AHA lädt zur 4. Muldekonferenz am 25.09.2027 nach Eilenburg ein

Samstag, den 25.09.2027, um 10.00 Uhr
4. Muldekonferenz
Ort: Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg

In Anknüpfung an die ersten drei Muldekonferenzen „Mulde quo vadis“ am 25.10.1997 und 08.09.2007 in der damaligen Stadt Raguhn sowie am 30.09.2017 in der Gemeinde Muldenstein, hat sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entschieden am Samstag, dem 25.09.2027, eine 4. Muldekonferenz durchzuführen. Als Ort der 4. Muldekonferenz dient das Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg. Die Veranstaltung beginnt 10.00 Uhr.
Auch mit dieser Konferenz möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Vielfältigkeit und Bedeutung des am schnellsten fließenden Flusses Mitteleuropas und nicht schiffbaren Nebenflusses der Elbe hinweisen sowie Vorschläge zum besseren Schutz und Betreuung der Mulde vorlegen lassen und diskutieren.
Allein auf dem 124,00 km langen Fließweg der Vereinigten Mulde, die in Sermuth aus der Zwickauer Mulde (ca. 166,00 km) und der Freiberger Mulde (ca. 124,00 km) entsteht, befinden sich zahlreiche wertvolle und bedeutsame Auenlandschaften. Diese sind prägend für den gesamten Natur- und Landschaftsraum und daher aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung länderübergreifend sowohl im Land Sachsen-Anhalt als auch im Freistaat Sachsen zu schützen.
Bereits jetzt bedankt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – recht herzlich bei den Referierenden für die Bereitschaft fachlich-inhaltlich und beim Bürgerhaus Eilenburg für die Möglichkeit der Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Ferner hat sich erfreulicherweise die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt bereit erklärt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die 4. Muldekonferenz am 25.09.2027 in Eilenburg in der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei der Nachbereitung zu unterstützen und zu begleiten.
Nunmehr möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung und Medien recht herzlich zu der Konferenz einladen und bittet bei Teilnahme bis zum 20.10.2026 um schriftliche und verbindliche Anmeldung.

Programmablauf zur 4. Muldekonferenz am Samstag, dem 25.09.2027

10.00 bis 10.10 Uhr

Eröffnung
Herr Andreas Liste, Vorsitzender des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA

10.10 bis 10.20 Uhr

Grußwort
Herr Ralf Scheler
, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg

10.20 bis 10.35 Uhr

Film
„Die Mulde – vom Zusammenfluss bis zur Mündung“

von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Firma AVANGA Filmproduktion GmbH & Co. KG

10.35 bis 10.55 Uhr

Exkursionsbericht
Herr Andreas Liste
, Vorsitzender des AHA
Die Mulde zwischen der Stadt Bad Düben und der Großen Kreisstadt Eilenburg

10.55 bis 11.05 Uhr

Pause

11.05 bis 11.20 Uhr

Bericht
Herr Hubertus Wacker
, ehem. Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg
Das Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013

11.20 bis 11.40 Uhr

Vortrag
Herr Detlef Eisewicht
, 2. stellvertretender Vorsitzender des AHA
„Die ökologische Bedeutung unserer Auenwälder und Auenlandschaften – Gefährdung, Schutz und Entwicklung“

11.40 bis 12.00 Uhr

Vortrag
Frau Dr. Steffi Formann
, Leiterin Arbeitsgruppe Phytomining & Bioextraktion am Just Transition Center (JTC) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
„Muldeaue – wohin geht der Weg? Bodenbelastungen zwischen Nutzung, Schutz und Zukunft“

12.00 bis 12.20 Uhr

Vortrag
Herr Prof. Dr. Wolfgang Gossel
, Senior Scientist Angewandte Geologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
„Gefährdung und Gefahrenvorhersage für Denkmale durch Veränderungen im Wasserhaushalt“

12.20 bis 13.00 Uhr

Diskussion

13.00 bis 14.00 Uhr

Mittagspause

14.00 bis 15.30 Uhr

Exkursion zur Mulde-Lossa-Aue in der Großen Kreisstadt Eilenburg

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Screenshot-2026-05-08-at-02-39-44-Eilenburg-Google-Maps_ExkursionsrouteMulde-Lossa-Aue1-1024x593.png

15.30 bis 16.00 Uhr

Auswertung und Abschluss der Veranstaltung

Gegen 16.00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung

  • Die Veranstalter bitten um schriftliche und verbindliche Anmeldung bis spätestens Dienstag, den 20.10.2026.
  • Die Veranstalter erheben keine Tagungskosten.
  • Die Versorgung mit Essen und Trinken ist grundsätzlich kostenpflichtig.
  • Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programmablauf vor.

