Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch bedrohen zum Beispiel nicht nur Fällungen sowie Beschädigungen im Wurzel-, Stamm-, und Kronenbereich durch mechanische Maßnahmen und chemische Mittel wie Auftausalze, Schmier- und Kraftstoffe den Bestand von Bäumen und Sträuchern, sondern im zunehmenden Maße auch Hitze und Trockenheit. Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung auf, Bäume und Sträucher zu wässern. So besteht die Möglichkeit den Trocken- und Hitzestress von Bäumen und Sträuchern zu mindern und so deren Überleben und Gedeihen zu sichern. Bei technischen und fachlichen Fragen können sich Interessierte an folgende zentrale Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit Sorge die Entwicklung der Dölauer Heide bis hin zum Naturschutzgebiet „Lindbusch“. Dazu zählen Trockenheit, Hitze und Windbruch in Folge vermehrter Stürme sowie Massenabholzungen und zum Beispiel die Nutzung als Austragungsort für Feuerwehrübungen während der Brut- und Setzzeit. Besorgniserregend ist ebenfalls das zunehmende Umbauen mit Wohngebieten und das skandalöse Voranschreiten des Neubaus der Bundesautobahn 143 und anderer damit verbundener Straßenbauvorhaben, welche neben dem Flächenverbrauch, Mehrung von Verkehrsbelastungen wie Lärm, Abgas- und Feinstaub zur weiteren Verinselung beider Schutzgebiete führt. Einhergehend mit diesen Vorgängen sind Verluste von Biotop- und Grünverbünden sowie der Austausch von Frisch- und Kaltluft mit dem Umland. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze. Dies drückt sich u.a. auch in der Existenz der in dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ liegenden Naturschutzgebiete „Bischofswiese (NSG0117)“; Größe: 52,04 ha und „Lindbusch“; Größe: ca. 20,60 ha aus.
Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlässt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:
„Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende
Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete. Im Rahmen einer Exkursion am 06.09.2025 suchten Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das umfassend geschützte und eng mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen verbundene Gebiet der Dölauer Heide auf. Zu Beginn der Exkursion griffen die Teilnehmenden das Thema Asphaltierung eines ursprünglich sandgeschlemmten Weges quer durch die Dölauer Heide, welche Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) im Januar 1988 entdeckten. Dies führte richtigerweise zu Protesten, Anzeigen, Eingaben und Beratungen.
Die damals angeführten ökologischen Bedenken zur Existenz dieses Asphaltweges bestehen nicht nur fort, sondern haben angesichts des voranschreitenden Klimawandels und fortgesetzten Zerschneidung der Dölauer Heide an Relevanz hinzugewonnen. In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Rückbau der Asphaltierung der im Jahre 1988 entsprechend verbauten Wege. Die vielfältige Bedeutung der Dölauer Heide und des mit ihr eng verknüpften Lindbusches als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Frischluftentstehungsgebiet, Sauerstoff- und Schattenspender, Kohlendioxidspeicher, Naherholungsraum sowie als zentraler Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundraumes mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Stauden-gebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen erfordern einen sensiblen Umgang mit dem Gesamtraum. Zerstörerische Zerschneidungen für die Bundesautobahn 143 und der Nebenbauwerke sowie weiterer Verkehrs- und Wohnbebauungsgebiete haben eine dauerhafte vernichtende Wirkung auf einzelne Natur- und Landschaftsbestandteile, die Umwelt sowie auf den gesamten Biotop- und Grünverbund mit den gekoppelten Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren. Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint nicht nur weiterhin Oberhand behalten, sondern gar an Intensivierung hinzu zu gewinnen. Nach jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte sowie in der Rote-Liste-Kategorie als „Stark gefährdet“ eingestufte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt.
Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden. Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Neben dem verheerenden optischen Anblick fiel sofort der Unterschied zwischen beschatteten Waldbereichen zu dem von Massenabholzungen geprägten einstigen Wald auf. Während im Schatten des Waldes angenehme Temperatur- und Lichtverhältnisse vorherrschten, wies die zerstörte bzw. gestörte Waldstruktur des Krankenberges massive Sonneneinstrahlung mit Hitzeweinwirkungen auf. Neben den starken Licht- und Temperaturunterschieden ist somit von starker Hitzeeinwirkung auf Fauna, Flora und Funga des strukturell geschädigten Waldes auszugehen, welche mit starker Verdunstung einhergeht. Dabei ist der Mitteldeutsche Raum, so auch der Raum der Stadt Halle (Saale) durch den Regenschatten des Harzes ohnehin von Niederschlagsarmut geprägt. So sind laut Wetterkontor für den Zeitraum vom Jahr 2015 bis September 2025 folgende Niederschlagswerte zu Grunde zu legen:
Neben dem ersten verheerenden optischen Anblick fiel sofort der Unterschied zwischen beschatteten Waldbereichen zu dem von Massenabholzungen geprägten einstigen Wald auf. Während im Schatten des Waldes angenehme Temperatur- und Lichtverhältnisse vorherrschten, wies die zerstörte bzw. gestörte Waldstruktur des Krankenberges massive Sonneneinstrahlung mit Hitzeweinwirkungen auf. Neben den starken Licht- und Temperaturunterschieden ist somit von starker Hitzeeinwirkung auf Fauna, Flora und Funga des strukturell geschädigten Waldes auszugehen, welche mit starker Verdunstung einhergeht. Dabei ist der Mitteldeutsche Raum, so auch der Raum der Stadt Halle (Saale) durch den Regenschatten des Harzes ohnehin von Niederschlagsarmut geprägt. So sind laut Wetterkontor für den Zeitraum vom Jahr 2015 bis Juni 2025 folgende Niederschlagswerte zu Grunde zu legen:
Daher sollte nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiv betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide. Medienberichten zu Folge ist nunmehr der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung vorgesehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt dazu ferner folgendes an, Zitat: „Bis Jahresende 2023 stehen 200 Millionen Euro bereit. Die Förderung kann jederzeit beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen. Für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstemWaldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.“, Zitat Ende
Darüber hinaus gehört zu dem Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement u.a. folgende Zielstellung, Zitat:
„2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.
Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt.“, Zitat Ende
Dieser Ansatz ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus begrüßenswert. Jedoch hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend geboten ausschließlich mit Naturverjüngung in den Wäldern zu arbeiten. Wie bereits obengenannt, benötigt die arg in vielfältiger Weise durch Trockenheit, Sommerhitze, Windbruch und letztendlich durch Massenabholzungen gebeutelte Dölauer Heide eine komplett naturnahe, sukzessive Entwicklung. Nur so ist die Entwicklung eines jeweils standort- und umweltangepassten neuen Waldes möglich. Menschliche Aufforstungen können das auf keinen Fall ersetzen, da diese Artenzusammensetzungen vorgeben, gleiche Altersstrukturen aufweisen, fortgesetzte Trockenheit und Sommerhitzen gepaart mit unterschnittenen Pfahlwurzeln zu Wasseraufnahme- und Standfestigkeitsproblemen führen sowie die Forstmaßnahmen nicht selten zu massiven Bodenverdichtungen geführt haben. Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art. Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. In den letzten 18 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2024 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten. Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna, Flora und Pilzwelt gewährleistet. Überlegungen und Aktivitäten zur künstlichen Bewässerung kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls teilen, da hier massive bauliche Eingriffe für Rohr- und Pumpsysteme sowie erhebliche und dauerhafte Verluste von Wasser in anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen wie zum Beispiel Saaleaue, Graebsee und Heidesee zu erwarten sind. Bereits die künstliche Flutung der einstigen Feuchtgebiete am Harzklubstieg mit Wasser aus dem Graebsee sind als bedenklich anzusehen, da der Antransport mit Tankwagen eine negative Klimabilanz befürchten lässt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative. Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, einen umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier- Pflanzen- und Pilzarten als Lebensräume dienen können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln. Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt dienen sollte. Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte. Es ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen zurückgetretenen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG. Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln. Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat. Der AHA hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen. Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss- vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen. Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt. Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft. Am Ostrand der Dölauer Heide und am Westrand des 92,00 ha großen Naturschutzgebietes „Brandberge“, des 91,00 ha großen FFH-Gebietes “ Brandberge in Halle“ (EU-CODE: DE 4437-309, LANDESCODE: FFH0179) und des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ drohen massive Aktivitäten zur umfassenden Ausweitung der Nordstraße, welche im Falle der Realisierung und Umsetzung zu umfassenden Beeinträchtigungen der ebengenannten Schutzgebiete führen.
