AHA lädt zur 4. Muldekonferenz am 25.09.2027 nach Eilenburg ein

Samstag, den 25.09.2027, um 10.00 Uhr
4. Muldekonferenz
Ort: Bürgerhaus Eilenburg, Kleiner Saal, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg

In Anknüpfung an die ersten drei Muldekonferenzen „Mulde quo vadis“ am 25.10.1997 und 08.09.2007 in der damaligen Stadt Raguhn sowie am 30.09.2017 in der Gemeinde Muldenstein, hat sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entschieden am Samstag, dem 25.09.2027, eine 4. Muldekonferenz durchzuführen. Als Ort der 4. Muldekonferenz dient das Bürgerhaus Eilenburg, Kleiner Saal, Franz-Mehring-Str. 23 in 04838 Eilenburg. Die Veranstaltung beginnt 10.00 Uhr.
Auch mit dieser Konferenz möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Vielfältigkeit und Bedeutung des am schnellsten fließenden Flusses Mitteleuropas und nicht schiffbaren Nebenflusses der Elbe hinweisen sowie Vorschläge zum besseren Schutz und Betreuung der Mulde vorlegen lassen und diskutieren.
Allein auf dem 124,00 km langen Fließweg der Vereinigten Mulde, die in Sermuth aus der Zwickauer Mulde (ca. 166,00 km) und der Freiberger Mulde (ca. 124,00 km) entsteht, befinden sich zahlreiche wertvolle und bedeutsame Auenlandschaften. Diese sind prägend für den gesamten Natur- und Landschaftsraum und daher aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung länderübergreifend sowohl im Land Sachsen-Anhalt als auch im Freistaat Sachsen zu schützen.
Bereits jetzt bedankt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – recht herzlich bei den Referierenden für die Bereitschaft fachlich-inhaltlich und beim Bürgerhaus Eilenburg für die Möglichkeit der Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Ferner hat sich erfreulicherweise die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt bereit erklärt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die 4. Muldekonferenz am 25.09.2027 in Eilenburg in der Vorbereitung, bei der Durchführung und bei der Nachbereitung zu unterstützen und zu begleiten.
Nunmehr möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung und Medien recht herzlich zu der Konferenz einladen und bittet bei Teilnahme bis zum 15.09.2027 um schriftliche und verbindliche Anmeldung.

Programmablauf zur 4. Muldekonferenz am Samstag, dem 25.09.2027

10.00 bis 10.10 Uhr

Eröffnung
Herr Andreas Liste, Vorsitzender des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA

10.10 bis 10.20 Uhr

Grußwort
Herr Ralf Scheler
, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg

10.20 bis 10.35 Uhr

Film
„Die Mulde – vom Zusammenfluss bis zur Mündung“

von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Firma AVANGA Filmproduktion GmbH & Co. KG

10.35 bis 10.55 Uhr

Exkursionsbericht
Herr Andreas Liste
, Vorsitzender des AHA
Die Mulde zwischen der Stadt Bad Düben und der Großen Kreisstadt Eilenburg

10.55 bis 11.05 Uhr

Pause

11.05 bis 11.20 Uhr

Bericht
Herr Hubertus Wacker
, ehem. Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg
Das Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013

11.20 bis 11.40 Uhr

Vortrag
Herr Detlef Eisewicht
, 2. stellvertretender Vorsitzender des AHA
„Die ökologische Bedeutung unserer Auenwälder und Auenlandschaften – Gefährdung, Schutz und Entwicklung“

11.40 bis 12.00 Uhr

Vortrag
Frau Dr. Steffi Formann
, Leiterin Arbeitsgruppe Phytomining & Bioextraktion am Just Transition Center (JTC) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
„Muldeaue – wohin geht der Weg? Bodenbelastungen zwischen Nutzung, Schutz und Zukunft“

12.00 bis 12.20 Uhr

Vortrag
Herr Prof. Dr. Wolfgang Gossel
, Senior Scientist Angewandte Geologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
„Gefährdung und Gefahrenvorhersage für Denkmale durch Veränderungen im Wasserhaushalt“

12.20 bis 13.00 Uhr

Diskussion

13.00 bis 14.00 Uhr

Mittagspause

14.00 bis 15.30 Uhr

Exkursion zur Mulde-Lossa-Aue in der Großen Kreisstadt Eilenburg

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15.30 bis 16.00 Uhr

Auswertung und Abschluss der Veranstaltung

Gegen 16.00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung

  • Die Veranstalter bitten um schriftliche und verbindliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch, den 15.09.2027.
  • Die Veranstalter erheben keine Tagungskosten.
  • Die Versorgung mit Essen und Trinken ist grundsätzlich kostenpflichtig.
  • Der Veranstalter behält sich Änderungen am Programmablauf vor.

