Monat: Juni 2020 (Seite 1 von 3)

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise immer wieder die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm fest. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen ist.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Der AHA hält es auch immer wieder für sehr bedeutsam, dass die Nahtstellen zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“, wozu u.a. ein Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg gehört, nicht nur erhalten und geschützt bleiben, sondern einer weiteren Förderung der sukzessiven Entwicklung bedarf.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Somit forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Im Bereich der Helme bei Aumühle erläutert der AHA immer wieder seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen immer wieder die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch stellen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar sind. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.
Mit großen Interesse nehmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die etwa 38 km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss mit fortgesetztem Unverständnis feststellen, dass trotz jahrzehntelanger Anmahnung der Erarbeitung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer sehr wenig in dieser Richtung geschehen ist. Dabei haben insbesondere der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt eine sehr große Verantwortung zu tragen. Nur eingebettet in einer wissenschaftlichen Gesamtbetrachtung der Helme, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer ermöglichen nach Ansicht des AHA eine nachhaltige Lösung der Zukunft des Helmestausees Berga-Kelbra, Für den AHA gilt es eine Zukunft des Gebietes des gegenwärtigen des Helmestausees Berga-Kelbra ohne wasserbauliche Anlagen in Betrachtung zu ziehen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Helme ihre umfassenden Mäander und den durchaus damit verbundene Fischreichtum komplett zurück erhält und wieder ihren Platz als einer der arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands bekommt.
Nunmehr hatte offenbar die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert am 25.06.2020 zum Auftakt zum Runden Tisch Kelbra: „Gordische Knoten lassen sich lösen“ geladen.

https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/auftakt-zum-runden-tisch-kelbra-gordische-knoten-lassen-sich-loesen/?no_cache=1&cHash=d97309107a2913cc4f916eab7a123750

Nach welchen Kriterien die Ministerin die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Beratung ausgewählt hat erschließt sich für den AHA in keiner Weise. Der vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA hatte man dazu nicht eingeladen. Für den AHA ist das ein skandalöser Vorgang und als Affront gegen einen ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzverein anzusehen, welcher sich seit Jahrzehnten auch für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Helme, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer einsetzt. Der AHA fordert daher die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert auf diese ignorante Herangehensweise unverzüglich zu korrigieren.

Darüber hinaus möchte der AHA auf folgende zwei Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:

Samstag, den 08.08.2020, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang bzw. durch die Auen der Zorge
ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treff: Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz
Ende: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 31.10.2020, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.06.2020

https://www.mz-web.de/landkreis-mansfeld-suedharz/ministerin-dalbert-unter-druck-so-lief-der-runde-tisch-am-stausee-kelbra-36921396

Werrarenaturierung zwischen Frankenroda und Falken (Bauabschnitt 2)

Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigungsplanung mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG Werraschleife Frankenroda II Werrarenaturierung zwischen Frankenroda und Falken (Bauabschnitt 2)

Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Zu den Verfahrensunterlagen
Zu 2. Begründung der geplanten Maßnahmen

Im konkreten Fall sind die Maßnahmen nicht angemessen. Es gilt massiv die Möglichkeit der natürlichen Entwicklungsprozesse des Flusses zu befördern. Dazu gehören die Einbindung von Altverläufen des Flusses, Die Entfernung von Querbauwerken sowie Sohl- und Uferbefestigungen, um mit Hilfe von Störsteinen und -hölzern die Mäandrierung zu initiieren bzw. zu befördern. Dazu gehört auch das Belassen von Alt- und Bruchholz im Gewässerverlauf, was zudem die Möglichkeit des Erhaltes bzw. – Schaffung von Nahrungs- und Lebensräumen für verschiedene Tierarten wie zum Beispiel Biber, Eisvogel und Beutelmeise ermöglicht. Ferner bieten Steilufer Brutmöglichkeiten für Uferseeschwalben, Bienenfresser, Eisvögel und Wildinsekten. Die Entfernung von Querbauwerken ist für die generelle Durchlässigkeit der Werra erforderlich. Dazu gehören Fischwanderungen, aber auch der Transport von Sedimenten, was zu mindestens eine weitere Eintiefung des Flusses verhindert, besser noch eine Hebung der Fußsohle ermöglicht. Die angedachten Baumaßnahmen sind da wenig hilfreich, da nur die Natur für stabile und vielfältige Strukturen an Fauna und Flora sowie in der Landschaft sorgen kann. Die angedachten Baumaßnahmen spiegeln nicht die Entwicklungsmöglichkeiten der Werra wider, sondern zeugen von der Umsetzung menschlicher Wunschvorstellungen. Wie bereits erwähnt, können menschliche Aktivitäten maximal durch Rückbaumaßnahmen im Sohl- und Uferbereich sowie in der Werraaue. Dazu gehören die Prüfung und ggf. Umsetzung der Beseitigung der Staustufe in Falken sowie der Umverlegung und des Rückbaus des Landgasthofes und Reiterhofes Probstei Zella.

