Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die Bedeutung des Natur- und Landschaftsraum zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg sowie der Gemeinde Petersberg. Eingebettet zwischen Saale, Götsche, Fuhne und Rieda stellen die Mötzlicher Teiche, der Gutspark von Seeben, das flächenhafte Naturdenkmal Rätsch, der Bergholz am Petersberg, Abatassinenberg sowie der Burgstetten einen besonders schützenswerten Landschafts- und Naturraum dar. Dies in den Augenschein zu nehmen diente eine Fahrradexkursion eines Mitgliedes des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Mittwoch, den 16.08.2026.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) sei darauf verwiesen, seit Anfang der neunziger Jahre der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Vorschläge zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist, unterbreitet hat.
Mit Sorge war am 16.08.2026 verstärkt festzustellen, dass sich der Streuobstwiesenbestand nordöstlich des Seebener Busches und der Fasanerie – blau umrandet – weiter bzw. verstärkt massiv im Verfall befindet. Fehlende Pflege und Vandalismus sowie Sommerhitze und fehlende Niederschläge der letzten Jahre haben den Prozess erheblich beschleunigt.
Zudem sei erneut und fortgesetzt darauf hingewiesen, dass die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ – rot umrandet – beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet hatte.
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/02/KonzeptionStreuobstwieseSeebenerBusch1.pdf

Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Zudem schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sukzessive Ausweitung des Seebener Busches in südöstlicher Richtung mindestens an die Feldgehölze zwischen Emil-Schuster-Straße, Franzosensteinweg und Fasanerie heran vor.
Gekoppelt mit Wiesen- und Staudensaumen dienen derartige Erweiterungen des schützenswerten und geschützten Waldgebietes der Optimierung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, werten die Landschafts- und Ortsbilder auf, tragen zur Beschattung und somit u.a. zur Abkühlung bei sowie befördern Grün- und Biotopverbünde.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche noch immer besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum 91,00 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, zum FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) – welches „aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km“ besteht sowie aus dem EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021), was in 2 Teilflächen untergliedert ist und eine Gesamtgröße von ca. 4.762,00 ha hat.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – steht auf jeden Fall fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 hatten zwischenzeitlich umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt.
Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Daran ändert keinesfalls der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung vom 30.10.2024 unter TOP Ö 8.8 gefassten Entscheidung „Bebauungsplan Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss“
http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20770
http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=231647

Ein Neubau an dem Standort bedeutet garantiert die Zerstörung eines entlang der Posthornstraße bestehenden Biotopes mit Gehölzen und Stauden. Dieser Grünbereich ist nach eigenen Messungen ca. 339,05 m lang sowie zwischen ca. 28,40 m und ca. 195,93 m breit sowie umfasst eine Gesamtfläche von ca. 25.732,24 m² = ca. 2.57 ha. Rechnerisch sind das ca. 15,12 % der Gesamtplanungsfläche.
Abgesehen von der Bedrohung des ebengenannten Biotopes, einer zu befürchtenden Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Ackerzahlen bis zu 90 und mehr bedroht.

Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Zudem dienen Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei einer derartigen Bebauung ist nicht nur mit Totalverlust als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen, sondern von der Entstehung einer neuen Wärmeinsel auszugehen. Beide klimatischen Faktoren haben mehr oder minder Auswirkungen auf die nähere und fernere Umwelt.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.
Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.
Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.
https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1
Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.
Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat in seinem Schwarzbuch 2024/25 unter der Überschrift „Unausgegorene Planung für Millionenknast Planungsdesaster und ewige Mietzahlungen für Großgefängnis“ ein zu Recht vernichtendes Urteil über das Skandalprojekt gefällt.
Räumlich gesehen steht zudem für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf jeden Fall fest, dass es mögliche Prüfungen neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin das Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.


http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=16258
https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=170310
In dem Blickpunkt betrachtet weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Alexander Vogt zurück, derartige Vorhaben auf die Feldflur in Halle-Tornau wieder aufzugreifen, wo nunmehr ebenfalls die skandalösen Planungen zu einem „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“ stattfinden.
Offensichtlich hat sich der hallesche Oberbürgermeister zum Ziel gesetzt, komme was wolle, das Feld in Halle-Tornau unbedingt zu verbauen. Dabei lässt der Mann wieder einmal konzeptionelle und ökologische Unvernunft erkennen.
