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Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort stoppen

Mit fortgesetzter großer Sorge und Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die nunmehr vier sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens, zweimal auf der Peißnitzinsel sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören.
An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Somit dient die Saaleinsel als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in der Stadt Halle (Saale). Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Die drei Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung. Ein VEP hat genau das zu berücksichtigen. Die Aussagen des Leiters des Fachbereiches Planen im Geschäftsbereich II – Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) Lars Loebner in der halleschen Beigeordnetenkonferenz vom 25.08.2015 lassen deutlich erkennen, dass die zusätzlichen Verkehrsbelastungen gegenüber dem Entlastungseffekt deutlich überwiegen. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 26.08.2015 gab dazu folgende Zahlen an: Eine Brücke im Norden führe an der Giebichensteinbrücke zu einer Entlastung von 18 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} und an der Hochstraße sind gerade mal 2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} vermerkt. Dagegen nehme im Brandbergweg das Verkehrsaufkommen um sage und schreibe 72 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu. Mit einer Brücke im Süden Halles prognostiziert man eine Entlastung für die B 80 um 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}, dem aber eine zusätzliche Belastung am Böllberger Weg in Höhe von 20 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} gegenübersteht. Beide Prognosen sollten auch dahingehend zu Bedenken geben, dass es dadurch verstärkte Verkehrsbelastungen an und in Wohngebieten gäbe.

Darüber hinaus zeigt ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, wie sie die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) darstellt, dass der momentane Bevölkerungsanstieg im Jahre 2013 in etwa das Niveau der Jahre 1980 und 2007 erreicht hat.

1960 277.855
1970 257.300
1980 232.294
1990 309.406 mit Zusammenschluss der Städte Halle
und Halle-Neustadt im Mai 1990
1991 305.451
1992 300.536
1993 295.741
1994 289.909
1995 282.349
1996 275.604
1997 267.776
1998 259.925
1999 253.224
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705

Nach Auffassung des AHA rechtfertigt die Bevölkerungsentwickung keinesfalls eine derartige Verkehrsplanung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern bzw. im Jahr zirka der Fläche der Stadt München entspricht.

An der Stelle möchte der AHA noch einmal betonen, dass die Stadt Halle (Saale) und der Mitteldeutsche Verkehrsverbund unbedingt die Möglichkeiten der Einführung des „fahrscheinfreien ÖPNV“ prüfen sollte. Dem AHA ist bewusst, dass es dazu bisher recht unterschiedliche Ergebnisse gibt, jedoch verweisen wissenschaftliche Dokumente auf Möglichkeiten der erfolgreichen Einführung. Hierzu zählen die Publikation „Kostenloser ÖPNV: Utopie oder plausible Zukunft?“ von Kai Gondlach in „Internationales Verkehrswesen (66) 3 | 2014“ sowie „FAHRSCHEINFREI IM ÖPNV“, ein Diskussionspapier aus dem Jahre 2014 von den Autoren Marvin Gehrke/Stefan Groß von der Technischen Universität Berlin.

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.

Anhang:

PDF: 1409_Gondlach-Kostenloser-OePNV_-Utopie-oder-plausible-Zukunft—Internationales-Verkehrswesen_-Heft-3-2014

PDF: DP3_GehrkeFahrscheinloserÖPNV_TUBerlin2014

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 23.08.2015 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga – Kelbra haben sich die TeilnehmerInnen intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweideentwickeln können. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.

Unverständlich ist zudem, dass flächendeckend die Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen einer sehr intensiven Mahd unterzogen war, welche sogar das Erdreich mit einbezog. Die ExkursionsteilnehmerInnen waren sich einig, dass die Mahden stark reduziert, unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Mit gewissem Befremden nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 74 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffseintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die AHA-Mitglieder über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens.
Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise die Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.

28a-Heringen Mündungsgebiet Zorge In Helme Blick Nach Südwesten In Helme Unmittelbar Westlich Einmündung Zorge In Helme  (2)

28a-Heringen Mündungsgebiet Zorge In Helme Blick Nach Südwesten In Helme Unmittelbar Westlich Einmündung Zorge In Helme (2)

Ebenfalls nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen entlang der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen die zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut und Japanischem Staudenknöterich zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung beider Neophyten. Der AHA ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.

Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Aufklärung halten die ExkursionsteilnehmerInnen für notwendig, worauf die Bauarbeiten in der Nebenhelme östlich von Aumühle abzielen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Ebenso mit großen Bedenken nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen die massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zur Helme zur Kenntnis. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, haben die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigt haben. Die Situation verschärft sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Dagegen könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren.

