Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 650,00 an Spenden eingegangen:

1x € 500,00
1x € 50,00 und
1x € 100,00.

Herzlichen Dank.

Dresden braucht eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Der insgesamt 1.094,30 Kilometer lange Strom Elbe mit einem Einzugsgebiet von148.268,00 km² durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet von Dresden und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste der sächsischen Landeshauptstadt. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Ein Beispiel des Negativhandelns ist, laut Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, in der im Zeitraum vom November 2007 bis 24. August 2013 errichteten 636,10 m langen Waldschlösschenbrücke zu sehen, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führte und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuerten.
Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des etwa 23,50 ha großen Naturschutzgebietes „Elbinseln Pillnitz und Gauernitz“, des 1.257,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des 4.313,00 ha großen FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Melde-Nummer 4545-301, Landes-Nummer 034E) und des 6.793,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“, Landesinterne Nr.: 26, EU-Meldenummer: 4545-452 im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5020-Festsetzung-NSG-Elbinseln-Pillnitz-und-Gauernitz-

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/verordnung_lsg_elbwiesen.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/34e-elbtal-zwischen-schona-und-muhlberg-35183.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/034E_VGD.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11926-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Schoena-und-Muehlberg-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/SPA_A2vollstGebietsdaten_26_4545_452.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5520-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Elbtal-zwischen-Schoena-und-Muehlberg-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/SPA_A2vollstGebietsdaten_26_4545_452.pdf

Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der 61,00 km langen Weißeritz, des 8,40 langen Zschonerbaches, der 25,40 km langen Prießnitz, des 29,50 km langen Lockwitzbaches, des Mordgrundbaches, der 83,00 km langen Wesenitz, der 51,50/33,90 langen Gottleuba und der 48,50 km langen Muglitz, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die etwa 203,6 ha große Naturschutzgebiet „Dresdner Elbtalhänge” – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9284-Festsetzung-NSG-Dresdner-Elbtalhaenge-

Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013, das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und das Hochwasser vom Februar 2024 deutlich aufzeigten.
Darüber hinaus sind durch eine Elbschutzsatzung künftig solche Maßnahmen auszuschließen wie z.B. die einst erfolgten Fällungen von 32 Bäumen in der Böcklin- und Kötzschenbroder Straße im Stadtteil Pieschen.
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung einer Elbschutzsatzung im Stadtgebiet von Dresden mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken.
Nunmehr beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Jahr 2026 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken. Dazu soll u.a. folgende Fahrradexkursion dienen:

Samstag, den 27.06., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna
u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschornerbach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum NSG Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmündungen von Gottleuba, Muglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreisstadt Pirna.
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer, Dresden
Dauer: ca. 7 Stunden

Hinweise: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland. In dem Rahmen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in Dresden und seiner näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentraler Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.06.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.

Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2025 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Position zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.

Doch jüngste Meldungen und Berichte der „Volksstimme“ zur in der Lietheaue gelegenen Erich-Weinert-Siedlung sind nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als besorgniserregend einzustufen.
Als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2, 4 und 5 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Im Bereich der Stadt Staßfurt ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 183,80 km aufweist, ein prägender Fluss. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.297,00 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17,00 km lange Kalte Bode und die 23,00 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die 413,00 km lange Saale.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Die Bode lässt jedoch deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier ist im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2, 4 und 5, eine Renaturierung dringend geboten ist.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier ist es dringend geboten, die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ebenfalls bedeutsam für die Stadt Staßfurt ist die die 8,8 km lange Liethe zu sehen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 160,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011pP4

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V2Anlage1

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasserschutzkonzeption-wipper.php

Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73 – Hohenerxlebener Straße.
Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:

  • Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
  • FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
  • Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
  • FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg61

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/wipper-unterhalb-wippra-.html?changelang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schierstedter-busch

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/bodeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V1P50

Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist.
Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73 – Hohenerxlebener Straße.
Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben.
Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten.
Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auen-wälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 im Aufbau bekräftigten ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben heraus, haben folgendes Artenbild an Fauna und Flora ergeben:

  • 87 Pflanzenarten
  • 51 Vogelarten
  • 19 Insektenarten
  • 2 Säugetierarten
  • 2 Amphibienarten
  • 1 Kriechtierart

So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) rechtfertigen und vornehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten.
In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss.
Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen.
Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73 – Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen.
Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Immer wieder stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte bzw. zerstört man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzt diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Zudem zerstören derartige Totalmahden die bestehenden Wiesenbestände, welche als Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsraum für Fauna, Flora und Funga dienen und somit zur Arten- und Strukturvielfalt beitragen. Zudem dienen intakte Wiesen als Wasserspeicher und -rückhalt. Daher sind derartige zerstörerischen Aktivitäten sofort und unwiderruflich zu beenden.

Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe, hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge und absolutem Unverständnis jüngste Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Staßfurt in der Erich-Weinert-Siedlung am Ende der Baumeckerstraße auf der nunmehr stillgelegten Ackerfläche im Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73 – Hohenerxlebener Straße einen Kinderspielplatz gekoppelt mit einem Autoparkplatz plant.
Derartige Pläne beinhalten schon eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe und bildet ein sehr wichtigen Raum der Wasserrückhaltung und -speicherung. Angesichts der einerseits zunehmenden langanhaltenden, intensiven, häufig mit massiver Hitze verbundenen niederschlagsarmen bzw. Trockenphasen sowie andrerseits plötzlichen Starkniederschläge, dienen solche Räume dem hydrologischen Ausgleich.

Dabei hat schon die auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue als sehr bedenklich anzusehen, welche zu dem Zeitpunkt ebenfalls Bestandteil des nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

Auf Seite 4 des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 ist lediglich ein „Kinderspiel“ vermerkt, welche zur Erläuterung folgende zitierte Angaben enthält: „Alterszusammensetzung 3-6, 6-12 (räumliche Verteilung“ enthält.

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/liste

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727#

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4809/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4810/download/Begr%C3%BCndung%20Anhang.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

Worauf da die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) eine 30jährige Zusage an dem angedachten Standort ableitet, ist nicht nachvollziehbar.

https://www.volksstimme.de/lokal/stassfurt/zusage-besteht-seit-30-jahren-ubvs-fordert-spielplatz-fur-stassfurter-erich-weinert-siedlung-4093030

Die 1. Änderung vom 20.03.2000 beinhaltet ebenfalls keinen derartigen Anspruch. Auf Seite 2 enthält die Begründung jedoch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Begründung des Gesamtvorhabens, Zitat:
„Der Bebauungsplan Nr. 01/90 Wohngebiet „Erich-Weinert-Straße“ wurde mit dem Ziel aufgestellt, das Anfang der 90er Jahre bestehende Unterangebot an Wohnraum in Staßfurt zu beseitigen. Es sollte einerseits Bauland für den individuellen Einfamilienhausbau erschlossen werden, andererseits aber auch Flächen für Geschosswohnungen (Eigentums- bzw. Mietwohnungsbau) bereitgestellt werden.“Zitat Ende

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/2944

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4811/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2728/download/main/Planzeichnung.pdf

In dem Zusammenhang verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf Dokumentationen, welche ein vollkommen anderes Lagebild zu Wohnungsleerständen in der Stadt Staßfurt zeichnen.

https://iba-stadtumbau.de/index.php?fakten-stassfurt

https://www.begleitforschung.info/wp-content/uploads/2023/03/WS1-23_Albrecht-Boehme_Stassfurt.pdf

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2020/wohnungsleerstand-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Auf Grund der Bedeutung der Aue der Liethe und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Bode und Wipper sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA am 06.10.2025 „Anträge auf Unterschutzstellung der Unteren Lietheaue in der Stadt Staßfurt als Naturschutzgebiet gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG sowie auf Einbettung in die bestehenden europäischen und nationalen Schutzgebiete von Bode und Wipper“, welche das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und der Landkreis Salzlandkreis mit Schreiben vom 08.10.2025 zugesandt bekamen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2026/06/Unterschutzstellung-Untere-Lietheaue.pdf

Während erfreulicherweise der Landrat des Salzlandkreises Markus Bauer bereits mit Schreiben vom 14.10.2025 reagierte, blieb leider bisher das Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt eine Reaktion schuldig.

Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.

Im Rahmen folgender Fahrradexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bedeutung und den Zusammenhang des Landschafts- und Naturraumes zwischen Hakel, Bode und Liethe mit folgender Fahrradexkursion würdigen:

Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Untere Liethe, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 7,5 Stunden

Hinweise: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bringt so zum Ausdruck als ehrenamtliche und gemeinnützige Plattform für Interessenten sich für den Schutz, den Erhalt und naturnahe Entwicklung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.06.2026

Fotos: Gunther Ernst

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern Schutz und Erhalt von Gehölzen an Halles Kreuzvorwerk!

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luft-feuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.

https://webarchiv.it.ls.tum.de/waldwachstum.wzw.tum.de/fileadmin/publications/Moser_2018.pdf

https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/_my_direct_uploads/2024-Digitaler_Leitfaden_online.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.

Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Wie wichtig und dringend notwendig eine nachhaltige und wertschätzende Herangehensweise an den Umgang mit Gehölzen sein muss, zeigt die Bedrohung einer Stieleiche an der Nahtstelle zwischen Kreuzvorwerk und Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40.
Nach vorliegenden Auskünften von Anwohnenden an Halles Kreuzvorwerk drohen mehr oder minder starke Schnittarbeiten an einer Stieleiche, welche ihren Standort an einer Grundstücksgrenze zum Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40 hat.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ möchten an dieser Stelle auf die sehr große Bedeutung von Stieleichen hinweisen.
So beinhaltet die wissenschaftliche Erarbeitung von Daniel Kocher von der Fakultät für Forstwissenschaften der Universität Freiburg, Professur für Standortskunde und Vegetationskunde, mit dem Titel „Die Verjüngung der Stieleiche (Quercus robur L.) im mitteleuropäischen Auenwald“ auf der Seite 2 unter Punkt 2.1 Verbreitung und Ökologie der Stieleiche, folgende Einschätzungen, Zitat:

Stieleichen (und Eichen allgemein) sind in westeuropäischen Wäldern bedeutende Träger der Artenvielfalt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität (Bußler, 2014). Laut Bußler (2014) beherbergen sie nicht nur sehr viele Insektenartenarten, sondern auch zahlreiche Pilze und Flechten. Von allen heimischen Baumarten ist die Eiche mit über 1000 beherbergten Arten die artenreichste (Bußler, 2014).“, Zitat Ende

https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Stieleiche_Auenwald_Daniel_Kocher__Uni_Freiburg.pdf

Daraus leitet sich auch im konkreten Fall eine besondere Schutzwürdigkeit der bedrohten Stieleiche ab und in dem Zusammenhang fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ alle Aktivitäten zu unterbinden, welche den Gehölzbestand im Allgemeinen und der Stieleiche im Speziellen Schaden zufügen oder gar zur Vernichtung führen könnten.
Zudem schränkt bzw. schließt der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG in dem Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September die Schnittarbeiten folgendermaßen ein, Zitat:

Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Die ebengenannten Ausnahmetatbestände sind hier nicht erfüllt und gilt es zudem fachlich und rechtlich fundiert zu begründen.
Auf Grund der besonderen Bedeutung der Stieleiche fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ alle Vorhaben zur Schädigung des Baumes zu unterlassen.

Am Montag, dem 29.06.2026, findet mit dem 144., das sechste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dabei ist eine Thematisierung des Umganges mit Gehölzen und die Bedrohung einer Stieleiche an der Nahtstelle zwischen Kreuzvorwerk und Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40 vorgesehen.

In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.06.2026

Fotos: Familie Nietzold

AHA fordert naturnahe Entwicklung von Halle-Bruckdorf

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Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten. Aus dem Grund führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.

In dem Blickfeld hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sich mehrfach und fortgesetzt ablehnend zu dem Vorhaben Bundesstraße (B) 6 Ortsumgehung (OU) Bruckdorf geäußert.

Die bisherigen Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd wiederholen sich und sind von vollkommener Erkenntnisverweigerung und Ignoranz der bedrohlichen Situation für Umwelt, Natur und Landschaften im Falle der Umsetzung des Feststellungsentwurfes B 6 OU Bruckdorf geprägt.
Der Leiter des Regionalbereiches Herr Peter Lotze vertritt erschreckenderweise unverantwortliche Positionen, welche bereits wissenschaftlich und auch rechtlich widerlegt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 sehr wichtige Entscheidungen zu Klimaschutzzielen getroffen, welche zusammenfassend in den fünf Leitsätzen und in der Pressemitteilung vom 29.04.2021 aufgeführt sind.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html?nn=68080

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Solche Entscheidungen haben öffentlich finanzierte Führungskräfte zu studieren und entsprechend in ihre Amtshandlungen aufzunehmen. Sie sind als geltendes Recht zu werten und dementsprechend ist zu handeln.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte folgendermaßen auf das Vorhaben Bundesstraße (B) 6 Ortsumgehung (OU) Bruckdorf darauf eingehen.

1.) Die dargestellten „Bedarfe“ rühren noch aus Zeiten her, welche das Auto als Allheilmittel der Verkehrsentwicklung darstellt. Dabei lässt das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd moderne Erkenntnisse unberücksichtigt, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

Die Bedarfe sind nicht gegeben. Den Nachweis hat das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd nicht erbracht. Da nützen auch keine ständigen Aufzählungen von gesetzlichen Grundlagen. Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund hat ein dicht gestricktes Netz an Verkehrsmöglichkeiten, welche eine Nutzung von Motorisierten Individualverkehr nicht notwendig erscheinen lässt.

https://www.mdv.de/media/file/937fd710

Ähnlich gelagert ist das mit dem Güterverkehr. Insofern ist ein stures Festhalten an angeblich zwingenden Notwendigkeiten des Neubaus weiterer Straßen gegeben.
Wie das öffentliche Interesse zu liegen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 eindeutig formuliert.
Daher sind unmoderne und künstliche Bedarfe Straßen abzulehnen.

2.) Ferner blendet das Land Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd den vom Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebenen Abschlussbericht zu Flächensparende Straßennetzgestaltung: Potenziale zur effizienten Entwicklung des Straßennetzes vor dem Hintergrund der Umweltziele der Bundesregierung und des demografischen Wandels, Abschlussdatum: November 2016

https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3714_83_150_flaechensparende_strassennetzgestaltung_bf.pdf

3.) Die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichten Angaben zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland zu ignorieren und daraus nichtvermeidbare Eingriffe in Natur, Landschaften und Umwelt zu deuten ist unverantwortlich und zeugt von einer fanatischen Affinität für Straßenverkehr, welche es im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu beenden gilt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dahingehend vollkommene Makulatur und Augenwischerei, weil zudem kein Rückbau von verbauter Fläche erfolgt, sondern derartige Maßnahmen in anderen Landschafts- und Naturräumen stattfinden, wo es ebenfalls wieder zu Zerstörungen kommen kann. Als Beispiel dient dazu das Trothaer Wäldchen in Halle (Saale). Abgesehen davon, dass das angedachte Vorhaben nicht notwendig ist, wenn endlich auch bei den Behörden des Landes Sachsen-Anhalt das Verständnis angekommen ist, alle Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung zu nutzen.
Die beste und nachhaltigste Vermeidung ist und bleibt daher die Nichtdurchführung des Gesamtvorhabens. So lassen sich zudem Kosten des Steuerzahlers sparen.