Im Blickfeld des fortgesetzten derartig störenden bzw. zerstörerischen Umgangs mit der Dölauer Heide und ihrem Umfeld, erscheint der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung widersinnig. Abgesehen davon, dass es Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer wieder nicht bewerkstelligt, demokratisch und transparent rechtzeitig und im Vorfeld der Einwerbung solcher Aktivitäten u.a. die Bevölkerung sowie ihre Initiativen und Vereine einzubeziehen, ist nicht erkennbar, dass die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide erfolgte. Auf Grund der voranschreitenden Zerstörung des Waldbestandes der Dölauer Heide aus Umwelt- und bisherigen Bewirtschaftungsgründen, weist der bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf einen vollkommen anderen Umgang mit der Dölauer Heide hin. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Bereits bei der Protestexkursion am 18.06.2025 stellten zum Beispiel in dem Waldgebiet Heilige Hallen zwischen Kolkturmweg, Hallweg und Harzklubstieg die Teilnehmenden an der Exkursion umfassende Naturverjüngung von Traubeneiche, Rotbuche und Gemeiner Esche fest, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann. Ähnliche Beobachtungen hatten nunmehr die Teilnehmenden an der Exkursion am 06.09.2025 im Ostteil der Dölauer Heide, wo ebenfalls Naturverjüngungen aus Stieleiche, Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche und Rotbuche existieren. Nur bedrohen zum Beispiel die Massenabholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt. Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können. Zum Abschluss der Exkursion waren sich die Teilnehmenden einig, dass die Abholzungen sofort und unwiderruflich enden müssen, eine Naturverjüngung zu befördern gilt sowie eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide, den Lindbusch sowie des näheren Umfeldes dringend geboten ist. Als wissenschaftliche Partner kommen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage. Dabei ist unbedingt die archäologische und historische Bedeutung der Dölauer Heide zu berücksichtigen.
Darauf aufbauend gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Runden Tisch Dölauer Heide einzurichten, welcher sich u.a. aus Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), des Landkreises Saalekreis und der Gemeinde Salzatal sowie Vertreterinnen/Vertretern der Wissenschaft, Interessenten aus der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen zusammensetzen sollte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide und des Lindbusches einzubringen und in der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gebildeten kreis- und ortsübergreifenden Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken. Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 20.09., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA. Nunmehr ist der nächste und siebenundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 20.09.2025, geplant. Dabei ist insbesondere vorgesehen u.a. die Obsternte fortzusetzen. Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau. Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zweifelsohne zu den arten- und strukturreichsten Bestandteilen von Umwelt, Natur und Landschaften unserer Erde. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit über 45 Jahren für deren Schutz und Erhalt sowie für eine naturnahe und sukzessive Entwicklung ein. Dazu führt die gemeinnützige und ehrenamtliche, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel Exkursionen und Arbeitseinsätze durch, erstellt Konzeptionen, Rahmenpläne, Stellungnahmen und Presseerklärungen, trägt die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie betreut an der Plankenlinie/Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau eine Streuobstwiese. Der vorrangig in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie im Land Sachsen-Anhalt, aber auch noch vereinzelt in den Ländern Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktive Umwelt- und Naturschutzverein, sieht zudem einen umfassenden Bildungsauftrag. Im konkreten Fall dient dazu die Herausgabe eines Jahreskalenders für das Jahr 2026 unter der Überschrift „Fotokalender 2026 – Faszination Auenlandschaft“. Die hervorragenden Fotos von Dietmar Hörner zeigen nicht nur Einblicke in eine sehr bedeutsame und schützenswerte Umwelt, Natur und Landschaft, sondern bilden ebenfalls sehr eindrucksvoll und beispielhaft die Exkursionsarbeit des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab. Fachliche Ergänzung findet der Fotokalender des Jahres 2026 durch einen besonderen Beitrag von Torsten Nohr unter der Überschrift „Die Auenlandschaft – Ein Paradies für die Vogelwelt“. Nun möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer hoffentlich breitgefächerten, vielseitigen und umfassend interessierten Öffentlichkeit den Kalender für einen Unkostenbeitrag in Höhe von € 9,50 plus gestaffelten Versandkosten ab € 3,00 anbieten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten sowie dabei den Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga zu schützen und zu erhalten. Dazu zählen ebenfalls die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen. Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2025 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Positionen zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.