Alle Rückfragen und die schriftlichen Anmeldungen sind bitte an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu richten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.09.2026

Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.120,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
1x € 10,00
1x € 15,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben

„EÜ Bahnhofstraße Schkeuditz (km 104,76), EÜ Fußweg (km 104,933), Stützwand (km 104,772 bis km 104,943)“
Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben
„EÜ Bahnhofstraße Schkeuditz (km 104,76), EÜ Fußweg (km 104,933),
Stützwand (km 104,772 bis km 104,943)“ in Schkeuditz
Az.: 521ppw/026-2026#016

Aus den vorliegenden Planungsunterlagen ist nicht klar und deutlich erkennbar, was die Baumaßnahmen bezwecken sollen. Es findet eine Abspulung von angedachten Baumaßnahmen statt, welche keinesfalls den Sinn und Zweck der Aktivitäten erkennen lassen.
Ebenso nicht nachvollziehbar ist die angebliche Notwendigkeit offene, zumeist agrarisch genutzte Flächen als Lagerplatz für nicht näher definierten Bodenaushub nutzen zu wollen. Es fehlen eindeutige Angaben zu Umfang der veranschlagten Mengen von Bodenaushub, welche Zusammensetzung die Erde hat, zu möglichen Kontaminationen, Art und Weise der Lagerungen. Zudem finden sich keine erkennbaren Darstellungen zu Prüfungen von anderen Standorten.
Neben der Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaften drohen womöglich Belastungen von Grundwasser. Eine Verschmutzung von Grund-, Schicht-, Fließ- und Standgewässern durch belastende Einträge aller Art tragen zur generellen Belastung von Wasser bei und verstoßen somit gegen die Bestimmungen der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist an der Stelle darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Somit erscheint das Vorhaben inakzeptabel.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2026

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung.
Nunmehr ist der nächste und siebenundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 17.10.2026, geplant.
Dabei sind insbesondere Pflegearbeiten und die Fortsetzung der Baumschutzmaßnahmen vorgesehen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.10.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat Oktober 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:

Samstag, den 17.10., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna
des Auenrestwald „Wolfener Busch“

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.09.2026

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Ende der Aktivitäten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation ein!

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2024, führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. zweistündige Exkursion zum Riebeckplatz durch.
Dabei legten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. eigene Entwicklungsvorschläge dar sowie zeigten Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Treff war 17.00 Uhr am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Haus des Lehrers), Riebeckplatz 09, 06110 Halle (Saale)/Ecke Leipziger Straße
Erwartungsgemäß fehlten – trotz versandter Einladungen – Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sowie der Medien. Insbesondere das Fehlen von Abgeordneten aller politischen Kräfte hinterlässt einen Eindruck, welcher von Ignoranz und Arroganz zeugt sowie von fehlender Bereitschaft und mangelndem Interesse sich vor Ort mit anderen kritischen und konstruktiven Meinungen auseinanderzusetzen. Dabei ist es Ausdruck einer echten und wahren Demokratie bei derartigen Vorhaben die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen früh- und rechtzeitig, transparent, vollumfänglich, respektvoll sowie sachlich-kritisch einzubeziehen.
Im Zusammenhang mit dem obengenannten Ansinnen der Veranstaltung zum „Tag des Baumes“ umrissen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu Beginn der gemeinsamen Exkursion am 25.04.2024 folgende öffentlich bekannte Ausgangssituationen und eigene Ausgangspositionen:

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:
„Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
„Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.
Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums
Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll

  • den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
  • Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
  • einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.
  • Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach
  • einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
  • einen Kulturbereich (Galerie)
  • einen Dialog- und Begegnungsbereich

vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung des damaligen Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland und nunmehrigen Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 mit der Überschrift „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
„Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
„Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975236/2059118/2ec2b78f668ef968f08fd00b9a183dc1/pressemitteilung-zukunftszentrum-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/zukunftszentrum-einheit-2059090