4.) Offensichtlich sind die örtlichen Bedingungen überhaupt nicht bekannt. Das Brückenbauwerke keine Landschaften und Naturbestandteile zerschneiden ist Tobak. Für den bedrohten Landschafts- und Naturraum ist es unerheblich, ob ein Brückenbauwerk das Gebiet überspannt oder ein Dammbauwerk das zerschneidet. Die Auswirkungsunterschiede sind unerheblich. Schon in einer abzulehnenden Bauphase ist mit massiven zerstörerischen Eingriffen zu rechnen.
Um den schützenswerten Landschafts- und Naturraum ungestört zu erhalten sind alle Baumaßnahmen dort zu unterlassen. Was ist daran so schwer zu verstehen und zu begreifen?!

Nachfolgend Fotos von dem Straßenbauwahn bedrohten Gebiet, welche am 11.04.2026 entstanden:

01-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südosten auf Schilfgebiet in den Zollteichwiesen in Richtung Zollteichwiesengraben
02-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südwesten auf Reide gewässerabwärts
03-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südosten auf Reide gewässerabwärts
03-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Nordosten auf Reide gewässeraufwärts &Zollteichwiesen&Zollteichwiesengraben gewässeraufwärts

Genau in diesen Natur- und Landschaftsraum möchte man das Straßenbauwerk verfrachten und redet vollkommen realitätsfremd sowie fachlichen Tatsachen verweigernd davon, dass Brückenbauwerke „als weitaus weniger schwer bzw. erheblich geringer einzuschätzen“ sind. Woher diese unqualifizierte Behauptung bleibt in diesen Ausführungen außen vor.

Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung und Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausführungen „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“, ISSN 0018-0637 HercyniaN. F. 33 (2000): 19 1 – 218 von Dr. Günter Zinke

https://www.zobodat.at/pdf/Hercynia_33_0191-0218.pdf

Ein ordnungsgemäßer, fachlich-sachlich und rechtlich Planungsprozess kann nur zur Beendigung des Planungsvorhaben führen. Andere Sicht- und Handlungsweisen bedürfen einer massiven öffentlichen Brandmarkung eines steuerfinanzierten sowie umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Vorhabens.
Die korrekte Verwendung von öffentlichen Mitteln gilt es daher ebenfalls anzuzweifeln.

Zudem verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die fortgesetzte Planung auf der Basis des vom halleschen Stadtrat am 27.04.2022 mehrheitlich zugestimmten -Ja: 37, Nein: 8, Enthaltungen: 0 – Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 210 Bruckdorf Nord.

https://buergerinfo.halle.de/vo0051.asp?__kvonr=19669

https://halle.de/fileadmin/_processed_/8/7/csm_B_210_79ec12f58b.jpg

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=202581

https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=17892

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/in-aufstellung-befindliche-verfahren/bebauungsplan-nr-210-bruckdorf-nord

Laut „Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung Bebauungsplan Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ Aufstellungsbeschluss“, Punkt 2.1 Lage und Größe des Plangebietes geht es um folgenden Standort und Umfang, Zitat:
Das Plangebiet befindet sich teilweise in der Flur 1 der Gemarkung Bruckdorf und teilweise in der Flur 2 der Gemarkung Kanena, nördlich der Ortslage Bruckdorf und hat eine Größe von ca. 12 ha Hektar.“, Zitat Ende

Unter dem Punkt „2.3 Städtebauliche Situation“ ist zum Standort u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Das Plangebiet stellt sich heute als weitestgehend offene Fläche dar, welche landwirtschaftlich genutzt wird. Mittig im Geltungsbereich liegt das Grundstück einer ehemaligen Mühle, welche 1980 eingestürzt ist.“, Zitat Ende

Zur angedachten Verkehrserschließung ist unter dem Punkt „3. Planungsziele und – zwecke“ angegeben, Zitat:

Verkehrserschließung

  • Die Verkehrserschließung des Plangebietes wird hauptsächlich über die Dürrenberger Straße erfolgen. Die aus der Ortslage Bruckdorf führenden Nebenstraßen können auf Grund ihrer Querschnitte bzw. ihrer Anbindungen an die B 6 keine größeren weiteren Verkehrsmengen aufnehmen,
  • Erarbeitung eines Erschließungskonzepts mit funktionaler Gliederung in öffentliche und private Verkehrsflächen
  • Verkehrsgutachten für Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen
  • Einbindung in städtisches Radwegenetz,
  • Prüfung einer zusätzlichen Bushaltestelle an der Dürrenberger Straße.“, Zitat Ende

Derartige Planungen verdeutlichen wieder einmal den reaktionären Umgang von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Im Falle einer Umsetzung des Vorhabens droht ein weiterer Verlust von wertvollem Ackerboden, welcher nicht nur zum Anbau von Agrarkulturen wichtig ist, sondern bei entsprechender Fruchtfolge, bei Arten- und Sortenvielfalt beim Anbau sowie vermehrten Anteil an Flurgehölzen, Stauden- und Wiesenflächen der Aufwertung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundraum sowie Kalt- und Frischluftentstehungs und -ausbreitungsgebiet fungiert.

Eine Verbauung führt unweigerlich zur dauerhaften Vernichtung dieser sehr wichtigen Funktionen in Umwelt, Natur und Landschaften. In Angrenzung zur Reide und ihrer Aue erhöht sich der Wert.
Die Vorstellungen zur Verkehrserschließung lassen deutlich erkennen, dass mit massiver innerörtlichen Verkehrsmehrung zu rechnen ist. Dies führt wieder zum Ausgangspunkt der fehlenden Notwendigkeit des Vorhabens Bundesstraße (B) 6 Ortsumgehung (OU) Bruckdorf zurück.
Die eigene Einschätzung, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ eine negative Klimawirkung entfaltet, sollte zu bedenken geben.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Die Herangehensweise des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd zeugen nicht von einer modernen und nachhaltigen Herangehensweise, welche auf Schutz, Erhalt und naturnaher Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft, Verkehrsvermeidung und somit auf eine ernsthafte und dauerhafte Verbesserung der Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung in Halle-Bruckdorf hinsteuert. vom Ein stoisches und nicht nachhaltiges Festhalten an dem Vorhaben lässt erkennen, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht an einem schützenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften interessiert ist. Dabei verschließt sich die zuständige Landesbehörde jeglicher Erkenntnisse und ignoriert diese nach Vorlage entsprechender Hinweise und Dokumente.
Die Mehrheit in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) handelt ebenso verantwortlich, wenn sie an der Planung des Bebauungsplanes Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ festhält und somit weiteren ökologisch entwicklungsfähigen ca. 12,00 ha großen Agrarraum baulich bedroht.
Aus diesen obengenannten Gründen sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal sofort und unwiderruflich zu beenden. Gleiches trifft die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 210 „Bruckdorf Nord“ zu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2026

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften in Wittenberge ein!

Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Staaten zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften ein.
Die Stadt Wittenberge, das Amtsgebiet des Amtes Bad Wilsnack/Weisen sowie die Hansestadt Havelberg sind bekanntlich von dem 1.094,30 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe sowie der 413,00 km langen Havel und ihren Auen geprägt. Darüber hinaus gehören zu der Elbaue flussaufwärts ebenfalls die Aue der Elbe zwischen der Hansestadt Havelberg und der Stadt Tangermünde zu einem Teil der besonders schützenswerten, arten- und strukturreichen Elbaue dazu. Diese Natur und Landschaften ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Auf Grund ihrer Schutzwürdigkeiten befinden sich diese Landschaften und Naturbestandteile im rund 53.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ und im rund 2.124,00 ha großen Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“.

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de/biosphaerenreservat/rechtlicher-hintergrund

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de/karte/#&g=2&k=

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_witt_rueh_elbniederung#

Darüber hinaus genießt diese arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft einen europäischen Schutzstatus, welcher sich laut Managementplanung Natura 2000 für das FFH-Gebiet „Elbe“, „Elbdeichvorland“ und „Elbdeichvorland Jagel“, Punkt 2.1. Allgemeine Beschreibung,“, Seite 3 flächenmäßig folgendermaßen darstellt:

Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete 106 und 325, Seite 27 Tab. 2: Schutzstatus der FFH-Gebiete (NSG, LSG, SPA).

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-elbdeichvorland-und-jagel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/657-105-505/MP657-105-505.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/657-105-505/657-105-505_Textkarte_Schutzgebiete_Suedost.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/106-325/FFH-MP-106-325.pdf

Ferner hat das Land Brandenburg mit Datum vom 2. März 2018, geändert am 31. Januar 2024eine „Siebzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (17. Erhaltungszielverordnung – 17. ErhZV)“ verabschiedet, welche „10 FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ umfasst.

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/fauna-flora-habitat-gebiete

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natura-2000/ffh-erhaltungszielverordnungen/17-erhzv

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/17_erhzv

https://mluk.brandenburg.de/n/17ErhZV/17ErhZV-Uebersichtskarte.pdf

Daraus leiten sich klare und vielfältige Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz und der Stadt Wittenberge ab. Das trifft ebenso für alle Flächeneigentümer und Nutzenden der Gebiete sowie für die Bevölkerung und Gäste zu.
Insbesondere sind dabei Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebau und -nutzungen, Schifffahrt, Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und Forstwirtschaft zu nennen.
Für die Stadt Wittenberge kommt noch die Vorbereitung und letztendlich die Durchführung der achten Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2027 hinzu.
Mit Presseerklärung vom 06.07.2022 teilte die Staatskanzlei Brandenburg folgendes mit, Zitat:
Kabinett beschließt Austragungsort der Landesgartenschau 2027: Wittenberge wird Gastgeberin“, Zitat Ende
Weiterhin beinhaltet diese Presseerklärung folgende Aussage. Zitat:
Die Leitidee einer Landesgartenschau als Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung bestimmt das Konzept von Wittenberge: von der klimaangepassten Aufwertung innerstädtischer Grünflächen, dem Umgang mit Grünbereichen bis zum Wohngebiet der 1960-er Jahre, in dem zukunftsweisende Lösungsansätze für nicht mehr benötigte Flächen umgesetzt werden sollen.
Das LAGA-Gelände soll sich durch die Stadt ziehen, verschiedene Grünbereiche vernetzen und Gäste auch jenseits des Geländes durch verschiedene Stadtquartiere in die Innenstadt bis zur Elbe führen. Mit der Lage im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und am europäischen Radfernweg Elberadweg, als Start- und Zielpunkt regionaler Radwege und mit Anlegemöglichkeiten für Flussschiffe und Wasserboottouristen ist Wittenberge als Tor zur Elbtalaue eng verbunden mit dem Ökotourismus in der Region. Die LAGA kann Impulsgeber für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Gastronomie und Beherbergung sowie Partner bestehender Angebote werden.“, Zitat Ende

https://brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.740840.de

Die Stadt Wittenberge hatte dazu im Mai 2021 eine „Interessenbekundung zur Durchführung der 8. Landesgartenschau des Landes Brandenburg im Jahr 2026“, im März 2022 eine „Bewerbung für die Landesgartenschau 2026“ und mit Datum vom 19.02.2024 eine kompakte Power-Point-Präsentation zu Plänen für die Landesgartenschau im Jahr 2027 vorgelegt.

https://www.wittenberge.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=50418

https://www.laga-wittenberge.de

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/220208_lageplan_1000.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/220222_uebersichtsplan_1_7500.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/2021-05-03_ame_interessensbekundung_laga_ohne_anlagen_2.0.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/laga_bewerbung_wittenberge_medium.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e2379d6f807889c6e99228972ef91e3450418/2024-02-19_sa_B_rgerinformationsveranstaltung_FINAL.pdf

Vom Grundsatz her schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass eine Gartenschau eine sehr wichtige Basis für eine Stärkung und Ausweitung der Begrünung unter Einbeziehung von schützenswerten Landschaften und Naturbestandteilen bieten kann.
In der Stadt Wittenberge bilden der Clara-Zetkin-Park, der Stadtpark, der Friedhof Wittenberg mit angrenzendem Gebiet am Schwanenteich und der Wald am Friedensteich mit der Heide zwischen Cumlosen und Wittenberge eine hervorragende, aber auch noch entwicklungsfähige Grün- und Biotopverbindung. Diese Landschafts- und Naturbestandteile dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Erholungs- und Entspannungsraum für die Menschen, der Frisch- und Kaltluftentstehung und -versorgung des Stadtgebietes und dienen der Speicherung von Kohlendioxid.
Insbesondere der Stadtpark mit seiner gut ausgeprägten Waldlandschaft und das Gelände am Schwanenteich und der Schwanenteich an sich sind auf Grund ihrer ansatzweisen Naturnähe als besonders bedeutsam und wertvoll einzustufen. In beiden Natur- und Landschaftsbestandteilen mit ihren Wald-, Wiesen- und Standgewässerbestandteilen sind Eingriffe jeglicher Art unbedingt zu unterlassen und stattdessen die naturnahe Entwicklung zu schützen und zu befördern. Dazu gehört auch die Unterlassung der Aufstellung von neuen Laternen. Neben der Tatsache der Verschärfung der Lichtemissionen und ihren generellen Folgen auch für den Menschen, führt künstliches Licht in dunklen Phasen zur Verwirrungen bei Tieren, Pflanzen und Pilzen. Daher legt bereits § 54 Absatz 4 d Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG folgendes fest, Zitat:
(4d) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen von Lichtimmissionen
1. Grenzwerte für Lichtemissionen, die von Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 nicht überschritten werden dürfen, festzulegen,
2. die durch Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erfüllenden technischen Anforderungen sowie konstruktiven Anforderungen und Schutzmaßnahmen näher zu bestimmen,
3. nähere Vorgaben zur Art und Weise der Erfüllung der Um- und Nachrüstungspflicht für Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen nach § 41a Absatz 1 Satz 3 zu erlassen und den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem diese Pflicht zu erfüllen ist,
4. zur Konkretisierung der Anzeigepflicht nach § 41a Absatz 3 Satz 1 insbesondere zu bestimmen,
a) welche Beleuchtungen der Anzeigepflicht unterliegen,
b) welche Informationen in der Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde anzugeben sind.“, Zitat Ende

Der § 41a Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG ist leider noch nicht in Kraft getreten. Jedoch geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass nun langsam die Erkenntnis der vielfältigen Schädigungen durch Lichtimmissionen vorankommt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__54.html

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1006119_41a

https://www.aturschutzfonds.de/natur-erleben/naturwacht-nacht/lichtverschmutzung

https://www.sternenpark-westhavelland.de/lichtverschmutzung

https://we-ef.com/de/environment/umwelt-faq-zum-bundesnaturschutzgesetz

Gültig dagegen ist bereits der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG, welcher unter Absatz 2 Nummer 2 Röhrichtbereiche unter Schutz stellt. Genau das trifft für den Schwanenteich zu.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Bereits am 13.08.2024 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Fahrradexkursion festgestellt, dass beide Parks insgesamt eine große Ruhe ausstrahlen und somit auch das Stadtgebiet von Wittenberge aufwerten. Dazu gibt es eine entsprechende Presseerklärung.

