Stellungnahme zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Zusammen mit Bulgarien liegt besorgniserregend der Erdüberlastungstag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2026 nunmehr am 10.05.2026

https://overshoot.footprintnetwork.org/newsroom/country-overshoot-days

https://overshoot.footprintnetwork.org/content/uploads/2025/12/GFN-Country-Overshoot-Day-2026_Smallest.jpg

Zu einem vernünftigen und zukunftsfähigen Umgang mit unserer Erde gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auenlandschaften von Oder, Spree und Dahme sowie ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Lebens- und Wohnraum sowie Naherholung und Tourismus. Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Dazu gehört auch die Spree, welche gesamt eine Länge von 382,00/403,00 km und ein Gesamteinzugsgebiet von 10.110,00 km² aufweist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das Landes für Umwelt des Landes Brandenburg weist mit Datum vom 04.05.2015 folgende Eckdaten auf, Zitat:

Steckbrief:
Quellgebiet: liegt im Oberlausitzer Bergland bei Neugersdorf (Sachsen), mündet in die Havel in Berlin-Spandau
Länge: 382 km gesamt, davon in Brandenburg 218 km
Einzugsgebiet: 10.100 km2 (gesamt), davon in Brandenburg 7.155 km²
Gewässertyp:
Gewässer I. Ordnung (teilw. schiffbares Landesgewässer, im Berliner Raum Bundeswasserstraße)
Die Spree hat im Land Brandenburg für die Schifffahrt eine mittlere, für die Trinkwassergewinnung und die landwirtschaftliche Bewässerung eine hohe Bedeutung. Hoch ist auch ihr Wert für Freizeit und Erholung (sehr hoch im Spreewald) sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Die Belastung durch kommunale Abwässer ist mäßig, durch industrielle Abwässer gering. Kaum Energiegewinnung durch Wasserkraft.

Gewässergüte:
Landesgrenze bis Oberspreewald Güteklasse II-III (kritisch belastet)
Oberspreewald bis Berlin Güteklasse II (mäßig belastet)

Die Spree verbindet das Oberlausitzer Bergland über das Berliner Flussseengebiet mit dem Elbe-Havel-System. Obwohl vor allem der Spreeoberlauf durch den seit mehr als 100 Jahre betriebenen Braunkohleabbau stark geprägt worden ist, besteht im gesamten Gebiet der Spree eine hohe Konzentration und enge räumliche Verflechtung naturnaher Biotope. Diese dienen einer Vielzahl stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten als Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- oder Rasthabitat. Als Beispiele seien Fischadler, Weißstorch, Bekassine, Döbel, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Rotbauchunke genannt.
Unterhalb der Stadt Cottbus speist die Spree eine europaweit einmalige Niederungs- und Auenlandschaft – den Spreewald. Das auch als Venedig der Sorben bezeichnete Gebiet wird von ca. 1.300 Kilometern Wasserläufe durchzogen, die sich zu einem Labyrinth mit über 300 Gewässern verzweigen. Aufgrund seines Strukturreichtums besitzt der Spreewald eine hohe Bedeutung für verschiedene Lebensgemeinschaften, beispielsweise die stabilen Populationen der hochgradig gefährdeten Fischotter und Schwarzstörche. Auch die Randgebiete verfügen über ökologisch wertvolle Refugien. Erwähnenswert sind hier die Wasservogelrast- und Wasservogelbrutplätze an den Peitzer Teichen, ebenso wie die naturnahen Verlandungsbereiche und seltenen Wasserpflanzengesellschaften des Neuendorfer Sees, der von der Spree durchflossen wird.
Der Spreewald wurde 1990 zum UNESCO-Biosphärenreservat erklärt und bildet einen wichtigen Bestandteil des landesweiten Netzes von Großschutzgebieten.
Von allen großen brandenburgischen Flüssen hat die Spree die beste Wasserqualität. Drei Viertel des gesamten Flusslaufs sind mäßig belastet, nur im Spremberger und Cottbuser Raum führen kommunale und industrielle Abwassereinleitungen zu einer schlechteren Einstufung.
Mit der Schaffung eines Talsperrensystems im oberen und mittleren Spreebereich (1958 bis 1972) wurden für das gesamte Einzugsgebiet gute Voraussetzungen zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserschäden geschaffen. Diese Wasserspeicher liegen mit Ausnahme der Talsperre Spremberg im Bundesland Sachsen.
Im Zuge der Sanierung der Tagebau-Restlöcher im Lausitzer Braunkohlenrevier wird derzeit mit Brandenburger Unterstützung das Speichersystem Lohsa II/ Bärwalde in Sachsen errichtet. Ab dem Jahr 2005 soll so insbesondere in Trockenzeiten zusätzliches Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung für Brandenburg und Berlin sowie zum ökologischen Erhalt des Spreewaldes zur Verfügung stehen.“, Zitat Ende

https://web.archive.org/web/20160317021554/http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.327431.de

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ein besonders schutzwürdiger und geschützter Abschnitt der Spree – neben dem Spreewald – befindet sich im Grenzraum zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, wozu ebenfalls die Gebiete der Stadt Fürstenwalde (Spree) sowie der zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl und zum Amt Odervorland gehörende Gemeinde Berkenbrück zählen.
Alles Gemeinden, welche eng mit dem Landschafts- und Naturraum Spree verbunden sind. Der Schutz dieses Landschafts- und Naturraumes drückt sich in folgenden Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“
    Größe laut Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“, 2.1 Allgemeine Beschreibung, Zitat:
    Der vorliegende Managementplan behandelt den Abschnitt der Spree ab Fürstenwalde bis zum Dämeritzsee an der Stadtgrenze zu Berlin. Innerhalb dieses Abschnitts liegen zwei Teile des FFH-Gebietes „Spree“ (Teil Fürstenwalde bis Berlin), zwischen denen das FFH-Gebiet „Müggelspreeniederung“ mit einer Größe von 630 ha verläuft (siehe auch Karte 1). Das FFH-Gebiet „Spree“ hat eine Gesamtgröße von etwa 2324 ha und zieht sich von Cottbus durch die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oder-Spree“, Zitat Ende

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mueggelspreeniederung/#

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651-Kurzfassung.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/ffh-559-651-k1a-uebersicht.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/spree

  • Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 24.023,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

  • Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ Größe: rund 1.343,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_spreetal#1

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%202.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%203.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%201.pdf

https://mluk.brandenburg.de/n/nsg-spreetal/Uebersichtskarte-NSG-Spreetal.pdf

Daraus leitet sich eine sehr große Verantwortung u.a. für das Land Brandenburg, den Landkreis Landkreis Oder-Spree, die in bzw. an den Schutzgebieten gelegenen Gemeinden und Ortschaften sowie für die hier lebenden und arbeitenden Menschen ab.

