Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer der Elbe bilden Moldau und Eger
Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² bilden dabei einen sehr bedeutsamen Fokus.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert in dem Zusammenhang nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124,00 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna, Flora und Funga in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. Im Freistaat Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Im Rahmen einer am Bürgerhaus Eilenburg beginnenden und endenden ca. 4,20 km langen und etwa 1,50 Stunden andauernden Rundexkursion am Donnerstag, den 07.05.2026 im Rahmen der Vorbereitung der geplanten Vierten Muldekonferenz am Samstag, den 25.09.2027 in der Großen Kreisstadt Eilenburg in die Mulde-Lossa-Aue, war immer wieder festzustellen, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann.

Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15224-Aend-VO-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-
Zudem ist der Teil der Muldeaue als ca. 9.636,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ ausgewiesen.
https://www.gemeinde-bennewitz.de/portal/seiten/schutzgebiete-900000038-22940.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Natur- und Landschaftsraum der Mittleren und Unteren Mulde als „Bedeutsame Landschaften“ ein.
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde
Die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf drücken im Exkursionsgebiet zudem das ca. 10.210,00 ha große Vogelschutzgebiet „Vereinigte Mulde“, das 5.905,00 ha große FFH-Gebiet „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ (EU-Melde-Nr. 4340-302, Landes-Nr. 065E) sowie das über die 21,00 km lange Lossa verbundene etwa 491,00 ha große FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Lossa und Nebengewässer“, EU-Melde-Nummer 4542-302 aus.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5562
https://www.natura2000.sachsen.de/19-vereinigte-mulde-36573.html
https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/19_Vereinigte-Mulde_1-2.pdf
https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/19_Vereinigte-Mulde_2-2.pdf
https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/065E_MaP_KF_T.pdf
https://www.natura2000.sachsen.de/65e-vereinigte-mulde-und-muldeauen-34733.html
https://www.natura2000.sachsen.de/198-lossa-und-nebengewasser-32645.html
https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/198_MaP_KF_K.PDF
Bereits die Blicke vom Deich Friedrich-Ebert-Straße zeigten optisch die Bedeutsamkeit der Muldeaue als bedeutsamer Fluss mit seiner Aue, Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Raum der Entstehung und des Transportes von Kalt- und Frischluft sowie als sehr bedeutsamer Raum für Biotop- und Grünverbund. Jedoch am Standort haben die Brücken für die Eisenbahn und die Bundesstraße 87 zu massiven Zerschneidungen geführt. Beim Überqueren der Brücke der Bundesstraße 87 verschärfte sich dieser Eindruck.
Angelangt in der Mulde-Lossa-Aue eröffnet sich ein arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsraum, welcher von Wiesen, Hochstaudenflächen, Gehölzstandorten und damit verbundenen Sukzessionen geprägt sind. Insbesondere die vorangeschrittene Sukzession der Stieleiche ist besonders schützenswert und ist vor jeglicher Zerstörung – wie zum Beispiel Mahd, Abholzungen und Feuer – zu bewahren.
Im südöstlichen Anschluss sowie im Mündungsgebiert der Lossa und ihr gegenüber auf der anderen Muldeseite existieren jedoch große Bestände des Japanischen Staudenknöterich.

Den Japanischen Staudenknöterich gilt es einzudämmen bzw. komplett an den Standorten zu beseitigen, um eine weitere Ausbreitung zu beenden. Jahrzehntelange Erfahrungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besagen, dass zuerst ständige Mahd erforderlich ist, um Assimilation, Wachstum und Nährstoffansammlung in den massiven Wurzelbereichen einzuschränken bzw. gar zu unterbinden. Im Winter besteht sogar die Möglichkeit des Eindringens von Frost, welcher den Beständen von Staudenknöterich massiv bis zerstörerisch zusetzt. Fortgesetzte, langjährige Beseitigung junger Austriebe mit ihren Rhizomen führt letztendlich zum Auslöschen des betroffenen Bestandes.
