seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.
Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.
Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.
Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:
Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.
Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale). Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.
Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom. Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen. Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt. Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischender Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:
(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.
(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende
Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.
Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:
„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende
Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:
„(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen.“, Zitat Ende
Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Staaten zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen. Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf. Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt. Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften ein. Die Stadt Wittenberge, das Amtsgebiet des Amtes Bad Wilsnack/Weisen sowie die Hansestadt Havelberg sind bekanntlich von dem 1.094,30 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe sowie der 413,00 km langen Havel und ihren Auen geprägt. Darüber hinaus gehören zu der Elbaue flussaufwärts ebenfalls die Aue der Elbe zwischen der Hansestadt Havelberg und der Stadt Tangermünde zu einem Teil der besonders schützenswerten, arten- und strukturreichen Elbaue dazu. Diese Natur und Landschaften ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen. Auf Grund ihrer Schutzwürdigkeiten befinden sich diese Landschaften und Naturbestandteile im rund 53.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ und im rund 2.124,00 ha großen Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“.
Darüber hinaus genießt diese arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft einen europäischen Schutzstatus, welcher sich laut Managementplanung Natura 2000 für das FFH-Gebiet „Elbe“, „Elbdeichvorland“ und „Elbdeichvorland Jagel“, Punkt 2.1. Allgemeine Beschreibung,“, Seite 3 flächenmäßig folgendermaßen darstellt:
Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete 106 und 325, Seite 27 Tab. 2: Schutzstatus der FFH-Gebiete (NSG, LSG, SPA).
Ferner hat das Land Brandenburg mit Datum vom 2. März 2018, geändert am 31. Januar 2024eine „Siebzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (17. Erhaltungszielverordnung – 17. ErhZV)“ verabschiedet, welche „10 FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ umfasst.
Daraus leiten sich klare und vielfältige Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz und der Stadt Wittenberge ab. Das trifft ebenso für alle Flächeneigentümer und Nutzenden der Gebiete sowie für die Bevölkerung und Gäste zu. Insbesondere sind dabei Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebau und -nutzungen, Schifffahrt, Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und Forstwirtschaft zu nennen. Für die Stadt Wittenberge kommt noch die Vorbereitung und letztendlich die Durchführung der achten Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2027 hinzu. Mit Presseerklärung vom 06.07.2022 teilte die Staatskanzlei Brandenburg folgendes mit, Zitat: „Kabinett beschließt Austragungsort der Landesgartenschau 2027: Wittenberge wird Gastgeberin“, Zitat Ende Weiterhin beinhaltet diese Presseerklärung folgende Aussage. Zitat: „Die Leitidee einer Landesgartenschau als Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung bestimmt das Konzept von Wittenberge: von der klimaangepassten Aufwertung innerstädtischer Grünflächen, dem Umgang mit Grünbereichen bis zum Wohngebiet der 1960-er Jahre, in dem zukunftsweisende Lösungsansätze für nicht mehr benötigte Flächen umgesetzt werden sollen. Das LAGA-Gelände soll sich durch die Stadt ziehen, verschiedene Grünbereiche vernetzen und Gäste auch jenseits des Geländes durch verschiedene Stadtquartiere in die Innenstadt bis zur Elbe führen. Mit der Lage im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und am europäischen Radfernweg Elberadweg, als Start- und Zielpunkt regionaler Radwege und mit Anlegemöglichkeiten für Flussschiffe und Wasserboottouristen ist Wittenberge als Tor zur Elbtalaue eng verbunden mit dem Ökotourismus in der Region. Die LAGA kann Impulsgeber für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Gastronomie und Beherbergung sowie Partner bestehender Angebote werden.“, Zitat Ende
Die Stadt Wittenberge hatte dazu im Mai 2021 eine „Interessenbekundung zur Durchführung der 8. Landesgartenschau des Landes Brandenburg im Jahr 2026“, im März 2022 eine „Bewerbung für die Landesgartenschau 2026“ und mit Datum vom 19.02.2024 eine kompakte Power-Point-Präsentation zu Plänen für die Landesgartenschau im Jahr 2027 vorgelegt.
