Monat: Januar 2021 (Seite 1 von 2)

Die Barbarei gegen unsere bauliches Erbe findet kein Ende

Liebe Freunde des Denkmalschutzes, der Bau- und
Industriekultur, der Soziokultur und der nachhaltigen Stadtentwicklung,

die Barbarei gegen unsere bauliches Erbe findet kein Ende, sie läuft ungebremst weiter, und alle übergeordneten Instanzen, kulturellen Thinktanks und die deutsche Öffentlichkeit versagen. Man kann es nicht anders beurteilen. Die letzten noch nicht gesicherten Denkmäler fallen, vor allem im Osten der Republik, und wenn sie aus dem 18. Jahrhundert stammen. Nicht weil die Gelände gebraucht würden, nein! Sondern weil der Bürgermeister den Anblick einer Architektur nicht mehr erträgt, die er selbst hat verfallen lassen. Danach entsteht: NICHTS.

Deutschland zuckt die Schultern. Ein überregionale Aufmerksamkeit gibt es nicht.

Einen besonders krassen Fall müssen wir Ihnen heute vorstellen:

Seit letzter Woche läuft der Abriss eines einmaligen, ausgezeichneten Denkmals der Montanindustrie des 18. Jahrhunderts im Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt), dass nebenbei auch einen starken Bezug zu Luthers Vater hatte, der nebenan ebenfalls Eisen schmolz, wenngleich 300 Jahre zuvor. Die NEUE HÜTTE in Wimmelburg von 1788(!).

Die Umstände sind so atemberaubend, dass man es nicht glauben mag:

– Das Ensemble erhielt 2015 einen Denkmalpreis aus der Hand von Kultusminister Stephan Dorgerloh.
– Ein Nachnutzung des Geländes ist nicht geplant, der Bauschutt soll in den Kellergewölben versenkt werden.
– Eine denkmalpflegerische Dokumentation des Bestandes wurde nicht vorgenommen.
– Ein einziger Beamter des Landesamtes hat gegen alle fachlichen Urteile die Genehmigung erteilt.
– Der Abriss wird zu 70% aus Landesmitteln finanziert. „Renaturierung!“ nennen sie das.
– Der Abriss erfolgt, obwohl es ein Kaufangebot gab und Fördermittel für den Erhalt. Aus einem lokalen Facebook-post:

„als dann die Fördermillionen angeboten wurden und jetzt der Investor (ein großer Sozialverband) immer noch an seinem Kaufangebot festhält, kann ich die Gemeinde einfach nicht mehr verstehen! Man sollte dem Investor und damit dem Denkmal doch eine Chance einräumen!“

(Bergrat Plümicke)

Wir sind immer noch geschockt über diese unfassbare Barbarei.

Zugleich aber entschlossen, dieses Zustände in die bundesdeutsche Öffentlichkeit zu bringen. Eine Petition gegen die sinnlose und verlogene Förderung dieser Abrisse mit Mitteln der EU und des Bundes unter schönfärberischen Titeln („Wiederbelebung von Brachflächen“) ist in Arbeit.
Wir brauchen eine Rote Liste der gefährdeten Denkmäler, deutschlandweit, mit täglicher Aktualisierung, um im Vorfeld rechtzeitig aktiv werden zu können.
Eine grundsätzliche, an Beispielen reiche Stellungnahme von uns zur deutschen Abriss-Mentalität und zur Fehlallokation von Fördermitteln finden Sie hier:

Mehr Schande als Fleck? Die Verachtung historischer Bausubstanz und die Ideologie der Moderne in Deutschland

Unten etwas öffentlich zugängliches Material rund um den Sakandalabriss in Sachsen-Anhalt.

Vernetzen Sie sich mit uns auf Facebook.

Es freut sich über Ihre Rückmeldung und grüßt traurig

Dr. Jan Kobel

Noch eine Fundsache zur Hütte: Neue Hütte im Wimmelburger Goldgrund

AHA fordert weiterhin und verstärkt naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Der Samstag, der 23.01.2021, ist ein winterlicher Tag, welcher die Prinzenschneise in ein winterliches Weiß hüllte und so der Waldlandschaft einen sehr schönen Anblick gab. An diesem Tag begann pünktlich um 10:00 Uhr am Treffpunkt am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Landgemeinde Am Ettersberg, Ortsteil Großobringen die Neujahreswanderung in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg.

Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt der Veranstaltung waren folgende Feststellungen:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ dringend geboten ist.
In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. ge-schaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.
Zu Beginn der Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar am Samstag, dem 23.01.2021, war festzustellen, dass zwar zwei Schilder auf das Verbot des Befahrens der Prinzenschneise hinwies, aber die bisher offensichtlich schadhafte Schranke nun vollkommen verschwunden ist. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es eine ordnungsgemäße Absperranlage wiederherzustellen, um ein illegales Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art ausschließen zu können. Ferner ist in zum Beispiel in dem Bereich des Zugangs zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Beschilderung des Naturschutzgebietes mit Hinweisen zu Verhaltensweisen in dem Schutzgebiet dringend erforderlich ist.
Der seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverband Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigt erneut seine Position, welche das Ende der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung beinhaltet, um eine naturnahe Sukzession zu sichern. Ferner verwies der AHA darauf, dass in den Jahren 2018 bis 2020 extreme Trockenheit, gekoppelt mit sehr starker Hitze in den jeweiligen Sommern vorherrschte. Dies führte nicht nur bei Mensch und Tier zu umfassenden Stresssituationen, sondern auch bei den Pflanzen und so auch bei den Bäumen. Zudem ist der Mensch nicht in der Position einschätzen zu können, welche Arten in dem Gesamtorganismus Wald am besten gedeihen können. Es ist auf Grund der rasant voranschreitenden Klimaveränderung, welche sich u.a. durch lange Trockenphasen sowie häufigere und heftigere Stürme manifestieren können, noch dringender erforderlich der Natur die sukzessive Entwicklung zu überlassen, um stabile Waldbestände zu behalten bzw. entwickeln zu lassen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig verstärkt Waldgebiete weiter sukzessiv ausdehnen zu lassen, um seit mehreren Jahrhunderten verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima, aber auch zur behutsamen Gewinnung des Rohstoffes Holz und der Ausweitung nachhaltiger Erholung wichtig. Eine Fortsetzung der gegenwärtigen Forstwirtschaft hat zu massiven Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt geführt. Forstwirtschaftliche Eingriffe in Naturschutzgebieten müssen schon von sich aus ausgeschlossen sein.
Die zur Exkursion am 25.01.2020 anwesenden Angehörigen von ThüringenForst meinten, dass die momentane Pflege wichtig ist, um Licht zu schaffen für eine Naturverjüngung der Eiche. Ferner besteht bereits heute und in der Zukunft ein verstärkter Bedarf an Holz und den gälte es im Lande zu gewinnen. Zudem ist der Wald in den letzten beiden Jahrhunderten geschrumpft und daher keine diesbezügliche Sorge nachvollziehbar. Ferner habe man doch die Abstände der Rückegassen ausgeweitet. Ebenso sei die Entnahme von Totholz im Zuge der Verkehrssicherheitspflicht erforderlich.
Der AHA entgegnete, dass ja nun der Großteil der alten und älteren Gehölze aus dem Bereich der Prinzenschneise entnommen ist. Ferner kritisierte er die auch am Exkursionstag stattfindende lautstarke von privatem Brennholz, wie die betreffenden Personen selbst bestätigten. Auch derartige Eingriffe gehören beendet.
Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im weiteren Verlauf der Neujahreswanderung waren noch immer Folgen des Orkans „Friederike“ am 18.01.2018 sowie der langjährigen Abholzungen in den Bereichen Linkersches Holz, Borntal und Hagenbruchschen Holz erkennbar. Neben den nunmehr häufig u.a. mit Trameten und Becherlingen bepilzten Baumstümpfen waren trotz selbst gemessener 5 cm Schneeschicht die Rückegassen mit den mehr oder minder tiefen Fahrspuren deutlich erkennbar. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung den Wald massiv geschädigt hat und bei Fortsetzung dieser Holzwirtschaft weitere massive Schädigungen zu erwarten sind. Erfreulicherweise ist jedoch im zunehmenden Maße eine vielfältige Sukzession erkennbar. Der Schnee sorgte auch für die Erkennbarkeit kleiner Jungbäume. Für den AHA verdeutlicht sich so, dass eine sukzessive Entwicklung des Waldes am Ettersberg als Alternative in Frage kommen kann und muss. Erfreulicherweise haben sich im Linkerschen Holz und im Borntal umfassende Jungbestände von Traubeneiche und Rotbuche entwickelt, welches unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Dies bedeutet u.a. dass ein Betreten und Befahren dieser Bereiche unbedingt auszuschließen sind.
Der AHA bekräftigt zudem die Tatsache, dass die Prinzenschneise drei Naturschutzkategorien nach nationalem und europäischem Recht besitzt. Dazu gehören der Status als Naturschutzgebiet sowie die Ausweisung als EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“. Da verbietet sich aus Sicht des AHA jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Ferner haben es Politik und Verwaltung versäumt Holzbedarfe zu ermitteln, langfristig Waldflächen zu erweitern und somit einen größeren Holzaufwuchs verhindert. Nunmehr auf die Baumbestände von Schutzgebieten zurückzugreifen ist der falsche Weg, da diese als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungiert sowie sehr große Bedeutungen als Erholungsraum für die Bevölkerungen und im Biotop- und Grünverbund besitzen.
Ein stark reduziertes Vorhandensein von Altbaumbeständen als bedeutsamer Lebensraum und Nahrungsmöglichkeit für zahlreiche Tierarten, ihrer klimarelevanten Funktionen sowie als prägende Elemente des Wald- und Landschaftsbildes erfüllte insbesondere die anwesenden AHA-Mitglieder mit sehr großer Sorge.

