AHA führte Exkursion zur Bösen Sieben sowie zu Goldgrundbach, Kliebigbach und Dippelsbach durch

Planmäßig führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 25.04.2026, seine Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch. Dabei betrachteten und diskutierten die Teilnehmenden die Vielfältigkeiten, Besonderheiten sowie umfassenden Schutzwürdigkeiten des sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsraum aus dem Blick von Umwelt, Natur und Landschaften sowie Historie und Bergbaugeschichte. Dabei bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt die besondere Naturnähe der Verläufe und Aue von Kliebigbach und Dippelsbach in Ober- und Mittellauf, welche es zusammen mit ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile besonders zu schützen gilt. Dies drückt sich im Bereich des Saugrundbaches mit der Ausweisung des europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes „Kupferschieferhalden bei Wimmelburg“, FFH 0109, DE 4434-303 sowie im Bereich von Kliebigbach und Dippelsbach mit der Ausweisung des FFH-Gebietes „Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz“, FFH 0108, DE 4434-301 aus.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz

Umfassendes Thema war auch der zerstörerische Umgang mit der Neuen Hütte im Wimmelburger Goldgrund sowie die unwürdige Behandlung der Mittelalterlichen Schlackenhalde im Hüttengrund, welche vollumfänglich mit dem Wirken von Martin Luthers Vater Hans Luder verbunden ist.

http://www.kupferspuren.eu/index.php?option=com_k2&view=item&id=329:134-neue-huette-im-wimmelburger-goldgrund&Itemid=414&limitstart=3

[134] Neue Hütte im Wimmelburger Goldgrund

http://www.kupferspuren.eu/index.php?option=com_k2&view=item&id=329:134-neue-huette-im-wimmelburger-goldgrund&Itemid=414&limitstart=1

Daraus ist der enge Zusammenarbeit der geologischen Entwicklung mit seiner besonderen und vielfältigen Natur, Landschaften und Umwelt sowie der Bergbaugeschichte verbunden.

https://opendata.uni-halle.de/explore?bitstream_id=6d9f9f9c-93c2-4147-bcce-f84fc01c2e6a&handle=1981185920/41405&provider=iiif-image

Zu Beginn der Exkursion betrachteten die Teilnehmenden an der Exkursion das momentan ausgetrocknete Bett des Saugrundbaches in Wimmelburg. Dabei erörterten sie die besondere geologische Situation und die eng damit verbundene Bergbaugeschichte der Region. Dazu gehören in Folge des Bergbaus veränderte Untergründe und hydrologischer Situationen. In dem Zusammenhang diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch über die Notwendigkeit des Erhaltes und Schutzes der vielfältigen Halden. Dabei sind insbesondere die nunmehrige landschaftsgestalterische Wirkung sowie die Entstehung besonderer, häufig auf Schwermetallen und Salzen beruhender besonders wertvoller Biotope mit ihrer Fauna und Flora zu erwähnen. Diese Bedeutung unterstreicht auch die Unterschutzstellung als FFH-GEBIET “KUPFERSCHIEFERHALDEN BEI WIMMELBURG“ (EU-CODE: DE 4434-303, LANDESCODE: FFH0109) mit einer Größe von ca. 128 ha.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg

Daher darf es keinesfalls zur Zerstörung und Beseitigung der Haldenlandschaft kommen. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Im Bereich des Zusammenflusses von Saugrundbach und Wolferöder Graben diskutierten die Teilnehmenden an der Exkursion den massiven Verbau der Ufer und Gewässersohle. Hier bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Entsiegelung, um die beiden Fließgewässer naturnaher entwickeln lassen zu können. Dies entspricht u.a. auch dem Ansinnen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

In der Pfaffenstraße in Wimmelburg lässt sich der Verlauf des Pfaffengrundbachse nur noch erahnen. Der Verbau des Nebengewässers der Bösen Sieben ist komplett verbaut. Hier gilt es ebenfalls im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 eine wissenschaftlich fundierte Lösung für eine naturnahere Entwicklung des momentan total ausgetrockneten Fließgewässers zu suchen und zu finden.
Angekommen am Goldgrundbach war deutlich zu erkennen, dass das Nebengewässer der Bösen Sieben, vollkommen ausgetrocknet war. Die fehlenden Niederschläge und Sommerhitzen der letzten Jahrzehnte, insbesondere seit dem Jahr 2018, hinterlassen deutliche Spuren. Ebenfalls in dem Bereich Hüttenstraße ist die Existenz einer vertikalen Windkraftanlage, welche auf einem benachbarten Grundstück platziert ist. Der Prozess und die Erkenntnisse zur Installation und Nutzung von vertikalen Windkraftanlagen ist noch nicht ausgereift, gilt es aber weiter voranzutreiben, weil deren Einsatz platzsparend ist sowie mehr und besseren Schutz für Fledermäuse und Vögel bietet. Zudem eignen sich offensichtlich vertikale Windkraftanlagen für innerörtliche Räume.

https://www.agrarheute.com/management/agribusiness/windturbine-fuers-haus-kaufen-vorteile-nachteile-leistungsdaten-600336

