Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt. Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg sowie das 1.919,096 ha große Europäische Vogelschutzgebiet SPA 27 „Westliches Thüringer Schiefergebirge“ (DE 5432-401) zum Tragen. Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Zu Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Werra unmittelbar unterhalb der Quelle zur Löschwasserentnahme & Begehungsprotokoll & FFH-Vorprüfung & SPA-Vorprüfung & Landschaftspflegerischem Fachbeitrag
Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ hat unter Artikel 1 – Ziel u.a. folgende Kriterien festgelegt, Zitat:
„Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,
Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,“, Zitat Ende
Unter Artikel 4 – Umweltziele, Absatz 1 sind u.a. folgende Regelungen enthalten, Zitat:
„(1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes:
a) b e i O b e r f l ä c h e n g e w ä s s e r n:
i) die Mitgliedstaaten führen, vorbehaltlich der Anwendung der Absätze 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern;
ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;
iii) die Mitgliedstaaten schützen und verbessern alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhang V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen…“, Zitat Ende
Im konkreten Fall ist keine Prüfung dieser Regelungen der obengenannten Richtlinie zu erkennen. Daher gilt es unter dem Gesichtspunkt den Gesamtbestand der Anlage zu prüfen und selbstverständlich den Bestand an Fauna und Flora zu berücksichtigen. Offenbar erfolgte ohnehin nur eine kurzzeitige Erfassungen, welche offenbar auf Beobachtungen vom 16.05.2023 beruhen und somit eine angemessene Beobachtung über mindestens eine Vegetationsperiode nicht erkennen lässt. Insofern lässt sich die Ausstattung der Fauna und Flora nur bedingt einschätzen. Eine Erfassung der Funga ist nicht erkennbar.
Insofern lässt sich ein entsprechender Bestand, ggf. schützenswerte Arten nicht einschätzen. Daher ist auch die FFH- und SPA-Prüfung als nicht vollständig anzusehen.
In dem Zusammenhang regt daher der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das gesamte Quellgebiet der Werra an, um ordnungsgemäße und vollständige Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und der Entwicklung des Gesamtgebietes erhalten zu können. Diese Dokumente müssen die entscheidende Grundlage für eine Beratung im Vorfeld von darauf beruhenden Entscheidungen bilden.
III. Schlussbemerkungen
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an. Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf. In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch für Goldwaschungen und deren Auswirkungen und Folgen. Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
II. Zu dem Antrag
Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören. Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.
Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen. Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an. Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf. In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen. Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
II. Zu dem Antrag
Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören. Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.
Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen. Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an. Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf. In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen. Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
II. Zu dem Antrag
Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören. Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.
Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 08.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen. Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an. Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Die Bürgerinitiative Saaletal lädt am Freitag, dem 23.05.2025, um 19.00 Uhr alle an Natur und Zukunft interessierten Menschen zur feierlichen Eröffnung der Fotoausstellung „Natur“park Saaletal ins Luchs-Kino Halle ein. Die Fotoausstellung dokumentiert in eindrücklichen Bildern die fortschreitende Naturzerstörung im Unteren Saaletal durch den Bau der Autobahn A 143.
Zu Beginn der Veranstaltung tritt der „Liederkreis“ auf und wird mit seinem Konzert den musikalischen Rahmen geben.
Im Anschluss spricht der Vorsitzende der Bürgerinitiative Saaletal, Dr. Conrad Kunze über Position und Anliegen der Bürgerinitiative sowie die Erfolgsaussichten der juristischen Verfahren zum Stopp der A143. Danach ist – bei Sekt und Saft – Zeit für das Gespräch mit allen, die gekommen sind.
