Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß

Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8-14 WHG für den Weiterbetrieb der WKA
und
Plangenehmigung gemäß § 68 WHG für den Neubau eines Horizontalrechens mit Fischabstieg und den Umbau des Fischaufstieges für die Wasserkraftanlage Jena-Rasenmühlenwehr an der Saale

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Ein sehr wichtiger Teil zur Umsetzung dieser Vorstellungen sieht der AHA z.B. neben Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten, Erstellen von Stellungnahmen sowie Durchführung von Arbeitseinsätzen, in der Durchführung von Exkursionen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Im Rahmen der Exkursionen beabsichtigt der AHA Interessenten die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, deren Bedrohung, Möglichkeiten zur Initiierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten der Mitwirkung eines jeden Einzelnen aufzuzeigen.
Die Stadt Jena (Saale) ist u.a. sehr stark von der Saale, ihrer Aue sowie den zahlreichen Nebengewässern aus den umliegenden von Muschelkalk und Buntsandstein geprägten Bergen und Hochebenen gekennzeichnet und geprägt. Immer wieder positiv auffallend ist, dass die Saale im Stadtgebiet weitgehend unverbaut im Ufer- sowie Sohlbereich und somit intensiv und vielfältig ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufzeigen. Insbesondere Weichholzauengehölze wie z.B. diverse Weidenarten, Schwarz- und Grauerlen sowie Pappelarten sind signifikant. Jedoch ebenfalls Harthölzer wie Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Weißdornarten, Frühblühende Traubenkirsche, Blutroter Hartriegel, Europäisches Pfaffenhütchen sowie sehr vereinzelte Stieleichen gedeihen zumeist sukzessiv entlang der Saale. Die Krautschicht setzt sich u.a. aus Wasserminze sowie Frühjahrsblühern wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Veilchenarten efeublättriger Gundermann, Buschwindröschen und Gelbem Windröschen zusammen.
Diese Tatsache gilt es dringend zu schützen, zu erhalten und ggf. auszuweiten.
Im Mündungsbereich der Leutra war positiv aufgefallen, dass hier kein Verbau des Gebietes erfolgte. Jedoch verhindern u.a. Schwellen die ökologische Durchlässigkeit, welche eigentlich bis 2015 nach der Europäischen Wasserrahmenrichtline (WRRL) umzusetzen war.
In der Saaleaue nordöstlich und östlich des Burgauer Weges bis zur Lobedaer Straße war immer wieder eine Aufweichung der durchaus noch dominierenden Wiesenlandschaft erkennbar, indem zum Beispiel der Anbau von Erdbeeren stattfindet. Auf Grund der Lage im Hochwassereinzugsgebiet der Saale sowie der höheren Artenvielfalt auf einer unregelmäßig gemähten oder abgeweideten Wiese hält es der AHA erforderlich jede intensivere bzw. intensive landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen. Zudem gilt es zu prüfen, inwieweit eine sukzessive Auenwaldentwicklung – insbesondere entlang der Saale – zu prüfen. Ähnlich zu werten ist das in der Aue nördlich des Saalebrücke Lobedaer Straße zu sehen. Hier ist zudem der Konflikt zwischen Verbauungen im Saaleauenbereich und freier Aue deutlich zu erkennen. Ein Konflikt, welcher ganz besonders das Gebiet der Sportanlagen des Universitätssportvereins und des Ernst-Abbe-Stadions betrifft. Die Folgen des letzten größeren Hochwassers vom Juni 2013 waren mehr oder minder optisch und baulich noch gut zu erkennen. Daher sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die weitere Fortführung der Planungen zum Umgang mit Hochwasser nach den aktuellen Gesichtspunkten, Erkenntnissen und Rechtsgrundlagen anzugehen.

Dazu gehört u.a. auch die Prüfung der Asphaltierung von Wanderwegen. Besonders auffällig ist der Ausbau in der Saaleaue östlich und nordöstlich von Göschwitzer Straße und Prüssingstraße. Erfreulicherweise haben Sukzessionen im Ufergebiet der Saale die massiven baulichen Eingriffe wieder relativiert.
Im Bereich des 3,84 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil – einst flächenhaften Naturdenkmal – verdeutlicht sich nach Ansicht des AHA mit dem Auenwaldrest, wie womöglich auch die Saaleaue im Bereich der heutigen Stadt Jena (Saale) ausgesehen haben. Der im Ausgleich der Gebietsverluste für die Straßenbahn Stadtrodaer Straße gesperrte Mittelweg bedarf nach Auffassung des AHA einer noch effektiveren Absperrung und Kontrolle. Während die im Südwestbereich die zur Absperrung abgelegten Pappelstämme den richtigen Ansatz darstellen und bestimmter Ergänzungen bedarf, fehlt im Nordostbereich eine derartige nachhaltige Sperrung komplett. Im Interesse einer vollständigen Absperrung regt der AHA eine entsprechende Sperrmaßnahme auch hier vorzunehmen.
Auf Grund der guten Bestände von Gehölzen entlang der Saale bieten sich sehr interessante Lebensräume für den Elbebiber. Während an zahlreichen Standorten entlang der Saale in Jena alte Fraßspuren zu erkennen sind, zeigten sich in dem Saaleabschnitt zwischen Brücke Stadtrodaer Straße und Camsdorfer Straße an einer Hybridpappel neuere Fraßspuren. Damit ist davon auszugehen, dass sich ein stabiler Bestand an Bibern entwickelt, welcher damit besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Der Abschnitt des Gembdenbach im Bereich Ecke Gembdenbachtal/Am Jenzig verdeutlicht deutlich den Unterschied zwischen naturnaheren Abschnitten – oberhalb – und naturferneren Bereichen – unterhalb -. Nach Auffassung des AHA gilt es naturnahere Entwicklungen anzustreben. Eine derartige Entwicklung benötigt eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, unbefestigter Ufer- und Sohlbereiche sowie das Vorhandensein von Störsteinen oder -hölzer.
Mit dem 2,126 ha großem Geschützten Landschaftsbestandteil Erlkönig lässt sich deutlich die Vielfalt des Natur- und Landschaftsraumes oberhalb der Saaleaue erkennen, wozu im konkreten Fall Hangwälder, quellengespeiste Feuchtbiotope und Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ zwischen Göschwitz und Camburg gehören.
Diese landschaftliche Strukturvielfalt prägt den Saaleverlauf im Freistaat Thüringen bis Großheringen und findet Ergänzung durch Streuobstwiesen, Hecken, Hochstaudenflächen und Solitärgehölzen.

II. Zu den Antragsunterlagen

Zu 1.2 Zweck des Antrages, Antragsgegenstände

Es ist durchaus nachvollziehbar den Fischaufstieg nach aktuellen Kriterien umzubauen.
Ferner ist der im Punkt 3.1.3 geschilderte Neubau Horizontalrechen und des Umbaus des Horizontalrechen auf 10 mm lichtem Stababstand zu begrüßen.
Diese Baumaßnahmen dürfen keinesfalls zu Schädigungen im ohnehin schmalen Gehölzbereich der Saale erfolgen. Dazu ist eine Beschränkung des Baustellenbereich auf den ohnehin schon baulich beeinflussten Bereich vorzunehmen.
Zudem gilt es wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Aufhebung der unter Punkt 2.5 Nachbarbebauung geschilderten Verrohrung des Baches erfolgen kann. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein den Gesamtverlauf des Baches entsprechend wissenschaftlich zu untersuchen, Renaturierungsaktivitäten zu prüfen und den offiziellen Namen des Fließgewässers zu ermitteln.

Zu 2.6 Flora, Fauna und Landschaftsbild in der Umgebung
Zu 4 Auswirkungen des Vorhabens

Die Stadt Jena (Saale) ist u.a. sehr stark von der Saale, ihrer Aue sowie den zahlreichen Nebengewässern aus den umliegenden von Muschelkalk und Buntsandstein geprägten Bergen und Hochebenen gekennzeichnet und geprägt. Immer wieder positiv auffallend ist, dass die Saale im Stadtgebiet weitgehend unverbaut im Ufer- sowie Sohlbereich und somit intensiv und vielfältig ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufzeigen. Insbesondere Weichholzauengehölze wie z.B. diverse Weidenarten, Schwarz- und Grauerlen sowie Pappelarten sind signifikant. Jedoch ebenfalls Harthölzer wie Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Weißdornarten, Frühblühende Traubenkirsche, Blutroter Hartriegel, Europäisches Pfaffenhütchen sowie sehr vereinzelte Stieleichen gedeihen zumeist sukzessiv entlang der Saale. Die Krautschicht setzt sich u.a. aus Wasserminze sowie Frühjahrsblühern wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Veilchenarten efeublättriger Gundermann, Buschwindröschen und Gelbem Windröschen zusammen.
Diese Tatsache gilt es flächendeckend nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu prüfen, wo durch Rückbaumaßnahmen in Ufer- und Sohlbereichen weitere derartige Entwicklungsräume entstehen können. Dem steht die angedachte Maßnahme zur Neuerrichtung des Fischaufstieges in der jetzigen Form eindeutig entgegen.

