Mittwoch, dem 20.05., um 18.00 Uhr „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ Gemeinsamen Abendexkursion der Initiative „Pro Baum und dfem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. Treff: Elsa-Brändström-Straße 206. 06110 Halle (Saale)
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.
Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert. Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – sowie die Hochschule Anhalt fungieren. Dies scheint die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. ebenso zu sehen, wenn man der Ausführungen in ihrer Grünflächenordnung folgt. So ist unter § 1 zum Beispiel folgendes vermerkt, Zitat: „Sie hat zum Inhalt den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt, sowie die Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere unter den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft.“, Zitat Ende.
Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich diese Herangehensweise. Zudem wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. als „schönes grünes Wohngebiet“ sowie mit folgendem Fundus, Zitat: „Zu vielen unserer Wohnungen können Sie einen kleinen Garten hinterm Haus mit anmieten (ca. 1 – 2 € mtl. Pacht). Die Gärten liegen geschützt und können von Fremden nicht betreten werden, so dass diese Option für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.“, Zitat Ende
Unter der Überschrift „Unsere Philosophie“ wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. u.a. für „eine ruhige und grüne Wohnlage“.
Nur wie passt dazu, dass die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) errichten möchte und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos weichen sollen? Dabei droht ein vollständiger Verlust sehr wichtiger Erholungs- und Freizeiträume für Mieterinnen und Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder, sehr bedeutsamer Kalt- und Frischluftentstehungsräume sowie nicht zuletzt von Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Mit Stand vom 29.03.2026 betrifft das u.a. über 50,00 Gehölze, etwa 20,00 Vogel- und etwa 7,00 Insektenarten. Zu erwähnen sind zudem das Vorkommen des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) – Tier des Jahres 2024 – sowie des geschützten Nashornkäfers (Oryctes nasicornis)
An der Stelle möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ darauf hinweisen, dass laut „Bußgeldkatalog Käfer – Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen“ im Land Sachsen-Anhalt die Verletzung oder Tötung dieser Tiere die Zahlung eines Bußgeldes bis zu € 50.000,00 Bußgeld zur Folge haben kann.
Nicht zu vergessen ist, dass diese arten- und strukturreichen Gärten zur Aufwertung des Stadtbildes in Halle (Saale) und natürlich des Erscheinungsbildes im Wohngebiet beitragen sowie einen sehr bedeutsamen Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundsystemes bildet.
In dem Zusammenhang merkt die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet.
Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ u.a. den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet zu thematisieren.
Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 18.05.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Ferner rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ am Mittwoch, dem 20.05.2026, zu einer gemeinsamen Abendexkursion unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf. Treff: 18.00 Uhr Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)
In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Initiative „Pro Baum“ c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Montag, den 18.05., um 19.00 Uhr Versammlung der Initiative “Pro Baum” Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11
Am Montag, dem 18.05.2026, findet mit dem 143., das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz. Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren. Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen. Ebenfalls als Thema ist die Vorbereitung folgender gemeinsamer Veranstaltung mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgesehen:
Mittwoch, den 20.05.2026, um 18.00 Uhr Abendexkursion unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ Treffpunkt: Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)
Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.
Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.
I. Versammlungen
jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem 18.05. – 29.06. 27.07. – 31.08. – 28.09. 26.10. – 30.11. – 14.12.
II. Exkursion
Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale) vom 29.05. bis zum 31.05.2026 43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983 Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“ durch Halles zentraler Saaleaue Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale) Dauer: ca. 3,5 Stunden
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 18.05.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Initiative „Pro Baum“ c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46 E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste, Gartenbauingenieur vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates
Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Gleiches gilt für angrenzende Landschafts- und Naturräume. Immer wieder führen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Begehungen in der Saaleaue zwischen Giebichensteinbrücke und Klausberge, zum flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ und zum Naturschutzgebiet „Forstwerder in Halle (Saale)“ durch. Beide Natur- und Landschaftsbestandteile in und an der Saaleaue sind Bestandteil des 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale), welches zum 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“ gehört.
