Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 06.06.2026 eine ca. vierstündige Wanderexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (vom 05.06.2026) zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ durch.
Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr Wanderexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (vom 05.06.2026) zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ Route: Eisenbahnstraße (Wolfen), Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen, vorbei an der Gaststätte „Am Rodelberg“, Kleingartensparte „Am Betonwerk“ e.V., Fuhnetalweg Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezweckt mit der Exkursion die Arten- und Strukturvielfalt des Exkursionsgebietes und die damit eng verbundene Schutzwürdigkeit, Gefahren und Bedrohungen für diesen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsraum sowie eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung aufzuzeigen. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für seine Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig werben. Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 06.06.2026, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen und endet nach ca. vier Stunden. Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Ferner findet die Exkursion nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 568 796 31 Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig über Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.) zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne Treffpunkt: Bahnhof Köthen Ende: Bahnhof Bernburg Dauer: ca. 5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 06.05.2026, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion im Umfeld des Tages der Umwelt am 05.06.2026 zum Ziethebusch, zur Ziethe, zum Zehringer Busch und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne bis zur Mündung in die Saale in Bernburg durch. Die Fahrradexkursion startet um 10.00 Uhr am Bahnhofsvorplatz, Eingang Bahnhof Köthen und endet am Bahnhof Bernburg. Im Rahmen der Fahrradexkursion im Umfeld des Tages der Umwelt, welcher auf den 05.06.2026 datiert ist, beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schutzwürdigkeit der Fließgewässer Ziethe und Fuhne, ihrer Auenlandschaften, ihrer vielfältigen Struktur- und Artenvielfalt, ihrer Bedeutungen als Biotop- und Grünverbundraum sowie ihrer Funktionen als Retentionsraum darzulegen.
Dabei bilden ganz besonders der Ziethebusch, der Zehringer Busch, der Park am Wasserschloss in Großpaschleben, die Auenwaldreste in Trinum und Biendorf, der Mündungsbereich der Ziethe in die Fuhne bei Plömnitz sowie das Mündungsgebiet der Fuhne in die Saale in Bernburg (Saale) sehr wichtige Exkursionsschwerpunkte. Ferner ist Inhalt der Fahrradexkursion, die gegenwärtigen Vorstellungen für den Schutz und die Entwicklung von Fasanerie und Ziethebusch zu erörtern. Darüber hinaus ist es Ansinnen der Fahrradexkursion den von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.10.2017 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt – Bitterfeld“ darzustellen. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Mitwirkung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Auenlandschaften von Ziethe und Fuhne sowie angrenzender und verbundener Landschaften und Naturbestandteile aufzeigen. Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Wer noch mehr zu den Aktivitäten in dem Exkursionsgebiet und zur Fahrradexkursion an sich erfahren möchte, kann sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:
I. Sitz des Vereins
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen dazu. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen. Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, welcher ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern entwässert und seiner Aue geprägt.
Diese Umwelt, Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen. Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) haben dazu beizutragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum nicht nur einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.
Dazu ist es aber erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen wenigstens die bestehenden Schutzbestimmungen kennen, respektieren und einhalten. Hier spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle in dem ihm anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur Landesgartenschau im Jahr 2028 haben den Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – veranlasst folgende Veranstaltung anlässlich des Umwelttages am 05.06.2026 durchzuführen:
Freitag, den 05.06., um 18.00 Uhr Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt zu den Elbauen der Lutherstadt Wittenberg – Großer Anger Treffpunkt: Hauptbahnhof Lutherstadt Wittenberg Ende: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg Altstadt Dauer: ca. 3 Stunden
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hinweisen, dass das Motto des Tages der Umwelt am 05.06.2026 „Umweltschutz bringt was. Zusammen.“ lautet.
Dies ist ebenfalls sehr eng mit der Einhaltung und Umsetzung der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ verbunden.
Im Rahmen der Fahrradexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schutzwürdigkeit und Bedrohung der Auenlandschaft in bzw. bei der Lutherstadt Wittenberg darlegen, auf die Vorbereitungen zur Landesgartenschau im Jahr 2028 eingehen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet unterbreiten. Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der Mitwirkung der Bevölkerung aufzeigen.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an dieser Stelle erneut, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit ist, aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an. Die Fahrradexkursion kann auch als Auftakt für die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Wittenberg dienen. Wer Interesse hat und dazu bzw. zur Fahrradexkursion Fragen, Anregungen und Hinweise hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie verbesserte Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften für dringend geboten. Dazu gehört die Betrachtung einzelner Teile von Umwelt, Natur und Landschaft sowie im räumlichen Komplex. In dem Zusammenhang gilt es nicht nur Biotop- und Grünverbundräume zu sichern und zu schützen, sondern auszuweiten. Ferner gilt es gerade im Raum der Städte Leuna und Merseburg sowie die Gemeinde Schkopau darauf zu achten, dass die Altlasten aus nunmehr über 100 Jahren Chemische Produktion mit ihren massiven Schäden für Umwelt, Natur und Landschaften ordnungsgemäß gelagert sind und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Zuführung und Verwertung für eine bedenkenlose und schadfreie Verwertung erfolgen kann. Dies bedarf jedoch einer wissenschaftlich fundierten und standortangepassten Lösung. Die über 1.547.513,821m² = 154,7513821 Hektar große (eigene Messung) und etwa 30 Meter hohe Hochhalde Leuna diente zur Verkippung von Industrieabfällen, Einspülung von Kraftwerksasche sowie lagern Rückstände aus der Winkler-Gaserzeugung, Phenolabwässer, Kalk, Klärschlamm und weitere Abfälle. Seit dem Jahr 1997 gehört das Gelände der Mitteldeutschen Sanierungs- & Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE), welche ihren Hauptsitz unter folgender Anschrift hat: Greppiner Straße 25 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen hat.
