seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.
Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.
Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.
Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:
Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.
Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale). Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.
Montag, den 31.08., um 19.00 Uhr Versammlung der Initiative “Pro Baum” Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11
Am Montag, dem 31.08.2026, findet mit dem 146., das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz. Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren. Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen.
Im Rahmen ihres 146. Treffen am Montag, dem 31.08.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle – Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.
Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.
Versammlungen
jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem 28.09. 26.10. – 30.11. – 14.12.
Ferner gilt es nunmehr bereits Überlegungen für den Veranstaltungsplan für das Jahr 2027 zusammenzutragen.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 31.08.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Initiative „Pro Baum“ c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46 E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste, Gartenbauingenieur vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat August 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:
Samstag, den 22.08., um 10.00 Uhr Erfassung der Entomofauna des Salegaster Forsts
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt. Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31. Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 22.08., um 12.00 Uhr Ganztagesradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben Treffpunkt: Bahnhof Stiege Ende: Bahnhof in Gatersleben Dauer: ca. 8 Stunden
Die 64,00 km lange Selke mit einem Einzugsgebiet von 468,00 km², ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Naturbestandteilen und Landschaften im mitteldeutschen Raum.
Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.
Alle Aktivitäten an der Selke und ihren Nebengewässer sind zudem mit der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik in Einklang zu bringen. Insbesondere gilt es die Artikel 1, 2, 4 und 5 zu beachten.
Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg, Meisdorf und bei Ermsleben, Vorhaben zur Einrichtung eines Grauwacketagebaus in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.
Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 22.08.2026, eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.
Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen. Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fahrradexkursion u.a. das Trockenholz der einstigen Fichtenmonokulturen und die teilweise bereits jahrzehntealte naturnahe und sukzessive Neuentwicklung der Waldgebiete im Harz im Einzugsgebiet der Selke in Augenschein zu nehmen. Des Weiteren beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Fahrradexkursion aufzuzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben werben. Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradekursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradekursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Treff: 12.00 Uhr Bahnhof Stiege
Ende: Bahnhof in Gatersleben
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern. Die mit 188.172,00 Menschen (Stand: 30.6.2026) bewohnte, 187,69 km² große brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam ist bekanntlich und weitläufig von der Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern gekennzeichnet. Besonders prägend ist ferner als Havelnebengewässer die 65,00 km lange Nuthe mit einem Einzugsgebiet von 1.935,00 km²,
Die Landeshauptstadt Potsdam gibt zu den Gewässern folgendes an, Zitat „Bedingt durch die eiszeitliche Überformung der Landschaft weist der Potsdamer Raum eine große Zahl von Gewässern auf. Das Rückgrat des Gewässersystems Potsdam besteht aus der Havel mit den sogenannten Havelseen und der Nuthe als dominierende Gewässer. Insgesamt nehmen Wasserflächen ca. 10 % des Potsdamer Stadtgebietes ein.“, Zitat Ende
Ferner gibt die Landeshauptstadt Potsdam zur Havel an, Zitat:
„Die Havel ist ein stauregulierter Fluss, der kaum noch eine Auendynamik aufweist. Das Wehr in Brandenburg an der Havel sorgt für die Einhaltung der Zielwasserstände. Aufgrund des Anstaus und des Charakters der Havel mit ihrem unregelmäßigen Laufgrundriss und den seenartigen Erweiterungen kommt es zu sehr geringen Fließgeschwindigkeiten, die in den Seen teilweise Stillgewässereigenschaften hervorrufen. Die Wasserstandsschwankungen der Havel sind damit im Vergleich zu anderen Deutschen Flüssen sehr gering.“, Zitat Ende
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 29.07.2026 nahm ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. das Mündungsgebiet der 65,00 km langen Nuthe in die 413,00 km lange Havel und damit verbunden Teile des Nutheparks in Augenschein. Die Landeshauptstadt Potsdam führt zum Nuthepark aus, Zitat:
„Der Nuthepark in Potsdam beginnt am Hauptbahnhof und zieht sich entlang der Havel bis hin zum Park Babelsberg. Zwischen 1998 und 2002 ist auf dem vormals verwahrlosten Areal ein naturnaher Landschaftspark mit abwechslungsreicher Vegetation entstanden. Dort sind unter anderem eine imposante Lindenhalle, Feuchtwiesen und ein Waldspielplatz zu finden. Kleine und große Plätze sowie die Havelterrasse mit einem öffentlichen Steg bilden besondere Orte im Nuthepark. Ein schöner Havelufer-Wanderweg von der Innenstadt Potsdams zum historischen Park Babelsberg führt über eine überdachte Holzbrücke und lädt zum erholsamen Spaziergang wie zur Radtour ein.“, Zitat Ende
Große Teile der Havel- und Nutheaue sind eingebettet in das insgesamt rund 19.355,00 Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“, „Davon befinden sich ca. 4.871 ha in den westlichen und südlichen Areales der Landeshauptstadt Potsdam“ sowie im rund 41.650,00 Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“, welches laut Landeshauptstadt Potsdam im Stadtgebiet eine Fläche von „ca. 287 ha in den südöstlichen Teilen der Landeshauptstadt Potsdam“ umfasst.
