Monat: Mai 2019 (Seite 1 von 3)

AHA beging 36 Jahre Peißnitzgruppe

Es war im Frühjahr des Jahres 1980 als 3 Ornithologen begannen den ca. 10 ha großen Restauenwald Peißnitznordspitze ornithologisch und botanisch neu zu kartieren. Diese Erfassungen verdeutlichten den Arten- und Strukturreichtum des Saaleauenwaldes inmitten der Stadt Halle (Saale), aber auch die Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Betreuung dieses bedeutsamen Stückes Natur einzusetzen. So beeinträchtigten u.a. unsachgemäße Holzungen des damaligen VEB Garten- und Landschaftsgestaltung Halle, die Nutzung als Startplatz für Wasserski während des Laternenfestes, herumfahrende Pionierpanzerautos und freiherumlaufende Hunde das Gebiet. So schrieb man Eingaben und Beschwerden, erstattete Anzeigen bei der Volkspolizei sowie nahm an einer Beratung einer Schiedskommission teil. Zwischenzeitlich hatte sich am 16.01.1983 der Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR in Halle-Büschdorf unter Leitung von Jürgen Bernt-Bärtl gegründet. Als erste territoriale Gruppe bildete sich am 29.05.1983 die Peißnitzgruppe des AKUS. In ihr wirkten zeitweise bis zu 20, zumeist jüngere Leute mit, welche zum Einem aus den GNU-Fachgruppen Ornithologie, Entomologie und Feldherpetologie kamen sowie zum anderen sich ohne „fachliche Vorbelastung“ dazugesellten. Wichtige Meilensteine waren die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ im Haus der Jungen Pioniere am 01.09.1983, die Stellung mehrerer Anträge auf Unterschutzstellung des Restauenwaldes Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet in den Jahren 1983 und 1990 sowie die Planung und Umsetzung des Amphibienlaichgewässerprojektes in den Jahren 1984 bis 1992. In Folge der Auflösung des AKUS im Januar 1990 und nach einer kurzen Phase als Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V. ab März 1990, gründete sich aus dieser Gruppe am 23.02.1991 der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) heraus.
Die ca. 2.000 m lange und ca. 200 bis 300 m breite Peißnitzinsel mit dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, gehört auch weiterhin zu einem wichtigen Wirkungsbereich des nunmehrigen AHA. Insbesondere Abholzungen, Asphaltierungen der Wege und nicht zuletzt die umgesetzte Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr ab dem 08.06.2018 zeugen davon, dass den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung wenig an einem nachhaltigen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft gelegen ist.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der AHA am Mittwoch, dem 29.05.2019, eine ca. zweistündige Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ anlässlich des 36. Jahrestag der Bildung der Peißnitzgruppe des AKUS durch.

Zu Beginn der Exkursion erläuterte der AHA die eingangs geschilderte Geschichte der Peißnitzgruppe des AKUS. Ferner schilderte der AHA, dass er im Jahr 2002 zur Gründung eines Fördervereins Peißnitzhaus aufgerufen hatte, die Gründungsvorbereitungen federführend begleitete und schließlich die Gründung im Jahr 2003 initiierte.
Darüber hinaus bekräftigte der AHA gegenüber den teilnehmenden Nichtmitgliedern den dringenden Wunsch, dass eine umfassende Reduzierung von Flächenversiegelungen auf der Saaleaueninsel und eine Umsetzung seiner „Konzeption zur naturnahen, auentypischen und standortgerechten Entwicklung des Geländes der Ausstellungshallen auf der Peißnitzinsel in der Stadt Halle (Saale)“ vom 21.03.2003 erfolgt. Diese Konzeption beinhaltet u.a. folgenden Vorschlag, Zitat:
Nach der Beräumung aller ebengenannten Flächen empfiehlt es sich im Rahmen einer Sukzession den bestehenden Restauenwald zwischen Weg hinter den Ausstellungshallen bis zum Uferweg in West-Ost-Richtung gesehen naturnah, auentypisch und standortgerecht weiter in westlicher Richtung entwickeln zu lassen. Auf Grund des direkten Anschlusses an den Restauenwald mit seinem Bestand an Stieleichen, Gemeinen Eschen, Feld- und Flatterulmen, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen, Schwarzen Holunder und Frühjahrsblühern (z.B. Scharbockskraut, Gelben Windröschen und Goldstern) sowie dem vorhandenen Reichtum an Tierarten, insbesondere Avifauna und Kleinsäuger, ist von einer verhältnismäßig schnellen Besiedlung mit ortsbürtigen und auentypischen Pflanzen in einem Zeitraum von etwa 5 bis 7 Jahren zu rechnen. Derartige Bestände entwickeln sich stabil und bedürfen keiner Pflege und damit verbundener Kosten. Ebenfalls entfällt eine kostenaufwändige, zumeist nicht ortsbürtige Bepflanzung. Zudem besteht die Möglichkeit im Rahmen der Umweltbildung die Bevölkerung gezielt an einer sukzessiven Entwicklung in dem Teil der Saaleaue teilhaben zu lassen. Dies kann durch Hinweisschilder, Veröffentlichungen und Teilnahme an möglichen Arbeitseinsätzen erfolgen.„, Zitat Ende

