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AHA fordert erneut und verstärkt nachhaltigen Umgang mit Hochwasser

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneemelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen Hochwasserschutz, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.

So beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf im Landkreis Saalekreis einen insgesamt 3,6 km langen sowie zwischen 1,50 m und 2,80 m hohen Deich zu verlegen und verspricht somit den Anwohnern einen praktisch hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserfluten im Ausmaß des Jahres 2013. Was man den Menschen vor Ort offenbar verheimlicht hat ist, dass sich Hochwasser nicht an die Statistiken der Menschen halten, das Wasser als Druck- bzw. Qualmwasser unter den Deichen hindurchfließt sowie ein Überschreiten des Hochwassers des Jahres 2013 in Höhe und Dauer noch im unendlichen Maße möglich sein kann. Ferner erklärt man den Leuten nicht, dass Qualmwasser hinter den Deichen schlechter abfließt, weil die Deiche den Abfluss behindern. In dem Blickfeld betrachtet ist es auch unverantwortlich den Menschen in Röpzig, ebenso denen im halleschen Planena, Maßnahmen zu einem hundertprozentigem „Hochwasserschutz“ zu versprechen. Warum schenkt die aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bestehende Landesregierung Sachsen-Anhalts den Menschen vor Ort nicht reinen Wein ein und erklären ihnen, dass dies auf Dauer unrealistisch erscheint. Stattdessen erwecken diese Behörden unverantwortlicher Weise Hoffnungen, welche bei höheren und längeren Hochwassern wie im Jahr 2013 unnötigerweise Leben und Gesundheit der Menschen sowie deren Sachwerte einer nicht absehbaren Gefahr aussetzen. Jedoch stehen diese Politiker und Verwaltungen in einer Eidespflicht, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Dabei erfolgte bereits im Jahre 1994 eine Befliegung, welche das Ausmaß des damaligen Frühjahrshochwassers aufnahm und somit die Basis für entsprechendes Flutkartenmaterial bildete. Diese Daten und die neueren Erkenntnisse müssen nach Auffassung des AHA als Basis für ein länderübergreifendes, nach Flussgebietssystem geordnetes Konzept zum Umgang mit Hochwasser dienen. Dazu gilt es nach Vorbild aus der DDR, wo 5 bzw. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen, länderübergreifende Fachbehörden einzurichten, welche genau nach diesem räumlichen Prinzip fungieren. Dazu gilt es zudem die Kommunen, die Bevölkerung sowie deren Vereine, Initiativen und Verbände mit einzubeziehen. Nur so lässt sich ein ordentlicher Umgang mit Hochwasser wissenschaftlich konzipieren und darauf basierend regeln und umsetzen.

Bisher missachten die Verantwortlichen nämlich die Tatsache, dass eingeengte Flüsse hohe Hochwasserpegel aufstauen und natürliche Retentionsräume wie die Flussauen erst gar nicht derartige Hochwasserwellen bzw.- pegel aufkommen lassen, da sich das Wasser vornherein in einem größeren Raum ausbreiten kann. Daher sind alle Anstrengungen u.a. verstärkt auf Deichrückverlegungen zu lenken, um genau diese Auen wieder an das Hochwasserregime der Flüsse und Bäche anzuschließen. Von einem derartigen Umgang mit Hochwasser profitiert ebenfalls die jeweilige Aue mit ihren Auenwäldern, Auenwiesen, Altarmen, Schlammflächen, Feuchtgebieten etc. Diese Natur- und Landschaftsräume sind geradezu auf diese Hochwasser angewiesen, da sie für deren lebenswichtige und –notwendige Durchfeuchtung sorgen. Als Basis für weitere Deichrückverlegungen sind die obengenannten Hochwasserkarten im Ergebnis der Kartierungen während des Hochwassers im Frühjahr 1994 sowie der Erfahrungen der jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zu nutzen. Somit hat es schon lange Zeit für die „gründlichen Vorbereitungen“ für die Deichrückverlegungen gegeben, welche nach Auffassung des AHA nicht effektiv genutzt wurden. Neben den Deichrückverlegungen gilt es verstärkt Versiegelungen aller Art auszuschließen, Entsiegelungen und Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. . An der Stelle möchte der AHA darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 66 ha Boden erfolgt. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 24.090 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Ebenso sind weitere Fließgewässervertiefungen durch massive Ausbaggerungen zu unterbinden. Letzteres verringert den Ausbreitungsraum für Hochwasser, erhöht die Fließgeschwindigkeit und die damit verbundene Zerstörungskraft sowie entwässert in trockenen Jahreszeiten verstärkt die angrenzende Aue.

