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AHA hält naturnahere Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue in Leipzig für dringend geboten!

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 05.11.2022 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmenden das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
Zu Beginn der Exkursion fielen vier Kraftfahrzeuge mit jeweils einem, teilweise schon vollbepackten Holzstücken und -stämmen großem Anhänger auf. Die zahlreich anwesenden und beteiligten Personen, welche mit Motorsägen ausgestattet waren, räumten massiv Holz aus im Bereich zwischen Raschwitzer Brücke und Wiedereinmündung der Mühlpleiße in die Pleiße aus dem Pleißeauenwald „Das Mühlholz“ und angrenzend heraus.
Die zweimaligen telefonischen Mitteilungen an die Polizei riefen sehr ablehnende Reaktionen des aufnehmenden Verantwortlichen hervor. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist.
Ferner fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung der Teilnehmenden der AHA-Exkursion ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion erörterten auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, dass durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Außerdem erklärten die Teilnehmenden an der Exkursion, dass der Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ sowie die darauf beruhenden jährlichen Forstwirtschaftspläne – so auch der am 24.10.2018 vom Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich beschlossene „Forstwirtschaftsplan 2018“ – keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden vorangetrieben und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben. Eine ohnehin naturgemäß gering ausgeprägte Keimfähigkeit der Stieleiche, aber durchaus stattfindende Sukzession, erfährt durch Fällungen und Rücketätigkeiten aller Art eine massive Einschränkung bzw. gar Unterbindung. Zudem ist eine prozentuale Zielstellung, wie nachfolgend in der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen, nicht möglich:

BaumartZielbestand
Stieleiche (Quercus robur)40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Ulmen (Ulmus spec.)5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Hainbuche (Carpinus betulus)10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior)20 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Winterlinde (Tilia cordata)10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Feldahorn (Acer campestre)5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
Wildobst5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}

Zum Beispiel die global stattfindenden Klimaveränderungen und regional zurückgehende Gesamtniederschlagsmengen führen zudem auch zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung und in der Struktur der Auenwälder Leipzigs.
Zudem ist keine wissenschaftlich fundierte Basis dieser artenbezogenen Zielbestandsplanung erkennbar.
So können sich die die Teilnehmenden an der Exkursion vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade die „Mastjahre“ in den Jahren 2018 und 2022 sollten die die Möglichkeit aufzeigen, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen.
Der AHA bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich.
Die Offene Stellungnahme von 11 Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, als sehr scharfe Gegenreaktion auf den ebengenannten Offenen Brief von NuKLA, kann momentan nicht überzeugen. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:

Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:

  • Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
  • Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
  • Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
  • Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
  • Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).
  • Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Die Teilnehmenden an der Exkursion mahnen diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehört nach deren Ansicht Teilnehmenden an der Exkursion die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht der Teilnehmenden an der Exkursion auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlagen die Teilnehmer der AHA-Exkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.
Weiterhin sollte nach Auffassung der Teilnehmenden der AHA-Exkursion zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Mit sehr großer Sorge haben die die Teilnehmenden an der Exkursion die voranschreitende Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zur Kenntnis genommen. Die anwesenden Mitglieder des AHA erläuterten eigene jahrelange Erfahrungen im Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen.
Daher bietet der AHA erneut dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig an diese Erfahrungen im Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) einzubringen und einsteigend im Unterlauf der Pleiße in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen auch praktisch umzusetzen.
Die Teilnehmenden an der Exkursion bitten daher den Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig diese Angebote des AHA anzunehmen und gemeinsam über die Art und Weise sowie den Zeitpunkt und die Orte der praktischen Umsetzung zu beraten.
Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von weiteren Exkursionen vor Ort darlegen.
Der AHA ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.11.2022

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Herbstexkursion in Merseburgs und Leunas Saaleaue sowie zur UBM durch

Samstag, den 12.11., um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft
zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss an der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 12.11.2022, eine ca. fünfstündige Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss an der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM – durch, welche 10.00 Uhr am Bahnhof Merseburg beginnt.
Die Exkursion dient der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Umgang mit Hochwasser darlegen. Dazu beabsichtigt der AHA die von einer Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg erstellte Schutz- und Entwicklungskonzeption der Öffentlichkeit vor Ort zu erläutern.
Darüber hinaus ist vorgesehen Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzuzeigen und in dem Blickfeld zur Mitwirkung in der AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ aufzurufen. Daher führt die Exkursion auch zur Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM.
Natürlich möchte der AHA zur Unterstützung der UBM und seiner AG Gewässerökologie einladen. Dies ist unter folgendem Kontakt möglich:

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget

Im Zusammenhang mit der Exkursion wird um wetterfeste Kleidung gebeten. Ferner findet die Teilnahme auf eigene Gefahr statt.

