AHA setzt sich für Schutz und Erhalt der Weißen Elster zwischen Leipzig und Zeitz ein

Samstag, den 09.05., um 10.30 Uhr
Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster
zwischen Zeitz und Leipzig bis zur Einmündung der Pleiße in die Weiße Elster am Leipziger Eck
Treffpunkt: Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße
Dauer: ca. 6 Stunden

Die 257,00 km lange Weiße Elster, welche im tschechischen Teil des Erzgebirges in As entspringt, dann das Vogtland, Ostthüringen zwischen Greiz und Gera, die Leipziger Tieflandbucht zwischen Zeitz und Leipzig, auf einer Länge von 23,00 km die Stadt Leipzig durchfließt sowie westlich von Schkeuditz wieder das Land Sachsen-Anhalt erreicht und letztendlich bei Halle-Beesen in die Saale mündet, bildet trotz bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Die vielfältigen Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete und Gewässersysteme haben daher einen sehr vielfältigen Schutzstatus. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie stressgeplagten Menschen zur Erholung und Entspannung.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Der gemeinnützige und ehrenamtliche sowie vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich daher sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die Weiße Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Zeitz, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Nun möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese Gedanken einer interessierten Öffentlichkeit sowie den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen im Land Sachsen-Anhalt und in dem Freistaat Sachsen erneut und vertieft vorstellen. Dabei soll es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Weißen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Aktivitäten seiner Regionalgruppen Leipzig und Umland sowie Gera-Zeitz erläutern und aufzeigen, dass sie geeignete Plattformen zur ehrenamtlichen Mitwirkung darstellen.
Dazu hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgesehen am Samstag, dem 09.05.2026, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster zwischen Zeitz und Leipzig durchzuführen. Die Fahrradexkursion beginnt statt 10.00 Uhr nunmehr 10.30 Uhr am Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße unweit der Weißen Elster und endet am „Leipziger Eck“, wo die 90,00 km lange Pleiße in das Elsterflutbett einmündet.

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Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer mehr zur Fahrradexkursion sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an seine folgende Anschrift.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.05.2026

AHA hält besonderen Schutz von Ziethebusch und Ziethe dringend erforderlich!

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Ein sehr bedeutsamen Teil der Zietheaue bildet der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Bruch- und Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die Zukunft der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe mit einem Einzugsgebiet von 179,00 km² ist.

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Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10,00 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.
Im Ziethebusch gilt es zudem das Wegesystem auf ein Hauptwegsystem zu beschränken und Trampelpfade mit Bruchholz zu schließen. So besteht die Möglichkeit noch mehr ungestörte Räume zur Entwicklung sowie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga zu sichern.
Im Bereich des Ziethebusches erscheint es zudem sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,70 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:

1. Anliegen

Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Trinum und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende

Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ bietet einen rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2, 4 und 5 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
Als wissenschaftliche Partner kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte im Rahmen folgender Fahrradexkursion u.a. seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Ziethe, ihrer Aue und zum Ziethebusch erläutern:

Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuh­ne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Ende: Bahnhof Bernburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Die ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt jedenfalls seine Aktivitäten zu erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Regionalgruppen Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig und Wettin-Könnern-Bernburg sowie eine künftige Ortsgruppe Köthen gehören. Wer Interesse hat mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.05.2026

Fotos: Andreas Liste

Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und AHA führten Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch

Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führten am Samstag, den 02.05.2026 folgende gemeinsame Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch:

Samstag, den 02.05., um 10.00 Uhr
Gemeinsame Fahrradexkursion zum Rathsbruch
mit der Zerbst blüht auf e.V. zur Erläuterung seiner Wiedervernässung. Weiterer
Verlauf zum Kupferhammer Thießen, zum NSG „Buchholz“ und durch die Rosselaue bis zum Bahnhof Roßlau
Treffpunkt: Bahnhof Zerbst
Dauer: ca. 6 Stunden

Dabei ist ein sehr wichtiges Thema der Fahrradexkursion der heimische Biber und die Natur, in der er lebt. 

Unweit von Zerbst im Bereich der Mittleren Elbe, befand sich um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts das letzte mitteleuropäische Bibervorkommen. Im Jahr 1945 gab es nur noch 150 bis 200 Tiere dieser Art, die in ihrem angestammten Lebensraum. Die Elbe, einer der letzten naturnahen Flüsse Mitteleuropas, bot als Flusslandschaft mit ihren Alt-Armen und Nebengewässern ein Rückzugsgebiet für die Elbebiber und sicherte so das Überleben dieser Art. Möglich war das nur durch das Engagement von Naturschützern:innen und den konsequenten Schutz der Art und ihrer Lebensräume. Inzwischen ist der Biber wieder an vielen Nebenflüssen der Elbe heimisch, so auch an Nuthe und Rossel. 

Start der Fahrradexkursion ist Zerbst die Route führt zuerst entlang der Boner Nuthe zum heute entwässerten Niedermoor im Rathsbruch. Dort finden die Biber einen optimalen Lebensraum vor, insbesondere da es Planungen für eine Wiedervernässung des Moores gibt. Im Anschluss an den Rathsbruch wechselt die Fahrradexkursion zu einem weiteren Nebenfluss der Elbe, der 25,00 km langen Rossel.

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Hier befindet sich das 40,24 ha große Naturschutzgebiet „Buchholz“.

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Auch die Rossel bietet dem Biber einen guten Lebensraum. Das Naturschutzgebiet „Buchholz“ ist ebenfalls ein mooriger Standort und geprägt durch Seggen-Erlen-Bruchwald. Eine weitere Besonderheit ist hier ein regelmäßiges Brutvorkommen der Gebirgsstelze. Außerdem steht ein kleiner Abstecher zum Kupferhammer in Thießen auf dem Programm. Wahrscheinlich vor 1600 errichtet, ist das Hammerwerk ein interessantes technisches Denkmal, welches bis in die 60iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Betrieb war. 

Die Strecke war insgesamt etwa 34,00 Kilometer lang. Treffpunkt war am Samstag, den 02. Mai 2026 um 10:00 Uhr der Zerbster Bahnhof, die Fahrradexkursion endete am späten Nachmittag am Bahnhof in Roßlau und dauerte ca. 7,00 Stunden. Eine Teilnahme war kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.

Die ca. 39,00 km lange Nuthe mit ihren drei Hauptquellflüssen, ihren Nebengewässern, Auen und angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen sowie einem Einzugsgebiet von 566,00 km² bildet einen schützenswerten und schutzbedürftigen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft in den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt), welche zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehören.

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Zudem bildet die gesamte Nutheaue einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Elbe und ihrer Aue sowie dem Hohen Fläming.