Leider muss der AHA feststellen, dass Bund, Länder und Kommunen weiter wertvolle Zeit verstreichen lassen, um einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser anzugehen. Ein Hochwasser, wie beispielsweise in den Jahren 1994 und 2002, kann jederzeit wiederkommen. Bereits die Hochwasser im August 2010 und im September 2010 sowie die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zeigten dies wieder einmal ganz deutlich auf.
Die angedachten Poldervorhaben im Land Sachsen-Anhalt entlang der Saale in den Ortsteilen Hohenweiden, Holleben und Angersdorf der Gemeinde Schkopau und Teutschenthal sowie den Stadtteilen Beesen, Böllberg und Halle-Neustadt der Stadt Halle (saale) sowie in der Aue der Weißen Elster zwischen den Ortsteilen Maßlau, Ermlitz und Oberthau der Gemeinde Schkopau zeugen mit ihren massiven wasserbaulichen Rückentwicklungen der direkten Wechselbeziehung zwischen Fluss und Aue von einer weiteren Einengung von natürlichen Überflutungsräumen beider Fließgewässer. Anfang der neunziger Jahre hatte das Land Sachsen-Anhalt im Raum zwischen Hohenweiden und Angersdorf sowie im Pfingstanger in Halle (Saale) begonnen mit Deichrückverlegungen den richtigen Weg zu gehen und der Saaleaue wieder mehr Raum zurückzugeben. Somit stellen die angedachten Schaffungen von Polderflächen und die damit verbundenenen Deichneubauten einen massiven Rückschritt dar und tragen zu einer verstärkten Einengung der Auenlandschaften bei. Einen starken Rückschlag bildete bereits der Rückbau der Bahnbrücken der „Kasseler Bahn“ und der gebaute „Ersatz“ in Form eines massiven Bahndammes durch die Deutsche Bahn. Der AHA hält es in diesem Raum für sehr wichtig weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen zu prüfen und den von Anfang an umstrittenen Neubau der Röpziger Straße als Verbindungsstraße zwischen Hohenweiden, Röpzig und Halle mit großen Durchlässen zu versehen. Ferner darf eine Umsiedlung von Planena und Röpzig nicht weiter ein Tabuthema sein.

Im Bereich der Weißen Elster hat der AHA immer wieder eine länderübergreifende gründliche, wissenschaftlich fundierte Prüfung der Wiederbelebung von Altverläufen der Weißen Elster und Rückverlegungen von Deichen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu prüfen. Das sächsische Projekt „Lebendige Luppe“ bietet dafür durchaus gute Ansätze, folgt aber zu stark einen rein wasserbaulichen Ansatz und lässt bisher entstandene künstlich entstandene Gewässer-und Deichverläufe zu stark unangetastet. Der Freistaat Thüringen geht dabei mit seinem Projekt „Hochwasserschutz und gewässerstrukturverbessernde Maßnahmen an der Weißen Elster zwischen BAB A 4 und Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“ einen guten Weg in die richtige Richtung.

Welche verheerenden Auswirkungen der Missbrauch von Auen als Polderflächen anrichten kann, zeigen die beispielsweise die Folgen in der Aue an der Luppe nach der Öffnung des Nahleauslassbauwerkes in Leipzig in den Jahren 2011 und 2013 als Sturzfluten durch die Altaue stürzten und z.B. den Schlobachshof verheerend heimsuchte und zahlreiche Todesopfer unter den Tieren hinterließen, welche den Wassermassen nicht mehr entfliehen konnten.

Dabei besitzt die Stadt Leipzig ein ausgedehntes Band von Auenwäldern, Auenwiesen, Feuchtgebieten und Altverläufen, welche einen hohen Arten- und Struktureichtum aufweisen, einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Aufwertung des Landschafts- und Stadtbild sowie zur Naherholung der Bevölkerung leisten. Bedroht durch massiven Raubbau an den Auenwäldern und massiv ausgebauten Tourismus, bieten diese Auenlandschaften eigentlich sehr vielfältige Möglichkeiten zur sukzessiven Entwicklung, Ausübung von Biotop- und Grünverbundfunktionen sowie nicht zuletzt Raum zur Aufnahme von für Auen lebenswichtigem Nass in Form von Hochwasser sowie einer damit verbundenen Einspülung von Sedimenten und Organismen. Um das zu erreichen sind nach Ansicht des AHA wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zu Deichrückverlegungen oder gar Deichaufhebungen sowie bereits erwähnt zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen von Weißer Elster, Pleiße und Parthe sowie ihrer Nebengewässer dringend erforderlich. In Sachen Hochwasser heißt das zusammenfassend, warum weiterreichen, wenn es die eigenen Auen doch eher selbst brauchen. So lassen sich Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Kima mit ökologisch vernünftigem und verantwortungsvollem länderübergreifenden Umgang mit Hochwasser sehr sinnvoll miteinander verbinden.

