Erwiderung auf die Reaktion des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 auf die Stellungnahme zum Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf vom 22.02.2026, zugesandt am 10.12.2025 durch das Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren

In Anknüpfung bzw. auf Basis seiner Stellungnahme vom 27.04.2025 und seiner Erwiderung vom 22.02.2026 auf die mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die nunmehr mit Schreiben vom 27.03.2026 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 wie folgt eingehen:

Die Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd wiederholen sich und sind von vollkommener Erkenntnisverweigerung und Ignoranz der bedrohlichen Situation für Umwelt, Natur und Landschaften im Falle der Umsetzung des Feststellungsentwurfes B 6 OU Bruckdorf geprägt.
Der Leiter des Regionalbereiches Herr Peter Lotze vertritt erschreckenderweise unverantwortliche Positionen, welche bereits wissenschaftlich und auch rechtlich widerlegt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 sehr wichtige Entscheidungen zu Klimaschutzzielen getroffen, welche zusammenfassend in den fünf Leitsätzen und in der Pressemitteilung vom 29.04.2021 aufgeführt sind.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html?nn=68080

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Solche Entscheidungen haben öffentlich finanzierte Führungskräfte zu studieren und entsprechend in ihre Amtshandlungen aufzunehmen. Sie sind als geltendes Recht zu werten und dementsprechend ist zu handeln.

Noch einmal: Die auf Seite 3 gefertigte Zusammenfassung der mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 unter a) bis h) stammt nicht aus der Stellungnahme vom 27.04.2025. Hier erwartet weiterhin der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Erläuterung, woher die Behörde diese Angaben oder ob es hier eigene Zusammenfassung gegeben hat.
Trotzdem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen darauf eingehen.

Zu a) und c):
Die Bedarfe sind noch immer nicht gegeben. Den Nachweis hat die Behörde nicht erbracht. Da nützen auch keine ständigen Aufzählungen von gesetzlichen Grundlagen. Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund hat ein dicht gestricktes Netz an Verkehrsmöglichkeiten, welche eine Nutzung von Motorisierten Individualverkehr nicht notwendig erscheinen lässt.

https://www.mdv.de/media/file/937fd710

Ähnlich gelagert ist das mit dem Güterverkehr. Insofern ist ein stures Festhalten an angeblich zwingenden Notwendigkeiten des Neubaus weiterer Straßen gegeben.
Wie das öffentliche Interesse zu liegen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 eindeutig formuliert.
Daher sind unmoderne und künstliche Bedarfe Straßen abzulehnen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

Zu b):
Die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichten Angaben zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland zu ignorieren und daraus nichtvermeidbare Eingriffe in Natur, Landschaften und Umwelt zu deuten ist unverantwortlich und zeugt von einer fanatischen Affinität für Straßenverkehr, welche es im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu beenden gilt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dahingehend vollkommene Makulatur und Augenwischerei, weil zudem kein Rückbau von verbauter Fläche erfolgt, sondern derartige Maßnahmen in anderen Landschafts- und Naturräumen stattfinden, wo es ebenfalls wieder zu Zerstörungen kommen kann. Als Beispiel dient dazu das Trothaer Wäldchen in Halle (Saale). Abgesehen davon, dass das angedachte Vorhaben nicht notwendig ist, wenn endlich auch bei den Behörden des Landes Sachsen-Anhalt das Verständnis angekommen ist, alle Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung zu nutzen.
Die beste und nachhaltigste Vermeidung ist und bleibt daher die Nichtdurchführung des Gesamtvorhabens. So lassen sich zudem Kosten des Steuerzahlers sparen.

Zu d):
Offensichtlich sind die örtlichen Bedingungen überhaupt nicht bekannt. Das Brückenbauwerke keine Landschaften und Naturbestandteile zerschneiden ist Tobak. Für den bedrohten Landschafts- und Naturraum ist es unerheblich, ob ein Brückenbauwerk das Gebiet überspannt oder ein Dammbauwerk das zerschneidet. Die Auswirkungsunterschiede sind unerheblich. Schon in einer abzulehnenden Bauphase ist mit massiven zerstörerischen Eingriffen zu rechnen.
Um den schützenswerten Landschafts- und Naturraum ungestört zu erhalten sind alle Baumaßnahmen dort zu unterlassen. Was ist daran so schwer zu verstehen und zu begreifen?!
Nachfolgend Fotos von dem Straßenbauwahn bedrohten Gebiet, welche am 11.04.2026 entstanden:

01-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südosten auf Schilfgebiet in den Zollteichwiesen in Richtung Zollteichwiesengraben
02-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südwesten auf Reide gewässerabwärts
03-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südosten auf Reide gewässerabwärts
04-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Nordosten auf Reide gewässeraufwärts &Zollteichwiesen&Zollteichwiesengraben gewässeraufwärts

Genau in diesen Natur- und Landschaftsraum möchte man das Straßenbauwerk verfrachten und redet vollkommen realitätsfremd sowie fachlichen Tatsachen verweigernd davon, dass Brückenbauwerke „als weitaus weniger schwer bzw. erheblich geringer einzuschätzen“ sind. Woher diese unqualifizierte Behauptung bleibt in diesen Ausführungen außen vor.

zu e):
Zu der fachlichen Unkenntnis dieser Behörde gehört es offensichtlich, dass sich die Auswirkungen von Zerschneidungen räumlich sehr weit auswirken können. Das zu bestreiten zeugt von wirklich fehlender Sach- und Fachkenntnis. Die nunmehrigen Ausführungen können diese schwere Bedenken keinesfalls aus dem Weg räumen und bestätigen daher die bereits geäußerten Ausführungen im vollen Umfang. Um mehr Verständnis, Erkenntnis und Fachlichkeit entwickeln zu können sei auf die Publikation „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“ von Herrn Dr. Günter Zinke verwiesen, welche beigefügt ist.

zu f):
Das Festhalten an den falschen Thesen zeugt von fortgesetzter fachlicher Unbelehrbarkeit, um an dem katastrophalen Bauvorhaben festhalten zu können. Auch hier sei zusätzlich auf die Publikation „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“ von Herrn Dr. Günter Zinke verwiesen.

Zu h):
Ein ordnungsgemäßer, fachlich-sachlich und rechtlich Planungsprozess kann nur zur Beendigung des Planungsvorhaben führen. Andere Sicht- und Handlungsweisen bedürfen einer massiven öffentlichen Brandmarkung eines steuerfinanzierten sowie umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Vorhabens.
Die korrekte Verwendung von öffentlichen Mitteln gilt es daher ebenfalls anzuzweifeln.

Abschließendes

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Die erneuten Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 haben nichts fachlich Neues hervorgebracht. Ein stoisches und nicht nachhaltiges Festhalten an dem Vorhaben lässt erkennen, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht an einem schützenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften interessiert ist. Dabei verschließt sich die zuständige Landesbehörde jeglicher Erkenntnisse und ignoriert diese nach Vorlage entsprechender Hinweise und Dokumente.
Das Angebot zur Teilnahme an der Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Halle (Saale) und Leipzig am Samstag, dem 11.04.2026, welches auch durch die Reideaue zwischen Halle-Bruckdorf und Kabelsketal-Dieskau führte, hat man ohne Angaben von Gründen und somit stillschweigend ausgeschlagen.
Daraus lassen sich Ignoranz der Schutzanliegen und der Bereitschaft zur öffentlichen Auseinandersetzung vor Ort ableiten.
Aus diesen obengenannten und vorher angeführten Gründen sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal sofort und unwiderruflich zu beenden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.04.2026

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Ende der Planungen zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation ein!

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2024 führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. zweistündige Exkursion zum Riebeckplatz durch.
Dabei legten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. eigene Entwicklungsvorschläge dar sowie zeigten Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Treff war 17.00 Uhr am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Haus des Lehrers), Riebeckplatz 09, 06110 Halle (Saale)/Ecke Leipziger Straße
Erwartungsgemäß fehlten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sowie der Medien. Insbesondere das Fehlen von Abgeordneten aller politischen Kräfte hinterlässt einen Eindruck, welcher von Ignoranz und Arroganz zeugt sowie von fehlender Bereitschaft und mangelndem Interesse sich vor Ort mit anderen kritischen und konstruktiven Meinungen auseinanderzusetzen. Dabei ist es Ausdruck einer echten und wahren Demokratie bei derartigen Vorhaben die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen früh- und rechtzeitig, transparent, vollumfänglich, respektvoll sowie sachlich – kritisch einzubeziehen.
Im Zusammenhang mit dem obengenannten Ansinnen der Veranstaltung zum „Tag des Baumes“ umrissen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu Beginn der gemeinsamen Exkursion am 25.04.2024 folgende öffentlich bekannte Ausgangssituationen und eigene Ausgangspositionen:

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.
Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums
Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll
– den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
– Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
– einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.
Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach
– einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
– einen Kulturbereich (Galerie)
– einen Dialog- und Begegnungsbereich
vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung des damaligen Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland und nunmehrigen Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 mit der Überschrift „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975236/2059118/2ec2b78f668ef968f08fd00b9a183dc1/pressemitteilung-zukunftszentrum-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/zukunftszentrum-einheit-2059090

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894414

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-zukunftszentrum-deutsche-einheit-894646

https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001764.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001857.pdf

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es nunmehr für dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative von Anfang an in die Neuplanungen zum Riebeckplatz einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“- mit Leben zu erfüllen. Leider sind derartige Aktivitäten kaum bis gar nicht zu erkennen. Das gilt es nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort zu ändern.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertritt die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Bekanntlich erfolgte in den Jahren 2005/2006 die jüngste bauliche Umgestaltung des halleschen Riebeckplatzes sowie im Jahr 2011 der steuerlich subventionierte und sinnlose Abriss der beiden signifikanten Hochhäuser an dem Platz.
Diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof.
Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich.
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.

Angesichts der Fortsetzung der grünvernichtenden Planungen bekräftigen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Sichtweisen zu den Planungen zum halleschen Riebeckplatz. Besondere Schwerpunkte bilden da die geplante Errichtung des sogenannten Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sowie der damit verbunden Folgen für Stadtgrün, Bebauung und Verkehr.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kritisieren weiterhin die mangelhafte frühzeitige, vollumfängliche, transparente und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung an dem Gesamtprozess zur Entwicklung des Riebeckplatzes. Zudem mangelt es noch immer an einer zukunftsfähigem und ökologisch orientierten Konzeption für den Gesamtplatz sowie das bestehende Potential in Anknüpfung an den Osten mit Hauptbahnhof, Delitzscher Straße, Landsberger Straße, Freimfelder Straße und Schlachthof, nach Süden mit Merseburger Straße, Pfännerhöhe, Rudolf-Ernst-Weise-Straße und Thüringer Bahnhof, nach Westen mit Franckestraße, Leipziger Straße, Markt und Charlottenviertel sowie nach Norden mit Stadtpark, Magdeburger Straße, Steintor, Medizinerviertel, Paracelsusstraße, Nordfriedhof, Gebiet zwischen Julius-Kühn-Straße, Berliner Chaussee (B 100) und Birkhahnweg sowie Volkmannstraße. Diese Zusammenhänge hatte bereits der frühere Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR in den Jahren 1983 – 1990 angemahnt. Das Stadt Halle (Saale) und Architekten in den letzten nicht untätig waren zeigen u.a. das „Leitbild Riebeckplatz“ vom Mai 2015 und der Beitrag „Zurück zum Platz“ aus Bauwelt 10.20 vom Bauverlag BV GmbH.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Strukturkonzept_Riebeckplatz/Leitbild_Riebeckplatz_Broschuere.pdf

https://www.bauwelt.de/das-heft/heftarchiv/Riebeckplatz-in-Halle-an-der-Saale-3531817.html

Jedoch eine gezielte, rechtzeitige, vollumfängliche, demokratische und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen hat eben leider bisher nicht stattgefunden. Gleiches gilt für die Auswahl und inhaltliche Entwicklung des sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.
Hier sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Nachholbedarf.