46a-Berga-Kelbra Brücke Zwischen Talsperre Kelbra & Neue Kiesgruppe Blick Thyra Abwärts In Richtung Mündungsgebiet In Helme Nach Südosten  (1)

46a-Berga-Kelbra Brücke Zwischen Talsperre Kelbra & Neue Kiesgruppe Blick Thyra Abwärts In Richtung Mündungsgebiet In Helme Nach Südosten (1)

Begrüßenswert haben die ExkursionsteilnehmerInnen die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft auch hier der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Ferner beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die ExkursionsteilnehmerInnen äußerten ihr Unverständnis im Hinblick auf den inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen. In dem Zusammenhang entwickelten die ExkursionsteilnehmerInnen die Überlegungen ein Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen halten es die ExkursionsteilnehmerInnen für sehr sinnvoll, eine sehr komplexe Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme, ihr Einzugsgebiet –u.a. der Zorge und der Thyra- sowie direkt angrenzender Gebiete entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.

Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz statt-findet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die BürgerInnen und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse –z.B. von Zorge und Thyra- scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer –wie Zorge und Thyra- und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie einer Regionalgruppe Nordhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

AHA hält besonderen Schutz des Amselgrundes in Halle (Saale) für dringend notwendig

Der Amselgrund gehört nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen der Stadt Halle (Saale). Das im Nordwesten Halles in Kröllwitz gelegene 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche ist ein ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße, welches von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Die beiden Feuchtgebiete bieten nunmehr zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebens- und Rückzugsraum. Besonders als Laichraum für Amphibien stellen sie eine umfassende Bereicherung im Stadtgebiet von Halle (Saale) dar.
Der AHA schlägt für die Wiese vor, diese in mehreren Abschnitten und in unregelmäßigen Abständen zu mähen, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können.

Nach Auffassung des AHA ist daher ferner dringend geboten, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören. Die westlich angrenzenden Felsfluren sind als sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften ausgeprägt, wo u.a. jetzt das Frühlingsfingerkraut und die Echte Küchenschelle in voller Blüte stehen. Jedoch bedrohen Betreten und Feuerstellen diese empfindlichen Lebensgesellschaften. Daher sind massive Kontrollen erforderlich, um diesem Frevel entgegenwirken zu können. Noch besser wäre natürlich, wenn sich Einsicht und Rücksichtnahme durchsetzen könnten.

Auffällig ist auch die sehr deutliche bauliche und optische wassertouristische Überprägung des Saaleraums zwischen Riveufer und Klausbergen, welche insbesondere seit den Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts verstärkt zunahm. Im Zusammenhang mit der massiven Störung des Stadt- und Landschaftsbildes prägen zudem zunehmende Verlärmung und Abgasbelastungen den Saaleraum zwischen den halleschen Stadtteilen Giebichenstein und Kröllwitz. Hier gilt es eine Gegensteuerung vorzunehmen. Leider ist dahingehend in dem gegenwärtigen gewässertouristischen Konzept der Stadt Halle (Saale) nichts zu erkennen. Eher besteht die Gefahr massiver Störungen im Bereich der Wilden Saale und der baulichen Ausweitungen in dem ebengenannten Gebiet.

Das Gesamtgebiet des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche mit seinen Auenlandschaften, Hangwäldern, Teichen, Weihern, Feuchtwiesen, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie Hochstaudenbereichen bildet nicht nur einen sehr bedeutsamen Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten , sondern dient zudem als sehr wichtiger Biotop- und Grünverbund zwischen der Saaleaue, der Dölauer Heide und den Brandbergen. Dies gilt es nach Auffassung des AHA umfassend zu schützen und zu erhalten.
Insbesondere der Verbund zum Naturschutz- und FFH-Gebiet „Nordspitze Peißnitz“ mit der angrenzenden Wilden Saale ist für den Amselgrund ganz bedeutsam und entsprechend zu sichern.

Auf jeden Fall möchte der AHA in Anknüpfung an seine Vorgängerorganisation AKUS eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe für den Amselgrund und die Kreuzer Teiche bilden.
Interessenten können sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 31.08.2015 findet mit dem 125., das siebente Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Dazu zählt ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Verwaltungsgericht Halle gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten.

