Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch bedrohen zum Beispiel nicht nur Fällungen sowie Beschädigungen im Wurzel-, Stamm-, und Kronenbereich durch mechanische Maßnahmen und chemische Mittel wie Auftausalze, Schmier- und Kraftstoffe den Bestand von Bäumen und Sträuchern, sondern im zunehmenden Maße auch Hitze und Trockenheit. Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung auf, Bäume und Sträucher zu wässern. So besteht die Möglichkeit den Trocken- und Hitzestress von Bäumen und Sträuchern zu mindern und so deren Überleben und Gedeihen zu sichern. Bei technischen und fachlichen Fragen können sich Interessierte an folgende zentrale Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt. Aufgrund der massiven Bedrohung und voranschreitenden vielfältigen Zerstörungen des Hufeisensees und der alternativen Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Seegebietes in der Reideaue hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.08.2025 beschlossen, folgende Veranstaltung durchzuführen:
Mittwoch, den 03.09., um 17.30 Uhr Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee Treffpunkt: Straßenbahnhaltestelle Bitterfelder Straße Dauer: ca. 3 Stunden
Im Rahmen der Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee am Mittwoch, den 03.09.2025 griffen die Exkursionsteilnehmenden und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Bedrohung des Gebietes des Hufeisensees folgendermaßen auf:
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern. Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3,00 m breiten Rundweges um den See herum. Alleine mit dem Asphaltweg sind 18.000,00 m = 1,80 ha Neuversiegelung von Bodenfläche verbunden. Im Rahmen der Exkursion verdeutlichte sich, dass ein derartiger Weg nicht nur eine landschafts- und naturzerstörenden Charakter, zerschneidende und barrierehafte Wirkung für Klein- und Kleinsttiere aufweist, sondern durch rücksichtslose Raser mit E-Bikes, E-Roller und Rennräder für andere Fahrradfahrende und Fußgänger eine bedrohliche Situation aufweist. Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen. Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna, Flora und Funga, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen. Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6,00 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3,00 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,80 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert. Bereits im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren. Der nunmehrige Baufortschritt und das ständige Befahren des Hufeisensees haben nicht nur zur Zerstörung eines Teils des sukzessiven Bewuchses mit standortgerechten Gehölzen, Stauden und Röhricht zur Folge, sondern zur umfassenden Vergrämung von Wasservögeln auf der Wasserfläche geführt, Dabei zählt der Hufeisensee zu einer der wichtigsten Lebens- und Rückzugsräume von Wasservögeln im Stadtgebiet von Halle (Saale). Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK-Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im einstigen Unterstützerverein für Halles nunmehr zurückgetretenen Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zurückzunehmen und zu beräumen, die Aufschüttungen sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen. Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:
„3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern 3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen 3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote 3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie 3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee 3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein 3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage 3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche 3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf 3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende
Zwischenzeitlich ist folgendes geschehen, Zitat:
„Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung in der Fassung vom 25. Juli 2024 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Beschluss-Nr.: VIII/2024/00116).“, Zitat Ende
Zitat aus der Begründung zum nunmehr am 29.01.2025 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans, Punkt „1 Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)“:
Planungsziele
Zusammengefasst sollen folgende Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses umgesetztwerden:
3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern;
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen;
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SOFreizeit TG 4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/Slipanlage für Boote;
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie;
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee;
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein;
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage;
Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche.“, Zitat Ende
Weiter führt man unter Punkt „2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet“ aus Zitat:
„Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) in der Flur 7 der Gemarkung Halle, in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Büschdorf sowie den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Kanena. Es hat eine Größe von ca. 256 Hektar.
