Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.120,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
1x € 10,00
1x € 15,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna, Flora und Funga. Gleiches trifft für die 124,00 km lange Vereinigte Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400,00 km² sowie ihrer Aue, ihrer Nebengewässer und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile zu.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dazu führt der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 29.08.2026 eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch die Dübener Heide und die Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg durch.
Treffpunkt: Bahnhof Radis
Beginn: 10.00 Uhr
Endpunkt: Bahnhof Eilenburg

Organisatorischer Hinweis zur Fahrradexkursion:

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum des insgesamt etwa 1.000,00 km² großen Waldgebietes Dübener Heide bzw. des 1.327,00 km2 großen waldreichen Gebietes Dahlen-Dübener-Heiden mit ihrem insgesamt 78.750,00 ha großem Naturpark – im Land Sachsen-Anhalt etwa 42.750,00 ha und im Freistaat Sachsen etwa 36.000,00 ha – sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturparke-in-sachsen-anhalt/naturpark-duebener-heide

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturparke/naturpark-duebener-heide.html

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/dahlen-duebener-heiden

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/duebener-heide

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4415-Naturparkverordnung-Duebener-Heide

Zudem dient die Fahrradexkursion bereits der Vorbereitung der 4. Muldekonferenz am 25.09.2027 in der Großen Kreisstadt Eilenburg.

All diese Inhalte und Themen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Fahrradexkursion erläutern und darstellen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.08.2026

Stellungnahme zum PVF Hochwasserschutz in der Stadt Gera an der Weißen Elster im Bereich Bahnbrücke bis Cubabrücke

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der 257,00 km langen Weißen Elster mit einem Einzugsgebiet von 5.154,00 km² , ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30,00 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 10.05.2025 nahm eine Gruppe bestehend aus Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Zu Beginn der Fahrradexkursion legten Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass die Weiße Elster eine naturnahere Entwicklung und umfassende Rückgaben von Retentionsflächen bedarf. Ferner sind weitere Verbauungen im Überflutungsraum der Weißen Elster auszuschließen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier-, Pflanzen- und Pilzarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist an der Stelle darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem 164,00 ha großen FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-230-schluchten-bei-gera-und-bad-koestritz

Ziemlich am Anfang der Fahrradexkursion nahm die Exkursionsgruppe die Nahtstelle des Mühlgrabens mit dem Gessenbach im Dreieck B 92 & Zwötzener Straße in Augenschein. Obwohl der ca. 12,00 km lange Gessenbach mit in einem Einzugsgebiet von ca. 30,00 Quadratkilometern in die Bundesgartenschau im Jahr 2007 in den Städten Gera und Ronneburg eingebunden war, erscheint dieser Bereich vollkommen ver- und überbaut und somit vollkommen naturfern. Ein Zustand, welcher katastrophal ist und keinesfalls der Zielrichtung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.

https://web.archive.org/web/20210517220852/http://gera.homepage.t-online.de

https://www.gartentechnik.de/News/2008/02/14/das_gessental_der_buga_gera_und_ronneburg

https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Ferner führt in der „Vorbereitung 3. Bewirtschaftungsplan (2021-2027) nach § 83 WHG“ vom 14. 12.2020 das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat Flussgebietsmanagement u.a. folgende besorgniserregende „Allgemeine Angaben zur Gewässergüte“ an, Zitat:

Der gegenwärtige ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper (OWK) Gessenbach, Wipse und Fuchsbach wird als „unbefriedigend“ und der des Pöltzschbaches als „schlecht“ bewertet. Das Ziel eines guten ökologischen Zustandes wird somit in keinem der genannten OWK erreicht.
Bereits mit der Fortschreibung des BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS ELBE 2015-21 wurden für die OWK Pöltzschbach, Fuchsbach und Wipse weniger strenge Bewirtschaftungsziele1 festgelegt. Diese bezogen sich auf den Schadstoff Uran und den Parameter Sulfat.
Die Bewirtschaftungsziele und deren Einhaltung wurden im Messzeitraum 2015 bis 2019 überprüft. Hieraus ergibt sich ein einzelfallbezogener Anpassungsbedarf. Darüber hinaus wird fallweise die erstmalige Festlegung von abweichenden Bewirtschaftungszielen für andere Parameter erforderlich.
Einerseits betrifft dies den OWK Wipse aufgrund der 2016 geänderten Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die damit verschärfte Umweltqualitäsnorm.
Andererseits weren in diesen vom Altbergbau beeinflussten Gewässern die Orienterungswerte einiger chemisch-physikalischer Parameter überschritten, die eingehalten werden sollten, um eine mindestens gute Zustandsbewertung der Biokomponenten Makrophyten und Phytobenthos, Fische und Makrozoobenthos zu erreichen. Die 2015 festgelegten weniger strengen Bewirtschaftungsziele für Sulfat in Wipse, Fuchsbach und Pöltzschbach werden aufgrund der Messergebnisse 2015-19 an die tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt, sowie für den Gessenbach erstmals festgelegt. Zusätzlich wurden für die OWK Wipse und Pöltzschbach Zielwerte für Cadmium, Kalium und Magnesium vorgeschlagen. Für den OWK Pöltzschbach werden außerdem weniger strenge Bewirtschaftungsziele für Chlorid und Ammonium-Stickstoff erforderlich.
Wie zuvor werden in allen vier OWK erhöhte Konzentrationen des Schadstoffes Uran gemessen. Auch wenn Uran nicht in den Anlagen 6 oder 8 OGewV geregelt ist, kommt dem Stoff in den betroffenen OWK die Eigenschaft eines Leitparameters für die Bewirtschaftung zu. Uran wirkt – wie andere Schwermetalle auch – chemisch giftig. Die schon bestehenden Bewirtschaftungsziele für Uran in Pötschbach, Fuchsbach und Wipse werden an die tatsächlichen Gegebenheiten in den OWK angepasst.“, Zitat Ende

https://aktion-fluss.de/wp-content/uploads/OWK-Wismut-20201214.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier massiven Handlungsbedarf, um schnellstmöglich und vollumfänglich Wasserqualitäten zu schaffen, welche Umwelt, Natur und Landschaften nicht weiter derartig belasten. Immerhin leben und arbeiten zahlreiche Menschen in der Region sowie findet Agrarnutzung zur Ernährung statt.
Ferner erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Gesamtverlauf des Gessenbaches einer aktuellen wissenschaftlichen Betrachtung, wozu – neben den obengenannten Schwerpunkten – die Bedeutung des Fließgewässers als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, der Biotop- und Grünverbund sowie die Funktion als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor gehören müssen.
Zahlreiche Dokumentationen zeigen Erfolge in der Sanierung des Gessentals auf, lassen aber auch weitere Anstrengungen im Interesse des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften erkennen.

https://www.buga2007.de/videoflug-ueber-das-gessental

https://www.wise-uranium.org/uwisaw3.html

https://ronneburg.dilewe.de/inhalt/gessenbach/index.html

Im Rahmen der Fahrradexkursion erfolgte bereits am Anfang die Thematisierung Umgang mit Kleingartenanlagen im Bereich der Weißen Elster am Beispiel der Genehmigungsplanung Kleingartenverein „Zwötzener Brücke“ e.V. Gaststätte … Kleingartenverein „Huth“ e.V. … Karl-Harnisch-Stadion in Gera-Zwötzen, Freianlagenplanung des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Bauvorhaben: „Hochwasserschutz Weiße Elster, Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz, Fluss-km : 125+914 bis 123+480, Planungsfreigabe: TLUG Jena, Jena, den 30.11.18“

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Wasserbau/Bilder/Plan_110a_Lageplan_T2.pdf

Diese Genehmigungsplanung ist wiederum in die Planung des Freistaates Thüringen unter der Überschrift „Weiße Elster, Hochwasserschutz Gera Zwötzen“ eingebunden

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-zwoetzen

Nach den ebengenannten Planungen ist vorgesehen, die Kleingartenverein „Huth“ e.V. konsequent zu beräumen und abzutragen. Die Planungen beruhen leider nicht auf einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche ökologische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet aufzeigt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dienen Kleingartenanlagen als natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Dabei gilt es zu bedenken, dass insbesondere Insekten als Bestäuber unverzichtbar sind. Für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentionsfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.
Im Bereich des Weges entlang der Weißen Elster im Bereich des Karl-Harnisch-Stadions stellten die Exkursionsteilnehmenden fest, dass eine Fällung von mindestens 44 Bäumen erfolgte. Dabei fielen zum Beispiel Arten wie Spitzahorn, Feldahorn, Eschenahorn, Silberweide und Hybridpappel der Motorsäge zum Opfer. Neben der unbegründeten Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tierarten, hat man so dem Landschaftsbild massiven Schaden zugefügt. Hier gilt es neben dem Schutz der begonnen sukzessiven Entwicklung, eine Wiederanpflanzung zu prüfen.
Hinsichtlich der Rückgabe von weiteren Retentionsflächen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Flächen vor:

► Ackerfläche südwestlich des Kleingartenvereins „Huth e.V.“
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 197,17 m x Breite 161,54 m = 31.850,05 m² = 3,18 ha

► Ruinen zwischen Weißer Elster und Ruckdeschelstraße
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 133,57 m x Breite 326,34 m = 43.589,23 m² = 4,36 ha

Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wissenschaftlich-technisch sowie rechtlich die jeweilige Umsetzung zu prüfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt hier zu bedenken, dass es sich um eine Gesamtfläche im Umfang von immerhin 7,54 ha handelt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzenden Wohngebieten ermöglichen können.

Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süds in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehör-de im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Verantwortlichen im Freistaat Thüringen und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2021/09/Masterarbeit-Muehlgraben.pdf

Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es eigentlich unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Die Basis war bisher der auf nachfolgender Karte ersichtliche einstige Zustand

Nunmehr errichtet die Raiffeisenbank nach eigenem Bekunden „Elegantes & hochwertige Eigentumswohnungen“ in 32 Wohneinheiten mit 2 – 5 Zimmern und Wohnraum zwischen 59,00 und 143,00 m². Dabei zerstörte man nicht nur den kompletten Park der früheren Biermannvilla, sondern erfolgt eine komplette Überbauung des Mühlgrabens in dem Bereich.
Diese Bauaktivitäten zerstörten einen sehr wertvollen Gehölzbestand, welcher mit dem Mühlgraben als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten diente, das Stadtbild verbesserte sowie zur Verbesserung des Klimas beitrug. Mit dieser Bebauung zerstört die Raiffeisenbank mit offensichtlicher Unterstützung von Politik und Verwaltungen der Stadt Gera dieses ökologisch bedeutsame Refugium, obwohl die Stadt Gera kein Problem mit Wohnungsmangel besitzt.
So weist die aktuell veröffentlichte „Entwicklungskonzeption Wohnen/Stadtumbau Gera“ u.a. auf folgende Angaben hin, Zitat:

Auf Grund des stetigen Bevölkerungsrückganges seit Anfang der 90er Jahre und den damit verbundenen Wohnungsleerständen (ca. 12.000 Wohnungen), wurde durch die Stadt Gera gemeinsam mit den größten Wohnungsunternehmen ein Konzept zur Wohnungsmarktstabilisierung erarbeitet und im Juni 2002 unter dem Namen „Entwicklungskonzeption Wohnen (EKW)“ durch den Stadtrat beschlossen. Die EKW war Grundlage für die Möglichkeit eines geförderten Rückbaus der leerstehenden Häuser und Wohnungen im Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost. Bis 2021 wurden ca. 7.500 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost in Gera zurückgebaut. Eine Stabilisierung im wohnungswirtschaftlichen Sinne war gelungen. Die Kosten des Leerstands im „seriellen Wohnungsbau“ konnten reduziert werden……
Im Rahmen der Analyse der EKW 2035 wurde festgestellt, dass der Wohnungsleerstand wieder auf mehr als 8.000 Wohnungen angestiegen ist. Nahezu 4.500 der leerstehenden Wohnungen sind in mehrgeschossigen Gebäuden, die vor 1918 erbaut wurden. Auch bis 2035 ist davon auszugehen, dass sich der Leerstand aufgrund der prognostizierten Haushaltsentwicklung weiter ausbreiten wird – nach vorliegender Prognose auf etwa 10.500 Wohnungen.“, Zitat Ende

https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/stadtplanung-gestaltung/konzepte/entwicklungskonzeption-wohnen/stadtumbau-gera

Anstatt angemessen, ökologisch nachhaltig und sozial verantwortlich den Wohnungsleerstand zu bekämpfen, setzen sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera eher für die Schaffung von eleganten und hochwertigen Eigentumswohnungen ein und zerstört dabei lieber Gehölz- und Wiesenflächen sowie drängt in Retentionsflächen der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer vor.
Das ist unverantwortlicher Umgang mit dem dringenden Recht von sozialverträglichem Wohnen sowie mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Zudem sind Komplettberäumungen von Müll und Unrat auf dem Gesamtgelände und im Mühlgraben erforderlich. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 25.03.2023 durchgeführte ehrenamtliche Beräumung von zahlreichem Müll im Mühlgraben darf nicht Gewohnheitscharakter erhalten. Die eigentliche Verantwortung tragen die Stadt Gera und die jeweiligen Flächeneigentümer.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben. Insbesondere die in nachfolgender Karte rot eingerahmte Altaue der Weißen Elster zwischen Stadtbahnbrücke, Mühlgraben, Kantstraße/Ernststraße und Weißer Elster sowie unter Einbeziehung des blau eingerahmten Gebietes zwischen Stadtbahnbrücke, Leibnizstraße und Mühlgraben gehören dazu.

Dazu gehört nach Ansicht des AHA ebenfalls zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Dabei müsste der Stadt Gera mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten am 25. November 2005 der dringend sorgsame Umgang mit Retentionsflächen geläufig sein.

https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen-referate/dezernat-stadtentwicklung-bau-und-umwelt/umweltamt/gewaesser-und-bodenschutz/ueberschwemmungsgebiete

Sehr problematisch sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
Wie Gehölzbestände der Zerstörung sowie Neuversiegelung von Böden zum Opfer fallen zeigt erschreckend die Dokumentation des Freistaates Thüringen zu „Weiße Elster Gera, HWS Cubabrücke – Untermhäuserbrücke rechts“ auf:

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-cuba-untermhaus-re

Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vopel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerte Artensterben kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftig, dass wir nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Stattdessen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt vor in der gemeinsamen Aue von Weißer Elster und Brahme auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese kann zu einer ökologischen, landschaftlichen, kulturhistorischen und touristischen Bereicherung der Stadt Gera beitragen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Auf der gegenwärtig intensiv als Weidefläche genutzten, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 21.961,35 m² = ca. 2,20 ha großen Fläche, welche sich östlich der Weißen Elster und nördlich der Brahme befindet, handelt es sich um ein Territorium, welches unbeschattet und gut erreichbar ist. Es ist ferner von einem fruchtbaren Boden auszugehen.
Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² berechnet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit der Pflanzung von ca. 220 Obstgehölzen. Dabei bietet sich die Pflanzung von Sorten zahlreicher Obstarten wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Quitten sowie Wal-, Schwarz- und Haselnüssen an. Die Pflanzung, Pflege, Betreuung, Mahd und Ernte kann in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche ebenfalls umweltbildende und regionalverbindende Aspekte beinhalten. Eine Zusammenarbeit mit einem Schäfer erscheint sinnvoll zu sein.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann das Vorhaben nur unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung gelingen. Daher gilt es umfassend u.a. Einrichtungen von Wissenschaft und Bildung sowie die Medien einzubeziehen.
Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie gemeinsam der Stadt Gera und dem jeweiligen Eigentümer Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorhabens zu beraten.
Ebenfalls in dem Kontext betrachtet hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 05.12.2022 beschlossen, einen Vorschlag für einen Naturerkenntnispfad in und an der Aue der Weißen Elster im Norden der Stadt Gera zu erarbeiten.
Dabei ist vorgesehen die ökologische sowie landschafts- und stadtgestalterische Bedeutung des Gebietes herauszustellen sowie die Möglichkeit der Anknüpfung an bestehende Naturlehrpfade zu prüfen.
Als mögliche räumliche, örtliche und fachliche Schwerpunkte sind dabei ggf. folgende Standorte vorgesehen:
Die Parkanlage am Biermannplatz, die Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und die Flächen der langjährigen Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke, der Mühlgraben, der Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße, die Mündungsgebiete von Cubabach, Bieblacher Bach und Brahme sowie das Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg mit seinen schätzungsweise 75 standortprägenden und ökologisch bedeutsamen Bäumen (Linden).
Dazu gehört im konkreten Fall, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera mit dem am 31.03.2016 mit Unterschrift der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn in Kraft gesetzten Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2015 in Kraft gesetzten Bebauungsplan B/135/11 „Wohnen in Untermhaus, Biermann-Quartier“ ein vernichtendes Signal für ein etwa 69,94 m x 71,21 m = 4.980,43 m² = rund 0,50 ha großes Gehölz gesetzt hatten. Die Abholzungen finden sogar bis weit in den Monat März hinein statt, wobei der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz folgendes regelt, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende
Diese Regelung hat u.a. den Hintergrund, dass Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt sind. Abgesehen davon, dass mit der Massenabholzungen ein Park zerstört hat, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geboten hat, als Frischluftspender und Kohlendioxidspeicher diente sowie das Stadtbild aufwertete.
Im konkreten Fall gilt es daher gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 13 Bundesnaturschutzgesetz zur Anwendung zu bringen, welcher folgendes regelt, Zitat: „entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt“, Zitat Ende, anzuwenden und daher die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner fordert Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft auf, die strafrechtliche Relevanz der Umwelt- und Naturzerstörung zu prüfen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt ferner den Park wieder sukzessiv entstehen und den Mühlgraben unverbaut naturnah entwickeln zu lassen.
Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann dabei ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden. Zum Zeitpunkt stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine intensive rotbraune Gewässerfärbung fest, welche auf eine intensive Bodenerosion schließen lässt. Ausgeräumte Agrarlandschaften und weit fortgeschrittene Monokulturen zum Beispiel bestehend aus Raps und Mais sowie schwere Technik haben zu Bodenverdichtungen geführt, welche das dringend notwendige Einsickern von Niederschlagswasser erschwert und je nach Hanglage zum verstärkten oberflächigen Abfluss des Wassers führt. Mit dem Abtrag des Bodens gelangen vermehrt ebenfalls Nährstoffe und Pestizide in die Gewässer. Diese Auswirkungen sind schon seit Jahrzehnten in den Ozeanen erkennbar.