Ferner ist vorgesehen, weiter die Protestexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 14.07.2015 zum Hufeisensee auszuwerten. In dem Zusammenhang gilt es zu beraten, ob bei eventuellen weiteren Protestexkursionen die Initiative „Pro Baum“ sich als Veranstalter und Organisator mitbeteiligt.
Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren.
Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar.
Ein neues, sehr wichtiges Thema ist mit der angedachten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen soll, entstanden.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.
Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die laufenden Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt. Ebenso stehen schon die Planungen für das Jahr 2016 auf der Tagesordnung. Als Schwerpunkte gelten dabei mögliche gemeinsame Veranstaltungen mit dem AHA zur Durchführung der 8. Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 25.03.2016 und zum Tag des Baumes am 25.04.2016.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA fordert nachhaltigen Umgang mit Hochwasser entlang der Selke

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich dieser Tage zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.

Im ersten Abschnitt nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 10 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Strassberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Güntersdorfer Bergsee besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneemelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Strassberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die jüngst erst errichtete Kläranlage bei Strassberg, welche unverantwortlicherweise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.

Wer in der im Aufbau begriffenen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz von Natur und Kaltluftkorridoren sowie dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Uta Krauß & Andreas Liste

Mit Weiterbau der Osttangente setzt Stadt Halle (Saale) auf falsche Verkehrskonzepte

Im Zuge der sehr umstrittenen, ökologisch sehr fragwürdigen Osttangente gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bereits am 06.01.1999 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost Industriestraße bis Dieselstraße Im Zusammenhang der Errichtung der Straße sind folgende Maßnahmen als erforderlich anzusehen:

  1. Reduzierung der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße auf insgesamt 2 Fahrspuren zugunsten von Rad- und Fußwegen sowie eines üppigen Grünstreifens, da laut der vorliegenden Planungsunterlagen der betreffende Abschnitt künftig verkehrsreduziert sein soll.
  2. Fahrverbot für Schwerlastzüge aller Art in der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße
  3. Einrichtung einer 30 km/h – Zone in unter 1.) und 2.) genanntem Abschnitt
  4. In dem unter 1.) und 2.) genannten Abschnitt ist das Befahren nur für Anlieger zuzulassen.
  5. Bodenflächen sind andere Flächen zu entsiegeln, welche nicht mehr benötigt werden (z.B. im Bereich der Auenlandschaften). Geeignete Flächen sind in Zusammenarbeit mit interessierten Umweltvereinen heraus zu suchen

Diese Forderungen stehen im Einklang mit den in der Agenda 21 formulierten Zielen, welchen nunmehr auch die Stadt Halle (Saale) beigetreten ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet hiermit seine Mitarbeit an.“, Zitat Ende

Aufbauend auf einer Stellungnahme vom 11.08.2009, gab der AHA am 06.12.2012 nachfolgende Positionierung ab, Zitat:

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Neubau des 4. Abschnittes der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost, Delitzscher Straße bis B 100

I. Grundsätzliches

Es ist unumstritten, dass weltweit ein nicht mehr aufzuhaltender Klimawandel eingesetzt hat. Dieser Wandel dokumentiert sich durch Extremwetterlagen, welche sich gegenwärtig hauptsächlich bei Anrainern des Pazifischen und Atlantatischen Ozeans sowie in Ländern in der südlichen Hemisphäre durch langanhaltende Dürren, starke Stürme und Starkniederschläge. Aber auch in den gemäßigten Zonen zeichnen sich schrittweise ähnlich geartete Veränderungen ab. Die Konferenzen in Rio de Janeiro und in Kyoto haben leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Allein in Deutschland gehen täglich etwa 130 ha Boden für Baumaßnahmen –insbesondere für verkehrstrassen- verloren. Das entspricht in etwa 66 Fußballfelder und jährlich die Fläche der Stadt München. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren schrittweise der Eintrag von Stickstoff aus der Luft von jährlich 40 kg auf 50 kg erhöht. Entsprechende Veränderungen an der Vegetation sind deutlich zu erkennen.
Die Stadt Halle (Saale) hatte sich Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zum Agenda 21 – Prozess und zum Klimabündnis bekannt. Jedoch zeugt das praktische Handeln eher von einer anderen Entwicklung, wie das konkrete Vorhaben erneut zeigt. Man setzt auf extensive „Verkehrslösungen“, welche auf mehr und nicht weniger Kfz.-Verkehr setzen. Dazu beabsichtigt man den Verkehr an den Rand der Stadt Halle (Saale) zu verlegen, ohne konkrete Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den zentrumsnaheren Gebieten zu benennen und den Einwohnerschwund zu berücksichtigen. Landschaft, Natur, Erholungs- und Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze opfert man dafür ohne Rücksicht auf Verluste. Fakt ist, die Stadt Halle (Saale) hat in einem ernstgemeinten Klimabündnis nichts mehr zu suchen.
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 11.08.2009 wird folgende Stellungnahme abgegeben:

II. Erläuterungsbericht

Zu 1.1. und 2.2.:
Diese Darstellung beruht auf Mutmaßungen. Hier wäre aufzuzählen, welche Entlastungen schon die bereits bestehenden Straßenabschnitte gebracht haben. Darüber hinaus erscheint es wichtig zu benennen, welche verkehrsordnungspolitische Maßnahmen ergriffen worden, um den „Entlastungseffekt“ zu verstärken. Mutmaßungen und Wunschvorstellungen können nicht eine Sinnhaftigkeit eines derartigen Straßenbauvorhabens begründen.

Zu 2.1.:
Wie kann es sein, dass die Vorhabensbehörde auch die Behörde ist, welche dann die Abwägungen im Beteiligungsverfahren und letztendlich den Planfeststellungsbeschluss zu fassen hat. Als Einwender bezweifeln wir eindeutig die angemessene Objektivität.

Zu 2.3.:
Den Verkehr per Autobahnen an die Stadt Halle (Saale) heranzuführen, welcher die Stadt Halle (Saale) heranzuführen haben die Umweltverbände schon immer kritisiert. Stattdessen traten und treten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) genau für derartige unlogische Verkehrsvorhaben ein (siehe Unterschriftenkampagne der früheren halleschen Oberbürgermeisterin). Die bisherigen Erfahrungen und fehlenden Nachweise lassen daher die sogenannten Entlastungseffekte ernsthaft bezweifeln. Prognosen ersetzen keinesfalls die Darstellung der tatsächlichen Entlastungseffekte. Eine derartige Darstellung fehlt komplett.

Zu 2.5.:
Eine Behauptung, dessen Beweis fehlt. Eine wahre Umweltentlastung kann u.a. nur durch eine vollkommen geänderte Verkehrspolitik erfolgen. Dazu gehören Verkehrsvermeidung sowie die Beförderung von Schienenverkehr sowie ÖPNV. Des Weiteren gilt es großflächige Flächenentsiegelungen vorzunehmern.

Zu 3.:
Entgegen aller verbalen Darstellungen handelt es sich um das Gesamtgebiet, welches man mit einer weiteren Straße zerschneiden und auf ca. 5,4 ha neu versiegeln (einst 5,3 ha) möchte, um partiell schon existierende ökologisch wertvolle Bereiche sowie potenziell wertvolle Entwicklungsgebiete. Schwerpunkte sind dabei im weiteren und näheren Sinne die Reide und ihre Aue, der Sagisdorfer Park, die Dautzscher Felskuppe, der Goldberg, das Gehölz bei Büschdorf sowie die Gehölz- und Krautstrukturen im Bereich des Bahndammes und im Oberlauf des Diemitzer Grabens. Ein biotopverbindenes Entwicklungspotenzial bietet der Diemitzer Graben. Das weitgehend naturferne und stark eingetiefte Fließgewässer und Nebengewässer der Reide lässt aber Bemühungen einer naturnaheren Mäandrierung sowie Gehölz- und Krautbewuchs an den Ufern erkennen. Jedoch selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von 5 m Breite beiderseitig der Ufer sind nicht umgesetzt. Als zuständige Behörde war die Stadt Halle (Saale) bisher nicht in der Lage diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen verpflichtet auch die WRRL der EU die Umsetzung von gewässerverbessernden Maßnahmen, wozu folgende Maßnahmen gehören sollten:

  • Einrichtung eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um Abdrift von den Äckern in das Gewässer zu mindern und Entwicklungsräume für eine sukzessive Pflanzenentwicklung zu ermöglichen.
  • Zulassung einer sukzessiven Pflanzenentwicklung. Keine Pflanzung und schon gar nicht Abholzungen, wie vom Unterhaltungsverband „Untere Saale“ gefordert.
  • Einbringen von Störsteinen und –hölzern, um bei strömungsstarken Zeiten eine Mäandrierung sowie die Schaffung wechselvoller Ufer –flach und steil- zu ermöglichen.