In der Fahrradexkursion, welche am 23.05.2026 in der ersten Etappe von Wittenberge nach Havelberg und am 24.05.2026 in seiner zweiten Etappe von Havelberg nach Tangermünde führte, nahm man auch das Fahrradexkursionsgebiet vom 23.08.2024 und vom 13.08.2025 in Augenschein.

Zu Beginn der Fahrradexkursion fiel im Clara-Zetkin-Park auf, dass zwischen den Gehölzen ein kurzgemähter Rasen das Grüngebiet prägt. Dabei ist es im Interesse der Arten- und Strukturvielfalt von Fauna, Flora und Funga sehr wichtig Wiesen zu entwickeln, welche in ihrer Artenzusammensetzung und Struktur sich standorttypisch zusammensetzen und einer unregelmäßigen und partiellen Mahd unterliegen. Zudem verbessern Blühwiesen das Stadtbild, reduziert die Verdunstung und nehmen mehr Niederschlagswasser auf.
Zum Gebiet am Schwanenteich und zum Schwanenteich an sich schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein, dass ein sehr interessanter standortgerechter Pflanzenbestand existiert. Eingerahmt von Beständen aus Stieleiche, Hainbuche, Feld- und Spitzahorn, Winterlinde, Zitterpappel und Trauerweide mit umfassenden sukzessiven Jungaufwuchs ist der Schwanenteich von Schilfbeständen geprägt, welche zahlreichen Tierarten wie Wasservögel und Libellen Unterschlupf bietet.
In den Gehölzbestand haben sich auch Spätblühende Traubenkirsche und Schwedische Mehlbeere eingefügt.
Das Gebiet am Schwanenteich besitzt ein umfassendes naturnahes und sukzessives Entwicklungspotential, welches wertzuschätzen, zu schützen und zu fördern gilt. Dazu zählt die Beseitigung der Betonfläche im Süden des Gebietes und stattdessen die Entwicklung einer unregelmäßig und partiell gemähten Wiese vorzunehmen.
Aus dieser Situation ist einzuschätzen, dass jegliche Baumaßnahmen am und im Schwanenteich den schützenswerten Charakter nicht nur stören, sondern gar zerstören.
Ebenfalls abzulehnen sind alle Wegebefestigungsmaßnahmen zum Beispiel mit Beton, Asphalt, Schotter und Split. Nicht nur belastet das zusätzlich den Bewegungs- und Stützapparat der Menschen, sondern führt zur Schaffung neuer Barrieren für Kleinst- und Kleintiere, befördert die Gefahr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt findet hier neue Bodenversiegelung statt.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Im Rahmen der Fahrradexkursion am 23.05.2026 war neben den zerstörerischen Aktivitäten im Stadtpark auch eine fortgeschrittene Bautätigkeit am Schwanenteich und ihm umgebenen Park zu erkennen. Dabei zerstörte man während der Brut- und Setzzeit nach § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) in Verbindung mit § 18 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) gesetzlich geschützte Biotope, wozu nach § 30 Absatz 2 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Röhrichte gehören. Zudem finden diese Arbeiten während der Brut- und Setzzeit statt, welche mindestens bis 15.07.2026 gilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgnatschag#39

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~08-04-2025-achtung-brutzeit

https://www.natur-brandenburg.de/themen/meldungen/beginn-der-brut-und-setzzeit-in-wald-und-flur-wildtiere-brauchen-ruecksichtnahme-1

Dagegen hat die bauausführende Stadt Wittenberge im Zusammenwirken mit dem Land Brandenburg und dem Landkreis Prignitz klar und deutlich verstoßen.
Zudem stehen die Baumaßnahmen im und am Schwanenteich klar im Widerspruch zu den Anliegen und Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dürfen die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2027 nicht dazu führen, dass besonders wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile im Kerngebiet der Stadt Wittenberge – wie zum Beispiel der Stadtpark, das Gebiet am Schwanenteich und der Schwanenteich – Schaden nehmen. Stattdessen muss die Landesgartenschau zum dauerhaften Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt beitragen. Ferner gilt es die bestehende Biotop- und Grünverbundachse nicht nur zu sichern und zu schützen, sondern zu erweitern und zwar auch bzw. gerade in Richtung Elbe.
Ferner schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung und Einrichtung eines umfassenden Naturerkenntnispfades für alle Parkgebiete und die Aue der Elbe vor. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Straßenbegrünung auszuweiten, Dach- und Fassaden ebenso zu befördern, wie die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für Solaranlagen. Außerdem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA für sehr wichtig bestehende Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt im Clara-Zetkin-Park, Stadtpark, Gebiet am Schwanenteich, im Schwanenteich, im Wald am Friedensteich und im Friedensteich zusammenzutragen sowie Neu- und Weitererfassungen unter Einbindung des direkten Umfeldes vorzunehmen.
Überlegungen in Richtung vielseitige Nutzung der Trinkhalle als Ort der Gastronomie, der Begegnung sowie der Umweltbildung begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich und sieht hier eine abgestimmte Einbindung des Wasserturmes als sehr sinnvoll an.
Jedoch zeigt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich seine Hinweise, welche er bereits in seinen Presseerklärungen vom 15.08.2024, 15.08.2025 und 25.05.2026 gegeben hatte, sowohl seitens der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH, aber auch seitens des Landes Brandenburg und des Landkreises Prignitz unbeachtet und ohne Reaktion geblieben ist. Ein markantes Beispiel ist der Beginn der massiven Bauarbeiten im sich bisher weitgehend naturnah und sukzessiv entwickelnden Naturpark mit seinem überwiegend standortgerechtem Waldbestand und wohltuend unbefestigten Wegen. Es ist immer wieder unverständlich, warum die öffentliche Handel Steuermittel einsetzt, um sich entwickelnde Naturräume baulich anzugreifen, Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen bzw. gar zu zerstören sowie mal echte Rückzugs- und Ruheräume in einem Wald erleben zu können. Diese ignorante Herangehensweise zeugt wieder einmal vom Bestreben des Menschen die Natur nach seinen Vorstellungen prägen und gestalten zu wollen und ökologische Not- und Zweckmäßigkeiten an den Rand zu drängen bzw. ins bedeutungslose Abseits zu stellen. Inwieweit überhaupt Erfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie damit verbundene Schutzwürdigkeitseinschätzungen erfolgten, bleiben seitens der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH sowie des Landes Brandenburg und des Landkreises Prignitz unbeantwortet. Gleiches gilt für den Schwanenteich und sein Umland.
Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz und der Stadt Wittenberge vergessen, dass es bei den am 10.06.2025 vom Land Brandenburg überreichten weitere 2,45 Millionen Euro für Projekte der Landesgartenschau ebenfalls um Steuermittel handelt und sie offensichtlich massiv zur Zerstörung von weiteren geschützten Natur- und Landschaftsbestandteilen – wie den nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG geschützten Schwanenteich – einsetzen möchte. Eine Landesgartenschau derartig zu nutzen, um schützenswerte Natur- und Landschaftsbestandteile zu schleifen sind hochgradig unverantwortlich.
Angesichts der zweifelhaften Verwendung öffentlicher Mittel schon in der Waldbeeinträchtigung im Stadtpark – mit 3,49 Millionen Euro Steuergeldern im Hintergrund – und der drohenden Zerstörung des ökologischen Gefüges des Schwanenteiches mit seinem Umfeld, fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fraktionen des Landtages Brandenburg und den Landesrechnungshof Brandenburgs auf den Mittelfluss und damit verbundenen rechtswidrigen Umwelt- und Naturzerstörungen sofort zu stoppen.