Im direkten Stadtgebiet von Zerbst prägen insbesondere die Boner Nuthe, die Stadtnuthe, Schützenhausnuthe und die Werder-Nuthe das vielfältige System der Nuthe und ihrer Nebengewässer. Ab Hamathen im Stadtgebiet von Zerbst (Anhalt) fasst sich das Nuthesystem mit Einmündung der Werder-Nuthe als Hauptnuthe zusammen, welche nordwestlich des ca. ca. 46,00 ha großen Naturschutzgebietes „Dornburger Mosaik“ in die Elbe mündet.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/dornburger-mosaik

Das ca. 46,00 ha große Naturschutzgebiet „Dornburger Mosaik“ ist Bestandteil des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“ und des 4.205,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe-Steckby“ sowie des ca. 6.598,00 ha großen FFH-GEBIETES “ELBAUE ZWISCHEN SAALEMÜNDUNG UND MAGDEBURG“(EU-CODE: DE 3936-301, LANDESCODE: FFH0050) .

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg102

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elbaue-zwischen-saalemuendung-und-magdeburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-zwischen-saalemuendung-und-magdeburg

Der Landschafts- und Naturraum zwischen Aufteilung Boner Nuthe und Schützenhaus – Nuthe sowie Rathsbruch ist durch eine vielfältige Natur und Landschaft geprägt. Dazu gehören Fließ- und Standgewässer, moorige Wiesen, intensivere Agrarflächen, Obstalleen sowie Wald- und Hochstaudengebiete. Diese Vielfalt an Struktur bildet die Basis für Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, welche sich u.a. in Bauten des Bibers, Beobachtungen von Graugänsen, Haubentauchern, Teichrohrsängern, Rotmilanen, Nachtigallen etc. manifestieren.
Eine weitere Aufwertung kann der Gesamtraum durch flächendeckende Wiedervernässung erfahren, welche die Arten- und Strukturvielfalt sowie das Wasserrückhaltevermögen erhöhen. Mit dem Rückhaltebecken Bone besteht eine intensivere Form der Wasserrückhaltung, was sich einerseits als umfassender Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, aber auch als Verdunstungsraum manifestiert.
Problematisch in dem Gesamtraum ist die nunmehrige Existenz eines umfassenden Solarfeldes im Gebiet zwischen der Kernstadt Zerbst, dem Stadtteil Pulspforde und der Boner Nuthe zu sehen. Diese Anlage kommt einer Fastversiegelung von Boden gleich, verhindert die Nutzung durch Bodenbrüter, fällt als Jagdgebiet für Greifvögel aus und schränkt die botanische Entwicklung ein. Abgesehen davon stören die Bauten das gesamte Landschaftsbild. Anstatt die Anbringung auf bestehenden Bauten voranzutreiben und zu befördern, verbaut man immer mehr Agrarflächen und offene Landschaften. Eine Entwicklung, welche nicht nachhaltig und zukunftsfähig ist und daher zu stoppen gilt. Ebenso ist über Rückbau solcher umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Bauten anzugehen.

Ein besonders schützenswerten Teil des Gesamtgebietes, welches von Neuen Graben und Boner Nuthe durchflossen ist, bildet der zu den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt) sowie zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehörige Rathsbruch. Kernstück bildet das bereits am 30.03.1961 angeordnete, 11,69 ha große Naturschutzgebiet „Rathsbruch“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rathsbruch

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/verordnung61.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/rathsbruch.pdf

Das Naturschutzgebiet „Rathsbruch“ ist eingebettet in das „mit einer Gesamtgröße von ca. 820,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 44,00 km“ nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) ausgewiesene Schutzgebiet Obere Nuthe-Läufe (FFH0059) sowie des 9.816,4534 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Westfläming“ und des 5.228,73 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Zerbster Nuthetäler“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=129&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0059.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/obere-nuthe-laeufe

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg68

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg68.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg77

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg77.pdf

Einen der bedeutsamsten Teile dieses Gebietes der Nutheaue bildet der hauptsächlich von Fließ- und Standgewässern, Auen- und Bruchwäldern, Wiesen und Moorlandschaften geprägte Rathsbruch.
Die Auen-, Bruch- und Moorlandschaft Rathsbruch stellt bereits im gegenwärtigen Zustand ein arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteil dar. Dabei waren in der Vergangenheit u.a. einen Eisvogel und Tagpfauenaugen bei der Bestäubung von Wasserdost zu beobachten. Zudem existieren von Bibern angelegte Altdämme in der Boner Nuthe und im Rathsbruch, welche schon einen deutlich Eindruck für eine künftige wiedervernässte Moorfläche vermitteln. Im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindliche Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme, tragen zur Bereicherung des Gesamtnatur- und landschaftsraumes bei. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen.
Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation im Jahr 2024 gut mit Wasser gefüllt sind.
Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann.
Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen.
Im Rahmen dieser Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmenden einen Überblick zum gegenwärtigen Zustand des arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteiles. Dabei nahmen sie einen von Bibern angelegten Altdamm in der Boner Nuthe in Augenschein. Erfreulich festzustellen waren ferner u.a. die im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindlichen Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen.
Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation in den Jahren 2024 bis 2026 gut mit Wasser gefüllt sind.
Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann.
Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen.
Die Exkursionsteilnehmer waren sich grundsätzlich einig, dass der Zerbst blüht auf e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Zusammenarbeit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten aufbauen und vertiefen sollten, um eben ein nachhaltiges Engagement zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Nutheaue im Allgemeinen und des Rathsbruches im Speziellen entwickeln und entfalten zu können.

Im Anschluss daran führte Weg der Fahrradexkursion im Stadtgebiet von Coswig (Anhalt) über Ragösen nach Thießen in der Flusslandschaft der 25,00 km langen Rossel mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 194,00 km².

