Monat: November 2021 (Seite 1 von 2)

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, den 27.11.2021 in die ca. 277 ha große Burgaue eingeladen. Das Spätherbstwetter mit seinen kühlen Temperaturen ließen die Natur und Landschaft schnell ein spätherbstliches Aussehen mit interessantem und farbenfrohem Charakter annehmen. Zu Beginn der Herbstexkursion drückt der AHA sein Unverständnis aus, dass das Gebäude nordwestlich des Haus Auensee weiter einem massiven Verfall ausgesetzt ist. Brandeinwirkungen verstärken und beschleunigen den Verfallprozess. Nach Ansicht des AHA böte sich dort ein kleiner Bildungsstandort an, welcher Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, gekoppelt mit Umweltbildung, Ortshistorie und der Möglichkeit der Durchführung von kleineren Ausstellungen sinnvoll verbindet. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht bereits im näheren Umfeld umfassende alternative Möglichkeiten im Umgang mit Hochwasser. In dem Zusammenhang stellt der AHA nunmehr schon seit Jahrzehnten beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und Möckernschen Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Bei der Durchquerung des ca. 17,7 ha großen Auenwaldes Der Möckernsche Winkel besteht weiterhin Unverständnis über den Sinn des eingedeichten Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedürfen. Der AHA bekräftigt dabei, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserraum zu ermöglichen bzw. zu befördern. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, fällt immer wieder eine Abholzungsfläche auf, wo nach eigener Zählung im Jahr 2015 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Der AHA sieht ebenfalls an diesem Standort die dringende Notwendigkeit, dass hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Da helfen auch keine eingezäunten Forstplantagen mit Stieleichen. Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Trotz sehr vielfältiger Mahnungen hatte man den sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes umgesetzt. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung – als Vertreter des Freistaates Sachsen – und die Stadt Leipzig – als zuständige Genehmigungsbehörde – in den Wind. Dies hat nunmehr folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf drei Informationstafeln hat die Talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen interessante Daten zu „Nahle/Neue Luppe – Nahle-Luppe-Polder“, „Gewässerknoten Leipzig Stadtgebiet“ sowie „Nahle – Nahleauslassbauwerk“ aufgeführt. Insbesondere die Daten zum Nahle-Luppe-Polder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, Zitat: „Die Polderfläche erstreckt sich über die südliche Luppeaue und die Burgaue bis Kleinliebenau auf ca. 12 km Länge. Das flache Auengebiet wird unmittelbar vor der Ortslage Kleinliebenau und der Bundesautobahn A 9 entlang des 3,50 km langen Polderdeiches Kleinliebenau bis zu 3,00 m aufgestaut.“, Zitat Ende
Ferner beinhaltet diese Informationstafel folgende „Technische Daten“, Zitat:
Flutungsfläche: ca. 10 km²
Stauvolumen: ca. 15 Mio m³
“, Zitat Ende
Für den AHA ist immer wieder sehr auffällig, dass man sich neben der korrekten historischen und technischen Darstellungen eine massive Rechtfertigung gegenwärtigen Handelns aus sehr alten Dokumenten und Konzepten holt, aber eigene moderne wissenschaftlich fundierte Konzeptionen fehlen. Ferner ist unverständlich, wieso ein Auenwald wie die Burgaue keinen direkten Anschluss an das Hochwasserregime von Nahle und Luppe erhält. Neben der unumstrittenen Tatsache, dass Auenwälder sich als Teil eines Hochwasserregimes von Flüssen und Bächen definiert, Hochwasser zu seiner arten- und strukturreichen Entwicklung benötigt, als idealer und nachhaltiger Hochwasserspeicher und -reiniger fungiert sowie den Wasserhaushalt reguliert, kann mit ca. 10 km² zurückgewonnener Retentionsfläche eine massive Brechung der Hochwasserwelle erfolgen. Als wasserbauliche Maßnahme muss daher ein vollständiger Rückbau des Deiches entlang von Nahle und Luppe von Burgaue bis mindestens Bundesautobahn 9 erfolgen. Eine Fortsetzung der Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben entlang der Weißen Elster gilt es im Land Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Ferner ist der vollständige Rückbau des Nahleauslassbauwerkes und der angrenzen Nahledeiche erforderlich. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Mit dem Betreten der Burgaue sieht sich der AHA immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der AHA, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietes Natura 2000 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.