Für den AHA ergeben sich aus der Veranstaltung folgende Schlussfolgerungen, Anregungen und Vorschläge:

  • Die Abholzungen mit einhergehendem Einsatz von schwerer Technik innerhalb eines sehr vielfältigen Schutz- und Erholungsgebietes haben deutlich sichtbar zu massiven Schädigungen am Gehölzbestand und an den Böden geführt. Daher erscheint ein genereller Ausschluss der forstwirtschaftlichen Nutzung im Interesse einer naturnahen Entwicklung der sinnvollste Weg zu sein. Die Entwicklung des Waldes befindet sich eng in einer Korrelation mit Klima und Wetter. Menschliche Eingriffe verschärfen eher die Situation und behindern die standortgerechte Entwicklung der Natur. Darin eingebettet ist eine weitere Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche möglich. Der Wald in der Prinzenschneise verfügt über die notwendige Saatgutbasis und punktuellen Lichtverhältnisse. Besondere Entwicklungsräume bestehen auf Lichtungen in Folge von Baumumstürzen und an Saumenbereichen. Erfreulicherweise haben sich Sämlingsbestände von Traubeneiche und Rotbuche weiterentwickeln. Das lässt die Einschätzung zu, dass eine sukzessive Verjüngung des Waldbestandes erfolgen kann. Gezielte zusätzliche Aussaaten von Eicheln gilt es zu prüfen und zu testen. Andrerseits reicht die natürliche Verjüngung des Waldes aus, um den Waldbestand zu erhalten und zu verjüngen. Ein Befahren und Betreten bzw. forstwirtschaftliche Aktivitäten bedrohen jedoch diese sehr wünschenswerte Entwicklung.
  • Als gültige Rechtsgrundlagen und Behandlungsrichtlinien für das NSG „Prinzenschneise gelten noch immer Anordnungen und Behandlungsrichtlinien aus den sechziger und achtziger Jahren. Dazu zählen die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 sowie die Behandlungsrichtlinie für das NSG „Prinzenschneise“ aus dem Jahr 1965, die Allgemeine Behandlungsrichtlinie für die Naturschutzgebiete des Bezirks Erfurt vom Oktober 1987 und der überarbeitete Entwurf einer „speziellen Behandlungsrichtlinie“ aus dem Jahr 1988. Eine der europäischen Natura-2000-Richtlinie angepasste Verordnung des Naturschutzgebietes liegt nicht vor, ist aber längst überfällig. Eine FFH-taugliche Überprüfung und Wertung fehlt momentan vollständig. Schon diese Tatsache macht einen sofortigen Stopp aller forstwirtschaftlichen Aktivitäten in der Prinzenschneise erforderlich.