Vom Grundsatz her folgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Anliegen und Vorgehen und daher erkennt der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt im Juni 2019 anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzverein massive Widersprüche.
II. Zu den Planungsunterlagen – Begründung/ Umweltbericht
Nach den Planungsunterlagen vom Fassung: 04. Juni 2024, Begründung Punkt 1. Planverfahren beabsichtigt die InfraLeuna GmbH als künftiger Pächter des Planungsgebietes „Teilflächen Südbecken und Südliche Erweiterung“ »Photovoltaik-Freiflächenanlagen« (Abkürzung: PVFA) zu errichten und dabei eine Fläche in einer Größe von 97,2 ha (Südliche Erweiterung: 55,1 ha, Südbecken: 42,1 ha) in Anspruch zu nehmen. Nunmehr gibt man unter Punkt 1.4 Abgrenzung und Größe des Geltungsbereiches der Änderung folgendes an, Zitat: „Die Größe des Plangebietes der Teilflächenänderung PVFA beträgt 55,1 ha.“, Zitat Ende Gleiches ist unter Punkt 7. Flächenbilanz vermerkt.
Unter Punkt 1.5 Vorhandene und angrenzende Nutzungen, Fassung: 04. Juni 2024 sind dazu folgende bemerkenswerte Ausführungen enthalten, Zitat:
„In den hier gegenständlichen Teilflächen sind aktuell folgende abfallrechtliche Situationen zu berücksichtigen: – Südbecken: Aufgrund des Stilllegungszeitraums fällt der Deponiebereich Südbecken unter das Bodenschutzrecht (Bundesbodenschutzgesetz [BBodSchG] und Bundesbodenschutzverordnung [BBodSchV]). Das Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] und Deponieverordnung [DepV]) kommt für eine Sanierung des Südbeckens nicht zum Tragen. Zuständige Vollzugsbehörde ist die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF). Für die Fläche liegt eine Fortschreibung des Teilsanierungsrahmenkonzeptes (TSRK) vor1, in der gutachterlich eine Oberflächenabdeckung (z.B. mineralische Abdeckungen mit einer Bodenschicht) der wenig bzw. nicht begrünten Flächen zur weiteren Minimierung der Grundwasserneubildung und der Vermeidung von Asche- und Kalkschlammverwehungen als verhältnismäßige Sanierungsmaßnahme festgelegt wird. Diese Sanierung wurde noch nicht umgesetzt. – Südliche Erweiterung: Aufgrund des Stilllegungszeitraums fällt der Deponiebereich Südliche Erweiterung unter das Abfallrecht (KrWG und DepV). Zuständige Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA). Für den Deponiebereich Südliche Erweiterung wurde mit Bescheid des LVwA vom 08.11.2014 die endgültige Stilllegung nach § 40 Absatz 3 KrWG festgestellt und der Bereich in die Nachsorgephase entlassen. In der Nachsorgephase sind Nebenbestimmungen lt. v.g. Bescheid umzusetzen (Überwachungsprogramm: Grundwasser, Setzung, Wetter; Zustandskontrollen mit Mängelbeseitigung; Begrünungspflege; Berichterstattung). Im Zuge der Sanierung der Fläche wurde eine Oberflächenabdichtung mittels Wasserhaushaltschicht mit ca. 200 – 250 cm Stärke aufgebracht und mit Rasen vollständig begrünt. Am Fuß der Böschungen wurde umlaufend in der Rekultivierungsschicht ein Randgerinne als Verdunstungsgraben modelliert. Die v.g. angeordneten Maßnahmen in der Nachsorgephase werden regelmäßig durchgeführt.“, Zitat Ende In dem Dokument BEBAUUNGSPLAN 8.4 „HALDE AM STANDORT LEUNA“ DER STADT LEUNA, Begründung Teil Il – Umweltbericht mit Stand vom 16. Juni 2009 unter Punkt 2.1.1.4 Grundwasser folgendes aus, Zitat: „Durch den Abbau der bindigen Deckschichten im Bereich der Halde ist ein hydraulischer Kontakt des Haldenkörpers zum Hauptgrundwasserleiter Saalehauptterrasse gegeben. Damit besteht die Möglichkeit der direkten Infiltration von Haldensickerwässern, in den Hauptgrundwasserleiter. Zu den Transportwegen des solcherart belasteten Grundwassers führt der Gutachter aus: „Als Fazit für den gegenwärtigen Zustand ist zu ziehen: . […] ein Sickerwasseraustrag aus der Deponie ist ausschließlich auf niederschlagsbedingte GW-Sickerwasserbildung zurückzuführen. e Das Sickerwasser aus der Deponie wird insbesondere im südlichen Bereich zu einem großen Teil über den südlichen Randgraben gefasst. Im nördlichen Teil wird das Sickerwasser dem quartären GWL zugeführt. Die konkreten Sickerwasserwege sind nicht beschreibbar. Die Entwässerung des Deponiekörpers erfolgt auf bisher nicht erfassten Wegsamkeiten.