Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.120,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
1x € 10,00
1x € 15,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung des Gesamtraumes zwischen den Städten Nordhausen und Sangerhausen für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

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Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 213,00 km² beraten können.

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Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 01.08.2026 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra haben sich die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass nach Zeiten der besonders umfassenden und langanhaltende Dürre seit dem Jahr 2018 mit deutlich niedrigen Wasserständen, auch im Jahr 2026 ihre Fortsetzung findet. Die vereinzelten Niederschläge – so auch am Tag der Fahrradexkursion – sorgen für keine nennenswerte Entspannung. Erfreulicherweise zeigt die Zorge verstärkt das Bestreben auf, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Am Tag der Fahrradexkursion am 01.08.2026 war trotz niedrigerer Wasserstände der Zorge eine intensive Fortsetzung des Prozesses besonders in Nordhausen im Abschnitt zwischen Strohmühlenweg und Bielen mit Mündungsgebiet des ca. 5,6 km langen Roßmannbaches zu beobachten. Positiv war ferner festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche – vorrangig bestehend aus Silberweide – entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der vergangenen Jahre der Zorge brachte eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Zudem ist der Uferbereich in Nordhausen-Bielen massiv von Gartenabfällen belastet, welche zum massiven Eintrag von Nährstoffen und standortfremden Pflanzen führen. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung der Gartenabfälle sowie des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Unerfreulich war festzustellen, dass wieder größtenteils in der Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen umfassende Mahden erfolgten. Einher gehen damit umfassende Verluste von Blühpflanzen sowie verstärkte Verdunstung von Wasser. Zudem gehen Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten verloren und erschwert sich die Vermehrung von Wiesenpflanzen durch Verhinderung des Ausreifens von Saatgut. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Leider mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass sich der massive Autoverkehr an und zu den Kiesseen zwischen Nordhausen und Windehausen nicht verstärkt hat, aber – trotz Absperrmaßnahmen – dennoch stattfindet. Daher befürchtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass weiterhin mit massiver Campingaktivitäten und Vermüllung zu rechnen ist. Dabei hatten in der bisherigen Vergangenheit viele Personen ihre Kraftfahrzeuge auf den Wiesen und Staudenflächen entlang der Zorge und an den Kiesseen abgestellt sowie häufig richtig häuslich niedergelassen. Diese Zustände sind vollkommen inakzeptabel, da damit massive Störungen und Zerstörungen von Natur, Landschaft und Umwelt einhergehen sowie hohe Brandgefahr besteht. Ferner waren Müllablagerungen erkennbar. Hier sind sehr dringend der Freistaat Thüringen, der Landkreis Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) gefragt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun seit 14 Jahren auf die Missstände hin. Ein Handeln des Freistaates Thüringen und des Landkreises Nordhausen sowie der Städte Nordhausen und Heringen (Helme) waren leider bisher nicht erkennbar. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Freistaat und die genannten Kommunen auf, endlich zu handeln und diese Frevel an Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden.
Der nunmehr asphaltierte Weg zwischen dem Kiessee südlich von Windehausen und Zorge sowie Heringen ist ein Beispiel von ausgeräumter Agrarlandschaft, trägt zur vermehrten Flächenversiegelung bei, bildet für Klein- und Kleinsttiere an schwer bis gar überwindbare Barriere sowie befördert den Motorisierten Individualverkehr in der Gegend. Hier entwickelte die Exkursionsgruppe den Gedanken entweder beidseitig vielfältige Obstalleen anzulegen oder einen sukzessiven Gehölzsaumen entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe geht es darum vermehrt arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen zu schaffen, das Landschaftsbild aufzuwerten und nicht zuletzt das immer weiter voranschreitende Abpflügen und Beackern von Wegsaumen zu stoppen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist darauf hin, dass der Verbindungsweg zwischen östlich des Kiessees Windehausen zwischen Zorge und Ortslage Heringen nach eigenen Messungen insgesamt eine Länge von ca. von 1.054,11 m aufweist. Davon umfasst die Länge des Wegabschnittes direkt östlich am Kiessee Windehausen ca. 454,11 km. Der Weg zwischen dem Kiessee Windehausen und der Ortslage Heringen weist nach eigenen Messungen eine Länge von ca. 600,00 m auf. Im erst genannten Wegabschnitt bietet sich eine einreihige Pflanzung von Obstbäumen im Abstand von 10,00 m an, was somit die Pflanzung von etwa 45,00 Obstgehölzen ermöglicht. Im zweiten, ca. 600,00 m langen Wegabschnitt kann bei einem Pflanzabstand von 10,00 m beispielsweise die Pflanzung von ca. 60,00 Obstgehölzen bei einer und von ca. 120,00 Obstgehölzen bei zwei Reihen erfolgen. Als Obstgehölzarten bieten sich zum Beispiel Apfel, Birne, Süßkirsche, Pflaume, Mirabelle, Wal- und Schwarznuss sowie Speierling an. Die Pflanzung, Betreuung, Pflege und Ernte ließe sich in Form von öffentlich und privat unterstützten öffentlichen Arbeitseinsätzen realisieren. Neben dem vielfältigen ökologischen und praktischen Nutzen haben solche Aktivitäten umweltbildenden Charakter.
Erfreulicherweise ist auf diesem Wegabschnitt auch eine sukzessive Entwicklung mit Korbweide, Schwarzpappel und Eschenahorn zu erkennen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese ausweitet. Diesen Prozess gilt es zu schützen bzw. befördern, indem dort keine Mahden und Befahrungen stattfinden.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Zorgeaue in der Stadt Heringen zwischen den Stadtteilen Windehausen und Heringen sowie östlich des Kiessees einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen mit dem Ziel der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auenlandschaften mit Gehölzen, Wiesen- und Staudenflächen, Feuchtgebieten, alternativer Agrarnutzung mit vielfältiger Fruchtfolge ohne Einsatz von Pestiziden und mineralischer Düngung.

Google-Karte 1: Zorgeaue in der Stadt Heringen zwischen den Stadtteilen Windehausen und Heringen sowie östlich des Kiessees

Darüber hinaus beriet man die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 17.05.2021 gefertigte „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme“. Insbesondere seien hier auszugsweise folgende Teile der Stellungnahme zu erwähnen, Zita

II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau

Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau – Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.
Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.
Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.

Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.

Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens

Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen zum Beispiel die betonierte Durchfahrt in Bieler. Dabei gilt es Ausgangsstandorte zu suchen, welche nicht mit Rodungen verbunden sind.
  • Konsequente Aufhebung von Deichsituationen durch Schlitzungen zw. Komplettrückbau. Dies hat sich nach Schutzwürdigkeit des Standortes sowie Bestand von Fauna und Flora zu richten.
  • Keine Beseitigung von Gehölzen, da diese zumeist sukzessiv entstanden, eine wichtige Einheit mit dem Fließgewässer bildet, als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dient – z.B. immer wieder Beobachtungen des Eisvogels bei Windehausen – Zudem dienen die Gehölze der Gewässerbeschattung, welche gegen Erhitzung und Verdunstung sowie übermäßige Verkrautung dient. Letzteres kann die Entwicklung von Laichstandorten behindern. Zudem tragen herunterhängende Gehölzteile und Totholz zur Beförderung der Mäandrierung bei.
  • Belassen und Schutz von begonnener Mäandrierung sowie der damit verbundenen Entwicklung von Prall- und Gleithängen – gekoppelt mit sukzessiven Gehölzbeständen z.B. gut im Bereich der Einmündung der Zorge in die Helme zu beobachten. Bauliche Abflachungen sind daher auszuschließen. Dem Fließgewässer ist die Entscheidung für solche Standorte zu überlassen. Menschliche Eingriffe sind da störend.
  • Bauliche und künstliche Aufweitungen der Zorge sind zu unterlassen, da eine extreme Verringerung der Fließgeschwindigkeit mit einhergehendem verringertem Sauerstoffeintrag zu rechnen ist. Dies kann der Entwicklung und dem Bestand an Fischen und Wasserinsekten schaden. Eng damit können Beeinträchtigungen beim Bestand von Fraßfeinden wie Eisvogel eintreten. Zudem behindern solche Maßnahmen eine Mäandrierung. Mäandrierungen können aber u.a. auch zu natürlichen Flussaufweitungen führen, welche aber vom Fluss bestimmt entsprechend lokal existent sind.
  • Keine Entfernung des reichlich in der Zorge vorhandenen Geschiebes aus Kies und Steinen. Diese dienen der Fließvielfalt, geben Material zur Umgruppierung im Sohlbereich des Gewässers und verhindert so auch eine Eintiefung sowie fungieren als potentielle Laichplätze für Amphibien und Fische.
  • Sicherung eines beidseitig jeweils mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um eine umfassende naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit verbundenem Eintrag von Totholz in den Flusskörper, Stärkung der Biotop- und Grünverbundfunktion sowie die ungestörte Mäandrierung.
  • Die Entfernung von den beiden Arten des Staudenknöterichs ist nur durch Ausfrieren bzw. ständige Mahd und manuelle Entfernung der Pflanzenbestände im Frühstadium möglich. Eine angedachte mechanische Entfernung von Wurzeln kann zu Teilungen der Rhizome und somit zur verstärkten Vermehrung und Ausbreitung führen.
  • Den Riesenbärenklau gilt es manuell durch Abstechen in der zeitigen Austriebsphase, vorzugsweise im April, zu bekämpfen. Nicht nur der Erfolg ist größer, da ein Blühen und Aussamen nicht möglich sind und die Arbeiten besser durchführbar sind, sondern auch Gesichtspunkte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes können somit wesentlich besser zur Geltung kommen.
  • Pflanzungen jeglicher Art gilt es unbedingt zu unterlassen, um biologische Einschränkungen der Mäandrierungen auszuschließen, den Eintrag von standortfremden Gehölzen zu unterbinden, einen notwendigen Pflegeaufwand auszuschließen sowie stattdessen eine Sukzession an den dafür geeigneten Stellen zuzulassen. In dem Zusammenhang sei ferner darauf hingewiesen, dass Baumschulware in der Regel unterschnitten ist und somit eine Kappung der Pfahlwurzeln erfolgte, welche zumeist nicht wieder nachwächst. Das hat zur Folge, dass dem jeweiligen Gehölz der Zugang zu Wasser in tieferen Schichten verwehrt bleibt und Standfestigkeitsprobleme bestehen. Angesichts der Zunahme von extremen Trockenphasen und Sturmereignissen eine schlechte Basis zur Entwicklung von Gehölzen. Sukzessiv entwickelte Gehölzbestände sind in der Regel standortgerecht, besitzen ein ausgeprägtes Wurzelsystem sowie sind arten- und strukturreicher. Saat- und Pflanzgut zur generativen und vegetativen Ausweitung der Gehölzbestände sind an der Zorge ausreichend vorhanden.

