Autor: aha-dietmar (Seite 252 von 364)

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2018 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 13 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Im Monat Februar 2019 sind folgende ca. vierstündigeErfassungen der Vogelfauna geplant:

Samstag, den 09.02.2019, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 16.02.2019, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 23.02.2019, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81 in 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes im Nordosten von Halle-Trotha für dringend erforderlich!

Der hallesche Stadtteil Trotha ist von zahlreichen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteilen geprägt, welche enge Bindungen zu den Stadtteilen Seeben, Mötzlich und Tornau sowie zur Gemeinde Petersberg, Ortsteilen Morl und Sennewitz besitzen.

Als erstes sei hier die Saaleaue mit dem ca. 7 ha großen Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha erwähnt, welches zusammen mit dem 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Darin eingebettet befindet sich das ca. 4,9 ha große flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge.
Nach Nordwesten und Norden knüpfen sich das Einzugs- und Mündungsgebiet der 15,14 km langen Götsche sowie im Landschaftsraum zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz die ca. 14 ha große frühere Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha an, welche ökologisch sehr bedeutsame Natur- und Landschaftsräume bilden.

In nordöstlicher Richtung schließen sich der ca. 9,5 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ sowie nach Osten das Gebiet der Posthornteiche an.

Nach Süden seien das Gebiet des Großen und Kleinen Galgenberges erwähnt.

Im Rahmen einer Begehung haben Mitglieder und Freunde der Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.01.2019 das ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha große Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover in Augenschein genommen.

Beim Betreten des Waldgebietes aus Richtung Osten von der Verlängerten Mötzlicher Straße aus, fiel auf, dass eine umfassende sukzessive Verjüngung des Gehölzbestandes vonstattengeht. Ebenso deutlich ist eine flächendeckende nitrophile Stauden- und Krautflora erkennbar. Der Gehölzbestand ist besonders von Feldahorn, Gemeiner Esche, Hybridpappel, Robinie und Weißdorn geprägt. Ebenfalls kommen Berg- und Eschenahorn sowie Flatterulme vor. Diese sukzessive Entwicklung kennzeichnet das Waldgebiet ganz besonders im östlichen, nördlichen und teilweise im südlichen Bereich. Im mittleren und westlichen Bereich des Waldes haben die Aktivitäten von Mountainbikern zu starken Einschränkungen in der Sukzession und zu einer massiven Ausprägung von Pfaden geführt. Im Waldgebiet gelagerte Planen und Sofas einhergehend mit einer gewissen Vermüllung beeinflussen diesen Teil des Waldgebietes negativ und tragen zur Einschränkung der Naturverjüngung bei. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Nutzung im Bereich eines dringend erforderlichen Schutzgebietes für den Rotmilan stattfindet. Insbesondere im westlichen Teil des Waldes ist zudem deutlich erkennbar, dass einst eine Anpflanzung von Bäumen –zum Beispiel Robinie- erfolgte.

Am Westrand des Waldgebietes befinden sich Reste einer Kleingartenanlage, welche noch u.a. mit Ruinen, Müll und Bodenplatten belastet sind. Größere und kleinere Trichter durchziehen das gesamte Waldgebiet und rufen die einstige bergbauliche Nutzung in Erinnerung. Das von Bergbaufolgen geprägte und einst u.a. mit schnellwachsenden Pioniergehölzen wie Robinien, Pappelhybriden und Eschenahorn bepflanzte Waldgebiet, hat begonnen sich sukzessiv standortgerecht zu entwickeln, wozu der Aufwuchs von Feldahorn, Weißdorn und Flatterulme gehört. Vogelstimmen u.a. von Kohl- und Blaumeise, Kleiber und Buntspecht sowie früheren Sichtfeststellungen vom Rotmilan und vom Rotkehlchen verdeutlichen zusammen mit der sich standortgerecht entwickelnden Flora die Funktion als sehr wichtiges Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auf jeden Fall beeinflusst der Wald das Stadt- und Landschaftsbild positiv und hat sehr positiven Einfluss auf das Klima der Stadt Halle (Saale).

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nun die sukzessive Verjüngung des Waldgebietes zu befördern und nicht durch die derzeitigen forstwirtschaftlichen Eingriffe im Auftrag der Deutschen Bahn zu gefährden. Dies noch als Teil von sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die umfassenden Eingriffe beim Um- und Neubau des halleschen Güterbahnhofes einzuordnen, halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für nicht angebracht. Dabei gilt es gerade zurzeit unbedingt zu berücksichtigen, dass die Dürrezeit in den Monaten April bis Oktober 2018 sowie der sehr heiße Sommer im gleichen Jahr Fauna und Flora ohnehin schon stark gestresst haben.

