Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 24.01.2015 eine ca. fünfstündige Winterexkursion in Halles Nordwesten zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile von Amselgrund/Kreuzer Teiche vorzustellen und zu erläutern. Dazu gehört auch die Vermittlung der Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der früheren Schweinemastanlage in der Äußeren Lettiner Straße und des Mündungsbereiches des Hechtgrabens in die Saale. Ebenso thematisiert wird die Frage Hochwasser, Wechselbeziehung zwischen Aue und Fluss sowie Maßnahmen, welche erforderlich sind, um Hochwassereinzugsräume zu sichern und zu erweitern sowie was der AHA diesbezüglich für erforderlich hält. Bei den Betrachtungen gilt es ebenfalls auf die vielfältigen Biotop- und Grünverbundfunktionen einzugehen, welche eines besonderen Schutzes bedürfen. Ebenfalls legt der AHA dabei seine Positionen zu Bebauungen in der Talstraße und zum Kinderspielplatz in der gleichen Straße dar. Ferner möchte der AHA für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gruppen in Kröllwitz und am Hechtgraben werben. Treff ist 10.00 Uhr am Eingang der Bergschenke in der Kröllwitzer Straße, unweit der Giebichensteinbrücke.
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Mit großer Sorge und Unverständnis hatten Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt den Bau der gesamten 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife genehmigt hat. Diese Entscheidung ist eine skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes SachsenAnhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m hat. Somit beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt das einst am 12.07.2013 vom halleschen Oberbürgermeister widerrechtlich, auf Kosten des Steuerzahlers baulich begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale rechtlich zu legitimieren. Nunmehr laufen seit einiger Zeit die Bauarbeiten für den skandalösen Deich, welcher offenbar ein neues Wohngebiet „schützen“ soll, welches vermutlich auf dem Gelände der bisherigen Eissporthalle und der angrenzenden Sporthalle entstehen und vermarktet werden sollen. Es ist anzunehmen, dass dieses unverantwortliche Vorhaben der eigentliche Hintergrund für den Bau des neuen Deichs darstellt. Alles Gerede vom „Hochwasserschutz“ für Halle-Neustadt erscheint dabei in einem vollkommen anderen Licht.
Dafür opfert man auf der Basis falscher Messungen, Berechnungen und Planungsunterlagen 7,84 ha Aue, welche somit u.a. der Saale als Überflutungsraum verlorengeht. Entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft engt man so weiter Retentionsflächen ein und bedroht sogar verstärkt die Altstadt östlich und nordöstlich der Saale. Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten.
Ferner hat das Land Sachsen-Anhalt zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen. Stattdessen verbaut das Land Sachsen-Anhalt Steuergelder aus Bund und Land im bisher angegebenen Umfang von 4,9 Millionen Euro für einen unverantwortlichen Umwelt- und Naturfrevel. Es ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA Zeit, dass sich nunmehr der Bundestag, der Landtag, der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle der Verschwendung von Steuergeldern annehmen und dafür Sorge tragen, dass das Bauvorhaben endlich seinen endgültigen Stopp und Ende erfährt. Die gegenwärtige Landesregierung Sachsen-Anhalts und das nachgeordnete Landesverwaltungsamt sind entgegen jeglicher Vernunft, offenkundig von sich aus dazu nicht in der Lage.
Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt.

2-Baustelle Parallel Halle-Saale-Schleife Blick Von Gimritzer Damm Nördlich Mansfelder Straße Nach Norden
Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.:: 0345 – 2002746
Das Neue Jahr im Hakel begrüßt
Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002:
„Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier – und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umf eldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“
Zitat Ende, hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum fünften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 10.01.2015 ab Heteborn einzuladen.
Eingebettet zwischen den Orkantiefs „Elon“ und „Felix“, verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der Exkursion mit ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Das anwesende Mitglied des Europäischen Parlaments Sven Schulze (CDU) verwies in seinen anschließenden Ausführungen, dass auch ihm der Schutz des Hakels sehr am Herzen liegt. Jedoch bezweifelt er, dass eine vollständige Aufgabe der forstwirtschaftlichen Nutzung notwendig und überhaupt politisch durchsetzbar ist. Er möchte sich im Rahmen der Exkursion aber mit den Vorstellungen des AHA auseinandersetzen, um politischen Verantwortlichen im Land und auf kommunaler Ebene die Situation darzulegen und deren Vorstellungen zu hinterfragen. Letztendlich muss es nach seiner Ansicht dazu führen, dass alle Verantwortlichen und Interessenten an einen Tisch kommen, um machbare Kompromisse zu suchen. Hinsichtlich des Flugplatzes Cochstedt erklärte der CDU-Abgeordnete, dass er nicht verstehe, warum zu Zeiten der Nutzung durch die Sowjetarmee dies kein Problem für die Vogelwelt sei und jetzt auf einmal doch.