Vom Grundsatz her schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass eine Gartenschau eine sehr wichtige Basis für eine Stärkung und Ausweitung der Begrünung unter Einbeziehung von schützenswerten Landschaften und Naturbestandteilen bieten kann. In der Stadt Wittenberge bilden der Clara-Zetkin-Park, der Stadtpark, der Friedhof Wittenberg mit angrenzendem Gebiet am Schwanenteich und der Wald am Friedensteich mit der Heide zwischen Cumlosen und Wittenberge eine hervorragende, aber auch noch entwicklungsfähige Grün- und Biotopverbindung. Diese Landschafts- und Naturbestandteile dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Erholungs- und Entspannungsraum für die Menschen, der Frisch- und Kaltluftentstehung und -versorgung des Stadtgebietes und dienen der Speicherung von Kohlendioxid. Insbesondere der Stadtpark mit seiner gut ausgeprägten Waldlandschaft und das Gelände am Schwanenteich und der Schwanenteich an sich sind auf Grund ihrer ansatzweisen Naturnähe als besonders bedeutsam und wertvoll einzustufen. In beiden Natur- und Landschaftsbestandteilen mit ihren Wald-, Wiesen- und Standgewässerbestandteilen sind Eingriffe jeglicher Art unbedingt zu unterlassen und stattdessen die naturnahe Entwicklung zu schützen und zu befördern. Dazu gehört auch die Unterlassung der Aufstellung von neuen Laternen. Neben der Tatsache der Verschärfung der Lichtemissionen und ihren generellen Folgen auch für den Menschen, führt künstliches Licht in dunklen Phasen zur Verwirrungen bei Tieren, Pflanzen und Pilzen. Daher legt bereits § 54 Absatz 4 d Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG folgendes fest, Zitat: „(4d) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen von Lichtimmissionen 1. Grenzwerte für Lichtemissionen, die von Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 nicht überschritten werden dürfen, festzulegen, 2. die durch Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erfüllenden technischen Anforderungen sowie konstruktiven Anforderungen und Schutzmaßnahmen näher zu bestimmen, 3. nähere Vorgaben zur Art und Weise der Erfüllung der Um- und Nachrüstungspflicht für Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen nach § 41a Absatz 1 Satz 3 zu erlassen und den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem diese Pflicht zu erfüllen ist, 4. zur Konkretisierung der Anzeigepflicht nach § 41a Absatz 3 Satz 1 insbesondere zu bestimmen, a) welche Beleuchtungen der Anzeigepflicht unterliegen, b) welche Informationen in der Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde anzugeben sind.“, Zitat Ende
Der § 41a Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG ist leider noch nicht in Kraft getreten. Jedoch geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass nun langsam die Erkenntnis der vielfältigen Schädigungen durch Lichtimmissionen vorankommt.
Gültig dagegen ist bereits der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG, welcher unter Absatz 2 Nummer 2 Röhrichtbereiche unter Schutz stellt. Genau das trifft für den Schwanenteich zu.
Bereits am 13.08.2024 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Fahrradexkursion festgestellt, dass beide Parks insgesamt eine große Ruhe ausstrahlen und somit auch das Stadtgebiet von Wittenberge aufwerten. Dazu gibt es eine entsprechende Presseerklärung.
In der Fahrradexkursion, welche am 23.05.2026 in der ersten Etappe von Wittenberge nach Havelberg und am 24.05.2026 in seiner zweiten Etappe von Havelberg nach Tangermünde führte, nahm man auch das Fahrradexkursionsgebiet vom 23.08.2024 und vom 13.08.2025 in Augenschein.
Zu Beginn der Fahrradexkursion fiel im Clara-Zetkin-Park auf, dass zwischen den Gehölzen ein kurzgemähter Rasen das Grüngebiet prägt. Dabei ist es im Interesse der Arten- und Strukturvielfalt von Fauna, Flora und Funga sehr wichtig Wiesen zu entwickeln, welche in ihrer Artenzusammensetzung und Struktur sich standorttypisch zusammensetzen und einer unregelmäßigen und partiellen Mahd unterliegen. Zudem verbessern Blühwiesen das Stadtbild, reduziert die Verdunstung und nehmen mehr Niederschlagswasser auf. Zum Gebiet am Schwanenteich und zum Schwanenteich an sich schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein, dass ein sehr interessanter standortgerechter Pflanzenbestand existiert. Eingerahmt von Beständen aus Stieleiche, Hainbuche, Feld- und Spitzahorn, Winterlinde, Zitterpappel und Trauerweide mit umfassenden sukzessiven Jungaufwuchs ist der Schwanenteich von Schilfbeständen geprägt, welche zahlreichen Tierarten wie Wasservögel und Libellen Unterschlupf bietet. In den Gehölzbestand haben sich auch Spätblühende Traubenkirsche und Schwedische Mehlbeere eingefügt. Das Gebiet am Schwanenteich besitzt ein umfassendes naturnahes und sukzessives Entwicklungspotential, welches wertzuschätzen, zu schützen und zu fördern gilt. Dazu zählt die Beseitigung der Betonfläche im Süden des Gebietes und stattdessen die Entwicklung einer unregelmäßig und partiell gemähten Wiese vorzunehmen. Aus dieser Situation ist einzuschätzen, dass jegliche Baumaßnahmen am und im Schwanenteich den schützenswerten Charakter nicht nur stören, sondern gar zerstören. Ebenfalls abzulehnen sind alle Wegebefestigungsmaßnahmen zum Beispiel mit Beton, Asphalt, Schotter und Split. Nicht nur belastet das zusätzlich den Bewegungs- und Stützapparat der Menschen, sondern führt zur Schaffung neuer Barrieren für Kleinst- und Kleintiere, befördert die Gefahr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt findet hier neue Bodenversiegelung statt. In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Im Rahmen der Fahrradexkursion am 23.05.2026 war neben den zerstörerischen Aktivitäten im Stadtpark auch eine fortgeschrittene Bautätigkeit am Schwanenteich und ihm umgebenen Park zu erkennen. Dabei zerstörte man während der Brut- und Setzzeit nach § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) in Verbindung mit § 18 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) gesetzlich geschützte Biotope, wozu nach § 30 Absatz 2 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Röhrichte gehören. Zudem finden diese Arbeiten während der Brut- und Setzzeit statt, welche mindestens bis 15.07.2026 gilt.