Am Standort des nunmehr beräumten Raumflugplanetariums erläuterte der AHA die Ergebnisse der öffentlichen Begehung am Freitag, dem 07.10.2016, wo u.a. anwesende Vertreter des halleschen Umweltamtes sowie die teilnehmenden Mitglieder des AHA und der Initiative „Pro Baum“ über die Zukunft des Raumflugplanetariums auf der Peißnitzinsel diskutierten. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ vertreten schon länger die Auffassung, dass eine Beräumung des Gebäudes aus dem Hochwassergebiet dringend erforderlich gewesen ist. Bereits zu DDR-Zeiten war der Standort sehr umstritten gewesen. Nunmehr besteht die Möglichkeit eine Veränderung vorzunehmen und die Chance mit dem nunmehr begonnenen grundhaften Abriss des Gebäudes Maßnahmen der Renaturierung zu verbinden. Im Zuge der Begehung am 07.10.2016 verständigte man sich auf den Vorschlag an der Stelle eine ausgebaggerte Senke zu schaffen, welche als temporäres Feuchtgebiet Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bilden kann. Somit erfährt die Saaleaue auf der Peißnitzinsel eine Bereicherung an Arten- und Strukturvielfalt und kann zudem Teil umfassender Umweltbildung sein. Die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten diese Vorschläge und riefen zur unverzüglichen Umsetzung des Anliegens auf.
Im Bereich des nunmehrigen Amphibienlaichgewässers südlich des Naturschutzgebietes Peißnitznordspitze erläuterte der AHA die Entstehungsgeschichte, welche im Jahr 1984 begann, in den Jahren 1987 bis 1989 die Erstellung einer Konzeption zur Folge hatte, im Sommer/Frühherbst 1990 zum Grobaushub durch die Sowjetarmee und damit verbundene Arbeitseinsätzen in den Jahren 1990 bis 1992 führte. Nach Ansicht des AHA ist nunmehr eine Beräumung des Gebietes von Müll, Unrat sowie von Biomasse erforderlich, um ein Verlanden des Amphibienlaichgewässers zu verhindern. Dies soll in künftigen Arbeitseinsätzen erfolgen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer konnten noch immer die Folgen der umfassenden Ringelungen von Bäumen in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ in Augenschein nehmen. Dabei beschädigte man mehrere Bäume des Eschenahorns und eine Stieleiche. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ hatten immer darauf hingewiesen, dass diese Ringelungsmaßnahmen zudem überhaupt keinen Sinn machen, da der Eschenahorn in der Lage ist die Schnittstellen zu überbrücken und zudem zu erwarten ist, dass die Art ihre Vermehrung verstärkt. Zudem scheint man auch immer wieder andere Arten zu ringeln, wozu Stieleiche, Feldulme, Bergahorn und Gemeine Esche zählen. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ fordern daher die immer wieder alle Holzungs- und Ringelungsaktionen sofort einzustellen. Diesem Anliegen schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an.
Hinsichtlich der Wiesen und der Pappelallee berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über das weitere Vorgehen. Der AHA erläuterte sein Anliegen, dass es der voranschreitende auentypische sukzessive Unterbau der Pyramidenpappeln z.B. mit Stieleiche, Feld- und Flatterulme sowie Gemeiner Esche zu schützen bzw. zu forcieren sowie umstürzende Pappeln vor Ort zu belassen gilt. Dabei verwies der AHA auf letztendlich mit der Stadt Halle (Saale) abgestimmten Planungen aus den Jahren 1992/1993 das eine Aufgabe des Weges entlang der Pappeln erfolgt und im Rahmen einer auentypischen Sukzession eine Wiederausweitung des Auenwaldes Realisierung findet.
In dem Zusammenhang erläuterte der AHA den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern seine Vorstellung, dass eine naturnahe Entwicklung der Wiesen im Nordteil der Peißnitz vonstattengeht. Dies lässt sich durch parzellierte, unregelmäßige Mahden umsetzen. Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten die Betreuung und Pflege zu übernehmen. Dazu sei auf folgenden Antrag an die Stadt Halle (Saale) vom 10.08.2007 erinnert, welcher folgenden Inhalt hat, Zitat:

Betreff: Nordteil der Peißnitzinsel

hier:
1.) Wiesenbereiche
2.) Potenzielles Feuchtgebiet

Sehr geehrte Frau Szabados,

der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hat schon seit über 27 Jahren sich Gedanken zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Peißnitzinsel gemacht. Dabei legte man ein besonderes Augenmerk auf den Nordteil der Peißnitzinsel. Neben dem Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ und dem Amphibienlaichgewässer sind dabei u.a. die Wiesenbereiche jenseits der Schwarzpappelallee mit zwei Silber-pappeleinzelbäumen, welche bereits zum größten Teil sukzessiv zum Beispiel mit Stiel-eichen, Gemeinen Eschen, Flatter- und Feldulmen sowie Weißdornarten unterwachsen sind. Beide Wiesen werden gegenwärtig mindestens einmal vollständig abgemäht. Der AHA hält es aber jedoch für wesentlich günstiger partielle, unregelmäßige Mahden vorzunehmen. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, beide Wiesen in jeweils 3 Parzellen aufzuteilen und dementsprechend zu mähen. Dieses Vorhaben ist erklärtes Ziel des AHA, welcher nunmehr anstrebt die Pflegschaft für beide Wiesen zu übernehmen. Dazu hat er u.a. auch engen Kontakt mit dem Förderverein Peißnitzhaus e.V. aufgenommen, um mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit interessierte Personen zu finden, welche an der Durchführung bzw. Umsetzung der Mahdmaßnahmen teilnehmen könnten. Perspektivisch möchte der AHA die partiellen Mahdarbeiten in die monatlichen Arbeitseinsätze einbinden und ein damit verbundenes Aufzeichnungs-, Kartierungs- und Nachweissystem entwickeln.
Ein weiterer Punkt ist der ausgekofferte einst geschotterte Fußballplatz auf dem früheren Sportplatz im Südteil der Wiese. Laut eines städtischen Planes aus dem Jahre 1992 sollte hier ein wechselfeuchtes Gebiet entstehen. Jedoch erfolgte ein zu flachgründiger Aushub, so dass zwar eine Senke entstand, aber nicht ausreichend für ein temporäres Feuchtgebiet. Nunmehr möchte der AHA Partner finden, welche die Senke im Sohl- und Uferbereich so gestalten, dass die Entstehung bzw. Entwicklung eines temporären Feuchtgebietes ermöglicht wird und somit die Umsetzung des im Jahre 1992 mit der Stadt Halle (Saale) erfolgt. Wir gehen von einer Eintiefung um etwa weitere 50 bis 80 cm aus.
Zu beiden Vorhaben bitten wir Sie daher um Ihren Standpunkt und grundsätzliche Genehmigung.
Für eine Antwort wären wir Ihnen dankbar.“, Zitat Ende

Der AHA steht weiterhin zu dem bald 12jährigen Antrag bzw. Vorschlag.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern erfuhren im Rahmen der Exkursion, dass im Ergebnis der öffentlichen Begehung am Freitag, dem 07.10.2016, die damals teilnehmenden Mitglieder des AHA und der Initiative „Pro Baum“ u.a. gegenüber der anwesenden Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert bekräftigten, dass die asphaltierten Neustraßen auf der Peißnitz unverzüglich zurückzubauen, Planungen zu Wegeausbaumaßnahmen im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sofort einzustellen sind.
Diese Forderungen stehen weiterhin und finden seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die volle Zustimmung.

Im Rahmen der Exkursion konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer noch immer die vom Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes im Auftrag der Stadt Halle (Saale) erfolgten Aus- und Abholzungen in der Wilden Saale in Augenschein nehmen. Nach weiter gültigen Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verletzen somit Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes und Stadt Halle (Saale) mit diesen Eingriffen mitten in der Brutzeit in und am ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, gegen geltendes Naturschutzrecht der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Eingriffe führen zu unzulässigen Verschlechterungen im und am NSG und FFH-Gebiet.

In dem Zusammenhang fordert der AHA diese rechtswidrigen Handlungen sofort zu beenden! Darüber hinaus hält der AHA ein sofortiges Eingreifen von EU-Kommission und der Staatsanwaltschaft Halle für dringend geboten. Es ist ungeheuerlich, dass zwei öffentliche, vom Steuerzahler finanzierte Einrichtungen derartige Rechtsbrüche begehen und somit sich anmaßen über Recht und Ordnung stehen zu können. Daher sieht der AHA ebenfalls unverzügliche personelle Konsequenzen für erforderlich!