Die aufgezeigten Gesichtspunkte zeigen auf, dass die angedachten Maßnahmen zum „PVF Hochwasserschutz in der Stadt Gera an der Weißen Elster im Bereich Bahnbrücke bis Cubabrücke“ vollkommen ungeeignet sind, um flächendeckend und länderübergreifend einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Hochwasser zu gewährleisten.
Sie bedrohen sukzessiv entwickelte Auenlandschaften mit ihren Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenvorkommen, ebenso kleingärtnerisch entstandene Obstgehölzbestände.
Diese Fehlplanung liegt u.a. in dem fehlenden länderübergreifenden Blick und der damit nicht bestehenden entsprechenden Abstimmungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert ferner die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera auf, sich endlich mit vom Umweltbundesamt im Oktober 2025 herausgegebenen Studien zur räumlich besseren Entwicklung von Fließgewässern zu befassen und sie zu berücksichtigen.

https://www.umweltbundesamt.de/bundesweites-flaechenziel-fuer-die#ziele-der-wasserrahmenrichtlinie-erreichen-den-gewssern-naturflche-zurckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/32_2025_texte_v2.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckgeben.pdf

Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.08.2026

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,60 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 81,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich letztmalig am 22.08.2026 im Rahmen einer Fahrradexkursion zum 25. Mal ab Stiege Teile des insgesamt 64,00 km langen Laufes der Selke mit einem Einzugsgebiet von 468,00 km² angeschaut.

https://www.fgg-elbe.de/dokumente/fachberichte.html?file=tl_files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Im ersten Abschnitt nahm die Exkursionsgruppe das Tal der Hassel in Augenschein. Das Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von ca. 30,00 km², welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.
Der Hassel gilt es Unterstützung zu geben und den Raum zu schützen, dass sie sich wieder mäandrieren kann. Dazu gehört das Belassen von Trockenholz und Steinen im Gewässerverlauf, um die Begradigungen wieder aufzuheben bzw. die Einbindung der Altmäander zu ermöglichen bzw. zu befördern.
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) sowie im FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172), welches aus „15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km“ besteht, eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf mitten in die schützenswerte und vielfach geschützte Selkeaue zu bauen.

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasseraktionsplan-selk

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/HRB__Stand_06_2017_3_Fassung_16_9_bf.pdf

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-strassberg/

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/hochwasserrueckhaltebecken-oberhalb-von-strassberg-kann-gebaut-werden-/-willingmann-wichtiger-meilenstein-erreicht#

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/hochwasserrueckhaltebecken-oberhalb-von-strassberg-kann-gebaut-werden-/-willingmann-wichtiger-meilenstein-erreicht

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-strassberg/

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/_processed_/8/b/csm_211117_Hochwasser_Rueckhaltebecken_2048x1153_91c556e883.jpg

Dabei beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt folgende Eingriffe im Selketal vorzunehmen:

A. Hochwasserrückhaltebecken Straßberg:

  • Absperrbauwerk Höhe über Tal 19,00 m
  • Dammkronenlänge 260,00 m
  • Breite Dammfuß 100,00 m
  • Maximalabgabe im HW-Fall 5,3 m³/s
  • Rückhaltevolumen 2,53 Mio m³
  • Einstaudauer 11 Tage bei HQ 100
  • Einstau nur alle 5 Jahre

B. Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf

  • Absperrbauwerk Höhe über Tal 15,50 m
  • Dammkronenlänge 118,00 m
  • Breite Dammfuß 115,00 m
  • Maximalabgabe im HW-Fall 20,00 m³/s
  • Rückhaltevolumen 1,20 Mio m³
  • Einstaudauer 9 Tage bei HQ 100
  • Einstau nur alle 5 Jahre

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/HRB__Stand_06_2017_3_Fassung_16_9_bf.pdf

Vorsichtige und sehr zurückhaltende Kleinkritik ist aus dem Beitrag „Kohärenzmaßnahme zum HRB Straßberg“ der Technischen Universität Dresden – Fakultät Bauingenieurwesen Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik, welcher offensichtlich im Rahmen 39. Dresdner Wasserbaukolloquium 2016 „Gewässerentwicklung & Hochwasserrisikomanagement“ sein Weg in die Öffentlichkeit fand. Die Autoren wiesen wenigstens ansatzweise auf folgendes hin, Zitat:

An der Selke bei Straßberg wird durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) geplant. Durch den Bau sind erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen des FFH-Gebietes „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ nicht auszuschließen“, Zitat Ende

https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/10_Ludwig_Koh%C3%A4renzma%C3%9Fnahme-HRB-Stra%C3%9Fberg.pdf

Den wahren Hintergrund für diese geplanten Maßnahmen bringt in der Broschüre „Hochwasserschutz an der Selke“, Ausgabe Januar 2016 – Sonderbeilage des Talsperrenbetriebs Sachsen-Anhalt, Blankenburg, Seite 8 eigentlich Christiane von Wagner, Leiterin des Umweltamtes im Salzlandkreis bis zum 30.11.2016 unter der Überschrift „Kommunale Planungssicherheit erst durch Grüne Becken“ auf den Punkt, Zitat:

Unser Handlungsspielraum ist extrem klein”, bringt es Christiane von Wagner, Leiterin des Umweltamtes im Salzlandkreis auf den Punkt. Gemeint ist die fast unüberwindliche Hürde für Neubauten in Überschwemmungsgebieten. Nur bei Nachweis von Ersatzretentionsraum und Entsiegelung gibt es, wenn überhaupt, Sondergenehmigungen. Gesetzliche Grundlage ist eine neue Verordnung, die auf den EU-Hochwassergefahrenkarten basiert.
Für die Selke-Anrainer bedeutet dies faktisch ein Verbot neuer Bau- und Gewerbegebiete. Die Verordnung gilt auch für die Innenverdichtung. Die Folge: Die Siedlungsentwicklung stagniert.
Erst die Umsetzung der Hochwasserkonzeption an der Selke mit dem Bau beider grünen Becken wird die Situation entschärfen. Nach der Neuberechnung der Hochwassergefahrenkarten erhalten Kommunen und Investoren endlich wieder Planungssicherheit.“, Zitat Ende

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/bilder/doc/Broschuere-HW-Schutz-Selke-Ausgabe-2016.pdf

Somit entlarven sich zuständige Einrichtungen von Politik und Verwaltungen im Land Sachsen-Anhalt. Es geht darum die Aue der Selke ohne scheinbare Probleme verbauen zu dürfen und zwar ohne Rücksicht auf Umwelt, Natur und Landschaften sowie natürlich auf Hochwasser, was nun mal zu einer Dynamik eines Fließgewässers dazugehört.

Dabei sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Rückgabe weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7,00 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen der Exkursionsgruppe können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen den Ortsteilen der Stadt Harzgerode Straßberg und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10,00 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Am Tag der Fahrradexkursion zeigt sich bereits das zerstörerische Ausmaß des begonnenen Ausbaus des Selketals für das Hochwasserrückhaltebecken Straßberg zu erkennen. Dabei sind deutliche und umfangreiche Zerstörungen im Waldgebiet südwestlich des Selketals zu erkennen. Ebenso in der Stadt Harzgerode, Stadtteil Siptenfelde im Bereich der Alte Flour und angrenzender Hangwaldbereiche sind umfassende Asphalttrassen am Selketal entstanden. Dabei ignorieren Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt die Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, welcher folgende europäische und nationale Schutzkategorien besitzen:

  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – Größe: 157.596,00 ha
  • FFH-GEBIET “SELKETAL UND
  • BERGWIESEN BEI STIEGE“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) – Größe:, Zitat aus ANLAGE NR. 3.102 der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA), GEBIETSBEZOGENE ANLAGE, § 1 Absatz 2: „Das Gebiet besteht aus 10 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 4.546 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 10 km.“, Zitat Ende
  • Naturschutzgebiet „Oberes Selketal“ – Größe: 1.611,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/oberes-selketal

Bereits diese Baumaßnahmen tragen zu einer massiven Zerstörung bzw. Störung im schützenswerten und geschützten Selketal sowie der angrenzenden Umwelt, Natur und Landschaften bei.

Bereits seit dem Jahr 2019 sind massive Wasserverluste im Bergsee in Güntersberge zu beobachten, welche am Tag der Fahrradexkursion am 22.08.2026 eine massive Verstärkung erkennen lässt. Während der Katzsohlbach noch Wasser zuführte, war der Zulauf der Selke komplett versiegt. Zudem zeigt sich, dass der Bergsee eine Gestein- und Sedimentfall der Selke darstellt. Gekoppelt mit der Wasserarmut, tragen diese Steine und Sedimente tragen nicht nur zur schrittweisen Verlandung des Bergsees bei, sondern entziehen der Selke umfangreiche Geschiebe, welche ein naturnahes Fließgewässer zum Aufbau und Erhalt eines arten- und strukturreiches Bett und seiner Aue benötigt. Derartige Verluste können zur weiteren Eintiefung des Fließgewässers mit weiterer Austrocknung und Verlust von Überflutungsflächen führen. Hier gilt es unbedingt wissenschaftlich Maßnahmen zu erarbeiten, wie mit dem Geröll und Sedimenten der Selke im Bergsee umzugehen ist.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies hat gerade in Dürrezeiten wie in den Jahren 2018 bis 2024 zu Sauerstoffverlusten geführt, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Diese Herangehensweise drückt sich bereits in der stark auf wasserbaulichen Maßnahmen orientierte Umgang mit Hochwasser drückt sich in den „Einzelmaßnahmen der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt“ vom Mai 2022, herausgegeben im Dezember 2022 aus.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Media/Publikationen/Landesstrategie_Hochwasserschutz_Sachsen-Anhalt_2022__Massnahmen.pdf

Maßnahmen wie umfassende Flächenentsiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen an die Fließgewässer, eine arten-, struktur- und vielfaltreiche Agrarnutzung und entsprechender Umgang mit Wäldern spielt hier leider kaum eine Rolle.