Dagegen hat die bauausführende Stadt Wittenberge im Zusammenwirken mit dem Land Brandenburg und dem Landkreis Prignitz klar und deutlich verstoßen. Zudem stehen die Baumaßnahmen im und am Schwanenteich klar im Widerspruch zu den Anliegen und Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dürfen die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2027 nicht dazu führen, dass besonders wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile im Kerngebiet der Stadt Wittenberge – wie zum Beispiel der Stadtpark, das Gebiet am Schwanenteich und der Schwanenteich – Schaden nehmen. Stattdessen muss die Landesgartenschau zum dauerhaften Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt beitragen. Ferner gilt es die bestehende Biotop- und Grünverbundachse nicht nur zu sichern und zu schützen, sondern zu erweitern und zwar auch bzw. gerade in Richtung Elbe. Ferner schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung und Einrichtung eines umfassenden Naturerkenntnispfades für alle Parkgebiete und die Aue der Elbe vor. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Straßenbegrünung auszuweiten, Dach- und Fassaden ebenso zu befördern, wie die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für Solaranlagen. Außerdem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA für sehr wichtig bestehende Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt im Clara-Zetkin-Park, Stadtpark, Gebiet am Schwanenteich, im Schwanenteich, im Wald am Friedensteich und im Friedensteich zusammenzutragen sowie Neu- und Weitererfassungen unter Einbindung des direkten Umfeldes vorzunehmen. Überlegungen in Richtung vielseitige Nutzung der Trinkhalle als Ort der Gastronomie, der Begegnung sowie der Umweltbildung begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich und sieht hier eine abgestimmte Einbindung des Wasserturmes als sehr sinnvoll an. Jedoch zeigt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich seine Hinweise, welche er bereits in seinen Presseerklärungen vom 15.08.2024, 15.08.2025 und 25.05.2026 gegeben hatte, sowohl seitens der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH, aber auch seitens des Landes Brandenburg und des Landkreises Prignitz unbeachtet und ohne Reaktion geblieben ist. Ein markantes Beispiel ist der Beginn der massiven Bauarbeiten im sich bisher weitgehend naturnah und sukzessiv entwickelnden Naturpark mit seinem überwiegend standortgerechtem Waldbestand und wohltuend unbefestigten Wegen. Es ist immer wieder unverständlich, warum die öffentliche Handel Steuermittel einsetzt, um sich entwickelnde Naturräume baulich anzugreifen, Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen bzw. gar zu zerstören sowie mal echte Rückzugs- und Ruheräume in einem Wald erleben zu können. Diese ignorante Herangehensweise zeugt wieder einmal vom Bestreben des Menschen die Natur nach seinen Vorstellungen prägen und gestalten zu wollen und ökologische Not- und Zweckmäßigkeiten an den Rand zu drängen bzw. ins bedeutungslose Abseits zu stellen. Inwieweit überhaupt Erfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie damit verbundene Schutzwürdigkeitseinschätzungen erfolgten, bleiben seitens der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH sowie des Landes Brandenburg und des Landkreises Prignitz unbeantwortet. Gleiches gilt für den Schwanenteich und sein Umland. Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz und der Stadt Wittenberge vergessen, dass es bei den am 10.06.2025 vom Land Brandenburg überreichten weitere 2,45 Millionen Euro für Projekte der Landesgartenschau ebenfalls um Steuermittel handelt und sie offensichtlich massiv zur Zerstörung von weiteren geschützten Natur- und Landschaftsbestandteilen – wie den nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG geschützten Schwanenteich – einsetzen möchte. Eine Landesgartenschau derartig zu nutzen, um schützenswerte Natur- und Landschaftsbestandteile zu schleifen sind hochgradig unverantwortlich. Angesichts der zweifelhaften Verwendung öffentlicher Mittel schon in der Waldbeeinträchtigung im Stadtpark – mit 3,49 Millionen Euro Steuergeldern im Hintergrund – und der drohenden Zerstörung des ökologischen Gefüges des Schwanenteiches mit seinem Umfeld, fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fraktionen des Landtages Brandenburg und den Landesrechnungshof Brandenburgs auf den Mittelfluss und damit verbundenen rechtswidrigen Umwelt- und Naturzerstörungen sofort zu stoppen.
Dabei bieten die regionalen direkten und indirekten Nebengewässer Stepenitz mit einer Länge von 86,40 km und einem Einzugsgebiet von 867,00 km² und der Karthane mit einer Länge von 48,00 km und einem Einzugsgebiet von 427,00 km² ein umfassendes Potential als Lebens- und Rückzugsgebiete für Fauna, Flora und Funga sowie als Biotop- und Grünverbundräume.
Die fortgesetzte zerstörerische Arroganz und Ignoranz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz, der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 01.06.2026 in Form der nunmehrigen Presseerklärung Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin zu erstatten und die über das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg zustellen zu lassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Elbaue sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken. Gleiches gilt für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in der Stadt Wittenberge im Jahr 2027. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den Städten Wittenberge und Tangermünde zu intensivieren. In dem Zusammenhang kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe Altmark-Prignitz-Elbe-Havel-Aue aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Die insgesamt ca. 56,70 km lange Parthe, mit einem Einzugsgebiet von 403,00 km², gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der 257,00 km langen Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland.
Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung. Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – führte am Samstag, dem 13.06.2026, planmäßig seine nunmehr fünfzehnte Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch.
Im Exkursionsgebiet genießt die Parthe einen flächendeckenden europäischen und nationalen Schutzstatus. Dazu gehören das etwa 562,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet mit der Bezeichnung Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Partheaue“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Parthenaue – Machern“ und „Partheaue“
Ferner sind die Festlegungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben, anzuwenden.