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
„Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894414

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-zukunftszentrum-deutsche-einheit-894646

https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001764.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001857.pdf

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) präsentieren zwar einen Zeitplan und viel Propaganda, aber fachlich-inhaltlich und konzeptionell hat sie nichts zu bieten.

https://halle.de/wirtschaft-wissenschaft/projekte/zukunftszentrum/entwuerfe-zukunftszentrum/meilensteine

Ebenso mager fallen entsprechende Darstellungen der Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH aus.

https://zukunftszentrum.info

https://zukunftszentrum.info/veroeffentlichungen

Nachdem schon keine vollumfängliche und transparente Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es nunmehr für dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative von Anfang an in die Neuplanungen zum Riebeckplatz einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen. Leider sind derartige Aktivitäten kaum bis gar nicht zu erkennen. Das gilt es nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort zu ändern.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertreten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt sowie eines konzeptionellen Nutzens für die Allgemeinheit bedarf. Gerade letzteres ist bisher überhaupt nicht zu erkennen.
An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Bekanntlich erfolgte in den Jahren 2005/2006 die jüngste bauliche Umgestaltung des halleschen Riebeckplatzes sowie im Jahr 2011 der steuerlich subventionierte und sinn-lose Abriss der beiden signifikanten Hochhäuser an dem Platz.
Diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof.
Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.

Angesichts der Fortsetzung der grünvernichtenden Aktivitäten bekräftigen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Sichtweisen zu den Planungen zum halleschen Riebeckplatz. Besondere Schwerpunkte bilden da die geplante Errichtung des sogenannten Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sowie der damit verbunden Folgen für Stadtgrün, Bebauung und Verkehr.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kritisieren weiterhin die mangelhafte frühzeitige, vollumfängliche, transparente und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung an dem Gesamtprozess zur Entwicklung des Riebeckplatzes. Zudem mangelt es noch immer an einer zukunftsfähigem und ökologisch orientierten Konzeption für den Gesamtplatz sowie das bestehende Potential in Anknüpfung an den Osten mit Hauptbahnhof, Delitzscher Straße, Landsberger Straße, Freimfelder Straße und Schlachthof, nach Süden mit Merseburger Straße, Pfännerhöhe, Rudolf-Ernst-Weise-Straße und Thüringer Bahnhof, nach Westen mit Franckestraße, Leipziger Straße, Markt und Charlottenviertel sowie nach Norden mit Stadtpark, Magdeburger Straße, Steintor, Medizinerviertel, Paracelsusstraße, Nordfriedhof, Gebiet zwischen Julius-Kühn-Straße, Berliner Chaussee (B 100) und Birkhahnweg sowie Volkmannstraße. Diese Zusammenhänge hatte bereits der frühere Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR in den Jahren 1983 – 1990 aufgezeigt und angemahnt. Das Stadt Halle (Saale) und Architekten in den letzten nicht untätig waren zeigen u.a. das „Leitbild Riebeckplatz“ vom Mai 2015 und der Beitrag „Zurück zum Platz“ aus Bauwelt 10.20 vom Bauverlag BV GmbH.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Strukturkonzept_Riebeckplatz/Leitbild_Riebeckplatz_Broschuere.pdf

https://www.bauwelt.de/das-heft/heftarchiv/Riebeckplatz-in-Halle-an-der-Saale-3531817.html

Jedoch eine gezielte, rechtzeitige, vollumfängliche, demokratische und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen hat eben leider bisher nicht stattgefunden. Gleiches gilt für die Auswahl und inhaltliche Entwicklung des sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.
Hier sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Nachholbedarf.

