Bäume pflanzen am Karfreitag!

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum siebzehnten Mal auch am Karfreitag, dem 03.04.2026, aufrufen, um Bäume u.a. auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion möchten Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, auf der Rabeninsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“, Unterberg und Kapellengasse, am Rossplatz sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Gehölzbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht.
In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von Geräten und Werkzeugen – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Darüber hinaus bitten die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darum, Geräte und Werkzeuge -wie zum Beispiel Spaten, Schippen, Eimer zum Gießen sowie Baumscheren- mitzubringen. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.03.2026

AHA führt Exkursion in die „Fasanerie“ östlich von Merseburg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 28.03.2026, eine ca. vierstündige Exkursion zur „Fasanerie“ östlich von Merseburg durch.
Route: Durch das Stadtzentrum entlang des ehemaligen Geiselverlaufes über die Neumarktbrücke gelangen wir in das Landschaftsschutzgebiet „Venetien“ entlang der Alten Saale zur „Fasanerie“. Gemäß der Jahreszeit ist mit üppiger Frühjahrsvegetation zu rechnen.
Ende ist in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM), wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können. In dem Zusammenhang kann man Pflanzen an Hand der Bilder und Fachliteratur bestimmen und eventuell Wasserproben untersuchen. Auch Tee, Kaffee und eine kleine Stärkung werden geboten.
In der ca. 10,00 ha großen Fasanerie möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches erläutern, um auch eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen.

Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Exkursion darzulegen, dass der Restauenwald die Fasanerie in der Saaleaue zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“, zum ca. 548,00 ha großen und in den linienhaften Teilen ca. 9,00 km langem Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie “Elster-Luppe-Aue“ (EU-Code: DE 4638-302, Landescode: FFH0143) und zum ca. 4.762,00 ha Europäischen Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021) gehört sowie ein Gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34_56.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elster-luppe-aue-.html?page=1&keyword=

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html?page=1&keyword=

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eigene konzeptionelle Überlegungen zu Schutz und Entwicklung der Auenlandschaften der Saale im Bereich der Fasanerie darlegen sowie für eine diesbezügliche ehrenamtliche Mitwirkung in der Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ und in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt.Bärtl“ werben.
Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Merseburg
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zu der Exkursion sowie Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung in der Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ und in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.03.2026

Stellungnahme zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Zusammen mit Bulgarien liegt besorgniserregend der Erdüberlastungstag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2026 nunmehr am 10.05.2026

https://overshoot.footprintnetwork.org/newsroom/country-overshoot-days

https://overshoot.footprintnetwork.org/content/uploads/2025/12/GFN-Country-Overshoot-Day-2026_Smallest.jpg

Zu einem vernünftigen und zukunftsfähigen Umgang mit unserer Erde gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auenlandschaften von Oder, Spree und Dahme sowie ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Lebens- und Wohnraum sowie Naherholung und Tourismus. Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Dazu gehört auch die Spree, welche gesamt eine Länge von 382,00/403,00 km und ein Gesamteinzugsgebiet von 10.110,00 km² aufweist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das Landes für Umwelt des Landes Brandenburg weist mit Datum vom 04.05.2015 folgende Eckdaten auf, Zitat:

Steckbrief:
Quellgebiet: liegt im Oberlausitzer Bergland bei Neugersdorf (Sachsen), mündet in die Havel in Berlin-Spandau
Länge: 382 km gesamt, davon in Brandenburg 218 km
Einzugsgebiet: 10.100 km2 (gesamt), davon in Brandenburg 7.155 km²
Gewässertyp:
Gewässer I. Ordnung (teilw. schiffbares Landesgewässer, im Berliner Raum Bundeswasserstraße)
Die Spree hat im Land Brandenburg für die Schifffahrt eine mittlere, für die Trinkwassergewinnung und die landwirtschaftliche Bewässerung eine hohe Bedeutung. Hoch ist auch ihr Wert für Freizeit und Erholung (sehr hoch im Spreewald) sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Die Belastung durch kommunale Abwässer ist mäßig, durch industrielle Abwässer gering. Kaum Energiegewinnung durch Wasserkraft.

Gewässergüte:
Landesgrenze bis Oberspreewald Güteklasse II-III (kritisch belastet)
Oberspreewald bis Berlin Güteklasse II (mäßig belastet)