Zu 3 Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben findet grundsätzlich Zustimmung. Insbesondere der im Punkt 3.1.3 geschilderte Neubau Horizontalrechen und des Umbaus des Horizontalrechen auf 10 mm lichtem Stababstand.
Die unter dem Punkt 3.2 Bauablauf und bauzeitliche Wasserhaltung geschilderten Eingriffe wie, Zitat: „Im Uferbereich oberhalb der WKA müssen für den Bau des oberen Teiles des Fischaufstieges Bäume im Uferbereich gefällt werden.“, Zitat Ende erscheinen nicht sinnvoll und notwendig, wenn eine massive Reduzierung des Zuganges und der Baustelle auf den ohnehin schon baulich beeinflussten Bereich (roter Kreis) beschränkt bleibt.


Somit bleibt der ohnehin schon sehr schmale Gehölzbereich in der stark eingeschränkten Saaleaue erhalten.
Zudem gilt es wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Aufhebung der unter Punkt 2.5 Nachbarbebauung geschilderten Verrohrung des Baches erfolgen kann. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein den Gesamtverlauf des Baches entsprechend wissenschaftlich zu untersuchen, Renaturierungsaktivitäten zu prüfen und den offiziellen Namen des Fließgewässers zu ermitteln.

III. Zusammenfassung

Die Vielfältigkeit und Besonderheit der Auenlandschaft in der Stadt Jena, deren Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, Frischluftentstehungsgebiet und -korridor, als Ort der Erholung der Bevölkerung und ihrer Gäste sowie ihrer prägenden Bedeutung für das Stadt- und Landschaftsbild erfordern ein sehr hohes Maß an Schutzbedürftigkeit sowie dringenden Prüfung weitere Räume für sukzessive Erneuerungen zurückzugeben. Das geplante Vorhaben steht einer derartigen Entwicklung entgegen, führt keine grundlegende Fehleranalyse zur fehlenden Funktionsfähigkeit der bereits bestehenden Fischtreppe durch und unterlässt die Erarbeitung und Präsentation möglicher Alternativen.
Daher vertritt der AHA die Auffassung, dem Vorhaben in der vorgelegten Form keine Zustimmung zu erstellen.
Der AHA bietet im Interesse des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Auenlandschaften und angrenzender Natur- und Landschaftsräume im Stadtgebiet von Jena sowie Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten eine Mitarbeit an dem Vorhaben an.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.03.2025

Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8-14 WHG für den Weiterbetrieb der WKA
und
Plangenehmigung gemäß § 68 WHG für den Neubau eines Horizontalrechens mit Fischabstieg und den Umbau des Fischaufstieges für die Wasserkraftanlage Jena-Paradieswehr an der Saale

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Ein sehr wichtiger Teil zur Umsetzung dieser Vorstellungen sieht der AHA z.B. neben Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten, Erstellen von Stellungnahmen sowie Durchführung von Arbeitseinsätzen, in der Durchführung von Exkursionen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Im Rahmen der Exkursionen beabsichtigt der AHA Interessenten die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, deren Bedrohung, Möglichkeiten zur Initiierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen und Möglichkeiten der Mitwirkung eines jeden Einzelnen aufzuzeigen.
Die Stadt Jena (Saale) ist u.a. sehr stark von der Saale, ihrer Aue sowie den zahlreichen Nebengewässern aus den umliegenden von Muschelkalk und Buntsandstein geprägten Bergen und Hochebenen gekennzeichnet und geprägt. Immer wieder positiv auffallend ist, dass die Saale im Stadtgebiet weitgehend unverbaut im Ufer- sowie Sohlbereich und somit intensiv und vielfältig ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufzeigen. Insbesondere Weichholzauengehölze wie z.B. diverse Weidenarten, Schwarz- und Grauerlen sowie Pappelarten sind signifikant. Jedoch ebenfalls Harthölzer wie Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Weißdornarten, Frühblühende Traubenkirsche, Blutroter Hartriegel, Europäisches Pfaffenhütchen sowie sehr vereinzelte Stieleichen gedeihen zumeist sukzessiv entlang der Saale. Die Krautschicht setzt sich u.a. aus Wasserminze sowie Frühjahrsblühern wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Veilchenarten efeublättriger Gundermann, Buschwindröschen und Gelbem Windröschen zusammen.
Diese Tatsache gilt es dringend zu schützen, zu erhalten und ggf. auszuweiten.
Im Mündungsbereich der Leutra war positiv aufgefallen, dass hier kein Verbau des Gebietes erfolgte. Jedoch verhindern u.a. Schwellen die ökologische Durchlässigkeit, welche eigentlich bis 2015 nach der Europäischen Wasserrahmenrichtline (WRRL) umzusetzen war.
In der Saaleaue nordöstlich und östlich des Burgauer Weges bis zur Lobedaer Straße war immer wieder eine Aufweichung der durchaus noch dominierenden Wiesenlandschaft erkennbar, indem zum Beispiel der Anbau von Erdbeeren stattfindet. Auf Grund der Lage im Hochwassereinzugsgebiet der Saale sowie der höheren Artenvielfalt auf einer unregelmäßig gemähten oder abgeweideten Wiese hält es der AHA erforderlich jede intensivere bzw. intensive landwirtschaftliche Nutzung auszuschließen. Zudem gilt es zu prüfen, inwieweit eine sukzessive Auenwaldentwicklung -insbesondere entlang der Saale- zu prüfen. Ähnlich zu werten ist das in der Aue nördlich des Saalebrücke Lobedaer Straße zu sehen. Hier ist zudem der Konflikt zwischen Verbauungen im Saaleauenbereich und freier Aue deutlich zu erkennen. Ein Konflikt, welcher ganz besonders das Gebiet der Sportanlagen des Universitätssportvereins und des Ernst-Abbe-Stadions betrifft. Die Folgen des letzten größeren Hochwassers vom Juni 2013 waren mehr oder minder optisch und baulich noch gut zu erkennen. Daher sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die weitere Fortführung der Planungen zum Umgang mit Hochwasser nach den aktuellen Gesichtspunkten, Erkenntnissen und Rechtsgrundlagen anzugehen.
Dazu gehört u.a. auch die Prüfung der Asphaltierung von Wanderwegen. Besonders auffällig ist der Ausbau in der Saaleaue östlich und nordöstlich von Göschwitzer Straße und Prüssingstraße. Erfreulicherweise haben Sukzessionen im Ufergebiet der Saale die massiven baulichen Eingriffe wieder relativiert.
Im Bereich des 3,84 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil – einst flächenhaften Naturdenkmal – verdeutlicht sich nach Ansicht des AHA mit dem Auenwaldrest, wie womöglich auch die Saaleaue im Bereich der heutigen Stadt Jena (Saale) ausgesehen haben. Der im Ausgleich der Gebietsverluste für die Straßenbahn Stadtrodaer Straße gesperrte Mittelweg bedarf nach Auffassung des AHA einer noch effektiveren Absperrung und Kontrolle. Während die im Südwestbereich die zur Absperrung abgelegten Pappelstämme den richtigen Ansatz darstellen und bestimmter Ergänzungen bedarf, fehlt im Nordostbereich eine derartige nachhaltige Sperrung komplett. Im Interesse einer vollständigen Absperrung regt der AHA eine entsprechende Sperrmaßnahme auch hier vorzunehmen.
Auf Grund der guten Bestände von Gehölzen entlang der Saale bieten sich sehr interessante Lebensräume für den Elbebiber. Während an zahlreichen Standorten entlang der Saale in Jena alte Fraßspuren zu erkennen sind, zeigten sich in dem Saaleabschnitt zwischen Brücke Stadtrodaer Straße und Camsdorfer Straße an einer Hybridpappel neuere Fraßspuren. Damit ist davon auszugehen, dass sich ein stabiler Bestand an Bibern entwickelt, welcher damit besondere Schutzmaßnahmen erfordert.
Der Abschnitt des Gembdenbach im Bereich Ecke Gembdenbachtal/Am Jenzig verdeutlicht deutlich den Unterschied zwischen naturnaheren Abschnitten -oberhalb- und naturferneren Bereichen -unterhalb-. Nach Auffassung des AHA gilt es naturnahere Entwicklungen anzustreben. Eine derartige Entwicklung benötigt eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, unbefestigter Ufer- und Sohlbereiche sowie das Vorhandensein von Störsteinen oder -hölzer.
Mit dem 2,126 ha großem Geschützten Landschaftsbestandteil Erlkönig lässt sich deutlich die Vielfalt des Natur- und Landschaftsraumes oberhalb der Saaleaue erkennen, wozu im konkreten Fall Hangwälder, quellengespeiste Feuchtbiotope und Wiesenflächen im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ zwischen Göschwitz und Camburg gehören.
Diese landschaftliche Strukturvielfalt prägt den Saaleverlauf im Freistaat Thüringen bis Großheringen und findet Ergänzung durch Streuobstwiesen, Hecken, Hochstaudenflächen und Solitärgehölzen.