Bereits der Blick auf den Westteil des Riebeckplatzes und das sich westlich anschließende Rondell zeigt auf, wie sich praktisch vollständige Flächenversiegelung anschaut – monoton, nicht einladend und anstrengend. Abgesehen von der negativen ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung, was fehlendes Stadtgrün mit sich bringt. Daran ändern auch die 10 Bäume vor dem Hotel nichts, welche zudem vollkommen verloren in dem gepflasterten Meer stehen.
Besonders fehlgebaut und -gestaltet schätzten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das vollständig versiegelte und grünfreie Rondell ein. Dabei bestehen hier zahlreiche Möglichkeiten bis hin zur Fassadenbegrünung, was übrigens für alle Wand- und Mauerflächen am und auf dem Platz zutrifft. Ferner bietet sich mit dem Leerstand am runden Platz zum Beispiel die Einrichtung auskömmlicher Fahrradparkplätze an.
Ebenfalls im Blick auf diese anstrengenden Teile des Riebeckplatzes drücken die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihr Unverständnis über die stiefmütterliche Behandlung der verbliebenden Grünbereiche zwischen Rondell, Bereich des Hauptbahnhofes und Ernst-Kamieth-Platz aus. Am Hang sind Trampelpfade -trotz überdimensionierter Treppen und Zugänge in westlicher und östlicher Angrenzung, Vermüllung und übermäßige Mahd kennzeichnend. Dabei könnten u.a. Heckenumrandung, unregelmäßige und partielle Mahd mit Entwicklung einer arten- und strukturreicher Wiese sowie Gehölzpflanzungen auf der Fläche zur vielfältigen ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung führen. Stattdessen ist diese prägende Fläche von einem gigantischen Neubau bedroht.
Ähnlich nicht einladend sieht die Unterführung unter den Eisenbahnstrecken mit ihren Straßenbahnhaltestellen und chaotisch abgestellten bzw. abgelegten Fahrrädern aus. Teilweise können hier ebenfalls Wandbegrünungen zur vielfähigen Aufwertung des Bereiches führen.
Der Bahnhofsplatz hat zwar erfreulicherweise eine Einrahmung mit 13 Bäumen, aber ansonsten ist er von Kraftfahrzeugen aller Art geprägt. Mehr Grün – zum Beispiel an den Wänden und in zentralen Bereichen – können zur ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen.
Hinsichtlich der Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ sind sich Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einig, dass es angesichts des Leerstandes – zum Beispiel das Gebäude auf dem Markt, wo einst Galerie Kaufhof eingemietet war – unverständlich ist einen Neubau zu schaffen und dabei u.a. einschließlich anderer baulicher Veränderungen, den gesamten prägenden Grünbereich im Norden des Riebeckplatzes in Anknüpfung an Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Gelände der Deutschen Bahnhof zu zerstören. Alleine im Nordwestbereich des Riebeckplatzes sind mindestens 16 Bäume bedroht. Diese Bäume und die dazugehörige übermäßig gemähte Wiese bilden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grünbereichen an Magdeburger Straße sowie Volkmannstaße und Gelände der Deutschen Bahn eine große ökologische und stadtgestalterische Bedeutung. Sie halten weitgehend gegenüber Abgasen, Feinstäuben und Auftaumitteln statt sowie trotzen Niederschlagsarmut und Sommerhitze.
Umfassende Nachpflanzungen sowie unregelmäßige und partielle Mahden mit Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese tragen zum Schutz, Erhalt und nachhaltigen Zukunft dieser und der obengenannten angrenzenden Bereiche bei.
Im Schlepptau der unzulänglichen und intransparenten Aktivitäten zum sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ ist offenkundig eine Bebauung im südlichen Anschlussbereich der Magdeburger Straße im Übergang zum Riebeckplatz vorgesehen, welche massiv den Bestand von ca. 36 Bäumen, u.a. bestehend aus Rosskastanie und Spitzahorn, sowie eines zur Wiese entwicklungsfähigen Grünfläche bedroht. Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, welche ökologisch und sozial positive Wirkungen von Gewässern sowie Gehölz- und Grünflächen und -standorten auf Umwelt, Natur und Wohlbefinden in urbanen Räumen ausgehen. Dazu sollen nun Planungen zu „Schwammstädten“ neue Wege der angemessenen Würdigung und des nachhaltigen Umganges mit Natur in urbanen Räumen aufzeigen. Dabei sind Bestandsschutz und umfassende Erweiterungen von Gewässerflächen sowie Gehölz- und Grünflächen dringend vonnöten. Nur scheinen solche und andere Aktivitäten in und am Halles Riebeckplatz dies kaum, unzureichend oder bzw. gar nicht im Blick zu haben.

