Monat: Juli 2019 (Seite 1 von 4)

Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg

Eine Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg in der Lutherstadt Eisleben hat sich einen festen Platz in der Projektarbeit im Förderverein Schmid-Schacht Helbra e.V. erobert. TeilnehmerInnen dieser Wanderungen sind in der Regel Grundschüler aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz und auch darüber hinaus. Die TeilnehmerInnen können sich hier vor Ort davon überzeugen wie sich neues Leben an den Bergbauhalden entwickelt. Zugleich erfahren sie auch die 800-jährige Geschichte des Mansfelder Kupferschieferbergbaus. Diese Wanderungen werden vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. aktiv unterstützt.

Weitere Informationen zu den Projektangeboten: https://www.helbraerleben.de/projekttag/

AHA fordert weiterhin Schutz des Bibers in der Dübener Heide!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit fortgesetzter sehr großer Besorgnis das weiter unermüdlich vorhandene Bestreben der der Familie Austinat und des Ortsbürgermeisters von Tornau den Biber aus der Region zu verbannen. In dem Blickwinkel betrachtet, ist die im Jahre 2018 erteilte Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Nun möchten die Familie Austinat und der Ortsbürgermeister von Tornau offenbar die anhaltende und schon über Jahre andauernde Trockenheit zum Anlass nehmen den Biber endgültig aus der Region zu vertreiben. Offensichtlich haben die betreffenden Personen nicht verstanden oder verstehen wollen, dass die langjährige Trockenheit nachhaltige Spuren im Boden sowie in Fließ- und Standgewässern hinterlassen. Das trifft sowohl für den Hammerbach, als auch für den Eisenhammerteich zu.
Nach Ansicht des AHA gilt es diese von fehlender Fachlichkeit geprägten Thesen und die darauf beruhenden Forderungen alle Biberdämme aus dem Hammerbachtal zu entfernen endgültig zu stoppen.
Mit Datum vom 29.04.2018 gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Stellungnahme zu „Mensch und Biber in der Dübener Heide Positionspapier des Verein Dübener Heide e.V.“ ab, welche nach Ansicht des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins weiterhin gültig ist. Die Stellungnahme hat offenbar keinen Eingang in diese Diskussion geführt. Daher sei noch einmal auf den Inhalt hingewiesen:

I. Grundsätzliches

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.
Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.
Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben!
Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.
Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr 7 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.
Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Die nunmehrigen Ereignisse um die Köhlerei Eisenhammer und die fortgesetzte diesbezüglichen sehr einseitigen Berichterstattungen von Medien zur Entwicklung der Biberbestände, sind von vielem fachlich unkorrekten Darstellungen geprägt. Es ist durchaus sehr verständlich, dass die Inhaber der Köhlerei Eisenhammer sehr große Sorgen zu Bestand und Entwicklung ihres Betriebes haben. Dies darf keinesfalls unbeachtet und unberücksichtigt bleiben. Jedoch gilt es nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende Gebietsbeschreibung, Zitat:

„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31 679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Mit der Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet, ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Der AHA fordert mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.
Eine mögliche Ausbaggerung oder gar Begradigung des Hammerbaches führt zur Zerstörung der vielfältigen Gewässerstruktur durch Verschwinden der Gewässerdynamik und Eintiefung, was wiederum eine Austrocknung der Natur und Landschaft sowie damit verbundener Verarmung an Fauna, Flora und Struktur zur Folge hat.

Der AHA fordert daher eine schnellstmögliche bzw. unverzügliche Versachlichung der Diskussion im Landkreis Wittenberg, direkt vor Ort sowie in bzw. durch die Medien.

