Monat: Dezember 2020 (Seite 1 von 2)

Der AHA fordert einen Abrisstopp der „Neuen Hütte“ in Wimmelburg

Die Täler der Bäche im Mansfelder Land, welche meist von Westen der „Bösen Sieben“ zufließen, sind Jagdgebiet einer großen Anzahl von Fledermausarten, so auch das Goldgrundbachtal. Diese Tatsache ist allgemein bekannt.
Ganz in der Nähe, südlich, etwa 200 m entfernt beginnt das FFH- Gebiet 0109 – Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, in welchen allein 6 Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH – Richtlinie festgestellt wurden.
Die Fledermausarten sind in Deutschland alle besonders geschützt.
Seit den 1990er Jahren, mit dem schleichenden Verfall der „Neuen Hütte“, haben Fledermäuse den Gebäudekomplex der „Neuen Hütte“, als Lebensraum angenommen. Durch die vielen Einflugmöglichkeiten in das Objekt, kombiniert mit vielen Ritzen, Spalten und Hohlräumen sind hier ideale Lebensbedingungen entstanden und vorhanden. Bisher wurde dieses Vorkommen eher mit der Anwesenheit im Sommer verbunden, da sich da die Fledermäuse an und in geeigneten Objekten auch außerhalb des Gebäudekomplexes, auch in der Gemeinde beobachtet wurden.
Die Fledermäuse haben ein vielfältiges Nahrungsangebot in der Aue des Goldgrundbaches und die Möglichkeit sich natürlichen Feinden zu entziehen.
Bei einer Vorortkontrolle am 13.08.2020 wurden durch den Leiter der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz 20 Fledermäuse in fünf Arten festgestellt (11 x Zwergfledermaus, 3 x Breitflügelfledermaus, 4 x Fransenfledermaus, 1 x Mopsfledermaus und ein Braunes Langohr.)
In der weiteren Folge wurden Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse festgelegt.
So soll das Kellergewölbe des Südturmes nicht abgerissen werden und ein Fledermausquartier bleiben.
„Die erfassten Arten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Spalten in Felsen, Höhlen, Brücken oder Kellern als Sommer- wie auch als Winterquartier sowie als Wochenstube zur Aufzucht der Jungtiere besiedeln.
Sie verstecken sich ausschließlich in Ritzen und Spalten und sind nicht frei von der Decke hängend anzutreffen.
Der Hohlraum des Kellers bietet ihnen die Möglichkeit des Schwärmens.
Die Kellerräume des Gebäudekomplexes weisen eine bedeutende Bedeutung als Winterquartier für die Fledermausarten auf.“ 1).
Die ehemals denkmalgeschützten Gebäude der „Neuen Hütte“ hatten als Industriedenkmal eine große Bedeutung weit über das Mansfelder Land hinaus.
Der Gebäudekomplex soll mit steuerfinanzierten Gemeindegeldern und Fördermitteln der EU abgebrochen werden.
Bereits bei einer weiteren Begehung am 26.08.2020 war es unstrittig, dass vor Beginn der Abbruchmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Kontrolle nach anwesenden Fledermäusen durchgeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang erklärten sich Freiwillige bereit, Anfang November bei der Beräumung des Gewölbekellers des Südturmes zu helfen.
Zwischenzeitlich am 28.09.2020 wurden durch Gemeindearbeiter, in Kenntnis des Vorhandenseins von Fledermäusen in dem Gebäudekomplex der Neuen Hütte, die offenen Kellerfenster(Fluglöcher) des Hüttengebäudes des Gebäudekomplexes und des SW -Anbaus mit Erdreich verschlossen. (Information an Landesreferenzstelle per Mail, Fotos und Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Mansfeld-Südharz (LK MSH) mündlich.).
Bis zum 30.11.2020 hatte der Leiter der Referenzstelle keine Kenntnis vom Beginn der Abbrucharbeiten des Gebäudekomplexes.
Eine Beräumung des Kellergewölbes des Südturmes fand bisher offensichtlich nicht statt.
Die Abbrucharbeiten erfolgen nach der Vergabe der Arbeiten nach der Gemeinderatssitzung am 26,11,2020 in der Zeit vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. und nicht wie in den Auflagen zum Bescheid gem. § 45 Abs. 7 BNatschG festgelegt vom November bis Februar.
Der Abriss hat begonnen. Zurzeit sind keine Abrissarbeiten zu verzeichnen. Beginn der Maßnahmen war der 14.12.2020.
Die notwendige Artenschutzkontrolle wurde erst nach Beginn der Maßnahmen am 15.12.2020 durchgeführt.
Wie der beauftragte Mitarbeiter des Büros für Artenschutz per Kurzvermerk unterstrichen hervorgehoben mitteilt, erfolgte die Kontrolle in den begehbaren Kellerbereichen.
Dabei wurden in den Fugen und Hohlräumen 8 Fledermäuse in drei Arten angetroffen und geborgen. (6 x Zwergfledermäuse, 1x Braunes Langohr, 1x Fransenfledermaus).
Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Gebäudekomplex für Fledermäuse als Winterquartier dient.
Es stellt sich die Frage was passiert mit den Fledermäusen, welche sich in den nicht begehbaren Bereichen befinden?
Aufgrund der milden Temperaturen bis einschließlich 24.12,2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in dieser Zeit weitere Fledermäuse im Gebäudekomplex einfanden.
Durch ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wurden am 22. und 23.12.20 drei Fledermäuse im Bereich der Abbruchstelle, Hüttengebäude/Ofenhaus festgestellt (1 Exemplar flog aus SW- Richtung in den Gebäudekomplex).
Die Erschütterungen der Abbrucharbeiten haben sich ebenfalls auf die im Gebäudekomplex befindlichen Fledermäuse ausgewirkt.
Wie viele schon gestorben sind, lässt sich nicht feststellen.
Am 17.12.2020 wurden die Kellerbereiche des Unteren Hüttenhofes, welche ebenfalls abgerissen werden sollen, sowie die zwei aus Sandstein gebauten Stützpfeiler der Nordseite mit Planen zugehängt.
Während der Abbrucharbeiten bis zu diesem Zeitpunkt hatten Fledermäuse die Möglichkeit sich in den Ritzen, Spalten und Hohlräumen zu verstecken.
Fledermäuse, welche sich dort bis zum 17.12.2020 versteckten, werden durch die Planen am Verlassen ihrer Verstecke gehindert und werden wohl sterben.
Demgegenüber ist der Zugang/Einflug/Ausflug zu den Kellerbereichen über die gesamte Abrissfläche möglich.
Erstaunlicherweise waren die Stützpfeiler am 19.12.2020 wieder unverhangen.
Eine Erklärung liegt dem AHA dazu nicht vor.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Gebäudekomplex stark einsturzgefährdet sei, wird durch gutachterliche Tätigkeit vom 18.06.2020 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestützt.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Abriss des Gebäudekomplexes alternativlos sei, ist spätestens mit dem Kaufangebot eines Investors mit einem Sanierungs- und Nutzungskonzept zur Nutzung als Kinderheim, nicht mehr zutreffend.
Dieser steht auf Nachfrage immer noch zu seinem Angebot.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss man eindeutig von Steuerverschwendung sprechen.
Der Investor ist die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., Fliederweg 7, 06268 Querfurt.
Um den Tod weiterer Fledermäuse zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass die Abrissarbeiten bis zum 31.03.2021 ruhen.
Da die Gemeinde mit den Arbeiten im Jahr 2020 begonnen hat, werden die beantragten Fördermittel ausgereicht.
Es ist somit auch verhältnismäßig die Arbeiten bis 31.03.2021 ruhen zu lassen und dem Artenschutz von besonders geschützten Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie, sowie dem § 39 Absatz 6 BNatSchG, wirklich zu entsprechen.
Erst das wäre wirklich wirksamer Artenschutz. welcher den aktuellen Anforderungen entspricht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erwartet von der UNB eine Neubeurteilung der Lage.
Aktuell ist die Situation so, dass die Abrissarbeiten mit behördlicher Genehmigung den Tod einer unbekannten Anzahl von Fledermäusen verursachen.