“ (Ergänzende Untersuchungen GICON, S.28) Die Haldensickerwässer sind durch Auswaschungen mit Schadstoffen belastet, die darüber in das Grundwasser gelangen. Betreffend die Schadstofffrachten und ihre Auswirkungen auf das Grundwasser führt der Gutachter aus: „Als haldenbürtiger Hauptbelastungsparameter ist [im Rahmen des TRSK] Ammonium herausgearbeitet worden. Dieser Parameter ist gemäß Aufgabenstellung Gegenstand der hier vorzunehmenden weiteren Betrachtungen. Die Ableitung von Ammonium als Leitparameter kann durch die Gutachter bestätigt werden. Auch wenn punktuell im Bereich der Haldenränder hohe Gehalte an organischen Schadstoffen festgestellt wurden (z.B. BTEX, LHKW, AOX, Phenolindex), spielen die Verbindungen bzw. Schadstoffgruppen bei der Ausbreitung im Grundwasserabstrom keine Rolle. Insofern werden im Weiteren ausschließlich Stickstoffverbindungen sowie ausgewählte Beschaffenheitsparameter (z.B. Sauerstoff) betrachtet, die die Ausbreitung von Ammonium beeinflussen bzw. ergänzend beschreiben. […] Das Grundwasser im Quartär im Bereich des Haldenkörpers verfügt nahezu flächendeckend über sehr hohe Ammoniumwerte. Die Konzentration liegt durchgängig über 100 mg/l und reicht in einzelnen Messstellen bis in den Bereich von 500 mg/ […].Das Grundwasser im Zustrom zur Halde ist im Quartär vergleichsweise gering mit Ammonium belastet und liegt eindeutig unter den im Haldenbereich ermittelten Konzentrationen. Somit ist für den Haldenbereich selbst ein eindeutiger Eintrag von Ammonium in das Grundwasser festzustellen. […] Die Nitratbelastungen [im Quartär] liegen nahezu im gesamten Betrachtungsgebiet im Konzentrationsbereich < 10 mg/l NOs-N. […]“ Nach den im Gutachten wiedergegebenen Messergebnissen weist das Grundwasser im nördlichen bis östlichen Abstrombereich des tertiären Grundwasserleiters vergleichsweise geringe Ammonium-Konzentrationen im Bereich von 0,3 bis 1,8 mg/l auf. Am Westrand der Hochhalde wurden bei im Herbst 2003 durchgeführten Messungen demgegenüber deutlich erhöhte Ammonium-Konzentrationen von 188 mg/l im oberen und ca. 200 mg/l im unteren tertiären Grundwasserleiter sowie 132 mg/l an der Liegendgrenze des Tertiärs (= unterste tertiäre Bodenschicht) nachgewiesen. (vgl. ergänzende Untersuchungen GICON, S. 31 ff.) Betreffend den Schadstofftransport zwischen dem quartären und den tertiären Grundwasserleitern führt der Gutachter aus: „Ein vertikaler Wasser- und Stofftransport aus der Halde in die tertiären GW-Leiter kann […] nur stark eingeschränkt erfolgen. […] Zum Zeitpunkt der Wasserhaltungen der westliche gelegenen Tagebaue und der aktiven Einspülungen in die Halde hat ein erheblicher vertikaler Druckgradient existiert, der einen vertikalen Wasser- und Stofftransport ermöglicht hat. Die in den tertiären GWL festgestellten Belastungen lassen sich durch Einträge während der Wasserhaltung der westlich gelegenen Tagebaue erklären. Der Umfang dieses Einflusses auf den weiteren Grundwasser- und Stofftransport im Untersuchungsgebiet kann aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschließend geklärt werden. Für den heutigen Sachstand ist dagegen folgendes festzustellen: * Die Zwischenstauer zwischen Quartär und Tertiär sowie innerhalb des Tertiärs erlauben nur einen stark eingeschränkten Stoff- und Wassertransport zwischen Quartär und Tertiär. Der Stoff-/Wasseraustausch ist jedoch grundsätzlich in nachgewiesenen Bereichen mit Fehlstellen der Stauer möglich. * Ehemals vorhandene erhebliche Druckgradienten vom quartären zum tertiären GWL sind heute nicht mehr vorhanden (Einstellung der Wasserhaltung im Restloch Großkayna 2001, Abklingen des Sickerwasserberges im Bereich der Halde ca. 2002). * Ein erheblicher Stofftransport in den tertiären GWL kann im Haldenbereich bei den aktuell herrschenden hydraulischen Verhältnissen ausgeschlossen werden. […]“ (ergänzende Untersuchungen GICON, S. 35) Anhand von Messreihen, die im Rahmen des im Bereich des Chemiestandorts durchgeführten Grundwassermonitorings erfolgt sind, wurde die Ausbreitung der Ammonium-Frachten im quartären Grundwasserleiter ermittelt und bewertet. Die Ergebnisse der diesbezüglichen Untersuchungen fasst der Gutachter wie folgt zusammen: „Aus den oben dargestellten Ergebnissen der strombahnorientierten zeitlichen Auswertung der Ammoniumkonzentrationsentwicklung im Grundwasserbereich unter der Hochhalde und in deren unmittelbaren Abstrombereich sind folgende Aussagen zusammenfassend ableitbar:
Die im unmittelbaren Grundwasserschadensbereich festgestellte Ammoniumkonzentration von > 100 mg/l NH,-N ist auf den GW-Bereich unterhalb der Hochhalde begrenzt, wobei das Kontaminationszentrum bisher weitestgehend ortsstabil ist.