Laut Unterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree umfasst die geplante gewerbliche Baufläche 54,00 ha und die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl geben eine geplante Baufläche im Umfang von 185,00 ha an. Angesichts der Tatsache, dass es um eine mehr oder minder gemeinsame gewerbliche Bebauung gehen soll, ist von einer drohenden Verbauung von einer Gesamtfläche von mindestens 239,00 ha auszugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht perspektivisch die Flächenangaben in der „Machbarkeitsstudie GIV Fürstenwalde Ost/Langewahl“ unter Punkt „1.3 Untersuchungsgebiet“ auf Seite 2 als realistischer an. Hier sind folgende Flächenangaben vermerkt:

Stadt Fürstenwalde (Spree): 66,60 ha (16,00 %)
Zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl: 351,00 ha (84,00 %)
Gesamtfläche: ca. 417,60 ha (100,00 %)
Laut „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seite 30 sind folgende massive Eingriffe geplant, Zitat:
„Durch die FNP-Änderung werden etwa 56,7 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seiten 29/30 enthält folgende Angaben zur angedachten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaften, Zitat:
„Durch die FNP-Änderung werden etwa 196 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Dabei gilt es zu beachten, dass Wälder als sehr wichtiger Bestandteil von intakter und lebendiger Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde bildet. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Waldfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/wald-14934

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/alles-ueber-den-wald.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36065

Um Wälder zu erhalten und naturnah entwickeln lassen zu können, bedarf es einer sukzessiven Entwicklung, um stabile, standortgerechte Waldgebiete entwickeln lassen zu können. Sie dienen so als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Die geplanten Baumaßnahmen sind zudem mit einer drohenden Verstärkung der Verkehrsentwicklung verbunden, welche Umwelt, Natur und Landschaften, aber konkret auch verstärkt Wälder und Auen bedrohen können.

Unter Punkt „7.3 Verkehr“, Seite 25 gehen die „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“ folgendermaßen ein, Zitat:

Der Änderungsbereich ist straßenseitig gut angebunden. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist das Gebiet dagegen derzeit kaum zu erreichen. Für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbestandortes muss die verkehrliche Erschließung für alle Verkehrsarten ertüchtigt und die regionale Einbindung ausgebaut werden. Grundlage hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung sein müssen, die herausarbeitet, mit welchem planinduzierten Verkehr zu rechnen ist, wie sich dieser auf die Tageszeiten verteilt und in welche Richtungen bzw. aus welchen Richtungen er zu- oder abfließt.“, Zitat Ende

Der „Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt 7.3 Verkehr, Seite 25 beinhaltet den gleichen Wortlaut.
Dabei weisen Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz umfassend auf die zerstörerischen Wirkungen derartiger Zerschneidungen hin.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#die-wichtigsten-fakten

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

Ferner besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Straßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Daher fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Spree, ihrer Auen sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume. Dazu ist es jedoch notwendig alle Pläne für jegliche Verbauungen aller Art unwiderruflich zu stoppen.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform und ist dafür über folgende zentrale Anschrift erreichbar:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2026

AHA fordert umfassenden Schutz von Umwelt, Landschaften und Natur von Querne und Weida!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Am Samstag, dem 15.03.2026, führte unter dem Gesichtspunkt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion entlang von Querne und Weida ab der Stadt Querfurt sowie durch die Ortschaften Obhausen, Kuckenburg, Esperstedt, Schraplau und Stedten bis Röblingen am See durch.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer große Teile der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu zählt auch das ca. 567,00 km² große Einzugsgebiet der ca. 10,90 km langen Salza, was zusammen mit den Fließgewässern Böse Sieben, Laweke, Würdebach, Mittelgraben, Querne/Weida und Südlicher Ringkanal sowie ihren jeweiligen Nebengewässern eine Fließgewässerlänge von 75,00 km ergibt.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/lsa/lwg.htm&such=umwelt

Zu dem Gesamtraum gehört ebenfalls die Querne, welche ab Zusammenfluss mit dem Weidenbach in Obhausen den Namen Weida trägt und mit einer Gesamtlänge „von oh Querfurt (Einmündung Leimbacher Graben) bis Abzweig Südlicher Ringkanal (Nullschleuse)“ von mindestens 49,00 km ausgewiesen ist.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

Andere Angaben sprechen von ca. 37,4 km Länge der Querne und zuzüglich ca. 11,6 km Weida.

Im Gewässerbericht 2005 – 2008 des Landesberichtes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Seiten 469 bis 472 fallen die Bewertungen für Querne-Weida/Querne sehr besorgniserregend aus.
Während für Querne-Weida eine Gesamtbewertung Chemischer Zustand mit „nicht gut“ angegeben ist, fällt die entsprechende Bewertung für die Querne mit „gut“ besser aus. Die Gesamtbewertung Öko-Potential ist dagegen durchgehend mit „schlecht“ bewertet.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