Auf Grund der weiteren fortgesetzten Bedrohung sowie bereits erfolgten und ggf. zu erwartenden künftigen Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet sowie der Gefahr der unberechtigten Umsiedlung oder gar Tötung des Biberbestandes sendete der AHA seine Presseerklärungen an die EU-Kommission und die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Der AHA appelliert hiermit an die EU-Kommission und die Staatsanwaltschaft bereits wegen der Zerstörung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes ein Verfahren gegen die BRD bzw. die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Es muss endlich Schluss sein mit der von Hysterie und Unsachlichkeit geprägten Atmosphäre !

II. zu Der Biber gehört zur Dübener Heide

Der erste Teil ist vom Grundsatz zu begrüßen. Diese Entwicklung ist erfreulich und entsprechend zu befördern. Leider ist in dem Beitrag kaum die Verantwortung des Menschen erkennbar. Wie bereits unter I. erwähnt haben massive Baumaßnahmen und Intensivierungsmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft zu menschlich beeinflussten Veränderungen in Umwelt, Natur und Landschaft geführt. Dazu gehören massive Veränderungen an Struktur und Artenzusammensetzung in unseren Wäldern, Aus- und Begradigungsmaßnahmen an Fließgewässern, die Industrialisierung der Landwirtschaft sowie nicht zuletzt die häufig jagdliche Betrachtung unserer Wildbestände. Hinzu kommen die Umbrüche in Folge des Bergbaus und der Zersiedlung ganzer Landschaftsräume, welche auch mit Verschmutzungen von Gewässern und Böden einherging bzw. einhergeht.

III. zu Der Biber verändert unsere Landschaft – Handlungskompetenz statt Ohnmacht

Es ist durchaus korrekt, dass der Biber Landschaften verändert. Ein Prozess, welcher seit Jahrtausenden Landschaft und Natur prägen. Nur blenden diese Ausführungen die massiven, zumeist negativen Veränderungen in Folge menschlichen Handelns aus. Dabei ist unverständlich, dass diese allgemein bekannten Erkenntnisse überhaupt keinen Eingang in das Dokument gefunden haben. Hier erfolgt unwissenschaftliche Schuldzuweisung an den Biber, welcher es sich nun erlaubt in seine alten angestammten Lebensräume zurückzukehren, wo sich der Mensch auf welcher Basis und scheinbaren Anspruchableitungen auch immer beruhend, ausgebreitet hat. Um es klarzustellen: Nicht der Biber ist in die Lebensräume des Menschen ein- bzw. vorgedrungen, sondern der Mensch in die Lebensräume des Bibers. Im Übrigen trifft das auch auf andere Tier- und Pflanzenarten, Landschafts- und Naturräume sowie Biotop- und Grünverbundräume zu. Insofern ist der Ansatz von her falsch und verdreht Ursache und Folge, was in dieser Logik behaftet nur zu falschen Schlussfolgerungen führen kann.

