Monat: August 2022 (Seite 1 von 3)

Wanderung durch die Dölauer Heide

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) lädt am Samstag, dem 03.09.2022, zu einer Wanderung auf den Naturerkenntnispfad durch die Dölauer Heide ein.
Treffpunkt ist 10.00 Uhr an der Gaststätte „Waldkater“, Waldkater 1, 06120 Halle (Saale).
Die Wanderung dauert ca. 4 Stunden im leicht profilierten Gelände. Festes Schuh-werk und Rucksackverpflegung wird empfohlen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

i.A. Werner Zabel

Arbeiten auf der Streuobstwiese

Zu einem außerplanmäßigen Arbeitseinsatz trafen sich Mitglieder des AHA am 20.08.2022 auf der Streuobstwiese in Dessau „Am Landhaus 1“. Es galt Restarbeiten nach der Mahd zu erledigen.
So wurde das gemähte Gras zum Mulchen um die Apfelbäume verwendet.
Dabei stellten die Mitglieder des AHA fest, dass in diesem Jahr schon viele Äpfel am Boden lagen, die frühestens für eine Ernte im September vorgesehen waren.
Somit wird ein weiterer, außerplanmäßiger Arbeitseinsatz zur Ernte wahrscheinlich.
Die dann gepflückten Äpfel sollen wieder, wie schon in den Jahren zuvor, zum Mosten verwendet werden. Leider wiesen beim Begutachten der Bäume einige Äpfel dunkelbraune Flecken auf, die auf die starke Sonneneinstrahlung zurückzuführen sind.
Unser nächster regulärer Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 15.10.2022, um 10.00 Uhr statt. Zusätzliche Arbeitseinsätze vor diesem Termin werden kurzfristig hier auf unseren Homepage bekannt gegeben.

Fotos: Esther van Zalm

Luchs Kino am Zoo und AHA laden zu gemeinsamer Filmveranstaltung ein

Angesichts der voranschreitenden massiven Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaften ist es nach Ansicht von Luchs Kino am Zoo und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dringend geboten in vielfältiger Form auf die Bedrohungen des Lebens auf der Erde hinzuweisen.
Daher laden beide Einrichtungen am Sonntag, dem 16.10.2022, zu einer gemeinsamen folgenden Filmveranstaltung mit der Möglichkeit einer anschließenden Diskussion ein:

Everything will change
Deutschland/Niederlande 2021

93 Minuten

Regie: Martin Persiel

Darsteller: Noah Saavedra, Stuart L. Pimm, Mojib Latif, Thomas Lovejoy, Markus Imhoof, Wim Wenders

FSK: ab 12

„Everything Will Change“ war der Eröffnungsfilm des diesjährigen Max Ophüls Festivals und spielt in einem dystopischen Jahr 2054. Es gibt sie nicht mehr: die Affen, Elefanten oder Giraffen; es gibt sie nicht mehr: die Natur. Menschen leben in künstlichen Welten, mit einem Chip am Körper. Drei junge Menschen – Ben, seine Freundin Cherry und Fini – vermissen nicht, was sie nie gekannt haben. In einem Antiquariat entdeckt Ben das Foto einer Giraffe, was den Startschuss für eine Zeitreise der drei zurück ins Jahr 2020 gibt. Regisseur Marten Persiel zielt mit seiner Mischung aus Spiel- und Dokumentarfilm und seiner genialen inhaltlichen Idee, das unvorstellbare Ausmaß des Artenaussterbens nicht einfach zu prognostizieren, sondern per Zeitreise sinnlich vor Augen zu stellen, direkt aufs Herz. Eine Million Tier- und Pflanzenarten, so die Wissenschaftler im Film, werden bis 2050 verschwunden sein. Dies spiegelt der Regisseur auf der Bildebene wider, wenn er Bilder von grandioser Schönheit mit Bildern des Schreckens montiert. Wir sehen faszinierende Aufnahmen, von fliegenden, flachen Fischen, die hoch in die Luft steigen und mit lauten „Bauchplatschern“ wieder aufkommen. In Persiels emotionalem Konzept ist dies mit den rational aufklärenden Elemente des Doku-Teils verwoben, in dem Expert:innen, darunter auch die Filmemacher Wim Wenders und Markus Imhoof, zu Wort kommen. Und doch ist diese Arbeit von Schwung und Optimismus gekennzeichnet: Es liegt allein in unserer Hand.