https://www.umweltbundesamt.de/schwammstadt

https://www.treffpunkt-kommune.de/schwammstadt/?gad_source=1&gclid=CjwKCAjwx4O4BhAnEiwA42SbVP8Ly4-GrdQQ9rWTkjRMnxLlQBWRcuMIqPUXo3ypWzSa-kl6B9bc9RoCv9sQAvD_BwE

https://baumbad.de/blogs/baumwissen/schwammstaedte?utm_source=google&utm_campaign=PMax&utm_medium=ad&utm_content=&utm_term=&hsa_acc=5972567292&hsa_cam=16516514111&hsa_grp=&hsa_ad=&hsa_src=x&hsa_tgt=&hsa_kw=&hsa_mt=&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwx4O4BhAnEiwA42SbVLRw3VVeparEpobPhIYissJdKtRDk5VwZfvmH6Sbkdyy0QN9MhiJjBoCXjEQAvD_BwE

https://www.klimawandelanpassung.at/newsletter/kwa-nl42/kwa-schwammstadtprinzip

Zwischenzeitlich berichtete u.a. die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 22.01.2026, Seite 16, dass eine Fällung von 71,00 Bäume erfolgte und 170,00 Ersatzpflanzungen stattgefunden haben.
Diese Vorgehensweise bringt erneut die umwelt- und naturfeindliche Herangehensweise von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zum Ausdruck.
Die angeführten 170,00 Ersatzpflanzungen können keinesfalls die Zerstörung von 71,00 mehr oder minder großen Bäumen „ersetzen“. Diese Desinformationskampagnen bestätigen die von fehlender Sach- und Fachkompetenz geprägte Umweltpolitik der Stadt Halle (Saale).
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. warnen nun schon seit Jahren vor diesem zerstörerischen Vorgehen für ein einst mit rund 200 und nun mit 277 Millionen Euro Baukosten beziffertes „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“, welches inhaltsleer auf Steuerkosten entstehen soll, neue Bodenflächen verbraucht und keine leerstehende Bausubstanz nutzt.
Fehlende Transparenz von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und Stadt Halle (Saale) sowie vollkommen unkritische und gleichförmige Medienberichterstattungen, welche zudem bewusst und zielgerichtet andere Meinungen ausblendet, sind Treiber für derartige zerstörerische, verschwenderischer, fehlgeleiteter und intransparenter Planungs- und Baupolitik. Die Zerstörung von mindestens 71,00 Bäumen ist ein weiterer Beleg dafür.
Hinzu kommt, dass laut zahlreicher Medienberichten die Steuerzahler nunmehr Kosten für den Neubau dieses „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ von insgesamt 277 Millionen Euro übernehmen sollen.

https://www.zeit.de/news/2026-02/26/schaetzung-zukunftszentrum-wird-77-millionen-euro-teurer

https://table.media/berlin/news/zukunftszentrum-deutsche-einheit-bau-wird-deutlich-teurer

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/audio-zukunftszentrum-teurer100.html

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/zukunftszentrum-teurer-kosten-104.html#:~:text=Statt%20wie%20angedacht%20208%20Millionen%20Euro%20k%C3%B6nnte,der%20Bundestag%20damit%20umgeht%2C%20ist%20noch%20unklar.

https://www.mz.de/newsletter/wirtschaft/explodierende-kosten-zukunftszentrum-in-halle-wird-teurer-4205691

https://www.berliner-zeitung.de/news/zukunftszentrum-deutsche-einheit-kosten-steigen-um-ein-drittel-li.10020863

https://www.presseportal.de/pm/47409/6223124

Nun hat das vollkommen überflüssige Vorhaben „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation’“ aber eine besonderen Platz an Aufmerksamkeit erfahren und zwar im aktuellen Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes unter der bezeichnenden Überschrift „Zukunftszentrum Halle“: Üppige Kosten, mageres Konzept – In Halle droht ein Großprojekt-Desaster“

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/zukunftszentrum-halle-ueppige-kosten-mageres-konzept

Aus den zahlreichen, obengenannten Gründen heraus, fordern fortgesetzt und verstärkt die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein sofortiges Umdenken ein, welche eine nachhaltige Gestaltung und Entwicklung des Riebeckplatzes mit umfassendem Grün und öffentlichen Aufenthaltsbereichen beinhalten muss.
Ferner halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Vorhabens „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ für dringend geboten, welches von Kosten sowie Fläche und Raum vollkommen überdimensioniert erscheint und keine demokratisch-transparent erarbeitete, fachlich-inhaltliche Konzeption vorzuweisen hat.