Wie unterschiedlich die hallesche Politik derartige inakzeptablen Vorschläge des halleschen Oberbürgermeisters bewerten, zeigen beispielsweise die typisch umweltfeindlichen Äußerungen der FDP und die eher mittragbare Stellungnahmen von Bündnis/Die Grünen.
https://fdp-halle.de/klares-bekenntnis-der-halleschen-fdp-zum-star-park-ii-pressemitteilung
Nunmehr möchten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollendete Tatsachen schaffen.
Im Rahmen seiner Sitzung am 24.09.2025 fasste der hallesche Stadtrat unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) Ö 8.1: die „Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 25.09.2019 zum Gewerbegebiet Halle-Tornau (VII/2019/00008)“
https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21365
https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=238741
https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=170310
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass auch die Ackerfläche in Halle-Tornau im Bereich der Posthornstraße und Umfeld von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Seebener Berg-, Gehölz- und Agrarlandschaft, Saale, Götsche, Reide und Rieda sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum – insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen – gewährleisten zu können.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit des Um- und Ausbaus von leerstehenden Trafostationen zu Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere – wie zum Beispiel Fledermäuse, Eulen, Kriechtiere, Insekten und Spinnen.
Dr.-Ing. Illo-Frank Primus führt in seiner Veröffentlichung „Historische Trafostationen sinnvoll umgenutzt der Nachwelt erhalten“, auf Seite 4 unter der Überschrift „Konzepte zur Existenzsicherung historischer Trafotürme“ folgendes zum Bestand von Trafostationen aus, Zitat:
„Rund 800 alte Trafostationen haben unsere 16 Landesämter für Denkmalpflege in Deutschland als Denkmäler erfasst.“, Zitat Ende
http://www.trafoturm.eu/links/primus.html
Nach Ansicht der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt es zwar bundesweit schon zahlreiche positive Beispiele der Umnutzung zu Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere, leider sind aber noch zahlreiche Bauwerke ungenutzt.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohaus leer. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten für Insekten, Spinnen, Kriechtiere, Vögel und für Kleinsäuger zu schaffen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellte dazu Kontakte zum Landkreis Saalekreis, zur Stadt Landsberg und zum Flächeneigentümer her. Nunmehr liegen erfreulicherweise die Zustimmungen des Flächeneigentümers und des einstigen Netzbetreibers vor. Somit sind erste sehr wichtige Grundlagen geschaffen, um die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regte zudem immer wieder an, unter Federführung der Stadt Landsberg den Um- bzw. Ausbau anzugehen. Auf jeden Fall erklärte der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Bereitschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – angeregte und initiierte Begehung mit Abgesandten des Eigentümers, des Landkreises Saalekreises etc. am 13.12.2023 weckte erste Hoffnungen, welche jedoch leider nicht in Erfüllung gingen. Unverständlich dabei ist, dass trotz der erfreulichen Zustimmung von Eigentümer und früherem Netzbetreiber, der Landkreis Saalekreis wenig und die Stadt Landsberg gar kein Interesse zeigen.
Auf Grund dieser Tatsache hat nunmehr die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.02.2026 beschlossen, eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin zu bilden.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten gewinnen, welche sich ehrenamtlich bei der vorbereitenden Planung und Umsetzung des Umbaus der Trafostation Landsberg-Oppin zu einem Lebens- und Rückzugsraum für Tiere einbringen möchten. Die spätere Begleitung und Betreuung des anstrebenswerten Wohnturms für Tiere – wie zum Beispiel Fledermäuse, Eulen, Kriechtiere, Insekten und Spinnen – gehört ebenfalls zur Zielstellung einer zu bildenden Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin.

In der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Ostrau zeigt in der Thomas-Müntzer-Straße eine umgebaute frühere Trafostation auf, dass es positiv auch anders gehen kann.
Etwa 12,00 km nördlich von Halle (Saale) befindet sich innerhalb des 2.169,10 ha großen Landschaftsschutzgebietes Petersberg und angrenzend an die Ortslage Petersberg der Gemeinde Petersberg das 240,00 ha große, im Landesbesitz befindliche Waldstück Bergholz. Innerhalb des Waldgebietes existieren ein über 79,37 ha große Naturschutzgebiet „Bergholz“, welches in 2 Teilflächen geteilt ist: Teilfläche 1 im Südosten ca. 36,00 ha groß, seit 1961 und im Nordosten Teilfläche 2 Erweiterung 1983 um ca. 43,00 ha. Das Naturschutzgebiet ist in das 181,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Bergholz nördlich Halle“ (FFH0116).
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=182&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bergholz-noerdlich-halle
Ein entscheidender Rahmen bietet das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.
Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde, ihrer Auen und Nebengewässer sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.
In dem Gebiet befindet sich auch das einstige Waldgebiet „große Saubucht“.
Der geologische Untergrund ist von einer Schichtenfolge von saalekaltzeitlichen Grundmoränenmaterial aus Geschiebemergel; Glazialsanden und -kiesen sowie oberen Anschluss einer 0,1 bis 1,5 m dicken Lössschicht gekennzeichnet.
Durch Niederschläge an Oberfläche treten Auswaschungen des Kalkes auf. Ferner setzt eine starke Verlehmung ein. Aus bodenkundlicher Sicht wird diese verlehmte Schicht als Tonanreicherungshorizont der Fahlerde angesehen.
Das Bergholz ist ein Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum-betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist. Bezeichnend sind ferner u.a. das Vorkommen von Wald-Labkraut (Galium sylvaticum), Hain-Veilchen (Viola riviniana),Maiglöckchen (Convallaria majalis), Waldmeister (Galium odoratum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Schwarze Platterbse (Lathyrus niger), Wald-Reitgras (Calamagrotis arundinacea), Türkenbund-Lilie (Lilium martagon), Vielblütigem Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Moschuskraut (Adoxa moschatellina) und Zwerg-Lerchensporn (Corydalis pumila). Neben Traubeneiche (Quercus petraea) und Hainbuche (Carpinus betulus) ist u.a. die Winterlinde (Tilia cordata) bestandsprägend. Häufig sind auch Haselnuss (Corylus avellana), Faulbaum (Frangula alnus), Feldulme (Ulmus minor) und Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie an feuchteren Stellen u.a. die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) anzutreffen. Vereinzelt kommen Stieleiche (Quercus robur) und Hängebirke (Betula pendula) vor. Zudem erfolgten Pflanzungen von Rotbuche (Fagus sylvatica), Roteiche (Quercus rubra), Zitterpappel (Populus tremula) und von Bergahorn (Acer pseudo-platanus). In der Strauchschicht gesellen sich ferner Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacanha) dazu.Vom bekannten und erfahrenen Botaniker Dr. Eberhard Große wurden allein im Naturschutzgebiet Bergholz von 1978 bis 1980 sowie 1987 rund 200 Pflanzenarten ermittelt.
Die in Beispielen genannte Vegetation lässt eine vielseitige, arten- und strukturreiche Zusammensetzung erkennen, welche auch zahlreichen Tierarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Hervorzuheben ist dabei u.a. die Brutvogelfauna, wovon 55 Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalts aufgeführt sind.
Zusammengefasst sei angemerkt, dass das Bergholz ein Restgehölz in einer anthropogen bedingt sehr waldarmen, intensiv genutzten Lößackerlandschaft darstellt. Auf Grund seiner Lage auf der Wettiner Rumpfplatte hat das Bergholz sehr vielfältige landschaftsökologische Funktionen. Das Waldstück Bergholz bremst die aus östlicher, insbesondere aus westlicher Richtung wehenden Winde und verringert so die Austrocknung der im jeweiligen Lee befindlichen Ackerflächen. Gleichzeitig ist damit die Verhinderung der Winderosion verbunden.
Aus diesem Grund betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge die bereits geschehenen und am 06.03.2024 festgestellten fortgesetzt aktuellen umfassenden Holzungen im Bergholz auf. Offensichtlich ist ein aus rumänischen Arbeitern bestehendes Holzungsteam mit Harvestern aktiv. Die Holzungen haben schwere Lücken im Bestand der Traubeneichen hinterlassen und finden ebenfalls im FFH-Gebiet und NSG statt. Außerdem erfolgen die Holzungsarbeiten unverantwortlicher Weise während der längst begonnenen Brut- und Setzzeit.
Diese massiven Holzungsarbeiten mit Einsatz von Harvestern führten bzw. führen zu umfassenden Bodenverdichtungen und schädigen und zerstören weiter die Struktur des ohnehin schon von jahrelanger Trockenheit und Sommerhitze gestressten Waldgebietes. Dabei ist im Bergholz eine umfassende sukzessive Naturverjüngung mit Traubeneiche, Gemeiner Esche, Hainbuche etc. erkennen. Diese gilt es zu befördern und zu schützen.
Im direkten Waldgebiet lassen sich solche Abholzungen auch nicht mit Verkehrssicherheitspflichten begründen.