  • Die Zertifizierung nach dem System Pan European Forest Certification (PEFC) ist keinesfalls unumstritten. Im gewissen Sinne ist PEFC als Gegenmodell zu dem im Jahr 1993 ins Leben gerufenen Forest Stewardship Council (FSC) zu sehen. Im Gegensatz zum FSC, wo Umweltverbände und Waldbesitzer praktisch gleiches Mitspracherecht besitzen, gründeten Mitte der neunziger Waldbesitzerverbände und die Forstindustrie u.a. in Europa PEFC, welche diese Mitspracherechte nicht in dieser Form praktiziert. Zudem basieren die FSC-Audits auf vielen Vorschriften und behördliche Überwachungsmechanismen für Umweltschutz. Aber auch der FSC ist nicht ganz unumstritten, da er teilweise auch Baumplantagen zertifiziert hat. Ein wesentlicher Kritikpunkt an allen Zertifizierungssystemen ist jedoch, dass man sich die Zertifizierungen „erkauft“. Zudem leben auch die sogenannten „unabhängigen“ Gutachter davon. Im konkreten Fall ist vollkommen unverständlich, wie ein von umfassenden Abholzungen angegriffener Wald wie das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ ein PEFC-Zertifikat erhalten kann.
  • Aus diesen Wahrnehmungen und Feststellungen heraus erscheint es dringend notwendig zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den gesamten Ettersberg zu erstellen. Diese kann durchaus auf umfassende Erfassungen zu Fauna, Flora, Geologie, Geschichte und Archäologie zurückgreifen und aufbauen. Diese wissenschaftliche Arbeit muss dann als öffentliche Beratungs- und Diskussionsgrundlage dienen und letztendlich in eine für die Verwaltungen und Allgemeinheit verbindlichen politischen Entscheidungs- und Beschlussprozess einmünden. Dazu zählen u.a. den Natura 2000-Recht angepasste Verordnungen für die Naturschutzgebiete im Bereich des Ettersberges. Insofern gilt es umfassende Gesprächsformate zur Politik im Freistaat, zur Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land sowie aber auch zu wissenschaftlichen Einrichtungen anzubahnen, weiterzuentwickeln und zu intensivieren. Ferner gilt es das dringende Schutzbedürfnis des Ettersberges und die verbundene Umsetzung nationaler und europäischer Naturschutzregeln im Wahlkampf zu den Wahlen zum achten Landtag des Freistaates Thüringen am 26.09.2021 zu thematisieren.
  • Es gilt sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Ettersberges im Blickfeld als vielfältigen Natur- und Landschaftsraum mit ökologischer, historischer, archäologischer und touristischer Bedeutung einzusetzen. In dem Verbund spielt das vielfältig geschützte 88 ha große Waldgebiet „Prinzenschneise“ eine sehr wichtige Bedeutung.
    Im Rahmen weiterer möglicher Exkursionen gilt es die interessierte Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.
  • Angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, gebietet es sich die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Das trifft auch für das Ende der durch den Wald hallenden Schüsse einer Schießanlage zu.