Das vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebene und von Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH erstellte „Gewässerentwicklungskonzept Luppe und Salza Vertrags-Nr. 2021 / 021 Teilbericht Salza vom November 2022 weist keine besseren Ergebnisse aus.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier daher massiven Handlungsbedarf, wozu die Wiederentwicklung naturnaher Strukturen – wie oberhalb von Querfurt-Lodersleben -, die Umstellung der Agrarnutzung zu nachhaltigen Bewirtschaftungsformen mit größerer Vielfalt an Anbaukulturen und verbesserter Fruchtfolge, Schutz, Erhalt und Ausweitung von Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10,00 m ab oberen Gewässerufer sowie das Ende aller ungeklärten bzw. unbehandelten Abwässer- Regen- und Schmutzwässer gehören müssen.
Während sich im Oberlauf im Ziegelrodaer Forst, bei Querfurt-Lodersleben eingebettet in einen arten- und strukturreichen Auenwald die Querne mäandrierend naturnaher bis naturnah darstellt, ist Verlauf bereits oberhalb, aber erst Recht unterhalb des Schlossparkes Lodersleben von zunehmender Begradigung sowie Ufer- und Sohlbefestigungen geprägt.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das ein sehr besorgniserregender Zustand.
Neben der fachlichen Verantwortung, besteht mit der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ ein rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2 und 4 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen.
Beispielsweise der von Europäischer Union und Land Sachsen-Anhalt geförderte „Ersatzneubau der Ufermauer in der Straße des Friedens im OT Lodersleben“ könnte hier eine Möglichkeit für einen verbesserten Umgang mit der Querne im Ortsgebiet darstellen, aber die öffentlich zugänglichen Schriftgüter zu dem bereits begonnen Bauvorhaben, lassen das leider nicht erkennen.

https://www.querfurt.de/seite/383488/gef%C3%B6rderte-projekte.html

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/7d9b6c2c4a9f985e6e68ebff82c9ab3f61782/Stuetzmauer_Lodersleben.pdf

https://www.querfurt.de/news/1/917319/nachrichten/2.-bauabschnitt-in-der-stra%C3%9Fe-des-friedens-in-lodersleben-startet-ab-13.-m%C3%A4rz.html

Ähnliches gilt für den Umgang mit Hochwasser. Dazu gibt es u.a. eine „Verordnung des Landesverwaltungsamtes zur Anpassung der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Querne vom Zusammenfluss mit dem Weidenbach (km 0+000) bis Lodersleben (km 10+037)“ vom 06.09.2019, aber die Überprüfung der Möglichkeiten der Freiräumung von Bodenversiegelungen im Einzugsgebiet von Querne und Weida insbesondere in den Siedlungsgebieten ist nicht erkennbar.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/404/ueberschwemmungsgebiete/verordnungen/verordnung_querne.pdf

Stattdessen setzte das Land Sachsen-Anhalt wieder einmal auf massive bauliche Eingriffe in die Aue der Querne. Mit der Errichtung der Hochwasserrückhaltebecken Querfurt setzte das Land Sachsen-Anhalt wieder voll und ganz auf ein technisches Bauwerk, was umfassend die Aue der Querne zerschneidet und dabei das Landschafts- und Stadtbild von Querfurt stört und zudem als Hindernis für den Zufluss von Kalt- und Frischluft fungiert. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt gibt zu dem Schandbau folgende Angaben an, Zitat:
Das Hochwasserrückhaltebecken Querfurt ist eine kleine Hochwasserschutzanlage. Sie ist vollständig fertiggestellt und dem Bedarf vor Ort angepasst. Die Bauzeit betrug 28 Monate. Insgesamt wurden 4,02 Mio € investiert.
Das sogenannte Absperr- oder Durchlassbauwerk hat eine Kronenlänge von 140 Metern. Es ist rund 60 Meter breit und 7 Meter hoch. Das Rückhaltevolumen beziffern die Baupläne mit 385 000 Kubikmeter. Im schlimmsten Fall wird der kurzzeitig entstehende Stausee auf eine Länge von maximal 1,7 Kilometern anwachsen.“, Zitat Ende

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-querfurt/

https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/informationen-fuer-interessierte/erfolgsprojekte/erfolgsprojekte-eler/hochwasserrueckhaltebecken-querfurt

Stattdessen gilt es verstärkt Gewässerschutzstreifen mit Mindestmaßen im Umfang von jeweils 10,00 m sichern sowie Möglichkeiten des Rückbaus von Versiegelungen und Verbauungen im Hochwassereinzugsgebiet von Querne und Weida sowie ihren Nebengewässern zu prüfen und ggf. umzusetzen. Ferner ist die Mäandrierung des Gewässers durch Störsteine und -hölzer zu befördern. Eine arten- und strukturreiche Wald- und Agrarlandschaft gekoppelt mit humosen, unbefestigten Bodenstrukturen befördert zudem die Wasserrückhaltung in der Fläche.
Grundsätzlich sei vermerkt, dass Hochwasser in einer intakten Aue notwendig ist und erst der Mensch sie zur Katastrophe gemacht hat.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte u.a. im Rahmen von Presseerklärungen vom 12.10.2010, 20.04.2013, 13.11.2016 und 01.06.2025 immer wieder auf diese Fakten und Notwendigkeiten hingewiesen.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=Querne

Leider bestätigen Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt das sie derartige Hinweise ignorieren und vollkommen unbeeindruckt ihre Vorhaben umsetzen.
Das so ein Verhalten nichts mit echter Demokratie sowie mit einem sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften zu tun hat, lässt diese Einrichtungen vollkommen unberührt.

Dabei bietet die Querne mit ihrer Ausgangsbasis im ca. 8.200,00 ha großen Ziegelrodaer Forst und ihrem dortigen naturnaheren bis naturnahen Bestand eine überaus positive Beispielsituation, welche die Grundlage für den Schutz und die Entwicklung des Gesamtverlaufes von Querne und Weida bieten kann.
Eingebettet in das ca. 2.318,00 ha große FFH-Gebiet “Ziegelrodaer Bundsandsteinplateau“ (EU-Code: DE 4634-302, Landescode: FFH0136) und das 31.452,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ sind zudem gute und berechtigte Schutzbedingungen im Quellgebiet und Oberlauf gegeben.

https://www.natura2000-lsa.de/entdecken/ausflugsziele/ffh-gebiet-ziegelrodaer-buntsandsteinplateau.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/ziegelrodaer-buntsandsteinplateau-.html