Der AHA verschaffte sich auch bei dieser Exkursion ein Bild von Auenwaldbereichen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters – Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a. – wahr.
Am Bauerngraben wirft der AHA immer wieder das Thema Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers auf. Dabei bekräftigte der AHA auch diesmal, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten.
Dieses Thema greift der AHA immer wieder im Bereich der Alten Luppe nordwestlich Hübners Wiese in der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg auf. Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit länderübergreifender wissenschaftlicher Untersuchungen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu Möglichkeiten der Wiederanbindungen von Altverläufen der Weißen Elster. Dies dient der Stärkung der strukturellen Vielfalt von Landschaft und Natur sowie der Rückgabe von Retentionsflächen.
Im Bereich der Kreuzung zum Reitweg, wo eine nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Der AHA verdeutlichte in dem Zusammenhang des weiteren Verlaufs der Exkursion noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe und der Nahle zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altverläufe der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn einhergehen. Daher favorisiert der AHA statt des Fortbestandes des neugebauten des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Ferner hält es der AHA nicht für angebracht eine Wiederbelebung von Gewässeraltverläufen nach wasserbaulichen Gesichtspunkten vorzunehmen, was zum Verlust naturnaherer Entwicklungsmöglichkeiten und -strukturen führen kann und diese Altgewässer eine Degradierung zu reinen Abflussrinnen in bzw. an Polderflächen oder gar wassertouristischen Motorbootstrecken erfahren könnten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Wiederbelebung von Altverläufen kurz-, mittel- und langfristig nur über eine Beachtung bisheriger Entwicklungen von Fauna, Flora und Struktur, der Stabilisierung der Grund- und Schichtwasserhöhen, dem Rückbau der Deichanlagen außerhalb von berechtigten Siedlungsanlagen sowie letztendlich über die Aufhebung und Beseitigung der ab 1934 endgültig geschaffenen naturfernen Fließgewässerstrukturen möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der Frischwiese zwischen Reitweg, Der Polenz und Am Hundewasser bekräftigt der AHA seine Überlegungen eine Entwicklung hin zu einer partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der AHA die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Der AHA schlug in dem Zusammenhang die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Der AHA legte mit Datum vom 11.01.2016 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig“ vor, welche sie der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig zuleitete. Der AHA hält im Interesse einer höheren Arten- und Strukturvielfalt eine Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge dringend geboten ist.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Reitweg deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen. Der AHA drückt daher fortgesetzt und mit Nachdruck sein Unverständnis aus, dass die Fällungen im Waldgebiet Am Wahrener Weg ihre massive Fortsetzung findet. Dabei sind bereits zahlreiche Gehölze – darunter mit Höhlen und Totholz – der Säge zum Opfer gefallen sind. Ferner sind in dem Waldgebiet und im Waldgebiet Am Hundewasser sind die tiefen Fahrspuren von schwerer Technik aus dem Herbst 2017 noch deutlich erkennbar. Das hat massive Bodenverdichtungen und Zerstörungen der Bodenflora zur Folge.
Vor etwa zwei Jahren hatten auch im angrenzenden Leutzscher Holz umfassende Abholzungen stattgefunden. Dabei fällte man auch Bäume mit Hohlräumen, welche als Unterschlupf, Kinderstube bzw. Bruthöhle für zahlreiche Tierarten dienen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßt der AHA noch immer zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung von Auenwaldsymposien und der damit verbundenen Untersuchungen von Möglichkeiten der Deichrückverlegungen, die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich in dem Zusammenhang, dass eine Erarbeitung von Konzeptionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften und eines eng damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser nur länderübergreifend, nach Flusssystemen orientiert erfolgen kann. Damit verbunden sehen sie die dringende Notwendigkeit der Schaffung von länderübergreifenden Fachbehörden, welche entsprechend der Flusssysteme ihre Aufgabenfelder entfalten müssen.

Der AHA sieht auch Veränderungen im Umgang mit Gehölzen in der bebauten Ortslage von Leipzig-Wahren als dringend geboten an. So hat der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte AHA in dem ca. 193,38 m langen Abschnitt der Linkelstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Stammerstraße ermittelt, dass auf der östlichen Straßenseite zugepflasterte, frühere Baumscheiben Zeugnis von einst 18 Bäumen ablegen. Nach Ansicht des AHA gilt es eine Wiederbepflanzung von mindestens 18 Bäumen vorzunehmen. Somit bekommt die Linkelstraße eine zweireihige Baumreihe. Dies trägt nicht nur zur Aufwertung des Stadt- und Straßenbildes bei, sondern schafft wieder Lebens-, Nahrungs und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten und trägt zur Stabilisierung bis Verbesserung des Klimas bei. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeit entsprechende ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Pflanzung zu organisieren, wenn die Stadt Leipzig dem Anliegen zustimmt, die Wiederherstellung der Baumscheiben und die Beschaffung von Bäumen organisiert. Als Baumarten schlägt der AHA Feldahorn oder bzw. und Wildbirne vor.

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Das Gleiche trifft für die Erweiterung des Baumbestandes in den Straßen der Stadt Leipzig und der Beförderung von Fassaden- und Dachbegrünung zu.
Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.11.2021

Fotos: Andreas Liste

Fotos: M.Liste

AHA führte Baumschnittarbeiten auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ durch

Am Samstag, dem 20.11.2021, führte der Arbeitskreis Halleschen Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. seinen Arbeitsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ durch. Es wurden Pflegemaßnahmen durchgeführt, damit 2022 wieder ein gutes Erntejahr wird.

Leider konnten keine Äpfel mehr geerntet werden, da durch den Herbststurm vom 21./22.10.2021 alle verblieben Äpfel von den Bäumen geweht wurden. Ebenfalls entstand Schäden in dem vom AHA genutzten Garten. Dabei wurde der Geräteschuppen und das Pavillon zerstört.

Fotos: Esther Zalm

Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz und Erhalt der alten Rosskastanie in der Mansfelder Straße