Die Parthe stellt sich im Exkursionsgebiet als sehr begradigt dar. Hinzu kommt, dass am Tag der Fahrradexkursion deutlich erkennbar Mahden am Gewässerabschnitt zwischen Auenweg & Schöppenteichbrücke und Am Weinberge stattgefunden haben, welche Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsräume – insbesondere für Avi- und Entomofauna – zerstört haben. Zudem fungieren naturnahere Wiesen- und Hochstaudenflächen als sehr wichtige Wasserspeicher, was für die Wasserrückhaltung und Verbesserung des Klimas durch Abkühlung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit wichtig erscheint. Zudem sind in Taucha in der Partheaue zwischen Am Weinberge, Am Schmiedehöfchen und Dammweg/Schulweg deutlich Reste eines Mäanderbogens erkennbar. Momentan offenbar noch mehr minder als Weidefläche genutzt, gestaltet sich das Auengebiet teilweise als feucht sowie zum Beispiel von Silberweiden- und Simsensukzession geprägt. Die Entwicklung hat sich in den letzten Jahrzehnten positiv weiterentwickelt.
Google-Karte 1: Partheaue zwischen Am Weinberge, Am Schmiedehöfchen und Dammweg/Schulweg
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – leitet sich daraus klar und deutlich ab, dass im Rahmen einer Schutz- und Entwicklungskonzeption Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung dieses wertvollen und vielfältig geschützten Teils der Partheaue zu erarbeiten gilt. Dazu gehören auch die Prüfung von Varianten der Wiederherstellung des Parthemäanders. Neben der ansatzweisen Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und ihrer Aue, erhöhen sich Wasserfassungsvermögen von Fluss und Aue. In der Stadt Taucha fällt im Schöppenteichpark in der Partheaue mit eingebettetem Schöppenteich und Parthe auf, dass neben dem erfreulichen reichlich vorhandenen Gehölzbestand diesmal erfreulicherweise insbesondere im Bereich zwischen Auenweg und Am Weinberg flächendeckend ungemähte Wiesen festzustellen waren. Sie sind als Blühflächen, Standorte für Rückzug, Nahrung, Brut und Jungenaufzucht sehr bedeutsam. Zudem dienen ungeschnittene Wiesenflächen der Eindämmung von Verdunstung und der Annahme von Morgentau. Angesichts der Zunahme von Niederschlagsarmut und Sommerhitze eine sehr wichtige Betrachtung. Daher mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – an, dass nach gründlicher Untersuchung, maximal partielle Mahden erfolgen dürfen. Ggf. erscheint es ökologisch sinnvoll zu sein, Flächen auch für mindestens ein Jahr nicht zu mähen, um neben den obengenannten Gründen ein Aussamen der Pflanzen zu ermöglichen. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – gilt es eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln, welche eine dauerhafte Umwandlung in Wiesenflächen sowie einen fachlich fundierten Umgang mit den Gehölzen und Gewässern zum Ziel hat. Bei den Mahden empfiehlt es sich eine Parzellierung vorzunehmen und so aufgeteilt unregelmäßige Mahden ermöglicht. So könnte beispielsweise eine Fläche einmal und eine andere Fläche zweimal im Jahr eine Mahd erfahren. Das Ziel muss es sein, dass sich eine arten- und strukturreiche Wiese entsteht, welche u.a. mit zahlreichen blühenden Pflanzen bewachsen ist und somit zahlreichen Insekten als Nahrung dient. Ferner gilt es eine standortgerechte Entwicklung von Gehölzbeständen zuzulassen. Als Gehölze seien da die Schwarzerle, die Gemeine Esche, die Silberweide, der Feldahorn und die Stieleiche genannt. Pflanzungen von standortfremden Gehölzen wie Silberlinde, Roteiche und Spitzahorn entlang der Parthe – wie direkt im Bereich des Auenweges festgestellt – gilt es unbedingt auszuschließen. Darüber hinaus sind die Entwicklung von Wiesen- und Hochstaudenbereichen sowie von Gehölzsukzessionen als Beitrag zur Umweltbildung zu sehen, da Beobachtungen und Kartierungen von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten möglich sind. Abgesehen davon, dass sich der stadtgestalterische Wert des Parks erhöht. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – hält beispielsweise eine Einbindung der Schulen Tauchas in den Phasen der Erstellung und Umsetzung einer wissenschaftlich fundierten Schutz und Entwicklungskonzeption für sehr sinnvoll und daher dringend geboten. Am Tag der Fahrradexkursion mussten jedoch die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion feststellen, dass in den Uferbereichen des Schöppenteiches wieder massive Mahdarbeiten stattgefunden haben. Schilf- und Röhrichtbereiche sind kaum noch erkennbar. Eine Tatsache, welcher den Arten- und Strukturreichtum reduziert sowie mit dem Verschwinden der den Bestand von Wiesen- und Röhrichtbereichen massiv schädigt und der Form zu unterlassen ist, da so wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt verloren gehen. Dabei genießen „Röhrichte“ gemäß § 30 Gesetzlich geschützte Biotope Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG einen besonderen Schutz.
