Monat: Oktober 2017 (Seite 1 von 4)

Bürgermeisterin der Stadt Leuna verwechselt Planfeststellungsbeschluss zur Begradigung der Saale und Saale-Elster-Kanal

Ein Irrtum ist da der Bürgermeisterin der Stadt Leuna Dr. Dietlind Hagenau unterlaufen, als sie nach einer alten Behördenentscheidung, einem sogenannten Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.1934, suchte und fündig wurde. Demnächst feiert genau am 29. November 2017 dieses Dokument seinen 83. Geburtstag.
Im Jahr 2016 ging eine Meldung durch die hiesigen Medien. Sowohl „Mitteldeutsche Zeitung“* als auch „Leipziger Volkszeitung“** berichteten über das sensationelle Ereignis im Leunaer Stadtarchiv. Ein vergilbtes Papier ward gefunden, dem große Bedeutung beigemessen wird. Ein Dokument, was die Bürgermeisterin in der MZ vom 08. März 2016, folgendem Satz veranlasste, Zitat: „Also ich sehe es so, dass wir für den Weiterbau des Saale-Elster-Kanals noch immer Baurecht haben.“, Zitat Ende
Hat eigentlich irgendjemand das Dokument gelesen? Haben es die Berichterstatter wenigstens einmal durchgeblättert? Wenigstens die erste halbe Seite angeschaut, die als Foto in den eigenen Zeitungen erschienen ist. Offenbar nicht!
Für den AHA ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, woraus sich aus diesem Dokument ein bestehendes Baurecht für den Saale-Elster-Kanal ableiten soll. In dem angeblich alles entscheidenden Planfeststellungsbeschluss geht es nämlich nicht einmal um den Kanal.
Es befasst sich mit dem: „Ausbau des Saaledurchstichs in der Gemeinde Leuna“. Das ist bereits oben auf der ersten Seite –Zeitungsfoto- lesbar. Wenn es sich um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Saale-Elster-Kanals handeln würde, hätten dort die drei entscheidenden Worte stehen müssen: „Saale“, „Elster“ und „Kanal“. Tun sie aber nicht!
Mitglieder des AHA haben sich nun die Mühe gemacht und die Abschrift des 6-seitigen Dokuments gelesen. Daraus lässt sich anhand von nachfolgenden Textstellen ableiten, dass der Planfeststellungsbeschluss nichts mit der geplanten Kanalverbindung von Leipzig zur Saale zu tun hat:
Bereits die fotografierte halbe Seite in der MZ, später auch noch in anderen Zeitungen abgebildet, lässt anhand von Begriffen und Formulierungen, wie „Saaledurchstich in der Gemeinde Leuna“ und „Fährangelegenheit“, Zweifel aufkommen, dass es um den Kanalbau geht.

  1. „Saaledurchstich“ (Seite 1 Zeile 2): Was ist ein Durchstich? Laut Wikipedia bezeichnet Durchstich eine Technik im Strom- oder Flussbau zur Flussbegradigung eines mäanderförmigen Flusslaufes durch Abkürzen von Flusskurven. Die Definition eines Kanals ist selbstverständlich eine andere.
  2. Gebietsbeschreibung (Seite 1 Zeile 2):
    Es geht um eine Baumaßnahme „in der Gemeinde Leuna“.
    Der Saale-Elster-Kanal sollte von Leipzig zur Saale führen und bei Kreypau in die Saale münden. 1934 gab es die Gemeinde Leuna am linken Saaleufer und die Gemeinde Creypau am rechten. Durch den Bau des Saale-Elster-Kanal wurde Leunaer Gemeindegebiet nicht berührt, schlicht und einfach, weil die Gemeinde Leuna am anderen Ufer der Saale liegt.