Die im unmittelbaren Anstrom […] seit 1999 festgestellte Verringerung der NH,-N-Konzentration verdeutlicht die deutliche Verringerung des Eintrages von haldenbürtigen Ammonium mit dem Sickerwasser.
Im Randbereich der Ammoniumbelastung ist kein Anstieg der Ammoniumkonzentration zu verzeichnen. Die Abstromfahne im quartären GWL scheint in alle Richtungen weitestgehend stabil zu sein.“ (ergänzende Untersuchungen GICON, S. 40)“, Zitat Ende
Daraus lässt sich klar und deutlich ableiten, dass eine Störung der Deckschichten, welche durch Bautätigkeiten für Solaranlagen zu erwarten ist, zu massiven Schadstoffeinträgen in Grund- und Schichtwasserleitern führen können. Die Auswirkungen auf das nähere und weitere Umfeld kann sich verheerend entwickeln. Jegliche Beeinträchtigungen des Grundwassers sind bereits unverantwortlich gegenüber den hier lebenden und arbeitenden Menschen, stellt eine unverantwortliche Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaften mit ihrer Fauna, Flora und Pilzwelt dar und ist nach europäischem Recht auch verboten.
In der Fassung vom 20. März 2026 ist nunmehr ist unter Punkt 1.6 Vorhandene und angrenzende Nutzungen folgendes angegeben, Zitat:
„Die Hochhalde Leuna ist mit Ausnahme einer von der Fa. Wiese Umwelt Service GmbH für eine Bioabfallbehandlungsanlage genutzten Teilfläche (diese liegt außerhalb der Teilflächenänderung PVFA) ohne eine dauerhafte bauliche Nutzung. Soweit abfallrechtlich und tatsächlich erforderlich werden in der Teilfläche Südliche Erweiterung regelmäßig landschaftspflegerische Pflege- sowie abfallrechtliche Mess- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. In der Teilfläche Südliche Erweiterung ist aktuell folgende abfallrechtliche Situationen zu berücksichtigen: Aufgrund des Stilllegungszeitraums fällt der Deponiebereich Südliche Erweiterung unter das Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] und Deponieverordnung [DepV]). Zuständige Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA). Für den Deponiebereich Südliche Erweiterung wurde mit Bescheid des LVwA vom 08.11.2014 die endgültige Stilllegung nach § 40 Absatz 3 KrWG festgestellt und der Bereich in die Nachsorgephase entlassen. In der Nachsorgephase sind Nebenbestimmungen lt. v.g. Bescheid umzusetzen (Überwachungsprogramm: Grundwasser, Setzung, Wetter; Zustandskontrollen mit Mängelbeseitigung; Begrünungspflege; Berichterstattung). Im Zuge der Sanierung der Fläche wurde eine Oberflächenabdichtung mittels Wasserhaushaltschicht mit ca. 200 – 250 cm Stärke aufgebracht und mit Rasen vollständig begrünt. Am Fuß der Böschungen wurde umlaufend in der Rekultivierungsschicht ein Randgerinne als Verdunstungsgraben modelliert. Die v.g. angeordneten Maßnahmen in der Nachsorgephase werden regelmäßig durchgeführt. Grundsätzliche bzw. unlösbare Konflikte aus den geplanten Festsetzungen der Teilflächenänderung PVFA sind in Bezug auf die angrenzenden Nutzungen nicht zu erwarten.“, Zitat Ende
Es ist eine deutliche Reduzierung der Problemangaben zu erkennen.