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.01.2021

Fotos: Andreas Liste

Der AHA fordert umfassende Untersuchungen der Belastung der Neuen Hütte im Goldgrund von Wimmelburg auf Schwermetalle und Schwefelverbindungen

Der Abbruch der Neuen Hütte ist soweit fortgeschritten, dass nunmehr der Abriss der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus stattfindet.
Dabei handelt es sich um das Kernstück des Gebäudekomplexes.
Historisch ist es wichtig zu wissen, dass die Neue Hütte bereits auf dem Gelände einer älteren Hütte errichtet wurde.
Diese Tatsache und der Betrieb der Neuen Hütte als Schmelzhütte der Kupferverhüttung in den Jahren 1790 – 1801 ergibt die Schlussfolgerung, dass der Boden bis in tiefere Schichten, das Umfeld durch das Brennen und Rösten des Kupferschiefers, hier besonders unterer und oberer Hüttenhof, das ehemalige Kohlenlager westlich des Südturmes sowie die gesamte Bausubstanz, besonders das Ofenhaus mit dem Kupferschmelzofen( Mansfelder Hohe Ofen nach Ehrenberg) mit Schwermetallen und Schwefelverbindungen kontaminiert sind.
Mit den derzeitigen Abbrucharbeiten entfällt der Schutz des Hüttengebäudes vor äußeren Einflüssen, besonders des Zustromes von Wasser. Das Wasser dringt in den Bereich ein und spült die Schwermetalle und Schwefelverbindungen in das Umfeld, besonders in den Goldgrundbach und dessen Aue. Auf den weiteren Verlauf über die Böse Sieben ist davon auszugehen, dass eine Einspülung dieser chemischen Verbindungen bis mindestens in den Süßen See erfolgt.
Auch spielt eine Besonderheit eine wichtige Rolle. Das Gebäude ist über den Kunstschacht mit dem Froschmühlenstollen verbunden, welcher aktuell nicht genutztes unbelastetes Süßwasser über die Wimmelburger Schlotten bis in den Süßen See transportiert. Auch in dieses Stollensystem werden die Schwermetalle, deren Verbindungen und die Schwefelverbindungen gespült sowie weiter bis zum Süßen See getragen. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Bundesbodenschutzgesetz und zur Bundesbodenschutzverordnung.
Warum man diese Vorgänge aus dem EU-Fond zum Bodenschutz fördert und sie der Renaturierung dienen soll, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für zwingend geboten, dass das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz unverzüglich ein unabhängiges zertifiziertes Ingenieurbüro oder Institut mit der Untersuchung der Schwermetallbelastungen und der Belastung mit Schwefelverbindungen mit dem Ziel beauftragt, notwendige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung von Umwelt und Natur zu treffen.
Auch die Beschäftigten der von der Gemeinde Wimmelburg beauftragten Firma Jaeger sind den Gefahren ausgesetzt, was deren Gesundheit wohl negativ beeinflusst. Das Tragen von Schutzkleidung ist bisher nicht festzustellen.
Offensichtlich kennt die Firma, welche nicht aus dem Mansfelder Land kommt, die Risiken für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht.
Das Öffnen des Ofenhauses ist ein bisschen vergleichbar mit dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Der wohl zweckmäßigste Lösungsansatz ist das Öffnen des Ofenhauses zu unterlassen und das Ofenhaus des Hüttengebäudes mit einer stabilen Betondecke abzudecken.
Aber dafür fehlen den Verantwortlichen wohl das Interesse, der Mut und das Geld, wobei das Geldproblem zu lösen wäre, wenn man sich nicht einseitig auf den Abriss festlegen würde.
Wo ein Wille ist, ist ja bekanntlich auch ein Weg.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.01.2021

Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatz Halle (Saale) – Schiepziger Straße

Bezugnehmend auf den vorliegenden Unterlagen, bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

  1. Der Planungsstandort befindet sich nach eigenen Angaben der Planer im direkten bzw. indirekten Einzugsgebiet von sieben Gebieten, welche nach europäischem und nationalem Recht unter Naturschutz stehen. Diese Schutzgebiete benötigen nicht auf der direkten Fläche direkten Schutz, sondern dienen neben der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als sehr wichtiger Bestandteil eines zu schützenden und auszuweitenden Biotop- und Grünverbundes. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder auf diese Bedeutung hingewiesen. Diese Bedeutung von Biotop- und Grünverbund können Baumaßnahmen und Aktivitäten einschränken, welche Flächen versiegeln bzw. in Form von Flugbewegungen und Lärm für Beeinträchtigungen sorgen. Ferner sei dazu auf folgendes hingewiesen:
  • Das Gebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“. Das Vorhaben widerspricht eindeutig der Verordnung vom 10.12.2010, § 3 Charakter des Schutzgebietes und Schutzzweck

  • Der Flugkorridor gehört zum Jagdgebiet der in den Schutzgebieten nistenden Greifvögel wie Roter und Schwarzer Milan, Mäusebussard, Turmfalke und Sperber. Nicht nur eine direkte Kollision stellt dabei ein Problem dar, sondern auch Verlärmung und das Auftauchen eines fremden Objektes können zur flächendeckenden bzw. örtlichen Verbrämung führen.

  • Im angedachten Flugbereich, insbesondere in tieferen Lagen ist davon auszugehen, dass eine massive Todesgefahr für Insekten, kleine Vögel und andere Kleintiere besteht. Die Gefahr rührt nicht nur von der Rotorenbewegung her, sondern kann auch durch die erzeugten Druckverhältnisse entstehen. Hier ist insbesondere der Unterdruck zu nennen.