II. Zu den Antragsunterlagen

Zu 1.2 Zweck des Antrages, Antragsgegenstände

Es ist durchaus nachvollziehbar den Fischaufstieg nach aktuellen Kriterien umzubauen.
Ferner ist der im Punkt 3.1.3 geschilderte Neubau Horizontalrechen und des Umbaus des Horizontalrechen auf 10 mm lichtem Stababstand zu begrüßen.
Diese Baumaßnahmen dürfen keinesfalls zu Schädigungen im ohnehin schmalen Gehölzbereich der Saale erfolgen. Dazu ist eine Beschränkung des Baustellenbereich auf den ohnehin schon baulich beeinflussten Bereich vorzunehmen.

Zu 2.6 Flora, Fauna und Landschaftsbild in der Umgebung
Zu 4 Auswirkungen des Vorhabens

Die Stadt Jena (Saale) ist u.a. sehr stark von der Saale, ihrer Aue sowie den zahlreichen Nebengewässern aus den umliegenden von Muschelkalk und Buntsandstein geprägten Bergen und Hochebenen gekennzeichnet und geprägt. Immer wieder positiv auffallend ist, dass die Saale im Stadtgebiet weitgehend unverbaut im Ufer- sowie Sohlbereich und somit intensiv und vielfältig ausgeprägte Vegetationsstrukturen aufzeigen. Insbesondere Weichholzauengehölze wie z.B. diverse Weidenarten, Schwarz- und Grauerlen sowie Pappelarten sind signifikant. Jedoch ebenfalls Harthölzer wie Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Weißdornarten, Frühblühende Traubenkirsche, Blutroter Hartriegel, Europäisches Pfaffenhütchen sowie sehr vereinzelte Stieleichen gedeihen zumeist sukzessiv entlang der Saale. Die Krautschicht setzt sich u.a. aus Wasserminze sowie Frühjahrsblühern wie Goldsternchen, Scharbockskraut, Veilchenarten efeublättriger Gundermann, Buschwindröschen und Gelbem Windröschen zusammen.
Diese Tatsache gilt es flächendeckend nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu prüfen, wo durch Rückbaumaßnahmen in Ufer- und Sohlbereichen weitere derartige Entwicklungsräume entstehen können. Dem steht die angedachte Maßnahme zur Neuerrichtung des Fischaufstieges in der jetzigen Form eindeutig entgegen.

Zu 3 Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben findet grundsätzlich Zustimmung. Insbesondere der im Punkt 3.1.3 geschilderte Neubau Horizontalrechen und des Umbaus des Horizontalrechen auf 10 mm lichtem Stababstand.
Die unter dem Punkt 3.2 Bauablauf und bauzeitliche Wasserhaltung geschilderten Eingriffe wie, Zitat: „Im Uferbereich oberhalb der WKA müssen für den Bau des oberen Teiles des Fischaufstieges Bäume im Uferbereich gefällt werden.“, Zitat Ende erscheinen nicht sinnvoll und notwendig, wenn eine massive Reduzierung des Zuganges und der Baustelle auf den ohnehin schon baulich beeinflussten Bereich (roter Kreis) beschränkt bleibt.


Somit bleibt der ohnehin schon sehr schmale Gehölzbereich in der stark eingeschränkten Saaleaue erhalten.

III. Zusammenfassung

Die Vielfältigkeit und Besonderheit der Auenlandschaft in der Stadt Jena, deren Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, Frischluftentstehungsgebiet und -korridor, als Ort der Erholung der Bevölkerung und ihrer Gäste sowie ihrer prägenden Bedeutung für das Stadt- und Landschaftsbild erfordern ein sehr hohes Maß an Schutzbedürftigkeit sowie dringenden Prüfung weitere Räume für sukzessive Erneuerungen zurückzugeben. Das geplante Vorhaben steht einer derartigen Entwicklung entgegen, führt keine grundlegende Fehleranalyse zur fehlenden Funktionsfähigkeit der bereits bestehenden Fischtreppe durch und unterlässt die Erarbeitung und Präsentation möglicher Alternativen.
Daher vertritt der AHA die Auffassung, dem Vorhaben in der vorgelegten Form keine Zustimmung zu erstellen.
Der AHA bietet im Interesse des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Auenlandschaften und angrenzender Natur- und Landschaftsräume im Stadtgebiet von Jena sowie Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten eine Mitarbeit an dem Vorhaben an.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.03.2025

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht haben und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte das Land Sachsen-Anhalt, des Burgenlandkreises und der Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ vom 26.02.2023 hatte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassend positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/39514/stellungnahme-zum-vorhaben-planfeststellungsverfahren-neubau-deich-uichteritz

