AHA und Initiative „Pro Baum“ führten Abendexkursion „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ durch

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.

https://webarchiv.it.ls.tum.de/waldwachstum.wzw.tum.de/fileadmin/publications/Moser_2018.pdf
https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/_my_direct_uploads/2024-Digitaler_Leitfaden_online.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.

Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Dies scheint die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. ebenso zu sehen, wenn man der Ausführungen in ihrer Grünflächenordnung folgt. So ist unter § 1 zum Beispiel folgendes vermerkt, Zitat: „Sie hat zum Inhalt den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt, sowie die Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere unter den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft.“, Zitat Ende.

https://docs.google.com/gview?url=http://www.wg-hs.de/images/downloads/bestaetigte_Gruenflaechenordnung.pdf

Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich diese Herangehensweise. Zudem wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. als „schönes grünes Wohngebiet“ sowie mit folgendem Fundus, Zitat: „Zu vielen unserer Wohnungen können Sie einen kleinen Garten hinterm Haus mit anmieten (ca. 1 – 2 € mtl. Pacht). Die Gärten liegen geschützt und können von Fremden nicht betreten werden, so dass diese Option für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.“, Zitat Ende

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohngebiet.html
https://www.wg-hs.de/wohnen/wohnungen.html

Unter der Überschrift „Unsere Philosophie“ wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. u.a. für „eine ruhige und grüne Wohnlage“.

Nur wie passt dazu, dass die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) errichten möchte und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos weichen sollen? Dabei droht ein vollständiger Verlust sehr wichtiger Erholungs- und Freizeiträume für Mieterinnen und Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder, sehr bedeutsamer Kalt- und Frischluftentstehungsräume sowie nicht zuletzt von Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Mit Stand vom 29.03.2026 betrifft das u.a. über 50,00 Gehölze, etwa 20,00 Vogel- und etwa 7,00 Insektenarten. Zu erwähnen sind zudem das Vorkommen des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) – Tier des Jahres 2024 – sowie des geschützten Nashornkäfers (Oryctes nasicornis)

https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel
https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/insekten/insektenfunde-melden/nashornkaefer/#

An der Stelle möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ darauf hinweisen, dass laut „Bußgeldkatalog Käfer – Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen“ im Land Sachsen-Anhalt die Verletzung oder Tötung dieser Tiere die Zahlung eines Bußgeldes bis zu € 50.000,00 Bußgeld zur Folge haben kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-kaefer

Nicht zu vergessen ist, dass diese arten- und strukturreichen Gärten zur Aufwertung des Stadtbildes in Halle (Saale) und natürlich des Erscheinungsbildes im Wohngebiet beitragen sowie einen sehr bedeutsamen Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundsystemes bildet.

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Googlekarte: Halle (Saale), Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 mit Mietergärten
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„Mietergärten bewahren statt befahren!“

In dem Zusammenhang merkt die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet.

Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, befasste sich die Initiative „Pro Baum“ u.a. mit dem vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet. Dazu diskutierten Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ mit Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G., welche die Beseitigung der Mietergärten mit einer großräumigen Sanierung der Wohngebäude im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01, der Verbesserung der Standorte der Müllbehälter und der Abfuhr des Mülls sowie der Schaffung von Ersatz der im Rahmen des Stadtbahnprogrammes Stufe III – Vorhaben 28 Elsa-Brändström-Straße verlorengegangenen Autoparkmöglichkeiten begründet

https://havag.com/Stadtbahn/Projekte/Halle-Suedstadt/Allgemein

Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, wofür bereits ein erstellter Bauantrag bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vorliegt, erfolgten zum 31.12.2026 Kündigungen der Pachtverträge unter nunmehriger Androhung von Rechtsmitteln.
Jedoch stehen derartige Pläne im Gegensatz zu den eingangs genannten Notwendigkeiten und Bedürfnissen der am Standort wohnenden Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G., welche hier gemeinschaftlich Entspannung und Erholung finden.

