seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.
Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.
Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.
Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:
Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.
Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale). Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland, Börde und Saale einzusetzen. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine, Liethe und Saale gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen. Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2025 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Position zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.
Als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.
Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2, 4 und 5 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus.
Im gesamten Landschafts- und Naturraum ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 183,80 km aufweist, ein prägender Fluss. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.297,00 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17,00 km lange Kalte Bode und die 23,00 km langen Warmen Bode – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die 413,00 km lange Saale.
Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.
Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr Sorge Pläne der Stadt Aschersleben aufgenommen auf einer 355,00 ha großen Agrarfläche ein „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland“ zu entwickeln bzw. zu errichten. Dazu hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben u.a. bereits folgende Beschlüsse gefasst:
Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes im Kooperationsgebiet vom 27.11.2024, Vorlagenummer: VIII/0047/24
Grundsatzbeschluss zum Aufbau einer Organisationsstruktur für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes vom 25.02.2026, Vorlagenummer: VIII/0257/25
Schon das ist ein entscheidender Grund diesen Teil der Agrarlandschaft für eine arten-, struktur- und kulturreiche Agrarnutzung zu erhalten und zu entwickeln. Zudem dienen derartige Flächen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, wichtiger und potentieller Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen. Zudem ordnen sich Agrarflächen eher in das Landschaftsbild ein, als verbautes Land. Nach gegenwärtigen des Landes Sachsen-Anhalt ist dieses Agrargebiet potentieller Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters.
Im Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde gilt es die Arten- und Strukturvielfalt nicht nur zu erhalten, sondern zu erweitern. Dafür haben auch die Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland eine sehr große Verantwortung zu tragen. Insofern sind Planungen unverantwortlich eine 355,00 ha großen Agrarfläche für ein „Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland“ zu verplanen und womöglich auch zu verbauen. In dem Blickfeld betrachtet erscheinen dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Rechtfertigungsversuche von Ascherslebens Oberbürgermeister Steffen Amme vom 20.03.2026 unter der Überschrift „Zukunftsprojekt Interkommunales Gewerbegebiet“ vollkommen unverantwortlich, da sie alle obengenannten Aspekte mehr oder minder komplett ausblenden. In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den sehr vielfältigen, schützenswerten und teilweise geschützten Natur- und Landschaftsraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde zu entwickeln. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bringt so zum Ausdruck als ehrenamtliche und gemeinnützige Plattform für Interessenten sich für den Schutz, den Erhalt und naturnahe Entwicklung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. Der Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben. In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.
Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert. Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren. Wie wichtig und dringend notwendig eine nachhaltige und wertschätzende Herangehensweise an den Umgang mit Gehölzen sein muss, zeigt die Bedrohung einer Stieleiche an der Nahtstelle zwischen Kreuzvorwerk und Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40. Für die Errichtung eines Pandemie- und Krisenresilienz-Zentrums 1 war am 01.07.2026 zu beobachten, wie eine Firma massiv aus der Krone einer Stieleiche Teile des Baumes herausschnitten und somit begannen dem Gehölz massiven Schaden zuzufügen. Weitere Schäden im Wurzelbereich drohen mit der Errichtung des eigentlichen Gebäudekomplexes. Somit setzen ein umweltzerstörendes Bündnis aus Land Sachsen-Anhalt, Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale) ihre vernichtende Arbeit zur Zerstörung von Gehölzen in der direkten Angrenzung zum Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40 fort.