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Beispielsweise in Thießen an dem Kupferhammer und in Dessau-Roßlau im Bereich der Buchholzmühle zeigen sich mehr minder fehlende Durchgängigkeit. Da helfen Fischtreppen – wie in Thießen- und Schwellen im Bereich der Buchholzmühle, verhältnismäßig wenig.
Es gilt eher der nach Naturnähe und Mäandrierung strebenden Rossel entsprechende Räume zurückzugeben. Das ist auch im Sinn der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Große Teile des Rosseltales ist in das FFH-GEBIET “ROSSEL, BUCHHOLZ UND STREETZER BUSCH NÖRDLICH ROẞLAU“ (EU-CODE: DE 4039-301, LANDESCODE: FFH0062) eingebunden. Laut § 1 Absatz 2 der ANLAGE NR. 3.73 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “ROSSEL, BUCHHOLZ UND STREETZER BUSCH NÖRDLICH ROẞLAU“ (EU-CODE: DE 4039-301, LANDESCODE: FFH0062) definiert sich der Geltungsbereich folgendermaßen, Zitat: „Das Gebiet besteht aus 4 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 203 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km.“, Zitat Ende.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/rossel-buchholz-und-streetzer-busch-noerdlich-rosslau-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rossel-buchholz-und-streetzer-busch-noerdlich-rosslau

Im Gebiet der Fahrradexkursion ist darin das 40,24 ha große Naturschutzgebiet „Buchholz“ enthalten. Das arten- und strukturreiche Waldgebiet, welches u.a. aus Stiel- und Traubeneichen, Rot- und Weißbuchen, Frühblühender Traubenkirsche, Buschwindröschen etc. geprägt ist, wies zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion ein älteres und jüngeres sukzessives Entwicklungspotential auf, wozu die obengenannten Gehölzarten gehören. Der unmittelbare Einzugsbereich der Rossel ist feuchter geprägt und lässt sich als Mischung von Auen- und Bruchwald definieren. Eine forstwirtschaftliche Nutzung, Neubau und Befestigung von Wegen etc. gilt es für immer auszuschließen.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/buchholz.html

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/buchholz

Wie bereits die Boner Nuthe ist ebenfalls die Rossel von massiver Verockerung gekennzeichnet.
Das zunehmende und sich flächendeckend immer mehr bedrohlich entwickelnde Problem der Verockerung ist zu mindestens europaweit erkannt, aber es gibt bisher noch keine belastbaren und nachhaltigen wissenschaftlichen Lösungen im Umgang mit dem durch verschiedenes menschlich verursachten Problems.

https://dserver.bundestag.de/btd/18/048/1804880.pdf

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3717_24_2280_renaturierung_fliessgewaesser_bf.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_43_2014_strategien_zur_optimierung_von_fliessgewaesser-renaturierung_0.pdf

https://www.lfu.bayern.de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/feinmaterialeintrag/doc/arbeitshilfe_feinmaterial.pdf

https://www.igb-berlin.de/news/gewaesser-richtig-renaturieren

https://www.hb.fh-muenster.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/15293/file/Tophoff.pdf

https://www.bayklif.de/wp-content/uploads/downloads/Piatka-et-al-2022_DWA.pdf

https://www.uan.de/fileadmin/UAN/Dokumente/Service/Publikation_Downloads/2019-09-10_Sammelmappe_GU.pdf

https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/Natura2000/pdf/mplan_inet/1219-391/tgschafflundmuehle/1219-391Mplan_TGSchafflundMuehle_Ockerproblematik_Text.pdf

https://www.salmonidenfreund.de/media/54631-Ocker/LT2006%20-%20Ocker%20-%20klein.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/156278/E01_A0_RegenerationFliessgewaesser.pdf?command=downloadContent&filename=E01_A0_RegenerationFliessgewaesser.pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2023/07/Broschuere-EHS_20230720_Web.pdf

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/LMBV-Loesungen-fuer-die-Spree-Nordraum-2020.pdf

Dabei gilt es als gesichert, dass im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, dass durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Auf Grund der bedrohlichen und flächendeckenden Verockerung ganzer Fließgewässersysteme ist es dringend geboten bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachtet es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.

Die letzte Station der Fahrradexkursion bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau, Stadtteil Roßlau. Hier gilt es nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.

Zusammengefasst ist anzumerken, dass der Raum der Fahrradexkursion durch die Einzugsgebiete von Nuthe und Rossel von umfassenden Arten- und Strukturreichtum geprägt ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Biber fester Bestandteil dieses Natur- und Landschaftsraumes ist. Einzelne nationale und internationale Schutzgebiete unterstreichen nicht nur das Schutzbedürftigkeit, sondern auch die Schutzwürdigkeit.
Es gilt jedoch verstärkt alle Aktivitäten auf mehr Naturnähe der Fließgewässer, verstärkte Wiedervernässung des Landschafts- und Naturraumes anzugehen sowie den Biotop- und Grünverbund zwischen den Einzugsgebieten von Elbe, Nuthe, Rossel und Fläming zu festigen und zu vertiefen. Ein Überbrückungsgebiet zwischen den ebengenannten Flussgebieten stellt das 1.460,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Spitzberg“ dar.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg70

Eine Neuordnung bzw. Erweiterung bestehender und die Schaffung neuer Schutzgebiet bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtraum von Elbe, Nuthe, Rossel und Fläming. Beim Fläming erscheint es sinnvoll zu sein, dass dies übergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg stattfindet.
Zudem ist die Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes Rossel von Quelle bis zur Einmündung in die Elbe anzuregen.

Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – rufen die Bevölkerung zur umfassenden Mitwirkung auf.
Rückfragen sind per E-Mail mail@zerbst-blueht-auf.de möglich.
Ebenso unter folgender Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.05.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/19543,1195/2022-06-30_igek_teutsch_beschlussfassung.pdf

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz-, Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/amtsblatt_nr._27_22.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlägt alternativ vor, dass die von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte nach Abschluss der Abbaumaßnahmen eine sukzessive Neuentwicklung erfährt.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Im Rahmen der „Antragsunterlagen zur Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte, 2. Überarbeitung im Oktober 2012 gab die Kies und Sand Köchstedt GmbH unter Punkt „1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber und zum Vorhaben“ folgende Ausgangsdaten zum Kiesabbau und Pläne an, Zitat:
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH betreibt seit 1996 in ordentlicher Form den Abbau von Kiessanden und ihrer Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen für den Straßenbau am Standort Teutschenthal-Eisdorf. Hauptgesellschafter sind die Gebrüder Gropengießer Beteiligungs- und Betriebs GmbH mit Sitz in Wulften (Harz) und die GfB Gesellschaft für Baustoffe und Recycling mbH mit Sitz in Halle/S. Der Antragsteller ist unter der Nummer HRB 6281 im Handelsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen.
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH hat die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen WGT Liegenschaft bei Köchstedt, ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Annahme von Baureststoffen und deren Verarbeitung zu Recyclingprodukten für den Straßenbau auf einem eigenen Recyclingplatz zu erweitern.
Die Antragsfläche liegt westlich von Köchstedt an der Ortsverbindungsstraße nach Teutschenthal.
Sie bildet die nördliche Spitze des Flurstücks 222/5 des Flurs 21 der Gemarkung Teutschenthal. Das Flurstück ist seit 1996 im Besitz des Antragstellers. Das Flurstück umfasst eine Gesamtfläche von 71.478 m²• Für den Recyclingsammelplatz selbst sollen vorhabensbezogen jedoch nur 22.483 m² genutzt werden.“, Zitat Ende
Nach mitgeteilten und dokumentierten Beobachtungen haben Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte gehalten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein stabiler Bestand des Zugvogels Bienenfresser entwickelt hat. Somit ist ein weiterer Lebenstandort entstanden, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.