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg40-lsg55

Vor dem Start der Fahrradexkursion in Querfurt-Lodersleben an der Ecke Allstedter Straße und Parkstraße fiel die starke Lärmbelastung aus Richtung des Flugplatzes auf, welche offenbar von mutmaßlichen Autorennen ausgehen.

https://www.allstedt-flugplatz.de

Auf Nachfrage berichteten Anwohnende, dass diese Lärmbelastungen jeden Tag auftreten. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind derartige Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften weder für die hier lebenden Menschen, noch für das Gesamtgebiet als Lebens- und Rückzugsraum aller sehr vielfältigen Fauna, Flora und Funga akzeptabel. Hier bedarf es entsprechender Änderungen.
Die Querne zeigt sich zum Beispiel in Tal und Aue zwischen Lindenberg, Eichberg und Lautersburg sehr naturnah mit mehr oder minder stark ausgeprägten Mäandern. Zu dem Zeitpunkt blühten Frühjahrsblüher wie Märzenbecher und beginnend Leberblümchen. Eingebettet in das ca. 2.318,00 ha große FFH-Gebiet “Ziegelrodaer Bundsandsteinplateau“ (EU-Code: DE 4634-302, Landescode: FFH0136) und das 31.452,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ sind zudem gute und berechtigte Schutzbedingungen im Quellgebiet und Oberlauf gegeben.

https://www.natura2000-lsa.de/entdecken/ausflugsziele/ffh-gebiet-ziegelrodaer-buntsandsteinplateau.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/ziegelrodaer-buntsandsteinplateau-.html

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg40-lsg55

Jedoch haben in den Schutzgebieten bis in die direkte Aue der Querne hinein massive Abholzungen stattgefunden. Neben dem umfassenden Gehölzverlusten, waren die starken Folgen der Beräumung mit schwerer Räumtechnik zu erkennen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind jegliche forstliche Eingriffe zu unterlassen, um eine naturnahe Entwicklung des schützenswerten, geschützten, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturgebietes unterbleiben.
Im Bereich der Einmündung des Kriebuschbaches in die Querne besteht in der Aue der Querne im Raum bis Sudel und L 219 ein umfassendes Feuchtgebiet mit Schilf und Weicholzauengehälzen sowie Teichen und temporären Überflutungsflächen – in nachfolgender Karte rot umrandet. In westlicher Richtung bestehen auf dem Acker eingezäunte Gehölzanpflanzungen.
Von der L 219 ist ein Schild „Naturdenkmal“ zu erkennen, was richtigerweise einen Schutzstatus erkennen lässt. Bisherige Recherchen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben leider zu keinen Angaben und Erläuterungen zu dem Naturdenkmal geführt.
Nichtsdestotrotz empfiehlt sich eine räumliche Mindestausweitung des Schutz- und Entwicklungsraumes in Richtung Südosten zum Mündungsgebiet Kriebuschbaches in die Querne – in nachfolgender Karte blau umrandet – sowie in westlicher Richtung bis an die Ortslage Lodersleben heran – in nachfolgender Karte gelb umrandet – an.
Das dient nicht nur der Stabilisierung, Aufwertung und Ausweitung des bisherigen schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes, sondern führt zur weiteren Aufwertung der Auen von Querne und Kriebuschbach durch naturnahe und sukzessive Entwicklungen und verbessert das Wasserrückhaltevermögen.

Im Stadtgebiet von Querfurt im Bereich des Thalgartens nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion die nunmehr wieder wassergefüllte Wasserfläche des Ententeiches in Augenschein, welche sich als Bestandteil der Querneaue in den Randbereichen für eine naturnahe Fläche bestehend aus Gehölzen, Stauden, Wiesen und Feuchtstandorten anbietet. Eine sukzessive Entwicklung gekoppelt mit partiellen und unregelmäßigen Mahden der Wiesen- und Staudenflächen ermöglicht eine Rückgabe einer Retentionsraum, Weiterentwicklung eines Rückzugs- und Lebensraum von Fauna, Flora und Funga sowie trägt zur Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes bei.

Dazu erscheint es notwendig zu sein eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen sowie zum Beispiel Bodenversiegelungen zu entfernen.

Im engeren Stadtgebiet von Querfurt bis zur Verbandsgemeinde Weida-Land gehörenden Gemeinde Obhausen zeichnet sich die Querne durch massive Begradigung und streckenweiser Sohlbefestigung aus.
Dabei existieren im Abschnitt zwischen Roßplatz und Obhäuser Weg sowie zwischen Obhäuser Weg und Obhäuser Weg zwei Auenwaldreste, welche mehr oder minder deutlich mäandrierende Altverläufe der Querne beinhalten. Noch deutlicher erkennbar ist das im Querneabschnitt zwischen Grenze Querfurt/Obhausen und dem Bereich Pestalozzistraße in Obhausen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es hier wissenschaftlich fundierte Untersuchungen vorzunehmen, um hier Möglichkeiten des Wiederanschlusses an die Querne zu prüfen. Dies kann beispielsweise in Form von Praktikums- bzw. Diplomarbeiten von Studierenden erfolgen. Als Partner kämen u.a. dafür die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Merseburg und die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Frage.
In dem Zusammenhang gilt es dringend und unverzüglich die Umwandlung eines vermutlich einstigen früheren Trafohauses am Südostrand des Obhäuser Weges im Abschnitt zwischen Bahnübergang und Brücke B 180 zu einem Unterschlupf für zahlreiche Tierarten – zum Beispiel für verschiedene Säugetier-, Vogel-, Insekten- und Spinnenarten – zu prüfen.
Zudem bietet sich Wiederherstellung einer Obstbaumallee zwischen Bahnübergang und Ex-Trafohaus an. Nach eigenen Messungen käme dafür eine Streckenlänge im Umfang von ca. 217,01 m in Frage. Das ergibt die Möglichkeit folgende Anzahl von Obstbäumen zu pflanzen: 217,01 m Lange : 10,00 m Pflanzabstand = ca. 21,70, abgerundet 21,00 Obstbäume auf 217,01 m Länge. Als Obstbaumarten kommen neben Sorten von Apfel, Birne, Süßkirsche und Pflaume, Wal- und Schwarznuß in Frage.
Beide Maßnahmen empfiehlt es sich im Zusammenhang zu sehen und in Kombination von ehrenamtlichen Engagement und professionellen bau- und naturschutzfachlichen Umbau des Ex-Trafohauses umsetzen. Die spätere Gesamtbetreuung ließe sich im Rahmen von unterstützendem und begleitendem ehrenamtlichen Engagement der Bevölkerung ermöglichen, was aber nicht die Entbindung von Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen verschiedener Ebenen bedeuten darf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

