AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes von Kyffhäusergebirge, Badraer Schweiz, Helme, Zorge und Thyra sowie Gipskarstlandschaft Südharz für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025
auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“

https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen

veröffentlicht ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich in seiner „Stellungnahme zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ vom 03.10.2025 umfassend dazu geäußert.

Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.
In dem Zusammenhang hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Fahrradexkursion durchführen wollen und dazu alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen:

Samstag, den 01.11.2025
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: um 09.30 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra
Ende: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Diese Fahrradexkursion hatte jedoch mit einer katastrophalen und von massiven Umwegen geprägten Anreise mit der Bahn sowie den Sperrungen auf der Basis der „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögelndes Kyffhäuserkreises“ sowie der Sperrung des Geländes der Talsperre Kelbra aus betrieblichen Gründen für den Besucherverkehr durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Anstalt des öffentlichen Rechts und damit verbundenen Einschränkungen zu tun.

https://www.kyffhaeuser.de/wp-content/uploads/allgemeinverfuegung-betretungsverbot-wildvogel-gefluegelpest_sign.pdf

https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/aktuelles

Ansonsten stand der Fahrradexkursion am 01.11.2025 rechtlich nichts im Wege. Die Allgemeinverfügungen „zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)“ des Landkreises Mansfeld-Südharz beinhaltet kein allgemeines Betretungsverbot. Der Landkreis Kyffhäuserkreis hat den unmittelbaren Bereich des Helmestausees gesperrt. Die Grenze bildet genau der Weg der Fahrradexkursion. Entsprechende Veröffentlichungen des Landkreises Nordhausen liegen dazu momentan nicht vor.

https://www.seegebiet-mansfelder-land.de/de/aktuelles/allgemeinverfuegung-zum-schutz-gegen-aviaere-influenza-gefluegelpest.html

https://www.seegebiet-mansfelder-land.de/de/datei/anzeigen/id/38217,1166/20251020_bekanntmachung_allgemeinverfuegung_influenza.pdf

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/VetA/Allgemeinverfuegung_Aviaere_Influenza_-_Wildvoegel_1_201025.pdf

https://www.kyffhaeuser.de/wp-content/uploads/allgemeinverfuegung-schutz-gegen-die-gefluegelpest_signiert.pdf

https://www.kyffhaeuser.de/wp-content/uploads/allgemeinverfuegung-betretungsverbot-wildvogel-gefluegelpest_sign.pdf

https://landkreis-nordhausen.de

Die Fahrradexkursion, welche am im Umbau begriffenen Bahnhof Berga-Kelbra begann, sorgte für die erneute und schon jahrelang vorgetragene Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass Bahnhofsgebäude in ein Tourismuszentrum in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser mit entsprechenden Anschlüssen an den Bahn- und Busverkehr sowie für Fahrrad- und Fußwanderer umzubauen und zu gestalten. Dazu gehören Möglichkeiten für Informationen, Übernachtungen und einer angepassten Gastronomie.
Damit erfahren der Bahnhof und die Ortslage sowie Tourismus, Naherholung und Wertschätzung der vielfältig räumlich, geologisch, hydrologisch, ökologisch, archäologisch und historisch geprägten länderübergreifenden Region einen großen Auftrieb.
Zudem bietet sich Gehölzpflanzungen auf dem Vorplatz des Bahnhofes sowie im Bereich der abgerissenen Gebäude des Bahnhofes an.
Dies bedeutet eine weitere Aufwertung des Bahnhofgeländes in gestalterischer und ökologischer Hinsicht.
Der nächste Weg führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.

https://www.kyffnet.de/Geschichte/Kyffhauser-Kleinbahn/kyffhauser-kleinbahn.html

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FUIUWZQKEDKTR6NYMXC62C6HRESSCHPT

https://www.pro-bahn.de/fakten/v_minis_ddr.htm

Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten.
Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.

Bild 1 (2025 11 02 archive(1))

Karte Verbandsgemeinde Goldene Aue – Berga: Feld in der Helme-Thyra-Aue zwischen Neuer Kiesgrube – Ex-Strecke Kyffhäuserkleinbahn – Mündungsgebiet Thyra in Helme
Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg65

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg65.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gewaessersystem-der-helmeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.