Die brutalen Schnittarbeiten lassen deutlich erkennen, dass die drei Einrichtungen die Zeichen der Zeit überhaupt nicht erkannt haben und auch nicht erkennen wollen. Das zeigt sich auch auf die fehlende Reaktion auf die Presseerklärung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ vom 20.06.2026.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ möchten an dieser Stelle erneut und mit Nachdruck auf die sehr große Bedeutung von Stieleichen hinweisen. So beinhaltet die wissenschaftliche Erarbeitung von Daniel Kocher von der Fakultät für Forstwissenschaften der Universität Freiburg, Professur für Standortskunde und Vegetationskunde, mit dem Titel „Die Verjüngung der Stieleiche (Quercus robur L.) im mitteleuropäischen Auenwald“ auf der Seite 2 unter Punkt 2.1 Verbreitung und Ökologie der Stieleiche, folgende Einschätzungen, Zitat:
„Stieleichen (und Eichen allgemein) sind in westeuropäischen Wäldern bedeutende Trägerder Artenvielfalt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität (Bußler, 2014). Laut Bußler (2014) beherbergen sie nicht nur sehr viele Insektenartenarten, sondern auch zahlreiche Pilze und Flechten. Von allen heimischen Baumarten ist die Eiche mit über 1000 beherbergten Arten die artenreichste (Bußler, 2014).“, Zitat Ende
Daraus leitet sich auch im konkreten Fall eine besondere Schutzwürdigkeit der bedrohten Stieleiche ab und in dem Zusammenhang fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ alle Aktivitäten zu unterbinden, welche den Gehölzbestand im Allgemeinen und der Stieleiche im Speziellen Schaden zufügen oder gar zur Vernichtung führen könnten. Zudem schränkt bzw. schließt der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG in dem Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September die Schnittarbeiten folgendermaßen ein, Zitat:
„Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende
Die ebengenannten Ausnahmetatbestände sind hier nicht erfüllt und gilt es zudem fachlich und rechtlich fundiert zu begründen. Auf Grund der besonderen Bedeutung der Stieleiche fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ alle Vorhaben zur Schädigung des Baumes zu unterlassen. Hinzu kommt, dass mit der Errichtung eines zweiten Gebäudes Pandemie- und Krisenresilienz-Zentrums im Kreuzungsbereich von Kreuzvorwerk und Ernst-Grube-Straße mit weiteren Gehölzverlusten und Flächenversiegelungen zu rechnen ist.
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt nennt in einer Presseerklärung vom 27.06.2026 folgende Eckdaten, Zitat:
„Das Pandemieresilienz-Zentrum (PRZ) wird mit 38,7 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen des Landes finanziert und soll voraussichtlich Ende 2029 in Betrieb genommen werden. Das Gebäude aus 1,5 unterirdischen, drei oberirdischen und einem Technikgeschoss wird über 2.255 Quadratmeter Nutzfläche verfügen. Dort sollen künftig mehrere Bereiche der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) beheimatet sein: Teile der Labormedizin, die Infektiologie und Hygiene sowie das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Virologie. Hinzu kommt ein Praktikums- und Ausbildungslabor mit 75 Plätzen.“, Zitat Ende
Zudem gibt man folgendes an, Zitat:
„Der Neubau ist unter medizinischer Sicht ein Vorzeigeprojekt, aber auch bei Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Stützenbauweise im Rastermaß und die vorgesetzte Fassade aus Aluminium mit integriertem Sonnenschutz ermöglichen eine langfristig flexible Nutzung des Gebäudes. Um Ressourcen zu schonen, sind eine Photovoltaik-Anlage auf dem extensiv begrünten Dach sowie eine Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern wird die Aufenthaltsqualität erhöhen. Im Zuge des Neubaus gestaltet die Stadt Halle (Saale) zudem die Kreuzung Weinbergweg/Ernst-Grube-Straße/Kreuzvorwerk zum Kreisverkehr um.“, Zitat Ende
Angesichts der gegenwärtigen und geplanten Beschädigungen und Zerstörungen am Gehölzbestand sowie der Bodenversiegelung von Nachhaltigkeit zu schreiben eine absolute Dreistigkeit aus dem Haus des Ministers Prof. Dr. Armin Willingmann. Welchen Stellenwert der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Land Sachsen-Anhalt hat sieht man zum Beispiel ebenfalls im zerstörerischen Umgang mit Waldgebieten wie dem Hakel, dem Verbau des Selketals mit Staudämmen sowie der Zerstörung von wertvollen Uferbereichen entlang der Liethe im Stadtgebiet von Staßfurt. Eine öffentliche Beteiligung zu Sinn und Zweck sowie Standort des Vorhabens, was eigentlich das Wesen einer wirklichen Demokratie sein sollte, Fehlanzeige. Für eine begonnene Zerstörung und Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaft nimmt das Land Sachsen-Anhalt 38,7 Millionen Euro Steuermittel in die Hand. Lediglich die prämierten Entwürfe des Architekturwettbewerbs für ein geplantes „Pandemieresilienz-Zentrum“ (PRZ) der Universitätsmedizin Halle stellte man im Foyer der Stadtverwaltung, Scheibe A, Neustädter Passage 18, ab Freitag, 25. Oktober 2024 aus.