Bereits in dem Blickfeld betrachtet ist der nunmehrige bauliche Zustand des Saaleuferweges zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen. Hier kamen Unmengen von Asphalt und Beton zum Einsatz. Somit haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) wieder einmal mit Steuermitteln, nicht Versiegelung beseitigt, sondern zu einer Erweiterung beigetragen. Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass diese Steuergelder aus dem Fluthilfefond stammen, welcher sich zu je 50 % aus Bundesmitteln und zu 50 % aus Mitteln aller Bundesländer zusammensetzt. Es ist unverständlich, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch immer nicht verstanden haben, dass Flächenversiegelungen die natürlichen Versickerungsfunktionen des Bodens in dem betroffenen Bereich beeinträchtigen bzw. beenden und somit eine Grundlage zur Hochwasserneubildung bilden. Ferner heizen sich Asphaltflächen massiv bei starker Sonneneinstrahlung auf, tragen so auch zur Erwärmung bei und bilden unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere. Abgesehen davon, dass auf Grund stärkerer Stauchungen der Gelenke im Fuß und in den Beinen sportliche Lauftätigkeiten auf derartig befestigten Wegen bedenklicher erscheinen und das Landschafts- und Stadtbild in der Saaleaue Schaden genommen hat. Hier gilt es daher Abhilfe zu schaffen. Außerdem erfordert ein ernsthaftes demokratisches Miteinander endlich die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen von Anfang in derartige Planungen einzubeziehen und ernsthaft deren Anregungen, Hinweise und Bedenken aufzunehmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Zudem sei daran erinnert, dass am 05.06.2013 das letzte große Hochwasser seinen Scheitelpunkt erreichte. Die Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 erreichten zwar nicht die gleichen Ausmaße, zeigten aber ebenfalls auf, dass in einer Auenlandschaft immer wieder damit zu rechnen ist. Fließgewässer, Aue und Hochwasser gehören zusammen und bilden eine Einheit. Richtige Schlussfolgerungen und Lehren, wie zum Beispiel Stopp bzw. Verringerung von Bodenversiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen sowie sukzessive Wiederausweitung von Auenwäldern, hat man noch immer nicht gezogen. Obengenanntes Beispiel bestätigt das. Das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Klausberge“, welches eine Größe von ca. 4,9 ha aufweist, sich zwischen 15,00 bis 20,00 m über dem Niveau der Saale befindet, ist vom Oberen Halleschen Porphyr geprägt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass die Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie die sukzessiv entstandenen Wald- und Gehölzstrukturen zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören und eines nachhaltigen Schutzes bedürfen. Dazu gehört ein Ende der wilden Partys mit Feuer im Hochplateau der Klausberge sowie das Ende aller baulichen Aktivitäten an Saaleuferweg. Ferner führten bzw. führen die momentanen Baumaßnahmen an den Klausbergen sowie an dem Verbindungsweg zwischen Klausbergen und Pfarrstraße zu massiven Eingriffen an Natur, Umwelt und Landschaften. So haben diese Bauarbeiten und der Lagerplatz unweit der Pfarrstraße mit ihren Anlegebereichen zu umfassenden Störungen bzw. Zerstörungen an der Ufervegetation mit ihren Standorten für Wasserinsekten und -pflanzen geführt. Nunmehrige Überlegungen eines Helko Trentzsch einen schwebenden Weg am Saaleufer entlang der Klausberge zu errichten bedrohen noch umfassender den Landschafts- und Naturraum an der Nahtstelle zwischen Saaleaue und Klausberge. Derartige Baupläne führen zu Zerstörung der Ufervegetation sowie von sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga. Besonders der Ufergehölzgürtel ist bei derartigen katastrophalen Plänen massiv gefährdet. Zudem sind das Landschafts- und Stadtbild im Saaletal und an den Klausbergen gefährdet. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – derartige Pläne sofort und widerruflich zurückzuweisen. Das ca. 11,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“ gehört zu den arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturbestandteilen im Stadtgebiet von Halle (Saale) und ist Bestandteil des ca. 23,00 ha großen FFH-GEBIETES “NORDSPITZE DER PEIẞNITZ UND FORSTWERDER IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-307, LANDESCODE: FFH0120) sowie des 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saale“.
