besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche sowie stabile Auenlandschaften zu erhalten. Daher gilt es nunmehr diese Entwicklungen zu ermöglichen und zu schützen. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellierte Mahd, u.a. auch im Nordpark zu empfehlen. Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen. Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl-und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initiierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiederentwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.
Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen. Im Bereich der Geraaue existieren zahlreiche Reste von Streuobstwiesen, welche sich häufig in einem schlechten Betreuungs- und Pflegezustand befinden. So weist zum Beispiel eine vorrangig aus Süßkirschen bestehende Streuobstwiese in Erfurt-Gispersleben am Nordwestende der Gisbodusstraße, südlich der Bundesautobahn (BAB) 71 eine gute Entwicklungsmöglichkeit auf. Nur bedarf es umfassender und dauerhafter Pflegemaßnahmen, um diese nach eigenen Messungen ca. 196,32 m lange und ca. 37,96 m breite sowie ca. 7.452,31 m² = rund 0,745 ha große Streuobstwiese nicht nur zu erhalten, sondern auch zum Beispiel mit Neupflanzungen weiter zu entwickeln. Hier sind massiv Eigentümer und zuständige Behörden gefordert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Die vorangeschrittene Eintiefung der stark begradigten Gera geht zudem mit einer Störung des Verhältnisses zwischen Fluss- und Auensystems einher. Neben der stärkeren Entwässerung der Aue, schränkt sich die dringend notwendige Ausbreitung des Hochwassers in der Aue massiv ein. Die bestehenden Deiche verschärfen noch den Zustand. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können durch Störsteine und -hölzer Mäandrierungen eine naturnahere Entwicklung des Flussbettes durch eine größere Naturnähe befördern. Dies ist wichtig, um a) die weitere Eintiefung zu stoppen, b) Prall- und Gleithänge entstehen zu lassen, welche als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga dienen können, c) eine Verstärkung der Austrocknung der Aue durch Entwässerung zu bremsen, d) eine Ausbreitung von Hochwasser mit Bodendurchfeuchtung zuzulassen sowie e) den Austausch von Kalt- und Frischluft zu verbessern. Das vorliegende Kartenmaterial des Kartendienstes des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zeigt durchaus nachvollziehbare Werte zu Ausdehnung und Tiefen von Hochwasser aus. Diese gilt es a) immer aktuell zu halten und b) als Grundlage für Deichrückverlegungen und -aufhebungen zu nutzen.
Erste derartige Baumaßnahmen im Bereich Walschleben gehen in die richtige Richtung, aber räumlich bei weitem nicht ausreichend. Dabei ist allgemein bekannt, dass die ökologisch und hydrologisch wichtige Wiederherstellung der direkten Beziehung zwischen Aue und Fließgewässer nicht nur in der Sache der Natur liegt, sondern auch Hochwasserflächen und -tiefen abflacht, den Boden mit Wasser- und Schwebstoffen versorgt sowie durch Verdunstung die Luftfeuchtigkeit verbessert. Zudem bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2, 4 und 5.
Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf. Sehr wichtig ist es dabei bestehende Gehölzbestände nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern deren sukzessive Entwicklung und Ausweitung massiv zu sichern. Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern. So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft. Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. In Walschleben nahm die Exkursionsgruppe den stark begradigten Verlauf des Dorfgrabens in Augenschein. Hier bedarf es mit Hilfe des Eintrages von Störhölzern und -steinen einer Beförderung der Mäandrierung, um das Fließgewässer arten- und strukturreicher entwickeln zu lassen sowie eine weitere Eintiefung – welche u.a. mit Austrocknung des Umlandes einhergeht – zu verhindern. Bereits die stattfindenden Bauarbeiten schränken die Aue des Dorfgrabens ein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt eine umfassende Freihaltung der Aue des Dorfgrabens sowie andere Fließgewässer – wie zum Beispiel des Klingergrabens und des Ringelgrabens an. Gleiches trifft natürlich auch auf Gera und Mahlgera zu. Im Abschnitt der Gera in Gebesee zwischen Gera und Bornklingerbach entdeckte die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein Trafohaus, welches nicht mehr in Betrieb ist und weitgehend einen guten Bauzustand aufweist. Hier sei die Umwidmung und Umgestaltung zu einem Rückzugsgebiet für Tiere wie Fledermäuse, Vögel, Insekten und Spinnen angeregt. Dazu sind gewisse Baumaßnahmen wie Ausbesserung des Dachses sowie spezieller Ein- und Ausflugsbereiche erforderlich. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Zahlreiche Beobachtungen von Eisvogelflügen bestätigen die Notwendigkeit die Entwicklung zu sichern. Diesen Prozess gilt es daher zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt. Ferner gilt es das Befahren mit Wasserfahrzeugen mit Vorsicht zu genießen, um die Fauna und Flora sowie die Struktur von Ufer- und Sohlbereichen nicht in Gefahr zu bringen. An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.369,00 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die 95,00 km lange Wipper (Einzugsgebiet: 649,00 km²), die 56,60 lange Helbe (453,00 km²) und die 65,00 km lange mit Helme mit einem Einzugsgebiet von 1.393,00 km² großen Einzugsgebiet aufnimmt; rechtsseitig sind neben der 85,00 km langen Gera (Einzugsgebiet: 1.092,00/1,070,00 km²) die 34,50 km lange Gramme mit einem Einzugsgebiet von 354,00 km² und die 44,40 lange Lossa mit einem Einzugsgebiet von 393,00 km² großen Einzugsgebiet zu nennen. In dem Zusammenhang regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Unstrut und ihrer Aue. Die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Unstrut-Gera-Aue drückt sich insbesondere in den folgenden europäischen und nationalen Schutzgebieten aus:
FFH-Gebiet Nr. 39 „Unstrut-Niederung nordöstlich Herbsleben“ = ca. 193,70 ha
SPA Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ = 5.522,56 ha
Naturschutzgebiet (NSG) 76 „Herbslebener Teiche“ = 99,30 ha
Dazu bedarf es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines grundsätzlichen Wandels im Umgang mit der Agrarlandschaft – auch in und an der Aue von Unstrut und Gera. Hier sind insbesondere eine vollständige Umwandlung der Agrarnutzung weg von Monokulturen mit Bodenverdichtungen, Massengaben von Mineraldüngern und Pestiziden hin zu arten- und strukturreichen Kulturanbau, Entwicklung von ausgeräumter Landschaft zu mit Feldgehölzen, Wiesen und Stauden geprägten Räumen sowie mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden gekennzeichneten vielfältigen Bergleitgrün an Straßen und Wegen zu sehen. Das dies dringend geboten ist zeigten die massiven Maismonokulturen in der Unstrut-Gera-Aue im Mündungsgebiet der Gera in die Unstrut, welche zudem zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion am 21.09.2024 von stark verfestigtem Boden geprägt war. Gerade in einem derartig, richtigerweise umfassenden geschützten Natur- und Landschaftsraum darf so keine Landschaft und Natur aussehen. Hier sind dringend und unverzüglich grundsätzliche und nachhaltige Änderungen geboten. Damit verknüpft ist nicht nur der Schutz in den jeweiligen Schutzgebieten, sondern ebenfalls der Verbund im Biotop- und Grünverbund des gesamten Natur- und Landschaftsraumes. Daher ist es erforderlich alle Planungen und Aktivitäten darauf zu orientieren bzw. abzustimmen.