Der Verlauf des Goldgrundbaches im Mittel und -oberlauf ist häufig ebenfalls von Sohl- und Uferversiegelung geprägt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine umfassende Entsiegelung vorzunehmen. Gleichermaßen ist eine Einhaltung des Gewässerschonstreifens dringend vonnöten. Dies ist nicht nur zur Unterbindung von Nährstoffen und Pestiziden erforderlich, sondern ermöglicht eine naturnahe und standortgerechte sukzessive Entwicklung. Dies trägt zur Vielfalt an Biotopen, Arten und Strukturen bei, verhindert das ungehinderte Ablaufen von Niederschlagswasser und nimmt Hochwasser auf.
Noch beim Aufenthalt im Rahmen der Exkursion am 27.04.2019 an der ab Frühjahr 1787 erbauten, im Jahre 1794 vollständig in Betrieb genommenen und am 27.08.1801 stillgelegten „Neuen Hütte“ mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Sicherung des Gebäudekomplexes mit seinen Anlagen an und empfahlen auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes eine bauliche Rekonstruktion an, um so eine sehr bedeutsame Stätte der Bergbaugeschichte für Bildung, Tourismus und Kultur Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Dazu ist jedoch ein deutliches Bekenntnis der anliegenden Gemeinden, aber auch das Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz dringend erforderlich.
Der Abbruch der Neuen Hütte, einschließlich der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus ist nun abgeschlossen.
Dabei hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Presseerklärung vom 28.12.2020 folgende Positionen dargelegt, Zitat: „Die Täler der Bäche im Mansfelder Land, welche meist von Westen der „Bösen Sieben“ zufließen, sind Jagdgebiet einer großen Anzahl von Fledermausarten, so auch das Goldgrundbachtal. Diese Tatsache ist allgemein bekannt.
Ganz in der Nähe, südlich, etwa 200 m entfernt beginnt das FFH-Gebiet 0109 – Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, in welchen allein 6 Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH – Richtlinie .festgestellt wurden.
Die Fledermausarten sind in Deutschland alle besonders geschützt.
Seit den 1990er Jahren, mit dem schleichenden Verfall der „Neuen Hütte“, haben Fledermäuse den Gebäudekomplex der „Neuen Hütte“, als Lebensraum angenommen. Durch die vielen Einflugmöglichkeiten in das Objekt, kombiniert mit vielen Ritzen, Spalten und Hohlräumen sind hier ideale Lebensbedingungen entstanden und vorhanden. Bisher wurde dieses Vorkommen eher mit der Anwesenheit im Sommer verbunden, da sich da die Fledermäuse an und in geeigneten Objekten auch außerhalb des Gebäudekomplexes, auch in der Gemeinde beobachtet wurden.
Die Fledermäuse haben ein vielfältiges Nahrungsangebot in der Aue des Goldgrundbaches und die Möglichkeit sich natürlichen Feinden zu entziehen.
Bei einer Vorortkontrolle am 13.08.2020 wurden durch den Leiter der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz 20 Fledermäuse in fünf Arten festgestellt (11 x Zwergfledermaus, 3 x Breitflügelfledermaus, 4 x Fransenfledermaus, 1 x Mopsfledermaus und ein Braunes Langohr.)
In der weiteren Folge wurden Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse festgelegt.
So soll das Kellergewölbe des Südturmes nicht abgerissen werden und ein Fledermausquartier bleiben.
Die erfassten Arten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Spalten in Felsen, Höhlen, Brücken oder Kellern als Sommer – wie auch als Winterquartier sowie als Wochenstube zur Aufzucht der Jungtiere besiedeln.
Sie verstecken sich ausschließlich in Ritzen und Spalten und sind nicht frei von der Decke hängend anzutreffen.
Der Hohlraum des Kellers bietet ihnen die Möglichkeit des Schwärmens.
Die Kellerräume des Gebäudekomplexes weisen eine bedeutende Bedeutung als Winterquartier für die Fledermausarten auf.“ 1).
Die ehemals denkmalgeschützten Gebäude der „Neuen Hütte“ hatten als Industriedenkmal eine große Bedeutung weit über das Mansfelder Land hinaus.
Der Gebäudekomplex soll mit steuerfinanzierten Gemeindegeldern und Fördermitteln der EU abgebrochen werden.
Bereits bei einer weiteren Begehung am 26.08.2020 war es unstrittig, dass vor Beginn der Abbruchmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Kontrolle nach anwesenden Fledermäusen durchgeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang erklärten sich Freiwillige bereit, Anfang November bei der Beräumung des Gewölbekellers des Südturmes zu helfen.
Zwischenzeitlich am 28.09.2020 wurden durch Gemeindearbeiter, in Kenntnis des Vorhandenseins von Fledermäusen in dem Gebäudekomplex der Neuen Hütte, die offenen Kellerfenster(Fluglöcher) des Hüttengebäudes des Gebäudekomplexes und des SW-Anbaus mit Erdreich verschlossen. (Information an Landesreferenzstelle per Mail, Fotos und Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Mansfeld-Südharz (LK MSH) mündlich.).

Bis zum 30.11.2020 hatte der Leiter der Referenzstelle keine Kenntnis vom Beginn der Abbrucharbeiten des Gebäudekomplexes.
Eine Beräumung des Kellergewölbes des Südturmes fand bisher offensichtlich nicht statt.
Die Abbrucharbeiten erfolgen nach der Vergabe der Arbeiten nach der Gemeinderatssitzung am 26,11,2020 in der Zeit vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. und nicht wie in den Auflagen zum Bescheid gem. § 45 Abs. 7 BNatschG festgelegt vom November bis Februar.
Der Abriss hat begonnen.
Zurzeit sind keine Abrissarbeiten zu verzeichnen.
Beginn der Maßnahmen war der 14.12.2020.

Die notwendige Artenschutzkontrolle wurde erst nach Beginn der Maßnahmen am 15.12.2020 durchgeführt.
Wie der beauftragte Mitarbeiter des Büros für Artenschutz per Kurzvermerk unterstrichen hervorgehoben mitteilt, erfolgte die Kontrolle in den begehbaren Kellerbereichen.
Dabei wurden in den Fugen und Hohlräumen 8 Fledermäuse in drei Arten angetroffen und geborgen. (6 x Zwergfledermäuse, 1x Braunes Langohr, 1x Fransenfledermaus).
Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Gebäudekomplex für Fledermäuse als Winterquartier dient.
Es stellt sich die Frage was passiert mit den Fledermäusen, welche sich in den nicht begehbaren Bereichen befinden?
Aufgrund der milden Temperaturen bis einschließlich 24.12,2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in dieser Zeit weitere Fledermäuse im Gebäudekomplex einfanden.
Durch ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wurden am 22. und 23.12.20 drei Fledermäuse im Bereich der Abbruchstelle, Hüttengebäude/Ofenhaus festgestellt (1 Exemplar flog aus SW-Richtung in den Gebäudekomplex).
Die Erschütterungen der Abbrucharbeiten haben sich ebenfalls auf die im Gebäudekomplex befindlichen Fledermäuse ausgewirkt.
Wie viele schon gestorben sind, lässt sich nicht feststellen.

Am 17.12.2020 wurden die Kellerbereiche des Unteren Hüttenhofes, welche ebenfalls abgerissen werden sollen, sowie die zwei aus Sandstein gebauten Stützpfeiler der Nordseite mit Planen zugehängt.
Während der Abbrucharbeiten bis zu diesem Zeitpunkt hatten Fledermäuse die Möglichkeit sich in den Ritzen, Spalten und Hohlräumen zu verstecken.
Fledermäuse, welche sich dort bis zum 17.12.2020 versteckten, werden durch die Planen am Verlassen ihrer Verstecke gehindert und werden wohl sterben,
Demgegenüber ist der Zugang/Einflug/Ausflug zu den Kellerbereichen über die gesamte Abrissfläche möglich.
Erstaunlicherweise waren die Stützpfeiler am 19.12.2020 wieder unverhangen.
Eine Erklärung liegt dem AHA dazu nicht vor.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Gebäudekomplex stark einsturzgefährdet sei, wird durch gutachterliche Tätigkeit vom 18.06.2020 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestützt.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Abriss des Gebäudekomplexes alternativlos sei, ist spätestens mit dem Kaufangebot eines Investors mit einem Sanierungs- und Nutzungskonzept zur Nutzung als Kinderheim, nicht mehr zutreffend.
Dieser steht auf Nachfrage immer noch zu seinem Angebot.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss man eindeutig von Steuerverschwendung sprechen.

Der Investor ist die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., Fliederweg 7, 06268 Querfurt.

Um den Tod weiterer Fledermäuse zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass die Abrissarbeiten bis zum 31.03.2021 ruhen.

Da die Gemeinde mit den Arbeiten im Jahr 2020 begonnen hat, werden die beantragten Fördermittel ausgereicht.

Es ist somit auch verhältnismäßig die Arbeiten bis 31.03.2021 ruhen zu lassen und dem Artenschutz von besonders geschützten Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie, sowie dem § 39 Absatz 6 BNatSchG, wirklich zu entsprechen.
Erst das wäre wirklich wirksamer Artenschutz. welcher den aktuellen Anforderungen entspricht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erwartet von der UNB eine Neubeurteilung der Lage.“, Zitat Ende

Im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.01.2021 gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Position zu dem damals aktuellen Zustand der Neuen Hütte ab, Zitat:

Der Abbruch der Neuen Hütte ist soweit fortgeschritten, dass nunmehr der Abriss der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus stattfindet.

Historisch ist es wichtig zu wissen, dass die Neue Hütte bereits auf dem Gelände einer älteren Hütte errichtet wurde.
Diese Tatsache und der Betrieb der Neuen Hütte als Schmelzhütte der Kupferverhüttung in den Jahren 1790 – 1801 ergibt die Schlussfolgerung, dass der Boden bis in tiefere Schichten, das Umfeld durch das Brennen und Rösten des Kupferschiefers, hier besonders unterer und oberer Hüttenhof, das ehemalige Kohlenlager westlich des Südturmes sowie die gesamte Bausubstanz, besonders das Ofenhaus mit dem Kupferschmelzofen( Mansfelder Hohe Ofen nach Ehrenberg) mit Schwermetallen und Schwefelverbindungen kontaminiert sind.
Mit den derzeitigen Abbrucharbeiten entfällt der Schutz des Hüttengebäudes vor äußeren Einflüssen, besonders des Zustromes von Wasser. Das Wasser dringt in den Bereich ein und spült die Schwermetalle und Schwefelverbindungen in das Umfeld, besonders in den Goldgrundbach und dessen Aue. Auf den weiteren Verlauf über die Böse Sieben ist davon auszugehen, dass eine Einspülung dieser chemischen Verbindungen bis mindestens in den Süßen See erfolgt.
Auch spielt eine Besonderheit eine wichtige Rolle. Das Gebäude ist über den Kunstschacht mit dem Froschmühlenstollen verbunden, welcher aktuell nicht genutztes unbelastetes Süßwasser über die Wimmelburger Schlotten bis in den Süßen See transportiert. Auch in dieses Stollensystem werden die Schwermetalle, deren Verbindungen und die Schwefelverbindungen gespült sowie weiter bis zum Süßen See getragen. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Bundesbodenschutzgesetz und zur Bundesbodenschutzverordnung.
Warum man diese Vorgänge aus dem EU-Fond zum Bodenschutz fördert und sie der Renaturierung dienen soll, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für zwingend geboten, dass das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz unverzüglich ein unabhängiges zertifiziertes Ingenieurbüro oder Institut mit der Untersuchung der Schwermetallbelastungen und der Belastung mit Schwefelverbindungen mit dem Ziel beauftragt, notwendige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung von Umwelt und Natur zu treffen.
Auch die Beschäftigten der von der Gemeinde Wimmelburg beauftragten Firma Jaeger sind den Gefahren ausgesetzt, was deren Gesundheit wohl negativ beeinflusst. Das Tragen von Schutzkleidung ist bisher nicht festzustellen.
Offensichtlich kennt die Firma, welche nicht aus dem Mansfelder Land kommt, die Risiken für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht.
Das Öffnen des Ofenhauses ist ein bisschen vergleichbar mit dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Der wohl zweckmäßigste Lösungsansatz ist das Öffnen des Ofenhauses zu unterlassen und das Ofenhaus des Hüttengebäudes mit einer stabilen Betondecke abzudecken.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der Abriss der Neuen Hütte, der Umgang mit Kritik und alternativen Vorschlägen sowie der Missbrauch von öffentlichen Mitteln als skandalös anzusehen und bedarf einer entsprechenden Aufarbeitung, um die dafür Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie in der Gemeinde Wimmelburg zur Rechenschaft zu ziehen.
Zudem nunmehrig bereits durchgeführte Pflanzaktivitäten im Bereich der zerstörten und beseitigten Neuen Hütte sukzessive Entwicklungsmöglichkeiten hin zu Gehölzbereichen bzw. Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften massiv behindern.
Ähnlich katastrophal ist der Umgang mit den beiden Halden von Hans Luder/Luther im Goldgrund. Während die eine Halde eingezäunt ist und als Sitz- und Lagerfläche missbräuchliche Nutzung erfährt, verschwindet an der weiteren Halde unterhalb des Hunderückens immer mehr Substanz des sehr bedeutsamen Teils der Mansfeldischen Bergbaugeschichte.

http://www.kupferspuren.eu/index.php?id=154

Hier gilt es nicht nur Einhalt zu gebieten, sondern Möglichkeiten der öffentlichen Darstellung zu suchen und zu finden. Beispielsweise kann das mit numerierten Steinen mit QE-Code und Begleitheften geschehen. Die Entwicklung eines umfassenden Erkenntnispfades zur Natur, zur Landschaft und zur Bergbaugeschichte bietet sich an.

Mit großer Sorge erörterten die Teilnehmenden an der Exkursion den Zustand der Streuobstwiesen am Hunderücken. Es sind deutliche mechanische Schäden, Vermüllungen und Brandeinwirkungen erkennbar. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist eine dringende Pflege und sachgerechte Betreuung vonnöten. Dazu zählt neben der Beendigung der ebengenannten Beeinträchtigungen, die Klärung der Eigentums- und ggf. Pachtverhältnisse, der Feststellung des bestehenden Gehölzbestandes nach Arten, Sorten und Zustand sowie die Durchführung umfassender Schnitt- und Pflanzarbeiten.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer entdeckten in unmittelbarer Nähe zur Bahnunterführung, dass weiter massiv Siedlungs- und Gartenabfälle in der Landschaft verbracht worden. Hier fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine unverzügliche Beräumung und Kontrolle des Gebietes, um eine erneute bzw. weitere Vermüllung zu vermeiden. Ebenso zeichneten sich die Wege im Kliebigbachtal durch massive Störungen und Zerstörungen an der Wegestruktur aus, welche deutlich vom Befahren mit Kraftfahrzeugen herrührte und dadurch zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich des Kliebigbaches führten. Selbst das Bett des naturnahen Fließgewässers ist in die zerstörerische Nutzung durch Kraftfahrzeuge eingebunden.
Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es ebenfalls diesen Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden. Ferner ist die Ermittlung der Verursacher und Bestrafung der Verursacher zu veranlassen. Diese Eingriffe haben zu massiven Schädigungen in Natur und Landschaft geführt. Dies bedroht den naturnahen und natürlichen Zustand des FFH-geschützten Kliebigbaches im Mittel- und Oberlauf. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Zudem stellt der zerstörerische Umgang mit dem Kliebigbach und seiner Aue einen klaren Verstoß gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 dar

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz

Insofern weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. darauf hin, dass es nicht nur eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwalt
Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Dazu ist es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer aber auch erforderlich keine Abholzungen oder bzw. und Baumaßnahmen in dem Gebiet vorzunehmen. Das Gleiche gilt für den massiv vorgenommen Ausbau der Waldwege. Dabei fungieren Wege auch als Wandergebiet für Tiere aller Arten.
Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Für die Exkursionsteilnehmenden stellen sich der Ober- und Mittellauf des Dippelsbaches durchaus auch als naturnah dar. Auch hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um dies auch in der Zukunft zu sichern.
Mit Sorge betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem den betonierten Auslauf des Teiches, welcher eine ökologische Durchlässigkeit nicht zulässt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer wissenschaftlich fundiert Abhilfe zu schaffen.
Im Bereich der Erholungs- und Bildungsstätte „Dippelsbachgrund“ am Rande der Gemeinde Ahlsdorf sorgte ein massiver Verbau der Aue des Dippelsbaches bei den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern für großes Unverständnis. Nicht nur, dass diese Bauten in der Retentionsfläche des Dippelsbaches stehen, behindern diese die Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, wozu das Mäandrieren gehört. Es ist zudem mit Einspülungen von verschmutzten Niederschlagswasser und Reinigungsmitteln zu rechnen. Daher ist ein unverzüglicher Rückbau der Verbauungen zu prüfen, was letztendlich auch der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 entspricht.
Im Anschluss daran zeichnet sich der Verlauf des Dippelsbaches in Ahlsdorf durch massive Begradigungen und Verbauungen bis hin zu streckenweisen Verrohrungen aus. Dies endet auch nicht beim Zusammenfluss mit dem Vietzbach, welcher den Beginn der 15,22 km langen Bösen Sieben mit einem Einzugsgebiet von 167,00 km² darstellt.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ebenso in Hergisdorf ist dann die Böse Sieben in ein enges Bett gezwängt und von umfassenden Abholzungen im Uferbereich geprägt. In Hergisdorf gelangt dann vollständig verbaut der im Mittel- und Oberlauf von Natürlichkeit geprägte Kliebigbach in die ebenfalls begradigte und befestigte Böse Sieben. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein erschreckender Unterschied. Mit Wohlwollen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mäandrierungsansätze der Bösen Sieben ab Mühlweg bis Wimmelburg auf.
Im Bereich der Bösen Sieben in Hergisdorf bis Wimmelburg, wo neben der Wasserarmut durch die Wirkung des Regenschattens des westlich angrenzenden Harzes in niederschlagsarmen Zeiten zur Versickerung des Baches führen kann, hat man das Fließgewässer in großen Strecken in Sohle und Ufer befestigt, um genau das verhindern zu können. Dies entspricht ebenfalls nicht einer naturnahen Entwicklung, welche u.a. in der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Eingang gefunden hat.
In dem Blickwinkel betrachtet kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Grenzgebiet zwischen Hergisdorf und Wimmelburg vorstellen, nach vollständiger Beräumung der Halde im Bereich Thomas-Müntzer-Straße, Eislebener Straße und Hüttenstraße sowie der Einmündung des Goldgrundbaches, der Bösen Sieben einen großen Teil der Altaue zurückzugeben. Hier könnte sich sukzessiv eine arten- und strukturreiche Auenlandschaft aus Gehölzen, Wiesen, Hochstauden und Feuchtgebieten entwickeln, welche einer massiven Beeinflussung durch die Wechselwirkung und den Umfang von Hoch- und Niederschlagswasser unterliegen. Somit ließen sich mehrere sehr wichtige Interessen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Hydrologie mit Umgang mit Hochwasser sowie Wohn- und Lebensqualität verbinden.

Google-Karte – Mansfelder Grund-Helbra-Hergisdorf & Wimmelburg – Gebiet zwischen Hüttenstraße & Böse Sieben & Thomas-Müntzer-Straße & Eislebener Straße & Hauptstraße

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher eine Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Da könnten sich u.a. Wissenschaftler und Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg einbringen.
Insbesondere im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg zwischen Abschnitt Verbindungsstraße/Unterdorf und An der B 80/Unterdorf mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass die Uferbereiche mit Haldenschotter und darüber mit Erdaufschüttungen überprägt und im Gewässerbett massive weniger groben Schotter eingebracht worden ist. Dabei scheinen die Verantwortlichen dieser Baugeschehen die dringend zu befürchtende Belastung des Haldenschotters mit Schwermetallen und zu erwartende Radioaktivität zu massiven bis bedrohlichen Einflüssen und Beeinträchtigungen auf die Menschen, Umwelt, Natur, Landschaft und das Gewässer führen kann. Diese Zustände wirken womöglich auf die nachfolgenden Gewässer und deren Umwelt ein. Ferner behindert der im Ufer- und Sohlbereich Schotter insbesondere bei Gewässerniedrigständen die vollständige Bespannung mit Wasser. Das hat zum Beispiel massiven Einfluss auf die Fauna im Fließgewässer, wo neben der Verstärkung der Einschränkung der Durchlässigkeit, sich u.a. diese Trockenstellen sich zu tödlichen Fallen entwickeln können. Darüber hinaus behindern derartige Baumaßnahmen die Entwicklung einer Gewässerflora, welche u.a. als Unterschlupf- und Laich- bzw. Eiablageplatz für Amphibien, Fische und Insekten dienen kann. Ein Zustand, welcher auch auf den Nebenfluss Dippelsbach zutrifft.
Ferner erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verbauung der Bösen Sieben nordöstlich des Parkplatzes Kloster Wimmelburg, An der B 80/Platz der LPG im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erläuterte seine immer wieder vorgetragene Forderung, dass auch die Böse Sieben eines naturnaheren Verlaufs bedarf sowie in dem Zusammenhang alles zu prüfen und zu unternehmen ist, um neben der Schaffung der Rahmenbedingung für eine umfassende sukzessive Eigenrenaturierung, ebenfalls die Rückgabe von verbauten Überflutungsflächen auf der Tagesordnung stehen müssen. Dazu bedarf es der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Stattdessen musste der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits in der Vergangenheit mit Unverständnis feststellen, dass im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches massive Begradigungsarbeiten einhergehend mit umfassenden Uferbefestigungen mit vergitterten Steinpackungen stattfinden. Diese Arbeiten zerstören jegliche mögliche naturnahe bis natürliche Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, was u.a. von Mäandrierung mit den typischen Wechselwirkungen von Prall- und Gleithängen und damit verbundenen Sedimentverlagerungen gekennzeichnet sind. Mit der baulichen Schaffung eines verbauten, begradigten und naturfernen Fließgewässers auf Kosten des Steuerzahlers, zeigt das für das Fließgewässer verantwortliche Land Sachsen-Anhalt erneut auf, dass Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, eines ordnungsgenäßen Umgangs mit Hochwasser sowie selbst die Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 kaum bis gar keine Rolle spielen. Diese Baumaßnahmen reihen sich in das fortgesetzte rein bzw. vorrangig rein wasserbauliche Herangehen an die Betreuung und Entwicklung von Fließgewässern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den sofortigen Stopp der Ausbaumaßnahmen, die Entfernung der Uferverbauungen sowie die Schaffung naturnaherer Verhältnisse an und in der Bösen Sieben auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ferner ergeht eine Information an die EU-Kommission, weil nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein klarer Verstoß gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vorliegt.
Ebenso gilt es wissenschaftlich fundierte Überlegungen zum überbauten Bereich von Pfaffengrundbach und dem vollständigen versiegelten Mündungsbereiche des Kliebigbaches und des Goldgrundbaches in die Böse Sieben zu erarbeiten, auszuwerten, öffentlich zu beraten und womöglich umzusetzen.
Die gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für die Böse Sieben und ihrer Ursprungs- und Nebengewässer sowie angrenzender Landschaften und Naturbestandteilen dringend interessiert ist. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das 167,00 km² große Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören.
Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe in Eisleben und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra sowie Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.04.2026

Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und AHA führen Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch

Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen am Samstag, dem 02.05.2026 folgende gemeinsame Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch.
Dabei ist ein sehr wichtiges Thema der Fahrradexkursion der heimische Biber und die Natur, in der er lebt. 