Die Spree verbindet das Oberlausitzer Bergland über das Berliner Flussseengebiet mit dem Elbe-Havel-System. Obwohl vor allem der Spreeoberlauf durch den seit mehr als 100 Jahre betriebenen Braunkohleabbau stark geprägt worden ist, besteht im gesamten Gebiet der Spree eine hohe Konzentration und enge räumliche Verflechtung naturnaher Biotope. Diese dienen einer Vielzahl stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten als Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- oder Rasthabitat. Als Beispiele seien Fischadler, Weißstorch, Bekassine, Döbel, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Rotbauchunke genannt.
Unterhalb der Stadt Cottbus speist die Spree eine europaweit einmalige Niederungs- und Auenlandschaft – den Spreewald. Das auch als Venedig der Sorben bezeichnete Gebiet wird von ca. 1.300 Kilometern Wasserläufe durchzogen, die sich zu einem Labyrinth mit über 300 Gewässern verzweigen. Aufgrund seines Strukturreichtums besitzt der Spreewald eine hohe Bedeutung für verschiedene Lebensgemeinschaften, beispielsweise die stabilen Populationen der hochgradig gefährdeten Fischotter und Schwarzstörche. Auch die Randgebiete verfügen über ökologisch wertvolle Refugien. Erwähnenswert sind hier die Wasservogelrast- und Wasservogelbrutplätze an den Peitzer Teichen, ebenso wie die naturnahen Verlandungsbereiche und seltenen Wasserpflanzengesellschaften des Neuendorfer Sees, der von der Spree durchflossen wird.
Der Spreewald wurde 1990 zum UNESCO-Biosphärenreservat erklärt und bildet einen wichtigen Bestandteil des landesweiten Netzes von Großschutzgebieten.
Von allen großen brandenburgischen Flüssen hat die Spree die beste Wasserqualität. Drei Viertel des gesamten Flusslaufs sind mäßig belastet, nur im Spremberger und Cottbuser Raum führen kommunale und industrielle Abwassereinleitungen zu einer schlechteren Einstufung.
Mit der Schaffung eines Talsperrensystems im oberen und mittleren Spreebereich (1958 bis 1972) wurden für das gesamte Einzugsgebiet gute Voraussetzungen zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserschäden geschaffen. Diese Wasserspeicher liegen mit Ausnahme der Talsperre Spremberg im Bundesland Sachsen.
Im Zuge der Sanierung der Tagebau-Restlöcher im Lausitzer Braunkohlenrevier wird derzeit mit Brandenburger Unterstützung das Speichersystem Lohsa II/ Bärwalde in Sachsen errichtet. Ab dem Jahr 2005 soll so insbesondere in Trockenzeiten zusätzliches Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung für Brandenburg und Berlin sowie zum ökologischen Erhalt des Spreewaldes zur Verfügung stehen.“, Zitat Ende

https://web.archive.org/web/20160317021554/http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.327431.de

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ein besonders schutzwürdiger und geschützter Abschnitt der Spree – neben dem Spreewald – befindet sich im Grenzraum zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, wozu ebenfalls die Gebiete der Stadt Fürstenwalde (Spree) sowie der zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl und zum Amt Odervorland gehörende Gemeinde Berkenbrück zählen.
Alles Gemeinden, welche eng mit dem Landschafts- und Naturraum Spree verbunden sind. Der Schutz dieses Landschafts- und Naturraumes drückt sich in folgenden Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“
    Größe laut Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“, 2.1 Allgemeine Beschreibung, Zitat:
    Der vorliegende Managementplan behandelt den Abschnitt der Spree ab Fürstenwalde bis zum Dämeritzsee an der Stadtgrenze zu Berlin. Innerhalb dieses Abschnitts liegen zwei Teile des FFH-Gebietes „Spree“ (Teil Fürstenwalde bis Berlin), zwischen denen das FFH-Gebiet „Müggelspreeniederung“ mit einer Größe von 630 ha verläuft (siehe auch Karte 1). Das FFH-Gebiet „Spree“ hat eine Gesamtgröße von etwa 2324 ha und zieht sich von Cottbus durch die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oder-Spree“, Zitat Ende

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mueggelspreeniederung/#

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651-Kurzfassung.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/ffh-559-651-k1a-uebersicht.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/spree

  • Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 24.023,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

  • Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ Größe: rund 1.343,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_spreetal#1

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%202.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%203.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%201.pdf

https://mluk.brandenburg.de/n/nsg-spreetal/Uebersichtskarte-NSG-Spreetal.pdf

Daraus leitet sich eine sehr große Verantwortung u.a. für das Land Brandenburg, den Landkreis Landkreis Oder-Spree, die in bzw. an den Schutzgebieten gelegenen Gemeinden und Ortschaften sowie für die hier lebenden und arbeitenden Menschen ab.

