Erwiderung auf die Reaktion des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 auf die Stellungnahme zum Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf vom 27.04.2025, zugesandt am 10.12.2025 durch das Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren

In Anknüpfung bzw. auf Basis seiner Stellungnahme vom 27.04.2025 möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 wie folgt eingehen:

Die Ausführungen des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind jeweils mit Zitaten unterlegt. Die explizit aufgeführten Grundlagen für die Feststellung, Zitat:

Neben den verworrenen Zahlenmix, welcher für die Öffentlichkeit nicht eindeutig nachvollziehbar ist, gibt es noch dazu unterschiedliche Angaben zur Länge der geplanten Baustrecke. Immerhin handelt es sich um eine Differenz im Umfang von 45,00 km!“, Zitat Ende

konnte das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd in keiner Weise begründen und widerlegen. Der Hinweis, dass die Darstellungen „regelkonform“ seien sind da wenig bis gar nicht hilfreich. Sie zeugen eher von einer praxis- und bevölkerungsfernen, bürokratischen Herangehensweise, wo klare und eindeutige Darstellungen eher gefordert sind. Offensichtlich fehlt dem Verfasser und dem Dienststellenleiter die notwendige Sensibilität im Umgang mit der Bevölkerung sowie ihren ehrenamtlich agierenden Vereinen und Initiativen. Sie agieren aus ihrer steuerlich finanzierten Arbeitssphäre, welche wenig bzw. gar kein Interesse hat die Bevölkerung mitwirken zu lassen.
Die Vertauschung von 45,00 m zu 45,00 km bedauert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr. Im Gegensatz zum Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd – nachfolgend Behörde ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit Fehler einzugestehen.
An der Grundeinschätzung zu oben zitierten Aussage zum „verworrenen Zahlenmix“ und der Unverantwortlichkeit derartige Bauvorhaben zu planen und umzusetzen zu wollen, ändert sich dahingehend nichts, da sich jede Strecke durch das Gesamtgebiet als unnötig und unverantwortlich darstellt.
Wie die auf Seite 2 aufgezeigte zweite Tabelle weichen die Angaben von den unter Punkt 3.2.1.4 Variante 2 getätigten Angaben erheblich ab. Die Differenzen hat die steuerfinanzierte Behörde fortgesetzt, explizit und noch immer nicht nachvollziehbar begründet.
Die auf Seite 3 gefertigte Zusammenfassung unter a) bis h) stammt nicht aus der Stellungnahme vom 27.04.2025. Hier erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Erläuterung, woher die Behörde diese Angaben oder ob es hier eigene Zusammenfassung gegeben hat.
Trotzdem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen darauf eingehen.

Zu a) und c):
Die dargestellten „Bedarfe“ rühren noch aus Zeiten her, welche das Auto als Allheilmittel der Verkehrsentwicklung darstellt. Dabei lässt die Behörde moderne Erkenntnisse unberücksichtigt, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

Derartigen Erkenntnissen verschließt sich die Behörde vollumfänglich. Auf die in der Stellungnahme vom 27.04.2025 unter folgenden Punkte angeführten Alternativen und Anregungen geht die Behörde erst gar nicht ein:

Zu 2. Begründung des Vorhabens
Zu 2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren
Zu 2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
Zu 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Zu 3.2.1.2 Frühzeitig ausgeschiedene Varianten

Ferner blendet die Behörde den vom Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebenen Abschlussbericht zu Flächensparende Straßennetzgestaltung: Potenziale zur effizienten Entwicklung des Straßennetzes vor dem Hintergrund der Umweltziele der Bundesregierung und des demografischen Wandels, Abschlussdatum: November 2016

https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3714_83_150_flaechensparende_strassennetzgestaltung_bf.pdf

Somit bestätigt die Behörde die autobestimmte Verkehrs- und Planungspolitik eindeutig und ignoriert in dem Zusammenhang alle anderen Erkenntnisse und Notwendigkeiten.

Zu b):
Die beste und nachhaltigste Vermeidung ist Nichtdurchführung des Gesamtvorhabens.
Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Mit sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen lassen sich die Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften keinesfalls kompensieren. Dieser Irrglauben hält sich weiter und soll offenbar die Rechtfertigung für weiteren Raubbau bieten.

Zu d):
Diese Ausführungen lassen Propaganda, aber keine Fach-, Sach- und Ortskenntnis erkennen. Eine Zerschneidung von Umwelt. Landschaften und Natur derartig darzustellen verkennt die tatsächliche Situation allgemein und vor Ort. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereits seit dem Jahr 1987 in dem Planungsgebiet aktiv und kann derartige Aussagen in keiner Weise nachvollziehen.
Zudem sei auf folgende Ausführungen des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz verwiesen:

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#welche-bedeutung-hat-der-indikator

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

zu e):
Das weitläufige Einwirkungen von baulichen Eingriffen sich schädigend auf derartige Schutzgebiete auswirken ist Allgemeinwissen und das mehr oder minder zu bestreiten zeugt von geballt fehlender Fach- und Sachkompetenz. Wenn selbst die von der Behörde mit Steuermitteln finanzierte FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass „keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele dieses Natura 2000-Gebietes“ stattfinden, bedeutet das im Umkehrschluss das sie nicht ausgeschlossen sind. Abgesehen davon, dass die Einschätzung auf Angaben von der Behörde mit Steuermitteln finanzierten Gutachter beruht und somit nicht frei vom Auftraggeber beeinflussten Zielen zustande gekommen sein dürften.
Die Bedrohung des Schutzraumes FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) verstößt zudem klar und deutlich gegen die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/engelwurzwiese-bei-zwintschoena-.html?pn_note

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/engelwurzwiese-bei-zwintschoena

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF

zu f):
Diese abenteuerlichen Thesen sind nicht durch nichts belegt. Die eigenen Beobachtungen und Feststellungen des heutigen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeigen immer wieder auf, dass vor Ort Kaltluft entsteht und eine Verteilung im Umfeld stattfindet.
Hier sei zudem auf die Ausführungen des Deutschen Wetterdienstes vom 11. April 2024sowie des Fachbeitrag Stadtklima zum Landschaftsplan und Flächennutzungsplan der Stadt Halle vom Mai 2021 verwiesen.

https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimawirk/stadtpl/stadtklimaprojekte/projekt_fpcup/downloads/vortrag_kossmann.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Fachbeitrag_Stadtklima/Fachbeitrag_Stadtklima.pdf

zu g):
Die Auswirkungen von Bergfolgelandschaften sind weitläufig zu betrachten. Insbesondere gehören Wasser- und Bodenbewegungen dazu. Insofern ist diese Angabe nicht zielführend.

Zu h):
Die bisher ergänzenden Erläuterungen zur Stellungnahme vom 27.04.2026 lassen nur eine sofortige, vollständige und unwiderrufliche Einstellung des Gesamtvorhabens zu.

Abschließendes

Der AHA hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Aus diesem Grund sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal auszuschließen.
Zur Bedeutung des Gesamtraumes zwischen den Städten und Leipzig sei auf die Presseerklärung „AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten“ vom 13.04.2025 verwiesen.

Zudem beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen nachfolgender Fahrradexkursion seine Positionen vor Ort zu erläutern:

Samstag, den 11.04., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue
zwischen Halle (Saale) und Leipzig
Route: Diemitzer Graben, die Reide, Überlauf des Hufeisensees in die Reide, Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbe­reich der Parthe
Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße, Halle (Saale)
Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Der AHA ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.02.2026

AHA hält es weiterhin für unverantwortlich die Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n umzusetzen!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in Medien und durch Lobbyorganisationen wie die Industrie-Handelskammer Halle-Dessau. Jedoch auch die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-bahnstrecke-kbs-588-merseburg-schafstaedt

Entsprechende Aktivitäten waren bisher, zu mindestens seitens des Bürgermeisters der Stadt Bad Lauchstädt, nicht zu erkennen.
Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Nunmehr droht im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n dem die nächste Zerstörung in Umwelt, Landschaften und Natur.
Medienberichten – zum Beispiel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 07./08.02.2026, Seite 17 – sollen im Raum der Stadt Wettin-Löbejün im Ortsteil Friedrichschwerz Massenfällungen von Gehölzen erfolgen. Als sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen plant die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH sollen Porphyrkuppen eine Freiräumung erfahren. Dazu ist angedacht massenhaft Gehölzbestände zu entfernen, um angeblich Trockenlebensräume wiederherzustellen. Diese Vorhaben sind bereits makaber, da der begonnene Bau des offiziell 21,60 km langen und vierspurigen Bundesautobahnabschnittes 143 „Westumfahrung Halle“ zu einer massiven Zerstörung und Zerschneidung von wertvollem Landschafts- und Naturraum geführt hat bzw. führt. Wenn sich die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH als Vollstreckerin des Bundes für dieses zerstörerische Bauvorhaben und wirklich schützenswerte Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften agieren möchte, dann beendet sie nicht nur die Bauarbeiten, sondern baut alle bisherigen Bauten vollständig und sofort zurück.
Diese geplanten Massenabholzungsverfahren tragen zur weiteren Verarmung eines ohnehin von Gehölzarmut geprägten Landschafts- und Naturraumes bei. Nun die Robinie (Robinia pseudoacacia), welche vor ca. 300,00 Jahren nach Europa kam, als alleinige und hauptsächliche Bedrohung für unsere Umwelt, Natur und Landschaften darzustellen verdrängt nicht nur die katastrophalen Auswirkungen des begonnene Bau des offiziell 21,60 km langen und vierspurigen Bundesautobahnabschnittes 143 „Westumfahrung Halle“, sondern die Gesamtproblematik des Stickstoffeintrages in Umwelt, Natur und Landschaften.

