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AHA hält besonderen Schutz der Ziethe in Köthen dringend erforderlich

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Das bildete die Grundlage für eine am 06.06.2015 im Rahmen des Umwelttages vom AHA in Köthen durchgeführten Exkursion zum Ziethebusch sowie mehr oder minder nah entlang der Ziethe zum Zehringer Busch. Die erste Station bildete der ca. 37,5 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Der erste Anblick beim Abzweig von der Akazienstraße nach Osten zum Südrand des Ziethebusches war, dass die am 23.05.2015 festgestellte massive Ablagerung von Müll und Unrat, vollständig beseitigt war. Ansonsten entwickelt sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.

Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald –wie der Ziethebusch- eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder –steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.

Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 12,5 ha großes Ackerstück zu prüfen. Eine gleiche Prüfung ist ebenfalls für ein ähnlich großes Ackerstück in östlicher Angrenzung als sinnvoll anzusehen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken. Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen. Auf dem Weg zum ca. 5 ha großen Zehringer Busch bot sich ein sehr wechselvolles Landschaftsbild, welches von gut ausgeprägtem Gehölzstreifen entlang des Weges entlang der Ziethe, über guter Gehölzentwicklung entlang eines viel zu schmalen Gewässerschonstreifens bis zur Gehölzarmut entlang der Ziethe und des Weges reichte. Ferner existieren östlich des Ziethebusches naturferne Mündungsbereiche und ein mit Beton eingefasstes Becken, welche eindeutig der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) widerspricht und zudem eine Unfallquelle für Mensch und Tier darstellt. Nach Auffassung gilt es ein Rückbau dieses Betonbauwerkes vorzunehmen und ein Feuchtgebiet zu schaffen, welches mit wechselvoll gestalteten Ufern ausgestattet ist. Ferner sind die Betonteile im Mündungsbereich aus dem Gewässerbett der Ziethe zu entfernen.

Ab der Straße zwischen Klepzig und Porst ist deutlich erkennbar, dass der Ziethe Raum in Form von Gewässerschonstreifen fehlen. Das Südufer lässt den richtigen weg erkennen, während das Nordufer praktisch keinen Gewässerschonstreifen besitzt. Wie bereits erwähnt ist beidseitig ein Gewässerschonstreifen von 10 m erforderlich, um eine naturnahe Entwicklung der Ziethe zu ermöglichen. Dazu zählen Mäandrierungen sowie unfassend ausgeprägte arten- und strukturreiche Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände. Diese dienen u.a. als Lebens- und Rückzugsräume sowie Biotop- und Grünverbundraum u.a. zwischen Ziethebusch und Zehringer Busch. Die entlang der Wege mehr oder minder ausgeprägten Gehölzbestände, u.a. bestehend aus Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche, Silberweide, Steinweichsel, Schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Purgierkreuzdorn und Hundsrose gilt es weiteren sukzessiven Entwicklungsraum zu geben. Einhergehend mit Wiesen- und Staudenbereichen bilden auch diese Abschnitte einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zudem bilden sie einen Gegensatz zu den wenig artenreichen Agraranbau, welcher in dem Raum aus Raps, Weizen und Mais besteht. Nach Auffassung des AHA verdeutlichte sich hier erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf sehr wenige Ackerkulturen einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6-7 Anbaukulturen übrig geblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.

Der Zehringer Busch stellt sich erfreulicherweise als sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe dar. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen. Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch –insbesondere nach Norden und Westen- weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte. Die Exkursion verdeutlichte zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern. Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.

Der AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die Bildung einer Ortsgruppe Köthen gehört. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

AHA hält verstärkten Schutz der Fluss- und Auenlandschaften zwischen Stassfurt, Nienburg und Bernburg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den Auenlandschaften zwischen den Städten Stassfurt, Nienburg und Bernburg einen sehr arten- und strukturreichen sowie damit verbunden einen besonders schützwürdigen und entwicklungsfähigen Natur- und Landschaftsraum. Im Rahmen einer vom AHA organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion nahmen die Teilnehmer diesen Raum in Augenschein. In der Stadt Stassfurt, wo die Fahrradexkursion startete, waren sich die Teilnehmer der Fahrradexkursion schnell einig, dass ein weiterer Verbau der Bode nicht erfolgen darf, um dem Fluss, welcher insbesondere den Norden des Harzes und das angrenzende Harzvorland entwässert, nicht weiter einzuschränken. Im Rahmen der möglichen Hochwasser gilt es zudem zu prüfen, inwieweit die Bode verbaute, einstige Auen zurück erhalten kann.