Abb.: Baustelle der A143 bei Friedrichsschwerz am 16.3.2025. Foto: BI Saaletal
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen und Begehungen muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine zunehmende Verarmung der Agrarlandschaften feststellen. Von einst ca. 25 Anbaukulturen findet ein Anbau von etwa 5 – 6 Kulturarten statt, erfolgt eine Zurückdrängung bis Beseitigung von Gewässerschutzstreifen, Feldgehölzen, Ackerrandstreifen sowie Versiegelung von Feldwegen und Acker- und Grünlandflächen. Damit einher gehen Verluste von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, eine Verarmung und Monotonie in den Anbaustrukturen und somit der Agrarlandschaften, zu erwartende und bereits entstandene Verluste an Bodenqualitäten – u.a. in Folge von Humusverlusten und Niederschlagsarmut – sowie nicht zuletzt die Verschlechterung von in vielen Jahrtausenden entstandenen Landschaftsbildern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt daher in dem Zusammenhang mit sehr großer Sorge Aktivitäten von Politik und Verwaltungen sowie Medienberichte zum Umgang mit Wildtieren auf Agrarflächen. Dazu zählt auch der Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.04.2025 von Max Hunger unter den Überschriften „Hungriger Dauergast“ – in der Schriftausgabe- und „Millionenschäden durch Saatkrähen: Bauer fordert Abschussrecht – Biologe hält dagegen“ in der elektronischen Ausgabe.
Der sehr stark einseitige Medienbericht zeugt von einer verheerenden Entwicklung, welche die Agrarnutzung und deren Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften erfahren muss. Dabei reicht das Spektrum u.a. von Verlust von Landwirtschaftlicher genutzter Fläche, über Ausräumung der Agrarlandschaft, Belastungen mit Pestiziden und Überangeboten von mineralischen Düngemitteln, hier insbesondere Nitrat und Phosphat, bis hin zur Verarmung des Anbaus von Agrarkulturen. Der obengenannte Pressebeitrag der Mitteldeutschen Zeitung geht sehr einseitig auf das Fraßverhalten von Zugvögeln im Allgemeinen und der Saatkrähe im ganz besonderen ein. Diese Hassdiskussion verbunden mit vollkommen inakzeptablen Tötungsvorstellungen haben vollkommen vernachlässigt, dass für eine nachhaltige Agrarnutzung eine bestens aufgestellte Fauna, Flora und Funga dringend geboten ist. Dazu gehört ebenfalls die Saatkrähe, welche sich übrigens nicht nur von Saatgut, sondern ebenfalls von Mäusen und Insekten ernähren. Somit tragen sie zur Regulierung derartiger Bestände bei. Wiederum dienen Saatkrähen zum Beispiel dem See- und Steinadler, dem Habicht und dem Uhu als Nahrungsgrundlage.
Der größte Feind der Agrarnutzung ist der Mensch selbst. So gibt beispielsweise das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
So beinhaltet die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021“ unter den Punkten „11.1.a Anstieg der Siedlungs und Verkehrsfläche“ und „11.1.b/c Freiraumverlust und Siedlungsdichte“ durchaus richtige Ansätze der Analyse und erste Vorschläge der Gegensteuerung. Sie verdeutlichen auch die alleinige Verantwortung des Menschen für die Negativentwicklungen. Der Tierwelt dies mehr oder minder aufzuladen ist vollkommen inakzeptabel.
Problematisch ist natürlich ebenfalls die Niederschlagsentwicklung zu sehen. Hier sei als Beispiel im Land Sachsen-Anhalt der Raum Magdeburg herangezogen:
Diese Veränderungen belasten u.a. sowohl Umwelt, Natur und Landschaften, als auch Wald- und Agrarflächen sowie urbane Räume. Gleiches gilt aber auch für die Belastungen zum Beispiel mit Nitraten und Phosphaten, welche in der mehr oder minder großen Verantwortung der Landwirte liegt.
Eine sehr wichtige Steuerung müssen die steuerlich finanzierten Agrarsubventionen sein. Folgende Zahlen der vergangenen Jahre sind da zu nennen, Zitate:
„In Deutschland wurden im EU Haushaltsjahr 2022 laut dem BMEL insgesamt 6,36 Milliarden Euro an EU-Mitteln (ohne nationale Kofinanzierung) verausgabt.
In Deutschland wurden im EU Haushaltsjahr 2023 laut dem BMEL insgesamt 6,35 Milliarden Euro an EU-Mitteln (ohne nationale Kofinanzierung) verausgabt. Darauf entfielen auf die 1. Säule (EGFL – Direktzahlungen und Marktmaßnahmen) 4,766 Milliarden Euro und auf die 2. Säule (ELER) 1,68 Milliarden Euro. Die Aufteilung auf die einzelnen Zahlstellen (BLE und Länderzahlstellen) kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Da das Rechnungsabschlussverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind noch geringfügige Korrekturen möglich.