In Obhausen entsteht aus der Querne mit Zusammenfluss mit dem Weidebach die Weida, welche nach ca. 11,60 km in den Mittelgraben im früheren Salzigen See einmündet.
Am Zusammenfluss von Weidenbach und Querne am Waidawinkel ist deutlich zu erkennen, dass die Sohle des Weidenbaches mit Betongittersteinen verbaut ist.
Hier bedarf es schnellstmöglicher Veränderungen, um dem Weidenbach mehr Naturnähe zurückzugeben.
Das entspricht auch der pflichtgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ansonsten bietet der weitläufige Freiraum im Gemeindegebiet von Obhausen der Weida einen umfassenden Entwicklungs- und Schutzraum mit umfassenden Retentionsflächen, welche es nicht zur schützen und zu erhalten gilt, sondern die Erweiterung der Möglichkeiten naturnaherer Entwicklung fester Bestandteil der Gemeindeentwicklung sein soll. Dazu zählt nicht nur kein Neuverbau der Weidaaue, sondern auch die Rückgabe von Auen durch Entfernung von Bodenversiegelungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen zu sehen sind.
Einen besonderen Landschafts- und Naturraum bietet der Kuckenburger Hagen mit seinen Gehölz-, Stauden- und Wiesenflächen, Streuobstbereichen sowie der Aue der Weida.
Das ca. 72,00 ha große Naturschutzgebiet „Kuckenburger Hagen“ ist von der Fläche her praktisch identisch mit dem ca. 71,00 ha großem FFH-Gebiet “Kuckenburger Hagen“ (EU-Code: DE 4535-302, Landescode: FFH0140).

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuckenburger-hagen

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/kuckenburger-hagen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/kuckenburger_hagenvo.pdf

Daraus leitet sich ein massives Schutzbedürfnis und Schutzerfordernis ab, was störende bzw. zerstörerische Eingriffe ausschließen muss. Lediglich dringend notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen für die eingebetteten Streuobst- und Wiesenbestände dürfen als Eingriffe stattfinden.
Jedoch die Weidatalbrücke für die Bundesautobahn 38 mit folgenden Technischen Daten:

  • Länge: 453 m
  • Breite: 29,50 m
  • Fläche: 13.364 m2
  • Bauhöhe Überbau: 3,50 m – 9 m
  • max. Höhe über Tal: 43 m

stellt einen massiven Eingriff in den Umwelt, Natur und Landschaft dar, beeinträchtigt das Landschaftsbild, trägt zur Verlärmung sowie Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm bei.

https://www.autobahn-online.de/deges/03/a38.html

https://www.bechertundpartner.de/home/projekte/details/project/talbruecke-ueber-die-weida-bab-a-38

In dem Blickwinkel betrachtet stellen der Verbau und die Versiegelung von Wegen – so zum Beispiel zwischen Kuckenhagen und Esperstedt – einen vielfältigen und umfassenden Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft dar. Sie befördern u.a. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und damit verbunden Folgen in Sachen Umweltbelastungen, Minderung der Erholungsqualität und Erhöhung der Unfallgefahren. Diese massiven Barrieren bilden zudem kaum überwindbare Hürden und Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. So enden sie auf den betonierten bzw. asphaltierten Flächen unter Rädern von Fahrzeugen aller Art, durch Hitze sowie auf Grund fehlender Tarnung und Versteckmöglichkeiten als Beute von Fraßfeinden. Somit sind neue Barrieren entstanden, welche sich negativ auf die jeweilige Bestandentwicklungen auswirken.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Im Gemeinderaum Seegebiet Mansfelder-Land – Stedten – am Verbindungsweg zwischen Obhausen-Esperstedt Mühlenstraße und Schraplau Herrenweg waren am Weidahang massive Abholzungen festzustellen, welche u.a. Reste von Streuobstwiesen hervorbrachten. Ein an einer Süßkirsche befestigter A 4-Zettel führt dazu u.a. aus, Zitat: „ELER – HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE LÄNDLICHEN GEBIETE…VORHABEN: Gehölzentnahme und Nachpflege sowie Beweidung auf dem Weidahang bei Schraplau. – Projektfläche: Weidahang Schraplau (Landkreis Mansfeld-Südharz 4.08 ha) – ZEITRAUM: 01. Januar 2026 – 31. März 2029“, Zitat Ende
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich die Wiederherstellung von Trocken- und Halbtrockenrasen sowie von Streuobstwiesen zu begrüßen, jedoch gilt es auch teilweise den sukzessiven und standortgerechten Gehölzaufwuchs zu bewahren. So besteht die Möglichkeit der Entwicklung von schützenswerten Natur- und Landschaftsräumen mit einer höheren Arten- und Strukturvielfalt sowie die Einschränkung von möglichen Erosionen durch Wind und Wasser in Folge von Starkniederschlägen.
Daher bedürfen derartige Vorhaben im Vorfeld einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ob es diese gibt, lässt sich aus den momentan vorliegenden Erkenntnissen nicht ableiten.