Das Plangebiet wird dabei im Norden durch die Straßen Maikäferweg und Auenblick, im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße und die Wallendorfer Straße, im Süden die Straßen Alte Schmiede und Zum Planetarium sowie im Westen durch die Europachaussee (HES1) begrenzt. Die im Rahmen der 1. Änderung anzupassenden Flächen befinden sich:
mittig am Ufer der westlichen Seeseite und daran angrenzend auf der Wasserfläche gen Süden in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche
am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996. Dazugekommen ist die Fläche für den Kletterturm nördlich des Krienitzweges:
Die Fläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 158 (Parkplatz „P4“), die im Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung als Änderungsfläche vorgesehen war, entfällt. Die in die Änderung einbezogene Wasserfläche, die als Sportfläche für die Wakeboardanlage vorgesehen ist, wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Ebenso wurde der Geltungsbereich der Änderung im Nordwesten des Sees um die Fläche für den Kletterturm mit Zip-Line vergrößert. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 hat eine Größe von ca. 7,21 ha.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen. Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen. Im Bereich der Innenkippe stellten die Teilnehmenden der Exkursion eine vielfältige und schützenswerte Entwicklung zu einem struktur- und garantiert auch artenreichen Landschafts- und Naturraum mit ausgedehnten Wald-, Gehölzsukzessions-, Hochstauden- und Wiesengebieten fest. Hier bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption mit der Auswertung bestehender und Erstellung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie der hydrologischen und bodenkundlichen Verhältnisse. Eine Basis für die wissenschaftliche Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption kann der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen.
Im Ostbereich des Hufeisensees zeigt der unverbaute und wesentlich schmalere Teil des Weges nicht nur eine bessere Einbindung in den angrenzenden Natur- und Landschaftsraum, sondern ist ebenfalls von einem umfassenden Sukzessionsbestand aus Gehölzen- wie Stieleiche, Feldahorn etc.- sowie Stauden- und Wiesenelementen geprägt. Sie mehren nicht nur den entsprechenden Bestand an Flora, sondern bieten auch Fauna und Funga arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum. Der im Jahr 1997 errichtete, nach eigenen Messungen ca. 652,15 m lange Überlauf vom Hufeisensee zur Reide hat sich trotz häufigem Trockenfallen mit seinem schützenswerten Bestand von Fauna, Flora und Funga zu einem sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundkorridor zwischen beiden Natur- und Landschaftsräumen entwickelt. Hier gilt es eine naturnahe Entwicklung zuzulassen und jegliche Eingriffe zu unterlassen. Daher war die „Anfrage der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Überlauf der Reide am Hufeisensee“ vom 24.09.2020 und die in der „Antwort der Verwaltung“ vom 20.10.2020 als „Unterhaltungsarbeiten“ dargestellten Eingriffe vollkommen kontraproduktiv, da sie sich zerstörerisch auf den ökologischen und hydrologischen Charakter und das darauf beruhende Entwicklungspotential des nunmehrigen Fließgewässers auswirkt.
Einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 30.07.2025, Seite 16 zu Folge, plant der Hallesche Anglerverein e.V. einen Stützpunkt am Ufer des Hufeisensees einzurichten und hat dazu seit dem Jahr 2011 Kontakt zur Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Auch wenn man angeblich andenkt ggf. das alte Pumpenhaus westlich der Wallendorfer Straße aus- bzw. umzubauen und dann zu nutzen, ist mit weiteren massiven Eingriffen im Ufer- und Wasserbereich des Hufeisensees zu rechnen. Dazu gehören zum Beispiel Baumaßnahmen aller Art, vermehrter Kraftfahrzeugverkehr sowie das Betreten der Uferzonen und möglicherweise das Befahren der Wasserfläche mit Wasserfahrzeugen aller Art. Dieser Medienbericht beinhaltet ebenfalls die Information, dass der hallesche SPD-Stadtrat Philipp Pieloth seine Unterstützung erklärt habe. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht hier eine weitere Gefahr für den Hufeisensee und seiner Umwelt, Natur und Landschaften. Daher fordert der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auch dieses Vorhaben nicht zuzulassen.
Die nunmehrigen Pläne am Nordwest und Westufer Ferienhäuser, einen Camping- und Caravanstandort sowie Erweiterungsbereiche für Golf- und Wassersportanlagen zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören. Dabei weist der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern. Darüber hinaus gilt es eine Wasserqualität in und am Hufeisensee zu schaffen, welche mindestens den Kriterien der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere den Artikeln 1, 2 und 4 entsprechen.
Den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befremdet zudem die katastrophale und undemokratische Art und Weise der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung im Zeitraum „vom 6. Mai 2025 bis zum 17. Juni 2025“.