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~06-06-2025-leader-foerderung-fuer-laga-wittenberge-2027#

https://www.wittenberge.de/news/1/1080535/nachrichten/zuwendungsbescheide-in-h%C3%B6he-von-245-millionen-euro-f%C3%BCr-projekte-der-landesgartenschau-%C3%BCbergeben.html

Dabei bieten die regionalen direkten und indirekten Nebengewässer Stepenitz mit einer Länge von 86,40 km und einem Einzugsgebiet von 867,00 km² und der Karthane mit einer Länge von 48,00 km und einem Einzugsgebiet von 427,00 km² ein umfassendes Potential als Lebens- und Rückzugsgebiete für Fauna, Flora und Funga sowie als Biotop- und Grünverbundräume.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Die fortgesetzte zerstörerische Arroganz und Ignoranz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz, der Stadt Wittenberge und der Landesgartenschau 2027 Wittenberge gGmbH hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 01.06.2026 in Form der nunmehrigen Presseerklärung Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin zu erstatten und die über das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg zustellen zu lassen.

https://staatsanwaltschaften.brandenburg.de/sta/de/sta-neuruppin/oertliche-zustaendigkeit

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Elbaue sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Gleiches gilt für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in der Stadt Wittenberge im Jahr 2027.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den Städten Wittenberge und Tangermünde zu intensivieren.
In dem Zusammenhang kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe Altmark-Prignitz-Elbe-Havel-Aue aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.06.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten.

Die insgesamt ca. 56,70 km lange Parthe, mit einem Einzugsgebiet von 403,00 km², gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der 257,00 km langen Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung.
Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – führte am Samstag, dem 13.06.2026, planmäßig seine nunmehr fünfzehnte Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch.

Im Exkursionsgebiet genießt die Parthe einen flächendeckenden europäischen und nationalen Schutzstatus. Dazu gehören das etwa 562,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet mit der Bezeichnung Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Partheaue“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Parthenaue – Machern“ und „Partheaue“

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11955-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Partheaue-#x6

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/partheaue

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15190-VO-Aend-LSG-Parthenaue-Machern-#p2

https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/naturschutz/naturschutzobjekte

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_partheaue_machern.pdf

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_partheaue.pdf

Ferner sind die Festlegungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben, anzuwenden.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Die Parthe stellt sich im Exkursionsgebiet als sehr begradigt dar. Hinzu kommt, dass am Tag der Fahrradexkursion deutlich erkennbar Mahden am Gewässerabschnitt zwischen Auenweg & Schöppenteichbrücke und Am Weinberge stattgefunden haben, welche Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsräume – insbesondere für Avi- und Entomofauna – zerstört haben. Zudem fungieren naturnahere Wiesen- und Hochstaudenflächen als sehr wichtige Wasserspeicher, was für die Wasserrückhaltung und Verbesserung des Klimas durch Abkühlung und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit wichtig erscheint.
Zudem sind in Taucha in der Partheaue zwischen Am Weinberge, Am Schmiedehöfchen und Dammweg/Schulweg deutlich Reste eines Mäanderbogens erkennbar. Momentan offenbar noch mehr minder als Weidefläche genutzt, gestaltet sich das Auengebiet teilweise als feucht sowie zum Beispiel von Silberweiden- und Simsensukzession geprägt. Die Entwicklung hat sich in den letzten Jahrzehnten positiv weiterentwickelt.

Google-Karte 1: Partheaue zwischen Am Weinberge, Am Schmiedehöfchen und Dammweg/Schulweg

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – leitet sich daraus klar und deutlich ab, dass im Rahmen einer Schutz- und Entwicklungskonzeption Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung dieses wertvollen und vielfältig geschützten Teils der Partheaue zu erarbeiten gilt. Dazu gehören auch die Prüfung von Varianten der Wiederherstellung des Parthemäanders.
Neben der ansatzweisen Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und ihrer Aue, erhöhen sich Wasserfassungsvermögen von Fluss und Aue.
In der Stadt Taucha fällt im Schöppenteichpark in der Partheaue mit eingebettetem Schöppenteich und Parthe auf, dass neben dem erfreulichen reichlich vorhandenen Gehölzbestand diesmal erfreulicherweise insbesondere im Bereich zwischen Auenweg und Am Weinberg flächendeckend ungemähte Wiesen festzustellen waren. Sie sind als Blühflächen, Standorte für Rückzug, Nahrung, Brut und Jungenaufzucht sehr bedeutsam. Zudem dienen ungeschnittene Wiesenflächen der Eindämmung von Verdunstung und der Annahme von Morgentau. Angesichts der Zunahme von Niederschlagsarmut und Sommerhitze eine sehr wichtige Betrachtung. Daher mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – an, dass nach gründlicher Untersuchung, maximal partielle Mahden erfolgen dürfen. Ggf. erscheint es ökologisch sinnvoll zu sein, Flächen auch für mindestens ein Jahr nicht zu mähen, um neben den obengenannten Gründen ein Aussamen der Pflanzen zu ermöglichen.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – gilt es eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln, welche eine dauerhafte Umwandlung in Wiesenflächen sowie einen fachlich fundierten Umgang mit den Gehölzen und Gewässern zum Ziel hat. Bei den Mahden empfiehlt es sich eine Parzellierung vorzunehmen und so aufgeteilt unregelmäßige Mahden ermöglicht. So könnte beispielsweise eine Fläche einmal und eine andere Fläche zweimal im Jahr eine Mahd erfahren. Das Ziel muss es sein, dass sich eine arten- und strukturreiche Wiese entsteht, welche u.a. mit zahlreichen blühenden Pflanzen bewachsen ist und somit zahlreichen Insekten als Nahrung dient. Ferner gilt es eine standortgerechte Entwicklung von Gehölzbeständen zuzulassen. Als Gehölze seien da die Schwarzerle, die Gemeine Esche, die Silberweide, der Feldahorn und die Stieleiche genannt. Pflanzungen von standortfremden Gehölzen wie Silberlinde, Roteiche und Spitzahorn entlang der Parthe – wie direkt im Bereich des Auenweges festgestellt – gilt es unbedingt auszuschließen. Darüber hinaus sind die Entwicklung von Wiesen- und Hochstaudenbereichen sowie von Gehölzsukzessionen als Beitrag zur Umweltbildung zu sehen, da Beobachtungen und Kartierungen von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten möglich sind. Abgesehen davon, dass sich der stadtgestalterische Wert des Parks erhöht. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – hält beispielsweise eine Einbindung der Schulen Tauchas in den Phasen der Erstellung und Umsetzung einer wissenschaftlich fundierten Schutz und Entwicklungskonzeption für sehr sinnvoll und daher dringend geboten.
Am Tag der Fahrradexkursion mussten jedoch die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion feststellen, dass in den Uferbereichen des Schöppenteiches wieder massive Mahdarbeiten stattgefunden haben. Schilf- und Röhrichtbereiche sind kaum noch erkennbar. Eine Tatsache, welcher den Arten- und Strukturreichtum reduziert sowie mit dem Verschwinden der den Bestand von Wiesen- und Röhrichtbereichen massiv schädigt und der Form zu unterlassen ist, da so wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt verloren gehen.
Dabei genießen „Röhrichte“ gemäß § 30 Gesetzlich geschützte Biotope Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG einen besonderen Schutz.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Ebenfalls mit Sorge war festzustellen, dass u.a. am Südwestufer die Folgen der massiven zerstörerischen Holzungseinsatz an den Ufergehölzen noch deutlich zu erkennen ist. Dabei fielen insbesondere Schwarzerle und Silberweide dem Einsatz zum Opfer. Anstatt mehr Gehölzschutz walten zu lassen sowie Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt, Beschattungen von Boden und Gewässer und optische Aufwertungen zuzulassen, finden immer wieder derartige massive Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft statt. Diese gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – zu unterlassen, um ökologisch sowie im Interesse der Aufwertung des Stadtbildes eine nachhaltige Gehölzentwicklung zu ermöglichen.
Dabei weist die jahrzehntelange Geschichte und Entwicklung des Großen Schöppenteiches einige Erkenntnisprozesse, welche keinesfalls an Gültigkeit verloren haben.

