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A. Grundsätzliches
Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:
„AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes
Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:
„5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?
Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:
- Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
- Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
- Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
- Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
- Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
- Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
- Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.
Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende
Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.
Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.
Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Halle (Saale), den 20.12.2018
Andreas Liste
Vorsitzender“
Zitat Ende
B. Zu den Planungsunterlagen
B.1. Begründung des Entwurfes
Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.
Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875
Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zu mindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.
Zu 5. INHALT DER PLANUNG
Zu 6. STANDORTALTERNATIVEN
Zu 8. NATUR UND LANDSCHAFT
Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.
Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.
Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.
Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.
Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.
Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende
Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.
Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.
Eine Annahme, dass 80 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem PKW und 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf mindestens 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf maximal 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.
A. Grundsätzliches
Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:
„AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes
Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.
Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.
Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:
„5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?
Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:
- Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
- Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
- Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
- Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
- Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
- Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
- Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.
Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende
Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.
Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.
Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.
Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.
Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.
Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.
Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Halle (Saale), den 20.12.2018
Andreas Liste
Vorsitzender“
Zitat Ende
B. Zu den Planungsunterlagen
B.1. Begründung des Entwurfes
Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.
Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875
Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zumindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.
Zu 4.1. Bisherige Entwicklung
Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.
Zu 4.3. Konzeption zur Standortentwicklung
Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.
Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.
Zu 5.4. Flächennutzungsplan
Zu 5.6. Waldumwandlung
Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.
Zu 6.2. Umweltbericht
Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.
Zu 6.7. Immissionsschutz
Zu 6.8. Verkehrserschließung
Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende
Zu 7.1. Analyse regionalökonomischer Effekte und Bedarfsanalyse Infrastruktur
Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.
Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.
Eine Annahme, dass 80 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem PKW und 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf mindestens 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf maximal 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.
B 2 UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre
Zu 2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Die Erfassungen haben offenbar acht Biotopformen in und am Wald festgestellt. Daraus leitet sich zudem ein umfassendes Entwicklungspotential, welches bei einer Überbauung verloren ginge. Gleiches ist aus den Ausführungen zum Bestand der Fauna erkennbar.
Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Zehringer Busch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltungen zur Fasanerie am 18.08.2016 und 06.11.2018 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Zehringer Busch, den Friedenspark, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.
Dem Anliegen diente auch die gemeinsam vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und dem AHA am Samstag, den 26.01.2019 durchgeführte gemeinsame Neujahreswanderung in die Fasanerie in Köthen. An dem sehr regnerischen Tag zeigte sich die Fasanerie mit Resten von Schnee und den ersten Schritten der Entwicklung der Frühjahrsblüher geprägt. Jedoch waren auch die Folgen des Sturmtiefs Friederike vom Januar 2018 in Augenschein zu nehmen. Meteorologischen Angaben zu Folge waren in der Stadt Köthen Sturmspitzen im Umfang von 111 km/h gemessen worden. Im Vorfeld der Neujahreswanderung am 27.01.2018 ermittelte man 70 umgestürzte Bäume. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer zeichnete sich bereits damals ab, dass insbesondere der Südostbereich der Fasanerie sowie das Waldgebiet zwischen Tierpark und Buschteich von Windbruch betroffen sind. Nach Einschätzung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer gilt es insbesondere die lössgeprägten steinigen und humosen bis 1,5 m mächtigen Wurzelteller als nunmehrigen potentiellen Lebensraum für Vogelarten und zum Beispiel Wildbienenarten zu erhalten. Ebenfalls die nunmehrigen teilweise bis etwa zwei Meter tiefen Bodenvertiefungen in Folge der Aushebelungen der Wurzelbereiche bieten insbesondere bodenbrütenden Vogelarten wie dem Zaunkönig Lebensraum, aber auch Unterschlupf für die Haselmaus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Entstehung von niederschlagsabhängigen temporären Tümpeln. Vorrangig betroffen vom sturmbedingten Bruch sind Gemeine Esche, Stieleiche, Rotbuche und Sommerlinde. Neben ihrem prägenden Habitus, zeigten am 27.01.2018 Brüche im Bereich zwischen Tierpark und Buschteich auf, dass Hohlräume beispielsweise sehr stark der Hornisse als Brutraum dienen. Insofern ist es jetzt wichtig bestehende und neu entstandene Hohlräume unbedingt zu erhalten. Ferner können die nun entstandenen Kleinlichtungen der Beförderung der Verjüngung durch Sukzession dienen.