https://www.avi-fauna.info/rackenvoegel/bienenfresser

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=40fdbc52-2932-4e97-8f06-1cc43c0ba5c0&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Bienenfresser

Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.

https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/schwalben/uferschwalbe

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=6b0efdea-818f-413f-99aa-16a4c5f10acf&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Uferschwalbe

Ebenfalls bietet sich der Standort mit seinen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten -wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten- an.

https://www.froschnetz.ch/lebensraum/kiesgruben.php

http://www.tierundnatur.de/oar-ocae.htm

https://www.deutschland-summt.de/wildbienenarten.html

Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte.
Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch.
Darüber hinaus können wiederhergestellte und unbefestigte Wege mit aus Gehölzen, Stauden und Wiesen geprägten beidseitigem Begleitgrün nicht nur den Naturstandort, sondern auch das Landschafts- und Ortsbild verbessern. Zudem leistet eine derartige Gesamtentwicklung einen sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und der Lebensqualität der Menschen vor Ort.
Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften.
Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Teutschenthal auf nach dem Ende des Kiesabbaus eine sukzessive Entwicklung des Standortes und seines näheren Umfeldes zuzulassen und festzulegen und dafür keine „Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte“ zu erteilen.

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt daher eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in diesen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.

In dem Zusammenhang beabsichtigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen folgender Frühjahresrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal zu erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren:

Mittwoch, den 06.05.2026, um 17.00 Uhr
Gemeinsame Frühjahresrundwanderung
mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden

Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.04.2026

AHA führte Exkursion zur Bösen Sieben sowie zu Goldgrundbach, Kliebigbach und Dippelsbach durch

Planmäßig führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 25.04.2026, seine Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch. Dabei betrachteten und diskutierten die Teilnehmenden die Vielfältigkeiten, Besonderheiten sowie umfassenden Schutzwürdigkeiten des sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsraum aus dem Blick von Umwelt, Natur und Landschaften sowie Historie und Bergbaugeschichte. Dabei bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt die besondere Naturnähe der Verläufe und Aue von Kliebigbach und Dippelsbach in Ober- und Mittellauf, welche es zusammen mit ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile besonders zu schützen gilt. Dies drückt sich im Bereich des Saugrundbaches mit der Ausweisung des europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes „Kupferschieferhalden bei Wimmelburg“, FFH 0109, DE 4434-303 sowie im Bereich von Kliebigbach und Dippelsbach mit der Ausweisung des FFH-Gebietes „Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz“, FFH 0108, DE 4434-301 aus.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz

Umfassendes Thema war auch der zerstörerische Umgang mit der Neuen Hütte im Wimmelburger Goldgrund sowie die unwürdige Behandlung der Mittelalterlichen Schlackenhalde im Hüttengrund, welche vollumfänglich mit dem Wirken von Martin Luthers Vater Hans Luder verbunden ist.

http://www.kupferspuren.eu/index.php?option=com_k2&view=item&id=329:134-neue-huette-im-wimmelburger-goldgrund&Itemid=414&limitstart=3

[134] Neue Hütte im Wimmelburger Goldgrund

http://www.kupferspuren.eu/index.php?option=com_k2&view=item&id=329:134-neue-huette-im-wimmelburger-goldgrund&Itemid=414&limitstart=1

Daraus ist der enge Zusammenarbeit der geologischen Entwicklung mit seiner besonderen und vielfältigen Natur, Landschaften und Umwelt sowie der Bergbaugeschichte verbunden.

https://opendata.uni-halle.de/explore?bitstream_id=6d9f9f9c-93c2-4147-bcce-f84fc01c2e6a&handle=1981185920/41405&provider=iiif-image

Zu Beginn der Exkursion betrachteten die Teilnehmenden an der Exkursion das momentan ausgetrocknete Bett des Saugrundbaches in Wimmelburg. Dabei erörterten sie die besondere geologische Situation und die eng damit verbundene Bergbaugeschichte der Region. Dazu gehören in Folge des Bergbaus veränderte Untergründe und hydrologischer Situationen. In dem Zusammenhang diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch über die Notwendigkeit des Erhaltes und Schutzes der vielfältigen Halden. Dabei sind insbesondere die nunmehrige landschaftsgestalterische Wirkung sowie die Entstehung besonderer, häufig auf Schwermetallen und Salzen beruhender besonders wertvoller Biotope mit ihrer Fauna und Flora zu erwähnen. Diese Bedeutung unterstreicht auch die Unterschutzstellung als FFH-GEBIET “KUPFERSCHIEFERHALDEN BEI WIMMELBURG“ (EU-CODE: DE 4434-303, LANDESCODE: FFH0109) mit einer Größe von ca. 128 ha.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kupferschieferhalden-bei-wimmelburg

Daher darf es keinesfalls zur Zerstörung und Beseitigung der Haldenlandschaft kommen. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Im Bereich des Zusammenflusses von Saugrundbach und Wolferöder Graben diskutierten die Teilnehmenden an der Exkursion den massiven Verbau der Ufer und Gewässersohle. Hier bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Entsiegelung, um die beiden Fließgewässer naturnaher entwickeln lassen zu können. Dies entspricht u.a. auch dem Ansinnen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

In der Pfaffenstraße in Wimmelburg lässt sich der Verlauf des Pfaffengrundbachse nur noch erahnen. Der Verbau des Nebengewässers der Bösen Sieben ist komplett verbaut. Hier gilt es ebenfalls im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 eine wissenschaftlich fundierte Lösung für eine naturnahere Entwicklung des momentan total ausgetrockneten Fließgewässers zu suchen und zu finden.
Angekommen am Goldgrundbach war deutlich zu erkennen, dass das Nebengewässer der Bösen Sieben, vollkommen ausgetrocknet war. Die fehlenden Niederschläge und Sommerhitzen der letzten Jahrzehnte, insbesondere seit dem Jahr 2018, hinterlassen deutliche Spuren. Ebenfalls in dem Bereich Hüttenstraße ist die Existenz einer vertikalen Windkraftanlage, welche auf einem benachbarten Grundstück platziert ist. Der Prozess und die Erkenntnisse zur Installation und Nutzung von vertikalen Windkraftanlagen ist noch nicht ausgereift, gilt es aber weiter voranzutreiben, weil deren Einsatz platzsparend ist sowie mehr und besseren Schutz für Fledermäuse und Vögel bietet. Zudem eignen sich offensichtlich vertikale Windkraftanlagen für innerörtliche Räume.