IV. zu Wir schlagen daher vor und fordern:

– Die Landkreise haben gemäß § 1 Absätze 1 und 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar festgelegte und umfassende Verantwortlichkeiten in Sachen Naturschutz. Selbst diese Behörden zeigen deutliche Überforderungen in vielfältiger Hinsicht auf, wozu Personalbestand, fachliche Qualifikationen und teilweise massive Beeinflussungen vor Ort gehören. Gerade letzteres hat dazu geführt, dass Schlitzungen und Beseitigungen von Biberdämmen erfolgten, ohne sich ordentlich wissenschaftlich-fachlich das Thema zu bearbeiten. Die Verantwortung für Naturschutzgebiete muss auf Grund ihrer raumübergreifenden Bedeutung eher wieder zur oberen Naturschutzbehörde zurückkehren. Dazu reichen die Regelungen in § 1 Absätze 3 bis 5 und ff. Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei weitem nicht aus. Dagegen erscheint es sinnvoll zu sein die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer wieder zu beleben. Hier besteht die Möglichkeit der Kreise sein Handlungswissen zu erweitern und somit seine Kompetenz vor Ort wieder entscheidend zu verbessern.
– Offenbar ist mit den Aussagen bezweckt mehr Kompetenzen auf die Gemeinden und kreisangehörigen Städte zu verlagern. Diese besitzen sie schon gemäß 3 2 ff. BauGB entscheidend im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes. Dazu gehören das Erstellen und Beschließen von Flächennutzungsplänen, von Bebauungsplänen und die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier haben es somit die Gemeinden und kreisangehörigen Städte sehr wohl in der Hand durch wissenschaftlich fundiertes und nachhaltiges Agieren Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, zu mindern oder gar wieder zu beseitigen. Hier sei u.a. an den zumeist leider fehlgeschlagenen Agenda 21-Prozess erinnert. Nur hier fehlen oft angemessene Strukturen, Fachpersonal und Fachkompetenz. Zudem erschweren örtliche Befindlichkeiten häufig eine objektive Entscheidungsfindung
– Wie bereits erwähnt suggerieren die nachfolgenden Ausführungen die praktisch alleinige Verantwortung des Bibers an Konflikten zwischen Mensch und Tier. Mit keiner Silbe erscheinen Forderungen nach wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen, Stopp der Versiegelungsaktivitäten durch Siedlungs- und Verkehrsbau, Entwicklung einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft und Umgangs mit den Wäldern sowie eines sich dahingehend einordnenden Tourismus. Ferner fehlt die Forderung nach Rückbau von Flächenversiegelungen sowie des Erhaltes und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden sowie einer damit eng verbundenen Umweltbildungsarbeit.

V. zu Wege zur praktischen Umsetzung – Regionales Bibermanagement und Bibereingreiftruppe

Die aufgeführten Punkte verwundern schon am Anfang dahingehend, dass man der Landesreferenzstelle Biber eine örtliche Mitsprache absprechen möchte. Der Sinn dieser Forderung erschließt sich nicht, besonders wenn man sich eine größere Mitsprache von Gemeinden und kreisangehörigen Städten einfordert. Letztere Forderung ist, wie bereits dargestellt, vollkommen unberechtigt, da diese Mitgestaltung bereits gesetzlich abgesichert ist.
Die nachfolgenden Forderungen beinhalten die Gefahr von Handlungsweisen, welche von Emotionen und einzelnen Partikularinteressen geprägt sind. Der großräumige Blick ist dabei sehr wenig bis gar nicht ausgeprägt, so dass im Rahmen von Salami-Denken und Handeln schnell mit einer sich weiter verschärfenden umfassenden Gefahrensituationen für Fauna und Flora bzw. für Umwelt, Landschaft und Natur zu rechnen ist.
Letzterer Punkt lässt deutlich den Wunsch erkennen, dass künftig Land- und Forstwirtschaftsbetriebe selbst über den Umgang mit dem Biber und naheliegend auch mit anderen Bestandteilen von Fauna und Flora entscheiden können. Selbst das Agieren der unteren Naturschutzbehörde erscheint da störend zu sein. Die Aussage, Zitat: „Die Ausnahmen müssen damit nicht mehr Gegenstand der tagtäglichen Befassung der unteren Naturschutzbehörden, Bibermanager und Biberberater sein. „ erscheinen in dem Blickwinkel sehr bedenklich und verdeutlichen die Zielrichtung des Anliegens dieser „Vorschläge und Forderungen“ des Verein Dübener Heide e.V.