Zudem haben die Niederschlagsarmut und deren Folgen, – insbesondere ab dem Jahr 2018 – nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018, 2019 und 2020. Aber auch im Jahr 2025 ist trotz vermehrter Niederschläge, deutliche Wasserarmut erkennbar.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind stark geschädigt bzw. abgängig. Die Reaktion wie massive Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind flächendeckend sukzessive Waldentwicklungen zu erkennen. Insbesondere das zum Exkursionszeitpunkt blühende Schmalblättrige Weidenröschen, aber auch die Fruchtbestände von Rotem Holunder und Himbeere zeigten die begonnene Sukzession auf. Seit ca. 14 Jahren kann man das beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche erkennen. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche, Eberesche, Zitterpappel, Roten Holunder, Bergahorn sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Im Rahmen der Fahrradexkursion war entlang des Hasenweges zwischen den Stadtteilen Friedrichshöhe und Güntersberge zu erkennen, dass in nördlicher Richtung die arten- und strukturreiche Sukzession voranschreitet, während man in südlicher Richtung den vorangeschrittenen naturnahen Waldwuchs durch eine Aufforstung einer Lärchenplantage ersetzt hat. Gleiches geschah schon vor einigen Jahren im Selketalabschnitt zwischen den Stadtteilen Harzgerode, Güntersberge und Siptenfelde. Mit Besorgnis verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte Aufforstung von Monokulturen. Was einst die Fichte war, soll jetzt offenbar die Lärche sein.
Ferner stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt fest, dass verstärkt Schotterungen von einst gut begehbaren und mit dem Fahrrad befahrbaren Wegen erfolgt. Neben der Verschwendung von Rohstoffen behindert man so den Wandertourismus.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Bereits in einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:
Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende
Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/raumvertraeglichkeitspruefungen/raumvertraeglichkeitspruefung-weiterfuehrung-steintagebau-harzer-grauwacke-rieder

https://www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bekanntmachungen/abschluss-des-verfahrens-zur-raumvertraeglichkeitspruefung-fuer-das-vorhaben-weiterfuehrung-des-steintagebaus-harzer-grauwacke-rieder

Die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zu bedenken, dass welche zerstörerischen Auswirkungen der Abbau und die Logistik für das Gesamtgebiet haben kann, sich sehr eindrucksvoll und entsprechend bedrohlich bereits die Präsentation der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH vom 01.06.2016 zeigt.

https://www.mdb-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/11/MDB-Praesentation-Harzer-Grauwacke-Ballenstedt.pdf

Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schlossen sich der Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

Mit großer Sorge nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den stark voranschreitenden Verfall der ca. 3,9 km = 3.900 m langen und durchschnittlich ca. 10,00 m breiten und somit ca. 39.000 m² = 3,9 ha großen Streuobstwiesenbestände an der Geländekarte in der Stadt Falkenstein (Harz) zwischen den Ortsteilen Meisdorf und Ermsleben zur Kenntnis. Immer mehr ältere Obstbäume sterben ab bzw. brechen auseinander. Dabei sind bereits flächendeckend Streuobstbestände komplett zerstört, größere Baumbestände stark geschädigt sowie kleinere Restbestände, bestehend aus Süßkirsche, Apfel, Hauspflaume, Birne, Mirabelle und Walnuss, noch intakt.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe unterstützen mit Nachdruck die Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass es dringend der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, um den Zustand zu analysieren, Sorten zu bestimmen sowie Vorschläge zur Wiederherstellung der Streuobstwiese zu erarbeiten.
Dazu sind aber auch der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) sowie der Eigentümer der Fläche gefordert.

Ähnlich sieht es mit einer von Auflösung bedrohten 66,17 m x 27,16 m = 1.797,18 m² Streuobstwiese in der Selkeaue zwischen der Stadt Falkenstein (Harz), Stadtteil Reinstedt und der Stadt Seeland, Stadtteil Hoym aus. Ebenfalls gilt es hier die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen und letztendlich Neupflanzungen und Pflegemaßnahmen zu ergreifen.

Mit sehr großem Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe in Augenschein, dass die einstige Eisenbahnstrecke zwischen Ermsleben, Reinstedter Weg und Reinstedt, Am Oland nun einer nach eigenen Messungen 1,490 km = 1.490,00 m langen und 3.30 m breiten Betonpiste in Feld und Flur gewichen ist. Das umfasst eine Fläche von 4.917,00 m² = 0,49 ha. Somit ist eine neue Barriere für Klein- und Kleinsttiere in der Aue der Selke entstanden. Hier gilt es eine Entsiegelung zu prüfen und ggf. anzugehen.
Weiterhin stellte mit Erschrecken die Exkursionsgruppe die massive Neuasphaltierung eines zwar schon befestigten Weges fest, welcher aber nunmehr an räumlichen Umfang zugenommen hat. Neben der Zerschneidung von Landschafts- und Naturraum in der Selkeaue fand hier ein umfassender baulicher Eingriff in den Retentionsraum der Selke und Getel statt.

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert den sofortigen Rückbau dieses Bauwerkes.
In dem Blickfeld sei die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 zu betrachten.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/180626-Gemeinsame-Erklaerung-des-Runden-Tisches-bf.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Zu Ursachen eines schnellen und starken Hochwasseraufbaus fehlen komplette Aussagen. So sind zum Beispiel noch immer Folgen größerer Fällungen im Waldgebiet unweit von Straßberg zu nennen. Das Wälder massiv Wasser in der Fläche halten, gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Allgemeinwissen
  • Noch immer finden enge Einbauungen der Selke zum Beispiel in Güntersberge und Straßberg keine Erwähnung. Dazu zählt ebenfalls die im Jahr 2006 in die Selkeaue bei Straßberg gebaute Gemeinschaftskläranlage des Zweckverbandes Ostharz für die Orte Straßberg, Güntersberge und Siptenfelde. Auch die Einengung durch Bauwerke der Nordharzautobahn B 6n zwischen Hoym und Gatersleben ignorierten die Planer bereits in der Phase der Stellungnahmen. Hier möchte man offenbar am gegenwärtigen Zustand festhalten.
  • Es fehlen ferner Angaben zu möglichen Rückgaben von Altauen an die Selke. Dazu gehört die Prüfung des baulichen Rückbaus von Fabrikanlagen im Bereich Silberhütte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterbreitet nunmehr seit fast 22 Jahren diesen Vorschlag. Reaktion bisher gleich Null.
  • Grundsätzlich begrüßenswert sind Planungen zur Wiederbelebung von Altverläufen der Selke zwischen Hoym und Gatersleben. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält jedoch die Überprüfung von entsprechenden Möglichkeiten und Aktivitäten zwischen Meisdorf und Hoym nicht nur für sehr sinnvoll, sondern auch für dringend geboten.
  • Vollkommen inakzeptabel für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der „Blankocheck“ für das „Hochwassrerrückhaltebecken Straßberg“. Damit verbunden ist akute Gefahr der Zerstörung der kompletten Selkeaue zwischen Güntersberge und Straßberg. Dazu zählen nicht nur das Dammbauwerk mit seinen bekannten Folgen für das Landschaftsbild und den Kaltluftabfluss, sondern auch die angedachten baulichen Befestigungen von Ufer und Sohle mit einhergehender Vernichtung der Mäander, der Ufervegation und der damit verbundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften. Abgesehen davon, dass neben der Tatsache, dass offensichtlich nicht nur ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf doch noch in der Planung bleibt, sondern man noch zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken wie Uhlenbach, Lange Wiese und Ermsleben mit in die rechtlichen und fachlichen Planungen aufnehmen möchte. Wo da jetzt nun die baulichen Entlastungen für das Selketal und ihren Nebengewässern liegen sollen, bleibt für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schleierhaft. Von einst zwei Bauwerken möchte man nun erst einmal planerisch die Zahl auf insgesamt fünf Hochwasserrückhaltebecken erhöhen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann solche Überlegungen und Vorstellungen in keiner Weise mittragen.