Kastanie an der Mansfelder Straße

Bereits im Rahmen ihrer Presseerklärung vom 15.09.2020 brachte die Initiative „Pro Baum“ ihre sehr großer Sorge zu den Schachtarbeiten auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse aufgenommen, da diese zur massiven Bedrohung einer alten, großen Gemeinen Rosskastanie führen können. Bereits die Nutzung der Fläche als Parkplatz für Autos ist bestandsbedrohend, da die Verdichtung des Bodens den Wurzelbereich des ortsprägenden Baumes schädigt, indem eine Unterbindung des Eindringens von Wasser und kein Gasaustausch stattfindet.
Bereits die die durchgeführten Schachtarbeiten mit direkter Ablagerung des Bodenaushubes an dem Baum verschärft noch die bedrohliche Situation für den stattlichen Baum.
Daher forderte die Initiative „Pro Baum“ bereits am 15.09.2020 die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) als zuständige Behörde auf, alles zu unternehmen, den Baum zu sichern und zu schützen. Dazu gehören die Beendigung der Schachtarbeiten und den Abtrag des Bodenaushubes aus dem unmittelbaren Umfeld der Rosskastanie.
Ferner regte die Initiative „Pro Baum“ zu dem Zeitpunkt an, gemeinsam mit dem Flächeneigentümer eine zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erörtern. Die Initiative „Pro Baum“ kann sich die Entwicklung eines Parkes mit weiteren Bäumen, Sträuchern, Wiesenelementen und Sitzgelegenheiten vorstellen. Das verbessert nicht nur das Stadtbild, sondern ist ebenfalls ein Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung von Umwelt und Natur sowie dient als Maßnahme des Klimaschutzes im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Die Initiative „Pro Baum“ erklärte im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Weder die Appelle zum Schutz der Rosskastanie, noch das Angebot der Zusammenarbeit, fanden irgendeine Resonanz. Wie üblich bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) beantwortet man derartige Appelle und Angebote mit beharrlichem Schweigen und bekannter Ignoranz. Das ist offenbar deren Verständnis für Demokratie.
Nunmehr war aus Medienberichten zu erfahren, dass die große und respektvolle Rosskastanie einem Supermarkt weichen soll. Für die Initiative „Pro Baum“ ist das wieder einmal ein skandalöses Beispiel, wie die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Natur, Umwelt und Landschaft im Allgemeinen und Gehölzen –Bäumen und Sträuchern- im Speziellen umgeht. Diese schätzungsweise über 100,00 Jahre alte Gemeine Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Baum des Jahres 2005, hat eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten –so u.a. als Nistgelegenheit, Nahrungsquelle und Insektenweide während der Blüte- sowie Sauerstoff- und Schattenspender. Darüber hinaus verbessert der Habitus des Baumes des Stadtbild inmitten einer weitgehend verbauten Umgebung und als Parkplatz fehlgenutzten Fläche.
An Supermärkten mangelt es nicht in dem zentralen Gebiet der Stadt Halle (Saale), aber immer mehr an unversiegelten Flächen mit umfassenden Grün, wozu solche prägenden und ökologisch bedeutsamen Gehölze gehören, wie die Gemeine Rosskastanie auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse.
Bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ist offensichtlich noch immer nicht angekommen, dass ein umfassender Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft, den entscheidenden Faktor zur Stabilisierung bzw. zur Verbesserung des Klimas und somit zur Verbesserung der Lebensumstände der Menschen darstellt.
Daher fordert die Initiative „Pro Baum“ die sofortige Einstellung aller Planungen eines Supermarktes auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse und den damit verbundenen Erhalt der Gemeinen Rosskastanie. Ferner wiederholt die Initiative „Pro Baum“ mit Nachdruck seinen Vorschlag, diesen Raum in eine vielseitige Parkanlage mit Wiesen, Gehölzen und Sitzgelegenheiten umzugestalten sowie ergänzend als Ausgangsstandort für Fassadenbegrünungen angrenzender Bauten fungieren zu lassen.
Die Initiative „Pro Baum“ ruft zudem die Bevölkerung auf sich ebenfalls für einen Park auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse einzusetzen.
Wer dazu bzw. generell mit der Initiative „Pro Baum“ Kontakt aufnehmen möchte, kann dies auf folgendem Weg tun:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 12.11.2021

Fotos: Dietmar Hörner

An die Fluglärmkommission Leipzig/Halle

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bericht zur 59. Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle am 09.06.2021 und Sondersitzung am 21.09.2021 – Stand: 05.10.2021 wurde wie üblich, auch kurz über die eingereichten Fluglärmbeschwerden berichtet. Wie mit den Beschwerden umgegangen wird, wird wie stets nicht erwähnt. Im Bericht heißt es u.a.:

In Bezug auf die Beschwerdesituation gibt es keine signifikanten Änderungen. Es kam jedoch zum Ausdruck, dass betroffene Bürger aus der Gemeinde Radefeld trotz der häufigsten hohen Maximalpegel keine Beschwerden mehr einreichen, da sie seit über 10 Jahren diesem nächtlichen Fluglärm ausgesetzt sind und ihre Beschwerden keine Verbesserungen bewirkt haben. Die Anzahl der Fluglärmbeschwerden an die Städte Halle/Saale und Markleeberg ist gestiegen.

Im Zeitraum 01.09.2020 – 30.04.2021 gingen – 4.983 über den DFLD generierte digitale Beschwerden von 98 Beschwerdeführern und – 92 schriftliche oder telefonische Beschwerden von 35 Beschwerdeführern bei dem Flughafen Leipzig/Halle ein.

Aber ist es nicht irreführend, wenn nur die Fluglärmbeschwerden, die ausschließlich direkt an den Flughafen LEJ gegangen sind, gezählt und auch erwähnt werden? Wie geht der Flughafen mit diesen Beschwerden um?

Hat es schon einmal eine Antwort an die Beschwerdeführer gegeben?