Wer noch mehr zu der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25
Tel.: 0176 – 525 629 45

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.11.2022

AHA fordert ökologisch orientierte Kommunale Strukturwandelprojekte im Saalekreis

Laut vorliegenden Medienberichten sind im Landkreis Saalekreis acht kommunale Strukturwandelprojekte vorgesehen, welche im Rahmen des Ausstieges „aus der Kohleverstromung und der damit einhergehende Strukturwandel“ Umsetzung finden sollen.
Für das Land Sachsen-Anhalt ist folgendes vorgesehen, Zitat:

Der Strukturwandel im sachsen-anhaltischen Braunkohlerevier ist langfristig angelegt. Zur Bewältigung dieser Herausforderung stellt der Bund bis zum Jahr 2038 insgesamt 4,8 Milliarden Euro für das Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Die Akteure im Revier haben verschiedene Möglichkeiten, den Strukturwandel (mit-) zu gestalten. Sie können sich ganz grundsätzlich auf Bürger-Dialogen und unserer Online-Plattform einbringen. Und sie können ihre konkreten Vorhaben über Förderprogramme von Bund und Land bezuschussen lassen….
Dabei leistet der Bund finanzielle Hilfe – in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038. Zwölf Prozent dieser Gelder fließen nach Sachsen-Anhalt. Mit dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ hat die Bundesregierung einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen geschaffen für den Einsatz der Strukturhilfen in den betroffenen Regionen. Die Finanzhilfen gelten insbesondere der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus der Verstromung von Braunkohle.“, Zitat Ende

https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/foerderung/

Im Landkreis Saalekreis lassen die geplanten acht Vorhaben leider nicht im erforderlichen Umfang erkennen, dass man aus den Folgen des Abbaus und der Nutzung fossiler Brennstoffe sowie der ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Folgeerscheinungen gelernt hat.
Dabei erscheinen ansatzweise zum Beispiel Vorhaben wie die Errichtung eines Forschungs- und Entwicklungszentrums mit Wasserstoff als Brennstoff, zur regenerativen Energieerzeugung, nachhaltigen Pflanzenanbau und der Entwicklung ökologischer Baustoffe in Müchelns Ortsteil Stöbnitz in Zusammenarbeit zum Beispiel mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg sinnvoll zu sein.
Hier gilt es sich jedoch zu Standort, wissenschaftlich-fachlich-inhaltlichen Fragen sowie zur Umsetzung zu verständigen.
Dagegen hält man bei Planungen zum Strandneubau in Braunsbedra, zu einem ca., 62,00 ha großen Gewerbegebiet Querfurt-Nord nördlich des Bahnhofs und einem ca., 150,00 ha großen Innovationsparks Mitteldeutschland in Teutschenthal entlang der Landesstraße L164 und westlich der Bundesautobahn (BAB) 143.
Dabei betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) schon mit fortgesetzter und zunehmender sehr großer Sorge die Aktivitäten zur Errichtung eines weiteren sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes mit der Bezeichnung Star Park II, welche auf 200,00 ha Ackerfläche entstehen soll. Zusammen mit dem bereits erschlossenen 230,00 ha großen sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes Star Park I wären somit auf engsten Raum 430,00 ha Ackerboden verbaut. Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Von den laut Medienberichten veranschlagten Kosten von knapp 150 Millionen Euro ist vorgesehen, dass davon 90,00 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} = 22,5 Millionen die Steuerzahlenden über Bund und Land Sachsen-Anhalt die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft mittragen sollen.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Saalekreis das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.
Daher gilt es von weiteren Flächenverbrauch wie bei dem Gewerbegebiet Querfurt-Nord und dem Innovationspark Mitteldeutschland in Teutschenthal Abstand zu nehmen, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.
Im Hinblick auf den Geiseltalsee gilt es zudem folgendes anzumerken:
Bereits im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.
Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern.
Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man bereits mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hatte. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im und am Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Anliegergemeinden auf weitere Ausweitungen und Lockerungen für die touristische Nutzung des Geiseltalsees einhergehend u.a. mit der Aufhebung der Einschränkungen im Motorbootverkehr zu unterlassen und stattdessen das Gewässer von jeglicher Motorisierung freizuhalten. Dies ist auch im Blick auf den voranschreitenden Klimawandel zu betrachten. den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutsche Seen- und Flusslandschaft. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.
Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Dessau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des AHA auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der AHA eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. begleiten und unterstützen zu können.
In dem Blickwinkel betrachtet fand zu dem Thema eine Exkursion am Samstag, den 27.03.2021 statt, welche am Zscherbener Landgasthof im Haus zu den 3 Herzen startete und in der Gemarkung des Ortsteiles Angersdorf endete.
Zu Beginn der Exkursion nahm die Exkursionsgruppe die jahrelangelang berechtigt umstrittene L 164n, welche als Autobahnzubringer zur Bundesautobahn (BAB) 143 fungiert, dabei für eine umfassende Zerschneidung im Bereich des Kuhgrabentals geführt und eine umfassende Neuversiegelung zur Folge hatte. Ferner führt diese selbst am Samstag vielbefahrene Straße die unwahre Theorie ad absurdum, dass Autobahnen zur Verkehrsentlastung der Orte beitragen. Im Gegenteil, eine zunehmende Frequentierung haben einen zunehmenden Kraftfahrzeugsverkehr zur Folge. Abgesehen von den Schäden für Umwelt, Natur und Landschaft, einhergehend mit verstärkter Lärm-, Abgas- und Feinstaubleistung, führt eine derartige Verkehrs- und Baupolitik keinesfalls zur Entlastung der immer angespannteren Klimaveränderungen. Daher bekräftigt der AHA eine grundlegende Änderung der Verkehrs-, Bau- und Umweltpolitik um Kraftfahrzeugsströme massiv auszudünnen, Transportwege durch Regionalisierungen von Wirtschaftskreisläufen umfassend zu reduzieren bzw. auszuschließen sowie letztendlich Beförderung eines attraktiven Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehrs.
Daher sieht der AHA auch keine Notwendigkeit und Rechtfertigung des Weiterbaus der BAB 143 und fordert daher den sofortigen Stopp der Planungs- und Bauaktivitäten.
Im Bereich der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf griffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. auf, welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.
Die Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. hat die aktuelle Situation treffend folgendermaßen zusammengefasst, Zitat