Quelle: 1) UNB LK MSH

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2020

Fotos: Werner Zabel

Bericht MDR Sachsen-Anhalt heute (12.01.2021)

Wenn Fledermäuse die einzigen Bewohner sind

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Video: Abruch der Neuen Hügtte Wimmelburg

AHA teilt die Sorge der Austrocknung der Geiselquelle

Bekanntlich tritt die Quelle der Geisel am Fuße des Veitsberges im Ortsteil St. Micheln der Stadt Mücheln zu Tage, um ihren ca. 24 km langen Verlauf bis zur Einmündung über die Klia in Merseburg in die Saale anzutreten.
Das Quellgebiet ist im Muschelkalk eingebettet und speist sich durch versickerndes Niederschlagswasser, welches auf wasserundurchlässige, tonreichende Schichten des Oberen Bundsandstein trifft und an einer Querstörung an die Oberfläche tritt. Die sich 500 m nordöstlich befindlichen zwölf Apostelquellen haben das gleiche Einzugsgebiet, was bei Karstquellen häufig vorkommt, dass der oberirdische Teil – hier 35 km² – kleiner ist, als der unterirdische Teil – hier 60 km². Elf dieser zwölf perlschnurartig verbundenen Quellen sind an das unterirdische Trinkwassernetz der Stadt Mücheln angeschlossen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet diese Entwicklung und weist darauf hin, dass sich daraus unschwer ableiten lässt, dass der Klimawandel, welcher sich u.a. in den Dürrejahren 2018 bis 2020 zeigte bzw. zeigt, auch seine Auswirkungen auf das Quellgebiet der Geisel zeigt. Daher gilt es auf einer breiten Basis darüber zu beraten, welche Aktivitäten eine dauerhafte Austrocknung der Geiselquelle verhindern kann.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den gesamten Geiselverlauf an.
Dabei gilt es auch das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“, als einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und sehr wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion einzubeziehen. Ferner ist eine Einbeziehung des Klyegrabens, die beiden Gotthardteiche sowie die Klia dringend geboten.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bietet der AHA seine Mitwirkung bzw. Mitarbeit an.

Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Geisel, ihrer Aue, des darin enthaltenen NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ sowie von Klyegraben und Klia zu tun.
Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 62 945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.12.2020

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Bereits der am 16.01.1983 gegründete und sich im Januar 1990 aufgelöste Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR (AKUS) hatte sich zum Ziel gesetzt, den Hufeisensee und sein Umfeld sowie den Grün- und Biotopverbund zur Reide als sehr bedeutsamen, entwicklungsfähigen und vielfältigen Landschafts- und Naturraum zu erhalten, zu schützen und weiter zu entwickeln.
Ein Nachfolger des AKUS, der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat diese Zielstellung vollumfänglich übernommen. Die gegenwärtig geschaffenen Tatsachen und angedachten Vorhaben haben zu zerstörerischen Zuständen geführt und lassen nichts Gutes für die Zukunft erahnen
Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten drei mehr oder minder heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2020 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Am Westufer des Hufeisensees befindet sich nunmehr die Baustelle für die angedachten Bauten der DRK-Wasserrettung, was in dem Bereich eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches zu erkennen lässt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der Genehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen und die Aufschüttungen sind vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:
3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt dabei die Umsetzung aller lobbyhaften Partikularinteressen, welche vereinzelt bzw. flächendeckend zur Störung bzw. Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.

Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.12.2020

AHA hält naturnahere Entwicklung der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe in Leipzig und Umland für dringend geboten!

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, haben Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung, der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung den Auenwald in Leipzig für chronisch krank erklärt und in einem 63 Seiten starken Diskussionspapier die Wasserversorgung der Auengebiete, die Anpassung des Grundwasserspiegels und Verbindung verschiedener Lebensräume thematisiert. Auch wenn der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Inhalt dieses Papiers noch nicht kennt, begrüßt er grundsätzlich jegliche Bestrebungen die Auenlandschaften Leipzigs zu erhalten und zu schützen. Für den AHA ist es nunmehr wichtig in eine wissenschaftlich-fachlich fundierte und sachliche Diskussion zu treten, um gemeinsam und transparent Lösungen zu erarbeiten. Dafür ist jedoch die öffentliche Bereitstellung des obengenannten 63 Seiten starken Diskussionspapiers dringend erforderlich, um Transparenz herzustellen und eine Diskussionsbasis zu besitzen.
Jedoch erscheint es dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehr wichtig auf folgende Aspekte hinzuweisen, auf welche er bereits im Rahmen des Forstwirtschaftsplans 2018 sowie der Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018 hingewiesen hatte. Die nachfolgenden Ausführungen vom 20.06.2020 haben aus Sicht des AHA keinesfalls an Aktualität eingebüßt:

Bekanntlich hatte am 24.10.2018 der Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich den „Forstwirtschaftsplan 2018“ beschlossen. Dieser „Forstwirtschaftsplan 2018“ beruhte auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen:

Baumart Zielbestand
Stieleiche (Quercus robur) 40 %
Ulmen (Ulmus spec.) 5 %
Hainbuche (Carpinus betulus) 10 %
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) 20 %
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 5 %
Winterlinde (Tilia cordata) 10 %
Feldahorn (Acer campestre) 5 %
Wildobst 5 %

Auf welcher wissenschaftlich fundierten Basis diese artenbezogenen Zielbestandsplanung entstanden ist findet leider keine Erwähnung.
Diese Ziele möchte man zudem vorrangig durch massive forstwirtschaftliche Maßnahmen erreichen, wozu u.a. Mittelwald- und Femelwirtschaft sowie gezielte Aufforstungen gehören.
Man behauptet in der Forstwirtschaftsplanung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen zu einer höheren Artenvielfalt führen. Dabei haben genau diese Forstwirtschaftsmaßnahmen selbst in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten zu massiven Zerstörungen an den Auenwaldstrukturen geführt. Möglichkeiten der Erhaltung und Entwicklung von Waldsaumstreifen, von Wiesen – wie z.B. in der Burgaue – und Streuobstwiesen – wie z.B. am Schlobachshof – etc. blendet man zudem komplett aus. Dabei können gerade diese Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhöhung bzw. zum Erhalt einer Vielfalt an Arten und Strukturen beitragen.
Bereits im Blick auf die Forstwirtschaftsplanung 2018 hatte der Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e. V. (NuKLA) in einem Offenen Brief zur Lage des Auwalds Leipzig im Blick auf die Forstplanung 2018 vom 09.09.2018 wissenschaftlich-fachlich fundiert sowie von Praxis und umfassender Ortskenntnis geprägt, sich für den Erhalt des Schutzgebietscharakters der Leipziger Auenwaldes eingesetzt und sich begründet gegen den nunmehr von Leipzigs Stadtrat am 24.10.2018 beschlossenen „Forstwirtschaftsplan 2018“ gewandt. Neben der umfassenden Begründung des Anliegens bietet der Verein Gesprächs- und Beratungsbereitschaft an, um nachhaltig die Auenlandschaft zu erhalten und zu schützen.
In einer Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, richten sich 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig in sehr scharfer Form gegen den obengenannten Offenen Brief von NuKLA. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:

Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:

  • Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
  • Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
  • Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
  • Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
  • Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).
  • Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Ferner behaupten die 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Kommunikation folgendes, Zitat:
Die Abteilung Stadtforsten fördert den gesellschaftlichen Dialog seit Jahren mithilfe der AG Stadtwald und lässt dessen Ergebnisse in die Betriebsplanung einfließen.“, Zitat Ende
Es dürfte jedoch den 11 Damen und Herren nicht entgangen sein, dass NuKLA sich in den vergangenen Jahren intensiv darum bemüht hatte, um in der genannten AG Stadtwald eigene, womöglich andere Sichtweisen einzubringen. In einer fast an Mobbing grenzender Art und Weise lief man dagegen Sturm, so dass sich ein linker Umweltbürgermeister entschloss NuKLA eine Teilnahme an „gesellschaftlichen Dialog“ in der AG Stadtwald zu verwehren. Interessant am Vorabend und natürlich nunmehr auch im Nachgang des 30. Jahrestages der politischen Wende des Herbstes 1989, wo sich doch Offizielle der Stadt Leipzig immer wieder als Zentrum der „friedlichen Revolution“ feiern lassen. Nur hat man zentrale Forderungen dieser Zeit wie Toleranz, Meinungsvielfalt und offene Diskussionen offenbar komplett verdrängt.
Die „Offene Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung“ beinhaltet durchaus nachvollziehbar und richtig: „Das Ziel, die natürliche Auendynamik wiederherzustellen, ist immer noch der Wunsch aller Ökologen und Naturschutzfachleute, die mit dem Leipziger Auwald befasst sind, und wurde bereits in den 90er Jahren Prof. G. Müller gefordert (Müller 1993).“, Zitat Ende
Nur verkennen die Damen und Herren, dass es sich mit „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“ und dem „Forstwirtschaftsplan 2018“ um keine Naturschutzplanung, sondern eine forstlich geprägten Planung handelt. Wie kann man unterstützen, dass Kahlschläge entstehen und Reih und Glied-Aufforstungen naturnaher gewachsene Auenwälder ersetzen? Nimmt man nicht wahr, dass die ersten Mittelwaldabholzungen im NSG Burgaue massiv zur Beförderung des Aufwuchses von lichtliebenden Arten wie Berg- und Spitzahorn geführt haben? Warum bleibt die massive Forderung nach einer mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmten naturnaheren Entwicklung der Auenlandschaften entlang der Weißen Elster mit Rückgabe von Altauen an das Flusssystem aus? Dabei hat doch Mitunterzeichner Dipl. Ing. Hans Kasperidus (UFZ, Department Naturschutz) im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 die Auenfläche mit 4.563 ha beziffert. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Hier ist ein entscheidender Ansatz zu sehen, was das öffentlich finanzierte Projekt „Lebendige Luppe“ in der gegenwärtigen Version keinesfalls erfüllen kann. Noch dazu man selbst feststellt, dass fehlende Überflutungen und Rückgang von Grundwasser zur Austrocknung in der Aue führen. Gerade die mehrmonatige Dürre seit April 2018 und die starke Hitze im Sommer 2018, deren vollständigen Auswirkungen und Folgen womöglich erst in den nächsten beiden Jahren sichtbar in Erscheinung treten. Alles Dinge, welche nicht erkennbar in der Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig eine entsprechende Rolle spielt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem befremdlich, dass man wissenschaftliche Arbeiten gegen bürgerschaftlich Engagierte in Stellung bringt, ohne ihnen unaufgefordert die entsprechenden, garantiert öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Arbeiten zur Kenntnisnahme und Wertung zur Verfügung zu stellen. Nur so ist ein ordnungsgemäßer, demokratischer und wissenschaftlich fundierter Disput auf Augenhöhe möglich.