Ebenfalls mit Sorge war festzustellen, dass u.a. am Südwestufer die Folgen der massiven zerstörerischen Holzungseinsatz an den Ufergehölzen noch deutlich zu erkennen ist. Dabei fielen insbesondere Schwarzerle und Silberweide dem Einsatz zum Opfer. Anstatt mehr Gehölzschutz walten zu lassen sowie Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt, Beschattungen von Boden und Gewässer und optische Aufwertungen zuzulassen, finden immer wieder derartige massive Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft statt. Diese gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – zu unterlassen, um ökologisch sowie im Interesse der Aufwertung des Stadtbildes eine nachhaltige Gehölzentwicklung zu ermöglichen. Dabei weist die jahrzehntelange Geschichte und Entwicklung des Großen Schöppenteiches einige Erkenntnisprozesse, welche keinesfalls an Gültigkeit verloren haben.
Große Teile des Fließgewässers entwickeln sich trotz der massiven naturnaher oder bergen das entsprechende Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Taucha-Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. So empfiehlt es sich beispielsweise in Taucha im Bereich südöstlich Am Weinberg und südwestlich Am Schmiedehöfchen sowie in Leipzig-Thekla im Bereich südöstlich Am Keulenberg und südwestlich der Bundesautobahn 14 die Wiederbelebung alter Parthemäander wissenschaftlich zu prüfen und darauf aufbauend umzusetzen. Neben der Wiederherstellung einer strukturellen Vielfalt und Rückkehr zu einem längeren Flusssystem, besteht so die Möglichkeit besser Sohl- und Uferbefestigungen zu beräumen. Ferner verbessern sich räumlich gesehen auch der Raum für Lebens- und Rückzugsbereiche für Tiere und Pflanzenarten. Abgesehen davon entspricht eine derartige Vorgehensweise den Forderungen der der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben.
In Taucha-Graßdorf im Bereich der Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – erneut und mit Nachdruck die Wiederherstellung eines stark verlandeten Teichs an, um hier Lebensräume u.a. für Amphibien und Insekten wiederherzustellen. Am Tag der Fahrradexkursion am Samstag, den 13.06.2026 war offenbar in Folge der jüngsten Niederschläge, erfreulicherweise eine Vernässung zu erkennen. Jedoch führte ein zu tief gesetzter Ablauf dazu, dass das Wasser schnell wieder abfloss. Statt den Wasserrückhalt in einem einstigen Teich zu ermöglichen und so wieder einen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen zu ermöglichen, erfolgt eine Ableitung von wertvollem Wasser über die Kanalisation. Eine ökologisch und hydrologisch unmögliche Situation, welche einer umfassenden und sofortigen Änderung bedarf. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – sieht daher die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Teich für dringend geboten.
Google-Karte 2: Taucha-Graßdorf im Bereich Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – konnte im Weinbergholz zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz feststellen, dass sich das vielfältige Waldgebiet sehr langsam von den verstärkten und massiven forstwirtschaftlichen Eingriffen erholt. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – das Weinbergholz zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz von forstwirtschaftlichen Eingriffen zu verschonen. Das Gehölz mit seinem hohen Arten- und Strukturreichtum an Fauna, Flora und Pilzwelt, mit seinen Hang- und Auenwaldstrukturen stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dar und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil eines Biotop- und Grünverbundes u.a. entlang der Parthe, seines Nebengewässers Lösegraben sowie bis hin zum Staditzteich, Staditzgraben und dem dortigen Gehölzgebiet. Im Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußig weist der Verlauf der Parthe und ihre umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf, welche als beispielhaft anzusehen ist und daher eines besonderen Schutzes bedarf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen dringend geboten. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen. Der Hasengraben war bisher auf Grund der langanhaltenden Hitze und Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2023 komplett ausgetrocknet. Im Jahr 2025 war vereinzelt wieder fließendes, aber stark verockertes Wasser in dem Nebengewässer der Parthe festzustellen. Am Tag der Fahrradexkursion am 13.06.2026 war der Hasengraben wieder trockengefallen. Zudem gilt es die Mahden unregelmäßig und partiell zu gestalten. Dies ist wichtig, um die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erweitern, besser als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen zu dienen sowie bessere Wasserrückhaltung zu betreiben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion war zudem unerfreulicherweise zu erkennen, dass die diesjährigen auch Zerstörungen an dem Gehölzsaumen des ausgetrockneten Hasengraben darstellte. Im konkreten Fall fiel Weißdorn den Mähwerken zum Opfer. Das darf sich nicht wiederholen, damit sich dieser Gehölzsaumen beidseitig des Hasengrabens nicht nur erhalten, sondern abrundend ausweiten können. Auch das dient der Arten- und Strukturvielfalt, der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen sowie der Wasserrückhaltung im Gelände. Die Mahdsituation stellt sich auch im Gebiet der Stadt Leipzig-Nordost, Plaußig-Portitz in der Partheaue zwischen Hasengraben und Rüdgengraben dar. Darüber hinaus verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut darauf, dass sich die Parthe im Exkursionsgebiet als sehr begradigt darstellt. Daher regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption an, welche die Partheaue im Raum zwischen Taucha-Seegeritz und Hasengraben, in den Städten Taucha und Leipzig im Raum zwischen Hasengraben und Rüdgengraben sowie in Leipzig-Nordost, Thekla zwischen Am Keulenberg und A.-Straße im Blick hat. Dabei gilt es ebenfalls Möglichkeiten und Varianten zur Wiederherstellung von Mäandern der Parthe zu prüfen. Für die Parthe und ihrer Aue ist mit der Verbesserung der Struktur und Artenvielfalt zu rechnen sowie davon auszugehen, dass eine bessere Aufnahme von Hochwasser erfolgt.