Am Tag der Fahrradexkursion war bedauerlicherweise auf dieser Ackerfläche ein von Aviäre Influenza (Geflügelpest) Graukranich-Jungvogel zu beobachten. Ebenfalls befand sich auf der Fläche ein stark angefressener Graukranichkadaver.
Im südwestlichen angrenzenden Randbereich einstigen insgesamt 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn in Kelbra lag ein toter adulter Graukranich.
Die krankheitsbedingten Verluste in der Vogelwelt sind als sehr besorgniserregend anzusehen.

Vom Vogelbeobachtungsturm war ein guter Überblick auf die etwa 600,00 ha große Talsperre Kelbra mit ihrer großen Anzahl an Wasservögeln möglich. Der länderübergreifende Blick in die gesamte Goldene Aue, zum Harz, zur Badraer Schweiz und zum Kyffhäuser verdeutlichte erneut die dringende zusammenhängende Betrachtung der aneinandergrenzenden, schützenswerten, vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes.

https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/talsperre-kelbra

Insofern ist eine verstärkte und optimierte Zusammenarbeit des Freistaates Thüringen des Landes Sachsen-Anhalts nur zu begrüßen. Nur gilt es die Willensbekundungen als Basis wissenschaftlich fundierter Grundlagen und unter Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen und umzusetzen.
Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen am 28.10.2025 in Stolberg, welche die Ministerpräsidenten beider Länder Dr. Reiner Haseloff und Prof. Dr. Mario Voigt leiteten, erstellte gemeinsame „Stolberger Erklärung“ beinhaltet u.a. folgende sehr wichtige Aussagen, Zitate: „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ und „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden“, Zitate Ende

https://thueringen.de/medienservice/veranstaltungen/detailseite/gemeinsam-stark-fuer-mitteldeutschland

https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/kabinettssitzung-mit-thueringen

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/Kabi_mit_Th%C3%BCringen.pdf

Unter der Überschrift „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ ist nachfolgendes vermerkt, Zitat:

Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme -von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden.“, Zitat Ende

Diese Aussagen heben offensichtlich die am 28.06.2024 bekanntgegebene „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024, welche „Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)“ vornahmen, auf Regierungsebenenniveau.

https://tlubn.thueringen.de/medieninformationen-einzelansicht/unterzeichnung-einer-verwaltungsvereinbarung-zur-deich-sanierung-an-der-helme

Für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutet sich die Gefahr an, dass neuere, höhere und breitere Hochwasserdeiche an ihren bisherigen Standorten beidseitig der Helme und ihrer Nebengewässer die Aue durchziehen sowie andere Wasserbaumaßnahmen immer mehr Naturferne zur Folge haben.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrück-verlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Unter dem Punkt „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden.“ haben sich die Regierungen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt auf folgendes verständigt, Zitat:

Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden.“, Zitat Ende

Wenn es beide Länder ernst meinen mit der „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser“, dann verständigen sich beide Länder mit dem Land Niedersachsen auf ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Abbaus von Gips in den schützenswerten sowie europäisch und national vielfältig geschützten Gipskarstlandschaften im Südharz und auch im Kyffhäuser.
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichtums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicher Weise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Zudem hat folgender Abwägungsbeschluss in der nunmehrigen Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und die damit drohenden Folgen nichts zu suchen:

Bild 2 (2025 11 02 archive(1))

Anstatt verantwortungslos fachlich und räumlich äußerst dringliche große Vorranggebiete für Natur und Landschaft verringern zu wollen, gilt es verantwortungsvoll derartige Vorranggebiete länderübergreifend auszuweiten.
Hier verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls auf die „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll-und Deponieregion Halle Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Zweiten Entwurf zur Neuaufstellung Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen – Anhalt“ vom 12.10.2025

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschafts-räumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der Betrieb und das ständige Ausweitungsbestreben des Tourismusvorhabens TITAN RT & Gigaswing, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Süd-harz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.

Hier tragen insbesondere der Freistaat Thüringen sowie die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eine sehr große Verantwortung, welche das Handeln der Kommunen beeinflussen muss.

Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.

In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.11.2025

Fotos & Videos: Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern zukunftsfähige Stadtplanung und -entwicklung in Halle (Saale)

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga.
Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten sowie Fließ- und Standgewässern eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu können u.a. die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, das Belassen von Trockenholz, Steinen, Schotter- und Kiesbänken, der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Röhrichtbereichen, die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfraßes für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
In dem Zusammenhang weisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfraß, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen.
Dabei ist der Schutz, der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung überlebenswichtig für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze.
Somit ist es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung alles zu tun, dass nicht nur die weitere Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaften ihr unwiderrufliches Ende findet und ein ordnungsgemäßer Schutz das Denken und Handeln bestimmt, sondern das sich Lebens- und Rückzugsräume des Menschen, von Fauna, Flora und Funga wieder erholen, sich naturnah und sukzessiv wieder neu entwickeln können.

