Monat: Januar 2017 (Seite 1 von 4)

AHA hält besonderen Schutz der Ziethe dringend erforderlich

Bekanntlich gehören Fließ- und Standgewässern mit ihren Auen- und Bruchlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen der Erde. Die Wechselwirkung von Gewässer und Aue haben arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geschaffen und sorgt für eine ständige Weiterentwicklung. Dabei fungieren die Auenwälder und –wiesen, Schlamm-, Kies- und Schotterflächen sowie Gewässeraltarme, Mäander und Furkationen ebenfalls als natürlicher Stauraum für Hochwasser und Wasserspeicher, bieten den Menschen sehr wertvollen Raum zur Erholung und Entspannung sowie tragen zur Entstehung und Weitertransport von Kalt- und Frischluft bei.
Jedoch hat der Mensch teilweise sehr heftig in die Auen eingegriffen und durch Bebauungen aller Art und damit verbundenen Deichbau massive räumliche Einschränkungen, Störungen und Zerstörungen vorgenommen. Ferner taten und tun Begradigungen und Ausbau von Flüssen und Bächen, der umfassende Eintrag von Haushalts- und Industrieabwässern , zunehmende forstwirtschaftliche Eingriffe in Auenwälder sowie eine zunehmend kulturarme Landwirtschaft in vermehrt ausgeräumten Landschaften ihr Übriges.
Die heutige Landwirtschaft ist auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 von einer Verarmung des Anbaus von Feldkulturen geprägt. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 80 und 90 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31.042,96 ha beträgt.
Mit diesem Prozess sind Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von starken Hochwassern, aber auch eine vermehrte Aufheizung und Austrocknung von urbanen Gebieten sowie Natur und Landschaft verbunden.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen jedoch Fließgewässer zudem zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Das trifft nach Meinung des AHA auch auf die ca. 24.5 km lange Ziethe zu.
Die immer wieder geführten Diskussionen über Gewässerberäumungsmaßnahmen beeinträchtigen und behindern notwendige naturnahe Entwicklungsmaßnahmen dieses Fließgewässers und endlich die jahrzehntelange Degradierung zur Entwässerung von Landschaften und Entsorgung von Abwässern zu beenden.
Die oft angeführte Verkrautung von Gewässern sind Ergebnis jahrzehntelanger Abwassereinträge und nicht zuletzt Einträge aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Dies lässt sich nur einschränken oder besser noch stoppen, wenn die starken Nährstoffeinträge aufhören. Deutschland ist nicht umsonst seitens der EU-Kommission für die Verseuchung von Grund- und Schichtwasser mit Nitraten ermahnt worden.
Der AHA tritt daher dafür ein, endlich auf eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Landwirtschaft zu orientieren. Ferner ist es notwendig entlang von Fließgewässern –so auch entlang der Ziethe- beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen zu sichern, um Entwicklungsmöglichkeiten zu naturnahen Landschafts- und Naturräumen zu ermöglichen. Dazu gehört bei der Ziethe, dass sie die Möglichkeit einer Mäandrierung erhält, so verstärkt Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bieten kann sowie im Einzugsgebiet Überflutungs- und Vernässungsräume besitzt. Angesichts zu erwartender Reduzierungen der Niederschlagsmengen ist mit weiteren Austrocknungen und Versteppungen der Landschaft im mitteldeutschen Raum zu rechnen. Insofern ist es nicht sinnvoll nun auf eine verstärkte Entwässerung der Landschaften zu orientieren.
Dem widersprechen jedoch Beräumungen von Alt- und Totholz entlang und im Fließgewässer. Dies behindert aber derartige Entwicklungsprozesse und blendet die eigentlichen, obengenannten Ursachen von Verkrautungen aus.
Der AHA drängt daher darauf, endlich sich an die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU zu halten, welche aus dem Jahr 2000 stammt und eigentlich 2015 umgesetzt sein sollte.
Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer –wie z.B. Ziethe und Rieda- eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.
Der AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie die Bildung einer Ortsgruppe Köthen gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Artikel der MZ: ziethe-verwildert-droht-ueberflutu.pdf