Wie zahlreichen Medienmeldungen seit dem März 2015 zu entnehmen sind, hat die Stadt Halle (Saale) ein Wassertourismuskonzept erarbeitet. Offenbar eingebettet in das im Dezember 2014 vorgelegte Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen, fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen.
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch beispielhaft nachfolgend einseitig festgelegte und realisierte Baumaßnahmen im Namen des Tourismus an und in der Saale: Der Neubau der Brücke vom Böllberger Weg zum Naturschutzgebiet Rabeninsel, Biwak- und Zeltplatz für Wasserwandernde auf der Jungfernwiese mit Anlegesteg , eine Umtragemöglichkeit Elisabethsaale am Pulverweidenwehr, Die Anlegestegs unterhalb der Burg Giebichenstein, der asphaltierte Radweg zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die neue Brücke zwischen Salinehalbinsel und Sophienhafen sowie die massenhaften Abholzungen an und in den Klausbergen. Nicht zu vergessen zum Beispiel die verheerenden Pläne des Neubaus von Brücken zwischen Jungfernwiese und Gimritzer Park sowie zwischen Salinehalbinsel und Klausvorstadt.
Dabei ist es den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollkommen egal, ob Naturschutzgebiete oder Schutzgebiete der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) davon betroffen sind.
Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg. Die Wiedereröffnung der Wilde Saale für die Nutzung durch manuelle Paddler erfolgte ab 08.06.2018. Jegliche massive Bedenken ignorierend, hatten insbesondere der hallesche Oberbürgermeister und die grüne Fraktion im halleschen Stadtrat diesen Umwelt- und Naturfrevel vorangetrieben.
Schon daraus lässt sich ein Umkehrprozess ableiten, indem man Natur und Landschaft dem Wassertourismus unterordnen zu beabsichtigen denkt. Was jahrzehntelange Verschmutzung von Luft und Wasser nicht geschafft haben, scheint so nun greifbar nah zu sein und zwar drohende nachhaltige Schädigungen in der Saaleaue.
So ist es aus Sicht des AHA unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze und durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel lassen erahnen, was einer Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, vorangehen könnte. Dazu zählt neben massiven Holzungen die Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Ferner hatte der AHA bereits die Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft betrachtet, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung ab dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“.
Angesichts der nunmehr begonnenen Aus- und Abholzungen in und an der Wilden Saale – also mitten in der Brutzeit – und der angedachten Eröffnung für den Bootsverkehr ab 08.06.2018 fordert der AHA die EU-Kommission, den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und auch die Staatsanwaltschaft Halle auf, endlich diesen Frevel von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zu stoppen sowie die strafrechtliche Relevanz dieser Handlungen zu prüfen.

Zum Abschluss der Exkursion waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass es noch massiven Handlungsbedarf zum Schutz und Entwicklung der Peißnitzinsel als Bestandteil der halleschen Saaleaue bedarf. In dem Blickwinkel betrachtet, nahmen sie mit Unverständnis zur Kenntnis, dass keine/kein Vertreterin bzw. Vertreter von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an der lange angekündigten Exkursion teilgenommen hatten. Das zeugt offenbar von fehlendem Interesse an alternativen Gedanken und Ideen sowie eigenartigem Verständnis von Demokratie. Dies bleibt nicht ohne Einfluss auf die Wahlen zur/zum Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister im Jahr 2019.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für eine natur-, landschafts- und umweltverträgliche Entwicklung der Peißnitzinsel einzusetzen und dabei in seiner ehrenamtlichen Peißnitzgruppe mitzuwirken.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.05.2019

Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Bodetals

Mit großer Sorge hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits im Rahmen einer Presseerklärung vom 02.10.2011 das Vorhaben der Stadt Thale aufgenommen, Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg herauslösen zu wollen, um einen ca. 622 m langen „Baumwipfelpfad Roßtrappe“ im Ergebnis eines vorgezogenen Bebauungsplans durchsetzen zu können. Offenbar ist den Verantwortlichen schon bewusst, dass ein derartiger Pfad das Landschaftsbild stark beeinträchtigt. Ansonsten würde eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet keinen Sinn ergeben.
Der AHA sieht nach wie vor in solchen Vorhaben einen weiteren Schritt Landschafts- und Naturschutz dem Tourismus unterzuordnen. Insbesondere in einem ökologisch sensiblen Raum, wie einerseits die Steinabbrüche im Bodetal aufzeigen und andrerseits dessen Nähe zum ca. 475 ha großem Naturschutzgebiet „Bodetal“ und nunmehrige 5.773 ha große europäische Schutzgebiet „Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale“ gemäß der Flora-Fauna-Habitat (FFH) der Europäischen Union aufzeigen. Das Bodetal gehört bekanntlich zu den bedeutsamsten, aber auch sensibelsten Naturlandschaften Europas. Dieser arten- und strukturreiche Bestandteil des 157 611 ha großen Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Harz am Nordrand des Harzes gelegen, bedarf daher eines massiven und räumlich komplexen Schutzes sowie einer entsprechenden Behandlung.
Die Stadt Thale müsste eigentlich wissen, dass es gerade die derartig schöne und interessante Natur und Landschaft ist, welche zahlreiche Touristen anzieht.
Daher gilt es alles zu vermeiden, was Landschaft, Umwelt und Natur in Form von Verbauungen, Vermüllungen und Trittschäden, beeinträchtigen bzw. schädigen könnte.
In dem Zusammenhang hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine generelle und grundsätzliche Überprüfung der touristischen Nutzung dieses Teils des Bodetals für unbedingt notwendig. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Lösung zu finden, welche das Primat beim Natur- und Landschaftsschutz sieht und den Tourismus, welcher ja von der Besonder- und Schönheit des Gebietes profitiert, entsprechend einordnet.
Folgerichtig betrachtete daher der AHA die damalige Bebauungsplanung für den Baumwipfelpfad mit sehr große Sorge, aber auch mit umfassenden Unverständnis, da derartige Eingriffe immer massive Nachteile für Natur, Landschaft und Umwelt zur Folge haben. Entscheidend ist es, dass keine Eingriffe in dem Schutzgebiet erfolgen, welche die Natur und Landschaft, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, schädigen, stören oder gar zerstören. Zudem ist nach Meinung des AHA davon auszugehen, dass die Gefahr von Felsabbrüchen, insbesondere nach solchen Wintern sich weiter erhöht. Somit auch die Gefahr für Touristen und weitere Bebauungen.
Der AHA hält in dem Zusammenhang eine Erarbeitung einer aktuellen und umfassenden ökologisch orientierten Tourismuskonzeption für das Bodetal, aber auch für den gesamten Harz für dringend geboten. Eine derartige Konzeption sollte unbedingt darauf basieren, dass der Schutz von Landschaft und Natur einen primären Status eingeräumt bekommt und der Tourismus dem anzupassen ist.
Im Rahmen einer Exkursion am 28.05.2019 nahmen nun Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bodeaue zwischen den Städten Thale und Quedlinburg in Augenschein.
Im Bereich An der Hütte stellten die anwesenden AHA-Mitglieder fest, dass im Bereich der Bode sehr große Flächen versiegelt sind. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit eine Entsiegelung und Rückbau von versiegelten Flächen im Bereich der Bode möglich sind. Der Vorschlag liegt darin begründet, Lebens- und Rückzugsraum, die Retentionsfläche, den Biotop- und Grünverbund sowie nicht zuletzt Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore wieder auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein zu prüfen die vorhandene Wehranlage zu beseitigen und entweder durch die Wiederherstellung von Fließraum der Bode zu gewährleisten oder durch eine Sohlgleite zu ersetzen. Derartige Bauwerke behindern die Wanderbewegung von Fischen sowie stören das Landschafts- und Naturbild.
