Die ca. 740 ha große Dölauer Heide, welche als Landschaftsschutzgebiet und Schutz-gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie ausgewiesen ist und Natur-schutzgebiete und Naturdenkmale benötigt zu einem nachhaltigen Schutz ein umfassen-den Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzge-biet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Land-schafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-und Pflanzenarten als Le-bensräume dienen können.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf ei-ner Fläche von ca. 0,8 ha in Mehrfamilienhäusern 50 bis 55 Mietwohnungen entstehen sollen, besteht die dringende Gefahr, dass ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren geht. Neben der Ein-schränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, verliert der Hechtgraben Aue, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Indi-vidualverkehr verstärkten dürfte.

Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden stampfen möchte. Zudem sieht der AHA Interes-sensverqickung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des hal-leschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen Stadträte und Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.

Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungs-behörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln. Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlrei-che Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen zu wollen. Der AHA hält es aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Ver-bindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.