Nach Auffassung des AHA gilt es Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen Werrarenaturierung zwischen Frankenroda und Falken zusammenfassend folgende Aktivitäten zu entfalten:

Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Werra und ihrer Aue im Raum zwischen Frankenroda und Falken.
Prüfung der sukzessiven Entstehung eines Auenwaldes, um a) das standorttypische Arten- und Strukturspektrum entstehen zu lassen, b) Ungehindertes Wurzelwachstum zu ermöglichen und c) wiesen- und staudenreiche Zwischenzeiträume bieten Insekten sehr viele Nahrung und Unterschlupf.
Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung dieses Teils der gesamten Fluss- und Auenlandschaft der Werra.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Nach Auffassung des AHA empfiehlt der AHA für den Gesamtverlauf der Werra folgende Aktivitäten zu entfalten:

Wissenschaftliche Prüfung, ob die Wiederanbindung der Altverläufe der Werra möglich bzw. sinnvoll erscheinen.
Die begrüßenswerte Entstehung eines Auenwaldes sollte sukzessiv geschehen, um a) das standorttypische Arten- und Strukturspektrum entstehen zu lassen, b) Ungehindertes Wurzelwachstum zu ermöglichen und c) wiesen- und staudenreiche Zwischenzeiträume bieten Insekten sehr viele Nahrung und Unterschlupf.
Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung dieses Teils der Fluss- und Auenlandschaft der Werra.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.06.2020

20200313_Werraschleife_FrankenrodaII_Natura2000_EE
P0144_2020_04_21_Bericht Lph34
20200313_UVP_Vorprüfung_Werraschleife Frankenroda II
529-2019 Frankenroda Werraschleife BGE (003)
20200421_Werra_Frank_Anlage_K3_WT_HQ100_PLAN
20200421_Werra_Frank_Anlage_K4_WT_HQ100_Diff
20200422_Anlage-1_WSP_Längsschnitt
20200422_Anlage-2_WSP-Tabelle
20200422_DB-Anlagen_Anlagenverzeichnis 200124~1
20200421_Werra_Frank_Anlage_K1_USG-Vergleich
20200421_Werra_Frank_Anlage_K2_WT_HQ100_IST
20200313_Werraschleife II_AFP
Steckbrief_Werra-Falken_2019
Steckbriefe_Werra-Falken_2018
P004HWS_Eisenach_MKIII_Frankenroda_E3_Bestand
P004HWS_Eisenach_MKIII_Frankenroda_E3_Massnahmen
P144_Frankenroda_BA2_Uebersichtsplan
P144_Frankenroda_TP

Dresden, Pirna und Heidenau brauchen eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regelmäßig Fahrradrundexkursionen mit folgender Route durch:

Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschornerbach, der Prießnitz des Eisenbornbaches, des Loschwitzbaches und des Wachwitzbaches in die Elbe, Blick zum Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmündungen von Gottleuba, Müglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreisstadt Pirna
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Dauer: ca. 7 Stunden

So fand die jüngste und aktuelle derartige Fahrradrundexkursion am Samstag, den 27.06.2020 statt.
Als erste Stationen der Fahrradexkursion, welche an der Carolabrücke startete, nahm die Exkursionsgruppe die Elbaue zwischen Pieschener Allee und Mündung der Weißeritz in Augenschein. Der Schutz und die Entwicklung der Vierreihenallee von Winterlinde in der Pieschener Allee findet bei der Exkursionsgruppe Anerkennung, verbunden mit dem Wunsch dahingehend fortzufahren. In der nordöstlich angrenzenden Auenzone gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe die Entwicklung früherer Kleingärten hin zu Streuobstwiesen sowie den Erhalt und Schutz der Wiesen- und Hochstaudenflächen mit Auenwaldsukzessionsflächen zu befördern. Diese Entwicklungsrichtung lässt sich übrigens auf einem Großteil der Elbaue zwischen Dresden und Pirna ausweiten.
In Anknüpfung der vergangenen Jahren und entgegen der Beobachtung am 30.06.2018 war in der Elbaue zwischen Nordwestende Pieschener Allee und der Einmündung der Vereinigten Weißeritz in die Elbe diesmal wieder eine partielle Mahd der Wiesen erkennbar. Hier gilt es nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei einer partiellen Mahd zu bleiben und darüber hinaus eine unregelmäßige Mahd zu praktizieren. Damit besteht die Gelegenheit z.B. für Bodenbrüter ihre Brut aufzuziehen sowie eine arten- und strukturreiche Wiese entstehen zu lassen. Leider musste die Exkursionsgruppe in dem Teilabschnitt bis zum Hafenweg feststellen, dass am Elbufer massive Einkürzungen an Pappeln und Silberweiden erfolgten. Der Grund und die Notwendigkeit dieser massiven Eingriffe waren nicht erkennbar. Nicht nur der Verlust von Brut- und Rückzugsraum von Tierarten sind als problematisch anzusehen, sondern die vermehrte Schaffung von Infektionsmöglichkeiten kann zum Absterben der Gesamtbäume führen. Stattdessen ist nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe eine sukzessive Ausweitung des Gehölzbestandes zu befördern. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt, schafft wieder mehr Räume für Rückzug und als Lebenstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie bricht Hochwasserwellen in Stärke und Höhe.
Im Bereich der Mündung der nunmehr ca. 13.7 km langen Vereinigten Weißeritz stellte die Exkursionsgruppe den hohen und massiven Verbauungsgrad des Mündungsgebietes fest. Erst die direkte Einmündung in die Elbe befreit den Fluss von dem menschlichen Korsett. Der Mündungsbereich, welcher zuletzt im Bereich der Marienbrücke lag, auf Grund der baulichen Raumschaffung für die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Neustadt etwa 2,5 km Luftlinie und ca. 4 km Flusslinie Elbe nach Westen verlegt wurde, bedarf einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zur Entwicklung und Schutz u.a. im Stadtgebiet von Dresden. Dazu sollten die Aufhebung der Sohl- und Uferbefestigungen, Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen sowie die ökologische Durchlässigkeit gehören.
Nach der Betrachtung der unverständlichen baulichen Eingriffe im Rahmen der Fahrradexkursion am 02.07.2016, nahm die Exkursionsgruppe den nunmehrigen Zustand des einst naturnaheren Mündungsbereichs des Zschonerbaches in die Elbe in Augenschein. Erfreulicherweise haben sich umfassende nitrophile Staudenbereiche bestehend z.B. aus Kratzdistel, Rübenkälberkropf, Wilder Möhre, Kornblume und Brennnessel gebildet, welche u.a. Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Die offensichtliche biologische Befestigung der letzten Uferabschnitte mit Weidensteckhölzern ist so offenbar überwunden, während aber die Schotterung des Mündungsbereiches mit Großsteinen weiterhin massiv die Mäandrierungen des Fließgewässers behindern. Dabei gehört es zum Allgemeingutwissen, dass es Bestreben sein muss Fließgewässern ihre natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten behalten und – wo nicht mehr vorhanden – unbedingt zurückerhalten muss. Nur so lassen sich arten- und strukturreiche Auenlandschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Retentionsfläche für Bäche und Flüsse erhalten, schützen, sichern und entwickeln. Es ist daher unverständlich warum immer wieder Steuermittel für Baumaßnahmen Einsatz finden, während die Natur dies gratis und wesentlich besser tut.
Ferner haben nunmehrige bauliche Eingriffe im Nordwestbereich des Zschonerbaches zur Errichtung einer Abwasserüberleitung Wilsdruff-Kaditz durch den Abwasserzweckverband Wilde Sau und mit Unterstützung des Freistaates Sachsen zu massiven Eingriffen in die Weichholzaue von Elbe und Zschonerbach geführt. Wer die Fällung einer großen Silberweide zu verantworten hat gilt es zudem immer noch zu klären.
Eine grundsätzliche Sanierung des früheren Werftgeländes in Dresden-Übigau begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion. Sie regten aber an, diese Sanierung mit einer Entsiegelung des angrenzenden Ufers der Elbe zu verknüpfen.
Nach Ansicht des AHA gehört die Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
In dem Zusammenhang ist das Anliegen des Einbringens von Störhölzern in den Mündungsbereich der Prießnitz in die Elbe nicht nachvollziehbar, während die massiven Sohlbefestigungen erhalten geblieben sind. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es wissenschaftlich fundierte Pläne zur Beseitigung dieser Sohlbefestigungen zu erarbeiten. Gleiches ist auch für Loschwitzbach und Lockwitzbach. Für die Mitglieder waren die massiven Einkürzungen der Silberweidenbestände nicht nachvollziehbar. Neben der massiven und unnötigen Beschädigungen der Bäume und des Verlustes von Lebens- und Rückzugsraum von Tierarten, führt die nunmehr fehlende Beschattung zur verstärkten Verkrautung des noch immer befestigten Gewässerlaufes.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Der Umbau der Brücke über die Gottleuba im Mündungsbereich in die Elbe bietet zudem die Möglichkeit Bauschutt und andere Abfälle aus dem Teil der Aue zu beräumen und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen – z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos – im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna-Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Bedenklich ist auch, dass durch das sommerliche Wetter, selbst bei der extremen Trockenheit, noch immer Menschen an den Ufern der Elbe grillen. Ein Brand bedroht Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen.
Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es – analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden – eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Mit fortgesetzter Sorge betrachtete die Exkursionsgruppe die Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Mit ähnlicher Sorge nahm die Exkursionsgruppe den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Der Obstbestand bedarf unbedingt einer Pflege sowie umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt die Exkursionsgruppe an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau sowie der näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.

Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.06.2020

Fotos: Sabine Schauer

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält naturnahere Entwicklung der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe in Leipzig und Umland für dringend geboten!

Streitholz – die Pleiße, Blickrichtung Südosten

Bekanntlich hatte am 24.10.2018 der Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich den „Forstwirtschaftsplan 2018“ beschlossen. Dieser „Forstwirtschaftsplan 2018“ beruhte auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen:

Baumarten Zielbestand
Stieleiche (Quercus robur) 40 %
Ulmen (Ulmus spec.) 5 %
Hainbuche (Carpinus betulus) 10 %
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) 20 %
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 5 %
Winterlinde (Tilia cordata) 10 %
Feldahorn (Acer campestre) 5 %
Wildobst 5 %