Der Beginn der Fahrradexkursion am Samstag, den 08.03.2025 führte den Weg in Weißenfels in den Auenwaldrest westlich der Großen Brücke und südlich der Eisenbahnstrecke. Im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008, bildete dieser Restauenwald eine sehr wichtige Rolle. In nachfolgenden Gesprächen und Beratungen im Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenfels, thematisierte man umfassend das sehr wichtige Thema. Immerhin hat auch dieser Teil der Saaleaue eine ökologisch und hydrologisch sehr wichtige Funktion, wobei dabei insbesondere die Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Überflutungsraum zu nennen sind. Damals spielten auch die Möglichkeiten der Entwicklung dieses Teils der Saaleaue in Folge des Abrisses der einstigen Getreidewirtschaft eine sehr wichtige Rolle.
Der südlich angrenzende Restauenwald gestaltet sich erfreulicherweise weitgehend standortgerecht sukzessiv. Jedoch erfüllte die Exkursionsteilnehmer mit Sorge, dass der Restauenwald weiter umfassend und verstärkt mit Vermüllung belastet ist und offenbar häufig als Partyplatz mit Feuerstellen fungiert. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist. Ferner lassen Spuren vermuten, dass offenbar Lastkraftwagen den Auenwald befahren haben müssen. Ein zerfahrener Weg legt diese Tatsache nah. Neben einer umfassenden Beräumung und Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen, sind verschärfte Kontrollen vor Ort, dringend geboten.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es im Bereich der einstigen Getreidewirtschaft entstandenen Park an der Saale mehr naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zuzulassen. Insbesondere der Uferstreifen entlang der Saale bietet dafür sehr guten Raum. Störungen geführt haben, während der Errichtungsphase des Parks stattfand. Daher waren sich die Teilnehmer einig, dass die Arbeiten schnell ihr Ende finden müssen, um der Natur den Raum wieder zurückgeben zu können.
Im Rahmen der Fahrradexkursion am 08.03.2025 mussten die Teilnehmenden massive bauliche Eingriffe in diesen Teil der Saaleaue an der Markwerbener Straße feststellen. Nicht nur, dass massive Zerstörungen des umfassenden Gehölz- und Staudenbestandes am Saaleufer festzustellen waren, sondern im gesamten Umfeld hat man massive Uferbefestigungen und Ausbaggerungen von Flusskiesen und -schotter und deren Ablagerungen im unmittelbaren Uferbereich entdecken können. Gleiches war im weiteren Umfeld der Saaleverläufe in der Höhe der Herrenmühle zu beobachten. Neben der massiven Zerstörung bzw. Störung der Vegetation in den jeweiligen Uferbereichen, hat man der Saale sehr wichtiges Geröll entzogen, was der Fluss letztendlich zur naturnaheren Gestaltung und Entwicklung seines Flussbettes benötigt. Dies reicht bis in die Elbe hinein. Bei Fehlen dieses Gerölls besteht schnell die Gefahr der Gewässereintiefungen mit verstärktem Wasserentzug aus der Aue und Verlust von Retentionsflächen. Damit geht eine massive Störung der Wechselbeziehungen zwischen Fluss und seiner Aue einher.
Aus dem linksseitigen Fahrradweg entlang der Saale zwischen Weißenfels und Großkorbetha heraus, stellten die Exkursionsteilnehmenden immer wieder fest, dass der gesetzlich fixierte mindestens 10,00 m breite Gewässerschonstreifen sehr häufig bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Ackerflächen reichen da bis zum Ufer heran. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten dabei die immer wieder vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geforderte Einhaltung der Gewässerschonstreifen von mindestens 10,00 m. Daher sei noch einmal auf die vielfältige Bedeutung der Gewässerschonstreifen als hydrologischen und ökologischen Entwicklungsraum hingewiesen, da hier die Möglichkeit der Auslebung der Wechselwirkungen zwischen Prall- und Gleithängen sowie des Schutzes, Erhaltes und der weiteren Entwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes unter Einschluss der Nebengewässer und anderer angrenzender Landschaften und Biotope besteht.
So konnten die Exkursionsteilnehmenden zum Beispiel feststellen, dass sich erfreulicherweise wieder Biber in der Saaleaue aufhalten müssen.
Auffällig für die Exkursionsteilnehmenden waren auch, die landschaftszerschneidenden und -prägenden Wirkungen der Brücken von B 91 bei Weißenfels und der BAB 38 bei Großkorbetha. Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmer den Aufbau und die Gestaltung einer Zuwegung zum Klärwerk in Weißenfels zur Kenntnis. Diese stellt mit ihren zu kleinen Durchlässen eine Barrierewirkung für abfließendes Hochwasser dar. So können Rückstauwirkungen ein. Darüber hinaus gilt es perspektivisch zu prüfen, inwieweit ein Standort für das Klärwerk außerhalb des Hochwasserraumes der Saale möglich ist.
Ein Blick über die Saale zur Mündung des Rippachs in die Saale in Dehlitz führte zur Sorge der Exkursionsteilnehmenden, dass ein weiteres Heranrücken von Bauten, den verhältnismäßig naturnaheren Mündungsbereich, bedrohen könnte. Daher geht der dringende Appell diesen naturnaheren Mündungsbereich unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner riefen die Folgen der Bauarbeiten am Ufer der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kriechau große Sorge hervor. Die Exkursionsteilnehmenden mahnten an, dass nicht nur eine weitere Verbauung am Ufer von Flüssen erfolgen darf, sondern dass auch massive Rückbaumaßnahmen bei Ufer- und Sohlbefestigungen erfolgen müssen. Dies ist wichtig, um natürliche Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erhalten bzw. zu erweitern. Ferner benötigen Fließgewässer – so auch die Saale – naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, welche sich in Mäandrierung und Furkation ausdrücken. Außerdem entspricht das der Wasserrahmenrichtlinie der EU, welcher auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist.
Der Schkortelbach, welcher seine Quelle in Tagewerben haben muss und den Ostteil von Schkortleben prägt, birgt ein umfassendes Potential einer naturnahen Entwicklung in sich. Dies ist daran zu erkennen, dass vereinzelte Tendenzen von Mäandrierungen erkennbar sind, welche es durch Störhölzer oder -steine zu unterstützen gilt. Im Mündungsbereich in die Saale sind jedoch zwei Kleinwehre erkennbar, welche die biologische Durchlässigkeit massiv einschränken. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) sind hier entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt auch die Überprüfung der Gewässerqualität, da offenbar Zuleitungen von Abwasser in den Bach erfolgen.
Im Bereich der Aue zwischen Schkortleben und Großkorbetha war deutlich zu erkennen, dass große Teile der Auenlandschaften ausgedeicht und damit keiner standortgerechten Wechselwirkung zwischen Fluss und Aue bei Hochwasser unterliegt. Neben dem allgemeinen Verlust an Hochwasserausbreitungsräumen, fehlen den Restauenwäldern und -wiesen die unregelmäßig hohen, langen und häufigen Überflutungen, welche sie aber für eine standortgerechte Entwicklung lebensnotwendig benötigen. Von daher mahnen die Exkursionsteilnehmende eine umfassende, länderübergreifende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser an, welches für die Auen als Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen und benötigten Wohnstätten als Ort außerhalb der Hochwasser dienen muss.
Ein besonderes Augenmerk gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden einem ca. 7 ha großen Restauenwald östlich von Gniebendorf zuzuwenden. Im Südwesten und Nordosten von Streuobstwiesenresten eingerahmt, weist der Auenwald einen offenbar hochwasserbeeinflussten Hartholzauenwaldbestand mit Stieleiche, Gemeiner Esche und Feldulme sowie vereinzelten Hybridpappeln und Silberweiden auf. Der verhältnismäßig junge Gehölzbestand ist zudem von Saalealtverlaufresten, Saaleschlenken und Auskolkungen geprägt, welche den Strukturreichtum eindeutig erhöhen. Die wechselvolle Gehölzdichte des Auenwaldes ermöglicht eine schrittweise Naturverjüngung durch Sukzession und einen gewissen Bestand an nitrophilen Staudenkulturen. In den dichteren Gehölzbeständen ist eine deutliche Strukturierung in Baum-, Strauch- und Feldschicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die anfängliche Entfaltung der Frühjahrsflora z.B. bestehend aus Blausternchen, Goldsternchen sowie vereinzelte Bestände von Schneeglöckchen erkennen.
Im nordöstlichen Teil befindet sich vom Auenwald eingeschlossen auf einem höheren Plateau eine nunmehr zerstörte Streuobstwiese. Insbesondere nach Norden und Nordosten besteht hier noch umfassender Raum. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmenden bedürfen die Streuobstwiesen einer umfassenden Pflege und Neubepflanzung. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte jahrelang, leider ohne Gehör beim Landkreis Burgenlandkreis und bei der Stadt Weißenfels zu finden, den sehr besorgniserregenden Zustand der Streuobstwiese und sehr schnelles pflegerisches Handeln angemahnt. Nunmehr hat man die Reste der Streuobstwiese komplett zerstört und dabei auch Obstbäume entfernt, welche viele Hohlräume auswiesen, welche als Schlaf- und Brutplätze hätten dienen können. Diese Fläche hat man offenbar zur Kuhweide umfunktioniert. Angesichts der damit verbundenen bedrohlichen Situation für den angrenzenden Auenwald sowie der voranschreitenden Bestände von Frühjahrsblühern und Waldtulpe empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr die sukzessive Wieder- und Weiterentwicklung des Auenwaldbestandes. Zudem fordert der AHA den Landkreis Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels um Aufklärung auf, da Streuobstwiesen gemäß § 30 Absatz 2 Nummer 7 Bundesnaturschutzgesetz zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehört. Gleiches trifft gemäß § 30 Absatz 2 Nummer 4 Bundesnaturschutzgesetz auch für Auenwälder zu.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Insofern sind beide kommunalen Körperschaften gefordert.
Südlich von Großkorbetha nahmen die Exkursionsteilnehmenden eine, auf einer Fläche von ca. 15 ha, eine weitere, fast vollständig beseitigte, einstige Streuobstwiese in Augenschein. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmenden gilt es unbedingt endlich Maßnahmen zum Erhalt der Restbestände und die Wiederherstellung der gesamten Streuobstwiese anzugehen. Inwieweit bereits alte, regionale Obstsorten verloren gegangen, war zu dem Zeitpunkt nicht einzuschätzen gewesen, was aber nicht bedeutet, dass dies bereits geschehen ist. Von daher der dringende Appell an die oder den Flächeneigentümer sowie die Behörden in Landkreis und Gemeinde, das Vorhaben schnellstmöglich anzugehen. Nicht nur ökologische, landschaftliche und kulturhistorische Aspekte sind hier zu betrachten, sondern z.B. ebenfalls der Zusammenhang mit den wieder anlaufenden Schulobstprogrammen der Europäischen Union.
Der Saalealtarm Tepnitz zwischen Großkorbetha und Wengelsdorf, welcher offenbar keinen Status als Naturschutzgebiet mehr besitzt, hat ebenso mit zu geringen Gewässerschonstreifen und Ansätzen der Verlandung zu kämpfen, welche vermutlich dem massiven Eintrag von Nährstoffen der umliegenden, intensiv genutzten, Äcker geschuldet sind. Derartige Altverläufe bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume, wozu u.a. der Eisvogel gehört. Neben der Einhaltung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens und der Extensivierung der angrenzenden Landwirtschaft, gehört nach Auffassung der Teilnehmer, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dazu, inwieweit ein Wiederanschluss der Saalealtarme an den Rest des Flusses möglich ist.
Im Bereich der Fährstraße der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kleinkorbetha ist ein riesiges Schild aufgestellt, welches auf „Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässung oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERFE) – Vorhaben: Maßnahmen gegen Vernässungsprobleme in Weißenfels (OT Kleinkorbetha)“ Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das steuerfinanzierte Vorhaben in keiner Weise nachvollziehbar. Anstatt nicht standortgerechte wasserbauliche Anlagen in die Landschaft zu bauen gilt es Flächenversiegelung nicht nur zu vermeiden, sondern rückzubauen, Böden von Agrarflächen mit einer vielfältigen Fruchtfolge zu verbessern sowie mehr Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen zuzulassen. Somit besteht nicht nur die Möglichkeit der Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Agrarlandschaft, sondern somit ist der Rückhalt von Wasser in der Fläche besser gewährleistet. Insbesondere Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2023 müssen doch ausreichend Lehre sein, dass Wasser vor Ort zu belassen. Das Vorhaben erfüllt keinesfalls nachhaltige Kriterien. Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert eine umfassende Aufklärung zu Planung und öffentliche Beteiligung.
Mit Entsetzen und Unverständnis haben die Exkursionsteilnehmenden die Folgen der nunmehr umgesetzten Asphaltierung des Saaleradwanderweges zwischen Kleinkorbetha und Bad Dürrenberg in Augenschein genommen. Dieser Teil einer immer weiter voranschreitenden Versiegelung in offenen Natur- und Landschaftsräumen stellt, insbesondere im Sommer, eine unüberwindliche Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar, befördert die vermehrte Nutzung mit Kraftfahrzeugen aller Art und das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit sowie beschädigt das Landschaftsbild. Dafür Steuergelder zu verschwenden sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer als Skandal an und fordern den sofortigen Stopp solcher Baumaßnahmen. Inwieweit ein Rückbau vorhandener Versiegelungen, in finanzieller Verantwortung der Verantwortlichen für Planung und Umsetzung, erfolgen kann, bedarf einer ernsthaften Prüfung. Besonders aus dem Blickwinkel, dass derartige Baumaßnahmen flächendeckend auf zahlreichen Fahrradwegen stattfinden.
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretendem Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413,00 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es innerhalb des Restauenwaldes zwischen Saale, Vesta und Goddula sowie angrenzender Bereiche in Richtung Vesta und Bad Dürrenberg die Möglichkeit der sukzessiven Wiederentwicklung von Auenwäldern zuzulassen. Das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 hat die Notwendigkeit derartiger Entwicklungen bekräftigt. So besteht die Möglichkeit verbesserte Möglichkeit Hochwässer zu bremsen und besser zu speichern sowie wieder mehr Raum für Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Pilze zurückzugeben. Gleiches trifft für die Rückverlegung der Hochwasserdeiche bei Vesta und am Lämmerwiesenweg zu.
Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817 – 1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.
Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hatten. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.Nunmehr konnten die Teilnehmenden an der Fahrradexkursionen die massiven Zerstörungen und Störungen im Hangwald sowie in den Auen von Saale und Ellerbach feststellen, welche in den langjährigen Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur 5. Sachsen-Anhaltinischen Landesgartenschau, welche ursprünglich im Jahr 2022 geplant war und nunmehr im Zeitraum vom 19.04. bis 13.10.2024 auf einer Fläche von 15,00 ha stattfand. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen haben zu umfassenden Gehölzverlusten im Kurpark, in den Hängen sowie in den Auen von Saale und Ellerbach geführt, welche negative Auswirkungen auf Fauna, Flora und Funga haben, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Die vom AHA jahrelang gegebenen Hinweise und Mahnungen haben das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Saalekreis und die Stadt Bad Dürrenberg sowie ebenfalls die Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH komplett ignoriert.
Der AHA regte dabei u.a. seit mehreren Jahren mit Nachdruck an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es weiterhin zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Die angedachten Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000006783