  1. In der Schalltechnischen Beurteilung der Big-M GmbH wird eine Prognose der Schallimmissionen für das Jahr 2030 vorgestellt. Kennzeichnungszeit sind die 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres. Die Rüdenburger Verwaltungsgesellschaft mbH nennt die Monate Mai bis Oktober.
    Unter Punkt 3.2 der Beurteilung wird das prognostische Verkehrsaufkommen dargelegt. Wenn man von insgesamt 600 Start/Landungen (S/L) ausgeht, sind das ca. 25 S/L pro Woche und 3-4 S/L pro Tag bei einer Kennzeichnungszeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr an 7 Tagen in der Woche. Da der Zweck, lt. des Betreibers, u.a. Rundflüge sind, kann man von einer Kumulation ausgehen, die zu einer täglichen Verdoppelung bis Vervierfachung der S/L führen kann, da damit zu rechnen ist, dass sich das Flugaufkommen wahrscheinlich auf bestimmte Zeiträume konzentriert.
    An-und Abflüge sollen aus Richtung Westen erfolgen. Bei einer dominierende West-Wetterlage mit einer bevorzugten Windrichtung aus West, ist damit zu rechnen, dass sich der Schallpegel in Richtung der Wohngebiete verstärkt.
    Die geplanten Rundflüge sind, abgesehen von den hier nur beurteilten An-und Abflügen, auch nicht geräuschlos, zumal die Flughöhe und Flugdauer keine Berücksichtigung fanden. Zudem ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Überfliegung von Wohngebieten und Schutzgebieten erfolgt.
    Zudem weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 auf die Gesundheitsschädigung von Fluglärm auch am Tag hinweist.
    Fernab der Schallimmissionen zieht das Vorhaben eine Veränderung der Infrastruktur nach sich, da mit einem vermehrten Autoverkehr zu rechnen ist. Die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen wie Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastungen haben ebenso keine Betrachtung gefunden, wie die Einordnung in das bereits erwähnte Schutzgebietssystem.

  1. All die ebengenannten Gesichtspunkte lassen deutlich erkennen, dass kein öffentliches Interesse für das Vorhaben vorliegt, insbesondere weil mit starken Beeinträchtigungen der Schutzgebiete, der Biotop- und Grünverbundräume sowie der Wohnqualität zu rechnen ist. Hier gilt es das private Interesse der Rüdenburger Verwaltungsgesellschaft mbH unterzuordnen. Daher kann es nur eine negative Bescheidung des Antrages auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Halle (Saale) – Schiepziger Straßen geben.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.01.2021

Stoppt den Abriss der Neuen Hütte Wimmelburg!!!

Aufruf der Initiative zur Rettung und Belebung der Thüringer Industriekulturen

Die genaueren Umstände des Abrisses der Neuen Hütte in Wimmelburg sind, wie sich nun nach uns nach herausstellt, derart skandalös, dass heute 2 Aktionen starten:

1. Wir werden vor Ort ab 07:30 Uhr versuchen, die noch stehenden Gebäude zu retten und den Bagger aufhalten. Siehe Foto der Hütte, von heute, im Anhang.

2. Zugleich versuchen wir, gemeinsam mit Prof. Helmuth Albrecht von der Uni Freiberg, über die Staatskanzlei Sachen-Anhalt bzw Reiner Haselhoff, ein Moratorium zu bewirken, in der Hoffnung, dass der Bürgermeister der Kommune Wimmelburg (ein Architekt der Architektenkammer Sachsen-Anhalt!) ein einsehen hat.

Uns liegt eine umfangreiche Erklärung und Dokumentation der Vorgänge der „Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e.V. vor, die beweist, dass es seit Sommer 2020 einen Ernstes Kaufinteresse, ein Nutzungskonzept (Jugendheim) und einen Finanzierungsplan gab. Siehe Anhang! All das hat der Bürgermeister verworfen. Die Abrissgenehmigung wurde unter fragwürdigen Umständen OHNE jegliche Auflagen erteilt.

Es handelt sich bei der Neuen Hüttte um ein Baudenkmal von der frühen europäischen Montanindustrie von 1788, und damit um ein Denkmal von internaltionalem Rang.

Wir fordern alle an dem Erhalt unseres kulturellen Erbes interessierten Bürger auf, gegen das niedertächtige Vorgehen gegen dieses Baudenkmal zu protestieren und heute früh in Wimmelburg dabei zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Kobel

www.kulturfabriken.eu

Eine Initiative zur Rettung und Belebung der Thüringer Industriekulturen,
unterstützt durch die Thüringer Staatskanzlei
Baudenkmal Milchhof Arnstadt GmbH
Pfarrhof 1

99310 Arnstadt

info@jankobel.de

www.milchhof-arnstadt.de

+49 171 1208500

Presseerklärung der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e.V.
Der vom AHA am 30.12.2020 auf dieser Homepage veröffentlichte Beitrag: Der AHA fordert einen Abrisstopp der „Neuen Hütte“ in Wimmelburg u.a. mit Fotos und MDR-Interview von Sachsen-Anhalt Heute mit Werner Zabel

