AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90,00 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh182_Bericht_20221019_oeffentlich.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg

Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.

https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 02. September 2025 für den Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 in die öffentliche Runde gegebene „zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf Seite 271in Verbindung mit der Auflistung auf Seite 266 „VI. Hartgestein Hallescher Vulkanitkomplex“ folgende Zielstellung enthält, Zitat:

Zu VI.: Hartgestein Hallescher Vulkanitkomplex: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen.“, Zitat Ende

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006260

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006260/datei/1055889_1/1_LEP+online+final.pdf

Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 131, 340 und 443 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006266

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006266/datei/1055900_1/Umweltbericht+zum+2.+LEP+Entwurf.pdf

Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!

Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.

Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.

Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 war die Erhebung der Einwendungen möglich.

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt

Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.

https://www.web-conzept-mn.de/54637/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-stellungnahme-des-aha

In dem Zusammenhang rufen der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen auf, an folgender Exkursion teilzunehmen:

Samstag, den 31.01., um 10.00 Uhr
Protestrundexkursion um Niemberg zum Burgstetten
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweise: Die Exkursionen findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Ferner gilt es in dem Zusammenhang nun verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.01.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat Januar 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 31.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forsts

  • Treffpunkt: BahnhofWolfen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 56879631.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.01.2026

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, dem 24.01.2026, durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Überarbeitung des Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt mit Herausnahme der Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
  • Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
  • Durchführung einer Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“, 10.30 Uhr, Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
  • Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer – zum Beispiel Haselbach und Breitunger Bach
  • Erhalt, Schutz und naturnahe Entwicklung der Waldgebiete

Wer ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA?

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/not-rated/2025/02/17/oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/pdf/oberverwaltungsgericht_17_02_2025_Pressemitteilung_oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz.pdf

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001602103

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Nunmehr möchte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Zweiten Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2025 mit sogenannten „Weißflächen“ sich die Option freihalten mitten in dem schützenswerten und geschützten Südharz den Gipsabbau zu ermöglichen.

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans/stufe-4-zweiter-lep-entwurf-einschliesslich-oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/LEP-2-Entwurf/Hauptkarte.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.
Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.

Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus diente folgende Veranstaltung:

Samstag, den 24.01.2026, um 10.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan
Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
Treffpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
Dauer: ca. 5 Stunden

Karte 1: Karte zur Exkursionsroute

Die Exkursion diente der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes.

Im Rahmen der Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, dem 24.01.2026, Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ zeigte sich für die anwesenden ca. 40,00 Teilnehmenden an der Exkursion der Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau deutlich auf.

Dazu diente die Inaugenscheinnahme der arten- und strukturreichen Gipskarstlandschaften mit ihren Wäldern, Wiesen, Obstwiesen, Auen- und Bachlandschaften.
Diese Betrachtung funktioniert nur bei einem Verständnis der geologischen Ausgangssituation des gesamten Harzes. So lautet u.a. die aktuelle Darstellung folgendermaßen, Zitat:

Der Harz ist eine herausgeschnittene Pultscholle des Jungpaläozoikums, welche aus großer Tiefe um bis 3000 m emporgehoben wurde, entlang der Nordrandstörung, die der Linie Langelsheim – Goslar – Harzburg – Wernigerode – Blankenburg – Thale – Ballenstedt folgt.
Der steil geböschte Nordrand des Harzes bildet eine markante Landschaftsgrenze zum hügeligen nördlichen Harzvorland. Zum Mansfelder Land im Osten und zur Thüringischen Senke im Süden ist die Oberfläche schwach geneigt, das Gebirge geht ohne morphologische Grenze sanft abfallend in das Vorland über. Am Südrand ist die Goldene Aue vorzufinden, welche durch Subrosion von Zechsteinsalzen in der Tiefe entstand. Im Westen folgt mit einer Stufe das Leinebergland. Der Westabbruch des Harzes ist durch eine Grabenstruktur bestimmt, Nord – Süd gerichtete Störungen treffen und vergittern sich mit aus dem Harz nach Nordwesten fortsetzende Störungen.
Das während der Ära des Paläozoikums entstandene Gebirge, auch Variszisches Gebirge genannt, bildet den tieferen Untergrund des Harzes. “, Zitat Ende

