Kategorie: Exkursion (Seite 4 von 38)

AHA hält Schutz der Region zwischen Halles Norden, dem Norden des Saalekreises und den angrenzenden Gebieten des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für dringend geboten

Im Rahmen einer am 23.07.2015 durchgeführten Fahrradrundexkursion nahmen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Gebiete im Norden der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis sowie angrenzender Teile des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Augenschein. Die erste Station bildete die Fasanerie am Rande des Seebener Busches. Um den 9,5 Hektar (ha) großen geschützten Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ und das ihn umgebene Umland auch zukünftig als einmaliges Kleinod in der Landschaft zu erhalten, stellten der Vogelschutzonline e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Jahre 2001 an die Stadt Halle einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Nach Vorstellung der beiden Vereine soll das Gelände der ehemaligen Geflügelfarm Seeben nicht wie angedacht zur Wohnbebauung ausgeschrieben werden, sondern als „Pufferzone“ an den Seebener Busch angegliedert und der natürlichen Sukzession überlassen werden. Außerdem sollen zwei derzeitig durch den Ökohof bewirtschaftete Flächen – innerhalb des Seebener Busches – das „Heidengrab“ und die „Fasanerie“ zur Erweiterung der Streuobstwiese bzw. zur Aufforstung freigegeben werden. Der Antrag basiert auf systematischen Kartierungsergebnissen der Avifauna der Jahre 2000 und 2001 im Vergleich zum Brutvogelatlas von Halle und Umgebung 1998 sowie einer Erfassung des Stadtplanungsamtes von 1995. Anhand der Daten kommt die herausragende Bedeutung des Seebener Busches für die Vogelwelt (80 bisher nachgewiesene Vogelarten) klar zum Ausdruck. Nachdem der Antrag, der von umfangreichen Daten untermauert wird, im Juli 2001 den Fraktionen des halleschen Stadtrates und der der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zugegangen war, äußerte sich das hallesche Stadtplanungsamt ablehnend. Außerdem fand eine Anhörung bei der damaligen HAL-Fraktion statt.

1a-Halle Blick Zu Fasanerie & Seebener Busch Nach Nodwesten & Norden  (3)

1a-Halle Blick Zu Fasanerie & Seebener Busch Nach Nodwesten & Norden (3)

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hatte im Jahr 2008 der Stadt Halle (Saale) vorgeschlagen, auf der ca. 2,4 ha großen Fläche der einstigen Fasanerie westlich des Seebener Busches angrenzend an den Franzosensteinweg eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese ist als Ergänzung eines Restes einer alten Obstanlage am westlichen Rande des Seebener Busches zu sehen. Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).

Zu dem Gesamtprojekt hat der AHA der Stadt Halle (Saale) eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ vom 03.03.2008 vorgelegt.

Der AHA möchte dieses Vorhaben auf jeden Fall mit zahlreichen Partnern umsetzen, wozu neben der Stadt Halle (Saale) und dem Ökogut Seeben, z.B. die Initiative „Pro Baum“, die Volkshochschulen in Halle und im Saalekreis, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen gehören können bzw. sollten. Ganz besonders möchte der AHA aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen an dem ökologisch sehr bedeutsamen, aber auch sehr arbeitsintensiven Vorhaben mitzuwirken. Auf dem Weg zum Petersbergmassiv befasste man sich in Höhe des zur Gemeine Petersberg gehörigen Ortsteiles Gutenberg mit dem Rätsch. Der Rätsch ist am nordöstlichen Ortsrand von Gutenberg, südlich der Straße nach Oppin gelegen. Die frühere eigenständige Gemeinde Gutenberg befindet sich ca. 8 km nördlich von Halle und gehört zum Saalekreis. Das FND Rätsch liegt einerseits in einem Talbereich und erstreckt sich zum anderen über einen Hang. Die dieses Gebiet umgebende Hügellandschaft ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Das Flächennaturdenkmal Rätsch ist ein Erlen-Eschen-Wald und gehört zu den wenigen geschützten Feuchtwaldgebieten im Saalekreis. Das Gebiet ist floristisch sehr wertvoll, da der vorhandene Mischbestand aus Erlen und Eschen im gewissen Sinne eine Einmaligkeit darstellt. Als Auenlandschaft ist er hydrologisch, ornithologisch und herpetologisch wertvoll. Der Rätsch ist ein Quellgebiet mit sauberem Wasserangebot. Daraus läßt sich auch der Name Rätsch ableiten. Rätsch kommt aus dem Slawischen und bedeutet so viel wie „nasse Wiese“.