Die Stadt Halle (Saale) ist seit Jahrzehnten dafür bekannt, dass die Mehrheit von den momentan insgesamt 123,00 rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, als ökologisch sehr bedenklich anzusehen sind. Diese Anzahl setzt sich aus 11,00 im Stadtbezirk Nord, 12,00 im Stadtbezirk Mitte, 31,00 im Stadtbezirk Ost, 20,00 im Stadtbezirk Süd sowie 49,00 im Stadtbezirk West zusammen.

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/rechtsverbindliche-bebauungsplaene-im-stadtbezirk-west

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/rechtsverbindliche-bebauungsplaene-im-stadtbezirk-ost

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/rechtsverbindliche-bebauungsplaene-im-stadtbezirk-sued

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/rechtsverbindliche-bebauungsplaene-im-stadtbezirk-mitte

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/rechtsverbindliche-bebauungsplaene-im-stadtbezirk-n

So erfolgten bzw. drohen massive Versiegelungen von mehr oder minder wertvollen Ackerflächen zum Beispiel in Seeben, Dölau, in Heide-Nord, Lettin und in Bruckdorf, durch die Europachaussee, Planungen eines Gewerbegebieten entlang der Europachaussee sowie in Halle-Tornau.
Andrerseits sind Gehölz-, Wiesen- und Hochstauden entweder bereits der Bebauung zum Opfer gefallen oder sind noch davon bedroht, wozu die Aschedeponie in Trotha, das Gelände Gravodruck im Bereich Ludwig-Wucherer-Straße/Reileck/Reilstraße/Adolf-von-Harnack-Straße, am Böllberger Weg, „Riebeckplatz-Ost – südlicher Teilbereich“, „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“, das Gebiet am Hufeisensee, das Gelände des früheren Schulgartens in Büschdorf, Tuchrähmen/Mansfelder Straße, Büschdorf, in Halle-Kröllwitz im Bereich von Sandbirkenweg und Wildentenweg, Wörmlitz-Pfingstanger, „Sportareal am Gesundbrunnen“, „Sportpark Karlsruher Allee“, „Brachflächen“ an der Liebenauer Straße, Thüringer Bahnhof, Heide-Süd, Nietleben, Sophienhafen, „Große/Kleine Brauhausstraße“, Unterberg/Kapellenberg sowie Sandanger gehören,

Alleine diese Auswahl zeigt auf, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) es nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen, dass sich ein Oberzentrum nicht durch ständig neuen Flächenfraßs, Zerstörung von Grün und Verbauung auszeichnen darf. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor einer Verbauung von Hochwassergebieten wie am Sandanger, am Sophienhafen und Tuchrähmen/Mansfelder Straße zurück.
Stattdessen gilt es Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur zu schützen, sondern Möglichkeiten der sukzessiven Erweiterung zum Beispiel in den Auengebieten von Saale, Weißer Elster, Saugraben mit Weinbergwiesen, Reide, Götsche und Hechtgraben zu ermöglichen, die Dölauer Heide, den Seebener Busch, den Osendorfer See und das Alttagebaugebiet bei Bruckdorf dabei einzubinden.
Bestehende Grün- und Parkgebiete wie zum Beispiel den Amtsgarten, den Reichardts-Garten, Galgenberggebiet, die Klausberge, den Heinepark, den Stadtpark das Gebiet am Thüringer Bahnhof, die Restparkanlagen am Steintor, am Rossplatz und am Gesundbrunnen, Graebsee, Steinbruchsee, Südpark/Passendorfer Busch, Pestalozzipark, Gebiet am Granauer Berg, den Heidesee und den Hufeisensee gilt es zu erweitern und in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundnetz einzubinden. Hier lassen sich ökologisch orientierte Entwicklungen des Schlachthofgeländes, der Landsberger Allee und des Mediziner Viertels verknüpfen. Dazu gehören u.a. Baumpflanzungen in der Landsberger Allee und im Mediziner Viertel. So erfassten beispielsweise Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ bereits im Jahr 2006 im Paulusviertel 334,00 potentielle Baumstandorte und am 24.08.2013 in der Landsberger Allee 44,00 potentielle Baumstandorte. Mit Datum vom 20.05.2018 legten die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel Erfassungen und Vorschläge der zum Medizinerviertel vor und wiesen mit der „Erfassungstabelle Anzahl zu pflanzender Bäume im Medizinerviertel Halle Saale“ eine „Summe aller Bäume“ im Umfang von 87,00 Bäumen aus.
Eine Entwicklung, welche im halleschen Stadtgebiet flächendeckenden Charakter erhalten muss und gekoppelt mit der Sanierung von Alt- und Neubausubstanz sowie der Beseitigung von Leerständen an Wohn-, Büro- und Gewerberäumen und -flächen sowie Beförderung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs eine alternative Stadtplanung und -entwicklung darstellen kann.
Angesichts der vielfältigen, massiven und flächendeckenden Bedrohungen für Umwelt, Natur und Landschaften sowie der damit eng verbundenen Verschlechterungen der Klimaentwicklungen ist nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine derartige Stadtplanung und -entwicklung auch in Halle (Saale) alternativlos.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen nachfolgender zwei Veranstaltungen auf die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit des Teils der zentralen Saaleaue in Halle (Saale) hinzuweisen und eigene Vorschläge zu Entwicklung und Schutzes des Gebietes vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren:
Am Montag, dem 27.10.2025, findet das 136. bzw. zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt, welches um 19.00 Uhr beginnt. Der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Auf Grund der Tatsache, dass die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, führen die beide Organisationen am Freitag, dem 29.05.2026, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue durch. Die Fahrradrundexkursion findet auf folgender Route statt:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum und die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.10.2025