Karte 2: Geologische Übersichtskarte des Harzes

https://www.karstwanderweg.de/publika/ilup/diestel/3.htm

Im Rahmen seines Beitrages „Die Karstlandschaft des Südharzes im Landkreis Sangerhausen“ führt Reinhard Völker in der Zeitschrift für Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 | Jahrgang 35 – Sonderheft: Karstlandschaft Südharz, Seiten 11 bis 17 aus, Zitat:

Der am Südrande des Harzes existierende etwa 100 km lange Ausstrich von Zechsteinschichten bietet mit seinen Gipsen, Anhydriten und Dolomiten gute Voraussetzungen zur Entstehung einer Karstlandschaft. Er erstreckt sich von Badenhausen im Landkreis Osterode über den Landkreis Nordhausen bis hin nach Pölsfeld im Landkreis Sangerhausen.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/35_Jg_1998_N-LSA_SH.pdf

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/33262/file/voelker_1998_karstlandschaft.pdf

Auf den Seiten 18 bis 26 in der Zeitschrift für Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 | Jahrgang 35 – Sonderheft: Karstlandschaft Südharz gibt Hagen Herdam in seinem Beitrag „Die Pflanzenwelt der Karstlandschaft Südharz Farn- und Blütenpflanzen“ folgende Zahlen an, Zitat:

Insgesamt sind mindestens 86 der im Gebiet aktuell nachgewiesenen ca. 1 000 Farn-und Blütenpflanzenarten in der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt (43) enthalten. Sie sind folgenden Gefährdungsgraden zuzurechnen:
Kategorie 0 (bisher als erloschen oder verschollen geltend): 2 Arten,

Kategorie l (vom Aussterben bedroht): 4 Arten,
Kategorie 2 (stark gefährdet): 13 Arten,
Kategorie 3 (gefährdet): 62 Arten,
Kategorie P (infolge Seltenheit potentiell gefährdet): 5 Arten.

In der Zeitschrift für Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 | Jahrgang 35 – Sonderheft: Karstlandschaft Südharz auf den Seiten 27 bis 28 vermerkte Jürgen Peitzsch in seinem Beitrag „Die Pilze der Karstlandschaft“, dass bisher 750,00 Pilzarten in der Südharzer Karstlandschaft nachgewiesen sind.
Auf den Seiten 29 bis 44 sind umfassende Angaben zu einer arten- und strukturreichen Fauna aufgeführt.

Im Rahmen der Exkursion verdeutlichte sich zudem, dass sich ein Großteil der im Exkursionsgebiet befindlichen, der zumeist aus Süßkirschen bestehenden Streuobstwiesenbestände in einem sehr besorgniserregendem Zustand befinden. Dazu zählen altersbedingte Abgänge sowie Bruch- und Fehlstellen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es hier einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sowie darauf beruhender Arbeits- und Pflegeeinsätze.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich, organisatorisch und praktisch einzubringen.
Darüber hinaus haben die Thyranebengewässer Haselbach und Breitunger Bach mit ihren Auen und Einzugsgebieten eine sehr wichtige Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume, Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore sowie als Aufwertung des Landschaftsbildes.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit ebenfalls diese Landschafts- und Naturräume zu schützen und zu erhalten, wozu die Freihaltung jeglicher baulicher und bergbaulicher Aktivitäten sowie der Schutz, der Erhalt und die Einräumung der Möglichkeit der sukzessiven und naturnahen Entwicklung dringend erforderlich sind.
Die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere die Artikel 1, 2 und 4, hat dafür die Mindestgrundlage zu bilden.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

In der Gesamtschau der vielfältigen Schutzwürdigkeit und der darauf beruhenden Ausweisungen von europäischen und nationalen Schutzgebieten in der Karstlandschaft Südharz sind die erfolgten Planungen einer Weißfläche im Bereich des Ortsteiles Breitungen in der Gemeinde Südharz vollkommen inakzeptabel.

Karte 3: Karte zu Bedrohungen im Südharz durch bestehende Steinbrüche und geplante Weißfläche bei Breitungen

Nicht nur, dass damit eine massive Zerstörung in der in der Karstlandschaft Südharz droht, sind ebenfalls Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung im Ortsteil Breitungen in der Gemeinde Südharz in Gefahr.
Im Rahmen der Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, dem 25.01.2025 durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch zeigte sich für die anwesenden Teilnehmenden an der Exkursion der Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau deutlich auf. Diese drohende Gefahr steht somit auch für die Bewohnerschaft in Breitungen, wenn die Ausweisung einer Weißfläche Eingang in den künftigen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalts findet.