Google-Karte 3: Partheaue im Raum zwischen Taucha-Seegeritz und HasengrabenGoogle-Karte 4: Partheaue in den Städten Taucha und Leipzig im Raum zwischen Hasengraben und RüdgengrabenGoogle-Karte 5: Partheaue in Leipzig-Nordost, Thekla zwischen Am Keulenberg und A.-Straße
Mit Schreiben vom 07.10.2018 an den Bürgermeister der Stadt Taucha Tobias Meier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, zwei neue Schwarzpappeln (Populus nigra) am Standort der einstigen Seegeritzer Pappel am Rand der Aue der Parthe zu pflanzen. Ferner ergänzte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass es dabei aber die abgestorbene Pappel als Lebens- und Nahrungsstandort für zahlreiche Tierarten unbedingt zu erhalten gilt. Die Reaktion von den Verantwortlichen in der Stadt Taucha fiel bzw. fällt erfreulicherweise positiv aus. Nunmehr erfolgte mutmaßlich am 11.12.2019 die Neupflanzung der zwei Schwarzpappeln. Eigentlich hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgeschlagen, eine öffentliche Pflanzaktion durchzuführen, um ein gemeinsames Signal mit der Stadt Taucha und Interessenten für Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes setzen zu können. Trotz der Tatsache, dass die Pflanzaktion nicht in einem derartigen Rahmen stattfand, begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – natürlich die Pflanzung der beiden Schwarzpappeln, welche ein deutliches Signal für die ebengenannten Anliegen setzt. Ferner bedankt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei den Verantwortlichen der Stadt Taucha für die Durchführung der Pflanzung. Die Exkursionsgruppe nutzte den Ort auch zu einer umfassenden Rast. Leider mussten dabei die Exkursionsteilnehmenden feststellen, dass das Trockenholz der früheren Seegeritzer Pappel und somit sehr bedeutsamer Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten komplett verschwunden war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nahm bzw. nimmt daher dies mit sehr großer Sorge zur Kenntnis und mahnt den Schutz und Erhalt von Trockengehölzbeständen an. Nach heutigen Erkenntnissen ist leider die alte Seegeritzer Pappel am 29.12.2023 einem Brand zum Opfer gefallen.
Die Teilnehmenden der Fahrradexkursion konnten diesmal feststellen, dass die Wiese zwischen dem Hasengraben an der Grenze zur Stadt Leipzig, In der Parthenaue, der Hauptstraße und der Parthe zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion ungemäht war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt in dem Zusammenhang den dringenden Wunsch, partielle Mahden orientiert nach Standorten von Bodenbruten und Verstecken für Jungtiere wie Rehen und Feldhasen durchzuführen. Ferner dienen partielle Mahden dem Erhalt und Schutz von Blühwiesen als Nahrungsraum von Insekten und Spinnen sowie um das Ausreifen von Saatgut zu ermöglichen, um die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen zu erhöhen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt es generell immer mehr Wiesenflächen naturnaher entwickeln zu lassen und dazu den Weg einer extensiven Nutzung zu gehen. Wie bereits zum Park in Taucha geschildert, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. So sollte das auch in der Partheaue in Leipzig-Plaußig zwischen Hasengraben und Rüdgengraben geschehen. Ziel muss es sein, dass eine naturnahe, standortgerechte Wiesenfläche entsteht. Nur so lassen sich stabile Wiesenbestände entwickeln mit den dazugehörigen Arten und Strukturen. Insofern sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Projekt zum Mahdgutübertrag aus der Umgebung des Abtnaundorfer Parks und der Grünlandansaat mit einer gewissen Skepsis. In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei. Im Bereich der Partheaue zwischen Parthe, entlang An der Pferdnerkabeln bis hin zur Tauchaer Straße mussten die Exkursionsteilnehmenden mit Entsetzen feststellen, dass die ATRIUM Bauprojekte GmbH mit dem Vorhaben „Naturnahes Bauen im Leipziger Nordosten“ begonnen und dem Vorhaben auch noch den bezeichnenden Namen „Am Parthegrün“ verliehen hat. Der Wohnort ist offensichtlich für vermögende Menschen gedacht und dienst keinesfalls der Lösung von möglicherweise bestehenden Wohnraumengpässen.
Google-Karte 6: Leipzig-Nordost-Thekla- Partheaue zwischen Parthe, entlang An der Pferdnerkabeln bis hin zur Tauchaer Straße
Die beiden bereits ausgehobenen Baugruben waren selbst bei der begonnenen intensiven Hitze- und Niederschlagsarmutzeit fast zur Hälfte mit Wasser gefüllt. Es ist unverantwortlich so etwas zu planen, zu genehmigen und dann noch umsetzen zu wollen. In Auen und Überschwemmungsgebieten zu bauen ist gemäß § 78 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) verboten.
Zudem widerspricht eine derartige Bebauung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben.