    Zum besseren Verständnis muss man wissen, wo die Saale früher floss und Kenntnis von den Gemeindegrenzen haben. Der alte Flussverlauf ist immer noch die Grenze zwischen Göhlitzsch (Leuna) und Creypau (damals noch mit „C“ geschrieben).
    Bis ca. 1870er bog die Saale – von Kreypau kommend – etwa in Höhe des heutigen Fährhauses scharf nach rechts ab und umfloss im weiten Bogen das gesamte Göhlitzscher Holz. Nahezu entgegengesetzt der heutigen Fließrichtung kam sie unterhalb des Fährhauses wieder an, querte die Stelle des heutigen Flussbetts und führte mit dem „Toten Saalearm“ eine weite Schlinge nach links aus. Ungefähr ab der Höhe des Plastikparks stimmen alter und neuer Saaleverlauf wieder überein.
    Es fanden in diesem Gebiet zwei Begradigungen statt, die erste in den 1870er und die zweite Mitte der 1930er Jahre. Die alten Gemarkungsgrenzen (Gemeindegrenzen) blieben dennoch bestehen. Somit hat Göhlitzsch (Leuna) mit dem „Holz“ ein rechtssaalisches Territorium und Kreypau dehnt sich linkssaalisch bis zur Mitte des „Toten Arms“ aus.

  3. Betroffene im Planfeststellungsbeschluss (Seite 1 Zeilen 7-13):
    „Der Gemeindekirchenrat zu Creypau, der Oswald Teichmann in Creypau, der Waldemar Jauck in Creypau, die Gemeinde Creypau, der Ulrich Seibicke – man ahnt es schon – in Creypau…“ und die „Gemeinde Leuna“.
    Namen anderer Orte, wie Günthersdorf, Kötschlitz, Dölzig, Burghausen, Rückmarsdorf, die Stadt Leipzig, alle am Kanal gelegen, werden nicht im Papier erwähnt.
    Wenn es im Dokument um den Bau des Saale-Elster-Kanals gehen würde, so hätten die sich o.g. Gemeinden selbst, die Grundeigentümer aus diesen Orten und die Stadt Leipzig mit Sicherheit für ihre eigenen Interessen im Planfeststellungsverfahren eingesetzt. Sie taten es nicht, weil sie nicht betroffen waren.
    Anhand der alten Kreypauer Grundbücher ließe sich belegen, dass es ausnahmslos um Grundstücke zwischen Fährhaus und Eisenbahnbrücke Leuna geht.
  4. Fähre (Seite 1 Zeile 16):
    „Die Fährangelegenheit“ Wozu braucht ein neu zubauender Kanal eine Fähre? Er benötigt sie nicht. In der geplanten Kanaltrasse finden sich in Kreypau und Wüsteneutsch die Reste zweier unvollendeter Brücken. Und weiter (Seite 4 Pkt. 9. Zeilen 11-19): „Bei Km 0,480 besteht eine Personenfähre. Diese wird von der Gemeinde Leuna betrieben und zwar auf Grund des Fährpachtvertrages vom 8. Februar und 5. März 1929 mit Nachträgen.“ Es handelt sich um die ehemalige Fähre zwischen Leuna und dem Göhlitzscher Holz. Davon zeugen heute die Betonpfeiler und das Fährhaus.
    Die Saalekilometrierung hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren. Heute ist es Flusskilometer 121,222, zum Zeitpunkt der Planfeststellung war es Flusskilometer 0,480. Davor trug die Stelle die Bezeichnung: „Flusskilometer 60,145“. Dass es ich um ein und dieselbe Örtlichkeit – sprich Fähre – handelt, kann anhand Fährpachtvertrages der Gemeinde Leuna vom 8.2. und 5.3.1929 (mit Nachträgen) nachvollzogen werden.

    Und weiter (Seite 4 Pkt. 9. Zeilen19-24): „Es wird beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Gemeinde Leuna, diese Personenfähre als Wagenfähre auszubauen und zu betreiben, um den Eigentümern von Creypau, welche im Saalebogen gelegene Grundstücke besitzen, die Zufahrt auf ihre Grundstücke zu ermöglichen.“
    Das mit „Saalebogen“ bezeichnete Gebiet liegt heute zwischen der Saale und dem „Toten Saalearm“. Die dortigen Felder und Wiesen gehören auch immer noch zur Gemarkung Kreypau („An den Wiertwiesen“ und „In den Ruthen“).
    Den Bauern aus Kreypau sollte damals weiterhin eine akzeptable Zufahrt auf ihren Grund und Boden gewährleistet werden. Da der „Landweg“ wegen der Flussbegradigung nicht mehr möglich war, sollte die Fähre wagentauglich gemacht werden.