Auf dem Rückweg von Breitungen nach Uftrungen über die Straße Breitunger Kietel waren massive und zerstörerische Eingriffe in einem Waldgebiet zwischen beiden Ortsteilen der Gemeinde Südharz zu erkennen. Dabei fanden Massenfällungen von jüngeren Baumstämmen von Rotbuche, Bergahorn, Birke und Europäischer Lärche statt. Hier fällte man entwicklungsfähige, jüngere Bäume, welche für den Bestand, die Verjüngung und sukzessive Weiterentwicklung zu naturnahen Waldbeständen dringend erforderlich sind. Zudem erfolgten starke Verwüstungen in der Strauchzone und in den Rückegassen, welche sich durch zerfahrene und verdichtete Waldböden, umgeknickte und herausgerissene Gehölze sowie massive Auflichtungen zeigen.
Diese massiven Schäden im Waldbestand an Gehölzen führte zu starken Bodenverdichtungen sowie Zerstörungen an der Vegetation und der Funga im Bodenbereich. Mit den Auflichtungen drohen nun verstärkte Windeinwirkungen mit Baumbruch und Verstärkung der Verdunstung sowie zunehmender Sonneneinstrahlungen, welche insbesondere in den Sommermonaten zu vermehrter Erhitzung und damit verbundener umfassenderen Verdunstung von Wasser führt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert endlich einen naturnaheren und nachhaltigeren Umgang mit Waldgebieten ein, um sie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Wasserspeichergebiete, Teil von Biotop- und Grünverbundräume, Stätten der Erzeugung und Verteilung von Frisch- und Kaltluft sowie Orte der Naherholung für die Bevölkerung im Blick zu haben.
Im konkreten Fall fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Mansfeld-Südharz auf die Verantwortlichen zu ermitteln und angemessen zur Verantwortung zu ziehen.

Zusammenfassend sei zu vermerken, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter länderübergreifend seine Aktivitäten zum vollständigen Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz nicht nur fortsetzen, sondern mit den Bündnispartnern Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau verstärken möchte.
Dazu beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Aktivitäten zum Aufbau seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Sangerhausen-Nordhausen intensivieren.

In dem Zusammenhang sei u.a. auf folgende Fahrradexkursionen im Jahr 2026 verwiesen:

Samstag, den 01.08.2026, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
ab der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 31.10.2026, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.01.2026

Fotos; Andreas Liste

Fotos: Volker Thiel

Fotos: Nico & Werner Zabel

AHA hält einen besonderen Schutz und eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Raum der Stadt Brandenburg an der Havel und der Gemeinde Kloster Lehnin für dringend geboten!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern.
Im Stadtgebiet von Stadt Brandenburg an der Havel sind hier insbesondere die 57,00 bzw. 61,40 km lange Plane mit einem Einzugsgebiet von 639,00 km², die 34,10 bzw. 35,00 km lange Buckau mit einem Einzugsgebiet 917,00 km² zu nennen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170542/Bericht_GEK%20Plane-Buckau.pdf?c

Den Landschafts- und Naturraum der Stadt Brandenburg und der Gemeinde Kloster Lehnin sind insbesondere von den Auen von Havel, Plane und Buckau im Unterlauf bzw. in ihren Mündungsgebieten in den zur Unteren Havel gehörenden Breitlingsee sowie von umfassenden Wald-, Agrar- Bruch- und Wiesengebieten geprägt, welche allesamt mehr oder minder schutzwürdig sind und folgende Schutzgebiete den dringend notwendigen und vielfältigen Schutzstatus zum Ausdruck bringen:

I. Landschaftsschutzgebiete

  • „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
  • „Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

  • „Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
  • „Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha
  • „Rietzer See“ – Größe: rund 1.128,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212019

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

  • FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
  • FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
  • FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha
  • FFH-Gebiet Rietzer See (EU-Gebietscode: DE 3642-302, Landes-Nr. 116) – Größe ca. 1.132,00 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-rietzer-see

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/116/FFH-MP116_Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rietzer-see

Diese Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Wald-, Wiesen-, Agrar-, Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung.
Insbesondere das Havelnebengewässer Plane, welche bei Raben entspringt, ist in verschiedenen Teilabschnitten zahlreicher europäischer und nationaler Schutzgebiete. Zudem dient sie zusammen mit der Buckau als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Hohen Fläming und Havel.