Die Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit – und Erholungsraum Hufeisensee „, 1. Änderung Veröffentlichungsbeschluss vom 15.04.2025, unterzeichnet vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt ging am Großteil der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen vorbei. Derartiges Handeln ist bewusst darauf angelegt kritische und ablehnende Stimmen sowie alternative Vorschläge und Stellungnahmen im Sinne von lobbyhaften, umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Partikularinteressen auszuschließen. Dabei zeigt auch der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister, dass ihm keinesfalls die mit dem Schutz, dem Erhalt und der damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vom Belang sind und damit ihm das Wohl der ihm anvertrauten Stadt Halle (Saale) nicht wichtig erscheint.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr alle Entscheidungen ordnungsgemäß und vollumfänglich auf den Prüfstand zu stellen.
Ferner und in dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte auf, einer erneuten „Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ vollumfänglich und unwiderruflich die Zustimmung zu verweigern. Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben. Eine Basis könnte dazu, der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Als wissenschaftliche Partner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ. Insbesondere der am 25.04.2025 vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Alexander Vogt und der Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Claudia Becker abgeschlossene „gemeinsame Maßnahmenplan für das Studienjahr 2025/2026“ kann hier eine Basis sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist darauf hin, dass der Umgang mit dem Hufeisensee, seines Überlaufes zur Reide sowie mit der Reide sich ebenfalls nach den Kriterien der Festlegungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLA-MENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrah-mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2 und 4 zu richten haben.
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung und Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausführungen „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“, ISSN 0018-0637 HercyniaN. F. 33 (2000): 19 1 – 218 von Dr. Günter Zinke
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt noch einmal die dringende Notwendigkeit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes Reide, welche den Hufeisensee einbeziehen muss. Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Sonntag, den 07.09., um 10.00 Uhr In Gedenken an Dieter Vopel (1958 – 2025) Wanderung zum Tag des Geotops Wanderung zum Tag des Geotops durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück. Treffpunkt: Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße Dauer: ca. 4 Stunden
Sonntag, den 21.09., um 10.00 Uhr Exkursion zum Tag des Geotops Geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüneburg (Kuckucksbaum) Treffpunkt: Ecke Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße, Lutherstadt Eisleben Dauer: ca. 3 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt im Zusammenhang mit dem Tag des Geotops folgende zwei Exkursionen durch:
Am Sonntag, dem 07.09.2025, findet eine ca. fünfstündige Exkursion durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück statt. Im Rahmen der Exkursion ist geplant die geologischen, bergbaugeschichtlichen, historischen und ökologischen Gegebenheiten und Bedeutsamkeiten zu erläutern sowie die umfassende Schutzwürdigkeit des Exkursionsgebietes darzustellen. Ferner ist vorgesehen Möglichkeiten und Vorschläge zur Entwicklung des Gebietes aufzuzeigen und zu erörtern. Diese Exkursion findet auch im Gedenken an den Regionalhistoriker Dieter Vopel statt. In dem Zusammenhang ist ferner angedacht Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben. Treff ist um 10.00 Uhr an der Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße, wo auch die Exkursion enden soll.
Am Sonntag, dem 21.09.2025, findet eine ca. dreistündige geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische- Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüneburg (Kuckucksbaum) statt. Die Exkursion auf den Spuren des historischen Kupferschieferbergbaus führt durch das Gebiet der Otto-Schächte zwischen Eisleben und Wimmelburg. Entlang des Karl-Hebener-Weges gibt es Erläuterungen zu Geologie, Bergbaugeschichte und zur sich auf den Halden entwickelnden Tier- und Pflanzenwelt. Der Rückweg führt über die Hüneburg (Kuckucksbaum). Treff ist um 10.00 Uhr in der Lutherstadt Eisleben, Park- und Glascontainerplatz Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße
Die Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 06.09., um 10.00 Uhr Exkursion durch das LSG Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ Treffpunkt: Gaststätte Waldkater, Halle (Saale) Dauer: ca. 4 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 06.09.2025, eine ca. vierstündige Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung der Dölauer Heide sowie in dem Zusammenhang Möglichkeiten der Umweltbildung darzulegen. Damit verbunden möchte der AHA seine konzeptionellen Überlegungen zu einem „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Überlegungen darlegt, welche in ein Gesamtwegekonzept für die Dölauer Heide abzielt, um zum einem das ca. 740,00 ha = 7,4 km ² große Landschaftsschutzgebiet mit seinen Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Rahmen eines umwelt- und naturschonenden Tourismus nachhaltig erlebbar zu entwickeln sowie andrerseits aber auch größere zusammenhängende nicht betretbare Natur- und Landschaftsräume zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die derzeitige forstwirtschaftliche Praxis aufzugeben, welche auf umfassende Abholzungen abzielt und dem Waldgebiet zu wenig Raum zur eigenen Entwicklung lässt. Dafür ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan erforderlich. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte auch bei der Gelegenheit seine Positionen, zur ggf. angedachten Wiederbelebung der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau darlegen. Ebenfalls als Thema ist die Bebauung im Gelände zwischen Heideweg/Am Waldrand, welche entgegen ökologischer, hydrologischer und städtebaulicher Vernunft sowie fachlich fundierten Bürgerprotesten Umsetzung fand. In dem Blickfeld gesehen gehört dazu ferner die Aufzeigung von Möglichkeiten der Mitwirkung sowie die damit verbundene Darstellung der Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch. Treff ist 10.00 Uhr vor dem Eingang zur Gaststätte Waldkater
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder deutlich seine Sorgen zu den Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal geäußert. Dabei war vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und später 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, drohten weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des ca. 77,00 ha großen FFH-Gebiet “Sülzetal bei Sülldorf“ (EU-Code: DE 3935-301, Landescode: FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt.
Ferner gilt das Agrargebiet als wichtiger Raum in der weiteren Nachbarschaft zum 94,00 ha großen Landschaftsschutzgebiert „Fauler See“ östlich der Bördestadt Wanzleben-Börde zu betrachten.
Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu. Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nunmehr hat INTEL endlich erklärt, das Vorhaben zu beenden. Somit ergibt sich nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit diese wertvolle Agrarlandschaft frei von Bebauung zu halten und alternativ entwickeln zu lassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass die Agrarfläche im Dreieck der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Sülze, Seerennengraben und Fauler See sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum – insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen – gewährleisten zu können.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein sofortiges Ende und Rückbau aller bisher getätigten Baumaßnahmen. Zudem gilt es öffentlich zu prüfen und aufzuarbeiten, inwieweit unzulässige Verquickungen zwischen Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen- Anhalt sowie der drei betroffenen Kommunen einerseits und dem Intel-Management und Pat Gelsinger andrerseits bestanden hatte bzw. weiter bestehen. Das der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU) und der nunmehr frühere Intel-Chef Pat Gelsinger auch sehr privat miteinander aktiv sind, haben zahlreiche Medien immer wieder berichtet. Dabei gehören angemessener Abstand von öffentlich finanzierter Politik und Verwaltungen zu derartigen Managern zu den absoluten Notwendigkeiten, um objektiv und sachlich Abwägungen treffen zu können. Insbesondere, wenn das der Landesregierung Sachsen-Anhalts unterstellte Landesverwaltungsamt die Planungsverfahren durchführte und über das Ergebnis zu entscheiden hatte. Dass dies nicht geschehen sein kann, lässt sich u.a. aus den einst erteilten Vorgenehmigungen ableiten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht daher nicht nur eine umfassende und öffentliche Aufarbeitung dringend geboten, sondern ebenfalls die geplante und schon begonnene Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden und stattdessen alternative Entwicklungen zu ermöglichen.
Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um ebenfalls für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat bitte sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14. Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert. Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 hatten zwischenzeitlich umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt. Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht. Daran ändert keinesfalls der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung vom 30.10.2024 unter TOP Ö 8.8 gefassten Entscheidung „Bebauungsplan Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss“
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss – Quelle: Google
Ein Neubau an dem Standort bedeutet garantiert die Zerstörung eines entlang der Posthornstraße bestehenden Biotopes mit Gehölzen und Stauden. Dieser Grünbereich ist nach eigenen Messungen ca. 339,05 m lang sowie zwischen ca. 28,40 m und ca. 195,93 m breit sowie umfasst eine Gesamtfläche von ca. 25.732,24 m² = ca. 2.57 ha. Rechnerisch sind das ca. 15,12 % der Gesamtplanungsfläche. Abgesehen von der Bedrohung des ebengenannten Biotopes, einer zu befürchtenden Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Ackerzahlen bis zu 90 und mehr bedroht.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Zudem dienen Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei einer derartigen Bebauung ist nicht nur mit Totalverlust als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen, sondern von der Entstehung einer neuen Wärmeinsel auszugehen. Beide klimatischen Faktoren haben mehr oder minder Auswirkungen auf die nähere und fernere Umwelt. Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern. Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten. Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.