Beim Eintreffen im Stadtgebiet Seeland, Ortsteil Gatersleben nahm die Exkursionsgruppe den Stand der Baumaßnahmen für einen strukturreicheren Verlauf der Selke, welche u.a. bereits eine Darstellung im Beitrag „Kohärenzmaßnahme zum HRB Straßberg“ der Technischen Universität Dresden – Fakultät Bauingenieurwesen Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik erfährt, welcher offensichtlich im Rahmen 39. Dresdner Wasserbaukolloquium 2016 „Gewässerentwicklung & Hochwasserrisikomanagement“ sein Weg in die Öffentlichkeit fand. Die Autoren gehen bereits auf den Seiten 71 – 76 auf das Vorhaben ein.

https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/10_Ludwig_Koh%C3%A4renzma%C3%9Fnahme-HRB-Stra%C3%9Fberg.pdf

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Vorhaben, hält es aber für notwendig zu bedenken, dass sich das nunmehrige Baugebiet im FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) befindet und die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu beachten ist. In dem Zusammenhang gilt es auf folgende Punkte hinzuweisen und ebenfalls dazu Bedenken auszudrücken:

  • Die Selke mäandrierte einst ebenfalls in dem Teil des Raumes ihres Verlaufes. Die nachfolgende Satellitenaufnahme bestätigt das. Eine Fokussierung auf den einen Standort erscheint daher nicht plausibel. Noch dazu eine Mäandrierung die Arten- und Strukturvielfalt erhöht, den Wasserrückhalt verbessert und Retentionsflächen berücksichtigt.
  • Der angedachte und wasserbaulich geschwungene Verlauf ersetzt keinesfalls die notwendige Eigendynamik des Fließgewässers, welches sich im Wechsel von Prall- und Gleithängen manifestiert. Daher gilt es Sohl- und Uferbefestigungen sowie Pflanzungen und Aussaaten aller Art zu unterlassen. Im Zusammenhang mit der notwendigen hydraulischen Eigendynamik besteht so die Möglichkeit, dass sich eine standortgerechte Fauna, Flora und Funga ansiedelt, welcher zudem sich stabiler gestaltet. Maximal lässt sich das vereinzelte Einbringen von Störhölzern und -steinen rechtfertigen, um die Mäandrierungen zu befördern.
  • Es ist unverständlich, warum der nunmehrige Verlauf nicht bis an die Selke unterhalb der gegenwärtigen Staustufe heranreicht. So besteht weiterhin keine ungehinderten Durchgängigkeit und ein mit dem Rückstau verbundener Langsamfluss, welcher mit mangelnden Sauerstoffeintrag verbunden ist. Daher gilt es unbedingt eine Verlängerung des Verlaufes und damit verbunden eine Wiederbelebung der Gesamtfurkation der Selke aufzugreifen und umzusetzen.
  • Es erscheint eine gezielte Einbindung des Gebietes in Forschung, Lehre und Bildung anzustreben, wobei jedoch Schutzwürdigkeit und Schutzstatus zu beachten sind.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Alle Aktivitäten an der Selke und ihren Nebengewässer sind zudem mit der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik in Einklang zu bringen. Insbesondere gilt es die Artikel 1, 2, 4 und 5 zu beachten.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Alle Ausbaupläne an der Selke und ihren Nebengewässern, widersprechen und missachten die Tatsache, dass der Teil besonders schutzwürdig ist und daher umfassende europäische und nationale Schutzstatus besitzt.
Zudem fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt auf, sich endlich mit vom Umweltbundesamt im Oktober 2025 herausgegeben Studien zur räumlich besseren Entwicklung von Fließgewässern zu befassen und sie zu berücksichtigen.

https://www.umweltbundesamt.de/bundesweites-flaechenziel-fuer-die#ziele-der-wasserrahmenrichtlinie-erreichen-den-gewssern-naturflche-zurckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/32_2025_texte_v2.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckgeben.pdf

Eine Tatsache, welche fortgesetzt keine Beachtung findet. Erst der jüngste Bericht in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 17.07.2026, unter der Überschrift „Die Mauern von Meisdorf“ ist ein klassisches Beispiel von Einseitigkeit und Ignoranz der vielfältigen Schutzwürdigkeit und der dringenden Schutzstatus des Selketals. Alle Alternativvorschläge und Mahnungen haben keinen Eingang in dieses schriftliche Machwerk gefunden. Dass hier u.a. politische und unternehmerische Interessen in der Person des Vorsitzenden der FDP-Fraktion im sachsen-anhaltischen Landtages und seine Unternehmertätigkeit Hotel Falk+Frei GmbH & Co. KG Andreas Silbersack sich miteinander vermengen, scheint den Schreiber des Beitrages nicht zu interessieren.

https://andreas-silbersack.de

Solche Einzelinteressen sind ein entscheidendes Kriterium, was das Selketal bedroht und zu einem Ort mit Staumauern verkommen lassen möchten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen alle diese Faktoren ein Ende haben. Es muss unser alle Interesse sein, dass der Natur- und Landschaftsraum Selketal von den Quellen bis zur Mündung unverbaut und vollständig geschützt bleiben.
Die vorletzte Station bildete die ca. 3,00 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:
Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163-1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70,00 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen.
Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studierende für das Vorhaben zu gewinnen.
Am Bahnhof Gatersleben endete die Fahrradexkursion. Dabei thematisierte die Exkursionsgruppe die Vorschläge des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Gelände des früheren Bahnhofsgebäude in eine unregelmäßig und partiell gemähte Wiese umzuwandeln.
Zusammenfassend sei festzustellen, dass die 64,00 km lange Selke mit ihrem Einzugsgebiet von 468,00 km², einen arten- und strukturreichen, schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum im Harz darstellt. Zersiedlung, die Waldvertrocknung, frühere und geplante Bau- und Abbaumaßnahmen sowie Niederschlagsarmut bedrohen jedoch das Gesamtgebiet. Besonders hervorzuheben sind die angedrohten Hochwasserrückhaltebecken sowie der Gesteinsabbau in und Ballenstedt.
Im Zusammenhang mit dem dringend notwendigen Schutz des Selketals legte die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit ca. zwei Jahrzehnten Vorschläge. Hinweise, Bedenken und Anregungen vor. Leider fanden sie bisher keine Berücksichtigung. Ferner hielten es die Verantwortlich in Politik und Verwaltungen bisher nicht für nötig, ebenfalls den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ordnungsgemäß in die Verfahren einzubeziehen.
Da die angedachten Eingriffe zur Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken und zum Abbau von Grauwacke in und bei Ballenstedt einen weiteren Fortgang erfahren, sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gezwungen Beschwerdeverfahren bei der Kommission der Europäischen Union sowie Strafanträge bei den zuständigen Staatsanwaltschaften zu prüfen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich daher weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.08.2026

AHA hält Schutz von Natur und Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die Bedeutung des Natur- und Landschaftsraum zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg sowie der Gemeinde Petersberg. Eingebettet zwischen Saale, Götsche, Fuhne und Rieda stellen die Mötzlicher Teiche, der Gutspark von Seeben, das flächenhafte Naturdenkmal Rätsch, der Bergholz am Petersberg, Abatassinenberg sowie der Burgstetten einen besonders schützenswerten Landschafts- und Naturraum dar. Dies in den Augenschein zu nehmen diente eine Fahrradexkursion eines Mitgliedes des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Mittwoch, den 16.08.2026.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) sei darauf verwiesen, seit Anfang der neunziger Jahre der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Vorschläge zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist, unterbreitet hat.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_914-0_GLB_Park_Seeben.pdf

Mit Sorge war am 16.08.2026 verstärkt festzustellen, dass sich der Streuobstwiesenbestand nordöstlich des Seebener Busches und der Fasanerie – blau umrandet – weiter bzw. verstärkt massiv im Verfall befindet. Fehlende Pflege und Vandalismus sowie Sommerhitze und fehlende Niederschläge der letzten Jahre haben den Prozess erheblich beschleunigt.
Zudem sei erneut und fortgesetzt darauf hingewiesen, dass die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ – rot umrandet – beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet hatte.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/02/KonzeptionStreuobstwieseSeebenerBusch1.pdf

Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Zudem schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sukzessive Ausweitung des Seebener Busches in südöstlicher Richtung mindestens an die Feldgehölze zwischen Emil-Schuster-Straße, Franzosensteinweg und Fasanerie heran vor.
Gekoppelt mit Wiesen- und Staudensaumen dienen derartige Erweiterungen des schützenswerten und geschützten Waldgebietes der Optimierung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, werten die Landschafts- und Ortsbilder auf, tragen zur Beschattung und somit u.a. zur Abkühlung bei sowie befördern Grün- und Biotopverbünde.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche noch immer besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum 91,00 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, zum FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) – welches „aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km“ besteht sowie aus dem EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021), was in 2 Teilflächen untergliedert ist und eine Gesamtgröße von ca. 4.762,00 ha hat.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rabeninsel-und-saaleaue-bei-boellberg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – steht auf jeden Fall fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 hatten zwischenzeitlich umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt.
Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Daran ändert keinesfalls der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung vom 30.10.2024 unter TOP Ö 8.8 gefassten Entscheidung „Bebauungsplan Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss“

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20770

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=231647

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/Bekanntmachungen/B_217_Aufstellungsbeschluss.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/Bekanntmachungen/FNP_43_Aenderungsverfahren.pdf

Google-Karte: Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss

Ein Neubau an dem Standort bedeutet garantiert die Zerstörung eines entlang der Posthornstraße bestehenden Biotopes mit Gehölzen und Stauden. Dieser Grünbereich ist nach eigenen Messungen ca. 339,05 m lang sowie zwischen ca. 28,40 m und ca. 195,93 m breit sowie umfasst eine Gesamtfläche von ca. 25.732,24 m² = ca. 2.57 ha. Rechnerisch sind das ca. 15,12 % der Gesamtplanungsfläche.
Abgesehen von der Bedrohung des ebengenannten Biotopes, einer zu befürchtenden Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Ackerzahlen bis zu 90 und mehr bedroht.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Zudem dienen Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei einer derartigen Bebauung ist nicht nur mit Totalverlust als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen, sondern von der Entstehung einer neuen Wärmeinsel auszugehen. Beide klimatischen Faktoren haben mehr oder minder Auswirkungen auf die nähere und fernere Umwelt.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.
Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.
Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.

Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat in seinem Schwarzbuch 2024/25 unter der Überschrift „Unausgegorene Planung für Millionenknast Planungsdesaster und ewige Mietzahlungen für Großgefängnis“ ein zu Recht vernichtendes Urteil über das Skandalprojekt gefällt.

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/unausgegorene-planung-fuer-millionenknast

Räumlich gesehen steht zudem für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf jeden Fall fest, dass es mögliche Prüfungen neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin das Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.

Quelle: Aktualisierte Kurzfassung zur Machbarkeitsuntersuchung Entwicklung und Erschließung eines großflächigen Industrie- und Gewerbegebietes in Halle-Tornau aus dem Jahr 2018

http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=16258

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=170310

In dem Blickpunkt betrachtet weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Alexander Vogt zurück, derartige Vorhaben auf die Feldflur in Halle-Tornau wieder aufzugreifen, wo nunmehr ebenfalls die skandalösen Planungen zu einem „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“ stattfinden.
Offensichtlich hat sich der hallesche Oberbürgermeister zum Ziel gesetzt, komme was wolle, das Feld in Halle-Tornau unbedingt zu verbauen. Dabei lässt der Mann wieder einmal konzeptionelle und ökologische Unvernunft erkennen.
Wie unterschiedlich die hallesche Politik derartige inakzeptablen Vorschläge des halleschen Oberbürgermeisters bewerten, zeigen beispielsweise die typisch umweltfeindlichen Äußerungen der FDP und die eher mittragbare Stellungnahmen von Bündnis/Die Grünen.

https://fdp-halle.de/klares-bekenntnis-der-halleschen-fdp-zum-star-park-ii-pressemitteilung

https://www.hallanzeiger.de/aktuelle_lokale_nachrichten/07-08-2025-gruene-im-stadtrat-fuer-erhalt-von-wichtigen-gruenraeumen-in-halle-tornau

Nunmehr möchten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollendete Tatsachen schaffen.
Im Rahmen seiner Sitzung am 24.09.2025 fasste der hallesche Stadtrat unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) Ö 8.1: die „Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 25.09.2019 zum Gewerbegebiet Halle-Tornau (VII/2019/00008)“

https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21365

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=238741

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=170310

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass auch die Ackerfläche in Halle-Tornau im Bereich der Posthornstraße und Umfeld von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Seebener Berg-, Gehölz- und Agrarlandschaft, Saale, Götsche, Reide und Rieda sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum – insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen – gewährleisten zu können.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit des Um- und Ausbaus von leerstehenden Trafostationen zu Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere – wie zum Beispiel Fledermäuse, Eulen, Kriechtiere, Insekten und Spinnen.
Dr.-Ing. Illo-Frank Primus führt in seiner Veröffentlichung „Historische Trafostationen sinnvoll umgenutzt der Nachwelt erhalten“, auf Seite 4 unter der Überschrift „Konzepte zur Existenzsicherung historischer Trafotürme“ folgendes zum Bestand von Trafostationen aus, Zitat:
Rund 800 alte Trafostationen haben unsere 16 Landesämter für Denkmalpflege in Deutschland als Denkmäler erfasst.“, Zitat Ende

https://www.villaampere.de/media/files/180101-Fachbeitrag-2K_05_Primus-Jahrbuch-Anlagentechnik-f-r-elektrische-Verteilungsnetze-2018.pdf

http://www.trafoturm.eu/links/primus.html

Nach Ansicht der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt es zwar bundesweit schon zahlreiche positive Beispiele der Umnutzung zu Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere, leider sind aber noch zahlreiche Bauwerke ungenutzt.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohaus leer. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten für Insekten, Spinnen, Kriechtiere, Vögel und für Kleinsäuger zu schaffen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellte dazu Kontakte zum Landkreis Saalekreis, zur Stadt Landsberg und zum Flächeneigentümer her. Nunmehr liegen erfreulicherweise die Zustimmungen des Flächeneigentümers und des einstigen Netzbetreibers vor. Somit sind erste sehr wichtige Grundlagen geschaffen, um die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regte zudem immer wieder an, unter Federführung der Stadt Landsberg den Um- bzw. Ausbau anzugehen. Auf jeden Fall erklärte der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Bereitschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – angeregte und initiierte Begehung mit Abgesandten des Eigentümers, des Landkreises Saalekreises etc. am 13.12.2023 weckte erste Hoffnungen, welche jedoch leider nicht in Erfüllung gingen. Unverständlich dabei ist, dass trotz der erfreulichen Zustimmung von Eigentümer und früherem Netzbetreiber, der Landkreis Saalekreis wenig und die Stadt Landsberg gar kein Interesse zeigen.
Auf Grund dieser Tatsache hat nunmehr die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.02.2026 beschlossen, eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin zu bilden.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten gewinnen, welche sich ehrenamtlich bei der vorbereitenden Planung und Umsetzung des Umbaus der Trafostation Landsberg-Oppin zu einem Lebens- und Rückzugsraum für Tiere einbringen möchten. Die spätere Begleitung und Betreuung des anstrebenswerten Wohnturms für Tiere – wie zum Beispiel Fledermäuse, Eulen, Kriechtiere, Insekten und Spinnen – gehört ebenfalls zur Zielstellung einer zu bildenden Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin.

Google-Karte mit Standort der Trafostation Landsberg-Oppin – roter Kreis

In der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Ostrau zeigt in der Thomas-Müntzer-Straße eine umgebaute frühere Trafostation auf, dass es positiv auch anders gehen kann.
Etwa 12,00 km nördlich von Halle (Saale) befindet sich innerhalb des 2.169,10 ha großen Landschaftsschutzgebietes Petersberg und angrenzend an die Ortslage Petersberg der Gemeinde Petersberg das 240,00 ha große, im Landesbesitz befindliche Waldstück Bergholz. Innerhalb des Waldgebietes existieren ein über 79,37 ha große Naturschutzgebiet „Bergholz“, welches in 2 Teilflächen geteilt ist: Teilfläche 1 im Südosten ca. 36,00 ha groß, seit 1961 und im Nordosten Teilfläche 2 Erweiterung 1983 um ca. 43,00 ha. Das Naturschutzgebiet ist in das 181,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Bergholz nördlich Halle“ (FFH0116).

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergholz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=182&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bergholz-noerdlich-halle

Ein entscheidender Rahmen bietet das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/VO/LSG0036SK_VO-1998.pdf

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde, ihrer Auen und Nebengewässer sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.
In dem Gebiet befindet sich auch das einstige Waldgebiet „große Saubucht“.
Der geologische Untergrund ist von einer Schichtenfolge von saalekaltzeitlichen Grundmoränenmaterial aus Geschiebemergel; Glazialsanden und -kiesen sowie oberen Anschluss einer 0,1 bis 1,5 m dicken Lössschicht gekennzeichnet.
Durch Niederschläge an Oberfläche treten Auswaschungen des Kalkes auf. Ferner setzt eine starke Verlehmung ein. Aus bodenkundlicher Sicht wird diese verlehmte Schicht als Tonanreicherungshorizont der Fahlerde angesehen.
Das Bergholz ist ein Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum-betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist. Bezeichnend sind ferner u.a. das Vorkommen von Wald-Labkraut (Galium sylvaticum), Hain-Veilchen (Viola riviniana),Maiglöckchen (Convallaria majalis), Waldmeister (Galium odoratum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Schwarze Platterbse (Lathyrus niger), Wald-Reitgras (Calamagrotis arundinacea), Türkenbund-Lilie (Lilium martagon), Vielblütigem Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Moschuskraut (Adoxa moschatellina) und Zwerg-Lerchensporn (Corydalis pumila). Neben Traubeneiche (Quercus petraea) und Hainbuche (Carpinus betulus) ist u.a. die Winterlinde (Tilia cordata) bestandsprägend. Häufig sind auch Haselnuss (Corylus avellana), Faulbaum (Frangula alnus), Feldulme (Ulmus minor) und Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie an feuchteren Stellen u.a. die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) anzutreffen. Vereinzelt kommen Stieleiche (Quercus robur) und Hängebirke (Betula pendula) vor. Zudem erfolgten Pflanzungen von Rotbuche (Fagus sylvatica), Roteiche (Quercus rubra), Zitterpappel (Populus tremula) und von Bergahorn (Acer pseudo-platanus). In der Strauchschicht gesellen sich ferner Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacanha) dazu.Vom bekannten und erfahrenen Botaniker Dr. Eberhard Große wurden allein im Naturschutzgebiet Bergholz von 1978 bis 1980 sowie 1987 rund 200 Pflanzenarten ermittelt.
Die in Beispielen genannte Vegetation lässt eine vielseitige, arten- und strukturreiche Zusammensetzung erkennen, welche auch zahlreichen Tierarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Hervorzuheben ist dabei u.a. die Brutvogelfauna, wovon 55 Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalts aufgeführt sind.
Zusammengefasst sei angemerkt, dass das Bergholz ein Restgehölz in einer anthropogen bedingt sehr waldarmen, intensiv genutzten Lößackerlandschaft darstellt. Auf Grund seiner Lage auf der Wettiner Rumpfplatte hat das Bergholz sehr vielfältige landschaftsökologische Funktionen. Das Waldstück Bergholz bremst die aus östlicher, insbesondere aus westlicher Richtung wehenden Winde und verringert so die Austrocknung der im jeweiligen Lee befindlichen Ackerflächen. Gleichzeitig ist damit die Verhinderung der Winderosion verbunden.
Aus diesem Grund betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge die bereits geschehenen und am 06.03.2024 festgestellten fortgesetzt aktuellen umfassenden Holzungen im Bergholz auf. Offensichtlich ist ein aus rumänischen Arbeitern bestehendes Holzungsteam mit Harvestern aktiv. Die Holzungen haben schwere Lücken im Bestand der Traubeneichen hinterlassen und finden ebenfalls im FFH-Gebiet und NSG statt. Außerdem erfolgen die Holzungsarbeiten unverantwortlicher Weise während der längst begonnenen Brut- und Setzzeit.
Diese massiven Holzungsarbeiten mit Einsatz von Harvestern führten bzw. führen zu umfassenden Bodenverdichtungen und schädigen und zerstören weiter die Struktur des ohnehin schon von jahrelanger Trockenheit und Sommerhitze gestressten Waldgebietes. Dabei ist im Bergholz eine umfassende sukzessive Naturverjüngung mit Traubeneiche, Gemeiner Esche, Hainbuche etc. erkennen. Diese gilt es zu befördern und zu schützen.
Im direkten Waldgebiet lassen sich solche Abholzungen auch nicht mit Verkehrssicherheitspflichten begründen.
Jedoch gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da gemäß § 22 Absatz 3 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr geschieht.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2012161.html