  • Die Gestank- und Feinstaubbelastung hält seit Anfang 2018 unvermindert an (saisonal bedingt in den Wintermonaten schwächer als in der heißeren Jahreszeit)
  • Die Einlagerung von hochgiftigen Stoffen hält weiter an
  • Das in Teutschenthal gerichtlich geschlossene Freilager wurde nach Delitz unter anderer behördlicher Aufsicht verlagert bei analoger Umweltgefährdung
  • Der Einsatz von Dickstoffversatz (Ursache für die extremen Ausgasungen) wird trotz angekündigter Einstellung Ende 2020 fortgeführt
  • Ein geplanter Schornstein soll die kontaminierte Abluft (Wetterung) weit über das Stadtgebiet von Halle verteilen, Filter wurden von den Genehmigungsbehörden nicht gefordert
  • Die Novellierung der Strahlenschutzverordnung erlaubt seit 2019 auch die Einlagerung von sog. freigemessenen Abbruchmassen aus kerntechnischen Anlagen in Versatzbergwerken. Die GTS hatte mit eigenen Textpassagen diese Novellierung mit vorangetrieben. Alles deutet darauf hin, dass die Landesregierung über das LAGB dies in Kürze genehmigen wird.
  • Die Explosionsursache vom 08.11.2019 wurde als „Arbeitsunfall“, aber nicht als systematisch technologiebedingtes Folgeereignis (Wasserstoffbildung bei Dickstoffversatz) verharmlost
  • Das Grubengebäude der GTS droht weiterhin mangels ordentlicher Wasserhaltung abzusaufen, was zwangsläufig eine Kontamination der Biosphäre bedeuten würde
  • Durch unkontrollierte Lösungsprozesse („Salzpfeiler“) steigt das Risiko von Einstürzen und Gebirgsschlägen entgegen des öffentlichen Auftrages der GTS zur Bergwerksstabilisierung durch Versatz

Zitat Ende

Dabei machte der AHA deutlich, dass er sich die nachfolgenden Forderungen der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. vollumfänglich zu eigen macht, Zitat: „

  • Verfüllung des Wasser- und laugeneinbruchsgefährdeten Grubenfeldes Angersdorf mit nicht giftigem/gefährlichem Material
  • Einhaltung des Langzeitsicherheitsnachweises
  • Verhinderung des Absaufens der verfüllten Grubenfelder und Eindringen der Kontaminationen in die Biosphäre
  • Schließung des Freilagers in Delitz aufgrund der gleichen Gefährdungen wie in Teutschenthal
  • Kontinuierliche Kontrolle der Abluft aus dem Bergwerk
  • Errichtung eines Schornsteins mit Filterung der Abluft
  • Kontrolle und Unterbindung der Freilagerhaltung der Filterstäube am Standort Delitz durch die zuständigen Behörden
  • Offenlegung der Untersuchungsergebnisse der Abluftmessung und Staubdepositionsmessungen
  • Lückenlose Aufklärung des Explosionsunglückes vom 08.11.2019 in Teutschenthal und Ergreifen der notwendigen Konsequenzen
  • Verhinderung der Verfüllung dieses Bergwerkes mit sogenannten freigemessen Materialien aus kerntechnischen Anlagen, die zwar nur schwachradioaktiv sind, jedoch eine Strahlung abgeben:

    • Sachsen-Anhalt hat keine Atomkraftwerke und soll hier Material entsorgen?
    • Das Material bringt bei der Entsorgung sehr viel Geld für die Betreiber!
    • Freigemessen bedeutet: alle 1000 t Material erfolgt eine Messung, der Abfall kann aber so lange gemischt werden, bis er die Strahlung von 10 µS/cm einhält, die Messungen und Kontrollen führen die Betreiber selbst durch

Zitat Ende

In Bezug auf Teutschenthal und Umland regt daher der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stattdessen u.a. die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Konzeption an, welche die Vorschläge der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. aufnimmt und berücksichtigt.
Für den AHA ist es wichtig aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.10.2022

https://querfurt.mein-intra.net/data/file/councilservice/2/0/9/5/Projektskizze_Querfurt_Nord_Anlage.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2022/11/Amtsblatt_nr._05_vom_23.03.2022_Innovationspark_AmtsblattTeutschenthal23.03.2022.pdf

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.10.2022 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga-Kelbra, Auleben und Görsbach haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Begrüßenswert hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzte sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Mitglieder der Exkursionsgruppe für sehr bedeutsam die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.
Einst gehörte die ca. 74,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser-Badraer Schweiz-Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsgruppe nahm die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Somit forderten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fortgesetzt bzw. erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Mitglieder der Exkursiongruppe war erfreulich zu sehen, dass die Natur verstärkt sukzessiv diesen massiven Eingriff heilt.
Ebenfalls mit Unverständnis stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fest, dass trotz deutlich erkennbaren Verbotes, auf dem Weg zwischen der Naturschutzstation Numburg und der L 1040 zwei Autos abgestellt waren. Hier sind offensichtlich verstärkt Kontrollen unerlässlich.
Mit Sorge nahm die Exkursionsgruppe fortgesetzt die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe berieten auch zu dem von der Stadt Heringen in Auftrag gegebenen und vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Freistaates Thüringen aus Steuermitteln finanzierte „Bau des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue“, welches man als „Klimaschutzprojekt“ bezeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Bodenversiegelung bei.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie-Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge die Planungen und bereits erfolgten baulichen Umsetzungen im Zusammenhang des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in allen Abschnitten. Neben der Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten weitere Landschafts- und Naturbestandteile mit weiteren Fahrradstraßen zu verbauen bzw. zu zerschneiden.
Alleine die durchgeführte Asphaltierung des Fahrradweges zwischen Auleben und Aumühle entlang der L 2079 mit entsprechenden Unterbauten führte, nach eigenen Messungen zur Folge, zu folgenden Mindestneuversiegelungen:

Länge der Gesamtstrecke: ca. 1,78 km = 1.480 m
Mindestbreite: ca. 2 m

1.480 m x 2 m = 2.976 m² = 0,2976 ha.

Eine öffentliche Beteiligung mit Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen ist dem AHA nicht bekannt. Damit fehlt dem Vorhaben die angemessene Transparenz und Würdigung von Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Daher ist der Begriff „Klimaschutzprojekt“ als nichtzutreffend anzusehen und unverzüglich die Entfernung bereits vollendeter Bodenversiegelungen vorzunehmen.
Eine dreieckige, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 4.204,34 m² = 0,420434 ha große Streuobstwiese entlang der L 2079 zwischen Auleben und Aumühle, eingebettet zwischen Flutgraben, Hammaer Bach und Aulebener Bach, weist augenscheinlich eine sehr große Schutz- und Pflegebedürfigkeit aus. Jedoch bedarf diese Streuobstwiese umfassender Pflege- und Schutzmaßnahmen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten kann sich der AHA vorstellen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Dies erfordert aber die Klärung der Eigentumsverhältnisse sowie einer aktiven Mitwirkung und positiver Bekenntnisse des Landkreises Nordhausen sowie der Stadt Heringen (Helme) und seines Ortsteiles des Europadorfes Auleben. Nicht zuletzt ist die Mitwirkung interessierter Personen erforderlich, um die Pflege- und Erntearbeiten umsetzen zu können.
Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßte die Exkursionsgruppe den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch hat die Exkursionsgruppe auch im Rahmen dieser Fahrradexkursion festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.
Mit großem Interesse und entsprechender Zustimmung nahm die Exkursionsgruppe die entwickelte Neupflanzung an der L 2079 zwischen Stadtteilen Aumühle und Görsbach der Stadt Heringen (Helme) in Augenschein. Nunmehr bedarf es umfassender Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, um diese Streuobstwiese positiv weiter entwickeln zu können.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, auf der Seite des Freistaates Thüringen in unmittelbarer Nähe der Grenze zum östlich angrenzenden Land Sachsen-Anhalt stellte die Exkursionsgruppe fest, dass die Aue des momentan ausgetrockneten Hungerbaches eine gut entwickelte Weichholzaue mit Sal- und Silberweide bestanden aufweist. Jedoch sind deutliche Aktivitäten zur Einschränkung des Gewässerschonstreifens mit zum Teil massiven Eingriffen in den Gehölzbestand sowie Kraut- und Staudensaum erkennbar. Der AHA bekräftigt an dieser konkreten Stelle erneut, dass alle Fließgewässer einen beidseitigen 10 m breiten Gewässerschonstreifen, um sich besser, naturnaher entwickeln zu können. So können sie arten- und strukturreich als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dienen sowie tragen ferner zur Stabilisierung und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden und Bereicherung des Landschaftsbildes bei.
In der letzten Etappe des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, nach der Überquerung der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt, kurz nach dem Bergaufstieg, stellte die Exkursionsgruppe mit Unverständnis fest, dass der wegbegleitende Obstgehölzbestand weitere Verluste zu verzeichnen hat und die Landwirte in den Bereichen der Baumleerbestände immer weiter an den Weg heranpflügen. Die Exkursionsgruppe war sich sehr schnell einig, dass die noch vorhandenen Obstgehölze einen umfassenden Pflegeschnitt bedürfen. Ferner gilt es eine Wiederherstellung einer vollständigen Obstallee durch Nachpflanzung von Gehölzen wissenschaftlich-konzeptionell zu planen und letztendlich umzusetzen. Dazu ist es aber wichtig, dass das Heranpflügen an den Weg ein unwiderrufliches Ende hat.
Ferner erfüllte der Zustand der Streuobstwiese in Bösenrode zwischen Mühlgraben und Thyra die Exkursionsgruppe mit großer Sorge. Der vorrangige Bestand aus Pflaumen bedarf umfassender Schnittmaßnahmen, um den Erhalt der Streuobstwiese zu sichern. Ebenso gilt es umfassende Nachpflanzungen und partielle Mahdarbeiten durchzuführen. Eine Schafhutung kann voll und ganz manuelle bzw. maschinelle Mahdarbeiten ersetzen.
Mit großen Interesse nahm die Exkursionsgruppe den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen. Ferner entdeckten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Bereich Dorfgraben – wie bereits zur Fahrradexkursion am 31.10.2020 – sehr deutlich eine Abwassereinleitung, welche es gilt unverzüglich zu entfernen und den Einleitenden zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es weitere Abwassereinleitungen in die Thyra gibt, welche ebenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe bekräftigten daher die Forderung alle Abwassereinleitung unverzüglich und vollständig auf Kosten der Verursachenden zu beseitigen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Hinsichtlich des ungenutzten und baulich perspektivisch bedrohlichen Zustandes des Bahnhofgebäudes und seiner Nebeneinrichtungen regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Entwicklung und Schaffung eines Tourismuszentrums in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebiet und Harz an. Dazu können eine Tourismusinformation mit Möglichkeiten einer Gastronomie und eine an die Bedürfnisse von Wanderern zu Fuß oder per Fahrrad Übernachtungsmöglichkeit mit Möglichkeit des Waschens von Kleidung dienen bzw. beitragen.
Ferner gilt es den Öffentlichen Personennahverkehr und den Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr wieder verstärkt zu beleben. Es ist aus Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unverantwortlich, dass der Tourismus der Region sich vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr orientiert. Es ist in dem Zusammenhang inakzeptabel, dass die „Thyraliesel“ und die damit verbundene ca. 14,9 km lange Bahnstrecke Berga-Kelbra-Stolberg (Harz) mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes zur dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke Rottleberode Süd–Stolberg (Harz) zum 31.03.2012 ihr Nutzungsende fand.
Aus Sicht eines ordnungsgemäßen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sowie eines umweltbewussten Tourismus und Verkehrs ist diesbezüglich ein breites Umdenken dringend geboten.
Auch hier verharren die Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, aber auch der Deutschen Bahn in Stillstand und Ignoranz.
Wie bereits mehrfach umfassend erklärt, greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74,00 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20 km lange Thyra, die ca. 17 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,8 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem damaligen Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das einst grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.10.2022