Daher fordern beide Organisationen nunmehr die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption und damit eng verbunden, die sofortige Einstellung aller Ringelungs- und Abholzungsarbeiten in und an dem Waldgebiet ein. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) knüpfen mit ihren Überlegungen an alte Forderungen des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR an, welche bereits in den Jahren 1987 bis 1989 die Erstellung einer derartigen Konzeption anmahnten.

Dabei gilt es u.a. vollständig den Artenbestand von Fauna und Flora zu erfassen, die geologischen Grundlagen wie Bodenqualität, Hydrologie und Untergrund unter Beachtung der bergbaulichen Nutzung und deren Einflüsse zu ermitteln, die Bedeutung für den Biotop- und Grünverbund, das Stadtklima, das Stadt- und Landschaftsbild und die Naherholung festzustellen sowie letztendlich daraus Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung des Waldgebietes zu entwickeln. Aus Sicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es unbedingt die Sukzession zu sichern, forstwirtschaftliche Eingriffe auszuschließen, die Reste der Kleingartenanlagen, Vermüllungen zu entfernen und künftige Vermüllungen zu unterbinden, Möglichkeiten einer sehr begrenzten Nutzung durch Mountainbiker zu prüfen sowie eine sukzessive Ausweitung der Waldfläche nach Nordwesten, Norden, Westen und Südwesten auf angrenzende intensiv genutzte Ackerflächen zu untersuchen. Auf dieser Basis besteht dann die Möglichkeit öffentlich mit den Flächeneigentümern, Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Interessenten über die Ergebnisse der Untersuchungen und Auswertungen zu informieren sowie zu den sich daraus abgeleiteten Vorschlägen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu beraten. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Ferner beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ das Thema auch zu seinem nächsten Treffen am Montag, den 25.02.2019 im Reformhaus Halle, Versammlungsraum, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale) zu thematisieren. Beginn: 19:00 Uhr

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.: 0345 – 2002746

Fotos Andreas Liste

AHA hält Freiraum für Spree weiter für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch im Land Berlin seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.

Der AHA betrachtet dabei weiterhin mit großem Unverständnis und Sorge wie man hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen ist und hält es daher für weiterhin dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.

Am 28.02.2013 war ein weiterer Höhepunkt in der Geschichte des skandalösen Bebauungsverfahrens durch die Bauträger geschaffen worden. Man hatte doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen einem 22 m langen Mauerstück zu Leibe zu rücken, was nunmehr als East Side Gallery bekannt ist. Es ist erstaunlich und unbegreiflich, dass der damalige Berliner SPD/CDU-Senat unter Leitung des nunmehr früheren Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) das nicht nur duldete, sondern offenbar durch ihre Politik auch noch begünstigte. Nunmehr ist der rot-rot-grüne Senat unter Leitung des Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) gefordert, den vor nunmehr über 10 Jahren artikulierten Willen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen sowie ökologische und hydrologische Aspekte der Spree, ihrer Aue und Nebengewässer zu beachten und zu berücksichtigen. Es vergeht ferner ansonsten kein Monat, wo Verantwortliche des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung sowie des Berliner Abgeordnetenhauses und Senates auf das mahnende Gedenken der Teilung Deutschlands und Berlins sowie der im Kaltem Krieg entstandenen Bauten –wozu die Mauer in Berlin gehört- hinweisen. Gerade im Vorfeld des 30. Jahrestages der Grenzöffnung am 09.11.2019 ist mit einer Intensivierung des Themas zu rechnen. Geht es jedoch um Kapitalinteressen einzelner, dann spielt das auf einmal keine oder maximal nur noch eine untergeordnete Rolle. Noch zwiespältiger geht es bald gar nicht mehr.

Nach weiterbestehender Auffassung des AHA sollte der genannte Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.

Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende verschärften Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhalternden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Trotz der Trockenheit im Zeitraum vom April 2018 bis Oktober 2018 andauernde Trockenheit, kann das eine erfreuliche Mehrung der Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.

Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt ca. 400 km lange Spree ist als Nebengewässer der ca. 325 km langen Havel somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.