Erfreulicherweise sind verstärkte sukzessive Entwicklungsprozesse zu erkennen. Diese erfordern aber ein Ausbleiben von Störungen aller Art, wozu das Verlassen der Wege, das Angeln und freiherumlaufende Hunde gehören. Ein Zustand, welcher insbesondere durch verstärkte Kontrollen und massive Absperrungen, Besserung erfahren kann. In dem Zusammenhang vereist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die im Rahmen von zahlreichen Arbeitseinsätzen errichteten Absperrungen im Mittelteil, welche einer ständigen Ausbesserung und Ausweitung befinden. Diese Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden tragen dazu bei die Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten, zu stabilisieren und zu verbessern bzw. auszuweiten, indem man Bestandteile des Nordteiles des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung überlässt. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine Überlegung aus dem Jahre 1996 gemeinsam mit dem Naturschutzgebiet Brandberge, dem Mündungsgebieten von Hechtgraben und Götsche, dem Saalwerder mit flächenhaften Naturdenkmal Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz sowie dem Fuchsberg ein großes zusammenhängendes Naturschutzgebiet in Anknüpfung an das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zu bilden. Diesen wertvollen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftssraum gilt es so als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu stärken sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu stärken. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich ebenfalls in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“, welche zusammen das 23,00 ha große Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle (FFH0120)“ bilden sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund stehen.
Erfreulicherweise bezieht sich die verstärkte Gehölzsukzession ebenfalls entlang der Saaleufer des Saaleabschnittes zwischen Riveufer und Forstwerder. Somit entstehen mehr Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Ferner erfährt das Stadt- und Landschaftsbild eine umfassende Aufwertung. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten einer Ausweitung zu schaffen. Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut an, die Mahden der bisherigen Rasenflächen auf unregelmäßige Abstände und partiell zu reduzieren, um so die Entstehung von arten- und strukturreichen Wiesen zu ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel die bisherigen Rasenflächen in der Saaleaue zwischen Pfarrstraße und Klausberge sowie zwischen Klausberge und Giebichensteinbrücke. Neben der Bedeutung für zahlreiche Tierarten als Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsraum sind hier u.a. die positive Wirkung auf das Stadtbild und der Verdunstungsschutz zu sehen. Als Beispiel können vom Grundsatz her die Wiesen am Saugraben und am Amselgrund sowie die „Märchenwiese“ in der Saaleaue nördlich des Amtsgartens dienen.
Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einem Arbeitseinsatz im Naturschutzgebiet „Forstwerder“ am Samstag, dem 05.12.2026, aufrufen. Treff ist 10.00 Uhr an der Bogenbrücke zum Forstwerder an der Pfarrstraße, in Halle-Trotha
Im Rahmen des Arbeitseinsatzes ist geplant die Absperrungen im Mittel- und Nordteil des Forstwerders auszubessern und zu ertüchtigen. Hinweis: Die Arbeitseinsätze finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Wer zudem Interesse hat sich ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ zum Forstwerder und Klausbergen mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer der Elbe bilden Moldau und Eger Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² bilden dabei einen sehr bedeutsamen Fokus.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert in dem Zusammenhang nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser. Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124,00 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen. Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen. Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen. Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht. Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna, Flora und Funga in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. Im Freistaat Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Im Rahmen einer am Bürgerhaus Eilenburg beginnenden und endenden ca. 4,20 km langen und etwa 1,50 Stunden andauernden Rundexkursion am Donnerstag, den 07.05.2026 im Rahmen der Vorbereitung der geplanten Vierten Muldekonferenz am Samstag, den 25.09.2027 in der Großen Kreisstadt Eilenburg in die Mulde-Lossa-Aue, war immer wieder festzustellen, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann.