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170545/Plane_DE586_43.pdf?command=downloadContent&filename=Plane_DE586_43.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/themen/natura-2000/462-plane-oberlauf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_Karte_ErhZV21.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/mp_462_Karte_2_LRT_wert_Biotope_230209_.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_ErhZV21.pdf

Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen und beispielsweise innerstädtische Fließgewässer in Brandenburg (Havel) wie den ca. 4,50 km langen Jakobsgraben einzubeziehen, welcher zudem einen besonderen historischen und archäologischen Wert aufzuweisen hat.
Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Brandenburg ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Gleiches ist für den Raum der Gemeinde Kloster Lehnin auszudrücken, welcher zudem eine sehr wichtige Verbindungsfunktion u.a. zum Beelitzer Sander, zum Fläming und zum Baruther Urstromtal darstellt.
Geprägt aus einem Wechsel aus Auen-, Bruch-, Wald-, Wiesen- und Agrarlandschaften beinhalten der Gesamtraum eine große Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen gilt.

Nunmehr haben die Gemeindevertreter der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen ihrer Sitzung am 23.09.2025 die Aufstellung des „Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriestandort Prieperfichten“ in den Gemarkungen Krahne und Prützke nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)“ beschlossen und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 25.09.2025 den „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ gefasst.

Gemeinde Kloster Lehnin 

https://ris.lehnin.de/ti-1/index.php

https://ris.lehnin.de/ti-1/listen/Beleg_e20256C145DBD8EA9336C9A8AC15588FDC108.pdf#toolbar=1

https://ris.lehnin.de/ti-1/listen/Beleg_p202522C7D0ED3DAD6A66CCD083CC72EB064C.pdf#toolbar=1

https://www.klosterlehnin.de/fotos/4/222140/kloster-lehnin/produkt-und-referenzbilder/vorstellung-des-projektes-nachhaltiges-industriegebiet-paterdamm-krahne

https://www.klosterlehnin.de/news/index.php?news=1131680

Stadt Brandenburg an der Havel

https://www.stadt-brandenburg.de/rathaus/stadtverordnete/termine-vorlagen

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=4846

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=133106

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/___tmp/tmp/45081036/SaW7nLAhimQQH3vDMsZB3DYVS7lNZtKGVWOTxFHr/4e546336fded6ee8d66d683624be4c95/print.pdf

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7522

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7522

Karte 1: Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Prieperfichten & Projektskizze; Quelle: Lüder Green Project GmbH und GICON-Gruppe

https://www.klosterlehnin.de/news/index.php?news=1131680

Karte 2: Stadt Brandenburg, Fläche des Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ging bereits im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 Sachverhaltsermittlung und Abwägungsentscheidungen zur Festlegung des großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts „Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne“ (September 2021) u.a. auf die Problematik der Vernichtung von Waldfläche auf der damals mit 400,00 ha beplanten Fläche ein. Der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, für die Kalt- und Frischluft sowie als Erholungsraum war man sich schon bewusst, spielte das aber unverantwortlich herunter, um die Eignung des Gebietes für die Bebauung festzustellen.

https://havelland-flaeming.de/wp-content/uploads/2022/02/9_5_ergU_1_2_Sachverhalte__Abwaegung_GIV_Paterdamm_Krahne_2021.pdf

Mit dem Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 2. Entwurf vom 26. Juni 2025 hielt die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming weiter an diesen Planungen fest.
Dabei listet die Umweltprüfung zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0, Stand 27.05.2025 auf den Seiten 56 bis 59 sehr wohl umfassende Gefährdungen und Beeinträchtigungen für das nunmehr mit einer Gesamtfläche von 169,30 ha große Plangebiet aus, um zu folgendem fatalen Schluss zu kommen, Zitat: „Im Ergebnis der vertiefenden Prüfung können erhebliche Umweltauswirkungen das Plangebiet GIV Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne ausgeschlossen werden.“, Zitat Ende

Dabei beleuchtet Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming beauftragte Firma Bosch & Partner GmbH nur ansatzweise die Bedeutung des bedrohten Waldes mit seiner Fauna, Flora und Funga, als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, als Biotop- und Grünverbund sowie nicht zuletzt als Einzugsgebiete von Plane und Buckau anzusehen sind.

