Anfang Juli 2021 wurde im Katharinenholz in Kreisfeld ein Bestand von ca. 30 Exemplaren der Orchideenart Braunrote Stendelwurz (Epipactis atrorubens) festgestellt, welche wie alle Orchideenarten durch das Naturschutzrecht besonders geschützt ist.
Daraufhin informierte der AHA auch die Gemeinde Hergisdorf mit dem Ziel pflichtgemäß geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch wenn es sich um einem sensiblen Bereich, einen Veranstaltungsraum handelt, war und ist die Möglichkeit einer geeigneten Schutzkonzeption gegeben.Veranstaltungen und Orchideenschutz können durchaus miteinander verbunden werden. Innerhalb fast eines Jahres ist für den Orchideenschutz nichts unternommen worden. Vor den Pfingstfeierlichkeiten 2022 wurden alle Pflanzen beseitigt. Von den ca. 30 Pflanzen steht keine mehr.
Nicht jede Kommune verfügt über solche Naturschätze. Manche können ihre Naturschätze aber offensichtlich nicht schätzen. Der AHA fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, zu klären wer für diesen Rechtsverstoß die Verantwortung trägt. Außerdem hält es der AHA für dringend geboten den Orchideenstandort endlich konsequent zu schützen und eine Lösung im Rahmen von Veranstaltungen zu finden.
Dabei weist der AHA auf die besondere Verantwortung des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra hin.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle/Saale e.V. Große Klausstraße 11 06108 Halle(Saale)
Stellungnahme
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.23 „Solarpark Hans-Seidel-Schacht“
1.Ausgangslage:
Die Reste der Halde des ehemaligen Hans-Seidel-Schachtes, früher Hohenthal-Schacht,befinden sich anteilig im Gebiet der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Helbra. Die Halde ist Teil der 3. Schachtreihe der Kupferschieferschächte der Mansfelder Mulde mit dem Zirkelschacht nördlich und dem Max-Lademann-Schacht südlich davon. Der zu Helbra gehörige Teil der Halde ist bereits mit einem Solarpark bebaut. Das Gebiet befindet sich südlich der L 160, inmitten von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen.
Luftbild 1999
Vorbemerkungen:
Um einen möglichst lückenlosen Überblick über die in einem Gebiet vorhandenen Biotoptypen, Tiere und Pflanzen zu erhalten ist es zwingend notwendig,die Kartierungsarbeiten mindestens über eine ganze Vegetationsperiode, besser noch über ein ganzes Jahr durchzuführen.
Ergebnisse:
Am 08.01.2022 erfolgte eine Begehung des Gebietes mit selektiver Kartierung. Das Gebiet war großflächig mit einer leichten Schneedecke bedeckt. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf die Begründung des B-Planes Nr.23, Entwurf v. September 21 und den Eingriffs-Ausgleichs-Plan (EAP) sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag v.15.09.21
zu EAP 2.8
Dort heißt es „Geschützte Biotope befinden sich innerhalb des Plangebietes nicht“
Als ein Ergebnis der Begehung am 8.1.2022 ist der Nachweis des Taubenkropf-Leimkraut oder Kupfer Leimkraut ( Silene vulgaris Moench (Garcke) var.humilis Schub.) zu nennen. Diese Pflanze wurde an der NO Seite des Plangebietes südlich der Baracken und an der Zufahrt (S.17,Abb 14 EAP) festgestellt. Dabei handelt es sich um mehrere gut entwickelte Pflanzen im Winterstadium. Mit weiteren Nachweisen ist zu rechnen.
Kupfer-Leimkraut (Silene Vulgaris var. humilis)
Das Taubenkropf- oder Kupfer-Leimkraut ist eine der drei kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen- Vegetation (Violetta calaminaria) Das Vorhandensein der Schwermetallrasen-Vegetation bedeutet, daß es sich im Planungsgebiet um die Existenz eines „Geschützten Biotopes“ handelt und dieses auch zu schützen ist. Die Schwermetallrasen-Vegetation ist nach Paragraf 30 BNatSchG und nach Paragraf 21 u.22 NatSchG LSA geschützt. Gemäß der Roten Liste der Biotoptypen ist dieser Biotoptyp in die Kategorie 2, stark gefährdet,eingeordnet. Es besteht die Gefährdung besonders durch Flächenverlust und durch quantitative Veränderungen.
In der FFH Richtlinie Anhang I ist die Schwermetallrasen-Vegetation mit dem Code 6130 ebenfalls als schutzbedürftig eingestuft. Die Schwermetallrasen-Vegetation ist in Mitteleuropa als endemisch zu bezeichnen.