VI. Abschlussbemerkungen

Eine Umsetzung dieser „Vorschläge und Forderungen“ des Vereins Dübener Heide e.V. sind als sehr gefährlich anzusehen, da sie die Beseitigung der Konflikte zwischen Mensch und Tier vorrangig zu zuungunsten von Fauna und Flora beantwortet, das Verursacher- und Folgenprinzip praktisch komplett ausblendet, den Forst- und Landwirtschaftsbetrieben mehr bis alleinige Entscheidungskompetenzen übertragen möchte, aber im Gegenzug z.B. Naturschutzbehörden die entsprechenden Kompetenzen entziehen möchte. Ferner verschleiert das Dokument die bereits bestehenden umfassenden Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Gemeinden und kreisangehörigen Städten mit den verbundenen fachlichen, strukturellen und personellen Problemen.
Darüber hinaus gilt es die Funktion des Verein Dübener Heide e.V. als Trägerverein des gleichnamigen Naturparks Dübener Heide im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt alsbald zu evaluieren. Als ein entscheidender Grund zählt die offensichtlich deutlichen personellen Verquickungen im Vorstand des Verein – Bürgermeister Enrico Schilling verantwortlich für den sehr wichtigen Part Finanzen – sowie mit der Übernahme der ehrenamtlichen Funktion als Köhlerliesel durch Frau Norma Austinat im Juli 2016.

https://naturpark-duebener-heide.de/koehlerliesel/

Die am 05.05.2018 auf der Homepage des Verein Dübener Heide e.V. veröffentlichte Presserklärung zur Köhlerei Eisenhammer und der angeblichen Vernässungsverursachung durch Biber hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Der dort zitierte Naturparkleiter Thomas Klepel ist ebenfalls Mitglied im Vorstand.

https://naturpark-duebener-heide.de/2018/03/05/naturparktraegerverein-zur-biber-problematik-an-der-koehlerei-eisenhammer-der-mensch-steht-im-mittelpunkt/

https://naturpark-duebener-heide.de/verein-duebener-heide/

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert erneut und mit Nachdruck, dass der Naturpark Dübener Heide eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erhält. Diese gilt es in breiten und umfassend geführten Diskussion zu diskutieren und letztendlich einer endgültigen Entscheidung zu Grunde zu legen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA weiterhin bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.04.2018

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält weiterhin und verstärkt an der Position fest, dass zur Dübener Heide sowie den Auenlandschaften der Biber gehört und unvermindert an seinem Schutz festzuhalten ist. Dazu gehören auch keine weiteren Biberdämme zu beschädigen oder gar zu beseitigen.
Der AHA fordert daher weiterhin und in verstärkter Form endlich das Thema zu versachlichen und das öffentlich und massiv betriebene Sündenbockmanagement gegenüber dem Biber endlich einzustellen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.07.2019

