Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.120,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
1x € 10,00
1x € 15,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland, Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland, Börde und Saale einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine, Liethe und Saale gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.

Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2025 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Position zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.

Als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2, 4 und 5 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Im gesamten Landschafts- und Naturraum ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 183,80 km aufweist, ein prägender Fluss. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.297,00 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17,00 km lange Kalte Bode und die 23,00 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die 413,00 km lange Saale.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr Sorge Pläne der Stadt Aschersleben aufgenommen auf einer 355,00 ha großen Agrarfläche ein „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland“ zu entwickeln bzw. zu errichten.
Dazu hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben u.a. bereits folgende Beschlüsse gefasst:

  • Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes im Kooperationsgebiet vom 27.11.2024, Vorlagenummer: VIII/0047/24
  • Grundsatzbeschluss zum Aufbau einer Organisationsstruktur für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes vom 25.02.2026, Vorlagenummer: VIII/0257/25

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=117697&type=do

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/to0050.asp?__ktonr=55206

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=107226&type=do

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/do0040.asp?smcadat=2461096

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=115071&type=do

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=115072&type=do

Google-Karte: „LP Potentialfläche 2 ASL interk. GE/ GI Gebiet“

Das Planungsgebiet gehört mit Ackerzahlen von über 75,00 bzw. zwischen 84,00 und 90,00 zu den wertvollsten Ackerböden der Region.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

https://www.bvvg.de/wp-content/uploads/2019/11/RWA_2004_Sachsen-Anhalt.pdf

Schon das ist ein entscheidender Grund diesen Teil der Agrarlandschaft für eine arten-, struktur- und kulturreiche Agrarnutzung zu erhalten und zu entwickeln. Zudem dienen derartige Flächen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, wichtiger und potentieller Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen. Zudem ordnen sich Agrarflächen eher in das Landschaftsbild ein, als verbautes Land.
Nach gegenwärtigen des Landes Sachsen-Anhalt ist dieses Agrargebiet potentieller Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters.

https://www.bfn.de/artenportraits/cricetus-cricetus

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=838&idcat=14&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/41_Jg_2004_N-LSA_SH.pdf

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/umweltministerium-verstaerkt-den-schutz-von-feldhamstern-in-sachsen-anhalt

https://artensteckbrief.de/139/cricetus-cricetus-feldhamster/sachsen

Im Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde gilt es die Arten- und Strukturvielfalt nicht nur zu erhalten, sondern zu erweitern. Dafür haben auch die Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland eine sehr große Verantwortung zu tragen. Insofern sind Planungen unverantwortlich eine 355,00 ha großen Agrarfläche für ein „Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet im Kooperationsgebiet der Städte Aschersleben, Arnstein, Falkenstein/Harz und Seeland“ zu verplanen und womöglich auch zu verbauen.
In dem Blickfeld betrachtet erscheinen dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Rechtfertigungsversuche von Ascherslebens Oberbürgermeister Steffen Amme vom 20.03.2026 unter der Überschrift „Zukunftsprojekt Interkommunales Gewerbegebiet“ vollkommen unverantwortlich, da sie alle obengenannten Aspekte mehr oder minder komplett ausblenden.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Dies alles scheint den Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben Steffen Amme nicht zu interessieren. Er und seine Verwaltung möchten entgegen jeglicher Vernunft sowie Fach- und Sachstand im Rahmen der Sitzung des Stadtrates am 23.09.2026 folgende Entscheidungen zu folgenden Vorlagen treffen lassen

► Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG) sowie zur Regelung der Vorlaufkosten und der Ableitung künftiger Gesellschafteranteile Vorlage: VIII/0294/26
► Beschluss über den Antrag an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Gewerbliche Entwicklung“ Vorlage: VIII/0364/26

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=5235

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=119832&type=do

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=117637&type=do

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=119257&type=do

https://sessionnet.aschersleben.de/buergerinfo/getfile.asp?id=119212&type=do

Neben dem fortgesetzten Bestreben Umwelt, Natur und Agrarlandschaft für eine massive Bebauung opfern zu wollen, scheinen offenbar die beteiligten Städte sich die angedachten Kosten zwischen 49.300,00 und 150.000,00 Euro folgendermaßen aufteilen zu wollen.

  • Stadt Aschersleben: 55 %
  • Stadt Falkenstein/Harz: 15 %
  • Stadt Seeland: 15 %
  • Stadt Arnstein: 15 %

Somit beabsichtigen die beteiligten Städte umfassende Steuermittel einzusetzen, um diese Zerstörung von Umwelt, Natur und Agrarlandschaften planen zu können. Ein Skandal sondergleichen, angesichts des ständigen Bejammerns knapper öffentlicher Mittel der Kommunen, um Mittelkürzungen in Kultur, Bildung und Soziales zu rechtfertigen.
Es ist auch bezeichnend, dass das Vorhaben zwar im Textteil und der Begründung zum 2. Entwurf Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt ist das Vorhaben auf Seite 144 seine Erwähnung, aber keine Erwähnung im dazugehörigen Umweltbericht. 

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006260

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006266/datei/1055900_1/Umweltbericht+zum+2.+LEP+Entwurf.pdf

Somit fand keine ordnungsgemäße Abwägung und Prüfung in dem Gesamtverfahren statt. Daran ändert nichts, dass die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt mit Presseerklärung vom 11.08.2026 folgendes mitgeteilt, Zitat:

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2026 (LEP) beschlossen.“, Zitat Ende

https://stk.sachsen-anhalt.de/pressemitteilung/neuer-landesentwicklungsplan-fuer-sachsenanhalt-tritt-in-kraft

Zeitgleich die nunmehrige Fassung zu veröffentlichen, hat die für ihre Umwelt-Natur- und Landschaftsfeindlichkeit bekannte sachsen-anhaltinische Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP leider nicht hinbekommen, Zitat:

Inkrafttreten/Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorauss. Ende September 2026“, Zitat Ende

Insofern ist es schleierhaft auf welcher Fassung des Landesentwicklungsplans 2026 (LEP) die beiden Vorlagen des Oberbürgermeisters der Stadt Aschersleben Steffen Amme in der Stadtratssitzung am 23.09.2026 beruhen.