Eine öffentliche Auslegung mit Abgabe von Stellungnahmen und Einwänden fand nicht statt. Besonders vor dem Hintergrund der angedachten Eingriffe in Umwelt, Natur, Landschaften und Stadtbild ist das eine dringende Notwendigkeit. So haben offensichtlich das Land Sachsen-Anhalt, das Universitätsklinikum Halle (Saale) und die Stadt Halle (Saale) das Ganze unter sich ausgekungelt. So lässt man wieder einmal die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen unbeteiligt zurück und fabuliert dann immer wieder was von Demokratie und Freiheit. Es ist daher sehr wichtig, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt auch die Landtagswahl am 06.09.2026 nutzen, einer derartigen undemokratischen Politik eine klare Absage zu erteilen.
Ferner merken der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das scheint die drei Umwelt- und Naturzerstörer Land Sachsen-Anhalt, Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale) nicht zu beeindrucken. Dabei hatte erst jüngst das Wochenende am 27/28.2026 eine Hitzewelle parat. Dabei überschritten im Land Sachsen-Anhalt die Temperaturen am 27.06.2026 neunmal die Grenze von 40,00 Grad Celsius.
Derartige Temperaturen scheint die drei Umwelt- und Naturzerstörer Land Sachsen-Anhalt, Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht zu beeindrucken. Dabei hat beispielsweise die Stadt Halle (Saale) erst im Mai 2025 ein durchaus interessantes „Faktenblatt Hitze als Gesundheitsrisiko – warum steigende Temperaturen gefährlich sind“ herausgegeben.
Nur finden offensichtlich die selbst zusammengetragen Fakten beim eigenen Planen und Handeln keinen Eingang.
Am Montag, dem 27.07.2026, findet mit dem 145., das siebte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dabei ist u.a. eine Thematisierung des Umganges mit Gehölzen und die Bedrohung einer Stieleiche an der Nahtstelle zwischen Kreuzvorwerk und Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40 vorgesehen.
In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Initiative „Pro Baum“ c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge die fortgesetzten bzw. verstärkten massiven Eingriffe in unsere Meere, wozu auch die Errichtung von Windenergieanlagen zählt. An dieser Stelle sei auf die grundsätzliche Bedeutung von Meeren hinzuweisen. So führt die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) – welches aktuell ein Bündnis mit 25 universitären und außeruniversitären Einrichtungen darstellt, die Meeresforschung betreiben. Zusätzlich kooperieren es mit strategischen Partnern, um den nachhaltigen Umgang mit Küsten, Meeren und Ozeanen zu stärken – folgendes aus Zitat:
„Ein stabiles Klima, gesunde Meere und intakte Ökosysteme sind von existenzieller Bedeutung für die Zukunft der Menschen. Sie zu stabilisieren und zu erhalten, stellt eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Trotz vielerlei internationaler Ansätze und Bemühungen, die Erderwärmung zu bremsen und Ökosysteme zu erhalten, fehlen bisher wirksame Maßnahmen zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere und Ozeane und ihrer Ressourcen.“, Zitat Ende
Weiterhin führt die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) aus, Zitat:
„FAKTEN ZUM HINTERGRUND: MEERE UND OZEANE ALS LEBENSGRUNDLAGE
Die Meere und Ozeane sind entscheidend für das Leben auf der Erde:
Meere und Ozeane sind Nahrungs- und Einkommensquelle für Millionen von Menschen: Mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung wohnt weniger als 100 Kilometer von der Küste entfernt. Hunderte Millionen Menschen sind für Ihren Lebensunterhalt auf die Ressourcen aus den Meeren angewiesen. Zusätzlich sind Meere und Ozeane wichtige Transportwege, liefern erneuerbare Energie und sind zudem Orte der Erholung und Inspiration.
Sie sind ein wichtiger CO2-Speicher: Meere und Ozeane speichem mehr als 50-mal so viel Kohlenstoff wie die Atmosphäre und haben bislang ca. 25 Prozent des selt Beginn der Industrialisierung vom Menschen erzeugten Kohlendioxid-Emissionen aufgenommen und damit eine noch schnellere Erderwärmung verhindert.