Nunmehr ist laut häufigen Medienberichten vorgesehen, um den halleschen Stadtteil Planena für veranschlagte öffentliche Mittel im Umfang vom 650.000,00 Euro einen 900 m langen Ringdeich mit drei Verbindungsstellen mit dem Umland zu errichten. Für den AHA ist das Vorhaben aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. Ein Deich kann bei längerem Hochwasser keinesfalls verhindern, dass in den möglicherweise eingedeichten Stadtteil Qualmwasser einströmt. In dem Blickwinkel betrachtet ist bei Hochwasserereignissen im Mindestausmaß der Jahre 1994, 2002/2003, 2011 und 2013 schwer vorstellbar, dass im Falle der Deicherrichtung künftig eine Evakuierung der Bevölkerung in Planena unterbleibt. Nach Ansicht des AHA wäre das unverantwortlich und somit vollkommen inakzeptabel. Außerdem besteht die ernstzunehmende Möglichkeit, dass höhere und längere Hochwasser als in den obengenannten Jahren auftreten können, welche dann die Deiche überströmen. Insofern gilt es nach Auffassung des AHA eher Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit eine schrittweise Umsiedlung der 36 Einwohner nicht sinnvoller erscheint. Neben der Herstellung eines ernsthaften Schutzes der Menschen vor Hochwasser, käme eine Wiederausweitung von Retentionsflächen der Saale hinzu. Die Finanzierung dieser Umsiedlung muss aus Mitteln der Flutgelder erfolgen.

Unverständlicherweise spart man das nicht gerade sehr populäre Thema der Umsiedelungen generell aus. Dazu zählen beispielsweise insbesondere Häuser, welche seit 1990 in die Auen gebaut wurden, aber auch in den Gebieten bestehende Kleingartenanlagen. Der AHA vertritt die Auffassung auch dieses Thema verstärkt in die Diskussion im Umgang mit dem Hochwasser einzubringen.

Darüber hinaus fordert der AHA die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel, gekoppelt mit den Finanzierungen durch die Länder dahingehend zu nutzen, um endlich den Flüssen und Bächen mehr Aue als Überflutungsraum zurückzugeben. Der immer noch favorisierte technische Wasserbau in Form von Ausbau bestehender Deiche und sogenannter Hochwasserrückhaltebecken, aber auch die immer wieder als Wundermittel gepriesenen Polder, sind nicht geeignet nachhaltig mit künftigen Hochwasser umzugehen und schon gar nicht um die Ursachen der vermehrten Hochwasser anzugehen.

Ferner bekräftigt der AHA die Notwendigkeit, die Verantwortung für Fließgewässer nicht nach Ländern, sondern nach deren Einzugsgebieten zu ordnen. Die großen Flüsse wie Donau, Rhein, Elbe und Oder gilt es in die entsprechende Verantwortung des Bundes zu übernehmen.
Auf Grund des permanenten Unvermögens seitens der politischen Verantwortlichen endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser voranzutreiben und umzusetzen sind nunmehr dringend die Bürgerinnen und Bürger gefordert.

In einer Stellungnahme vom 19.04.2015 zum Planfeststellungsverfahren „Hochwasserbeseitigung/Neubau Deich Hohenweiden“ positionierte sich der AHA beispielsweise gegenüber dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt folgendermaßen, Zitat:

„Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Hochwasserbeseitigung/Neubau Deich Hohenweiden“