Genre

Road Movie, Märchen, Dokumentarischer Spielfilm, Science Fiction

Klassenstufe ab 8. Klasse
Altersempfehlung ab 13 Jahre

Unterrichtsfächer

Biologie, Erdkunde, Sozialkunde, Ethik, Religion, fächerübergreifend: Bildung für nachhaltige Entwicklung

Themen

Umwelt, Artenschutz, Artenvielfalt, Klima, Klimawandel, Planet Erde, Zukunft, Ökologie, Digitalisierung, Meere

Trailer: https://www.youtube.com/watch?v=F5apyctlbmQ

Zeitpunkt/Beginn: Sonntag, den 16.10.2022, um 15.00 Uhr
Ort: Luchs Kino am Zoo, Seebener Straße 172, 06114 Halle (Saale)

E-Mail: post@luchskino.de
Internet: https://www.luchskino.de
Preise: https://www.luchskino.de/preise/

Wer noch mehr zu der Filmveranstaltung und der Möglichkeit einer anschließenden Diskussion erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Luchs Kino am Zoo
Seebener Straße 172

06114 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 52 386-31 | Telefax: (0345) 52 386-32

E-Mail: post@luchskino.de
Internet: https://www.luchskino.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.08.2022

AHA fordert arten- und strukturreiche Agrarlandschaften sowie naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und Gewässerschonstreifen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt immer mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregiment unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder –hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.

Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020 sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen. Somit ist die die gegenwärtige Kalamität von Feld- und Wühlmäusen in mehrfacher vom Menschen verursacht. Bund und Länder sind bisher kaum in Erscheinung getreten, den obengenannten vielfachen Problemen und Schäden entgegenzutreten. Stattdessen feiert man sich in Bund und Ländern immer wieder, wenn man neue Flächenversiegelungen und Landschaftszerschneidungen für weitere Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbeansiedlungen planen und umsetzen kann.
Dabei hat der wieder zunehmende Flächenverbrauch für Bebauungen aller Art vielfältige negative Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft. Dazu gehören die natürliche Funktion des Bodens, wozu Lebensraum für Fauna und Flora, Speicher für Wasser, Luft, Humus und Nährstoffe sowie als Ausgleich von Temperaturen.
Eng damit verbunden ist die Funktion als Retentionsfläche für Fließgewässer. Daher ist auch die Rückgabe von Auen als natürlicher Begleiter an die Fließgewässer dringend geboten.
Die Folgen der Hochwasser aus den Jahren 2002/2003, 2010/2011, 2013 und 2021 sollten Mahnung genug sein, dass die Fließgewässer nicht vorrangig höhere und breitere Deiche benötigen, sondern eine flächendeckende Rückgabe von sogenannten Altauen an das Überflutungssystem der Fließgewässer. Nicht nur ein ordnungsgemäßer Umgang mit Hochwasser erfordert das, sondern ebenfalls der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von vielfältigen arten- und strukturreichen Auenlandschaften. Diese dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Wasserspeicher sowie als Erholungsraum für die vielfältig stressgeplagte Menschheit.
In dem Blickfeld betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das Massensterben von Fischen beispielsweise in Oder und in der Saale bei Bernburg. Hier fordert der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzverein eine massive Aufklärung zu dem sehr besorgniserregenden Ereignis. Der AHA geht davon aus, dass noch weitere Tiere und Pflanzen schwerwiegenden Schaden genommen haben. Als Ursachen sind womöglich Alt- und Neulasten aus Industrie und Landwirtschaft sowie eng damit verbundene unsachgemäße Einleitungen von Abwasser zu vermuten. Die momentan durch Sommerhitze und Niederschlagsarmut verursachte Wasserknappheit in Böden und Gewässern verschärfen diese Situationen.

Der AHA sieht daher aus diesem Grund hier massiven Handlungsbedarf und fordert daher u.a. die Auszahlungen der von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gespeisten Subventionen der EU –Deutschland erhielt im Jahr 2021 6,7 Milliarden Euro- an Bedingungen wie Einhaltung und Ermöglichung von Entwicklungen, Schutz und Erhalt von Umwelt-, Natur- und Landschaft zu verknüpfen.

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/veroeffentlichung-eu-zahlungen.html

Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf daran mitzuwirken.
Der AHA ist auf jeden Fall bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit an derartigen Maßnahmen konzeptionell und praktisch mitzuwirken und ruft daher auch die interessierte Bevölkerung zur intensiven Mitarbeit auf. Wer Interesse daran hat, kann sich an folgende Anschriften des AHA wenden:

I. Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.de

III. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

IV. Ortsgruppe Dessau – Roßlau

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

V. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

VI. Ortsgruppe Gatersleben

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

VII. Regionalgruppe Leipzig und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

VIII. Regionalgruppe Torgau und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

IX. Regionalgruppe Weimar & Weimarer Land

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.08.2022

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018, 2019 und 2020 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK-Wasserrettung einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der Genehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles nunmehr suspendierten Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen und die Aufschüttungen sind vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende


Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.