An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.
Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.
Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat in seinem Schwarzbuch 2024/25 unter der Überschrift „Unausgegorene Planung für Millionenknast Planungsdesaster und ewige Mietzahlungen für Großgefängnis“ ein zu Recht vernichtendes Urteil über das Skandalprojekt gefällt.
Räumlich gesehen steht zudem für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf jeden Fall fest, dass es mögliche Prüfungen neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt. Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen. Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche. Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin das Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam. Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
Quelle: Aktualisierte Kurzfassung zur Machbarkeitsuntersuchung Entwicklung und Erschließung eines großflächigen Industrie- und Gewerbegebietes in Halle-Tornau aus dem Jahr 2018
In dem Blickpunkt betrachtet weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Alexander Vogt zurück, derartige Vorhaben auf die Feldflur in Halle-Tornau zu verlagern, wo die skandalösen Planungen zu einem „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“ stattfindet. Offensichtlich hat sich der hallesche Oberbürgermeister zum Ziel gesetzt, komme was wolle, das Feld in Halle-Tornau unbedingt zu verbauen. Dabei lässt der Mann wieder einmal konzeptionelle und ökologische Unvernunft erkennen. Wie unterschiedlich die hallesche Politik derartige inakzeptablen Vorschläge des halleschen Oberbürgermeisters bewerten, zeigen beispielsweise die typisch umweltfeindlichen Äußerungen der FDP und die eher mittragbare Stellungnahmen von Bündnis/Die Grünen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass auch die Ackerfläche in Halle-Tornau im Bereich der Posthornstraße und Umfeld von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Seebener Berg-, Gehölz- und Agrarlandschaft, Saale, Götsche, Reide und Rieda sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum – insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen – gewährleisten zu können.
Die fortgesetzt drohende alternative Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Weißenfels-Langenfeld, wie die Informationsveranstaltung „wird Weißenfels JVA-Standort?“ am 17.03.2025 aufzeigte, zeugt ebenfalls von einer fehlenden agrarischen und ökologischen Verantwortung im Land Sachsen-Anhalt.
In der Veranstaltung, an welcher u.a. ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) teilnahm, führten der Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels Martin Papke (CDU) sowie der Leiter des Fachbereichs Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels Clemens Bumann zum Beispiel an, dass geplant ist in der Stadt Weißenfels, Stadtteil Langenfeld eine Fläche im Umfang von 24,00 ha zur Verfügung zu stellen. Eine Restfläche im Umfang von ca. 10,00 ha möchte man für Gewerbeansiedlungen nutzen. Im vom Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 beschlossenen und mit Bescheid vom 09.04.2013 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels ist diese Ackerfläche als „Gewerbepark Am Sandberg“ ausgewiesen.
Im „Flächennutzungsplan Weißenfels, Beschluss 13.12.2012, Begründung mit Umweltbericht“ ist auf Seite 123 unter Punkt 2.2.3.2 Gewerbliche Bauflächen Ortschaften, Langendorf dazu folgendes vermerkt, Zitat:
„02-G4 Im Nordosten der Gemarkung, etwa 400 m von der Autobahn-Anschlussstelle Weißenfels entfernt, befindet sich der geplante „Gewerbepark Am Sandberg“. Das um 1991 begonnene Bebauungsplanverfahren für dieses Gebiet gestaltete sich kompliziert. Anfang der 90er Jahre wurde das Verfahren deshalb nicht weiter fortgeführt. Nach mehreren Abstimmungen mit den Behörden wurde ein Konsens dahingehend gefunden, dass das Gewerbegebiet „Am Sandberg“ im FNP 2004[22] weiter als geplanter Standort ausgewiesen wird. Unter Bezugnahme auf den FNP Langendorf wird die gewerbliche Planungsfläche 02-G4 „Am Sandberg“ auch bei der Neuaufstellung des FNP Weißenfels dargestellt. 02-G4 Die geplante gewerbliche Baufläche 02-G4 befindet sich in der Trinkwasserschutzzone des Langendorfer Stollens. Es wird deshalb auf die planungsrechtlichen Hinweise verwiesen, die bezüglich der Planung gewerblicher Bauflächen in Trinkwasserschutzgebieten zu der Planungsfläche 01-G 22 oben dargestellt sind.“, Zitat Ende