Das Mündungsgebiet der 21,00 km langen Lossa in die Vereinte Mulde, welche über ein Einzugsgebiet im Umfang von 153,00 km² verfügt ist sehr vielfältig geprägt.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Von naturnahem Verlauf bis Betonschwelle ist die Bandbreite der Lossa im Mündungsgebiet der Lossa in die Vereinte Mulde zu beschreiben. Am Tag der Exkursion war zu sich beobachten, wie ein größere Fisch versuchte eine Betonschwelle zu überwinden. Diese Feststellung verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit der dringenden Forderung diese Betonschwelle zugunsten einer Förderung der Mäandrierung zu beseitigen. Dies entspricht zudem den Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere den Artikeln 1, 2, 4 und 5.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Im Bereich der Kastanienallee im Bereich der Festwiesen befindet sich eine größere betonierte Fläche im Bereich der Muldeaue. Solche Betonflächen sind naturfern, unterbinden die natürlichen Bodenfunktionen sowie behindern die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ebenfalls sind die im Bereich der Festwiese vorgenommenen Abholzungen im Weichholzauenbestand als besorgniserregend anzusehen, weil sie die betreffenden Gehölze massiv beschädigt bis zerstört sowie die Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga einschränkt bis verhindert.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Auen von Mulde und Lossa mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum, Entstehungsgebiet und Ausbreitungsraum von Kalt- und Frischluft sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 08.05.2026
Fotos & Video: Andreas Liste
Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.
Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.
https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147
Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz-, Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.
https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
In dem Blickwinkel betrachtet fand folgende Exkursion statt:
Mittwoch, den 06.05.2026, um 17.00 Uhr
Gemeinsame Frühjahresrundwanderung
mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden
Zu dieser Exkursion fanden sich erfreulicherweise Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein.
Noch in Teutschenthal-Eisdorf verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Fehlen bzw. Verlust wertvoller Gehölzgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Bereich der Gemeinde Teutschenthal auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen, für Fasan und Rebhuhn sowie von Insekten und Spinnen etc.
Im Bereich des Würdebaches gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Erläuterungen zu dem Fließgewässer:
Der Würdebach hat sein Quellgebiet bei Dornstedt und fließt durch die Gemeinde Teutschenthal, Ortsteile Steuden und Teutschenthal sowie die Gemeinde Salzatal, Ortsteil Bennstedt bis zur Mündung in die Salza in Ortsteil Köllme eine Gesamtlänge von etwa 16,00 km. Als Gewässer 2. Ordnung liegt das Fließgewässer in der Verantwortung des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“.
Oberhalb von Teutschenthal ist der Würdebach in den Sommermonaten meist ausgetrocknet und verkrautet. Zum Ortseingang Teutschenthal hin ab Einmündung des Etzdorfer Grabens erhöht sich der Wasserbestand des Würdebaches. Mit Durchfluss durch Teutschenthal verschlechtert sich die Gewässergüte zunehmend, was auf Abwassereinleitungen zurückzuführen und geruchlich deutlich wahrnehmbar ist sowie zu den mächtigen Faulschlammablagerungen in der Gewässersohle geführt hat. Ferner belastet das Gewässer Müllablagerungen im Sohlbereich, welches in Teutschenthal besonders in Erscheinung tritt. Dies schlägt sich auch in den biologischen Gewässergüteklassen nieder. So liegt oberhalb Teutschenthal noch eine Güteklasse von II-III (kritisch belastet) vor, so verlässt der Würdebach Teutschenthal mit einer Gewässergüteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt). Im Bereich Teutschenthal-Köchstedt existiert eine hohe Salzbelastung. Zudem behindern Ufer- und teilweise Sohlenverbauungen in der Ortslage Teutschenthal eine völlige Entfaltung des Würdebaches. Andrerseits stellen sich z.B. der Mündungsbereich des Etzdorfer Baches, Bereiche innerhalb des Schlossparkes in Teutschenthal und der Abschnitt unterhalb Teutschenthal bis zur Mündung in die Salza in Zappendorf, Ortsteil Köllme wesentlich strukturreicher dar. Der Gewässerverlauf ist weitgehend gehölzfrei.
Während der Würdebach erfreulicherweise in großen Abschnitten im Exkursionsgebiet bis 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen aufweist, müssen erst im Jahr 2024 Gewässerunterhaltungsmaßnahmen stattgefunden haben, welche den begradigten Zustand des Fließgewässers nicht verändern, sondern bekräftigen. Dabei sind unbedingt Mäandrierungen zu initiieren, um das Fließgewässer strukturell zu beleben. Somit kann sich ein arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für eine reichhaltige Fauna, Flora und Funga entwickeln. Zudem verstärkt das die Funktion als Biotop- und Grünverbundraum.
Bereits am 08.04.2002 beschloss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Salza, die Laweke und den Würdebach“, welcher leider noch immer nicht seine Wirkung entfaltet hat.
Eine naturnahere Entwicklung des Würdebaches und seiner Nebengewässer entspricht zudem der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und zwar insbesondere entsprechend der Artikel 1, 2, 4 und 5
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Der Bereich Teutschenthal-Köchstedt zwischen Würdebach ihren Nebengewässern, Schloß und Baustoffwerk ist von vielfältigen Wald-, Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Feuchtgebieten geprägt, welche es der vorrangigen naturnahen und sukzessiven Entwicklung zu überlassen gilt. Die Wiesen- und Staudenflächen bedürfen einer unregelmäßigen und partiellen Mahd bzw. einer schonenden Schafbeweidung. Somit sind der Schutz und Erhalt einer arten- und strukturreichen Landschaft, Natur und Umwelt geprägt. Diese Natur- und Landschaftsräume dienen als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume sowie Erholungsraum für Menschen.
Um die Entwicklung des Gesamtraumes einordnen zu können ist insbesondere eine Betrachtung der geologischen Entwicklung sehr sinnvoll.
https://www.dbges.de/assets/Mitteilungen-der-DBG/Mitteilungen-der-DBG-1995_77.pdf
In den gesamten Landschafts- und Naturraum gehört der ca. 0,80 ha große Schlosspark von Köchstedt einzubetten. Ebenso die Wiese mit zweireihiger Allee der Rosskastanie zwischen Neue Parkstraße und Schloß mit südlicher Anbindung an den Schlosspark von Köchstedt. Diese Wiese gilt es unregelmäßig und partiell zu mähen bzw. entsprechend schonend zu beweiden, um eine arten- und strukturreiche Wiese als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna. Flora und Funga entwickeln zu lassen.
Zusammen mit den anderen vielfältigen und schützenswerten Landschafts- und Naturbestandteilen dient diese Wiese der Wasserrückhaltung sowie der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Verbreitung.
Die angrenzende Kiessandabbaustätte der GfB Baustoffe GmbH ist perspektivisch in diesen schützenswerten Landschafts- und Naturraum einzubetten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlägt daher alternativ vor, dass die von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte nach Abschluss der Abbaumaßnahmen eine sukzessive Neuentwicklung erfährt.
https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147
Im Rahmen der „Antragsunterlagen zur Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte, 2. Überarbeitung im Oktober 2012 gab die Kies und Sand Köchstedt GmbH unter Punkt „1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber und zum Vorhaben“ folgende Ausgangsdaten zum Kiesabbau und Pläne an, Zitat:
„Die Kies und Sand Köchstedt GmbH betreibt seit 1996 in ordentlicher Form den Abbau von Kiessanden und ihrer Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen für den Straßenbau am Standort Teutschenthal-Eisdorf. Hauptgesellschafter sind die Gebrüder Gropengießer Beteiligungs- und Betriebs GmbH mit Sitz in Wulften (Harz) und die GfB Gesellschaft für Baustoffe und Recycling mbH mit Sitz in Halle/S. Der Antragsteller ist unter der Nummer HRB 6281 im Handelsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen.
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH hat die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen WGT Liegenschaft bei Köchstedt, ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Annahme von Baureststoffen und deren Verarbeitung zu Recyclingprodukten für den Straßenbau auf einem eigenen Recyclingplatz zu erweitern.
Die Antragsfläche liegt westlich von Köchstedt an der Ortsverbindungsstraße nach Teutschenthal.
Sie bildet die nördliche Spitze des Flurstücks 222/5 des Flurs 21 der Gemarkung Teutschenthal. Das Flurstück ist seit 1996 im Besitz des Antragstellers. Das Flurstück umfasst eine Gesamtfläche von 71.478 m²• Für den Recyclingsammelplatz selbst sollen vorhabensbezogen jedoch nur 22.483 m² genutzt werden.“, Zitat Ende
Nach mitgeteilten und dokumentierten Beobachtungen haben Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte gehalten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein stabiler Bestand des Zugvogels Bienenfresser entwickelt hat. Somit ist ein weiterer Lebenstandort entstanden, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.
https://www.avi-fauna.info/rackenvoegel/bienenfresser
Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.
https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/schwalben/uferschwalbe
Ebenfalls bietet sich der Standort mit seinen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten – wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten – an.
https://www.froschnetz.ch/lebensraum/kiesgruben.php
http://www.tierundnatur.de/oar-ocae.htm
https://bluehende-landschaft.de/insekt/wildbienen-uebersicht
https://www.deutschland-summt.de/wildbienenarten.html
Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte.
Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch.
Darüber hinaus können wiederhergestellte und unbefestigte Wege mit aus Gehölzen, Stauden und Wiesen geprägten beidseitigem Begleitgrün nicht nur den Naturstandort, sondern auch das Landschafts- und Ortsbild verbessern. Zudem leistet eine derartige Gesamtentwicklung einen sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und der Lebensqualität der Menschen vor Ort.
Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine Ausweitung auf nach eigenen Bemessungen ca. 98.696,93 m² = 9,87 ha große Bereiche des einstigen Standortes der Roten Armee, welche im Jahre 1991 ihre Präsenz beendete, lässt arten- und strukturreiche sowie vielfältige Natur- und Landschaftsbereiche entstehen.
https://www.patifakte.de/artefakte_teutschenthal.htm
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den aus sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen sie Resten von Obstbäumen bestehende Altmilitärstandort zu schützen und zu erhalten. Eingriffe jeglicher Art sind unbedingt zu unterlassen. Hinsichtlich der Reste der Obstwiese schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, ob Pflegemaßnahmen ratsam und sinnvoll erscheinen. Das ist auch nach Gesichtspunkten der Sicherheit zu beurteilen, da am Standort noch mit Altlasten und Munitionsresten aller Art zu rechnen sind.
Im Interesse einer dringenden dezentralen Nutzung von Gebäudeflächen für Solaranlagen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Überprüfung des 2011 errichteten Solarpark Teutschenthal im ehemaligen Militärgelände der Roten Armee für erforderlich. Der nach eigenen Messungen ca. 150.683,01 m² = 15,07 ha große Solarpark befindet sich in unmittelbarer südöstlicher Nachbarschaft zu dem nach eigenen Bemessungen ca. 98.696,93 m² = 9,87 ha großen vielfältigen sukzessiven Bestand aus Gehölzen, Stauden und Wiesen.
https://www.gls-beteiligung.de/referenzen/projektarchiv/solarpark-teutschenthal
Zusammen mit der noch betriebenen Kiesabbaustätte lässt sich perspektivisch ein arten- und strukturreichen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaften entwickeln, welcher das Gemeindegebiet von Teutschenthal auch optisch aufwertet sowie ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes sein kann. Besonders zu betonen ist auch die Bedeutung und Funktion als Lebens- und Rückzugsraum einer vielfältigen Fauna, Flora und Funga.

Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark
Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Teutschenthal auf nach dem Ende des Kiesabbaus eine sukzessive Entwicklung des Standortes und seines näheren Umfeldes zuzulassen und festzulegen und dafür keine „Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte“ zu erteilen.
Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt daher eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in diesen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.
Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang eines nach eigenen Messungen ca. 350,22 m langen Teilstück des Weges, südwestlich parallel zum Würdebach zwischen Baustoffwerk und Eisenbahnstrecke eine beidseitig eine zweireihige Obstbaumallee zu pflanzen. Bei einem Pflanzabstand von jeweils 10,00 m ist in einer Reihe 35,00 und bei zwei Reihen eine Pflanzung von 70,00 Obstgehölzen möglich. Als Obstarten kommen Apfel, Birne, Süßkirsche, Pflaume, Mirabelle, Pfirsich, Aprikose, Quitte, Schwarz- und Walnuss sowie Gemeine Hasel in Frage. Somit erfolgt eine ökologische, landschaftliche und optische Aufwertung des Weges. Zudem leistet das Vorhaben einen Beitrag zu Gesundheit, Erholung und Umweltbildung.
Es empfiehlt sich Pflanzung und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen vorzunehmen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Nunmehr ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Landkreis Saalekreis, die Gemeinde Teutschenthal sowie die Agrarflächennutzenden dem Vorhaben zuzustimmen und daran mitzuarbeiten.
Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 07.05.2026
Fotos & Video: Andreas Liste
Samstag, den 09.05., um 10.30 Uhr
Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster
zwischen Zeitz und Leipzig bis zur Einmündung der Pleiße in die Weiße Elster am Leipziger Eck
Treffpunkt: Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße
Dauer: ca. 6 Stunden
Die 257,00 km lange Weiße Elster, welche im tschechischen Teil des Erzgebirges in As entspringt, dann das Vogtland, Ostthüringen zwischen Greiz und Gera, die Leipziger Tieflandbucht zwischen Zeitz und Leipzig, auf einer Länge von 23,00 km die Stadt Leipzig durchfließt sowie westlich von Schkeuditz wieder das Land Sachsen-Anhalt erreicht und letztendlich bei Halle-Beesen in die Saale mündet, bildet trotz bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Die vielfältigen Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete und Gewässersysteme haben daher einen sehr vielfältigen Schutzstatus. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie stressgeplagten Menschen zur Erholung und Entspannung.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Der gemeinnützige und ehrenamtliche sowie vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich daher sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die Weiße Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Zeitz, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Nun möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese Gedanken einer interessierten Öffentlichkeit sowie den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen im Land Sachsen-Anhalt und in dem Freistaat Sachsen erneut und vertieft vorstellen. Dabei soll es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Weißen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Aktivitäten seiner Regionalgruppen Leipzig und Umland sowie Gera-Zeitz erläutern und aufzeigen, dass sie geeignete Plattformen zur ehrenamtlichen Mitwirkung darstellen.
Dazu hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgesehen am Samstag, dem 09.05.2026, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster zwischen Zeitz und Leipzig durchzuführen. Die Fahrradexkursion beginnt statt 10.00 Uhr nunmehr 10.30 Uhr am Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße unweit der Weißen Elster und endet am „Leipziger Eck“, wo die 90,00 km lange Pleiße in das Elsterflutbett einmündet.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer mehr zur Fahrradexkursion sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an seine folgende Anschrift.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 01.05.2026
Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Ende: Bahnhof Bernburg
Dauer: ca. 5 Stunden
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Ein sehr bedeutsamen Teil der Zietheaue bildet der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Bruch- und Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die Zukunft der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe mit einem Einzugsgebiet von 179,00 km² ist.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10,00 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.
Im Ziethebusch gilt es zudem das Wegesystem auf ein Hauptwegsystem zu beschränken und Trampelpfade mit Bruchholz zu schließen. So besteht die Möglichkeit noch mehr ungestörte Räume zur Entwicklung sowie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga zu sichern.
Im Bereich des Ziethebusches erscheint es zudem sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,70 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:
„1. Anliegen
Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Trinum und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende
Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ bietet einen rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2, 4 und 5 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.
Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
Als wissenschaftliche Partner kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte im Rahmen folgender Fahrradexkursion u.a. seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Ziethe, ihrer Aue und zum Ziethebusch erläutern:
Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Ende: Bahnhof Bernburg
Dauer: ca. 5 Stunden
Die ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt jedenfalls seine Aktivitäten zu erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Regionalgruppen Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig und Wettin-Könnern-Bernburg sowie eine künftige Ortsgruppe Köthen gehören. Wer Interesse hat mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
II. Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.05.2026
Fotos: Andreas Liste
Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und AHA führten Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch
Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führten am Samstag, den 02.05.2026 folgende gemeinsame Fahrradexkursion auf den Spuren des Bibers durch:
Samstag, den 02.05., um 10.00 Uhr
Gemeinsame Fahrradexkursion zum Rathsbruch
mit der Zerbst blüht auf e.V. zur Erläuterung seiner Wiedervernässung. Weiterer
Verlauf zum Kupferhammer Thießen, zum NSG „Buchholz“ und durch die Rosselaue bis zum Bahnhof Roßlau
Treffpunkt: Bahnhof Zerbst
Dauer: ca. 6 Stunden
Dabei ist ein sehr wichtiges Thema der Fahrradexkursion der heimische Biber und die Natur, in der er lebt.
Unweit von Zerbst im Bereich der Mittleren Elbe, befand sich um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts das letzte mitteleuropäische Bibervorkommen. Im Jahr 1945 gab es nur noch 150 bis 200 Tiere dieser Art, die in ihrem angestammten Lebensraum. Die Elbe, einer der letzten naturnahen Flüsse Mitteleuropas, bot als Flusslandschaft mit ihren Alt-Armen und Nebengewässern ein Rückzugsgebiet für die Elbebiber und sicherte so das Überleben dieser Art. Möglich war das nur durch das Engagement von Naturschützern:innen und den konsequenten Schutz der Art und ihrer Lebensräume. Inzwischen ist der Biber wieder an vielen Nebenflüssen der Elbe heimisch, so auch an Nuthe und Rossel.