Nunmehr hat sich der Stadtrat der Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 mit einer „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der
Um dieses skandalöse, fachlich-sachlich unqualifizierte und weitgehend einseitige Unterfangen einordnen zu können gilt es nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgendes hinzuweisen:
Im Gesamtraum sind als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.
Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4 erfordern einen umfassenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser.
Im Bereich der Stadt Staßfurt ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 183,80 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.297,00 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17,00 km lange Kalte Bode mit ihrem Gesamteinzugsgebiet von 50,80 km² und die 23,00 km langen Warmen Bode mit ihrem Gesamteinzugsgebiet von 101,00 km²- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale, der prägende Fluss.
Die Bode lässt jedoch deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4, eine Renaturierung dringen geboten ist.
Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.
Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier ist es dringend geboten, die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen. Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Ebenfalls bedeutsam für die Stadt Staßfurt ist die die 8,8 km lange Liethe zu sehen. Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 183,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.
Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.
Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:
Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende
Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen. Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende
Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist. Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße. Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben. Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten. Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auen-wälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 im Aufbau bekräftigten ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben heraus, haben folgendes statistisches Artenbild an Fauna und Flora ergeben:
87 Pflanzenarten
51 Vogelarten
19 Insektenarten
2 Säugetierarten
2 Amphibienarten
1 Kriechtierart
So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) rechtfertigen und vornehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten. In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss. Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen. Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen. Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage. Immer wieder stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte bzw. zerstört man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzte diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Derartige Aktivitäten sind sofort und unwiderruflich zu beenden. Eine genauso verheerende Wirkung hat das vollständige Abmähen der Aue zwischen Staßfurter Erich-Weinert-Siedlung und Liethe hinterlassen. Ein schützenswerter und sehr bedeutsamer Landschafts- und Naturraum hat Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga verloren. Im Ergebnis dessen prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstattung einer Strafzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und fordert erneut und mit Nachdruck das Gebiet aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen, um die erneute Entwicklung eines arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.
Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe, hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge und absolutem Unverständnis jüngste Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Staßfurt in der Erich-Weinert-Siedlung am Ende der Baumeckerstraße auf der nunmehr stillgelegten Ackerfläche im Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße einen Kinderspielplatz gekoppelt mit einem Autoparkplatz plant. Derartige Pläne beinhalten schon eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe und bildet ein sehr wichtigen Raum der Wasserrückhaltung und -speicherung. Angesichts der einerseits zunehmenden langanhaltenden, intensiven, häufig mit massiver Hitze verbundenen niederschlagsarmen bzw. Trockenphasen sowie andrerseits plötzlichen Starkniederschläge, dienen solche Räume dem hydrologischen Ausgleich. Dabei hat schon die auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue als sehr bedenklich anzusehen, welche zu dem Zeitpunkt ebenfalls Bestandteil des nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ war.
Auf Seite 4 des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 ist lediglich ein „Kinderspiel“ vermerkt, welche zur Erläuterung folgende zitierte Angaben enthält: „Alterszusammensetzung 3-6, 6-12 (räumliche Verteilung“ enthält.