Auf welcher wissenschaftlich fundierten Basis diese artenbezogenen Zielbestandsplanung entstanden ist findet leider keine Erwähnung.
Diese Ziele möchte man zudem vorrangig durch massive forstwirtschaftliche Maßnahmen erreichen, wozu u.a. Mittelwald- und Femelwirtschaft sowie gezielte Aufforstungen gehören.
Man behauptet in der Forstwirtschaftsplanung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen zu einer höheren Artenvielfalt führen. Dabei haben genau diese Forstwirtschaftsmaßnahmen selbst in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten zu massiven Zerstörungen an den Auenwaldstrukturen geführt. Möglichkeiten der Erhaltung und Entwicklung von Waldsaumstreifen, von Wiesen – wie z.B. in der Burgaue – und Streuobstwiesen – wie z.B. am Schlobachshof – etc. blendet man zudem komplett aus. Dabei können gerade diese Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhöhung bzw. zum Erhalt einer Vielfalt an Arten und Strukturen beitragen.
Bereits im Blick auf die Forstwirtschaftsplanung 2018 hatte der Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e. V. (NuKLA) in einem Offenen Brief zur Lage des Auwalds Leipzig im Blick auf die Forstplanung 2018 vom 09.09.2018 wissenschaftlich-fachlich fundiert sowie von Praxis und umfassender Ortskenntnis geprägt, sich für den Erhalt des Schutzgebietscharakters der Leipziger Auenwaldes eingesetzt und sich begründet gegen den nunmehr von Leipzigs Stadtrat am 24.10.2018 beschlossenen „Forstwirtschaftsplan 2018“ gewandt. Neben der umfassenden Begründung des Anliegens bietet der Verein Gesprächs- und Beratungsbereitschaft an, um nachhaltig die Auenlandschaft zu erhalten und zu schützen.
In einer Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, richten sich 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig in sehr scharfer Form gegen den obengenannten Offenen Brief von NuKLA. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:

„Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:
Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).
Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Ferner behaupten die 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Kommunikation folgendes, Zitat:
„Die Abteilung Stadtforsten fördert den gesellschaftlichen Dialog seit Jahren mithilfe der AG Stadtwald und lässt dessen Ergebnisse in die Betriebsplanung einfließen.“, Zitat Ende
Es dürfte jedoch den 11 Damen und Herren nicht entgangen sein, dass NuKLA sich in den vergangenen Jahren intensiv darum bemüht hatte, um in der genannten AG Stadtwald eigene, womöglich andere Sichtweisen einzubringen. In einer fast an Mobbing grenzender Art und Weise lief man dagegen Sturm, so dass sich ein linker Umweltbürgermeister entschloss NuKLA eine Teilnahme an „gesellschaftlichen Dialog“ in der AG Stadtwald zu verwehren. Interessant am Vorabend des 30. Jahrestages der politischen Wende des Herbstes 1989, wo sich doch Offizielle der Stadt Leipzig immer wieder als Zentrum der „friedlichen Revolution“ feiern lassen. Nur hat man zentrale Forderungen dieser Zeit wie Toleranz, Meinungsvielfalt und offene Diskussionen offenbar komplett verdrängt.
Die „Offene Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung“ beinhaltet durchaus nachvollziehbar und richtig: „Das Ziel, die natürliche Auendynamik wiederherzustellen, ist immer noch der Wunsch aller Ökologen und Naturschutzfachleute, die mit dem Leipziger Auwald befasst sind, und wurde bereits in den 90er Jahren Prof. G. Müller gefordert (Müller 1993).“, Zitat Ende
Nur verkennen die Damen und Herren, dass es sich mit „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“ und dem „Forstwirtschaftsplan 2018“ um keine Naturschutzplanung, sondern eine forstlich geprägten Planung handelt. Wie kann man unterstützen, dass Kahlschläge entstehen und Reih und Glied-Aufforstungen naturnaher gewachsene Auenwälder ersetzen? Nimmt man nicht wahr, dass die ersten Mittelwaldabholzungen im NSG Burgaue massiv zur Beförderung des Aufwuchses von lichtliebenden Arten wie Berg- und Spitzahorn geführt haben? Warum bleibt die massive Forderung nach einer mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmten naturnaheren Entwicklung der Auenlandschaften entlang der Weißen Elster mit Rückgabe von Altauen an das Flusssystem aus? Dabei hat doch Mitunterzeichner Dipl. Ing. Hans Kasperidus (UFZ, Department Naturschutz) im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 die Auenfläche mit 4.563 ha beziffert. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Hier ist ein entscheidender Ansatz zu sehen, was das öffentlich finanzierte Projekt „Lebendige Luppe“ in der gegenwärtigen Version keinesfalls erfüllen kann. Noch dazu man selbst feststellt, dass fehlende Überflutungen und Rückgang von Grundwasser zur Austrocknung in der Aue führen. Gerade die mehrmonatige Dürre seit April 2018 und die starke Hitze im Sommer 2018, deren vollständigen Auswirkungen und Folgen womöglich erst in den nächsten beiden Jahren sichtbar in Erscheinung treten. Alles Dinge, welche nicht erkennbar in der Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig eine entsprechende Rolle spielt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem befremdlich, dass man wissenschaftliche Arbeiten gegen bürgerschaftlich Engagierte in Stellung bringt, ohne ihnen unaufgefordert die entsprechenden, garantiert öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Arbeiten zur Kenntnisnahme und Wertung zur Verfügung zu stellen. Nur so ist ein ordnungsgemäßer, demokratischer und wissenschaftlich fundierter Disput auf Augenhöhe möglich.