AHA fordert Hände weg vom Biber

Mit großem Interesse und zugleich mit ebenso großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienmeldungen aufgenommen, dass es im sachsen-anhaltinischen Landkreis Wittenberg eine „Biber-Schwemme“ und auch noch „Problembiber“ gibt. Wieder einmal muss der Bau von Dämmen durch Biber in Fließgewässern herhalten.

Offenbar beschäftigt man sich nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.

Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.

Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !

Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.

Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 80 und 90 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31.042,96 ha beträgt.

Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr 7 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.

Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Artikel der MZ: naturschutz-die-biber.pdf

Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt LEUNA

Zu Begründung

Zu 3.2.3. Entwicklungsreserven

Unter Punkt 3.1.4. ist auf Seite 53 letzter Abschnitt vermerkt, dass man im Entwicklungszeitraum vom Jahre 2014 bis zum Jahr 2030 von einem Rückgang der Bevölkerung von 13.842 im Jahr 2014 auf 11.994 im Jahr 2030 ausgeht. Das ist eine Reduzierung um 1.840 Menschen. Von daher ist nicht nachvollziehbar, worauf sich dann die „Entwicklungsreserven für Wohnungsbauten“ beziehen. Insofern gilt es stattdessen auf den Erhalt und die Modernisierung von vorhandenen Wohnungsbestand zu orientieren. Ferner ist eine Überarbeitung entsprechender Bebauungspläne zu überprüfen und diese Flächen von Planungen zur Bebauung zu befreien.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.

Zu 3.3.1. Großflächige Industrie- und Gewebestandorte

Hier sei auf folgende Stellungnahmen verwiesen:

  • Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz vom 07.10.2014
  • Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Vorhaben: Erweiterung Höffner Günthersdorf hier: Anhörungsverfahren gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG vom 25.01.2015
  • Stellungnahme zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf vom 03.01.2017

Zu 3.3.3. Landwirtschaft, Gewinnung von Bodenschätzen

Die Gewinnung von Bodenschätzen tritt nicht nur in „scharfer Flächenkonkurrenz“ zur Landwirtschaft, sondern auch zu Umwelt, Natur und Landschaft. Das Umfeld der Stadt Leuna ist von zahlreichen arten- und strukturreichen Landschaften geprägt, welche zum Teil schon geschützt sind bzw. Schutzbedürftigkeit aufzeigen. Ferner greift die Gewinnung von Bodenschätzen sehr stark in den Wasserhaushalt ein, was zudem u.a. nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 vereinbar scheint und welche u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Die Gewinnung von Bodenschätzen tritt nicht nur in „scharfer Flächenkonkurrenz“ zur Landwirtschaft, sondern auch zu Umwelt, Natur und Landschaft. Das Umfeld der Stadt Leuna ist von zahlreichen arten- und strukturreichen Landschaften geprägt, welche zum Teil schon geschützt sind bzw. Schutzbedürftigkeit aufzeigen. Ferner greift die Gewinnung von Bodenschätzen sehr stark in den Wasserhaushalt ein, was zudem u.a. nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 vereinbar scheint und welche u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Zu 3.5.2. Landschaftsentwicklung und B Umweltbericht

Hier sei auf folgende Dokumente auszugsweise verwiesen:

Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna vom 13.08.2001

I. Anliegen

In den Auenlandschaften entlang der Saale im Bereich der Städte Merseburg und Leuna haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahe Strukturen verloren gegangen. Derartige Spuren sind am Kreypauer Holz und am Wald am Waldbad Leuna ebenfalls sehr deutlich zu erkennen. Jedoch zeigen auch beide Gehölzgebiete Ansätze einer Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Strukturen auf. Genau dies noch mehr zu befördern und zu unterstützen sowie wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen, sollen durch die nachfolgenden Vorschläge mehr Befürwortung anregen. Die dargelegten Beobachtung und Vorschläge beruhen auf einer Ganztagsexkursion am 12.08.2001.