Der AHA-Vorsitzende drückte die Freude aus, dass es Herr Schulze einrichten konnte, an der Exkursion teilzunehmen und man so hofft nun endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen. Hinsichtlich der Anmerkungen des Abgeordneten zum Flugplatz Cochstedt, gab der AHA-Vorsitzende zu bedenken, dass die Vielfachbelastung für die Avifauna zugenommen hat. Dazu zählen die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen. Während des Beginns der Exkursion in den Hakel, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft e.G. Hedersleben Lutz Trautmann, dass aber eine andere Landwirtschaft aus ökonomischen Gründen nicht möglich sei. Zudem muss man bedenken, dass die Landwirtschaft eine Aufgabe zur Ernährung und zur Produktion nachwachsender Rohstoffe habe. Es könne nicht sein, dass der Nahrungsmittelbedarf im zunehmenden Maße auf Kosten der Dritten Welt erfolge. Ferner müsse man ihm erklären, wie die Deckung des Holzbedarfes erfolgen soll, wenn u.a. im Hakel keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden könnte.
Dem entgegneten AHA-Mitglieder, dass die gegenwärtige Anbaustruktur wenig mit der Absicherung der Ernährung der Bevölkerung zu tun habe. Ferner hat in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten. Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen.
Hinsichtlich der Dritten Welt gilt es faire Weltmarktpreise zu zahlen, um den dortigen Menschen helfen zu können. Herr Trautmann hat nach Auffassung der AHA-Mitglieder somit auch die globale Komponente eingebracht. Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe.
Einig waren sich der Vorstandsvorsitzende, die überwiegende Zahl der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie die AHA-Mitglieder, dass die tagtägliche Neuversiegelung von 81 ha, was ca. 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München entspricht, eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft darstellt. In Fortsetzung der Exkursion und Feststellung massiv zerfahrener Rückegassen, erkundigte sich der Europaabgeordnete Sven Schulze, was die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu aussagen. Einige Exkursionsteilnehmer und AHA-Mitglieder erläuterten, dass die gegenwärtige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) darauf abzielt, wie eingangs erwähnt, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSGVO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden. Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor. Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn. In ihr sind folgende Handlungen verboten:
- die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
- Bodenschätze abzubauen,
- den Landschaftscharakter zu verändern,
- die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
- nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
- bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf
Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen. Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Pünktlich zum Eintreffen des Orkantiefs „Felix“ fand die Exkursion mit dem Hinweis auf folgende Fahrradexkursion des AHA ihr Ende:
Samstag, den 18.07.2015, Beginn: um 10.00 Uhr Fahrradexkursion mit folgender Route:
Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben -> Naturschutzgebiet Hakel -> Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch -> Bahnhof Stassfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Stassfurt
Dauer: ca. 6 Stunden
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Foto: Andreas Liste
Nach Ablauf von 2 Jahren haben die Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 12.01.2015 turnusgemäß einen neuen Vorstand an ihre Spitze gewählt. Dabei erfolgte auch die Wiederwahl des Vorsitzenden Andreas Liste und der beiden Stellvertreter Dietmar Hörner und Detlef Eisewicht. Die Mitglieder des AHA und ihr gewählter Vorstand bekräftigten ihr Bestreben, den Einsatz für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft noch weiter zu verstärken. Dies ist nach Auffassung der Mitglieder dringend geboten, da man immer mehr störende und zerstörerische Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft feststellen muss. Andrerseits nehmen naturnahe und naturnahere Landschaften immer mehr ab. Von daher hat sich der AHA vorgenommen, sich noch intensiver dafür einzusetzen, dass unsere Umwelt, Natur und Landschaft sich naturnah weiterentwickeln kann.
Seit dem Jahre 2003 beobachtete der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) massive Fällungen im 252,5 ha großen Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ im nunmehrigen Landkreis Salzlandkreis. In dem Zusammenhang schrieb der AHA bereits am 16.06.2003 eine Anzeige an die obere Naturschutzbehörde. Mit Schreiben vom 09.08.2003 an die obere Naturschutzbehörde bekräftigte der AHA seine Ablehnung der massiven Fällungen. Auf dieses und ein Schreiben an den damaligen Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach vom 25.04.2004 erhielt der AHA leider keine Antwort mehr.