Durch vier Schneckengesellschaften mit 32 nachgewiesenen Arten ist das Schutzgebiet repräsentativ für vergleichbare Biotope im hercynischen Raum. Der Rätsch bildet eine wichtige ökologische Nische. Er entwickelt sich immer mehr zum Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil diese in der näheren Umgebung keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden. Der Rätsch umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5 ha. Aufgrund verschiedener struktureller Merkmale und Bedingungen lässt sich das Gebiet in folgende 4 Zonen einteile:

  1. Zone: Sukzessionsfläche mit nitrophilen Hochstauden
  2. Zone: 300m² großer Erlen-Eschen-Auenwald mit Schichtwasserquellen
  3. Zone: Feuchtwiese
  4. Zone: Trockenhänge

Nach Auffassung des AHA gilt es alles zu unternehmen, um dieses sehr wertvolle Landschafts- und Naturgebiet zu schützen und ggf. die am Rand der Zone 3 befindlichen, ca. 500 m³ umfassende Mülldeponie zu beräumen, um Schädigungen für Umwelt und Natur zu beenden. Ein vom AHA im Rahmen der Locale 2000 gestellter Antrag fand leider keine Zustimmung. Für den AHA ist es jedoch wichtig, dass Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung des FND Rätsch wieder verstärkt anzugehen. Im Bereich der BAB 14 verdeutlichten sich der landschaftszerschneidende Charakter, der umfassende, von dem dortigen Kraftfahrzeugverkehr ausgehende Lärm sowie die Tatsache, dass ca. jedes 4. Fahrzeug ein LKW war. Somit lässt sich immer wieder feststellen, dass auch diese Autobahn als eine vom Steuerzahler finanzierte, rollende Lagerhalle darstellt.

Beim Blick in Richtung des zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortsteiles Brachstedt sowie zu der Stadt Landsberg gehören Stadtteilen Niemberg und Oppin rückte das Thema Gesteinsabbau in den Mittelpunkt. Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachten weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte –wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten- gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.

Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben. Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.

Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen. Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.

Nunmehr ist deutlich der Versuch der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH (MDB) zu erkennen, der Bevölkerung der Gemeinde Petersberg und ihrer Ortsteile, welche momentan den Folgen des jahrzehntelangen Abbaus von Porphyr in einem immer größer und tiefer werdenden Steinbruch ausgesetzt sind, den berechtigten und wissenschaftlich fundierten Widerstand in Niemberg, Brachstedt und Oppin gegen einen „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ als Ursache ihrer Probleme unterzuschieben. Der Geschäftsführer der MDB Peter Müller stellte nämlich –laut „Mitteldeutscher Zeitung“ vom 30.03.2015 den vom Steinbruch in Petersberg geplagten Bewohnern eine Stilllegung in Aussicht, sobald der Gesteinsabbau am Burgstetten beginnen kann. Derartige unseriöse Äußerungen zeugen davon, dass man nun versucht die Bevölkerung in der Region aufeinanderzuhetzen. Dabei liegt es in der Hand von Herrn Müller sofort den Gesteinsabbau am Petersberg zu beenden. Ferner verdeutlicht ein derartig populistisches Herangehen, dass es keine triftigen Gründe und Argumente des Aufschlusses eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ gibt. Daher fordert der AHA den Geschäftsführer der MDB Peter Müller mit allem Nachdruck auf, derartige Aktivitäten sofort einzustellen. Inwieweit der Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt gilt es dann zu prüfen, wenn Herr Müller sein diesbezügliches Verhalten fortsetzt.

9a-Gemeinde Petersberg Blick Auf Südeingang Bergholz (1)

9a-Gemeinde Petersberg Blick Auf Südeingang Bergholz (1)

Darüber hinaus bietet der AHA der bergbaugeschädigten Bevölkerung vom Petersberg und seiner betroffenen Ortsteile eine intensivere und verstärkte Kooperation an. In dem Zusammenhang hält der AHA eine verstärkte Aktivität im Dreieck Burgstetten sowie des 149,4 m hohen Abatassinenberges sowie des Massives des 172,80 m hohen Petersberg mit ihren jeweils angrenzenden Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie wichtigen Landschaftsbestandteilen wie die Auen von Götsche, Fuhne und Rieda, der angrenzenden Agrarlandschaften und Streuobstwiesen für dringend notwendig. Schließlich am Massiv des Petersbergs angekommen, führte der Weg zum Waldgebiet des Bergholzes. Der 240 ha große Bergholz gehört als Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (galio sylvatici carpinetum betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist, zu den bedeutsamsten Gehölzgebieten des Saalekreises und darüber hinaus. Ganz besonders schützenswert ist das über 79 ha große Naturschutzgebiet (NSG), welches sich in 2 Teilflächen teilt. Das sind zum einen die Teilfläche 1 im Südosten ca. 36 ha groß, seit 1961 unter Schutz gestellt sowie zum Zweiten im Nordosten Teilfläche 2, eine Erweiterung im Jahre 1983 um ca. 43 ha. Ferner ist das NSG Vorschlagsgebiet 116 für Schutzgebietssystem NATURA 2000 Land Sachsen-Anhalt.

Im Rahmen zahlreicher Fahrradexkursionen musste der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder feststellen, dass selbst am NSG massive Abholzungen stattgefunden sowie die Räumgeräte massive Schädigungen am Waldboden und somit auch an der Bodenvegetation und dem Wurzelsystem der anderen Gehölze hinterlassen haben. Zudem hat man der Bevölkerung Genehmigungen erteilt, so dass sie nun ihrerseits mit Motorsägen ausgerüstet weiter in dem Bergholz Unheil verbreitet. Neben den genannten Beeinträchtigungen führt das zu massiven Störungen in der Beginnphase der Brutphase der Vogelwelt. Zudem besteht die Gefahr, dass Winterschlafquartiere –zum Beispiel des Igels- in Mitleidenschaft gezogen worden.

Auf Grund dieses Holzungsvandalismus hält es der AHA die sofortige Einstellung aller Abholzungen vorzunehmen sowie der damit eng verbundenen Störungen bzw. Zerstörungen am Gehölzbestand und der Bodenstruktur Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus gilt es die Vergabe von Holzscheinen an die Bevölkerung sofort zu beenden. Stattdessen hält es der AHA geboten, endlich die voranschreitende naturnahe Entwicklung zuzulassen. Dazu gehört auch die sukzessive Wiederentstehung eines naturnahen Waldes, des zwischen 1825 und 1839 gerodeten westlichen Mittelteiles des Bergholzes. Die dabei entstandene „große Saubucht“ ist noch heute Ackerland. Der AHA legte dazu am 02.06.2008 entsprechende konzeptionelle Vorschläge vor. Seit Schriftwechsel und Begehungen mit der damaligen sachsen-anhaltinischen Umweltministerin Petra Wernicke bzw. Vertretern des Forstes herrscht Schweigen seitens des beauftragten Landesverwaltungsamtes. Der AHA fordert daher die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt auf, sich endlich ernsthaft des Themas anzunehmen. Anschließend führte der Weg in das großflächige Tal der Fuhne, welche im Bereich des Ortsteiles Ostrau auch von der ca. 25 km langen Rieda durchquert wird. Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Kiessandgewinnung Ostrau – Mösthinsdorf“ des Kieswerkes Ostrau GmbH & Co. KG“ vom 06.08.1997 gab der AHA folgendes an, Zitat:

„Bekanntlich befinden sich die Saalkreisorte Ostrau und Mösthinsdorf in einem ökologisch und landschaftlich wertvollem Gebiet. Dazu tragen insbesondere die Auenlandschaften entlang der Fuhne, der Riede und des Riedagrabens bei. In den Bereichen entwickelten und bestehen wertvolle Naturbestandteile, wozu in Ostrau das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Riedewald bei Werderthau und der Geschütze Park in Ostrau sowie in Mösthinsdorf die FND Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf, Wild-Tulpenwiese bei Mösthinsdorf und Feuchtwiese bei Mösthinsdorf gehören. Hinzu kommt das das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Fuhneaue den landschaftlichen Schutz im direkten Einzugsbereich der Fuhne sichern soll. Alle besagten Schutzgebiete benötigen Wasser um ihren arten- und strukturreiche Existenz beibehalten zu können. Damit verbunden ist der Erhalt eines recht gut ausgeprägtem Biotopverbundes, welchen es gilt zu erhalten oder gar auszuweiten. Ferner stellt der Geschützte Park in Ostrau und sein näheres Umfeld ein kulturhistorischdenkmalgeschütztes Kleinod dar. Jegliche von natürlichen Wasserschwankungen abweichenden hydrologischen Veränderungen können zu Störungen oder gar zu Zerstörungen dieser wertvollen Landschaftsbestandteile führen. Das betrifft Grundwasserabsenkungen ebenso wie Erhöhungen von Grundwasserständen. Der angedachte Kiestagebau würde genau das bewirken, ebenso lang- oder kurzfristig Schäden an Bauwerken wie Wohnbauten, Schloß Ostrau etc. befürchten lassen. Mit der Errichtung bzw. Erweiterung der Kiesabbauflächen gingen wichtige Lebens- und Nahrungsräume zahlreicher Tiere (z.B. Greifvögel, Hasen) verloren. In dem Zusammenhang wird vorgeschlagen den im Abbau befindlichen Kiessandtagebau nach Herstellung einer entsprechenden Wasserfläche und Beendigung erforderlicher Stabilisierungsmaßnahmen als Feuchtbiotop zu entwickeln und in den Natur- und Kulturraum der Riede einzugliedern. Dabei sollten die menschlichen Eingriffe nach den Abbau- und Sicherungsmaßnahmen weitgehend ausgeschlossen bleiben.“ Zitat Ende.

Im Schlussatz führte der AHA aus, Zitat:

„Aber auch Park und Schloß Ostrau sind als besonderes Kultur- und Sachgut zu erhalten. Veränderungen am Grundwasser könnten lang- oder kurzfristig zu Störungen an Grundmauern des Schlosses führen, welche auf entsprechende Veränderungen des Baugrundes zurückzuführen wären. Das Gleiche trifft auf eventuelle Veränderungen an den Teichen im Park zu.“, Zitat Ende

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AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senf-tenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Bereits die Ausbaumaßnahmen in den 50er und 60er Jahren des 19. Jahrhundert haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster beigetragen.

Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen. Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt. Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster. Gegenwärtig sind aber beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.

Im Rahmen einer vom gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für den Samstag, den 01.08.2015 organisierten ca. achtstündigen Fahrradexkursion entlang der Schwarzen Elster und der Elbe zwischen der Stadt Uebigau-Wahrenbrücke, Ortsteil München und der Lutherstadt Wittenberg möchte der Umweltverein anhand der zu besichtigenden Situation vor Ort seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt, zur Entwicklung und Betreuung der Schwarzen Elster darlegen.

Die Fahrradexkursion beginnt um 10.00 Uhr in Falkenberg (Elster), Ecke Friedrich-Engels-Straße/Bahnhofstraße, unweit des Bahnhofs und endet am Bahnhof Lutherstadt Wittenberg. Zur Fahrradexkursion bitte wetterfeste Kleidung und Schuhe anziehen sowie Rucksackverflegung mit ausreichend Getränken mitnehmen.

Inhaltlich bilden ferner der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes, die Arbeitshauptschwerpunkte.

So soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.: 0340 – 66158320

AHA führte Fahrradrundexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt regelmäßig im unteren Saaletal und östlichen Harzvorland zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Lutherstadt Eisleben Fahrradrundexkursion mit folgenden Schwerpunkten durch:
Geschützter Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dölauer Heide, Naturschutzgebiet (NSG) Lintbusch, Einmündung des Würdebaches in die Salza in Köllme, LSG Salzatal, LSG Laweketal, Einmündung der Laweke in Zappendorf, Kloschwitzer Grund, Einmündung der Schlenze in die Saale in Salzmünde, Naturschutzgebiet ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“, Naturschutzgebiet „Porphyrlandschaft bei Gimritz“, Naturschutzgebiet ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ sowie das Mündungsgebiet der Götsche in die Saale.

Bereits zu Beginn der Rundexkursion mit dem Fahrrad nahmen die Exkursionsteilnehmer den Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiete nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.
Die Exkursionsteilnehmer drückten aber ihren dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zu dem 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden 16 ha großem Naturschutzgebiet Lintbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Der AHA erläuterte den Exkursionsteilnehmern ferner seine im Sommer 2007 der Stadt Halle (Saale) vorgelegte Konzeption zur Entwicklung des einst im Jahre 1932 angelegten, ca. 5 km langen Naturlehrpfades in der Dölauer Heide. Ferner begrüßten die Exkursionsteilnehmer den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Nach Durchquerung der Dölauer Heide nutzte der AHA die Gelegenheit, den Exkursionsteilnehmern den Vorschlag zu erläutern, welche eine Extensivierung der Landwirtschaft im Umfeld des Granauer Berges bis zur Dölauer Heide und dem Lintbusch heran beinhaltet. Somit lassen sich die drei Landschafts- und Naturräume besser vernetzen und entwickeln, wovon Fauna, Flora und das Landschaftsbild noch mehr profitieren können.

3a-Halle-Dölauer Heide Südwestteil Unweit Heidestraße & Salzmünder Straße Am Kolkturmweg Blick Nach Nordosten  (2)

Insbesondere die Dölauer Heide zeigte an einigen Stellen Folgen des stürmisch geprägten Gewitters vom 07.07.2015 auf, was sich in punktuellen oder flächendeckenden Windbruch manifestierte. Im Bereich des Heidesees berieten die Exkursionsteilnehmer über die Stellungnahme des AHA zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001, welche u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche sowie sogar recht ausführlich Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben beinhaltet. Die angrenzenden Wege zwischen Dölauer Heide, Lintbusch, Bennstedt, dem Zorges und Lieskau regten die Exkursionsteilnehmer an, dem Landkreis Saalekreis und der Gemeinde Salzatal eine Konzeption zur Pflanzung von gesamt 600 verschiedenartigen Obstbäumen als Alleen vorzuschlagen. Extensiv bewirtschaftete Obstalleen zählen zu den arten- und strukturreichsten Kulturlandschaften, die es gilt nicht nur zu erhalten, sondern auch wieder verstärkt zu verbreiten. Zudem sind Obstalleen zusammen mit Streuobstwiesen das Genreservoir alter Regionalsorten. Ferner tragen sie zum Grün- und Biotoverbund bei, dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf und Nahrung sowie beleben das Landschaftsbild. Somit lassen sich ökologische, landschaftspflegerische, umweltbildende und kulturhistorische Aspekte vielfältig und sinnvoll miteinander verknüpfen. Dazu legte der AHA mit Beschluss vom 06.10.2014 dem Landkreis Saalekreis und der Gemeinde Salzatal

„Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung von mehreren zweireihigen Obstgehölzalleen entlang der Wege zwischen der Ortslage Bennstedt und dem Naturschutzgebiet „Lintbusch“ sowie entlang des nordöstlichen Abzweiges entlang des Ostzipfels des Zorges bis zum Verbindungsweg zwischen Köllme und Lieskau, Gemeinde Salzatal, Landkreis Saalekreis“

Beim Befahren des Gebietes zwischen Lieskau, Zorges und Zappendorf/Köllme diskutierten die Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit und die Folgen der geplanten BAB 143. Der AHA legte dazu dar, dass ein Beibehalten der bisherigen Trassenführung unweigerlich zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei ebenfalls noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

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AHA führte Radexkursion zur Parkanlage in Gatersleben, zum Hakel und entlang der Bode durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.

1a-Gatersleben Park Am Oberhof Südostecke Schmiedestraße1

1a-Gatersleben Park Am Oberhof Südostecke Schmiedestraße1

Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 18.07.2015, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Stassfurt endete. Die erste Station bildete die ca. 3 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:

„Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163-1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“,

Zitat Ende

Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen. Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Dieser Rahmenplan übergab seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studenten für das Vorhaben zu gewinnen.

5a-Gatersleben Unweit Selke & Bahnhof (1)

5a-Gatersleben Unweit Selke & Bahnhof (1)

Beim Verlassen von Gatersleben fiel den Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern im Bereich der Selke ein Transparent mit der Aufschrift, Zitat: „Hochwasserschutz jetzt ! – Mit dem grünen Rückhaltebecken bei Meisdorf“, Zitat Ende. Diese Aussagen veranlasste den AHA hier noch einmal seine allseitig bekannte Position darzulegen:

Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Strassberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Hochwasserschutzmaßnahmen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneemelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Strassberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die jüngst erst errichtete Kläranlage bei Strassberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.

Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Dieses Waldgebiet ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet “Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.

7a-Hakel Mittelwald Südostteil (1)

7a-Hakel Mittelwald Südostteil (1)

Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer waren sich schnell einig, dass ein nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten. So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.

Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern eine sehr wertvoll erscheinende Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Grundsätzlich wäre der AHA bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen.
Ferner diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung eines Konzeptes in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Auf dem Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu sich prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies –z.B. in der Egelner Südmulde- eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.

Im Bereich der Stadt Egeln erreichten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Stassfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und –wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Stassfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich der Röthe bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL9 der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.

Im Bereich der Stadt Stassfurt schätzten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutz bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtarme möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern wäre es daher sehr sinnvoll eine Schutz- und Entwicklungskonzeption für den sehr bedeutsamen Abschnitt der Bode zu entwickeln.

Der AHA bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang setzen, begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen. Als einen wichtigen Bestandteil dieser Aktivitäten sieht der AHA dabei folgende sechsstündige Fahrradexkursion: In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Andreas Liste

Hufeisensee bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes

Im Interesse der Allgemeinheit bedarf der Hufeisensee im Osten der Stadt Halle (Saale) eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes, welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Genau in diese Richtung wirkt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits seit dem Jahr 1983. Der damals in Büschdorf gegründete und von Jürgen Bernt-Bärtl einst geleitete Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt der DDR im Kulturbund der DDR entwickelte konzeptionelle Vorschläge und führte vor Ort Arbeitseinsätze durch. Der AHA legte zudem dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen am 11.06.2001 erstellten „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, um ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine wissenschaftliche Gesamtbearbeitung unter Zusammenführung bestehender Dokumentationen und neuer Erfassungen zu erreichen. Leider ist das Vorhaben noch nicht von dem gewünschten Erfolg gekrönt, was aber keinesfalls etwas an der Dringlichkeit im Interesse des Hufeisensees ändert. Der AHA hält es ebenfalls für erforderlich den räumlichen und ökologischen Zusammenhang zur Reide zu festigen und zu vertiefen. Mit dem Überlauf vom Hufeisensee zur Reide ist der erste Schritt getan.

2-Weg Von Delitzscher Straße Zum Hufeisensee

2-Weg Von Delitzscher Straße Zum Hufeisensee

Der AHA betrachtet daher mit sehr großer Sorge, aber auch mit Unverständnis und Ablehnung, dass mit einer Mehrheit aus einer Koalition aus CDU, SPD, FDP und AfD am 25.03.2015 der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) der Errichtung eines 27-Loch-Golf-platzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen seine Zustimmung erteilt hat. Dieser Beschluss, welcher somit lobbyistisch die Partikularinteressen der Familie Labuschke und ihrer Unternehmung den Vorrang vor dem Gesamtinteresse der Stadt Halle (Saale) gab, führt somit zur einseitigen Ausrichtung des Hufeisensees als Touristen- und Wassersportzentrum. Gerade insbesondere die Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen sowie der damit verbundenen Einbeziehung der geschlossenen Mülldeponie Kanena und landwirtschaftlicher Flächen ruft besonders große Besorgnis hervor. Ebenso besorgniserregend sieht es der AHA an, dass willkürlich eine räumliche und bauliche Ausdehnung der Wassersportanlagen auf die Landzunge im Mittelbereich des Hufeisensees erfolgt, welches eine weitere Verbauung dieses bisher weitegehend unverbauten Landschaftssteiles hat.

Das war auch der Anlass des AHA am 08.06.2015 zu einer Protestexkursion am 14.07.2015 in Halles Osten einzuladen. Erschienen waren Mitglieder des AHA und Freunde des Hufeisensees sowie der bündnisgrüne hallesche Stadtrat Wolfgang Aldag und der Vorstand für Öffentlichkeit des Golfclubs Halle e.V. Marco Poller. Die ersteren drei Teilnehmergruppen warnten davor, dass nunmehr die Gefahr weiterer Verbauungen im Umfeld des Hufeisensees besteht, welche zu einer dringend notwendigen ökologisch zu orientierten Entwicklung im Widerspruch steht. Bereits mit der Errichtung der Osttangente sind massive Verbauungen und Zerschneidungen erfolgt.

Die gegenwärtig bestehenden Pläne entsprechen, nach Auffassung des fast ausschließlich überwiegenden Teils der Protestexkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer, keinesfalls dem gegenwärtigen ökologischen und landschaftlichem Potential des Hufeisenseegebietes. Im Rahmen seiner Stellungnahmen vom 28.11.2013 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ hat der AHA u.a. folgendes ausgeführt: Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeitund Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vor. Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohnund Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Daher fordert der AHA, im Einklang mit dem fast ausschließlich überwiegenden Teil der Protestexkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer, das Land Sachsen-Anhalt und das zu ihr gehörende Landesverwaltungsamt auf, diesen Beschluss aufzuheben, um den Weg zu einer Planung unter Berücksichtigung aller Notwendigkeiten und Bedürfnisse zu eröffnen. Der Labuschke-Golfplatz gehört keinesfalls dazu, da dessen Umsetzung die Abwägung aller Bedürfnisse behindert, Einzelinteressen bedient und somit dem Interesse der Allgemeinheit entgegensteht. Der Beschluss des halleschen Stadtrates vom 25.03.2015 orientiert sich daher nur an den Profitinteressen einzelner Personen, was aber dem Auftrag dieses Gremiums widerspricht. Das Gleiche gilt der Funktion und Aufgabe des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale). Um die landschaftliche Vielfalt zu sichern hält es der AHA für sinnvoll ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) einzurichten. Inwieweit es in ein dringend gebotenes LSG „Reidetal“ eingebettet sein oder als eigenständiges Schutzgebiet errichtet werden soll, gilt es wissenschaftlich zu prüfen.

31-Hufeisensee Westufer Blick Nach Norden

31-Hufeisensee Westufer Blick Nach Norden

Daher waren sich der fast ausschließlich überwiegende Teil der Protestexkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer einig, alsbald erneut eine Protestexkursion zum Hufeisensee durchzuführen. Im Interesse einer ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Christine Fröhlich

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2015 ist die Fortsetzung eines Projektes aus dem Jahr 2014 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Als siebter Tag findet nunmehr am Samstag, den 18.07.2015 eine ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen. Genau eine Woche später am achten Tag, am Samstag, den 25.07.2015 findet eine Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Salegaster Forstes mit Beobachtung und schriftlicher Erfassung der gesichteten Tiere in Listen statt.

Treff: jeweils um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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