https://www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/botgart/Bilder/Gruenes_Klassenzimmer/Steckbrief_Robinie.pdf

https://www.baumportal.de/robinie

Da die Verbreitung der Robinie sehr eng mit vermehrter Sommerhitze, Trockenheit und nicht zuletzt mit starken Stickstoffeinträgen zu tun hat, gilt es folgende Angaben des Umweltbundesamtes zu betrachten, Zitat:

Ganz oben auf der Liste der Stickstoffverbindungen, die der Mensch in die Luft einträgt, stehen Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Ammoniak sowie Lachgas.
Der Löwenanteil dieser Emissionen in die Luft, nämlich annähernd die Hälfte, gehen heute auf das Konto der Landwirtschaft. Sie stößt mit rund 78 Prozent das meiste Lachgas der vier Bereiche aus. Für die Emissionen von Ammoniak, die vor allem beim Ausbringen der sogenannten Wirtschaftsdünger entstehen, ist sie mit rund 96 Prozent nahezu alleine verantwortlich. Am Ausstoß von Stickstoffmonoxid und -dioxid, zusammenfassend als Stickstoffoxide bezeichnet, ist sie zu rund 13 Prozent beteiligt.
Für diese Luftschadstoffe sind Industrie und Energiewirtschaft sowie der Verkehr die Hauptquellen. Bei Verbrennungsprozessen in Kraftwerken, industriellen Brennöfen, Heizanlagen und Motoren entstehen rund 90 Prozent der Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft.  Ammoniak und Lachgas emittieren diese Sektoren in kleinerem Umfang. Der Ammoniak stammt dabei unter anderem aus Anlagen zur Entfernung von Stickstoffoxiden aus Rauchgasen, etwa aus Katalysatoren in Kraftfahrzeugen oder aus der Rauchgasreinigung von Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/umweltatlas/reaktiver-stickstoff/wirkungen/luft-atmosphaere/was-sind-menschgemachte-quellen-fuer-reaktiven

Ergänzend dazu seien folgende Ausführungen des Umweltbundesamtes erwähnt, Zitat:
Stickstoffverbindung werden vor allem durch Verbrennungsprozesse fossiler Kraftstoffe, z.B. im Verkehr, und in der Landwirtschaft in die Atmosphäre emittiert. Bei Verbrennungsprozessen sind es vor allem die oxidierten Stickstoffverbindungen, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, die entstehen. Reduzierter Stickstoff kommt in der Luft hauptsächlich in der Form von Ammoniak vor, wobei dessen Hauptemittenten die Viehhaltung in der Landwirtschaft aber auch die Düngermittelapplikation sind. In der Luft wird ein Teil des emittierten Stickstoffs chemisch umgewandelt und ist daher oft auch ein wichtiger Vorläuferstoff zur Bildung von sekundärem Feinstaub.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-oekosysteme/eintraege-von-schadstoffen/deposition-von-stickstoffverbindungen#depositionspfade

Weiter führt das Umweltbundesamt aus, Zitat:

Genehmigungsverfahren für Anlagen- oder Straßenbau müssen mögliche Auswirkungen von reaktivem Stickstoff auf die Biodiversität und auf Ökosysteme berücksichtigen. Das UBA stellt deshalb interaktive Karten mit der flächenhaften, landnutzungsspezifischen Stickstoffdeposition in Deutschland zur Verfügung.