Für die Teilnehmer der Fahrradexkursion war schnell klar, dass der Flussabschnitt zwischen Stassfurt und des Ortsteils Hohenerxleben einen sehr vielfältigen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsraum darstellt. Die Aue, welche sich durch Feuchtgebiete, Wiesen und vereinzelte Gehölzflächen darstellt, gilt es unbedingt flächendeckend zu schützen und die Möglichkeit einer weiteren naturnahen Entwicklung be- bzw. erhalten. So erscheint es nach Auffassung der Teilnehmer der Fahrradexkursion dringend geboten, die Wiesen nur partiell und nicht flächendeckend zu mähen, um a) die Brut von Wiesenbrütern -wie den Wachtelkönig- nicht zu stören sowie b) die Blüte der Pflanzen zu zulassen. Letzteres hat zur Folge, dass Insekten genügend Blüten vorfinden können und später eine Aussaat erfolgen kann, was zu einer Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese beitragen kann. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, den Gehölzbestand sukzessiv erweitern zu lassen. Die so wiederentstehenden Auenwälder bieten weiteren Tier- und Pflanzen wieder verstärkt Lebens- und Rückzugsraum. Ferner ist unverständlich, welche Aufgaben die vorhandenen Deiche erfüllen sollen. Dabei besteht in dem Gebiet beidseitig der Bode die Möglichkeit die Aue wieder vollständig dem Überflutungsregime anzuschließen, da sich menschliche Siedlungen in höheren Lagen befinden.

Die Bodeaue zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben ist erfreulicherweise von einem Mischbestand aus Gehölzen und Wiesen geprägt. Nach Auffassung der Teilnehmer der Fahrradexkursion ist es wichtig, dass die Gehölzbestände sich immer mehr sukzessiv zu Hart- und Weichholzauenwäldern weiterentwickeln. Flächendeckend und fortgeschritten sind dahingehend schon zahlreiche Entwicklungstendenzen erkennbar. Wie bisher sollte zudem nur Fußgängern und Fahrradfahrern der Raum touristisch erschließbar sein. Leider befahren noch immer Autos den Bereich, was es durch entsprechende Beschilderung und Absperrungen sowie punktueller Kontrollen durch Ordnungsämter des Landkreises Salzlandkreis und der Städte sowie durch die Polizei künftig auszuschließen ist. In dem Zusammenhang gilt es auch einer besorgniserregenden Zunahme der Vermüllung entgegen zu wirken. Nur so lässt sich der Biotopverbund zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben beidseitig der Bode erfolgreich ausweiten und weiter festigen. Die Zerschneidung und Verlärmung, verbunden mit entsprechenden Belastungen aus Abgasen sorgen schon über Gebühr für umfassende Belastungen dieses Teils der Bodeaue und der Agrarlandschaft.

Wenn der Park in Neugattersleben, welcher im Wechsel von Gehölzbestand, Wiesen und Flusssystemen erhalten und gesichert bleibt, dann kann er nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion seine Aufgabe als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Ort der Naherholung erfüllen. Dazu ist es jedoch wichtig, dass das Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fällungen von Gehölzen sowie Veranstaltungen mit viel Lärm ausgeschlossen ist. Hinsichtlich der möglichen Nutzung der derzeit zur Versteigerung am 27.06.2014 ausgeschriebenen Wassermühle zur Gewinnung von elektrischen Strom aus Wasserkraft, halten es die Teilnehmer der Fahrradexkursion für dringend geboten, diese so zu planen und ggf. umzubauen, dass ein Rückstau von Wasser nicht erforderlich ist. Ein Rückstau hätte womöglich einen überdimensionierten Anstieg und verlangsamten Abfluss des Wassers zur Folge. Während der überdimensionierte Anstieg den Altbaumbestand schädigen könnte, besteht beim verlangsamten Abfluss die Gefahr, dass in das nährstoffbelastete Wasser nicht genügend Eintrag von Sauerstoff erfolgt und das zu einem Absterben der Wasserorganismen –z.B. der Fische führt.