  5. Hochwasser (Seite 3 Zeile 1):
    Hier findet sich erstmals im Dokument der „Elster-Saalekanal“ auf. Und gleich nochmal (Seite 3 Zeile 5). Aber in einem völlig anderen Zusammenhang!
    Der Gemeindeschulze von Creypau erklärte: „Wir befürchten eine Erhöhung und einen langsameren Abfluß des rückgestauten Hochwassers und zwar durch den Bau des Dammes des Elster-Saalekanals“. Darauf die Erwiderung seitens der Behörde: „Die Fragen bezüglich eines erhöhten Rückstaus ist nicht in diesem Verfahren zu erörtern, sondern in dem Verfahren, das den Ausbau des Elster-Saalekanals betrifft“.
    Hier steht es schwarz auf weiß – besser blau auf gilb – es geht NICHT um den Bau des Kanals.

    Und weiter (Seite 4 letzte Zeile, Seite 5 Zeilen 1-6). „Die Ansprucherheberin [Gemeinde Kreypau] macht selbst geltend, daß lediglich durch den Bau des Dammes des Elster-Saale-Kanals eine Erhöhung und ein langsamerer Abfluß des rückgestauten Hochwassers befürchtet wird. Die Regelung dieses Anspruches gehört daher nicht in dieses Verfahren, sondern in das Ausbauverfahren des Elster-Saale-Kanals.“

  6. Grundwasserverhältnisse (Seite 3 Pkt. 5. Zeilen 7-12):
    Gemeindeschulze von Creypau: „Die Grundwasserverhältnisse werden durch den Saaledurchstich wesentlich verändert.“ Erwiderung: „Wir können eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse durch den Saaledurchstich nicht anerkennen.“
    Es handelt sich um eine befürchtete Veränderung des Grundwasserspiegels infolge der Saalebegradigung.
  7. Anspruch auf Beibehaltung des ursprünglichen Saaleverlaufs (Seite 3 Zeilen 19 – 22):
    „Es liegt keine Verletzung des Rechts vor, insbesondere haben die Antragsteller [Ammoniakwerke] nicht das Recht, daß die Stromsaale ihren jetzigen Lauf beibehält.“
    Und weiter (Seite 5 Zeilen 24-26): „Insbesondere hat die Ansprucherheberin [Ammoniakwerke] kein Recht, zu verlangen, daß die Stromsaale – wie bisher – an ihren Grundstücken vorbeiläuft.“
    Damit werden die Ansprüche auf Beibehaltung des Saaleverlaufs – an der alten Rollschuhbahn und unterhalb von Ufer- und Windmühlenstraße entlang – zurückgewiesen. Es geht wiederum explizit um eine Baumaßnahme am Saalestrom.
  8. Göhlitzscher Holz, Verfüllung Saalealtarm und Aufforstung (Seite 3 Pkt. 7 Zeilen 23-38):
    „Die Forderung muß abgelehnt werden, weil…“ Die Gemeinde wollte aufforsten und begehrte dazu Mutterboden (in einer Schichtstärke von 50 cm).
    Und weiter (Seite 5 Zeilen 29-35): „Mit dem anfallenden Baggerboden soll der alte, etwa seit 1870 totgelegte, im Eigentum der Gemeinde Leuna stehende Saalearm, soweit der Baggerboden reicht, auf Niveauhöhe aufgefüllt werden.“ „Die Gemeinde beabsichtigt, die Auffüllung aufzuforsten.“ „Schon allein durch die unentgeltliche Auffüllung des toten Saalearms erwächst der Gemeinde ein erheblicher Vorteil.“
    Das 1870 abgetrennte Altgewässer am Göhlitzscher Holz sollte verfüllt werden, praktischerweise gleich mit dem Material, das in unmittelbarer Nachbarschaft anfiel. Damals legte man eben (noch) Wert auf kostensparendes Bauen.
  9. Wasserspiegelgefälle (Seite 5 Zeilen 7-10):
    „Durch die Herstellung des Durchstichs wird der Saaleverlauf um 920 – 730 = 230 m verkürzt und das Wasserspiegelgefälle von 0,30 0/00 auf 0,40 0/00 verstärkt.“
    Es geht also konkret um einen Durchstich, also um eine Flussbegradigung. Mit der Verkürzung der Flusslänge kommt es zwangsläufig zur Steigerung des Gefälles.
    Ein Kanal sollte idealerweise kein Gefälle aufweisen. Höhenunterschiede in einem Kanal werden durch Schleusen ausgeglichen.
    In der Rechnung zur Saaleverkürzung liegt offenbar ein Schreibfehler im Original vor.
  10. Abschlussdamm und stillzulegenden Saalearm (Seite 5 Zeilen17-20):
    „In dem Abschlußdamm, der das neue Flußbett von dem stillzulegenden Saalearm trennen soll, wird von der Unternehmerin ein genügend großer Durchlaß angebracht, um einen ausreichenden Wasserwechsel im Altarm der Saale zu ermöglichen.“
    Damit wird der Damm beschrieben, der heute in Höhe des Fährhauses Saale und Saalealtarm trennt und über den der Saaleradwanderweg führt.
    Und weiter (Seite 5 Zeilen21-24): „Die Unternehmerin ist nicht verpflichtet, den Altarm von Zeit zu Zeit zu entschlammen, oder sonstige Maßnahmen zu treffen, die eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke der Ansprucherheberin verhindern.“
    Es geht um die Auswirkungen auf den – heute so genannten – Toten Saalearm.