https://www.agrarheute.com/management/agribusiness/windturbine-fuers-haus-kaufen-vorteile-nachteile-leistungsdaten-600336

Der Verlauf des Goldgrundbaches im Mittel und -oberlauf ist häufig ebenfalls von Sohl- und Uferversiegelung geprägt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine umfassende Entsiegelung vorzunehmen. Gleichermaßen ist eine Einhaltung des Gewässerschonstreifens dringend vonnöten. Dies ist nicht nur zur Unterbindung von Nährstoffen und Pestiziden erforderlich, sondern ermöglicht eine naturnahe und standortgerechte sukzessive Entwicklung. Dies trägt zur Vielfalt an Biotopen, Arten und Strukturen bei, verhindert das ungehinderte Ablaufen von Niederschlagswasser und nimmt Hochwasser auf.
Noch beim Aufenthalt im Rahmen der Exkursion am 27.04.2019 an der ab Frühjahr 1787 erbauten, im Jahre 1794 vollständig in Betrieb genommenen und am 27.08.1801 stillgelegten „Neuen Hütte“ mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Sicherung des Gebäudekomplexes mit seinen Anlagen an und empfahlen auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes eine bauliche Rekonstruktion an, um so eine sehr bedeutsame Stätte der Bergbaugeschichte für Bildung, Tourismus und Kultur Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Dazu ist jedoch ein deutliches Bekenntnis der anliegenden Gemeinden, aber auch das Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz dringend erforderlich.
Der Abbruch der Neuen Hütte, einschließlich der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus ist nun abgeschlossen.
Dabei hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Presseerklärung vom 28.12.2020 folgende Positionen dargelegt, Zitat: „Die Täler der Bäche im Mansfelder Land, welche meist von Westen der „Bösen Sieben“ zufließen, sind Jagdgebiet einer großen Anzahl von Fledermausarten, so auch das Goldgrundbachtal. Diese Tatsache ist allgemein bekannt.
Ganz in der Nähe, südlich, etwa 200 m entfernt beginnt das FFH-Gebiet 0109 – Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, in welchen allein 6 Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH – Richtlinie .festgestellt wurden.
Die Fledermausarten sind in Deutschland alle besonders geschützt.
Seit den 1990er Jahren, mit dem schleichenden Verfall der „Neuen Hütte“, haben Fledermäuse den Gebäudekomplex der „Neuen Hütte“, als Lebensraum angenommen. Durch die vielen Einflugmöglichkeiten in das Objekt, kombiniert mit vielen Ritzen, Spalten und Hohlräumen sind hier ideale Lebensbedingungen entstanden und vorhanden. Bisher wurde dieses Vorkommen eher mit der Anwesenheit im Sommer verbunden, da sich da die Fledermäuse an und in geeigneten Objekten auch außerhalb des Gebäudekomplexes, auch in der Gemeinde beobachtet wurden.
Die Fledermäuse haben ein vielfältiges Nahrungsangebot in der Aue des Goldgrundbaches und die Möglichkeit sich natürlichen Feinden zu entziehen.
Bei einer Vorortkontrolle am 13.08.2020 wurden durch den Leiter der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz 20 Fledermäuse in fünf Arten festgestellt (11 x Zwergfledermaus, 3 x Breitflügelfledermaus, 4 x Fransenfledermaus, 1 x Mopsfledermaus und ein Braunes Langohr.)
In der weiteren Folge wurden Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse festgelegt.
So soll das Kellergewölbe des Südturmes nicht abgerissen werden und ein Fledermausquartier bleiben.
Die erfassten Arten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Spalten in Felsen, Höhlen, Brücken oder Kellern als Sommer – wie auch als Winterquartier sowie als Wochenstube zur Aufzucht der Jungtiere besiedeln.
Sie verstecken sich ausschließlich in Ritzen und Spalten und sind nicht frei von der Decke hängend anzutreffen.
Der Hohlraum des Kellers bietet ihnen die Möglichkeit des Schwärmens.
Die Kellerräume des Gebäudekomplexes weisen eine bedeutende Bedeutung als Winterquartier für die Fledermausarten auf.“ 1).
Die ehemals denkmalgeschützten Gebäude der „Neuen Hütte“ hatten als Industriedenkmal eine große Bedeutung weit über das Mansfelder Land hinaus.
Der Gebäudekomplex soll mit steuerfinanzierten Gemeindegeldern und Fördermitteln der EU abgebrochen werden.
Bereits bei einer weiteren Begehung am 26.08.2020 war es unstrittig, dass vor Beginn der Abbruchmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Kontrolle nach anwesenden Fledermäusen durchgeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang erklärten sich Freiwillige bereit, Anfang November bei der Beräumung des Gewölbekellers des Südturmes zu helfen.
Zwischenzeitlich am 28.09.2020 wurden durch Gemeindearbeiter, in Kenntnis des Vorhandenseins von Fledermäusen in dem Gebäudekomplex der Neuen Hütte, die offenen Kellerfenster(Fluglöcher) des Hüttengebäudes des Gebäudekomplexes und des SW-Anbaus mit Erdreich verschlossen. (Information an Landesreferenzstelle per Mail, Fotos und Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Mansfeld-Südharz (LK MSH) mündlich.).

Bis zum 30.11.2020 hatte der Leiter der Referenzstelle keine Kenntnis vom Beginn der Abbrucharbeiten des Gebäudekomplexes.
Eine Beräumung des Kellergewölbes des Südturmes fand bisher offensichtlich nicht statt.
Die Abbrucharbeiten erfolgen nach der Vergabe der Arbeiten nach der Gemeinderatssitzung am 26,11,2020 in der Zeit vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. und nicht wie in den Auflagen zum Bescheid gem. § 45 Abs. 7 BNatschG festgelegt vom November bis Februar.
Der Abriss hat begonnen.
Zurzeit sind keine Abrissarbeiten zu verzeichnen.
Beginn der Maßnahmen war der 14.12.2020.

Die notwendige Artenschutzkontrolle wurde erst nach Beginn der Maßnahmen am 15.12.2020 durchgeführt.
Wie der beauftragte Mitarbeiter des Büros für Artenschutz per Kurzvermerk unterstrichen hervorgehoben mitteilt, erfolgte die Kontrolle in den begehbaren Kellerbereichen.
Dabei wurden in den Fugen und Hohlräumen 8 Fledermäuse in drei Arten angetroffen und geborgen. (6 x Zwergfledermäuse, 1x Braunes Langohr, 1x Fransenfledermaus).
Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Gebäudekomplex für Fledermäuse als Winterquartier dient.
Es stellt sich die Frage was passiert mit den Fledermäusen, welche sich in den nicht begehbaren Bereichen befinden?
Aufgrund der milden Temperaturen bis einschließlich 24.12,2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in dieser Zeit weitere Fledermäuse im Gebäudekomplex einfanden.
Durch ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wurden am 22. und 23.12.20 drei Fledermäuse im Bereich der Abbruchstelle, Hüttengebäude/Ofenhaus festgestellt (1 Exemplar flog aus SW-Richtung in den Gebäudekomplex).
Die Erschütterungen der Abbrucharbeiten haben sich ebenfalls auf die im Gebäudekomplex befindlichen Fledermäuse ausgewirkt.
Wie viele schon gestorben sind, lässt sich nicht feststellen.

