Der ca. 11 ha große Forstwerder in Halle-Trotha gehört zu den bedeutsamsten Auengebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Erkenntnisse sind dahingehend nicht neu. Nachdem die Feudalherren des Rittergutes Trotha den Teil der Saaleaue nutzten, übernahm das reiche Augustinerkloster Neuwerk 1455 das Gebiet. Nach dessen Auflösung fiel der Forstwerder an das Amt Giebichenstein. Dabei müssen die Pachterträge nicht unerheblich gewesen sein, da der Forstwerder als Jagdgelände sowie Standort für Wiesen, Obstbäume und Weiden diente.
Im Jahre 1790 tauchten Pläne des halleschen Postmeisters Wilhelm von Madeweis auf, welcher die Insel kaufen und durch gärtnerische Anlagen „verschönern“ wollte. Jedoch zerschlugen sich die Pläne. Besonders gerne nahmen die Studenten der 1694 gegründeten Universität den Forstwerder als Ort der Austragung von Duellen und für Ausflüge an. In den 1794 erschienen „Briefen zur näheren Kenntnis von Halle“ fand der Forstwerder als Ausflugsort „Elysium“ Erwähnung.

Im Sommer 1927 bekam der Norden Halles sein erstes Freibad. Auf Grund der schwierigen Erreichbarkeit, errichtete man im gleichen Jahr einen Brückenzugang als Eisenbetonbogen mit einer Spannweite im Umfang von 47 Metern.
Die weitgehend bewaldete Insel lässt sich nunmehr grob in vier Teile einteilen. Beginnend im Norden sei der Gehölzbestand aus großen Hybridpappeln erwähnt, welcher in seinen Hohlräumen und Kronen Unterschlupf für zahlreiche Tierarten bietet. In dem Gebiet ist eine deutliche Sukzession in Richtung eines naturnahen Hartholzauenwald z.B. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen erkennbar. Diesen Prozess gilt es zu sichern und ungestört voranschreiten zu lassen.

Weiter nach Süden schließt sich eine savannenartige Hochstaudenfläche an, welche mit Sträuchern wie Weißdorn, Europäisches Pfaffenhütchen, Blutroter Hartriegel und Kreuzdorn durchsetzt sowie weitgehend von Hybridpappeln und u.a. vereinzelten alten Stieleichen umsäumt ist. Hier befindet sich auch eine sich ausbreitende, selbstangesiedelte Kolonie der Grauerle. Diese Zusammensetzung entstand in Folge der vielfältigen Wiesennutzung, wozu die Nutzung als Liegewiese für das Freibad dazugehört. Zu DDR-Zeiten nutzte man die Fläche bis Anfang der Achtziger Jahre als Einspülfläche von Saaleschlamm, welchen man u.a. aus dem benachbarten Schleusengraben ausbaggerte.

Im südlichen Anschluss befindet sich eine Aufforstungsfläche, welche aus Bergahorn besteht. In dem Bestand eingebettet sind vereinzelte ältere bis alte Stieleichen. Ferner ist eine deutliche Hartholzauenwaldsukzession z.B. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen erkennbar. Diesen Prozess gilt es zu sichern und ungestört zu voranschreiten zu lassen. In dem Teil der Insel gedeihen auch die in Sachsen-Anhalt bestandsbedrohte Wildtulpe und seit etwa 15 Jahren ein voranschreitender Bestand an Bärlauch.

An der Südspitze existiert ein Hartholzauenwald, wie er in etwa einst auf der gesamten Insel bestanden haben muss. Dieser setzt sich z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen zusammen. Für Auenwälder typisch existiert ein umfassender Bestand aus Frühjahrsblühern wie Wildtulpe, Bärlauch, Gelbes Windröschen, Scharbockskraut, Goldsternchen und Waldveilchen. Im Sommer setzen sich zudem z.B. die Große Brennnessel, Distelarten und besonders wegbegleitend das Aufrechte Glaskraut durch.

Das Westufer ist im Bereich des Wehrs als Kies- und Sandfläche mit ausgeprägter Weichholzaue –u.a. bestehend aus Silberweide und Pappelarten- sowie nitrophiler Hochstaudenflächen gekennzeichnet. Die Kies- und Sandflächen verändern sich nach Überflutungen immer wieder aufs Neue. Ferner eignen sich diese Flächen als Sukzessionsfläche für einen ausgedehnteren Weichholzauenwald im Anschluss an die westlich in der Saale befindlichen Insel. Weiter nördlich schließen sich Steilhänge an, welche der Flussdynamik des weitgehend unberührten Teils der Saale ausgesetzt ist. Dieser Saalealtarm bietet zahlreichen Wasservögeln Lebens- und Rückzugsraum an. Darüber hinaus verbindet er den Forstwerder mit dem Saalwerder und da ganz besonders zum 2,73 ha großem flächenhaften Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“.