Daher fordert der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Mitglieder des Stadtrates auf im Interesse des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Agrarlandschaften, aus damit verbundenen fachlich-sachlichen Gründen sowie fehlender rechtsgültigen Grundlagen in der der Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt den folgenden beiden Vorlagen des Oberbürgermeisters der Stadt Aschersleben Steffen Amme in der Stadtratssitzung am 23.09.2026 die Zustimmung zu verweigern:

► Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit zur Vorbereitung eines gemeinsamen interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes (IKG) sowie zur Regelung der Vorlaufkosten und der Ableitung künftiger Gesellschafteranteile Vorlage: VIII/0294/26
► Beschluss über den Antrag an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes „Gewerbliche Entwicklung“ Vorlage: VIII/0364/26

Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Stadtrat sowie den Oberbürgermeisters der Stadt Aschersleben Steffen Amme und seine Verwaltung auf endlich sich fachlich-sachlich-inhaltlich mit dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung im Stadtgebiet und deren Umfeld zu befassen und diesbezüglich den Dialog mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen zu suchen.
Bisher begegnet die Mehrheit der Politik und die Verwaltung der Stadt Aschersleben allen alternativen Vorschlägen und Bedenken mit Ignoranz. Angesichts der generellen bedrohlichen Situationen für Umwelt, Natur und Landschaften, welche sich u.a. in Form des menschlich zu verantwortenden Klimawandel, Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt und -umfang sowie damit verbundenen Verlusten an Agrarraum und der Lebens- und Wohnqualität der Menschheit verbunden ist, eine unverantwortliche und inakzeptable Herangehens- und Handlungsweise.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Petition „Schützen Sie unseren fruchtbaren Ackerboden zwischen Winningen und Aschersleben“ und ruft zur Unterzeichnung auf.#

https://www.change.org/p/schützen-sie-unseren-fruchtbaren-ackerboden-zwischen-winningen-und-aschersleben

Ferner erscheint es nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den sehr vielfältigen, schützenswerten und teilweise geschützten Natur- und Landschaftsraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde zu entwickeln.
Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bringt so zum Ausdruck als ehrenamtliche und gemeinnützige Plattform für Interessenten sich für den Schutz, den Erhalt und naturnahe Entwicklung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode, Liethe und Saale bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.09.2026

AHA legte Stellungnahme zum PVF Hochwasserschutz in der Stadt Gera an der Weißen Elster im Bereich Bahnbrücke bis Cubabrücke vor

Auf Grund der Bedeutung des Landschafts- und Naturraumes der Weißen Elster, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Umwelt, Natur und Landschaften setzt sich der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – länderübergreifend für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore sowie für einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser ein.
Das gilt auch für das Stadtgebiet von Gera. Unter Berücksichtigung der zahlreicher fachlicher und statistischer Angaben erstellte der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch auf der Grundlage der Darstellungen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zu “Hochwasserrisiko- und Überschwemmungsgebiete“ mit Datum vom 24.08.2026 eine „Stellungnahme zum PVF Hochwasserschutz in der Stadt Gera an der Weißen Elster im Bereich Bahnbrücke bis Cubabrücke“.

https://tlubn.thueringen.de/wasser/ueberschwemmungs-und-hochwasserrisikogebiete

https://tlubn.thueringen.de/wasser/ueberschwemmungs-und-hochwasserrisikogebiete/kartenauswahl-ueber-tabelle

Die Stellungnahme beinhaltet folgende Inhalte, Zitat:

„Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der 257,00 km langen Weißen Elster mit einem Einzugsgebiet von 5.154,00 km² , ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30,00 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 10.05.2025 nahm eine Gruppe bestehend aus Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Zu Beginn der Fahrradexkursion legten Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass die Weiße Elster eine naturnahere Entwicklung und umfassende Rückgaben von Retentionsflächen bedarf. Ferner sind weitere Verbauungen im Überflutungsraum der Weißen Elster auszuschließen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier-, Pflanzen- und Pilzarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist an der Stelle darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem 164,00 ha großen FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-230-schluchten-bei-gera-und-bad-koestritz

Ziemlich am Anfang der Fahrradexkursion nahm die Exkursionsgruppe die Nahtstelle des Mühlgrabens mit dem Gessenbach im Dreieck B 92 & Zwötzener Straße in Augenschein. Obwohl der ca. 12,00 km lange Gessenbach mit in einem Einzugsgebiet von ca. 30,00 Quadratkilometern in die Bundesgartenschau im Jahr 2007 in den Städten Gera und Ronneburg eingebunden war, erscheint dieser Bereich vollkommen ver- und überbaut und somit vollkommen naturfern. Ein Zustand, welcher katastrophal ist und keinesfalls der Zielrichtung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.

https://web.archive.org/web/20210517220852/http://gera.homepage.t-online.de

https://www.gartentechnik.de/News/2008/02/14/das_gessental_der_buga_gera_und_ronneburg

https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Ferner führt in der „Vorbereitung 3. Bewirtschaftungsplan (2021-2027) nach § 83 WHG“ vom 14. 12.2020 das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat Flussgebietsmanagement u.a. folgende besorgniserregende „Allgemeine Angaben zur Gewässergüte“ an, Zitat:

Der gegenwärtige ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper (OWK) Gessenbach, Wipse und Fuchsbach wird als „unbefriedigend“ und der des Pöltzschbaches als „schlecht“ bewertet. Das Ziel eines guten ökologischen Zustandes wird somit in keinem der genannten OWK erreicht.
Bereits mit der Fortschreibung des BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS ELBE 2015-21 wurden für die OWK Pöltzschbach, Fuchsbach und Wipse weniger strenge Bewirtschaftungsziele1 festgelegt. Diese bezogen sich auf den Schadstoff Uran und den Parameter Sulfat.
Die Bewirtschaftungsziele und deren Einhaltung wurden im Messzeitraum 2015 bis 2019 überprüft. Hieraus ergibt sich ein einzelfallbezogener Anpassungsbedarf. Darüber hinaus wird fallweise die erstmalige Festlegung von abweichenden Bewirtschaftungszielen für andere Parameter erforderlich.
Einerseits betrifft dies den OWK Wipse aufgrund der 2016 geänderten Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die damit verschärfte Umweltqualitäsnorm.
Andererseits weren in diesen vom Altbergbau beeinflussten Gewässern die Orienterungswerte einiger chemisch-physikalischer Parameter überschritten, die eingehalten werden sollten, um eine mindestens gute Zustandsbewertung der Biokomponenten Makrophyten und Phytobenthos, Fische und Makrozoobenthos zu erreichen. Die 2015 festgelegten weniger strengen Bewirtschaftungsziele für Sulfat in Wipse, Fuchsbach und Pöltzschbach werden aufgrund der Messergebnisse 2015-19 an die tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt, sowie für den Gessenbach erstmals festgelegt. Zusätzlich wurden für die OWK Wipse und Pöltzschbach Zielwerte für Cadmium, Kalium und Magnesium vorgeschlagen. Für den OWK Pöltzschbach werden außerdem weniger strenge Bewirtschaftungsziele für Chlorid und Ammonium-Stickstoff erforderlich.
Wie zuvor werden in allen vier OWK erhöhte Konzentrationen des Schadstoffes Uran gemessen. Auch wenn Uran nicht in den Anlagen 6 oder 8 OGewV geregelt ist, kommt dem Stoff in den betroffenen OWK die Eigenschaft eines Leitparameters für die Bewirtschaftung zu. Uran wirkt – wie andere Schwermetalle auch – chemisch giftig. Die schon bestehenden Bewirtschaftungsziele für Uran in Pötschbach, Fuchsbach und Wipse werden an die tatsächlichen Gegebenheiten in den OWK angepasst.“, Zitat Ende

https://aktion-fluss.de/wp-content/uploads/OWK-Wismut-20201214.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier massiven Handlungsbedarf, um schnellstmöglich und vollumfänglich Wasserqualitäten zu schaffen, welche Umwelt, Natur und Landschaften nicht weiter derartig belasten. Immerhin leben und arbeiten zahlreiche Menschen in der Region sowie findet Agrarnutzung zur Ernährung statt.
Ferner erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Gesamtverlauf des Gessenbaches einer aktuellen wissenschaftlichen Betrachtung, wozu – neben den obengenannten Schwerpunkten – die Bedeutung des Fließgewässers als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, der Biotop- und Grünverbund sowie die Funktion als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor gehören müssen.
Zahlreiche Dokumentationen zeigen Erfolge in der Sanierung des Gessentals auf, lassen aber auch weitere Anstrengungen im Interesse des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften erkennen.

https://www.wise-uranium.org/uwisaw3.html

https://ronneburg.dilewe.de/inhalt/gessenbach/index.html

Im Rahmen der Fahrradexkursion erfolgte bereits am Anfang die Thematisierung Umgang mit Kleingartenanlagen im Bereich der Weißen Elster am Beispiel der Genehmigungsplanung Kleingartenverein „Zwötzener Brücke“ e.V. Gaststätte … Kleingartenverein „Huth“ e.V. … Karl-Harnisch-Stadion in Gera-Zwötzen, Freianlagenplanung des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Bauvorhaben: „Hochwasserschutz Weiße Elster, Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz, Fluss-km : 125+914 bis 123+480, Planungsfreigabe: TLUG Jena, Jena, den 30.11.18“

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Wasserbau/Bilder/Plan_110a_Lageplan_T2.pdf

Diese Genehmigungsplanung ist wiederum in die Planung des Freistaates Thüringen unter der Überschrift „Weiße Elster, Hochwasserschutz Gera Zwötzen“ eingebunden

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-zwoetzen

Nach den ebengenannten Planungen ist vorgesehen, die Kleingartenverein „Huth“ e.V. konsequent zu beräumen und abzutragen. Die Planungen beruhen leider nicht auf einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche ökologische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet aufzeigt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dienen Kleingartenanlagen als natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Dabei gilt es zu bedenken, dass insbesondere Insekten als Bestäuber unverzichtbar sind. Für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentionsfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.
Im Bereich des Weges entlang der Weißen Elster im Bereich des Karl-Harnisch-Stadions stellten die Exkursionsteilnehmenden fest, dass eine Fällung von mindestens 44 Bäumen erfolgte. Dabei fielen zum Beispiel Arten wie Spitzahorn, Feldahorn, Eschenahorn, Silberweide und Hybridpappel der Motorsäge zum Opfer. Neben der unbegründeten Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tierarten, hat man so dem Landschaftsbild massiven Schaden zugefügt. Hier gilt es neben dem Schutz der begonnen sukzessiven Entwicklung, eine Wiederanpflanzung zu prüfen.
Hinsichtlich der Rückgabe von weiteren Retentionsflächen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Flächen vor:

► Ackerfläche südwestlich des Kleingartenvereins „Huth e.V.“
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 197,17 m x Breite 161,54 m = 31.850,05 m² = 3,18 ha

► Ruinen zwischen Weißer Elster und Ruckdeschelstraße
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 133,57 m x Breite 326,34 m = 43.589,23 m² = 4,36 ha

Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wissenschaftlich-technisch sowie rechtlich die jeweilige Umsetzung zu prüfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt hier zu bedenken, dass es sich um eine Gesamtfläche im Umfang von immerhin 7,54 ha handelt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzenden Wohngebieten ermöglichen können.

Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süds in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Verantwortlichen im Freistaat Thüringen und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2021/09/Masterarbeit-Muehlgraben.pdf

Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es eigentlich unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Die Basis war bisher der auf nachfolgender Karte ersichtliche einstige Zustand

Nunmehr errichtet die Raiffeisenbank nach eigenem Bekunden „Elegantes & hochwertige Eigentumswohnungen“ in 32 Wohneinheiten mit 2 – 5 Zimmern und Wohnraum zwischen 59,00 und 143,00 m². Dabei zerstörte man nicht nur den kompletten Park der früheren Biermannvilla, sondern erfolgt eine komplette Überbauung des Mühlgrabens in dem Bereich.
Diese Bauaktivitäten zerstörten einen sehr wertvollen Gehölzbestand, welcher mit dem Mühlgraben als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten diente, das Stadtbild verbesserte sowie zur Verbesserung des Klimas beitrug. Mit dieser Bebauung zerstört die Raiffeisenbank mit offensichtlicher Unterstützung von Politik und Verwaltungen der Stadt Gera dieses ökologisch bedeutsame Refugium, obwohl die Stadt Gera kein Problem mit Wohnungsmangel besitzt.
So weist die aktuell veröffentlichte „Entwicklungskonzeption Wohnen/Stadtumbau Gera“ u.a. auf folgende Angaben hin, Zitat:

Auf Grund des stetigen Bevölkerungsrückganges seit Anfang der 90er Jahre und den damit verbundenen Wohnungsleerständen (ca. 12.000 Wohnungen), wurde durch die Stadt Gera gemeinsam mit den größten Wohnungsunternehmen ein Konzept zur Wohnungsmarktstabilisierung erarbeitet und im Juni 2002 unter dem Namen „Entwicklungskonzeption Wohnen (EKW)“ durch den Stadtrat beschlossen. Die EKW war Grundlage für die Möglichkeit eines geförderten Rückbaus der leerstehenden Häuser und Wohnungen im Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost. Bis 2021 wurden ca. 7.500 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost in Gera zurückgebaut. Eine Stabilisierung im wohnungswirtschaftlichen Sinne war gelungen. Die Kosten des Leerstands im „seriellen Wohnungsbau“ konnten reduziert werden……
Im Rahmen der Analyse der EKW 2035 wurde festgestellt, dass der Wohnungsleerstand wieder auf mehr als 8.000 Wohnungen angestiegen ist. Nahezu 4.500 der leerstehenden Wohnungen sind in mehrgeschossigen Gebäuden, die vor 1918 erbaut wurden. Auch bis 2035 ist davon auszugehen, dass sich der Leerstand aufgrund der prognostizierten Haushaltsentwicklung weiter ausbreiten wird – nach vorliegender Prognose auf etwa 10.500 Wohnungen.“, Zitat Ende

https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/stadtplanung-gestaltung/konzepte/entwicklungskonzeption-wohnen/stadtumbau-gera

Anstatt angemessen, ökologisch nachhaltig und sozial verantwortlich den Wohnungsleerstand zu bekämpfen, setzen sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera eher für die Schaffung von eleganten und hochwertigen Eigentumswohnungen ein und zerstört dabei lieber Gehölz- und Wiesenflächen sowie drängt in Retentionsflächen der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer vor.
Das ist unverantwortlicher Umgang mit dem dringenden Recht von sozialverträglichem Wohnen sowie mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Zudem sind Komplettberäumungen von Müll und Unrat auf dem Gesamtgelände und im Mühlgraben erforderlich. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 25.03.2023 durchgeführte ehrenamtliche Beräumung von zahlreichem Müll im Mühlgraben darf nicht Gewohnheitscharakter erhalten. Die eigentliche Verantwortung tragen die Stadt Gera und die jeweiligen Flächeneigentümer.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben. Insbesondere die in nachfolgender Karte rot eingerahmte Altaue der Weißen Elster zwischen Stadtbahnbrücke, Mühlgraben, Kantstraße/Ernststraße und Weißer Elster sowie unter Einbeziehung des blau eingerahmten Gebietes zwischen Stadtbahnbrücke, Leibnizstraße und Mühlgraben gehören dazu.

Dazu gehört nach Ansicht des AHA ebenfalls zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Dabei müsste der Stadt Gera mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten am 25. November 2005 der dringend sorgsame Umgang mit Retentionsflächen geläufig sein.

https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen-referate/dezernat-stadtentwicklung-bau-und-umwelt/umweltamt/gewaesser-und-bodenschutz/ueberschwemmungsgebiete

Sehr problematisch sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
Wie Gehölzbestände der Zerstörung sowie Neuversiegelung von Böden zum Opfer fallen zeigt erschreckend die Dokumentation des Freistaates Thüringen zu „Weiße Elster Gera, HWS Cubabrücke – Untermhäuserbrücke rechts“ auf:

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-cuba-untermhaus-re

Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vopel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerte Artensterben kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftig, dass wir nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Stattdessen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt vor in der gemeinsamen Aue von Weißer Elster und Brahme auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese kann zu einer ökologischen, landschaftlichen, kulturhistorischen und touristischen Bereicherung der Stadt Gera beitragen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Auf der gegenwärtig intensiv als Weidefläche genutzten, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 21.961,35 m² = ca. 2,20 ha großen Fläche, welche sich östlich der Weißen Elster und nördlich der Brahme befindet, handelt es sich um ein Territorium, welches unbeschattet und gut erreichbar ist. Es ist ferner von einem fruchtbaren Boden auszugehen.
Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² berechnet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit der Pflanzung von ca. 220 Obstgehölzen. Dabei bietet sich die Pflanzung von Sorten zahlreicher Obstarten wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Quitten sowie Wal-, Schwarz- und Haselnüssen an. Die Pflanzung, Pflege, Betreuung, Mahd und Ernte kann in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche ebenfalls umweltbildende und regionalverbindende Aspekte beinhalten. Eine Zusammenarbeit mit einem Schäfer erscheint sinnvoll zu sein.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann das Vorhaben nur unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung gelingen. Daher gilt es umfassend u.a. Einrichtungen von Wissenschaft und Bildung sowie die Medien einzubeziehen.
Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie gemeinsam der Stadt Gera und dem jeweiligen Eigentümer Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorhabens zu beraten.
Ebenfalls in dem Kontext betrachtet hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 05.12.2022 beschlossen, einen Vorschlag für einen Naturerkenntnispfad in und an der Aue der Weißen Elster im Norden der Stadt Gera zu erarbeiten.
Dabei ist vorgesehen die ökologische sowie landschafts- und stadtgestalterische Bedeutung des Gebietes herauszustellen sowie die Möglichkeit der Anknüpfung an bestehende Naturlehrpfade zu prüfen.
Als mögliche räumliche, örtliche und fachliche Schwerpunkte sind dabei ggf. folgende Standorte vorgesehen:
Die Parkanlage am Biermannplatz, die Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und die Flächen der langjährigen Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke, der Mühlgraben, der Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße, die Mündungsgebiete von Cubabach, Bieblacher Bach und Brahme sowie das Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg mit seinen schätzungsweise 75 standortprägenden und ökologisch bedeutsamen Bäumen (Linden).
Dazu gehört im konkreten Fall, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera mit dem am 31.03.2016 mit Unterschrift der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn in Kraft gesetzten Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2015 in Kraft gesetzten Bebauungsplan B/135/11 „Wohnen in Untermhaus, Biermann-Quartier“ ein vernichtendes Signal für ein etwa 69,94 m x 71,21 m = 4.980,43 m² = rund 0,50 ha großes Gehölz gesetzt hatten. Die Abholzungen finden sogar bis weit in den Monat März hinein statt, wobei der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz folgendes regelt, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende
Diese Regelung hat u.a. den Hintergrund, dass Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt sind. Abgesehen davon, dass mit der Massenabholzungen ein Park zerstört hat, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geboten hat, als Frischluftspender und Kohlendioxidspeicher diente sowie das Stadtbild aufwertete.
Im konkreten Fall gilt es daher gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 13 Bundesnaturschutzgesetz zur Anwendung zu bringen, welcher folgendes regelt, Zitat: „entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt“, Zitat Ende, anzuwenden und daher die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner fordert Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft auf, die strafrechtliche Relevanz der Umwelt- und Naturzerstörung zu prüfen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt ferner den Park wieder sukzessiv entstehen und den Mühlgraben unverbaut naturnah entwickeln zu lassen.
Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann dabei ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden. Zum Zeitpunkt stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine intensive rotbraune Gewässerfärbung fest, welche auf eine intensive Bodenerosion schließen lässt. Ausgeräumte Agrarlandschaften und weit fortgeschrittene Monokulturen zum Beispiel bestehend aus Raps und Mais sowie schwere Technik haben zu Bodenverdichtungen geführt, welche das dringend notwendige Einsickern von Niederschlagswasser erschwert und je nach Hanglage zum verstärkten oberflächigen Abfluss des Wassers führt. Mit dem Abtrag des Bodens gelangen vermehrt ebenfalls Nährstoffe und Pestizide in die Gewässer. Diese Auswirkungen sind schon seit Jahrzehnten in den Ozeanen erkennbar.

Die aufgezeigten Gesichtspunkte zeigen auf, dass die angedachten Maßnahmen zum „PVF Hochwasserschutz in der Stadt Gera an der Weißen Elster im Bereich Bahnbrücke bis Cubabrücke“ vollkommen ungeeignet sind, um flächendeckend und länderübergreifend einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Hochwasser zu gewährleisten.
Sie bedrohen sukzessiv entwickelte Auenlandschaften mit ihren Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenvorkommen, ebenso kleingärtnerisch entstandene Obstgehölzbestände.
Diese Fehlplanung liegt u.a. in dem fehlenden länderübergreifenden Blick und der damit nicht bestehenden entsprechenden Abstimmungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert ferner die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera auf, sich endlich mit vom Umweltbundesamt im Oktober 2025 herausgegebenen Studien zur räumlich besseren Entwicklung von Fließgewässern zu befassen und sie zu berücksichtigen.

https://www.umweltbundesamt.de/bundesweites-flaechenziel-fuer-die#ziele-der-wasserrahmenrichtlinie-erreichen-den-gewssern-naturflche-zurckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/32_2025_texte_v2.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckgeben.pdf

Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten.
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden.“ Zitat Ende

Diese Stellungnahme bekräftigt wiederholt und in aller Deutlichkeit die dringende Notwendigkeit endlich zu begreifen, dass Fließgewässer, Auen und Hochwasser zusammengehören und so zu behandeln sind. Plötzliche Starkniederschläge, versiegelte Böden, monokultureller Umgang mit Agrar- und Waldflächen, Massenabholzungen und Kahlschläge von Gehölzstandorten und Waldgebieten sowie fehlende Retentionsflächen liegen in vielfältigem und anhaltendem Fehlverhalten des Menschen begründet und haben diese sehr bedeutsamen Korrelationen zwischen Fließgewässer, Auen und Hochwasser zu Katastrophen gemacht. Dem entgegen zu wirken hat man den falschen Begriff Hochwasserschutz entwickelt, welcher diese Zusammenhänge und Ursachen vollkommen ausblendet und hauptsächlich wasserbauliche Maßnahmen wie Deichneubauten an gleichen oder kaum veränderten Standorten zur Folge hat, aber einen angemessenen Umgang mit Hochwasser, wozu Wasserrückhaltung in der Fläche, Beseitigung von Bodenversiegelungen, nachhaltigen arten- und strukturreichen Umgang mit Wäldern und Agrarflächen sowie umfassende Rückgaben von „Altauen“ an das System der Fließgewässer fast vollständig ausblendet.
Die gegenwärtigen Planungen des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera vernachlässigen unverantwortlich diese Aspekte.
Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend, dass der Freistaat Thüringen und die Stadt Gera u.a. seine Stellungnahme vom 24.08.2026 vollumfänglich berücksichtigt sowie den sachlich-fachlichen und ernsthaften Dialog mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen sucht.
Zudem fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende Lösungen in der Tschechischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland und somit die Weiße Elster von Quelle bis Mündung im Blick hat. Diese gilt es auf der Basis von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu entwickeln.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Erfahrungen einzubringen sowie als Plattform für die interessierte Öffentlichkeit zu dienen. In dem Zusammenhang sei auch auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.09.2026

Fotos: Harry Bück

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung.
Nunmehr ist der nächste und sechsundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 19.09.2026, geplant.
Dabei sind insbesondere Pflegearbeiten und die Fortsetzung der Baumschutzmaßnahmen vorgesehen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.09.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat September 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:

Samstag, den 19.09., um 10.00 Uhr
Erfassung der Entomofauna
des Auenrestwald „Wolfener Busch“

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wir laden ebenfalls zur Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 26.09., um 10.00 Uhr
Radexkursion zum Gut Mößlitz
entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zör­biger Strengbaches
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 6 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.09.2026

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Gera und Unstrut ein

Die mit 213.647,00 (Stand: 31.12.2025) Menschen bewohnte, 26.934,00 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die 85,00 km lange Gera mit einem Einzugsgebiet von 1.092,00/1.070,00 km² , welche aus der Vereinigung der 22,80 km langen Wilden und 19,00 km langen Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit der 413,00 km langen Saale, der 292,00 km langen Werra, der 192,00 km langen Unstrut und der 128,70 km langen Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/bevoelkerung/stadt/index.html https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/zahlen/index.html#slot_100_4

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://mapy.com/de/turisticka?source=osm&id=1024290309&x=10.3110129&y=50.9 068889&z=9

Im Rahmen einer ca. siebenstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 12.09.2026 nahmen Mitglieder einer Exkursionsgruppe die Gera ab Erfurt bis zur Einmündung in die Unstrut und dabei ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee in Augenschein.
Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und am Samstag, den 12.09.2026 durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee. Die Fahrradexkursion endete an der Einmündung der Gera in die Unstrut.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt weniger gut mit Wasser gefüllt war. Somit ist deutlich eine Anknüpfung an die Niederschlagsarmut der Jahre 2018 und 2026 erkennbar. Von der ursprünglichen teilweisen Entspannung der Wassersituation in Folge vermehrter Niederschläge im Jahr 2023, zum Jahreswechsel 2023/2024 sowie Anfang des Jahres 2024 ist kaum noch etwas zu erkennen.
Mit sehr großer Sorge stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe in der Gera in Höhe des Drei-Quellen-Brunnens in Erfurt-Brühlervorstadt mehrere Stellen mit Ansammlungen von milchfarbenden Substanzen fest. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind hier Untersuchungen, die Feststellung und Beseitigung der Ursachen erforderlich.
Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga fungieren zu können.
Die Bauarbeiten im Bereich des Papierwehrs waren sehr groß ausgelegt und haben zu massiven Eingriffen in den Uferbereichen des Flutgrabens geführt. Dabei ist davon auszugehen, dass gewöhnliche Aufenthaltsstandorte von Eisvogel und Wasseramsel in Mitleidenschaft gezogen sind. Zudem stellt das Gesamtbauwerk eine massive Barriere im Flusssystem der Gera und ihrer Aue dar. Daran ändert auch die Fischtreppe nichts. Während oberhalb des Papierwehres massiver Aufstau mit geringer Fließgeschwindigkeit und damit verbundenen mangelnden Sauerstoffeintrag verbunden ist, fehlt im nachfolgenden Verlauf des Gera-Flutgrabens das Wassers. Abgesehen davon, dass das Fließgewässersystem an der Stelle naturfern geprägt ist.
Auffällig ist zudem der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglichkeit mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Im Abschnitt der Gera zwischen Krautland/Mühlgraben und Gera nahm die Exkursionsgruppe ein Pflanzgebiet in der Geraaue in Augenschein. Die Beseitigung von baulichen Altlasten ist sehr begrüßenswert. Im Anschluss daran bietet sich eine sukzessive Entwicklung an, um naturnahe Aufwüchse und Ansiedlungen zu ermöglichen. Dazu gehören nitrophile Staudenflächen ebenso dazu, wie sukzessive Gehölzentwicklungen. Somit besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche sowie stabile Auenlandschaften zu erhalten. Daher gilt es nunmehr diese Entwicklungen zu ermöglichen und zu schützen.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellierte Mahd, u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl-und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initiierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiederentwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.
Im Bereich der Geraaue existieren zahlreiche Reste von Streuobstwiesen, welche sich häufig in einem schlechten Betreuungs- und Pflegezustand befinden. So weist zum Beispiel eine vorrangig aus Süßkirschen bestehende Streuobstwiese in Erfurt-Gispersleben am Nordwestende der Gisbodusstraße, südlich der Bundesautobahn (BAB) 71 eine gute Entwicklungsmöglichkeit auf. Nur bedarf es umfassender und dauerhafter Pflegemaßnahmen, um diese nach eigenen Messungen ca. 196,32 m lange und ca. 37,96 m breite sowie ca. 7.452,31 m² = rund 0,745 ha große Streuobstwiese nicht nur zu erhalten, sondern auch zum Beispiel mit Neupflanzungen weiter zu entwickeln. Hier sind massiv Eigentümer und zuständige Behörden gefordert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Die vorangeschrittene Eintiefung der stark begradigten Gera geht zudem mit einer Störung des Verhältnisses zwischen Fluss- und Auensystems einher. Neben der stärkeren Entwässerung der Aue, schränkt sich die dringend notwendige Ausbreitung des Hochwassers in der Aue massiv ein. Die bestehenden Deiche verschärfen noch den Zustand. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können durch Störsteine und -hölzer Mäandrierungen eine naturnahere Entwicklung des Flussbettes durch eine größere Naturnähe befördern. Dies ist wichtig, um
a) die weitere Eintiefung zu stoppen,
b) Prall- und Gleithänge entstehen zu lassen, welche als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga dienen können,
c) eine Verstärkung der Austrocknung der Aue durch Entwässerung zu bremsen,
d) eine Ausbreitung von Hochwasser mit Bodendurchfeuchtung zuzulassen sowie
e) den Austausch von Kalt- und Frischluft zu verbessern.
Das vorliegende Kartenmaterial des Kartendienstes des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zeigt durchaus nachvollziehbare Werte zu Ausdehnung und Tiefen von Hochwasser aus. Diese gilt es
a) immer aktuell zu halten und
b) als Grundlage für Deichrückverlegungen und -aufhebungen zu nutzen.