Das Mündungsgebiet der Nuthe ist zudem Bestandteil des 828,00 ha bzw. 838.96 ha großen FFH-Gebietes „Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach“, EU-Nr.: DE 3845-307, Landes-Nr.: 609
Daraus ergibt sich eine sehr hohe Verantwortung zum Schutz der Auen- und Flusslandschaften von Havel und Nuthe. Diese fängt schon mit einer vollständigen und ordnungsgemäßen Beschilderung der Schutzgebiete an. Das Mündungsgebiet der Nuthe ist in einen entwicklungsfähigen Restauenwald eingebettet, welcher Teil des Nutheparks ist. Jedoch sind die Ufer im unmittelbaren Mündungsbereich der Nuthe in die Havel einbetoniert und somit naturfern. Dies entspricht keinesfalls den verschiedenen europäischen und nationalen Schutzstatus. Ebenso nicht der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.
Hier gilt es Maßnahmen zu prüfen, inwieweit eine Beseitigung der Uferbefestigungen und möglicherweise vorhandener Sohlbefestigungen erfolgen kann. Der im Nuthepark eingebettete Restauenwald entwickelt sich sukzessiv, was es zu fördern und zu schützen gilt. Dazu ist aber die Beseitigung von Trampelpfaden sowie die Entfernung von vorhandenem Müll und die Verhinderung einer künftigen Vermüllung dringend geboten. Die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung. Dazu ist die Erstellung einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption erforderlich. Darin gilt es ferner Möglichkeit der Freiräumung von Uferzonen der Havel, der Nuthe sowie ihrer Auen und Nebengewässer zu prüfen. Zudem sind Neuverbauungen dieser Landschafts- und Naturbestandteile auszuschließen. In dem Zusammenhang ist das vom Umweltbundesamt herausgegebene Dokument „Hintergrund // Oktober 2025 Flüssen und Bächen wieder mehr Raum zurückgeben“ zu sehen.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden. Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen. Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Potsdam und Umland ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.
Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.
Daher hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Havel, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Potsdam und Umland – für dringend geboten.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform. Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 15.08., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Nunmehr ist der nächste und fünfundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 15.08.2026, geplant. Dabei sind insbesondere Pflegearbeiten und erste Vorbereitungen zu Baumschutzmaßnahmen vorzunehmen. Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau. Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom. Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen. Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt. Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischender Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:
(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.
(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende
Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.
Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:
„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende
Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:
„(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen.“, Zitat Ende
Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen. Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf. Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt. Ergänzend im Hinblick auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie derer Auen ist ebenfalls zwingender Handlungsbedarf aus der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abzuleiten.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften. Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt. Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom 44,40 km langen Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – mit einem Einzugsgebiet von 356,00 km² – geprägten Stadtpark Glacis, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften. Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 09.08.2025 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe und ihrer Aue entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe) an. Die Fahrradexkursion startete am Bahnhof Torgau und führte als Erstes durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten ca. 31,00 ha große Stadtpark Glacis, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Erfreulicherweise blieben im Stadtpark Wiesen- und Hochstauden erhalten, welche wichtige Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze darstellen sowie besser Wasser speichern und Verdunstung behindern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es auch in dem Zusammenhang für sinnvoll eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Park zu erstellen, welche die aktuellen Erkenntnisse im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften beinhaltet und sich von den Ansätzen der 9. Sächsischen Landesgartenschau im Jahre 2022 absetzt, welche auf einer Fläche von 24.00 bis 25,00 ha stattfand.
Das vom Stadtrat der Stadt Torgau am 18.03.2020 beschlossene Dokument „Städtebauliches Entwicklungskonzept für das erweiterte Fördergebiet „Altstadt Torgau“ kann eine Basis dazu bilden.