Reaktiver Stickstoff hat vielfältige, negative Einflüsse auf die Umwelt. Einträge von reaktivem Stickstoff über die Luft (Deposition) stellen ein Risiko für die Biodiversität und Funktionalität von natürlichen und seminatürlichen Ökosystemen dar. Solche nachteiligen Wirkungen von Stickstoff auf Ökosysteme und empfindliche Pflanzen müssen auch in Genehmigungsverfahren zum Anlagen- oder Straßenbau in immissions- und naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und bewertet werden.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/wirkungen-von-luftschadstoffen/wirkungen-auf-oekosysteme/kartendienst-stickstoffdeposition-in-deutschland

https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/209.i.pdf

Zur „Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung“ schreibt das Umweltbundesamt, Zitat:

„Im Jahr 2019 (letzte verfügbare Daten) wurden die ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung durch Stickstoff in Deutschland auf 69 % der Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch die Stickstoffeinträge im Jahr 2019“).“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/land-oekosysteme/ueberschreitung-der-belastungsgrenzen-fuer-0#situation-in-deutschland

Unter der Überschrift „Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffeinträge“ sind folgende Angaben enthalten, Zitat:

Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union (EU) und der Genfer Luftreinhaltekonvention (UNECE Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) ist die dauerhafte und vollständige Unterschreitung der ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung. International wurden deshalb in der sog. neuen NEC-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungen der Emission von reaktiven Stickstoffverbindungen (NHx, Stickstoffoxide (NOx)) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für Stickstoff für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005:

Ammoniak (NH3): minus 29 %
Stickstoffoxide (NOx): minus 65 %“, Zitat Ende

www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/land-oekosysteme/ueberschreitung-der-belastungsgrenzen-fuer-0#situation-in-deutschland

Als Überschrift für eine diesbezügliche Presseerklärung vom 26.08.2025 hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ den mahnenden Titel „EU-Düngevorgaben reichen nicht, um Stickstoffüberschuss im Boden zu halbieren“ gewählt.
Einführend ist dort ausgeführt, Zitat:

In Europa ist die Stickstoffbelastung zu hoch. Das hat viele negative Folgen: Stickstoffdioxid und Ammoniak verschlechtern die Luftqualität, der Stickstoff-Eintrag in den Boden lässt die Biodiversität schrumpfen und führt zu Eutrophierung und Versauerung von Seen und Meeren, Nitrat verunreinigt das Grundwasser.“, Zitat Ende

https://www.ufz.de/index.php?de=36336&webc_pm=32/2025

Das Land Sachsen-Anhalt erfasst die „Deposition sedimentierender und nicht-sedimentierender Atmosphärenbestandteile (Gesamtdeposition)“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/immissionsschutz/luftqualitaet/immissionen/depositionsmessnetz/komponentenspezifisches-messnetz

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten eine umfassende Arten- und Strukturvielfalt in unserer Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern ebenfalls wiederherzustellen. Dazu gehören auch Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, aber auch Gehölzbestände. Dafür ist es aber ungeeignet mit Aktionismus heranzugehen, um dabei u.a. die eigentlichen Ursachen für Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften zu verschleiern und stattdessen bedrohlicherweise die Zielrichtungen auf andere Bestandteile von Fauna, Flora und Funga zu fokussieren. Es ist sicherlich richtig den Einwanderer und Baum des Jahres 2020 Robinie (Robinia pseudoacacia) kritisch im Blick zu halten, aber dabei gilt es jedoch dringend die eigentlichen Ursachen für die Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften im Blick zu behalten, wozu nun Mal insbesondere Bau, Verkehr, nicht nachhaltiger Umgang mit Agrar- und Waldflächen etc. gehören.
Stattdessen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die transparente Erstellung und Vorstellung von flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen – auch für das Untere Saaletal – für dringend erforderlich. Als ein Beispiel kann das öffentlich finanzierte Forschungsprojekt „Erstellung eines Schutz- und Förderkonzeptes für die Verantwortungsart Biscutella laevigata subsp. gracilis in Sachsen-Anhalt“ dienen.

https://www.hs-anhalt.de/projekte/projekt/erstellung-eines-schutz-und-foerderkonzeptes-fuer-die-verantwortungsart-biscutella-laevigata-subsp-g.html

Im dem Blickwinkel betrachtet hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten die bestehenden Trockenlebensräume zu schützen und zu erhalten sowie aber auch Gehölzbereiche vor Zerstörung und Beeinträchtigung zu bewahren.