In dem Blickfeld betrachtet, stellt die Respektierung des überwiegenden Bürgerwillens nicht nur eine Nagelprobe in Sachen Demokratie dar, sondern sollte sogar einen Gedankenanschub für einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften hervorrufen.

Da man nun selbst historische Objekte, wie das eingangs genannte Mauerteil, beseitigen möchte, hat das Ganze nicht nur landespolitische, sondern zumindestens bundespolitische, wenn nicht gar europa- und weltpolitische Bedeutung. Daher fordert der AHA zu bundesweiten Protesten auf, appelliert an die Abgeordneten von Deutschen Bundestag, an Bundesrat als Gremium der 16 Bundesländer, an die Bundesregierung sowie selbst an die einstigen Alliierten Russland, USA, Großbritannien und Frankreich, hier sich für ein Ende dieses unsäglichen Vorhabens einzusetzen. Dieses Teilstück der Berliner Mauer ist ein wichtiges mahnendes Teilstück einer Geschichte im Ergebnis eines barbarischen Krieges dem vermutlich 100 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Hier hat Deutschland –und somit auch das Land Berlin- eine ganz besondere Verantwortung zu tragen. Somit hat die Freihaltung dieses Spreeraumes nicht nur eine ökologisch-touristische Komponente, sondern auch einen sehr starke historische Notwendigkeit.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr fast 39 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Stellungnahme zum Entwurf des Stadt Oberharz am Brocken 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Rübeland (Harz) Begründung Entwurf Stand: November 2018

A. Grundsätzliches

Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:

„AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.

Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:

 

5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?

Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:

  • Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
  • Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
  • Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
  • Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
  • Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
  • Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
  • Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.

Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende

Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.

Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.

Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.

Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.

Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.

Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.

Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.

Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.

Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.

Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 20.12.2018

Andreas Liste
Vorsitzender“

Zitat Ende

B. Zu den Planungsunterlagen

B.1. Begründung des Entwurfes

Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.
Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875
Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zu mindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Zu 5. INHALT DER PLANUNG
Zu 6. STANDORTALTERNATIVEN
Zu 8. NATUR UND LANDSCHAFT

Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.
Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.
Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.
Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.
Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.
Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende
Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.
Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.
Eine Annahme, dass 80 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem PKW und 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf mindestens 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf maximal 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.

Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ der Stadt Oberharz am Brocken, Ortsteil Rübeland (Harz) Bebauungsplan Nr. 02/17 Stand: 1. November 2018

A. Grundsätzliches

Dazu sei aus einer Presseerklärung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 20.12.2018 zitiert:

„AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen einst ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Nunmehr verdeutlicht das nicht erfolgte Dementi in der Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) und der damit verbundenen „Vorbemerkung des Fragestellenden“, dass man nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald fällen möchte, um Medienberichten zu Folge, nunmehr 430 Parkplätze errichten zu wollen.
Für den AHA ist es schon erstaunlich, dass die Antwort der Landesregierung vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr stammt, welches für seine geradezu feindselige Haltung zu Belangen des Umwelt-, Natur und Landschaftsschutzes bekannt sind. Als Beispiele seien das Agieren des vom CDU-Mann Thomas Webel geführten Ministeriums beim Aufbau eines ganzjährigen Erlebnisbereiches inklusive Skipiste in der Stadt Wernigerode sowie das skandalöse Agieren bei der Planung der Bundesautobahn 143, Westumfahrung Halle und des Ausbaus von Elbe und Saale.

Unter Punkt 5 auf Seite 3 führt die Antwort der Landesregierung vom 17.12.2018 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) aus, Zitat:

5. In welchem Rahmen wurde das Umweltgutachten in Auftrag gegeben und wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen?

Folgende Untersuchungen wurden durchgeführt:

  • Erfassung geschützter Arten (Flora) im Frühjahrsaspekt,
  • Erfassung von Habitatbäumen und anderen Lebensstätten im gesamten Geltungsbereich,
  • Erfassung von Brutvogelarten unter besonderer Berücksichtigung von Arten der Wälder und Waldränder,
  • Weitere Berücksichtigung von Wanderfalke und Schwarzstorch, sowie Zug- und Wasservögeln (Literatur),
  • Erfassung von Amphibien- und Fledermausarten sowie des Vorkommens der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) im Vorhabengebiet,
  • Durchführung einer Eingangsbeurteilung der SPA-Verträglichkeit im Bereich des Gebietes DE 4233-303 „Nordöstlicher Unterharz“,
  • Umweltbericht mit integrierter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelangen und der in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter.