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 27.07.2019 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster und ihrer Auenlandschaft an.
Den Einstieg der Fahrradexkursion bildete die Besichtigung eines im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in den Jahren 2014/2015 in einer gemeinsamen Aktion der Agrargenossenschaft Beyern e.G. und des Naturschutzvereins „Elsteraue“ Falkenberg/Elster e.V. errichteten Feuchtgebietes in unmittelbarer Nähe zur Scheidelache. Trotz der deutlich erkennbaren Auswirkungen der Trockenheit, zeichnete sich eine deutliche standortgerechte Entwicklung ab. Eine derartige Bereicherung von Natur und Landschaft mit ihrer Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten kann zudem als Ort der Umweltbildung und wissenschaftlichen Beobachtung und Betreuung dienen.
Ebenfalls deutlich gekennzeichnet von Trockenheit, aber auch Eutrophierung ist die 31,985 km lange Scheidelache, welche ein sehr wichtiges Rückgrat für einen allumfassenden Biotop- und Grünverbund bildet und zudem mit seiner von Bibern beeinflussten Gewässerdynamik, einen sehr wichtigen Schutzzweck für das ca. 110 ha große Naturschutzgebiet „Schweinert“ darstellt. Um jedoch mehr seine ökologische und hydrologische Bedeutung entfalten zu können, bedarf die Scheidelache breitere, mindestens 10 m breiter Gewässerschonstreifen. Als ein Vorbild kann das bereits erwähnte Feuchtgebiet fungieren.
Im Anschluss daran suchten die Exkursionsteilnehmer den Neugraben im Vorfeld der Ortslage Bomsdorf auf. Zur Entstehung und Entwicklung des 30 km langen Neugrabens, sei aus den Ausführungen des Annaburger Geschichtsfreunds Edwin Kretzschmann zitiert:
„Dieser künstlich angelegte Wasserlauf hatte eine Breite oben 8,00 Meter, unten 6 Ellen und auf jeder Seite eine Erhöhung mit einer Breite von einer Elle.
Er hat eine Länge von 30 km. Am Bau waren ca. 2.300 Mann aus den umliegenden Ämtern zwangsweise zur Arbeit an der Fertigstellung Neugrabens in Fronarbeit durch den Kurfürsten heranbeordert wurden. Begonnen wurden die Arbeiten bei dem Dorfe Grabo am 26. Juni 1576
und beendet wurden diese am12 Oktober 1577 bei dem Dorfe Neumühl. Der Graben hatte die Aufgabe Elsterwasser für die umfassend angelegten Teiche und Gräben zum Schloss Annaburg zu bringen. Das Elsterwasser des Neugrabens hatte für die Einwohnerschaft von Annaburg bis nach dem 2. Weltkrieg, also bis nach1945, eine besondere Bedeutung. Da das Elsterwasser damals sehr sauber und weich war, wurde es an den so genannten Schöppen ( Treppen ) von den Bewohnern gern zum waschen genommen.
Später um 1835 wurde an der Herzbergerstrasse für das Knabenerziehungsinstitut ein Schwimmbassin ausgehoben, welches den Ab und Zufluss durch den Neugraben hatte. Bis nach 1945 konnte hier die Annaburger noch baden gehen. Zur kurfürstlichen Zeit wurde die Fließkraft des Grabens für fünf Wassermühlen genutzt. Auf seinem Lauf hat der Graben durch die Heide auf einer Strecke von ca. 10 km allein 10 zu befahrene Brücken zu unterqueren. Dies sind: die Torgauer, Zätsch, Rotten, Bank, Bretzel, Zschernick, Hegeholz, Kreutz, Schulter und Rotebruch-Brücke.“, Zitat Ende.
Weiter sind in den Ausführungen erwähnt, dass in den dreißiger Jahren, der Reichsarbeitsdienst im dritten Reich hat den stark verschlammten und stellenweise mit Strauchwerk verwachsenen Neugraben beräumte, die Ufer stellenweise mit neuen Faschinen ausgeflochten hatte. Weiterhin schachtete man den Graben tiefer aus und beseitigte starke „hemmende“ Biegungen. Somit erhielt der Graben eine größere Fließgeschwindigkeit. Angesichts der zu erwartenden schrittweise voranschreitenden Eintiefung ist mit zunehmender Austrocknung des Umlandes zu rechnen. Insofern gilt es eher einer Mäandrierung zu befördern.
Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.
Die Schwarze Elster gehört zum etwa 148.000 Quadratkilometern Einzugsgebiet der Elbe, welche mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa darstellt.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäi-sche Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotte-rungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschrän-kungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Bereits die Ausbaumaßnahmen der Schwarzen Elster in den Jahren 1852 bis 1861 haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich des sehr bedeutsamen Nebenflusses der Elbe beigetragen.
Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen.
Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt.
Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Gegenwärtig sind aber beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen.
Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion nahmen die Exkursionsteilnehmer u.a. auch das Gelände Großbusch in der Gemarkung der Stadt Herzberg mit begradigter Kremitz, Wald, Wiese und kleinem Gebäude in Augenschein. Hier könnte nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer eine Stätte der Umweltbildung in der Natur ihre Wiederbelebung finden. Dazu sind jedoch grundsätzliche Willensbekundungen des Landkreises Elbe-Elster und der Stadt Herzberg, aber auch des Flächeneigentümers dringend erforderlich.
Die ca. 30 km lange Kremitz mit ihrem 177 km² großem Einzugsgebiet gehört zu den bedeutsamsten Nebengewässern der Schwarzen Elster. Der begradigte Verlauf mit seinen Stauelementen führt insbesondere in Trockenzeiten zu einer umfassenden Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit. Dies bewirkt u.a. massive Sedimentablagerungen und verminderten Sauerstoffeintrag. Der mehr oder minder, von Stauanlagen beförderte Fließstillstand hat zudem eine Erhöhung der Wassertemperatur mit eng damit verbundener Verdrängung von im Wasser aufgelösten Sauerstoff zur Folge. Darunter haben insbesondere Fische zu leiden. Daher erscheint es sinnvoll zu sein die Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen zu befördern, um letztendlich eine Entfernung der Stauanlagen erreichen zu können. Das ermöglicht zudem eine Durchgängigkeit für Amphibien und Fische, welche eine richtige wesentliche Forderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt.
Das im Unterlauf der Schwarzen Elster mit Anordnung vom 11.09.1967 ausgewiesene 442 ha große Naturschutzgebiet „Untere Schwarze Elster“ ist von umfassenden vielfältigen Auenlandschaften geprägt und lässt deutlich die Altmäander erkennen.
Offenbar basierend auf den im Jahr 1997 entstandenen wissenschaftlichen Artikeln der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 1. Vegetation“ (Guido Warthemann, Birgit Krummhaar) und „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 2. Fauna“ (Klaus-Jürgen Seelig, Bernd Simon, Uwe Zuppke) veröffentlichte Sachsen-Anhalt Natura 2000 folgende Gebietsbeschreibung zum EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (SPA0016), Zitat:
„Das EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster befindet sich ca. 10 km südöstlich von Lutherstadt Wittenberg und umfasst den Mündungsbereich der Schwarzen Elster in die Elbe. Das 3.921 ha große Gebiet umfasst die weitläufigen Flussauen von Elbe und Schwarzer Elster sowie die Altarme und Altwasser der Naturschutzgebiete Großer Streng, Untere Schwarze Elster und Alte Elbe Bösewig. Die West-Ost-Ausdehnung des EU SPA beträgt zwischen Dabrun und Jessen ca. 14 km. Die südlichen Elbewiesen erstrecken sich bis an die Ortschaften Kleinzerbst und Klöden heran. Innerhalb des EU SPA befinden sich keine Siedlungen, jedoch grenzen zahlreiche Ortschaften an das Schutzgebiet an.