Erfreulicherweise haben sich die Sukzessionen im Abtnaundorfer Park entlang der Parthe und im Umfeld des Parkteichs Abtnaundorf gefestigt und teilweise ausgeweitet. Im Zusammenhang mit dem Parkteichgraben Abtnaundorf und den umfassenden Wiesenflächen besteht hier ein ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteil mit sehr hohem Naherholungswert. Hinsichtlich der Parthe im unmittelbaren zentralen Stadtgebiet von Leipzig könnte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem vorstellen, eine wissenschaftlich fundierte Prüfung vorzunehmen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Volbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Eine Reduzierung mit abschließender Beräumung die Gartenanlagen kann beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten erfolgen. Im Anschluss ist dann eine vollständige Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe vorzunehmen. Hier bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass im Rahmen eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientierter Konzeption zum Umgang mit Hochwasser für die Weiße Elster, Möglichkeiten des Rückbaus von Deichen und die Wiederanbindung von Altauen möglich ist. Eng damit verbunden ist ebenfalls länderübergreifend ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für die Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster zu erstellen. Eine derartige Verbesserung der hydrologischen Situation haben im Blickwinkel des Anstiegs von Grundwasser sowie der klimabedingten Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen zu erfolgen. Eine Wiederanbindung der Altauen sowie von wasserbaulich abgetrennten Altverläufen an das direkte Wasserregime von Weißer Elster, Luppe und Nahle tragen ferner zur Erweiterung der Hochwasserräume und der eng damit verbundenen Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt bei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der verbesserte Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland der Fluss- und Auenlandschaft, wozu ganz besonders die Wohngebiete der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. Mit dem nunmehrig erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks beabsichtigen offenbar der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig nicht vom verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umgangs mit Hochwasser abzuweichen. Dieser vorrangig durch Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks geprägte Weg, scheint weiterhin die Handlungsrichtlinien des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig zu dominieren. Ferner gilt es nun sofort und unwiderruflich die Massenabholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz zu beenden und stattdessen eine natürliche Sukzession zuzulassen und zu befördern. Einhergehend mit der Wiederanbindung der Altauen an das Überflutungssystem von Weißer Elster, Nahle und Luppe besteht so die ernstzunehmende Möglichkeit der Weiterentwicklung von standortgerechten Auenwäldern. Insbesondere die heißen und trockenen Sommer der Jahre 2018 bis 2023 haben flächendeckend zu starken Stresssituationen in der Tier- und Pflanzenwelt geführt, könnte aber ein massives Zurückdrängen des Spitzahorns zur Folge haben. Somit verdeutlicht sich wieder, dass die Natur als mächtigster Landschaftsgestalter fungiert und daher forstwirtschaftliche Eingriffe vollkommen unnötig sind, sondern eher Schaden anrichten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt ferner an, dieses Jahr zu nutzen, um gezielt die zahlreich vorhandenen Eicheln der Stieleichen von Wegen abzusammeln und in bzw. an Auenwaldbereichen und freigeholzten Lichtungen auszubringen, um eine entsprechende Sukzession zu befördern. Derartige Sammel- und Verteilungsaktionen lassen sich u.a. bestens mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und verbinden dabei sinn- und wertvoll praktische Arbeit mit theoretischen Umweltbildungsaktivitäten. Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Runden Tisch zum Start der Erstellung einer länderübergreifenden Hochwasser-, Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Weiße Elster und Luppe sowie ihrer Auen für dringend geboten, um noch im 37. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen. Neben den Freistaaten Sachsen und Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt gilt es auch die Tschechische Republik mit einzubinden. Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten. Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14
Samstag, den 20.06., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Nunmehr ist der nächste und dreiundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 20.06.2026, geplant. Vorgesehen sind landschaftspflegerische Maßnahmen auf der Streuobstwiese sowie Arbeiten im Vereinsgarten und an den Materialien. Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1, in Dessau-Roßlau. Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 06.06.2026, welche im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Umwelt am 05.06.2026 zu betrachten war und von Köthen nach Bernburg führte. Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe mit einem Einzugsgebiet von 179,00 km² ist.
Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10,00 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen. Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,7 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken. Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:
„1. Anliegen
Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Trinum und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende
Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst. Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt. Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ bietet einen rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2 und 4 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.
Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen. Der Zehringer Busch ist erfreulicherweise als ein sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe gekennzeichnet. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch – insbesondere nach Norden und Westen – weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern. Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich. Gleiches gilt für die Einbindung des Flächennaturdenkmals „Restgehölze entlang der Ziethe (östlich der Kreisstadt)“, des ca. 15,7754 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteiles (GLB) „Trinumer Busch“ und des Restauenwaldes in Biendorf.
