Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.100,00 an Spenden eingegangen:

1x € 10,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung des Gesamtraumes zwischen den Städten Nordhausen und Sangerhausen für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 213,00 km² beraten können.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen, Abbaumaßnahmen von Gips und Eingriffen in den Wald- und Wiesengebieten sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

Nunmehr droht ein weiterer massiver Eingriff in dem Einzugsgebiet von Helme, Gonna und südlich des Südharzes. Ein Gebiet, welches von Agrar-, Wiesen-, Stauden-, Gehölz-, Fluss- und Auenlandschaften geprägt ist, soll nach Willen eines am 21.05.2026 vom Stadtrat Sangerhausens nicht öffentlich gefassten Beschlusses auf maximal 130,00 ha Agrarfläche eine Ansiedlung der Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG einer Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. mit Sitz in Haifa erfolgen.
Diese Informationen beruhen auf mehreren Medienberichten, während Politik und Verwaltung der Stadt Sangerhausen eine notwendige Transparenz vermissen lassen.

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/ruestungsfirma-industrieflaeche-verhandlungen-4249029

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/rustungsfirma-in-sangerhausen-so-positionieren-sich-die-fraktionen-vor-der-entscheidenden-stadtratssitzung-4250156

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/widerstand-gegen-moglichen-rustungszulieferer-in-sangerhausen-wachst-4250400

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/konkurrenz-aus-nordhausen-wie-man-in-thuringen-auf-die-ansiedlungsplane-einer-rustungsfirma-in-sangerhausen-blickt-4252500

https://www.mz.de/lokal/sangerhausen/nach-stadtratsbeschluss-israelische-rustungsfirma-soll-sich-in-sangerhausen-ansiedeln-4254694

https://www.mz.de/mitteldeutschland/wirtschaft/grossansiedlung-diese-rustungsfirma-will-in-sangerhausen-ein-werk-bauen-4254827

https://www.mz.de/newsletter/wirtschaft/rustung-als-jobmotor-sachsen-anhalt-vor-grosser-ansiedlung-4257084

https://www.onvista.de/aktien/unternehmensprofil/ELBIT-SYSTEMS-LTD-Aktie-IL0010811243

https://elbitsystems-de.com/wer-wir-sind/ueber-uns

https://elbitsystems-de.com/wer-wir-sind/historie

https://www.elbitsystems.com/segments

https://buergerinfo.sangerhausen.de/si0056.asp?__ksinr=2215

https://sangerhausen.de/aktuelles/3437-bericht-des-oberbuergermeisters-zur-heutigen-stadtratssitzung-12

Das mutmaßliche Planungsgebiet gehört mit Ackerzahlen von 55 bis über 75 zu den wertvollsten Ackerböden der Region.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Schon das ist ein entscheidender Grund diesen Teil der Agrarlandschaft für eine arten-, struktur- und kulturreiche Agrarnutzung zu erhalten und zu entwickeln. Zudem dienen derartige Flächen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, wichtiger und potentieller Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen. Zudem ordnen sich Agrarflächen eher in das Landschaftsbild ein, als verbautes Land.
Nach gegenwärtigen länderübergreifenden Erkenntnissen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt ist dieses Agrargebiet potentieller Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters.

https://www.bfn.de/artenportraits/cricetus-cricetus

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/arten-lebensraeume/ffh-arten/uebersicht-ffh-arten/feldhamster-cricetus-cricetus

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2018/feldhamster-auf-weiter-flur-im-land-aktiv

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1856aag.pdf

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/1_zool_artenschutz/feldhams_amph/Steckbrief-SPG10_30.06.2020.pdf

Die ökologische Bedeutung erhöht sich durch die weiträumige und länderübergreifende Einordnung zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges. In unmittelbarer Nähe befindet sich das zwischen 38,00 und 40,00 ha große Naturschutzgebiet „Helme bei Martinsrieth sowie das FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134), welches ein Raum „aus 6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ umfasst.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/helme-niederung

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/helme-bei-martinsrieth

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung-.html

Somit sind Pläne des Landkreises Nordhausen in der Goldenen Aue Rüstungsunternehmen anzusiedeln ebenso mit Unverständnis und Sorge zu betrachten.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/nordhausen/industriegebiet-goldene-aue-ruestung-industrie-100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ruestungsindustrie-goldene-aue-nordhausen100.html

https://nordthueringen.de/news/news_lang.php?ArtNr=385319

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Zudem verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die zunehmende Militarisierung des öffentlichen Lebens. Die Einladung an ein israelisches Rüstungsunternehmens ist angesichts der massiven kriegerischen und völkerrechtswidrigen Politik Israels im Nahen und Mittleren Osten mit sehr großem Unverständnis zu betrachten. Ferner vermeldet das „Handelsblatt“ mit Veröffentlichung vom 08.12.2025, dass sich die Nato-Beschaffungsagentur NSPA seit Monaten im Visier von Korruptionsermittlern befindet. „Besonders im Fokus steht dabei die israelische Rüstungsfirma Elbit.“

https://www.handelsblatt.com/politik/international/ruestungsindustrie-korruptionsverdacht-nato-suspendiert-israels-ruestungsriesen/100182053.html