Es ist zukünftig damit zu rechnen, daß sich die beiden anderen kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen-Vergetation,besonders das Kupferblümchen oder Frühlingsmiere(Minuartia caespitosa = M.verna subsp. herzynia) sowie weitere Begleitarten,wenn nicht schon vorhanden, sukzessiv ansiedeln. Das Kupferblümchen ist bereits auf der Max-Lademann-Halde, welche sich in Sichtweite zum Planobjekt befindet, festgestellt worden. (vgl.Mitteilung Dr.Henryk Baumbach,2017)
Aus der Existenz der Schwermetall-Vegetation ergeben sich folgende Notwendigkeiten.
der naturschutzfachliche Wert der Flächen mit Haldenmaterial( Berge–oder Ausschlägehalde,horizontal bzw. Flächenmit Hangneigung) ist wesentlich höher einzuschätzen.
Die Haldenflächen sind von jeglicherÜberdeckung mit Erdmaterial freizuhalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aufdiesen Flächen nicht durchzuführen d.h. keine Entwicklung von mesophilen Grünlandauf den Kupferschieferböden. Die offenen Rohböden sind für die natürliche Sukzession zu erhalten.
.Es sind weitere Kartierungen durchzuführen.
Rohbodenfläche mit Hang
zu Pkt. 2.5 Schutzgut Wasser
Dort heißt es.“ Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor“
Diese Feststellung kann nicht bestätigt werden.
Bei der Begehung am 8.1.2022 wurden mehrere Oberflächengewässer festgestellt. Die Feststellungen sind wohl darauf zurückzuführen, daß es sich bei den Jahren 2018 bis 2020 um extreme Trockenjahre handelte und es sich jetzt wieder eine Art Normalzustand eingestellt hat.
Oberflächengewässer
Deshalb ist auch zukünftig von Oberflächengewässern im Plangebiet auszugehen.
Schlußfolgernd aus dieser Tatsache müssen die Passagen in Pkt. 7.2.3.Artenschutz im B-Plan und 3.4. im EAP S.35, Relevanzprüfung neu bewertet werden.
“ Das Vorkommen folgender europarechtlich geschützter Arten/Artengruppen kann im Plangebiet augenscheinlich ausgeschlossen werden.
Amphibienarten…….da keine geeigneten Habitat vorhanden – Mit den Gewässern sind geeignete Habitate vorhanden
wassergebundene Insektenarten, da keine geeigneten Habitat vorhanden – Mit den Gewässern sind geeignete Habitat vorhanden.
Es kann eingeschätzt werden,das für viele Arten/Artengruppen das Plangebiet ein Rückzugsgebiet innerhalb der großen intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche darstellt.
Ein Vorkommen der Blauflügligen Ödlandschrecke ( Aedipodea caerulescens ) ist auf den Schiefer-und Schlackehalden durchaus zu erwarten. Sie ist anspruchslos und bevorzugt magere Standorte mit wenig Bewuchs. Die adulten Exemplare sind im August und September in Habitaten auch mit sehr hohen Temperaturen anzutreffen, mesophiles Grünland ist eher ungeeignet.
Eine Referenzfläche sind die Halden der Ottoschächte in Wimmelburg. Auch das in der Nähe des Planungsgebietes befindliche FFH Gebiet 107 „Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld ist zu nennen“. Die Rote Liste Sachsen-Anhalt 2020 führt die Schrecken auf der Vorwarnliste. Die Bestände gehen in den letzten Jahren zurück Der Biotoptyp ZOG Bergbauabraumfläche ist der Ideale Lebensraum im Plangebiet und ist ohne Erdabdeckung zu erhalten.
Zum Vorkommen der Zauneidechse ( Lacerta agilis) im Gebiet wurde festgestellt, daß dieses artenarm ist. Es sollte eine solche Lösung gefunden werden, welche eine Umsiedlung vermeidet. Eine Umsiedlung wird kritisch gesehen und garantiert nicht den Fortbestand der Population.
Quellenverzeichnis:
1. Dr.Henryk Baumbach, Foto 1 und Mitteilung M.verna ssp. hercynia 2.Rote Listen LSA 2020 3.Mansfeld Museum,Schriftenreihe, Neue Folge Nr.5 4.Begehung des Plangebietes 5.Internet 6.Eigene Recherchen
In der Stadt Halle (Saale) gibt es zahlreiche Industrieruinen, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale). Somit sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht.
Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße und Landsberger Straße anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis. Für die Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen.