Die Landschaft zwischen Neugattersleben und Nienburg ist von einer großen Vielfalt geprägt und weist einen sehr großen Widerspruch auf, zwischen einerseits den arten- und strukturreichen Auen –bestehend aus Gehölzen, Wiesen, Feuchtgebieten und nitrophilen Hochstaudenflächen-, den Hangbereichen mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen sowie vereinzelten Ansätzen von Streuobstwiesen und andrerseits einer von Monokulturen geprägten, ausgeräumten Agrarlandschaft. Nach Auffassung der Teilnehmer der Fahrradexkursion gilt es diese ausgeräumte Agrarlandschaft mit Gehölzstreifen und –inseln zu durchziehen, welche ihre Anknüpfung an die vorhandenen Biotope haben muss und nicht unter 5 m breit sein sollte. Zudem erscheint es nach Meinung sinnvoll zu sein, dass diese so entstandenen Schlageinheiten eine viel größere Vielfalt an Ackerkulturen aufweist, im Rahmen der Fruchtfolge wechselt und dabei u.a. Luzerne, Klee-Gras-Gemische, Hülsenfrüchte und Phacelia (Bienenfreund) zum Einsatz kommen. So kann sich eine größere Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten entwickeln, wozu Greifvögel, Rebhühner, Wachteln, Wachtelkönig und Hasen gehören, die Struktur durch Zunahme an Humus und luft- und Wasserdurchlässigkeit durch Auflockerung des Bodens in Folge der Durchwurzelung und damit gekoppelten Belebung des Edaphons (Bodenlebewesen) erfährt und somit ein Stopp der Erosion durch Wind und Wasser verbunden ist. Des Weiteren griffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion einen Vorschlag des AHA auf, dass an dem ca. 2.450 m langen Nordrand des Weges die Pflanzung einer Allee von verschiedenen Obstgehölzen im Abstand von 10 m erfolgen könnte. Die so errechneten 245 Obstgehölze könnten z.B. verschiedene alte und neue Sorten von Äpfeln, Süßkirschen, Birnen, Pflaumen und Walnüssen sein, welche im Rahmen von Arbeitseinsätzen mit der Bevölkerung gepflanzt, gepflegt und beerntet werden könnten. Der AHA wäre bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit das Vorhaben zu begleiten und zu betreuen.

In dem Zusammenhang erörterten die Teilnehmer die vom AHA am 07.07.2014 beschlossenen sowie am gleichen Tag dem damaligen Landrat des Landkreises Salzlandkreis Ulrich Gerstner und seinem nunmehrigen Nachfolger, dem damaligen Bürgermeister der Stadt Nienburg Markus Bauer zugeleiteten Konzeptionellen Vorschlägen zur Entwicklung einer einreihigen Obstgehölzallee nordöstlich bzw. nördlich des befestigten Feld- und Wanderweges parallel zur Bode zwischen Neugattersleben und Nienburg (Saale), Stadt Nienburg (Saale), Landkreis Salzlandkreis. Leider fehlt vom Landkreis Salzlandkreis und der Stadt Nienburg jegliche Reaktion. Selbst die Bestätigung des Posteingangs haben beide öffentlichen Verwaltungen dem AHA nicht zukommen lassen.