Die abschließenden Ergebnisse werden im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit dem Umweltbericht vorgelegt.“, Zitat Ende

Insofern sind die Ausführungen unter Punkt 6 zur „Braunfleckige Beißschrecke“ (Tessellana tessellata) und unter Punkt 7 zur Frage „In näherer Umgebung befindet sich ein Vogelschutzgebiet und ein Trinkwasserschutz- und Einzugsgebiet. In welcher Verhältnismäßigkeit steht eine Flächenversiegelung für rund 240 Parkplätze zu den ausgewiesenen Schutzgebieten?“ in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Einen liegen nach eigenen Angaben der Landesregierung Sachsen-Anhalts noch immer keiner abschließenden Ergebnisse zu den selbst aufgeführten Erfassungen und Untersuchungen vor und zum Anderen bezweifelt der AHA die fachliche Kompetenz der Gemeinde Oberharz am Brocken fachlich fundierte Aussagen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zum westlichen Ausläufer des 30 km langen EU-Vogelschutzgebietes „Nordöstlicher Unterharz“ (SPA 0019 LSA, DE 4232 401) und Wasserschutzgebiet Rappbode-Talsperre treffen zu können.

Der laxe Umgang mit den Schutzgebieten passt zu den mehr oder minder vorgetragenen Forderungen der eher rechtskonservativen CDU in Sachsen-Anhalt entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Vernunft und gegen geltendes EU-Recht den Natura 2000-Prozess zu verzögern bzw. gar zum Erliegen zu bringen. Dieses unverantwortliche Verhalten der Partei von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel ist nicht akzeptabel und zeigt auch Wirkung im konkreten Umgang mit den Vorhaben an der Rappbodetalsperre.

Für den AHA ist es weiterhin unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von nunmehr ca. 9.700 Quadratmeter = 0,9 ha Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.

Ferner beabsichtigt man im Rahmen von diversen Bebauungsplänen weitere Gebäude wie ein zusätzliches Restaurant zu errichten. Damit eng verbunden plant man auch baulich interessante Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Dabei ist auch der Schutzstatus für diese Flächen weiterhin zu rechtfertigen. Daher befürchtet der AHA eine unzulässige Vermischung baulicher Interessen mit Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes.

Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren. In dem Zusammenhang sieht der AHA mit großer Sorge, dass die angedachten Maßnahmen auch zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität in der Rappbodetalsperre führen und somit ggf. eine Bedrohung der Trinkwasserversorgung im mitteldeutschen Raum besteht. Damit eng verbunden haben Hitze und Trockenheit seit April 2018 bis Oktober 2018 zu umfassenden Stresssituationen in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit auch im Wasserhaushalt geführt. Eine Entwicklung, welche nicht nur beschränkt auf das Jahr 2018 zu sehen ist und ebenfalls zum Umdenken im Umgang mit Umwelt, Natur und Umwelt führen müssen.

Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen Mitteln und Eigentum zu prüfen.

Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben endlich und endgültig zu stoppen.

Der AHA regt erneut und mit Nachdruck die Erstellung einer länderübergreifenden Tourismuskonzeption zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.

Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten.

Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 20.12.2018

Andreas Liste
Vorsitzender“

Zitat Ende

B. Zu den Planungsunterlagen

B.1. Begründung des Entwurfes

Zu 2. ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

Bereits aus diesen Teil der Planungen ist erkennbar, dass das Vorhaben keine Pflichtaufgabe der Stadt Oberharz am Brocken darstellt, sondern um eine freiwillige Aufgabe. Ferner handelt es sich bei den Flächeneigentümern um öffentliche Einrichtungen, welche ihre Tätigkeit auf das öffentliche Wohl zu orientieren hat.

Der Anlass, die Ziele und der Zweck der Planung lassen jedoch eine ganz Blickrichtung erkennen und verstoßen so mit der angedachten Parkplatzerweiterung und Errichtung weiterer Bauten sowie mit der einhergehenden Zerstörung eines Waldstückes und umfassenden Eingriff in das Landschaftsschutzgebietes „Harz und Harzvorländer“ im vorrangigen Profitinteresse der Harzdrenalin GmbH, Königshütter Straße 08 in 38875
Stadt Oberharz am Brocken OT Elbingerode gegen den Grundsatz Schaden von öffentlichem Eigentum abzuwenden. Die Stadt Oberharz am Brocken nimmt unzulässigerweise die Position der Sach- und Interessenverwalterin der Interessen der Harzdrenalin GmbH, also einzelner Privatinteressen ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) bedarf dies zumindestens einer kommunalaufsichtlichen, wenn nicht gar strafrechtlichen Überprüfung. Daher erfolgt die Zuleitung der Stellungnahme auch an die zuständige Staatsanwaltschaft Magdeburg.