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern ökologisch orientierte Stadtplanung in der Stadt Halle (Saale)

Mit sehr großer Sorge verfolgen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ die Stadtplanung in der Stadt Halle (Saale). Eigenen Feststellungen und Medienberichten zur Folge beruht die hallesche Stadtplanung im zunehmenden Maße nicht öffentlichem Interesse, sondern vorrangig Partikularinteressen einzelner Unternehmen und Personen. Dabei seien insbesondere die Privatisierung von Teilen des jüngst in den Jahren 2005/2006 baulich umgestalteten halleschen Riebeckplatzes sowie der im Jahr 2011 der steuerlich subventionierten und sinnlosem Abrisse der Hochhäuser an dem Platz zu erwähnen. Schon diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof. Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich. Die faktische Privatisierung des Umfeldes des Riebeckplatzes gipfelt in Planungen zur Errichtung von 2 Parkhäusern, eines Bürogebäudes und eines CAR-Sharing-Platzes auf dem bisherigen Parkplatz an der Volkmannstraße 2 sowie auf der südöstlichen Fläche im Bereich des Busbahnhofes eines Hotel- und Bürogebäude.
Ein weiteres jüngstes Beispiel bildet die Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“. Seit nunmehr fast 15 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung.
Ein weiteres Beispiel angedachter monströser Bautätigkeit ist am einstigen Standort der Gaststätte Thomas in der Dessauer Straße, gegenüber der Einmündung bzw. Ausfahrt Berliner Chaussee/B 100 vorgesehen. An der Stelle, wo einst auch mehrere Rosskastanien standen und sich eine interessante Gehölzsukzession entwickelt hat sowie eine sanierungsbedürftige Altbauvilla steht, möchte laut Medienberichten das Immobilienunternehmen Norsk aus Frankfurt/Main einen gigantischen Wohn- und Bürohauskomplex errichten. Dabei soll nicht nur entstehendes neues Stadtgrün verschwinden, sondern wohl auch der Abriss der Villa erfolgen. An einem markanten Punkt in Halles Nordosten beabsichtigt man ein Monstrum aus Stahl, Beton, Glas etc., zu errichten, was städtebaulich überhaupt nicht an den Standort passt.
Norsk hat bekanntlich ebenfalls das Gelände von GRAVO-Druck im Bereich Ludwig-Wucherer-Straße/Reileck/Adolf-von-Harnack-Straße erworben und lässt daher nichts Gutes für den Standort erahnen, welcher von historischer Bausubstanz und vielfältigem Gehölzbestand geprägt ist.
Nach Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ betreiben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) keine Planungs- und Baupolitik, welche den notwendigen Aspekten des Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Klimaschutzes entsprechen. Beispielhaft sind da die zerstörerischen Aktivitäten zum Umbau des Stadions, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Zusammenhang mit der Osttangente und mit dem Hufeisensee zu nennen. Selbst vor Naturschutzgebieten wie Rabeninsel und Peißnitznordspitze schreckt man nicht zurück. Zerstörung und Beeinträchtigung von Natur- und Grünflächen sind ständig an der Tagesordnung.
Die angeführten drei Bauprojekte und Vorhaben, welche vorrangig im privaten Interesse liegen, sind hauptsächlich von Beton, Glas, Stahl und Beibehaltung bzw. Erweiterung von Bodenversiegelungen geprägt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ fordern daher endlich ein vollständiges Umdenken in der Stadtplanung, was nicht nur den Schutz und Erhalt bestehender Natur und vorhandenem Stadtgrün bedeuten, sondern auch die Beseitigung von Bodenversiegelungen, Erweiterung von Natur und Stadtgrün sowie den Erhalt und die Ausweitung von Grün- und Biotopverbünden und Frischluft- und Kaltluftbahnen und -entstehungsgebieten zur Folge haben muss. Ebenfalls gilt es Hochwasserräume von jeglicher Bebauung freizuhalten bzw. Möglichkeiten des Rückbaus von Bauten und Bodenversiegelungen zu prüfen.
Die gegenwärtige besorgniserregende Klimaentwicklung, der dringend notwendige Schutz und der Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen erfordern derartiges Vorgehen.
In dem Zusammenhang bekunden Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ weiter und verstärkt für den Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Gehölzbestände aktiv zu sein. Daher sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen aufgerufen im AHA und in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Initiative „Pro Baum“
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.01.2021

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