In Schraplau hat eine sogenannte Umsetzung einer Konzeption der Hochwasserschutzkonzeption ´AB HWS OL Schraplau`“, Fertigstellung im Dezember 2024 zu umfassenden Verschotterungen im Verlauf der Weida geführt. Hier gilt es stattdessen auf naturnahere Entwicklungen orientieren, was eher dem Anliegen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik entspricht.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Gleiches ist im Gemeindegebiet von Seegebiet Mansfelder Land – Röblingen am See zu sehen. Westlich des Verbindungsweges zwischen Stedten-Lindenstraße und Röblingen am See – Waidaweg verläuft die Weida durch einen betonierten Abschnitt mit Wasserfall. Der naturferne Verlauf verhindert eine naturnahere Entwicklung der Weida. Ferner stellt der Wasserfall eine unüberwindbare Barriere für Wanderbewegungen von Tieren gewässeraufwärts dar.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine Entnahme der Betonbefestigungen und der Schwelle im Sohlbereich der Weida vorzunehmen, um so eine naturnahe Entwicklung der Weida zu ermöglichen und die Durchlässigkeit des Fließgewässers wieder herzustellen.

Mit der Einmündung der Weida in den in den Mittelgraben im früheren Salzigen See stellt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Frage zum Schutz, zum Erhalt und nicht zuletzt zur Entwicklung des Gebietes.
Nach fortgesetzter Auffassung hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten wissenschaftlich fundierte konzeptionelle Vorstellungen für die Fläche des früheren Salzigen Sees zu erarbeiten. Darin gilt es die Fragen einer möglichen Flutung, die Einbindung von Weida und Zellgrundbach, des Abflusses zur Salza, die Einbindung von Kerner See und Bindersee sowie nicht zuletzt die mit Düngestoffen und Pestiziden belasteten Böden im intensiv landwirtschaftlich genutzten Grund des einstigen Sees und der verkehrstechnischen Lösungen des Verlaufs der B 80 und der Verbindungsstraße zwischen Aseleben und Röblingen am See zu untersuchen. Bei den häufigen Durchquerungen des Gebietes des ca. 875 ha umfassenden Gebietes des Salzigen Sees, wozu auch das ca. 448,00 ha große Naturschutzgebiet „Salziger See“ sowie das ca. 520,00 ha große FFH-Gebiet “Salziger See nördlich Röblingen am See“ (EU-Code: DE 4536-302, Landescode: FFH0165) und ca. 649,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Salziger See und Salzatal“ (EU-Code: DE 4536-401, Landescode: SPA0020) gehören, stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder fest, dass sich ein großer Teil des früheren Seengebietes, besonders im Bereich des Mittelgrabens, zu einem sehr arten- und strukturreichen Feuchtgebiet als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten entwickelt haben. Jedoch beeinträchtigen große Flächen mit intensiver Landwirtschaft die flächendeckende Ausweitung der Schutzwürdigkeit. Dabei zeugen insbesondere der Mündungsbereich der stark begradigten, aber potentiell sehr entwicklungsfähigen Weida in den Mittelgraben mit seinen ausgeprägten Feuchtgebieten, der gut ausgeprägten Weichholzaue bestehend u.a. aus Silberweide sowie nitrophilen Hochstaudenflächen, wie eine potentielle Entwicklung des Seengebietes aussehen kann. Ergänzung erhält die Entwicklungsvielfalt in dem Seengebiet im Bereich der L 176 – Große Seestraße zwischen Röblingen am See und Aseleben.

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/33070/file/trost_rauchhaus_2000_naturraum.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/salziger-see

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-noerdlich-roeblingen-am-see-.html

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/suesser-und-salziger-see

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-und-salzatal-.html

In der Gesamtschau der Fahrradexkursion am 14.03.2026 ergibt sich eine dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche insbesondere Schwerpunkte enthalten muss:

► Flächendeckende Auswertung bestehender und neue Erfassungen von Fauna, Flora und Funga
► Einschätzung und Bewertung der Schutzwürdigkeit einzelner Bestandteile sowie das gesamten Natur und Landschaftsraumes von Querne/Weida, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile im Korridor zwischen Ziegelrodaer Forst und Salzigem See
► Einschätzung und Bewertung des Grün- und Biotopverbundes dieses gesamten Landschafts- und Naturraumes.
► Einbettung der Nutzung als Orte für Wohnen, Leben, Erholung, Tourismus und Verkehr für die in dem Raum lebenden und arbeitenden Menschen und ihrer Gäste.
► Einschätzung und Bewertung der Nutzung der Agrar- und Waldflächen sowie für die Gewinnung von Rohstoffen und Industrie
► Prüfung der Einrichtung neuer und Erweiterung bestehender Schutzgebiete mit Erstellung von entsprechenden Satzungen bzw. Verordnungen.
► Prüfung der Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Querne/Weida“ mit Vorschlägen zu Raum und Verordnung

Diese wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss sich dreiteilig aus einen Erfassungs-, Auswertungs- und Vorschlagsteilen zusammensetzen, um eine fundierte Beratungs- und Beschlussvorlage zu erhalten.
Ein Einbindung und Nutzung vorhandener, geplanter oder in Arbeit befindlicher wissenschaftlicher Arbeiten bietet sich hier geradezu an.

https://geooeko.geo.uni-halle.de/landschaftslabor-salza

Als Partner bieten sich hier die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Merseburg und die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit seine jahrzehntelangen Erfahrungen und Erkenntnisse einzubringen und in Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Vorbereitung, Erstellung und Auswertung einer derartigen Schutz- und Entwicklungskonzeption sowie der im Zusammenhang stehenden Erarbeitung der Vorschläge mitzuarbeiten.

Ferner bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessenten an, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen und im konkreten Fall den Landschafts- und Naturraum Ziegelrodaer Forst, Querne/Weida, ihre Nebengewässer und angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile sowie den Salzigen See im Blick haben möchten.
Dazu kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Querfurt – Weida-Land – Seegebiet Mansfelder Land vorstellen.
Wer daran Interesse hat und sich eine ehrenamtliche Mitarbeit vorstellen kann, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345/2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2026

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und zweiundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 21.03.2026 geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen zwei Apfelbäume zu pflanzen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.03.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat März 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 21.03., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 56879631.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.03.2026

AHA fordert nachhaltige, regionale Umwelt-, Verkehrs- und Baupolitik!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Zusammen mit Bulgarien liegt besorgniserregend der Erdüberlastungstag in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2026 nunmehr am 10.05.2026

https://overshoot.footprintnetwork.org/newsroom/country-overshoot-days

https://overshoot.footprintnetwork.org/content/uploads/2025/12/GFN-Country-Overshoot-Day-2026_Smallest.jpg