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170542/Bericht_GEK%20Plane-Buckau.pdf?com

Dabei hat auch hier die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ klare Rahmen gesetzt. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Auch eine Reduzierung auf eine Gesamtfläche von ca. 170,00 ha – 100,00 ha im Gemeinde Kloster Lehnin und 70,00 ha in der Stadt Brandenburg – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vernichtung von großen Teilen des Waldgebietes Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga, die Funktion in der Wasserrückhaltung und -speicherung, als Teil des Biotop- und Grünverbundraumes sowie nicht zuletzt als Erholungsraum zur Folge hat.
Insbesondere gilt es zu bedenken, dass das Gesamtwaldgebiet in einen Raum folgender Schutzgebiete eingebettet ist:

I. Landschaftsschutzgebiete

  • „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
  • „Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

  • „Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
  • „Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha
  • „Rietzer See“ – Größe: rund 1.128,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212019

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

  • FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
  • FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
  • FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha
  • FFH-Gebiet Rietzer See (EU-Gebietscode: DE 3642-302, Landes-Nr. 116) – Größe ca. 1.132,00 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-rietzer-see

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/116/FFH-MP116_Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rietzer-see

In dem Zusammenhang mit den Planungen zur Zerstörung von mindestens ca. 170,00 ha Wald im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) und im Gebiet der Gemeinde Kloster Lehnin weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017 – 2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019 – 2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es stattdessen für dringend geboten für den Landschafts- und Naturraum zwischen Fläming, Beelitzer Sander und Baruther Urstromtal sowie mit den Auen- und Flusslandschaften von Havel, Plane, Buckau und ihrer jeweiligen Nebengewässer, den Wald-, Agrar-, Wiesen- und Bruchlandschaften eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Sie muss Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des gesamten und vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes aufzeigen. Aus Sicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören insbesondere die naturnahen und sukzessiven Entwicklungen, der Rückbau von bestehenden Verbauungen und Bodenversiegelungen, die Vermeidung neuer Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften, die Stabilisierung und Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung, die dem angepasste Nutzung für Naherholung und Tourismus etc. dazu.
Auf jeden Fall hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der der Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) – für dringend geboten.
Daher sind die Beschlüsse der Gemeindevertreter der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen ihrer Sitzung am 23.09.2025 zur Aufstellung des „Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriestandort Prieperfichten“ in den Gemarkungen Krahne und Prützke nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)“ und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 25.09.2025 den „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ sofort und unwiderruflich aufzuheben.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.01.2026

Arbeitseinsatz im Januar am Forstwerder: Auenwald schützen – konkret & wirksam

von Volker Thiel

Am Samstag, dem 17. Januar 2026, führte der Arbeitskreis den Ersten von zwei regulären Arbeitseinsätze im Jahr auf dem Forstwerder in Halle (Saale) durch.
Gemeinsam mit Freiwilligen aus der Bevölkerung wurde die bestehende Schutzstruktur aus Totholz entlang des Spazierweges gepflegt und teilweise erneuert.
Ziel der Aktion ist die langfristige Erhaltung des Auenwaldrestes, der als Teil des FFH-Gebiets „Nordspitze Peißnitz und Forstwerder“ unter besonderem Schutz steht.
Empfindliche Bereiche sollen vor Trittschäden geschützt werden und strukturreichen Lebensräumen für eine Vielzahl seltener und geschützter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten soll erhalten bleiben.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23
Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

Oberverwaltungsgericht stoppt weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz
Pressemitteilung: 1/2025, Magdeburg, den 17.02.2025, Oberverwaltungsgericht
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung
FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – Probebohrungen

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
LSG Harz und Vorländer
Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (FFH0101)
Bundesamt für Naturschutz – Gipskarstlandschaft Südharz
Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes ”Gipskarstlandschaft Questenberg”, Landkreis Sangerhausen

Nunmehr möchte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Zweiten Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2025 mit sogenannten „Weißflächen“ sich die Option freihalten mitten in dem schützenswerten und geschützten Südharz den Gipsabbau zu ermöglichen.

Stufe 4: Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Zweiter Entwurf zur Neuaufstellung – Hauptkarte

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.

Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus dient folgende Veranstaltung:

Samstag, den 24.01.2026, um 10.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
Dauer: ca. 5 Stunden

Karte zur Exkursionsroute

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Kombinierten gemeinsamen Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 24.01.2026 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.01.2026

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