Der Stadtrat hatte im Rahmen seiner Ratsversammlung am Mittwoch, den 11.12.2019 die Vorlage – VI-DS-08226 – „Forstwirtschaftsplan 2019“ eine geänderte Variante beschlossen, welche aber inhaltlich praktisch keine geänderte Zielsetzung und Umsetzung beinhaltet.
Dabei beinhaltet der Forstwirtschaftsplan 2019 zahlreiche unkorrekte, vage und widersprüchliche Darstellungen, welche sich wie folgt darstellen:

Zu 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes:
Die Behauptung, dass seit ca. 100 Jahren keine natürliche Verjüngung der Stieleiche stattfindet, entspricht nicht den Tatsachen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat in seinen jahrzehntelangen Begehungen und Exkursionen in den Auen von Leipzig und Schkeuditz auf sukzessive Verjüngungen hingewiesen. Die beiden Exkursionen des AHA in der Pleißeaue am 02.11.2019 und in die Burgaue am 23.11.2019 sowie am 13.06.2020 haben das bestätigt. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Stieleiche bestimmte Aufwuchsbedingungen für die Jungbäume benötigt, dazu gehören Halbschatten, keine Bodenverdichtungen bzw. mechanische Einwirkungen sowie ausreichend Feuchtigkeit. Zudem neigt die Stieleiche nicht zu flächendeckenden Jungaufwüchsen wie Spitz-, Berg- und Eschenahorn sowie der Gemeinen Esche. Nur helfen uns die zwangsweiche Errichtung von gepflanzten Forstplantagen nicht weiter, wenn man zum Einem eine Verschlechterung der klimatischen Bedingungen erkennen muss und zum anderen Mahd- und Holzungsarbeiten in den Wegebereichen sowie das Befahren mit schwerer Technik die Jungaufwüchse der Stieleiche beschädigen oder gar zerstören. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware Unterschneidungen mit Einkürzungen der Pfahlwurzeln erfahren, welche sich zumeist nicht weiterentwickeln und somit die Wasserversorgung aus tieferen Schichten und die Standsicherheit beeinträchtigen.

Zu 2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald:
Die Verfasser behaupten, dass u.a. „unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände“ „eine ständige Kontrolle der forstlichen Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald“ erfolgt. Der vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat bisher weder die Möglichkeit erhalten ordnungsgemäß und vollständig diese Kontrolle auszuüben. Der Bürgermeister und Beigeordnete für Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig Heiko Rosenthal verweigert dem AHA seit über zehn Jahren schon die Bereitstellung der Schutzverordnungen für die Naturschutzgebiete in der Pleißeaue und in der Burgaue. Auf die am 28.11.2019 per E-Mail an ihn gab es noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige eine ordnungsgemäße Beteiligung des AHA an dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2019 und der Bereitstellung der schon mehrfach erbetenen Verordnungen. Daher steht nach Ansicht des AHA die berechtigte Frage im Raum, nach welchen Gesichtspunkten nimmt Herr Rosenthal und sein Dezernat eine selektive Beteiligung von anerkannten Umweltverbänden, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen vor?
In der Tat zählt die Stieleiche zu den bedeutsamsten Gehölzen der Hartholzaue. Nur müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, wie bereits erwähnt nehmen auch die nachhaltigen Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse in Folge der Flussbegradigungen, der Verringerungen der Niederschläge sowie das eingeschränkte Vermögen des Einströmens von Hochwasser einen massiven Einfluss auf die Verjüngung und Entwicklung der Stieleiche. Daher fordert der AHA immer wieder eine großflächige, wissenschaftlich-fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche den IST-Zustand erfasst und analysiert, Möglichkeiten der Deichrückverlegungen und Wiederanbindung von Altverläufen der Weißen Elster, der Pleiße und der Parthe sowie ihrer Nebengewässer aufzeigt, Sukzessionsentwicklungen, aber auch die Folgen der bisherigen forstwirtschaftlichen Aktivitäten in den letzten 30 Jahren betrachtet. Dies ist nach Ansicht des AHA bisher nur bruchstückhaft, das Ergebnis schon voranstellend und nicht tiefgründig genug erfolgt.