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betreut den Forstwerder seit dem Jahre 1983. Bereits damals unternahm alles um freiherumlaufenden Hunden und den rasant zunehmenden Trampelpfade entgegenzuwirken. Im Jahre 1988 erhielt das Gebiet den Status eines „Ökologisch Bedeutsamen Bereichs“.
Im Jahr 1993 erstellte der AHA eine Konzeption, welche am 10.09.1993 zur einstweiligen Sicherstellung als Naturschutzgebiet (NSG) durch die damalige Bezirksregierung Halle führte. In Folge dessen erstellte das Planungsbüro „BIANCON“ im Auftrag des AHA eine fachlich-inhaltlich sehr fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption. Diese Konzeption beinhaltet neben der Gesamtschutzwürdigkeit des Gesamtgebietes auch Punkte wie die Notwendigkeit der Ungestörtheit der Saaleuferstreifen am West-, Nord-west- und Nordrand des Forstwerders, was die Beseitigung des Nordwestweges ab Mittelteil der Insel und aller Trampelpfade beinhaltet. Mit Verordnung des damaligen Regierungspräsidiums Halle vom 09.12.1998 bekam der Forstwerder seinen endgültigen NSG-Status. Nunmehr ist die Aueninsel ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Richtlinie (FFH) unter Schutz gestellt.

Der AHA begrüßt den nunmehrigen Schutzstatus. Immerhin gehört der Forstwerder zu den bedeutenden Restauenwäldern Halles entlang der Saale und in der Saale-Elster-luppe-Aue, wozu insbesondere die NSG und FFH-Gebiete Burgholz, Pfingstanger, Rabeninsel und Nordspitze Peißnitzinsel dazugehören. Um seiner Bedeutung als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraumes hervorzuheben, hatte der AHA im Jahre 1996 ein größeres NSG vorgeschlagen, welches das NSG Brandberge, den Fuchsberg in Kröllwitz, die Mündungsbereiche von Hechtgraben und Götsche, Kröllwitzer Kiesgruben sowie selbstverständlich den direkt westlich angrenzenden Saalwerder mit einbezieht. Leider haben diese Vorschläge noch keine Umsetzung gefunden. Der AHA beabsichtigt jedoch weiter dranzubleiben.

Das derzeitige praktische Engagement des AHA im Forstwerder bezieht sich auf die Absperrung der umfassend vorhandenen Trampelpfade. Diese haben dazu geführt, dass ganze Bereiche im und am Waldgebiet sowie am Westufer stark in Mitleidenschaft gezogen sind. Insbesondere das Westufer im Anschluss dient immer wieder als Ort für Spontanpartys und illegalen Campens. Lärm und Feuer mit aus dem NSG gesammeltem und gefälltem Holz sind die Erstauswirkungen und zurückgelassener Müll und Unrat sind die weiteren Folgen. Diese Beeinträchtigungen schädigen massiv Fauna und Flora. Zudem ermöglicht die gegenwärtige Verordnung, „die ordnungsgemäße Ausübung der Sportangelfischerei am westlichen Saaleufer, jedoch nur auf einem am Wehr beginnenden, 50 m in nördlicher Richtung verlaufenden Flussabschnitt und ausschließlich in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Oktober eines jeden Jahres.“ Der AHA ist der Auffassung, dass diese Freistellung zu massiven Störungen und Zerstörungen in dem betreffenden Bereichen beiträgt und das unerlaubte Betreten anderer Besucher befördert. Somit fordert der AHA diesen Passus aus der Verordnung zu streichen.
Ferner sieht der AHA große Gefahren in der Nichtbeachtung des Leinenzwangs für Hunde, voranschreitende Vermüllung und die Zerschneidung durch immer neue Trampelpfade. Zudem mäht das Wasser- und Schifffahrtsamt auch zu Zeiten der Brut die Ufer des Schleusengrabens, nachdem man schon am Ostufer in den neunziger Jahre große Bäume fällte.

Leider führt die lobenswerte klare Beschilderung der Stadt Halle (Saale) zu Bestimmungen und der Wegeführung im NSG und FFH-Gebiet nur dann zum richtigen Erfolg, wenn regelmäßige Kontrollen stattfinden. Das trifft auch auf die Absperrbeschilderung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die Ufer der Saale zu. Hier ist nach Auffassung des AHA, eine enge Abstimmung zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Polizei dringend geboten.
Angesichts der der obengenannten zunehmenden massiven Bedrohung des NSG und FFH-Gebietes Forstwerder in Halle-Trotha hält es der AHA für erforderlich über eine zeitweise ein- oder mehrjährige Absperrung der Aueninsel ernsthaft nachzudenken.
Der AHA möchte zudem seine Aktivitäten für den Forstwerder weiter verstärken. Dazu zählt auch eine für den Freiwilligentag am Samstag, den 19.09.2015 gemeinsam mit der Initiative „Pro Baum“ angedachte Großaktion zur Absperrung aller Trampelpfade. Ein Antrag auf Zustimmung der Stadt Halle (Saale), als seit dem 01.01.2014 zuständige Naturschutzbehörde, ist gestellt. Im Vorfeld dazu ist für den Umwelttag am Freitag, den 05.06.2015 eine ca. dreistündige Exkursion durch die Klausberge zum Forstwerder vorgesehen.

Treff: 18:00 Uhr Ecke Wasserweg/Emil-Eichhorn-Straße

Wer noch mehr zu den AHA-Aktivitäten erfahren und in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Forstwerder mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746; Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

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Fotos Andreas Liste