Daher appellierten die Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ an die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. diese Vorhaben aus obengenannten Gründen zu stoppen, gemeinsam mit den Mitgliedern Alternativlösungen zu erarbeiten und zur Schaffung einer entspannten und deeskalierenden Gesprächssituation die Kündigungen und die Androhung der Rechtsmittel zurückzunehmen. Zudem erwägt die Initiative „Pro Baum“ die Erstellung einer Erhaltungssatzung für das Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 anzuregen.

Umgekehrt boten die die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. Mitgliedern der Initiative „Pro Baum“ eine Vorstellung und Erläuterung des Bauantrages in ihren Geschäftsräumen an. Eine Terminvereinbarung dazu steht noch aus.

Diese Ausgangssituation bildete die Anfangsbasis des Starts der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ gemeinsam für den Mittwoch, den 20.05.2026 aufgerufenen Abendexkursion unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf.

Treff war 18:00 Uhr Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)

Die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. stellten zu Beginn der Abendexkursion erneut die im Rahmen des 143. Treffens der Initiative „Pro Baum“ am Montag, den 18.05.2026 dargelegten Auffassungen zur Entwicklung des Wohngebietes Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 vor.

Zahlreiche anwesende Genossenschaftsmitglieder brachten ihren Unmut zu den Plänen, zu der Informations- und Diskussionskultur sowie zur vielfältigen Notwendigkeit des Erhaltes der Mietergärten zum Ausdruck. Sie appellierten an die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. endlich eine Versammlung durchzuführen und dazu die Kündigungen und die Androhung der Rechtsmittel zurückzunehmen. Während die Möglichkeit der Durchführung einer Versammlung in dem Bereich des Machbaren rückte, erklärten die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. die Möglichkeit der Rücknahme der Kündigungen und die Androhung der Rechtsmittel zu prüfen.
Im Rahmen der anschließenden Begehung der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 zeigte sich die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Ort der Entstehung und Verbreitung von Frisch- und Kaltluft, der positiven Wirkung für das Stadtbild sowie der gemeinsamen Nutzung als Erholungs- und Freizeitstätte durch die hier lebenden Genossenschaftsmitglieder. Nach erster Schau ist auch die Baufreiheit entlang der Häuserfassaden ausreichend, um Gerüste aufzustellen. Zudem bekräftigten die anwesenden Genossenschaftsmitglieder, dass sie den Bau von Balkonen nicht für notwendig und zielführend halten, da diese unnötig Raum in den Innenbereichen des Wohngebietes nehmen und u.a. die Gefahr fehlender Barrierefreiheit besteht.
Eine Mehrung des Fassungsvermögens aller Abfallarten ließe sich beispielsweise durch eine Aufstellung größerer Abfallarten realisieren.

Alleine diese Abendexkursion sorgte für einen hoffentlich nachhaltigen Start eines Dialoges der im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 lebenden Genossenschaftsmitglieder sowie ihres Vorstandes und Aufsichtsrates. Daraus kann eine akzeptable Lösung der anstehenden Aufgaben und Anliegen. Jedoch eine Angelegenheit steht für die anwesenden Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 nicht zur Disposition: Die Mietergärten!
Diese Auffassung teilen auch der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“
Beide Umweltorganisationen sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.05.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Elbe, Havel und Tanger ein!

Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Diese Vielzahl europäischer und nationale Schutzgebiete – u.a. in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt – bringen die umfassende Schutzwürdigkeit, aber auch Schutzbedürftigkeit zum Ausdruck.
Das schließt den Ausschluss militärischer Nutzungen aller Art ein. Ein Tieffliegereinsatz mitten in den obengenannten Schutzgebieten im Bereich der Elbaue zwischen Klietz und Arneburg verbreitete mit Erscheinung, Lärm und Abgasen einen sehr verstörenden Eindruck.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezieht sich das im konkreten Fahrradexkursionsgebiet auf die Flüsse Elbe, Havel und Tanger sowie ihrer Auen, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete.
In den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist auffällig, dass Hochwasserdeiche einen sehr großen Teil der Aue von den Flusssystemen abgeschnitten haben. Das bedeutet wesentlich weniger Retentionsflächen, geringere Durchströmung von Auenwäldern und -wiesen, Hochstaudenflächen und Feuchtgebieten sowie geringere Möglichkeit der Wasserspeicherung in der Gesamtaue.
Dafür bedarf es länderübergreifend einer wissenschaftlich fundierten Konzeptionsarbeit, welche auch den Umgang mit Wohn- und Wirtschaftsstrukturen im Überflutungsgebiet beinhalten muss.
Eine wieder an die Fließgewässerangeschlossene bisherige „Altaue“ gibt nicht nur umfassenden Überflutungsraum zurück, sondern versorgt die Auenböden besser mit Wasser. Angesichts zunehmender Trocken- und Hitzephasen eine bedeutsame flächendeckende hydrologische Verbesserung.
Zudem ermöglicht die Durchströmung mit Hochwasser bei Sinken der Wasserstände in den Fließgewässern eine schnellere und bessere Rückkehr des Wassers in die Flüsse ohne Anstau des Qualmwassers durch bestehende Deiche. Zudem sind teure und standortfremde Schöpfwerke als obsolet anzusehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe in die Fließgewässer und die Auen zu unterlassen und eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen.
Das ermöglicht der Natur die Natur- und Landschaftsräume nach den jeweiligen Standortbedingungen zu entwickeln und kostet uns höchstens Geduld, aber kein Geld. Zudem dient solche Entwicklung der Wissenschaft, Bildung und Lehre.
In dem Blickfeld sind ebenfalls die Aktivitäten in der Stadt Wittenberge zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in Brandenburg im Jahr 2027 zu betrachten.
Diese vielfältigen Themen aufgreifen zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende zweitägige Fahrradexkursion durch:

PfingstenSamstag, den 23.05., bis Pfingstsonntag, den 24.05.2026
Zweitägige Fahrradexkursion durch die Auen von Elbe und Havel zwischen den Städten Wittenberge und Tangermünde in zwei Etappen

Erste Etappe Wittenberge bis Havelberg

Zweite Etappe Havelberg bis Tangermünde

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bittet darum, bei Bedarf selbstständig eine Übernachtungsmöglichkeit in und um Havelberg zu organisieren.

Hinweis: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg zu intensivieren. Im Rahmen der Fahrradexkursion der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die diesbezüglichen Aktivitäten und die Möglichkeiten der Mitwirkung aufzeigen.
In dem Zusammenhang kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe Altmark-Prignitz-Elbe-Havel-Aue aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken.
Wer daran Interesse hat, mehr zur Fahrradexkursion erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2026

AHA engagierte sich bei Arbeitseinsatz auf Peißnitz und Ziegelwiese

Im Rahmen des regulären Arbeitseinsatzes am Samstag, dem 16.05.2026, auf der Peißnitz wurde die nördliche Peißnitzinsel per Fahrrad abgefahren, um potenzielle Arbeitsmaßnahmen für den Herbst zu erfassen und zu dokumentieren.

Die Stadt sowie die Untere Naturschutzbehörde werden darüber einschließlich Bildmaterial zur weiteren Abstimmung informiert.

Zusätzlich wurden die im Rahmen der Karfreitagsaktionen der vergangenen Jahre auf der Ziegelwiese gepflanzten Bäume begutachtet. Kleinere Schnittmaßnahmen wurden durchgeführt. Eine besonders in Mitleidenschaft gezogene Stieleiche wurde zudem durch gezielte Gießmaßnahmen versorgt.

Dieser Spendenbaum aus dem Jahr 2025 sollte weiterhin aufmerksam beobachtet werden. Gegebenenfalls sind ergänzende Maßnahmen (z. B. gezieltes Mulchen) zu prüfen.

Fotos: Dietmar Hörner

Erfassungsarbeiten auf der Peißnitz zum Freiwilligentag 2026 mit dem AHA

Zum wiederholten Mal beteiligte sich der AHA an den von der Freiwilligenagentur organisierten Aktionstagen. Am Samstag, dem 09.052026, trafen sich interessierte freiwillige Helferinnen und Helfer am Peißnitzhaus.

Ausgestattet mit wissenschaftlichen Apps auf ihren Mobilgeräten, Bestimmungsbüchern und vorbefüllten Listen aus dem vergangenen Jahr wurden festgelegte Karrees auf der nördlichen Peißnitzinsel systematisch begangen. Dabei erfassten die Teilnehmenden aktuelle Vorkommen von Pflanzen, Insekten und Pilzen sowie Vogelstimmen.