III. Schlussbemerkungen

Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung. „, Zitat Ende

Ähnliche Darstellungen beinhaltet die „Stellungnahme zum Vorhaben Herstellung der Durchgängigkeit der Zorge am Hundeheimwehr in Nordhausen“ vom 18.10.2021

Die „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Herstellung des Hochwas-serschutzes an der Zorge im Landkreis Nordhausen, Gemeinde 99734 Nordhausen und Gemeinde 99765 Heringen/Helme, Gemarkungen Bielen und Windehausen“ vom 16.07.2023 fällt ähnlich aus. Ergänzt bzw. angepasst sind zum Beispiel folgende Punkte, Zitat:

I. Grundsätzliches

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Ferner gilt es Fließgewässern ihre früheren Retentionsflächen zurückzugeben sowie Mäandrierungen zuzulassen bzw. zu fördern, um wasserbauliche Begradigungen wieder beseitigen zu können. Gleiches trifft für Sohl- und Uferbefestigungen zu, welche insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen zu erkennen sind.

Zu 3.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte

Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:

Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden….. Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende

https://repositum.tuwien.at/handle/20.500.12708/12042

https://repositum.tuwien.at/bitstream/20.500.12708/12042/2/Mandlburger%20Gottfried%20-%202006%20-%20Topographische%20Modelle%20fuer%20Anwendungen%20in…pdf

Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.

Zu 4.4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft. Ferner bedeuten flächendeckende Hochwasser Auffüllung von Böden sowie Grund- und Schichtwasserbereichen. Angesichts der zu mindestens seit dem Jahr 2018 extrem zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitzen und der damit verbundenen Wasserarmut eine sehr wichtige hydrologische Entlastung.
Darüber hinaus breitet sich Wasser bei stärkeren und längeren Hochwassern über die Grund- und Schichtwasserleiter als Qualmwasser aus. Bekannterweise schränken Deiche bei Sinken von Hochwasser den Abfluss von Qualmwasser ein.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft. Abgesehen davon, dass derartig verbaute Wege zum Beispiel unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere darstellen, die Pfützenbildung unterbindet – wichtig als Tränken für Insekten und zur Gewinnung von Nistbaumaterial für Schwalben- sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Rasen mit Fahrrädern befördert. Diese Herangehensweise zeugt von fehlender ökologischer Sensibilität und Verständnis der Situation von Natur und Landschaft vor Ort.
Zudem fehlen Angaben und Berechnungen zur Klimaneutralität. Diese Verpflichtung leitet sich bereits aus den Leitsätzen des zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ab.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html„, Zitat Ende

Die Schaffung von Einschnitten bzw. Mulden in dem Deich entlang des Lutherweges zwischen den Brücken der BAB 38 und der Zorgebrücke zwischen Windehausen und Heringen sind als richtiger Schritt in die richtige Richtung anzusehen.

Im Rahmen der Fahrradexkursion entwickelten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die Überlegung den früheren Zorgebogen in der Zorgeaue zwischen Zorge und Krummbach in der Gemarkung Heringen (Helme), Ortsteil Windehausen sowie der früheren Mäander des Krummbaches in der Gemarkung Heringen (Helme) wieder herzustellen. Momentan sind diese Altverläufe von einer agrarischen Nutzung überlagert. Die Wiederherstellung von Altverläufen und Mäander der Zorge und des Krummbaches führen zur weiteren Verbesserung des Strukturreichtumes beider Fließgewässer, erhöht das Wasserfassungsvermögens, gibt mehr Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilze, verbessert das Landschaftsbild, bettet sich in eine länderübergreifende Notwendigkeit der Wiederherstellung des Strukturreichtums der Helme ein und beruht auf der Zielstellung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und insbesondere der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Die begonnenen Arbeiten in der Zorge im Bereich der Aue von Helme, Zorge und Krummbach in der Gemarkung der Stadt Heringen im Bereich zwischen den Brücken der Eisenbahn und über die Zorge haben leider zu einer massiven Zerstörung des Gehölzbestandes geführt, welcher insbesondere als Jagdreviere des Eisvogels, dem Biotop- und Grünverbund sowie der Beschattung des Gewässers dient. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die ökologisch notwendige sukzessive Gehölzentwicklung entlang von Fließgewässern zu respektieren, sondern durch von mindestens jeweils 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen ab beider Uferoberkanten zu befördern. Das anfallende Totholz kann die Mäandrierung befördern. An gehölzfreien Stellen ist die vorsichtige Einbringung von Störsteinen zu begrüßen, um an diesen Stellen die Mäandrierung zu befördern.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang den Freistaat Thüringen, den Landkreis Nordhausen und die Stadt Heringen (Helme) auf wissenschaftliche Konzeptionen erarbeiten zu lassen.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu begleiten.

Mit gewissem Befremden nahmen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffeintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10,00 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die Exkursionsteilnehmer über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens. Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise vergangene Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.
Ebenfalls nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion entlang der Zorge ab dem Stadtgebiet von Nordhausen bis zur Einmündung in die Helme in Heringen die zunehmende Ausbreitung von Riesigem Bärenklau, Drüsigem Springkraut, Japanischem Staudenknöterich und orientalisches Zackenschötchen zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung der vier Neophyten durch ständige Mahden. Den Riesenbärenklau gilt es in der Jungphase gezielt mit dem Spaten auszustechen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.
Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zu den Ortslagen heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- Pflanzen- und Pilzarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurückerhält.
Nach Meinung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe gilt es die Durchlässigkeit der Helme nicht weiter einzuschränken wie zwischen Aumühle und Berga geschehen, sondern durch gezielte Zulassung der Mäandrierung den Strukturreichtum und Durchlässigkeit wiederherzustellen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Erfreulicherweise haben sich nach Meinung der Mitglieder der Gruppe der Fahrradexkursion die Gehölzbestände nach den massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zum Sielgraben weitgehend wieder erholt. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, hatten die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- Pflanzen- und Pilzarten massiv beeinträchtigten. Die Situation verschärfte sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Die nunmehr erfolgten und eingezäunten Gehölzpflanzungen sind zwar gut gemeint, gilt es aber einer sukzessiven Entwicklung nachzuordnen. Ferner könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren. Erfreulicherweise hat sich die Natur in dem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder gut erholt.
Ferner mussten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe entlang des Weges zwischen Aumühle und Berga feststellen, dass das Ufer des Sielgrabens auf der Seite des Freistaates Thüringen erfreulicherweise einen blühenden Bestand an Wiesen- und Staudenpflanzen aufwies. Zahlreiche Insekten suchten rege diese arten- und strukturreichen Nahrungsquellen auf. Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt hat man den blühreichen Uferbewuchs komplett abgemäht und somit u.a. den Insekten die Nahrung beraubt. Nach Auffassung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist so eine Vorgehensweise inakzeptabel.
Begrüßenswert haben die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Der letzte Teil der Fahrradexkursion führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.

https://www.kyffnet.de/Geschichte/Kyffhauser-Kleinbahn/kyffhauser-kleinbahn.html

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FUIUWZQKEDKTR6NYMXC62C6HRESSCHPT

https://www.pro-bahn.de/fakten/v_minis_ddr.htm

Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten.
Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.

Google-Karte 2: Karte Verbandsgemeinde Goldene Aue – Berga: Feld in der Helme-Thyra-Aue zwischen Neuer Kiesgrube – Ex-Strecke Kyffhäuserkleinbahn – Mündungsgebiet Thyra in Helme

Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg65

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg65.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gewaessersystem-der-helmeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.

Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen, Abbaumaßnahmen von Gips und Eingriffen in den Wald- und Wiesengebieten sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

Nunmehr droht ein weiterer massiver Eingriff in dem Einzugsgebiet von Helme, Gonna und südlich des Südharzes. Ein Gebiet, welches von Agrar-, Wiesen-, Stauden-, Gehölz-, Fluss- und Auenlandschaften geprägt ist, soll nach Willen eines am 21.05.2026 vom Stadtrat Sangerhausens nicht öffentlich gefassten Beschlusses auf maximal 130,00 ha Agrarfläche eine Ansiedlung der Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG einer Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. mit Sitz in Haifa erfolgen.
Diese Informationen beruhen auf mehreren Medienberichten, während Politik und Verwaltung der Stadt Sangerhausen eine notwendige Transparenz vermissen lassen.