Das frühere Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt stellte eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu zur Verfügung. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2023. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.
Medienberichten vom 31.01.2022 zu Folge ist die Gefahrenabwehr einer Erosion des Saalehanges Realität geworden. Es ist unverantwortlich, warum die Verantwortlichen der Landesgartenschau die jahrelangen Mahnungen des AHA vorsätzlich ignorierten und rücksichtslos die Fällungen offensichtlich umsetzten.
Die Deichrückverlegungen in der Saaleaue im südlichen Teil der Stadt Bad Dürrenberg ist nach Meinung der Exkursionsteilnehmenden ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ergeht die Anregung den Deichverlauf in nordöstlicher Richtung so zurückzuverlegen, dass der unmittelbar angrenzende Auenwald wieder in das Hochwasserregime der Saale zurückkehren kann.
Im erweiterten Bereich des Mündungsgebietes des Ellerbaches erörterten die Teilnehmenden der Fahrradexkursion das seit dem Jahr 2000 im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützten Projekts des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach zu untersuchen und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität zu unterbreiten. Leider hat insbesondere der Zustand, dass teilnehmende Kinder und Jugendliche fehlen, aber auch des langjährigen Leiters zur vorläufigen Einstellung der Tätigkeit der Arbeitsgruppe Gewässerökologie geführt.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass die Fortsetzung des Projektes unbedingt gesichert sein muss. Jedoch nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Unverständnis die Befestigung der Ufer von Saale und Ellerbach in Augenschein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verstoßen diese Baumaßnahmen gegen die WRRL der EU. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den unverzüglichen Rückbau dieser Uferbefestigungen.
Hinsichtlich des Bauvorhabens zur Errichtung des Wasserkraftwerkes Bad Dürrenberg. In Stellungnahmen vom 05.11.2007 und 11.01.2008 hatte der AHA angemahnt, die Gefahren für den Fischbestand akut zu minimieren, die Durchlässigkeit der Saale mit in Angriff zu nehmen sowie die Ufervegetation nicht zu schädigen bzw. alles zu unternehmen um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Gewinnung von regenerierbarer Energie aus Wasser nicht dadurch nachhaltig einzutrüben, ebengenannte Aspekte nicht bzw. vollumfänglich zu berücksichtigen.
Im Saaleauengebiet zwischen Wölkau und der Stadt Leuna, Ortsteil Kreypau wies der AHA auf seine „Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ vom 02.10.2006 hin. Leider gibt es bis heute keine Reaktion des heutigen Landkreises Saalekreis und der Stadt Leuna. Der AHA fordert nunmehr mit Nachdruck, dass sich der Landkreis Saalekreis und die Stadt Leuna nun endlich der Konzeption annehmen und somit das fortgesetzte unverständliche Schweigen beenden.

Standort des vorgeschlagenen Feuchtgebietes in der Stadt Leuna, Stadtteil Kreypau, Ortslage Wölkau
Ferner halten die Exkursionsteilnehmenden eine umfassende Deichrückverlegung erforderlich, um dem Fluss mit seiner Aue wieder zu verbinden, um die Retentionsfläche wieder auszuweiten und eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen. In dem Blickwinkel betrachtet kritisierten die Exkursionsteilnehmer die Ertüchtigungen der Deiche an den vorhandenen Stellen. Somit ignoriert das Land Sachsen-Anhalt jahrzehntelang vom heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gegebene Hinweise in Form von Deichrückverlegungen der Saale wieder mehr Überflutungsräume zurückzugeben.
Darüber hinaus gilt es die zunehmende Schädigung von Bäumen in Folge des Verbisses von Pferden zu unterbinden.
Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis diskutierten die Teilnehmer die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle-Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet sich im 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“ und teilweise im ca. 4.762,00 ha Europäischen Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021) sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna, Flora und Funga sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 sowie zum Ende des Jahres 2023/Beginn des Jahres 2024 die falschen Signale.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34_56.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html?page=1&keyword=

Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna, Flora und Funga entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden – bis zur Totalvernichtung – davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von zwischen 127,9 mm im Jahr 2018 und 700,1 mm im Jahr 2023 mm auszugehen.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S713&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.
Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.
In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA überein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro – u.a. für Kanal und Schiffshebewerk – wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Angesichts dieser Tatsachen, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unverbauten Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.
Gleiches gilt für den entlang des nicht vollendeten Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna geplanten Fahrradweg. Der AHA weist darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben. Dies gilt auch für das bestehende Wegenetz zwischen beiden Städten im Bereich des Saale-Elster-Kanals. Hier beabsichtigt man aber offensichtlich den Druck auf den Ausbau des Saale-Elster-Kanal zu erhöhen und dazu öffentliche Mittel einzusetzen.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Im Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes stellte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ vom 13.08.2001 sowie darauf aufbauende Überlegungen vor. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Mit großer Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende Verfüllung von Bombentrichtern und Saalealtverläufen mit Siedlungsabfällen. Hier ist nicht nur eine vollständige Beräumung, sondern auch eine strenge Kontrolle zur Vermeidung einer erneuten Vermüllung dringend erforderlich. Ferner unterstützten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Prüfung einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 15,78 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Gleiches gilt für eine ca. 3.90 ha große Ackerfläche zwischen dem Restauenwald Göhlitzscher oder Kreypauer Holz und der Ortslage Kreypau zu. Hier ist nach Ansicht des AHA auch eine entsprechende Deichrückverlegung erforderlich.