Das sollten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen, der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen sowie der Stadt Sangerhausen sehr wohl im Blick haben.
Die Nähe des einstigen KZ-Mittelbau-Dora, wo das faschistische Hitler-Regime, Häftlinge unter bestialischen und mörderischen Bedingungen, Rüstungsgüter herstellen ließ, zeugt zudem von mangelnder bis fehlender historischer Demut und entsprechendem Umgang mit diesen Verbrechen.

https://www.dora.de

Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen im Rahmen seiner Sitzung folgende zwei Beschlüsse gefasst:

  • Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan
  • Auslegungsbeschluss B-Plan 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“

https://buergerinfo.sangerhausen.de/si0057.asp?__ksinr=2216

https://buergerinfo.sangerhausen.de/vo0050.asp?__kvonr=3162

https://buergerinfo.sangerhausen.de/vo0050.asp?__kvonr=3141

Der mit „Ja 23 Nein 0 Enthaltung 3 Befangen 0“ angenommene „Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan“ beinhaltet u.a. folgende Festlegungen auf den Seiten 16/17, Zitat:

Änderungsbereich I
Der Änderungsbereich I umfasst eine Fläche von etwa 271,9 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich westlich der Kernstadt als großes Industriegebiet (GI) dargestellt. Es handelt sich dabei um die Flächen der Planungen zum Industriepark Mitteldeutschland. Die Entwicklung des Industriepark Mitteldeutschland wird an dieser Stelle nicht weiterverfolgt.
Südlich und östlich der Teilfläche I sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Grünflächen, in einem geringeren Maße Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Flächen für Versorgungsanlagen für den damalig an diesem Standort geplanten Industriepark Mitteldeutschland dargestellt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Grünflächen sowie die Versorgungsanlagen werden ohne Zweckbestimmung dargestellt. Nachrichtlich werden innerhalb des Änderungsbereiches I zudem mehrere Umgrenzungen von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in diesem Fall archäologische Kulturdenkmale, verzeichnet. Zudem werden östlich der Gonna sowie im Bereich des Grabens südlich des Helme-Parks Überschwemmungsgebiete nachrichtlich dargestellt.

Änderungsbereich II
Der zweite Änderungsbereich, welcher mit der FNP-Änderung an die geänderten Nutzungsansprüche der Stadt Sangerhausen angepasst werden soll, befindet sich westlich der L 221 bzw. der Gonna. Der Änderungsbereich II umfasst die Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen und beinhaltet eine Fläche von etwa 141,6 ha. Die Fläche ist überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB ausgewiesen. Im Änderungsbereich II befindet sich auf den bundeseigenen Flurstücken 172 und 174 der Flur 19 in der Gemarkung Sangerhausen die Kompensationsmaßnahme A 15 (Anlage von grabenbegleitenden Schonstreifen in Verbindung mit Sträuchern und Sukzessionsflächen (Anlage von Gruppenpflanzung entlang eines Gewässers), welche im Rahmen des Neubauprojektes „BAB A38 Göttingen – Halle/Leipzig, Abschnitt Wallhausen – Sangerhausen Süd VKE 4613“ der BAB 38 planfestgestellt und umgesetzt wurde. Die Fläche wird von der BAB 38 bis zur L 151 im Flächennutzungsplan Stand 2018 als Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB dargestellt.
Nachrichtlich werden innerhalb des Änderungsbereichs II mehrere Umgrenzungen von Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, in diesem Fall archäologische Kulturdenkmale, dargestellt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt durchaus grundsätzlich die Nutzungsaufhebung für den etwa 271,90 ha großen „Änderungsbereich I“ und schlägt die Entwicklung dieses Gebietes zu einer arten- und strukturreichen Landschaft mit nachhaltiger, arten- und sortenreicher Anbaustruktur, Bereichen mit Gehölzen, Wiesen und Hochstauden sowie mit den Auenbereichen der 65,00 km langen Helme und ihres ca. 17,00 km langen Nebengewässers Gonna. Dabei gilt es das direkte Einmündungsgebiet der Gonna in die Helme mit einzubeziehen. Dies dient der Verbesserung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, des Biotop- und Grünverbundes sowie der Kalt- und Frischluftentstehung und deren Verteilung.
Zudem entspricht eine derartige Entwicklung der der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Dagegen droht mit der Umsetzung des etwa 141,60 ha großen Änderungsbereiches II die Zerstörung von Agrarflächen mit Ackerzahlen von 55 bis über 75 sowie der Ausschluss von Entwicklungsmöglichkeiten wie sie im geplanten „Änderungsbereich I“ möglich sind. Damit besteht die Gefahr eines weiteren unverantwortlichen Flächenverbrauches, welcher die natürlichen Funktionen des Bodens als Lebensraum für umfassendes Bodenleben, Wasserspeicher, als Basis für die Agrarnutzung, als Grundlage für die Entwicklung von Fauna, Flora und Funga, Ort der Kalt- und Frischluftentstehung sowie notwendiger Standort für Lehre und Forschung erheblich beeinträchtigt bis zerstört.
Dabei erhöht sich bekanntlich die ökologische Bedeutung durch die weiträumige und länderübergreifende Einordnung zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges. In unmittelbarer Nähe befindet sich das zwischen 38,00 und 40,00 ha große Naturschutzgebiet „Helme bei Martinsrieth sowie das FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134), welches ein Raum „aus 6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ umfasst.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/helme-niederung