AHA setzt sich für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften sowie für die Umweltbildung ein

Der am 23.02.1991 gegründete ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein und aus dem am 16.01.1983 gebildeten Arbeitskreis Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hervorgegangene Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich zum Ziel gestellt für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften zu wirken. Besonderen Augenmerk nehmen dabei die Auenlandschaften an Elbe, Oder, Saale, Mulde, Havel und Spree sowie ihrer Nebengewässer ein. Hier seien z.B. die Bode, die Selke, die Weiße Elster, die Schwarze Elster, die Ilm, die Luppe, die Reide, die Laucha, die Geisel, die Klia, der Würdebach, die Salza, der Zörbiger Strengbach, die Fuhne, die Rossel, die Wuhle, die Panke, die Unstrut, die Helme, die Zorge, die Pleiße, die Parthe, die Rippach, die Wipper, die Böse Sieben, die Ecker, die Ilse und der Ellerbach genannt.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den wertvollsten und räumlich weitläufigsten Natur- und Landschaftsräumen in Mitteleuropa. Jedoch ist deren Bestand durch Ausbaumaßnahmen jeglicher Art an einzelnen Standorten und im Gesamtbestand gefährdet. Den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung dieser Auenlandschaften zu ermöglichen, zu befördern und voranzutreiben ist ein Hauptziel des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welcher bereits in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und teilweise im Land Niedersachsen seine Wirkung und Aktivitäten entfaltet.
Der AHA erhielt im Juni 2019 vom Umweltbundesamt den Anerkennungsbescheid als nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung.
Die Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem und gemeinnützigem Engagement. Der AHA bietet sich als vielfältige Plattform für interessierte Personen und Einrichtungen an, welche sich ehrenamtlich für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle. Grob fachlich-inhaltlich gesehen führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten folgende territoriale und thematische Arbeiten und Aktivitäten durch bzw. strebt sie an:

  • Recherchieren bestehender und Erstellen neuer Konzeptionen, Rahmenpläne und Stellungnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Gestalten und Pflegen seiner Homepage, Betreuen von Ständen, Erstellen von Presseerklärungen und -mitteilungen sowie von Faltblättern, Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen)
  • Vorbereitung und Durchführung von Arbeitseinsätzen auf Grundlage selbst erstellter bzw. bestehender Konzeptionen Umweltbildung in Theorie und Praxis an konkreten Objekten und Projekten
  • Kinder- und Jugendarbeit in Kindergärten, Schulen, Klubs und Wohngebieten
  • Umweltberatung der Bevölkerung, anderer Vereine, von Politik und Verwaltung, Initiativen sowie Firmen
  • Trägerschaft und Betreuung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“
  • Betreuung einer Streuobstwiese in Dessau-Roßlau sowie Prüfung der Möglichkeit der Betreuung weiterer Streuobstwiesen
  • Initiieren, Betreuung bzw. Begleitung von Diplom-, Praktikums-, Projekt- und Hausarbeiten
  • Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen, Vorträgen, Foren und Begehungen
  • Koordinierung und Betreuung der Initiative „Pro Baum“ in Halle (Saale)
  • Aufbau von Regional- und Ortsgruppen sowie thematischen Gruppen bundesweit