Unweit von Zerbst im Bereich der Mittleren Elbe, befand sich um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts das letzte mitteleuropäische Bibervorkommen. Im Jahr 1945 gab es nur noch 150 bis 200 Tiere dieser Art, die in ihrem angestammten Lebensraum. Die Elbe, einer der letzten naturnahen Flüsse Mitteleuropas, bot als Flusslandschaft mit ihren Alt-Armen und Nebengewässern ein Rückzugsgebiet für die Elbebiber und sicherte so das Überleben dieser Art. Möglich war das nur durch das Engagement von Naturschützern:innen und den konsequenten Schutz der Art und ihrer Lebensräume. Inzwischen ist der Biber wieder an vielen Nebenflüssen der Elbe heimisch, so auch an Nuthe und Rossel. 

Start der Fahrradexkursion ist Zerbst die Route führt zuerst entlang der Boner Nuthe zum heute entwässerten Niedermoor im Rathsbruch. Dort finden die Biber einen optimalen Lebensraum vor, insbesondere da es Planungen für eine Wiedervernässung des Moores gibt. Im Anschluss an den Rathsbruch wechselt die Fahrradexkursion zu einem weiteren Nebenfluss der Elbe, der 25,00 km langen Rossel.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier befindet sich das 40,24 ha große Naturschutzgebiet „Buchholz“.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/buchholz

Auch die Rossel bietet dem Biber einen guten Lebensraum. Das Naturschutzgebiet „Buchholz“ ist ebenfalls ein mooriger Standort und geprägt durch Seggen-Erlen-Bruchwald. Eine weitere Besonderheit ist hier ein regelmäßiges Brutvorkommen der Gebirgsstelze. Außerdem steht ein kleiner Abstecher zum Kupferhammer in Thießen auf dem Programm. Wahrscheinlich vor 1600 errichtet, ist das Hammerwerk ein interessantes technisches Denkmal, welches bis in die 60iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Betrieb war. 

Die Strecke ist insgesamt etwa 34,00 Kilometer lang. Treffpunkt ist am Samstag, dem 02.052026, um 10.00 Uhr der Zerbster Bahnhof, die Fahrradexkursion endet am Nachmittag am Bahnhof in Roßlau und dauert ca. 6 Stunden. Eine Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Zudem findet die Fahrradexkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – freuen sich auf interessierte Naturliebhaber:innen.
Rückfragen sind per E-Mail mail@zerbst-blueht-auf.de möglich.
Ebenso unter folgender Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.04.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 27.04.2026, findet mit dem 142., das vierte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luft- AHA -feuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen.
Ebenfalls als Thema ist die Auswertung folgender Veranstaltungen:

Karfreitag, den 03.04., um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen am Karfreitag“
Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)

Tag des Baumes:
Donnerstag, den23.04., um 17.00 Uhr
Exkursion zum Tag des Baumes in den Reichardts Garten
Eine gemeinsame Exkursion mit Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Thomas-Müntzer-Park, Kurve Friedenstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3 Stunden

Im Rahmen ihres 142. Treffen am Montag, dem 27.04.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
27.04.18.05.29.06.
27.07.31.08.28.09.
26.10.30.11.14.12.

II. Exkursion

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale)
vom 29.05. bis zum 31.05.2026
43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“
durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3,5 Stunden

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das vierte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 27.04.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 24.04.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Die Initiative „Pro Baum“ hält es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Dies scheint die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. ebenso zu sehen, wenn man der Ausführungen in ihrer Grünflächenordnung folgt. So ist unter § 1 zum Beispiel folgendes vermerkt, Zitat: „Sie hat zum Inhalt den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt, sowie die Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere unter den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft.“, Zitat Ende.

https://docs.google.com/gview?url=http://www.wg-hs.de/images/downloads/bestaetigte_Gruenflaechenordnung.pdf

Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich diese Herangehensweise. Zudem wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. als „schönes grünes Wohngebiet“ sowie mit folgendem Fundus, Zitat: „Zu vielen unserer Wohnungen können Sie einen kleinen Garten hinterm Haus mit anmieten (ca. 1-2 € mtl. Pacht). Die Gärten liegen geschützt und können von Fremden nicht betreten werden, so dass diese Option für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.“, Zitat Ende

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohngebiet.html

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohnungen.html

Unter der Überschrift „Unsere Philosophie“ wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. u.a. für „eine ruhige und grüne Wohnlage“.

Nur wie passt dazu, dass die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) errichten möchte und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos weichen sollen? Dabei droht ein vollständiger Verlust sehr wichtiger Erholungs- und Freizeiträume für Mieterinnen und Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder, sehr bedeutsamer Kalt- und Frischluftentstehungsräume sowie nicht zuletzt von Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Mit Stand vom 29.03.2026 betrifft das u.a. über 50,00 Gehölze, etwa 20,00 Vogel- und etwa 7,00 Insektenarten. Zu erwähnen sind zudem das Vorkommen des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) – Tier des Jahres 2024 – sowie des geschützten Nashornkäfers (Oryctes nasicornis)

https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/insekten/insektenfunde-melden/nashornkaefer/#

An der Stelle möchte die Initiative „Pro Baum“ darauf hinweisen, dass laut „Bußgeldkatalog Käfer – Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen“ im Land Sachsen-Anhalt die Verletzung oder Tötung dieser Tiere die Zahlung eines Bußgeldes bis zu 50.000,00 Bußgeld zur Folge haben kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-kaefer

Nicht zu vergessen ist, dass diese arten- und strukturreichen Gärten zur Aufwertung des Stadtbildes in Halle (Saale) und natürlich des Erscheinungsbildes im Wohngebiet beitragen sowie einen sehr bedeutsamen Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundsystemes bildet.

Googlekarte: Halle (Saale), Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 mit Mietergärten
Mietergärten bewahren statt befahren!

In dem Zusammenhang merkt die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher fordert die Initiative „Pro Baum“ den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet.

Im Rahmen ihres 142. Treffen am Montag, dem 27.04.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ u.a. den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet zu thematisieren.

Das vierte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 27.04.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 24.04.2026

AHA und Initiative „Pro Baum“ halten Schutz und Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!