Nach den vorliegenden Unterlagen ist mit massiven Eingriffen in das Gebiet des Mühlgrabens zu rechnen. Insbesondere die das Gewässer begleitenden Hartholzauenwaldreste und Hochstaudenrandbereiche wären von den Baumaßnahmen betroffen. Zudem ist mit einer weiteren Einschränkung von Hochwasserräumen zu rechnen.
Die Wirkung der Spundwände ist anzuzweifeln. Bekanntlich sucht sich Wasser dann neue Wege und somit besteht die Möglichkeit das Qualmwasser an den Stellen zutage tritt, wo es keiner erwartet. Mit der Errichtung der Deiche ist durchaus möglich, dass es Rückstau von Qualmwasser an den Deichen geben kann. Ferner verliert der Mühlgraben seine wasserabführende Funktion, da er durch Wasserbauwerke eine massive Be- und Einschränkung erfährt.
Diese angedachten Deiche können zudem zum Verlust der Kalt- bzw. Frischluftzuführungen in den Ortslagen führen. Somit ist durchaus mit klimatischen Einschränkungen zu rechnen.
Im Rahmen der bestehenden Ortskenntnissen erscheint es sinnvoller zu sein, unbedingt Deichrückverlegungen an die Ortslagen von Hohenweiden und Röpzig heran vorzunehmen und zwar so, dass der Mühlgraben noch voll und ganz zur Wasserabführung zur Verfügung steht. Momentan verlaufen noch immer Deichanlagen als Riegel zwischen Hohenweiden bis nach Röpzig heran. Dabei sind die Bauwerke so angelegt, dass der Rückstau in Richtung Abtei und Hohenweidener Holz und letztendlich nach Planena zu erwarten ist.
Stattdessen gilt es in Anknüpfung an die Deichrückverlegungen in Holleben und Angersdorf sowie im Pfingstanger Mitte der neunziger Jahre, gleichermaßen im Raum Hohenweiden und Röpzig vorzugehen. Somit besteht die Möglichkeit weitere Retentionsfläche zu schaffen und ein Abdrängen von Hochwasser in die Ortslage von Hohenweiden weitgehend auszuschließen.
Darüber hinaus erscheint es aber auch notwendig zu sein, über die Zukunft der Ortslagen von Planena und Röpzig sowie der Umgehungsstraße K 2158 nachzudenken. Der Bau der Umgehungsstraße in den neunziger Jahren ist ohne ordnungsgemäße Berücksichtigung von Hochwassersituationen erfolgt.
Ebenso ist eine länderübergreifende Hochwasserkonzeption für Saale und Weiße Elster erforderlich, um so flusssystemorientiert den Umgang mit Hochwasser fachlich korrekt anzupassen. Im konkreten Fall zeigt sich erneut, dass nur eine ortsbezogene, punktuelle Betrachtung erfolgt. Damit verbunden ist jedoch eine Ausblendung der Gesamtlage wozu die Ermittlung von Ursachen und Standorten einer vermehrten Hochwassersituation bestehen sowie wie man sich eine Gegensteuerung vorstellt.
Insofern erscheint eine Gesamtüberarbeitung derartiger Vorhaben dringend geboten.“, Zitat Ende

Dabei sieht der AHA beispielsweise entlang der Saale im Bereich der Saaleaue zwischen den Städten Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg massives Potenzial an umfassenden Möglichkeiten der Deichrückverlegungen. Ganz besonders seien da die Nahtstellen zur Elster-Luppe-Aue, die Restauenwälder Göhlitzscher Holz, am Waldbad und Fasanerie sowie Hohendorfer Holz genannt. Gleiches trifft auf die obengenannten Möglichkeiten der wissenschaftlichen Prüfungen zum Wiederanschluss von alten Saaleverläufen in den ebengenannten drei Städten, aber auch in der Gemeinde Schkopau und in der Stadt Halle (Saale). Weiter flussabwärts trifft das u.a. gleichermaßen für die alten Saaleverläufe in der Stadt Wettin-Löbejün, am Severin in der Stadt Könnern, im und am Naturschutzgebiet Plötzkauer Auwald zu.
Entlang der Elbe bieten sich auf dem ersten Blick u.a. der Große Busch bei Klieken, die großräumigen, Mündungsbereiche von Schwarzer Elster, Mulde und Saale sowie in der Stadt Magdeburg der Kreuzhorst und der Biederitzer Busch an. Zumeist decken sich diese Auengebiete mit als Landschafts- und Naturschutzgebieten, europäische Vogelschutzgebiete und nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützte Landschafts- und Naturräume. Zudem genießen Teile der Elbe den Schutzstatus als UNESCO-Biosphärenreservat.

Darüber hinaus gilt es Sohl- und Uferbefestigungen zu entfernen, um eine Belebung der Fließgewässer zu ermöglichen, welche einhergehen mit der Förderung von Mäandrierungen und Furkationen. Nicht nur, dass hier strukturreiche Uferbereiche und Wasserbereiche mehr Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten und mehr Sauerstoffeintrag stattfindet, sondern aber auch der Sedimenttransfer Energie bindet und ein Eintiefen von Fließgewässern mit ihren verheerenden Folgen für den Wasserhaushalt der Auen ausschließt bzw. unterbindet.

Darüber hinaus hat der AHA immer wieder angeregt bestehenden Restauenwäldern wieder Raum zur sukzessiven Rückkehr auf einstige Auenwaldflächen zu ermöglichen. Das bedeutet nicht nur die Wiederentstehung von einstigen Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten, sondern bietet Hochwasser Stauraum, nimmt ihm die Wucht und funktioniert wie ein Filter. Nicht zu vergessen ist dabei der Beitrag zum Klimaschutz, indem die Gehölze Kohlendioxid langfristig binden sowie Sauerstoff und Frischluft abgeben.

Alles deckt sich auch mit den Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU und des europäischen Programms Natura 2000.

Der AHA fordert die nunmehrige sachsen-anhaltinische Landesregierung, bestehend aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Land Sachsen-Anhalt auf, eine neue Politik im Umgang mit Fluss- und Bachlandschaften und deren Auen sowie mit Hochwasser zu entwickeln und umzusetzen. Nur ein umfassender Schutz, Erhalt und räumliche Weiterentwicklung von Auenlandschaften können u.a. auch einen nachhaltigen Beitrag und sehr wichtige Grundlage zum Umgang mit Hochwasser bilden.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass eine mögliche Errichtung von Neudeichen massive Eingriffe in die arten- und strukturreichen Auenlandschaften darstellt, welche als sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren sowie als Biotop- und Grünverbundräume und als Entstehungsgebieten und Ventilationsbahnen von bzw. für Kalt- und Frischluft dienen. Die Plangebiete sind Bestandteile großer Landschaftsschutzgebiete und tangieren direkt oder indirekt mehrere Naturschutz- und FFH-Gebiete.
Die Besonderheiten und Vielfalt dieser Auenlandschaften laden zudem auch immer wieder zahlreiche stressgeplagte Menschen ein, sich umfassend zu erholen, indem sie Natur und Landschaft genießen können.

Der AHA begrüßte damals die Einladung der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Realisierung weiterer Deichrückverlegungen und Hochwasserpolder im Land Sachsen-Anhalt unter der Überschrift „Mehr Raum für unsere Flüsse: mögliche Standorte zum Wasserrückhalt in der Fläche“ am Montag, den 23.10.2017 ab 19:00 Uhr in der Konzerthalle St.-Ulrichkirche Halle (Saale), Christian Wolff-Straße 02.

Hier hatte der AHA gegenüber den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung seine Positionen umfassend benannt. Leider haben diese keine Berücksichtigung gefunden. Man tut lieber so als hätte es diese vielfach vorgetragenen Hinweise nicht gegeben. Das muss sich nach Ansicht des AHA aber massiv ändern.

Daher beabsichtigt der AHA beabsichtigt weiterhin auch selbst sich weiter verstärkt mit dem Thema Fließgewässer, Auen und Hochwasser zu befassen und möchte dazu eine entsprechende länderübergreifende Arbeitsgruppe bilden, welche ehrenamtlichen Interessenten die Möglichkeiten bietet, Vorschläge und Gedanken zusammenzutragen und daraus konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten sowie wissenschaftliche Arbeiten anzuregen, zu initiieren und zu begleiten.

Wer Interesse daran hat in so einer länderübergreifende Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de; Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes im Nordosten von Halle-Trotha für dringend erforderlich!

Der hallesche Stadtteil Trotha ist von zahlreichen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteilen geprägt, welche enge Bindungen zu den Stadtteilen Seeben, Mötzlich und Tornau sowie zur Gemeinde Petersberg, Ortsteilen Morl und Sennewitz besitzen.

Als erstes sei hier die Saaleaue mit dem ca. 7 ha großen Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha erwähnt, welches zusammen mit dem 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Darin eingebettet befindet sich das ca. 4,9 ha große flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge.
Nach Nordwesten und Norden knüpfen sich das Einzugs- und Mündungsgebiet der 15,14 km langen Götsche sowie im Landschaftsraum zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz die ca. 14 ha große frühere Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha an, welche ökologisch sehr bedeutsame Natur- und Landschaftsräume bilden.

In nordöstlicher Richtung schließen sich der ca. 9,5 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ sowie nach Osten das Gebiet der Posthornteiche an.

Nach Süden seien das Gebiet des Großen und Kleinen Galgenberges erwähnt.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben immer wieder bekräftigt, dass es dringend erforderlich ist die jeweiligen einzelnen Landschafts- und Naturräume und Schutzgebiete zu schützen, aber auch den Biotop- und Grünverbund nicht nur zu erhalten, sondern umfassend weiter zu entwickeln.

Darin eingebettet spielt das Waldgebiet zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover eine sehr wichtige Rolle. Das von Bergbaufolgen geprägte und einst u.a. mit schnellwachsenden Pioniergehölzen wie Robinien, Pappelhybriden und Eschenahorn bepflanzte Waldgebiet, hat begonnen sich sukzessiv standortgerecht zu entwickeln, bildet nunmehr ein bedeutsames Rückzugsgebiet für zahlreiche Tierarten, beeinflusst das Stadt- und Landschaftsbild positiv und hat sehr positiven Einfluss auf das Klima der Stadt Halle (Saale).

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nun die sukzessive Verjüngung des Waldgebietes zu befördern und nicht durch die derzeitigen forstwirtschaftlichen Eingriffe im Auftrag der Deutschen Bahn zu gefährden. Dies noch als Teil von sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die umfassenden Eingriffe beim Um- und Neubau des halleschen Güterbahnhofes einzuordnen, halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für nicht angebracht. Dabei gilt es gerade zurzeit unbedingt zu berücksichtigen, dass die Dürrezeit in den Monaten April bis Oktober 2018 sowie der sehr heiße Sommer im gleichen Jahr Fauna und Flora ohnehin schon stark gestresst haben.

Daher fordern beide Organisationen nunmehr die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption und damit eng verbunden, die sofortige Einstellung aller Ringelungs- und Abholzungsarbeiten in und an dem Waldgebiet ein. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
(AHA) knüpfen mit ihren Überlegungen an alte Forderungen des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR an, welche bereits in den Jahren 1987 bis 1989 die Erstellung einer derartigen Konzeption anmahnten.

Dabei gilt es u.a. vollständig den Artenbestand von Fauna und Flora, die Bodenqualität und Einflüsse zu erfassen, die Bedeutung für den Biotop- und Grünverbund, das Stadtklima, das Stadt- und Landschaftsbild und die Naherholung festzustellen sowie letztendlich daraus Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung des Waldgebietes zu entwickeln. Auf dieser Basis besteht dann die Möglichkeiten öffentlich mit den Flächeneigentümern, Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Interessenten über die Ergebnisse der Untersuchungen und Auswertungen sowie zu den daraus abgeleiteten Schutz- und Entwicklungsvorschlägen zu beraten.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Ferner beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ das Thema zu seinem nächsten Treffen am Montag, den 28.01.2019 im Reformhaus Halle, Versammlungsraum, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale) zu thematisieren. Beginn: 19:00 Uhr

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.: 0345 – 2002746

Pläne für Hufeisensee sind ökologisch unverträglich

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.

Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Der AHA beabsichtigt im Rahmen folgender Exkursion erneut seine entsprechenden Standpunkte und Vorstellungen darzulegen:

Samstag, den 02.02.2019, um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale)
Treffpunkt: Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Bau der A 143 – was wir brauchen, das sind Fakten!

Seit der Wiedervereinigung und der damit verbundenen Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans auf dem Reißbrett ist die Diskussion über die A 143 im Gange. Brauchen wir diese Autobahn oder brauchen wir sie nicht, daran scheiden sich schon seit geraumer Zeit die Geister! Nach über zwei Jahrzehnten Diskussion wird nun am 28.05.2019 über das Schicksal der A 143 und damit über das Schicksal des Saaletals beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Diese Entscheidung dürfen wir nicht dem Zufall überlassen, sondern sollten sehr gut das Für und Wider dieser Autobahn abwägen. Und damit dies möglich wird, brauchen wir wissenschaftliche Expertisen zum Thema Verkehrsentwicklung und zum Thema Naturschutz. Zu glauben, dass die Planungsgesellschaft der Autobahn (DEGES) solche Expertisen einholt, wäre mehr als naiv, da die Planungsgesellschaft naturgemäß ein Interesse an dem Bau dieser Autobahn haben muss.

Schließlich geht es mittlerweile um mehr als 350 Mio EUR. Deshalb ist die Bürgerinitiative Saaletal e.V. fest entschlossen, für die Entscheidung zum Bau der A143 eine wissenschaftliche und unabhängige Basis zu schaffen, auf der die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes fußen muss.

Dafür benötigen wir die starke finanzielle Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger, denen etwas daran liegt, Steuergelder nur für erwiesenermaßen notwendige Straßenprojekte einzusetzen und Naturzerstörung nur da zu akzeptieren, wo die Naturzerstörung unumgänglich ist und in hohem Maße anderweitig kompensiert werden kann!

Die Bürgerinitiative Saaletal e.V. finanziert deshalb die Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens und zahlreiche naturschutzrelevante Expertisen, welche die Auswirkungen des Baues der A 143 auf die Natur des Saaletals objektiv einschätzen sollen.

Wir würden uns daher sehr freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich an der derzeit laufenden Spendenaktion (Crowdfunding) auf dem Internetportal VisionBakery, Stichwort A 143 (www.visionbakery.com/no-a143) beteiligen würden, da wir nur so den 5-stelligen Finanzbedarf decken können, um die Entscheidung zur A 143 auf eine sachliche Basis zu bringen . Auch auf der Homepage der Bürgerinitiative Saaletal e.V. kann man ohne großen Aufwand schnell
zur Spendenaktion finden. Die Spendenaktion läuft nur bis zum 26.02.19, es bleibt daher nicht viel Zeit!