Laut Unterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree umfasst die geplante gewerbliche Baufläche 54,00 ha und die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl geben eine geplante Baufläche im Umfang von 185,00 ha an. Angesichts der Tatsache, dass es um eine mehr oder minder gemeinsame gewerbliche Bebauung gehen soll, ist von einer drohenden Verbauung von einer Gesamtfläche von mindestens 239,00 ha auszugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht perspektivisch die Flächenangaben in der „Machbarkeitsstudie GIV Fürstenwalde Ost/Langewahl“ unter Punkt „1.3 Untersuchungsgebiet“ auf Seite 2 als realistischer an. Hier sind folgende Flächenangaben vermerkt:

Stadt Fürstenwalde (Spree): 66,60 ha (16,00 %)
Zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl: 351,00 ha (84,00 %)
Gesamtfläche: ca. 417,60 ha (100,00 %)
Laut „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seite 30 sind folgende massive Eingriffe geplant, Zitat:
„Durch die FNP-Änderung werden etwa 56,7 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seiten 29/30 enthält folgende Angaben zur angedachten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaften, Zitat:
„Durch die FNP-Änderung werden etwa 196 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Dabei gilt es zu beachten, dass Wälder als sehr wichtiger Bestandteil von intakter und lebendiger Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde bildet. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Waldfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/wald-14934

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/alles-ueber-den-wald.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36065

Um Wälder zu erhalten und naturnah entwickeln lassen zu können, bedarf es einer sukzessiven Entwicklung, um stabile, standortgerechte Waldgebiete entwickeln lassen zu können. Sie dienen so als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Die geplanten Baumaßnahmen sind zudem mit einer drohenden Verstärkung der Verkehrsentwicklung verbunden, welche Umwelt, Natur und Landschaften, aber konkret auch verstärkt Wälder und Auen bedrohen können.

Unter Punkt „7.3 Verkehr“, Seite 25 gehen die „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“ folgendermaßen ein, Zitat:

Der Änderungsbereich ist straßenseitig gut angebunden. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist das Gebiet dagegen derzeit kaum zu erreichen. Für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbestandortes muss die verkehrliche Erschließung für alle Verkehrsarten ertüchtigt und die regionale Einbindung ausgebaut werden. Grundlage hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung sein müssen, die herausarbeitet, mit welchem planinduzierten Verkehr zu rechnen ist, wie sich dieser auf die Tageszeiten verteilt und in welche Richtungen bzw. aus welchen Richtungen er zu- oder abfließt.“, Zitat Ende

Der „Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt 7.3 Verkehr, Seite 25 beinhaltet den gleichen Wortlaut.
Dabei weisen Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz umfassend auf die zerstörerischen Wirkungen derartiger Zerschneidungen hin.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#die-wichtigsten-fakten

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

Ferner besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Straßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Daher fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Spree, ihrer Auen sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume. Dazu ist es jedoch notwendig alle Pläne für jegliche Verbauungen aller Art unwiderruflich zu stoppen.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform und ist dafür über folgende zentrale Anschrift erreichbar:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2026

AHA fordert umfassenden Schutz von Umwelt, Landschaften und Natur von Querne und Weida!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Am Samstag, dem 15.03.2026, führte unter dem Gesichtspunkt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion entlang von Querne und Weida ab der Stadt Querfurt sowie durch die Ortschaften Obhausen, Kuckenburg, Esperstedt, Schraplau und Stedten bis Röblingen am See durch.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer große Teile der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu zählt auch das ca. 567,00 km² große Einzugsgebiet der ca. 10,90 km langen Salza, was zusammen mit den Fließgewässern Böse Sieben, Laweke, Würdebach, Mittelgraben, Querne/Weida und Südlicher Ringkanal sowie ihren jeweiligen Nebengewässern eine Fließgewässerlänge von 75,00 km ergibt.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/lsa/lwg.htm&such=umwelt

Zu dem Gesamtraum gehört ebenfalls die Querne, welche ab Zusammenfluss mit dem Weidenbach in Obhausen den Namen Weida trägt und mit einer Gesamtlänge „von oh Querfurt (Einmündung Leimbacher Graben) bis Abzweig Südlicher Ringkanal (Nullschleuse)“ von mindestens 49,00 km ausgewiesen ist.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

Andere Angaben sprechen von ca. 37,4 km Länge der Querne und zuzüglich ca. 11,6 km Weida.

Im Gewässerbericht 2005 – 2008 des Landesberichtes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Seiten 469 bis 472 fallen die Bewertungen für Querne-Weida/Querne sehr besorgniserregend aus.
Während für Querne-Weida eine Gesamtbewertung Chemischer Zustand mit „nicht gut“ angegeben ist, fällt die entsprechende Bewertung für die Querne mit „gut“ besser aus. Die Gesamtbewertung Öko-Potential ist dagegen durchgehend mit „schlecht“ bewertet.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