Meere und Ozean übernehmen eine wichtige klimaregulierende Funktion: Sie haben bisher mehr als 90 Prozent der zusätzlichen Wärmeenergie aufgenommen, die durch menschengemachte Treibhausgasemissionen entsteht und die Auswirkungen des Klimawandels maßgeblich verzögert. Doch die Meere können nicht unbegrenzt Kohlendioxid und Wärme aufnehmen.
Meere und Ozeane sind einzigartige Ökosysteme und Orte der Biodiversität: Sie bieten Lebensraum für wahrscheinlich über eine Millionen Arten. Gut ein Drittel -insbesondere die Tiefsee sind noch nicht bekannt und erforscht. Wenn Arten stark dezimiert werden oder aussterben und damit ihre ökologischen Funktionen entfallen, kann das gravierende Folgen haben.
Doch die Meere und Ozeane gelangen an ihre Grenzen zu Lasten von uns Menschen:
Sie sind verschmutzt und überdüngt: Die Übernutzung der Meere und Ozeane durch Schifffahrt, den Abbau von Rohstoffen, Bautätigkelt, Tourismus sowie die Entsorgung von Müll im Meer sind Meere und Ozeane als Lebensräume erheblich gefährdet. Der hohe Eintrag von Schad- und Nährstoffen aus Industrie, Landwirtschaft und Haushalten führt zudem zu Sauerstoffarmut Im Wasser und zur Veränderung ganzer Stoffkreisläufe im Meer.
Sie sind überfischt: Drelviertel der marinen Fischbestände weltwelt gelten als überfischt oder bis zur Tragfähigkeitsgrenze genutzt. Etliche Fischbestände sind aufgrund zu hoher Fangmengen sogar bereits zusammengebrochen zu Lasten der Menschen, die von ihnen leben.
Sie sind zu sauer: Durch die Fähigkeit der Meere und Ozeane, Treibhausgas aus der Atmosphäre zu speichern, nimmt der pH-Wert des Meerwassers kontinuierlich ab dieser Prozess wirkt sich in vielerlei Hinsicht nachteilig auf marine Lebewesen, Nahrungsketten und Ökosysteme aus.
Sie sind zu warm: Durch die menschengemachte Erderwärmung steigen die Wassertemperaturen der Meere und Ozeane stetig an: Im Jahr 2024 lagen die Mittelwerte der Oberflächentemperatur aller Ozeane so hoch wie noch nie zuvor seit Beginn der Messungen in den 1980er-Jahren. Die durch die Erwärmung bedingte Sauerstoffarmut im Wasser gefährdet marine Lebewesen und Ökosysteme. Aufgrund erhöhter Verdunstung entstehen zudem häufigere und stärkere Stürme und Sturmfluten.
Sie sind zu hoch: Als Folge der Erderwärmung schmelzendes Eis an den Polkappen und wärmeres Wasser, das sich ausdehnt – Ist der Meeresspiegel. In den vergangenen 50 Jahren im Mittel um rund zehn Zentimeter gestiegen. Nach Einschätzung vieler Klimaforscher dürfte sich der Anstieg in den kommenden Jahrzehnten noch beschleunigen. Dabel gibt es große regionale Unterschiede.
Sie sind zu laut: Meeressäuger und andere Meeresbewohner leiden unter stetig ansteigendem Unterwasserlärm durch z.B. Schiffsverkehr, Baggerarbelten, Marinesonar, Munitionsexplosionen und Bautätigkeit. Meeressäuger werden in der Wahrnehmung überlebenswichtiger Schallsignale gestört. Durch mangelnde Rückzugsmöglichkeiten sind sie erheblichem Stress ausgesetzt, der bis zum Tod führen kann.“ Zitat Ende
Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ gibt grundsätzlich u.a. an, Zitat:
„Unsere Ozeane bedecken sieben Zehntel der Erde und beherbergen als komplexer dreidimensionaler Raum die vielfältigsten und komplexesten Ökosysteme unserer Erde.“, Zitat Ende
Die Universität Wien führt ferner folgende Punkte zur Bedeutung von Ozeanen an, Zitat:
Auf einen Blick
Die Ozeane sind Klimapuffer: Sie speichern 90% der Extrawärme durch den Klimawandel und etwa ein Viertel der jährlichen CO2-Emissionen. Davon profitieren auch Binnenländer wie Österreich.