Unverständlich ist für die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer, dass insbesondere im Nordwestbereich der Fasanerie im Bereich der beiden Zuflüsse zum Buschteich massive forstwirtschaftliche Eingriffe zur Beräumung der Wege vom Bruchholz stattgefunden haben. Dabei stellte man fest, dass diese zerstörerische Vorgehensweise nicht in der bestehenden Arbeitsgruppe zur Fasanerie abgestimmt war. Hier empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer erneut und mit Nachdruck den Verbleib des Holzes in der Fasanerie mit punktueller Aufschichtung in Form von Haufen oder bzw. und kleinere Benjeshecken. Diese Vorgehensweise schafft neue Lebens- und Rückzugsräume und befördert außerdem die Sukzession. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer regten in dem Zusammenhang erneut an, punktuell und gezielt Eicheln von Stieleichen zu stecken, um ggf. auf annährend natürlichen Weg eine Vermehrung der Stieleiche zu befördern. Die Vorteile liegen in der Möglichkeit standortgerechtes Saatgut zu verwenden, durch das Auskeimen die Pfahlwurzeln zu erhalten sowie eine kostenaufwendige Aufforstung von Bäumen in Reih und Glied mit standorttypischer Einzäunung auszuschließen. Darüber hinaus kann das Sammeln der Eicheln auf den Wegen und das Stecken des Saatgutes in den Bruchlichtungen in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche neben dem praktischen Wert auch noch einen Beitrag zur Umweltbildung leisten kann. Eine gezielte und unbegrenzte Beobachtung und Erfassung der Entwicklung der ausgesäten Eicheln führt zudem zu einem standortbezogenen und wichtigen Erkenntnisgewinn zur Entwicklung der Stieleiche ab der Aussaat.
In dem Blickwinkel betrachtet appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer zudem an die Stadt Köthen, die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fasanerie basierend auf eines Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016 endlich einzustellen und somit die massiven Abholzungen zu beenden. Dabei hat man nachweisbar bisher massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Zudem haben jüngste Erfassungen ergeben, dass in der Fasanerie 50 Brutvogelarten und 13 Fledermausarten vorkommen.
Diese Feststellungen haben nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Basis zu bilden, dass keine räumliche Einschränkungen des geschützten Landschaftsbestandteiles geben darf und sämtliche Störungen –z.B. durch starke forstwirtschaftliche Eingriffe- eine Ansiedlung von Greifvögeln behindert. In dem Zusammenhang regten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer an, dass es einer neuen und nachhaltigen Entwicklungskonzeption für den Tierpark bedarf, welche die Anzahl und Betreuung der Tiere, den Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes, den Schutz von Boden, Fließ- und Standgewässern, Grund- und Schichtwasser sowie letztendlich Struktur und Arbeit des Tierparkes beinhalten muss.
Ferner kamen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Basis der Fällarbeiten in der Fasanerie eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung bildet, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes weitgehend ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer vom Grundsatz her, dass nunmehr der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze das umfassende und fachlich fundierte bürgerschaftliche Engagement aufgegriffen hat, die Initiative in die Hand nahm und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten möchte. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer für dringend notwendig, dass dazu die projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten spürbar vorankommt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer mahnen jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Zudem erläuterte der AHA den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer den von seiner Mitgliederversammlung am 02.10.2017 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt – Bitterfeld“. Vom Grundsatz her ist der AHA auch bereit so etwas für die Fasanerie sowie für das Waldgebiet zwischen Tierpark und Buschteich zu erstellen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer besprachen ferner die Folgen der vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. für das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) gesammelten 3.329 Unterschriften, welche sie am 03.01.2017 dem damaligen Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Köthen Dr. Werner Sobetzko (CDU) übergaben.