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/ruestungsfirma-industrieflaeche-verhandlungen-4249029

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/rustungsfirma-in-sangerhausen-so-positionieren-sich-die-fraktionen-vor-der-entscheidenden-stadtratssitzung-4250156

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/widerstand-gegen-moglichen-rustungszulieferer-in-sangerhausen-wachst-4250400

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/konkurrenz-aus-nordhausen-wie-man-in-thuringen-auf-die-ansiedlungsplane-einer-rustungsfirma-in-sangerhausen-blickt-4252500

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/nach-stadtratsbeschluss-israelische-rustungsfirma-soll-sich-in-sangerhausen-ansiedeln-4254694

https://www.mz.de/mitteldeutschland/wirtschaft/grossansiedlung-diese-rustungsfirma-will-in-sangerhausen-ein-werk-bauen-4254827

https://www.mz.de/newsletter/wirtschaft/rustung-als-jobmotor-sachsen-anhalt-vor-grosser-ansiedlung-4257084

https://harz.news/neuer-ruestungsstandort-im-harz-sangerhausen-offenbar-auf-der-liste-von-waffenproduzent/embed/#?secret=62UFiUxCXT#?secret=YwYhhsrGSW

https://www.onvista.de/aktien/unternehmensprofil/ELBIT-SYSTEMS-LTD-Aktie-IL0010811243

https://elbitsystems-de.com/wer-wir-sind/ueber-uns

https://elbitsystems-de.com/wer-wir-sind/historie

https://www.elbitsystems.com/segments

https://buergerinfo.sangerhausen.de/si0056.asp?__ksinr=2215

https://sangerhausen.de/aktuelles/3437-bericht-des-oberbuergermeisters-zur-heutigen-stadtratssitzung-12

Das mutmaßliche Planungsgebiet gehört mit Ackerzahlen von 55 bis über 75 zu den wertvollsten Ackerböden der Region.

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https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Schon das ist ein entscheidender Grund diesen Teil der Agrarlandschaft für eine arten-, struktur- und kulturreiche Agrarnutzung zu erhalten und zu entwickeln. Zudem dienen derartige Flächen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, wichtiger und potentieller Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen. Zudem ordnen sich Agrarflächen eher in das Landschaftsbild ein, als verbautes Land.
Nach gegenwärtigen länderübergreifenden Erkenntnissen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt ist dieses Agrargebiet potentieller Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters.

https://www.bfn.de/artenportraits/cricetus-cricetus

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/arten-lebensraeume/ffh-arten/uebersicht-ffh-arten/feldhamster-cricetus-cricetus

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2018/feldhamster-auf-weiter-flur-im-land-aktiv

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1856aag.pdf

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/1_zool_artenschutz/feldhams_amph/Steckbrief-SPG10_30.06.2020.pdf

Die ökologische Bedeutung erhöht sich durch die weiträumige und länderübergreifende Einordnung zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges. In unmittelbarer Nähe befindet sich das zwischen 38,00 und 40,00 ha große Naturschutzgebiet „Helme bei Martinsrieth sowie das FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134), welches ein Raum „aus 6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ umfasst.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/helme-niederung

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/helme-bei-martinsrieth

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung-.html

Somit sind Pläne des Landkreises Nordhausen in der Goldenen Aue Rüstungsunternehmen anzusiedeln ebenso mit Unverständnis und Sorge zu betrachten.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/nordhausen/industriegebiet-goldene-aue-ruestung-industrie-100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ruestungsindustrie-goldene-aue-nordhausen100.html

https://nordthueringen.de/news/news_lang.php?ArtNr=385319

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Zudem verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die zunehmende Militarisierung des öffentlichen Lebens. Die Einladung an ein israelisches Rüstungsunternehmens ist angesichts der massiven kriegerischen und völkerrechtswidrigen Politik Israels im Nahen und Mittleren Osten mit sehr großem Unverständnis zu betrachten. Ferner vermeldet das „Handelsblatt“ mit Veröffentlichung vom 08.12.2025, dass sich die Nato-Beschaffungsagentur NSPA seit Monaten im Visier von Korruptionsermittlern befindet. „Besonders im Fokus steht dabei die israelische Rüstungsfirma Elbit.“

https://www.handelsblatt.com/politik/international/ruestungsindustrie-korruptionsverdacht-nato-suspendiert-israels-ruestungsriesen/100182053.html

Das sollten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen, der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen sowie der Stadt Sangerhausen sehr wohl im Blick haben.
Die Nähe des einstigen KZ-Mittelbau-Dora, wo das faschistische Hitler-Regime, Häftlinge unter bestialischen und mörderischen Bedingungen, Rüstungsgüter herstellen ließ, zeugt zudem von mangelnder bis fehlender historischer Demut und entsprechendem Umgang mit diesen Verbrechen.

https://www.dora.de

Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen im Rahmen seiner Sitzung folgende zwei Beschlüsse gefasst:

  • Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan
  • Auslegungsbeschluss B-Plan 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“

https://buergerinfo.sangerhausen.de/si0057.asp?__ksinr=2216

https://buergerinfo.sangerhausen.de/vo0050.asp?__kvonr=3162

https://buergerinfo.sangerhausen.de/vo0050.asp?__kvonr=3141

Der mit „Ja 23 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0“ angenommene „Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan“ beinhaltet u.a. folgende Festlegungen auf den Seiten 16/17, Zitat:

Änderungsbereich I
Der Änderungsbereich I umfasst eine Fläche von etwa 271,9 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich westlich der Kernstadt als großes Industriegebiet (GI) dargestellt. Es handelt sich dabei um die Flächen der Planungen zum Industriepark Mitteldeutschland. Die Entwicklung des Industriepark Mitteldeutschland wird an dieser Stelle nicht weiterverfolgt.
Südlich und östlich der Teilfläche I sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Grünflächen, in einem geringeren Maße Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Flächen für Versorgungsanlagen für den damalig an diesem Standort geplanten Industriepark Mitteldeutschland dargestellt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Grünflächen sowie die Versorgungsanlagen werden ohne Zweckbestimmung dargestellt. Nachrichtlich werden innerhalb des Änderungsbereiches I zudem mehrere Umgrenzungen von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in diesem Fall archäologische Kulturdenkmale, verzeichnet. Zudem werden östlich der Gonna sowie im Bereich des Grabens südlich des Helme-Parks Überschwemmungsgebiete nachrichtlich dargestellt.

Änderungsbereich II
Der zweite Änderungsbereich, welcher mit der FNP-Änderung an die geänderten Nutzungsansprüche der Stadt Sangerhausen angepasst werden soll, befindet sich westlich der L 221 bzw. der Gonna. Der Änderungsbereich II umfasst die Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen und beinhaltet eine Fläche von etwa 141,6 ha. Die Fläche ist überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB ausgewiesen. Im Änderungsbereich II befindet sich auf den bundeseigenen Flurstücken 172 und 174 der Flur 19 in der Gemarkung Sangerhausen die Kompensationsmaßnahme A 15 (Anlage von grabenbegleitenden Schonstreifen in Verbindung mit Sträuchern und Sukzessionsflächen (Anlage von Gruppenpflanzung entlang eines Gewässers), welche im Rahmen des Neubauprojektes „BAB A38 Göttingen – Halle/Leipzig, Abschnitt Wallhausen – Sangerhausen Süd VKE 4613“ der BAB 38 planfestgestellt und umgesetzt wurde. Die Fläche wird von der BAB 38 bis zur L 151 im Flächennutzungsplan Stand 2018 als Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB dargestellt.
Nachrichtlich werden innerhalb des Änderungsbereichs II mehrere Umgrenzungen von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in diesem Fall archäologische Kulturdenkmale, dargestellt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt durchaus grundsätzlich die Nutzungsaufhebung für den etwa 271,90 ha großen „Änderungsbereich I“ und schlägt die Entwicklung dieses Gebietes zu einer arten- und strukturreichen Landschaft mit nachhaltiger, arten- und sortenreicher Anbaustruktur, Bereichen mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden sowie mit den Auenbereichen der 65,00 km langen Helme und ihres ca. 17,00 km langen Nebengewässers Gonna. Dabei gilt es das direkte Einmündungsgebiet der Gonna in die Helme mit einzubeziehen. Dies dient der Verbesserung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, des Biotop- und Grünverbundes sowie der Kalt- und Frischluftentstehung und deren Verteilung.
Zudem entspricht eine derartige Entwicklung der der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Dagegen droht mit der Umsetzung des etwa 141,60 ha großen Änderungsbereiches II die Zerstörung von Agrarflächen mit Ackerzahlen von 55 bis über 75 sowie der Ausschluss von Entwicklungsmöglichkeiten wie sie im geplanten „Änderungsbereich I“ möglich sind. Damit besteht die Gefahr eines weiteren unverantwortlichen Flächenverbrauches, welcher die natürlichen Funktionen des Bodens als Lebensraum für umfassendes Bodenleben, Wasserspeicher, als Basis für die Agrarnutzung, als Grundlage für die Entwicklung von Fauna, Flora und Funga, Ort der Kalt- und Frischluftentstehung sowie notwendiger Standort für Lehre und Forschung erheblich beeinträchtigt bis zerstört.
Dabei erhöht sich bekanntlich die ökologische Bedeutung durch die weiträumige und länderübergreifende Einordnung zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges. In unmittelbarer Nähe befindet sich das zwischen 38,00 und 40,00 ha große Naturschutzgebiet „Helme bei Martinsrieth sowie das FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134), welches ein Raum „aus 6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ umfasst.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/helme-niederung

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/helme-bei-martinsrieth

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung-.html

Der mit „Ja 23 Nein 2 Enthaltung 2 Befangen 0“ angenommene Beschluss zum Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ Stadt Sangerhausen weist auf Seite 4 ein Plangebiet mit einer Größe von ca. 138,60 ha aus.