Restauenwald Göhlitzscher oder Kreypauer Holz mit möglichen sukzessiven Erweiterungsflächen
An dieser Stelle war auch die Entwicklung des Saalealtverlaufes unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna Thema bei Gesprächen der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer. Dabei betonten sie die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Entwicklung, wozu das Unterlassen von baulichen Eingriffen gehört. Dazu zählt die ungestörte Entwicklung von ungestörten Röhrichtbereichen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der starke Nährstoffeintrag – insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen – lassen Befürchtungen eines Umkippens des Gewässers befürchten. Der starke Algenbewuchs – selbst in der Wintermonaten – bekräftigen diese Befürchtungen.
Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der Johann-Gottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:
Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.
Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.
Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.
Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.
Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alpha-mesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.
Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende
Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III-IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es die Wasserqualität des Saalealtarms weiter zu untersuchen, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die die Abzweigungen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung der Exkursionsteilnehmenden der wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.
Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen erteilten die Exkursionsteilnehmenden eine klare Absage, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes darstellt sowie eine Beeinträchtigung der Wasserqualität zu befürchten ist. Dies stünde eindeutig dem Anliegen und Zielstellungen der WRRL entgegen.
Darüber hinaus äußerten die Exkursionsteilnehmer ihre schweren Bedenken zu Plänen der Stadt Leuna eine Brücke und Straßentrasse für Kraftfahrzeuge parallel zur bestehenden Bahnbrücke und -damm zu errichten. Von derartigen Plänen geht grundsätzlich das deutliche Signal in die gegensätzliche Richtung zum Abbau von Belastungen der Umwelt mit Abgasen, Feinstaub, Lärm und fortgesetzte Bodenversiegelung aus. Ferner hätten derartige Baumaßnahmen weitere räumliche Einschränkungen der Aue und damit u.a. von Hochwasserräumen zur Folge.
Zudem wäre die Botschaft deutlich – während eine fortgesetzte Einschränkung des bahnverkehrs erfolgt, befördert man den Motorisierten Individualverkehr und den Lasttransport mit seinen Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft.
In dem Zusammenhang erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Vorschläge des AHA die derzeitige Ackerfläche nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Göhlitzscher Holzes diesem Auenwald zur sukzessiven Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Dies hätte nicht nur eine wert- und sinnvolle Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora zur Folge, sondern nimmt dem Hochwasser Kraft und Schwemmgut.
Für die Exkursionsteilnehmenden ist nicht schlüssig, wozu in der Saaleaue und Hochwassereinzugsgebiet eine derartig ausgebaute Slipanlage erforderlich ist. Zudem beeinträchtigt der Bestand das Landschafts- und Stadtbild. Die asphaltierte Zuwegung stellt zudem eine unnötige Versiegelung von Bodenflächen dar. Auf Grund dessen halten es die Exkursionsteilnehmer für dringend geboten zu prüfen, wer die Planung, die Genehmigung und den Bau veranlasst hat und woher die Finanzierung stammt.

Mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.

https://www.web-conzept-mn.de/31614/unterlagen-zur-unterrichtung-der-oeffentlichkeit-gemaess-%c2%a714-1-landesentwicklungsgesetz-sachsen-anhalt-juli-2020-zum-raumordnungsverfahren-fuer-das-vorhaben-b-181-ortsumgehung-zoeschen

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 12.02.2024 eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren B181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg abgegeben. Sie beinhaltet folgende Punkte, Zitat:

I. „Zum Erläuterungsbericht

Laut Punkt 1.1 Planerische Beschreibung, Seite 3 und 1.2 Straßenbauliche Beschreibung, Seiten 7/8 beabsichtigen die Planer „Regelquerschnitte RQ 15,5 und RQ 21“ anzusetzen und von folgendem auszugehen, Zitat: „Die Länge der Baustrecke ergibt sich für die Vorzugsvariante zu ca. 12,963 km“, Zitat Ende.
Das bedeutet eine angedachte verbaute Fläche zwischen 200.926,50 m² und 272.223,00 m². Umgerechnet handelt es sich dabei um Flächen von 20,09 ha bzw. 27,22 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

In dem Zusammenhang gilt auf die u.a. unter den Punkten 2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung, Seite 8 und 3.2.2 Varianten Abschnitt A – B 181alt bei Günthersdorf bis L 183 (o), ausgewiesen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Seiten 62/63 welche es zitieren gilt:

Vorranggebiet für Hochwasserschutz: „Saale“ (LEP LSA , REP Halle)
– Vorranggebiet für Wassergewinnung: „Leuna-Daspig“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Saale-Elsteraue“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle)
– Vorrangstandorte für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen: „Leuna“ (Leuna / Merseburg) (LEP LSA, REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Saaletal und Nebentäler“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA 2010, REP Halle)
– Vordringlich erforderlicher Neu- oder Ausbau bestimmter wichtiger Bundesstraßenverbindungen einschließlich zugehöriger Ortsumgehungen „B 181 Merseburg-Leipzig“ (REP Halle)
Der Planungsraum hat Anteil an insgesamt 5 Natura-2000-Gebieten:
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– FFH-Gebiet „Pfeifengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303)
– FFH-Gebiet „Wiesengebiet westlich Schladebach“ (DE 4638-304)
– FFH-Gebiet „Geiselniederung westlich Merseburg“ (DE 4637-301),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
Nach Landesrecht geschützt sind darüber hinaus:
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle) Vorranggebiet für Landwirtschaft: „Raum südlich Zöschen“ (TEP Merseburg (Ost) 1998)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft : „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA, REP Halle)…
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.“, Zitat Ende

Insbesondere folgende Schutzgebiete sind direkt oder indirekt betroffen:

– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“

Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie unfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen.
Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben.
Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig.Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt.

https://www.insa.de/fileadmin/content/insa/Service/Linienetzplaene/2023-12-22_Netzplan_MDV.pdf

https://www.insa.de/fahrplanauskunft/liniennetzplaene

II. Schlussbemerkungen

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es zur absoluten gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Umwelt, Natur und Landschaften zu schützen und zu erhalten sowie eine entsprechende Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ohne eine derartige Herangehensweise lässt sich die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen nicht stoppen oder gar umkehren.
Dazu ist eine grundsätzliche Veränderung von globalem bis örtlichem Denken und Handeln dringend erforderlich.
Aus der Gesamtbetrachtung heraus ist somit sofort und unwiderruflich die Planung zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ zu beenden.“, Zitat Ende

https://www.web-conzept-mn.de/47004/stellungnahme-zum-raumordnungsverfahren-b181-ortsumgehung-zoeschen-wallendorf-merseburg

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht weiterhin und verstärkt die dringende Notwendigkeit die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster und Luppe, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturbestandteile zu schützen und zu erhalten.

Das geplante Vorhaben zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ bedroht diesen großräumigen und vielfältig schützenswerten bzw. geschützten Natur- und Landschaftsraum und gilt es daher sofort und unwiderruflich zu stoppen.

In der ca. 10 ha großen Fasanerie erläuterte der AHA seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches, um eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen.