Seit dem 16.08.2004 ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Träger der einst am 18.11.1988 in den Räumen der Georgen Kirchengemeinde in Halle (Saale) gegründeten Umweltbibliothek Halle (UBH) und nunmehrigen Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM), die einen umfassenden Bestand an Literatur, Bild- und Tonträgern sowie Spielen aufzuweisen hat, welche ausgeliehen, aber auch vor Ort genutzt, gelesen, angesehen und gehört werden können.
Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) steht allen interessierten Personen und Einrichtungen ebenfalls als Versammlungs-, Veranstaltungs- und Beratungsort zur Verfügung.

Nunmehr hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 06.10.2025 beschlossen eine Kinder- und Jugendgruppe zu bilden, welche sich insbesondere der Kinder- und Jugendumweltbildungsarbeit widmen soll.
Im Rahmen dieser Umweltbildungsarbeit ist vorgesehen Kinder und Jugendlichen das umfassende Themenfeld Umwelt, Natur und Landschaften nahezubringen. Dazu können zum Beispiel Exkursionen, Arbeitseinsätze, eigene Erfassungen mit Auswertung der Ergebnisse sowie eigene konzeptionelle Erarbeitungen mit Vorstellung der Ergebnisse sein.
Perspektivisch ist die Einbindung des einst auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und dem Novalis-Gymnasium Bad Dürrenberg vom 15.05.2000 entstandenen Bildungsprojekts „Gewässerökologie“ vorgesehen, was den Start der Arbeitsgemeinschaft (AG) Gewässerökologie im Raum Bad Dürrenberg bildete. Mit Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 01.10.2018 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie übernommen.
Ferner möchte der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Erfahrungen und Aktivitäten der einst am halleschen Pionierhaus am 01.09.1983 gegründeten Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ anknüpfen, welche selbst nach der Schließung des heutigen Peißnitzhause im Jahr 1991 bis zum Jahreswechsel 1992/1993 bestand.
Es ist vorgesehen die zu bildende Kinder- und Jugendgruppe des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – strukturell, fachlich-inhaltlich eng und vollumfänglich in die Gesamttätigkeit der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung einzubinden. Einen besonderen Anknüpfungspunkt bildet dabei die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mit ihrer umfassenden Literatur, Technik und Räumlichkeiten.
Jedoch gehört es zu einer vollwertigen und kreativen Kinder- und Jugendarbeit dazu, eigenständige Ideen und Vorschläge zu erarbeiten und zu beraten sowie in die Gesamtarbeit des Vereins einzubringen. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und Jugendlichen sowie der Kontakt zu Freunden und den jeweiligen Bildungseinrichtungen gewünscht.
In der ersten Phase möchte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun Interessenten gewinnen, welche fachlich-inhaltlich-konzeptionell sowie betreuerisch Kinder und Jugendliche in der zu bildenden Kinder- und Jugendgruppe des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begleiten möchten.
Dabei gilt es anzustreben, diese Arbeitsgemeinschaft zu einer Plattform für alters- und wissensgerechte Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln.

Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen, vielfältigen, territorialen, thematischen, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit mitzuwirken bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-mail – AHA -: aha_halle@yahoo.de
E-mail (UBM): ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2025

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Umgang mit dem Harz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,80 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 65,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.fgg-elbe.de/dokumente/fachberichte.html?file=tl_files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/okertal

https://www.openstreetmap.org/relation/53968#map=9/52.154/10.463

Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen im Selketal oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.

https://harzdrenalin.de/ueber-uns

https://fischer-electronic.de/einsatzbereiche/freizeitanlagen/harzdrenalin

Der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken hat nach Recherchen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in seinen Sitzungen am 13.06.2017, 12.09.2017, 11.12.2018, 10.12.2019 und 09.03.2020 sich immer wohlwollend mit der Angelegenheit befasst, dazu mehrfach den Flächennutzungsplan geändert, Bebauungspläne beschlossen und im Rahmen seiner Sitzung am 12.09.2017 einem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zum Projekt „Freizeitanlagen Rappbodetalsperre“ zugestimmt. In dem Rahmen gab der Stadtrat seinen Segen für die Nutzung einer Fläche im Umfang von 4,9 ha, welches bisher im Flächennutzungsplan als Waldgebiet und Bestandteil des gegenwärtig 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Harz und Vorländer“ ausgewiesen war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg32.pdf