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/helme-bei-martinsrieth

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung-.html

Der mit „Ja 23 Nein 2 Enthaltung 2 Befangen 0“ angenommene Beschluss zum Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ Stadt Sangerhausen weist auf Seite 4 ein Plangebiet mit einer Größe von ca. 138,60 ha aus.

In der Gesamtbetrachtung der Region und der Ortslage hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer Freihaltung aller unbebauten Flächen für dringend geboten. Dem entsprechen jedoch der Entwurf zum „Auslegungsbeschluss 7. Änderung Flächennutzungsplan“ nur zum Teil und der Entwurf zum Auslegungsbeschluss B-Plan 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ in keiner Weise.

Aus diesen Gründen heraus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Schutz, den Erhalt und eine nachhaltige Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes zwischen den Städten Nordhausen und Sangerhausen. Um das zu ermöglichen sind nicht nur weitere Verbauungen zu unterlassen, sondern endlich Rückbaumaßnahmen und damit verbundene Flächenentsiegelungen anzugehen.
In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch sowie weiträumigen und länderübergreifenden Verknüpfung des Gesamtgebietes zwischen den schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen von Südharz, Fluss- und Auenlandschaften von Helme und Gonna sowie des Kyffhäusergebirges beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.07.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 27.07.2026, findet mit dem 145., das siebte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen.

Im Rahmen ihres 145. Treffen am Montag, dem 27.07.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle – Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

Ferner ist vorgesehen den Schutz und Erhalt von Gehölzen an Halles Kreuzvorwerk zu thematisieren.

Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
27.07.31.08.28.09.
26.10.30.11.14.12.

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das siebte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 27.07.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 12.05.2026

AHA führt Wanderexkursion zum Stakerdorfer Busch und zur Dreieckgrube durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 25.07.2026, eine ca. sechsstündige Wanderexkursion zum Stakerdorfer Busch und zur Dreieckgrube.
Marschroute: vom Bahnhof Wolfen zum Südpark, Überquerung der B 184 und weiter entlang der Grube Johannes bis zur Jahnstraße, vorbei am Jahnsportplatz und weiter in Richtung Unterführung B183, nach dem Passieren der Unterführung weiter in Richtung Stakendorfer Busch und Dreieckgrube, Umrundung der Dreieckgrube weiter zu den im näheren Umfeld befindlichen Grubengewässern.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Hinweis: Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631

Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben.
Die Exkursion am Samstag, dem 25.07.2026, beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen
Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.07.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen dazu. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Diese Umwelt, Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.

Die 181,00 km lange Schwarze Elster mit einem Einzugsgebiet von 5.705,00 km² , welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau-Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Bereits die Ausbaumaßnahmen in den 50er und 60er Jahren des 19. Jahrhundert haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster beigetragen. Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen. Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt. Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster. Gegenwärtig sind aber beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.
Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, welcher ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern entwässert und seiner Aue geprägt.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle in dem ihm anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur Landesgartenschau im Jahr 2028 haben den Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – veranlasst dies im Rahmen der Fahrradexkursion aufzugreifen.