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft sind Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
So hat die Initiative „Pro Baum“ geplant, im Rahmen ihres 148. Treffens am 26.10.2026 das Thema Entwicklung Riebeckplatz in Halle (Saale) auf die Tagesordnung zu bringen.
Das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am Montag, dem 26.10.2026, beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.10.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten sowie dabei den Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga zu schützen und zu erhalten. Dazu zählen ebenfalls die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, dem 04.07.2026, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.

Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2026 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Positionen zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.

Zwischenzeitlich hatte sich der Stadtrat der Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 mit einer „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der Erich-Weinert-Siedlung“ darstellen soll.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/to0050.asp?__ktonr=92056508

Um dieses skandalöse, fachlich-sachlich unqualifizierte und weitgehend einseitige Unterfangen einordnen zu können gilt es nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgendes hinzuweisen:

Im Gesamtraum sind als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4 erfordern einen umfassenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Im Bereich der Stadt Staßfurt ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 183,80 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.297,00 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17,00 km lange Kalte Bode mit ihrem Gesamteinzugsgebiet von 50,80 km² und die 23,00 km langen Warmen Bode mit ihrem Gesamteinzugsgebiet von 101,00 km² – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale, der prägende Fluss.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Die Bode lässt jedoch deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4, eine Renaturierung dringen geboten ist.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier ist es dringend geboten, die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Ebenfalls bedeutsam für die Stadt Staßfurt ist die die 8,8 km lange Liethe zu sehen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 183,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011pP4

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V2Anlage1

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasserschutzkonzeption-wipper.php

Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73-Hohenerxlebener Straße.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/4.0/SB_Hochwasserschutz/Hochwasserbericht_2013.pdf

Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:

  • Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
  • FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
  • Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
  • FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg61

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/wipper-unterhalb-wippra-.html?changelang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schierstedter-busch

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/bodeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V1P50

Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist.
Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben.
Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten.
Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 im Aufbau bekräftigten ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben heraus, haben folgendes statistisches Artenbild an Fauna und Flora ergeben:

  • 87 Pflanzenarten
  • 51 Vogelarten
  • 19 Insektenarten
  • 2 Säugetierarten
  • 2 Amphibienarten
  • 1 Kriechtierart

So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) rechtfertigen und vornehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten.
In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss.
Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen.
Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen.
Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Immer wieder stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte bzw. zerstört man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzte diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Derartige Aktivitäten sind sofort und unwiderruflich zu beenden.
Eine genauso verheerende Wirkung hat das vollständige Abmähen der Aue zwischen Staßfurter Erich-Weinert-Siedlung und Liethe hinterlassen. Ein schützenswerter und sehr bedeutsamer Landschafts- und Naturraum hat Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga verloren. Im Ergebnis dessen prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstattung einer Strafzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und fordert erneut und mit Nachdruck das Gebiet aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen, um die erneute Entwicklung eines arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die gesamte frühere Bunkeranlage nach Resten von Kampfmitteln und anderen schädigenden Chemikalien aller Art zu überprüfen. Nach vorliegenden Unterlagen nutzte die Wehrmacht die Bunkeranlage in den Jahren 1937 bis 1945 als Großtanklager.

https://www.patifakte.de/artefakte_stassfurt.htm

https://www.sachsenschiene.net/bunker/dep/dep_259.htm

Im Anschluss an die Herstellung eines für Umwelt. Landschaften und Natur ungefährlichen Zustandes gilt es die Nutzung als Schlaf- und Überwinterungsplatzes sowie Kinderstube für Fledermäuse zu prüfen und bestenfalls umzusetzen.
Zudem gilt es den Standort einer reinen natürlichen Entwicklung zu überlassen. Dazu sind rechtzeitige Beräumungen von Müll und Unrat durchzuführen sowie eine derartige Neuverbringung zu verhindern.
Für ein Eckgebäude zwischen Liethe und der Straße An der Liethe empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Herstellung und Einrichtung einer Naturschutzstation zu prüfen.
Auf Grund der Bedeutung der Aue der Liethe und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Bode und Wipper sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA am 06.10.2025 „Anträge auf Unterschutzstellung der Unteren Lietheaue in der Stadt Staßfurt als Naturschutzgebiet gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG sowie auf Einbettung in die bestehenden europäischen und nationalen Schutzgebiete von Bode und Wipper“, welche das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und der Landkreis Salzlandkreis mit Schreiben vom 08.10.2025 zugesandt bekamen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält nun ein Jahr nach Einreichung des Schutzgebietsantrages eine schnelle Bearbeitung mit Schutzgebietsausweisung durch das Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für sehr dringend geboten.
Insbesondere im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe und der Bedrohung durch Bebauungen ist sehr schnelles Handeln gefordert.
Als weitere Bedrohung ist u.a. die vom Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 beschlossene „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025 zu sehen, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der Erich-Weinert-Siedlung“ darstellen soll.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/to0050.asp?__ktonr=92056508