Vorschläge eines möglichen neuen Deichverlaufes im Zuge der Deichrückverlegung im Bereich der Fasanerie in Merseburg

Im Rahmen der Exkursion berieten die Exkursionsteilnehmenden über die Darstellungen des AHA zu den am 21.12.2016 festgestellten Massenabholzungen. Die Exkursionsteilnehmenden bekräftigten, dass der Restauenwald die Fasanerie in der Saaleaue zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“, zum ca. 548,00 ha großen und in den linienhaften Teilen ca. 9,00 km langem Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie “Elster-Luppe-Aue“ (EU-Code: DE 4638-302, Landescode: FFH0143) und zum ca. 4.762,00 ha Europäischen Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021) gehört sowie ein Gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34_56.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elster-luppe-aue-.html?page=1&keyword=

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html?page=1&keyword=

Im Bereich des Zusammenflusses von Alter Saale, welche von einer umfassenden Entwicklung der Weichholzaue geprägt ist, stellten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Vermüllung fest. Hier gilt es neben einer unverzüglichen Beseitigung des vermehrten Unrates und Mülls, durch verstärkte Kontrollen eine weitere Vermüllung zu verhindern. Neben der Gefährdung für Mensch und Tier vor Ort, besteht die dringende Gefahr, dass bei Hochwasser eine ungehinderte Weiterverbreitung in der Saaleaue erfolgt.
Im Rahmen folgender Exkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Fasanerie in Merseburg darlegen:

Auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Merseburg erörterten die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion den „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Merseburg, Mühlberg 07 – 15“ vom 02.12.1998 und seine darin dargelegten Anliegen. Die Teilnehmer stellten dabei fest, dass zwar die baulichen Anlagen nunmehr beseitigt sind, aber die z.B. mit Kraftstoffen, Öl, Schwefel und Säure kontaminierten Böden sich noch vor Ort befinden. Dabei bekräftigten die Teilnehmer die noch immer aktuelle Forderung des AHA, die zum Teil bis 5 m mächtigen Aufschüttungen zu entfernen, um so die gesundheits- und umweltgefährdenden Bestandteile ordnungsgemäß entsorgen zu können. Im Anschluss daran, erhält die Saale Aue zurück, wo sich ein arten- und strukturreicher Auenwald entwickeln kann. Ferner wäre der Aufwand zur Sanierung des Mühlgrabens wesentlich geringer, welcher momentan sich eher durch die Beseitigung von Gehölzen und einhergehenden Verlust von Lebensräumen des Eisvogels artikuliert hat. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen haben keinen naturnahen, sondern einen vollständig naturfernen Zustand mit befestigten Ufer- und Sohlbereichen zur Folge. Da eine derartige Entwicklung nicht den Anliegen der WRRL entspricht ist ein unverzüglicher Rückbau der Befestigungen vorzunehmen. Ferner ist die Bereitstellung eines weitaus größeren Raums erforderlich, um eine tatsächliche naturnahe Entwicklung mit Mäandern zu ermöglichen.
Im unteren Abschnitt der Klia erörterten die Exkursionsteilnehmenden den naturfernen Verlauf des Fließgewässers, welcher vollkommen unbefriedigend ist und zudem der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Der AHA legte dabei dar, dass seine Vorschläge und Überlegungen, welche er im „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002 eingearbeitet hatte. Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Erfreulicherweise haben zum Thema Machbarkeitsstudie „Kliarenaturierung“ auf Einladung der Stadtverwaltung Merseburg mehrere Beratungen stattgefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiter die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klia dringend geboten und orientiert darauf, dies in weiteren Beratungen der Stadtverwaltung Merseburg thematisieren zu können.

In dem Zusammenhang gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine „Stellungnahme zur Präsentation des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH am 21.10.2024 zur Renaturierung der Klia“ ab, worin sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung grundsätzlich zu folgenden Positionen dazu bekennt, Zitat:

Vom Grundsatz her begrüßenswert. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zur Fortset-zung bzw. Schaffung von neuen Störungen bzw. Behinderung der Möglichkeit natur-naherer Entwicklungen führen. Ein Naturerkenntnispfad empfiehlt es sich a) entlang bestehender Wege zu entwickeln und b) die Route und Standorte sollten zusammen mit Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung zu entstehen. Zudem erscheint die Verwendung nummerierter Steine mit QR-Quode mit Begleitbroschüren mit geringer Schutzgebühr und Karte sinnvoll zu sein. Damit reduziert sich der Kosten- und Unterhaltungsaufwand sowie die Gefahr von Vandalismus.
Störende bzw. zerstörerische Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt sind abzulehnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich an im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken und dabei ebenfalls das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ zu nutzen.“, Zitat Ende

Im Gemeindegebiet Schkopau, nördlich der Kläranlage in der Saaleaue haben die Teilnehmenden der Fahrradexkursion mit großem Entsetzen und Unverständnis massive Abholzungen und die damit verbundene Zerstörung des Gehölzbestandes festgestellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält ihre eine massive Aufklärung durch den Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Schkopau dringend geboten. Ferner mahnt der AHA die ungestörte sukzessive Wiederherstellung des Gehölzbestandes an.
Im Mündungsgebiet der ca. 20,00 km langen Laucha in Schkopau mussten man mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die zu den folgenreichen massiven Eingriffen in den Gehölzbestand aus dem Jahr 2015, nun aktuell noch verheerendere und umfassender Eingriffe in der Lauchaaue stattgefunden haben. Die Fällungen zerstörten nicht nur größere Teile des Gehölzbestandes, sondern beseitigten flächendeckend die sukzessive Entwicklung im Einzugsbereich der Laucha. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Unterstützung einer ungestörten sukzessiven Entwicklung für dringend geboten.
Ferner verweist der AHA in dem Zusammenhang darauf, dass eine Sanierung der Hochhalde Schkopau grundsätzlich Zustimmung findet. Inwieweit es Umverlegung der Laucha auf einer Länge von 1,5 km dazu erforderlich ist und eine dosierte Einleitung von kontaminiertem Regenwasser der Laucha weiter Schaden zufügt, gilt es nach Vorlage der Planungsunterlagen zu prüfen.
Die Exkursionsteilnehmenden regten an zu prüfen, inwieweit in der ca. 19,83 ha Saaleaue westlich des Mündungsgebietes der Laucha eine Wiederherstellung des einstigen Saalebogens sinnvoll erscheint. Dafür spräche die Wiederverlängerung des Saaleverlaufs mit einhergehender Möglichkeit der Aufnahme erhöhter Wassermengen mit einhergehender verbesserter Aufnahme von Hochwasser in Fluss und Aue, die Schaffung weiterer Feuchtgebiete als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Verbesserung des Klimas in Folge der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes in Schkopau.
Im Saaleabschnitt unterhalb Merseburger Straße/Planenaer Landstraße haben wieder einmal aufgezeigt, dass die ökologische Notwendigkeit des Bestandes von Gehölzen entlang von Fließgewässern noch immer nicht begriffen worden ist. Hier nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen umfassende Abholzungen am Saaleufer in Augenschein. Offenbar selbst die begonnene Brutzeit hat von diesen sinnlosen Abholzungen abhalten können.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnerte der AHA an die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nunmehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.
Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257 km und einem Einzugsgebiet von 5.154 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Zudem sei darauf verwiesen, dass die Weiße Elster an dem Standort zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“, zum ca. 548,00 ha großen und in den linienhaften Teilen ca. 9,00 km langem Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie “ FFH-Gebiet “Saale-, Elster-, Luppe Aue zwischen Merseburg und Halle“ (EU-Code: DE 4537-301, Landescode: FFH0141), zum ca. 4.762,00 ha Europäischen Vogelschutzgebiet “Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021, zum ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und zum 915,00 ha großen Naturschutzgebiet ”Saale-Elster-Aue bei Halle“ gehört.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34_56.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html?page=1&keyword=

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/abtei-und-saaleaue-bei-planena

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, was er z.B. mit der ehrenamtlichen, im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“, welche mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich und räumlich eng verbunden ist, umfassend tut, rufen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion zur Mitwirkung im AHA auf. Dazu zählt u.a. die Stärkung der Regionalgruppen in Leipzig und Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg, die Mitwirkung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM) sowie die Bildung einer Gruppe in und um Weißenfels.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.03.2025

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den AHA verständigt. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und dreiundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 15.03.2025 geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen die Schnittarbeiten zum Abschluss zu bringen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.03.2025

AHA führt Wanderexkursion zur „Alten Leine“ durch

Samstag, den 15.03., um 10.00 Uhr
Wanderexkursion zur „Alten Leine“
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 6 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, den 15.03.2025 eine ca. sechsstündige Wanderexkursion zur „Alten Leine“ durch.
Marschroute: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter zur Salegaster Chaussee, Überquerung der Salegaster Chaussee und weiter durch den Salegaster Forst bis zur Wegekreuzung „Invalidendreieck“ und von dort weiter bis zur Katzenbrücke im Salegaster Forst, Fortsetzung der Wanderung durch die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr und weiter entlang der Mulde bis zur „Alten Leine“ und anschließend Rückmarsch über die Mulde-Leine-Aue, Salegaster Forst und Wolfener Busch.
Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der AHA Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen vorstellen und für eine Mitwirkung werben.
Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Alle Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Weiterer Hinweis: Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens am 14.03.2025, 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631