Im Vergleich zum Jahr 2025 zeigten sich deutliche Unterschiede in der erfassten Pflanzen- und Vogelwelt. Ziel des AHA ist es, solche Veränderungen zu dokumentieren, um daraus konkrete Anregungen für Maßnahmen abzuleiten und diese an die Stadt sowie die Untere Naturschutzbehörde weiterzugeben.

AHA und Initiative „Pro Baum“ rufen zur Abendexkursion „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf!

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.

https://webarchiv.it.ls.tum.de/waldwachstum.wzw.tum.de/fileadmin/publications/Moser_2018.pdf

https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/_my_direct_uploads/2024-Digitaler_Leitfaden_online.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.

Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Dies scheint die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. ebenso zu sehen, wenn man der Ausführungen in ihrer Grünflächenordnung folgt. So ist unter § 1 zum Beispiel folgendes vermerkt, Zitat: „Sie hat zum Inhalt den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt, sowie die Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere unter den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft.“, Zitat Ende.

https://docs.google.com/gview?url=http://www.wg-hs.de/images/downloads/bestaetigte_Gruenflaechenordnung.pdf

Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich diese Herangehensweise. Zudem wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. als „schönes grünes Wohngebiet“ sowie mit folgendem Fundus, Zitat: „Zu vielen unserer Wohnungen können Sie einen kleinen Garten hinterm Haus mit anmieten (ca. 1 – 2 € mtl. Pacht). Die Gärten liegen geschützt und können von Fremden nicht betreten werden, so dass diese Option für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.“, Zitat Ende

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohngebiet.html

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohnungen.html

Unter der Überschrift „Unsere Philosophie“ wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. u.a. für „eine ruhige und grüne Wohnlage“.

Nur wie passt dazu, dass die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) errichten möchte und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos weichen sollen? Dabei droht ein vollständiger Verlust sehr wichtiger Erholungs- und Freizeiträume für Mieterinnen und Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder, sehr bedeutsamer Kalt- und Frischluftentstehungsräume sowie nicht zuletzt von Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Mit Stand vom 29.03.2026 betrifft das u.a. über 50,00 Gehölze, etwa 20,00 Vogel- und etwa 7,00 Insektenarten. Zu erwähnen sind zudem das Vorkommen des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) – Tier des Jahres 2024 – sowie des geschützten Nashornkäfers (Oryctes nasicornis)

https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/insekten/insektenfunde-melden/nashornkaefer/#

An der Stelle möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ darauf hinweisen, dass laut „Bußgeldkatalog Käfer – Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen“ im Land Sachsen-Anhalt die Verletzung oder Tötung dieser Tiere die Zahlung eines Bußgeldes bis zu € 50.000,00 Bußgeld zur Folge haben kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-kaefer

Nicht zu vergessen ist, dass diese arten- und strukturreichen Gärten zur Aufwertung des Stadtbildes in Halle (Saale) und natürlich des Erscheinungsbildes im Wohngebiet beitragen sowie einen sehr bedeutsamen Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundsystemes bildet.

Googlekarte: Halle (Saale), Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 mit Mietergärten
„Mietergärten bewahren statt befahren!“

In dem Zusammenhang merkt die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet.

Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ u.a. den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet zu thematisieren.

Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 18.05.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Ferner rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ am Mittwoch, dem 20.05.2026, zu einer gemeinsamen Abendexkursion unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf.
Treff: 18.00 Uhr Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)

In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.05.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 18.05.2026, findet mit dem 143., das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen.
Ebenfalls als Thema ist die Vorbereitung folgender gemeinsamer Veranstaltung mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgesehen:

Mittwoch, den 20.05.2026, um 18.00 Uhr
Abendexkursion
unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“
Treffpunkt: Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)

Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
18.05.29.06.
27.07.31.08.28.09.
26.10.30.11.14.12.

II. Exkursion

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale)
vom 29.05. bis zum 31.05.2026
43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“
durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3,5 Stunden

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 18.05.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 12.05.2026

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