Die 1. Änderung vom 20.03.2000 beinhaltet ebenfalls keinen derartigen Anspruch. Auf Seite 2 enthält die Begründung jedoch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Begründung des Gesamtvorhabens, Zitat:
In dem Zusammenhang verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf Dokumentationen, welche ein vollkommen anderes Lagebild zu Wohnungsleerständen in der Stadt Staßfurt zeichnen.
Nunmehr hat sich der Stadtrat der Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 mit einer „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025 befasst, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der
Diese skandalöse, fachlich-sachlich unqualifizierte und weitgehend einseitige Informationsvorlage, welche das Ziel hat in einem schützenswerten Teil der Lietheaue einen Kinderspielplatz zu errichten, zeugt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einem Unvermögen der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Staßfurt die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt zu erkennen und verantwortungsvoll einzuordnen zu können. Dafür durchaus berechtigte Interessen von Kindern und Jugendlichen vorzuschicken, ist unverantwortlich und die fehlende ernsthafte Suche nach einem Standort für einen Spielplatz, welche nicht im Konflikt mit schützenswerter Umwelt, Natur und Landschaften stehen, ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein gewaltiges Armutszeugnis. Das Ganze gipfelt dann in die inakzeptable, provokative und undemokratische Feststellung und Forderung der örtlichen Splittergruppe Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS), Zitat: „Auch stellen wir deutlich in Frage, ob Umweltvereine aus Halle hier eine Mitsprache haben, da sie nicht hier Leben und Wohnen.“, Zitat Ende. Eine derartige Ansicht ist zudem ein besorgniserregender Ausdruck von fehlendem echten demokratischen Verständnis und zeugt eher von unseriösem Umgang mit anderen Auffassungen sowie einem stark gestörtem Verhältnis zum Thema Umwelt, Natur und Landschaften.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktiv und lässt sich garantiert von niemandem das Recht absprechen oder gar verbieten seine Auffassungen darzulegen und entsprechend zu artikulieren und entsprechend zu handeln. Ferner sei darauf hingewiesen, dass jeder Verein gemäß § 24 BGB zwingend einen Vereinssitz festlegen muss.
Beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befindet sich der Vereinssitz in Halle (Saale), was aber nichts zu dem Einzugsraum der Aktivitäten besagt.
Also zeugen solche Äußerungen von einer massiven sozialen, sachlichen und fachlichen Inkompetenz dieser Wählergemeinschaft und sind Ausdruck einer umfassend gestörten bzw. fehlenden zivilisierten Streitkultur. Für eine Wählergemeinschaft, welche für sich Anspruch nimmt alle Interessen der Bevölkerung vertreten zu wollen, ist so ein Ausgrenzungsausspruch sehr bezeichnend und ein deutliches Armutszeugnis.
Somit muss sich auch die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) mit dem Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften befassen und nicht vollkommen unkonstruktiv und unsachlich gegen einen gemeinnützigen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverein schießen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) dringend auf, ihr Denken, Handeln und Verhalten zu überprüfen und zu ändern, sachlich-konstruktiv mit anderen Vorschlägen umgehen und nicht mit populistischen Sprüchen glauben zu können, Fachlichkeit und Sachlichkeit ersetzen zu dürfen.