Zu 4.1. Bisherige Entwicklung

Zur öffentlichen und gesetzlichen Verantwortung von Land und Kommunen gehört es das öffentliche Gut zu schützen und zu bewahren. Dazu gehört auch ein verantwortungsvolles Herangehen beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft. Der Tourismus ist dem unterzuordnen. Schon die Planungen und Genehmigungen des Projektes Hängeseilbrücke Titan RT lassen verantwortungsbewusstes Handeln vermissen. Offensichtlich hat man einen möglichen Besucheranstieg nicht korrekt betrachtet bzw. nicht betrachten wollen und entsprechende Auflagen erteilt oder gar dem Vorhaben die Zustimmung verweigert. Unverantwortlicherweise hat man zudem das Tourismusprojekt vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr ausgerichtet, was auf Grund der starken Belastung mit Lärm, Abgasen und Feinstäuben, starke Beeinträchtigungen des Klimas zur Folge hat.

Zu 4.3. Konzeption zur Standortentwicklung

Unverantwortlicherweise nimmt die Stadt Oberharz am Brocken lieber Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Umwelt, Landschaft und Natur in Kauf, um die vorrangigen Profitinteressen der Harzdrenalin GmbH nicht zu schmälern. Das ist hochgradig unverantwortlich und stellt einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Rahmen des Klimabkommens von Paris dar. Nicht bauliche Erweiterungen dürfen die Alternative sein, sondern Beförderung des öffentlichen Nahverkehrs und bei Auslastung der bestehenden Parkplatzangebotes die Anfahrt mit Kraftfahrzeugen aller Art sofort zu untersagen. Dies ließe sich durch intelligente Verkehrsleitsystemen, vergleichbar mit Parkhäusern sehr gut regeln. Die Bezahlung der dafür zusätzlichen Aufwendungen sind den Hauptprofiteuren des Publikumsverkehrs aufzuerlegen. Für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist eine finanzielle Kopplung mit Eintrittskarten zum Beispiel zum Betreten der Hängeseilbrücke Titan RT und die Einführung eines Rabattsystems vergleichbar für Nutzer von Parkflächen großer Einkaufsmärkte ernsthaft zu prüfen. Eine Erweiterung von Parkplatzflächen führt nicht nur zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, Beeinträchtigung des Klimas vor Ort und der weiteren Störung des Landschafts- und Stadtbildes, sondern birgt die akute Gefahr einer verkehrlichen Sogwirkung in sich. So ist zu erwarten, dass im Falle einer positiven Umsetzung der Parkplatzerweiterung bald wieder mit vollständiger Ausschöpfung der Parkplatzkapazitäten zu rechnen ist. Daher muss neben Verkehrseinschränkungen eine verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs die Alternative sein.
Falschparken ist entsprechend konsequent zu verfolgen. Es ist nachvollziehbar, warum im Bereich der Stadt Oberharz am Brocken eine ordnungs- oder gar strafrechtliche Auskraftsetzung erfolgen soll. Dies ist schon aus dem Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf andere Ortsteile nicht zu rechtfertigen. Ein Gewohnheitsrecht auf Falschparken gibt es nicht und Ausnahmeregelungen sind an harte Kriterien gebunden. Die eigene Gefährdungsbeurteilung lässt deutlich erkennen, dass es diesbezüglich keinen Handlungsspielraum geben darf.

Ferner sind die Aussagen zum Parkplatz P 2 überhaupt nicht nachvollziehbar. Es nicht genau erkennbar, wo der Standort sein soll.
Daraus abzuleiten, dass die Zerstörung eines Teiles des Waldes, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet sowie die Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs mit der Landesentwicklungsplanung und der Regionalen Entwicklungsplanung vereinbar ist, interpretiert diese Planung falsch. Abgesehen davon gilt das Landschaftsschutzgebiet „Harz und Harzvorländer“ als bedeutsamer Raum für den Biotopverbund.