Diese Landschafts- und Naturräume gehören in einen großräumigen Biotop- und Grünverbundraum mit Ein- und Anbindung von Fuhne sowie Mulde, Saale, deren Nebengewässer und angrenzender Landschafts- und Naturbestandteile. Als wissenschaftliche Partner kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann. Im Bereich des Verlaufes der Ziethe war erfreulicherweise eine gewisse Erholung der Wasserstände zu beobachten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die Notwendigkeit weiterer Aktivitäten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fasanerie. Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen. Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen. Der Auenwaldkomplex in der Stadt Bernburg, Stadtteil Biendorf hat ein erfreulicherweise immer mehr naturnaheren Entwicklungsstadium erreicht, welchen es unbedingt zu sichern und zu schützen gilt. Dazu gehören Gehölz- und Staudenbestände ebenso wie der Verlauf der Ziethe an sich. Erfreulicherweise bestehen im Wegebereich Sukzessionsbestände von Stieleichen, welchen insbesondere Schutz vor Mahdarbeiten sowie Tritt- und Fahrschäden benötigen. Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 6n auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben. Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. einstige Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden. Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. So erfolgte ein Verbau des Fuhneufers in Bernburgs Stadtteil, welcher von der Brücke Kleinwirschlebener Straße in Richtung Südosten Fuhne gewässeraufwärts deutlich zu erkennen. Dieser Verbau war zur Fahrradexkursion am 03.06.2023 noch nicht erkennbar. Hier ist ein Bauwerk entstanden, was zur weiteren Versiegelung in der Fuhneaue beiträgt und dabei zur weiteren Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geführt hat. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen und vollumfänglichen Rückbau dieses Skandalbauwerkes. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59,00 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum. Das erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Schutz dieser Auen- und Flusslandschaft mit ihren und angrenzenden Natur- und Landschaftsbestandteilen. Dazu passen weder Verbauungen im Sohl- und Uferbereich, noch radikale Mahdarbeiten in den Ufer- und Wegbereichen der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt Bernburg. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6 – 7 Anbaukulturen übriggeblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich. Mit sehr großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den verstärkten bzw. fortgesetzten Verbau und die Versiegelung von Wegen – so zum Beispiel neu zwischen Baalberge, Zum Sauren Anger und Bernburg, Parkstraße – einen vielfältigen und umfassenden Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft dar. Sie befördern u.a. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und damit verbunden Folgen in Sachen Umweltbelastungen, Minderung der Erholungsqualität und Erhöhung der Unfallgefahren. Diese massiven Barrieren bilden zudem kaum überwindbare Hürden und Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. So enden sie auf den betonierten bzw. asphaltierten Flächen unter Rädern von Fahrzeugen aller Art, durch Hitze sowie auf Grund fehlender Tarnung und Versteckmöglichkeiten als Beute von Fraßfeinden. Somit sind neue Barrieren entstanden, welche sich negativ auf die jeweilige Bestandentwicklungen auswirken. Daher darf kein Neubau stattfinden und sind sogar unverzüglich umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Die vorletzte Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnittes und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefen und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden. Mit Unverständnis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Tatsache auf, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können. Ferner hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer – wie z.B. Ziethe und Rieda – eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen. Ferner gilt es Schutzausweisungen wie ein Landschaftsschutzgebiet „Ziethe“ sowie die Unterschutzstellungen als Natura 2000-Gebiete, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete zu prüfen bzw. anzugehen. Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Regionalgruppen Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig sowie Wettin-Könnern-Bernburg sowie eine künftige Ortsgruppe Köthen gehören. Wer Interesse hat mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:
I. Sitz des Vereins
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 13.06., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster Treffpunkt: Bahnhof Taucha Dauer: ca. 5 Stunden
Die insgesamt ca. 56,70 km lange Parthe, mit einem Einzugsgebiet von 403,00 km², gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der 257,00 km langen Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland.
Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Insbesondere im Raum der Städte Leipzig und Taucha stellen sich das Fließgewässer und seine Aue recht vielfältig sowie arten- und strukturreich dar. Ebenso hat die Parthe eine entscheidende Rolle als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet mit den dazu gehörenden Ventilationsbahnen. Dies hat nicht nur Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern insbesondere auch als Siedlungs- und Erholungsgebiet für zahlreiche Menschen im Einzugsgebiet der Parthe. Dass die wichtige Bedeutung der Parthe und ihrer Aue Anerkennung und Würdigung findet, zeigt beispielsweise die flächendeckende Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt im Rahmen seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland sich verstärkt dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt der Parthe und ihrer Aue anzunehmen. Dazu gehört unter anderem Möglichkeiten zu finden, die Aue von ihrem naturfernen Korsett in Teilen der Stadt Leipzig zu befreien. Ferner sieht der AHA einen weiteren Schritt in Sachen zukunftsunfähiger Verkehrspolitik, welche wider jede umwelt- und klimapolitische Vernunft, weiter auf neue Straßen setzt. Anstatt qualitativ das Verkehrssystem zu verbessern, in dem das vorhandene Schienennetz optimaler einbezogen wird, plant man quantitativ Landschafts-, Natur-, Lebens- und Erholungsräume zu zerschneiden, zu versiegeln und im Falle einer Umsetzung des Vorhabens die Region mit weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zu belasten. Als ob bestehender Flug- und Verkehrslärm sowie massive und voranschreitende Bodenversiegelungen nicht schon genug Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anrichten. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher eher den Schienenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, den hier lebenden Menschen keine weiteren Belastungen bestehend aus weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zuzumuten sowie der Partheaue als Bestandteil einer vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft keine weiteren Zerschneidungen und Versiegelungen aufzubürden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt in dem Zusammenhang am Samstag, dem 13.06.2026, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Bedeutung der Parthe, Beeinträchtigungen und Bedrohungen, Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung sowie auf den Gedanken zur Ausweisung des Einzugsgebietes der Weißen Elster zwischen Gera und der Mündung in die Saale in Halle (Saale) als UNESCO-Welterbe hinzuweisen. Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Ferner ist vorgesehen im Rahmen der Fahrradexkursion Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und dabei u.a. die Inhalte und Ziele der im Aufbau begriffenen AHA-Regionalgruppe Leipzig und Umland vorzustellen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lädt somit alle Interessenten zu der Fahrradexkursion ein. Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Taucha.
Kontakt:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14