Zu einem vernünftigen und zukunftsfähigen Umgang mit unserer Erde gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in Medien und durch Lobbyorganisationen wie die Industrie-Handelskammer Halle-Dessau. Jedoch auch die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-bahnstrecke-kbs-588-merseburg-schafstaedt

Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Blickfeld betrachtet verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die aktuellen Baumaßnahmen, Planungen und Überlegungen zur Verkehrspolitik im Raum der Stadt Halle (Saale), des Landkreises Saalekreis und angrenzender Bereiche des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
An erster Stelle ist der skandalöse Bau von BAB 143 und L 159n zu nennen.
Damit sind u.a. Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

In dem Gesamtblick betrachtet rufen daher die Bürgerinitiative (BI) Saaletal e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unter dem Motto: „A 143 – BAUSTOPP AN TUNNEL UND GESAMTSTRECKE SOFORT!“ für den Samstag, den 14.03.2026 zu einer gemeinsamen Fahrrad-Demo für Baustopp an der A143 auf.
Als Symboltier gilt der Vogel des Jahres 2026 – das Rebhuhn

Die Veranstaltung startet 11.00 Uhr am halleschen Peißnitzhaus und führt zur Tunnel-Baustelle bei dem Ortsteil Friedrichsschwerz der Stadt Wettin-Löbejün. Dabei erläutern die Bürgerinitiative Saaletal e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Forderung zum sofortigen Baustopp am Tunnel-Schwarzbau und auf der gesamten Strecke der A143.
Beide Organisationen rufen zu einer regen Teilnahme auf, um dabei ebenfalls die Einhaltung der Gerichtsbeschlüsse zur A 143 einzufordern und zum Ausdruck zu bringen, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften im Saaletal vollkommen inakzeptabel ist. Daran haben sich die Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt zu halten. Somit trifft das ebenfalls für die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH zu.
Die Veranstaltung endet gegen 14.00 Uhr in Friedrichsschwerz.
Eine gemeinsame Rückfahrt zum halleschen Peißnitzhaus ist möglich, wo die Ankunft gegen 15.00 Uhr geplant ist.

Ebenfalls mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/Raumordnungsverfahren/RVP-ZWM/RVP_UL01-_E-Bericht-beidseitig.pdf

Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr mit Nachdruck.
Laut der jüngsten Raumordnungsplanungsunterlagen Punkt 1.1 Planerische Beschreibung, Seite 3 und 1.2 Straßenbauliche Beschreibung, Seiten 7/8 beabsichtigen die Planer „Regelquerschnitte RQ 15,5 und RQ 21“ anzusetzen und von folgendem auszugehen, Zitat: „Die Länge der Baustrecke ergibt sich für die Vorzugsvariante zu ca. 12,963 km“, Zitat Ende.
Das bedeutet eine angedachte verbaute Fläche zwischen 200.926,50 m² und 272.223,00 m². Umgerechnet handelt es sich dabei um Flächen von 20,09 ha bzw. 27,22 ha.
In dem Zusammenhang gilt auf die u.a. unter den Punkten 2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung, Seite 8 und 3.2.2 Varianten Abschnitt A – B 181alt bei Günthersdorf bis L 183 (o), ausgewiesen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Seiten 62/63 welche es zitieren gilt:
„- Vorranggebiet für Hochwasserschutz: „Saale“ (LEP LSA , REP Halle)
– Vorranggebiet für Wassergewinnung: „Leuna-Daspig“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Saale – Elsteraue“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle)
– Vorrangstandorte für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen: „Leuna“ (Leuna / Merseburg) (LEP LSA, REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Saaletal und Nebentäler“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA 2010, REP Halle)
– Vordringlich erforderlicher Neu- oder Ausbau bestimmter wichtiger Bundesstraßenverbindungen einschließlich zugehöriger Ortsumgehungen „B 181 Merseburg-Leipzig“ (REP Halle)
Der Planungsraum hat Anteil an insgesamt 5 Natura-2000-Gebieten:
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– FFH-Gebiet „Pfeifengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303)
– FFH-Gebiet „Wiesengebiet westlich Schladebach“ (DE 4638-304)
– FFH-Gebiet „Geiselniederung westlich Merseburg“ (DE 4637-301),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
Nach Landesrecht geschützt sind darüber hinaus:
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle) Vorranggebiet für Landwirtschaft: „Raum südlich Zöschen“ (TEP Merseburg (Ost) 1998)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft : „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA, REP Halle)…
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.“, Zitat Ende

Insbesondere folgende Schutzgebiete sind direkt oder indirekt betroffen:

– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“

Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie umfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen.
Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben.
Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Straßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Straßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig.
Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt.

https://www.insa.de/fileadmin/content/insa/Service/Linienetzplaene/2023-12-22_Netzplan_MDV.pdf

https://www.insa.de/fahrplanauskunft/liniennetzplaene

Gleiches ist im Zusammenhang mit den Planungen zur B 6 OU Bruckdorf zu sehen.
Das weitläufige Einwirkungen von baulichen Eingriffen sich schädigend auf derartige Schutzgebiete auswirken ist Allgemeinwissen und das mehr oder minder zu bestreiten zeugt von geballt fehlender Fach- und Sachkompetenz. Wenn selbst die von der Behörde mit Steuermitteln finanzierte FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass „keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele dieses Natura 2000-Gebietes“ stattfinden, bedeutet das im Umkehrschluss das sie nicht ausgeschlossen sind. Abgesehen davon, dass die Einschätzung auf Angaben von der Behörde mit Steuermitteln finanzierten Gutachter beruht und somit nicht frei vom Auftraggeber beeinflussten Zielen zustande gekommen sein dürften.
Die Bedrohung des Schutzraumes FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) verstößt zudem klar und deutlich gegen die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/engelwurzwiese-bei-zwintschoena-.html?pn_note

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/engelwurzwiese-bei-zwintschoena