Laut den Auswertungen von Proplanta erhielten 184 Empfänger über eine Million Euro aus dem EU-Agrarfonds. Zuwendungen über 2 Millionen Euro bekamen 45 Empfänger und Zahlungen von mehr als 5 Millionen Euro gingen an 14 Begünstigte. Insgesamt haben rund 310.000 Empfänger ca. 6,9 Milliarden Euro aus der Gemeinsamen Agrarpolitik – inklusive der nationalen Kofinanzierung – erhalten.
Landwirte in Sachsen-Anhalt erhalten 270 Millionen Euro EU-Direktzahlungen Magdeburg – Sachsen-Anhalts Landwirte erhalten bis Jahresende insgesamt 270 Millionen Euro EU-Direktzahlungen. Das seien fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr, teilte das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg mit.“
Der im obengenannten Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.04.2025 aufgeführte Betrieb AGRICOLA GmbH & COKG Rehmsdorf – 06729 Elsteraue hat dabei zum Beispiel im Jahr 2023 eine Agrarsubvention in Höhe von 827.198,74 Euro erhalten. Davon 266.257,39 Euro für, Zitat: „EGFL: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Titel III Kapitel 3) / II.4
Bei der Ökologisierung handelt es sich um eine entkoppelte Flächenzahlung, die je Hektar gewährt wird. Ziel ist es, drei dem Klima und der Umwelt förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden: Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächen.“, Zitat Ende
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die „Öko-Regelungen“ den aktuellen Situationen anzupassen, wozu ein standortgerechter und ortsbürtiger Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einschließlich des Verbotes der Vergrämung oder gar Bejagung von Wildtierarten gehören muss. Ebenso müssen sie verpflichtenden Charakter erhalten.
Neben der Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Agrarlandschaften durch Schutz, Erhalt und Entwicklung entsprechender Landschafts- und Naturbestandteile wie zum Beispiel von Gehölzstreifen und inseln mit Wiesen- und Staudenflächen und -bestandteilen, Fließ- und Standgewässern mit beidseitig mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen ab Uferoberkante sowie der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, gehören der Schutz von Lebens- und Rückzugsräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen dazu. Alles das muss einhergehen mit respektvollem und schutzwürdigen Umgang mit Tieren wie eben zum Beispiel mit Wolf, Biber, Luchs, Fischotter, Vogelarten – wie zum Beispiel Kormoran, Gänsen und Rabenvögeln – etc. Gleiches gilt für Amphibien, Kriechtiere, Spinnentiere und Insekten. Neben dem Respekt des Lebens und dem Ende der menschlichen Anmaßung über das Leben und Tod von Tieren entscheiden zu können, gehören Tiere zu einer arten- und strukturreichen und somit stabilen Umwelt, Natur und Landschaft dazu. Sie bilden ein sehr entscheidendes und bedeutsames Rückgrat im Gefüge von Fauna, Flora und Funga. Zudem beleben und bereichern sie Landschafts- und Stadtbilder.
Der im obengenannten Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.04.2025 aufgeführte Betrieb AGRICOLA GmbH & COKG Rehmsdorf – 06729 Elsteraue hat dabei zum Beispiel im Jahr 2023 eine Agrarsubvention in Höhe von 827.198,74 Euro erhalten. Davon 266.257,39 Euro für, Zitat: „EGFL: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Titel III Kapitel 3) / II.4
Bei der Ökologisierung handelt es sich um eine entkoppelte Flächenzahlung, die je Hektar gewährt wird. Ziel ist es, drei dem Klima und der Umwelt förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden: Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächen.“, Zitat Ende
Daher erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von solchen Landschaftsbetrieben genau den obengenannten respektvollen Umgang mit Umwelt, Landschaften und Natur, wozu eben eine reichhaltige und geschützte Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt dazugehört. Dies ist auch für das Überleben der Menschheit dringend wichtig!
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft zudem die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden, aber ebenfalls an die Medien sein. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet zudem dahingehend Interessenten Raum und Plattformen im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11