Das vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebene und von Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH erstellte „Gewässerentwicklungskonzept Luppe und Salza Vertrags-Nr. 2021 / 021 Teilbericht Salza vom November 2022 weist keine besseren Ergebnisse aus.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier daher massiven Handlungsbedarf, wozu die Wiederentwicklung naturnaher Strukturen – wie oberhalb von Querfurt-Lodersleben -, die Umstellung der Agrarnutzung zu nachhaltigen Bewirtschaftungsformen mit größerer Vielfalt an Anbaukulturen und verbesserter Fruchtfolge, Schutz, Erhalt und Ausweitung von Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10,00 m ab oberen Gewässerufer sowie das Ende aller ungeklärten bzw. unbehandelten Abwässer- Regen- und Schmutzwässer gehören müssen.
Während sich im Oberlauf im Ziegelrodaer Forst, bei Querfurt-Lodersleben eingebettet in einen arten- und strukturreichen Auenwald die Querne mäandrierend naturnaher bis naturnah darstellt, ist Verlauf bereits oberhalb, aber erst Recht unterhalb des Schlossparkes Lodersleben von zunehmender Begradigung sowie Ufer- und Sohlbefestigungen geprägt.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das ein sehr besorgniserregender Zustand.
Neben der fachlichen Verantwortung, besteht mit der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ ein rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2 und 4 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen.
Beispielsweise der von Europäischer Union und Land Sachsen-Anhalt geförderte „Ersatzneubau der Ufermauer in der Straße des Friedens im OT Lodersleben“ könnte hier eine Möglichkeit für einen verbesserten Umgang mit der Querne im Ortsgebiet darstellen, aber die öffentlich zugänglichen Schriftgüter zu dem bereits begonnen Bauvorhaben, lassen das leider nicht erkennen.

https://www.querfurt.de/seite/383488/gef%C3%B6rderte-projekte.html

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/7d9b6c2c4a9f985e6e68ebff82c9ab3f61782/Stuetzmauer_Lodersleben.pdf

https://www.querfurt.de/news/1/917319/nachrichten/2.-bauabschnitt-in-der-stra%C3%9Fe-des-friedens-in-lodersleben-startet-ab-13.-m%C3%A4rz.html

Ähnliches gilt für den Umgang mit Hochwasser. Dazu gibt es u.a. eine „Verordnung des Landesverwaltungsamtes zur Anpassung der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Querne vom Zusammenfluss mit dem Weidenbach (km 0+000) bis Lodersleben (km 10+037)“ vom 06.09.2019, aber die Überprüfung der Möglichkeiten der Freiräumung von Bodenversiegelungen im Einzugsgebiet von Querne und Weida insbesondere in den Siedlungsgebieten ist nicht erkennbar.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/404/ueberschwemmungsgebiete/verordnungen/verordnung_querne.pdf

Stattdessen setzte das Land Sachsen-Anhalt wieder einmal auf massive bauliche Eingriffe in die Aue der Querne. Mit der Errichtung der Hochwasserrückhaltebecken Querfurt setzte das Land Sachsen-Anhalt wieder voll und ganz auf ein technisches Bauwerk, was umfassend die Aue der Querne zerschneidet und dabei das Landschafts- und Stadtbild von Querfurt stört und zudem als Hindernis für den Zufluss von Kalt- und Frischluft fungiert. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt gibt zu dem Schandbau folgende Angaben an, Zitat:
Das Hochwasserrückhaltebecken Querfurt ist eine kleine Hochwasserschutzanlage. Sie ist vollständig fertiggestellt und dem Bedarf vor Ort angepasst. Die Bauzeit betrug 28 Monate. Insgesamt wurden 4,02 Mio € investiert.
Das sogenannte Absperr- oder Durchlassbauwerk hat eine Kronenlänge von 140 Metern. Es ist rund 60 Meter breit und 7 Meter hoch. Das Rückhaltevolumen beziffern die Baupläne mit 385 000 Kubikmeter. Im schlimmsten Fall wird der kurzzeitig entstehende Stausee auf eine Länge von maximal 1,7 Kilometern anwachsen.“, Zitat Ende

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-querfurt/

https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/informationen-fuer-interessierte/erfolgsprojekte/erfolgsprojekte-eler/hochwasserrueckhaltebecken-querfurt

Stattdessen gilt es verstärkt Gewässerschutzstreifen mit Mindestmaßen im Umfang von jeweils 10,00 m sichern sowie Möglichkeiten des Rückbaus von Versiegelungen und Verbauungen im Hochwassereinzugsgebiet von Querne und Weida sowie ihren Nebengewässern zu prüfen und ggf. umzusetzen. Ferner ist die Mäandrierung des Gewässers durch Störsteine und -hölzer zu befördern. Eine arten- und strukturreiche Wald- und Agrarlandschaft gekoppelt mit humosen, unbefestigten Bodenstrukturen befördert zudem die Wasserrückhaltung in der Fläche.
Grundsätzlich sei vermerkt, dass Hochwasser in einer intakten Aue notwendig ist und erst der Mensch sie zur Katastrophe gemacht hat.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte u.a. im Rahmen von Presseerklärungen vom 12.10.2010, 20.04.2013, 13.11.2016 und 01.06.2025 immer wieder auf diese Fakten und Notwendigkeiten hingewiesen.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=Querne

Leider bestätigen Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt das sie derartige Hinweise ignorieren und vollkommen unbeeindruckt ihre Vorhaben umsetzen.
Das so ein Verhalten nichts mit echter Demokratie sowie mit einem sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften zu tun hat, lässt diese Einrichtungen vollkommen unberührt.