Bereits der Blick auf den Westteil des Riebeckplatzes und das sich westlich anschließende Rondell zeigt auf, wie sich praktisch vollständige Flächenversiegelung anschaut – monoton, nicht einladend und anstrengend. Abgesehen von der negativen ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung, was fehlendes Stadtgrün mit sich bringt. Daran ändern auch die 10 Bäume vor dem Hotel nichts, welche zudem vollkommen verloren in dem gepflasterten Meer stehen.
Besonders fehlgebaut und -gestaltet schätzten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das vollständig versiegelte und grünfreie Rondell ein. Dabei bestehen hier zahlreiche Möglichkeiten bis hin zur Fassadenbegrünung, was übrigens für alle Wand- und Mauerflächen am und auf dem Platz zutrifft. Ferner bietet sich mit dem Leerstand am runden Platz zum Beispiel die Einrichtung auskömmlicher Fahrradparkplätze an.
Ebenfalls im Blick auf diese anstrengenden Teile des Riebeckplatzes drücken die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihr Unverständnis über die stiefmütterliche Behandlung der verbliebenden Grünbereiche zwischen Rondell, Bereich des Hauptbahnhofes und Ernst-Kamieth-Platz aus. Am Hang sind Trampelpfade – trotz überdimensionierter Treppen und Zugänge in westlicher und östlicher Angrenzung, Vermüllung und übermäßige Mahd kennzeichnend. Dabei könnten u.a. Heckenumrandung, unregelmäßige und partielle Mahd mit Entwicklung einer arten- und strukturreicher Wiese sowie Gehölzpflanzungen auf der Fläche zur vielfältigen ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung führen. Stattdessen ist diese prägende Fläche von einem gigantischen Neubau bedroht.
Ähnlich nicht einladend sieht die Unterführung unter den Eisenbahnstrecken mit ihren Straßenbahnhaltestellen und chaotisch abgestellten bzw. abgelegten Fahrrädern aus. Teilweise können hier ebenfalls Wandbegrünungen zur vielfähigen Aufwertung des Bereiches führen.
Der Bahnhofsplatz hat zwar erfreulicherweise eine Einrahmung mit 13 Bäumen, aber ansonsten ist er von Kraftfahrzeugen aller Art geprägt. Mehr Grün – zum Beispiel an den Wänden und in zentralen Bereichen – können zur ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen.
Hinsichtlich der Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ sind sich Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einig, dass es angesichts des Leerstandes – zum Beispiel das Gebäude auf dem Markt, wo einst Galerie Kaufhof eingemietet war – unverständlich ist einen Neubau zu schaffen und dabei u.a. einschließlich anderer baulicher Veränderungen, den gesamten prägenden Grünbereich im Norden des Riebeckplatzes in Anknüpfung an Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Gelände der Deutschen Bahnhof zu zerstören. Alleine im Nordwestbereich des Riebeckplatzes sind mindestens 16 Bäume bedroht. Diese Bäume und die dazugehörige übermäßig gemähte Wiese bilden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grünbereichen an Magdeburger Straße sowie Volkmannstaße und Gelände der Deutschen Bahn eine große ökologische und stadtgestalterische Bedeutung. Sie halten weitgehend gegenüber Abgasen, Feinstäuben und Auftaumitteln statt sowie trotzen Niederschlagsarmut und Sommerhitze.
Umfassende Nachpflanzungen sowie unregelmäßige und partielle Mahden mit Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese tragen zum Schutz, Erhalt und nachhaltigen Zukunft dieser und der obengenannten angrenzenden Bereiche bei.

Im Schlepptau der unzulänglichen und intransparenten Planungen zum sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ ist offenkundig eine Bebauung im südlichen Anschlussbereich der Magdeburger Straße im Übergang zum Riebeckplatz vorgesehen, welche massiv den Bestand von ca. 36 Bäumen, u.a. bestehend aus Rosskastanie und Spitzahorn, sowie eines zur Wiese entwicklungsfähigen Grünfläche bedroht. Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, welche ökologisch und sozial positive Wirkungen von Gewässern sowie Gehölz- und Grünflächen und -standorten auf Umwelt, Natur und Wohlbefinden in urbanen Räumen ausgehen. Dazu sollen nun Planungen zu „Schwammstädten“ neue Wege der angemessenen Würdigung und des nachhaltigen Umganges mit Natur in urbanen Räumen aufzeigen. Dabei sind Bestandsschutz und umfassende Erweiterungen von Gewässerflächen sowie Gehölz- und Grünflächen dringend vonnöten. Nur scheinen solche und andere Aktivitäten in und am Halles Riebeckplatz dies kaum, unzureichend oder bzw. gar nicht im Blick zu haben.

https://www.umweltbundesamt.de/schwammstadt

https://baumbad.de/blogs/baumwissen/schwammstaedte?utm_source=google&utm_campaign=PMax&utm_medium=ad&utm_content=&utm_term=&hsa_acc=5972567292&hsa_cam=16516514111&hsa_grp=&hsa_ad=&hsa_src=x&hsa_tgt=&hsa_kw=&hsa_mt=&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwx4O4BhAnEiwA42SbVLRw3VVeparEpobPhIYissJdKtRDk5VwZfvmH6Sbkdyy0QN9MhiJjBoCXjEQAvD_BwE

https://www.klimawandelanpassung.at/newsletter/kwa-nl42/kwa-schwammstadtprinzip

Nunmehr berichtet u.a. die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 22.01.2026, Seite 16, dass eine Fällung von 71 Bäume erfolgte und 170 Ersatzpflanzungen stattgefunden haben.
Diese Vorgehensweise bringt erneut die umwelt- und naturfeindliche Herangehensweise von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zum Ausdruck.
Die angeführten 170 Ersatzpflanzungen können keinesfalls die Zerstörung von 71 mehr oder minder großen Bäumen „ersetzen“. Diese Desinformationskampagnen bestätigen die von fehlender Sach- und Fachkompetenz geprägte Umweltpolitik der Stadt Halle (Saale).
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. warnen nun schon seit Jahren vor diesem zerstörerischen Vorgehen für ein mit rund 200 Millionen Euro Baukosten beziffertes „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“, welches inhaltsleer auf Steuerkosten entstehen soll, neue Bodenflächen verbraucht und keine leerstehende Bausubstanz nutzt.
Fehlende Transparenz von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und Stadt Halle (Saale) sowie vollkommen unkritischer und gleichförmiger Medienberichterstattung, welche zudem bewusst und zielgerichtet andere Meinungen ausblendet, sind Treiber für derartige zerstörerische, verschwenderischer, fehlgeleiteter und intransparenter Planungs- und Baupolitik. Die Zerstörung von mindestens 71,00 Bäumen ist ein weiterer Beleg dafür.
Hinzu kommt, dass laut zahlreicher Medienberichten die Steuerzahler nunmehr Kosten für den Neubau dieses „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ von insgesamt 277 Millionen Euro übernehmen sollen.

https://www.zeit.de/news/2026-02/26/schaetzung-zukunftszentrum-wird-77-millionen-euro-teurer

https://table.media/berlin/news/zukunftszentrum-deutsche-einheit-bau-wird-deutlich-teurer

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/audio-zukunftszentrum-teurer100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/zukunftszentrum-teurer-kosten-104.html#:~:text=Statt%20wie%20angedacht%20208%20Millionen%20Euro%20k%C3%B6nnte,der%20Bundestag%20damit%20umgeht%2C%20ist%20noch%20unklar.

https://www.mz.de/newsletter/wirtschaft/explodierende-kosten-zukunftszentrum-in-halle-wird-teurer-4205691

https://www.berliner-zeitung.de/news/zukunftszentrum-deutsche-einheit-kosten-steigen-um-ein-drittel-li.10020863

https://www.presseportal.de/pm/47409/6223124

Auf Grund dessen fordern fortgesetzt Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein sofortiges Umdenken ein, welche eine nachhaltige Gestaltung und Entwicklung des Riebeckplatzes mit umfassendem Grün und öffentlichen Aufenthaltsbereichen beinhalten muss.
Ferner halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein Ende des Vorhabens „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ für dringend geboten, welches von Kosten sowie Fläche und Raum vollkommen überdimensioniert erscheint und keine demokratisch-transparent erarbeitete, fachlich-inhaltliche Konzeption vorzuweisen hat.

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft sind Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
So hat die Initiative „Pro Baum“ geplant, im Rahmen ihres 142. Treffens am 27.04.2026 das Thema Entwicklung Riebeckplatz in Halle (Saale) auf die Tagesordnung zu bringen.
Das vierte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am Montag, dem 27.04.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.04.2026

AHA führt Fahrradexkursion zu Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Rossel, der Mulde, der Nuthe und Saale durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 18.04.2026, eine ca. achtstündige Fahrradexkursion zu den Naturschutzgebieten „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und „Untere Mulde“ in die Elbaue zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale mit Aufenthalten an der Mündung der Mulde in die Elbe mit Erläuterungen zum Vorschlag der Einrichtung eines Naturerkenntnispfades „Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, im Saalberghau, im Steckby-Lödderitzer Forst, an der Hauptnuthe sowie an der Mündung der Saale in die Elbe durch.
Treffpunkt: Bahnhof Roßlau
Endpunkt: Bahnhof Calbe (Saale) – Ost
Dauer: ca. 8 Stunden
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001)). Darüber hinaus gehört das 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129)“. Ferner zählen diese Auengebiete zum 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-entdecken/unesco-welterbe/gartenreich-dessau-woerlitz

https://www.gartenreich.de/de/uebersicht/bedeutung

Die vielfältigen Bedeutungen und Schutzwürdigkeiten aufzuzeigen ist eine entscheidende Basis des Vorhabens zur Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe. Im Rahmen der Fahrradexkursion ist daher seitens des AHA vorgesehen die Vorstellungen zu Inhalt und Stand zu den umfassenden Planungen zur Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe einer interessierten Öffentlichkeit darzulegen und Möglichkeiten der Mitarbeit aufzuzeigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – appelliert hier mit Nachdruck an die amtierende Leitung und an den Vorstand der öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz endlich eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde umzusetzen.
Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte. Das Vorhaben soll dazu beitragen zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welche u.a. zum ca. 1.191,00 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129)“gehört.
Nach den Überlegungen des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.
Das hängt leider zurzeit an der unverständlichen Verweigerungshaltung der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.
Ebenso hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten erneut und verstärkt auf die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Waldentwicklung im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ hinzuweisen. Die vergangenen und gegenwärtig stattfindenden Abholzungen an Teilen der Exkursionsstrecke werden seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massiv kritisiert und als ungeeignet angesehen die Gehölzstruktur ökologisch vernünftig entwickeln zu lassen, was zudem zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte beiträgt. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durch diese flächendeckenden Abholzungen und damit verbundenen Folgeschäden die Arten- und Strukturvielfalt der Auenlandschaften an Elbe und Mulde bedroht, wozu die Auenwälder dazu gehören.
Der heutige, am 23.02.1991 gegründete, ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich für den Schutz, Erhalt und einer darauf aufbauenden Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften sowie der angrenzenden Gebiete und Landschaften ein. Dem dienen auch immer wieder durchgeführte Fahrradexkursionen durch die Auen von Elbe und Saale sowie der angrenzenden Agrarlandschaft von Calbe (Saale) Ost bis zur Einmündung der Saale in die Elbe.
Das Gebiet der Elbe-Saale-Aue im Raum der Städte Calbe (Saale) und Barby (Elbe) ist vom1.094,00 km langen Strom Elbe und dem insgesamt 413,00 km langen Fluss Saale sowie ihren Auenlandschaften mit Auenwäldern, Wiesen, Fließ- und Standgewässern sowie darin eingebetteten Agrarlandschaften und Kiesabbaubereichen geprägt. Zudem existieren umfassende Wohngebiete.

Darüber hinaus möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Roßlau vorstellen.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zur Fahrradexkursion und zu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau sowie zu Zielen und Inhalten einer AHA-Regionalgruppe Elbe-Mulde-Saale erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.04.2026

AHA führt Wanderexkursion durch den Salegaster Forst durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 18.04.2026, eine ca. fünfstündige Wanderexkursion durch den Salegaster Forst bis zum Schlangenberg bei Jeßnitz durch
Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Salegaster Chaussee, Wiesenweg zur Mittellache, Auewiesen bei Jeßnitz, Waldweg zur Wegekreuzung „Invalidendreieck“, Katzenbrücke, Wanderweg am Schlangengraben entlang bis zur Brücke am Schlangenberg bei Jeßnitz, Wanderweg am Schlangengraben entlang bis zur Einmündung des Schlangengrabens in das Spittelwasser bei Jeßnitz, Spittelwasserbrücke in Jeßnitz, Vor dem Halleschen Tor (Jeßnitz), Dessauer Straße (Jeßnitz), in Richtung alte Fuhne und weiter entlang der Fuhne zurück nach Wolfen

Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben.
Die Exkursion am Samstag, dem 18.04.2026, beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen, wo sie nach ca. fünf Stunden wieder endet.
Alle Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Weiterer Hinweis: Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss bis spätestens am 17.04.2026, 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631

Wer noch mehr zur Exkursion wissen möchte und Interesse an den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 56879631
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.04.2026

AHA hält besonderen Schutz des Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ in Halle (Saale) für dringend notwendig!