Alle Rückfragen sowie die schriftlichen und verbindlichen Anmeldungen sind bitte an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu richten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.11.2026

Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.260,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
3x € 10,00
1x € 15,00
3x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
3x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat November 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:

Samstag, den 07.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna
des Erlen-Eschenwalds „Reudener Busch“

Samstag, den 14.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna
des Salegaster Forsts

Samstag, den 28.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna
des Auenrestwald „Wolfener Busch“

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.11.2026

Exkursion zur Sukzession

Wer genau hinschaut,
der sieht im dunklen Kolk,
(wohin sich keine Brücke traut,
erst recht kein Ameisenvolk)
den Zilpzalp, der sich hier laut
hat eingenistet.

Doch ist er hier nicht ganz allein,
drum sei dies einmal aufgelistet:
Ein Uhu hat sich bloß zum Schein
ein Pfaffenhütchen aufgesetzt
– das wird Täuschung durch
Parallaxe sein.
Im nassen Schatten ein nackter Lurch.
Ein Eichelhäher ruft entsetzt.

Im Kolk, wo die Gedanken
schief versickern,
und schon Hartriegel ertranken,
blinzeln und flickern
die Blätter der Flatterulme.
Entlang der Waldsäume
stehn noch andre Bäume
im feuchten, modernden Mulme,
umringt vom Grün der Halme.

Die Zitterpappel flattert
heimlich auf einem Bein.
Die Flatterulme zittert
– kann das wirklich sein?

Der Zilpzalp liest beseelt
die alten Rindenrunen. Er schält
mit seinem Röntgenblicke
des Baumes Rinde. Am Ende zählt
er rückwärts dessen Jahresringe.

Der Zilpzalp ahnt
die Sukzession der Welt:
Erst kommt, was kommt;
dann, was sich hält.
Zuletzt kommt still,
was keiner nennen will.

Im Kolk, im tiefen Wasserraum,
ist Platz genug für einen Traum.
Der Kolk verschluckt im Mondenschein
ein Buschwindröschen – wie gemein.

Durch die Flutrinne
schleicht ganz sacht
ein Butterbrotpapier bei Nacht
– und hält dann inne.

AHA hält Schutz der Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Mulde und Saale für dringend geboten

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer bilden Moldau und Eger
Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

„(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE schreibt dazu, Zitat:

„In Mittel- und Westeuropa verfügt die Elbe nach Donau, Weichsel und Rhein über das viertgrößte Einzugsgebiet, in dem fast 25 Millionen Einwohner leben. Mehr als 99 % des Einzugsgebiets befinden sich in Deutschland und der Tschechischen Republik, weniger als 1 % in Österreich und Polen. Von der Quelle im Riesengebirge bis zur Mündung in die Nordsee wird die Elbe in drei Abschnitte unterteilt (Obere, Mittlere und Untere Elbe).“, Zitat Ende

https://www.ikse-mkol.org/themen/die-elbe

https://www.ikse-mkol.org/fileadmin/media/user_upload/D/06_Publikationen/09_IKSE_Flyer-Poster-2020/2020_IKSE_Flyer_Elbe.pdf

Ein besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Abschnitt zwischen den Mündungsgebieten der 124,00 km langen Vereinten Mulde und der 413,00 km langen Saale.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Diese Fluss- und Auenlandschaften an der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ anteilig zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125) und zum ca. 539,00 ha großen FFH-Gebiet “Saaleaue bei Groß Rosenburg“(EU-Code: DE 4037-303, Landescode: FFH0053) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Mulde“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129). Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des ca. 342.848,00 des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist. Ferner sind die sehr wertvollen Bestandteile von Umwelt, Natur und Landschaften Teil des 7.880,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe/Mittelelbe“ sowie des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“
Diese Teile der Auen von Elbe, Mulde und Saale dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept__BR__Flusslandschaft__Elbe-fertig-April-07.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=125&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