Dabei bietet die Querne mit ihrer Ausgangsbasis im ca. 8.200,00 ha großen Ziegelrodaer Forst und ihrem dortigen naturnaheren bis naturnahen Bestand eine überaus positive Beispielsituation, welche die Grundlage für den Schutz und die Entwicklung des Gesamtverlaufes von Querne und Weida bieten kann.
Eingebettet in das ca. 2.318,00 ha große FFH-Gebiet “Ziegelrodaer Bundsandsteinplateau“ (EU-Code: DE 4634-302, Landescode: FFH0136) und das 31.452,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ sind zudem gute und berechtigte Schutzbedingungen im Quellgebiet und Oberlauf gegeben.

https://www.natura2000-lsa.de/entdecken/ausflugsziele/ffh-gebiet-ziegelrodaer-buntsandsteinplateau.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/ziegelrodaer-buntsandsteinplateau-.html

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg40-lsg55

Vor dem Start der Fahrradexkursion in Querfurt-Lodersleben an der Ecke Allstedter Straße und Parkstraße fiel die starke Lärmbelastung aus Richtung des Flugplatzes auf, welche offenbar von mutmaßlichen Autorennen ausgehen.

https://www.allstedt-flugplatz.de

Auf Nachfrage berichteten Anwohnende, dass diese Lärmbelastungen jeden Tag auftreten. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind derartige Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften weder für die hier lebenden Menschen, noch für das Gesamtgebiet als Lebens- und Rückzugsraum aller sehr vielfältigen Fauna, Flora und Funga akzeptabel. Hier bedarf es entsprechender Änderungen.
Die Querne zeigt sich zum Beispiel in Tal und Aue zwischen Lindenberg, Eichberg und Lautersburg sehr naturnah mit mehr oder minder stark ausgeprägten Mäandern. Zu dem Zeitpunkt blühten Frühjahrsblüher wie Märzenbecher und beginnend Leberblümchen. Eingebettet in das ca. 2.318,00 ha große FFH-Gebiet “Ziegelrodaer Bundsandsteinplateau“ (EU-Code: DE 4634-302, Landescode: FFH0136) und das 31.452,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ sind zudem gute und berechtigte Schutzbedingungen im Quellgebiet und Oberlauf gegeben.

https://www.natura2000-lsa.de/entdecken/ausflugsziele/ffh-gebiet-ziegelrodaer-buntsandsteinplateau.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/ziegelrodaer-buntsandsteinplateau-.html

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg40-lsg55

Jedoch haben in den Schutzgebieten bis in die direkte Aue der Querne hinein massive Abholzungen stattgefunden. Neben dem umfassenden Gehölzverlusten, waren die starken Folgen der Beräumung mit schwerer Räumtechnik zu erkennen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind jegliche forstliche Eingriffe zu unterlassen, um eine naturnahe Entwicklung des schützenswerten, geschützten, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturgebietes unterbleiben.
Im Bereich der Einmündung des Kriebuschbaches in die Querne besteht in der Aue der Querne im Raum bis Sudel und L 219 ein umfassendes Feuchtgebiet mit Schilf und Weicholzauengehälzen sowie Teichen und temporären Überflutungsflächen – in nachfolgender Karte rot umrandet. In westlicher Richtung bestehen auf dem Acker eingezäunte Gehölzanpflanzungen.
Von der L 219 ist ein Schild „Naturdenkmal“ zu erkennen, was richtigerweise einen Schutzstatus erkennen lässt. Bisherige Recherchen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben leider zu keinen Angaben und Erläuterungen zu dem Naturdenkmal geführt.
Nichtsdestotrotz empfiehlt sich eine räumliche Mindestausweitung des Schutz- und Entwicklungsraumes in Richtung Südosten zum Mündungsgebiet Kriebuschbaches in die Querne – in nachfolgender Karte blau umrandet – sowie in westlicher Richtung bis an die Ortslage Lodersleben heran – in nachfolgender Karte gelb umrandet – an.
Das dient nicht nur der Stabilisierung, Aufwertung und Ausweitung des bisherigen schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes, sondern führt zur weiteren Aufwertung der Auen von Querne und Kriebuschbach durch naturnahe und sukzessive Entwicklungen und verbessert das Wasserrückhaltevermögen.

