Monat: Mai 2018 (Seite 1 von 4)

AHA begeht 35 Jahre Peißnitzgruppe

Es war im Frühjahr des Jahres 1980 als 3 Ornithologen begannen den ca. 10 ha großen Restauenwald Peißnitznordspitze ornithologisch und botanisch neu zu kartieren. Diese Erfassungen verdeutlichten den Arten- und Strukturreichtum des Saaleauenwaldes inmitten der Stadt Halle (Saale), aber auch die Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Betreuung dieses bedeutsamen Stückes Natur einzusetzen. So beeinträchtigten u.a. unsachgemäße Holzungen des damaligen VEB Garten- und Landschaftsgestaltung Halle, die Nutzung als Startplatz für Wasserski während des Laternenfestes, herumfahrende Pionierpanzerautos und freiherumlaufende Hunde das Gebiet. So schrieb man Eingaben und Beschwerden, erstattete Anzeigen bei der Volkspolizei sowie nahm an einer Beratung einer Schiedskommission teil. Zwischenzeitlich hatte sich am 16.01.1983 der Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR in Halle-Büschdorf unter Leitung von Jürgen Bernt-Bärtl gegründet. Als erste territoriale Gruppe bildete sich am 29.05.1983 die Peißnitzgruppe des AKUS. In ihr wirkten zeitweise bis zu 20, zumeist jüngere Leute mit, welche zum Einem aus den GNU-Fachgruppen Ornithologie, Entomologie und Feldherpetologie kamen sowie zum anderen sich ohne „fachliche Vorbelastung“ dazugesellten. Wichtige Meilensteine waren die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ im Haus der Jungen Pioniere am 01.09.1983, die Stellung mehrerer Anträge auf Unterschutzstellung des Restauenwaldes Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet in den Jahren 1983 und 1990 sowie die Planung und Umsetzung des Amphibienlaichgewässerprojektes in den Jahren 1984 bis 1992. In Folge der Auflösung des AKUS im Januar 1990 und nach einer kurzen Phase als Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V. ab März 1990, gründete sich aus dieser Gruppe am 23.02.1991 der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) heraus. Weiterlesen

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaft in der Stadt Bernburg und in der Gemeinde Plötzkau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht nach wie vor viele Reserven beim Schutz, Erhalt und der Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Bernburg. Diese Feststellung und verbunden mit Überlegungen zu einer Optimierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Bernburg zu beraten, welche hauptsächlich von der Saale, aber auch von den Mündungsgebieten von Fuhne und Wipper, bildeten die Basis einer mehrstündigen Fahrradexkursion am 26.05.2018 in den Bereich des Mündungsgebietes der Fuhne in die Saale, früherer Kleingartenanlagen im nordöstlichen Stadtgebiet, des Dröbelschen Busch und der Streuobstwiese „Am Werder“.
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AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des AHA am 26.05.2018 im Vorfeld des Internationalen Tages der Umwelt, welche von Köthen nach Bernburg führte.

Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt. Weiterlesen

AHA sieht weiterhin in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n eine sehr gefährliche Mogelpackung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung. Die Einplanungen von sogenannten Grünbrücken, verlängerten Tunneln sowie neuen und räumlich verschobenen Wällen ändern nichts daran, dass die erneut der Öffentlichkeit vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund (NABU) beim Bundesverwaltungsgericht erstrittenen vorläufigen Stopp des Bauvorhabens Westumfahrung Halle/BAB 143 unterlaufen. Damit unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht nämlich den umwelt- und naturzerstörerischen Charakter des Planungswerks der DEGES und des darauf aufbauenden Planfeststellungsbeschlusses des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Mit dem weitgehendem Beibehalten der bisherigen Trassenführung bekräftigt die DEGES darüber hinaus, dass es keine Alternativplanung gibt, welche nicht zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen. Verkehrstechnisch gesehen bieten im Westen die B86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zudem führen erst derartige Autobahnen zu einer Vermehrung von Autoverkehr im regionalen und überregionalen Blickfeld gesehen. Die veranschlagten Baukosten von 38 Millionen Euro allein für das Bauprojekt im Raum Salzmünde wären für den Erhalt des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Insgesamt gesehen ist eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit Schutzgebieten nationaler, europäischer und internationaler Kategorien in ihrem Zusammenhang bedroht, welche zudem uraltes Siedlungs- und Naherholungsgebiet des Menschen ist. Das angedachte Autobahnvorhaben verstößt zudem eindeutig gegen das Recht der Europäischen Union, welche gebetsmühlenartig durch alle möglichen Bundes- und Landespolitiker gepriesen wird.

Die Stadt Halle (Saale) kann ferner ihren Beitrag dahingehend leisten, indem sie Einschränkungen bezüglich des Durchgangsverkehrs trifft.