Ähnliche Prüfungen halten die anwesenden AHA-Mitglieder für alle Wehre in der Bode für erforderlich.
Östlich der Friedensbrücke in Thale haben am Nordufer der Bode Fällarbeiten an Silberweiden stattgefunden, welche keinesfalls notwendig erscheinen. Nach immer wieder bekräftigter Auffassung des AHA müssen naturnahe und sukzessive Entwicklungsprozesse Vorrang haben. Im Großen und Ganzen ist das durchaus im engeren Stadtgebiet von Thale gewährleistet. Jedoch bestehen noch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten.
Besonderen Schutzbedarf ist im Bereich des ca. 198 ha großen Naturschutzgebietes „Teufelsmauer und Bode nordöstlich Thale“ erforderlich. Dieses Naturschutzgebiet beinhaltet das 18 ha große FFH-Gebiet „Teufelsmauer nördlich Thale“ (DE 4232-301, FFH0091) sowie einen Teil des insgesamt ca. 151 ha großen und ca. 104 km lange FFH-Gebietes „Bode und Selke im Harzvorland“ (DE 4133-301, FFH0172).
Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder sind der Schutz und Erhalt des Natur- und Landschaftsraumes Bode und ihre Aue, Teufelsmauer sowie Mühlenberg massiv und umfassend zu schützen und zu erhalten. Die Bode und ihre Aue sind unbedingt aus allen menschlichen Eingriffen herauszuhalten. Bei Neinstedt entdeckte die Exkursionsgruppe vereinzelte Holzungseingriffe, welche es unbedingt auszuschließen gilt. Im Bereich des Mühlenberges erscheint die Wiederherstellung der Streuobstbestände und eine teilweise bzw. vollständige Erweiterung auf das Feld zur Bodeaue zu prüfen.
In Quedlinburg nahmen die anwesenden AHA-Mitglieder den Unterlauf des Quarmbaches in Augenschein, welcher von massiver Begradigung und teilweiser Befestigung von Sohle und Ufer geprägt ist. Die Exkursionsgruppe war sich einig, dass eine Beseitigung von Sohl- und Uferverbauungen sowie eine Beförderung der streckenweisen Neumäandrierung mit Störsteinen und -hölzern vorzunehmen. Der Quarmbach und seine Aue bedürfen einer naturnaheren Entwicklung, um sich arten- und strukturreicher entwickeln zu können sowie eine Stärkung als Biotop- und Grünverbundraum zu erfahren. Dieses Anliegen deckt sich auch mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Die AHA-Gruppe begrüßte im Brühl und seinem näheren Umfeld, dass man die Entwicklung von Wiesen zulässt. In dem Zusammenhang regt der AHA eine naturnahere Entwicklung des ca. 15 ha großen Teils der Bodeaue an. Der AHA hatte zudem am 05.01.2004 einen „Rahmenplan für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Der Brühlpark in Quedlinburg im Blickfeld von Ökologie, Denkmalpflege und Tourismus“ beschlossen, welcher u.a. folgendes Anliegen beinhaltet, Zitat:
„Der Brühl bietet ein sehr wertvolles Betätigungsfeld für interessierte Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern gebündelt Themenfelder des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes, der Denkmalpflege, der Geschichte, der Geografie und Geologie sowie des Tourismus und der Naherholung zu bearbeiten und konzeptionell auszuwerten und entsprechende Ideen zu entwickeln. Dabei gilt es neben den ebengenannten Themenkreisen ein gesundes Heimatbewusstsein herauszubilden und Zusammenhänge zu erfahren und zu erkennen.“, Zitat Ende
Nur eine intakte Landschaft und Natur ist Garant für einen Tourismus, welcher u.a. Einkommen zahlreicher Menschen der Region sichern kann.
Im Anschluss daran ist nach Vorstellung des AHA eine breite öffentliche Diskussion und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Konzeption erforderlich.
Nach Ansicht des AHA ist dieses Thema noch immer sehr aktuell.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bestrebt seine Aktivitäten im Raum Thale und Quedlinburg zu verstärken. Dazu möchte der AHA ehrenamtliche Interessenten einbinden, um sich noch besser für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in der Region einsetzen zu können.
Wer Interesse hat in einer AHA-Regionalgruppe Quedlinburg-Thale mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.05.2019