Trotzdem sind weiterhin alle derartigen Risiken zu unterlassen bzw. auszuschließen. Hinsichtlich der Umwelt, Natur und Landschaften sei auf folgende Ausführungen unter Punkt 2.1.1 Derzeitiger Bestand der schutzwürdigen Umweltbestandteile im Plangebiet verwiesen, Zitat: „Trotz ihrer anthropogenen Herkunft und ihrer erheblichen Schadstoffbelastungen weist die Halde ein relevantes ökologisches Potential auf. Dieses beruht insbesondere auf der relativen Ungestörtheit zahlreicher Einzelstandorte innerhalb des Plangebiets sowie den vielfältigen Biotopstrukturen, die in nicht mehr genutzten Bereichen im Laufe der Jahrzehnte entstanden sind.“, Zitat Ende Unter Punkt 2.1.1.2 Biotoptypen (Tiere und Pflanzen) sind folgende weitere Ausführungen enthalten, Zitat: „Der Bestand der im Plangebiet anzufindenden Biotoptypen bzw. Tier- und Pflanzengesellschaften wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2007 erhoben. Der Gutachter beschreibt die Biotoptypen im Plangebiet wie folgt: „Die auf der Halde festzustellenden Biotoptypen lassen sich im Wesentlichen folgendermaßen klassifizieren […]:
Als „wertgebende Brutvogelarten“ benennt der Gutachter
Flussregenpfeifer (ein Brutpaar),
Steinschmätzer (ca. vier bis fünf Brutpaare),
Sperbergrasmücke (ein bis zwei Brutpaare),
Neuntöter (zehn bis zwanzig Brutpaare),
Feldsperling (drei bis vier Brutpaare).
….. Zur Bewertung der floristischen und faunistischen Situation im Plangebiet führt der Gutachter zusammenfassend aus: „Die Halde wird ausschließlich durch weit verbreitete, ungefährdete Biotoptypen charakterisiert. Gefährdete oder geschützte Pflanzenarten wurden nicht festgestellt. […] Ausschlaggebend bei der naturschutzfachlichen Bewertung sind jedoch die faunistischen Aspekte. […] Bei der Erfassung der Avifauna konnten 59 Vogelarten auf der Leuna-Halde festgestellt werden, darunter 41 wahrscheinliche bzw. sichere und 6 mögliche Brutvogelarten. Das 246 ha große Untersuchungsgebiet ist als artenreich einzuschätzen. Im Vergleich dazu wurde im Südteil von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum von 1990 bis 1995 eine durchschnittliche Brutdichte von 84 Arten auf 20 km? festgestellt. Zwei Arten mit Brutvogelstatus werden in der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt mit der Kategorie „Gefährdet“ geführt. Es handelt sich dabei um Steinschmätzer und den Feldsperling. […] Der Steinschmätzer ist nach bundesdeutschen Maßstäben sogar „stark gefährdet“. 13 bzw. 9 der festgestellten Brutvogelarten werden in Sachsen-Anhalt bzw. in Deutschland der Vorwarnliste zugeordnet. Sie stellen somit Arten dar, die aktuell noch nicht gefährdet sind, deren Bestände bzw. Lebensräume aber abnehmen. Mit der Sperbergrasmücke und dem Neuntöter brüten zwei Arten des Anhanges I der EU-Vogelschutzrichtlinie auf der Leuna-Halde. Als zwei weitere Anhang-l-Arten brüten der Rot- und der Schwarzmilan in der näheren Umgebung des Untersuchungsgebietes und suchen die Halde regelmäßig zum Nahrungserwerb auf. […] In der vorliegenden Untersuchung zur Avifauna der Leuna-Halde wurden nur Brutzeitdaten, aber keine Rastvogel- und Überwinterungsbestände auf bzw. in der Umgebung der Halde erfasst. […] Die in der näheren Umgebung gelegene Saaleaue, die Kiestagebaue, Tagebaurestlöcher sowie großflächigen Ackergebiete dienen Wat- und Wasservögeln als Schlaf- und Überwinterungsgewässer sowie als Nahrungshabitate.“, Zitat Ende Die aufgeführten fünf Vogelarten sind folgendermaßen in der Roten Liste aufgeführt:
Dabei stellen die fünf Vogelarten nur ein Ausschnitt der Artenübersicht dar. Angaben zu anderen Tierarten fehlen an der Stelle komplett. Angesichts der Tatsache, dass der Umweltbericht einen Stand vom 16. Juni 2009 aufweist und somit über 15 Jahre alt ist, erscheint eine aktuelle Erfassung von Fauna, Flora und Pilzwelt sowie Bewertung der Boden-, Wasser- und Klimadaten dringend geboten. Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass sich seitdem eine Festigung und Erweiterung eines sukzessiven Bestandes an Fauna, Flora und Pilzwelt entwickelt hat. Neben der Tatsache, dass sich der Untergrund und die Bestandteile der Halde als umweltgefährend darstellt, der Bewuchs zusammen mit der Abdeckung eine Winderosion sowie tieferen Eintrag von Niederschlagswasser verhindert, sind somit alle baulichen Eingriffe und Störungen auszuschließen. Daher ist es unverantwortlich mit 97,2 ha eine Solaranlage aufzubauen und genau das Risiko einzugehen. Zudem beabsichtigt man in Bezug auf 154,75 ha, ca. 62,81 ha der Haldenfläche in Anspruch zu nehmen, was zur großflächigen Zerstörung gewachsener Natur und genutztem Boden mit Verlusten von Lebens- und Rückzugsräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie der Gefahr von Winderosionen und Schadstoffeintrag in Grund- und Schichtwasserschichten einhergehen kann. Derartige Angaben fehlen nunmehr in der Begründung. Der aktuelle Umweltbericht bagatellisiert den Artenbestand, während der Artenschutzbericht, Stand: 16. März 2026 folgendes unter 5. Vorprüfung ausweist:
Artengruppe Fledermäuse. Zitat: „Von den 25 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind in Sachsen-Anhalt 21 Arten potenziell vorkommend. Im Untersuchungsraum nachgewiesen wurde hiervon 13 Arten (siehe Tabelle 9).“, Zitat Ende
Artengruppe Vögel, Zitat: „Von den europäischen Vogelarten sind im UR insgesamt 40 Artnachweise erbracht worden.“, Zitat Ende
Die Kartierung anderer Arten auszuschließen ist in jeglicher Hinsicht vollkommen inakzeptabel. Hier bestehen durchaus auch Möglichkeiten der Nutzung als Nahrungs- bzw. Rasthabitate. Somit erscheint es als sehr wahrscheinlich die Bedeutung für Fauna und Flora aus artenschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht herunterzuspielen. Angaben zur Funga fehlen komplett, obwohl bereits mit Datum vom 31. Mai 2022 der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages eine Dokumentation mit dem Titel: „Schutz der Funga neben Fauna und Flora, Untertitel: Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene Schutz der Funga neben Fauna und Flora – Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“ herausgegeben hatte.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Eine Errichtung »Photovoltaik-Freiflächenanlagen« (Abkürzung: PVFA) auf den angedachten Standorten stellt eben genau diesen Flächenverbrauch und gilt es daher abzulehnen.
III. Alternativvorschläge
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten den Widerspruch zwischen Nutzung und Umwandlung von erneuerbarer Energie zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften weiter zu verschärfen. Im konkreten Fall empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die 1.300 Hektar der InfraLeuna GmbH, abzüglich der 154,75 ha Haldenfläche zu nutzen, um Alternativstandorte für Solaranlagen zu finden. Hier sind insbesondere Dach- und Fassadenflächen zu nennen.
Im Zusammenhang mit den Darstellungen Bericht zur Potenzialanalyse zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) der Stadt LEUNA erfolgt die vom Grundsatz her zu begrüßende Bekräftigung des Beitrages zum Klimaschutz. Außer einer „Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) vom 27. September 2018“ sind jedoch keine Satzungen und Verordnungen in Sachen Umwelt, Natur und Landschaftsschutz erkennbar. So wäre es doch zum Beispiel vorstellbar, dass die Stadt Leuna, im Rahmen der fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten, eine wissenschaftlich fundierte Konzeption erarbeiten lässt, wo und wie an öffentlichen und privaten Gebäuden das Anbringen von Solaranlagen möglich sein kann. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Merseburg und die Hochschule Anhalt dienen. Zudem ist eine rechtzeitige Einbeziehung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen sehr ratsam. In der Endfassung sollte diese Konzeption in einen Satzungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Leuna münden. Selbstverständlich gilt es u.a. Möglichkeiten der Energieeinsparung aufzugreifen und satzungsgerecht zu gestalten. Auch hier gilt es wissenschaftlich mit den gleichen Partnern zu agieren sowie rechtzeitig die Bevölkerung einzubeziehen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
IV. Zusammenfassung
Die Stadt Leuna, u.a. eingebettet in die Auengebiete von Saale, Weißer Elster und Luppe ist ferner von einer Industrie- und Agrarlandschaft geprägt, welche auf sehr vielfältige und der Natur der Sache nach wertvollen Böden beruht und historisch über Jahrhunderte die Menschheitsgeschichte beeinflusste.
Das alles muss unsere Verantwortung stärken sorg- und achtsam sowie nachhaltig mit diesem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum umzugehen und vor Eingriffen – wie der geplante – zu sichern und zu schützen. Der häufig fehlende zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften hat nicht nur zahlreiche Natur- und Landschaftsräume mit ihren Tieren, Pflanzen und Pilzen verschwinden lassen, sondern auch vor der menschlichen Gesundheit nicht Halt gemacht und ist massiver Motor des voranschreitenden vernichtenden Klimawandels. Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich. Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich. Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine umfassende Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 8.4 Halde am Standort Leuna Teilflächenänderung PVFA – Stadt Leuna erforderlich ist. Ansonsten verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf seine Stellungnahme vom 01.05.2024 zum Bericht zur Potenzialanalyse zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) der Stadt LEUNA. Dabei gilt es gemeinsam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern, einzuarbeiten und umzusetzen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Während ihres 257,00 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster mit einem Einzugsgebiet von 5154 ,00 km² ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die 413,00 km lange Saale – Einzugsgebiet im Umfang von 24.167,00 km² – in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer.
Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat. Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten. Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123,00 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und -vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt. Entlang der angedachten Neubaustrecke formierten daher Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Flächeneigentümer ein Netzwerk, um den Forderungen nach Schutz und Erhalt der Landschafts- und Naturräume Thüringer Wald, Unstrut-Trias-Land und Saale-Elster-Luppe-Aue, Schutz vor Zwangsenteignung und Lärm sowie nach Erhalt eines flächendeckenden, bezahlbaren Eisenbahnnetzes und einer damit verbundenen Änderung der nationalen und internationalen Verkehrs- und Baupolitik Nachdruck zu verleihen. Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das war eine Preissteigerung um ca. 40,29 %. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt der nunmehr über 23jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier weiterhin massive und ehrliche Veränderungen ein. Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft für dringend erforderlich. Ebenso unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.
Im Rahmen des 3. Langen Tages der StadtNatur Halle (Saale) führte nunmehr der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 30.05.2026, eine ca. dreistündige Frühjahrsexkursion durch die Saale-Elster-Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale durch. Treff: 15.00 Uhr an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf
Im Rahmen der Exkursion stellte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine arten- und strukturreiche Auenlandschaft der Weißen Elster im Übergang zur Saale vor, welche sich aus Restauenwäldern, Wiesen, Hochstaudenflächen und Gewässern vor. Dabei zeigte sich erfreulicherweise, dass sukzessive Entwicklungen von Auenwäldern an Umfang zugenommen haben. Daher sind Aufforstungen aller Art, welche eingezäunte Baumplantagen entstehen lassen vollkommen überflüssig bzw. gar schädlich, da naturnahe Sukzessionsprozesse Behinderung erfahren. Außerdem behindern Einzäunungen die freie Bewegung des Wildes. Zudem dienen die ungemähten Wiesen und Hochstaudenflächen ebenfalls als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga. Zudem war wieder deutlich zu erkennen, wie wichtig insbesondere die Gehölzbereiche für die Entstehung und Verbreitung Kalt- und Frischluft dienen. Zudem war eine verminderte Verdunstung erkennbar. Dabei ist das nunmehr dichte Blätterdach sehr hilfreich. Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“, 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915,00 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium gehört zudem zu dem 4.762,00 ha großen EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie zum aus 8 Teilflächen bestehende mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141).
Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, fand die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt- Halle/Leipzig-Berlin statt. Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebieten für verbesserte Lebensbedingungen. Nunmehr erscheint es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von sämtlichen Schädigungen an Fauna, Flora und Funga. Dazu zählen auch Verbauungen aller Art. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt. Der hallesche Stadtrat hatte in unverantwortlicher Weise und in Ausdruck von fachlicher und sachlicher Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz in seiner Sitzung am 27.05.2026 der Vorlage VIII/2026/02498: „Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer“ mit folgender „Abstimmung: Ja: 39, Nein: 12, Enthaltungen: 2, Befangen: 0“ zugestimmt.
Mit diesem Beschluss beabsichtigen die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf einer Länge von 1.550,00 m und 2,50 m Breite, also einer Fläche von 3.750,00 m² = 0.375 ha die Errichtung eines asphaltierten Weges zwischen dem Ortsteil Beesen, an der Straße Am Wasserwerk und der Röpziger Brücke zu errichten. Die Beschlussvorlage vom 24.03.2026 führt dazu unter dem Punkt „Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung GRW-Maßnahme – Elsterradweg Am Hohen Ufer Änderung Baubeschluss“ auf Seite 4 folgendes aus, Zitat:
„Im Abschnitt Am Hohen Ufer soll der Elsterradweg deshalb, beginnend am Ortsteil Beesen an der Straße Am Wasserwerk ca. 1.550 m entlang des Ufers bis zur Röpziger Brücke bzw. zum Eierweg geführt werden. Mit der geplanten Trassierung wird der Radweg in den Uferbereich verlagert und autofrei geführt. Die Trasse soll für Radfahrende in beide Richtungen befahrbar sein. Die verursachte Versiegelung wird an anderer Stelle im Stadtgebiet wieder ausgeglichen. Die Fällung eines Baumes, welcher durch die Baumschutzsatzung geschützt ist, wird notwendig und vor Ort durch Neupflanzungen ausgeglichen. Des Weiteren gehen Waldflächen verloren, die in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt nördlich des Osendorfer Sees wieder hergestellt werden.“, Zitat Ende
Unter Punkt 3, „Anlass der Beschlussänderung / Finanzierung“, Seite 6 ist ferner vermerkt, Zitat:
„, Zitat Ende Es ist ein skandalöser Vorgang, für Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaften derartig umfassend Steuergelder ausgeben zu wollen. Noch dazu ebenfalls am 27.05.2026 der hallesche Stadtrat der Beschlussvorlage VIII/2026/02664 vom 06.05.2026, „Haushaltssatzung der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2026 – Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 04.05.2026“ mehrheitlich zugestimmt hatte.