Die angedachte Straße versiegelt nicht nur ca. 5,4 ha der Gesamtfläche, sondern zerschneidet wichtigen Lebens- und Erholungsraum. Ferner belegen die vorliegenden Gutachten, dass sich der Lärm und die Abgasbelastungen empfindlich erhöhen. Die angedachten Lärmschutzwände bestätigen das Problem. Zudem sprechen folgende Verluste ihre eigene Sprache:

  • 2,0 (einst 1,9 ha) weg- und straßenbegleitende krautige Vegetation, feuchte Hochstaudenfluren und Ruderalflächen
  • 275 m² Heckenbiotop
  • 190 m² Gebüsch
  • 2.495 m² Heckenbiotope an der B 100
  • 89 Einzelbäume (Laub- und Obstbäume)
  • 30 m² vom Diemitzer Graben
  • 15,5 ha (einst 15 ha) Ackerflächen
  • 0,1 ha diverse Gärten

Wie Landschaften zerschnitten und zerstört werden zeigt ganz deutlich der Straßenabschnitt westlich des Hufeisensees. Derartige Verluste können nicht „ausgeglichen“ oder „ersetzt“ werden, da sie überbaut werden sollen. Daher gelten folgende Forderungen:

  • Kein Straßenbau mit den obengenannten und anderen bekannten Folgen
  • Verstärkung der Biotopfunktionen
  • Renaturierung des Diemitzer Grabens mit Schaffung bzw. Durchsetzung der Gewässerschonstreifen
  • Entwicklung von vielfältigem Wegbegleitgrün in Form von Pflanzungen und sukzessiver Entwicklung
  • Erhalt und Entwicklung eines sanften Tourismus
  • Erhalt des Gesamtgebietes als Nahrungs- und Lebensraum für zahlreiche Tiere.
  • Nutzung der wertvollen Ackerböden für eine biologisch ausgerichtete Landwirtschaft
  • Im Bereich des Graebsees gilt es die angedachte Fläche zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Noch naturnaher und kostengünstiger geht es wahrlich nicht.

Gegenwärtig werden ein Großteil der Ackerflächen nicht den Bodenwerten angemessen genutzt. Nicht Monokulturen dürfen die Flächen prägen, sondern eine vielfältige und konsequente Fruchtfolge. Dies trägt u.a. zur Verbesserung der Bodenqualität, Verbesserung der ackerbaulichen Struktur sowie des Nahrungsangebotes für viele Tiere bei. Der Straßenbau würde auf einer Fläche von ca. 5,3 ha dem Boden genau diese Funktion nehmen. Es gilt zukunftsorientiert und nachhaltig zu denken und zu handeln.

Zu 4.2.:
Die Senkung der Prognosen für Kfz in 24 h in Höhe von z.B. 3.357, 3.434 und gar 6.176 lässt die Notwendigkeit des Vorhabens noch mehr bezweifeln. Nach der Auffassung des Einwenders scheinen die Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis bei den Prognosen zu wenig Berücksichtigung zu finden.

III. Schalltechnische Untersuchungen

Zu 5.3.:
Die beste Lärmvermeidung ist die Nichtdurchführung der Baumaßnahme. Im konkreten Fall ist keinesfalls die Notwendigkeit des Bauvorhabens plausibel nachgewiesen worden. Daher gilt es auch die Nullvariante aufzunehmen.

IV. Schadstoffuntersuchungen

Auf Grund der Existenz einzelner Straßenabschnitte dieser Umgehung wäre es auch mal ratsam gewesen aufzuführen die Schadstoffbelastungen dort geändert haben. Hier lassen sich durchaus Vergleiche zu dem Planungsgebiet ziehen. Die Untersuchung erscheint hier wenig aufklärend.

V. Landschaftliche Beleitplanung

Siehe zu Punkt 3 des Erläuterungsberichtes. Hinweis: Ebereschen sind keine standortgerechten Gehölze!

VI. Zusammenfassung

Die Planungsunterlagen verdeutlichen erwartungsgemäß weiterhin keinesfalls die Notwendigkeit der angedachten Straße. Stattdessen setzt man traditionell auf eine Extensivierung des Straßenverkehrs. Dass damit bekanntermaßen eher eine Mehrung des Verkehrs erfolgt, findet keine Berücksichtigung. Daher kann aus obengenannten Gründen das angedachte Straßenvorhaben keine Zustimmung finden.“, Zitat Ende

Der AHA betrachtet daher mit großer Sorge den Baubeginn des letzten Abschnittes der Osttangente, da offenbar die vielfältigen Einwendungen –insbesondere von Anwohnern- keine ausreichende Berücksichtigung fanden.

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