AHA hält Saaleaue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt für sehr schützenswert

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen.
So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für den Menschen.
Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es daher für dringend erforderlich, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss.
Zu den bedeutsamsten Flüssen gehört die Saale, welche im fränkischen Fichtelgebirge zwischen den Gemeinden Zell und Weißenstadt am Großen Waldstein entspringt, den Freistaat Thüringen und Teile des Landes Sachsen-Anhalt durchquert und letztendlich nach 413,00 km in Barby (Elbe) in die 1.091,00 Kilometer lange Elbe mündet.
Die Saale hat ein Einzugsgebiet von 24.167,00 km². In die Saale münden insgesamt 79 größere und kleinere Flüsse ein.
Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und Thüringer Landesamt für Statistik beträgt die Länge der Saale im Freistaat Thüringen 196,30 km und ist somit der längste Fluss Thüringens.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003%7C%7C

Auf der Basis dieser Grunddaten zur Saale führte ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag. dem 07.03.2026, eine ca. fünfstündige Beobachtungsexkursion mit dem Fahrrad durch. Start war der Hauptbahnhof in Saalfeld/Saale und Ende am Bahnhof Rudolstadt. Schwerpunkte bildeten dabei u.a. die insbesondere in Buntsandstein eingebettete Saaleauenlandschaft, der in Saalfeld gelegenen Mündungsgebiete der Bäche Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach, Läusebach und Auebach sowie die in Rudolstadt befindlichen Mündungsgebiete des Flusses Schwarza und des Schremschebaches. Zudem sind mehr oder minder breite Saaleauenwälder prägend, welche sich als Mischung von Hart- und Weichholzaue darstellen. Als Pflanzenarten sind insbesondere Silberweide, Salweide, Purpurweide, Schwarzerle, Flatterulme, Spitzahorn, Bergahorn, Feldahorn, Stieleiche, Gemeine Esche, Winterlinde, Sommerlinde, Gemeine Hasel, Mirabelle, Hundsrose, Schwarzer Holunder, Blutroter Hartriegel, Schlehe, Gemeiner Schneeball und Europäisches Pfaffenhütchen sowie als sichtbare Frühjahrsblüher waren Scharbockskraut, Winterling, Schneeglöckchen, Krokus, Buschwindröschen, Waldgoldstern, Märzveilchen, Osterglocken und Sibirisches Blausternchen zu erkennen.
Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Raum der Städte Saalfeld/Saale und Rudolstadt folgendermaßen als Nahtstelle zwischen dem Oberen Saaletal und der Mittleren Saale ein, Zitate:

Die Landschaft „Oberes Saaletal“ ist ein tief eingeschnittenes, zum größten Teil von Talsperren und Ausgleichsbecken ausgefülltes Tal, das in die Hochfläche des Thüringer Schiefergebirges um 200 m tief eingeschnitten ist. Es liegt innerhalb der Landschaft „Ostthüringisch-Vogtländische Hochflächen“. Das „Obere Saaletal“ beginnt südöstlich von Saalfeld, folgt dem Flusslauf der Saale und endet bei Hof in Bayern.
Nur ein kleiner Teil der Landschaftsfläche wird landwirtschaftlich genutzt, ein geringer Teil davon als Grünland. Ein größerer Flächenanteil entfällt auf die Wasserflächen (Talsperren und Ausgleichsbecken). Sie dienen in hohem Maße der Erholung.
Innerhalb diese Gebietes liegt das LSG „Obere Saale“, z.T. das LSG „Ostthüringer Schiefergebirge und Frankenwald
„.

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/oberes-saaletal

Das Tal der Mittleren Saale ist markant in die umgebenden Hochflächen der Saale-Elster-Sandsteinplatte und die Ilm-Saale-Kalkplatte eingetieft und führt den größten wasserreichsten und wasserwirtschaftlich wichtigsten Fluss Thüringens. Das Gebiet der Mittleren Saale beginnt mit der Talweitung bei Saalfeld und endet am Ballungsgebiet Jena. Das Saaletal ist bei Rudolstadt rund 180 m, bei Jena rund 240 m in die Hochfläche eingetieft. Der Waldanteil ist sehr gering. Es dominieren Ackerflächen mit eingeschalteten ländlichen Siedlungen.
Die Talauen werden überwiegend zum Anbau von Feldgemüse, Hopfen und Tabak und zum Teil als Grünland genutzt. An die Stelle des Weinbaus im Mittelalter ist der Anbau von Edelobst getreten.
Das LSG „Mittleres Saaletal“ liegt zwischen Jena und Kahla. Die steilen, hellen und trockenwarmen Süd- und Westhänge der Wellenkalkstufe zeigen noch alle Übergänge von lichtem Steppenheidewald und der für diese Standorte typische Blaugrashalde. Hier ist eine reiche submediterrane und Waldsteppenflora vorhanden. Die Kalkhochflächen sind heute vielfach mit Schwarzkiefer aufgeforstet. Auf den Schotthängen stockt noch vorwiegend Buchenwald. Es besteht das Naturschutzprojekt „Orchideenregion Jena„.

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/mittlere-saale

Zitat Ende

Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist der Saaleraum zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt mehr oder minder indirekt vom direkt bzw. indirekt vom 21.126,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Obere Saale“ und dem 16.602,00 großen Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ umrahmt. Ferner gehört ein Teil des Saaleraumes südlich von Saalfeld/Saale zum 135,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Gleitsch“, zum 744,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld“, 22,20 ha großen Naturschutzgebiet „Bohlen“ und zum 82.800,00 ha großen Naturpark „Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale“. Im Raum der Saale zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt befindet sich lediglich zwischen Kulm und Unterpreilig das 217,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Kulm“. Ein durchgehendes Landschaftsschutzgebiet zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt gibt es nach vorliegenden Informationen nicht. Das trifft offenkundig ebenfalls weitgehend auf andere Schutzgebiete zu. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf dieser inakzeptable Zustand einer wissenschaftlichen, rechtlichen und politischen Neubewertung. Dazu sind u.a. Auswertungen und Zusammenführungen bisheriger und laufender Erfassungen sowie Neuerfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie Landschaftstypen dringend erforderlich.

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete

https://antares.thueringen.de/cadenza/pages/map/default/index.xhtml;jsessionid=9726804DC2D78689F6A120575D1F9C26?mapId=706e6701-d508-4842-9929-2a9da78c6711&repositoryItemGlobalId=Anwendungen.Naturschutz.Schutzgebiete.sgb%2Fschutzgebietskarte.mml&mapSrs=EPSG%3A25832&mapExtent=605818.0329352781%2C5579255.892535132%2C739339.5626883273%2C5639674.384748387

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-154-saaletal-zw-hohenwarte-und-saalfeld

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaletal-zwischen-hohenwarte-und-saalfeld

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-160-bohlen

Nähere Angaben wie die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der beiden Landschaftsschutzgebiete lassen sich leider nicht auf den Seiten des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ermitteln.

https://www.kreis-slf.de/untere-naturschutzbehoerde/schutzgebiete-des-landkreises

Das der Saaleraum zwischen den beiden Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt keine weiter erkennbaren Schutzgebiete aufzuweisen hat, erscheint dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen unverständlich. Hier bedarf es umfassender Aktivitäten, um diesen Zustand zu ändern.