Im Stadtgebiet von Erfurt sind ferner zum Beispiel folgende Schutzgebiete zu nennen:
geschützter Landschaftsbestandteil „Sulze“ = ca. 9,70 ha
geschützter Landschaftsbestandteil „Dreienbrunnen“ in den Gemarkungen Erfurt und Hochheim = 5,57 ha
geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Gispersleben“ = ca.35,00 ha
geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Kühnhausen“ = ca. 36,00 ha
Die Ausweisung und der Bestand dieser verschiedenen Schutzgebiete sind sehr zu begrüßen und zu unterstützen. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es jedoch einer flächendeckenden Zusammenführung der einzelnen Schutzgebiete, welche kommunale Grenzen überschreiten und somit den Biotop- und Grünverbund der Gera, ihrer Aue und Nebengewässer noch mehr garantieren, betonen und hervorheben. Zudem erscheint es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sinnvoll zu sein ein Landschaftsschutzgebiet „Gera“ von den Quellen bis zur Mündung in die Unstrut auszuweisen. Ferner mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wesentliche Verbesserung der Transparenz zum Bestand der existenten Schutzgebiete an. Dazu zählen eine optimierte Auflistung und Darstellung in den jeweiligen Medien des Freistaates Thüringen und der Anliegerkommunen sowie eine ordnungsgemäße Ausschilderung vor Ort.
Bedauerlicherweise muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine dauerhafte Ignoranz einer Kommunikation durch die Anliegerkommunen der Gera unterhalb der Landeshauptstadt Erfurt feststellen. Die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Erfurt lehnen sogar eine Kommunikation mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – offen ab. Dabei erfordern ein ordnungsgemäßer, fachlich-fundierter sowie schutzorientierter und nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften eher eine Verstärkung eines sachlich-konstruktiven Umganges miteinander. Das ist auch ein Akt des Respektes der Mitwirkung der Bevölkerung und des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen von Vereinen und Initiativen. Nur so lässt sich schrittweise wahrhafte und echte Demokratie entwickeln und mit Leben erfüllen. Ein konkretes Beispiel kann die Kooperation bei der „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen“, welche der Freistaat Thüringen für die Antragsteller die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue sowie die Gemeinden Elxleben und Witterda bewilligt hat, sein.
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem, bergbauliche Eingriffe in und an der Aue der Gera sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen. In dem Zusammenhang erscheint es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Publikationen des Umweltbundesamtes zur Gewässerentwicklung aus dem Jahr 2025 zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt sich zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft von Gera und Unstrut seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Erfurt und Umland an. Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, den 24.01.2026 durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:
Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
Überarbeitung des Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt mit Herausnahme der Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
Durchführung einer Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“, 10:30 Uhr, Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer -zum Beispiel Haselbach und Breitunger Bach
Erhalt, Schutz und naturnahe Entwicklung der Waldgebiete
Wer ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA?
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.
Ausführliche Darstellung
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringen-de Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu. Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips. „Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23
Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.
Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen. So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat: „Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz“
Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen. Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist. Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.
Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:
Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha
Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen. Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.
Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.
In dem Rahmen ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Teilnahme an Veranstaltungen zum Ersten internationalen UNESCO Tag für Höhlen und Karst am 12. und 13.09.2026 auf. Dazu finden Veranstaltungen im Südharz u.a. an der Heimkehle, aber auch in der Barbarossahöhle im Kyffhäusergebirge statt. Das Ziel des Ersten internationalen UNESCO Tag für Höhlen und Karst ist folgendermaßen formuliert, Zitat:
„Ab 2026 wird alljährlich am 13. September der Internationale UNESCO Tag für Höhlen und Karst gefeiert. Er soll das Bewusstsein für diese einzigartigen Lebensräume stärken: Höhlen als natürliche unterirdische Hohlräume und Karstlandschaften, die durch lösliches Gestein entstehen. Diese Gebiete liefern Trinkwasser für über eine Milliarde Menschen überall auf der Welt, schützen seltene Arten und bewahren geologische sowie kulturelle Schätze.“, Zitat Ende
Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus dient ebenfalls im kommenden Jahr 2027 folgende Veranstaltung:
Samstag, den 23.01.2027, um 10.00 Uhr Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz im Bereich der Gemeinde Südharz mit Aufenthalten am Weinberg, am Wurmberg, am Bauerngraben/Glasebach/Periodischen See mit Mittagspause am Parkplatz Bauerngraben, im Roßlaer Gemeindewald und am Gebiet Hoher Kopf. Für das leibliche Wohl ist am Parkplatz Bauerngraben mit Kesselgulasch aus der Gulaschkanone gesorgt. Daher bitte schriftliche Anmeldung der Portionen bis zum 10.01.2027 an die Mailanschrift prosuedharz@web.de Treff- und Endpunkt: Bahnhof Roßla Dauer: ca. 5 Stunden
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
In dem Zusammenhang sei noch auf folgende Fahrradexkursion im Jahr 2026 verwiesen:
Samstag, den 30.10.2026, um 09.30 Uhr Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra Treff: Bahnhof Berga-Kelbra Dauer: ca. 4 Stunden
Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 25.09.2027, um 10.00 Uhr 4. Muldekonferenz Ort: Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg
In Anknüpfung an die ersten drei Muldekonferenzen „Mulde quo vadis“ am 25.10.1997 und 08.09.2007 in der damaligen Stadt Raguhn sowie am 30.09.2017 in der Gemeinde Muldenstein, hat sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entschieden am Samstag, dem 25.09.2027, eine 4. Muldekonferenz durchzuführen. Als Ort der 4. Muldekonferenz dient das Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg. Die Veranstaltung beginnt 10.00 Uhr. Auch mit dieser Konferenz möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Vielfältigkeit und Bedeutung des am schnellsten fließenden Flusses Mitteleuropas und nicht schiffbaren Nebenflusses der Elbe hinweisen sowie Vorschläge zum besseren Schutz und Betreuung der Mulde vorlegen lassen und diskutieren. Allein auf dem 124,00 km langen Fließweg der Vereinigten Mulde, die in Sermuth aus der Zwickauer Mulde (ca. 166,00 km) und der Freiberger Mulde (ca. 124,00 km) entsteht, befinden sich zahlreiche wertvolle und bedeutsame Auenlandschaften. Diese sind prägend für den gesamten Natur- und Landschaftsraum und daher aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung länderübergreifend sowohl im Land Sachsen-Anhalt als auch im Freistaat Sachsen zu schützen. Bereits jetzt bedankt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – recht herzlich bei den Referierenden für die Bereitschaft fachlich-inhaltlich und beim Bürgerhaus Eilenburg für die Möglichkeit der Bereitstellung der Räumlichkeiten. Nunmehr möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung und Medien recht herzlich zu der Konferenz einladen und bittet bei Teilnahme bis zum 20.10.2026 um schriftliche und verbindliche Anmeldung.
Programmablauf zur 4. Muldekonferenz am Samstag, dem 25.09.2027
10.00 bis 10.10 Uhr
Eröffnung Herr Andreas Liste, Vorsitzender des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
10.10 bis 10.20 Uhr
Grußwort Herr Ralf Scheler, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg
10.20 bis 10.35 Uhr
Film „Die Mulde – vom Zusammenfluss bis zur Mündung“ von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Firma AVANGA Filmproduktion GmbH & Co. KG
10.35 bis 10.55 Uhr
Exkursionsbericht Herr Andreas Liste, Vorsitzender des AHA Die Mulde zwischen der Stadt Bad Düben und der Großen Kreisstadt Eilenburg
10.55 bis 11.05 Uhr
Pause
11.05 bis 11.20 Uhr
Bericht Herr Hubertus Wacker, ehem. Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg Das Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013
11.20 bis 11.40 Uhr
Vortrag Herr Detlef Eisewicht, 2. stellvertretender Vorsitzender des AHA „Die ökologische Bedeutung unserer Auenwälder und Auenlandschaften – Gefährdung, Schutz und Entwicklung“
11.40 bis 12.00 Uhr
Vortrag Frau Dr. Steffi Formann, Leiterin Arbeitsgruppe Phytomining & Bioextraktion am Just Transition Center (JTC) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg „Muldeaue – wohin geht der Weg? Bodenbelastungen zwischen Nutzung, Schutz und Zukunft“
12.00 bis 12.20 Uhr
Vortrag Herr Prof. Dr. Wolfgang Gossel, Senior Scientist Angewandte Geologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg „Gefährdung und Gefahrenvorhersage für Denkmale durch Veränderungen im Wasserhaushalt“
12.20 bis 13.00 Uhr
Diskussion
13.00 bis 14.00 Uhr
Mittagspause
14.00 bis 15.30 Uhr
Exkursion zur Mulde-Lossa-Aue in der Großen Kreisstadt Eilenburg
15.30 bis 16.00 Uhr
Auswertung und Abschluss der Veranstaltung
Gegen 16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung
Die Veranstalter bitten um schriftliche und verbindliche Anmeldung bis spätestens Dienstag, den 20.10.2026.