Das EU SPA wurde im Jahr 2000 bereits mit einer Fläche von mehr als 3.300 ha an die EU-Kommission gemeldet und bei der Überarbeitung der Gebietsvorschläge im Jahr 2003 auf die heutige Ausdehnung erweitert. Es ist vollständig in der FFH-Gebietskulisse enthalten, in wesentlichen Teilen als NSG gesichert und zu großen Teilen auch Landschaftsschutzgebiet. Bis auf die Ackerflächen zwischen Bleddin und Wartenburg ist das EU SPA außerdem im Bundesländer übergreifenden Biosphärenreservat Mittelelbe enthalten.

Naturräumlich gehört das Gebiet zum Elbe-Elster-Tiefland innerhalb des Elbe-Mulde-Tieflandes. Als Landschaftseinheiten sind in den auf die Elbeauen entfallenden Flächenanteilen das Dessauer Elbetal und im Ostteil entlang der Schwarzen Elster die Einheiten Annaburger Heide und Schwarze-Elster-Tal vertreten. Große Teile des EU SPA liegen in den natürlichen Überflutungsbereichen von Elbe und Elster. In den Überflutungsauen sind zahlreiche Altarme und Altwasser der beiden Flüsse erhalten. Hochwasserschutzdeiche umgeben nahezu das gesamte EU SPA, wobei die Deichanlagen überwiegend auch die Gebietsgrenze darstellen. Innerhalb der Deichlinie wird Grünlandnutzung in unterschiedlicher Intensität betrieben. Manche Bereiche sind landwirtschaftlich nicht oder nur extensiv nutzbar, jedoch ist auch Intensivgrünland vorhanden (SIMON & SIMON 2007). Die intensive Nutzung führte zu artenarmen Pflanzengesellschaften, nur in unzugänglichen nassen Senken finden sich noch Seggen- und Wasserschwadengesellschaften. In einigen Feuchtwiesen sind auch bemerkenswerte und gefährdete Arten, wie Gottes-Gnadenkraut oder Langblättriger Ehrenpreis, vertreten. Ackerflächen befinden sich innerhalb des Vogelschutzgebietes nur im Bereich südlich von Wartenburg. Die Uferbereiche von Elbe und Schwarzer Elster sowie der Altarme werden von charakteristischen Pflanzengesellschaften der Ufer- und Verlandungszonen oder Schlickflächen eingenommen. Laichkraut- und Wasserschlauchbestände, Igelkolben und Pfeilkraut sind nur einige Beispiele für die Mannigfaltigkeit der Ufervegetation. Die weitläufge, mit ausgedehnten Grünländern, Altwassern, versumpften Flächen, Röhrichten und Hochstaudenfluren durchsetzte Auenlandschaft wird weiterhin durch Weichholzauenreste und Einzelbäume, darunter alte Stieleichen und Ulmen als Reste einer Hartholzaue, strukturiert (SIMON & SIMON 2007).“ Zitat Ende
Nach Auffassung des AHA gilt es länderübergreifend massiv zu untersuchen, wo die Wiedereinbindung der baulich abgetrennten Altmäander ökologisch, hydrologisch und räumlich möglich und sinnvoll erscheint. Ferner gilt es dringend im Rahmen eines ebenfalls länderübergreifenden, ökologisch nachhaltigen Hochwasserkonzeptes zu prüfen, wo umfassende Deichrückverlegungen möglich sind. Dem Anliegen stimmten die anwesenden Exkursionsteilnehmer zu. Insbesondere bei dem Anblick der Struktur des Flusses, der Errichtung neuer Bauten –wie z.B. des Elsterparks in Herzberg- in der Altaue und Hochwassereinzugsgebietes der Schwarzen Elster sowie der massiven Deichneubauten in Sachsen-Anhalt. Dabei bleiben nach Meinung der Exkursionsteilnehmer solche Ereignisse, wie der Deichbruch im Bereich eines Altarms bei Gorsdorf-Hemsendorf, wo der Fluss wieder in sein altes Bett strebte und dem der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt einen noch massiveren Deich entgegensetzen möchte, nicht ausreichend ausgewertet und berücksichtigt. Zudem zeugen sie am Festhalten alter, längst überholter rein wasserbaulicher Lösungen des Umganges mit dem Fluss.
Die Exkursionsteilnehmer fordern hier ein massives Umdenken in Richtung lebendiger Fluss- und Auenlandschaft. Dies ist nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer auch im Hinblick auf eine notwendige naturnahere Entwicklung der Elbe und eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser dringend geboten.
Ferner regt der AHA die Entwicklung eines zusammenhängenden länder- und landschaftsübergreifenden Biotop- und Grünverbundgebietes zwischen der Schwarzen und Weißen Elster an, welche natürlich den Strom Elbe, die Fluss- und Einzugsgebiete gebiete u.a. von Mulde, Saale, Pleiße, Parthe und Reide sowie des Raumes des Erzgebirges, der Dübener Heide und der Lausitz an. Hier gilt es wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erarbeiten, welche die Aspekte der gegenwärtigen Entwicklung und Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, der klimatischen und meteorologischen Entwicklung, des Umgangs mit Hochwasser sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung als Lebens- und Wirtschaftsraum der Menschen beinhaltet. Ferner gilt es die wissenschaftlich erarbeiteten konzeptionellen Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zu unterziehen, um letztendlich daraus die Schutz- und Entwicklungskonzeption mit Gesetzescharakter zu erstellen und verbindlich in Kraft zu setzen.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte.
So soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.07.2019