Im Rahmen zahlreicher Fahrradexkursionen war bzw. ist es Ziel des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001)). Darüber hinaus gehört das 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125), das ca. 7.593,00 ha große FFH-GEBIET “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129)“. Ferner zählen diese Auengebiete zum 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Ferner zählen diese Auengebiete zum 168.510,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, zum 43.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“ sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/dessau-woerlitzer-elbauen-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/dessau-woerlitzer-elbauen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-entdecken/unesco-welterbe/gartenreich-dessau-woerlitz

https://www.gartenreich.de/de/uebersicht/bedeutung

Alle diese Auengebiete an Elbe sowie den Mündungsgebieten von Mulde und Saale gehören zum 168.510,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden rund 282.000 ha großen Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br

https://flusslandschaft-elbe.de

Diese Teile der Auen von Elbe, Mulde und Saale dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Zudem fungieren sie als Retentionsflächen bei den für Fluss- und Auenlandschaften üblichen und lebensnotwendigen Hochwassern.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

Darüber hinaus ist es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten einen vollkommen anderen Umgang mit der Auenlandschaft zu pflegen, welche sich in der Elbeaue durch die Existenz von Altverläufen, Kolken, Auenwälder, Wiesen und Hochstaudenflächen kennzeichnet. Die Begradigung von Fließgewässern und die Buhnen in der Elbe haben zu massiven Eintiefungen geführt und treiben sie noch immer weiter voran. Die gegenwärtige Niederschlagsarmut, die streckenweise stark ausgeprägte Sommerhitze haben zur massiven Austrocknung von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer jeweiligen Auen geführt. Dies zeigt sich an massiven Stresssituationen in den Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen. Verschärfung findet der Zustand durch eine umfassende Rinderbeweidung, welche im zunehmenden Maße – gepaart der Trockenheit – eine Erholung der Wiesen und Hochstaudenflächen stark erschwert bzw. gar unterbindet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es weiterhin für dringend geboten eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche den gegenwärtigen Bestand an Fauna, Flora und Funga sowie der damit verbundenen Landschafts- und Naturräume ermittelt und auswertet. Darauf aufbauend gilt es ferner zu prüfen, inwieweit eine weitere naturnahe Entwicklung der Aue aussehen können. Dazu gehören zum Beispiel die sukzessive Erweiterung von Auenwäldern, die Betreuung und Pflege von Wiesen, Hochstaudenflächen und Streuobstwiesen sowie der Umgang mit den Fließ- und Standgewässern, einschließlich der Prüfung des Wiederanschlusses an das Stromsystem der Fließgewässer. Dies ist wichtig, um den durch massiven negativen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften durch den Menschen, durch den von ihm mit verursachten Klimawandel berücksichtigen zu können, die schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräume als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Fauna nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern zu optimieren. Beschattung durch sukzessive Entstehung von Auenwäldern zu verbessern, um Verdunstung durch Sonneneinstrahlung und Wind zu drosseln, Temperaturanstiege zu stoppen sowie den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Bekanntlich fungieren Waldgebiete – so auch Auenwälder – mehr oder minder als Schwamm, welche Niederschlagswasser speichern und bei Niederschlagsarmut schrittweise an Gewässer und das Gesamtumfeld abgeben. Somit lassen sich Auswirkungen von Sommerhitze und Niederschlagsarmut mildern.
Zudem sind Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu stabilisieren, sondern auszuweiten.
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegen und Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr verstärkt Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur naturnaheren bis naturnahen Entwicklung der Elbe-Saale-Aue u.a. eingebunden in den Gesamtverlauf von Elbe, Saale und Mulde zu ergreifen. Im Rahmen einer länder- und raumübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es daher Ziele und Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Wiederanbindung der Altaue an die Flusssysteme, eine Wiederausweitung von Auenwäldern und -wiesen, Wiederanbindung an alte Flussverläufe, eine arten- und strukturreiche Agrarentwicklung, den Erhalt und die Entwicklung bestehender und neuer Biotop- und Grünverbundräume, Reduzierung von Verkehren und Stärkung öffentlicher Nahverkehre, eine dem angepasste Wohnqualität sowie damit abgestimmtem Tourismus und abgestimmter Naherholung enthält.
Als Basis kann die Tatsache dienen, dass das Gesamtgebiet Bestandteil zahlreicher Schutzgebiete wie des ca. 282.250,00 ha großen, Ende des Jahres 1997 von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“, des Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, welches sich aus dem 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ und dem 125.510,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“ zusammensetzt, des 538,00 ha großen Natura 200 Gebietes „Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053)“, des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001)“, des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“ sowie des 8.507,00 ha großen Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ ist.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/biosphaerenreservat