Der vom Komponisten Johann Friedrich Reichardt im Jahr 1794 als Privatgarten angelegte ca. 3,00 ha große „Englische Garten“, erlangte im Jahr 1902 einen öffentlichen Charakter als Bürgerpark. Die alteingesessenen Giebichensteiner bezeichneten den Bürgerpark daher auch gerne und liebevoll „Bürli“. Direkt eingebettet zwischen Seebener Straße, Wittekindstraße und Friedenstraße existieren weitläufige, aber baubedingt stark unterbrochene Verbindungen zum Amtsgarten, zur Saaleaue, zu den Klausbergen, zum Wittekindpark und zum Reilsberg sowie zu den früheren Friedhofsanlagen zwischen Großer Brunnenstraße und Friedenstraße. Direkte Verbindungen gibt es zu der früheren Friedhofsanlage zwischen Friedenstraße, Große Brunnenstraße und zum Gelände der Bartholomäuskirche mit nördlich angrenzendem gehölzbestandenen und sehr prägendem Grünzug, welcher einen Verbindungspfad zwischen Reichardts Garten und Bartholomäusberg beherbergt und von alten Giebichensteinern den Namen „Anna“ bekam.

https://gartentraeume-sachsen-anhalt.de/de/gartentraeume-parks/reichardts-garten-halle.html

https://www.halle-entdecken.de/sehenswertes/gaerten-und-parks/reichardts-garten-halle-saale.html

https://haendelstadt-halle.de/kultur/schone-orte/reichardts-garten-reich-baeumen

In dem Zusammenhang betrachtet führten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ folgende gemeinsame Exkursion durch:

Donnerstag, den 23.04., um 17.00 Uhr
Exkursion zum Tag des Baumes in den Reichardts Garten
Eine gemeinsame Exkursion mit Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Thomas-Müntzer-Park, Kurve Friedenstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ verdeutlichten dabei, dass die Folgen von massiven und vielfältigen menschlich verursachten Schädigungen an Umwelt, Natur und Landschaften umfassend und signifikant zu dem rasant voranschreitenden globalen Klimawandel beigetragen haben. Insbesondere die von besonderer Niederschlagsarmut und Sommerhitzen geprägten Jahre 2018 bis 2023 haben auch ihre Spuren im ökologisch, geologisch und historisch sehr wertvollen Reichardts-Garten geführt.
Insbesondere die besorgniserregende voranschreitende Schädigung des Altbaumbestandes sind Zeugnis der Entwicklung. Jedoch hat die Natur bereits mit umfassender Naturverjüngung reagiert. So sind deutliche und nunmehr standortprägende Naturverjüngungen mit Gehölzen wie zum Beispiel Spitz- und Feldahorn, Gemeiner Esche, Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Mirabelle, Gemeiner Hasel, Blutrotem Hartriegel, Steinweichsel, Vogelkirsche, Kornelkirsche und Falschem Jasmin erkennbar. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderungen mit einhergehender mehr oder minder ausgeprägter Niederschlagsarmut und ebenso zu erwartenden Sommerhitzeereignissen ist davon auszugehen, dass die Natur nur eine derartige Gehölzentwicklung in den Hangbereichen zulässt. Dabei gilt es im Blick zu nehmen, dass hier die geologische Entwicklung aus dem Rotliegendem – die erste Formation des Perms vor ca. 285-258 Mio. Jahren -, der Zeit der vulkanischen Entstehung der Porphyre – im Reichardts Garten Unterer Hallescher Porphyr – und der „Verkittungen“ von Sand- und Tonsteine – dem sogenannten “Giebichensteiner Marmor“ – prägend sind.
Die im Verlauf des Oberkarbons in der Zeit von 325 bis 280 Millionen Jahren im Raum zwischen den Gebietes des heutigen Unterharzes und des heutigen Leipzigs davon abgelagerten groben und feinen Abtragungsmaterialien, welche auch die Bezeichnung Saaletrog des varistischen Gebirges bekamen, reichten mit ihren über 1.000,00 mächtigen Sedimentschichten in den Nordteil des heutigen Reichardts-Garten hinein. Die Sedimente bestehen vorrangig aus roten Sandsteinen und Konglomeraten und sind in Grillenberger, Mansfelder und Wettiner Schichten gegliedert. Nur die Wettiner Schichten sind zugänglich. Während der Zeit der Entstehung Wettiner Schichten im Oberkarbon vor 325 bis 280 Millionen Jahren herrschten günstige Bedingungen zur Entwicklung von Flora. Diese Flora bildete wiederum die Basis für die Steinkohlenbildung, welche u.a. auch zu dem nicht ergiebigen Abbau von Steinkohle im heutigen Reichardts-Garten führte.
Dieser geologischen Geschichte und der gegenwärtigen hydrologischen, ökologischen und klimatischen Entwicklung geschuldet, gilt es im Zusammenhang mit der historischen und öffentlichen Bedeutung des Parkes eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten und nach Vollendung einer öffentlichen Diskussion zu stellen. Dabei sind die Schutzwürdigkeit und -bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie als Ort der Geologie, Geschichte und Naherholung zu beachten.
Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Unter der Überschrift „Stadt passt „Reichardts Garten“ an Klimaerhitzung an / Bund fördert mit 1,2 Millionen Euro“ ging der Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) am 05.06.2024 mit folgender Einleitung an die Öffentlichkeit, Zitat:

Die Stadt Halle (Saale) passt „Reichardts Garten“ an die Herausforderungen des Klimawandels an. Möglich macht dies eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Die Förderung der Maßnahmen im denkmalgeschützten Bürgerpark „Reichardts Garten“ im Stadtteil Giebichenstein hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen.“, Zitat Ende.
Dabei führt man u.a. folgende Aktivitäten an, Zitat:

Die geplanten Maßnahmen:

  • Klimaangepasster Umbau der Gehölzbestände: Nachpflanzungen von neuen und Aufwertungen von bestehenden Bäumen und Sträuchern.
  • Neuanlage historischer Staudenflächen: Überarbeitung und Ergänzung von Stauden und Blütenflächen im Talgarten.
  • Regenwassernutzung: Einbindung von Straßenentwässerung in den Garten, Auffangen des Regenwassers mit Drainagen und Rigolen, Prüfung von Regenwasserleitungen umliegender Gebäude in den Park.
  • Barrierefreiheit: Überarbeitung des Osteingangs sowie von Wegen, Kreuzungen und der Sitzbereiche.
  • Spielplatz Elfengarten: Anschaffung neuer Spielgeräte.
  • Orientierungs- und Informationstafeln: Reinigung, Sanierung und Erneuerung von Hinweistafeln über die Geschichte des Parks.“, Zitat Ende

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/stadt-passt-reichardts-garten-an-klimaerhitzung-an-bund-foerdert-mit-12-millionen-euro