Am 17.12.2020 wurden die Kellerbereiche des Unteren Hüttenhofes, welche ebenfalls abgerissen werden sollen, sowie die zwei aus Sandstein gebauten Stützpfeiler der Nordseite mit Planen zugehängt.
Während der Abbrucharbeiten bis zu diesem Zeitpunkt hatten Fledermäuse die Möglichkeit sich in den Ritzen, Spalten und Hohlräumen zu verstecken.
Fledermäuse, welche sich dort bis zum 17.12.2020 versteckten, werden durch die Planen am Verlassen ihrer Verstecke gehindert und werden wohl sterben,
Demgegenüber ist der Zugang/Einflug/Ausflug zu den Kellerbereichen über die gesamte Abrissfläche möglich.
Erstaunlicherweise waren die Stützpfeiler am 19.12.2020 wieder unverhangen.
Eine Erklärung liegt dem AHA dazu nicht vor.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Gebäudekomplex stark einsturzgefährdet sei, wird durch gutachterliche Tätigkeit vom 18.06.2020 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestützt.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Abriss des Gebäudekomplexes alternativlos sei, ist spätestens mit dem Kaufangebot eines Investors mit einem Sanierungs- und Nutzungskonzept zur Nutzung als Kinderheim, nicht mehr zutreffend.
Dieser steht auf Nachfrage immer noch zu seinem Angebot.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss man eindeutig von Steuerverschwendung sprechen.

Der Investor ist die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., Fliederweg 7, 06268 Querfurt.

Um den Tod weiterer Fledermäuse zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass die Abrissarbeiten bis zum 31.03.2021 ruhen.

Da die Gemeinde mit den Arbeiten im Jahr 2020 begonnen hat, werden die beantragten Fördermittel ausgereicht.

Es ist somit auch verhältnismäßig die Arbeiten bis 31.03.2021 ruhen zu lassen und dem Artenschutz von besonders geschützten Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie, sowie dem § 39 Absatz 6 BNatSchG, wirklich zu entsprechen.
Erst das wäre wirklich wirksamer Artenschutz. welcher den aktuellen Anforderungen entspricht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erwartet von der UNB eine Neubeurteilung der Lage.“, Zitat Ende

Im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.01.2021 gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Position zu dem damals aktuellen Zustand der Neuen Hütte ab, Zitat:

Der Abbruch der Neuen Hütte ist soweit fortgeschritten, dass nunmehr der Abriss der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus stattfindet.

Historisch ist es wichtig zu wissen, dass die Neue Hütte bereits auf dem Gelände einer älteren Hütte errichtet wurde.
Diese Tatsache und der Betrieb der Neuen Hütte als Schmelzhütte der Kupferverhüttung in den Jahren 1790 – 1801 ergibt die Schlussfolgerung, dass der Boden bis in tiefere Schichten, das Umfeld durch das Brennen und Rösten des Kupferschiefers, hier besonders unterer und oberer Hüttenhof, das ehemalige Kohlenlager westlich des Südturmes sowie die gesamte Bausubstanz, besonders das Ofenhaus mit dem Kupferschmelzofen( Mansfelder Hohe Ofen nach Ehrenberg) mit Schwermetallen und Schwefelverbindungen kontaminiert sind.
Mit den derzeitigen Abbrucharbeiten entfällt der Schutz des Hüttengebäudes vor äußeren Einflüssen, besonders des Zustromes von Wasser. Das Wasser dringt in den Bereich ein und spült die Schwermetalle und Schwefelverbindungen in das Umfeld, besonders in den Goldgrundbach und dessen Aue. Auf den weiteren Verlauf über die Böse Sieben ist davon auszugehen, dass eine Einspülung dieser chemischen Verbindungen bis mindestens in den Süßen See erfolgt.
Auch spielt eine Besonderheit eine wichtige Rolle. Das Gebäude ist über den Kunstschacht mit dem Froschmühlenstollen verbunden, welcher aktuell nicht genutztes unbelastetes Süßwasser über die Wimmelburger Schlotten bis in den Süßen See transportiert. Auch in dieses Stollensystem werden die Schwermetalle, deren Verbindungen und die Schwefelverbindungen gespült sowie weiter bis zum Süßen See getragen. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Bundesbodenschutzgesetz und zur Bundesbodenschutzverordnung.
Warum man diese Vorgänge aus dem EU-Fond zum Bodenschutz fördert und sie der Renaturierung dienen soll, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für zwingend geboten, dass das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz unverzüglich ein unabhängiges zertifiziertes Ingenieurbüro oder Institut mit der Untersuchung der Schwermetallbelastungen und der Belastung mit Schwefelverbindungen mit dem Ziel beauftragt, notwendige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung von Umwelt und Natur zu treffen.
Auch die Beschäftigten der von der Gemeinde Wimmelburg beauftragten Firma Jaeger sind den Gefahren ausgesetzt, was deren Gesundheit wohl negativ beeinflusst. Das Tragen von Schutzkleidung ist bisher nicht festzustellen.
Offensichtlich kennt die Firma, welche nicht aus dem Mansfelder Land kommt, die Risiken für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht.
Das Öffnen des Ofenhauses ist ein bisschen vergleichbar mit dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Der wohl zweckmäßigste Lösungsansatz ist das Öffnen des Ofenhauses zu unterlassen und das Ofenhaus des Hüttengebäudes mit einer stabilen Betondecke abzudecken.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der Abriss der Neuen Hütte, der Umgang mit Kritik und alternativen Vorschlägen sowie der Missbrauch von öffentlichen Mitteln als skandalös anzusehen und bedarf einer entsprechenden Aufarbeitung, um die dafür Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie in der Gemeinde Wimmelburg zur Rechenschaft zu ziehen.
Zudem nunmehrig bereits durchgeführte Pflanzaktivitäten im Bereich der zerstörten und beseitigten Neuen Hütte sukzessive Entwicklungsmöglichkeiten hin zu Gehölzbereichen bzw. Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften massiv behindern.
Ähnlich katastrophal ist der Umgang mit den beiden Halden von Hans Luder/Luther im Goldgrund. Während die eine Halde eingezäunt ist und als Sitz- und Lagerfläche missbräuchliche Nutzung erfährt, verschwindet an der weiteren Halde unterhalb des Hunderückens immer mehr Substanz des sehr bedeutsamen Teils der Mansfeldischen Bergbaugeschichte.

http://www.kupferspuren.eu/index.php?id=154

Hier gilt es nicht nur Einhalt zu gebieten, sondern Möglichkeiten der öffentlichen Darstellung zu suchen und zu finden. Beispielsweise kann das mit numerierten Steinen mit QE-Code und Begleitheften geschehen. Die Entwicklung eines umfassenden Erkenntnispfades zur Natur, zur Landschaft und zur Bergbaugeschichte bietet sich an.