Start der Fahrradexkursion ist Zerbst die Route führt zuerst entlang der Boner Nuthe zum heute entwässerten Niedermoor im Rathsbruch. Dort finden die Biber einen optimalen Lebensraum vor, insbesondere da es Planungen für eine Wiedervernässung des Moores gibt. Im Anschluss an den Rathsbruch wechselt die Fahrradexkursion zu einem weiteren Nebenfluss der Elbe, der 25,00 km langen Rossel.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Hier befindet sich das 40,24 ha große Naturschutzgebiet „Buchholz“.
Auch die Rossel bietet dem Biber einen guten Lebensraum. Das Naturschutzgebiet „Buchholz“ ist ebenfalls ein mooriger Standort und geprägt durch Seggen-Erlen-Bruchwald. Eine weitere Besonderheit ist hier ein regelmäßiges Brutvorkommen der Gebirgsstelze. Außerdem steht ein kleiner Abstecher zum Kupferhammer in Thießen auf dem Programm. Wahrscheinlich vor 1600 errichtet, ist das Hammerwerk ein interessantes technisches Denkmal, welches bis in die 60iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Betrieb war.
Die Strecke war insgesamt etwa 34,00 Kilometer lang. Treffpunkt war am Samstag, den 02. Mai 2026 um 10:00 Uhr der Zerbster Bahnhof, die Fahrradexkursion endete am späten Nachmittag am Bahnhof in Roßlau und dauerte ca. 7,00 Stunden. Eine Teilnahme war kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Die ca. 39,00 km lange Nuthe mit ihren drei Hauptquellflüssen, ihren Nebengewässern, Auen und angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen sowie einem Einzugsgebiet von 566,00 km² bildet einen schützenswerten und schutzbedürftigen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft in den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt), welche zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehören.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Zudem bildet die gesamte Nutheaue einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Elbe und ihrer Aue sowie dem Hohen Fläming.
Im direkten Stadtgebiet von Zerbst prägen insbesondere die Boner Nuthe, die Stadtnuthe, Schützenhausnuthe und die Werder-Nuthe das vielfältige System der Nuthe und ihrer Nebengewässer. Ab Hamathen im Stadtgebiet von Zerbst (Anhalt) fasst sich das Nuthesystem mit Einmündung der Werder-Nuthe als Hauptnuthe zusammen, welche nordwestlich des ca. ca. 46,00 ha großen Naturschutzgebietes „Dornburger Mosaik“ in die Elbe mündet.
Das ca. 46,00 ha große Naturschutzgebiet „Dornburger Mosaik“ ist Bestandteil des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“ und des 4.205,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe-Steckby“ sowie des ca. 6.598,00 ha großen FFH-GEBIETES “ELBAUE ZWISCHEN SAALEMÜNDUNG UND MAGDEBURG“(EU-CODE: DE 3936-301, LANDESCODE: FFH0050) .
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-zwischen-saalemuendung-und-magdeburg
Der Landschafts- und Naturraum zwischen Aufteilung Boner Nuthe und Schützenhaus – Nuthe sowie Rathsbruch ist durch eine vielfältige Natur und Landschaft geprägt. Dazu gehören Fließ- und Standgewässer, moorige Wiesen, intensivere Agrarflächen, Obstalleen sowie Wald- und Hochstaudengebiete. Diese Vielfalt an Struktur bildet die Basis für Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, welche sich u.a. in Bauten des Bibers, Beobachtungen von Graugänsen, Haubentauchern, Teichrohrsängern, Rotmilanen, Nachtigallen etc. manifestieren.
Eine weitere Aufwertung kann der Gesamtraum durch flächendeckende Wiedervernässung erfahren, welche die Arten- und Strukturvielfalt sowie das Wasserrückhaltevermögen erhöhen. Mit dem Rückhaltebecken Bone besteht eine intensivere Form der Wasserrückhaltung, was sich einerseits als umfassender Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, aber auch als Verdunstungsraum manifestiert.