Auf Grund der Bedeutung und Brisanz einer künftigen Entwicklung des Geländes des einstigen Schlachthofes sowie des enormen Einflusses auf die Entwicklung in der Stadt Halle (Saale) regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Gesamtgebietes an. Diese Arbeitsgruppe sollte unter Moderation der Stadt Halle (Saale) stattfinden mit allen verantwortlichen Stellen und interessierten Organisationen zum Thema Denkmalschutz, Gewerbeentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, kulturelle und soziale Entwicklungen sowie Bildung und Wissenschaft besetzt sein.
Eine erneute Versteigerung mit dem Ziel einer weiteren Privatisierung ohne Konzept, ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) jedenfalls keine Lösung. Daher gilt es im Interesse der Stadt Halle (Saale) das Vorhaben in die eigenen Hände zu nehmen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedenfalls bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen.
Ferner rufen beide Organisationen die interessierte Bevölkerung ganz dringend auf daran mitzuwirken.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu gehören das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees, gekoppelt mit dem Bau eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle im geschützten Röhrichtbereich am Nordwestufer des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände und des Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Exkursion am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Mitglieder des AHA einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.
Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dient. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide und auf der Peißnitzinsel eindeutig dazugehören.
Die Eröffnung des Golfplatzes am 11.08.2016 ist eine klare Provokation gegenüber dem Bestreben einer ökologisch orientierten Entwicklung des Hufeisenseegebietes. Damit drücken der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Labuschke und seine offensichtlich bestens noch bzw. wieder funktionierenden Seilschaften im Rathaus der Stadt Halle (Saale) ihr vereintes Handeln im Bestreben zur gezielten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft aus. Das Ganze findet offenbar mit Duldung bzw. Unterstützung der sachsen-anhaltischen Landesregierung statt. Ferner betreibt man momentan ein gezieltes Verschweigen der zahlreichen fachlich-fundierten Proteste und Bedenken. Die lobbyistisch geprägten Vorhaben und Vorkommnisse am Hufeisensee bedürfen aber eigentlich einer vielfältigen und gründlichen Überprüfung in allen Richtungen.
Der AHA erwägt ggf. mit Aktivitäten vor Ort, auf den „ersten Abschlag“ am Hufeisensee am 11.08.2016 zu reagieren.
Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA weiterhin und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Im Rahmen ihrer ständigen Beobachtungen zu dem skandalösen Baugeschehen auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel und in der Saaleaue unterhalb der Weinberge haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) unter Führung des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, trotz zunehmender Proteste sowie mehrfach und nachdrücklich geäußerte Einwände, Bedenken und Warnungen vollkommen unbeeindruckt die Bauarbeiten zur Errichtung von Asphaltstraßen fortsetzt und intensiviert. Das diese zerstörerischen Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet und Einzugsgebiet des Hochwassers der Saale stattfinden und dabei auch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ beschädigt, welches zusammen mit dem Naturschutzgebiet „Forstwerder“ das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, lässt die Funktionäre vollkommen kalt.
1-Halle Südrand NSG Peißnitznordspitze Blick Nach Nordosten (2)
Jedoch schweigen auch alle Fraktionen des halleschen Stadtrates sowie die Landesbehörden in ihren Eigenschaften als oberste und Obere Naturschutzbehörde. Ebenso scheint der Landesrechnungshof den offenkundigen Missbrauch von steuerfinanzierten Flutgeldern keine Notwendigkeit zum Handeln zu sehen. Diese Ereignisse zeigen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass das System der Institutionen Naturschutzbehörden, Finanzprüfer sowie der parlamentarischen Kontrolle nicht funktioniert. Somit offenbart sich nach Ansicht der beiden Organisationen, dass eine wahre Demokratie, welche auf fundiertem Fach- und Sachwissen sowie dem Engagement der Bevölkerung und ihrer Organisation beruhen sollte, sich immer wieder als Makulatur entpuppt. Stattdessen regieren der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung mit bewusst manifestierter Ignoranz und Arroganz sowie einem auf mangelndem Sach- und Fachverstand beruhenden Aktionismus.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen die deutliche Gefahr, dass die Verantwortlichen die fachlichen und rechtlichen Notwendigkeiten eines flächendeckenden, nachhaltigen und intensiven Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes nicht mehr verfolgen möchten und deren Zerstörung für bauliche Vorhaben allermöglichen Art bewusst und in fester Überzeugung richtig zu handeln, weiter forcieren.