Vorstand
BI Saaletal e.V.

BI Saaletal e.V. | Vorstandsvorsitzende Dr. St. Gassal, Dr. C. Kunze | Große Klausstr. 11 | 06108 Halle/S. VR 5238 Amtsgericht Stendal | Steuer-Nr. 110/142/48538 Bankverbindung: Volksbank Halle (Saale) e.G. | IBAN: DE72 8009 3784 0001 0060 61 Internet: www.bi-saaletal.de | Email: info@bi-saaletal.de

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung

Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen(PDF):  https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/06_ArtikelVO_Wolfsmanagement_Stand_05122018.pdf

 

A. Grundsätzliches
In einem besonderen Bezug auf den Freistaat Sachsen, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sich folgendermaßen grundsätzlich äußern und dabei seine Presseerklärung vom 20.10.2018 zitieren:

„Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die zahlreichen Meldungen aus Ostsachsen vorgenommen, wo mutmaßlich Wölfe eine Herde aus Schafen und Ziegen im Umfang von 151 Tieren angegriffen und dabei 43 Tiere und 18 verletzt haben soll. 28 Tiere galten nach Kenntnisstand der letzten Woche als vermisst, welche man auch als getötet vermutet. Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist den Abschuss der Wölfe. Dazu eilt sogar der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer (CDU) in das
Gebiet, um Duftmarken eigener Art zu setzen. Es wäre auch wünschenswert, wenn der Mann ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nimmt sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen der Stadt Leipzig auseinandersetzt, weiter innerhalb großer Teile seiner Auenwälder als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Bäume zu fällen.

Nun zu guter Letzt haben die Länder Niedersachsen und Brandenburg sowie der Freistaat Sachsen nichts Besseres zu tun, als zu versuchen den Bundesrat dafür zu gewinnen die Schutzbedingungen für den Wolf zu lockern und letztendlich den Abschuss der streng geschützten Tierart zu legalisieren. Der Jäger und FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen ist da wenigstens ehrlich und benennt die klare Zielrichtung in dem er erklärte „Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss….“


Diese Leute mimen mit Krokodilstränen den großen Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Dabei lassen sie Tatendrang missen, indem sie in Kumpanei mit Agrarindustriellen merkliche Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere verhindern, die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer kriminalisieren möchten sowie nun nicht gerade mit aktiven Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften in Erscheinung treten.


Abgesehen davon, dass insbesondere Schafhalter seit Jahrzehnten u.a. ganz andere wirtschaftliche Probleme in Form von schlechten Absatz von Wolle haben. Hier sind Hilfen der unehrlichen Tierfreunde nicht in Sicht. Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit
der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.


Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:


– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II


Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent
bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.


Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

 

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf und Luchs eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.


Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten-
und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei
fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden   Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.


Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.


Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.


Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.


Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.


Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Halle (Saale), den 20.10.2018 Andreas Liste
Vorsitzender“

Zitat Ende

B. Konkretes


Zu § 4 Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Zu einer ordnungsgemäßen Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gehört es dazu, aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu Grunde zu legen und entsprechend zu fördern. Ein alleiniger Bezug auf den Managementplan Wolf reicht dazu nicht aus. Ferner gilt es gezielt Umwelt- und Naturschutzvereine einzubeziehen.


Zu § 6 – 9
Diese Auflistungen und Darstellungen lassen sehr viel Raum für Willkür und stellen eine faktische Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht dar. Dabei gilt es folgendes zu berücksichtigen und umzusetzen:

  • Der Mensch hat u.a. seit der letzten Ausrottung des Wolfes im Gebiet des damaligen Deutschen Bundes im Jahr 1850 massive Einschränkungen des Lebensraumes von Tier und Pflanze sowie zu Zerstörungen und Einschränkungen von Natur-, Landschafts- und Biotopräumen vorgenommen. Dazu zählt neben Siedlungs-, Verkehrsanlagenbau- und Gewerbeansiedlungen die Ausweitung von intensiv landwirtschaftlichen Anlagen mit einhergehender Ausräumung der Agrarlandschaften. Hinzu kommt seit dem Jahr 1990 die Zunahme des monokulturellen Anbaus. Einhergehend damit erfolgte ein massiver Personalabbau, welcher eine ordnungsgemäße Betreuung der Tierbestände nicht mehr zulässt.
  •  Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Diese Einschränkungen führen zudem, dass sich Beutetiere immer näher an menschlichen Siedlungen und landwirtschaftlichen Einrichtungen aufhalten und somit den Wolf zwingt sich in der Nähe des Menschen und seiner Nutztiere auf Jagd zu begeben. Eine Veränderung dieser Zustände im Einklang zum Beispiel mit Natura 2000 und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind keinesfalls erkennbar. Im Gegenteil, die gegenwärtige politische Führung des Freistaates Sachsens beschreitet den gegenteiligen Weg. Dazu zählen beispielsweise die forstwirtschaftlichen Zerstörungen in den Auenwäldern an Weißer Elster und Pleiße in den Städten Leipzig und Schkeuditz sowie des Flächenverlustes durch Bebauung und Abbau von Braunkohle.
  • In keinem der obengenannten Paragrafen ist eine rechtssichere Definition zu „zumutbaren Schutzmaßnahmen für die Schaf- und Ziegenhaltung“ erkennbar. Die in der Anlage Fachliche und technische
    Rahmenbedingungen des Wolfsmanagement unter 1. Zumutbare
    Schutzmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen gilt es zu fördern, aber auch die Umsetzung zu kontrollieren. Ein Ausbleiben dieser Maßnahmen ist unverzüglich zu sanktionieren und mit Nachdruck auf eine Umsetzung zu drängen.
  • In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.

Zu § 11 Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe (Gründe des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz)


Eine Feststellung der hier aufgeführten „Gründe“ zur Tötung eines Wolfes ist unkonkret und aus der Ferne schwer bis gar nicht feststellbar. Ferner hat nur ein Veterinär die fachliche Kompetenz Gesundheitszustände sowie Grad und Schwere einer Verletzung eines Tieres festzustellen. Auf Grund des Schutzstatus des Wolfes und der allgemeinen Achtung von Leben gilt es zudem alles zu unternehmen, um eine Genesung der Tiere zu ermöglichen. Jäger sind auf Grund von möglichen bzw. bestehenden Interessenkonflikten und fehlender veterinärmedizinischen Fachkompetenzen komplett aus solchen Einschätzungen und darauf beruhenden Entscheidungen auszuschließen.


Zu § 14 Beeinträchtigung von Managementmaßnahmen


In und an Wohngebieten gilt es darauf zu orientieren das Anfüttern von Tieren nicht nur zu untersagen und sondern auch verstärkt über die ordnungsgemäße Behandlung von Komposthaufen zu informieren. Häufig müssen mutmaßliche Komposthaufen als Abfallplatz für Essensreste herhalten, welche u.a. potentielle Beutetiere des Wolfes bzw. den Wolf anlockt. Hier gilt es ggf. rechtliche Regelungen zu erlassen.


Zu § 15 Wölfe in Natura – 2000 – Gebieten


Vergrämungen und Entnahmen einzelner Wölfe oder Rudel sind in diesen Gebieten komplett auszuschließen. Maßnahmen zur Entwicklung der Tiere sind mit allen Umwelt- und Naturschutzorganisationen abzustimmen.


Zusammenfassung

Der vorliegende „Referentenentwurf zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung, Bearbeitungsstand: 05.12.2018  10:00 Uhr“ und seine Anlagen orientieren zu stark auf Vergrämung oder gar  Tötung des Wolfes und würdigt nicht seine ökologische Bedeutung im Gefüge von Natur und Landschaft. Ferner vernachlässigt das Dokument die zu erwartenden Kalamitäten im Zusammenhang mit Nahrungsangeboten, Zustand, Größe, menschlichen Beeinflussungen und Vernetzung von Natur- und Landschaftsräumen.


Selbstverständlich gibt es berechtigte Interessen von Landwirten, aber sie gilt es in das Gesamtbild eines ordnungsgemäßen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einzuordnen. Hier besteht auch im Freistaat Sachsen ein massiver Nachholbedarf, was jedoch den entsprechenden politischen Willen voraussetzt, welcher auch das Handeln der Verwaltungen auf Ebene des Freistaates und der Kommunen zu bestimmen hat. Das setzt aber auch voraus, dass die offenkundig staatlich geförderte bzw. zumindestens geduldete Meinungsführerschaft der Lobbyisten aus Jagd, Waldeigentümern und Landwirtschaft zu beenden ist und durch eine wissenschaftliche Betreuung, Wertung und darauf beruhende sachliche öffentliche Darstellung zu ersetzen ist.


Eine Tötung von Wölfen ist auszuschließen und maximal auf akute Notwehrsituationen zu beschränken. Letztere gilt es am Strafrecht zu orientieren. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Ferner ist der AHA bereit u.a. mit politischen Gremien und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, der Land- und Stadtkreise sowie der kreisangehörigen Kommunen zusammenzuarbeiten.


Eine Kontaktaufnahme mit dem AHA ist unter folgender zentralen Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

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