► Beschlüsse des Stadtrates in den Jahren 2017 – 2020:

  • 13.06.2017:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/VMdmpxCN/182947.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2444

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23752

  • 12.09.2017:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2461

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23807

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23808

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=1800

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/SpOpsYoH/99-Anlagen/01/Vorlage281-RsO-2017-IIKarteGebietsabgrenzung.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/VZZjQEDN/185095.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/VZZjQEDN/185095.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23806

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=1798

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/WtvROEDN/185044.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/QnvnrYoH/48-Anlagen/01/Vorlage279-RsO-2017-IIStaedtebaulicherVertragE.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/WtvROEDN/185044.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/QnvnrYoH/48-Anlagen/01/Vorlage279-RsO-2017-IIStaedtebaulicherVertragE.pdf

  • 11.12.2018:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2549

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/iGPVKGIO/199232.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25712

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25714

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25715

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713

  • 10.12.2019:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/XFhkkmLO/208593.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2616

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27040

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27037

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27046

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27039

  • 09.03.2020:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2634

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/RsdgfwMO/211299.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27519

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2018

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/kNzFIaoH/22-Anlagen/02/Vorlagen073und074-RsO-2020-IIIFNP-2Aend_BP-02-.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27520

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27533

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27534

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2023

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/oHZUZvMO/211126.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/oHZUZvMO/211126.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOL

Dies und alle abgegebenen Stellungnahmen ignorierte das öffentliche Gremien. So auch die entsprechenden Stellungnahmen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –

Die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel lobt in einem undatierten Beitrag in höchsten Tönen das Vorhaben und verkündet dabei u.a., wieviel Steuermittel für das Privatvorhaben floss, Zitat:

Insgesamt 750.000 Euro wurden gebraucht und allein mit den Rücklagen aus ihrer Zeit als Handwerkermeister konnten das die Brüder nicht bestreiten. Schließlich überzeugten sie gleich drei Banken. Starthilfe gab es auch von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie förderte Harzdrenalin mit 130.000 Euro aus dem Mittelstands- und Gründerdarlehen Sachsen-Anhalt IMPULS sowie mit weiteren 180.000 Euro Zuschuss aus dem Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Beide Förderungen werden gespeist aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“, Zitat Ende

https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/informationen-fuer-interessierte/erfolgsprojekte/erfolgsprojekte-efre/efre-iv-projekte/harzdrenalin

Zwischenzeitlich genehmigten die Behörden im Mai 2021 den Parkplatzneubau auf ca. 9.700,00 ha = 0,97 ha Waldfläche für 240,00 Stellplätze. Eine Befürworterin war die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie 2. Stellvertreterin des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen). Angesichts des massiven Eingriffes in Umwelt, Natur und Landschaft ein deutlich negatives Zeichen „grüner“ Umwelt- und Verkehrspolitik.
Die Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 17.12.2018, Drucksache 7/3735auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Kleine Anfrage – KA 7/2128 der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) zu den Stellplätzen an der Rappbode-Talsperre – Kleine Anfrage – KA 7/2128 zeigt die Widersprüchlichkeit der sachsen-anhaltinischen Politik im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften und somit auch mit dem Harz auf.

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3735dak.pdf

Nunmehr drohen neue Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft im Harz. In seiner Sitzung am 09.09.2025 hat der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken dem Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Elbingerode und dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ zugestimmt.

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo040.asp?PALFDNRM=99999999&VALFDNRM=99999999

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2509

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/GpikKPtk1X5cA6i1MaPrSg61KCSThDKQRQcwyqQb/iGrHFosO/259650.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2510

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/GpikKPtk1X5cA6i1MaPrSg61KCSThDKQRQcwyqQb/WZlLGosO/259662.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/GpikKPtk1X5cA6i1MaPrSg61KCSThDKQRQcwyqQb/uWPagBD/61-Anlagen/02/Geltungsbereich.pdf

Die beiden Aufstellungsbeschlüsse beruhen auf folgendem Sachverhalt, Zitat:

Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ im OT Rübeland.
Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Da die Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen, besteht derzeit kein Baurecht.
Die Änderung wird notwendig, da das Unternehmen den Neubau einer Attraktion im Bereich der Talsperre plant.

Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden müssen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Um keine zeitliche Verzögerung zu haben, werden die Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführt.
Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit Flächen für Wald dar, zukünftig soll die Fläche als Sondergebiet für Tourismus dargestellt werden. Aktuell liegt das Flurstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Daher liegt kein Baurecht vor.“, Zitat Ende

Somit beabsichtigten Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans von ca. 4,90 ha um 0,99 ha auf ca. 5,89 ha zu erweitern.
Entgegen jeder Vernunft und Weitsichtigkeit, nimmt man bewusst und zielstrebig die weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften im Harzgebiet in Kauf. Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der der Stadt Oberharz am Brocken noch nicht begriffen, dass derartiger zerstörerischer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften massiv zu den negativen Veränderungen des Klimas beitragen. Im Harz manifestiert sich das u.a. durch massenhaftes Vertrocknen von Waldgebieten und Wasserarmut.
Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zeigen sich ebenfalls durch zahlreiche europäische und nationale Schutzgebiete.

► Naturpark:

https://www.naturparke-lsa.de

https://www.naturparke-lsa.de/Broschuere_Naturparke_Interaktiv.pdf

https://www.nationalpark-harz.de/de/downloads/Harz-Karte

► Fauna-Flora-Habitat – FFH:

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/harzer-bachtaeler-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0089.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0160.pdf

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/hochharz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/bergwiesen-bei-koenigshuette-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0090.pdf

► Europäisches Vogelschutzgebiet – SPA:

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/vogelschutzgebiet-hochharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/SPA0018.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/vogelschutzgebiet-hochharz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordoestlicher-unterharz-.html?page=1&keyword=

► Landschaftsschutzgebiet – LSG:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32/harz

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg32.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/verordnung67.pdf

► Naturschutzgebiet – NSG:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/harzer-bachtaeler

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bockberg

► Schutzgebiete Landkreis Harz:

https://www.kreis-hz.de/de/schutzgebiete-und-biotope.html

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert fortgesetzt die Zerstörung von Teilen des Harzes und somit auch das konkrete Vorhaben zu stoppen.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.

Auf Grundlage dieser dringenden Notwendigkeiten appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Oberharz am Brocken das Erweiterungsvorhaben und -anliegen des Unternehmens Harzdrenalin zu stoppen.

Ferner sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Harzes und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

In dem Zusammenhang möchte sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessierte anbieten, um sich gemeinsam und länderübergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie im Freistaat für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Harzes einsetzen zu können.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.10.2025

Stellungnahme zu Genehmigungsplanung zur Umsetzung des Projekts Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027

Lossa Abschnitte 24-27 und Gänsebach Abschnitte 1-2

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. setzt sich nunmehr seit 45 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Zu 1.2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3 Bestehende Verhältnisse
Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens
Zu 6 Landschaftspflegerische Hinweise

Vom Grundsatz sind Maßnahmen zu begrüßen, welche naturnahere bis naturnahe Entwicklungen der beiden Fließgewässer ermöglichen. Um das erreichen, plädiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. für die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche auf mindestens einjährigen Erfassungen von Fauna, Flora und Funga, Ermittlung der Boden-, Wasser- und Luftfeuchtigkeitswerte, Angaben zu Niederschlagsmengen, Sonnenscheindauer und Temperaturen, Zustand der Gewässer, Erfassung und Bewertung des Umlandes sowie Bestand und Umfang von beidseitigen Gewässerschutzstreifen beruhen. Im konkreten Fall liegen keine derartigen Angaben vor, was eine speziell der Fließgewässer Lossa und Gänsebach angemessene, wissenschaftliche Einschätzung der Ausgangsdaten zulässt. Dabei ist es auch sehr wichtig die beiden Fließgewässer im Gesamtverbund zu betrachten.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf der Basis vom gegenwärtigem Zustand und Bedeutung sowie möglicher vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht ist die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte dringend erforderlich:

Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga

  • Untersuchung der Boden-, Luft und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotop- und Grünverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Untersuchungsgebiet
  • Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Funga, der gegenwärtigen Nutzung im Umfeld sowie unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung und der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Prüfung des Umfanges und der Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr genutzter baulicher Anlagen
  • Umgang mit vorhandenem Totholz
  • Einflussnahme hydrologischer Faktoren auf das Gebiet

Zudem gilt es folgende Dinge zu beachten:

  1. Heranziehung vorhandener Daten und deren Auswertung
  2. Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort

Bei der Erarbeitung der wissenschaftlich fundierten Konzeption gilt es zum Beispiel u.a. die Bedingungen der FFH-Richtlinie und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu beachten bzw. heranzuziehen. Dabei empfiehlt sich die Einbeziehung mindestens einer vollständigen Vegetationsperiode.
Als Bearbeitungspartner bieten sich insbesondere die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es sehr wichtig, dass die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die beiden Fließgewässer die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
► Vollständige Beräumung und Entsorgung von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art mit ordnungsgemäßer Entsorgung je nach Material und Zustand
► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
► Darüber hinaus kein Eintrag standortfremder Materialien
► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch-alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
► Keine Pflanzung von Gehölzen, da die Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält daher eine entsprechende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung von Lossa und Gänsebach sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für die beiden Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.
Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.10.2025