Grundsätzlich sind Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Reichardts-Garten zu begrüßen. Nur dürfen sie sich nicht nur nach der Bereitstellung von Steuermitteln orientieren, sondern bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten, konzeptionellen Betrachtung, wozu eine aktuelle Erfassung von Fauna, Flora und Pilzwelt, zur Beschaffenheit und Mächtigkeit an Boden, Wasserkapazität und Niederschlagsmengen, den Umfang der Entstehung und Verteilung von Kalt- und Frischluft, der Qualität und Quantität der Nutzung durch die Bevölkerung sowie Bestand und Potenzial von Biotop- und Grünverbindungen gehören müssen.
Ebenso geben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ zu bedenken, dass die geringen Bodenmächtigkeiten in den Hanglagen keine zusätzlich herangeführten Wassermengen aufnehmen können. Neben der Gefahr von umweltschädlichen Einträgen von Straßenregenwasser wie die Einspülung von Reifen- und Bremsabriebresten, Kraftstoff- und Schmiermittelresten, Bruchglas, Plasteartikeln etc., besteht die Befürchtung, dass mit Zunahme der Starkniederschlägen ganze Hanglagen erodieren.
Die bereits erwähnte geringe Bodenmächtigkeit ermöglicht ebenfalls keine Neupflanzung von Gehölzen, welche neben der geringen Wasserspeicher- und Aufnahmemöglichkeiten, früher oder später zu Standfestigkeitsproblemen führen können. Die voranschreitende, mehrjährige Naturverjüngung stellt weit überwiegend eine standortgerechte Naturauswahl dar und lässt eine ungestörte Wurzelentwicklung in den weitgehend steinigen bzw. felsigen Untergrund zu.
Im nördlichen und nordöstlichen Bereich des Reichardts-Garten hin, stehen gleiche umweltfachliche Nutzungen des Regenwassers der Wittekindstraße. Zudem gilt es Eingriffe in die entwickelte Gehölz- und Krautflora zu unterlassen, welche sich standortgerecht gestaltet und den Tieren vor Ort als Nahrung und Unterschlupf dient.
Inwieweit auf angrenzenden potentiellen Wiesenflächen Neuanpflanzungen wie zum Beispiel von Immergrünen Eichen etc. sinnvoll und möglich erscheint, gilt es mit historischen Ansätzen und angedachten Nutzungen, Schutzmaßnahmen und Entwicklungen abzugleichen.
Im Interesse einer Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt, der Verbesserung des Erscheinungsbildes des Parks, der Verbesserung des Wasserhaltevermögens sowie der Verringerung der Verdunstung regen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ das Ende der dauerhaften und ständigen Flächenmahd und Hinwendung zur unregelmäßigen, partiellen Mahd an. Dabei gilt es u.a. Blüh- und Saatgutreifephasen zu beachten.
Ferner erscheint es sinnvoll zu sein den Park entweder als flächenhaftes Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen.
Baumaßnahmen, welche zu weiteren Bodenversiegelungen sowie Störungen an Fauna, Flora und Pilzwelt führen, lehnen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ strikt ab. Stattdessen schlagen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ vor, Maßnahmen zur Entsiegelung von Boden zu prüfen.
Darüber hinaus empfehlen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der früheren Patenschaft der einstigen Erweiterten Oberschule „Thomas Müntzer“ abzuwägen, um mehr umweltbildende Praxis in den Schulalltag einzubetten und das Verständnis für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie für Geologie und Geschichte zu verbessern.
In dem Blickwinkel betrachtet, können sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ auch eine Erarbeitung von Vorschlägen für einen Erkenntnispfad zu Geologie, Geschichte und Ökologie durch den Reichardts-Garten vorstellen.

Auf jeden Fall betrachten es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ für dringend erforderlich, rechtzeitig und vollumfänglich die Bevölkerung, ihre Initiativen und Vereine mit einzubeziehen.

In dem Zusammenhang erwägen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ im Rahmen weiterer öffentlichen Exkursionen ihre Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung des Reichardts-Garten darzulegen und mit den Anwesenden zu diskutieren.
Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und die Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 24.04.2026

AHA hält einen besonderen Schutz und eine entsprechende Entwicklung der Spree und ihrer Aue für dringend notwendig!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auenlandschaften von Oder, Spree und Dahme sowie ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Lebens- und Wohnraum sowie Naherholung und Tourismus. Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Dazu gehört auch die Spree, welche gesamt eine Länge von 382,00/403,00 km und ein Gesamteinzugsgebiet von 10.110,00 km² aufweist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg weist mit Datum vom 04.05.2015 folgende Eckdaten auf, Zitat:

Steckbrief:
Quellgebiet:liegt im Oberlausitzer Bergland bei Neugersdorf (Sachsen), mündet in die Havel in Berlin-Spandau
Länge:382 km gesamt, davon in Brandenburg 218 km
Einzugsgebiet:10.100 km2(gesamt), davon in Brandenburg 7.155 km2
Gewässertyp:Gewässer I. Ordnung (teilw. schiffbares Landesgewässer, im Berliner Raum Bundeswasserstraße)
Die Spree hat im Land Brandenburg für die Schifffahrt eine mittlere, für die Trinkwassergewinnung und die landwirtschaftliche Bewässerung eine hohe Bedeutung. Hoch ist auch ihr Wert für Freizeit und Erholung (sehr hoch im Spreewald) sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Die Belastung durch kommunale Abwässer ist mäßig, durch industrielle Abwässer gering. Kaum Energiegewinnung durch Wasserkraft.
Gewässergüte:Landesgrenze bis Oberspreewald– Güteklasse II-III (kritisch belastet)
Oberspreewald bis Berlin– Güteklasse II (mäßig belastet)

Die Spree verbindet das Oberlausitzer Bergland über das Berliner Flussseengebiet mit dem Elbe-Havel-System. Obwohl vor allem der Spreeoberlauf durch den seit mehr als 100 Jahre betriebenen Braunkohleabbau stark geprägt worden ist, besteht im gesamten Gebiet der Spree eine hohe Konzentration und enge räumliche Verflechtung naturnaher Biotope. Diese dienen einer Vielzahl stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten als Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- oder Rasthabitat. Als Beispiele seien Fischadler, Weißstorch, Bekassine, Döbel, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Rotbauchunke genannt.
Unterhalb der Stadt Cottbus speist die Spree eine europaweit einmalige Niederungs- und Auenlandschaft – den Spreewald. Das auch als Venedig der Sorben bezeichnete Gebiet wird von ca. 1.300 Kilometern Wasserläufe durchzogen, die sich zu einem Labyrinth mit über 300 Gewässern verzweigen. Aufgrund seines Strukturreichtums besitzt der Spreewald eine hohe Bedeutung für verschiedene Lebensgemeinschaften, beispielsweise die stabilen Populationen der hochgradig gefährdeten Fischotter und Schwarzstörche. Auch die Randgebiete verfügen über ökologisch wertvolle Refugien. Erwähnenswert sind hier die Wasservogelrast- und Wasservogelbrutplätze an den Peitzer Teichen, ebenso wie die naturnahen Verlandungsbereiche und seltenen Wasserpflanzengesellschaften des Neuendorfer Sees, der von der Spree durchflossen wird.
Der Spreewald wurde 1990 zum UNESCO-Biosphärenreservat erklärt und bildet einen wichtigen Bestandteil des landesweiten Netzes von Großschutzgebieten.
Von allen großen brandenburgischen Flüssen hat die Spree die beste Wasserqualität. Drei Viertel des gesamten Flusslaufs sind mäßig belastet, nur im Spremberger und Cottbuser Raum führen kommunale und industrielle Abwassereinleitungen zu einer schlechteren Einstufung.
Mit der Schaffung eines Talsperrensystems im oberen und mittleren Spreebereich (1958 bis 1972) wurden für das gesamte Einzugsgebiet gute Voraussetzungen zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserschäden geschaffen. Diese Wasserspeicher liegen mit Ausnahme der Talsperre Spremberg im Bundesland Sachsen.
Im Zuge der Sanierung der Tagebau-Restlöcher im Lausitzer Braunkohlenrevier wird derzeit mit Brandenburger Unterstützung das Speichersystem Lohsa II/ Bärwalde in Sachsen errichtet. Ab dem Jahr 2005 soll so insbesondere in Trockenzeiten zusätzliches Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung für Brandenburg und Berlin sowie zum ökologischen Erhalt des Spreewaldes zur Verfügung stehen.“, Zitat Ende

https://web.archive.org/web/20160317021554/http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.327431.de