Problematisch in dem Gesamtraum ist die nunmehrige Existenz eines umfassenden Solarfeldes im Gebiet zwischen der Kernstadt Zerbst, dem Stadtteil Pulspforde und der Boner Nuthe zu sehen. Diese Anlage kommt einer Fastversiegelung von Boden gleich, verhindert die Nutzung durch Bodenbrüter, fällt als Jagdgebiet für Greifvögel aus und schränkt die botanische Entwicklung ein. Abgesehen davon stören die Bauten das gesamte Landschaftsbild. Anstatt die Anbringung auf bestehenden Bauten voranzutreiben und zu befördern, verbaut man immer mehr Agrarflächen und offene Landschaften. Eine Entwicklung, welche nicht nachhaltig und zukunftsfähig ist und daher zu stoppen gilt. Ebenso ist über Rückbau solcher umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Bauten anzugehen.
Ein besonders schützenswerten Teil des Gesamtgebietes, welches von Neuen Graben und Boner Nuthe durchflossen ist, bildet der zu den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt) sowie zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehörige Rathsbruch. Kernstück bildet das bereits am 30.03.1961 angeordnete, 11,69 ha große Naturschutzgebiet „Rathsbruch“
Das Naturschutzgebiet „Rathsbruch“ ist eingebettet in das „mit einer Gesamtgröße von ca. 820,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 44,00 km“ nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) ausgewiesene Schutzgebiet Obere Nuthe-Läufe (FFH0059) sowie des 9.816,4534 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Westfläming“ und des 5.228,73 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Zerbster Nuthetäler“
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=129&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0059.pdf
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/obere-nuthe-laeufe
Einen der bedeutsamsten Teile dieses Gebietes der Nutheaue bildet der hauptsächlich von Fließ- und Standgewässern, Auen- und Bruchwäldern, Wiesen und Moorlandschaften geprägte Rathsbruch.
Die Auen-, Bruch- und Moorlandschaft Rathsbruch stellt bereits im gegenwärtigen Zustand ein arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteil dar. Dabei waren in der Vergangenheit u.a. einen Eisvogel und Tagpfauenaugen bei der Bestäubung von Wasserdost zu beobachten. Zudem existieren von Bibern angelegte Altdämme in der Boner Nuthe und im Rathsbruch, welche schon einen deutlich Eindruck für eine künftige wiedervernässte Moorfläche vermitteln. Im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindliche Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme, tragen zur Bereicherung des Gesamtnatur- und landschaftsraumes bei. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen.
Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation im Jahr 2024 gut mit Wasser gefüllt sind.
Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann.
Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen.
Im Rahmen dieser Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmenden einen Überblick zum gegenwärtigen Zustand des arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteiles. Dabei nahmen sie einen von Bibern angelegten Altdamm in der Boner Nuthe in Augenschein. Erfreulich festzustellen waren ferner u.a. die im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindlichen Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen.
Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation in den Jahren 2024 bis 2026 gut mit Wasser gefüllt sind.
Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann.
Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen.
Die Exkursionsteilnehmer waren sich grundsätzlich einig, dass der Zerbst blüht auf e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Zusammenarbeit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten aufbauen und vertiefen sollten, um eben ein nachhaltiges Engagement zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Nutheaue im Allgemeinen und des Rathsbruches im Speziellen entwickeln und entfalten zu können.
Im Anschluss daran führte Weg der Fahrradexkursion im Stadtgebiet von Coswig (Anhalt) über Ragösen nach Thießen in der Flusslandschaft der 25,00 km langen Rossel mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 194,00 km².
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Beispielsweise in Thießen an dem Kupferhammer und in Dessau-Roßlau im Bereich der Buchholzmühle zeigen sich mehr minder fehlende Durchgängigkeit. Da helfen Fischtreppen – wie in Thießen- und Schwellen im Bereich der Buchholzmühle, verhältnismäßig wenig.