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saaleaue-bei-gross-rosenburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

Hier ist auch einzubinden, wie künftig die Angel- und Fischereitätigkeit in der Elbe-Saale-Aue aussehen soll.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt das ein jeder massiver Eingriff in den besonders und vielfältig schützenswerten sowie europäisch und national geschützten Natur- und Landschaftsraum der Elbe-Saale-Aue eine umfassende Bedrohung dieser Gebiete dar. Diese Auen- und Flusslandschaft bildet einen sehr arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Überflutungsraum für Elbe und Saale, Raum und Korridor für Kalt- und Frischluftentstehung sowie einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Blickpunkt betrachtet verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Planungen der Stadt Schönebeck (Elbe) Aktivitäten zum „Bebauungsplan Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“ der Stadt Schönebeck (Elbe) – Beschluss zum Antrag auf Herauslösung aus dem LSG „Mittlere Elbe/ Mittelelbe“ (LSG0023)“ sowie zum damit verbundenen „Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss Flächennutzungsplan Stadt Schönebeck (Elbe), 6. Änderung“

https://schoenebeck.gremien.info/meeting/2251

Die Begründung zum „Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss Flächennutzungsplan Stadt Schönebeck (Elbe), 6. Änderung“ beinhaltet auf Seite 19 unter Punkt „4.1 Änderungsteilbereich 1 – Ferienpark südlich und nördlich der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“, Flächen für den ruhenden Verkehr“ folgende Angaben, Zitat:

„Im Änderungsteilbereich 1 sollen im Bereich südlich der Zufahrtsstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Grünanlage sowie eines Naturlehrgartens geschaffen werden. Dieser Bereich soll landschaftsräumlich orientiert, parkähnlich angelegt und durch Spielmöglichkeiten sowie die Anlage eines Schaugeheges für heimische Haustierarten ausgestaltet werden. Im Zuge der Neuordnung von Freizeitnutzungen nördlich der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“ sollen diese anteilig auf Flächen im südlichen Bereich verlagert werden.
Der Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) weist in diesem Bereich (südlich der Erschließungsstraße) größtenteils Fläche für die Landwirtschaft aus. Da sich die Fläche jedoch unmittelbar angrenzend an den bestehenden Ferienpark befindet, ist einer Erweiterung des Freizeitangebotes des Ferienparks in diesem Bereich im Sinne des Tourismus sinnvoll und erforderlich und rechtfertigt somit den Verlust von etwa 2,62 ha Landwirtschaftsfläche in diesem Bereich.“, Zitat Ende

Zudem ist auf Seite 21 unter Punkt „4.2 Änderungsteilbereich 2 – Flächen für Verkehr (inkl. Parkplatz)“ weiter angegeben, Zitat:

„Der Änderungsteilbereich 2 umfasst eine Fläche von etwa 1,4 ha. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) ist in diesem Bereich Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für Wald Darstellungsgegenstand.
Im Rahmen der Entwicklung des Ferienparkes Plötzky und der hiermit einhergehenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Versorgungs- und Freizeitanlage Ferienpark Plötzky“, soll die Erschließung für den Ferienpark leistungsgerecht gesichert werden. Hierfür ist es notwendig geregelte planungsrechtliche Grundlagen für die Straßenplanung i. V. m. der Anbindung des Ferienparkes an die B246a zu schaffen. Die Erschließung über das bestehende Gewerbegebiet (Scania) wurde im Ergebnis geänderter städtebaulicher Ziele der Stadt im in Rede stehenden Bereich (Wegfall der Gewerbeflächenerweiterung) verworfen. Die Erschließung des Ferienparks soll nunmehr über den Ausbau der derzeitigen Straßenführung/Anschluss B 246a innerhalb der Waldfläche erfolgen.
Der Parkplatz soll sich mittig zwischen zwei bestehenden Wochenendhausgebieten entlang der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“ auf einer heute hier bestehenden Landwirtschaftsfläche einordnen. Die gewollte Lage der Fläche in unmittelbarer Nähe des Ferienparks lässt die Umnutzung in diesem Bereich und damit die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich werden und rechtfertigt den Verlust von etwa 1,22 ha Landwirtschaftsfläche in diesem Teilbereich. Die Fläche wird, wie auch die Zufahrtsstraße als örtliche Hauptverkehrserschließung dargestellt.“, Zitat Ende