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ein besonders schutzwürdiger und geschützter Abschnitt der Spree – neben dem Spreewald – befindet sich im Grenzraum zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, wozu ebenfalls die Gebiete der Stadt Fürstenwalde (Spree) sowie der zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl und zum Amt Odervorland gehörende Gemeinde Berkenbrück zählen.
Alles Gemeinden, welche eng mit dem Landschafts- und Naturraum Spree verbunden sind. Der Schutz dieses Landschafts- und Naturraumes drückt sich in folgenden Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“Größe laut Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“, 2.1 Allgemeine Beschreibung, Zitat: „Der vorliegende Managementplan behandelt den Abschnitt der Spree ab Fürstenwalde bis zum Dämeritzsee an der Stadtgrenze zu Berlin. Innerhalb dieses Abschnitts liegen zwei Teile des FFH-Gebietes „Spree“ (Teil Fürstenwalde bis Berlin), zwischen denen das FFH-Gebiet „Müggelspreeniederung“ mit einer Größe von 630 ha verläuft (siehe auch Karte 1). Das FFH-Gebiet „Spree“ hat eine Gesamtgröße von etwa 2324 ha und zieht sich von Cottbus durch die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oder-Spree“, Zitat Ende

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mueggelspreeniederung/#

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651-Kurzfassung.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/ffh-559-651-k1a-uebersicht.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/spree

  • Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 24.023,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

  • Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ Größe: rund 1.343,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_spreetal#1

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%202.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%203.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%201.pdf

https://mluk.brandenburg.de/n/nsg-spreetal/Uebersichtskarte-NSG-Spreetal.pdf

Daraus leitet sich eine sehr große Verantwortung u.a. für das Land Brandenburg, den Landkreis Landkreis Oder-Spree, die in bzw. an den Schutzgebieten gelegenen Gemeinden und Ortschaften sowie für die hier lebenden und arbeitenden Menschen ab.

Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 15.03.2026 zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. folgendes aus, Zitat:

„Laut Unterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree umfasst die geplante gewerbliche Baufläche 54,00 ha und die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl geben eine geplante Baufläche im Umfang von 185,00 ha an. Angesichts der Tatsache, dass es um eine mehr oder minder gemeinsame gewerbliche Bebauung gehen soll, ist von einer drohenden Verbauung von einer Gesamtfläche von mindestens 239,00 ha auszugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht perspektivisch die Flächenangaben in der „Machbarkeitsstudie GIV Fürstenwalde Ost/Langewahl“ unter Punkt „1.3 Untersuchungsgebiet“ auf Seite 2 als realistischer an. Hier sind folgende Flächenangaben vermerkt:

Stadt Fürstenwalde (Spree): 66,60 ha (16,00 %)
Zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl: 351,00 ha (84,00 %)
Gesamtfläche: ca. 417,60 ha (100,00 %)

Laut „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seite 30 sind folgende massive Eingriffe geplant, Zitat:

„Durch die FNP-Änderung werden etwa 56,7 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seiten 29/30 enthält folgende Angaben zur angedachten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaften, Zitat:

„Durch die FNP-Änderung werden etwa 196 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Dabei gilt es zu beachten, dass Wälder als sehr wichtiger Bestandteil von intakter und lebendiger Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde bildet. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schat-ten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Waldfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/wald-14934

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/alles-ueber-den-wald.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36065

Um Wälder zu erhalten und naturnah entwickeln lassen zu können, bedarf es einer sukzessiven Entwicklung, um stabile, standortgerechte Waldgebiete entwickeln lassen zu können. Sie dienen so als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

Die geplanten Baumaßnahmen sind zudem mit einer drohenden Verstärkung der Verkehrsentwicklung verbunden, welche Umwelt, Natur und Landschaften, aber konkret auch verstärkt Wälder und Auen bedrohen können.

Unter Punkt „7.3 Verkehr“, Seite 25 gehen die „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“ folgendermaßen ein, Zitat:

Der Änderungsbereich ist straßenseitig gut angebunden. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist das Gebiet dagegen derzeit kaum zu erreichen. Für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbestandortes muss die verkehrliche Erschließung für alle Verkehrsarten ertüchtigt und die regionale Einbindung ausgebaut werden. Grundlage hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung sein müssen, die herausarbeitet, mit welchem planinduzierten Verkehr zu rechnen ist, wie sich dieser auf die Tageszeiten verteilt und in welche Richtungen bzw. aus welchen Richtungen er zu- oder abfließt.“, Zitat Ende

Der „Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt 7.3 Verkehr, Seite 25 beinhaltet den gleichen Wortlaut.
Dabei weisen Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz umfassend auf die zerstörerischen Wirkungen derartiger Zerschneidungen hin.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#die-wichtigsten-fakten

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

Ferner besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Straßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

„Zitat Ende

In dem Zusammenhang bekräftigte bzw. bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Forderung die Planungen der Stadt Fürstenwalde (Spree) und der zum Amt Scharmützelsee gehörenden Gemeinde Langewahl einen „großflächigen industriell-gewerblichen Vorsorgestandort“ zu planen und zu errichten, bei dem u.a. eine Waldfläche im Umfang von nunmehr ca. 417,60 ha akut bedroht ist, sofort und unwiderruflich zu beenden.

Die Bürgerinitiative Walderhalt Spreetal – Fürstenwalde Langewahl hat dazu richtigerweise die Petition „Keine 430 Hektar Wald für Großindustrie und Gewerbe! Waldvernichtung verhindern!“ gestartet.

https://www.change.org/p/keine-430-hektar-wald-f%C3%BCr-gro%C3%9Findustrie-und-gewerbe-waldvernichtung-verhindern?recruiter=24246162&recruited_by_id=286c4329-f774-4ea7-8aba-8951463ddd01&utm_source=share_petition&utm_campaign=starter_onboarding_share_personal&utm_medium=copylink

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,5 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Spree, ihrer Auen sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume. Dazu ist es jedoch notwendig alle Pläne für jegliche Verbauungen aller Art unwiderruflich zu stoppen.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.04.2026

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