Ich persönlich habe seit dem Ruhestandseintritt von Herrn Semrau im Jahr 2013 zumindest noch keine einzige Antwort auf meine zahlreichen Beschwerden vom Flughafen bekommen. Eigentlich müssten alle fluglärmbetroffenen Menschen für jede Nacht mindestens 70 Beschwerden verschicken, in denen sie nachts durch den unzumutbaren Fluglärm mit Schalldruckpegeln von 75 bis weit über 80 Dezibel (dB(A)) aufwachen oder gar nicht erst einschlafen können. Doch viele haben mittlerweile resigniert, weil sich eben nichts am nächtlichen Lärminferno durch die Frachtmaschinen ändert und die Staatsregierung weiterhin bewusst in Kauf nimmt, dass die Menschen krank werden, s.o. Bürger von Radefeld.

Wie viele Beschwerden gab es im genannten Zeitraum zusätzlich an anderen Stellen, wie bspw. bei Bürgermeistern oder Ortsvorstehern, beim SMWA, SMUL Sachsen, sächsische Staatsregierung oder aber auch bei der DFS, der Luftaufsichtsbehörde in Dresden oder dem LBA?

Werden diese Fluglärmbeschwerden zentral irgendwo erfasst? Wenn nicht, dann sollte in den künftigen Berichten darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den erwähnten Beschwerden nur um einen Bruchteil an Beschwerden handelt und die FLK eben nicht weiß, wie viele Bürger sich tatsächlich beschwert haben!

Im FLK-Bericht wird der nächste Beratungstermin am 23.11.2021 erwähnt. Wo kann man eine Tagesordnung zu dieser Beratung finden? Mir jedenfalls ist es nicht gelungen, im Internet irgendwelche Informationen zu dieser Beratung zu finden. Warum scheut man eine Offenlegung der Themen und fördert damit weiter die Intransparenz solcher Beratungen? Haben die Bürger nicht auch ein Recht darauf zu erfahren, mit welchen Themen sich die FLK im Vorfeld beschäftigt???

Dass es auch völlig transparent zugehen kann, zeigen die Beratungen der Fluglärmkommission Frankfurt – Kommission zur Abwehr des Fluglärms -, für jedermann nachzulesen unter https://www.flk-frankfurt.de/seite/de/flk/035/-/Sitzungen.html

Ich bedanke mich für eine zeitnahe Beantwortung im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Pohl
IG Nachtflugverbot und Bürger von Rackwitz

 

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Mitglieder des AHA bei vorherigen Schnittarbeiten, Dez. 2019

Samstag, den 20.11., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und fünfundzwanzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 20.11.2021 geplant.
Dabei ist u.a. vorgesehen mit den Schnittarbeiten zu beginnen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.11.2021

 