Auf den Seiten 23 und 24 ist unter Punkt 5.2 Planinhalte, Umweltschutzziele, Umfang der Umweltprüfung ist ferner vermerkt, Zitat:

„Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) soll auf geänderte Entwicklungsvorstellungen für den Ferienpark Plötzky reagiert werden. Die Änderungsabsichten betreffen den bestehenden Ferienpark, der Standort soll dort nach Süden erweitert werden. Die 6. Änderung beinhaltet 2 Änderungsteilbereiche, die insgesamt rd. 7,42 ha umfassen.
Für den Änderungsteilbereich 1 von rd. 6,00 ha sind südlich der Straße „Kleiner Waldsee“ ein parkähnlicher Naturlehrgarten mit Pflanzenanzuchtanlagen und Tiergehegen, Spiel- und Freizeitanlagen sowie Besucherparkplätze mit einer Buswendestelle an der Straße geplant.
Nördlich der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“ befindet sich das aktuelle Gelände des Ferienparks, das umstrukturiert und neu geordnet werden soll. Hintergrund ist die sinkende Nachfrage nach reinem Camping mit Wohnwagen (Anhänger) oder Zelt „auf der grünen Wiese“ bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach festen Unterkünften. Neben dem Wunsch nach gut ausgestatteten Caravan-Stellplätzen besteht verstärkter Bedarf an komfortablen Ferienwohnungen (Ferienhaus, Mobilheim) mit begleitender Freizeitinfrastruktur.
Der Änderungsteilbereich 2 ist rd. 1,42 ha groß. Hier soll ein zentraler Besucherparkplatz geschaffen und so der Verkehr zum Ferienpark reduziert werden. Zusätzlich umfasst dieser Änderungsbereich die Erschließung des Parkplatzes/Ferienparkes und den Anschluss an die B 246a.“, Zitat Ende

Der „Antrag auf Herauslösung aus dem LSG „Mittlere Elbe/ Mittelelbe“ (LSG0023) im Salzlandkreis vom 14.10.2026 spricht auf Seite 2, erster Satz im zweiten Absatz der „Einleitung“ von einem Plangebiet des Bebauungsplans im Umfang von ca. 10,6 ha.
Laut Angaben auf Seite liegen von den besagten ca. 10,6 ha Plangebiet, ca. 8,9 ha im 7.880,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe/Mittelelbe“.

Dem nunmehrigen Vorhaben liegen bereits verheerende Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen zum Ferienpark Plötzky vor.

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-54.html

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-64.html

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-71.html

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-83.html

https://www.schoenebeck.de/de/fnp-6-aenderung.html

Google-Karte: Elbaue in der Stadt Schönebeck (Elbe) mit Stadtteil Plötzky

Dieses Gesamtvorhaben stellte von Anfang an einen massiven Eingriff in die Aue der Elbe dar. Dabei fanden Beeinträchtigungen von Agrar-, Wald-, Wiesen- und Wasserflächen statt. Mit dem nunmehrig geplanten Vorhaben beabsichtigen Verantwortliche in Politik und Verwaltung der Stadt Schönebeck (Elbe) weitere ca. 10,6 ha Fläche Wald, Agrarraum und Wiesen zu beanspruchen, wozu die Entstehung von ca. 1,42 ha Parkplatz gehören soll.
Dabei gilt es eher mehr Raum zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der besonderen, vielfältigen, arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaften im Einzugsgebiet der Elbe zu geben und nicht noch mehr einzuschränken.
Das im Land Sachsen-Anhalt festgesetzte Überschwemmungsgebiet grenzt unmittelbar an.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/wasser/ueberschwemmungsgebiete

Das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) ordnet den Raum dazu ähnlich ein.

https://activations.zki.dlr.de/de/activations/items/ACT028

https://activations.zki.dlr.de/images/products/ACT028/P11/DLR_20060407_germany_elbe_flood_barby_high.jpg

Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE sieht die Möglichkeit einer Überflutung im Bereich der sogenannten und rein theoretischen HQ 200 bis HQ 500

https://www.ikse-mkol.org/eu-richtlinien/hwrm-richtlinie/hochwassergefahren-und-hochwasserrisikokarten

https://geoportal.bafg.de/mapapps/resources/apps/IKSE_DE/index.html?lang=de&vm=2D&s=23437.5&r=0&c=1312460.4038515168%2C6811176.337158565&bm=topo-vector

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedroht das angedachte Vorhaben nicht nur Agrar-, Wald- und Wiesenflächen mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie Überflutungsräume und Möglichkeiten der Wasserspeicherung, sondern schränkt ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume ein.
Eine Entwicklung, welche nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen inakzeptabel erscheint.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Sorge Vernetzungen der Betreiberin des Erlebnisparks Plötzky die Erlebnispark Plötzky GmbH & Co. KG u.a. mit dem Tourismusverband Salzlandkreis e. V., dessen Vorsitzender wiederum mit Tilo Wechselberger der Leiter des Fachdienstes Kreis- und Wirtschaftsentwicklung und Tourismus des Salzlandkreises ist.

https://www.ferienpark-ploetzky.de/information.php?lang=de

https://www.northdata.de/Erlebnispark%20Pl%C3%B6tzky%20Verwaltungs%20GmbH,%20Sch%C3%B6nebeck%20(Elbe)/Amtsgericht%20Stendal%20HRB%2027761

https://www.northdata.de/Tourismusverband%20Salzlandkreis%20e%C2%B7%20V%C2%B7,%20Bernburg%20(Saale)/Amtsgericht%20Stendal%20VR%2035210

https://www.salzlandtourismus.de/impressum

https://www.salzlandkreis.de/verwaltung-politik/fachdienste-struktur/organigramm-slk/organigramm-des-salzlandkreises.pdf?cid=eu1

https://www.salzlandkreis.de/buergerservice-views/mitarbeiter/ST:employee:18556/wechselberger

All die genannten Tatsachen und Fakten führen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu der fortgesetzten Auffassung, dass es einen stark verbesserten und räumlich ausgeweiteter Schutz und Erhalt sowie eine damit eng verknüpfte Entwicklung von Umwelt, Natur Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funda, Biotop- und Grünverbundraum, Überflutungsraum der Gewässer, Wasserspeicher in der Fläche, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor geben muss, welche letztendlich ebenfalls dem Menschen als Lebens-, Wohn- und Erholungsraum zugutekommt. Daher ist eine fortgesetzte Erweiterung des Erlebnisparks Plötzkau vollkommen auszuschließen!
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich fortgesetzt bzw. verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume einsetzen. Dazu dienen der Ausbau der ehrenamtlichen Ortsgruppe Dessau-Roßlau, sondern ebenfalls die Bildung einer Regionalgruppe Elbe-Mulde-Saale.

Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau sowie zu Zielen und Inhalten einer AHA-Regionalgruppe Elbe-Mulde-Saale erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.11.2026

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes von Kyffhäusergebirge, Badraer Schweiz, Helme, Zorge und Thyra sowie Gipskarstlandschaft Südharz für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Das Gesamtgebiet der Helme im Exkursionsgebiet ist im Land Sachsen-Anhalt in „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ als FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134)und im Freistaat Thüringen als ca. 51,00 ha großes FFH-Gebiet 196 „Helme mit Mühlgräben“ (DE 4530-302) ausgewiesen.

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/gewaessersystem-der-helmeniederung

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-196-helme-mit-muehlgraeben

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helme-mit-muehlgraeben

Zudem bestehen im Freistaat Thüringen im Bereich des Helmestausees ein 1.794,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Helmestausee“ und im Land Sachsen-Anhalt ein 1.113,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg65

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“

https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen

veröffentlicht ist.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich in seiner „Stellungnahme zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ vom 03.10.2025 umfassend dazu geäußert.

Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.

In dem Zusammenhang hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Fahrradexkursion durchgeführt und dazu alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen:

Samstag, den 31.10., um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee
bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Diese Fahrradexkursion war jedoch mit einer sehr zeitaufwändigen und mit massiven Umwegen geprägter An- und späteren Abreise mit der Bahn und Schienenersatzbussen verbunden.

Erfreulicherweise stand die Fahrradexkursion am 31.10.2026 diesmal nicht im Zeichen der verheerenden Aviären Influenza (Geflügelpest).