Bei der insbesondere im Norden, Nordosten, Osten, Südosten sowie im Südwesten von mehr oder minder von Feldgehölzen eingerahmten Agrarfläche handelt es sich um ein feldökologisch sehr entwicklungsfähigen Landschaftsraum. Dazu zählen die Nutzung mit zahlreichen Agrarkulturen mit vielfältiger Fruchtfolge sowie der Schutz und Erhalt bestehender und sukzessiver Ausweitung von weiteren Feldgehölzen, Stauden- und Wiesenflächen. Das Land Sachsen-Anhalt, Geologie, Bergbau und Rohstoffe, Bodendaten Sachsen-Anhalt, Boden-Potenziale sowie der Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996, letzte Seite der Tabelle 30 weisen für das Planungsgebiet bzw. für die Stadt Weißenfels Ackerzahlen von 71 – 75 aus.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich, dass die Agrarflächen in Halle-Tornau und in Weißenfels-Langendorf, Sandberg nicht als Baustandorte geeignet sind. Hier gilt es eher vielfältige, arten- und strukturreiche Agrarlandschaften zu entwickeln. Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die angedachten Bauvorhaben in Halle-Tornau oder in Weißenfels-Langendorf, Sandberg als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von den Vorhaben Abstand zu nehmen. Zudem gilt es im Interesse der Wasserversorgung sorgsam und verantwortungsvoll mit Trinkwasserschutzzonen umzugehen. Dabei sind diese Gebiete nicht nur vor Verunreinigungen zu schützen, sondern ebenfalls die Entstehung von Trinkwasser zu ermöglichen. Bei Überbauung bzw. Bodenversiegelung bestehen dahingehend nur noch eingeschränkte Möglichkeiten. Daher ist es dringend geboten in einer Trinkwasserzone u.a. Verbauungen zu unterlassen und nachhaltige Agrarnutzung vorzunehmen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dieses unwürdige Gezerre zwischen den Städten Halle (Saale) und Weißenfels erschreckend, weil hier nicht nur die Zerstörung und Beeinträchtigung von entwicklungsfähiger Agrarlandschaften im Raum stehen, sondern ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP des Landes Sachsen-Anhalt noch Anerkennung und Aufwertung erhält. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese unsäglichen Aktivitäten zur Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) einzustellen und die Nutzung von bestehenden Bebauungen zu prüfen. Ferner sind alle Planungen zur alternativen bzw. parallelen Nutzung als Gewerbegebiet unwiderruflich zu beenden. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit mit seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie ein Plattform für Interessenten zu schaffen, um in den konkreten Fällen, aber auch generell, für arten- und strukturreiche Agrarlandschaften aktiv zu sein. Bei Interesse an weiteren Informationen bzw. Mitarbeit, bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Die Kosten, welche die Autobahn GmbH des Bundes dem Staatshaushalt in Rechnung stellen wird, belaufen sich nun auf rund 1,2 Milliarden Euro. Am 23. Juli wurde bekannt (lt. Mitteldeutscher Zeitung vom 23.7.25; https://www.mz.de/lokal/halle-saale/autobahn- baustopp-a143-ausbau-westumfahrung-finanzierung-4087136), dass das Verkehrsministerium einer von den Baufirmen geforderten Erhöhung der Kosten zugestimmt hat.
Der letzte Stand der Kosten waren 725 Millionen im Jahr 2024. Zusammen mit den zusätzlich zugesagten 450 Millionen ergibt das die abenteuerliche Summe von 1175 Millionen Euro.
Für nur 12,7 km entspricht das 93 Millionen Euro je Kilometer, oder 93.000 Euro für jeden Meter.
Im Preis je Meter würde die A143 damit wahrscheinlich zur teuersten Autobahn Deutschlands im Flachland und außerhalb einer Stadt (teurer sind nur Tunnel im Bergland und Stadtautobahnen) – sollte sie jemals fertiggestellt werden.