Nunmehr hatte der Ortschaftsrat Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 05.10.2026 einen „Sachantrag – Zusammenfassung aller Spielplätze als Gesamtprojekt zum Sondervermögen“ beschlossen, welcher auf einer Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung vom 07.07.2026 beruht und auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 05.11.2026 gelangen. Mit Datum vom 22.09.2026 hat nun die Fraktion Die Linke einen entsprechenden Antrag an den Stadtrat der Stadt Staßfurt gerichtet.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/si0057.asp?__ksinr=94763

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=93015655

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93117350&type=do

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93117350&type=do

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93117762&type=do

Derartige Pläne und Anträge beinhalten weiterhin und verschärft eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe und bildet ein sehr wichtigen Raum der Wasserrückhaltung und -speicherung. Angesichts der einerseits zunehmenden langanhaltenden, intensiven, häufig mit massiver Hitze verbundenen niederschlagsarmen bzw. Trockenphasen sowie andrerseits plötzlichen Starkniederschläge, dienen solche Räume dem hydrologischen Ausgleich.
Dabei hat schon die auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue als sehr bedenklich anzusehen, welche zu dem Zeitpunkt ebenfalls Bestandteil des nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

Auf Seite 4 des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 ist lediglich ein „Kinderspiel“ vermerkt, welche zur Erläuterung folgende zitierte Angaben enthält: „Alterszusammensetzung 3-6, 6-12 (räumliche Verteilung“ enthält.

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/liste

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727#

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4809/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4810/download/Begr%C3%BCndung%20Anhang.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

Worauf da die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) eine 30jährige Zusage an dem angedachten Standort ableitet, ist nicht nachvollziehbar.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93106900&type=do

Die 1. Änderung vom 20.03.2000 beinhaltet ebenfalls keinen derartigen Anspruch. Auf Seite 2 enthält die Begründung jedoch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Begründung des Gesamtvorhabens, Zitat:
„Der Bebauungsplan Nr. 01/90 Wohngebiet „Erich-Weinert-Straße“ wurde mit dem Ziel aufgestellt, das Anfang der 90er Jahre bestehende Unterangebot an Wohnraum in Staßfurt zu beseitigen. Es sollte einerseits Bauland für den individuellen Einfamilienhausbau erschlossen werden, andererseits aber auch Flächen für Geschosswohnungen (Eigentums- bzw. Mietwohnungsbau) bereitgestellt werden.“

Zitat Ende

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/2944

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4811/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2728/download/main/Planzeichnung.pdf

In dem Zusammenhang verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf Dokumentationen, welche ein vollkommen anderes Lagebild zu Wohnungsleerständen in der Stadt Staßfurt zeichnen.

https://iba-stadtumbau.de/index.php?fakten-stassfurt

https://www.begleitforschung.info/wp-content/uploads/2023/03/WS1-23_Albrecht-Boehme_Stassfurt.pdf

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2020/wohnungsleerstand-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Nunmehr hat sich der Stadtrat der Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 mit einer „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025 befasst, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der

Erich-Weinert-Siedlung“ darstellen soll.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/to0050.asp?__ktonr=92056508

