Autor: aha-dietmar (Seite 343 von 365)

AHA hält Schutz und Erhalt des „Grünen Bandes „für dringend geboten

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss beim Schutz, Erhalt und Entwicklung des „Grünen Bandes“ der Natur-, Landschafts- und Umweltschutz das unangefochtene Primat haben!

Das „Grüne Band“, welches den Verlauf der einstigen Staatsgrenze zwischen der DDR und BRD markiert, eine Länge von 1.393 km aufweist, entlang der westlichen Landesgrenzen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verläuft, ein bundesweit relevantes Biotopverbundsystem darstellt sowie auf einer Idee von mehreren Umweltverbänden, Stiftungen und Naturschutzbehörden in neun Bundesländern aus dem Jahr 1989 beruht, gilt es von jeglicher natur-, umwelt- und naturbeeinträchtigenden Nutzung freizuhalten. In dem vom Bundesamt für Naturschutz im Jahre 2006 herausgegebenen und federführend vom Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) erarbeiteten Studie „Naturschutzfachliche Schwerpunktgebiete im Grünen Band“ gehören von insgesamt 32 allein im Freistaat Thüringen folgende 15 „Schwerpunktgebiete Grünen Band“ dazu: Grenzübergreifend zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit landesweiter Bedeutung Nr. 17: Mackenröder Wald, grenzübergreifend in das Land Niedersachsen das Entwicklungsprojekt bundesweit Nr. 18: Unteres Eichsfeld von Weilrode bis Freienhagen, die an das Land Hessen grenzende landesweit bedeutsame Nr. 19: Offenland zwischen Rohrberg und Bornhagen, die ebenfalls an das Land Hessen grenzende, bundesweit bedeutende Nr. 20: Offenland von Lindewerra bis Treffurt, die landesweit bedeutende, auch an das Land Hessen grenzende Nr. 21: Werraaue von Wartha bis Sallmannshausen, die ebenso bundesweit bedeutsam ebenso an das Land Hessen grenzende Nr. 22: Komplex Ulsteraue bis Geisa, die genauso bedeutsame, an Bayern und Hessen grenzende Nr. 23: Kuppenrhön von Geismar bis zum Staufelsberg, die auch an Bayern grenzende bundesweit bedeutsame Nr. 24: Henneberg bis einschließlich Schlechtsarter Schweiz, das an Bayern grenzende landesweite Entwicklungsprojekt Nr. 25: Thüringer Grabfeld bei Hellingen, die ebenso an Bayern grenzende, landesweit bedeutsame Nr. 26: Kreck/Rodachaue, die bundesweit bedeutsamen an den Freistaat Bayern grenzenden Gebiete Nr. 27: Offenland von NSG Bischofsau bis NSG Mürschnitzer Sack und Nr. 28: Feuchtstandorte vom NSG Mürschnitzer Sack bis Neuhaus-Schierschnitz, die an Bayern grenzende landesweit bedeutsamen Gebiete Nr. 29: Tettautal bis Lauenstein und Nr. 30: Zwergstrauchheiden östlich Reichenbach sowie die bundesweit bedeutsame, an Bayern grenzende Nr. 31: Fränkisches und Thüringer Moschwitztal bis Saaletal bei Hirschberg.

Diese Entwicklung und ökologische Bedeutung erfordert, dass der Naturschutz eben nicht anderen Entwicklungsmöglichkeiten zurückstehen darf. Damit widerspricht der AHA eindeutig der Auffassung der Thüringer Staatsekretärin für Kultur und Europa. Der AHA hält stattdessen einen umfassenden Schutz, eine nachhaltige Entwicklung und Betreuung für dringend notwendig sowie die Prüfung einer möglichen räumlichen Ausweitung für erforderlich.

Ferner ist der AHA bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit fachlich-inhaltlich daran mitzuwirken.

Wer Interesse noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zu erfahren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“

Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger. Auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.

Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.

Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.

Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.

Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.

Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.

Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.

Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich- fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.

Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann. Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.

Weitere ausführliche Informationen unter: http://www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/steintagebau-harzer-grauwacke-ballenstedt

Nein zum geplanten Grauwackeabbau zwischen Meisdorf, Ballenstedt … Hier unterschreiben: openpetition.de/!yclnx

AHA setzt sich für den Schutz der Rossel und des Unterluchs Rosslau ein

Im Rahmen einer ca. 4,5 stündigen Exkursion am Samstag, den 15.10.2016 nahmen mehrere Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Mündungsgebiet der Rossel in die Elbe und das Unterluch in Rosslau in Augenschein.

Die Exkursion begann im Mündungsgebiet der Rossel in die Elbe. Im Stadtteil Rosslau der Stadt Rosslau mündet die ca. 26 km lange Rossel in die Elbe. Das Mündungsgebiet ist zurzeit von einer Weichholzaue aus verschiedenen Weidenarten, einer z.B. von Flatterulme bestehenden Hartholzaue sowie Hochstauden geprägter Natur und Landschaft gekennzeichnet. Während die Elbe noch immer Niedrigwasser aufwies, führte die Rossel sichtlich gut Wasser. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass dieser Mündungsbereich der Rossel in die Elbe als besonders arten- und strukturreicher Raum der Aue sowie als Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eines besonderen Schutzes bedarf und somit keinerlei Eingriffe stattfinden dürfen.