Der Stadtrat hatte im Rahmen seiner Ratsversammlung am Mittwoch, den 11.12.2019 die Vorlage – VI-DS-08226 – „Forstwirtschaftsplan 2019“ eine geänderte Variante beschlossen, welche aber inhaltlich praktisch keine geänderte Zielsetzung und Umsetzung beinhaltet.
Dabei beinhaltet der Forstwirtschaftsplan 2019 zahlreiche unkorrekte, vage und widersprüchliche Darstellungen, welche sich wie folgt darstellen:
Zu 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes:
Die Behauptung, dass seit ca. 100 Jahren keine natürliche Verjüngung der Stieleiche stattfindet, entspricht nicht den Tatsachen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat in seinen jahrzehntelangen Begehungen und Exkursionen in den Auen von Leipzig und Schkeuditz auf sukzessive Verjüngungen hingewiesen. Die Exkursionen des AHA in der Pleißeaue am 02.11.2019 und 07.11.2020 sowie in die Burgaue am 23.11.2019, 30.05.2020, 13.06.2020 und 28.11.2020 haben das bestätigt. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Stieleiche bestimmte Aufwuchsbedingungen für die Jungbäume benötigt, dazu gehören Halbschatten, keine Bodenverdichtungen bzw. mechanische Einwirkungen sowie ausreichend Feuchtigkeit. Zudem neigt die Stieleiche nicht zu flächendeckenden Jungaufwüchsen wie Spitz-, Berg- und Eschenahorn sowie der Gemeinen Esche. Nur helfen uns die zwangsweiche Errichtung von gepflanzten Forstplantagen nicht weiter, wenn man zum Einem eine Verschlechterung der klimatischen Bedingungen erkennen muss und zum anderen Mahd- und Holzungsarbeiten in den Wegebereichen sowie das Befahren mit schwerer Technik die Jungaufwüchse der Stieleiche beschädigen oder gar zerstören. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware Unterschneidungen mit Einkürzungen der Pfahlwurzeln erfahren, welche sich zumeist nicht weiterentwickeln und somit die Wasserversorgung aus tieferen Schichten und die Standsicherheit beeinträchtigen.
Zu 2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald:
Die Verfasser behaupten, dass u.a. „unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände“ „eine ständige Kontrolle der forstlichen Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald“ erfolgt. Der vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat bisher weder die Möglichkeit erhalten ordnungsgemäß und vollständig diese Kontrolle auszuüben. Der Bürgermeister und Beigeordnete für Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig Heiko Rosenthal verweigert dem AHA seit über zehn Jahren schon die Bereitstellung der Schutzverordnungen für die Naturschutzgebiete in der Pleißeaue und in der Burgaue. Auf die am 28.11.2019 per E-Mail an ihn gab es noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige eine ordnungsgemäße Beteiligung des AHA an dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2019 und der Bereitstellung der schon mehrfach erbetenen Verordnungen. Daher steht nach Ansicht des AHA die berechtigte Frage im Raum, nach welchen Gesichtspunkten nimmt Herr Rosenthal und sein Dezernat eine selektive Beteiligung von anerkannten Umweltverbänden, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen vor?
In der Tat zählt die Stieleiche zu den bedeutsamsten Gehölzen der Hartholzaue. Nur müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, wie bereits erwähnt nehmen auch die nachhaltigen Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse in Folge der Flussbegradigungen, der Verringerungen der Niederschläge sowie das eingeschränkte Vermögen des Einströmens von Hochwasser einen massiven Einfluss auf die Verjüngung und Entwicklung der Stieleiche. Daher fordert der AHA immer wieder eine großflächige, wissenschaftlich-fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche den IST-Zustand erfasst und analysiert, Möglichkeiten der Deichrückverlegungen und Wiederanbindung von Altverläufen der Weißen Elster, der Pleiße und der Parthe sowie ihrer Nebengewässer aufzeigt, Sukzessionsentwicklungen, aber auch die Folgen der bisherigen forstwirtschaftlichen Aktivitäten in den letzten 30 Jahren betrachtet. Dies ist nach Ansicht des AHA bisher nur bruchstückhaft, das Ergebnis schon voranstellend und nicht tiefgründig genug erfolgt.
Zu 3. Die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen und nachfolgend:
Schon der Begriff Forstwirtschaftsplanung zeigt nach Meinung des AHA auf, dass es sich hier um eine sehr einseitiger Sichtweise aus der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Praxis handelt. Bestätigung findet das bereits unter 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes, wo man folgendes behauptet, Zitat: „So findet z. B. seit ca. 100 Jahren in den Leipziger Auenwaldgebieten keine natürliche Verjüngung der Stieleiche mehr statt. Es ist deshalb eine dringende Aufgabe, in naher und ferner Zukunft durch geeignete forstliche Pflegemaßnahmen der Verarmung der Biodiversität entgegenzuwirken, die erhaltene Vielfalt zu sichern und zu fördern.“, Zitat Ende. Diese bisher nicht bewiesene Behauptung hält sich hartnäckig länderübergreifend und hat sich bisher nicht beweisen lassen. Die ersten Massenabholzungsflächen in der Burgaue können da eher als gegenteiliges Beispiel dienen. Ab der 8. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2019 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität 2018 lässt man auch deutlich erkennen, worum es mehr oder minder in dieser Forstwirtschaftsplanung wirklich geht – um Holzgewinnung. Da hat man auch die Fällung einer der wichtigsten Gerüstgehölze in der Hartholzaue aufgezählt – Stieleiche und Gemeine Esche- Somit stellt sich der Forstwirtschaftsplan nicht nur fachlich-inhaltlich als unausgegoren und stark einseitig forstwirtschaftlich ausgerichtet, sondern auch in sich nicht schlüssig und zudem widersprüchlich dar.
Daher hält es der AHA für viel sinnvoller für die Waldgebiete, insbesondere die besonders geschützten und schützenswerten Teile, eine jährliche „Schutz- und Entwicklungsplanung“ aufzustellen, welche alle Aspekte betrachtet, wobei Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Auswirkungen auf das Klima der Region sowie Naherholung die Priorität haben müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte an der Stelle noch einmal deutlich erklären, dass Auen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Schkeuditz sowie von Leipzig und Umgebung verstärken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 5.900 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Ebenso zählt das 277 ha große Naturschutz- und FFH-Gebiet Burgaue im Norden Leipzigs dazu.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen fundierten Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten.
Ebenso kritisch zu begutachten sind die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreiten und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen zahlreicher Fahrrad- und Fußexkursionen mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Pleiße-Parthe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckt man auch vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch einen Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzen. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen finden immer wieder Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen vor. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA verweist in dem Zusammenhang mit Nachdruck auf die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Jedoch bleibt der AHA an dem Thema dran und verbindet diese Feststellung die Aufforderung an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Freistaat Sachsen, im Landkreis Nordsachsen sowie in den Städten Leipzig und Schkeuditz nun endlich das konstruktive Gespräch zu suchen. Nur so lassen sich einer echten Demokratie angemessen, fachlich fundierte Lösungen erarbeiten.
Ferner vertritt der AHA weiterhin verstärkt die Forderung, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern, umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung des AHA kann dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Mit dem beispielsweise nunmehr umgesetzten Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig ist man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt im Gegensatz dazu immer wieder alternativ vor, die Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Die Stadt Leipzig ist bekanntlich durchgängig von Auenlandschaften mit den obengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Aktivitäten nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder im Rahmen von Exkursionen ebenfalls das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
Dabei fällt auch immer wieder die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung des AHA ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Der AHA führt auch immer wieder auch Maßnahmen an, wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Der AHA verweist darauf, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt – von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Mit Sorge stellt der AHA immer wieder fest, dass mit zunehmender Intensität Privatpersonen aus dem Auenwald Holz gewinnen und offenbar dabei auch Fällungen vornehmen. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auenlandschaft gilt es derartige Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlägt der AHA immer wieder vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

Auf Antrag der Grünen Liga Sachsen e.V., in enger Zusammenarbeit mit NuKLA, hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Aktenzeichen 4 B 126/19 am 09.06.2020 nunmehr folgenden Beschluss gefasst, Zitat:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. April 2019 – 1 L 1315/18 – wird geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebiets „Leipziger Auensystem“ und des Vogelschutzgebiets „Leipziger Auwald“ vorsieht, bevor eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers durchgeführt wurde. Ausgenommen hiervon sind die im Forstwirtschaftsplan 2018 in den Forstabteilungen 205, 206, 216, 217 und 218 des Reviers Connewitz vorgesehenen Sanitärhiebe im Umfang von jeweils 60 m beidseits der Wundtstraße (Bundesstraße B2) sowie im Umfang von 30 m östlich der Straße Neue Linie.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.“, Zitat Ende

Wie ebenfalls den umfassenden Ausführungen unter den Randnummern 45-73 dieser einstweilige Anordnung zu entnehmen ist, stellt der Beschluss des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.06.2020 zwar keine Entscheidung in der Hauptsache dar, stärkt aber erst einmal grundsätzlich die Mitwirkungsrechte von anerkannten Umweltverbänden bei forstwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen in FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten in der Stadt Leipzig.
Der vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA fordert nunmehr die Stadt Leipzig auf, die jüngsten Forstwirtschaftspläne unverzüglich zur ordnungsgemäßen und vollständigen Beteiligung vorzulegen
In dem Zusammenhang weist der AHA darauf hin, dass der unter Randnummer 74 vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erklärte Verzicht auf Androhung eines Ordnungsgeldes auf folgendem Vertrauen beruht, Zitat: „da nicht zu befürchten und nicht erkennbar ist, die Antragsgegnerin werde der einstweiligen Anordnung zuwider die untersagten forstwirtschaftlichen Maßnahmen vor der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergreifen.“, Zitat Ende
Der AHA warnt die Stadt Leipzig davor dieses vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gegebene Vertrauen zu missbrauchen.

Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Wer sich ebenfalls für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.12.2020

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern weiter Stopp aller weiteren Fällungen und der Bauarbeiten in Grünheide!

Nach einer stark politisch motivierten Abweisung vergangener Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Zwischenzeitlich hatte Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 des Landes Brandenburg sehr kurzfristig mit Schreiben vom 15. September 2020 zum Erörterungstermin am 23.09.2020 und 24.09.2020 eingeladen. Eine derartige Kurzfristigkeit der Einladung lässt bei Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ die Vermutung aufkommen, dass man darauf setzte, dass ehrenamtliche Organisationen es kaum bzw. gar nicht eine Teilnahme an einem der beiden Erörterungstermine ermöglichen können. Wie bereits erwähnt, schaffte man bis dahin bereits zahlreiche vollendete Tatsachen.
Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In Zeiten der faktischen Ausgangssperren und massiven Beschneidung der Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger unterbindet man nicht nur öffentliche Proteste und Demonstrationen, sondern verzögerte man bis dahin auch die Erörterung von 360 Einwendungen aus der Bevölkerung und ihrer Umweltverbände und ermöglicht somit solchen Unternehmen wie Tesla ihr Vernichtungswerk ungehindert angehen, fortsetzen und umsetzen zu können. Somit kann Tesla die offensichtlich bewusste Verzögerung der Weiterführung des Planungsverfahrens nutzen, um letztendlich vollendete Tatsachen zu schaffen. Hier muss schnellstmöglich eine Änderung geschehen, welche mit der Wiederherstellung der Freiheit von mündigen Bürgerinnen und Bürgern sowie der unverzüglichen Fortsetzung des Planungsverfahrens einhergehen muss.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es auch eine gemeinsame Stellungnahme zum UVP-Bericht für das Vorhaben „Gigafactory Berlin“, Tesla Manufacturing Brandenburg SE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 gibt, welche fachlich und inhaltlich auf die Bedenken eingeht.
Die zahlreichen Besuche des Tesla-Chefs Elon Musk in Deutschland und der Aufenthalt auf der Baustelle in Grünheide am 03.09.2020 zeigen auf, dass offensichtlich er und nicht die Politik und die Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide den Takt und Umfang der Bauarbeiten bestimmt. Hier liefert man ein weiteres Beispiel, dass in Deutschland und speziell auch in Brandenburg Demokratie nur eine Worthülse darstellt und Superreiche die Geschicke bestimmen, welche auf keinem Wahlvorschlag verzeichnet waren.
Nunmehr haben dankenderweise Grüne Liga und Naturschutzbund Brandenburg erst einmal beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen einstweiligen Stopp der Rodung von weiteren 82,00 ha Kiefernwald erwirkt. Wie die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausfällt ist jedoch noch offen. Ein dauerhafter Stopp der Rodungen muss jedoch das Ziel sein. Angesichts der Einschätzung des Waldzustandsberichtes 2020 des Landes Brandenburg, dass gerade einmal 15 % der Waldbestände keine sichtbaren Schäden aufweisen sowie u.a. Eichen, Rotbuchen und auch Kiefern schwer unter den Folgen der schweren Dürren, insbesondere in den Jahren 2018 und 2019, aber auch im Jahr 2020 zu leiden haben, erscheinen solche Rodungen vollkommen unverantwortlich. Somit betreiben das Land Brandenburg, aber nunmehr auch die Gemeinde Grünheide mit ihrem mehrheitlich zu Gunsten der Tesla-Bebauung beschlossenen Bebauungsplan eine gefährliche umwelt-, natur- und klimafeindliche Politik. Bekanntlich leisten stabile Waldbestände nicht nur einen sehr wichtigen Beitrag als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Versorger mit Sauerstoff, Frischluft und Luftfeuchtigkeit, sondern auch als Speicher für Kohlendioxid und Methan einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas. Ferner tragen sie zur Stabilisierung des ohnehin schon sehr angespannten Wasserhaushaltes bei.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Politik und die Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide erneut mit Nachdruck auf, das Gesamtvorhaben endgültig zu stoppen, alternative Varianten zu erarbeiten und dabei die Aspekte des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu berücksichtigen sowie eine Verbesserung sozialer Bedingungen zu ermöglichen. Nur so ist erst einmal eine gewisse Schadensbegrenzung möglich, welche sich nach Rückbau der bereits errichteten Bauten und Flächenversiegelungen sowie bei Zulassung einer sukzessiven Waldentwicklung zur Verbesserung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima am Standort entwickeln kann.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2020

AHA hält besonderen Schutz der Götsche, ihrer Aue und Nebengewässer für dringend notwendig!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) widmet sich seit Jahren der 15,14 km langen Götsche und deren direkten Einzugsgebiet. Dazu zählen neben der Auenlandschaft, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. In mehreren Konzeptionen aus den Jahren 2003 und 2004 hebt der AHA das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Einzugsbereich des Fließgewässers hervor. Nur so lässt sich das Götschegebiet als Lebens-, Rückzugs-, Biotopverbund- und Frischluftzufuhrraum sichern und weiterentwickeln. Das entspricht zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen ist.
In dem Blickpunkt betrachtet hatten Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 19.12.2020 mit sehr großem Unverständnis massive Ausschachtungen im Abschnitt der Götsche zwischen der Magdeburger Chaussee/B 6 und der Ortslage Sennewitz feststellen müssen. Dabei hat man Substrate zusammen mit Müll und Unrat auf die Uferbereiche verteilt, den Sohlbereich erweitert und massive Abholzungen vorgenommen. Mit diesen Eingriffen hat man nunmehr die begonnene Mäandrierung in dem Gewässerabschnitt zerstört, Eintiefungen erweitert, welche mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit sich weiter verstärkt sowie Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten beseitigt. Angesichts der ohnehin niedrigen Niederschlagsmengen im mitteldeutschen Raum führen diese Baumaßnahmen zur verstärkten Entwässerung des Flussbereiches und somit zur weiteren Anspannung der Wassersituation in der Region. Spätestens seit den Dürrejahren 2018 bis 2020 müsste das Jedem Verantwortlichen in Politik und Verwaltung klar sein. Die jüngsten massiven baulichen Eingriffe in und an der Götsche lassen nicht erkennen, dass man hier die notwendigen Lehren daraus gezogen hat. Daher fordert der AHA diese Bauarbeiten sofort zu beenden und den ausgegrabenen Müll und Unrat sofort und vollständig zu beseitigen.
Die zwischen Magdeburger Chaussee und Götsche aufgestellten Solaranlagen haben zu einer massiven standortfremden Übernutzung von einstigem Feldraum geführt. Ferner hat diese Bebauung zum Verlust eines wertvollen Kaltluft-Entstehungsgebietes für die Bewohnerinnen und Bewohner von Sennewitz geführt. Anstatt endlich verstärkt Dach- und Wandflächen als Standorte für solche Solaranlagen zu nutzen hat man diesen flächendversiegelnden Weg gesucht. Der AHA hält es daher für notwendig im Rahmen eines Energiekonzeptes der Region, geeignete Standorte zu suchen und zu prüfen um Konflikte mit dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz auszuschließen.
Ferner befasst sich der AHA weiterhin mit der sehr kontrovers geführten Diskussion zur Entwicklung der früheren Kaserne an der Grenze zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Gestaltungs- und Nutzungskonzeption für das einst militärisch genutzte Gelände im Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zu erarbeiten, welche alle Befindlichkeiten und Interessen aufgreift.
Der AHA hält es in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken. Darüber hinaus schlägt der AHA vor der Götsche die Grünbereiche im nordöstlichen Bereich der einstigen Kaserne als Teil seiner Aue zurückzugeben.
Die Bebauung ist daher nach Meinung des AHA auf die bereits verbaute Fläche zu beschränken.
Nach Auffassung des AHA bestehen ggf. zudem Altlasten auf dem Gesamtgelände der Kaserne, welche es zu untersuchen und bei Vorkommen unverzüglich und vollständig zu beseitigen gilt.
Ferner besteht die Gefahr, dass bei Umsetzung der Pläne zur Errichtung eines Gewerbegebietes vermehrte Ziel- und Quellverkehre entstehen.
Angesichts der kontroversen Diskussionen ist es nach Meinung des AHA wenig hilfreich, wenn der Flächeneigentümer Finsterwalder Transport und Logistik GmbH nun Unterlassungsschreiben versendet und somit den Konflikt noch weiter anheizt. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass Eigentum verpflichtet und es dazu gehört, dass weitere Verbauungen im Einzugsbereich der Götsche inakzeptabel sind.
Daher sind die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg als Planungsbehördenden gefordert einer weiteren Flächenversieglung unverbauten Landes Einhalt zu gebieten. Ferner müssen die Stadt Halle (Saale) und der Landkreis Saalekreis als untere Umwelt- und Wasserbehörden agieren.
Dazu gehört auch, dass transparent und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten die Vorbereitung und Erstellung einer Gestaltungs- und Nutzungskonzeption stattfindet. Ggf. kann das nach Meinung des AHA auch in Form einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus Flächeneigentümer, der Stadt Halle (Saale), dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Petersberg, Anwohnern sowie Organisationen vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Darüber hinaus bekräftigt der AHA sein Interesse an der Bildung einer Arbeitsgruppe zum Schutz, zum Erhalt und naturnahen Entwicklung der Götsche. Als Handlungsgrundlagen können dazu der „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 dienen.
Daher verfolgt der AHA ferner mit großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg im Bereich Magdeburger Chaussee, Binnenhafenstraße und Brachwitzer Straße eine bisher unversiegelte Ackerfläche als Gewerbefläche neuverbauen möchte.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversiegelung hält der AHA für sehr bedenklich. Anstatt bereits versiegelte Flächen für solche Vorhaben und erst einmal die tatsächliche Auslastung vorhandener Gewerbegebiete zu überprüfen, beabsichtigt man im Widerspruch zur Agenda 21 und jeglichen umweltpolitischer Vernunft Bodenfläche neu zu versiegeln. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) und die Gemeinde Petersberg dringend auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Im Falle einer nicht mehr angestrebten landwirtschaftlichen Nutzung der über 7 ha großen Flächen in Halle (Saale) und der ca. 21 ha großen Flächen in der Gemeinde Petersberg, hat der AHA immer wieder seine Bereitschaft erklärt, eine Konzeption zur weiteren Entwicklung der Flächen zu erstellen und vorzulegen.
Der AHA regt ferner an entlang des Nordwestrandes des ca. 230,00 m langen Abschnittes der Straße An der Ziegelei zwischen Alter Ziegelei/Süßkirschenobstwiese und Ortseingang Teicha Bäume in einem Abstand von 10,00 m zu pflanzen. Zu empfehlen sind somit 23 Sommer- bzw. Winterlinden, Stieleichen oder Feldahorne. Dies trägt zur Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes sowie zur Hebung des ökologischen Wertes dieses Gebietes bei. Die Pflanzungen können in Form von ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen in einem Zuge oder im Zusammenhang von Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen, Jugendweihen bzw. religiöser Höhepunkte stattfinden. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie seiner fachlichen Erfahrungen bietet der AHA seine Mitwirkung an.
Im Mündungsbereich der Götsche in die Saale hält der AHA die erfolgten Baumaßnahmen für vollkommen ungeeignet. Der begradigte und befestigte Gewässerverlauf erfüllt zudem keinesfalls das Kriterium der ökologischen Durchlässigkeit. Somit entspricht der gegenwärtige Zustand keinesfalls den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie eines angemessenen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Stattdessen schlägt der AHA die Beförderung der Mäandrierung anzugehen bzw. maximal mit einer Sohlgleite den Mündungsbereich zu gestalten.
Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2020

Fotos: Andreas Liste

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