Die „FFH-Vorprüfung gemäß Art. 6 FFH-RL / § 34 BNatSchG für die NATURA 2000-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301) und „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401)“ im Auftrag der IHLE Landschaftsarchitekten GbR von ÖKOTOP GbR Büro für angewandte Landschaftsökologie erstellt, hat unter Punkt 2.1.1 „Schutzobjekte der FFH-Richtlinie“ auf Seite 6 folgendes vermerkt, Zitat:
„Gemäß Standard-Datenbogen befinden sich 9 Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und 12 Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) im FFH-Gebiet.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.2.1 Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie“, Seite 8 sind 22 Vogelarten angegeben.
Auf den Seite 9 und 10 sind unter Punkt 2.2.2 Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten 69 Vogelarten vermerkt.
Laut Punkt „1.2 Methodik und Datengrundlagen“, Seiten 4 und 5 beruhen die Daten auf folgenden Grundlagen, Zitat:
„Bezüglich der Basisdaten zum Prüfgebiet wurden die Standard-Datenbögen (siehe Anhang) zum FFH-Gebiet (letzte Aktualisierung Mai 2019) und SPA-Gebiet (letzte Aktualisierung Mai 2019) sowie die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt definierten Schutzzwecke aus der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete (N2000-LVO LSA1) und die Managementpläne (RANA 2011a, b) herangezogen. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der aktuellen faunistischen Kartierungen (ÖKOTOP GbR 2019) sowie eine WINART-Datenabfrage beim Landesamt für Umweltschutz (LAU) verwendet. Grundlage für die Ermittlung der Wirkfaktoren ist Vorhabenbeschreibung der IHLE Landschaftsarchitekten GbR (Stand 06.05.2019)“, Zitat Ende
Somit basieren obengenannte Angaben auf mehr oder minder veralteten Datengrundlagen. Erfassungen zu Vorkommen von Insekten, Spinnen und Pflanzen liegen kaum vor und Erfassungen zu Pilzen fehlen dagegen vollständig. Darauf beruhend auf Seite 18, unter Punkt 6 folgendes Fazit zu ziehen, ist daher verantwortungslos und vollkommen inakzeptabel, Zitat:
„Mit dem Neubau eines Streckenabschnitts des Saale- und Elsterradwanderweges und der Ausgestaltung der angrenzenden Uferbereiche zwischen dem Ortsteil Beesen und der Röpziger Brücke sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ bzw. der Kohärenz des Netzes NATURA 2000 zu erwarten. Somit ist eine weiterführende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.“, Zitat Ende
Die drohenden Zerstörungen im Randbereich des 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saale“, des 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“, des ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebietes „Abtei und Saaleaue bei Planena“, des 125,00 ha großem Naturschutzgebietes „Pfingstanger bei Wörmlitz“, des 4.762,00 ha großen EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIETES “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie des aus 8 Teilflächen bestehenden mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden FFH-GEBIETES “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) sind bereits in einer angedachten Bauphase als flächendeckend und vollumfänglich anzusehen. Die angedachten Uferverschotterungen verschärfen die Bedrohungen der Schutzgebiete und verstoßen zudem gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier besondere gegen die Anliegen der Artikel 1, 2, 4 und 5.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Zudem gehört das Gebiet der Aue von Saale und Weißer Elster zu den im Land Sachsen-Anhalt festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Im § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausweisung ausschließlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes dient, sowie für Bauleitpläne für Häfen und Werften.“, Zitat Ende
Zudem führen derartige massive Bauwerke zur Zerschneidung der geschützten und schützenswerten Umwelt, Natur und Landschaften. Zusammen mit einer möglichen Erhitzung von Asphaltflächen, bilden derartige Verkehrsbauten eine kaum bis gar nicht überwindbare Barriere für Kleinst- und Kleintiere. Darüber hinaus fallen diese Tiere wegen mangelnder Tarnung schneller und umfassender Fraßfeinden zum Opfer. Verstärkte Nutzung mit Fahrzeugen aller Art tragen ebenfalls zur Vernichtung dieser Tiere bei.
Dabei bestehen gute Möglichkeiten zum Beispiel über Malderitzstraße, Am Hohen Ufer, Karlsruher Allee und Kaiserslauterer Straße sowie dazwischenliegender Wegeverbindungen den Eierweg und die Röpziger Straße mit dem Fahrrad zu erreichen. Mögliche Gefahren sind entlang dieser Verkehrsverbindungen zu beseitigen und sich nicht zum Preis von weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaften zu verweigern.
Am Tag der Exkursion waren bereits massive zerstörerische Eingriffe am Ufer der Weißen Elster zwischen Malderitzstraße und Einmündung der Weißen Elster in die Saale zu erkennen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Planungen und Aktivitäten zur Umsetzung des Baubeschlusses VII/2020/01116 GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer“ sofort und endgültig zu stoppen. Stattdessen gilt es die mit Schotter und Sand verschüttete Fläche wieder freizuräumen. Zudem sind im direkten Mündungsbereich der Weißen Elster in die Saale Maßnahmen zur Eindämmung der voranschreitenden Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zu ergreifen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet dazu eigene nunmehr jahrzehntelange Erfahrungen beim Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen an.
Jedenfalls bekräftigt der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine vielfältigen Forderungen an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, aber ebenfalls an die Gemeinden Schkopau und Teutschenthal, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11