Im Stadtgebiet von Querfurt im Bereich des Thalgartens nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion die nunmehr wieder wassergefüllte Wasserfläche des Ententeiches in Augenschein, welche sich als Bestandteil der Querneaue in den Randbereichen für eine naturnahe Fläche bestehend aus Gehölzen, Stauden, Wiesen und Feuchtstandorten anbietet. Eine sukzessive Entwicklung gekoppelt mit partiellen und unregelmäßigen Mahden der Wiesen- und Staudenflächen ermöglicht eine Rückgabe einer Retentionsraum, Weiterentwicklung eines Rückzugs- und Lebensraum von Fauna, Flora und Funga sowie trägt zur Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes bei.

Dazu erscheint es notwendig zu sein eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen sowie zum Beispiel Bodenversiegelungen zu entfernen.

Im engeren Stadtgebiet von Querfurt bis zur Verbandsgemeinde Weida-Land gehörenden Gemeinde Obhausen zeichnet sich die Querne durch massive Begradigung und streckenweiser Sohlbefestigung aus.
Dabei existieren im Abschnitt zwischen Roßplatz und Obhäuser Weg sowie zwischen Obhäuser Weg und Obhäuser Weg zwei Auenwaldreste, welche mehr oder minder deutlich mäandrierende Altverläufe der Querne beinhalten. Noch deutlicher erkennbar ist das im Querneabschnitt zwischen Grenze Querfurt/Obhausen und dem Bereich Pestalozzistraße in Obhausen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es hier wissenschaftlich fundierte Untersuchungen vorzunehmen, um hier Möglichkeiten des Wiederanschlusses an die Querne zu prüfen. Dies kann beispielsweise in Form von Praktikums- bzw. Diplomarbeiten von Studierenden erfolgen. Als Partner kämen u.a. dafür die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Merseburg und die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Frage.
In dem Zusammenhang gilt es dringend und unverzüglich die Umwandlung eines vermutlich einstigen früheren Trafohauses am Südostrand des Obhäuser Weges im Abschnitt zwischen Bahnübergang und Brücke B 180 zu einem Unterschlupf für zahlreiche Tierarten – zum Beispiel für verschiedene Säugetier-, Vogel-, Insekten- und Spinnenarten – zu prüfen.
Zudem bietet sich Wiederherstellung einer Obstbaumallee zwischen Bahnübergang und Ex-Trafohaus an. Nach eigenen Messungen käme dafür eine Streckenlänge im Umfang von ca. 217,01 m in Frage. Das ergibt die Möglichkeit folgende Anzahl von Obstbäumen zu pflanzen: 217,01 m Lange : 10,00 m Pflanzabstand = ca. 21,70, abgerundet 21,00 Obstbäume auf 217,01 m Länge. Als Obstbaumarten kommen neben Sorten von Apfel, Birne, Süßkirsche und Pflaume, Wal- und Schwarznuß in Frage.
Beide Maßnahmen empfiehlt es sich im Zusammenhang zu sehen und in Kombination von ehrenamtlichen Engagement und professionellen bau- und naturschutzfachlichen Umbau des Ex-Trafohauses umsetzen. Die spätere Gesamtbetreuung ließe sich im Rahmen von unterstützendem und begleitendem ehrenamtlichen Engagement der Bevölkerung ermöglichen, was aber nicht die Entbindung von Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen verschiedener Ebenen bedeuten darf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

In Obhausen entsteht aus der Querne mit Zusammenfluss mit dem Weidebach die Weida, welche nach ca. 11,60 km in den Mittelgraben im früheren Salzigen See einmündet.
Am Zusammenfluss von Weidenbach und Querne am Waidawinkel ist deutlich zu erkennen, dass die Sohle des Weidenbaches mit Betongittersteinen verbaut ist.
Hier bedarf es schnellstmöglicher Veränderungen, um dem Weidenbach mehr Naturnähe zurückzugeben.
Das entspricht auch der pflichtgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ansonsten bietet der weitläufige Freiraum im Gemeindegebiet von Obhausen der Weida einen umfassenden Entwicklungs- und Schutzraum mit umfassenden Retentionsflächen, welche es nicht zur schützen und zu erhalten gilt, sondern die Erweiterung der Möglichkeiten naturnaherer Entwicklung fester Bestandteil der Gemeindeentwicklung sein soll. Dazu zählt nicht nur kein Neuverbau der Weidaaue, sondern auch die Rückgabe von Auen durch Entfernung von Bodenversiegelungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen zu sehen sind.
Einen besonderen Landschafts- und Naturraum bietet der Kuckenburger Hagen mit seinen Gehölz-, Stauden- und Wiesenflächen, Streuobstbereichen sowie der Aue der Weida.
Das ca. 72,00 ha große Naturschutzgebiet „Kuckenburger Hagen“ ist von der Fläche her praktisch identisch mit dem ca. 71,00 ha großem FFH-Gebiet “Kuckenburger Hagen“ (EU-Code: DE 4535-302, Landescode: FFH0140).