Die Veranstalter erheben keine Tagungskosten.
Die Versorgung mit Essen und Trinken ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programmablauf vor.
Alle Rückfragen und die schriftlichen Anmeldungen sind bitte an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu richten:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit Sorge die Entwicklung der Dölauer Heide bis hin zum Naturschutzgebiet „Lindbusch“. Dazu zählen Trockenheit, Hitze und Windbruch in Folge vermehrter Stürme sowie Massenabholzungen und zum Beispiel die Nutzung als Austragungsort für Feuerwehrübungen während der Brut- und Setzzeit. Besorgniserregend ist ebenfalls das zunehmende Umbauen mit Wohngebieten und das skandalöse Voranschreiten des Neubaus der Bundesautobahn 143 und anderer damit verbundener Straßenbauvorhaben, welche neben dem Flächenverbrauch, Mehrung von Verkehrsbelastungen wie Lärm, Abgas- und Feinstaub zur weiteren Verinselung beider Schutzgebiete führt. Einhergehend mit diesen Vorgängen sind Verluste von Biotop- und Grünverbünden sowie der Austausch von Frisch- und Kaltluft mit dem Umland. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze. Dies drückt sich u.a. auch in der Existenz der in dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ liegenden Naturschutzgebiete „Bischofswiese (NSG0117)“; Größe: 52,04 ha und „Lindbusch“; Größe: ca. 20,60 ha aus.
Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlässt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET „DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:
„Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende
Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete. Im Rahmen einer Exkursion am 05.09.2026 suchten Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das umfassend geschützte und eng mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen verbundene Gebiet der Dölauer Heide auf. Zu Beginn der Exkursion griffen die Teilnehmenden das Thema Asphaltierung eines ursprünglich sandgeschlemmten Weges quer durch die Dölauer Heide, welche Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) im Januar 1988 entdeckten. Dies führte richtigerweise zu Protesten, Anzeigen, Eingaben und Beratungen.
Die damals angeführten ökologischen Bedenken zur Existenz dieses Asphaltweges bestehen nicht nur fort, sondern haben angesichts des voranschreitenden Klimawandels und fortgesetzten Zerschneidung der Dölauer Heide an Relevanz hinzugewonnen. In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.„, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.„, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. den Rückbau der Asphaltierung der im Jahre 1988 entsprechend verbauten Wege. Die vielfältige Bedeutung der Dölauer Heide und des mit ihr eng verknüpften Lindbusches als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Frischluftentstehungsgebiet, Sauerstoff- und Schattenspender, Kohlendioxidspeicher, Naherholungsraum sowie als zentraler Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundraumes mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen erfordern einen sensiblen Umgang mit dem Gesamtraum. Zerstörerische Zerschneidungen für die Bundesautobahn 143 und der Nebenbauwerke sowie weiterer Verkehrs- und Wohnbebauungsgebiete haben eine dauerhafte vernichtende Wirkung auf einzelne Natur- und Landschaftsbestandteile, die Umwelt sowie auf den gesamten Biotop- und Grünverbund mit den gekoppelten Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren. Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint nicht nur weiterhin Oberhand behalten, sondern gar an Intensivierung hinzu zu gewinnen. Nach jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte sowie in der Rote-Liste-Kategorie als „Stark gefährdet“ eingestufte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt.
Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden. Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Neben dem ersten verheerenden optischen Anblick fiel sofort der Unterschied zwischen beschatteten Waldbereichen zu dem von Massenabholzungen geprägten einstigen Wald auf. Während im Schatten des Waldes angenehme Temperatur- und Lichtverhältnisse vorherrschten, wies die zerstörte bzw. gestörte Waldstruktur des Krankenberges massive Sonneneinstrahlung mit Hitzeweinwirkungen auf. Neben den starken Licht- und Temperaturunterschieden ist somit von starker Hitzeeinwirkung auf Fauna, Flora und Funga des strukturell geschädigten Waldes auszugehen, welche mit starker Verdunstung einhergeht. Dabei ist der Mitteldeutsche Raum, so auch der Raum der Stadt Halle (Saale) durch den Regenschatten des Harzes ohnehin von Niederschlagsarmut geprägt. So sind laut Wetterkontor für den Zeitraum vom Juli 2017 bis September 2026 folgende Niederschlagswerte zu Grunde zu legen:
Daher sollte nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiv betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide. Medienberichten zu Folge ist nunmehr der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung vorgesehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt dazu ferner folgendes an, Zitat: „Bis Jahresende 2023 stehen 200 Millionen Euro bereit. Die Förderung kann jederzeit beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen. Für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstemWaldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.“, Zitat Ende
Darüber hinaus gehört zu dem Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement u.a. folgende Zielstellung, Zitat:
„2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.
Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt.“, Zitat Ende
Dieser Ansatz ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus begrüßenswert. Jedoch hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend geboten ausschließlich mit Naturverjüngung in den Wäldern zu arbeiten. Wie bereits obengenannt, benötigt die arg in vielfältiger Weise durch Trockenheit, Sommerhitze, Windbruch und letztendlich durch Massenabholzungen gebeutelte Dölauer Heide eine komplett naturnahe, sukzessive Entwicklung. Nur so ist die Entwicklung eines jeweils standort- und umweltangepassten neuen Waldes möglich. Menschliche Aufforstungen können das auf keinen Fall ersetzen, da diese Artenzusammensetzungen vorgeben, gleiche Altersstrukturen aufweisen, fortgesetzte Trockenheit und Sommerhitzen gepaart mit unterschnittenen Pfahlwurzeln zu Wasseraufnahme- und Standfestigkeitsproblemen führen sowie die Forstmaßnahmen nicht selten zu massiven Bodenverdichtungen geführt haben. Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art. Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. In den letzten 18 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2026 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten. Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna, Flora und Pilzwelt gewährleistet. Überlegungen und Aktivitäten zur künstlichen Bewässerung kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls teilen, da hier massive bauliche Eingriffe für Rohr- und Pumpsysteme sowie erhebliche und dauerhafte Verluste von Wasser in anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen wie zum Beispiel Saaleaue, Graebsee und Heidesee zu erwarten sind. Bereits die künstliche Flutung der einstigen Feuchtgebiete am Harzklubstieg mit Wasser aus dem Graebsee sind als bedenklich anzusehen, da der Antransport mit Tankwagen eine negative Klimabilanz befürchten lässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative. Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, einen umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als Lebensräume dienen können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln. Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39,00 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt dienen sollte. Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte. Es ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen zurückgetretenen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG. Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln. Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen. Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss- vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen. Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt. Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft. Am Ostrand der Dölauer Heide und am Westrand des 92,00 ha großen Naturschutzgebietes „Brandberge“ und des 91,00 ha großen FFH-Gebietes „Brandberge in Halle“ (EU-CODE: DE 4437-309, LANDESCODE: FFH0179) und des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ drohen massive Aktivitäten zur umfassenden Ausweitung der Nordstraße, welche im Falle der Realisierung und Umsetzung zu umfassenden Beeinträchtigungen der ebengenannten Schutzgebiete führen.