Die nunmehrigen Pläne am Nordufer einen Camping- und Caravanstandort zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige AHA bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.08.2022

Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale)

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beziehen wie folgt Stellung zum Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale):

Änderungs- und Ergänzungstext mit Begründungen:

Umbenennung in Gehölzschutzsatzung

Begründung:

Nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher haben eine sehr bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tierarten. Ferner dienen sie der Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes sowie dienen sie der Verhinderung der Bodenerosion.

Es hat sich außerdem immer wieder gezeigt, dass nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher unsachgemäßen Behandlungen und unbegründeten Fällungen zum Opfer fallen. Dem gilt es unbedingt Einhalt zu gebieten.

Zu § 1 Schutzzweck

*** wird der Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) als Geschützter Bestandteil nach Maßgabe dieser Satzung geschützt.

Begründung:

siehe oben

Zu § 2 Geltungsbereich

Zu (2) Diese Satzung findet keine Anwendung für:

Streichung von „3. Bäume auf Parzellen der Kleingartenvereine i. S. von § 1 Bundeskleingartengesetz (BKleinG),“

Begründung:

Immer wieder finden massive Fällungen in Kleingartenanlage statt, was aufzeigt, was eine Nichtanwendung der Satzung auf Parzellen der Kleingartenvereine bedeutet.

Auf Grund des zahlreichen und umfassenden Gehölzbestandes stellen Kleingartenanlagen ein wichtiges Rückzugsgebiet für viele Tierarten dar. Ferner trägt der Gehölzbestand zur Verbesserung des städtischen Klimas bei.

Streichung von „4. Obstbäume (ausschließlich Walnuss- und Esskastanienbäumen) in umfriedeten Grundstücken

Begründung:

Obstbäume sind wichtige Bestandteile unserer Natur- und Kulturlandschaft. Insbesondere bei Äpfeln und Birnen sind viele alte Sorten vom Aussterben bedroht. Unkontrollierbare Fällungen könnten diesen Prozess befördern und beschleunigen. Ferner werten Obstbäume umfassend das Stadtbild auf sowie bieten zahlreichen Tierarten Lebens- und Nahrungsraum. Notwendige Pflege- und Schnittmaßnahmen könnten unter festgelegten Auflagen vom Verbot befreit werden.

Zu § 4 Schutzgegenstand

Zu 1. Einfügung „Sträucher ab 1 m Höhe

Begründung:

Nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher haben eine sehr bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tierarten. Ferner dienen sie der Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes sowie dienen sie der Verhinderung der Bodenerosion.

Es hat sich außerdem immer wieder gezeigt, dass nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher unsachgemäßen Behandlungen und unbegründeten Fällungen zum Opfer fallen. Dem gilt es unbedingt Einhalt zu gebieten.

Notwendige Pflege- und Schnittmaßnahmen könnten unter festgelegten Auflagen einer Befreiung vom Verbot unterliegen.

Streichung des Absatzes „(2) Vom Schutz in der freien Landschaft (Gebiete außerhalb der bebauten Ortslagen) ausgenommen sind Bäume bzw. Hybriden und Zuchtformen der Arten:

Eschenahorn (Acer negundo), Essigbaum (Rhus typhina), Götterbaum (Ailanthus altissima), Robinie (Robinia pseudoacacia) und alle Pappelarten einschließlich Pyramidenpappel (Populus nigra Italica), außer Schwarzpappel (Populus nigra) und Zitterpappel (Populus tremula).“

Begründung:

Diese Gehölze erfüllen ebenfalls die eingangs geschilderten ökologischen und gestalterischen Funktionen.

Angesichts der voranschreitenden Austrocknung und Erwärmung weisen außerdem immer mehr Gehölzarten Stresssituationen auf. Zudem befördert die Klimaerwärmung bzw. -veränderung ein Voranschreiten von wärmeliebenden, hitzebeständigeren und trockenresistenter Gehölzarten. Ferner gehören die obengenannten Gehölzarten schon seit Jahrzehnten zum Stadtbild in Halle (Saale) und beeinflussen dieses mit jahreszeitlich bedingten Erscheinungsbildern positiv (z.B. Herbstfärbung, Blüten, Fruchtstände). Einem Ausschluss der obengenannten Gehölzarten aus dem Schutzstatus liegt keine fachliche Begründung zu Grunde, was somit einen willkürlichen Regelungsbedarf vermuten lässt.