In der Gesamtbetrachtung der Region und der Ortslage hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer Freihaltung aller unbebauten Flächen für dringend geboten. Dem entsprechen jedoch der Entwurf zum „Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan“ nur zum Teil und der Entwurf zum Auslegungsbeschluss B-Plan 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ in keiner Weise.

Aus diesen Gründen heraus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Schutz, den Erhalt und eine nachhaltige Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes zwischen den Städten Nordhausen und Sangerhausen. Um das zu ermöglichen sind nicht nur weitere Verbauungen zu unterlassen, sondern endlich Rückbaumaßnahmen und damit verbundene Flächenentsiegelungen anzugehen.
In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch sowie weiträumigen und länderübergreifenden Verknüpfung des Gesamtgebietes zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf folgende sehr wichtige Veranstaltungen hinweisen:

Samstag, den 31.10.2026, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee
bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 23.01.2027, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, der Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und dem NaturFreunde Deutschlands, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
im Bereich der Gemeinde Südharz mit Aufenthalten am Weinberg, am Wurmberg, am Bauerngraben/Glasebach/Periodischen See mit Mittagspause am Parkplatz Bauerngraben, im Roßlaer Gemeindewald und am Gebiet Hoher Kopf.
Für das leibliche Wohl ist am Parkplatz Bauerngraben mit Kesselgulasch aus der Gulaschkanone gesorgt. Daher bitte schriftliche Anmeldung der Portionen bis zum 10.01.2027 an die Mailanschrift prosuedharz@web.de
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Roßla
Dauer: ca. 5 Stunden

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.08.2026

Fotos & Videos: Andreas Liste

Stellungnahme zur der vom Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH am 22.01.2026 gefertigten Machbarkeitsstudie „Renaturierung der Klia“

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
Hierzu sei aus folgender Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 02.03.2025 zitiert, welche die komplexen Sichtweisen der vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umweltvereinigung widerspiegelt:

„AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Die schützenswerte und geschützte Geiselaue bei Merseburg stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes.
Daher genießt dieser sehr bedeutsame Landschafts- und Naturraum einen sehr vielfältigen Schutzstatus:

  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Geiselaue“ – 164,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ – 52,00 ha
  • Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiet “Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144) – ca. 59,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg79.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/untere_geiselniederung.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/geiselniederung-westlich-merseburg-.html

https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0144.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das LSG, NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 01.03.2025, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.
Der AHA erläuterte an dieser Stelle seinen am 07.01.2002 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“, welches auf eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia abzielt.
Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Erfreulicherweise haben zum Thema Machbarkeitsstudie „Kliarenaturierung“ auf Einladung der Stadtverwaltung Merseburg mehrere Beratungen stattgefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiter die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klia dringend geboten und orientiert darauf, dies in weiteren Beratungen der Stadtverwaltung Merseburg thematisieren zu können.

In dem Zusammenhang gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine „Stellungnahme zur Präsentation des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH am 21.10.2024 zur Renaturierung der Klia“ ab, worin sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung grundsätzlich zu folgenden Positionen dazu bekennt, Zitat:

Vom Grundsatz her begrüßenswert. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zur Fortsetzung bzw. Schaffung von neuen Störungen bzw. Behinderung der Möglichkeit naturnaherer Entwicklungen führen. Ein Naturerkenntnispfad empfiehlt es sich a) entlang bestehender Wege zu entwickeln und b) die Route und Standorte sollten zusammen mit Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung zu entstehen. Zudem erscheint die Verwendung nummerierter Steine mit QR-Quode mit Begleitbroschüren mit geringer Schutzgebühr und Karte sinnvoll zu sein. Damit reduziert sich der Kosten- und Unterhaltungsaufwand sowie die Gefahr von Vandalismus.
Störende bzw. zerstörerische Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt sind abzulehnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich an im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken und dabei ebenfalls das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ zu nutzen.“, Zitat Ende

Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar. Der AHA bekräftigte hier seine Überlegungen eine wissenschaftliche Prüfung der Möglichkeiten zur Renaturierung des Geiselabflusses vorzunehmen. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen.
In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die noch deutlich erkennbaren Folgen der grundlosen Abholzungen von zahlreichen Bäumen und Sträuchern in Augenschein. Dabei zerstörte man große Teile der Gehölzflächen. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.

Mit Sorge stellten die in den vergangenen Jahren Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung im Nordostbereich des LSG, NSG und FFH-Gebietes, unweit des Ulmenweges, aber auch im Bereich der Rudolf-Bahro-Straße, fest. Hier gilt es nicht nur unverzüglich umfassende und vollständige Beräumungen vorzunehmen, sondern Maßnahmen zur Verhinderung einer Neuvermüllung zu ergreifen.

Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des LSG, NSG und des FFH-Gebietes konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Erholung des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Biotope feststellen. Reste der Folgen der massiven Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf aus dem Jahr 2016 waren aber immer noch zu sehen. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des LSG, NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung – insbesondere in den Sommermonaten – stark erhöht.
Entlang der Geisel hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner weiter aktuellen Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und -bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.

In diesem Jahr konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise keine diesbezüglichen Aktivitäten entdecken bzw. feststellen. Jedoch haben die obengenannten Vorschläge des AHA keinesfalls an Aktualität verloren.
Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen.
Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.
Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.
Im Bereich des Klyegrabens zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sein am 06.06.2005 verabschiedetes Dokument „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielt.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2026/08/klyegraben.pdf

Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass von der einstigen Streuobstwiese noch drei ältere Birnen erhalten geblieben sind. Daher scheint es nunmehr sinnvoll zu sein, die erfreuliche naturnahe Entwicklung in dem gegenwärtigen räumlichen Umfang weiter zuzulassen bzw. zu befördern sowie die nordöstlich angrenzende Wiese unregelmäßig und partiell zu mähen.
Eine derartige positive Entwicklung ist auch in südwestlicher Richtung erkennbar. Die nachhaltige Wirkung lässt bei einer entsprechenden räumlichen Ausweitung verbessern.
An der Nahtstelle zwischen Wiese und Ackerfläche schlägt der AHA nunmehr die Pflanzung von Weiden oder bzw. und Obstgehölzen vor, welche im Rahmen von öffentlichen Arbeitseinsätzen in den Boden gelangen können. Gleiches gilt für Pflege und Betreuung. Auf einer gemessenen Länge von ca. 241,31 m und einen Pflanzabstand von 10,00 m besteht ein Bedarf von ca. 25 Bäumen. Im Falle des Einbringens von Weiden erscheint es sinnvoll zu sein Steckhölzer zu verwenden und diese dann schnitt- und pflegetechnisch zu Kopfweiden zu formen. Somit besteht die Möglichkeit eine angemessene Abgrenzung zwischen Wiese und Agrarfläche entstehen zu lassen sowie eine ökologische Aufwertung dieses Bereiches am Rand der Klyegrabenaue zu ermöglichen.

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Geiselaue“ – 164,56 ha, des Naturschutzgebietes (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ – 52,00 ha sowie des Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebietes “Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144) – ca. 59,00 ha sowie des im LSG eingegliederten Gebietes des Klyegrabens und eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des LSG, des NSG und des FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das LSG, das NSG und das FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zeitnah umzusetzen.“, Zitat Ende

Auf der Basis dieser Feststellungen sowie der Stellungnahme vom 02.12.2024 zur Präsentation des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH am 21.10.2024 zur Renaturierung der Klia bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme zu der vom Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH am 22.01.2026 gefertigten Machbarkeitsstudie „Renaturierung der Klia“:

I. Grundsätzliches

Auf Grundlage der vorgenannten Ausführungen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung folgender Punkte für dringend geboten:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwick lungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für die Klia und ihr Umfeld
  • Vorschläge zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Pilzwelt, der vorhandenen Infrastruktur und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Feststellung des bestehenden Wegenetzes im Bereich der Klia Interesse der Nutzung für den sanften Tourismus in Form von Rad- und Wanderwegen im unversiegelten Zustand
  • Prüfung der Möglichkeit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Klia“ in Fortsetzung des LSG „Geiseltal“ und in Anbindung an das LSG „Saale“ mit Grenzziehung und fachlich-inhaltlichen Schwerpunkten

II. Zu Ausführungen der Machbarkeitsstudie

Zu 4 Maßnahmenkonzept und Machbarkeitsuntersuchung

Vom Grundsatz her begrüßenswert. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zur Fortsetzung bzw. Schaffung von neuen Störungen bzw. Behinderung der Möglichkeit naturnaherer Entwicklungen führen. Ein Naturerkenntnispfad empfiehlt es sich a) entlang bestehender Wege zu entwickeln und b) die Route und Standorte sollten zusammen mit Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung zu entstehen. Zudem erscheint die Verwendung nummerierter Steine mit QR-Quode mit Begleitbroschüren mit geringer Schutzgebühr und Karte sinnvoll zu sein. Damit reduziert sich der Kosten- und Unterhaltungsaufwand sowie die Gefahr von Vandalismus.
Störende bzw. zerstörerische Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt sind abzulehnen. Die kupferbelasteten Schlackesteine sind komplett aus dem gesamten Verlauf des Verlaufes des Fließgewässers zu entfernen.
Der Machbarkeitsstudie fehlt zudem eine Verträglichkeitsuntersuchung im Bezug auf die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere in Umsetzung der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ferner gilt es alles zu unternehmen Gewässerschutzstreifen von beidseitig jeweils mindestens 10,00 m ab jeweiliger Böschungsoberkante zu sichern, um naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen. Dazu gehört ebenfalls Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereiche sukzessiv entwickeln zu lassen, um a) die Entstehung und Entwicklung standortgerechter Fauna, Lora und Funga zu ermöglichen, b) mäandrierende Entwicklungen durch Gehölzpflanzungen nicht zu behindern sowie c) eine standortgerechte Arten- und Strukturvielfalt zu gewährleisten. Dazu gehört ebenfalls Wiesen- und Staudenbereiche nur unregelmäßig zu mähen, um Aussamen sowie arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga zu sichern. Zum Beispiel bieten Blühweisen nicht nur Nahrungsräume für Insekten und Spinnen, sondern verbessern das Stadtbild und dienen einer standortgerechten Umweltbildung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich an im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken und dabei ebenfalls das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ zu nutzen.

Zu Abschnitt I: Rudolf-Breitscheid-Platz/ Wehr am Gotthardteich

Erfreulicherweise ist eine Planung eines asphaltierten Fahrradweg wegefallen. Trotzdem bleiben folgende Hinweise erhalten bzw. kommen hinzu:

  • Die Klia benötigt genug Raum, um Überflutungen aufzufangen.
  • Der Gesamtraum des Überlaufes gilt es im Gesamtbereich in eine Art Sohlgleite umzugestalten, um die ökologische Durchlässigkeit zu verbessern
  • Den Brückenraum gilt es mit Unterschlupfen und Nistgelegenheiten – z.B. für Fledermäuse, Mehlschwalbe, Wasseramsel – vor ca. 10 Jahren Sichtung -, Insekten und Spinnen zu versehen
  • Das Rohr der nicht mehr genutzten Wasserleitung unter Brücke gilt es zu entfernen.
  • Klärung, was es mit der „Einleitstelle EL 157 unter der Brücke“ auf sich hatte. Eine Einleitung von ungeklärten Abwässern gilt es auszuschließen.

Eine mögliche Sitzgelegenheit an der Kliapassage gilt es unversiegelt sowie als Kies- und bzw. oder Wiesenfläche zu entwickeln. Letzteres bildet zum Beispiel für Insekten Nahrung und Unterschlupf, trägt zur Verbesserung des Stadtklimas und -bildes bei. Zudem ist ein besserer barrierefreier Zugang zum Gewässer gewährleistet, was sich zudem besser für Bildungs- und Erfassungsaktivitäten eignet.

Zu Abschnitt 2 Gotthardteich bis Brücke Bahnhofstr.

Hier findet eine Fortsetzung der Uferversiegelung statt, was es unbedingt zu unterlassen gilt. Ferner droht eine weitere bauliche Einschränkung des Kliaverlaufes, welcher ohnehin schon schmal genug ist. Stattdessen ist zu prüfen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei. Dazu sind jedoch umfassende Entsiegelungsmaßnahmen erforderlich und ggf. die Einrichtung einer Sohlgleite mit recycelten Naturgestein zu untersuchen.

Zu Abschnitt 3 Brücke Bahnhofstraße

Hier ist zu prüfen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Den Brückenraum gilt es mit Unterschlupfen und Nistgelegenheiten – z.B. für Fledermäuse, Mehlschwalbe, Wasseramsel – vor ca. 10 Jahren Sichtung -, Insekten und Spinnen zu versehen
Dazu sind jedoch umfassende Entsiegelungsmaßnahmen erforderlich und ggf. die Einrichtung einer Sohlgleite mit recycelten Naturgestein zu untersuchen.

Zu Abschnitt 4 Bahnhofstr. bis Hälterstr.

Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum in dem schmalen Verlauf der Klia neue bauliche Eingriffe stattfinden sollen. Ferner droht eine weitere bauliche Einschränkung des Kliaverlaufes, welcher ohnehin schon schmal genug ist. Zudem widerspricht auch das Vorhaben dem Anliegen einer Renaturierung der Klia. Neben der Gefahr des Vandalismus ist mit Vermüllung zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine Einhaltung der die besonderen Kriterien für Wasserspielplätze nicht möglich sind.

https://www.hst-spielgeraete.de/regeln-fuer-die-nutzung-von-wasserspielplaetzen:_:47.html

Stattdessen ist zu prüfen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.

Eine Überwindung des Kleinwehres mit einer Sohlgleite ist vom Grundsatz zu begrüßen. Jedoch gilt es auch Möglichkeiten der Mäandrierung durch Eintrag von Störsteinen und -hölzern zu prüfen.

Zu Abschnitt 5 Brücke Hälterstraße

Der Brückendurchlass ist zu vergrößern und so weit wie möglich von Ufer- und Sohlverbauungen zu befreien. Dies trägt zudem zum verbesserten Durchfluss von Wasser bei. Besonders wichtig bei Hochwasserlage. Ferner gilt es den neu geschaffenen Brückenraum mit Unterschlupfen und Nistgelegenheiten – z.B. für Fledermäuse, Mehlschwalbe, Wasseramsel – vor ca. 10 Jahren Sichtung -, Insekten und Spinnen zu versehen.
Ferner gilt es den Sinn und Zweck der Einleitstelle „EL 156“. Eine Einleitung von ungeklärten Abwässern gilt es auszuschließen.

Zu Abschnitt 6 Hälter- bis Seffnerstr/ Abschnitt 7 Brücke Seffnerstraße

Hier gilt es der Klia mehr Raum zur Entwicklung zu geben und die Entfernung aller Sohl- und Uferbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Der zusätzliche Raum ermöglicht zudem eine verbesserte Aufnahme von Hochwasser.
Im Bereich der Brücke Seffnerstraße erscheint es sinnvoll zu sein die Pflasterung durch eine lockere Sohlgleite aus recycelten Naturgestein zu ersetzen.

Zu Abschnitt Abschnitt 8 Seffner- bis Christianenstr.

Vom Grundsatz sind die Überlegungen zu begrüßen. Hier sollte ein weitgehend störungsfreier Entwicklungsraum entstehen. Daher sind Baulichkeiten und die Unterbringung von Sitzmöglichkeiten und anderen Fremdbauwerken an bzw. in der Aue und dem Gewässerkörper auszuschließen.

Zu Abschnitt 9 Brücke Christianenstr.

Hier gilt es der Klia mehr Raum zur Entwicklung zu geben und die Entfernung aller Sohl- und Uferbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Der zusätzliche Raum ermöglicht zudem eine verbesserte Aufnahme von Hochwasser.

Zu Abschnitt 10 Christianenstr. bis Weinberg

Vom Grundsatz her sind „Grüne Klassenzimmer“ zu begrüßen. Dabei gilt es zu beachten, dass Natur, Umwelt und Landschaft keinen Schaden nimmt sowie mit umfassenden Vandalismus zu rechnen ist. Daher gilt es sich noch umfassend über Sinn, Standort und Ausgestaltung eines „Grünen Klassenzimmers“ zu verständigen.
Zudem gestaltet sich gute und nachhaltige Umweltbildung durch Erleben von Umwelt, Natur und Landschaften in naturnahen bzw. naturnaheren Räumen bzw. in entsprechenden Entwicklungsräumen im konkreten Fall. Der Abschnitt der Klia bietet sich für eine Mäandrierungsentwicklung durch Einbringung von Störhölzern- und steinen.

Zu Abschnitt 11 Brücke Weinberg

Hier gilt es der Klia mehr Raum zur Entwicklung zu geben und die Entfernung aller Sohl- und Uferbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Der zusätzliche Raum ermöglicht zudem eine verbesserte Aufnahme von Hochwasser.
Zudem gilt es den vollständigen Rückbau der alten Bahnbrücke samt Fundamente, Ufer- und Sohlbefestigungen anzugehen, um der Klia mehr Raum zurückzugeben.

Zu Abschnitt 12 Weinberg bis zur Saale-Mündung

Das Anliegen muss es sein, den Raum zu nutzen, um durch Eintrag von Störhölzern und steinen eine Mäandrierung zu initieren sowie bei Platzmangel die Sohlschwellen durch Sohlgleiten, bestehend aus recycelte Steinen, zu ersetzen. Es gilt jedoch umfassend zu prüfen wie eine bessere ökologische Einbindung der Kliaaue, des Geländes der früheren Papierfabrik Merseburg sowie der Saaleaue möglich ist.
Ggf. ist das nur bzw. auch über Rückbaumaßnahmen zu schaffen. Die gegenwärtige Machbarkeitsstudie beantwortet diese Frage gar nicht.

III. Weitere Anmerkungen & Zusammenfassung

Die Machbarkeitsstudie „Renaturierung der Klia“ des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH vom 22.01.2026 enthält durchaus sehr interessante Ansätze zur Entwicklung der Klia und ihrer Restaue. Jedoch sind zu viele Neuverbauungen und damit weitere Einschränkungen in Raum und Entwicklung der Klia enthalten. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert eine Renaturierung der Klia eine Einräumung und Aufweitung des Gewässer- und Entwicklungsraumes, einen Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art sowie in dem ein- und untergeordnet Möglichkeiten für Naherholung, Tourismus und Umweltbildung zu entwickeln, was aber nicht neue bzw. fortgesetzte negativen Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt zur Folge haben darf. Es gilt einen verbesserten Biotop- und Grünverbund, eine ökologische Durchlässigkeit des Fließgewässers und seiner Aue zu entwickeln sowie Kalt- und Frischluftentstehung und -verteilung zu ermöglichen.
Dazu gilt es u.a. die weitgehend ermittelten Eigentumsverhältnisse zu nutzen, um rechtzeitig und vollumfänglich alle Maßnahmen abstimmen zu können. Dazu ist aber auch erforderlich ökologische, räumliche, hydrologische und urbane Ausgangsdaten zu ermitteln und ggf. neu zu erfassen, auszuwerten und darauf aufbauend eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 525 629 45
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.07.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster und der Elbe ein

Die Schwarze Elster – einst ein lebendiger, mäanderreicher Fluss mit artenreichen Auenlandschaften – steht heute exemplarisch für die tiefgreifenden Eingriffe des Menschen in Natur und Umwelt. Über Jahrzehnte hinweg haben Flussbegradigungen, Bergbau, Wasserbau und klimatische Veränderungen das Gesicht dieses einzigartigen Lebensraumes grundlegend verändert.
Doch wie sieht der aktuelle Zustand wirklich aus? Welche Folgen haben historische und neue Eingriffe für Natur, Wasserhaushalt und Artenvielfalt? Und welche Wege gibt es hin zu einer naturnahen Entwicklung dieses bedeutenden Fluss- und Auensystems?

Am Samstag, dem 25.07.2026, führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. AHA die Fahrradexkursion entlang der Schwarzen Elster von Falkenberg (Elster) nach Lutherstadt Wittenberg durch.
Der folgende Bericht der Fahrradexkursion beleuchtet die komplexen Zusammenhänge, benennt Herausforderungen und zeigt Perspektiven für einen nachhaltigen Schutz der Schwarzen Elster auf. Er macht deutlich, warum ein ganzheitliches, länderübergreifendes Handeln dringend erforderlich ist – und welche Rolle engagierte Naturschutzarbeit dabei spielt.

Fotos: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Diese Themen sind Inhalt einer ca. fünfstündigen Fahrradexkursion am Samstag, dem 01.08.2028, entlang bzw. durch die Auen der Zorge ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz und endet am Bahnhof Berga-Kelbra.

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch Fragen zur Fahrradexkursion bzw. Interesse an die AHA-Arbeit hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.07.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen dazu. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Diese Umwelt, Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.

Die 181,00 km lange Schwarze Elster mit einem Einzugsgebiet von 5.705,00 km² , welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau-Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Bereits die Ausbaumaßnahmen in den 50er und 60er Jahren des 19. Jahrhundert haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, zu massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen geführt und bilden eine sehr entscheidende Grundlage für verheerende Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster. Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen. Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt. Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Dipl. Biol. Michael Unruh beschrieb die Entwicklung der Schwarzen Elster in seinem Beitrag „Zur Wassermolluskenfauna im Gebiet der unteren Schwarzen Elster (Sachsen-Anhalt) (Mollusca: Gastropoda et Bivalvia)“ vom 01.07.2023, auf den Seite 3 und 4 folgendermaßen, Zitat:

Nutzungsgeschichte von Schwarzer Elster, Neugraben und Landlache: „…der einst fischreichste Fluss Mitteldeutschlands war mit seinen schönen Mäanderbögen und zahllosen Altwässern bis zur beginnenden Regulierung im 19. Jahrhundert wegen der vielen und großen Welse berühmt.“ (MLU 2014). Die erste großflächige Flussregulierung, welcher zahlreiche Mäander zum Opfer fielen, erfolgte nach Max von dem Borne (1882, zit. nach MLU 2014) im Jahre 1882. Der zweite massive Ausbau begann nach dem Zweiten Weltkrieg und zog sich mit Unterbrechungen bis 1969 hin. Diese Phase der Flussregulierung hatte zur Folge, dass neben der Flussbegradigung auch die verbliebenen Mäander beseitigt wurden, uferseits erfolgte vollständige Eindeichung. Infolge dessen kam es zur verstärkten Sohlerosion, die mit dem Einbau von Sohlschwellen oberhalb der Stadt Jessen abgepuffert werden sollte. Zwischen Schweinitz und Jessen sind die Ufer der Schwarzen Elster fast durchgängig mit Wasserbausteinen bzw. Schotter befestigt, der Abschnitt von Jessen bis zur Mündung blieb dagegen ohne Sohl- und Uferverbau. Das Hyporheal (Gewässersohle), über weite Strecken uniform und strukturarm, wird abschnittsweise infolge verminderter Sohlschubspannung heterogen. Innerhalb dieser Segmente wechseln sich Kolke, Wechselwasserzonen und Bereiche unterschiedlicher Kornfraktionierung ab. Sie sind in Kombination mit emers und submers wachsenden Hygrophyten Rückzugshabitate für Fische und Wirbellose. In qualitativer und quantitativer Hinsicht limitiert, eignen sich diese Bereiche auch als Initiale möglicher Dispersion von Muscheln und Schnecken.“, Zitat Ende

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/114134/1/hercynia_volume_56_6465.pdf

Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH beschreibt die Entwicklung der Gegend um Plessa, Lauchhammer und Schwarzheide zusammengefasst folgendermaßen, Zitat:

Die Gegend um Plessa, Lauchhammer und Schwarzheide war vor Beginn der Bergbautätigkeit durch Kiefernwälder geprägt. Die Schwarze Elster verlief vielarmig in den weiten Sümpfen der Niederung. Der Reichtum dieser spärlich besiedelten Gegend bestand neben Ton- und Braunkohlen, aus ausgedehnten Raseneisenerzvorkommen. Um 1850 setzte der Braunkohlenbergbau nördlich der heutigen Stadt Lauchhammer ein.
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts brach die Blütezeit der Kohleindustrie an. Es entstand eines der größten zusammenhängenden Tagebaugebiete der ehemaligen DDR. Um an tiefer liegende Kohleflöze zu gelangen, wurde das Grundwasser abgesenkt. Der Fluss Schwarze Elster wurde reguliert und zum Hauptvorfluter für die Braunkohlenindustrie. Seit dem Ende der Braunkohle-Ära Anfang der neunziger Jahre steigt das Grundwasser allmählich wieder auf vorbergbauliches Niveau.“, Zitat Ende

Nunmehr setzen das brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) in Zusammenarbeit mit dem Landesanglerverband ein Projekt um, bei dem beide Organisationen eine Stützrampe unterhalb der Brücke Plessa in den Flusslauf bauen möchten. Dafür ist geplat mehr als 200 Tonnen Wasserbausteine in das Flussbett einzubringen und abschließend mit einer Kiesschicht abzudecken. Der Wasserstand oberhalb der Schwelle soll somit eine Anhebung des Wasserstandes um bis zu 30 Zentimeter erfahren.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauwerk-im-fluss-rampe-aus-200-tonnen-steinen-soll-schwarzer-elster-helfen-15861871.html

https://www.welt.de/regionales/berlin/article6a5f64562937e4865893e809/rampe-aus-200-tonnen-steinen-soll-schwarzer-elster-helfen.html

https://www.mz.de/panorama/rampe-aus-200-tonnen-steinen-soll-schwarzer-elster-helfen-4289015

https://www.dernewsticker.de/news.php?id=560367

Der Landesdienst Brandenburg schreibt dazu am 21.07.2026 folgendes, Zitat:

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat in Zusammenarbeit mit dem Landesanglerverband Brandenburg den Bau einer Stützschwelle in der Schwarzen Elster unterhalb der Brücke Plessa (Ortrander Straße) im Landkreis Elbe-Elster angekündigt.
Ziel der Maßnahme sei es, den Wasserstand im Bereich der Hammergrabenmündung moderat anzuheben und damit die Lebensbedingungen für Fische sowie die Wasserstände im angrenzenden Auenwald zu verbessern, teilte das LfU am Dienstag mit. Hintergrund der Maßnahme sind Wasserstandsverluste, die im Zuge der Beräumung von Eisenhydroxid-Schlamm in der Schwarzen Elster aufgetreten sind. Dies hatte im Vorjahr zu einer durchschnittlichen Absenkung der Sohle um 40 bis 50 Zentimeter zwischen Plessa und Kahla geführt und nachfolgend auch den Wasserspiegel in der Strecke gesenkt. Die Bauarbeiten beginnen am 22. Juli und sollen noch im Juli abgeschlossen sein. Für das Bauwerk werden über 200 Tonnen Wasserbausteine in Form einer Rampe in das Flussbett eingebracht und abschließend mit einer Kiesschicht abgedeckt.
Diese Bauweise soll neben der Wasserstandserhöhung auch eine wichtige Habitatfunktion für die für die Schwarze Elster charakteristischen Fischarten wie Barbe, Rapfen und Flussneunaugen sichern. Durch das Bauwerk wird der Wasserstand oberhalb der Schwelle um bis zu 30 Zentimeter angehoben. Die Initiative des Landesanglerverbandes habe wesentlich zur Projektentwicklung beigetragen, so das LfU.“, Zitat Ende

https://www.dernewsticker.de/news.php?id=560367

Diese Baumaßnahme stellt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitere punktuelle bauliche Eingriffe in die Schwarze Elster dar, deren Auswirkungen auf das gesamte Fluss- und Auensystem noch nicht absehbar sind, dem Fluss kein Stück mehr Naturnähe bringt und zudem zu keinem Tropfen mehr Wasser führt. Dabei gehört es zum Allgemeinwissen, dass die massiven und flächendeckenden Tagebautätigkeiten – insbesondere der jahrhundertelange Braunkohleabbau – nicht nur Landschaften, Natur und Umwelt beeinträchtigte, sondern auch gigantische Grundwasserabsenkungen zur Zerstörung des gesamten Wasserhaushaltes führte.
Zudem verursachten die Abbaumaßnahmen eine Entstehung von vielfältigen eisenbelastetem Wasser, was u.a. den Fließgewässern Spree und Schwarze Elster zuströmt. Wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12288 – Untersuchungen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH zur Eisenocker- und Sulfatbelastung der Spree, vom 22. 02. 2013 aufzeigt, ist das Problem jahrzehntelang bekannt. Zu den Verantwortlichkeiten führte sie damals aus, Zitat:

Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bewirtschaftung der Fließgewässer 1. Ordnung, zu denen die Spree und die Kleine Spree gehören, obliegt in ihrer hoheitlichen Zuständigkeit den Ländern. Die aktuelle und zukünftige Belastung der Spree hat vielschichtige Ursachen. Neben dem schon immer im Boden vorhandenen Eisen (sogenannte geogene Grundbelastung) wirken mehr als 100 Jahre Braunkohleabbau in der Lausitz.
Beim Braunkohlebergbau ist dabei zwischen der Verantwortung des aktiven Bergbaus, des Bergbaus ohne Rechtsnachfolge (in Zuständigkeit der Länder) und dem Sanierungsbergbau der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zu unterscheiden.
In Kenntnis der komplexen Situation im Flusseinzugsgebiet mit der bergbaulichen Beeinflussung wurde bereits im Jahr 2000 die länderübergreifende Arbeitsgruppe Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße unter Beteiligung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebildet, die aus hoheitlicher Sicht die Grundsätze für die Flussgebietsbewirtschaftung erarbeitet und in Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Landesbehörden untersetzt. In diese Arbeitsgruppe ist auch die LMBV aktiv eingebunden.
Die LMBV ist als Projektträger und Unternehmen des Bundes für die Sanierung der stillgelegten Tagebaue und Veredelungsanlagen in der Lausitz und in Mitteldeutschland verantwortlich. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung erfolgt im Rahmen von Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den ostdeutschen Braunkohleländern (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Zum 1. Januar 2013 ist das Verwaltungsabkommen V Braunkohlesanierung (VA V BKS) in Kraft getreten. Über die Projekte, die im Rahmen der Braunkohlesanierung konkret umzusetzen sind, wird im Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) entschieden. Mitglieder im StuBA sind sowohl Vertreter des Bundes als auch der ostdeutschen Braunkohleländer.“, Zitat Ende

https://dserver.bundestag.de/btd/17/124/1712444.pdf

Mit der Wasserbehandlungsanlage Plessa möchte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zum „Schutz der Schwarzen Elster durch langfristige Minderung der Eisenbelastung“ beitragen.

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2024/04/LMBV_Infoblatt-WBA-Plessa_20240419_Web.pdf

Hinsichtlich der Wasserknappheit sei zudem u.a. auf die Niederschlagsentwicklung der letzten zehn Jahren in dem Einzugsraum verwiesen.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=48

Der Vergleich mit den Monats-, Jahres- und Jahreszeitenwerte für Temperatur, Niederschlag und Sonnenschein im längeren Betrachtungszeitraum lässt im Vergleich zum Jahr 2026 weitgehend eine negative Veränderung der Niederschlagsmengen sowie überwiegend eine positive Entwicklung der Temperaturen und der Sonnenscheindauer erkennen:

https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/monatswerte-station.asp?id=10490

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=48

Daraus ist zu schlussfolgern, dass all die obengenannten Faktoren wie die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Hydrologie im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster eine wissenschaftliche, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption erfordern, welche das gesamte Fluss- und Auensystem im Blick haben.
Der Abschlussbericht zum Projekt „Hydro- und Sedimentgeochemie im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster – aus dem Verbundprojekt „Elbe-Nebenflüsse“, Phase II, des BMBF, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1997“ von Prof. Dr. Dres. h.c. German Müller, Dr. Uwe Naumann und Dr. Hansi Schilling, veröffentlicht in „Heidelberger Beiträge zur Umwelt-Geochemie Band 10“ kann dazu eine Basis bilden.

https://edocs.tib.eu/files/e001/243163770.pdf

Im Mittellauf der Schwarzen Elster zeigen die Schutzgebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) FFH-Gebiet „Mittellauf der Schwarzen Elster 4446-301 / FFH-Nr. 495 und 4345-303 / FFH-Nr. 629“ (3.157,00 ha); „Alte Elster und Riecke“ 4345-301 / FFH-Nr. 73 (2.733,20 ha) und „Fluten von Arnsnesta“ 4245-301 / FFH-Nr. 231 (113,40 ha, die Naturschutzgebiete „Alte Elster und Riecke“ und „Schweinert“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Elsteraue“ (5.953,22 ha), „Elsteraue zwischen Herzberg und Übigau“ (2.118,64 ha) und „Kiebitzer Baggerteich“ (179,59 ha) die Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit aus.

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittellauf-schwarze-elster/#

https://mleuv-daten.brandenburg.de/n/natura2000/managementplanung/73-80-231-495-509-553-629/FFH-Mittellauf-SchwarzeElster-Managementplan.pdf

https://mleuv-daten.brandenburg.de/n/natura2000/managementplanung/73-80-231-495-509-553-629/FFH-Mittellauf-SchwarzeElster-Managementplan-Kurzfassung.pdf

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/fauna-flora-habitat-gebiete/erlaeuterungen

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittellauf-der-schwarzen-elster

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212832

https://mleuv-daten.brandenburg.de/n/lsg-elsteraue/topografische-karten/tk-m-33-15-b-a-uebigau-teilflaeche-i.pdf

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsgschweinert_2016

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_arnsnesta/2

Im Unterlauf der Schwarzen Elster und im Mündungsgebiet in den staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, welcher ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern entwässert und seine Aue entsprechend prägt, drücken zahlreiche europäische und nationale Schutzgebiete die Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit aus.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dazu zählen das ca. 527,00 ha FFH-GEBIET “UNTERE SCHWARZE ELSTER“ (EU-CODE: DE 4143-301, LANDESCODE: FFH0071), das ca. 3.921,00 ha große EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “MÜNDUNGSGEBIET DER SCHWARZEN ELSTER“ (EU-CODE: DE 4142-401 LANDESCODE: SPA0016) sowie des 442,00 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Schwarze Elster“.

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/untere-schwarze-elster

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/muendungsgebiet-der-schwarzen-elster-.html?page=1&keyword=

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/muendungsgebiet-der-schwarzen-elster

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-schwarze-elster

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/untere-schwarze-elster.html?pn_note=removed&send=Ablehnen

Eine umfassende Beschreibung dieser Schutzgebiete ist den wissenschaftlichen Artikeln der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“: 1. Vegetation“ (Guido Warthemann, Birgit Krummhaar) und „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 2. Fauna“ (Klaus-Jürgen Seelig, Bernd Simon, Uwe Zuppke) zu entnehmen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/34_Jg_1997_N-LSA_Heft_1.pdf

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/34289

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34289/file/seelig_et_al_1997_nsg.pdf

Hier gilt es neben der Beachtung der zahlreichen europäischen und nationalen Schutzgebiete ebenfalls die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei der Artikel 1, 2, 4 und 5 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus, zu berücksichtigen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

In dem gesamten Kontext betrachtet hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die aktuellen Baumaßnahmen in der Schwarzen Elster im Bereich Plessa nicht geeignet eine nachhaltige und naturnahere Entwicklung der Schwarzen Elster zu ermöglichen, welche die geologischen und ökologischen Gesichtspunkte ordnungsgemäß berücksichtigen.
Daher fordert der vom Umweltbundesamt im Jahre 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche den gegenwärtigen Zustand, die notwendigen Schlussfolgerungen sowie Vorschläge zur Entwicklung und zum Schutz der Schwarzen Elster enthalten muss.
Dabei bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander einen sehr vielfältigen, bedeutsamen und schützenswerten Bestandteil des Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.

Im Rahmen einer vom gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für den Samstag, den 25.07.2026, organisierten ca. achtstündigen Fahrradexkursion entlang der Schwarzen Elster und der Elbe zwischen der Stadt Falkenberg (Elster) und der Lutherstadt Wittenberg möchte der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein anhand der zu besichtigenden Situation vor Ort seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt, zur Entwicklung und Betreuung der Schwarzen Elster darlegen.
Die Fahrradexkursion beginnt um 10.00 Uhr in Falkenberg (Elster), Ecke Friedrich-Engels-Straße/Bahnhofstraße, unweit des Bahnhofs und endet am Bahnhof Lutherstadt Wittenberg.
Ferner findet die Fahrradexkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Inhaltlich bilden ferner der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Stadt Falkenberg (Elster) und der Mündung in die Elbe bei Zahna-Elster erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes, die Arbeitshauptschwerpunkte. So soll es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster und der Elbe bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.07.2026

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung des Gesamtraumes zwischen den Städten Nordhausen und Sangerhausen für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 213,00 km² beraten können.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen, Abbaumaßnahmen von Gips und Eingriffen in den Wald- und Wiesengebieten sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

Nunmehr droht ein weiterer massiver Eingriff in dem Einzugsgebiet von Helme, Gonna und südlich des Südharzes. Ein Gebiet, welches von Agrar-, Wiesen-, Stauden-, Gehölz-, Fluss- und Auenlandschaften geprägt ist, soll nach Willen eines am 21.05.2026 vom Stadtrat Sangerhausens nicht öffentlich gefassten Beschlusses auf maximal 130,00 ha Agrarfläche eine Ansiedlung der Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG einer Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. mit Sitz in Haifa erfolgen.
Diese Informationen beruhen auf mehreren Medienberichten, während Politik und Verwaltung der Stadt Sangerhausen eine notwendige Transparenz vermissen lassen.