Zu 3. Die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen und nachfolgend:
Schon der Begriff Forstwirtschaftsplanung zeigt nach Meinung des AHA auf, dass es sich hier um eine sehr einseitiger Sichtweise aus der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Praxis handelt. Bestätigung findet das bereits unter 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes, wo man folgendes behauptet, Zitat: „So findet z. B. seit ca. 100 Jahren in den Leipziger Auenwaldgebieten keine natürliche Verjüngung der Stieleiche mehr statt. Es ist deshalb eine dringende Aufgabe, in naher und ferner Zukunft durch geeignete forstliche Pflegemaßnahmen der Verarmung der Biodiversität entgegenzuwirken, die erhaltene Vielfalt zu sichern und zu fördern.“, Zitat Ende. Diese bisher nicht bewiesene Behauptung hält sich hartnäckig länderübergreifend und hat sich bisher nicht beweisen lassen. Die ersten Massenabholzungsflächen in der Burgaue können da eher als gegenteiliges Beispiel dienen. Ab der 8. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2019 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität 2018 lässt man auch deutlich erkennen, worum es mehr oder minder in dieser Forstwirtschaftsplanung wirklich geht – um Holzgewinnung. Da hat man auch die Fällung einer der wichtigsten Gerüstgehölze in der Hartholzaue aufgezählt – Stieleiche und Gemeine Esche- Somit stellt sich der Forstwirtschaftsplan nicht nur fachlich-inhaltlich als unausgegoren und stark einseitig forstwirtschaftlich ausgerichtet, sondern auch in sich nicht schlüssig und zudem widersprüchlich dar.
Daher hält es der AHA für viel sinnvoller für die Waldgebiete, insbesondere die besonders geschützten und schützenswerten Teile, eine jährliche „Schutz- und Entwicklungsplanung“ aufzustellen, welche alle Aspekte betrachtet, wobei Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Auswirkungen auf das Klima der Region sowie Naherholung die Priorität haben müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte an der Stelle noch einmal deutlich erklären, dass Auen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Schkeuditz sowie von Leipzig und Umgebung verstärken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 5.900 ha gro-ßen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Sch-keuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennatur-denkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogel-schutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenland-schaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Els-terflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden ein-gebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laub-mischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Ebenso zählt das 277 ha große Naturschutz- und FFH-Gebiet Burgaue im Norden Leipzigs dazu.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen fundierten Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserer-eignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten.
Ebenso kritisch zu begutachten sind die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreiten und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen zahlreicher Fahrrad- und Fußexkursionen mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Pleiße-Parthe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckt man auch vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch einen Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzen. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen finden immer wieder Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen vor. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA verweist in dem Zusammenhang mit Nachdruck auf die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Jedoch bleibt der AHA an dem Thema dran und verbindet diese Feststellung die Aufforderung an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Freistaat Sachsen, im Landkreis Nordsachsen sowie in den Städten Leipzig und Schkeuditz nun endlich das konstruktive Gespräch zu suchen. Nur so lassen sich einer echten Demokratie angemessen, fachlich fundierte Lösungen erarbeiten.
Ferner vertritt der AHA weiterhin verstärkt die Forderung, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen -insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern, umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung des AHA kann dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Mit dem beispielsweise nunmehr umgesetzten Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig ist man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt im Gegensatz dazu immer wieder alternativ vor, die Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Die Stadt Leipzig ist bekanntlich durchgängig von Auenlandschaften mit den obengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Aktivitäten nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder im Rahmen von Exkursionen ebenfalls das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
Dabei fällt auch immer wieder die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung des AHA ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Der AHA führt auch immer wieder auch Maßnahmen an, wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der -trotz vorhandener Fischaufstieganlage- bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität -besonders an heißen Sommertagen-, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Der AHA verweist darauf, dass der Floßgraben -auch Batschke genannt- als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt- von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Mit Sorge stellt der AHA immer wieder fest, dass mit zunehmender Intensität Privatpersonen aus dem Auenwald Holz gewinnen und offenbar dabei auch Fällungen vornehmen. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auenlandschaft gilt es derartige Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlägt der AHA immer wieder vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

Auf Antrag der Grünen Liga Sachsen e.V., in enger Zusammenarbeit mit NuKLA, hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Aktenzeichen 4 B 126/19 am 09.06.2020 nunmehr folgenden Beschluss gefasst, Zitat:

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. April 2019 – 1 L 1315/18 – wird geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebiets „Leipziger Auensystem“ und des Vogelschutzgebiets „Leipziger Auwald“ vorsieht, bevor eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers durchgeführt wurde. Ausgenommen hiervon sind die im Forstwirtschaftsplan 2018 in den Forstabteilungen 205, 206, 216, 217 und 218 des Reviers Connewitz vorgesehenen Sanitärhiebe im Umfang von jeweils 60 m beidseits der Wundtstraße (Bundesstraße B2) sowie im Umfang von 30 m östlich der Straße Neue Linie.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.“, Zitat Ende

Wie ebenfalls den umfassenden Ausführungen unter den Randnummern 45-73 dieser einstweilige Anordnung zu entnehmen ist, stellt der Beschluss des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.06.2020 zwar keine Entscheidung in der Hauptsache dar, stärkt aber erst einmal grundsätzlich die Mitwirkungsrechte von anerkannten Umweltverbänden bei forstwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen in FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten in der Stadt Leipzig.
Der vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA fordert nunmehr die Stadt Leipzig auf, die jüngsten Forstwirtschaftspläne unverzüglich zur ordnungsgemäßen und vollständigen Beteiligung vorzulegen.
In dem Zusammenhang weist der AHA darauf hin, dass der unter Randnummer 74 vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erklärte Verzicht auf Androhung eines Ordnungsgeldes auf folgendem Vertrauen beruht, Zitat: „da nicht zu befürchten und nicht erkennbar ist, die Antragsgegnerin werde der einstweiligen Anordnung zuwider die untersagten forstwirtschaftlichen Maßnahmen vor der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergreifen.“, Zitat Ende
Der AHA warnt die Stadt Leipzig davor dieses vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gegebene Vertrauen zu missbrauchen.

Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Wer sich ebenfalls für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.06.2020

AHA fordert verstärkt Ende des Bootsverkehrs aller Art und von Wasserbaumaßnahmen im Floßgraben in Leipzig

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)bekräftigt nun seit mehreren Jahren, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gab dazu u.a. mit Datum vom 01.10.2015 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

„Neue Stellungnahme zu rechtlichen Bewertungen der Situation am Floßgraben in bezug auf Eisvogelbrutvorkommen sowie zum ornithologischen Fachbeitrag von Dr. Bert Meister

I. Zu Rechtlicher Bewertung der Situation am Floßgraben in der Stadt Leipzig in bezug auf Eisvogel-Brutvorkommen

Vom Grundsatz liefert diese rechtliche Bewertung klar den Beleg, dass die von der Stadt Leipzig angedachte wassertouristische Nutzung so nicht zum Tragen kommen kann. Im Einzelnen sei zu folgenden Punkten noch angeführt:

Zu Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG:

Auf Grund des engen Nacheinanders der jeweiligen Abfolgen von Fortpflanzung, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist von einer ganzjährigen sensiblen Zeit auszugehen.
Wieso nur die Störungen erfasst sein sollen, welche zugleich Gesichtspunkte nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 BNatSchG erfüllen, bleibt nicht nachvollziehbar. Ebenso ist der Populationsbezug nicht erkennbar.
Dagegen greifen als Schutzgrundlage nachfolgende Regelungen, insbesondere auch für den Eisvogel, welcher zu den Tieren gemäß Anhang I gehört, Zitat:

RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

(8) Schutz, Pflege oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume ist für die Erhaltung aller Vogelarten unentbehrlich. Für einige Vogelarten sollten besondere Maßnahmen zur Erhaltung ihres Lebensraums getroffen werden, um Fortbestand und Fortpflanzung dieser Arten in ihrem Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten auch die Zugvogelarten berücksichtigen und im Hinblick auf die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes koordiniert werden.

Artikel 3

(1) Die Mitgliedstaaten treffen unter Berücksichtigung der in Artikel 2 genannten Erfordernisse die erforderlichen Maßnahmen, um für alle unter Artikel 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. (2) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume gehören insbesondere folgende Maßnahmen: a) Einrichtung von Schutzgebieten; b) Pflege und ökologisch richtige Gestaltung der Lebensräume in und außerhalb von Schutzgebieten; c) Wiederherstellung zerstörter Lebensstätten; d) Neuschaffung von Lebensstätten.

Artikel 4

(1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind zu berücksichtigen: a) vom Aussterben bedrohte Arten; b) gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten; c) Arten, die wegen ihres geringen Bestands oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten; d) andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraums einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.

(4) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sich diese auf die Zielsetzungen dieses Artikels erheblich auswirken, in den Absätzen 1 und 2 genannten Schutzgebieten zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten bemühen sich ferner, auch außerhalb dieser Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden.

Artikel 9

(1) Die Mitgliedstaaten können, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, aus den nachstehenden Gründen von den Artikeln 5 bis 8 abweichen:
a) – im Interesse der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit, – im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, – zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern, – zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt;
b) zu Forschungs- und Unterrichtszwecken, zur Aufstockung der Bestände, zur Wiederansiedlung und zur Aufzucht im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen;
c) um unter streng überwachten Bedingungen selektiv den Fang, die Haltung oder jede andere vernünftige Nutzung bestimmter Vogelarten in geringen Mengen zu ermöglichen. „, Zitat Ende

Darüber hinaus führt nachfolgende Richtlinie nachfolgende grundsätzliche Kriterien an, Zitat:

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Diese Richtlinie leistet somit einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern.

Alle ausgewiesenen Gebiete sind in das zusammenhängende europäische ökologische Netz einzugliedern, und zwar einschließlich der nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (1) derzeit oder künftig als besondere Schutzgebiete ausgewiesenen Gebiet“, Zitat Ende
Somit ist ebenfalls europäisches Recht anzuwenden.

Zu Lebensstättenschutz nach § 44 Abs. 1 N3 BNatSchG:

Bekanntlich reagiert der Eisvogel sehr empfindlich bereits auf jede kleinere Veränderung seines Lebensumfeldes. Dazu zählen u.a. neben Veränderungen am Gewässer, Ufer und Vegetation jede andere Form menschlicher Störungen, wozu jedwede „Blockade“ gehört. Von daher ist die Einschätzung im Gutachten falsch.

Zu Zusammenfassung:

Die Zusammenfassung berücksichtigt, neben der besonderen Schutzwürdigkeit des Eisvogels nach europäischem und nationalem Recht, zu wenig die damit verbundenen Schutzmaßnahmen.
Ebenso wäre eine Anknüpfung an das europäische Wasserrecht erforderlich gewesen, um auf die Komplexität der Angelegenheit hinzuweisen. Dies sei nachfolgend zitiert:

RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 23. Oktober 2000
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

(19) Ziele der vorliegenden Richtlinie sind die Erhaltung und die Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft, wobei der Schwerpunkt auf der Güte der betreffenden Gewässer liegt. Die mengenmäßige Überwachung spielt bei dem Versuch, eine angemessene Wassergüte zu gewährleisten, eine zusätzliche Rolle, so dass im Hinblick auf das Ziel einer angemessenen Güte auch Maßnahmen in Bezug auf die Wassermenge erlassen werden sollten.

