Samstag, den 13.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha
Dauer: ca. 5 Stunden
Die insgesamt ca. 56,70 km lange Parthe, mit einem Einzugsgebiet von 403,00 km², gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der 257,00 km langen Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Insbesondere im Raum der Städte Leipzig und Taucha stellen sich das Fließgewässer und seine Aue recht vielfältig sowie arten- und strukturreich dar. Ebenso hat die Parthe eine entscheidende Rolle als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet mit den dazu gehörenden Ventilationsbahnen. Dies hat nicht nur Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern insbesondere auch als Siedlungs- und Erholungsgebiet für zahlreiche Menschen im Einzugsgebiet der Parthe.
Dass die wichtige Bedeutung der Parthe und ihrer Aue Anerkennung und Würdigung findet, zeigt beispielsweise die flächendeckende Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt im Rahmen seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland sich verstärkt dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt der Parthe und ihrer Aue anzunehmen. Dazu gehört unter anderem Möglichkeiten zu finden, die Aue von ihrem naturfernen Korsett in Teilen der Stadt Leipzig zu befreien.
Ferner sieht der AHA einen weiteren Schritt in Sachen zukunftsunfähiger Verkehrspolitik, welche wider jede umwelt- und klimapolitische Vernunft, weiter auf neue Straßen setzt. Anstatt qualitativ das Verkehrssystem zu verbessern, in dem das vorhandene Schienennetz optimaler einbezogen wird, plant man quantitativ Landschafts-, Natur-, Lebens- und Erholungsräume zu zerschneiden, zu versiegeln und im Falle einer Umsetzung des Vorhabens die Region mit weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zu belasten. Als ob bestehender Flug- und Verkehrslärm sowie massive und voranschreitende Bodenversiegelungen nicht schon genug Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anrichten.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher eher den Schienenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, den hier lebenden Menschen keine weiteren Belastungen bestehend aus weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zuzumuten sowie der Partheaue als Bestandteil einer vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft keine weiteren Zerschneidungen und Versiegelungen aufzubürden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt in dem Zusammenhang am Samstag, dem 13.06.2026, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Bedeutung der Parthe, Beeinträchtigungen und Bedrohungen, Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung sowie auf den Gedanken zur Ausweisung des Einzugsgebietes der Weißen Elster zwischen Gera und der Mündung in die Saale in Halle (Saale) als UNESCO-Welterbe hinzuweisen.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Ferner ist vorgesehen im Rahmen der Fahrradexkursion Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und dabei u.a. die Inhalte und Ziele der im Aufbau begriffenen AHA-Regionalgruppe Leipzig und Umland vorzustellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lädt somit alle Interessenten zu der Fahrradexkursion ein.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Taucha.
Kontakt:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 07.06.2026

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