Daher fordern die Teilnehmer den Landkreis und die Stadt Nienburg auf sich nunmehr zu positionieren sowie in Abstimmung mit den Flächeneigentümern, den Landwirten und der Bevölkerung auf, dass Vorhaben zu tragen. Das Mündungsgebiet der Bode in die Saale im Stadtgebiet von Nienburg ist u.a. vom Naturschutzgebiet Sprohne geprägt, welches ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt ist und somit das nördliche Ende des FFH-Gebietes „Nienburger Auenwald-Mosaik“ darstellt. Die Sprohne ist potenziell ein Hartholzauenwald z.B. mit Stieleichen, Eschen und Ulmen in der Baumzone. Teilweise befinden sich Restbestände von Obstgehölzen in dem Auengebiet. Jedoch ist das Gebiet von einem Hochwasserdeich beeinträchtigt, welcher über die Hälfte des Auenwaldes vom Hochwasserregime der Saale sowie dem gerade eingemündeten Wasser der Bode abtrennt und somit Retentionsfläche verkleinert und dem Auenwald das notwendige Hochwasser vorenthält. Eine Deichumverlegung nach Westen an die K 2101 sowie die Ortslagen von Wedlitz und Wispitz heran gilt es daher dringend zu prüfen. Ebenso sind alle Abholzungsarbeiten in der Sprohne unverzüglich einzustellen und zudem erfordert der Auenwald eine naturnahe und sukzessive Entwicklung. Von daher verbieten sich Aufforstungen aller Art. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein der Sprohne eine sukzessive Erweiterung westlich der K 2101 bis zu den Ortslagen von Wedlitz und Wispitz heran zu ermöglichen. Neben der Vergrößerung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, führt dieser Gehölzbestand zur Aufnahme und Reinigung von Hochwasser sowie schrittweisen Abgabe an das Umfeld. In dem Zusammenhang halten die Teilnehmer der Fahrradexkursion die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Sprohne für dringend geboten.

Die Teilnehmer der Fahrradexkursion sehen im Altauengebiet Lippoldiswerder und dem ihm umgebenden Saalealtarm ein sehr wertvolles Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als sehr wichtige Retentionsfläche und Wiederentstehungsgebiet eines Hartholzauenwaldes. Dazu ist es jedoch erforderlich schrittweise alle standorttypischen Nutzungen zu beenden. Für die Kleingartenanlage schlagen die Teilnehmer der Fahrradexkursion vor, dass leerstehende Kleingärten unbelegt bleiben sollten, um so die Kleingartenanlage Schritt für Schritt beräumen zu können und einer Auenwaldsukzession zu überlassen. Ebenfalls auf den Prüfstand gehören die Bauten der Angler. Der Rundweg kann in der Dimension und unverbaut als Wander- und Beobachtungspfad erhalten bleiben. Zudem regen die Teilnehmer der Fahrradexkursion an zu prüfen, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarms an die Saale ökologisch und hydrologisch sinnvoll und möglich erscheint. Zudem regen sie die wissenschaftliche Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Lippoldiswerder und dem ihm umgebenen Saalealtarm an.

In Blickfeld einer ungehinderten Entwicklung der Auenlandschaften betrachtet ist es nach Meinung der Teilnehmer der Fahrradexkursion absolut unverständlich, dass trotz umfassender Einsprüche, Hinweise und Mahnungen, der Bau der B6n stattfand. Nicht nur, dass massive Rückstausituationen von Hochwasser und Einschränkungen von Retentionsflächen stattfindet, erfolgt eine Totalzerschneidung des nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Nienburger Auwald-Mosaik, wozu u.a. das Naturschutzgebiet Sprohne im Mündungsgebiet der Bode in die Saale bei Nienburg und der Dröbelsche Busch gehören. Ein Ziel des FFH-Gebietes ist nämlich den Biotopverbund, den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der einzelnen und zusammenhängenden Auenlandschaften und –biotope sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Erweiterung der Retentionsflächen. Mit Unverständnis nahmen die Teilnehmer der Fahrradexkursion zur Kenntnis, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließen. Hier vertreten die Teilnehmer der Fahrradexkursion die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.