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/ruestungsfirma-industrieflaeche-verhandlungen-4249029

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/rustungsfirma-in-sangerhausen-so-positionieren-sich-die-fraktionen-vor-der-entscheidenden-stadtratssitzung-4250156

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/widerstand-gegen-moglichen-rustungszulieferer-in-sangerhausen-wachst-4250400

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/konkurrenz-aus-nordhausen-wie-man-in-thuringen-auf-die-ansiedlungsplane-einer-rustungsfirma-in-sangerhausen-blickt-4252500

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/nach-stadtratsbeschluss-israelische-rustungsfirma-soll-sich-in-sangerhausen-ansiedeln-4254694

https://www.mz.de/mitteldeutschland/wirtschaft/grossansiedlung-diese-rustungsfirma-will-in-sangerhausen-ein-werk-bauen-4254827

https://www.mz.de/newsletter/wirtschaft/rustung-als-jobmotor-sachsen-anhalt-vor-grosser-ansiedlung-4257084

https://www.onvista.de/aktien/unternehmensprofil/ELBIT-SYSTEMS-LTD-Aktie-IL0010811243

https://elbitsystems-de.com/wer-wir-sind/ueber-uns

https://elbitsystems-de.com/wer-wir-sind/historie

https://www.elbitsystems.com/segments

https://buergerinfo.sangerhausen.de/si0056.asp?__ksinr=2215

https://sangerhausen.de/aktuelles/3437-bericht-des-oberbuergermeisters-zur-heutigen-stadtratssitzung-12

Das mutmaßliche Planungsgebiet gehört mit Ackerzahlen von 55 bis über 75 zu den wertvollsten Ackerböden der Region.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Schon das ist ein entscheidender Grund diesen Teil der Agrarlandschaft für eine arten-, struktur- und kulturreiche Agrarnutzung zu erhalten und zu entwickeln. Zudem dienen derartige Flächen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, wichtiger und potentieller Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen. Zudem ordnen sich Agrarflächen eher in das Landschaftsbild ein, als verbautes Land.
Nach gegenwärtigen länderübergreifenden Erkenntnissen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt ist dieses Agrargebiet potentieller Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters.

https://www.bfn.de/artenportraits/cricetus-cricetus

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/arten-lebensraeume/ffh-arten/uebersicht-ffh-arten/feldhamster-cricetus-cricetus

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2018/feldhamster-auf-weiter-flur-im-land-aktiv

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1856aag.pdf

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/1_zool_artenschutz/feldhams_amph/Steckbrief-SPG10_30.06.2020.pdf

Die ökologische Bedeutung erhöht sich durch die weiträumige und länderübergreifende Einordnung zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges. In unmittelbarer Nähe befindet sich das zwischen 38,00 und 40,00 ha große Naturschutzgebiet „Helme bei Martinsrieth sowie das FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134), welches ein Raum „aus 6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ umfasst.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/helme-niederung

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/helme-bei-martinsrieth

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung-.html

Somit sind Pläne des Landkreises Nordhausen in der Goldenen Aue Rüstungsunternehmen anzusiedeln ebenso mit Unverständnis und Sorge zu betrachten.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/nordhausen/industriegebiet-goldene-aue-ruestung-industrie-100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ruestungsindustrie-goldene-aue-nordhausen100.html

https://nordthueringen.de/news/news_lang.php?ArtNr=385319

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Zudem verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die zunehmende Militarisierung des öffentlichen Lebens. Die Einladung an ein israelisches Rüstungsunternehmens ist angesichts der massiven kriegerischen und völkerrechtswidrigen Politik Israels im Nahen und Mittleren Osten mit sehr großem Unverständnis zu betrachten. Ferner vermeldet das „Handelsblatt“ mit Veröffentlichung vom 08.12.2025, dass sich die Nato-Beschaffungsagentur NSPA seit Monaten im Visier von Korruptionsermittlern befindet. „Besonders im Fokus steht dabei die israelische Rüstungsfirma Elbit.“

https://www.handelsblatt.com/politik/international/ruestungsindustrie-korruptionsverdacht-nato-suspendiert-israels-ruestungsriesen/100182053.html

Das sollten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen, der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen sowie der Stadt Sangerhausen sehr wohl im Blick haben.
Die Nähe des einstigen KZ-Mittelbau-Dora, wo das faschistische Hitler-Regime, Häftlinge unter bestialischen und mörderischen Bedingungen, Rüstungsgüter herstellen ließ, zeugt zudem von mangelnder bis fehlender historischer Demut und entsprechendem Umgang mit diesen Verbrechen.

https://www.dora.de

Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen im Rahmen seiner Sitzung folgende zwei Beschlüsse gefasst:

  • Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan
  • Auslegungsbeschluss B-Plan 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“

https://buergerinfo.sangerhausen.de/si0057.asp?__ksinr=2216

https://buergerinfo.sangerhausen.de/vo0050.asp?__kvonr=3162

https://buergerinfo.sangerhausen.de/vo0050.asp?__kvonr=3141

Der mit „Ja 23 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0“ angenommene „Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan“ beinhaltet u.a. folgende Festlegungen auf den Seiten 16/17, Zitat:

Änderungsbereich I
Der Änderungsbereich I umfasst eine Fläche von etwa 271,9 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich westlich der Kernstadt als großes Industriegebiet (GI) dargestellt. Es handelt sich dabei um die Flächen der Planungen zum Industriepark Mitteldeutschland. Die Entwicklung des Industriepark Mitteldeutschland wird an dieser Stelle nicht weiterverfolgt.
Südlich und östlich der Teilfläche I sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Grünflächen, in einem geringeren Maße Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Flächen für Versorgungsanlagen für den damalig an diesem Standort geplanten Industriepark Mitteldeutschland dargestellt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Grünflächen sowie die Versorgungsanlagen werden ohne Zweckbestimmung dargestellt. Nachrichtlich werden innerhalb des Änderungsbereiches I zudem mehrere Umgrenzungen von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in diesem Fall archäologische Kulturdenkmale, verzeichnet. Zudem werden östlich der Gonna sowie im Bereich des Grabens südlich des Helme-Parks Überschwemmungsgebiete nachrichtlich dargestellt.

Änderungsbereich II
Der zweite Änderungsbereich, welcher mit der FNP-Änderung an die geänderten Nutzungsansprüche der Stadt Sangerhausen angepasst werden soll, befindet sich westlich der L 221 bzw. der Gonna. Der Änderungsbereich II umfasst die Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen und beinhaltet eine Fläche von etwa 141,6 ha. Die Fläche ist überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB ausgewiesen. Im Änderungsbereich II befindet sich auf den bundeseigenen Flurstücken 172 und 174 der Flur 19 in der Gemarkung Sangerhausen die Kompensationsmaßnahme A 15 (Anlage von grabenbegleitenden Schonstreifen in Verbindung mit Sträuchern und Sukzessionsflächen (Anlage von Gruppenpflanzung entlang eines Gewässers), welche im Rahmen des Neubauprojektes „BAB A38 Göttingen – Halle/Leipzig, Abschnitt Wallhausen – Sangerhausen Süd VKE 4613“ der BAB 38 planfestgestellt und umgesetzt wurde. Die Fläche wird von der BAB 38 bis zur L 151 im Flächennutzungsplan Stand 2018 als Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB dargestellt.
Nachrichtlich werden innerhalb des Änderungsbereichs II mehrere Umgrenzungen von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in diesem Fall archäologische Kulturdenkmale, dargestellt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt durchaus grundsätzlich die Nutzungsaufhebung für den etwa 271,90 ha großen „Änderungsbereich I“ und schlägt die Entwicklung dieses Gebietes zu einer arten- und strukturreichen Landschaft mit nachhaltiger, arten- und sortenreicher Anbaustruktur, Bereichen mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden sowie mit den Auenbereichen der 65,00 km langen Helme und ihres ca. 17,00 km langen Nebengewässers Gonna. Dabei gilt es das direkte Einmündungsgebiet der Gonna in die Helme mit einzubeziehen. Dies dient der Verbesserung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, des Biotop- und Grünverbundes sowie der Kalt- und Frischluftentstehung und deren Verteilung.
Zudem entspricht eine derartige Entwicklung der der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Dagegen droht mit der Umsetzung des etwa 141,60 ha großen Änderungsbereiches II die Zerstörung von Agrarflächen mit Ackerzahlen von 55 bis über 75 sowie der Ausschluss von Entwicklungsmöglichkeiten wie sie im geplanten „Änderungsbereich I“ möglich sind. Damit besteht die Gefahr eines weiteren unverantwortlichen Flächenverbrauches, welcher die natürlichen Funktionen des Bodens als Lebensraum für umfassendes Bodenleben, Wasserspeicher, als Basis für die Agrarnutzung, als Grundlage für die Entwicklung von Fauna, Flora und Funga, Ort der Kalt- und Frischluftentstehung sowie notwendiger Standort für Lehre und Forschung erheblich beeinträchtigt bis zerstört.
Dabei erhöht sich bekanntlich die ökologische Bedeutung durch die weiträumige und länderübergreifende Einordnung zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges. In unmittelbarer Nähe befindet sich das zwischen 38,00 und 40,00 ha große Naturschutzgebiet „Helme bei Martinsrieth sowie das FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134), welches ein Raum „aus 6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ umfasst.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/helme-niederung

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/helme-bei-martinsrieth

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung-.html

Der mit „Ja 23 Nein 2 Enthaltung 2 Befangen 0“ angenommene Beschluss zum Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ Stadt Sangerhausen weist auf Seite 4 ein Plangebiet mit einer Größe von ca. 138,60 ha aus.

In der Gesamtbetrachtung der Region und der Ortslage hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer Freihaltung aller unbebauten Flächen für dringend geboten. Dem entsprechen jedoch der Entwurf zum „Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan“ nur zum Teil und der Entwurf zum Auslegungsbeschluss B-Plan 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ in keiner Weise.

Aus diesen Gründen heraus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Schutz, den Erhalt und eine nachhaltige Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes zwischen den Städten Nordhausen und Sangerhausen. Um das zu ermöglichen sind nicht nur weitere Verbauungen zu unterlassen, sondern endlich Rückbaumaßnahmen und damit verbundene Flächenentsiegelungen anzugehen.
In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch sowie weiträumigen und länderübergreifenden Verknüpfung des Gesamtgebietes zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.07.2026

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