Dieses Bürgerbegehren bildet dann gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat:
„(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende
Zum Abschluss der Exkursion bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die dringende Notwendigkeit die Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Fasanerie –wozu auch der Tierpark gehört- zu intensivieren und auch zu den bevorstehenden Kommunalwahlen zu thematisieren.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Fotos Christine Fröhlich
Fotos Dietmar Hörner
Mit großem Interesse hatte die Initiative „Pro Baum“ Pläne der Stadt Halle (Saale) bereits im Januar 2016 die Pläne der Stadt Halle (Saale) aufgenommen, in der Thomasiusstraße, nach dem geplanten Ende der Bauarbeiten im Juni 2018, 66 Bäume zu pflanzen. Die Initiative „Pro Baum“ sieht hier einen richtigen und sehr wichtigen Schritt in Richtung der Entwicklung einer grüneren Stadt Halle (Saale). Dies stellt nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ einen sehr beachtlichen Ansatz hinsichtlich der Entwicklung zu einer grüneren Stadt dar, wo die Verbesserung der ökologischen Situation, der Wohnqualität und stadtgestalterischer Gesichtspunkte eine bedeutsamere Rolle spielt. Die bisherige und garantiert noch hauptsächliche Planungsabsicht bewusst oder unbewusst dem Auto eine besonders bedeutende Funktion einzuräumen, erhält hier ansatzweise einmal einen dringend notwendigen Einhalt. Dabei sieht die Initiative „Pro Baum“ weiterhin noch wesentlich mehr Handlungsbedarf, um den Gehölzbestand nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern umfassend auszuweiten. So legte die Initiative „Pro Baum“ bereits mit Schreiben vom 31.07.2006 der damaligen Oberbürgermeisterin Halles Ingrid Häußler die ersten Vorschläge für mögliche Standorte für Nach- bzw. Neupflanzungen von Straßenbäumen in 3 Stadtteilen vor. Es handelt sich dabei um das Stadtzentrum, Giebichenstein und das Paulusviertel. Zum Beispiel allein für das Paulusviertel ermittelte man ein Potenzial für Nach- und Neupflanzungen im Umfang von 334 Bäumen. Mit Schreiben vom 23.09.2013 schlug die Initiative „Pro Baum“ dem nunmehrigen halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand in der Landsberger Straße eine Bepflanzung von einreihig 22 bzw. zweireihig von 44 Bäumen vor. Die Initiative „Pro Baum“ ist der Auffassung, dass im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch weitere Reserven und Standorte zur Nach- und Neu- bzw. Erstbepflanzung von Bäumen bestehen. Daher beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ die Forstsetzung der Erfassung möglicher Standorte zur Bepflanzung von Bäumen entlang von Straßen und Wegen zu intensivieren.
Nunmehr ist nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ der Baufortschritt –bzw. –abschluss im größten Teil der Thomasiusstraße soweit, dass nun eine Bepflanzung der im Abstand von ca. 12 m angelegten Pflanzbereiche mit Bäumen erfolgen kann.
Die Initiative „Pro Baum“ beabsichtigt im Rahmen des nächsten Treffens am Montag, den 28.01.2019, 19.00 Uhr im Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale) zu dem Vorhaben zu beraten. Ferner besteht die
Möglichkeit mit der Initiative „Pro Baum“ unter folgender Anschrift Kontakt aufzunehmen:
Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
in 06108 Hall e (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha – halle.de
E – Mail: initiativeprobaum@yahoo.de
Fotos Andreas Liste
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretenden Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben. Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817-1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.
Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hat. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.
Nunmehr verfolgt der AHA mit großer Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur Landesgartenschau im Jahr 2022. Leider ist mit massiven Eingriffen in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach zu rechnen. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen lassen umfassende Gehölzverluste erwarten, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Daher hält es der AHA für dringend geboten, diese Eingriffe in die Gehölzbestände im Kurpark und an den Hängen zu den Auen von Saale und Ellerbach auszuschließen.
Der AHA regt stattdessen an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Diese Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-,Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2022. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.
Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an einer naturnaheren Entwicklung, einen umfassenden Schutz und Erhalt der Auenlandschaft bei Bad Dürrenberg sowie einer ökologisch orientierten Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2022 mitzuwirken.
Wer Interesse hat im Rahmen der ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ des AHA mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Anhang mit Informationen:

