I. Grundsätzliches
Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
Hierzu sei aus folgender Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 02.03.2025 zitiert, welche die komplexen Sichtweisen der vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umweltvereinigung widerspiegelt:
„AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“
Die schützenswerte und geschützte Geiselaue bei Merseburg stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes.
Daher genießt dieser sehr bedeutsame Landschafts- und Naturraum einen sehr vielfältigen Schutzstatus:
- Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Geiselaue“ – 164,56 ha
- Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ – 52,00 ha
- Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiet “Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144) – ca. 59,00 ha
https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0144.pdf
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das LSG, NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 01.03.2025, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.
Der AHA erläuterte an dieser Stelle seinen am 07.01.2002 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“, welches auf eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia abzielt.
Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Erfreulicherweise haben zum Thema Machbarkeitsstudie „Kliarenaturierung“ auf Einladung der Stadtverwaltung Merseburg mehrere Beratungen stattgefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiter die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klia dringend geboten und orientiert darauf, dies in weiteren Beratungen der Stadtverwaltung Merseburg thematisieren zu können.
In dem Zusammenhang gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine „Stellungnahme zur Präsentation des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH am 21.10.2024 zur Renaturierung der Klia“ ab, worin sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung grundsätzlich zu folgenden Positionen dazu bekennt, Zitat:
„Vom Grundsatz her begrüßenswert. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zur Fortsetzung bzw. Schaffung von neuen Störungen bzw. Behinderung der Möglichkeit naturnaherer Entwicklungen führen. Ein Naturerkenntnispfad empfiehlt es sich a) entlang bestehender Wege zu entwickeln und b) die Route und Standorte sollten zusammen mit Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung zu entstehen. Zudem erscheint die Verwendung nummerierter Steine mit QR-Quode mit Begleitbroschüren mit geringer Schutzgebühr und Karte sinnvoll zu sein. Damit reduziert sich der Kosten- und Unterhaltungsaufwand sowie die Gefahr von Vandalismus.
Störende bzw. zerstörerische Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt sind abzulehnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich an im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken und dabei ebenfalls das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ zu nutzen.“, Zitat Ende
Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar. Der AHA bekräftigte hier seine Überlegungen eine wissenschaftliche Prüfung der Möglichkeiten zur Renaturierung des Geiselabflusses vorzunehmen. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen.
In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die noch deutlich erkennbaren Folgen der grundlosen Abholzungen von zahlreichen Bäumen und Sträuchern in Augenschein. Dabei zerstörte man große Teile der Gehölzflächen. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.
Mit Sorge stellten die in den vergangenen Jahren Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung im Nordostbereich des LSG, NSG und FFH-Gebietes, unweit des Ulmenweges, aber auch im Bereich der Rudolf-Bahro-Straße, fest. Hier gilt es nicht nur unverzüglich umfassende und vollständige Beräumungen vorzunehmen, sondern Maßnahmen zur Verhinderung einer Neuvermüllung zu ergreifen.
Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des LSG, NSG und des FFH-Gebietes konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Erholung des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Biotope feststellen. Reste der Folgen der massiven Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf aus dem Jahr 2016 waren aber immer noch zu sehen. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des LSG, NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung – insbesondere in den Sommermonaten – stark erhöht.
Entlang der Geisel hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner weiter aktuellen Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:
Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:
- Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und -bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
- Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
- Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
- Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
- Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
- Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.
In diesem Jahr konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise keine diesbezüglichen Aktivitäten entdecken bzw. feststellen. Jedoch haben die obengenannten Vorschläge des AHA keinesfalls an Aktualität verloren.
Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen.
Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.
Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.
Im Bereich des Klyegrabens zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sein am 06.06.2005 verabschiedetes Dokument „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielt.
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2026/08/klyegraben.pdf
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass von der einstigen Streuobstwiese noch drei ältere Birnen erhalten geblieben sind. Daher scheint es nunmehr sinnvoll zu sein, die erfreuliche naturnahe Entwicklung in dem gegenwärtigen räumlichen Umfang weiter zuzulassen bzw. zu befördern sowie die nordöstlich angrenzende Wiese unregelmäßig und partiell zu mähen.
Eine derartige positive Entwicklung ist auch in südwestlicher Richtung erkennbar. Die nachhaltige Wirkung lässt bei einer entsprechenden räumlichen Ausweitung verbessern.
An der Nahtstelle zwischen Wiese und Ackerfläche schlägt der AHA nunmehr die Pflanzung von Weiden oder bzw. und Obstgehölzen vor, welche im Rahmen von öffentlichen Arbeitseinsätzen in den Boden gelangen können. Gleiches gilt für Pflege und Betreuung. Auf einer gemessenen Länge von ca. 241,31 m und einen Pflanzabstand von 10,00 m besteht ein Bedarf von ca. 25 Bäumen. Im Falle des Einbringens von Weiden erscheint es sinnvoll zu sein Steckhölzer zu verwenden und diese dann schnitt- und pflegetechnisch zu Kopfweiden zu formen. Somit besteht die Möglichkeit eine angemessene Abgrenzung zwischen Wiese und Agrarfläche entstehen zu lassen sowie eine ökologische Aufwertung dieses Bereiches am Rand der Klyegrabenaue zu ermöglichen.
Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Geiselaue“ – 164,56 ha, des Naturschutzgebietes (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ – 52,00 ha sowie des Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebietes “Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144) – ca. 59,00 ha sowie des im LSG eingegliederten Gebietes des Klyegrabens und eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des LSG, des NSG und des FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das LSG, das NSG und das FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zeitnah umzusetzen.“, Zitat Ende
Auf der Basis dieser Feststellungen sowie der Stellungnahme vom 02.12.2024 zur Präsentation des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH am 21.10.2024 zur Renaturierung der Klia bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme zu der vom Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH am 22.01.2026 gefertigten Machbarkeitsstudie „Renaturierung der Klia“:
I. Grundsätzliches
Auf Grundlage der vorgenannten Ausführungen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung folgender Punkte für dringend geboten:
- Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt
- Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
- Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwick lungspotenzials
- Bewertung des Biotopverbundes
- Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
- Bewertung der angrenzenden Gebiete
- Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für die Klia und ihr Umfeld
- Vorschläge zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Pilzwelt, der vorhandenen Infrastruktur und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
- Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
- Feststellung des bestehenden Wegenetzes im Bereich der Klia Interesse der Nutzung für den sanften Tourismus in Form von Rad- und Wanderwegen im unversiegelten Zustand
- Prüfung der Möglichkeit der Schaffung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Klia“ in Fortsetzung des LSG „Geiseltal“ und in Anbindung an das LSG „Saale“ mit Grenzziehung und fachlich-inhaltlichen Schwerpunkten
II. Zu Ausführungen der Machbarkeitsstudie
Zu 4 Maßnahmenkonzept und Machbarkeitsuntersuchung
Vom Grundsatz her begrüßenswert. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zur Fortsetzung bzw. Schaffung von neuen Störungen bzw. Behinderung der Möglichkeit naturnaherer Entwicklungen führen. Ein Naturerkenntnispfad empfiehlt es sich a) entlang bestehender Wege zu entwickeln und b) die Route und Standorte sollten zusammen mit Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung zu entstehen. Zudem erscheint die Verwendung nummerierter Steine mit QR-Quode mit Begleitbroschüren mit geringer Schutzgebühr und Karte sinnvoll zu sein. Damit reduziert sich der Kosten- und Unterhaltungsaufwand sowie die Gefahr von Vandalismus.
Störende bzw. zerstörerische Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt sind abzulehnen. Die kupferbelasteten Schlackesteine sind komplett aus dem gesamten Verlauf des Verlaufes des Fließgewässers zu entfernen.
Der Machbarkeitsstudie fehlt zudem eine Verträglichkeitsuntersuchung im Bezug auf die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere in Umsetzung der Artikel 1, 2, 4 und 5.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Ferner gilt es alles zu unternehmen Gewässerschutzstreifen von beidseitig jeweils mindestens 10,00 m ab jeweiliger Böschungsoberkante zu sichern, um naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen. Dazu gehört ebenfalls Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereiche sukzessiv entwickeln zu lassen, um a) die Entstehung und Entwicklung standortgerechter Fauna, Lora und Funga zu ermöglichen, b) mäandrierende Entwicklungen durch Gehölzpflanzungen nicht zu behindern sowie c) eine standortgerechte Arten- und Strukturvielfalt zu gewährleisten. Dazu gehört ebenfalls Wiesen- und Staudenbereiche nur unregelmäßig zu mähen, um Aussamen sowie arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga zu sichern. Zum Beispiel bieten Blühweisen nicht nur Nahrungsräume für Insekten und Spinnen, sondern verbessern das Stadtbild und dienen einer standortgerechten Umweltbildung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich an im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken und dabei ebenfalls das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ zu nutzen.
Zu Abschnitt I: Rudolf-Breitscheid-Platz/ Wehr am Gotthardteich
Erfreulicherweise ist eine Planung eines asphaltierten Fahrradweg wegefallen. Trotzdem bleiben folgende Hinweise erhalten bzw. kommen hinzu:
- Die Klia benötigt genug Raum, um Überflutungen aufzufangen.