Zu beachten ist beim Umgang mit dem Stadtpark Glacis auf jeden Fall, dass das Gebiet die Schutzkriterien und -würdigkeit als Bestandteil folgender europäischen Natura 2000 Gebiete erfüllt:
Europäisches Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“ – Größe: ca. 12.175,00 ha
FFH-Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ – Größe: ca. 4.905,00 ha
An der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023, 10.08.2024, 09.08.2025 sowie nun auch am 08.08.2026 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert. Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat: „Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden. Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu. Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende
Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit Dahlener und Dübener Heide, sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen.
Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger, weiterer Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu das ca. 928,00 ha große Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche „und das ca. 4.905,00 ha große Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ – FFH-Gebiet, Landesinterne Nr.: 64E, EU-Meldenr.: 4342-301“ eindeutig dazugehören.
Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und im etwa 4 905,00 ha großen FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.
Weiterhin grenzt das zirka 4 235,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide“ an, welches sich ebenfalls u.a. mit dem LSG Dahlener Heide überschneidet.
Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2035+, welches der Stadtrat am 24.04.2024 beschlossen hat, bildet unter Punkt 4.7 Umwelt und Klimaschutz, Brand- und Katastrophenschutz dafür durchaus eine gute, aber noch sehr ausbaufähige Ausgangsbasis.
In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der verstärkte Betrieb eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren. Daher forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder einen Stopp dieser Baumaßnahmen. Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83,00 ha große FFH-Gebiet „“Elbe bei Mühlberg“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.
Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, den 08.08.2026 in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg. Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden Mitglieder der Exkursionsgruppe mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Ammelgoßwitz, Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Krausnitzbach, Zittelbach und Staritzer Bach als Verläufe dienen. Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten. Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.
In der Stadt Belgern-Schildau, Stadtteil Ammelgoßwitz verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr seit dem 23.05.2018 mit sehr großer Sorge den Verfall des Herrenhauses Ammelgoßwitz, dessen Neubau im Jahr 1910 für Max Schlenker erfolgte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es auf Grund der historischen und denkmalschützerischen Bedeutung des Herrenhauses und der Familie Schlenker das Gebäude zu sichern und zu restaurieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich eine kombinierte Nutzung als Museum, Herberge sowie als Naturschutzstation für alle Interessenten vorstellen. Dazu ist eine Einbeziehung der unsanierten Gebäude dringend erforderlich. Dabei sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine entscheidende Verantwortung beim Bund, beim Freistaat Sachsen, beim Landkreis Nordsachsen, bei der Stadt Belgern-Schildau und nicht zuletzt bei den Eigentümern/dem Eigentümer.
Ein massiver Eingriff stellt weiterhin das von der Hülskens Liebersee GmbH & Co. KG betriebene Kieswerk Liebersee dar, welche u.a. folgende Eckdaten des Unternehmens aufweist:
Größe des Abbaufeldes: 206,00 ha
Gewinnbare Vorräte: 50 Millionen Tonnen
Laufzeit des Tagebaus: bis 2028
Abbautiefe: bis 44,00 m
Angesichts der Tatsache, dass offene Standgewässer mit Neueinpegelung zu anderen hydrologischen Bodenverhältnissen führen, bedeutet dies auch eine verstärkte Verdunstung. In der Regel geht man von etwa 700,00 mm im Jahr aus. Dem stehen folgende Niederschlagsmengen in der Region gegenüber:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine schnellstmögliche Beendigung, am besten noch vor dem geplanten Ende der Laufzeit im Jahr 2028, für dringend geboten. Ebenso gilt es eine Erweiterung bzw. Neuaufschluss in unmittelbarer Umgebung auszuschließen. Den nunmehr entstandenen Kiessee gilt es von allen Abbaugeräten, -maschinen und -materialien zu beräumen, ständig die Wasserqualität zu überprüfen und weitgehend einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Eine Neubesiedlung mit standortgerechter Fauna und Flora hat bereits begonnen und ist entsprechend zu schützen. Beobachtungen zum Beispiel von Graugänsen und Bienenfresser zeigen auf, dass ein umfassender Schutz notwendig ist. Dies ist eine gewisse Entschädigung für die Zerstörung bzw. Störung der ursprünglichen Auenlandschaft.