Google-Karte 1: Route der Rundexkursion in die Mulde-Lossa-Aue am 07.05.2026
Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
Die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf drücken im Exkursionsgebiet zudem das ca. 10.210,00 ha große Vogelschutzgebiet „Vereinigte Mulde“, das 5.905,00 ha große FFH-Gebiet „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ (EU-Melde-Nr. 4340-302, Landes-Nr. 065E) sowie das über die 21,00 km lange Lossa verbundene etwa 491,00 ha große FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Lossa und Nebengewässer“, EU-Melde-Nummer 4542-302 aus.
Bereits die Blicke vom Deich Friedrich-Ebert-Straße zeigten optisch die Bedeutsamkeit der Muldeaue als bedeutsamer Fluss mit seiner Aue, Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Raum der Entstehung und des Transportes von Kalt- und Frischluft sowie als sehr bedeutsamer Raum für Biotop- und Grünverbund. Jedoch am Standort haben die Brücken für die Eisenbahn und die Bundesstraße 87 zu massiven Zerschneidungen geführt. Beim Überqueren der Brücke der Bundesstraße 87 verschärfte sich dieser Eindruck. Angelangt in der Mulde-Lossa-Aue eröffnet sich ein arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsraum, welcher von Wiesen, Hochstaudenflächen, Gehölzstandorten und damit verbundenen Sukzessionen geprägt sind. Insbesondere die vorangeschrittene Sukzession der Stieleiche ist besonders schützenswert und ist vor jeglicher Zerstörung – wie zum Beispiel Mahd, Abholzungen und Feuer – zu bewahren. Im südöstlichen Anschluss sowie im Mündungsgebiert der Lossa und ihr gegenüber auf der anderen Muldeseite existieren jedoch große Bestände des Japanischen Staudenknöterich.
Google-Karte 2: Standorte Sukzession Stieleiche und Japanischer Staudenknöterich in der Mulde-Lossa-Aue, Stand: 07.05.2026
Den Japanischen Staudenknöterich gilt es einzudämmen bzw. komplett an den Standorten zu beseitigen, um eine weitere Ausbreitung zu beenden. Jahrzehntelange Erfahrungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besagen, dass zuerst ständige Mahd erforderlich ist, um Assimilation, Wachstum und Nährstoffansammlung in den massiven Wurzelbereichen einzuschränken bzw. gar zu unterbinden. Im Winter besteht sogar die Möglichkeit des Eindringens von Frost, welcher den Beständen von Staudenknöterich massiv bis zerstörerisch zusetzt. Fortgesetzte, langjährige Beseitigung junger Austriebe mit ihren Rhizomen führt letztendlich zum Auslöschen des betroffenen Bestandes. Das Mündungsgebiet der 21,00 km langen Lossa in die Vereinte Mulde, welche über ein Einzugsgebiet im Umfang von 153,00 km² verfügt ist sehr vielfältig geprägt.
Von naturnahem Verlauf bis Betonschwelle ist die Bandbreite der Lossa im Mündungsgebiet der Lossa in die Vereinte Mulde zu beschreiben. Am Tag der Exkursion war zu sich beobachten, wie ein größere Fisch versuchte eine Betonschwelle zu überwinden. Diese Feststellung verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit der dringenden Forderung diese Betonschwelle zugunsten einer Förderung der Mäandrierung zu beseitigen. Dies entspricht zudem den Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere den Artikeln 1, 2, 4 und 5.