In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Diese Belastungen treffen sowohl den Menschen, als auch Fauna, Flora und Funga.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die gemeinsame Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht am 23.09.2024 durch seinen kooperativen Mitgliedsverein Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Regionalverband Halle-Saalkreis e.V.

Weitere Angaben sind unter folgenden Links abrufbar:

https://bi-saaletal.de

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.02.2026

AHA hält Saaleaue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt für sehr schützenswert

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen.
So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für den Menschen.
Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es daher für dringend erforderlich, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss.
Zu den bedeutsamsten Flüssen gehört die Saale, welche im fränkischen Fichtelgebirge zwischen den Gemeinden Zell und Weißenstadt am Großen Waldstein entspringt, den Freistaat Thüringen und Teile des Landes Sachsen-Anhalt durchquert und letztendlich nach 413,00 km in Barby (Elbe) in die 1.094,30 Kilometer lange Elbe mündet.
Die Saale hat ein Einzugsgebiet von 24.167,00 km². In die Saale münden insgesamt 79 größere und kleinere Flüsse ein.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und Thüringer Landesamt für Statistik beträgt die Länge der Saale im Freistaat Thüringen 196,30 km und ist somit der längste Fluss Thüringens.

https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003%7C%7C

Auf der Basis dieser Grunddaten zur Saale ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine große Schutzbedürftigkeit und Entwicklungsmöglichkeit der Saale, ihrer Aue und Nebengewässer. Dazu gehört natürlich ebenfalls die Saaleaue im Abschnitt zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt. Schwerpunkte bilden dabei u.a. die insbesondere in Buntsandstein eingebettete Saaleauenlandschaft, der in Saalfeld gelegenen Mündungsgebiete der Bäche Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach, Läusebach und Auebach sowie die in Rudolstadt befindlichen Mündungsgebiete des 54,30 km langen Flusses Schwarza und des Schremschebaches.

https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003%7C%7C

Zudem sind mehr oder minder breite Saaleauenwälder prägend, welche sich als Mischung von Hart- und Weichholzaue darstellen. Als Pflanzenarten sind insbesondere Silberweide, Salweide, Schwarzerle, Flatterulme, Spitzahorn, Bergahorn, Stieleiche, Gemeine Esche, Winterlinde, Sommerlinde, Gemeine Hasel, Mirabelle, Hundsrose, Schwarzer Holunder, Blutroter Hartriegel und Europäisches Pfaffenhütchen sowie als Frühjahrsblüher waren Scharbockskraut, Winterling, Schneeglöckchen, Krokus und Winterling zu erkennen.
Daher möchte nunmehr der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Veranstaltung durchführen:

Samstag, den 07.03., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang der Saale
zwischen den Städten Saalfeld und Rudolstadt mit Aufenthalt an der Einmündung der Schwarza
Treffpunkt: Bahnhof Saalfeld
Ende: Bahnhof Rudolstadt
Dauer: ca. 6 Stunden

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes sowie Möglichkeiten zur Entwicklung, zum Schutz und Erhalt darzulegen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aufzeigen, wie jeder Interessent daran aktiv mitwirken kann.

Die ehrenamtliche, gemeinnützige und seit Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich daher im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten umfassend für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Saale und ihrer Aue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume einsetzen. Vorstellbar ist dabei die Bildung einer Regionalgruppe Saalefeld/Saale-Rudolstadt.

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für ehrenamtlich Interessierte dienen.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.02.2026

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Beim ersten Arbeitseinsatz des Jahres 2026 wurden auf der Streuobstwiese am Landhaus vier neue Nistkästen fachgerecht angebracht. Dank unterschiedlicher Einfluglochgrößen bieten sie verschiedenen Vogelarten (z.B. Star, Kohl-, Blau-, Sumpf-, Tannen-, Haubenmeise, Gartenrotschwanz, Kleiber, Wendehals, Feld- und Haussperling, Fledermäuse) einen passenden Unterschlupf und geeignete Brutmöglichkeiten – ein wichtiger Beitrag zur Förderung der heimischen Vogelwelt.

Parallel dazu wurde bereits mit dem diesjährigen Baumschnitt begonnen. Mit diesen Pflegemaßnahmen verfolgt der AHA das Ziel, zahlreiche alte Apfelsorten langfristig zu erhalten und zugleich einen wertvollen Lebensraum für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen. So soll die Streuobstwiese am Landhaus  nicht nur als Kulturgut bewahrt, sondern weiter als artenreicher Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Organismen gestärkt werden.

Fotos: Dietmar Hörner

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