§ 8 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen

(3) Neu (4) An dem Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen ist die Gehölzschutzkommission zu beteiligen. Deren Beschluss ist der Entscheidung des Fachbereiches Umwelt zu Grunde zu legen.

Nur bei Gefahr im Verzug kann davon abgewichen werden.

Begründung:

Die Gehölzschutzkommission gilt es mit mehr Kompetenz und Gewicht zu versehen.

Das dort existente fachliche Potenzial wird gegenwärtig viel zu wenig genutzt

und berücksichtigt. Daher ist dringend erforderlich der Gehölzschutzkommission einen eigenen Paragrafen zu widmen.

Neu (3) Pflegeschnittmaßnahmen an Hecken und Obstbäumen außerhalb gewerblich genutzter Flächen in der Zeit vom 01.09. bis 15.03.

Begründung:

Das sollte die Hecken an Gärten und in Parks betreffen. Insgesamt sind aber Obstbäume und Sträucher in normalen Gärten und Kleingartenanlagen geschützt (siehe §§ 1 und 2)

Zu § 15 Baumschutzkommission

Hier erfolgt folgender Neuvorschlag zum Inhalt dieses Paragrafen:

§ 15 Gehölzschutzkommission

(1) Dem Interesse der fachlich-inhaltlichen Einbindung der Bevölkerung dient die ehrenamtliche Gehölzschutzkommission

(2) Die Gehölzschutzkommission hat folgende Aufgaben:

1. Sensibilisierung der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Stadtrates und der Stadtverwaltung zum Thema Gehölzschutz

2. Bündelung der Aktivitäten von Initiativen in Sachen Gehölzschutz und Mittler zu den Institutionen der Stadt Halle (Saale)

3. Initiativrecht und Beteiligung bei der Entscheidungsfindung bei der Erstellung von Gehölzschutzkonzeptionen und Baumkatastern, der Planung und Umsetzung von Gehölzpflegemaßnahmen und Gehölzpflanzmaßnahmen sowie zu Anträgen von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen im Sinne dieser Satzung Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission erhalten Rederecht in den Stadtratsauschüssen, welche sich mit den Themen Umwelt, Planung, Bildung, Ordnung und Sicherheit befassen. Ferner hält die Gehölzschutzkommission engen Kontakt zu allen Teilen der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen.

(3) Mitglied der Gehölzschutzkommission kann jede interessierte Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt hat. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission werden durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit gewählt und daraufhin durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister berufen. Eine Mitgliedschaft in der Gehölzschutzkommission endet durch Tod, Abwahl oder schriftlich erklärten Austritt. Eine Abwahl erfolgt durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit. Vorschlagsrecht zur Wahl und Abwahl der Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, von ihm/ihr beauftragte (r) Bevollmächtigte(r) sowie die Gehölzschutzkommission selbst. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen den Status eines „Mitarbeiters im Außendienst“ und sind dementsprechend versicherungsrechtlich abgesichert.

(4) Die Gehölzschutzkommission wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden/Vorsitzende, den/die Stellvertreter/-in sowie den/die Schriftführer/-in. Der/die Vorsitzende, während seiner/ihrer Abwesenheit der/die Stellvertreter/-in, leitet die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission, welche mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind entsprechend schriftlich zu protokollieren. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Sitzungsleiters/-in. Die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission sind grundsätzlich öffentlich, können aber bei berechtigten Interessen Dritter und bei mehrheitlicher Beschlussfassung, nichtöffentlich sein. Nur die gewählten Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen beschließendes Stimmrecht.

(5) Die Gremien der Stadt Halle (Saale) sichern im Rahmen einer sparsamen und effektiven Haushaltsführung die materielle und finanzielle Arbeit der Gehölzschutzkommission ab. Dazu zählen insbesondere die kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten, Kopien, Planungsunterlagen und Einladungen sowie verwaltungstechnische Unterstützung in Form von Erstellen und Versenden von Protokollen, Stellungnahmen und Einladungen. Ferner findet die Arbeit der Gehölzschutzkommission in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle (Saale) ihre angemessene Berücksichtigung, wozu Pressemitteilungen, die Präsentation im Internet und im Amtsblatt gehören.

Abschließendes

Bedauerlicherweise beinhaltet der vorgelegte Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) keine Begründung bzw. Erläuterung der angedachten Regelungsinhalte. Gerade so ein sehr wichtiges Thema wie der Schutz und Erhalt von Gehölzen bedarf aber derartiger Darlegungen, um den Anlass der angedachten Regelungsinhalte erkennen und besser werten zu können. Zudem ist das ein Ausdruck der öffentlichen Transparenz und der demokratischen Mitgestaltung.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.08.2022

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