- Der Gesamtraum des Überlaufes gilt es im Gesamtbereich in eine Art Sohlgleite umzugestalten, um die ökologische Durchlässigkeit zu verbessern
- Den Brückenraum gilt es mit Unterschlupfen und Nistgelegenheiten – z.B. für Fledermäuse, Mehlschwalbe, Wasseramsel – vor ca. 10 Jahren Sichtung -, Insekten und Spinnen zu versehen
- Das Rohr der nicht mehr genutzten Wasserleitung unter Brücke gilt es zu entfernen.
- Klärung, was es mit der „Einleitstelle EL 157 unter der Brücke“ auf sich hatte. Eine Einleitung von ungeklärten Abwässern gilt es auszuschließen.
Eine mögliche Sitzgelegenheit an der Kliapassage gilt es unversiegelt sowie als Kies- und bzw. oder Wiesenfläche zu entwickeln. Letzteres bildet zum Beispiel für Insekten Nahrung und Unterschlupf, trägt zur Verbesserung des Stadtklimas und -bildes bei. Zudem ist ein besserer barrierefreier Zugang zum Gewässer gewährleistet, was sich zudem besser für Bildungs- und Erfassungsaktivitäten eignet.
Zu Abschnitt 2 Gotthardteich bis Brücke Bahnhofstr.
Hier findet eine Fortsetzung der Uferversiegelung statt, was es unbedingt zu unterlassen gilt. Ferner droht eine weitere bauliche Einschränkung des Kliaverlaufes, welcher ohnehin schon schmal genug ist. Stattdessen ist zu prüfen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei. Dazu sind jedoch umfassende Entsiegelungsmaßnahmen erforderlich und ggf. die Einrichtung einer Sohlgleite mit recycelten Naturgestein zu untersuchen.
Zu Abschnitt 3 Brücke Bahnhofstraße
Hier ist zu prüfen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Den Brückenraum gilt es mit Unterschlupfen und Nistgelegenheiten – z.B. für Fledermäuse, Mehlschwalbe, Wasseramsel – vor ca. 10 Jahren Sichtung -, Insekten und Spinnen zu versehen
Dazu sind jedoch umfassende Entsiegelungsmaßnahmen erforderlich und ggf. die Einrichtung einer Sohlgleite mit recycelten Naturgestein zu untersuchen.
Zu Abschnitt 4 Bahnhofstr. bis Hälterstr.
Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum in dem schmalen Verlauf der Klia neue bauliche Eingriffe stattfinden sollen. Ferner droht eine weitere bauliche Einschränkung des Kliaverlaufes, welcher ohnehin schon schmal genug ist. Zudem widerspricht auch das Vorhaben dem Anliegen einer Renaturierung der Klia. Neben der Gefahr des Vandalismus ist mit Vermüllung zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine Einhaltung der die besonderen Kriterien für Wasserspielplätze nicht möglich sind.
https://www.hst-spielgeraete.de/regeln-fuer-die-nutzung-von-wasserspielplaetzen:_:47.html
Stattdessen ist zu prüfen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Eine Überwindung des Kleinwehres mit einer Sohlgleite ist vom Grundsatz zu begrüßen. Jedoch gilt es auch Möglichkeiten der Mäandrierung durch Eintrag von Störsteinen und -hölzern zu prüfen.
Zu Abschnitt 5 Brücke Hälterstraße
Der Brückendurchlass ist zu vergrößern und so weit wie möglich von Ufer- und Sohlverbauungen zu befreien. Dies trägt zudem zum verbesserten Durchfluss von Wasser bei. Besonders wichtig bei Hochwasserlage. Ferner gilt es den neu geschaffenen Brückenraum mit Unterschlupfen und Nistgelegenheiten – z.B. für Fledermäuse, Mehlschwalbe, Wasseramsel – vor ca. 10 Jahren Sichtung -, Insekten und Spinnen zu versehen.
Ferner gilt es den Sinn und Zweck der Einleitstelle „EL 156“. Eine Einleitung von ungeklärten Abwässern gilt es auszuschließen.
Zu Abschnitt 6 Hälter- bis Seffnerstr/ Abschnitt 7 Brücke Seffnerstraße
Hier gilt es der Klia mehr Raum zur Entwicklung zu geben und die Entfernung aller Sohl- und Uferbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Der zusätzliche Raum ermöglicht zudem eine verbesserte Aufnahme von Hochwasser.