Artikel 1

Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks

a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,

Artikel 4

Umweltziele

(1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes:

a) bei Oberflächengewässern:

i) die Mitgliedstaaten führen, vorbehaltlich der Anwendung der Absätze 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern; ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;….“, Zitat Ende

Die weitere Beeinträchtigung des Fließgewässers Floßgraben durch die Aufwirbelung von Schwebstoffen in Folge der motorisierten Bootsnutzung gehört neben Lärm und Abgasbeeinträchtigungen ebenso zum akuten Gefährdungspotential für den Eisvogel.
Ferner ist davon auszugehen, dass selbst eine muskelkraftbetriebene Bootsnutzung zu einer massiven Störung des Brutgebietes des Eisvogels beiträgt. Dies geschieht durch die starke Nähe zu den Ufern mit den dort befindlichen Bruthöhlen und Jagdansitzen.
Somit treffen sich an der Stelle u.a. naturschutz- und wasserrechtliche Gesichtspunkte, was aber im dem Rechtsgutachten vollkommen unberücksichtigt bleibt.

II. Zu Fachbeitrag zur Erhaltung der Eisvogelpopulation im Leipziger Auwald von Herrn Dr. Bert Meister

Der fachlich sehr interessante und sehr fundierte Fachbeitrag geht leider nicht auf die Einschätzung der Schutzwürdigkeit der Eisvogelpopulation im Floßgraben ein, deren Vernichtung nach den unter I. genannten Gesichtspunkten schon unzulässig ist.
Darüber hinaus kann es auch fachlich gesehen nicht das Ziel sein, die Lebensräume des Eisvogels einzuschränken. Ziel muss es eher sein, nicht nur die Lebensräume auszuweiten, sondern weiter zu vernetzen. Dazu zählen unbedingt folgende Maßnahmen, nach eingehender wissenschaftlich fundierter ökologischer, städte- und landschaftsplanerischer und hydrologischer Untersuchungen:

  • Wiederbelebung mit nachfolgender bzw. gleichzeitiger naturnaher bzw. natürlicher Entwicklung der Altarme von Weißer Elster/Luppe
  • Entsiegelung von Uferzonen und Gewässersohlen
  • Zulassung und Beförderung einer zumindestens naturnahen Entwicklung von Weißer Elster/Luppe/Nahle, Pleiße und Parthe
  • Belassen von überhängenden Gehölzen, welche u.a. als Deckung bzw. Ansitz für den Eisvogel dienen können.
  • Ergreifung von nachhaltigen Maßnahmen gegen die voranschreitende Verockerung der Pleiße
  • Unterlassung sämtlichen Bootsverkehrs, um die Brut und Jagd des Eisvogels nicht zu behindern. Dazu zählt auch, dass die Nahrungsfische sich ungehindert entwickeln können
  • Beachtung der Suchzeiten der Jungvögel in der Zeit von Juli bis Mitte Oktober nach geeigneten Lebensräumen.
  • Intensive, umfassende und rechtzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit in alle Phasen der Maßnahmen

Alle Maßnahmen erhöhen ihre Effektivität und räumliche Wirksamkeit, wenn sie länderübergreifend, flächendeckend erfolgen sowie mit Maßnahmen zur direkten Wiederanbindung von gegenwärtigen ausgedeichten Auenlandschaften an das Hochwasserregime der Fließgewässer einhergehen.

III. Fazit

Die beiden Gutachten an sich bieten schon ausreichend genug Ansätze zum Verbot des Umbaus und einer Intensivierung der Nutzung der wassertouristischen Nutzung. Eine weitere Betrachtung der Angelegenheit kann nur eine vollständige Überarbeitung des wassertouristischen Konzeptes zur Folge haben, welches sich dem Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des sehr wichtigen Lebensgutes Wasser unterordnen muss. Nur eine entsprechende wassertouristische Nutzung kann zum Erhalt und Weiterentwicklung unserer natürlichen und landschaftlichen Ressourcen sowie einer eng damit verbundenen nachhaltigen, echten Erholung des Menschen beitragen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.10.2015 “

Zitat Ende

Nunmehr ist davon auszugehen, dass der streng geschützte Biber verstärkt Einzug hält in der Auenlandschaft der Städte Markkleeberg und Leipzig. Dazu zählt auch der Floßgraben in Leipzig. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist vollkommen unerheblich, ob der Biber vorrangig nachtaktiv ist – die geringe Breite des Floßgrabens führt garantiert zu Konflikten mit wassertouristischen Nutzungen und wasserbaulichen Maßnahmen. Abgesehen davon, dass Biber durchaus sehr tagaktiv sein kann.
Im Interesse des Schutzes und Erhaltes der Lebensräume von Eisvogel und Biber sowie des Gesamtraumes der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) daher erneut und mit Nachdruck das Ende aller Formen der wassertouristischen Nutzungen und wasserbaulichen Aktivitäten im Floßgraben in Leipzig.
Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von nachfolgenden Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 07.11.2020, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Haltestelle „Koburger Brücke“ in Leipzig-Connewitz
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 28.11.2020, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“ in Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.06.2020

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