https://tlubn.thueringen.de/wasser/ueberschwemmungs-und-hochwasserrisikogebiete

https://tlubn.thueringen.de/service/umweltdaten/kartendienst-des-tlubn/themenspektrum-kartendienst

https://tlubn.thueringen.de/wasser/ueberschwemmungs-und-hochwasserrisikogebiete/kartenauswahl-ueber-tabelle

https://antares.thueringen.de/cadenza/pages/map/command/index.xhtml?mapId=bffca40 2-47f9-47ae-825b-

ed527dea6240&useMapSrs=true&mapSrs=EPSG%3A25832&mapExtent=635196.18 69297856%2C5657153.221586153%2C638504.9869297857%2C5658654.589586154

Erste derartige Baumaßnahmen im Bereich Walschleben gehen in die richtige Richtung, aber räumlich bei weitem nicht ausreichend. Dabei ist allgemein bekannt, dass die ökologisch und hydrologisch wichtige Wiederherstellung der direkten Beziehung zwischen Aue und Fließgewässer nicht nur in der Sache der Natur liegt, sondern auch Hochwasserflächen und -tiefen abflacht, den Boden mit Wasser- und Schwebstoffen versorgt sowie durch Verdunstung die Luftfeuchtigkeit verbessert. Zudem bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf. Sehr wichtig ist es dabei bestehende Gehölzbestände nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern deren sukzessive Entwicklung und Ausweitung massiv zu sichern. Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern.
So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft.
Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
In Walschleben nahm die Exkursionsgruppe den stark begradigten Verlauf des Dorfgrabens in Augenschein. Hier bedarf es mit Hilfe des Eintrages von Störhölzern und -steinen einer Beförderung der Mäandrierung, um das Fließgewässer arten- und strukturreicher entwickeln zu lassen sowie eine weitere Eintiefung – welche u.a. mit Austrocknung des Umlandes einhergeht – zu verhindern. Bereits die stattfindenden Bauarbeiten schränken die Aue des Dorfgrabens ein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt eine umfassende Freihaltung der Aue des Dorfgrabens sowie andere Fließgewässer – wie zum Beispiel des Klingergrabens und des Ringelgrabens an. Gleiches trifft natürlich auch auf Gera und Mahlgera zu.
Im Abschnitt der Gera in Gebesee zwischen Gera und Bornklingerbach entdeckte die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein Trafohaus, welches nicht mehr in Betrieb ist und weitgehend einen guten Bauzustand aufweist. Hier sei die Umwidmung und Umgestaltung zu einem Rückzugsgebiet für Tiere wie Fledermäuse, Vögel, Insekten und Spinnen angeregt. Dazu sind gewisse Baumaßnahmen wie Ausbesserung des Dachses sowie spezieller Ein- und Ausflugsbereiche erforderlich. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Zahlreiche Beobachtungen von Eisvogelflügen bestätigen die Notwendigkeit die Entwicklung zu sichern. Diesen Prozess gilt es daher zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt. Ferner gilt es das Befahren mit Wasserfahrzeugen mit Vorsicht zu genießen, um die Fauna und Flora sowie die Struktur von Ufer- und Sohlbereichen nicht in Gefahr zu bringen.
An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.369,00 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die 95,00 km lange Wipper (Einzugsgebiet: 649,00 km²), die 56,60 lange Helbe (453,00 km²) und die 65,00 km lange mit Helme mit einem Einzugsgebiet von 1.393,00 km² großen Einzugsgebiet aufnimmt; rechtsseitig sind neben der 85,00 km langen Gera (Einzugsgebiet: 1.092,00/1,070,00 km²) die 34,50 km lange Gramme mit einem Einzugsgebiet von 354,00 km² und die 44,40 lange Lossa mit einem Einzugsgebiet von 393,00 km² großen Einzugsgebiet zu nennen. In dem Zusammenhang regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003%7C%7C

Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Unstrut und ihrer Aue. Die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Unstrut-Gera-Aue drückt sich insbesondere in den folgenden europäischen und nationalen Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiet Nr. 39 „Unstrut-Niederung nordöstlich Herbsleben“ = ca. 193,70 ha
  • SPA Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ = 5.522,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) 76 „Herbslebener Teiche“ = 99,30 ha

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh39-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natu ra2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_039_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/aba-gebiet/id-225-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt-th

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-15-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natu ra2000/SPA_MaP/SPA_15_Myotis_AB_20230123.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-076-herbslebener-teiche

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebie te/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_076_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Herbslebener_Tei che.pdf

Dazu bedarf es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines grundsätzlichen Wandels im Umgang mit der Agrarlandschaft – auch in und an der Aue von Unstrut und Gera. Hier sind insbesondere eine vollständige Umwandlung der Agrarnutzung weg von Monokulturen mit Bodenverdichtungen, Massengaben von Mineraldüngern und Pestiziden hin zu arten- und strukturreichen Kulturanbau, Entwicklung von ausgeräumter Landschaft zu mit Feldgehölzen, Wiesen und Stauden geprägten Räumen sowie mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden gekennzeichneten vielfältigen Bergleitgrün an Straßen und Wegen zu sehen.
Das dies dringend geboten ist zeigten die massiven Maismonokulturen in der Unstrut-Gera-Aue im Mündungsgebiet der Gera in die Unstrut, welche zudem zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion am 21.09.2024 von stark verfestigtem Boden geprägt war.
Gerade in einem derartig, richtigerweise umfassenden geschützten Natur- und Landschaftsraum darf so keine Landschaft und Natur aussehen. Hier sind dringend und unverzüglich grundsätzliche und nachhaltige Änderungen geboten.
Damit verknüpft ist nicht nur der Schutz in den jeweiligen Schutzgebieten, sondern ebenfalls der Verbund im Biotop- und Grünverbund des gesamten Natur- und Landschaftsraumes.
Daher ist es erforderlich alle Planungen und Aktivitäten darauf zu orientieren bzw. abzustimmen.