Im Rahmen einer vom gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für den Samstag, den 25.07.2026 organisierten ca. achtstündigen Fahrradexkursion entlang der Schwarzen Elster und der Elbe zwischen der Stadt Falkenberg (Elster) und der Lutherstadt Wittenberg möchte der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein anhand der zu besichtigenden Situation vor Ort seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt, zur Entwicklung und Betreuung der Schwarzen Elster darlegen.
Die Fahrradexkursion beginnt um 10.00 Uhr in Falkenberg (Elster), Ecke Friedrich-Engels-Straße/Bahnhofstraße, unweit des Bahnhofs und endet am Bahnhof Lutherstadt Wittenberg.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Inhaltlich bilden ferner der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Stadt Falkenberg (Elster) und der Mündung in die Elbe bei Zahna-Elster erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes, die Arbeitshauptschwerpunkte. So soll es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Lutherstadt Wittenberg seine Vorstellungen zur Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2028 darzulegen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster und der Elbe bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.07.2026

AHA fordert naturnahere Entwicklung und Freihaltung des Saugrabentals und der Weinbergwiesen zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen und Partymeilen aller Art!

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens.
Dieser Landschafts- und Naturraum, welcher u.a. die Saaleaue, den Graebsee, die Dölauer Heide und die Grün- und Parkanlagen in Heide-Süd und Halle-Neustadt als Biotop- und Grünverbundraum sowie Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor miteinander verbindet, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet.
So prägen Wald- und Gehölzstandorte, Wiesen, Standgewässer, mit dem Saugraben bzw. nördlichen Kolonistengraben ein periodisch gefülltes Fließgewässer, Streuobstwiesen und Hochstaudenflächen diese sehr wertvolle Umwelt, Natur und Landschaft. Sie dient zudem für die Bevölkerung in Heide-Süd und Halle-Neustadt als Erholungsraum.
Das muss die Grundlage jeglicher Planungen und Handlungen sein. Perspektivisch gilt es über Unterschutzstellungen nachzudenken, wozu u.a. ein zusammenhängendes Landschaftsschutzgebiet „Saugrabental/Weinbergwiesen“ gehören kann.
Die Basis bildete u.a., dass nach zahlreichen und zähen Debatten die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand bzw. findet eine schrittweise weitere Heranführung neuer Wohnbebauungen von Heide-Süd an das Tal statt. Ebenso zerstörte man bereits im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wies bereits u.a. mit Presseerklärungen vom 16.08.2015, 26.09.2015 und 24.06.2026 auf diese skandalöse Zerstörung und Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft in der Aue von Saale und Saugraben hin.

Die Stadt Halle (Saale) verkündete am 27.01.2025 u.a. folgendes, Zitat: „An der Halle entstehen 257 Parkplätze und 184 Fahrradabstellplätze.“, Zitat Ende

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/halbzeit-ausbau-des-eisdoms-liegt-im-zeitplan-buergermeister-spielbetrieb-kann-bereits-im-herbst-starten

Auf dieser Basis baute man auf einer nach eigenen Messung 147,86 m x 22,95 m = 3.393,39 m² großen, einstigen arten- und strukturreichen Wiese diesen Skandalparkplatz noch umfassender und dauerhafter aus. Die obengenannten Kriterien spielten bzw. spielen offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter, Beton und später abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Ferner versiegelte man schon grundlos und großzügig eines Wiesenbereiches für eine nunmehr eröffnete Wasserstofftankstelle. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsaum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.

Zwischenzeitlich fand die Umsetzung einer weiteren Bedrohung für den freien Raum im Saugrabental statt. Nach der Fällung von 8 großen, landschaftsbestimmenden Silberweiden hat man Bau für den von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland beabsichtigten Schulneubau umgesetzt. Dafür hatte die Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd, zur Verfügung gestellt. Die evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland hat so verantwortungslos eine Fläche in der Aue von Saale und Saugraben für „etwa 239 Schülerinnen und Schüler in 11 Klassen“ bauen lassen.

https://www.evangelische-grundschule-halle.de

https://www.evangelische-grundschule-halle.de/unsere-schule/unsere-schule

Kritik prallte bzw. prallt an diesen Leuten vollends ab, was von Arroganz, Ignoranz und unfassbarer Überheblichkeit zeugt. Wer so rücksichtslos mit Umwelt, Natur und Landschaften umgeht darf keinen Platz in der Bildung haben.