Auf Grund der Tatsache, dass diese konfrontativen Äußerungen der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) Teil einer öffentlichen Vorlage im Stadtrat der Stadt Staßfurt ist, erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun eine öffentliche Erklärung des Gremiums zu dem Vorfall. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Aktivitäten zur weiteren Störung oder gar Zerstörung des von den Baumaßnahmen bedrohten Teils der schützenswerten Lietheaue sofort und unwiderruflich einzustellen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zu bedenken, dass bereits die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue geführt hat und zur Ausgliederung von Teilen aus dem nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ geführt hat und somit als ökologisches und hydrologisches Desaster einzuordnen ist. In dem Blickpunkt noch weitere Verbauungen auf bisher unverbauten und besonders schützenswerten Teilen der Lietheaue vornehmen zu wollen zeugt von hochgradiger und fortgesetzter Verantwortungslosigkeit von Stadtrat und Verwaltung der Stadt Staßfurt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich weiter und verstärkt auch für den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Lietheaue ein. Dazu gehört auch der Ausschluss von Verbauung jeder Art. Ferner erscheint es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einzubeziehen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben. In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt. Aufgrund der massiven Bedrohung und voranschreitenden vielfältigen Zerstörungen des Hufeisensees und der alternativen Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Seegebietes in der Reideaue hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.08.2025 beschlossen, folgende Veranstaltung durchzuführen:
Mittwoch, den 03.09., um 17.30 Uhr Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee Treffpunkt: Straßenbahnhaltestelle Bitterfelder Straße Dauer: ca. 3 Stunden
Im Rahmen der Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee am Mittwoch, den 03.09.2025 griffen die Exkursionsteilnehmenden und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Bedrohung des Gebietes des Hufeisensees folgendermaßen auf:
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern. Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3,00 m breiten Rundweges um den See herum. Alleine mit dem Asphaltweg sind 18.000,00 m = 1,80 ha Neuversiegelung von Bodenfläche verbunden. Im Rahmen der Exkursion verdeutlichte sich, dass ein derartiger Weg nicht nur eine landschafts- und naturzerstörenden Charakter, zerschneidende und barrierehafte Wirkung für Klein- und Kleinsttiere aufweist, sondern durch rücksichtslose Raser mit E-Bikes, E-Roller und Rennräder für andere Fahrradfahrende und Fußgänger eine bedrohliche Situation aufweist. Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen. Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna, Flora und Funga, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen. Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6,00 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3,00 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,80 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert. Bereits im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren. Der nunmehrige Baufortschritt und das ständige Befahren des Hufeisensees haben nicht nur zur Zerstörung eines Teils des sukzessiven Bewuchses mit standortgerechten Gehölzen, Stauden und Röhricht zur Folge, sondern zur umfassenden Vergrämung von Wasservögeln auf der Wasserfläche geführt, Dabei zählt der Hufeisensee zu einer der wichtigsten Lebens- und Rückzugsräume von Wasservögeln im Stadtgebiet von Halle (Saale). Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK-Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im einstigen Unterstützerverein für Halles nunmehr zurückgetretenen Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zurückzunehmen und zu beräumen, die Aufschüttungen sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen. Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:
„3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern 3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen 3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote 3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie 3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee 3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein 3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage 3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche 3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf 3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende
Zwischenzeitlich ist folgendes geschehen, Zitat:
„Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung in der Fassung vom 25. Juli 2024 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Beschluss-Nr.: VIII/2024/00116).“, Zitat Ende
Zitat aus der Begründung zum nunmehr am 29.01.2025 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans, Punkt „1 Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)“:
Planungsziele
Zusammengefasst sollen folgende Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses umgesetztwerden:
3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern;
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen;
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SOFreizeit TG 4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/Slipanlage für Boote;
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie;
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee;
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein;
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage;
Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche.“, Zitat Ende
Weiter führt man unter Punkt „2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet“ aus Zitat:
„Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) in der Flur 7 der Gemarkung Halle, in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Büschdorf sowie den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Kanena. Es hat eine Größe von ca. 256 Hektar.