Darüber hinaus ist es unverständlich, dass in angrenzenden Bereichen immer wieder Angler mit ihren Autos direkt an das Saaleufer fahren. Dies führt zur massiven Beeinträchtigung der Vegetation und des Landschaftsbildes sowie nicht zuletzt zu Lärm- und Abgasbelastungen bei An- und Abfahrt. Die letzte Station bildete in Bernburg der Bereich der Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße bis hinauf zur Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der obere Teil dieses Fuhneabschnitts und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbinden die Teilnehmer der Fahrradexkursion die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefe und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA sieht auf jeden Fall die Notwendigkeit in dem Gesamtraum sich verstärkt für einen intensiven und nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung einzusetzen. Interessenten können sich unter folgender Anschrift melden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435;
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Fotos Andreas Liste

AHA führt Exkursionen zum Umwelttag durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt anlässlich des Tages der Umwelt mehrere nachfolgende Exkursionen durch:

Freitag, den 05.06.2015, um 14.00 Uhr
Exkursion anlässlich des Tages der Umwelt durch die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben
Treffpunkt:Eingang Gebäude Schmiedestraße 1 in Gatersleben Dauer: ca. 2 Stunden

Freitag, den 05.06.2015, um 18.00 Uhr
Exkursion anlässlich des Tages der Umwelt zur Mittellache
Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Salegaster Chaussee, Wiesenweg zur Mittellache, Umrundung der Mittellache, Rückmarsch
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 2 Stunden

Freitag, den 05.06.2015, um 18.00 Uhr
Exkursion anlässlich des Tages der Umwelt zum flächenhaften Natur-denkmal Klausberge und zum Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle (Saale)
Treffpunkt: Ecke Wasserweg/Emil-Eichhorn-Straße
Dauer: ca. 3 Stunden

Samstag, den 06.06.2015, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Exkursion mit der Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld zum Ziethebusch, zur Ziethe und zum Zehringer Busch
Treffpunkt: Bahnhofsvorplatz, Eingang Bahnhof Köthen
Dauer: ca. 2 Stunden

Im Rahmen dieser fünf Exkursionen beabsichtigt der AHA seine vielfältigen Vorstellungen zum Schutz, Entwicklung und Betreuung der entsprechenden Landschaften darzu-legen. Die Exkursionen sollen ferner zur Sensibilisierung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz beitragen und zur aktiven ehrenamtlichen Mitwirkung anregen.

AHA thematisiert Hochwasser bei Mitgliederversammlung am 01.06.2015

Im Rahmen seiner monatlich stattfindenden Mitgliederversammlungen thematisiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder das große Themenfeld Umgang mit Hochwasser. Dieses Thema ist immer wieder u.a. eng mit den Themenfeldern Schutz, Erhalt und Entwicklung von Auenlandschaften, der Versiegelung von Böden, Nachhaltigkeit in Forst- und Landwirtschaft sowie nicht zuletzt länderübergreifender konzeptioneller Arbeit verknüpft.

In dem Zusammenhang bildet in der Mitgliederversammlung des AHA am Montag, den 01.06.2015 die Vorstellung des gegenwärtigen Standes des geplanten Vorhabens „Hochwasserschutz und gewässerstrukturverbessernde Maßnahmen an der Weißen Elster zwischen BAB A 4 und Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“ durch Herrn Marcel Möller von der Thüringer Landgesellschaft einen sehr wichtigen inhaltlichen Höhepunkt.
Nach dem Vortrag von Herrn Marcel Möller ist auch Zeit für Fragen und Diskussionen vorgesehen. Ferner beabsichtigt der AHA sich im Anschluss daran zu dem Vorhaben zu positionieren.
Die Mitgliederversammlung findet in 06108 Halle (Saale), Holzplatz 07a (ehemaliges Kulturhaus „Kurt Wabbel“) statt und beginnt 19:00 Uhr.

Wer dazu mit dem AHA Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgender Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz und Erhalt der Parkanlage in der Schopenhauerstraße

Bereits mit großer Abscheu und Ablehnung hat die Initiative „Pro Baum“ die massenhaften Abholzungen von Bäumen und Sträuchern im einstigen Pauluspark durch die aus der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) und der Günter Papenburg AG bestehenden Halleschen Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung (HGWS) aufgenommen. Das Vorgehen der HGWS, welches trotz massiver Proteste der Bevölkerung das Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für eine Tiefgarage und weitere Wohnbebauung bebauen möchte, hat somit zu umfassenden Verlusten an gewachsenem Grün im Paulusviertel beigetragen. Ferner führen diese Abholzungen nicht nur zu massiven Verlusten von Brutgehölzen, sondern zur Störung von Brutmöglichkeiten im näheren Umfeld. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ stellen diese Änderungen das falsche Signal in Sachen Schutz von Umwelt und Natur sowie Sicherung von gesunden Lebens- und Wohnqualitäten dar.
Eine Bebauung der Parkanlage in der Schopenhauerstraße in Angrenzung an den Gebäudekomplex des halleschen Jugendamtes ist eine Fortsetzung der Politik der Vernichtung von Grün im halleschen Paulusviertel und somit auch in der gesamten Stadt Halle (Saale). Offenbar ist bei der HWG noch immer nicht angekommen, dass nicht Zerstörung, sondern Schutz, Erhalt und Mehrung von öffentlichem Grün mit seinen Gehölz- und Wiesenbeständen die Zeichen der Zeit darstellen. Die Initiative „Pro Baum“ fordert nunmehr die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) in ihrer Eigenschaft als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, sich für den Schutz und Erhalt dieser sehr wertvollen Grünanlage als öffentlichen Park sowie Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, Ort der grünen Aufwertung des Paulusviertels und Teils eines offensiven Schutzes von Umwelt und Natur einzusetzen. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ sollte sich die HWG verstärkt für die Sanierung bestehender Bausubstanz ins Zeug legen und an die diesbezüglichen positiven Ansätze im Medizinerviertel anknüpfen.

Initiative „Pro Baum“ und AHA begrüßen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt zur Bestätigung des vom Verwaltungsgericht Halle verfügten vorläufigen Stopps der Bauarbeiten für den angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife

Mit Genugtuung haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bestätigung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zum Eilantrag auf Baustopp des vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten Baus eines gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife aufgenommen. Diese Entscheidung stoppt erst einmal weiterhin die skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m. Somit haben nach dem Verwaltungsgericht Halle, nun auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg, den vom Land Sachsen-Anhalt nachträglich legitimierten illegal und widerrechtlich vom halleschen Oberbürgermeister einst am 12.07.2013 begonnenen, steuerfinanzierten Bau eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale vorläufig ausgesetzt. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und AHA beruhen die nunmehr vorerst gestoppten Bauarbeiten für den skandalösen Deich, auf Grundlage falscher Messungen, Berechnungen und Planungsunterlagen. Wie Initiative „Pro Baum“ und AHA bereits mehrfach betont haben, bedarf der angedachte Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Halle, in seiner Bestätigung der Stattgabe zu dem Eilantrag, nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gefolgt.

Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt. Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Darüber hinaus ist das Hineindrängen von Qualmwasser aus der dann eingedeichten Saaleaue nach Halle-Neustadt überhaupt nicht ausgeschlossen. Die Höhe des Qualmwassers richtet sich u.a. nach Höhe und Dauer des Hochwassers. Selbst nach Abzug des Hochwassers in der Saale ist mit weiterem Verharren des Qualmwassers hinter dem Deich zu rechnen, da dieser den freien Abfluss behindert und die Flächen weitgehend versiegelt sind. Ferner ist in Folge des angedachten Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich der Deiche, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung des Deichbauprojektes betroffen.

Abgesehen davon hat das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen. Stattdessen verbaut das Land Sachsen-Anhalt Steuergelder aus Bund und Land im bisher angegebenen Umfang von 4,9 Millionen Euro für einen unverantwortlichen Umwelt- und Naturfrevel. Es ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA endgültig der Zeitpunkt erreicht, dass sich nunmehr der Deutsche Bundestag, der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt, der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle der Verschwendung von Steuergeldern annehmen und dafür Sorge tragen, dass das Bauvorhaben endlich seinen endgültigen Stopp und Ende erfährt. Die gegenwärtige Landesregierung Sachsen-Anhalts und das nachgeordnete Landesverwaltungsamt sind offenkundig von sich aus dazu nicht in der Lage.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg bietet dazu eine weitere, sehr wichtige Basis.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

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