AHA fordert den Erhalt einer unverbauten Elisabethaue im Norden Berlins!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte mit seinen Presseerklärungen vom 08.05.2016 und 05.01.2017 erklärt, dass er mit großer Sorge die angedachte Bebauung eines ca. 73,00 ha großen Feldes in der Elisabeth-Aue im Norden Berlins sieht. Eingebettet in das „Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde“ und in dem europäischen Natura 2000-Schutzgebiet „Tegeler Fließtal“ sowie als Teil des „Naturparks Barnim“ ist eine Bebauung hier vorzunehmen als denkbar ungünstig anzusehen. Die Planungsfläche gilt es stattdessen als ein sehr wichtiges Teil eines Biotop- und Biotopverbundes zwischen den obengenannten Schutzgebieten, zum Botanischen Volkspark, über den Nordgraben zur 29,00 km langen Panke sowie nicht zuletzt in die umgebenen Wohngebiete zu erhalten und zu entwickeln. Dazu gehört die Tatsache, dass die Sicherung als Kaltluftgebiet mit entsprechenden Ventilationsbahnen in die Umgebung dringend erhalten bleiben muss. In dem Blickfeld betrachtet ist nach Auffassung des AHA beispielsweise ebenfalls einer erneuten Forcierung von Bebauungen auf dem 280 ha großen Gelände des einstigen Berliner Flughafen Tempelhof eine Abfuhr zu erteilen. Pläne in einem Gesetzentwurf des Senates verpackt am Rand des Gebietes auf 30 ha 4.700 Wohnungen und Bürokomplexe zu errichten, erhielten im Mai 2014 per Volksentscheid eine deutliche Absage. Dieses Votum zu respektieren gebietet schon alleine die Achtung demokratisch zu Stande gekommener Entscheidungen.
In dem Blickfeld forderte der AHA in seiner Presseerklärung vom 08.05.2016 Berlins damaligen Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel auf, demokratisch zu handeln, klar und deutlich jegliche Bebauungsstandorte auf den Prüfstand zu stellen. Jegliche Zurückweisung diesbezüglicher Diskussionen ist einfach inakzeptabel und bedarf starken bürgerschaftlichen Widerstandes.
Der AHA vertritt weiterhin nachhaltig die Auffassung, dass wir nicht weniger, sondern mehr Grüngebiete aller Größen benötigen, welche es gilt in Biotop- und Grünverbünde zusammenzufassen. Derartige Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und -bildes, einer hohen Wohn- und Lebensqualität, einer umfassenden Naherholung und Entspannung der Bevölkerung sowie nicht zuletzt als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.
Daher begrüßte der AHA im Rahmen seiner Presseerklärung vom 05.01.2017 die Ankündigung des nunmehrigen rot-rot-grünen Senats Berlins, die Elisabeth-Aue nicht zu bebauen. Da war und ist es nur folgerichtig, konkrete Schritte zu ergreifen, wozu die Beendigung des Planungsverfahrens gehört. Ferner regt der AHA weiterhin an, für die Elisabeth-Aue eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen, welche die direkte Entwicklung des Gebietes, die Einbindung in ein raumübergreifendes Biotop- und Grünverbundsystems, Nutzungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Bildung sowie Möglichkeiten für einen umwelt- und naturverträgliche Naherholung beinhaltet.
Nunmehr gibt es erneute Vorstöße die Elisabethaue „behutsam“ zu bebauen. Dabei geht die Initiative von SPD und CDU im Berliner Bezirk Pankow aus. Abgesehen davon, dass eine „behutsame“ Bebauung nur die übliche Vernebelungstaktik darstellt, gilt es weiterhin den Aussagen der am 08.12.2016 von den Landesverbänden von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2016 – 2021 geschlossenen Koalitionsvereinbarung , wo es wortwörtlich unter der Überschrift „Quartiersleitlinien und neue Stadtquartiere – urban, gemischt und partizipativ“ auf Seite 35, Abschnitt 2 heißt, Zitat: „Das Potenzialgebiet Elisabethaue wird zur Bebauung in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt.“, aufrecht zu erhalten. Es gibt keinen Anhaltspunkt, welcher nun eine Bebauung rechtfertigen könnte. Im Gegenteil, müssten doch die Jahre 2018 – 2020 mit verstärkter Trockenheit und besonderer Sommerhitze aufgezeigt haben, dass ein vernichtender Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft, indem man weiter Flächen für weitere Bebauung verbraucht und dabei Bodenversiegelungen vornimmt sowie bestehende und potentielle Entwicklungs- und Schutzgebiete stört bzw. zerstört, nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen vernichtet, sondern auch den Klimawandel beschleunigt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Diese Fakten müssen auch dem Landesverband Berlin der SPD zu denken geben und ihren auf dem Landesparteitag Ende November 2020 gefassten Beschluss sich nunmehr doch für eine Bebauung der Elisabethaue einzusetzen zu revidieren.
Somit fordert der AHA auch in einer neuen rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung die Nichtbebauung der Elisabethaue zu fixieren.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit hier Unterstützung zu leisten und dahingehend vor Ort eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Interessenten zu bilden. Ferner beabsichtigt der AHA mit Interessenten im Interesse einer verstärkten ökologischen Entwicklung in Bund, Ländern und Kommunen beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Wohngebieten im Verhältnis zu Umwelt, Natur und Landschaft zu bilden. Wer in diesen Arbeitsgruppen mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.11.2021

Auch Berliner SPD gegen Großbausiedlung auf Elisabeth-Aue
Elisabeth-Aue soll bebaut werden – dazu neue U-Bahn-Linien

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