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Halles Berücksichtigung.
Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten.
Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Eingang gefunden.
Um an das Wirken des vor 43 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 24. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, findet am 29.05.2026 folgende Veranstaltung statt:

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale)
vom 29.05. bis zum 31.05.2026
43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“
durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Bekanntlich besteht die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des 11,6 ha großen Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

Das Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ befindet sich in enger Korrelation mit dem ca. 11,00 ha großen Naturschutzgebiet ”Forstwerder“, welche zusammen das ca. 23,00 ha große Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) bilden.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

Ferner korrelieren diese drei Schutzgebiete eng mit dem 15,20 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Amselgrund und Kreuzer Teiche“, dem 5,33 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Amtsgarten“ und dem 4,90 ha großem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge, welche eng im Grün- und Biotopverbund miteinander und dem Umfeld stehen.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_909-0_Amselgrund_und_Kreuzer_Teiche.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_920-0_GLB_Amtsgarten.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_908-0_Naturdenkmal_Klausberge.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die ebengenannten Schutzgebiete entweder vollständig bzw. teilweise zusammenfassen.
Insbesondere die Einbeziehung des geschützten Landschaftsbestandteils „Amselgrund und Kreuzer Teiche“ in das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) steht für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf der Tagesordnung.
Diese gesamten Natur- und Landschaftsbestandteile in und an der Saaleaue gehören zum 39.012,50 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“ bzw. zum 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale).

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das 11,6 ha große Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und somit ebenfalls das 23,00 ha große Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120).
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt !
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu zerstörerischen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 in der Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet sowie an dem Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten ! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120). Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Wie der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun Medienberichten entnehmen konnte, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher ökologischen und fachlichen Vernunft und Sachverstand in den kommenden Tagen mit der Schotterung des Weges im 11,6 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und im ca. 23,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat = FFH-Gebiet “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle “ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) zu beginnen. Dafür nahm man wohl rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material im NSG und FFH-Gebiet zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Auf Grund dessen forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der angedachten Durchführung dieser ökologisch katastrophalen Baumaßnahme, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Leider ignorierten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dieses Anliegen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert weiterhin den Rückbau der Asphaltierung der Wege auf der Peißnitzinsel, insbesondere am Südrand des Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“.
Seit Anfang August 2021 war zu beobachten, wie wieder Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale erfolgte. Dabei griff man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und vom 30.09.2021 forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen gewesen, dass bekanntlich die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit offensichtlicher Duldung bzw. Zustimmung durch das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg wieder verstärkt in Halle (Saale) das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttete, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern. Offensichtlich ist bei den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der zerstörerische Umgang mit Flüssen weiter Primat deren Handelns. Das alte Denken und Handeln ist deutlich weiter präsent, indem man nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Dabei bedrohen die Folgen der Baumaßnahmen auch das Saaleufer des 11,60 ha großen Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“. Das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund. Ferner dienen die Uferzonen der Saale zum Beispiel immer wieder als Brut- und Aufenthaltsplatz des Eisvogels. Die Massenabholzungen und Verschotterungen stören bzw. zerstörten jedoch diese Aufenthaltsräume und Brutplätze.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und vollständigen und sensiblen Rückbau der Uferschotterungen sowie das Ende jeglicher Abholzungen und Baumaßnahmen an den Ufern der Saale.
Zudem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend erforderlich, eine Veröffentlichung des von der Stadt Halle (Saale) in Auftrag gegebenen Gutachtens vorzunehmen, welches eine Einschätzung zu den Schäden an Natur und Landschaft durch die Steinschüttungen an der Saale enthalten soll.
Im Rahmen der Exkursion am 28.05.2025 ermittelten die anwesenden Mitglieder der Fachgruppe Mykologie des Naturschutzbund (NABU) – Regionalverbandes Halle/ Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem 13 Pilzarten, welche die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit nur noch weiter und verstärkt herausstellen.
Die vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut, dass eine Mitwirkung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung dieses bedeutsamen, schützenswerten und geschützten Natur- und Landschaftsraum verstärkt im Fokus des Tun und Handelns steht.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.04.2026

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