So hatten bereits die Vorbereitungen zum Bau auf den Weinbergwiesen zu massiven Schäden und Zerstörungen im Gehölzbestand geführt. Weitere räumliche Einschränkung des Saugrabentals mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sind nunmehr eingetreten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist erneut darauf hin, dass das sowohl die Evangelische Grundschule Halle, als auch der Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße Baugebiet Bestandteil der Altaue der Saale ist und zum Überflutungsgebiet der Saale gehört. Das Hochwasser im Juni 2013 hatte sich hier umfassend ausgebreitet.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dient offensichtlich der brachial und rechtswidrig umgesetzte Neubau eines Deiches entlang des Nordostrandes des Gimritzer Dammes der beschleunigten Umsetzung des kirchlichen Skandalneubaus. Das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) tragen entscheidende Mitverantwortung für die Herangehensweise. Bereits die Planung des Gimritzer Dammes, welche ein klassisches Stückwert beim falschen Umgang mit Hochwasser darstellt und man inmitten eines Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt begann, beruht somit auf einem Konstrukt aus Unwahrheiten und Ignoranz. Nicht die Zurückhaltung des Hochwassers aus Halle-Neustadt scheint der Motor des Geschehens zu sein, sondern die Schaffung von neuem Bauland im Saugrabental/Weinbergwiesen. Das sind alles Wesenszeichen einer zerstörerischen Politik im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften, welche sich beispielsweise in der Stadt Halle (Saale) in einer katastrophalen Stadtplanung manifestiert.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Als ob das alles nicht reicht das Gebiet des Saugrabens und der Weinbergwiesen zu schaden und zu stören, fand nun am 10. und 11.07.2026 auch noch eine sogenannte „Spontanparty“ statt. Derartige Aktivitäten stellen nicht nur ein Lärmproblem dar, sondern stören durch die bloße Anwesenheit ein bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga. Die Genehmigung durch die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ist daher in dem Zusammenhang als Skandal anzusehen. Wer sich mal anschauen welche Schäden „Spontanpartys“ verursachen, braucht nur die Vermüllungen, Zerstörungen an der Flora etc. auf der Ziegelwiese, am Rosa-Luxemburg-Platz u.a. betrachten. Immer mehr Umwelt, Natur und Landschaften mit solchen Veranstaltungen zu überziehen, zeugt von unverantwortlichen Handeln.
Offensichtlich traut die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch nicht einmal der Arbeit „Was geht? 2.0“ Die Hallesche Kinder- und Jugendstudie 2024“, welche in ihrem Auftrag das das Deutsche Jugendinstitut e.V., Außenstelle Halle (Saale) erstellt hatte. Diese sehr interessante Studie zeigt u.a. auf den Seiten 38/39 Standorte und Kategorien von Angst-Räumen hallescher Jugendliche sowie auf den Seiten 87 – 90 „Abgeleitete Handlungsempfehlungen“ auf.

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1467-einblicke-in-die-lebenswelt-junger-menschen-in-halle-saale.html

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/35530-was-geht-20.html

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Kinder_Jugend_Familie/DJI_Jugendstudie_Halle2024.pdf

Offensichtlich sollen solche „Spontanpartys“ auf Kosten von Umwelt, Natur und Landschaften von den verheerenden Kürzungen in der Kinder- und Jugendarbeit ablenken.

https://lebenstraum-verein.de/kuerzungen-im-bildungs-und-sozialbereich-offener-brief-an-den-stadtrat-halle-saale

In dem Zusammenhang sei auf die Ausarbeitung „Straße oder Jugendclub: Reaktivierung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in den neuen Bundesländern“, von Werner Thole, Erscheinungsjahr: 2022/1993 verwiesen, welche sehr anschaulich eine entsprechende und entsetzliche Entwicklung beinhaltet und die daraus entstandenen Schlussfolgerungen und Vorschläge aufführt.

https://www.kubi-online.de/artikel/strasse-oder-jugendclub-reaktivierung-ausserschulischen-kinder-jugendarbeit-den-neuen

Anstatt sich weiter auf sogenannte „Spontanpartys“ zu fokussieren, gilt es endlich eine fundierte, vielseitige und vielfältige Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und noch besser, weiter zu entwickeln.

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Landtag und die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt sowie den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saale-Saugraben-Aue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen- Stauden-, Streuobstwiesen- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung und Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft nicht zuzulassen. Ferner gilt es sukzessive Gehölzentwicklungen nicht nur im Bestand zu erhalten, sondern auch deren Ausweitung zu fördern und zu schützen.
Ferner appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sämtliche obengenannten Skandalbauten aus der Aue von Saale und Saugraben ersatzlos und unverzüglich zu entfernen sowie nicht zur Partymeile zu entwickeln.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.07.2026

Fotos: Andreas Liste

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