II. Kreypauer Holz

Das 17 ha* große Kreypauer Holz befindet sich in der Gemarkung der Gemeinde Kreypau im Landkreis Merseburg-Querfurt. Direkt an der Saale und an einem Saale-Altarm gelegen ist von seinem Standort her von einem ursprünglichen Hartholzauenwald auszugehen. Davon zeugen insbesondere die südöstlichen Randbereiche, welche in der Baumschicht u.a. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Flatterulme (Ulmus laevis Pall.), Feldahorn (Acer campestre L.) und Stieleiche (Quercus robur L.), in der Strauchschicht u.a. mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) und Jungpflanzen oben genannter Arten sowie in u.a. der Krautschicht mit Gefleckten Aronstab (Arum maculatum L.), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum L.), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Große Klette (Arctium lappa L.), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense L.), Gefleckter Taubnessel (Lamium maculatum L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Bereifte Brombeere oder Kratzbeere (Rubus caesius L.) bewachsen sind. Im mittleren Bereich ist eine deutliche Naturverjüngung z.B. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) unter den älteren Pappelhybridanpflanzungen zu erkennen. Ansonsten erfolgte unter alten Beständen von Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.) sowie unter Pappelhybridanpflanzungen eine Aufforstung mit Stieleiche (Quercus robur L.), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus L.), Wildbirne (Pyrus communis), Vogelkirsche (Cerasus avium L.) und Winterlinde (Tilia cordata Mill.). Zusätzlich siedelten sich zum Beispiel Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica L.) an. In Richtung des westlichen Teil des Saalealtarmes sind Anpflanzungen von Schwarzerle (Alnus glutinosa L. Gaertn.) zu erkennen. Trotz der Einzäunung hat vermutlich Rehwild deutliche Fegeschäden an zahlreichen Stämmen hinterlassen, was bei den natürlichen Jungwuchs deutlich weniger ausgeprägt ist.

Der sehr schlammreiche Saale-Altarm mit flachen Ufern bildet einen potenziellen Lebensraum für diverse Watvogelarten. Am Beobachtungstag befand sich ferner ein Graureiher (Ardea cinerea) am Uferbereich, welcher insbesondere am Ostufer u.a. mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria L.) bestanden ist. Außerdem bereichern u.a. Silberweide (Salix alba L.) und Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus L.) die durchaus naturnahe Entwicklung der Weichholzaue, welche zudem noch mit Pappelhybriden durchsetzt ist.
Als eindeutig störend wirken sich die Hundesportanlage mit dem entsprechenden Autoverkehr, den über das Gelände hinaus weit hörbaren und zudem freiherumlaufenden Hunden sowie die nunmehr im Abriss befindliche ehemalige Schießanlage aus. Ohne erkennbaren Nutzen ist der insbesondere außerhalb der Ortslage, östlich vom Holz befindliche Hochwasserschutzdeich anzusehen, welcher eher eine stauende, als abfließende Wirkung bei Hochwasser haben muss.
Aus der grob geschilderten Zustandsanalyse ergeben sich folgende Vorschläge:
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AHA führt Winterexkursion in die Saale-Elster-Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale sowie zum Pfingstanger bei Halle-Wörmlitz durch

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.

Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Von daher fordert der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft ein. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.

Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium genießt zudem teilweise den Schutz nach europäischem Recht als Vogelschutzgebiet und nach der FFH-Richtlinie. Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, findet gegenwärtig die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin statt.

Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebiet für verbesserte Lebensbedingungen.
Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) sowie dem Naturschutzgebiet Pfingstanger bei Halle-Wörmlitz einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von Schädigungen an Fauna und Flora. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt in dem Zusammenhang am Samstag, den 04.02.2017 eine ca. sechsstündige Winterexkursion durch die Saale-Elster-Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale sowie zum Naturschutzgebiet Pfingstanger bei Halle-Wörmlitz durch.
Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA und der Winterexkursion am 04.02.2017 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort und endgültig stoppen

Mit fortgesetzter großer Sorge und Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneute Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) weiterhin einen weiteren Saaleübergang plant. Die einst entstandenen sogenannten vier Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens, zweimal auf der Peißnitzinsel sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören.

An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte.

Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Somit dient die Saaleinsel als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in der Stadt Halle (Saale). Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Die drei Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Ein VEP hat genau das zu berücksichtigen.

Die Aussagen des Leiters des Fachbereiches Planen im Geschäftsbereich II – Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) Lars Loebner in der halleschen Beigeordnetenkonferenz vom 25.08.2015 lassen deutlich erkennen, dass die zusätzlichen Verkehrsbelastungen gegenüber dem Entlastungseffekt deutlich überwiegen. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 26.08.2015 gab dazu folgende Zahlen an: Eine Brücke im Norden führe an der Giebichensteinbrücke zu einer Entlastung von 18 % und an der Hochstraße sind gerade mal 2 % vermerkt. Dagegen nehme im Brandbergweg das Verkehrsaufkommen um sage und schreibe 72 % zu. Mit einer Brücke im Süden Halles prognostiziert man eine Entlastung für die B 80 um 10 %, dem aber eine zusätzliche Belastung am Böllberger Weg in Höhe von 20 % gegenübersteht. Beide Prognosen sollten auch dahingehend zu Bedenken geben, dass es dadurch verstärkte Verkehrsbelastungen an und in Wohngebieten gäbe.

Eine andere Untersuchungsbasis liegt nicht vor. Darüber hinaus zeigt ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, wie sie die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) darstellt, dass die momentane Bevölkerungsentwicklung mit Stand vom Stand 30.09.2016 in etwa das Niveau des Jahres 2003 erreicht hat.

1960 277.855
1970 257.300
1980 232.294
1990 309.406 mit Zusammenschluss der Städte Halle
und Halle-Neustadt im Mai 1990
1991 305.451
1992 300.536
1993 295.741
1994 289.909
1995 282.349
1996 275.604
1997 267.776
1998 259.925
1999 253.224
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705
2014 233.552
2015 238.321
Stand 30.09.2016 238.011

Nach Auffassung des AHA rechtfertigt auch die gegenwärtige Bevölkerungsentwickung keinesfalls eine derartige Verkehrsplanung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.

An der Stelle möchte der AHA noch einmal betonen, dass die Stadt Halle (Saale) und der Mitteldeutsche Verkehrsverbund unbedingt die Möglichkeiten der Einführung des „fahrscheinfreien ÖPNV“ prüfen sollte. Dem AHA ist bewusst, dass es dazu bisher recht unterschiedliche Ergebnisse gibt, jedoch verweisen wissenschaftliche Dokumente auf Möglichkeiten der erfolgreichen Einführung. Hierzu zählen die Publikation „Kostenloser ÖPNV: Utopie oder plausible Zukunft?“ von Kai Gondlach in „Internationales Verkehrswesen (66) 3 | 2014“ sowie „FAHRSCHEINFREI IM ÖPNV“, ein Diskussionspapier aus dem Jahre 2014 von den Autoren Marvin Gehrke/Stefan Groß von der Technischen Universität Berlin.

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.

Die zahlreichen Bedrohungen von Umwelt, Natur und Landschaft im Stadtgebiet von Halle (Saale) zeigen immer wieder deutlich auf, dass ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der halleschen Saaleaue dringend erforderlich ist.
Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen halleschen Saaleaue mitzuwirken.

Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

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