Über die genaueren Gründe des Kostenanstieges haben sich Autobahn GmbH und Baufirmen wenig geäußert. Es scheint, als würde eine Forderung an den Staatshaushalt und damit an unser aller Wohlstand umso weniger erklärt werden müssen, je dreister und höher sie ist. Verwiesen wurde auf erhöhte Kosten beim Brückenbau. Es kann jedoch nicht sein, dass eine einzelne Brücke so falsch geplant wird, dass die Kosten sich vervielfachen.
Es ist kein Geheimnis, dass die alten Bergwerke, welche bis ins 19. Jahrhundert gegraben wurden, eine Kostenfalle sind: Der fertiggestellten Autobahn 143 droht ein Absacken des Bodens, denn er wird ihrem Gewicht nicht standhalten können. Bereits 1996 erschütterte ein Erdbeben Halle Neustadt. „In der Grube Teutschenthal waren in 700 Metern Tiefe Hohlräume zusammengebrochen und hatten einen Gebirgsschlag ausgelöst. Auf der Richterskala wurde ein Wert von 4,8 gemessen. Die Schäden wurden später auf rund 6 Millionen Euro geschätzt.“ (https://dubisthalle.de/vor-23-jahren-der-gebirgsschlag-von-teutschenthal)
Die Bergwerke unter der Baustelle der A143 werden seit mindestens einem Jahr mit Zement ausgegossen. Das heißt, man pumpt flüssigen Zement in die Stollen und hofft, dass sie irgendwann vollgefüllt sind. Das ist sehr teuer. Die Planer der A143 geben an, von den Bergwerken und deren Ausmaß überrascht zu sein. Anderenfalls hätten sie sich strafbar gemacht, da die Kosten für die Bergwerkssicherung bei der Planung nicht berücksichtigt worden sind. Die Behauptung, man habe von den Bergwerken nichts gewusst, ist lächerlich. Die Planer bezichtigen sich damit selbst der Lüge bzw. der Unfähigkeit. Es zeugt von Inkompetenz bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ein einziges Mal die vorliegenden historischen Karten über die Stollen zu konsultieren. Auch in den Dörfern entlang der Trasse ist das Vorhandensein der Schächte durch Hinweisschilder für jeden ersichtlich.
Das derzeit beim Bau der A143 angewandte Verfahren des Verfüllens eines unbekannt großen unterirdischen Hohlraums scheiterte bereits beim Bleßbergtunnel in Südthüringen, der für die neue ICE-Strecke Nürnberg- Erfurt gebaut wurde. Auch damals wurden Unmengen an Beton in den Boden gepumpt. Jedoch versackte der Beton immer wieder völlig wirkungslos in der Höhle. Der Versuch, den Hohlraum zu verfüllen, wurde schließlich aufgegeben. Wie groß der zu verfüllende Hohlraum unter der A143 ist, weiß wahrscheinlich niemand. Wenn die Baufirmen, Planer und die Autobahn GmbH es wissen, mögen sie es publik machen. Da dies unterbleibt, gehen wir davon aus, dass sie es nicht wissen.
Nach den am 23.7.2025 zusätzlich angesetzten 450 Millionen Euro droht also eine weitere, enorme Kostenexplosion.
Die Gegenseite wirft uns, den Umweltverbänden und der Bürgerinitiative Saaletal, regelmäßig vor für die seit nunmehr 35 Jahren eingetretenen Kostensteigerungen wesentlich verantwortlich zu sein. Zum einen ist diese Aussage falsch, weil die Kosten bei Null gelegen hätten, wenn Umweltrecht beachtet worden wäre: Dann wäre nämlich die A143 weder geplant noch gebaut worden! Schlechte Planung und Unfähigkeit der Baufirmen und Planer sind die Hauptkostentreiber; nicht der Umweltschutz.
Wir fordern den sofortigen Abbruch der Arbeiten. Die neu hinzugekommenen 450 Millionen Euro reichen aus, um die Schäden an Flora, Fauna und Landschaft wenigstens teilweise zu beheben. Zudem können mit dem gesparten Geld ÖPNV, Fuß- und Radverkehr in Halle und Saalkreis wesentlich verbessert werden. Die A143 würde Halle so wenig von Autos entlasten, wie es die A14 bei Halle, und Ringautobahnen bei anderen Städten getan haben. Auch Leipzig versinkt im Auto-Schmutz – trotz Autobahnring.