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NNLST0000420A

Angesichts der vorangegangenen Ausführungen ist eine Erweiterung des Bergholzes unbedingt erforderlich. Als Raum dafür bietet sich unweigerlich der in den Jahren 1825 und 1839 gerodete westliche Mittelteil des Bergholzes an, welcher heute als ackerbauliche genutzte „große Saubucht“ bekannt ist.
Im Interesse einer naturnahen und stabilen Entwicklung sowie eines geringen technischen, materiellen und finanziellen Aufwandes sollte die Wiederbewaldung in Form einer Sukzession erfolgen. Auf Grund der waldnahen Lage ist ausreichend Saatgut vorhanden, welches durch Wind und Tiere in das Gebiet gelangen kann. Es ist zu rechnen, dass sich eine gleichartig strukturierte Waldlandschaft entwickelt, wie sie im umliegenden Bergholz bereits existent ist. Jegliche Pflanzarbeiten sollten dagegen unterbleiben.
Neben den ökologischen und auch ökonomischen Vorzügen, besteht zudem die Möglichkeit im Rahmen der Forschung, Lehre und Umweltbildung eine dauerhafte Wirksamkeit zu entfalten. Somit ließen sich umfassende wissenschaftliche Beobachtungen des sukzessiven Entwicklungsgebietes und Verbesserung des Kenntnisstandes in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie das damit einhergehende Verständnis sinnvoll und logisch miteinander verbinden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beschloss dazu im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 02.06.2008 „Konzeptionelle Vorschläge zur Wiederbewaldung des westlichen Mittelteiles des Bergholzes am Petersberg („große Saubucht“) im Landkreis Saalekreis
Mit großer Genugtuung war festzustellen, dass in der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Ostrau im Bereich der Straße Am Ostrauer Park am Rand der Restaue des Baches aus Ostrau die Ortschaft Ostrau in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Saalekreis einen Amphibienschutzzaun aufgebaut hat. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt diese Maßnahme und hofft, dass dies immer wieder Umsetzung findet.
Bekanntlich gehören das Schloss und der 14,00 ha große Schlosspark Ostrau zu den bedeutsamsten historischen Orten und Denkmalen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Park zählt mit seinen zahlreichen botanischen Besonderheiten und als Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten aber auch zu den wertvollsten Naturdenkmalen, welchen es gilt mit besonderer Sensibilität zu behandeln. Beeinflusst und durchflossen vom Fuhnenebengewässer Rieda hat der Park auch eine wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum der Region.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Erfordernis sorgsam mit dem Park umzugehen. Dazu gehören der Schutz und Erhalt des vielfältigen Gehölzbestandes mit Altbäumen, Strauchbeständen und Sukzessionsbereichen sowie der Wiesenflächen mit den markanten Frühjahrsblühern wie zum Beispiel Winterling, Schneeglöckchen und Krokus.
Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend und zwingend geboten dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz einen grundsätzlichen Raum bei der Zukunftsvision des Ostrauer Schlossparks einzuräumen. Nach der Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den gesamten Tier-, Pflanzen- und Pilzbestand des Parks, seine vielfältige ökologische Funktion – u.a. als Biotopverbundraum im Rahmen der Fließgewässer Rieda und Fuhne – zu erfassen, zu werten und zu berücksichtigen.
Dabei gilt es die voranschreitende Sukzession – zum Beispiel mit Stieleiche – im Park und der eng verknüpften Aue der Rieda einzubeziehen, zu befördern und zu schützen.
In dem Blickfeld betrachtet, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mehr ökologischen Sach- und Fachverstand bei der Zukunftskonzipierung des Parks für dringend geboten. Dazu zählt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche dann einer breiten öffentlichen Beratung und Diskussion zu unterziehen ist.
Die Rieda im Bereich des Hoppberges und in Richtung Mündung in die Fuhne zeichnet sich als wertvolles Schutz- und Entwicklungsgebiet aus, wozu das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Riedewald bei Werderthau dazugehört. Zum FND fehlt jedoch eine entsprechende Beschilderung. Jedoch fehlt der 20,00 km langen Rieda bis zur Einmündung in die ca. 59,00 km langen Fuhne größtenteils beiderseits ein Schutzstreifen von mindestens 10,00 m, um eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Zudem hat der Agrarbetrieb große Teile des Verbindungsweges zwischen Hoppberg und Verbindungsstraße zwischen Kösseln und Mösthinsdorf durch die Riedaaue im nordwestlichen Bereich weg gepflügt. Dies gilt es zu unterbinden sowie den Agrarbetrieb aufzufordern den Weg und Auenrandbereich nicht mehr weiter zu beackern und eine Wiederentstehung dieser Bereiche zuzulassen. Ferner ist der Agrarbetrieb dafür zur Verantwortung zu ziehen.
Der Abschnitt der Rieda zwischen Verbindungsstraße zwischen Kösseln und Mösthinsdorf bedarf nicht nur eines beidseitigen Schutzstreifens von mindestens 10,00 m, sondern auch den Schutz und die Sicherung bestehender Feuchtgebiete. Hier gilt es jegliche Agrarnutzung auszuschließen sowie wissenschaftlich-konzeptionell zu prüfen, inwieweit eine Vertiefung dieser Flächen eine bessere Entwicklung der bestehenden Feuchtgebiete ermöglicht.
Die direkte Einmündung der Rieda in die Fuhne ist vom Verbau mit Rasengittersteinen geprägt. Hier gilt es eine schonende Beseitigung wissenschaftlich-konzeptionell zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Dies entspricht u.a. dem Anliegen der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“. Insbesondere der Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Die insgesamt ca. 59,00 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.
Großräumig gehören durchgehend Teile der Fuhneaue zwischen Saale und Mulde-Spittelwasser zum 3.683,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet (LSG) Fuhneaue – LSG0049.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg49/page

Im Gebiet der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Mösthinsdorf existieren zudem noch in der Fuhneaue die flächenhaften Naturdenkmale „Wild-Tulpenwiese bei Mösthinsdorf“, „Feuchtwiese bei Mösthinsdorf“ sowie „Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf“. Letzteres flächenhafte Naturdenkmal ist in einen sehr schützenswerten Auenwald eingebunden, welcher als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie wichtigen Teil der Retentionsflächen von Fuhne und Mittelgraben zu schützen und zu erhalten gilt und am besten von jeder Betretung abzuschirmen ist. In diesem Jahr hat erfreulicherweise das Umweltamt des Landkreises Saalkreis genau das festgelegt. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – scheint eine entsprechende dauerhafte Festlegung sinnvoll zu sein.
Zudem war festzustellen, dass Fuhne und Mittelgraben Hochwasser führten und mal aufzeigten was Aue bedeutet.
Angesichts der relativen Knappheit an Gehölzen, regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. an, den nordöstlichen bzw. nordwestlichen Rand der Verbindungsstraße zwischen Kösseln und Mösthinsdorf im Abstand von 10,00 m mit Bäumen zu bepflanzen. Als Arten kommen – wie bereits einseitig bestanden – Platanen, aber auch Linden, Feldahorn etc. in Frage. Gleiches gilt auch für Feldwege, welche durch Nach- und Neupflanzungen von Gehölzen wie Obst, Kopfweiden etc. oder bzw. und sukzessive Gehölzentwicklungen eine Erweiterung der Gehölzbestande erfahren können. Gekoppelt mit Wiesen- und Staudensaumen dienen sie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, werten die Landschafts- und Ortsbilder auf, tragen zur Beschattung und somit u.a. zur Abkühlung sowie befördern Grün- und Biotopverbünde.
Der Bereich des Kieswerkes Ostrau hat nunmehr eine Entwicklung stattgefunden, welche zur Ausprägung von Steilhängen, eines Standgewässers mit Röhricht-, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen geführt hat. Diesen Landschafts- und Naturraum gilt es vor Ein- und Zugriffen aller Art zu schützen und zu sichern. Zudem gilt es eine Schutzausweisung zu prüfen.
In der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Kütten, Küttener Anger ist seit Jahren mit großer Sorge eine intensive Beweidung der Aue des Küttener Baches mit seinen Gehölz- und Streuobstwiesenbeständen zu erkennen. Erste Schädigungen des Gehölz- und Wiesenbestandes sowie der Aue durch Verbisse und Bodenverdichtungen sind deutlich zu erkennen. Hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um eine weitere Schädigung bzw. Zerstörung zu vermeiden und stattdessen eine Erholung dieser sehr wichtigen Natur- und Landschaftsbestandteile zu ermöglichen.