Zu 5.4. Flächennutzungsplan
Zu 5.6. Waldumwandlung

Es ist nicht erkennbar, dass das Planungsgebiet nicht mehr Kriterien eines Landschaftsschutzgebietes aufweist. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgen soll. Da die Stadt Oberharz am Brocken offenbar rechtswidrig vorrangig private Profitinteressen vertritt und somit die Zerstörung eines mindestens 0,97 ha großen Waldstückes zur Bebauung als Parkplatzes vorantreibt sind unzulässige Vermengungen naturschutzrechtlicher und baurechtlicher Aspekte sowie Unterordnung öffentlicher unter privater Interessen erkennbar. Daher ist schon aus diesem Grund das Gesamtverfahren ersatzlos einzustellen.

Zu 6.2. Umweltbericht

Aus einer Verstärkung des Motorisierten Individualverkehrs und massiver baulicher Eingriffe in der Region keine Beeinträchtigungen für den Menschen abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Ebenso ist die Wertung zum Verlust von mindestens 0,97 ha großen Waldfläche zu werten.

Zu 6.7. Immissionsschutz
Zu 6.8. Verkehrserschließung

Mit den angedachten Baumaßnahmen und der ungebremsten Ausweitung des Tourismus ist mit verstärkten verkehrlichen Belastungen zu rechnen. Zudem ist die zu befürchtende Zunahme der Verkehrsbelastungen sehr wohl vermeidbar. Nur liegt das offensichtlich nicht im Interesse der Stadt Oberharz am Brocken und der touristischen Betreiber.
Es ist vollkommen unverständlich von einer Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs zu schreiben und damit die baulichen Parkplatzerweiterungen zu begründen, aber dagegen zu erklären, Zitat: „Die Anbindung an den ÖPNV wird somit als ausreichend eingeschätzt“, Zitat Ende

Zu 7.1. Analyse regionalökonomischer Effekte und Bedarfsanalyse Infrastruktur

Besucherschwankungen gehören zum unternehmerischen Risiko und können nicht dominierend die Planungen der öffentlichen Hand bestimmen. Besonders dann nicht, wenn damit massive Beeinträchtigungen, Schädigungen und Zerstörungen von Teilen der Umwelt, der Natur und Landschaft verbunden sind. Offenbar haben die politisch Verantwortlichen der Stadt Oberharz am Brocken ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse nicht verstanden und ihre damit verbundenen Verantwortlichkeiten für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima. Dies ist jedoch auch erforderlich, um die Wohnqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Somit hat die die Stadt Oberharz am Brocken eine Fürsorgepflicht zu erfüllen, welche sie mit der Planung nicht erkennen lässt. Ebenfalls betonen die Planer immer wieder die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Tourismus, möchten aber gleichzeitig massive Eingriffe im Interesse einzelner Unternehmer vornehmen.
Daher legt der AHA eine umfassende Überprüfung von Interessenkonflikten von Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken nahe, um ggf. Korruptionsverdachtsmomente ausschließen zu können.

Die regionalökonomischen Effekte sind mutmaßlich und enthalten u.a. auch keine Auskünfte zur Qualität der Arbeitsplätze, wozu Aussagen zu Lohnhöhen, Arbeitszeiten, Befristungen und öffentliche Förderungen gehören.

Eine Annahme, dass 80 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem PKW und 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit dem Motorrad anreist ist umweltpolitisch hochgradig unverantwortlich. Die Umweltbelastungen ergeben sich daher durch Lärm. Abgase, Feinstaub, Flächenversiegelung und Zerstörung von mindestens 0,97 ha Wald. Bei anvisierter Anreisen von 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} mit Reisebus und zum Beispiel mit Fahrrad, ÖPNV und Fußgänger mit 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bestätigt sich die umweltfeindliche Tourismus- und Verkehrsplanung. Die Einstufung von Radfahrern, ÖPNV und Fußgänger unter Sonstige bestätigt diese katastrophale Politik.
Eine Erhöhung der Anreisen mit Fahrrad und ÖPNV, aber auch Reisebussen gilt es daher von bisher gesamt angegeben 10 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf mindestens 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu erhöhen. Das bedeutet umgekehrt eine Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs von 90 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} um 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf maximal 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Eine geplante Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes nahe der Talsperre um 303 auf 428 PKW-Stellplätze ist somit keinesfalls gerechtfertigt.

B 2 UMWELTBERICHT Bebauungsplan Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre

Zu 2.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Die Erfassungen haben offenbar acht Biotopformen in und am Wald festgestellt. Daraus leitet sich zudem ein umfassendes Entwicklungspotential, welches bei einer Überbauung verloren ginge. Gleiches ist aus den Ausführungen zum Bestand der Fauna erkennbar.

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