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Exkursion in Leipzigs Pleiße-Elster-Aue durch

Samstag, den 05.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haltestelle “Koburger Brücke” (Bus 70: Richtung “Markleeberg-West”)
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 05.11.2022 eine ca. dreieinhalbstündige Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaft sowie Möglichkeiten zu deren Schutz und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dazu gehört ferner über Potenziale der Ausweitung von Retentionsflächen, die naturnahe und standortgerechte Entwicklung des Auenwaldes sowie die Nutzung für Wissenschaft, Bildung, Naherholung und Tourismus zu beraten.
Dabei beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und zur Weiterentwicklung der Auenlandschaft darzulegen. Dazu zählen die Vorrangigkeit einer naturnahen Entwicklung, die Ausweitung von Retentionsflächen und das Ende flächendeckender Abholzungen.
Ebenfalls ist vorgesehen Vorstellungen zu den Gedanken zur Ausweisung der Elsteraue als UNESCO-Weltkulturerbe vorzustellen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA Varianten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten aufzeigen und seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Treff ist 10.00 Uhr an der Haltestelle „Koburger Brücke“ in Leipzig-Connewitz in Richtung „Markleeberg-West“. Enden wird die Exkursion am „Leipziger Eck“ – Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbecken.
Wer mehr zu der Exkursion und den Aktivitäten des AHA in der Stadt Leipzig und ihrem Umland erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.10.2022

Der Pfingstanger in Halle (Saale) und Saalekreis bedarf eines intensiven Schutzes

Beruhend auf einer mehrjährigen und sehr bewährten Tradition, fand mitten am 22.10.2022 wiederum eine gemeinsame mykologische Exkursion der Fachgruppe Mykologie im Naturschutzbund, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum Pfingstanger in Halle-Wörmlitz statt. Das Hauptanliegen bildete das Suchen, Finden und Bestimmen von Pilzen in dem sehr arten- und strukturreichen Gebiet an der Grenze zu den Gemeinden Schkopau und Teutschenthal im Landkreis Saalekreis.
Mit großem und regem Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fachlich-fundierten und sehr informativen Ausführungen der beiden anwesenden sehr erfahrenden und ebenso fachlich-kompetenten Mykologen auf, welche ihr unerschöpfliches Wissen auch als ehrenamtliche Pilzberater weitergeben. Im Rahmen der Exkursion entdeckten die Teilnehmenden an der Exkursion 34 verschiedene Pilzarten, wovon mehrere besonders geschützte Arten dabei waren, welche den Landschafts- und Naturraum Pfingstanger bereichern, welcher zum größten Teil zum 125,00 ha großen Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gehört und in der Stadt Halle (Saale) und ein kleinerer Teil in der Gemeinde Schkopau im Landkreis liegt.
Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zu massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Bei jeder Exkursion muss man darüber hinaus immer beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufen- den Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Außerdem war festzustellen, dass wertvolle Wiesen leider keine partielle Mahd erfahren, um so sich arten- und strukturreich entwickeln zu können. Zu Brut- und Setzzeiten ist dies wichtig, um keine Störungen zu erzeugen. Ferner benötigen z.B. Kriechtiere, Amphibien, Insekten und Spinnen Unterschlupfmöglichkeiten und Winterquartiere.
Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, halten es die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen.
Dem schlossen sich ohne Umschweife die anwesenden Mitglieder der Fachgruppe Mykologie im Naturschutzbund, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an und appellieren in dem Zusammenhang an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als zuständige untere Naturschutzbehörden, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2022

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

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