Die ersten Stationen der Fahrradexkursion befanden sich in der Saaleaue in der Stadt Saalfeld/Saale. Grundsätzlich war erfreulich festzustellen, dass große Teile von Saale und Lache ihre gehölzbestandenen Uferbereiche behalten haben. Insbesondere im Bereich der Stadtteile Köditz, Graba und Remschütz erreichte zu mindestens auf einer Flussseite der Uferbereich eine mit Auengehölzen bestandenen, mindestens 10,00 m breiten Uferstreifen. Erfreulicherweise zeigt die Auenwaldbereiche gut ausgeprägte Formen der sukzessiven Entwicklung. Somit besteht die Möglichkeit der Wahrnehmung der Aue als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren, Pflanzen und Pilzen, als bedeutsamer Teil für Biotop- und Grünverbundräume, als Teil der Entstehung und Verbreitung von Kalt- und Frischluft sowie als Teil der positiven Prägung des Stadtbildes mit Erholungseffekten. Diesen positiven Zustand gilt es zu schützen und zu erhalten sowie ggf. auszuweiten.
Jedoch gibt es im zentralen Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) ebenfalls massiven Handlungsbedarf bei der Entsiegelung von Flächen in der Saaleaue. Hier sei der Parkplatz südwestlich von Pößnecker Straße und Hüttenstraße genannt. Einschließlich der Zufahrtsstraße zu einem Grundstück in der Saaleaue umfasst die Fläche nach eigenen Messungen folgenden Umfang: Länge: ca. 77,58 m x Breite: ca. 12,37 m = Fläche: ca. 959,28 m² = 0,095,93 ha.

Google-Karte 1: Parkplatz südwestlich von Pößnecker Straße und Hüttenstraße

Dieser Teil der Saaleaue befindet sich nicht nur im Überschwemmungsgebiet der Saale, sondern beherbergt direkt an der Saale einen entwicklungsfähigen Restauenwald, welcher zur besseren sukzessiven Entwicklung mehr Fläche benötigt. Dies verbessert die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als vermehrter Teil des Biotop- und Grünverbundraumes zu dienen, die Frisch- und Kaltlufterzeugung und -transport zu erhöhen sowie das Stadtbild aufzuwerten.
Daher regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Parkplatzfläche bis zum naturgewachsenen Auenboden zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Der Köditzgraben erscheint im Mündungsbereich sehr naturfern. Eine ökologische Durchlässigkeit ist maximal bei Hochwasser der Saale gewährt. Hier ist Abhilfe dringend geboten.
Dies gebietet schon die Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

In dem Zusammenhang gilt es das Fließgewässer endlich von den ständigen Baumaßnahmen zu erlösen sowie von verbauten Korsetten zu befreien und somit den Köditzgraben bessere Entwicklungsmöglichkeiten als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga einzuräumen. Ebenfalls auffällig im Mündungsbereich des Köditzgrabens in die Saale die baulichen Folgeschäden in der Aue im Zuge der Errichtung des Pionierstegs im Jahr 2023. Hier zeigt sich wieder einmal, dass derartige bauliche Aktivitäten massive Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen.
Bedauerlicherweise sind entlang des Unterlaufes des Köditzgrabens im Bereich Wüste Köditz und im direkten Mündungsbereich die Folgen vergangener Abholzungen und Baumaßnahmen noch deutlicher erkennbar. Diese massiven baulichen Maßnahmen haben zu erheblichen Schäden in Umwelt, Natur und Landschaften geführt und gehören sofort beendet. Ferner ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aufklärungs- und Auswertungsarbeit wichtig. Gehölze an Fließgewässern fungieren nicht nur als Lebensraum von Fauna, Flora und Funga, sondern tragen – wie generell bekannt – zur Beschattung, Abkühlung und Kohlendioxidspeicherung bei, dienen der Sauerstoffproduktion sowie verbessern das Klima, Landschafts- und Stadtbild.
Eine sich nördlich anschließende Streuobstwiese mit folgenden selbst ermittelten Flächendaten: Breite: ca. 42,27 m x Länge: ca. 99,60 m = Fläche: ca. 4.210,09 m² = 0,42 ha zeigt auf, dass Pflegemaßnahmen stattfinden. Die offensichtlich letzte Pflanzung mit einem Apfel der Sorte Gravensteiner stifteten die Historische Stiftung Saalfeld e.V. im April 2019 anlässlich des 25. Gründungsjubiläums des Saalfelder Festring e.V.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch eine dauerhafte und kontinuierliche Pflege und Betreuung der Streuobstwiese dringend geboten.

Google-Karte 2: Köditzgraben (blau rund umrahmt) und Streuobstwiese (rot eckig umrahmt)

Mit Entsetzen nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Ausweitung und Ausmaße des Bauvorhaben „Regenüberlaufbecken Hauptsammler H in Saalfeld“. Bereits im Rahmen der Fahrradexkursion am 22.03.2025 waren massive Abholzungen festzustellen gewesen. Laut Bericht des Mitteldeutschen Rundfunkes vom 04.11.2025 soll das Becken ein Volumen von 470,00 m³ erhalten. Zudem sei geplant die Arbeiten im Juli 2026 abzuschließen.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saalfeld-rudolstadt/unwetter-starkregen-regenrueckhaltebecken-baustelle-100.html

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört das Niederschlagswasser in die Fläche. Mit dem Rückhalt in der Fläche verbindet sich u.a. die Möglichkeit den im zunehmenden Maße durch Niederschlagsausfall und Sommerhitzen vermehrten Wassernotständen entgegenzuwirken. Dazu ist es aber notwendig keine weiteren Böden für Baumaßnahmen aller Art zu verbrauchen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen. Zudem erfordert dies eines nachhaltigen Umganges mit Agrar- und Waldflächen, um das Rückhaltevermögen von Wasser auch bei Starkniederschlagsereignissen und Schneeschmelzen zu sichern. Dazu bedarf es insbesondere Böden mit umfassendem Bodenleben und eng damit verbundener Bodengare.

https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dk038277.pdf

https://www.spektrum.de/lexikon/geographie/bodengare/1124

https://urbane-gaerten.de/images/Bodenkoffer-Praesentation-final2-klein.pdf

https://www.gartenfreunde.de/gartenpraxis/gartenpflege/gartenwissen-bodengare

https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/bodengare/9811

Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,5 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Im Bereich des Wehres Göritzmühle mit seiner kaskadenhaften Sohlstruktur der Saale bietet sich mit den Anlandungsflächen idealer Lebens- und Nahrungsraum für Fauna, Flora und Funga. So war erfreulicherweise die Beobachtung einer Wasseramsel möglich, welche Nistmaterial im Schnabel transportierte. Paar Meter flussabwärts zeigen sich Biberfraßspuren.
Der Fließgewässerverlauf zur Göritzmühle ab Abzweig Wehr Göritzmühle präsentiert sich sehr arten- und strukturreich, was es gilt massiv zu schützen.

Der Streuobstwiesenbestand zwischen Florian-Geyer-Straße und Saale in Saalfeld-Remschütz erfährt eine Nutzung als Kinderspielplatz und „Kunstufer“. Jedoch befindet sich die Streuobstwiese in keinem guten, gar bedrohten Zustand. Pflegemaßnahmen wie Baumschnittaktivitäten sind nicht erkennbar, Baumlücken bleiben ohne Nachpflanzung und offensichtlich intensive Nutzungen schädigen Bodenvegetation und tragen zur Bodenverdichtung bei. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es eine Bestandsaufnahme zu den vorhanden Obstarten und -sorten vorzunehmen, Schutz- und Pflegebedarf der Obstbäume und Wiese sowie Schonung und Schutz des Gesamtbestandes der Streuobstwiese wissenschaftlich zu untersuchen. Sämtliche Schutz-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen bedürfen einer schnellstmöglichen Umsetzung, um den Bestand nicht weiter zu gefährden und besser noch wieder intensiv und extensiv weiter zu entwickeln.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Google-Karte 3: Saalfeld/Saale-Remschütz, Streuobstwiese zwischen Florian-Geyer-Straße und Saale

Die räumliche Nähe zum 332,00 hohen Kellerberg auf der anderen Saaleseite ist ein weiterer Ausdruck für Strukturvielfalt von Natur und Landschaften im Raum zwischen Saalfeld und Rudolstadt.
Durchaus positiv sind u.a. die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in den Jahren 2019 bis 2022 umgesetzten Maßnahmen zur „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Volkstedter Rampe, Rampe Mittelwehr und Rampe Teilewehr“. Die Umsetzung erfolgte in Form von Sohlgleiten, was der Umsetzung dieser Zielstellung nahekommt. Hier hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftliche Dauerbetrachtung und -forschung für sehr empfehlenswert, um die jeweiligen ökologischen Durchgängigkeiten in ihrer Entwicklung und Wirkung prüfen und nachhalten zu können.
Erfreulicherweise waren Köditzgraben, Siechenbach und Zechenbach gut mit Wasser benetzt. Dagegen waren der Läusebach und Auebach leider ausgetrocknet. Zum Läusebach hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 25.02.2024 eine Stellungnahme zu dem „Vorhaben Maßnahme E34 zur Umsetzung des landschafts-pflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Bau der Talsperre Leibis/Lichte: Öffnung des Läusebaches bei Beulwitz“ abgegeben und dabei u.a. angeführt, Zitat:

I. Planungsunterlagen

Das Gebiet des Stadtteiles Beulwitz der Stadt Saalfeld/Saale und die nähere Umgebung ist agrarisch und von Waldgebieten, aber auch von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Auebach, der Zechenbach und nicht zuletzt der Läusebach. Südöstlich angrenzend im Kernstadtgebiet kommt noch der Siechenbach dazu. Alle genannten Fließgewässer münden letztendlich an unterschiedlichen Standorten in die Saale ein und gehören somit in das direkte Einzugsgebiert dieses Flusses.
Das Grundanliegen auf ca. 101,00 m die Verrohrung des Läusebaches aufzuheben ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch lassen die Planungsunterlagen eine Menge ungeklärte Punkte offen, wozu folgende Unklarheiten gehören:

Warum erfolgte die Auswahl des Läusebaches?
Die Recherchen für das offenbar temporär mit Wasser befüllte Fließgewässer sind rudimentär, in keiner Weise nennenswert aussagefähig und daher nicht ausreichend um sich ein ordnungsgemäßes und fachlich fundiertes Ausgangsbild zu verschaffen.
Um was für Rohrmaterial handelt es sich und wann erfolgte aus welchem Grund erfolgte die Verrohrung?
Was für Zuleitungen gibt es? – zum Beispiel Ab-und Drainagewasser
Wie sieht die Bodenqualität aus? Wann erfolgten ggf. durch wen und mit welchem Ergebnis Messungen?
Die Angaben zur Wasserqualität sind nicht aussagefähig.
Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, ggf. mit dem Ziel der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption? Wenn nicht, warum nicht?
Angaben zur Notwendigkeit der angekündigten Gehölzfällungen fehlen komplett und daher erscheinen sie nicht plausibel.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für Fließgewässer im Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) entsteht und natürlich die Saalenebengewässer Auebach, Läusebach, Zechenbach und Siechenbach sowie die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:

Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
Ordnungsgemäße Beräumung und Entsorgung der Rohre je nach Material und Zustand
Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung des Läusebaches sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

II. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.”, Zitat Ende

Insbesondere die Ausführungen zu Gewässerschutzstreifen und Mäandrierungen gelten ebenfalls für die Saalenebengewässer Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach und Auebach. Im Mündungsbereich des Auebaches gilt es zudem die ökologische Durchlässigkeit wiederherzustellen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, das Gesamtgebiet von Zechenbach, Läusebach und Auebach einer wissenschaftlichen Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Neben der Entfernung der Sohl- und Uferverbauungen im Läusebach, der Förderung von Maandrierungen in allen drei Fließgewässern sowie der Ausweitung der Gewässerschutzstreifen beidseitig der jeweiligen Uferoberkanten auf mindestens 10,00 m, um naturnahere Entwicklungen zu ermöglichen und Pufferräume zum agrarisch geprägten Umland zu entwickeln, erscheint die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sehr ratsam zu sein. Als Mittelpunkt dieses sehr interessanten Natur- und Landschaftsraumes entlang der Saale sowie seiner drei Nebengewässer an den Standorten Zechenbach, Läusebach und Auebach gilt es die Entwicklung des Agrarraumes in Richtung Erhöhung der Landschafts-, Natur- und Anbaustruktur sowie des Biotop- und Grünverbundes zu betrachten.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang des Saalweges auf einem, auf der Basis eigener Messung ca. 1,63 km = 1.630,00 m langen Abschnittes zwischen Zechenbach und einem namenslosen Bach, unweit der Saalebrücke der B 85 und B 88, feldseitig eine Baumallee anzulegen. Bei einem Abstand von 10,00 m ließen sich in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen ca. 163,00 Bäume pflanzen. In Frage käme die Pflanzung von Silberweiden mit Ziel der Entwicklung zu Kopfweiden bzw. der Pflanzung verschiedener Obstbäume oder der kombinierten Pflanzung von Silberweiden/Kopfweiden und Obstgehölzen.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Google-Karte 4: Saalfeld/Saale: Saaleaue in den Mündungsgebieten von Zechenbach, Läusebach und Auebach sowie im angrenzenden Bereich von Rudolstadt

Im Stadtgebiet von Rudolstadt setzt sich erfreulicherweise weitgehend der Bestand einer auenwaldbegleiteten Saale fort. Insbesondere das Mündungsgebiet der Schwarza in die Saale zeigt umfassende naturnahere Entwicklungsmöglichkeiten mit Schotter- und Kiesflächen sowie Gehölz- und Staudenbereichen auf. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 508,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das wirkt sich natürlich positiv auf die ebengenannte Situation vor Ort aus. Die bestehende ökologische Durchlässigkeit ermöglicht nicht nur eine gute Funktion als Lebens- und Rückszugsraum von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern eröffnet die Möglichkeit umfassender Biotop- und Grünverbundräume. Schmälerung der positiven ökologischen Wirkungen und Erscheinungen in der Saale-Schwarza-Aue erfährt die Tatsache, dass ausgerechnet die Prallhänge der Schwarza an der B 85 und im Mündungsgebiet der Schwarza in die Saale massiv und umfassend verschottert sind. Hier sind unbedingt wissenschaftlich fundiert Alternativen und die Beräumung des Steinschüttgutes und dem Schutz des Mündungsgebietes der Schwarza in die Saale zu prüfen.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Google-Karte 5: Rudolstadt: Mündungsgebiet Schwarza in Saale

Im Bereich der Saaleaue am Preilipper Steg mündet ein begradigtes sowie im Sohl- und Uferbereich befestigtes Fließgewässer in die Saale ein. Nordwestlich davon grenzt eine Asphaltfläche an, welche als Löschwasser-Entnahmestelle ausgewiesen ist. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist kein Name des Fließgewässers bekannt. Trotzdem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Umsetzung der Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4 an, wissenschaftlich fundiert Möglichkeiten zur Renaturierung zu untersuchen.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Google-Karte 6: Rudolstadt – Saaleaue am Preilipper Steg mit Saale und Mündungsgebiet namensloses Fließgewässer

Der Schremschebach in Rudolstadt-Schwarza stellt sich leider nicht als naturnah dar. Hier regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption an, um u.a. durch Beseitigungen von Befestigungen in Sohl- und Uferbereicherungen sowie der Förderung der Mäandrierung durch den Eintrag von Störhölzern und -steinen mehr Naturnähe zu geben bzw. zu ermöglichen.
Die Saaleaue zwischen Stadtteilen Volkstedt und Cumbach der Stadt Rudolstadt besitzt große Entwicklungsmöglichkeiten. Das betrifft die Wiesenbereiche ebenso wie die Restauenwaldgebiete im Saaleauenabschnitt „Große Wiese“. Erfreulicherweise existieren neben den älteren Bereichen des Restauenwaldes große Abschnitte, welche von umfassender Sukzession geprägt sind. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind Bestand und Entwicklung unbedingt zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten der sukzessiven Wiedererweiterung des Auenwaldes zu prüfen und am besten zuzulassen. Ferner scheint es sinnvoll zu sein die großen Wiesenkomplexe zu naturnaheren Wiesen zu entwickeln, welche es gilt unregelmäßig und partiell zu mähen. So lässt sich die Arten- und Strukturvielfalt erhöhen sowie besser Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga entwickeln.
Daher regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Große Wiese und die an die Saale angrenzenden Auenwälder an.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Google-Karte 7: Rudolstadt: Saaleaue Große Wiese

Der positive landschafts- und stadtprägende Charakter von Saale und ihrer Aue im Stadtgebiet von Rudolstadt ist deutlich zu erkennen und gilt es unbedingt zu wahren.
Im Ergebnis der Fahrradexkursion sei festgestellt, dass die Saale, ihre Aue und ihre Nebengewässer sowie die insbesondere von Buntsandstein geprägten Hanglandschaften ein sehr schützenswerter Landschafts- und Naturgebiet darstellt und dabei positiv die Erscheinungsbilder der in den Großraum zwischen Ilm, Schwarza und Weißer Elster eingebetteten Saalestädte Saalefeld/Saale und Rudolstadt prägt.
Sie dienen somit als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen, als Biotop- und Grünverbundräume bis hin zu Ilm, Schwarza und Weißer Elster, Entstehungsgebiete und Korridore von Kalt- und Frischluft, als Erholungsraum und sorgt für positive Wohn- und Lebensqualitäten.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich daher im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten umfassend für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Saale und ihrer Aue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume einsetzen. Vorstellbar ist dabei die Bildung einer Regionalgruppe Saalefeld/Saale – Rudolstadt.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für ehrenamtlich Interessierte dienen.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.03.2026

AHA fordert umfassenden Schutz von Umwelt, Landschaften und Natur von Querne und Weida!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer große Teile der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu zählt auch das ca. 567,00 km² große Einzugsgebiet der ca. 10,90 km langen Salza, was zusammen mit den Fließgewässern Böse Sieben, Laweke, Würdebach, Mittelgraben, Querne/Weida und Südlicher Ringkanal sowie ihren jeweiligen Nebengewässern eine Fließgewässerlänge von 75,00 km ergibt.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/lsa/lwg.htm&such=umwelt

Zu dem Gesamtraum gehört ebenfalls die Querne, welche ab Zusammenfluss mit dem Weidenbach in Obhausen den Namen Weida trägt und mit einer Gesamtlänge „von oh Querfurt (Einmündung Leimbacher Graben) bis Abzweig Südlicher Ringkanal (Nullschleuse)“ von mindestens 49,00 km ausgewiesen ist.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

Andere Angaben sprechen von ca. 37,4 km Länge der Querne und zuzüglich ca. 11,6 km Weida.

Im Gewässerbericht 2005 – 2008 des Landesberichtes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Seiten 469 bis 472 fallen die Bewertungen für Querne-Weida/Querne sehr besorgniserregend aus.
Während für Querne-Weida eine Gesamtbewertung Chemischer Zustand mit „nicht gut“ angegeben ist, fällt die entsprechende Bewertung für die Querne mit „gut“ besser aus. Die Gesamtbewertung Öko-Potential ist dagegen durchgehend mit „schlecht“ bewertet.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

Das vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebene und von Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH erstellte „Gewässerentwicklungskonzept Luppe und Salza Vertrags-Nr. 2021 / 021 Teilbericht Salza vom November 2022 weist keine besseren Ergebnisse aus.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier daher massiven Handlungsbedarf, wozu die Wiederentwicklung naturnaher Strukturen – wie oberhalb von Querfurt-Lodersleben -, die Umstellung der Agrarnutzung zu nachhaltigen Bewirtschaftungsformen mit größerer Vielfalt an Anbaukulturen und verbesserter Fruchtfolge, Schutz, Erhalt und Ausweitung von Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10,00 m ab oberen Gewässerufer sowie das Ende aller ungeklärten bzw. unbehandelten Abwässer, Regen- und Schmutzwässer gehören müssen.
Um die Bedeutung der Fließgewässer Querne/Weida als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor sowie Biotop- und Grünverbundraum zwischen Ziegelrodaer Forst und Salzigen See mit jeweils angrenzenden Landschafts-, Natur- und Siedlungsräumen darzustellen ist folgende Fahrradexkursion geplant:

Samstag, den 14.03.2026, um 11.00 Uhr
Fahrradexkursion zwischen der Stadt Querfurt und der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Ortsteil Röblingen am See
mit Aufenthalten an Querne/Weida, im Naturschutzgebiet „Kuckenburger Hagen“ und am Salzigen See
Treffpunkt: Querfurt/Lodersleben, Ecke Parkstraße/Allstedter Straße
Ende: Salziger See in Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Ortsteil Röblingen am See
Dauer: ca. 6 Stunden

Die Fahrradeexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Rolle als Plattform für Interessenten erläutern, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen und im konkreten Fall den Landschafts- und Naturraum Ziegelrodaer Forst, Querne/Weida, ihre Nebengewässer und angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile sowie den Salzigen See im Blick haben möchten.
Dazu kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Querfurt – Weida-Land – Seegebiet Mansfelder Land vorstellen.

Wer daran Interesse hat und sich eine ehrenamtliche Mitarbeit vorstellen kann sowie mehr zur Fahrradexkursion am 14.03.2026 in Erfahrung bringen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.03.2026

AHA führt Wanderexkursion zur „Alten Leine“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag. Dem 14.03.2026, eine ca. sechsstündige Wanderexkursion zur „Alten Leine“
Marschroute: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter zur Salegaster Chaussee, Überquerung der Salegaster Chaussee und weiter durch den Salegaster Forst bis zur Wegekreuzung „Invalidendreieck“ und von dort weiter bis zur Katzenbrücke im Salegaster Forst, Fortsetzung der Wanderung durch die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr und weiter entlang der Mulde bis zur „Alten Leine“
Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine ehrenamtliche Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig vorstellen und für eine Mitwirkung werben.
Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Alle Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Weiterer Hinweis: Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens am 13.03.2026, 22.00 Uhr unter folgender Telefon-nummer erfolgen: 0176 – 56879631

Wer mehr zu der Exkursion und zu den Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA- Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz *
Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.03.2026

BI Saaletal und AHA rufen zur Fahrrad-Demo „A 143 – BAUSTOPP AN TUNNEL UND GESAMTSTRECKE SOFORT!“ auf

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Zusammen mit Bulgarien liegt besorgniserregend der Erdüberlastungstag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2026 nunmehr am 10.05.2026

https://overshoot.footprintnetwork.org/newsroom/country-overshoot-days

https://overshoot.footprintnetwork.org/content/uploads/2025/12/GFN-Country-Overshoot-Day-2026_Smallest.jpg

Zu einem vernünftigen und zukunftsfähigen Umgang mit unserer Erde gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in Medien und durch Lobbyorganisationen wie die Industrie-Handelskammer Halle-Dessau. Jedoch auch die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-bahnstrecke-kbs-588-merseburg-schafstaedt

Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

In dem Gesamtblick betrachtet rufen daher die Bürgerinitiative (BI) Saaletal e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unter dem Motto: „A 143 – BAUSTOPP AN TUNNEL UND GESAMTSTRECKE SOFORT!“ für den Samstag, den 14.03.2026 zu einer gemeinsamen Fahrrad-Demo für Baustopp an der A143 auf.
Als Symboltier gilt der Vogel des Jahres 2026 – das Rebhuhn

Die Veranstaltung startet 11.00 Uhr am halleschen Peißnitzhaus und führt zur Tunnel-Baustelle bei dem Ortsteil Friedrichsschwerz der Stadt Wettin-Löbejün. Dabei erläutern die Bürgerinitiative Saaletal e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Forderung zum sofortigen Baustopp am Tunnel-Schwarzbau und auf der gesamten Strecke der A143.
Beide Organisationen rufen zu einer regen Teilnahme auf, um dabei ebenfalls die Einhaltung der Gerichtsbeschlüsse zur A 143 einzufordern und zum Ausdruck zu bringen, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften im Saaletal vollkommen inakzeptabel ist. Daran haben sich die Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt zu halten. Somit trifft das ebenfalls für die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zu.
Die Veranstaltung endet gegen 14.00 Uhr in Friedrichsschwerz.
Eine gemeinsame Rückfahrt zum halleschen Peißnitzhaus ist möglich, wo die Ankunft gegen 15.00 Uhr geplant ist.

Wer noch mehr zu der gemeinsamen Fahrrad-Demo von Bürgerinitiative Saaletal e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 14.03.2026, erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Bürgerinitiative Saaletal e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle / Saale

Internet: https://bi-saaletal.de/fahrrad-demo-am-14-maerz-fuer-baustopp-an-der-a143/
E-Mail: info@bi-saaletal.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.03.2026

Stellungnahme der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 485 „Recycling- und Baustoffzentrum Lyoner Straße“ (Vorentwurf) – Stadtbezirke: Alt-West, West Ortsteile: Burghausen-Rückmarsdorf, Schönau

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten.

Zur Thematik Abfallwirtschaft und Endlagerung sei folgendes grundsätzliches angemerkt:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2021 u.a. bereits im Leitsatz folgende Auffassung aufgeführt, Zitat:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen.“, Zitat Ende
Weiter führt das Bundesverfassungsgericht u.a. auf den Seiten 63/64 folgendes unter den Randnummern 144 – 147 aus, Zitat:
„1. a) Der Staat ist durch das Grundrecht auf den Schutz von Leben und Gesundheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zum Schutz vor den Gefahren des Klimawandels verpflichtet. Er muss dem erheblichen Gefahrenpotenzial des Klimawandels durch Maßnahmen begegnen, die in internationaler Einbindung dazu beitragen, die menschengemachte Erwärmung der Erde anzuhalten und den daraus resultierenden Klimawandel zu begrenzen. Ergänzend sind positive Schutzmaßnahmen (sogenannte Anpassungsmaßnahmen) erforderlich, die die Folgen des Klimawandels lindern.
aa) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG enthält eine allgemeine staatliche Schutzpflicht für das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Das Grundrecht schützt nicht nur als subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Es schließt auch die staatliche Pflicht ein, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (vgl. BVerfGE 142, 313 <337 Rn. 69> m.w.N.; stRspr). Die aus der objektiven Funktion des Grundrechts abgeleiteten Schutzpflichten sind grundsätzlich Teil der subjektiven Grundrechtsberechtigung. Werden Schutzpflichten verletzt, so liegt darin zugleich eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, gegen die sich Betroffene mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen können (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; stRspr).
Die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG greift nicht erst dann ein, wenn Verletzungen bereits eingetreten sind, sondern ist auch in die Zukunft gerichtet (vgl. BVerfGE 49, 89 <140 ff.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <78>; 121, 317 <356>). Die Pflicht zum Schutz vor Lebens- und Gesundheitsgefahren kann eine Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen (vgl. H. Hofmann, ZRP 1986, 87 <88>; Appel, Staatliche Zukunfts- und Entwicklungsvorsorge, 2005, S. 116 ff. m.w.N.; Kleiber, Der grundrechtliche Schutz künftiger Generationen, 2014, S. 283 ff.; Murswiek/Rixen, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 2 Rn. 202). Das gilt erst recht, wenn unumkehrbare Entwicklungen in Rede stehen. Diese intergenerationelle Schutzverpflichtung ist allerdings allein objektivrechtlicher Natur, weil künftige Generationen weder in ihrer Gesamtheit noch als Summe der einzelnen erst künftig lebenden Menschen aktuell grundrechtsfähig sind (oben Rn. 109; vgl. Calliess, Rechtsstaat und Umweltstaat, 2001, S. 119 f.; Gärditz, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 93. EL August 2020, Art. 20a GG Rn. 95).
bb) Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen und insbesondere vor Schädigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen (vgl. BVerfGE 49, 89 <140 f.>; stRspr; Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl. 2003, S. 51 f.). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben sich auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention positive Verpflichtungen des Staates zum Schutz vor lebens- und gesundheitsgefährdenden Umweltbeeinträchtigungen (vgl. zu Art. 2 EMRK etwa EGMR, Öneryildiz v. Turkey, Urteil vom 30. November 2004, Nr. 48939/99, Rn. 89 ff.; EGMR, Budayeva and Others v. Russia, Urteil vom 20. März 2008, Nr. 15339/02 u.a., Rn. 128 ff.; zu Art. 8 EMRK etwa EGMR, Cordella et Autres c. Italie, Urteil vom 24. Januar 2019, Nr. 54414/13 und 54264/15, Rn. 157 ff. m.w.N.; vgl. dazu Vöneky/Beck, in: Proelß <Hrsg.>, Internationales Umweltrecht, 2017, 133 <146 ff.>; Hänni, EuGRZ 2019, 1 <7 ff.> m.w.N.; Groß, in: Kahl/Weller <Hrsg.>, Climate Change Litigation, 2021, 81 <85 ff.> m.w.N.). Daraus folgt jedoch, soweit erkennbar, kein weitergehender als der nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gebotene Schutz., Zitat Ende
Unter Randnummer 193, auf den Seiten 78/79 führt das Bundesverfassungsgericht zudem folgendes aus, Zitat:
„…Wenn Art. 20a GG den Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen, zielt das zunächst vor allem darauf, den künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Zugleich betrifft dies jedoch auch die Verteilung von Umweltschutzlasten zwischen den Generationen. Der Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten (vgl. Appel, Staatliche Zukunfts- und Entwicklungsvorsorge, 2005, S. 535 m.w.N.)“, Zitat Ende

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine strategische Umweltprüfung für zwingend erforderlich, da die Schaffung neuer Deponien aller Klassen weder erforderlich, noch geboten ist, da dies dem Gebot der Abfallvermeidung und -recycling widerspricht.
In dem Zusammenhang sei auf den Widerspruch zu den Handlungsempfehlungen des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes, der Förderung der öffentlichen Beschaffung von umweltfreundlichen Produkten und Innovationen, der Forderung zur Stärkung der Abfallvermeidung sowie im Freistaat Sachsen auf die Zero-Waste-Studie hinweisen.

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallpolitik/abfallvermeidungsprogramm

https://www.bundesumweltministerium.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen

https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3708_95_302_innovationspotentiale_umweltfreundliche_beschaffung.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallvermeidung#ressourcenschonung-und-schutz-von-mensch-und-umwelt

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/49373

Gem. BBodSchG und gem. Art. 20 GG besteht ein öffentliches Interesse, dass die natürlichen Lebensgrundlagen für gegenwärtige und künftige Generationen zu schützen sind. Der Boden stellt die Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen dar und bildet die Schnittstelle zum Grund- und Oberflächenwasser, welcher durch die nicht notwendige Schaffung von Deponieüberkapazitäten ohne Not unwiederbringlich zerstört wird.

Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Recycling

Grundsätzliches

Das Umweltbundesamt (UBA) führt folgendes Grundsätzliches zum Abfall aus, Zitat:
Das gesamte Abfallaufkommen Deutschlands setzt sich zusammen aus Siedlungsabfälle, Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen, übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe), Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen. Zwar wird das Abfallaufkommen vor allem von Bauabfällen dominiert, die rund 54 % am Aufkommen ausmachen und bildet somit vor allem die Konjunktur der Bauindustrie ab, doch sollte auch die Relevanz der jeweiligen Abfallströme in Betracht gezogen werden.“, Zitat Ende
Weiter gibt das UBA an, Zitat
Um den Rohstoffbedarf der Volkswirtschaft zu reduzieren, verfolgt die Politik verschiedene Strategien. Ein Ansatz ist die Vermeidung von Abfällen. So definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Paragraph 6 eine Abfallhierarchie: Höchste Priorität hat demnach die Abfallvermeidung. Abfälle, die nicht entstehen, erzeugen auch keine Umweltbelastungen, die sonst bei ihrer Sammlung und Sortierung, sowie der weiteren Verwertung oder Deponierung entstehen würden.“, Zitat Ende
Das dies noch immer nicht vollständig Praxis ist zeigen nachfolgende Beispiele auf:
Laut Umweltbundesamt vom 04.10.2024 gilt es beispielsweise im Bezug zu Siedlungsabfällen folgendes festzuhalten, Zitat:

  • Das Aufkommen von Siedlungsabfällen zeigt im Zeitablauf nur geringe Schwankungen und lag im Jahr 2022 bei 48,6 Millionen Tonnen.
  • Ziel der Umweltpolitik ist die Vermeidung von Abfällen.
  • Bei den Siedlungsabfällen wird dieses Ziel nicht erfüllt. Um den Ressourcenverbrauch zu verringern, müssen die Siedlungsabfälle weiter zurückgehen.“, Zitat Ende

Tabellarisch sieht das laut Umweltbundesamt folgendermaßen aus, Zitat:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall

Das Umweltbundesamt stellte am 27.07.2023 zu Bauabfällen folgendes grundsätzlich fest, Zitat:
Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Er setzte 2020 insgesamt 584,6 Mio. t an mineralischen Gesteinskörnungen als Baurohstoffe ein. Davon waren 262,0 Mio. t Kiese und Sande sowie 223,0 Mio. t Natursteine. Der Gebäude- und Infrastrukturbestand ist mit rund 28 Mrd. t (Stand 2010) ein wichtiges Rohstofflager, das nach der Nutzung dem Recycling zugeführt werden kann.“, Zitat Ende
Folgende Statistische Angaben Auskunft über den Verbleib von Baustoffen, welche aufzeigen, dass es noch eine Menge Reserven bei Recycling gibt – Stand Jahr 2023, Zitat:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bauabfaelle#boden-und-steine-bauschutt-und-strassenaufbruch

Nach einer vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung geförderten Studie des Leibnitz-Instituts für ökologische Raumentwicklung und der Intecus GmbH steht fest, dass sich aus energetischer Sicht das Recycling von Bauschutt auch energetisch lohnt!
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – untermauert unsere Forderung, dass die Verwertung und Rückführung der Abfallprodukte in den Wertstoffkreislauf und die Nähe der Entstehungsstandorte für die darüber hinaus erforderliche Entsorgung im Zentrum stehen müssen.

https://www.bvse.de/gut-informiert-mineralik/nachrichten-mineralik/5541-mehr-energieeffizienz-durch-baustoff-recycling-entscheidend-sind-materialart-und-verwendungszweck.html

https://idw-online.de/de/attachmentdata79511

B. Freistaat Sachsen

Die Entwicklung des künftigen Aufkommens gefährlicher Abfälle ist von einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussgrößen abhängig, hierzu zählen Rechtsetzung und Vollzug, Konjunktur und Wirtschaft, Technik und Entsorgung sowie Ansiedlungen und Bevölkerungsentwicklungen.
Das Aufkommen gefährlicher Abfälle kann sich erhöhen, wenn die Rechtsgrundlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte zur Einstufung von Abfällen verschärft werden, beispielsweise durch die Änderung oder Erweiterung der EU-POP-Verordnung 2019/2021 oder Änderungen der CLP-Verordnung und der sich daraus ergebenen Änderungen für die Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Technische Weiterentwicklungen von Untersuchungsverfahren verbessern die Kenntnisse über potenziell für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe, die in der Folge als umwelt- und/oder gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Hervorzuhebende Beispiele sind Asbest, Titandioxid, das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) oder die persistenten organischen Schadstoffe Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansäure (PFHxS) und Perfluoroctansäure (PFOA).

• Potenzielle Auswirkungen der Aufnahme neuer Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen in die POP-Verordnung
PFOS und PFOA sind Untergruppen der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die unter anderem wegen reproduktionstoxischer und krebserregender Eigenschaften in den Anhang I der POP-Verordnung aufgenommen wurden (zuletzt PFOA in 2020) und für die gemäß Artikel 7 (2) in Verbindung mit Anhang IV und V der POP-Verordnung Anforderungen an die Abfallbewirtschaftung festgelegt sind.
Die Behandlung hat grundsätzlich derart zu erfolgen, so dass sichergestellt ist, dass die PFAS-Verbindungen zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurde das Vorkommen von PFAS in verschiedenen Abfallströmen untersucht und Betrachtungen bzgl. Abfallrelevanter Grenzwerte für ausgewählte Abfallströme vorgenommen [Meermann et al. 2024]. Abschließend geben die Autorinnen und Autoren Empfehlungen hinsichtlich der Entsorgung ausgewählter, mit PFAS belasteter Abfälle (Textilien, Klärschlamm, Papier, Böden) ab.

Demnach sollten erheblich mit PFAS belastete Abfälle grundsätzlich thermisch behandelt werden, da die PFAS-Verbindungen auf diese Weise weitestgehend zerstört und aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust werden. Das setzt jedoch voraus, dass mit PFAS-belastete Abfälle entsprechend frühzeitig identifiziert und separiert werden müssen!
Bislang gibt es hierzu keine einheitlich verbindlichen Vorgaben, so dass dies im vorliegenden Entwurf aufzunehmen ist.
Die PFAS sind in den letzten Jahren in den Fokus gerückt. Sie werden im Bericht zwar erwähnt (POP Persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants), aber in Kapitel 4. „Aufkommen und Entwicklung ausgewählter Abfälle“ nicht besonders behandelt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand lassen sich die Auswirkungen der Festlegung neuer PFAS-Parameter in der POPVO auf die zukünftig einer Beseitigung potenziell zuzuführenden Abfallströme nicht abschätzen.
Zur Verdeutlichung:
Was sind PFAS und wo kommen sie in der Industrie bzw. in Alltagsprodukten vor?
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS, gehören zu den Substanzen, die eigentlich in der Natur gar nicht vorkommen. Sie werden industriell hergestellt und sind mittlerweile in vielen unserer Alltagsgegenstände zu finden, beispielsweise in Zahnseide, Toilettenpapier oder Backpapier. Das Problem an den Chemikalien ist: Sie zerfallen von alleine kaum und haben deshalb auch den Beinamen „Ewigkeitschemikalien“.
Bei den sog. „Ewigkeitschemikalien“ handelt es sich um Chemikalien, die etwa 10.000 verschiedene Stoffe umfassen.
Die PFAS – Verbindungen weisen ähnliche Merkmale wie Dioxine auf, obwohl sie chemisch gesehen völlig anders aufgebaut sind. Sie sind sehr langlebig und schwierig abzubauen, sie kommen in vielen industriellen Produkten, in Böden, im Wasser etc. vor, und sind krebserregend. Es sind 4730 Stoffe registriert (2018). Von einigen weiß man, dass sie schädlich für Mensch und Umwelt sind.
Deutschland, Dänemark, Niederlande, Norwegen und Schweden haben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Verbot aller per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) vorgeschlagen. Davon wären rund 10.000 Substanzen betroffen. Seit der Veröffentlichung des Vorschlags – ein rund 2.000 Seiten umfassendes Dokument – im Februar, laufen Industrievertreter Sturm.