Wer mehr zu der Exkursion und zu den Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.03.2025

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie den Erhalt und die Entwicklung bzw. die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „SchutzzielderVerordnung istdeshalbdieErhaltungundEntwicklungdesvorgenanntenWaldkomplexesalsLebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarischgenutztenUmfeldesalsGrundlagederNahrungsketteunterdembesonderen AspektdesGreifvogelschutzes.“, Zitat Ende, veranlasste den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel am 04.01.2025 zum vierzehnten Mal ab Heteborn zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ einzuladen.
Dabei verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder auf die Bedeutung des vielfältigen Mischwaldgebietes, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist. Den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Hakels mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg33

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt

An erster Stelle gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt nicht zu stören bzw. zu zerstören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweist immer wieder darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Halle (Saale), Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide und des Lintbusches im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und des Saalekreises sowie die zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen länderübergreifende Dübener Heide an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auch im Raum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde auf Vor wendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die drei genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder darauf hin, dass in den letzten Jahrzehnten eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuert der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Im Zusammenhang mit den Nutzungen des Natur- und Landschaftsraumes im Raum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem darauf, dass zurzeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
In dem Zusammenhang gilt es ebenfalls jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies – z.B. in der Egelner Südmulde – eine klare Absage zu erteilen. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
In dem eingangs genannten Landschafts- und Naturraum bildet die Bode mit ihrer 169,00 km Länge ein zentrales Fließgewässer. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale.
Insbesondere folgende Schutzgebiete haben im Raum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde dem umfassenden Schutz und Erhalt sowie einer naturnaheren bis naturnahen Entwicklung der Bode, ihrer Aue und Nebengewässer sowie angrenzender Landschafts- und Naturräumen zu dienen:

  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Harz“ – 12.024,2968 ha
  • FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg25.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/bode-und-selke-im-harzvorland-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Die Bode zwischen den Städten Egeln und Staßfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Staßfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.
In dem Zusammenhang gilt es aber auch die hohe chemische Belastung der Ehle mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und Naphthalinen (PCN) sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter zu untersuchen, die Quellen der giftigen Verunreinigungen konkret zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Gesamtgewässers zu prüfen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist fortgesetzt mit Sorge darauf hin, dass die Folgen der im Rahmen der Fahrradexkursion am 01.07.2023 festgestellten massiven Abholzungen in Boderestauenwäldern noch deutlich erkennbar sind. Insbesondere betroffen waren bzw. sind bei Egeln der ca. 149.057,30 m² = 14,91 ha große Auenwald zwischen Alter Bode und Bode, das ca. 199.232,46 m² = 19,92 ha umfassende fast rundförmige Große Holz in Unseburg sowie der nordwestliche Teil des Bodealtverlaufes am Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle. Dabei hat man im Auenwald bei Egeln und im nordwestlichen Teil des Bodealtverlaufes am begradigten Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle massiv Hybridpappeln gefällt, während im Großen Holz vorrangig Trockenstämme der Gemeinen Esche der Fäll- und Beräumungstechnik zum Opfer fielen. Dabei beseitigte man nicht nur die betreffenden Bäume, sondern zerstörte ebenfalls die betreffenden Waldbestände in allen Teilschichten von Baum- über Strauch- bis zur Feldschicht, den sukzessiven Jungaufwuchs sowie nahm massive Bodenverdichtungen durch den mutmaßlichen Einsatz von motorisierter Fäll- und Räumtechnik. Diese zerstörerischen Eingriffe in die Waldbestände befördern zudem durch die verstärkte Sonneneinstrahlung Verdunstung und Austrocknung sowie Windbrüche in Folge der Zunahme von Stürmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert mit Nachdruck und fortgesetzt um Aufklärung dazu, wer diese zerstörerischen Aktivitäten in den Boderestauenwäldern veranlasst, genehmigt und letztendlich durchgeführt hatte. Dabei gilt es auch die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Ferner gilt es diese Auenwälder einer sukzessiven Neuentwicklung zu überlassen und weitere forstwirtschaftliche Eingriffe komplett zu unterlassen. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an in Egeln wissenschaftlich zu prüfen den Auenwald zwischen Alter Bode und Bode mit dem ca. 365.996,73 m² = 36,60 ha großen Auenwald im Bereich Alte Bode/Mühlgraben, wo das Waldbad eingebettet ist, wieder sukzessiv zusammenwachsen zu lassen. Somit findet eine Wiedererwerweiterung einstig flächendeckender Bodeauenwälder statt, was zur Stabilisierung von waldgebundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora beiträgt und zusammen mit angrenzenden Stauden- und Wiesenlandschaften sowie kultur-, arten-, sorten- und strukturreichen Agrarflächen zur Stabilisierung und Aufwertung der Bodeaue führen kann.
Zudem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Gebiet der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg die Möglichkeit des sukzessiven Wiederzusammenwachsens von Großem und Kleinem Holz zuzulassen. Eine Erhöhung des Auenwaldbestandes hat positive Folgen für die Verbesserung der Entwicklung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze, erweitert Flächen zur besseren Entstehung von Kalt- und Frischluft, sorgt für eine Verbesserung des Wasserhaushaltes der Gesamtregion in der Aue der Bode sowie trägt zur Verbesserung von Naherholung bei.
Im Bereich der Stadt Staßfurt bedarf nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auenlandschaft eines besonderen Schutz. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Ein verstärkter Schutz und Erhalt der Bodeaue erfordert jedoch Baumaßnahmen an der Bode – wie z.B. mit Blick von der Brücke Breite Straße Bode flussaufwärts am Ostufer der Bode sowie im Bereich des Rothenförder Wehr festgestellt – nicht nur zu unterlassen, sondern unverzüglich zurückzubauen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier von Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue Aufklärung, ob hier eine Genehmigung vorliegt und wenn Ja, wer sie wann und warum erteilt hat. Ferner eignet sich die Bodeaue nicht als Partyort, so wie es im unmittelbaren Bereich der Ehle geschehen ist. Förderlich für solche Aktivitäten ist der massive Ausbau des Weges im Bereich der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg. Auch hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massiven Aufklärungs- und Handlungsbedarf seitens Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue. Insbesondere im Hinblick der Tatsache, dass umfassend Kraftfahrzeuge den nunmehr breit asphaltierte Weg am Tag der Fahrradexkursion nutzten. Zudem stellt der Baufrevel eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Zum Ende der Fahrradexkursion am Samstag, den 29.06.2024 beobachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe in der Stadt Staßfurt im Bodeabschnitt an der Ecke Schöner Blick/Pfännerhöhe in unmittelbarer Höhe der Eisenbahnbrücke eine massive Einleitung von ockerfarbigen, offensichtlich salzhaltigem Wasser in die Bode. Diese Einleitung roch auffällig und verbreitete Wärmewellen. Zudem war eine deutlich ockerfarbene Fahne in der Bode erkennbar.
Die ehrenamtliche, gemeinnützige und im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert jetzt eine sofortige Einstellung der Umweltverschmutzung, Untersuchung der Umweltbelastungen, von Boden und Wasser an und in der Bode sowie Ahndung des Skandals. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz.

Nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es sehr sinnvoll und dringend notwendig zu sein, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für den Hakel sowie für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass endlich das Land Sachsen-Anhalt, die Landkreise Harz und Salzlandkreis, die Städte Seeland, Hecklingen und Staßfurt sowie die Verbandsgemeinden Selkeaue, Börde-Hakel und Bördeaue mit ihren jeweiligen Mitgliedsgemeinden sich ihren jeweiligen und gemeinsamen Aufgaben stellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten seine fachlich-inhaltlichen Erkenntnisse und Erfahrungen einzubringen.
Dazu soll u.a. folgende Fahrradexkursion dienen:

Samstag, den 05.07.2025, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
mit folgender Route:
Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben – Naturschutzgebiet Hakel – Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch – Bahnhof Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden

In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut den Prozess zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung sowie damit verbunden zur Erstellung von wissenschaftlich-fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einzubeziehen.
Dazu dient auch der Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.03.2025 eine ehrenamtliche Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel zu bilden.

Damit möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung von Interessierten bilden und verbesserte Grundlagen zur Kommunikation mit Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen schaffen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bittet in dem Zusammenhang um Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.03.2025

« Ältere Beiträge