Im Blickfeld des fortgesetzten derartig störenden bzw. zerstörerischen Umgangs mit der Dölauer Heide und ihrem Umfeld, erscheint der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung widersinnig. Abgesehen davon, dass es Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer wieder nicht bewerkstelligt, demokratisch und transparent rechtzeitig und im Vorfeld der Einwerbung solcher Aktivitäten u.a. die Bevölkerung sowie ihre Initiativen und Vereine einzubeziehen, ist nicht erkennbar, dass die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide erfolgte. Auf Grund der voranschreitenden Zerstörung des Waldbestandes der Dölauer Heide aus Umwelt- und bisherigen Bewirtschaftungsgründen, weist der bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf einen vollkommen anderen Umgang mit der Dölauer Heide hin. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Bereits bei der Protestexkursion am 18.06.2025 stellten zum Beispiel in dem Waldgebiet Heilige Hallen zwischen Kolkturmweg, Hallweg und Harzklubstieg die Teilnehmenden an der Exkursion umfassende Naturverjüngung von Traubeneiche, Rotbuche und Gemeiner Esche fest, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann. Ähnliche Beobachtungen hatten nunmehr die Teilnehmenden an der Exkursion am 05.09.2026 im Ostteil der Dölauer Heide, wo ebenfalls Naturverjüngungen aus Stieleiche, Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche und Rotbuche existieren. Nur bedrohen zum Beispiel die Massenabholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt. Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können. Im Ergebnis der zahlreichen Exkursionen des heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 1983 ergibt sich immer wieder und verstärkt die Aufforderung, dass die Abholzungen sofort und unwiderruflich enden müssen, eine Naturverjüngung zu befördern gilt sowie eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide, den Lindbusch sowie des näheren Umfeldes dringend geboten ist. Als wissenschaftliche Partner kommen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage. Dabei ist unbedingt die archäologische und historische Bedeutung der Dölauer Heide zu berücksichtigen.
Darauf aufbauend gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Runden Tisch Dölauer Heide einzurichten, welcher sich u.a. aus Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), des Landkreises Saalekreis und der Gemeinde Salzatal sowie Vertreterinnen/Vertretern der Wissenschaft, Interessenten aus der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen zusammensetzen sollte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Angesichts der umfassenden und vielfältigen Schutzbedürftigkeit, des bestehenden Schutzes sowie der massiven Bedrohung der bedeutsamen Landschafts- und Naturräume Dölauer Heide und Lindbusch ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung beider Landschafts- und Naturbestandteile einzubringen und in der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Aufbau befindlichen kreis- und ortsübergreifenden Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken. Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält den Schutz und Erhalt der Landschaften und der Natur im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) für dringend geboten. Dazu zählen insbesondere die Auen von Saale, Hecht- und Hassgraben, der Amselgrund/die Kreuzer Teiche sowie das Gebiet der Brandberge. Im Rahmen zahlreicher Exkursionen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und erläutert. Eingebettet in diesem Landschafts- und Naturraum ist das Brandbergegebiet. Während der Nordteil der Brandberge zum 92,00 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ und zum ca. 90,00 ha großen FFH-GEBIET “BRANDBERGE IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-309, LANDESCODE: FFH0179) gehört, genießt leider der südliche Teil keinen gesonderten Schutzstatus.
Dabei hat sich der südliche Teil zu einem arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbereich mit sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen entwickelt, welcher im südöstlichen Bereich die Reste der Veithbachaue beinhaltet.
Google-Karte: Brandberge in Halle (Saale), Südteil
Über die Jahrzehnte haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen.