Mit großer Sorge erörterten die Teilnehmenden an der Exkursion den Zustand der Streuobstwiesen am Hunderücken. Es sind deutliche mechanische Schäden, Vermüllungen und Brandeinwirkungen erkennbar. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist eine dringende Pflege und sachgerechte Betreuung vonnöten. Dazu zählt neben der Beendigung der ebengenannten Beeinträchtigungen, die Klärung der Eigentums- und ggf. Pachtverhältnisse, der Feststellung des bestehenden Gehölzbestandes nach Arten, Sorten und Zustand sowie die Durchführung umfassender Schnitt- und Pflanzarbeiten.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer entdeckten in unmittelbarer Nähe zur Bahnunterführung, dass weiter massiv Siedlungs- und Gartenabfälle in der Landschaft verbracht worden. Hier fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine unverzügliche Beräumung und Kontrolle des Gebietes, um eine erneute bzw. weitere Vermüllung zu vermeiden. Ebenso zeichneten sich die Wege im Kliebigbachtal durch massive Störungen und Zerstörungen an der Wegestruktur aus, welche deutlich vom Befahren mit Kraftfahrzeugen herrührte und dadurch zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich des Kliebigbaches führten. Selbst das Bett des naturnahen Fließgewässers ist in die zerstörerische Nutzung durch Kraftfahrzeuge eingebunden.
Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es ebenfalls diesen Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden. Ferner ist die Ermittlung der Verursacher und Bestrafung der Verursacher zu veranlassen. Diese Eingriffe haben zu massiven Schädigungen in Natur und Landschaft geführt. Dies bedroht den naturnahen und natürlichen Zustand des FFH-geschützten Kliebigbaches im Mittel- und Oberlauf. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Zudem stellt der zerstörerische Umgang mit dem Kliebigbach und seiner Aue einen klaren Verstoß gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 dar

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz

Insofern weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. darauf hin, dass es nicht nur eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwalt
Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Dazu ist es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer aber auch erforderlich keine Abholzungen oder bzw. und Baumaßnahmen in dem Gebiet vorzunehmen. Das Gleiche gilt für den massiv vorgenommen Ausbau der Waldwege. Dabei fungieren Wege auch als Wandergebiet für Tiere aller Arten.
Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Für die Exkursionsteilnehmenden stellen sich der Ober- und Mittellauf des Dippelsbaches durchaus auch als naturnah dar. Auch hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um dies auch in der Zukunft zu sichern.
Mit Sorge betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem den betonierten Auslauf des Teiches, welcher eine ökologische Durchlässigkeit nicht zulässt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer wissenschaftlich fundiert Abhilfe zu schaffen.
Im Bereich der Erholungs- und Bildungsstätte „Dippelsbachgrund“ am Rande der Gemeinde Ahlsdorf sorgte ein massiver Verbau der Aue des Dippelsbaches bei den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern für großes Unverständnis. Nicht nur, dass diese Bauten in der Retentionsfläche des Dippelsbaches stehen, behindern diese die Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, wozu das Mäandrieren gehört. Es ist zudem mit Einspülungen von verschmutzten Niederschlagswasser und Reinigungsmitteln zu rechnen. Daher ist ein unverzüglicher Rückbau der Verbauungen zu prüfen, was letztendlich auch der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 entspricht.
Im Anschluss daran zeichnet sich der Verlauf des Dippelsbaches in Ahlsdorf durch massive Begradigungen und Verbauungen bis hin zu streckenweisen Verrohrungen aus. Dies endet auch nicht beim Zusammenfluss mit dem Vietzbach, welcher den Beginn der 15,22 km langen Bösen Sieben mit einem Einzugsgebiet von 167,00 km² darstellt.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ebenso in Hergisdorf ist dann die Böse Sieben in ein enges Bett gezwängt und von umfassenden Abholzungen im Uferbereich geprägt. In Hergisdorf gelangt dann vollständig verbaut der im Mittel- und Oberlauf von Natürlichkeit geprägte Kliebigbach in die ebenfalls begradigte und befestigte Böse Sieben. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein erschreckender Unterschied. Mit Wohlwollen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mäandrierungsansätze der Bösen Sieben ab Mühlweg bis Wimmelburg auf.
Im Bereich der Bösen Sieben in Hergisdorf bis Wimmelburg, wo neben der Wasserarmut durch die Wirkung des Regenschattens des westlich angrenzenden Harzes in niederschlagsarmen Zeiten zur Versickerung des Baches führen kann, hat man das Fließgewässer in großen Strecken in Sohle und Ufer befestigt, um genau das verhindern zu können. Dies entspricht ebenfalls nicht einer naturnahen Entwicklung, welche u.a. in der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Eingang gefunden hat.
In dem Blickwinkel betrachtet kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Grenzgebiet zwischen Hergisdorf und Wimmelburg vorstellen, nach vollständiger Beräumung der Halde im Bereich Thomas-Müntzer-Straße, Eislebener Straße und Hüttenstraße sowie der Einmündung des Goldgrundbaches, der Bösen Sieben einen großen Teil der Altaue zurückzugeben. Hier könnte sich sukzessiv eine arten- und strukturreiche Auenlandschaft aus Gehölzen, Wiesen, Hochstauden und Feuchtgebieten entwickeln, welche einer massiven Beeinflussung durch die Wechselwirkung und den Umfang von Hoch- und Niederschlagswasser unterliegen. Somit ließen sich mehrere sehr wichtige Interessen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Hydrologie mit Umgang mit Hochwasser sowie Wohn- und Lebensqualität verbinden.