Im Stadtgebiet von Erfurt sind ferner zum Beispiel folgende Schutzgebiete zu nennen:

  • geschützter Landschaftsbestandteil „Sulze“ = ca. 9,70 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Dreienbrunnen“ in den Gemarkungen Erfurt und Hochheim = 5,57 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Gispersleben“ = ca.35,00 ha
  • geschützter Landschaftsbestandteil „Geraaue Kühnhausen“ = ca. 36,00 ha
  • Naturdenkmal Lössaufschluss „Lösswand“ / Dreienbrunnenpark
  • Naturdenkmal „3-Quellen“ Auslaugung salinarer Schichten des Mittleren Muschelkalkes

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115670.html
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115685.html
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115693.html
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115694.html
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115680.html
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/124525.html

Die Ausweisung und der Bestand dieser verschiedenen Schutzgebiete sind sehr zu begrüßen und zu unterstützen. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es jedoch einer flächendeckenden Zusammenführung der einzelnen Schutzgebiete, welche kommunale Grenzen überschreiten und somit den Biotop- und Grünverbund der Gera, ihrer Aue und Nebengewässer noch mehr garantieren, betonen und hervorheben. Zudem erscheint es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sinnvoll zu sein ein Landschaftsschutzgebiet „Gera“ von den Quellen bis zur Mündung in die Unstrut auszuweisen.
Ferner mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wesentliche Verbesserung der Transparenz zum Bestand der existenten Schutzgebiete an. Dazu zählen eine optimierte Auflistung und Darstellung in den jeweiligen Medien des Freistaates Thüringen und der Anliegerkommunen sowie eine ordnungsgemäße Ausschilderung vor Ort.

Bedauerlicherweise muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine dauerhafte Ignoranz einer Kommunikation durch die Anliegerkommunen der Gera unterhalb der Landeshauptstadt Erfurt feststellen. Die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Erfurt lehnen sogar eine Kommunikation mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – offen ab. Dabei erfordern ein ordnungsgemäßer, fachlich-fundierter sowie schutzorientierter und nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften eher eine Verstärkung eines sachlich-konstruktiven Umganges miteinander. Das ist auch ein Akt des Respektes der Mitwirkung der Bevölkerung und des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen von Vereinen und Initiativen. Nur so lässt sich schrittweise wahrhafte und echte Demokratie entwickeln und mit Leben erfüllen.
Ein konkretes Beispiel kann die Kooperation bei der „Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen“, welche der Freistaat Thüringen für die Antragsteller die Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue sowie die Gemeinden Elxleben und Witterda bewilligt hat, sein.

https://gemeinde-elxleben.de/index.php/aktuelles/archiv/erstellung-eines-integralen-hochwasserschutzkonzeptes-fuer-die-gemeinde-elxleben

https://www.vg-gera-aue.de/news/index.php?rubrik=13&news=439765&typ=1 https://www.vg-gera-aue.de/news/index.php?rubrik=1 https://fotos.verwaltungsportal.de/news/4/3/9/7/6/5/gross/252363551.jpg

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem, bergbauliche Eingriffe in und an der Aue der Gera sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen. In dem Zusammenhang erscheint es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Publikationen des Umweltbundesamtes zur Gewässerentwicklung aus dem Jahr 2025 zu berücksichtigen.

https://www.umweltbundesamt.de/bundesweites-flaechenziel-fuer-die#ziele-der-wasserrahmenrichtlinie-erreichen-den-gewssern-naturflche-zurckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/32_2025_tex te_v2.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluess en_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckgeben.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt sich zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft von Gera und Unstrut seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Erfurt und Umland an.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.09.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, den 24.01.2026 durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Überarbeitung des Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt mit Herausnahme der Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
  • Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
  • Durchführung einer Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“, 10:30 Uhr, Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
  • Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer -zum Beispiel Haselbach und Breitunger Bach
  • Erhalt, Schutz und naturnahe Entwicklung der Waldgebiete

Wer ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA?

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringen-de Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:
Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/not-rated/2025/02/17/oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/pdf/oberverwaltungsgericht_17_02_2025_Pressemitteilung_oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz.pdf

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001602103

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.

In dem Rahmen ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Teilnahme an Veranstaltungen zum Ersten internationalen UNESCO Tag für Höhlen und Karst am 12. und 13.09.2026 auf. Dazu finden Veranstaltungen im Südharz u.a. an der Heimkehle, aber auch in der Barbarossahöhle im Kyffhäusergebirge statt.
Das Ziel des Ersten internationalen UNESCO Tag für Höhlen und Karst ist folgendermaßen formuliert, Zitat:

Ab 2026 wird alljährlich am 13. September der Internationale UNESCO Tag für Höhlen und Karst gefeiert. Er soll das Bewusstsein für diese einzigartigen Lebensräume stärken: Höhlen als natürliche unterirdische Hohlräume und Karstlandschaften, die durch lösliches Gestein entstehen. Diese Gebiete liefern Trinkwasser für über eine Milliarde Menschen überall auf der Welt, schützen seltene Arten und bewahren geologische sowie kulturelle Schätze.“, Zitat Ende

https://www.tagfuerhoehlenundkarst.vdhk.de

https://www.tagfuerhoehlenundkarst.vdhk.de/lange-nacht

https://gemeinde-suedharz.de/veranstaltung/1-internationaler-tag-fuer-karst-und-hoehle-an-der-naturerlebnishoehle-heimkehle

Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus dient ebenfalls im kommenden Jahr 2027 folgende Veranstaltung:

Samstag, den 23.01.2027, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt
in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz im Bereich der Gemeinde Südharz mit Aufenthalten am Weinberg, am Wurmberg, am Bauerngraben/Glasebach/Periodischen See mit Mittagspause am Parkplatz Bauerngraben, im Roßlaer Gemeindewald und am Gebiet Hoher Kopf.
Für das leibliche Wohl ist am Parkplatz Bauerngraben mit Kesselgulasch aus der Gulaschkanone gesorgt. Daher bitte schriftliche Anmeldung der Portionen bis zum 10.01.2027 an die Mailanschrift prosuedharz@web.de
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Roßla
Dauer: ca. 5 Stunden

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

In dem Zusammenhang sei noch auf folgende Fahrradexkursion im Jahr 2026 verwiesen:

Samstag, den 30.10.2026, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.09.2026

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