Es gilt eher der nach Naturnähe und Mäandrierung strebenden Rossel entsprechende Räume zurückzugeben. Das ist auch im Sinn der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2, 4 und 5.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
Große Teile des Rosseltales ist in das FFH-GEBIET “ROSSEL, BUCHHOLZ UND STREETZER BUSCH NÖRDLICH ROẞLAU“ (EU-CODE: DE 4039-301, LANDESCODE: FFH0062) eingebunden. Laut § 1 Absatz 2 der ANLAGE NR. 3.73 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “ROSSEL, BUCHHOLZ UND STREETZER BUSCH NÖRDLICH ROẞLAU“ (EU-CODE: DE 4039-301, LANDESCODE: FFH0062) definiert sich der Geltungsbereich folgendermaßen, Zitat: „Das Gebiet besteht aus 4 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 203 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km.“, Zitat Ende.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rossel-buchholz-und-streetzer-busch-noerdlich-rosslau
Im Gebiet der Fahrradexkursion ist darin das 40,24 ha große Naturschutzgebiet „Buchholz“ enthalten. Das arten- und strukturreiche Waldgebiet, welches u.a. aus Stiel- und Traubeneichen, Rot- und Weißbuchen, Frühblühender Traubenkirsche, Buschwindröschen etc. geprägt ist, wies zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion ein älteres und jüngeres sukzessives Entwicklungspotential auf, wozu die obengenannten Gehölzarten gehören. Der unmittelbare Einzugsbereich der Rossel ist feuchter geprägt und lässt sich als Mischung von Auen- und Bruchwald definieren. Eine forstwirtschaftliche Nutzung, Neubau und Befestigung von Wegen etc. gilt es für immer auszuschließen.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/buchholz.html
Wie bereits die Boner Nuthe ist ebenfalls die Rossel von massiver Verockerung gekennzeichnet.
Das zunehmende und sich flächendeckend immer mehr bedrohlich entwickelnde Problem der Verockerung ist zu mindestens europaweit erkannt, aber es gibt bisher noch keine belastbaren und nachhaltigen wissenschaftlichen Lösungen im Umgang mit dem durch verschiedenes menschlich verursachten Problems.
https://dserver.bundestag.de/btd/18/048/1804880.pdf
https://www.igb-berlin.de/news/gewaesser-richtig-renaturieren
https://www.hb.fh-muenster.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/15293/file/Tophoff.pdf
https://www.bayklif.de/wp-content/uploads/downloads/Piatka-et-al-2022_DWA.pdf
https://www.salmonidenfreund.de/media/54631-Ocker/LT2006%20-%20Ocker%20-%20klein.pdf
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2023/07/Broschuere-EHS_20230720_Web.pdf
https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/LMBV-Loesungen-fuer-die-Spree-Nordraum-2020.pdf
Dabei gilt es als gesichert, dass im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, dass durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Auf Grund der bedrohlichen und flächendeckenden Verockerung ganzer Fließgewässersysteme ist es dringend geboten bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachtet es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Die letzte Station der Fahrradexkursion bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau, Stadtteil Roßlau. Hier gilt es nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Zusammengefasst ist anzumerken, dass der Raum der Fahrradexkursion durch die Einzugsgebiete von Nuthe und Rossel von umfassenden Arten- und Strukturreichtum geprägt ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Biber fester Bestandteil dieses Natur- und Landschaftsraumes ist. Einzelne nationale und internationale Schutzgebiete unterstreichen nicht nur das Schutzbedürftigkeit, sondern auch die Schutzwürdigkeit.
Es gilt jedoch verstärkt alle Aktivitäten auf mehr Naturnähe der Fließgewässer, verstärkte Wiedervernässung des Landschafts- und Naturraumes anzugehen sowie den Biotop- und Grünverbund zwischen den Einzugsgebieten von Elbe, Nuthe, Rossel und Fläming zu festigen und zu vertiefen. Ein Überbrückungsgebiet zwischen den ebengenannten Flussgebieten stellt das 1.460,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Spitzberg“ dar.
Eine Neuordnung bzw. Erweiterung bestehender und die Schaffung neuer Schutzgebiet bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtraum von Elbe, Nuthe, Rossel und Fläming. Beim Fläming erscheint es sinnvoll zu sein, dass dies übergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg stattfindet.
Zudem ist die Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes Rossel von Quelle bis zur Einmündung in die Elbe anzuregen.
Die Bürgerinitiative „Zerbst blüht auf“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – rufen die Bevölkerung zur umfassenden Mitwirkung auf.
Rückfragen sind per E-Mail mail@zerbst-blueht-auf.de möglich.
Ebenso unter folgender Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.05.2026
Fotos: Andreas Liste

































































