Die Folgen der Klimaerwärmung und die intensive Nutzung führen unter anderem zu einem starken Rückgang der Artenvielfalt. Damit nimmt auch die Widerstandsfähigkeit / Resilienz des Gesamtsystems ständig ab.
Im Jänner 2026 trat das BBNJ-Abkommen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) in Kraft, das erste internationale Instrument zum Schutz mariner Biodiversität auf hoher See. 89 Staaten, auch Österreich, haben es
bisher ratifiziert.
Viel wird noch im Detail verhandelt. Österreich könnte sich hier, wie schon in der Vergangenheit, aktiv für den Meeresschutz engagieren.
Wissenschaftler*innen der Uni Wien nehmen als Beobachter*innen und starke Stimme bei den Verhandlungen teil.
Forschungen in verschiedensten Meeresökosystemen zeigen: Auch der Mensch profitiert vom konsequenten Schutz großer Meeresgebiete und von Renaturierungsprojekten, etwa von Mangroven, Seegraswiesen und Kelpwäldern.“ Zitat Ende
Das Umweltbundesamt vermerkt zu der Bedeutung von Meeren, Zitat:
„Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im Klimasystem, da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids (CO2) aus der Atmosphäre aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen.“, Zitat Ende
Konkret sind massive Auswirkungen auf Meeressäuger und Fische durch Schallbelastungen, die Vogelwelt und Fledermäuse durch Barrierewirkungen, der Fauna und Flora am Meeresgrund durch Errichtung der Fundamente und Verlegung von Seekabeln sowie Veränderungen von Luftströmen und des Meeres im Zusammenhang mit Offshore Windparks zu nennen.
Ein „Positionspapier des Geschäftsbereichs des Bundesumweltministeriums zur kumulativen Bewertung des Seetaucherhabitatverlusts durch Offshore-Windparks in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee als Grundlage für eine Übereinkunft des BfN mit dem BSH“, Veröffentlichung am 09.12.2009 befasst sich laut Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit folgendem Thema, Zitat:
„Bisherige Untersuchungen in ausländischen Offshore-Windparks zeigen, dass die Errichtung von Offshore-Windparks zu einer Verdrängung der Seetaucher aus den betroffenen Gebieten führt. Der in diesem Positionspapier verfolgte Ansatz wurde erst möglich auf der Basis der inzwischen vorgelegten langjährigen Untersuchungsergebnisse aus Forschungsvorhaben und UVS für Offshore-Windparks zu Vorkommen und Verbreitung der Seetaucher in der deutschen Nordsee.“, Zitat Ende
Bereits alle diese Fakten lassen deutlich erkennen, dass eine derartige Umwandlung von Windenergie in elektrische Energie alles anderes als nachhaltig erscheint. Hinzu kommt ja zudem die Verteilung der erzeugten elektrischen Energie in die gesamte BRD. Hierzu sei beispielhaft die nachfolgende Stellungnahme 12.01.2025 zitiert:
„Stellungnahme zum Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG zur Netzanbindung Südharz (BBPlG Nr. 44): „Höchstspannungsleitung Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach; Drehstrom Nennspannung 380 kV“
I. Grundsätzliches
Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen. Dabei ist folgendes zu beachten: In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Darüber hinaus ist dringend eine Umstellung der Energieumwandlung erforderlich. Dazu gehört die Abwendung von fossilen und atomaren Energiequellen. Nur so ist das alternativlose Erreichen der Klimaziele und die Umsetzung der Lehren aus Katastrophen der Nutzung von Kernenergie wie in Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima möglich. Alternativ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Einbeziehung von Dächern und Fassaden auf bzw. an Wohngebieten und auf bzw. an gewerblich genutzten Gebäuden zur Nutzung der Sonnenenergie sowie die Errichtung ortsgebundener, dezentraler Windkraftanlagen.