Zum Abschluss der Fahrradexkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges, der Rätsch in Gutenberg, der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde, ihren Auen und Nebengewässern sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.08.2026

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue in der Stadt Merseburg für dringend erforderlich!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es zudem nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Im Raum der Städte Merseburg und Leuna ist der insgesamt 413,00 km lange Fluss Saale mit seinem 24.167,00 km² großen Einzugsgebiet, seiner arten- und strukturreichen Auenlandschaften sowie seinen zahlreichen Nebengewässern, angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen prägend.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt daher mit großer Sorge und ebenso großem Unverständnis die Aktivitäten von Politik und Verwaltungen der Stadt Merseburg zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“. Dazu hat die ehrenamtliche und gemeinnützige im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 06.07.2026 folgende Stellungnahme abgegeben, Zitat:

Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Im Raum der Städte Merseburg und Leuna ist der insgesamt 413,00 km lange Fluss Saale mit seinem 24.167,00 km² großen Einzugsgebiet, seiner arten- und strukturreichen Auenlandschaften sowie seinen zahlreichen Nebengewässern, angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen prägend.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte, recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/Beilagen/47_Jg_2010_N-LSA_SG-Karte_Beiheft.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Karte_1_Schutzgebiete.pdf

Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es angesichts der Lage am Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:

Rechtskräftige Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Insbesondere das Hochwasser im Sommer 2013 hat aufgezeigt, dass mehr Fläche der Saaleaue im Bereich der Rischmühleninsel unter Wasser stehen können und bei der weiteren Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften durch Verbrauch von Boden, arten- und strukturarme Agrarnutzungen, bei nicht nachhaltigem Umgang mit Waldgebieten und dann das Beibehalten bzw. Voranschreiten der Umwandlung von Wäldern in Holzplantagen, was ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Ursachen des Klimawandels mit langen Trockenphasen und Starkniederschlägen bildet, mit vermehrten, schneller und höher ansteigendem Hochwasser zu rechnen ist.
Zudem beinhaltet der Managementplan für das EU-SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ SPA_0021 (DE 4638-401) auf den Seiten 164/165 folgenden Vorschlag, Zitat:

Der Saaleabschnitt zwischen Leuna im Süden des PG und Merseburg (Rischmühleninsel) ist bislang nicht Bestandteil des EU SPA. Die Grenze des Vogelschutzgebietes verläuft aktuell östlich des Saaleufers. Aus fachlicher Sicht kann eine Grenzkorrektur in diesem Bereich empfohlen werden, da die hier festgestellten Wasservogelansammlungen mindestens mit denen der unterhalb gelegenen Flussabschnitte vergleichbar sind. Die gilt bspw. Für Blessralle, Gänse- und Zwergsäger. Zudem wird der Abschnitt regelmäßig von Kormoranen als Nahrungshabitat genutzt. In der Vergangenheit konnten hier unregelmäßig auch die Moorente beobachtet werden.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/natura-2000/managementplanung/abgeschlossene-managementplaene/spa21

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Saale-Elster-Aue-suedlich-Halle.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/FFH141/FFH141_Karte_2_141_Schutzgebiete.pdf

Nicht nur die Schutzwürdigkeit erfordert eine schnellstmögliche und vollständige Einbindung der beiden Auengebiete in das EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie in das FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-,LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141), sondern ebenfalls die Einbindung in einen überregionalen arten- und strukturreichen Biotop- und Grünverbundraum.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Diese Ausgangssituationen berücksichtigt keinesfalls der bereits von der Stadtverwaltung von Merseburg vom 30.07.2024 erstellte „Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel„, welcher folgende „Beratungsfolge“ durchlaufen hat, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Weiter sei aus der Vorlage zitiert:

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums, südlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 25.000 m². Der Geltungsbereich umfasst die östlich und nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen geschotterten Flächen und Parkflächen und die weiter östlich gelegene Grünfläche einschließlich der asphaltierten Umfahrung dieser Flächen auf der Rischmühleninsel. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Camping-, Caravan- und Wohnmobilstellplätzen einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und für die Nutzung von Teilflächen für kulturelle Veranstaltungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.“, Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Mit dieser Vorlage bringt der Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und seine Verwaltung klar zum Ausdruck, was er/sie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften in der Kommune halten. Wie bereits dargelegt, bildet die Rischmühleninsel in vielfältiger Form einen sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue im Stadtgebiet von Merseburg. Dazu zählen insbesondere das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“, die angrenzenden potentiellen Wiesen- und Gehölzflächen und das die nunmehrige Saalehalbinsel Teil des Hochwassereinzugsgebietes der Saale darstellt.
Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Merseburg einstimmig dem Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zugestimmt.

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

Ebenso enthält die Begründung des Flächennutzungsplans Stadt Merseburg 4. Entwurf (Oktober 2024) unter Punkt 5.3.1 „Rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne“ auf Seite 56 den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nummer 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“.

https://www.merks-merseburg.de/de/datei/anzeigen/id/121677,1055/5_4e_begruendung_fnp_merseburg.pdf

Die nunmehrigen Planungen lassen deutlich erkennen, dass die obengenannten Aspekte keinesfalls zum Stopp der Planungsaktivitäten geführt haben.

https://www.merseburg.de/de/allgemeine/bebauungsplan-nr-68-sondergebiet-freizeit-und-erholung-rischmuehleninsel-in-der-gemarkung-merseburg-hier-bekanntmachung-der-fruehzeitigen-beteiligung-der-oeffentlichkeit-gemaess-3-abs-1-baugb.html

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/merseburg/beteiligung/themen/1003706

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/merseburg/beteiligung/themen/1003706/1013297

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verurteilt daher mit aller Deutlichkeit die verheerenden und unverantwortlichen Planungen und Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Merseburg.
Im Falle der Umsetzung dieser nunmehr beschlossenen, katastrophalen Planungen ist mit vermehrtem Kraftfahrzeugverkehr, Zerstörung einer potentiell weiter entwickelten Wiese bzw. eines temporären Feuchtgebietes, Verlust als Standort der nachhaltigen ruhigeren Naherholung und Umweltbildung sowie nicht zuletzt mit verstärkt störenden bis zerstörerischem Druck und Beeinflussung auf das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ zu rechnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Eindruck, dass sich auch der nunmehrige Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und ein Großteil seiner Verwaltung der ökologischen, historischen und touristischen Bedeutung der Rischmühleninsel im örtlichen und regionalen Kontext verschließt und stattdessen auf umwelt- und naturzerstörenden Tourismus und vermehrten Kraftfahrzeugverkehr setzt.
Wer solche Planungen in die Beschlussrunde gibt, handelt hochgradig unverantwortlich und hat die Zeichen der Zeit im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht in dem Umfang erkannt. Dazu gehört die offensichtliche Unterordnung des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser unter die Belange eines zerstörerischen und umweltfeindlichen Tourismus.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben „Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zu beenden.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis in der Verantwortung diese unverantwortlichen Planungen in der Stadt Merseburg zu stoppen.

[…]

Andreas Liste
Vorsitzender

Zitat Ende

Ferner möchte die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 14.11.2026, um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna
mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Route: Vom Gotthardteich geht es zur Rischmühleninsel über die Saale und entlang der Alten Saale nach Leuna zum Waldbad. Von dort gelangen wir zurück auf der linken Saaleseite nach Merseburg. Dabei erleben wir die spätherbstliche Kulturlandschaft der ehemaligen Saaleaue mit den noch erkennbaren Relikten der Altarme. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.08.2026

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Am Samstag, dem 17.08.2026, wurden im Rahmen eines regulären Arbeitseinsatzes folgende Aktivitäten auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ durchgeführt:

  • Bewässerung: Sieben Jungbäume wurden mit jeweils 40 Litern Wasser gegossen.
  • Schutzmaßnahmen: An zwei Bäumen wurden Vorkehrungen für die zukünftige Schafbeweidung getroffen (Jute, Drahtgeflecht). Diese Maßnahme wird für alle weiteren Bäume fortgesetzt.
  • Ernte-Vorfall: Sechs Bäume (Klaräpfel) wurden „wie von Geisterhand“ vollständig abgeerntet. Für Hinweise, wer hier aktiv gewesen sein könnte, sind wir dankbar. Auch wenn es sich nicht um unser Eigentum handelt, suchen wir den persönlichen Kontakt zu den entsprechenden Personen, um offizielle Absprachen zu treffen.
  • Fernsehbericht: Das Regionalfernsehen Anhalt (ran1), war für eine kurze Aufnahme des Arbeitseinsatzes vor Ort.

Förderung & Dank:
Das Schutzmaterial wurde durch eine beantragte Fördermaßnahme über die SUNK finanziert. Dafür gebührt der SUNK unser großer Dank!

Text: Volker Thiel
Fotos: Dietmar Hörner & Esther van Zalm

Fernsebericht von RAN1 – Regionalfernsehen Anhalt


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