AHA hält den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge des insgesamt 1.094,30 km langen Stromes Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 25.10.2025, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Saalberghau im Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe im Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ durch.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der 25,00 km langen Rossel in die 1.094,30 km lange Elbe.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Erfreulicherweise entwickeln sich in der Hanglage u.a. sukzessiv Stieleichen. Dieser Bereich ist von einer im Zusammenhang mit der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“ massiv bedroht. Ein angedachter baulich ausladener Elbbalkon und dazugehöriger Bauten wie der Neubau einer Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen hätten im Falle der Umsetzung die Zerstörung des naturnaheren direkten Mündungsbereich der Rossel in die Elbe, des sich sukzessiv entwickelnden Hangbereiches sowie eine massive Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes zur Folge.
In dem Zusammenhang erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://verwaltung.dessau-Roßlau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Roßlau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-Roßlau-fuer-dringend-geboten-3

Im Abschnitt der 25,00 km langen Rossel mit ihrem Einzugsbereich im Umfang von 194,00 km² zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsteilnehmer den Nutzen des im Bau befindlichen Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im 350,00 ha großen Roßlauer Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.

https://www.ufz.de/index.php?de=40390

https://www.ufz.de/index.php?de=40389

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/46_Jg_2009_N-LSA_SH.pdf

Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft sowie Restauenwaldbeständen geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von Schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, Kreuzdorn, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden. Erfreulicherweise sind an den Randbereichen des Unterluches auch sukzessive Jungaufwüchse von Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche etc. zu erkennen. Die Sukzession im Unterluch gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht zu befördern und zu schützen, sondern auch flächendeckend, regelmäßig und fortlaufend wissenschaftlich zu kartieren.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbbiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten. Ebenso wechselte damals mehrfach ein Fischadler zwischen dem einstigen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau hin und her.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Im dem Blickfeld ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine verringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertip“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartierungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sind. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei gilt es ganz zu untersagen und die Jagd nur auf streng reglementierte Anforderung beschränkt bleiben. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Pilzwelt entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das umfassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Die Beobachtung von zwei Seeadlerpärchen am Tag der Exkursion am 25.10.2025 im Südbereich des Unterluches ist ein sehr bedeutsames Beispiel der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe und ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des 43.000,00 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet, welches Bestandteil des ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebietes “ Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129) und des ca. 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

Begrüßenswert ist, dass die 124,00/290,00 km lange Mulde mit einem Einzugsbereich von7.400,00 km² sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Dies muss auch so bleiben!

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des AHA auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.:

Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehr sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, Kreuzdorn, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Bei dem Blick in Richtung Elbufer im Bereich Wallwitzhafen erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-Roßlau-fuer-dringend-geboten-3

Dabei geht es um Pläne der Errichtung einer „Elbpromenade am Prallhang“ und dazugehöriger Bauten wie der Neubau einer Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen, was massive störende bis zerstörende Eingriffe in ein Entwicklungsgebiet in der Elbe-Mulde-Aue darstellt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es stattdessen zu prüfen, inwieweit ein Rückbau der verbliebenden Uferbefestigungen möglich ist. Zu den besonders wichtigen Prüfungsinhalten müssen wissenschaftliche Feststellungen und Wertungen sein, ob bzw. welche Lebens- und Rückzugsräume von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sich hier befinden und wie mit diesen umzugehen ist.
Ferner lehnten die Exkursionsteilnehmenden die angedachte Errichtung einer neuen Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen ab, da diese einen massiven baulichen Eingriff in der Elbe-Mulde-Aue darstellt sowie das Landschafts- und Stadtbild stört.
Ein weiteren Ausbau des Wallwitzhafens gilt es zu unterlassen, da bereits die bestehenden Anlagen massive Störfaktoren in der arten- und strukturreichen und daher vielfältig geschützten Elbe-Mulde-Aue darstellen.

https://verwaltung.dessau-Roßlau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Roßlau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom AHA am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ dienen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2022/10/RahmenplanKonzeptionUnterluchRoßlau.pdf

Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.10.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

« Ältere Beiträge