Im Bereich der Kastanienallee im Bereich der Festwiesen befindet sich eine größere betonierte Fläche im Bereich der Muldeaue. Solche Betonflächen sind naturfern, unterbinden die natürlichen Bodenfunktionen sowie behindern die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften. In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Google-Karte 3: Standort Betonfläche in Muldeaue an Kastanienallee im Bereich Festwiese in der Mulde-Lossa-Aue, Stand: 07.05.2026
Ebenfalls sind die im Bereich der Festwiese vorgenommenen Abholzungen im Weichholzauenbestand als besorgniserregend anzusehen, weil sie die betreffenden Gehölze massiv beschädigt bis zerstört sowie die Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga einschränkt bis verhindert.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Auen von Mulde und Lossa mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum, Entstehungsgebiet und Ausbreitungsraum von Kalt- und Frischluft sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten. Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen. Des Weiteren hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte. Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge. Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht. Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren. In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt. Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen. Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:
Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.
Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz-, Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt. Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes. In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen. Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden. Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden. Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen. In dem Blickwinkel betrachtet fand folgende Exkursion statt:
Mittwoch, den 06.05.2026, um 17.00 Uhr Gemeinsame Frühjahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal mit folgender Route: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost Dauer: ca. 3 Stunden
Zu dieser Exkursion fanden sich erfreulicherweise Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein.
Noch in Teutschenthal-Eisdorf verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Fehlen bzw. Verlust wertvoller Gehölzgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten. Eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Bereich der Gemeinde Teutschenthal auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen, für Fasan und Rebhuhn sowie von Insekten und Spinnen etc. Im Bereich des Würdebaches gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Erläuterungen zu dem Fließgewässer:
Der Würdebach hat sein Quellgebiet bei Dornstedt und fließt durch die Gemeinde Teutschenthal, Ortsteile Steuden und Teutschenthal sowie die Gemeinde Salzatal, Ortsteil Bennstedt bis zur Mündung in die Salza in Ortsteil Köllme eine Gesamtlänge von etwa 16,00 km. Als Gewässer 2. Ordnung liegt das Fließgewässer in der Verantwortung des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“. Oberhalb von Teutschenthal ist der Würdebach in den Sommermonaten meist ausgetrocknet und verkrautet. Zum Ortseingang Teutschenthal hin ab Einmündung des Etzdorfer Grabens erhöht sich der Wasserbestand des Würdebaches. Mit Durchfluss durch Teutschenthal verschlechtert sich die Gewässergüte zunehmend, was auf Abwassereinleitungen zurückzuführen und geruchlich deutlich wahrnehmbar ist sowie zu den mächtigen Faulschlammablagerungen in der Gewässersohle geführt hat. Ferner belastet das Gewässer Müllablagerungen im Sohlbereich, welches in Teutschenthal besonders in Erscheinung tritt. Dies schlägt sich auch in den biologischen Gewässergüteklassen nieder. So liegt oberhalb Teutschenthal noch eine Güteklasse von II-III (kritisch belastet) vor, so verlässt der Würdebach Teutschenthal mit einer Gewässergüteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt). Im Bereich Teutschenthal-Köchstedt existiert eine hohe Salzbelastung. Zudem behindern Ufer- und teilweise Sohlenverbauungen in der Ortslage Teutschenthal eine völlige Entfaltung des Würdebaches. Andrerseits stellen sich z.B. der Mündungsbereich des Etzdorfer Baches, Bereiche innerhalb des Schlossparkes in Teutschenthal und der Abschnitt unterhalb Teutschenthal bis zur Mündung in die Salza in Zappendorf, Ortsteil Köllme wesentlich strukturreicher dar. Der Gewässerverlauf ist weitgehend gehölzfrei. Während der Würdebach erfreulicherweise in großen Abschnitten im Exkursionsgebiet bis 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen aufweist, müssen erst im Jahr 2024 Gewässerunterhaltungsmaßnahmen stattgefunden haben, welche den begradigten Zustand des Fließgewässers nicht verändern, sondern bekräftigen. Dabei sind unbedingt Mäandrierungen zu initiieren, um das Fließgewässer strukturell zu beleben. Somit kann sich ein arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für eine reichhaltige Fauna, Flora und Funga entwickeln. Zudem verstärkt das die Funktion als Biotop- und Grünverbundraum. Bereits am 08.04.2002 beschloss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Salza, die Laweke und den Würdebach“, welcher leider noch immer nicht seine Wirkung entfaltet hat.