Was macht PFAS gefährlich? Sie sind sehr persistent. Das heißt, sie sind in der Natur und im menschlichen Körper sehr lange nachweisbar. Zudem können sie zu Gesundheitsproblemen wie Fruchtbarkeitsstörungen, Leberschäden oder Krebs führen.
Wie gelangen die Stoffe in die Umwelt? Zitat aus H. Brunn – GIT Labor- Fachzeitschrift 05-06/2023, S. 6.
Wie gelangen die Stoffe in die Umwelt?
H. Brunn: Ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten, wie diese Stoffe in die Umwelt und in die Nahrungsketten und -netze bis hin zum Menschen und in die Frauenmilch gelangen. Dies sind beispielsweise die flächenhafte Ausbringung von kontaminiertem Klärschlamm oder von Reststoffen aus der Papierherstellung, die Kontamination des Bodens durch wasserfilmbildende Löschschäume, die Freisetzung von PFAS über Deponiesickerwässer, die Kontamination der Umwelt durch Betriebe der chemischen Industrie sowie durch Betriebe der Textilveredelungs-, Halbleiter- und Papierindustrie. Beispiele für Deutschland sind die Ausbringung von Kompost mit kontaminierten Papierschlämmen bei Rastatt, Baden-Baden, – der sogenannte „Rastatt-Case“ – oder die Kontamination der Böden und des Grundwassers auf 230 km² Fläche bei Gendorf (Landkreis Altötting, Bayern).

Aus dem Grundwasser können PFAS in das Trinkwasser gelangen und durch Pflanzen aus dem Boden aufgenommen werden („Carry Over“). Auch die atmosphärische Deposition und damit die luftgetragene Exposition spielen eine Rolle; deshalb werden PFAS überall in Gewässern und Böden und sogar in entlegenen Regionen der Erde und in Eisbären, die in der Arktis leben, gefunden. Die zahlreichen Verwendungen von PFAS führen zu vielfältigen Einträgen in die Umwelt und damit auch zur Exposition des Menschen.

Sie gelangen über das Abwasser in Kläranlagen. Hier werden längerkettige PFAS an Klärschlamm gebunden, was bei landwirtschaftlicher Verwertung des Klärschlamms zu Boden- und Grundwasserbelastungen führt. Kürzerkettige PFAS werden in Kläranlagen kaum zurückgehalten und gelangen über die Ausleitungen in den natürlichen Wasserkreislauf und somit in Oberflächengewässer. Nicht nur die Böden sind mittlerweile weltweit kontaminiert, sogar die Gehalte im Regenwasser entsprechen oftmals nicht mehr den Vorgaben der Environmental Protection Agency (EPA) an die Trinkwasserqualität oder liegen oberhalb der Grenzwerte für Trinkwasser.
Von einigen PFAS ist bekannt, dass sie schon bei niedrigen Konzentrationen chronisch toxisch wirken können. Beim Menschen wirken sie immunsuppressiv, und sie fördern die Entstehung von Krebs; hier sind insbesondere Krebserkrankungen von Nieren und Leber zu nennen. PFAS erhöhen die Cholesterinspiegel, schädigen die Leber sowie die Gehirnfunktion, verändern den Hormonhaushalt, zählen also zu den „Endocrine Disruptors“, sie sind reproduktionstoxisch und werden mit chronischen Nierenschäden in Zusammenhang gebracht.

PFAS – Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen
Zitate aus:
WDR – Aktuelle Stunde 14.01.2025 19:33 Min. Von Carsten Upadek – Stand: 15.01.2025,
Jacke, Pfanne, Handy: In diesen Sachen stecken giftige Chemikalien
PFAS gelten als Ewigkeits-Chemikalien, denn sie sind biologisch nicht abbaubar. Sie reichern sich also in der Umwelt an. Für einige PFAS-Chemikalien ist bereits nachgewiesen, dass sie diese Krankheiten verursachen können:

  • Krebs
  • Leberschäden
  • Hormonstörungen
  • Schädigungen des Immunsystems

Die PFAS-Untergruppen PFOA, PFHxA und teilweise auch PFOS sind in der Europäischen Union bereits verboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher die Forderung, dass die Verwertung und Rückführung der Abfallprodukte in den Wertstoffkreislauf und die Nähe der Entstehungsstandorte für die darüber hinaus erforderliche Entsorgung im Zentrum stehen müssen.
Bedarf an neuen Deponiekapazitäten gem. § 35 Abs. 2 und 3 KrWG i.V.m. § 19 Abs. 1 S. Nr. 4 DepV

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009

Ferner sei auf die essentielle Notwendigkeit hingewiesen, dass nach § 35 Abs. 2 und 3 KrWG die Grundlage für den Bedarfsnachweis an neuen Deponiekapazitäten in einem Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zu erfolgen hat und diese Notwendigkeit von den Antragstellern für das konkrete Entsorgungsgebiet vollumfänglich und belastbar gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der Deponieverordnung (DepV) zu belegen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009

Diese belastbare Nachweiserbringung im Hinblick auf die Notwendigkeit neuer Deponiekapazitäten ist zwingend erforderlich, da offenbar immer mehr private Unternehmen dazu übergehen, wie länderübergreifend Papenburg, einen vermeintlichen Eigenbedarf an Deponiekapazitäten zu begründen, um insbesondere die bestehenden gesetzlichen Abstandsregelungen von Deponiekapazitäten im öffentlichen Interesse zu umgehen. Gleiches gilt für die pauschale Darstellung der Planer hinsichtlich der Beantragung von vermeintlich „unbedeutenden“ Deponien i.S.d. § 35 Abs. 3 S. 1 KrWG, gleichwohl objektiv erhebliche und nachteilige Auswirkungen an den konkreten Standorten vorliegen.

Diese Tendenz zur Entstehung einer parallelen, privaten Deponiewirtschaft als angeblicher „Eigenbedarf“ an vermeintlich unbedeutenden Deponiekapazitäten, insbesondere unter Umgehung der 30 km Radien ist eine Unterwanderung insbesondere des KrWG und muss dringend gestoppt werden, da anderenfalls Tür und Tor geöffnet werden, um die Zwecke der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen zu umgehen.
Daher sind alle aktuell zuständigen Behörden anzuhalten, im Zuge der objektiven, fachplanungsrechtlichen Prüfungen neben dem Erfordernis einer Planrechtfertigung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 DepV auch die Anforderungen des Abwägungsgebotes (u.a. auch die Standortalternativenprüfung) heranzuziehen.

C. Deponie

Bei der Standortfindung hat nicht nur eine gute Verkehrsanbindung und eine angemessene regionale Verteilung, sondern vorrangig die Nähe zu Wohngebieten vermieden werden, um unter Einhaltung des Prioritätsprinzips dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und dem Schutz der Natur und Umwelt gerecht zu werden. Hier erscheint ein Mindestabstand von 1 km zwischen Wohngebieten und Deponien und kein Zufahrtsverkehr durch Wohngebiete für zwingend erforderlich!

Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendes grundsätzlich zu regeln:

1. Vorranggebiete für Deponien nebst dem Erfordernis einer vollumfänglichen, belastbaren Nachweiserbringung bei Antragstellung im Hinblick auf die Notwendigkeit neuer Deponiekapazitäten gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der Deponieverordnung (DepV),

2. Umweltverträglichkeitsprüfung inkl. verpflichtender Öffentlichkeitsbeteiligung und 

3. Rückführung der Entsorgungsaufgaben in öffentliche Hand

Vorranggebiete für Deponien nebst dem Erfordernis einer vollumfänglichen, belastbaren Nachweiserbringung bei Antragstellung im Hinblick auf die Notwendigkeit neuer Deponiekapazitäten gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der Deponieverordnung (DepV),)

1. Zur Sicherstellung der geordneten Abfallbeseitigung und der langfristigen Entsorgungssicherheit werden landesweit Vorranggebiete für Deponien der Deponieklassen I bis IV festgelegt.
Die Abgrenzung dieser Vorranggebiete erfolgt auf der Grundlage einheitlicher, fachlich anerkannter Kriterien, insbesondere:

► geologische und hydrogeologische Eignung,
► Einhaltung angemessener Abstände zu Wohn- und Mischgebieten (mindestens jedoch 5.000 m),
► Ausschluss von gesetzlich geschützten Gebieten und Biotopen,
► günstige verkehrliche Erschließung und raumordnerische Gesamtverträglichkeit.

2. Innerhalb dieser Vorranggebiete haben raumbedeutsame Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Deponien Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen, soweit nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen.
Außerhalb dieser Vorranggebiete sollen neue Deponiestandorte nur in begründeten Ausnahmefällen eine Zulassung möglich sein.

3. Bei der Ausweisung und Genehmigung neuer Deponiestandorte ist im Rahmen der Landes- und Regionalplanung sicherzustellen, dass Antragsteller gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Deponieverordnung (DepV) eine vollumfängliche, belastbare und nachvollziehbar dokumentierte Bedarfs- und Notwendigkeitsprüfung für zusätzliche Deponiekapazitäten erbringen.
Der Nachweis hat sich auf aktuelle, landesweit und regional abgestimmte Abfallwirtschafts- und Deponieplanungen zu stützen, sämtliche bestehenden und genehmigten Kapazitäten zu berücksichtigen und die voraussichtliche Inanspruchnahme unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verwertungsstrategien darzulegen.
Eine Genehmigung darf nur erfolgen, wenn dieser Nachweis in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Kommunen geprüft und bestätigt wurde.
Umweltverträglichkeitsprüfung inkl. verpflichtender Öffentlichkeitsbeteiligung)
Für alle raumbedeutsamen Vorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder wesentlichen Änderung von Deponien ist eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, unabhängig von Schwellenwerten und ihrer formalen Einstufung. Sie sind so rechtzeitig bekannt zu machen, so dass mit einer verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit eine transparente Dokumentation erfolgt. Ergebnisse der UVP sind zwingend in die raumordnerische Abwägung einzubeziehen.

Mit der zwingenden Regelung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wäre die UVP nicht nur eine „Empfehlung“, sondern im Landesentwicklungsplan (LEP) als zwingendes Ziel der Raumordnung verankert – was in der Praxis bedeutet, dass Kommunen, Landkreise und Planungsbehörden bei jedem Deponievorhaben daran gebunden wären und die privaten Entsorger nicht mit pauschalen Darstellungen hinsichtlich der Beantragung von vermeintlich „unbedeutenden“ Deponien i.S.d. § 35 Abs. 3 S. 1 KrWG diese umgehen könnten.

II. Zu Planungsunterlagen

Das geplante ca. 28,80 ha große „Recycling- und Baustoffzentrum Lyoner Straße“ ist eingebettet in folgende Wohn-, Erholungs-, Natur- und Landschaftsgebiete:

► Nach Norden:

  • Wohngebiet Singdrosselweg/Zwergasternweg – Abstand: ca. 581,61 m
  • Kleingartenanlage an B 181 – Merseburger Straße – Abstand ca. 272,39 m

► Nach Nordosten:

  • Kleingartenanlage – Abstand: ca. 97,02 m
  • Elster-Saale-Kanal/Leipzig-Saale-Kanal – Abstand: ca. 35,90 m

► Nach Südosten:

  • Kleingartenverein Schönauer Lache e.V. – Abstand: ca. 206,31 m
  • Kleingartenverein Am Pappelwäldchen e.V. – Abstand: ca. 465,70 m

► Nach Südwesten:

  • 8,00 ha großes Flächennaturdenkmal Schönauer Lachen – Abstand: direkt angrenzend

► Nach Nordwesten:

  • Ackerflächen – Abstand: ca. 211,17 m
  • Wohngebiet zwischen B 181 – Merseburger Straße und An der Vogelweide – Abstand: ca. 82,48 m

Die Abstände zeigen auf, dass die Planung des „Recycling- und Baustoffzentrums Lyoner Straße“ mitten in Wohn-, Erholungs-, Natur- und Landschaftsgebieten vorgesehen ist. Diese Anlagen lässt massive Staub-, Lärm- und zusätzliches Verkehrsaufkommen befürchten. Auf Grund der geringen Nähe ist damit von einer massiven Beeinträchtigung der Wohn- und Erholungsqualitäten zu rechnen. Der Eintrag von mineralischen und womöglich toxischen Stäuben beeinträchtigt bzw. bedroht potentiell die Lebensqualität der Menschen. Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen auf Agrarflächen und in den Gärten sowie der angrenzenden Umwelt, Natur und Landschaftsräume.
Die Planungen eines „Recycling- und Baustoffzentrums Lyoner Straße“ lässt zudem deutlich die vorrangige Umwandlung in einen Deponiestandort erkennen, wenn man den Ausführungen unter Punkt 4.1.1 Bereich des Recycling- und Baustoffzentrums folgt. Eng mit den eingangs genannten Punkten ist zudem mit Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Grund-, Schicht- und Oberflächenwasser zu rechnen. Der Eintrag von Schadstoffen kann dabei über Versickerung und Staubverteilung erfolgen. Dies widerspricht der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere den Artikeln 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Eng damit verbunden ist die Gefahr für die südwestlich angrenzende geschützte Natur und Landschaft mit dem 8,00 ha großen Flächennaturdenkmal „Schönauer Lachen“ mit seinen Wasserflächen, Gehölz-, Wiesen-, Stauden- und Schilfgebieten. Das Gesamtgebiet dient als sehr bedeutsamer, schützenswerter und geschützter Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga.

https://www.leipzig.de/rathaus/unsere-stadt/gebietsgliederung-und-strassennamen/strassennamen/strassennamenverzeichnis/strasse/projekt/schoenauer-lachen

https://www.leipzig-lexikon.de/WALDFLUR/snlache.htm

Zudem ist davon auszugehen, dass das Gesamtgebiet als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet fungiert.

https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimawirk/stadtpl/stadtklimaprojekte/projekt_fpcup/downloads/vortrag_kossmann.pdf?__

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt stattdessen folgende andere Entwicklung des ca. 28,80 ha Planungsgebietes an:

Nach vorliegenden Erfahrungen eignen sich Steilhänge von alten Kiessandabbaustätte als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten an. So können zum Beispiel Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte halten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier stabile Bestände des Zugvogels Bienenfresser entwickeln können. Somit kann ein weiterer Lebens- und Rückzugsraum entstehen, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.

https://www.avi-fauna.info/rackenvoegel/bienenfresser

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=40fdbc52-2932-4e97-8f06-1cc43c0ba5c0&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Bienenfresser

Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.

https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/schwalben/uferschwalbe

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=6b0efdea-818f-413f-99aa-16a4c5f10acf&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Uferschwalbe

Ebenfalls bietet sich das Gebiet als Standort mit potentiellen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten – wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten – an.

https://www.froschnetz.ch/lebensraum/kiesgruben.php

http://www.tierundnatur.de/oar-ocae.htm

https://www.deutschland-summt.de/wildbienenarten.html

Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte.
Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch.
Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Leipzig, Makranstädt und Markkleeberg hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften.

Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige, vollständige und unwiderrufliche Einstellung der Bebauungsplanung Nr. 485 „Recycling- und Baustoffzentrum Lyoner Straße“

III. Abschließendes

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält die Berücksichtigung seiner Ausführungen für unabdingbar, um eine vielfältige, zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Stadt Leipzig und damit ihrer Stadtbezirke Alt-West, West sowie Ortsteile: Burghausen-Rückmarsdorf, Schönau zu ermöglichen.
Dazu ist es aber erforderlich die Wohn- und Erholungsstandorte sowie Umwelt, Natur und Landschaften frei von Umweltbeeinträchtigungen zu halten.
Daher ist eine weitere Fortführung der Bebauungsplanung Nr. 485 „Recycling- und Baustoffzentrum Lyoner Straße“ auszuschließen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an Alternativentwicklungen mitzuwirken.
Der Kontakt ist über nachfolgende zentrale Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.02.2026

« Ältere Beiträge