Diese skandalöse, fachlich-sachlich unqualifizierte und weitgehend einseitige Informationsvorlage, welche das Ziel hat in einem schützenswerten Teil der Lietheaue einen Kinderspielplatz zu errichten, zeugt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einem Unvermögen der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Staßfurt die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt zu erkennen und verantwortungsvoll einzuordnen zu können. Dafür durchaus berechtigte Interessen von Kindern und Jugendlichen vorzuschicken, ist unverantwortlich und die fehlende ernsthafte Suche nach einem Standort für einen Spielplatz, welche nicht im Konflikt mit schützenswerter Umwelt, Natur und Landschaften stehen, ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein gewaltiges Armutszeugnis.
Das Ganze gipfelt dann in die inakzeptable, provokative und undemokratische Feststellung und Forderung der örtlichen Splittergruppe Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS), Zitat: „Auch stellen wir deutlich in Frage, ob Umweltvereine aus Halle hier eine Mitsprache haben, da sie nicht hier Leben und Wohnen.“, Zitat Ende. Eine derartige Ansicht ist zudem ein besorgniserregender Ausdruck von fehlendem echten demokratischen Verständnis und zeugt eher von unseriösem Umgang mit anderen Auffassungen sowie einem stark gestörtem Verhältnis zum Thema Umwelt, Natur und Landschaften.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93106900&type=do

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktiv und lässt sich garantiert von niemandem das Recht absprechen oder gar verbieten seine Auffassungen darzulegen und entsprechend zu artikulieren und entsprechend zu handeln.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass jeder Verein gemäß § 24 BGB zwingend einen Vereinssitz festlegen muss.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html

Beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befindet sich der Vereinssitz in Halle (Saale), was aber nichts zu dem Einzugsraum der Aktivitäten besagt.

https://bgb.kommentar.de/…/Untertitel-1/Kapitel-1/Sitz

Also zeugen solche Äußerungen von einer massiven sozialen, sachlichen und fachlichen Inkompetenz dieser Wählergemeinschaft und sind Ausdruck einer umfassend gestörten bzw. fehlenden zivilisierten Streitkultur.
Für eine Wählergemeinschaft, welche für sich Anspruch nimmt alle Interessen der Bevölkerung vertreten zu wollen, ist so ein Ausgrenzungsausspruch sehr bezeichnend und ein deutliches Armutszeugnis.

https://www.ubvs.de

Somit muss sich auch die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) mit dem Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften befassen und nicht vollkommen unkonstruktiv und unsachlich gegen einen gemeinnützigen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverein schießen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) dringend auf, ihr Denken, Handeln und Verhalten zu überprüfen und zu ändern, sachlich-konstruktiv mit anderen Vorschlägen umgehen und nicht mit populistischen Sprüchen glauben zu können, Fachlichkeit und Sachlichkeit ersetzen zu dürfen.

https://www.ubvs.de

Auf Grund der Tatsache, dass diese nie aus der Welt geschafften konfrontativen Äußerungen der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) Teil einer öffentlichen Vorlage im Stadtrat der Stadt Staßfurt ist, erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun eine öffentliche Erklärung des Gremiums zu dem Vorfall.
Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Aktivitäten zur weiteren Störung oder gar Zerstörung des von den Baumaßnahmen bedrohten Teils der schützenswerten Lietheaue sofort und unwiderruflich einzustellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zu bedenken, dass bereits die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue geführt hat und zur Ausgliederung von Teilen aus dem nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ geführt hat und somit als ökologisches und hydrologisches Desaster einzuordnen ist.
In dem Blickpunkt noch weitere Verbauungen auf bisher unverbauten und besonders schützenswerten Teilen der Lietheaue vornehmen zu wollen zeugt von hochgradiger und fortgesetzter Verantwortungslosigkeit von Stadtrat und Verwaltung der Stadt Staßfurt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich weiter und verstärkt auch für den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Lietheaue ein. Dazu gehört auch der Ausschluss von Verbauung jeder Art.
Ferner erscheint es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einzubeziehen.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälde
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.10.2026

AHA führt Herbstwanderung zum Schlangenberg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 10.10.2026, eine ca. sechsstündige Herbstwanderung zum Schlangenberg durch.
Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „In-validendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Waldweg – am Schlangengraben entlang – durch den Salegaster Forst bis nach Jeßnitz zum Schlangenberg, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz zur Mittellache, Feldweg zur Salegaster Chaussee, weiter über die Salegaster Chaussee zum Feldweg in Richtung Wolfen, durch den Wolfener Busch entlang der Kleingartenanlage „Am Busch“ und vorbei am Tennisplatz, Überquerung der Eisenbahnbrücke.
Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig werben.
Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 10.10.2026, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 568 796 31.
Ferner findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch umfassender Informationen zur Exkursion erhalten möchte und mehr Interesse an den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 99 178 36
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.10.2026

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