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Selke durch

Ballenstedt – Selketalwanderweg – Blick nach Südwesten auf Selke gewässeraufwärts

Samstag, den 03.08., um 13.00 Uhr
Ganztagesradexkursion entlang der Selke
ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben
Treffpunkt: Bahnhof Stiege
Dauer: ca. 8 Stunden

Die ca. 70 km lange Selke, ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Landschaften im mitteldeutschen Raum. Ein großer Teil dieses Territoriums ist deshalb auch als Naturschutzgebiet gesichert. Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg und Meisdorf, Vorhaben zur Einrichtung eines Grauwacketagebaus in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.
Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 03.08.2019, eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.
Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen.
Desweiteren beabsichtigt der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion aber auch aufzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der AHA ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Ortsgruppe Gatersleben werben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion werden gebeten wetterfeste Kleidung und Rucksackverflegung mitzubringen.
Treff: 13.00 Uhr Bahnhof Stiege
Ende: Bahnhof in Gatersleben

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.07.2019

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Montag, den 29.07., um 19.00 Uhr
Versammlung der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus e.V., Große Klausstraße 11

Am Montag, dem 29.07.2019, findet mit dem 172., das siebente Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2019 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Bei dem Treffen steht weiterhin thematisch mit an erster Stelle die beabsichtigte Umgestaltung der Thomasiusstraße mit Pflanzung von 61 Bäumen nach dem voraussichtlichen Ende der Bauarbeiten im Juni 2018. Ebenfalls zählt ganz akut dazu, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen Abholzungen und weitgehend abgeschlossenen Bauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die Umsetzung begriffene überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten bereits massive Abholzungen begonnen. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 33 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen. Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).
In diesem Zusammenhang gilt es den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 191 „Kröllwitz, Wohnbebauung Untere Papiermühlenstraße“ – Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur möglichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes im Medizinerviertel Halle (Saale) zu thematisieren.
Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien stattgefunden haben.

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.
In dem Blickfeld gilt es die von der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierte und durchführte Protestexkursion am Dienstag, den 02.07.2019 auszuwerten, welche um 17:30 Uhr am Eingang zum Landesmuseum am Rosa-Luxemburg-Platz begann und später endete.

Als einer der größten angedachten Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Interesse von Partikularinteressen von offenbar sehr einflussreichen Lobbyisten auf Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) ist die Vorlage zur halleschen Stadtrat am 26.09.2018 mit dem eher unscheinbaren Titel „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum `Hufeisensee´, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss. Dieses Machwerk trotzt von Missachtung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, Gefälligkeitsdiensten für Lobbyisten, Zynismus sowie Ignoranz und fachlicher Inkompetenz.
Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher bei der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 stehen soll und die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet.
Ebenfalls gilt es den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178 ‚Trotha, Solarpark Aschedeponie‘ – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ zu thematisieren, welcher auch am 26.09.2018 auf der Tagesordnung des halleschen Stadtrates steht.
Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung.
Ferner gilt darüber zu beraten, welche Verbesserung zur Vorbereitung und Durchführung künftiger hallescher Laternenfeste erforderlich sind, um den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft korrekt und verantwortungsvoll gewährleisten zu können.
Gemeinsam gilt es auch die Planungen für Veranstaltungen für das Jahr 2019 vorzunehmen.
Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.
Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 29.07.2019 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 25.07.2019

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Schwarzen Elster

Landtag Brandenburg
Drucksache 6/10196
6. Wahlperiode
Eingegangen: 12.12.2018/ Ausgegeben: 17.12.2018

Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4029 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drucksache 6/9906

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Schwarzen Elster:

https://www.gruene-fraktion.brandenburg.de/fileadmin/ltf_brandenburg/Dokumente/Kleine_Anfragen/6_Wahlperiode/6_4029_Umsetzung_der_Wasserrahmenrichtlinie_an_der_Schwarzen_Elster.pdf

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