https://schlossverein-taucha.de/files/web-Nachtwaechter-16-17.pdf

Große Teile des Fließgewässers entwickeln sich trotz der massiven naturnaher oder bergen das entsprechende Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Taucha-Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. So empfiehlt es sich beispielsweise in Taucha im Bereich südöstlich Am Weinberg und südwestlich Am Schmiedehöfchen sowie in Leipzig-Thekla im Bereich südöstlich Am Keulenberg und südwestlich der Bundesautobahn 14 die Wiederbelebung alter Parthemäander wissenschaftlich zu prüfen und darauf aufbauend umzusetzen. Neben der Wiederherstellung einer strukturellen Vielfalt und Rückkehr zu einem längeren Flusssystem, besteht so die Möglichkeit besser Sohl- und Uferbefestigungen zu beräumen. Ferner verbessern sich räumlich gesehen auch der Raum für Lebens- und Rückzugsbereiche für Tiere und Pflanzenarten. Abgesehen davon entspricht eine derartige Vorgehensweise den Forderungen der der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

In Taucha-Graßdorf im Bereich der Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – erneut und mit Nachdruck die Wiederherstellung eines stark verlandeten Teichs an, um hier Lebensräume u.a. für Amphibien und Insekten wiederherzustellen. Am Tag der Fahrradexkursion am Samstag, den 13.06.2026 war offenbar in Folge der jüngsten Niederschläge, erfreulicherweise eine Vernässung zu erkennen. Jedoch führte ein zu tief gesetzter Ablauf dazu, dass das Wasser schnell wieder abfloss. Statt den Wasserrückhalt in einem einstigen Teich zu ermöglichen und so wieder einen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen zu ermöglichen, erfolgt eine Ableitung von wertvollem Wasser über die Kanalisation. Eine ökologisch und hydrologisch unmögliche Situation, welche einer umfassenden und sofortigen Änderung bedarf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – sieht daher die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Teich für dringend geboten.

Google-Karte 2: Taucha-Graßdorf im Bereich Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – konnte im Weinbergholz zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz feststellen, dass sich das vielfältige Waldgebiet sehr langsam von den verstärkten und massiven forstwirtschaftlichen Eingriffen erholt. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – das Weinbergholz zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz von forstwirtschaftlichen Eingriffen zu verschonen.
Das Gehölz mit seinem hohen Arten- und Strukturreichtum an Fauna, Flora und Pilzwelt, mit seinen Hang- und Auenwaldstrukturen stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dar und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil eines Biotop- und Grünverbundes u.a. entlang der Parthe, seines Nebengewässers Lösegraben sowie bis hin zum Staditzteich, Staditzgraben und dem dortigen Gehölzgebiet.
Im Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußig weist der Verlauf der Parthe und ihre umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf, welche als beispielhaft anzusehen ist und daher eines besonderen Schutzes bedarf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen dringend geboten. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen. Der Hasengraben war bisher auf Grund der langanhaltenden Hitze und Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2023 komplett ausgetrocknet. Im Jahr 2025 war vereinzelt wieder fließendes, aber stark verockertes Wasser in dem Nebengewässer der Parthe festzustellen. Am Tag der Fahrradexkursion am 13.06.2026 war der Hasengraben wieder trockengefallen.
Zudem gilt es die Mahden unregelmäßig und partiell zu gestalten. Dies ist wichtig, um die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erweitern, besser als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen zu dienen sowie bessere Wasserrückhaltung zu betreiben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion war zudem unerfreulicherweise zu erkennen, dass die diesjährigen auch Zerstörungen an dem Gehölzsaumen des ausgetrockneten Hasengraben darstellte. Im konkreten Fall fiel Weißdorn den Mähwerken zum Opfer. Das darf sich nicht wiederholen, damit sich dieser Gehölzsaumen beidseitig des Hasengrabens nicht nur erhalten, sondern abrundend ausweiten können. Auch das dient der Arten- und Strukturvielfalt, der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen sowie der Wasserrückhaltung im Gelände.
Die Mahdsituation stellt sich auch im Gebiet der Stadt Leipzig-Nordost, Plaußig-Portitz in der Partheaue zwischen Hasengraben und Rüdgengraben dar.
Darüber hinaus verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut darauf, dass sich die Parthe im Exkursionsgebiet als sehr begradigt darstellt. Daher regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption an, welche die Partheaue im Raum zwischen Taucha-Seegeritz und Hasengraben, in den Städten Taucha und Leipzig im Raum zwischen Hasengraben und Rüdgengraben sowie in Leipzig-Nordost, Thekla zwischen Am Keulenberg und A.-Straße im Blick hat. Dabei gilt es ebenfalls Möglichkeiten und Varianten zur Wiederherstellung von Mäandern der Parthe zu prüfen. Für die Parthe und ihrer Aue ist mit der Verbesserung der Struktur und Artenvielfalt zu rechnen sowie davon auszugehen, dass eine bessere Aufnahme von Hochwasser erfolgt.

Google-Karte 3: Partheaue im Raum zwischen Taucha-Seegeritz und Hasengraben
Google-Karte 4: Partheaue in den Städten Taucha und Leipzig im Raum zwischen Hasengraben und Rüdgengraben
Google-Karte 5: Partheaue in Leipzig-Nordost, Thekla zwischen Am Keulenberg und A.-Straße