Das Plangebiet wird dabei im Norden durch die Straßen Maikäferweg und Auenblick, im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße und die Wallendorfer Straße, im Süden die Straßen Alte Schmiede und Zum Planetarium sowie im Westen durch die Europachaussee (HES1) begrenzt. Die im Rahmen der 1. Änderung anzupassenden Flächen befinden sich:
mittig am Ufer der westlichen Seeseite und daran angrenzend auf der Wasserfläche gen Süden in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche
am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996. Dazugekommen ist die Fläche für den Kletterturm nördlich des Krienitzweges:
Die Fläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 158 (Parkplatz „P4“), die im Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung als Änderungsfläche vorgesehen war, entfällt. Die in die Änderung einbezogene Wasserfläche, die als Sportfläche für die Wakeboardanlage vorgesehen ist, wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Ebenso wurde der Geltungsbereich der Änderung im Nordwesten des Sees um die Fläche für den Kletterturm mit Zip-Line vergrößert. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 hat eine Größe von ca. 7,21 ha.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen. Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen. Im Bereich der Innenkippe stellten die Teilnehmenden der Exkursion eine vielfältige und schützenswerte Entwicklung zu einem struktur- und garantiert auch artenreichen Landschafts- und Naturraum mit ausgedehnten Wald-, Gehölzsukzessions-, Hochstauden- und Wiesengebieten fest. Hier bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption mit der Auswertung bestehender und Erstellung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie der hydrologischen und bodenkundlichen Verhältnisse. Eine Basis für die wissenschaftliche Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption kann der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen.
Im Ostbereich des Hufeisensees zeigt der unverbaute und wesentlich schmalere Teil des Weges nicht nur eine bessere Einbindung in den angrenzenden Natur- und Landschaftsraum, sondern ist ebenfalls von einem umfassenden Sukzessionsbestand aus Gehölzen- wie Stieleiche, Feldahorn etc.- sowie Stauden- und Wiesenelementen geprägt. Sie mehren nicht nur den entsprechenden Bestand an Flora, sondern bieten auch Fauna und Funga arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum. Der im Jahr 1997 errichtete, nach eigenen Messungen ca. 652,15 m lange Überlauf vom Hufeisensee zur Reide hat sich trotz häufigem Trockenfallen mit seinem schützenswerten Bestand von Fauna, Flora und Funga zu einem sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundkorridor zwischen beiden Natur- und Landschaftsräumen entwickelt. Hier gilt es eine naturnahe Entwicklung zuzulassen und jegliche Eingriffe zu unterlassen. Daher war die „Anfrage der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Überlauf der Reide am Hufeisensee“ vom 24.09.2020 und die in der „Antwort der Verwaltung“ vom 20.10.2020 als „Unterhaltungsarbeiten“ dargestellten Eingriffe vollkommen kontraproduktiv, da sie sich zerstörerisch auf den ökologischen und hydrologischen Charakter und das darauf beruhende Entwicklungspotential des nunmehrigen Fließgewässers auswirkt.
Einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 30.07.2025, Seite 16 zu Folge, plant der Hallesche Anglerverein e.V. einen Stützpunkt am Ufer des Hufeisensees einzurichten und hat dazu seit dem Jahr 2011 Kontakt zur Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Auch wenn man angeblich andenkt ggf. das alte Pumpenhaus westlich der Wallendorfer Straße aus- bzw. umzubauen und dann zu nutzen, ist mit weiteren massiven Eingriffen im Ufer- und Wasserbereich des Hufeisensees zu rechnen. Dazu gehören zum Beispiel Baumaßnahmen aller Art, vermehrter Kraftfahrzeugverkehr sowie das Betreten der Uferzonen und möglicherweise das Befahren der Wasserfläche mit Wasserfahrzeugen aller Art. Dieser Medienbericht beinhaltet ebenfalls die Information, dass der hallesche SPD-Stadtrat Philipp Pieloth seine Unterstützung erklärt habe. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht hier eine weitere Gefahr für den Hufeisensee und seiner Umwelt, Natur und Landschaften. Daher fordert der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auch dieses Vorhaben nicht zuzulassen.
Die nunmehrigen Pläne am Nordwest und Westufer Ferienhäuser, einen Camping- und Caravanstandort sowie Erweiterungsbereiche für Golf- und Wassersportanlagen zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören. Dabei weist der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern. Darüber hinaus gilt es eine Wasserqualität in und am Hufeisensee zu schaffen, welche mindestens den Kriterien der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere den Artikeln 1, 2 und 4 entsprechen.