Eine naturnahere Entwicklung des Würdebaches und seiner Nebengewässer entspricht zudem der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und zwar insbesondere entsprechend der Artikel 1, 2, 4 und 5
Der Bereich Teutschenthal-Köchstedt zwischen Würdebach ihren Nebengewässern, Schloß und Baustoffwerk ist von vielfältigen Wald-, Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Feuchtgebieten geprägt, welche es der vorrangigen naturnahen und sukzessiven Entwicklung zu überlassen gilt. Die Wiesen- und Staudenflächen bedürfen einer unregelmäßigen und partiellen Mahd bzw. einer schonenden Schafbeweidung. Somit sind der Schutz und Erhalt einer arten- und strukturreichen Landschaft, Natur und Umwelt geprägt. Diese Natur- und Landschaftsräume dienen als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume sowie Erholungsraum für Menschen. Um die Entwicklung des Gesamtraumes einordnen zu können ist insbesondere eine Betrachtung der geologischen Entwicklung sehr sinnvoll.
In den gesamten Landschafts- und Naturraum gehört der ca. 0,80 ha große Schlosspark von Köchstedt einzubetten. Ebenso die Wiese mit zweireihiger Allee der Rosskastanie zwischen Neue Parkstraße und Schloß mit südlicher Anbindung an den Schlosspark von Köchstedt. Diese Wiese gilt es unregelmäßig und partiell zu mähen bzw. entsprechend schonend zu beweiden, um eine arten- und strukturreiche Wiese als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna. Flora und Funga entwickeln zu lassen. Zusammen mit den anderen vielfältigen und schützenswerten Landschafts- und Naturbestandteilen dient diese Wiese der Wasserrückhaltung sowie der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Verbreitung. Die angrenzende Kiessandabbaustätte der GfB Baustoffe GmbH ist perspektivisch in diesen schützenswerten Landschafts- und Naturraum einzubetten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlägt daher alternativ vor, dass die von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte nach Abschluss der Abbaumaßnahmen eine sukzessive Neuentwicklung erfährt.
Im Rahmen der „Antragsunterlagen zur Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte, 2. Überarbeitung im Oktober 2012 gab die Kies und Sand Köchstedt GmbH unter Punkt „1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber und zum Vorhaben“ folgende Ausgangsdaten zum Kiesabbau und Pläne an, Zitat: „Die Kies und Sand Köchstedt GmbH betreibt seit 1996 in ordentlicher Form den Abbau von Kiessanden und ihrer Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen für den Straßenbau am Standort Teutschenthal-Eisdorf. Hauptgesellschafter sind die Gebrüder Gropengießer Beteiligungs- und Betriebs GmbH mit Sitz in Wulften (Harz) und die GfB Gesellschaft für Baustoffe und Recycling mbH mit Sitz in Halle/S. Der Antragsteller ist unter der Nummer HRB 6281 im Handelsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen. Die Kies und Sand Köchstedt GmbH hat die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen WGT Liegenschaft bei Köchstedt, ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Annahme von Baureststoffen und deren Verarbeitung zu Recyclingprodukten für den Straßenbau auf einem eigenen Recyclingplatz zu erweitern. Die Antragsfläche liegt westlich von Köchstedt an der Ortsverbindungsstraße nach Teutschenthal. Sie bildet die nördliche Spitze des Flurstücks 222/5 des Flurs 21 der GemarkungTeutschenthal. Das Flurstück ist seit 1996 im Besitz des Antragstellers. Das Flurstück umfasst eine Gesamtfläche von 71.478 m²• Für den Recyclingsammelplatz selbst sollenvorhabensbezogen jedoch nur 22.483 m² genutzt werden.“, Zitat Ende Nach mitgeteilten und dokumentierten Beobachtungen haben Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte gehalten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein stabiler Bestand des Zugvogels Bienenfresser entwickelt hat. Somit ist ein weiterer Lebenstandort entstanden, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.
Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.
Ebenfalls bietet sich der Standort mit seinen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten – wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten – an.
Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte. Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch. Darüber hinaus können wiederhergestellte und unbefestigte Wege mit aus Gehölzen, Stauden und Wiesen geprägten beidseitigem Begleitgrün nicht nur den Naturstandort, sondern auch das Landschafts- und Ortsbild verbessern. Zudem leistet eine derartige Gesamtentwicklung einen sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und der Lebensqualität der Menschen vor Ort. Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften. Eine Ausweitung auf nach eigenen Bemessungen ca. 98.696,93 m² = 9,87 ha große Bereiche des einstigen Standortes der Roten Armee, welche im Jahre 1991 ihre Präsenz beendete, lässt arten- und strukturreiche sowie vielfältige Natur- und Landschaftsbereiche entstehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den aus sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen sie Resten von Obstbäumen bestehende Altmilitärstandort zu schützen und zu erhalten. Eingriffe jeglicher Art sind unbedingt zu unterlassen. Hinsichtlich der Reste der Obstwiese schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, ob Pflegemaßnahmen ratsam und sinnvoll erscheinen. Das ist auch nach Gesichtspunkten der Sicherheit zu beurteilen, da am Standort noch mit Altlasten und Munitionsresten aller Art zu rechnen sind. Im Interesse einer dringenden dezentralen Nutzung von Gebäudeflächen für Solaranlagen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Überprüfung des 2011 errichteten Solarpark Teutschenthal im ehemaligen Militärgelände der Roten Armee für erforderlich. Der nach eigenen Messungen ca. 150.683,01 m² = 15,07 ha große Solarpark befindet sich in unmittelbarer südöstlicher Nachbarschaft zu dem nach eigenen Bemessungen ca. 98.696,93 m² = 9,87 ha großen vielfältigen sukzessiven Bestand aus Gehölzen, Stauden und Wiesen.
Zusammen mit der noch betriebenen Kiesabbaustätte lässt sich perspektivisch ein arten- und strukturreichen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaften entwickeln, welcher das Gemeindegebiet von Teutschenthal auch optisch aufwertet sowie ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes sein kann. Besonders zu betonen ist auch die Bedeutung und Funktion als Lebens- und Rückzugsraum einer vielfältigen Fauna, Flora und Funga.
Gelb: Kiesabbaustätte Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark
Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Teutschenthal auf nach dem Ende des Kiesabbaus eine sukzessive Entwicklung des Standortes und seines näheren Umfeldes zuzulassen und festzulegen und dafür keine „Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte“ zu erteilen.
Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt daher eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in diesen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten. Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.
Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang eines nach eigenen Messungen ca. 350,22 m langen Teilstück des Weges, südwestlich parallel zum Würdebach zwischen Baustoffwerk und Eisenbahnstrecke eine beidseitig eine zweireihige Obstbaumallee zu pflanzen. Bei einem Pflanzabstand von jeweils 10,00 m ist in einer Reihe 35,00 und bei zwei Reihen eine Pflanzung von 70,00 Obstgehölzen möglich. Als Obstarten kommen Apfel, Birne, Süßkirsche, Pflaume, Mirabelle, Pfirsich, Aprikose, Quitte, Schwarz- und Walnuss sowie Gemeine Hasel in Frage. Somit erfolgt eine ökologische, landschaftliche und optische Aufwertung des Weges. Zudem leistet das Vorhaben einen Beitrag zu Gesundheit, Erholung und Umweltbildung. Es empfiehlt sich Pflanzung und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen vorzunehmen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
einrot: Wegabschnitt für zweireihige Obstbaumallee
Nunmehr ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Landkreis Saalekreis, die Gemeinde Teutschenthal sowie die Agrarflächennutzenden dem Vorhaben zuzustimmen und daran mitzuarbeiten. Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen. Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken. Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11