Im Anschluss daran suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Waldgebiet Ecke Triftweg und Clara-Zetkin-Straße auf. Ganz bedeutsam sind dabei der geschlossene, weitgehend ungestörte Waldbestand sowie der ausgeprägt hohe Bestand an Alt- und Jungbeständen der Stieleiche. Diesen Waldbestand gilt es daher nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer besonders zu schützen, da es aus seiner Artenstruktur und –vielfalt heraus als Lebens- und Rückzugs-raum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dient.
Im Bereich Industriehafen betraten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von Norden her das Unterluch Rosslau.

Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Rosslau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Rosslau – Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnaher entwickelnden Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Rosslau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.

Ferner gehört das Unterluch Rosslau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe.

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AHA und Initiative „Pro Baum“ sehen mit Sorge die Ergebnisse der Massenfällungen am halleschen Steintor

Wie bereits seit Langem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ befürchtet, haben die Massenfällungen am halleschen Steintor fast zur Komplettzerstörung des Gehölzbestandes des Parks am Steintor geführt. Die sehr große Besorgnis beider Organisationen in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich haben sich somit leider weitgehend bestätigt.

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Nach den abschließenden Planungen hatte man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

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Die bisher durchgeführten Fällungen haben zu einem momentanen Restbaumbestand von 32 Bäumen geführt. Wenn die obengenannten Planungen ihre Fortsetzung finden, sind weitere Fällungen zu befürchten, was jedoch eine fast komplette Vernichtung des Gehölzbestandes des Parks zur Folge hätte.

Nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ ist das ein weiterer Ausdruck einer arroganten, ignoranten und fachlich inkompetenten Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), welche sich einreiht in die Massenabholzungen in Delitzscher Straße, Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Beesener Straße, in der Paracelsusstraße und am Gimritzer Damm. Der Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur spielt bei den Planungen weder bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) unter Leitung des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, noch bei einer Mehrheit des halleschen Stadtrates eine erkennbare Rolle. Immer wieder verdeutlicht sich dabei, dass bei der halleschen Stadtplanung Gehölze nur als Störfaktoren gelten und so behandelt werden.

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Beide Organisationen forderten immer wieder den vollständigen Erhalt des Restbestandes an Bäumen im Steintorpark und appellierten daher dringend an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf die Planungen entsprechend anzupassen. Ebenso mahnten AHA und Initiative „Pro Baum“ immer wieder an, noch einmal genau zu überprüfen, wie es tatsächlich mit der Gesundheit und Standfestigkeit der Bäume bestellt ist. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 und in Folge der Exkursion am 24.09.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsame Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor. Dazu zählte neben technischen Vorschlägen zur Umverlegung der Gleise, von Straßenabschnitten und Wegen, der Vorschlag einer Verkehrsberuhigung des Areals „Am Steintor“. Die Verkehrsströme müssen nicht über den Platz verlaufen. Ferner können die Bahngleise fahrbahnunabhängig verlaufen. Eine Aufwertung des Platzes ist ebenso zu erwarten, da bestehende bzw. sich entwickelnde Gastronomie Teile des Bereiches mitnutzen können.
Die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nahmen offenbar keine Notiz von den Vorschlägen und Überlegungen.

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Wer Interesse an der ebengenannten Stellungnahme hat, kann diese in der AHA-Homepage https://www.aha-halle.de lesen.

Nunmehr fordern AHA und die Initiative „Pro Baum“ endlich die alternativen Vorstellungen zur Gestaltung und Entwicklung des Schlüsselbereiches in der Stadt Halle (Saale) ernst zu nehmen, keine weiteren Fällungen vorzunehmen und den Park mit umfassenden Gehölzneupflanzungen wieder zu beleben !

Fotos Andreas Liste

AHA führt Wanderung zum Muldensteiner Berg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 22.10.2016 eine ca. fünfstündige Wanderung zum Muldensteiner Berg durch.

Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Muldental-Radwanderweg durch den Salegaster Forst und über die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr, anschließend durch Muldenstein und am Fuße des Muldensteiner Berges entlang – vorbei an Meisels Grab, dem Standgewässer „Walm“, Aufstieg mit anschließendem Aufenthalt auf dem Muldensteiner Berg, für die Naturfreunde aus der Region Bitterfeld-Wolfen: Rückmarsch auf dem Muldental-Radwanderweg bis zum Muldewehr und dann weiter nach Wolfen, für die auswärtigen Naturfreunde: Heimfahrt vom Bahnhof Muldenstein.

Im Rahmen der Exkursion ist vorgesehen die Bedeutung und die Schutzwürdigkeit, aber auch die Bedrohung des arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Natur- und Landschaftsraum zu erläutern. In dem Zusammenhang sollen Möglichkeiten der Entwicklung sowie des Schutzes und Erhaltes des gesamten Natur- und Landschaftsraumes aufgezeigt und Möglichkeiten der Mitwirkung eines jeden Einzelnen aufgezeigt werden. Damit verbunden möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitter-feld-Wolfen vorstellen und Interessenten zur Mitwirkung einladen.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen

Wer noch mehr über die Aktivitäten des AHA in der Region erfahren möchte, kann den Umwelt- und Naturschutzverein folgendermaßen kontaktieren:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA und NABU laden zur mykologischen Exkursion ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führen am Samstag, den 22.10.2016 eine ca. fünfstündige gemeinsame mykologische Exkursion in das Naturschutzgebiet „Brandberge“ und in das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ durch. Neben vielen Wissenswerten aus der Welt der Pilze ist vorgesehen auf die ökologische Bedeutung der Brandberge und der Dölauer Heide hinzuweisen.
Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Kröllwitz

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