Beide Organisationen beabsichtigen daher gründlich zu prüfen, inwieweit andere Formen und Methoden im Handeln zum Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt wirkungsvoller sein können, da die derzeitigen Möglichkeiten wenig oder gar nicht zielführend sind. Die Stadt Halle (Saale) und ihre verantwortlichen Einrichtungen haben sich offenbar klar und deutlich verabschiedet, gemeinsam mit der Bevölkerung und ihrer Organisationen Wege zu einer ökologisch orientierten Stadtgestaltung und Stadtentwicklung zu suchen und zu finden.
Darauf sich einzustellen ist das Gebot der Zeit. Nunmehr fordern Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) diese zerstörerischen Bauarbeiten einzustellen und im Anschluss daran auf Kosten der Verantwortlichen alle bereits erfolgten Verbauungen und Versiegelungen vollständig wieder zurückzubauen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedenfalls bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen. Ferner rufen beide Organisationen die interessierte Bevölkerung ganz dringend auf daran mitzuwirken.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Bekanntlich gehört die hallesche Ziegelwiese, mit seinem künstlich angelegten See mit Fontänenanlage mit bis zu 40 m hohem Wasserstrahl und ausgedehnten Wiesen- und Rasenanlagen sowie Gehölzbeständen zu den meistbesuchtesten Naherholungsgebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Nunmehr sorgt sich der AHA, dass die Ziegelwiese, offenbar von Politik und Verwaltung gezielt toleriert, zu einer Party- und Saufmeile verkommt. Das nennt man dann Teil eines gewässertouristischen Konzeptes. Bereits jetzt dient die gesamte Ziegelwiese als Grillplatz, Partymeile mit teilweise lauter Musik sowie Ersatzort für Kneipe und öffentlicher Bier- und Schnapswiese. Als Stätten der Verrichtung der Notdurft fungieren die Gehölzflächen auf und an der Wiese. Die Folgen sind Vermüllung, Beschädigung von Gehölzen –Äste und Zweige finden Verwendung für Feuerstellen-, heruntergetretene Rasen-, Wiesen- und Uferzonen sowie zunehmende Unhygiene. Hinzu kommt, dass vor, während und im Anschluss an das weitgehend ungehemmte Partygeschehen die gesamte Ziegelwiese als eine unbegrenzte Hundewiese dient. Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sind selten feststellbar und wenn, dann meistens außerhalb der Partyzeit.
Das Beispiel Ziegelwiese, welches sich u.a. getrost auf die Würfelwiese, das Saaleufer südwestlich der Klausberge, die Klausberge selbst und den Heinrich-Heine-Park ausweiten lässt, zeugt von der fortgesetzten fehlenden Bereitschaft der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) hier ausreichend den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaft und somit die Sicherung der Naherholung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten und umzusetzen. Für den AHA ist es inakzeptabel, dass die Parks und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) zu „Ersatzkneipen“ und Orten des Vandalismus und der Verrichtung der Notdurft verkommen. Leider scheinen Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eher die Zustände legalisieren zu wollen. Dazu soll nach Auffassung des AHA insbesondere das geplante gewässertouristische Konzept für Halle dienen.
Das nunmehr der Stadtschülerrat jegliche Verantwortung im Zusammenhang der Befreiung der Ziegelwiese von Müll und Unrat in Folge der alljährlichen Abifeiern von sich weist ist da nur folgerichtig, aber vollkommen inakzeptabel. Der AHA fordert daher konsequentes Handeln seitens der Verantwortlichen der Verwaltung der Stadt Halle (Saale), was im konkreten Fall nur das Verbot der Durchführung künftiger Abifeiern an einem öffentlichen Ort -wie der Ziegelwiese- bedeuten kann.
In dem Zusammenhang fordert der AHA den Stadtschülerrat auf, entweder selbst die Verantwortung der Durchführung der Veranstaltung wahrzunehmen oder an andere Organisationen bzw. Personen zu vergeben. Verantwortung bedeutet aber im konkreten Fall nicht nur die Beseitigung des in Folge der Abifeiern entstandenen Mülls und Unrats, sondern auch Vandalismus und Vermüllung zu verhindern bzw. zu unterbinden.
Andernfalls gilt es derartige Veranstaltung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu unterbinden.
Dieses Beispiel zeigt wieder einmal deutlich auf, dass nicht weniger, sondern mehr bürgerschaftliches Engagement dringend geboten ist.
Der AHA ruft daher die interessierte Bevölkerung auf, an einem Veranstaltungs- und Tourismuskonzept für die Stadt Halle (Saale) mitzuwirken, welches das Primat der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des sanften Tourismus sowie der Wahrung der Lebens- und Wohnqualität der halleschen Einwohnerinnen und Einwohner beachtet und berücksichtigt.
Wer Interesse hat dazu mit dem AHA in Kontakt zu treten, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)