Die gesamten Brandberge fungieren als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundraum zwischen Saaleaue, Amselgrund/Kreuzer Teiche, Dölauer Heide Bashing zu den Auen von Hecht- und Hassgraben sowie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor. Daher gilt es diesem Natur- und Landschaftsraum einen besonderen Schutz anzugedeihen, Dazu gehören Stopp aller weiteren baulichen Eingriffe zu unterlassen, Rückbaumaßnahmen zu prüfen sowie Möglichkeiten der sukzessiven Ausweitung des Gebietes zu untersuchen. Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als Partner können hier die Martin- Luther-Universität Halle – Wittenberg, Hochschule Anhalt sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ. Jedoch haben neben den Wohnbebauungen zwischen Brandbergweg und Eibenweg sowie im Bereich zwischen Dölauer Straße und der Wohnheime im Brandbergweg sich sportliche und medizinische Einrichtungen immer weiter in das Gebiet hineingefressen. Mit den größten Eingriff stellt die 9.400,00 m² große Sporthalle Brandberge-Leichtathletikhalle dar. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue. Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine vor nunmehr 32 Jahren geäußerten Bedenken.
Im Anschluss an die Exkursion in der Dölauer Heide am Samstag, den 05.09.2026 erfolgte die Feststellung, dass im südöstlichen Bereich des südlichen Bereiches der Brandberge im Raum zwischen dem Universitätsklinikum Halle (Saale), eines kleineren Sportplatzes, der Sporthalle Brandberge – Leichtathletikhalle sowie des Geländes des Sportvereins Halle e.V. massive Ausholzungs-, Boden- und Bauarbeiten zur Errichtung eines Weges mit Porphyrsplitt stattgefunden haben. Die Bauarbeiten führten zu massiven und zerstörerischen Eingriffen in dem Landschafts- und Naturraum. Zudem verschwendete man den wertvollen Rohstoff Porphyr. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nicht nur eine öffentliche Aufklärung zu dem unverantwortlichen Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaften, sondern ebenfalls einen sofortigen und vollständigen Rückbau des Porphyrsplittes.
In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen. Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Exkursion hin:
Samstag, den 12.12.2026, Start um 10.00 Uhr Rundexkursion durch Halles Nordwesten zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz Treff- und Endpunkt: Eingang Bergschenke, Kröllwitzer Straße in Halle (Saale) Dauer: ca. 5 Stunden
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich zudem für Aktivitäten zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft als eine sehr gute Plattform an. Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 12.09., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion entlang der Gera ab Erfurt bis zur Einmündung in die Unstrut bei Gebesee Treffpunkt: Hauptbahnhof Erfurt, Ausgang Schillerstraße Ende: Bahnhof Gebesee/Ringleben Dauer: ca. 7 Stunden
Die mit 213.647,00 (Stand: 31.12.2025) Menschen bewohnte, 26.934,00 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die 85,00 km lange Gera mit einem Einzugsgebiet von 1.092,00/1.070,00 km² , welche aus der Vereinigung der 22,80 km langen Wilden und 19,00 km langen Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit der 413,00 km langen Saale, der 292,00 km langen Werra, der 192,00 km langen Unstrut und der 128,70 km langen Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.
Im Rahmen einer ca. siebenstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 12.09.2026 möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Gera ab Erfurt bis zur Einmündung in die Unstrut und dabei ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee in Augenschein nehmen. Dabei ist vorgesehen über den gegenwärtigen Zustand, die Schutzbedürftigkeit sowie Möglichkeiten zum Schutz und zur Entwicklung der Flusssysteme von Gera und der Unstrut im Mündungsgebiet zu beraten.
Treff: 10.00 Uhr Bahnhof Erfurt, Ein- und Ausgang Schillerstraße Ende: Bahnhof Gebesee/Ringleben
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Erfurts und des Umlandes seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer Regionalgruppe Erfurt und Umland an.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zur Fahrradexkursion am 21.09.2024 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11