Der AHA fordert daher ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen. Dies wäre auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
Ferner müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 66 ha statt, was in etwa 92,44 Fußballfeldern mit den internationalen Maßen 68 m x 105 m = 7.140 m² = 0,714 ha und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 24.090 ha entspricht. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29 760 ha beträgt.

Abgesehen davon, dass laut Statistischem Bundesamt im Oktober 2002 die Einwohnerzahl des Landes Sachsen-Anhalt im Jahre 2001 deutschlandweit am stärksten um 35.000 Einwohner sank. Ende 2001 lebten in Sachsen-Anhalt 2,58 Millionen Einwohner, was 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr sind. Mit Stand 30.06.2016 lebten in Sachsen-Anhalt noch 2 239 428 Einwohner.

Ende des Jahres 2010 waren es noch 2.335.006 Einwohner. Also sank zwischen dem 01.01.2011 und 30.06.2016 die Einwohnerzahl erneut um 95.578 Einwohner.

Mit Stand 2017 umfasst die Einwohnerzahl der Stadt Halle (Saale) 2017 241.093 Personen. Die Entwicklung ab Ende des Jahres 2000 bis zum Ende des Jahres 2014 sieht laut statistischen Angaben der Stadt Halle (Saale) und dem Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt folgendermaßen aus:

Jahr Einwohner
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705
2014 233.552
2015 238.321
2016 239.738
2017 241.093

Aus den oben genannten Gründen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut mit aller Deutlichkeit und Dringlichkeit dieses kostenintensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen. Der einstig durch das Bundesverwaltungsgericht verfügte Stopp bietet hierfür noch immer die Gelegenheit.

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Sülze durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 02.06.2018 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion mit folgender Route durch:

Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen mit folgender Route:
Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf.
Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf. 
Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Bahnstation Magdeburg /Südost.

Die Fahrradexkursion beginnt 10:00 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endet an der Bahnstation Magdeburg /Südost

Der AHA beabsichtigt die besondere Schutzwürdigkeit des ca. 20 km langen Flusses Sülze darzulegen. Immerhin ist das Fließgewässer von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, was sich in dem 76 ha großen europäischen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und in dem 23 ha großem Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ manifestiert. Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7 ha großen Salzwiese, mit 1 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen.
Ferner ist vorgesehen, gemeinsam über Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Sülzegebietes zu beraten.
Der AHA ist bestrebt eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe für die Sülze ist bilden, um die Mitwirkung der interessierten Teile der Bevölkerung zu ermöglichen.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und struk-turreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zu der Fahrradexkursion Samstag, den 02.06.2018 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält besonderen Schutz der Fuhne und ihrer Aue für dringend geboten

Die insgesamt ca. 59 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.

Eine fortgesetzte Verschmutzung des Fließgewässers durch Einträge von Abwasser und aus Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung tragen zur Belastung des Fließgewässers bei und verstoßen zudem gegen die Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hier forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet immer wieder mit großer Sorge, Überlegungen und Aktivitäten verstärkt mit Meliorations- bzw. Baumaßnahmen in die Struktur und das Fließverhalten der Fuhne einzugreifen. Ein verstärkter Abfluss ohne Mäandrierung hätte eine weitere Eintiefung des Fließgewässers zur Folge. Das führt zu einer verstärkten Entwässerung der Fuhneaue und entzieht zudem den einmündenden Fließgewässern das Wasser. Die damit einhergehende Austrocknung der Landschaft hätte u.a. den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Somit gingen wertvolle Biotope verloren, was unweigerlich eine Verarmung an Arten und Struktur zur Folge hätte.

Der AHA fordert stattdessen u.a. mit Störsteinen und –hölzern eine Mäandrierung der Fuhne zu befördern. Nur so lässt sich ein naturnahes Gewässer entwickeln, so wie es auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einfordert. Dem würden die genannten Meliorations- bzw. Baumaßnahmen klar widersprechen. Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten zu prüfen, wo der Überflutungsraum noch vergrößert werden kann. Dazu ist z.B. der Rückbau von Versiegelungen und Bauten notwendig, welche keinen Nutzen haben.

Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits im Jahr 2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des AHA ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.

Zudem sorgen immer wieder Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstattengeht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der AHA für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder –hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.

In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.

Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. ein eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.

Die Fuhne und ihre Aue bieten erfreulicherweise auch dem Elbebiber umfassenden Lebensraum. Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.

Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.

Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !

Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.

Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Reudener Busch war bisher eher der Gefahr der Austrocknung ausgesetzt. Künstlich gezogene Entwässerungsgräben haben den Zustand verschärft. Angesichts der zunehmenden Austrocknung der Landschaften in Folge der zu erwartenden Abnahme von Niederschlägen ist grundsätzlich eine weitere Durchfeuchtung des Reudener Busches zu begrüßen. Hinsichtlich des neuerlichen Biberdammes versteht der AHA die Aufregung von Wolfens Ortsbürgermeister und Ortsrat nicht. Der Biberdamm führt in der Tat zu einer Vernässung im Rückstauraum, aber auf Grund der Größe der Fuhneaue ist mit einer schrittweisen Verteilung des Wassers zu rechnen.

Keinesfalls akzeptabel ist die Forderung mehrerer Kommunen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg im Rahmen des Positionspapiers „Mensch und Biber in der Dübener Heide“ mehr Kompetenzen zu erhalten. Der AHA hat im Rahmen seiner Stellungnahme zu „Mensch und Biber in der Dübener Heide Positionspapier des Verein Dübener Heide e.V.“ vom 29.04.2018 dazu u.a. ausgeführt, Zitat:

  • Die Landkreise haben gemäß § 1 Absätze 1 und 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar festgelegte und umfassende Verantwortlichkeiten in Sachen Naturschutz. Selbst diese Behörden zeigen deutliche Überforderungen in vielfältiger Hinsicht auf, wozu Personalbestand, fachliche Qualifikationen und teilweise massive Beeinflussungen vor Ort gehören. Gerade letzteres hat dazu geführt, dass Schlitzungen und Beseitigungen von Biberdämmen erfolgten, ohne sich ordentlich wissenschaftlich-fachlich das Thema zu bearbeiten. Die Verantwortung für Naturschutzgebiete muss auf Grund ihrer raumübergreifenden Bedeutung eher wieder zur oberen Naturschutzbehörde zurückkehren. Dazu reichen die Regelungen in § 1 Absätze 3 bis 5 und ff. Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei weitem nicht aus. Dagegen erscheint es sinnvoll zu sein die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer wieder zu beleben. Hier besteht die Möglichkeit der Kreise sein Handlungswissen zu erweitern und somit seine Kompetenz vor Ort wieder entscheidend zu verbessern.
  • Offenbar ist mit den Aussagen bezweckt mehr Kompetenzen auf die Gemeinden und kreisangehörigen Städte zu verlagern. Diese besitzen sie schon gemäß 3 2 ff. BauGB entscheidend im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes. Dazu gehören das Erstellen und Beschließen von Flächennutzungsplänen, von Bebauungsplänen und die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier haben es somit die Gemeinden und kreisangehörigen Städte sehr wohl in der Hand durch wissenschaftlich fundiertes und nachhaltiges Agieren Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, zu mindern oder gar wieder zu beseitigen. Hier sei u.a. an den zumeist leider fehlgeschlagenen Agenda 21-Prozess erinnert. Nur hier fehlen oft angemessene Strukturen, Fachpersonal und Fachkompetenz. Zudem erschweren örtliche Befindlichkeiten häufig eine objektive Entscheidungsfindung
  • Wie bereits erwähnt suggerieren die nachfolgenden Ausführungen die praktisch alleinige Verantwortung des Bibers an Konflikten zwischen Mensch und Tier. Mit keiner Silbe erscheinen Forderungen nach wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen, Stopp der Versiegelungsaktivitäten durch Siedlungs- und Verkehrsbau, Entwicklung einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft und Umgangs mit den Wäldern sowie eines sich dahingehend einordnenden Tourismus. Ferner fehlt die Forderung nach Rückbau von Flächenversiegelungen sowie des Erhaltes und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden sowie einer damit eng verbundenen Umweltbildungsarbeit.“, Zitat Ende

Angesichts der Diskussion im Umgang mit dem Biber in der Fuhne in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtteil Wolfen ist aus Sicht des AHA eine fachlich fundierte Diskussion dringend geboten. Keinesfalls hilfreich ist unfachlicher Aktionismus, welche weitere Schäden an Umwelt, Natur und Landschaft und dort lebender Fauna und Flora zur Folge haben kann.

Der AHA bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Unterstützung an, um zu Fachlichkeit in der Betrachtung des Umgangs mit der Fuhne und ihrer Aue sowie der hier lebenden Tiere und Pflanzen –wozu auch der Elbebiber gehört- zu kommen. Dazu können u.a. folgende Exkursionen sowie Aktivitäten im Rahmen seiner „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen dienen:

Samstag, den 26.05.2018, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 16.06.2018, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mösslitz
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 07.07.2018, um 10.00 Uhr
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Der AHA ruft ferner alle Interessenten auf sich massiv zum Schutz und Erhalt sowie Entwicklung dieses Gebietes und der angrenzenden Regionen einzusetzen. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

MZ-Artikel: https://www.mz-web.de/bitterfeld/streit-um-nager-gibt-es-bald-eine-biber-eingreiftruppe-in-der-region–30444562

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