II. Zu den Verfahrensunterlagen – Erläuterungsbericht
Das fortgesetzte Handeln in Richtung Nutzung erneuerbarer Energieformen in Form von großen zentralen Anlagen führt nicht nur an dem Standort selbst, sondern bei der Verteilung in der großräumigen Fläche zu massiven Eingriffen in Landschafts- und Naturräumen sowie Beeinträchtigungen von ökologisch, landschaftlich und historisch geprägten Räumen. Davon ist bei allen drei erwähnten Trassenverlaufvarianten auszugehen. In dem Zusammenhang ist mit zahlreichen Vogelzugtrassen sowie Jagdräumen von Fledermäusen, Greifvögeln und Eulen zu rechnen. Eine Tatsache, welche sich über Jahrtausende herausgeprägt hat und bestimmend ist. Zudem behindern derartige Trassen die Bildung von Wäldern und anderweitiger Gehölzflächen und -streifen, was somit einen negativen Einfluss auf den Schutz und Erhalt bestehender sowie Wiederherstellung von vielfältigen Agrarlandschaften sowie Biotop- und Verbundräumen hat. Im konkreten Fall sind laut Angaben unter Punkt „4.3.3.2. Auswahl prüfrelevanter Natura 2000-Gebieteinsgesamt“ sieben Natura-2000 Gebiete, davon vier FFH-Gebiete, drei SPA-Gebiete in Gefahr sind. Ferner ist mit dem ca. 90,00 ha großen Naturschutzgebiet „Hackpfüffler See“ im Landkreis Mansfeld-Südharz mindestens ein Naturschutzgebiet im Bestand bedroht.
Diese Schutzgebiete dienen als Lebens- und Rückzugsräume besonders wertvoller Tier- und Pflanzenarten und haben daher einen entsprechenden Schutzstatus. Jegliche Eingriffe sind hier auszuschließen. Zudem gilt es diese Schutzgebiete verstärkt über Biotop- und Grünverbundräume miteinander sowie darüber hinaus zu vernetzen. Das angedachte Bauvorhaben bedroht die genannten Schutzgebiete sowie die potentiellen sowie bestehenden Biotop- und Grünverbünde, wozu neben den Agrarräumen auch flächendeckend mit der Goldenen Aue massiv die Auen von Helme, Zorge, Thyra, Leine etc. betroffen sind. Ferner ist vorgesehen wertvollen Boden in Anspruch zu nehmen. Diese Baumaßnahmen entziehen laut Punkt „2.2. Beschreibung der Freileitung / (vorhabens-)konkrete technische Angaben“, auf einer Mindestlänge des Trassenkorridors im Umfang von ca. 71,00 km weitere Bodenflächen zum Beispiel für die Aufstellung der Masten. Laut Punkt 4.1 Technische Angaben sind dabei folgende Daten alleine dafür zu Grunde zu legen: Mindestlänge des Trassenkorridors: ca. 71,00 km; Mastabstände laut Punkt „2.2.2.1. Donau-Mastbild“, zwischen 350,00 und 450,00 m; Versiegelung durch die Fundamentköpfe beträgt laut Punkt „2.2.1. Gründungen / Fundamente“ pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m² ca. 71,00 km = 71.000,00 m : 450,00 m = 157,77 Masten, rund 158,00 Masten 71.000,00 m : 350,00 m = 202,85 Masten, rund 203,00 Masten
Versiegelung pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m²
203,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 1.624,00 m² 203,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 1.624,00 m²
158,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 632,00 m² 158,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 1.264,00 m²
Zudem ist mindestens während der Bauphase mit Zuwegungen zu rechnen. Ebenfalls schließen sich Stromtrasse und ungehindertes Gehölzwachstum sowie naturnahere Entwicklungen aus. Laut Punkt „2.2.2.1. Donau-Mastbild“ ist von einer „Schutzstreifenbreite von ca. 72 m“ auszugehen. Das bedeutet, dass bei ca. 71,00 km = 71.000 m Trassenlänge x 72,00 m = 5.112.000 m = 511,20 ha = 5,112 km² Fläche einer naturnaheren Entwicklung komplett entzogen sind. Somit ist von dauerhaften und vielfältigen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaften auszugehen.