Im Bereich der Brücke Seffnerstraße erscheint es sinnvoll zu sein die Pflasterung durch eine lockere Sohlgleite aus recycelten Naturgestein zu ersetzen.
Zu Abschnitt Abschnitt 8 Seffner- bis Christianenstr.
Vom Grundsatz sind die Überlegungen zu begrüßen. Hier sollte ein weitgehend störungsfreier Entwicklungsraum entstehen. Daher sind Baulichkeiten und die Unterbringung von Sitzmöglichkeiten und anderen Fremdbauwerken an bzw. in der Aue und dem Gewässerkörper auszuschließen.
Zu Abschnitt 9 Brücke Christianenstr.
Hier gilt es der Klia mehr Raum zur Entwicklung zu geben und die Entfernung aller Sohl- und Uferbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Der zusätzliche Raum ermöglicht zudem eine verbesserte Aufnahme von Hochwasser.
Zu Abschnitt 10 Christianenstr. bis Weinberg
Vom Grundsatz her sind „Grüne Klassenzimmer“ zu begrüßen. Dabei gilt es zu beachten, dass Natur, Umwelt und Landschaft keinen Schaden nimmt sowie mit umfassenden Vandalismus zu rechnen ist. Daher gilt es sich noch umfassend über Sinn, Standort und Ausgestaltung eines „Grünen Klassenzimmers“ zu verständigen.
Zudem gestaltet sich gute und nachhaltige Umweltbildung durch Erleben von Umwelt, Natur und Landschaften in naturnahen bzw. naturnaheren Räumen bzw. in entsprechenden Entwicklungsräumen im konkreten Fall. Der Abschnitt der Klia bietet sich für eine Mäandrierungsentwicklung durch Einbringung von Störhölzern- und steinen.
Zu Abschnitt 11 Brücke Weinberg
Hier gilt es der Klia mehr Raum zur Entwicklung zu geben und die Entfernung aller Sohl- und Uferbefestigungen zu prüfen. Darüber hinaus ist zu untersuchen, ob eine Kombination von Wiesen, Hochstaudenbereichen und Gehölzsukzessionsflächen möglich ist. Dies trägt zur Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums sowie des Stadtbildes bei.
Der zusätzliche Raum ermöglicht zudem eine verbesserte Aufnahme von Hochwasser.
Zudem gilt es den vollständigen Rückbau der alten Bahnbrücke samt Fundamente, Ufer- und Sohlbefestigungen anzugehen, um der Klia mehr Raum zurückzugeben.
Zu Abschnitt 12 Weinberg bis zur Saale-Mündung
Das Anliegen muss es sein, den Raum zu nutzen, um durch Eintrag von Störhölzern und steinen eine Mäandrierung zu initieren sowie bei Platzmangel die Sohlschwellen durch Sohlgleiten, bestehend aus recycelte Steinen, zu ersetzen. Es gilt jedoch umfassend zu prüfen wie eine bessere ökologische Einbindung der Kliaaue, des Geländes der früheren Papierfabrik Merseburg sowie der Saaleaue möglich ist.
Ggf. ist das nur bzw. auch über Rückbaumaßnahmen zu schaffen. Die gegenwärtige Machbarkeitsstudie beantwortet diese Frage gar nicht.
III. Weitere Anmerkungen & Zusammenfassung
Die Machbarkeitsstudie „Renaturierung der Klia“ des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH vom 22.01.2026 enthält durchaus sehr interessante Ansätze zur Entwicklung der Klia und ihrer Restaue. Jedoch sind zu viele Neuverbauungen und damit weitere Einschränkungen in Raum und Entwicklung der Klia enthalten. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert eine Renaturierung der Klia eine Einräumung und Aufweitung des Gewässer- und Entwicklungsraumes, einen Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art sowie in dem ein- und untergeordnet Möglichkeiten für Naherholung, Tourismus und Umweltbildung zu entwickeln, was aber nicht neue bzw. fortgesetzte negativen Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt zur Folge haben darf. Es gilt einen verbesserten Biotop- und Grünverbund, eine ökologische Durchlässigkeit des Fließgewässers und seiner Aue zu entwickeln sowie Kalt- und Frischluftentstehung und -verteilung zu ermöglichen.
Dazu gilt es u.a. die weitgehend ermittelten Eigentumsverhältnisse zu nutzen, um rechtzeitig und vollumfänglich alle Maßnahmen abstimmen zu können. Dazu ist aber auch erforderlich ökologische, räumliche, hydrologische und urbane Ausgangsdaten zu ermitteln und ggf. neu zu erfassen, auszuwerten und darauf aufbauend eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 525 629 45
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 30.07.2026