Google-Karte – Mansfelder Grund-Helbra-Hergisdorf & Wimmelburg – Gebiet zwischen Hüttenstraße & Böse Sieben & Thomas-Müntzer-Straße & Eislebener Straße & Hauptstraße

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher eine Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Da könnten sich u.a. Wissenschaftler und Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg einbringen.
Insbesondere im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg zwischen Abschnitt Verbindungsstraße/Unterdorf und An der B 80/Unterdorf mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass die Uferbereiche mit Haldenschotter und darüber mit Erdaufschüttungen überprägt und im Gewässerbett massive weniger groben Schotter eingebracht worden ist. Dabei scheinen die Verantwortlichen dieser Baugeschehen die dringend zu befürchtende Belastung des Haldenschotters mit Schwermetallen und zu erwartende Radioaktivität zu massiven bis bedrohlichen Einflüssen und Beeinträchtigungen auf die Menschen, Umwelt, Natur, Landschaft und das Gewässer führen kann. Diese Zustände wirken womöglich auf die nachfolgenden Gewässer und deren Umwelt ein. Ferner behindert der im Ufer- und Sohlbereich Schotter insbesondere bei Gewässerniedrigständen die vollständige Bespannung mit Wasser. Das hat zum Beispiel massiven Einfluss auf die Fauna im Fließgewässer, wo neben der Verstärkung der Einschränkung der Durchlässigkeit, sich u.a. diese Trockenstellen sich zu tödlichen Fallen entwickeln können. Darüber hinaus behindern derartige Baumaßnahmen die Entwicklung einer Gewässerflora, welche u.a. als Unterschlupf- und Laich- bzw. Eiablageplatz für Amphibien, Fische und Insekten dienen kann. Ein Zustand, welcher auch auf den Nebenfluss Dippelsbach zutrifft.
Ferner erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verbauung der Bösen Sieben nordöstlich des Parkplatzes Kloster Wimmelburg, An der B 80/Platz der LPG im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erläuterte seine immer wieder vorgetragene Forderung, dass auch die Böse Sieben eines naturnaheren Verlaufs bedarf sowie in dem Zusammenhang alles zu prüfen und zu unternehmen ist, um neben der Schaffung der Rahmenbedingung für eine umfassende sukzessive Eigenrenaturierung, ebenfalls die Rückgabe von verbauten Überflutungsflächen auf der Tagesordnung stehen müssen. Dazu bedarf es der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Stattdessen musste der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits in der Vergangenheit mit Unverständnis feststellen, dass im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches massive Begradigungsarbeiten einhergehend mit umfassenden Uferbefestigungen mit vergitterten Steinpackungen stattfinden. Diese Arbeiten zerstören jegliche mögliche naturnahe bis natürliche Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, was u.a. von Mäandrierung mit den typischen Wechselwirkungen von Prall- und Gleithängen und damit verbundenen Sedimentverlagerungen gekennzeichnet sind. Mit der baulichen Schaffung eines verbauten, begradigten und naturfernen Fließgewässers auf Kosten des Steuerzahlers, zeigt das für das Fließgewässer verantwortliche Land Sachsen-Anhalt erneut auf, dass Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, eines ordnungsgenäßen Umgangs mit Hochwasser sowie selbst die Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere auf der Basis der Artikel 1, 2, 4 und 5 kaum bis gar keine Rolle spielen. Diese Baumaßnahmen reihen sich in das fortgesetzte rein bzw. vorrangig rein wasserbauliche Herangehen an die Betreuung und Entwicklung von Fließgewässern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den sofortigen Stopp der Ausbaumaßnahmen, die Entfernung der Uferverbauungen sowie die Schaffung naturnaherer Verhältnisse an und in der Bösen Sieben auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ferner ergeht eine Information an die EU-Kommission, weil nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein klarer Verstoß gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vorliegt.
Ebenso gilt es wissenschaftlich fundierte Überlegungen zum überbauten Bereich von Pfaffengrundbach und dem vollständigen versiegelten Mündungsbereiche des Kliebigbaches und des Goldgrundbaches in die Böse Sieben zu erarbeiten, auszuwerten, öffentlich zu beraten und womöglich umzusetzen.
Die gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für die Böse Sieben und ihrer Ursprungs- und Nebengewässer sowie angrenzender Landschaften und Naturbestandteilen dringend interessiert ist. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das 167,00 km² große Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören.
Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe in Eisleben und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra sowie Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.04.2026

Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und AHA führen Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch

Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen am Samstag, dem 02.05.2026 folgende gemeinsame Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch.
Dabei ist ein sehr wichtiges Thema der Fahrradexkursion der heimische Biber und die Natur, in der er lebt. 

Unweit von Zerbst im Bereich der Mittleren Elbe, befand sich um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts das letzte mitteleuropäische Bibervorkommen. Im Jahr 1945 gab es nur noch 150 bis 200 Tiere dieser Art, die in ihrem angestammten Lebensraum. Die Elbe, einer der letzten naturnahen Flüsse Mitteleuropas, bot als Flusslandschaft mit ihren Alt-Armen und Nebengewässern ein Rückzugsgebiet für die Elbebiber und sicherte so das Überleben dieser Art. Möglich war das nur durch das Engagement von Naturschützern:innen und den konsequenten Schutz der Art und ihrer Lebensräume. Inzwischen ist der Biber wieder an vielen Nebenflüssen der Elbe heimisch, so auch an Nuthe und Rossel. 

Start der Fahrradexkursion ist Zerbst die Route führt zuerst entlang der Boner Nuthe zum heute entwässerten Niedermoor im Rathsbruch. Dort finden die Biber einen optimalen Lebensraum vor, insbesondere da es Planungen für eine Wiedervernässung des Moores gibt. Im Anschluss an den Rathsbruch wechselt die Fahrradexkursion zu einem weiteren Nebenfluss der Elbe, der 25,00 km langen Rossel.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier befindet sich das 40,24 ha große Naturschutzgebiet „Buchholz“.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/buchholz

Auch die Rossel bietet dem Biber einen guten Lebensraum. Das Naturschutzgebiet „Buchholz“ ist ebenfalls ein mooriger Standort und geprägt durch Seggen-Erlen-Bruchwald. Eine weitere Besonderheit ist hier ein regelmäßiges Brutvorkommen der Gebirgsstelze. Außerdem steht ein kleiner Abstecher zum Kupferhammer in Thießen auf dem Programm. Wahrscheinlich vor 1600 errichtet, ist das Hammerwerk ein interessantes technisches Denkmal, welches bis in die 60iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Betrieb war. 

Die Strecke ist insgesamt etwa 34,00 Kilometer lang. Treffpunkt ist am Samstag, dem 02.052026, um 10.00 Uhr der Zerbster Bahnhof, die Fahrradexkursion endet am Nachmittag am Bahnhof in Roßlau und dauert ca. 6 Stunden. Eine Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Zudem findet die Fahrradexkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – freuen sich auf interessierte Naturliebhaber:innen.
Rückfragen sind per E-Mail mail@zerbst-blueht-auf.de möglich.
Ebenso unter folgender Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.04.2026

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