Mit Schreiben vom 07.10.2018 an den Bürgermeister der Stadt Taucha Tobias Meier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, zwei neue Schwarzpappeln (Populus nigra) am Standort der einstigen Seegeritzer Pappel am Rand der Aue der Parthe zu pflanzen. Ferner ergänzte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass es dabei aber die abgestorbene Pappel als Lebens- und Nahrungsstandort für zahlreiche Tierarten unbedingt zu erhalten gilt. Die Reaktion von den Verantwortlichen in der Stadt Taucha fiel bzw. fällt erfreulicherweise positiv aus. Nunmehr erfolgte mutmaßlich am 11.12.2019 die Neupflanzung der zwei Schwarzpappeln. Eigentlich hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgeschlagen, eine öffentliche Pflanzaktion durchzuführen, um ein gemeinsames Signal mit der Stadt Taucha und Interessenten für Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes setzen zu können. Trotz der Tatsache, dass die Pflanzaktion nicht in einem derartigen Rahmen stattfand, begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – natürlich die Pflanzung der beiden Schwarzpappeln, welche ein deutliches Signal für die ebengenannten Anliegen setzt. Ferner bedankt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei den Verantwortlichen der Stadt Taucha für die Durchführung der Pflanzung. Die Exkursionsgruppe nutzte den Ort auch zu einer umfassenden Rast. Leider mussten dabei die Exkursionsteilnehmenden feststellen, dass das Trockenholz der früheren Seegeritzer Pappel und somit sehr bedeutsamer Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten komplett verschwunden war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nahm bzw. nimmt daher dies mit sehr großer Sorge zur Kenntnis und mahnt den Schutz und Erhalt von Trockengehölzbeständen an. Nach heutigen Erkenntnissen ist leider die alte Seegeritzer Pappel am 29.12.2023 einem Brand zum Opfer gefallen.

https://www.taucha-kompakt.de/unbekannte-zuenden-seegeritzer-pappel-mit-pyrotechnik-an

Die Teilnehmenden der Fahrradexkursion konnten diesmal feststellen, dass die Wiese zwischen dem Hasengraben an der Grenze zur Stadt Leipzig, In der Parthenaue, der Hauptstraße und der Parthe zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion ungemäht war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt in dem Zusammenhang den dringenden Wunsch, partielle Mahden orientiert nach Standorten von Bodenbruten und Verstecken für Jungtiere wie Rehen und Feldhasen durchzuführen. Ferner dienen partielle Mahden dem Erhalt und Schutz von Blühwiesen als Nahrungsraum von Insekten und Spinnen sowie um das Ausreifen von Saatgut zu ermöglichen, um die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen zu erhöhen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt es generell immer mehr Wiesenflächen naturnaher entwickeln zu lassen und dazu den Weg einer extensiven Nutzung zu gehen. Wie bereits zum Park in Taucha geschildert, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. So sollte das auch in der Partheaue in Leipzig-Plaußig zwischen Hasengraben und Rüdgengraben geschehen. Ziel muss es sein, dass eine naturnahe, standortgerechte Wiesenfläche entsteht. Nur so lassen sich stabile Wiesenbestände entwickeln mit den dazugehörigen Arten und Strukturen. Insofern sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Projekt zum Mahdgutübertrag aus der Umgebung des Abtnaundorfer Parks und der Grünlandansaat mit einer gewissen Skepsis.
In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen.
Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei.
Im Bereich der Partheaue zwischen Parthe, entlang An der Pferdnerkabeln bis hin zur Tauchaer Straße mussten die Exkursionsteilnehmenden mit Entsetzen feststellen, dass die ATRIUM Bauprojekte GmbH mit dem Vorhaben „Naturnahes Bauen im Leipziger Nordosten“ begonnen und dem Vorhaben auch noch den bezeichnenden Namen „Am Parthegrün“ verliehen hat. Der Wohnort ist offensichtlich für vermögende Menschen gedacht und dienst keinesfalls der Lösung von möglicherweise bestehenden Wohnraumengpässen.

Google-Karte 6: Leipzig-Nordost-Thekla- Partheaue zwischen Parthe, entlang An der Pferdnerkabeln bis hin zur Tauchaer Straße

Die beiden bereits ausgehobenen Baugruben waren selbst bei der begonnenen intensiven Hitze- und Niederschlagsarmutzeit fast zur Hälfte mit Wasser gefüllt. Es ist unverantwortlich so etwas zu planen, zu genehmigen und dann noch umsetzen zu wollen. In Auen und Überschwemmungsgebieten zu bauen ist gemäß § 78 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) verboten.

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Zudem widerspricht eine derartige Bebauung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere, die sich aus den Artikeln 1, 2, 4 und 5 ergeben.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Erfreulicherweise haben sich die Sukzessionen im Abtnaundorfer Park entlang der Parthe und im Umfeld des Parkteichs Abtnaundorf gefestigt und teilweise ausgeweitet. Im Zusammenhang mit dem Parkteichgraben Abtnaundorf und den umfassenden Wiesenflächen besteht hier ein ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteil mit sehr hohem Naherholungswert.
Hinsichtlich der Parthe im unmittelbaren zentralen Stadtgebiet von Leipzig könnte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem vorstellen, eine wissenschaftlich fundierte Prüfung vorzunehmen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Volbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Eine Reduzierung mit abschließender Beräumung die Gartenanlagen kann beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten erfolgen. Im Anschluss ist dann eine vollständige Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe vorzunehmen.
Hier bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass im Rahmen eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientierter Konzeption zum Umgang mit Hochwasser für die Weiße Elster, Möglichkeiten des Rückbaus von Deichen und die Wiederanbindung von Altauen möglich ist. Eng damit verbunden ist ebenfalls länderübergreifend ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für die Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster zu erstellen.
Eine derartige Verbesserung der hydrologischen Situation haben im Blickwinkel des Anstiegs von Grundwasser sowie der klimabedingten Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen zu erfolgen. Eine Wiederanbindung der Altauen sowie von wasserbaulich abgetrennten Altverläufen an das direkte Wasserregime von Weißer Elster, Luppe und Nahle tragen ferner zur Erweiterung der Hochwasserräume und der eng damit verbundenen Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt bei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der verbesserte Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland der Fluss- und Auenlandschaft, wozu ganz besonders die Wohngebiete der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören.
Mit dem nunmehrig erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks beabsichtigen offenbar der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig nicht vom verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umgangs mit Hochwasser abzuweichen. Dieser vorrangig durch Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks geprägte Weg, scheint weiterhin die Handlungsrichtlinien des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig zu dominieren.
Ferner gilt es nun sofort und unwiderruflich die Massenabholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz zu beenden und stattdessen eine natürliche Sukzession zuzulassen und zu befördern. Einhergehend mit der Wiederanbindung der Altauen an das Überflutungssystem von Weißer Elster, Nahle und Luppe besteht so die ernstzunehmende Möglichkeit der Weiterentwicklung von standortgerechten Auenwäldern. Insbesondere die heißen und trockenen Sommer der Jahre 2018 bis 2023 haben flächendeckend zu starken Stresssituationen in der Tier- und Pflanzenwelt geführt, könnte aber ein massives Zurückdrängen des Spitzahorns zur Folge haben. Somit verdeutlicht sich wieder, dass die Natur als mächtigster Landschaftsgestalter fungiert und daher forstwirtschaftliche Eingriffe vollkommen unnötig sind, sondern eher Schaden anrichten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt ferner an, dieses Jahr zu nutzen, um gezielt die zahlreich vorhandenen Eicheln der Stieleichen von Wegen abzusammeln und in bzw. an Auenwaldbereichen und freigeholzten Lichtungen auszubringen, um eine entsprechende Sukzession zu befördern. Derartige Sammel- und Verteilungsaktionen lassen sich u.a. bestens mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und verbinden dabei sinn- und wertvoll praktische Arbeit mit theoretischen Umweltbildungsaktivitäten.
Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Runden Tisch zum Start der Erstellung einer länderübergreifenden Hochwasser-, Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Weiße Elster und Luppe sowie ihrer Auen für dringend geboten, um noch im 37. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen.
Neben den Freistaaten Sachsen und Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt gilt es auch die Tschechische Republik mit einzubinden.
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten.
Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.06.2026

Fotos & Videos: Andreas Liste

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