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuckenburger-hagen

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/kuckenburger-hagen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/kuckenburger_hagenvo.pdf

Daraus leitet sich ein massives Schutzbedürfnis und Schutzerfordernis ab, was störende bzw. zerstörerische Eingriffe ausschließen muss. Lediglich dringend notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen für die eingebetteten Streuobst- und Wiesenbestände dürfen als Eingriffe stattfinden.
Jedoch die Weidatalbrücke für die Bundesautobahn 38 mit folgenden Technischen Daten:

  • Länge: 453 m
  • Breite: 29,50 m
  • Fläche: 13.364 m2
  • Bauhöhe Überbau: 3,50 m – 9 m
  • max. Höhe über Tal: 43 m

stellt einen massiven Eingriff in den Umwelt, Natur und Landschaft dar, beeinträchtigt das Landschaftsbild, trägt zur Verlärmung sowie Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm bei.

https://www.autobahn-online.de/deges/03/a38.html

https://www.bechertundpartner.de/home/projekte/details/project/talbruecke-ueber-die-weida-bab-a-38

In dem Blickwinkel betrachtet stellen der Verbau und die Versiegelung von Wegen – so zum Beispiel zwischen Kuckenhagen und Esperstedt – einen vielfältigen und umfassenden Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft dar. Sie befördern u.a. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und damit verbunden Folgen in Sachen Umweltbelastungen, Minderung der Erholungsqualität und Erhöhung der Unfallgefahren. Diese massiven Barrieren bilden zudem kaum überwindbare Hürden und Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. So enden sie auf den betonierten bzw. asphaltierten Flächen unter Rädern von Fahrzeugen aller Art, durch Hitze sowie auf Grund fehlender Tarnung und Versteckmöglichkeiten als Beute von Fraßfeinden. Somit sind neue Barrieren entstanden, welche sich negativ auf die jeweilige Bestandentwicklungen auswirken.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Im Gemeinderaum Seegebiet Mansfelder-Land – Stedten – am Verbindungsweg zwischen Obhausen-Esperstedt Mühlenstraße und Schraplau Herrenweg waren am Weidahang massive Abholzungen festzustellen, welche u.a. Reste von Streuobstwiesen hervorbrachten. Ein an einer Süßkirsche befestigter A 4-Zettel führt dazu u.a. aus, Zitat: „ELER – HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE LÄNDLICHEN GEBIETE…VORHABEN: Gehölzentnahme und Nachpflege sowie Beweidung auf dem Weidahang bei Schraplau. – Projektfläche: Weidahang Schraplau (Landkreis Mansfeld-Südharz 4.08 ha) – ZEITRAUM: 01. Januar 2026 – 31. März 2029“, Zitat Ende
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich die Wiederherstellung von Trocken- und Halbtrockenrasen sowie von Streuobstwiesen zu begrüßen, jedoch gilt es auch teilweise den sukzessiven und standortgerechten Gehölzaufwuchs zu bewahren. So besteht die Möglichkeit der Entwicklung von schützenswerten Natur- und Landschaftsräumen mit einer höheren Arten- und Strukturvielfalt sowie die Einschränkung von möglichen Erosionen durch Wind und Wasser in Folge von Starkniederschlägen.
Daher bedürfen derartige Vorhaben im Vorfeld einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ob es diese gibt, lässt sich aus den momentan vorliegenden Erkenntnissen nicht ableiten.

In Schraplau hat eine sogenannte Umsetzung einer Konzeption der Hochwasserschutzkonzeption ´AB HWS OL Schraplau`“, Fertigstellung im Dezember 2024 zu umfassenden Verschotterungen im Verlauf der Weida geführt. Hier gilt es stattdessen auf naturnahere Entwicklungen orientieren, was eher dem Anliegen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik entspricht.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Gleiches ist im Gemeindegebiet von Seegebiet Mansfelder Land – Röblingen am See zu sehen. Westlich des Verbindungsweges zwischen Stedten-Lindenstraße und Röblingen am See – Waidaweg verläuft die Weida durch einen betonierten Abschnitt mit Wasserfall. Der naturferne Verlauf verhindert eine naturnahere Entwicklung der Weida. Ferner stellt der Wasserfall eine unüberwindbare Barriere für Wanderbewegungen von Tieren gewässeraufwärts dar.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine Entnahme der Betonbefestigungen und der Schwelle im Sohlbereich der Weida vorzunehmen, um so eine naturnahe Entwicklung der Weida zu ermöglichen und die Durchlässigkeit des Fließgewässers wieder herzustellen.

Mit der Einmündung der Weida in den in den Mittelgraben im früheren Salzigen See stellt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Frage zum Schutz, zum Erhalt und nicht zuletzt zur Entwicklung des Gebietes.
Nach fortgesetzter Auffassung hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten wissenschaftlich fundierte konzeptionelle Vorstellungen für die Fläche des früheren Salzigen Sees zu erarbeiten. Darin gilt es die Fragen einer möglichen Flutung, die Einbindung von Weida und Zellgrundbach, des Abflusses zur Salza, die Einbindung von Kerner See und Bindersee sowie nicht zuletzt die mit Düngestoffen und Pestiziden belasteten Böden im intensiv landwirtschaftlich genutzten Grund des einstigen Sees und der verkehrstechnischen Lösungen des Verlaufs der B 80 und der Verbindungsstraße zwischen Aseleben und Röblingen am See zu untersuchen. Bei den häufigen Durchquerungen des Gebietes des ca. 875 ha umfassenden Gebietes des Salzigen Sees, wozu auch das ca. 448,00 ha große Naturschutzgebiet „Salziger See“ sowie das ca. 520,00 ha große FFH-Gebiet “Salziger See nördlich Röblingen am See“ (EU-Code: DE 4536-302, Landescode: FFH0165) und ca. 649,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Salziger See und Salzatal“ (EU-Code: DE 4536-401, Landescode: SPA0020) gehören, stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder fest, dass sich ein großer Teil des früheren Seengebietes, besonders im Bereich des Mittelgrabens, zu einem sehr arten- und strukturreichen Feuchtgebiet als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten entwickelt haben. Jedoch beeinträchtigen große Flächen mit intensiver Landwirtschaft die flächendeckende Ausweitung der Schutzwürdigkeit. Dabei zeugen insbesondere der Mündungsbereich der stark begradigten, aber potentiell sehr entwicklungsfähigen Weida in den Mittelgraben mit seinen ausgeprägten Feuchtgebieten, der gut ausgeprägten Weichholzaue bestehend u.a. aus Silberweide sowie nitrophilen Hochstaudenflächen, wie eine potentielle Entwicklung des Seengebietes aussehen kann. Ergänzung erhält die Entwicklungsvielfalt in dem Seengebiet im Bereich der L 176 – Große Seestraße zwischen Röblingen am See und Aseleben.

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/33070/file/trost_rauchhaus_2000_naturraum.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/salziger-see

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-noerdlich-roeblingen-am-see-.html

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/suesser-und-salziger-see

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-und-salzatal-.html

In der Gesamtschau der Fahrradexkursion am 14.03.2026 ergibt sich eine dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche insbesondere Schwerpunkte enthalten muss:

► Flächendeckende Auswertung bestehender und neue Erfassungen von Fauna, Flora und Funga
► Einschätzung und Bewertung der Schutzwürdigkeit einzelner Bestandteile sowie das gesamten Natur und Landschaftsraumes von Querne/Weida, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile im Korridor zwischen Ziegelrodaer Forst und Salzigem See
► Einschätzung und Bewertung des Grün- und Biotopverbundes dieses gesamten Landschafts- und Naturraumes.
► Einbettung der Nutzung als Orte für Wohnen, Leben, Erholung, Tourismus und Verkehr für die in dem Raum lebenden und arbeitenden Menschen und ihrer Gäste.
► Einschätzung und Bewertung der Nutzung der Agrar- und Waldflächen sowie für die Gewinnung von Rohstoffen und Industrie
► Prüfung der Einrichtung neuer und Erweiterung bestehender Schutzgebiete mit Erstellung von entsprechenden Satzungen bzw. Verordnungen.
► Prüfung der Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Querne/Weida“ mit Vorschlägen zu Raum und Verordnung

Diese wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss sich dreiteilig aus einen Erfassungs-, Auswertungs- und Vorschlagsteilen zusammensetzen, um eine fundierte Beratungs- und Beschlussvorlage zu erhalten.
Ein Einbindung und Nutzung vorhandener, geplanter oder in Arbeit befindlicher wissenschaftlicher Arbeiten bietet sich hier geradezu an.

https://geooeko.geo.uni-halle.de/landschaftslabor-salza

Als Partner bieten sich hier die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Merseburg und die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit seine jahrzehntelangen Erfahrungen und Erkenntnisse einzubringen und in Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Vorbereitung, Erstellung und Auswertung einer derartigen Schutz- und Entwicklungskonzeption sowie der im Zusammenhang stehenden Erarbeitung der Vorschläge mitzuarbeiten.

Ferner bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessenten an, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen und im konkreten Fall den Landschafts- und Naturraum Ziegelrodaer Forst, Querne/Weida, ihre Nebengewässer und angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile sowie den Salzigen See im Blick haben möchten.
Dazu kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Querfurt – Weida-Land – Seegebiet Mansfelder Land vorstellen.
Wer daran Interesse hat und sich eine ehrenamtliche Mitarbeit vorstellen kann, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345/2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und zweiundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 21.03.2026 geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen zwei Apfelbäume zu pflanzen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.03.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat März 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 21.03., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 56879631.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.03.2026

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