Außerdem ist mit massiven Energieverlusten zu rechnen, was sich u.a. nach der jeweiligen Auslastung der Stromleitungen richtet. Damit gekoppelt verliert eine Nutzung und Verteilung von auf der Basis erneuerbarer Energien erzeugtem Strom jeglichen nachhaltigen Charakter. Dazu gehören zudem die Belastungen durch elektrische und magnetische Felder. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gilt es bezüglich der Belastungsgefahr für Umwelt, Mensch und Natur zu beachten, Zitat: „Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor.“, Zitat Ende
Daher sind die Hinwendung, Nutzung und Förderung von Möglichkeiten dezentraler und zumeist ortsgebundener Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unerlässlich.
III. Schlussbemerkungen
Die gegenwärtige politische Situation in Europa hat zum wiederholten Male zur Beeinträchtigung der mühsam erarbeiteten Nachkriegsordnung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 geführt. Einhergehend mit der momentanen katastrophalen Friedens- und Energiepolitik nimmt man weiterhin verstärkte Eingriffe und Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft in Kauf. Dazu zählen bauliche Eingriffe mit Folgen für Mensch, Fauna, Flora, Funga, Hydrologie und Klima.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachtet u.a. aus obengenannten Gründen diese Entwicklung und somit das angedachte Vorhaben sehr kritisch und sieht sie im Widerspruch zu einer notwendigen lebenserhaltenden, ökologischen, friedlichen und sozialen Entwicklung auf unserer Erde, welche nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, als einziger Planet die Bedingungen für Leben aufweist und somit eines besonderen Schutzes bedarf. „, Zitat Ende
Bei einer Betrachtung der Profiterwartung zahlreicher Unternehmen erschließt sich der Druck auf Politik und Verwaltungen derartige Einrichtungen zu errichten. So sei folgende Angaben zitiert:
„Der Offshore-Plattform-Elektrifizierungssektor, der im Jahr 2025 mit einem anfänglichen Wert von USD 0,9 Millionen (ca. 0,83 Millionen €) bewertet wird, steht vor einer erheblichen Expansion und prognostiziert eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 9,9 % bis 2034.“, Zitat Ende
Hier lässt sich ableiten, woher der eigentliche Druck entsteht, um Offshore-Plattformen zu errichten. Daher lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Errichtung derartiger Anlagen strikt ab.
Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben Endpunkt: Bahnhof Staßfurt Dauer: ca. 7,5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Liethe und Eine gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Biotop- und Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt ferner die Auffassung, dass das ca. 1.400,00 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe zu betrachten. So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte somit einen massiven Prozess zum Schutz, zum Erhalt und Weiterentwicklung des Hakels und seines Umfeldes in Gang setzen, begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen. Als einen wichtigen Bestandteil dieser Aktivitäten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dabei folgende ca. sechsstündige Fahrradexkursion:
Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch, Untere Liethe, Staßfurt Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben Endpunkt: Bahnhof Staßfurt Dauer: ca. 7,5 Stunden
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer sich mehr über die Fahrradexkursion bzw. die Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – informieren möchte, hat die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat Juli 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:
Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr Erfassung der Entomofauna des Erlen-Eschenwaldes “Reudener Busch”
Samstag, den 18.07., um 10.00 Uhr Erfassung der Entomofauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt. Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31. Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Unter dem Titel „Peißnitz – Nordspitze: Auenwald im urbanen Kontext“ bot der AHA am Mittwoch, dem 24.06.2026, im Rahmen des zweiten Vernetzungstreffens eine freiwillige Exkursion innerhalb des Veranstaltungsangebot an. 18 Teilnehmer:innen nutzten die Gelegenheit, auf einem rund dreistündigen Rundgang vom Gimritzer Damm über die Nordspitze der Peißnitz und zurück zum Ausgangspunkt viel Wissenswertes über den städtischen Auenwald sowie dessen Geschichte zu erfahren. Seit den 1980er Jahren setzt sich der AHA für den Erhalt dieses ökologisch wertvollen Auenlebensraums ein. Ziel ist es, die Lebensbedingungen für Pflanzen, Vögel, Insekten und zahlreiche weitere Tierarten möglichst naturnah zu bewahren und menschliche Eingriffe auf das notwendige Maß zu beschränken. Das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Kommunen fiel nach der Exkursion durchweg sehr positiv aus.