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

Die mit 214.109 (Stand: 31.12.2018) Menschen bewohnte, 26.988 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt. Die Gera, welche aus der Vereinigung der Wilden und Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit Saale, Werra, Unstrut und Ilm zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Die Länge des Flusses gibt man z.B. mit 67,00, 72,00 und 85,00 km an. Die Größe des Einzugsgebietes umfasst ca. 1.092,00 km². Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,4 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und am Samstag, dem 25.05.2019, durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt recht gut mit Wasser gefüllt war. Die Wasserstände waren wie auch generell in der Gera sehr stark im Sinken begriffen. Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora fungieren zu können.
Auffällig ist jedoch der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglich mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellierte Mahd u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initiierung der Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiederentwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des AHA erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.
Die Aue der Gera ist von einer gewissen Vielfalt an Landschaft und Natur geprägt. Jedoch auffällig sind der stark gerade Verlauf und die Flussnahe hohe Eindeichung, welche sich bis zur Einmündung in die Unstrut erstreckt. Nach Auffassung des AHA sind hier umfassende Veränderungen erforderlich. Dazu zählen Möglichkeiten der Rückverlegungen der Deiche bis an die Ortslagen heran zu prüfen und ggf. umzusetzen. Somit besteht die Möglichkeit der Gera wieder mehr Retentionsraum zurückzugeben. Zumeist geht das mit Schaffung und Schutz von bestehenden vielfältigen Natur- und Landschaftsbestandteilen einher. Es ist nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe davon auszugehen, dass Teile von Mahlgera und Mühlgera einst Altverläufe einer bestimmt von vielfältiger Furkation geprägter Gera waren. Gerade im Abschnitt zwischen den Orten Andisleben und Ringleben, wo Gera und Mahlgera eng beieinander fließen, drängt sich massiv der Eindruck auf.
Ansonsten steht die weitläufige Gehölzarmut in dem Raum einer Landschafts- und Naturstrukturvielfalt entgegen und befördert gerade bei Hitze- und Dürrephasen wie in diesem Sommer die Winderosion. Eng damit verbunden ist eine Beförderung der Mäandrierung der Gera durch Eintrag von Störhölzern.
So steigen die Möglichkeit der Entwicklung und Ausweitung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten. Ebenso erfolgt eine Abpufferung der Einträge von Nährstoffen und Pestiziden aus der Landwirtschaft.
Somit ließe sich zum Beispiel auch die Biotop- und Grünverbundfunktion der Gera zwischen Erfurt und Umland zur Unstrut optimieren.
Am Ende der Fahrradexkursion hielten sich die teilnehmenden Mitglieder der Exkursionsgruppe an der Unstrut im Bereich der Einmündung der Gera auf. Dabei drückten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Genugtuung darüber aus, dass der Mündungsbereich der Gera in die Unstrut frei von Verbauungen ist. Ferner erwähnten sie, dass die letzten Abschnitte der Gera vor der Einmündung in die Unstrut Ansätze von Mäandrierungen mit Prall- und Gleithängen bilden. Diesen Prozess gilt es zu schützen und zu erhalten. Das bedeutet im konkreten Fall u.a. ein Verzicht auf irgendwelche Verbauungen mit Steinschüttungen. Ferner ist es dringend sowohl Unstrut als auch Gera natürliche Retentionsflächen zurückzugeben, indem man Deichschlitzungen und -rückverlegungen bis hin zu kompletten Deichentfernungen vornimmt.
An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192 km Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²); rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) aufnimmt. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Gera, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Gera bis Unstrut beitragen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Erfurts und des Umlandes seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Erfurt und Umland an.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.05.2019

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Sülze durch

Samstag, den 01.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen
Route: Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf, Sülzetalradweg weiter über Lan­genweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf, Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Bahnstation Magdeburg-Südost.
Treffpunkt: S-Bahnstation Schönebeck-Frohse
Dauer: ca. 6 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 01.06.2019, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen mit folgender Route durch:

Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf.
Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf. 
Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Bahnstation Magdeburg/Südost.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endet an der Bahnstation Magdeburg /Südost

Der AHA beabsichtigt die besondere Schutzwürdigkeit des ca. 20 km langen Flusses Sülze darzulegen. Immerhin ist das Fließgewässer von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, was sich in dem 76 ha großen europäischen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und in dem 23 ha großem Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ manifestiert. Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7 ha großen Salzwiese, mit 1 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen.
Ferner ist vorgesehen, gemeinsam über Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Sülzegebietes zu beraten.
Der AHA ist bestrebt eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe für die Sülze ist bilden, um die Mitwirkung der interessierten Teile der Bevölkerung zu ermöglichen.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und struk-turreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zu der Fahrradexkursion Samstag, den 01.06.2019, erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.05.2019

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland!

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dazu eilen sogar die Ministerpräsidenten und Fachminister in den Bundesländern in die jeweiligen Gebiete, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts Besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützten Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“
Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.
Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Nunmehr hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt, welches das Bundeskabinett am 22.05.2019 beschlossen hat. Dieser Gesetzesentwurf soll unter dem Deckmantel des Schutzes der Menschen und der Nutztiere den Abschuss des streng geschützten Wolf zu erleichtern. In dem Schlepptau beabsichtigt man auch noch die Tötung von Wolfshybriden durchzuziehen. Diese Herangehensweise ist sehr besorgniserregend und ist als klarer Kniefall vor den Lobbyisten von Jagd, Bauern und Waldeigentümern sowie deren politischen Freunde in CDU, CSU, SPD, FDP und AfD einzuordnen. Die gegenwärtige Erklärung der Bundesministerin vom 22.05.2019 kann da nicht beruhigen. Damit hat die umwelt- und naturfeindliche Koalition aus CDU, CSU und SPD die Tür zur vermehrten und voranschreitenden Tötung von Wölfen und Wolfshybriden geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass die Wolfshasser nicht locker lassen bis der der letzte Wolf und Wolfshybrid getötet ist.
Diese Bundesregierung lässt Tatendrang bei der Erreichung der Klimaziele missen, tritt bei dem Ausstieg aus dem Abbau und der Verwendung fossiler Brennstoffe auf die Bremse und lässt Dieselbetrüger in der Automobilindustrie vollkommen ungeschoren, aber bei der Tötung von geschützten Tieren zeigen diese Feinde des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Aktivität.
Der AHA sieht zudem die Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.

Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten, die Tötung dieser Tiere unterbleibt und somit dieser Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zum Tragen kommt. Ggf. gilt es die Bundesregierung bei der EU-Kommission anzuzeigen.

Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch die gezielte Tötung –insbesondere geschützter Tiere- auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Ferner ruft der AHA die Wählerinnen und Wähler auf am Wahlsonntag, den 26.05.2019 nur den Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament, für die Bürgerschaft in Bremen sowie für die Kommunalwahlen in Bremen, Baden Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Stimme zu geben, welche sich für Humanismus, Bildung, kulturelle Vielfalt, soziale Gerechtigkeit sowie nicht zuletzt für den Schutz, den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.05.2019

Links und Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes:

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2019/05/bnatschg_2_aenderung_gesetzentwurf_bf-1.pdf

https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland/

AHA begeht 36 Jahre Peißnitzgruppe

Arbeitseinsatz am Amphibienlaichgewässer 1992

Mittwoch, den 29.05., um 17.30 Uhr
36. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das NSG „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus

Es war im Frühjahr des Jahres 1980 als 3 Ornithologen begannen den ca. 10 ha großen Restauenwald Peißnitznordspitze ornithologisch und botanisch neu zu kartieren. Diese Erfassungen verdeutlichten den Arten- und Strukturreichtum des Saaleauenwaldes inmitten der Stadt Halle (Saale), aber auch die Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Betreuung dieses bedeutsamen Stückes Natur einzusetzen. So beeinträchtigten u.a. unsachgemäße Holzungen des damaligen VEB Garten- und Landschaftsgestaltung Halle, die Nutzung als Startplatz für Wasserski während des Laternenfestes, herumfahrende Pionierpanzerautos und freiherumlaufende Hunde das Gebiet. So schrieb man Eingaben und Beschwerden, erstattete Anzeigen bei der Deutschen Volkspolizei sowie nahm an einer Beratung einer Schiedskommission teil. Zwischenzeitlich hatte sich am 16.01.1983 der Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR in Halle-Büschdorf unter Leitung von Jürgen Bernt-Bärtl gegründet. Als erste territoriale Gruppe bildete sich am 29.05.1983 die Peißnitzgruppe des AKUS. In ihr wirkten zeitweise bis zu 20, zumeist jüngere Leute mit, welche zum Einem aus den GNU-Fachgruppen Ornithologie, Entomologie und Feldherpetologie kamen sowie zum anderen sich ohne „fachliche Vorbelastung“ dazugesellten. Wichtige Meilensteine waren die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ im Haus der Jungen Pioniere am 01.09.1983, die Stellung mehrerer Anträge auf Unterschutzstellung des Restauenwaldes Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet in den Jahren 1983 und 1990 sowie die Planung und Umsetzung des Amphibienlaichgewässerprojektes in den Jahren 1984 bis 1992. In Folge der Auflösung des AKUS im Januar 1990 und nach einer kurzen Phase als Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V. ab März 1990, gründete sich aus dieser Gruppe am 23.02.1991 der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) heraus.

Die ca. 2.000 m lange und ca. 200 bis 300 m breite Peißnitzinsel mit dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, gehört auch weiterhin zu einem wichtigen Wirkungsbereich des nunmehrigen AHA. Insbesondere Abholzungen, Asphaltierungen und weitere Pläne zur Befestigung der Wege und nicht zuletzt die am 08.06.2018 erfolgte Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr zeugen davon, dass den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung wenig an einem nachhaltigen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft gelegen ist.

Der AHA fordert daher den sofortigen und vollständigen Rückbau der Asphaltierungen sowie die Schließung der Wilden Saale für den Bootsverkehr.

Nunmehr möchte der AHA am Mittwoch, dem 29.05.2019, mit einer ca. dreistündigen Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ den 36. Jahrestag der Bildung der Peißnitzgruppe des AKUS begehen. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA seine aktuellen Überlegungen zum Schutz und Entwicklung der Peißnitzinsel, aber auch der Wilden Saale, des Amselgrundes, der Klausberge und des Forstwerders darzulegen. Die Exkursion beginnt 17.30 Uhr am Peißnitzhaus (früheres Pionierhaus).

Darüber hinaus ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für eine natur-, landschafts- und umweltverträgliche Entwicklung der Peißnitzinsel einzusetzen und dabei in seiner ehrenamtlichen Peißnitzgruppe mitzuwirken.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Wenn wir Glück haben, können wir hoffentlich Rehe und andere größere Tiere beobachten.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.05.2019

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