Jedoch gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da gemäß § 22 Absatz 3 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr geschieht.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2012161.html
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NNLST0000420A
Angesichts der vorangegangenen Ausführungen ist eine Erweiterung des Bergholzes unbedingt erforderlich. Als Raum dafür bietet sich unweigerlich der in den Jahren 1825 und 1839 gerodete westliche Mittelteil des Bergholzes an, welcher heute als ackerbauliche genutzte „große Saubucht“ bekannt ist.
Im Interesse einer naturnahen und stabilen Entwicklung sowie eines geringen technischen, materiellen und finanziellen Aufwandes sollte die Wiederbewaldung in Form einer Sukzession erfolgen. Auf Grund der waldnahen Lage ist ausreichend Saatgut vorhanden, welches durch Wind und Tiere in das Gebiet gelangen kann. Es ist zu rechnen, dass sich eine gleichartig strukturierte Waldlandschaft entwickelt, wie sie im umliegenden Bergholz bereits existent ist. Jegliche Pflanzarbeiten sollten dagegen unterbleiben.
Neben den ökologischen und auch ökonomischen Vorzügen, besteht zudem die Möglichkeit im Rahmen der Forschung, Lehre und Umweltbildung eine dauerhafte Wirksamkeit zu entfalten. Somit ließen sich umfassende wissenschaftliche Beobachtungen des sukzessiven Entwicklungsgebietes und Verbesserung des Kenntnisstandes in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie das damit einhergehende Verständnis sinnvoll und logisch miteinander verbinden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beschloss dazu im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 02.06.2008 „Konzeptionelle Vorschläge zur Wiederbewaldung des westlichen Mittelteiles des Bergholzes am Petersberg („große Saubucht“) im Landkreis Saalekreis“
Mit großer Genugtuung war festzustellen, dass in der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Ostrau im Bereich der Straße Am Ostrauer Park am Rand der Restaue des Baches aus Ostrau die Ortschaft Ostrau in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Saalekreis einen Amphibienschutzzaun aufgebaut hat. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt diese Maßnahme und hofft, dass dies immer wieder Umsetzung findet.
Bekanntlich gehören das Schloss und der 14,00 ha große Schlosspark Ostrau zu den bedeutsamsten historischen Orten und Denkmalen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Park zählt mit seinen zahlreichen botanischen Besonderheiten und als Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten aber auch zu den wertvollsten Naturdenkmalen, welchen es gilt mit besonderer Sensibilität zu behandeln. Beeinflusst und durchflossen vom Fuhnenebengewässer Rieda hat der Park auch eine wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum der Region.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Erfordernis sorgsam mit dem Park umzugehen. Dazu gehören der Schutz und Erhalt des vielfältigen Gehölzbestandes mit Altbäumen, Strauchbeständen und Sukzessionsbereichen sowie der Wiesenflächen mit den markanten Frühjahrsblühern wie zum Beispiel Winterling, Schneeglöckchen und Krokus.
Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend und zwingend geboten dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz einen grundsätzlichen Raum bei der Zukunftsvision des Ostrauer Schlossparks einzuräumen. Nach der Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den gesamten Tier-, Pflanzen- und Pilzbestand des Parks, seine vielfältige ökologische Funktion – u.a. als Biotopverbundraum im Rahmen der Fließgewässer Rieda und Fuhne – zu erfassen, zu werten und zu berücksichtigen.
Dabei gilt es die voranschreitende Sukzession – zum Beispiel mit Stieleiche – im Park und der eng verknüpften Aue der Rieda einzubeziehen, zu befördern und zu schützen.
In dem Blickfeld betrachtet, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mehr ökologischen Sach- und Fachverstand bei der Zukunftskonzipierung des Parks für dringend geboten. Dazu zählt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche dann einer breiten öffentlichen Beratung und Diskussion zu unterziehen ist.
Die Rieda im Bereich des Hoppberges und in Richtung Mündung in die Fuhne zeichnet sich als wertvolles Schutz- und Entwicklungsgebiet aus, wozu das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Riedewald bei Werderthau dazugehört. Zum FND fehlt jedoch eine entsprechende Beschilderung. Jedoch fehlt der 20,00 km langen Rieda bis zur Einmündung in die ca. 59,00 km langen Fuhne größtenteils beiderseits ein Schutzstreifen von mindestens 10,00 m, um eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Zudem hat der Agrarbetrieb große Teile des Verbindungsweges zwischen Hoppberg und Verbindungsstraße zwischen Kösseln und Mösthinsdorf durch die Riedaaue im nordwestlichen Bereich weg gepflügt. Dies gilt es zu unterbinden sowie den Agrarbetrieb aufzufordern den Weg und Auenrandbereich nicht mehr weiter zu beackern und eine Wiederentstehung dieser Bereiche zuzulassen. Ferner ist der Agrarbetrieb dafür zur Verantwortung zu ziehen.