Den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befremdet zudem die katastrophale und undemokratische Art und Weise der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung im Zeitraum „vom 6. Mai 2025 bis zum 17. Juni 2025“.
Die Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit – und Erholungsraum Hufeisensee „, 1. Änderung Veröffentlichungsbeschluss vom 15.04.2025, unterzeichnet vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt ging am Großteil der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen vorbei. Derartiges Handeln ist bewusst darauf angelegt kritische und ablehnende Stimmen sowie alternative Vorschläge und Stellungnahmen im Sinne von lobbyhaften, umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Partikularinteressen auszuschließen. Dabei zeigt auch der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister, dass ihm keinesfalls die mit dem Schutz, dem Erhalt und der damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vom Belang sind und damit ihm das Wohl der ihm anvertrauten Stadt Halle (Saale) nicht wichtig erscheint.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr alle Entscheidungen ordnungsgemäß und vollumfänglich auf den Prüfstand zu stellen.
Ferner und in dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte auf, einer erneuten „Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ vollumfänglich und unwiderruflich die Zustimmung zu verweigern. Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben. Eine Basis könnte dazu, der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Als wissenschaftliche Partner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ. Insbesondere der am 25.04.2025 vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Alexander Vogt und der Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Claudia Becker abgeschlossene „gemeinsame Maßnahmenplan für das Studienjahr 2025/2026“ kann hier eine Basis sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist darauf hin, dass der Umgang mit dem Hufeisensee, seines Überlaufes zur Reide sowie mit der Reide sich ebenfalls nach den Kriterien der Festlegungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLA-MENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrah-mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2 und 4 zu richten haben.
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung und Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausführungen „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“, ISSN 0018-0637 HercyniaN. F. 33 (2000): 19 1 – 218 von Dr. Günter Zinke
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt noch einmal die dringende Notwendigkeit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes Reide, welche den Hufeisensee einbeziehen muss. Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Sonntag, den 07.09., um 10.00 Uhr In Gedenken an Dieter Vopel (1958 – 2025) Wanderung zum Tag des Geotops Wanderung zum Tag des Geotops durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück. Treffpunkt: Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße Dauer: ca. 4 Stunden
Sonntag, den 21.09., um 10.00 Uhr Exkursion zum Tag des Geotops Geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüneburg (Kuckucksbaum) Treffpunkt: Ecke Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße, Lutherstadt Eisleben Dauer: ca. 3 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt im Zusammenhang mit dem Tag des Geotops folgende zwei Exkursionen durch:
Am Sonntag, dem 07.09.2025, findet eine ca. fünfstündige Exkursion durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück statt. Im Rahmen der Exkursion ist geplant die geologischen, bergbaugeschichtlichen, historischen und ökologischen Gegebenheiten und Bedeutsamkeiten zu erläutern sowie die umfassende Schutzwürdigkeit des Exkursionsgebietes darzustellen. Ferner ist vorgesehen Möglichkeiten und Vorschläge zur Entwicklung des Gebietes aufzuzeigen und zu erörtern. Diese Exkursion findet auch im Gedenken an den Regionalhistoriker Dieter Vopel statt. In dem Zusammenhang ist ferner angedacht Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben. Treff ist um 10.00 Uhr an der Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße, wo auch die Exkursion enden soll.
Am Sonntag, dem 21.09.2025, findet eine ca. dreistündige geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische- Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüneburg (Kuckucksbaum) statt. Die Exkursion auf den Spuren des historischen Kupferschieferbergbaus führt durch das Gebiet der Otto-Schächte zwischen Eisleben und Wimmelburg. Entlang des Karl-Hebener-Weges gibt es Erläuterungen zu Geologie, Bergbaugeschichte und zur sich auf den Halden entwickelnden Tier- und Pflanzenwelt. Der Rückweg führt über die Hüneburg (Kuckucksbaum). Treff ist um 10.00 Uhr in der Lutherstadt Eisleben, Park- und Glascontainerplatz Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße
Die Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11