Mit Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Gebietes der Alten Elbe in der zur Verbandsgemeinde Liebenwerda gehörenden Stadt Mühlberg (Elster), wo auf eine Vollversiegelung erfolgte, was das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg folgendermaßen darstellt, Zitat:
„Ebenfalls im dritten Quartal 2023 soll die Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche im Stadtgebiet Mühlberg an der Elbe abgeschlossen sein. Diese Verstärkung erfolgt durch den Einbau einer Spundwand und die Sicherung der wasserseitigen Böschung mitDeckwerk auf 565 Metern zwischen Hafen und der Landesstraße 67 sowie auf weiteren 650 Metern entlang der L67. Insgesamt beträgt der Investitionsrahmen voraussichtlich etwa 7,6 Millionen Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.“, Zitat Ende
Nicht minder sind die Folgen der Neugestaltung Straßenraum „Am Hafen“ und „Hafenstraße“ zu sehen, welche ein Teil ihrer Erläuterung in einem Schaukasten mit verblichenen Schriftstücken und Fotos findet. Letztere zeigen auf, was seit dem ersten Spatenstich am 08.04.2011 an ursprünglicher Landschaft entlang der Elbe verloren ging und nun vorrangig von Beton, Stahl und Asphalt geprägt ist.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sehr bedenkliche und nicht nachahmenswerte Entwicklung in der Elbaue. In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass es ebenfalls in der brandenburgischen Stadt Mühlberg (Elbe) einer anderen Entwicklung bedarf und der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einen anderen, wesentlich besseren Stellenwert erhält. Daher darf u.a. für die Elbaue im Bereich der Alten Elbe noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Gleiches gilt für die Entwicklung von Streuobstwiesen und eines Elbealtverlaufes in den Ortsteilen Brottewitz und Martinskirchen.
Google-Karte: Streuobstwiesen in der Stadt Mühlberg, Stadtteil Martinskirchen
Im Bereich des Stadtteiles Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne, Süßkirsche, Mirabellen und Pflaumen weisen ein sehr großes Entwicklungspotential auf, lässt aber eine verstärkt umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es am Tag der Fahrradexkursion am 08.08.2026 wieder bei den Süßkirschen und Äpfel geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit dem 23.05.2018 die besorgniserregende Entwicklung, welche von zunehmender Zerstörung geprägt ist. Bisher haben es das Land Brandenburg, der Landkreis Elbe-Elster und die Stadt Mühlberg (Elbe) nicht für nötig gehalten, die im Rahmen der Fahrradrundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023, 10.08.2024, 09.08.2025 sowie nun auch am 08.08.2026 geäußerten Mahnungen, Hinweise und Anregungen ernst zu nehmen und entsprechend zu reagieren und zu handeln! Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt sich so eine unverantwortliche Ignoranz aus. Noch dazu Streuobstwiesen den Schutzstatus als Gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG genießen.
Mit Besorgnis stellten nämlich die Mitglieder der Exkursionsgruppe das immer weiter voranschreitende vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden. Die gegenwärtige Entwicklung, wonach immer mehr Obstgehölze abgängig sind, erscheint sehr bedrohlich und erfordert sehr schnelles Handeln. Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen. Die Schützwürdigkeit und das Schutzbedürfnis unterstreicht u.a. die Beobachtung des Bienenfressers, welcher bundesweit sowie im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg besonderen Schutzstatus genießt.
Nach Auffassung der anwesenden Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 sowie zum Jahreswechsel der Jahre 2023/2024 und Anfang des Jahres 2024 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Im Bereich des ca. 465,00 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden Mitglieder der Fahrradrundexkursionsgruppe mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, den 6. September 2014 führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:
„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..
…Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.
Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende
Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das ca. 465,00 ha große Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 4.905,00 ha großen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ als FFH-Gebiet europäischen Schutz genießt.
Im Raum Torgau grenzt zudem das ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“, welches ebenfalls europäischen Schutz besitzt.
Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen und Müll hinterlassen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort und endgültig zu unterbinden. Ebenfalls gilt es bei der Beweidung mit Rindern und Pferden endlich ausreichend und vollumfänglich die Gehölzbestände vor Verbiss zu schützen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gilt es die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu befördern, um die Arten- und Strukturvielfalt zu erhöhen, andere Natur- und Landschaftsbestandteile als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga entstehen zu lassen, das Wasserspeichervermögen in der Fläche zu verbessern, durch Beschattungen zu Räumen für kühlere Luft beizutragen sowie Hochwasser abzubremsen und zu reinigen. Die voranschreitenden Sukzessionen mit Schwarzpappel, Flatterulme, Stieleiche etc. in den Uferbereichen und auf Wiesenflächen sind daher zu schützen und zu befördern. Dazu ist es wichtig, das Betreten und Befahren der Ufer zu unterlassen sowie die betreffenden Wiesen von Mahd und Beweidung freizuhalten. In dem Zusammenhang regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Kartierungen der Sukzessionen an.
Auf jeden Fall hat ebenfalls die Fahrradrundexkursion am 08.08.2026 aufgezeigt, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist. Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.
Der Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Agrarnutzung, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe im Einzugsgebiet der Städte Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14