Der Abschnitt der Rieda zwischen Verbindungsstraße zwischen Kösseln und Mösthinsdorf bedarf nicht nur eines beidseitigen Schutzstreifens von mindestens 10,00 m, sondern auch den Schutz und die Sicherung bestehender Feuchtgebiete. Hier gilt es jegliche Agrarnutzung auszuschließen sowie wissenschaftlich-konzeptionell zu prüfen, inwieweit eine Vertiefung dieser Flächen eine bessere Entwicklung der bestehenden Feuchtgebiete ermöglicht.
Die direkte Einmündung der Rieda in die Fuhne ist vom Verbau mit Rasengittersteinen geprägt. Hier gilt es eine schonende Beseitigung wissenschaftlich-konzeptionell zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Dies entspricht u.a. dem Anliegen der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“. Insbesondere der Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Die insgesamt ca. 59,00 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.
Großräumig gehören durchgehend Teile der Fuhneaue zwischen Saale und Mulde-Spittelwasser zum 3.683,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet (LSG) Fuhneaue – LSG0049.
Im Gebiet der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Mösthinsdorf existieren zudem noch in der Fuhneaue die flächenhaften Naturdenkmale „Wild-Tulpenwiese bei Mösthinsdorf“, „Feuchtwiese bei Mösthinsdorf“ sowie „Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf“. Letzteres flächenhafte Naturdenkmal ist in einen sehr schützenswerten Auenwald eingebunden, welcher als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie wichtigen Teil der Retentionsflächen von Fuhne und Mittelgraben zu schützen und zu erhalten gilt und am besten von jeder Betretung abzuschirmen ist. In diesem Jahr hat erfreulicherweise das Umweltamt des Landkreises Saalkreis genau das festgelegt. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – scheint eine entsprechende dauerhafte Festlegung sinnvoll zu sein.
Zudem war festzustellen, dass Fuhne und Mittelgraben Hochwasser führten und mal aufzeigten was Aue bedeutet.
Angesichts der relativen Knappheit an Gehölzen, regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. an, den nordöstlichen bzw. nordwestlichen Rand der Verbindungsstraße zwischen Kösseln und Mösthinsdorf im Abstand von 10,00 m mit Bäumen zu bepflanzen. Als Arten kommen – wie bereits einseitig bestanden – Platanen, aber auch Linden, Feldahorn etc. in Frage. Gleiches gilt auch für Feldwege, welche durch Nach- und Neupflanzungen von Gehölzen wie Obst, Kopfweiden etc. oder bzw. und sukzessive Gehölzentwicklungen eine Erweiterung der Gehölzbestande erfahren können. Gekoppelt mit Wiesen- und Staudensaumen dienen sie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, werten die Landschafts- und Ortsbilder auf, tragen zur Beschattung und somit u.a. zur Abkühlung sowie befördern Grün- und Biotopverbünde.
Der Bereich des Kieswerkes Ostrau hat nunmehr eine Entwicklung stattgefunden, welche zur Ausprägung von Steilhängen, eines Standgewässers mit Röhricht-, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen geführt hat. Diesen Landschafts- und Naturraum gilt es vor Ein- und Zugriffen aller Art zu schützen und zu sichern. Zudem gilt es eine Schutzausweisung zu prüfen.
In der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Kütten, Küttener Anger ist seit Jahren mit großer Sorge eine intensive Beweidung der Aue des Küttener Baches mit seinen Gehölz- und Streuobstwiesenbeständen zu erkennen. Erste Schädigungen des Gehölz- und Wiesenbestandes sowie der Aue durch Verbisse und Bodenverdichtungen sind deutlich zu erkennen. Hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um eine weitere Schädigung bzw. Zerstörung zu vermeiden und stattdessen eine Erholung dieser sehr wichtigen Natur- und Landschaftsbestandteile zu ermöglichen.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges, der Rätsch in Gutenberg, der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.
Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde, ihren Auen und Nebengewässern sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.
Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 17.08.2026

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