Stattdessen muss der AHA feststellen, dass die Abholzungen im Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ unvermindert ihre Fortsetzung finden. Bereits in einem Schreiben vom 13.05.2005 an die Mitglieder des Landtages und den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Professor Wolfgang Böhmer, wies der AHA, in dem Dokument beiliegenden Auszählungen nach, dass bereits damals vereinzelte Fällungen bis 36,8 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des ursprünglichen Gehölzbestandes vorangeschritten waren. Das übertraf bereits zu dem Zeitpunkt widerrechtlich die in den Behandlungsgrundsätzen festgelegten Ausnahmeregelungen, welche im forstwirtschaftlichen Teil besagt, Zitat: „Pflegehiebe sind nur bis zu 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Vorrates im Jahrzehnt zulässig. Die Eichen sind zu begünstigen.“ Es ist also zu betonen, dass selbst diese Festlegungen eine Ausnahmeregelung darstellt. Ein derartiges Vorgehen widerspricht ferner eindeutig den beiden folgenden hauptsächlichen Schutzzielen in den vollen Umfang:
- Erhaltung eines naturnahen Auwaldkomplexes im Bereich der Saaleniederung
- Erhaltung einer Graureiher-Kolonie in der waldarmen Agrarlandschaft sowie von Brutplätzen für verschiedene Greifvogelarten
Beide Schutzziele lassen sich nicht voneinander trennen und bedingen einander. Bereits beobachten Ornithologen mit großer Sorge einen auffälligen Rückgang der Brutpaare des Rotmilans. Dabei ist das Naturschutzgebiet (NSG) immerhin als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen, um eben die Bedeutung des Auenwaldes in dieser Hinsicht zu bestätigen. Darüber hinaus erfolgte die Meldung dieser Saaleauenwälder bis Calbe als FFH-Gebiete an die Europäische Union (EU). Dazu gehören als besondere Schutzgebiete Nr. 164 – „Auenwälder bei Plötzkau“ und Nr. 103 – „Nienburger Auenwald Mosaik sowie das NSG „Sprohne“. Somit sind diese Flächen Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 und unterliegen einem Verschlechterungsverbot und es ist ein günstiger Erhaltungszustand zu gewährleisten.
Die bisher vorgenommenen Holzungsarbeiten widersprechen somit auch eindeutig europäischem Recht. Zudem scheinen diese Arbeiten eigenmächtig zu erfolgen, sonst würden obere und untere Naturschutzbehörde seit März 2004 nicht selbst von formeller Ordnungswidrigkeit sprechen, da zuvor keine Befreiung von Verboten im NSG bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde beantragt wurde. Der AHA hält bereits die getätigten Holzungsarbeiten für massiv strukturgefährdend und sieht in einer Fortsetzung eines derartigen Vorgehens eine Gefahr für den Gesamtbestand des Auenwaldes mit seiner reichhaltigen Fauna, Flora und Struktur. Das ist nicht nur naturschutzfachlich verwerflich, sondern verstößt auch eindeutig gegen das Naturschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt und der EU. Daher fordert der AHA erneut die Mitglieder des Landtages, die Landesregierung, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Salzlandkreis ganz dringend auf, diese langjährigen, fortgesetzten zerstörerischen Eingriffen im NSG „Auewald bei Plötzkau“ sofort und unverzüglich Einhalt zu gebieten und dafür Sorge zu tragen, dass diese Holzungsarbeiten keine Fortsetzung finden. Der AHA weist darauf hin, dass bei Fortsetzung dieser unhaltbaren Zustände eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu erwägen ist.
Der AHA ruft zudem die interessierte Bevölkerung auf in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Bernburg-Könnern-Wettin mitzuwirken, um sich verstärkt für den Schutz dieser sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft einsetzen zu können. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA:aha_halle@yahoo.de
Fotos: Thomas Kneisel
- Fällung Auewald bei Plötzkau 01
- Fällung Auewald bei Plötzkau 02
- Fällung Auewald bei Plötzkau 03
- Fällung Auewald bei Plötzkau 04
- Fällung Auewald bei Plötzkau 05
- Fällung Auewald bei Plötzkau 06
- Fällung Auewald bei Plötzkau 07