Sollten die letzten Zweifel noch nicht ausgeräumt sein, empfiehlt der AHA als erstes eine Prüfung der Quellen vorzunehmen, die im Planfestellungsbeschluss genannt sind. Die alten Grundbücher der Flur Kreypau können eingesehen werden, um zu ermitteln, wo die namentlich aufgeführten Eigentümer ihre Wiesen und Felder hatten.
Weiterhin empfiehlt es sich den Fährpachtvertrag der Gemeinde Leuna vom 08.02. bzw. 05.03.1929 zu prüfen und die Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Regierungspräsidiums mit dem zugehörigen Antwortschreiben der Gemeinde Leuna zur Planfeststellung vom 21.09.1934 (Blatt 9 und 10 der Beiakten I im Planfeststellungsverfahren). Es ist davon auszugehen, dass diese Dokumente sich im Fundus des Stadtarchivs Leuna befinden.

Wozu diente also der vorliegende Planfeststellungsbeschluss?
Es sollte die Saale begradigt und damit verkürzt werden.

Wo sollte dies geschehen?
Zwischen Fährhaus Leuna und der Eisenbahnbrücke.

Was wird im Beschluss nicht behandelt?
Der Saale-Elster-Kanal.

Kann aus dem Planfeststellungsbschluss ein Baurecht für den Saale-Elster-Kanal abgeleitet werden?
Nein, nicht einmal mit viel Phantasie !

Der AHA fordert nun die Bürgermeisterin der Stadt Leuna auf, nicht nur den aus der Nazizeit stammenden Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.1934 zu prüfen, sondern alle diesbezüglichen Dokumente und Absichten. Abgesehen davon, dass es sehr umstritten sein sollte ein Nazidokument zu Grunde zu legen, gilt es klar festzustellen, dass er auch räumlich nichts mit einem Saale-Elster-Kanal zu tun hat.
Weitere Angaben und Details sind unter folgendem Link nachlesbar:

https://www.leuna-kritisch.de/irrtum-vom-amt-saale-und-saale-elster-kanal-verwechselt/

Ferner besteht bei Interesse die Möglichkeit mit dem AHA unter folgender Anschrift Kontakt aufzunehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Quellen:
* Mitteldeutsche Zeitung vom 08.03.2016: „Saale-Elster-Kanal Baurecht seit über 80 Jahren?“
** Leipziger Volkszeitung: vom 11.05.2016: „Saale-Elster-Kanal erlebt Comeback – Alte Papiere von 1934 befeuern neue Pläne“

Bild 1: vor dem Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna (Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt I_525_FS_Nr_G_4901), blaumarkiert: Saaledurchstich

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna-Ohne

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna-Ohne

Fazit: Das Dokument führte zum Baurecht. Es wurde gebaut. Das Baurecht ist erloschen.
Hier das Ergebnis, Bild 2:

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna - Hier das Ergebnis

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna – Hier das Ergebnis

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 28.10.2017 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.

Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
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AHA führt Exkursion in Leipzigs Pleiße-Elster-Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 04.11.2017 eine ca. dreieinhalbstündige Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaft sowie Möglichkeiten zu deren Schutz und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dazu gehört ferner über Potenziale der Ausweitung von Retentionsflächen, die naturnahe und standortgerechte Entwicklung des Auenwaldes sowie die Nutzung für Wissenschaft, Bildung, Naherholung und Tourismus zu beraten.

Dabei beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und zur Weiterentwicklung der Auenlandschaft darzulegen. Dazu zählen die Vorrangigkeit einer naturnahen Entwicklung, die Ausweitung von Retentionsflächen und das Ende flächendeckender Abholzungen.

Ebenfalls ist vorgesehen Vorstellungen zu den Gedanken zur Ausweisung der Elsteraue als UNESCO-Weltkulturerbe vorzustellen.

In dem Zusammenhang möchte der AHA Varianten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten aufzeigen und seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.

Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“. Enden wird die Exkursion spätestens am Hauptbahnhof Leipzig.

Wer mehr zu der Exkursion und des Aktivitäten des AHA in der Stadt Leipzig und ihrem Umland erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ begrüßt Förderung von Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale)

Die Initiative „Pro Baum“ hat mit großem Interesse Medienberichte aufgenommen, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) Hauseigentümer bei der Fassadenbegrünung unterstützen möchten. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ ist der sehr begrüßenswerte Vorstoß längst überfällig, nachdem in der Vergangenheit häufig Hauseigentümer eher Schikanen und Widerständen der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ausgesetzt waren, wenn sie sich dieses Themas praktisch annahmen und dabei keine Mittel scheuten, um einen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt, des Klimas und des Stadtbildes zu leisten.

In dem Zusammenhang weist die Initiative „Pro Baum“ darauf hin, dass bereits im Jahr 1984 der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR (KB) mit der Arbeitsgruppe „Begrünte Architektur“ eine sehr wichtige Grundlage zur Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) schaffte. Nach anfänglichen massiven Widerstand im Rat der Stadt Halle, beim halleschen KB und auch bei der GNU in Halle, gelang es den AKUS-Mitgliedern mit fachlich fundierter Arbeit und Hartnäckigkeit die entsprechende notwendige öffentliche Akzeptanz herzustellen. In den Folgejahren fanden auch zahlreiche praktische Aktivitäten statt, wozu u.a. die Bepflanzung von Wohngebäuden im Umfeld des Thälmannplatzes –heute Riebeckplatz-, im Paulusviertel, in Büschdorf und am Raumflugplanetarium auf der Peißnitz gehörten. Im Jahr 1987 gaben schließlich der Rat Stadt Halle, Abteilung Umweltschutz und Wasserwirtschaft zusammen mit der GNU Halle im Rahmen der Broschürenreihe „Natur und Umwelt in Halle“ im „Informationsblatt 13“, „Stadtbegrünung (1)“ Informationen zu „Kletterpflanzen in der Stadt“ heraus. Darin sind Erläuterungen zu Arten, positiven Wirkungen sowie Ratschläge zu Pflanzung, Pflege und Betreuung von Kletterpflanzen enthalten.

Leider endete ab dem Jahr 1990 die öffentliche Beförderung der Fassadenbegrünung im Stadtgebiet von Halle (Saale).

Das nunmehrige Vorhaben von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) Fassadenbegrünung wieder zu befördern ist nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ der richtige Weg. Neben der finanziellen Förderung regt die Initiative „Pro Baum“ eine verstärkte öffentliche Kampagne an, welche neben der Fassadenbegrünung auch die Dachbegrünung beinhalten sollte. Ferner schlägt die Initiative „Pro Baum“ den Verzicht auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Beantragung von Genehmigungen vor.

Darüber hinaus mahnt die Initiative „Pro Baum“ weiterhin einen generellen besseren und verstärkten Schutz sowie eine weitere Mehrung von Gehölzen im Stadtgebiet von Halle (Saale) an.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte daher weiter und verstärkt für den Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Gehölzbestände aktiv sein. Daher sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen aufgerufen in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten.

Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Initiative „Pro Baum“
c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de

AHA und NABU führten gemeinsame mykologische Exkursion durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führten planmäßig im Hochherbst 2017 am 21.10.2017 ihre gemeinsame mykologische Exkursion in das ca. 92 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Brandberge“ durch. Bekanntlich bildet das Naturschutzgebiet einen sehr wichtigen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum, welcher sich aus Trocken- sowie Halbtrockenrasen und Zwergstrauchheiden auf Porphyrkuppen, Kleingewässer und Röhrichte, Bruchwald, anmoorige Standorte, Ruderalstellen sowie magere Ackerflächen zusammensetzt. Neben dieser Bedeutung, dient das NSG als Biotopverbundraum zwischen den Landschaftsschutzgebieten „Dölauer Heide“ und Saaletal.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfuhren sehr viel Fachkundiges zu Pilzen, ihrer Vielfalt und ihrer ökologischen Bedeutung. Alleine an dem Tag entdeckte man 47 verschiedene Pilzarten. Ferner tauschten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über den notwendigen Schutz von Pilzen aus. Dazu gehören unbedingt der Schutz und Erhalt von Vielfalt und Bestand von Umwelt, Natur und Landschaft. Die Pilze nehmen dabei im Stoffkreislauf eine sehr wichtige Funktion bei der Umwandlung von organischer in anorganischer Substanz wahr. Sie bilden eine sehr wichtige Station bei der müllfreien Entsorgung von organischen Zerfallsprodukten in der Natur.

Ferner hat die Sukzession seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu einem vielfältig strukturreichen Gehölzbestand entwickelt. Diese Gehölzbestände reihen sich in die obengenannte Vielfalt an Natur- und Landschaftsbestandteile und –strukturen ein.

Alle Anwesenden waren sich sehr schnell einig, dass das NSG Brandberge eines besonderen Schutzes bedarf. Dafür gilt es sich massiv einzusetzen.

Fotos: Christine Fröhlich Weiterlesen

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit verbundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Menschen hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser –aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.

Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.

Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Nach Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck des einst im Jahr 1970 gebauten und nunmehr erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten. Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.

Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren.

Auch der Bereich der Elster – Pleiße – Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Der AHA warnt jedoch davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Geröll, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann, ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.

Ferner erfolgt eine Unterbrechung des Weitertransportes von Sedimenten und Geröll, was einhergehend mit Begradigungen von Fließgewässern, zur Eintiefung der Gewässersohlen beitragen und somit eine fortgesetzte Austrocknung der Auen in trockenen Zeiten sowie eine Anbindung an die Aue erschwert oder gar ausschließt. Ein Einströmen von Hochwasser ist entweder kaum oder gar nicht möglich.

Die gegenwärtige Herangehensweise des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal an den Umgang mit Hochwasser in der nördlichen Aue ist schwer nachzuvollziehen. Auch hier ist eine dringende Deichrückverlegung erforderlich, um eine Wiedereinbeziehung der Aue in das regelmäßige Hochwasserregime von Nahle, Luppe und Weißer Elster zu ermöglichen. Was Herr Rosenthal als „Unkontrollierte Überflutungen“ für „nicht zielführend“ erklärt, gehört zur typischen Dynamik einer Auenlandschaft dazu und darüber definiert sie sich zudem ihre Fauna und Flora. Nur so lassen sich die mit den Austrocknungserscheinungen verbundenen vermehrten Aufkommen von Spitz- und Bergahorn einschränken, da diese Gehölze maximal zwischen 15 und 30 Tagen vertragen. An dieser Stelle sei auf die nachvollziehbare Definition für naturnahe Auen von Professor Dr. Bernd Gerken in seinem Buch „Auen verborgene Lebensadern der Natur“ auf Seite 113 verwiesen, welche sich grob in drei Punkten zusammenfassen lässt, Zitat:

  1. Auftreten ausgeprägter, periodischer Wasserstandsschwankungen im Rhythmus der natürlichen Wasserführung im Fluß (Schwankungen um 2 bis 4 m)
  2. Abgestuft unterschiedlich lange Überflutungszeiträume in periodischer Folge in Abhängigkeit von der natürlich-naturnahen Geländegestalt (Uferzonen z.B. mehr als 200 Tage; Senken/Flutmulden im Auenwald-/Auenwiesen-Verband um 100 bis über 200 Tage; Hartholzaue-Standorte bis 50, selten mehr Tage im Jahr).
  3. Auftreten der Überflutungen in Form von flächenhaften Abflusses….“, Zitat Ende

Ferner definiert er Auen folgendermaßen,

Zitat: „germanisch: auwia, ouwa = Land am Wasser, nasse Wiese, Insel…. Auen sind Ökosysteme höheren Ranges, die aus dem Fließgewässersystem und den angrenzenden Hochflut-beeinflussten Teillebensräumen bestehen.“, Zitat Ende.

Dem folgerichtig ist Professor Bernd Gerkens Definition für einen Auenwald,

Zitat: „Wald im Einflussbereich periodischer Überflutungen, die im natürlichen Rhythmus des Wassergangs erfolgen, wie er vom Abflussregime bestimmt wird.“, Zitat Ende.

Nunmehr ist es unser aller Aufgabe genau diese Funktionen wieder herzustellen und alle Projekte daran auszurichten. Eine Revitalisierung von Altarmen muss aber einer gründlichen wissenschaftlichen Prüfung nach ökologischen und hydrologischen Gesichtspunkten unterliegen. Dazu zählen u.a. die Artenzusammensetzung in dem Bereich der Altarme und ihres direkten Umfeldes, der technische Aufwand und deren Folgen für Natur, Landschaft und Umwelt sowie den damit verbundenen finanziellen Aufwand. Nach Auffassung des AHA sind diese Prüfungen nicht ausreichend erfolgt und fehlt zudem eine deutlich erkennbare nachhaltiger länderübergreifende Herangehensweise mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt. Momentan ist erst einmal dafür Sorge zu tragen, dass ein weiteres Eintiefen der Gewässersohlen von Luppe und Nahle unterbleibt. Als sehr wichtigen Schritt dahingehend ist die Zulassung der Mäandrierung, wie in der Nahle bereits fortschreitend geschehen und die Schaffung von Möglichkeiten der Gewässerdurchlässigkeit, um den Weitertransport von Sedimenten und Geröll aus Weißer Elster sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Pleiße und Parthe zu ermöglichen.

Jedoch bedarf insbesondere die Mäandrierung einer Rückgabe von einstiger Aue an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe/Nahle, was sich sehr gut mit Deichrückverlegungen koppeln lässt. Darüber hinaus gilt es den Prozess der Mäandrierung in Gang zu setzen, was durch Störsteine und –hölzer geschehen kann. Diese Maßnahmen können auch zur Erhöhung der Gewässersohle beitragen, da es zum gewissen Verlangsamung des Weitertransportes und –flusses sowie Verbleib von Sedimenten und Geröll führen kann. Ferner bleibt die Durchlässigkeit z.B. für Fische gewahrt.
All diese Maßnahmen tragen zur Revitalisierung der Auenlandschaft der Weißen Elster/Luppe/Nahle sowie ihrer Nebengewässer bei. Sie erhalten ihre natürliche Funktion zurück, führen zur Wiederherstellung auentypischer Tier- und Pflanzenstrukturen und sorgen für eine Zurückdrängung weniger auentypischer und auentypischer Arten, ermöglichen somit eine Ausbreitung des Hochwassers und damit eine entsprechende Reduzierung der Höhen von Hochwasserwellen sowie tragen somit zu einen flächendeckenden, länderübergreifenden Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz und nachhaltigem Umgang mit Hochwasser bei. Eng damit verbunden ist auch die Attraktivität zur Nutzung als entsprechend eingeordneten Naherholungsraum. Insofern erfüllt die Aue auch weiterhin ihre Erholungsfunktion für die stressgeplagte Menschheit. Diesbezügliche Sorgen von Leipzigs Umweltbürgermeister sind vollkommen unbegründet und somit nicht nachvollziehbar. Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller (*07.09.1929 – 07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.

Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von folgenden zwei Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 04.11.2017, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“
Ende: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 25.11.2017, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.:: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

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