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF

Die eigenen Beobachtungen und Feststellungen des heutigen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeigen immer wieder auf, dass vor Ort Kaltluft entsteht und eine Verteilung im Umfeld stattfindet.
Hier sei zudem auf die Ausführungen des Deutschen Wetterdienstes vom 11. April 2024sowie des Fachbeitrag Stadtklima zum Landschaftsplan und Flächennutzungsplan der Stadt Halle vom Mai 2021 verwiesen.

https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimawirk/stadtpl/stadtklimaprojekte/projekt_fpcup/downloads/vortrag_kossmann.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Fachbeitrag_Stadtklima/Fachbeitrag_Stadtklima.pdf

Die Auswirkungen von Bergfolgelandschaften sind weitläufig zu betrachten. Insbesondere gehören Wasser- und Bodenbewegungen dazu. Insofern ist diese Angabe nicht zielführend.
Im Rahmen folgender Fahrradexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. auch dieses Thema aufgreifen:

Samstag, den 11.04., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue
zwischen Halle (Saale) und Leipzig
Route: Diemitzer Graben, die Reide, Überlauf des Hufeisensees in die Reide, Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbe­reich der Parthe
Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße, Halle (Saale)
Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Nun ist laut Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ mit der Überschrift „Umfahrung: Der falsche Weg“ vom 03.03.2026, Seite 16 der hallesche Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt mit der skandalösen Idee einer Verlängerung die hallesche Europachaussee – Osttangente nach Südwesten bis zur BAB 38 bei Bad Lauchstädt sowie nach Nordosten über die BAB 14 bis zur BAB 9 im Stadtgebiet von Sandersdorf-Brehna zu erweitern.
Dabei sind Umwelt, Landschafts- und Naturbestandteile, Agrarlandschaften sowie Wohn- und Lebensqualität in den Städten Bad Lauchstädt, Halle (Saale), Landsberg und Sandersdorf-Brehna sowie der Gemeinde Schkopau betroffen.
Ferner drohen die Beeinträchtigung und Zerschneidung von wertvollen, schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen, wozu insbesondere folgende Schutzgebieten gehören:

► Landschaftsschutzgebiet „Saale“ – Gesamtgröße: 34.616,9443 ha
► EUROPÄISCHES VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) – Gesamtgröße: ca. 4.762 ha
► FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) – Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km
► Naturschutzgebiet ”Saale-Elster-Aue bei Halle“ – ca. 915,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html?pn_note=removed&send=Ablehnen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

Die Auen- und Flusslandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide/Rieda und Zörbiger Strengbach bilden nicht nur wichtige und schützenswerte Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga, sondern dienen ebenfalls als Grün- und Biotopverbundräume, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore.
Sie zu zerschneiden und zu verbauen sind unverantwortlich und auszuschließen.
Das trifft ebenfalls für die wertvollen Bodenflächen zu, welche Ackerzahlen von 55 bis über 75 aufweisen.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Sie müssen für eine arten- und strukturreiche sowie vielfältige Agrarnutzung erhalten bleiben, um die Nahrungs- und Rohstoffproduktion zu sichern sowie eingebettet in eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft unsere Umwelt, Natur und Landschaft zu bereichern.
Zur Gefahr von bedrohlichen Zerschneidungen von Umwelt. Landschaften und Natur sei zudem auf folgende Ausführungen des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz verwiesen:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#welche-bedeutung-hat-der-indikator

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

Hinsichtlich der Auen- und Flusslandschaften gilt es zudem zu beachten, dass es sich hier um sehr bedeutsame Retentionsflächen handelt.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:

Rechtskräftige Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale und ihrer Nebengewässer befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Der Schutz und Erhalt von Oberflächengewässern ist zudem auf der Basis der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, hier insbesondere auf der Grundlage der Artikel 1, 2 und 4, zwingend abzusichern.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Aus den vielfältigen Gesichtspunkten heraus betrachtet und eingebettet in die dringende Notwendigkeit einer neuen, von Nachhaltigkeit, auf den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften geprägten internationalen, europäischen und nationalen Verkehrs-, Bau- und Umweltpolitik, benötigt der Raum der Stadt Halle (Saale) sowie der Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld entsprechende regionale und örtliche Herangehensweisen.
In dem Blickwinkel betrachtet fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Politik und die Verwaltungen in der Stadt Halle (Saale) sowie in den Landkreisen Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld auf, Überlegungen zur Errichtung einer neuen Straßentrasse zwischen der BAB 38 und der BAB 9 eine vollumfängliche und endgültige Absage zu erteilen.

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.03.2026

AHA fordert Schutz und Erhalt der Wohn- und Lebensqualität in Leipzig -Burghausen-Rückmarsdorf, Schönau sowie des Flächennaturdenkmals „Schönauer Lachen“!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit großer Sorge und ebenso großem Unverständnis die Aktivitäten von Politik und Verwaltungen der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan Nr. 485 „Recycling- und Baustoffzentrum Lyoner Straße“ (Vorentwurf) – Stadtbezirke: Alt-West, West Ortsteile: Burghausen-Rückmarsdorf, Schönau. Dazu hat die ehrenamtliche und gemeinnützige im Juni 2019 vom Umwelt-bundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 24.02.2026 folgende Stellungnahme abgegeben, Zitat:


Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang die Bevölkerung zum massiven Widerstand auf, um ein ca. 28,80 ha großes, bisher u.a. als Kiessabbaugebiet genutztes Gelände nicht zu einem Deponieort mit massiver Beeinträchtigung des Wohnumfeldes und Erholungsgebietes zahlreicher Menschen, der Agrarnutzung sowie des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung wertvoller, arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsbestandteile – wie zum Beispiel des 8,00 ha großen Flächennaturdenkmals „Schönauer Lachen“ mit seinen Wasserflächen, Gehölz-, Wiesen-, Stauden- und Schilfgebieten – verkommen zu lassen.
In dem Zusammenhang bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als gemeinnützige und ehrenamtliche Plattform an, um sich für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften sowie der damit eng verbundenen Lebens- und Wohnqualitäten der Menschen einsetzen zu können.
Wer Interesse daran hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.03.2026

« Ältere Beiträge