Die Fahrradexkursion, welche am im Umbau begriffenen Bahnhof Berga-Kelbra begann, sorgte für die erneute und schon jahrelang vorgetragene Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass Bahnhofsgebäude in ein Tourismuszentrum in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser mit entsprechenden Anschlüssen an den Bahn- und Busverkehr sowie für Fahrrad- und Fußwanderer umzubauen und zu gestalten. Dazu gehören Möglichkeiten für die Einrichtung eines regionalen Informationszentrum an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebirges, der Goldenen Aue und des Südharzes gekoppelt mit Möglichkeiten für Übernachtungen und einer angepassten Gastronomie.
Damit erfahren der Bahnhof und die Ortslage sowie Umweltbildung, Tourismus, Naherholung und Wertschätzung der vielfältig räumlich, geologisch, hydrologisch, ökologisch, archäologisch und historisch geprägten länderübergreifenden Region einen großen Auftrieb.
Zudem bieten sich Gehölzpflanzungen auf dem Vorplatz des Bahnhofes sowie im Bereich der abgerissenen Gebäude des Bahnhofes an.
Dies bedeutet eine weitere Aufwertung des Bahnhofgeländes in gestalterischer und ökologischer Hinsicht.
Der nächste Weg führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.

https://www.kyffnet.de/Geschichte/Kyffhauser-Kleinbahn/kyffhauser-kleinbahn.html

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FUIUWZQKEDKTR6NYMXC62C6HRESSCHPT

https://www.pro-bahn.de/fakten/v_minis_ddr.htm

Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten.
Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.

Google-Karte 1: Verbandsgemeinde Goldene Aue – Berga: Feld in der Helme-Thyra-Aue zwischen Neuer Kiesgrube – Ex-Strecke Kyffhäuserkleinbahn – Mündungsgebiet Thyra in Helme

Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg65

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg65.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gewaessersystem-der-helmeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.

Vom Vogelbeobachtungsturm war ein guter Überblick auf die etwa 600,00 ha große Talsperre Kelbra mit ihrer großen Anzahl an Wasservögeln möglich. Der länderübergreifende Blick in die gesamte Goldene Aue, zum Harz, zur Badraer Schweiz und zum Kyffhäuser verdeutlichte erneut die dringende zusammenhängende Betrachtung der aneinandergrenzenden, schützenswerten, vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes.

https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/talsperre-kelbra

Insofern ist eine verstärkte und optimierte Zusammenarbeit des Freistaates Thüringen des Landes Sachsen-Anhaltes nur zu begrüßen. Nur gilt es die Willensbekundungen als Basis wissenschaftlich fundierter Grundlagen und unter Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen und umzusetzen.
Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen am 28.10.2025 in Stolberg, welche die Ministerpräsidenten beider Länder Dr. Reiner Haseloff und Prof. Dr. Mario Voigt leiteten, erstellte gemeinsame „Stolberger Erklärung“ beinhaltet u.a. folgende sehr wichtige Aussagen, Zitate: „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ und „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden“, Zitate Ende

https://thueringen.de/medienservice/veranstaltungen/detailseite/gemeinsam-stark-fuer-mitteldeutschland

https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/kabinettssitzung-mit-thueringen

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/Kabi_mit_Th%C3%BCringen.pdf

Unter der Überschrift „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ ist nachfolgendes vermerkt, Zitat:

„Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme – von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden.“, Zitat Ende

Diese Aussagen heben offensichtlich die am 28.06.2024 bekanntgegebene „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024, welche „Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)“ vornahmen, auf Regierungsebenenniveau.

https://tlubn.thueringen.de/medieninformationen-einzelansicht/unterzeichnung-einer-verwaltungsvereinbarung-zur-deich-sanierung-an-der-helme

Für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutet sich die Gefahr an, dass neuere, höhere und breitere Hochwasserdeiche an ihren bisherigen Standorten beidseitig der Helme und ihrer Nebengewässer die Aue durchziehen sowie andere Wasserbaumaßnahmen immer mehr Naturferne zur Folge haben.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Unter dem Punkt „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden.“ haben sich die Regierungen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt auf folgendes verständigt, Zitat:

„Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden.“, Zitat Ende

Wenn es beide Länder ernst meinen mit der „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser“, dann verständigen sich beide Länder mit dem Land Niedersachsen auf ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Abbaus von Gips in den schützenswerten sowie europäisch und national vielfältig geschützten Gipskarstlandschaften im Südharz und auch im Kyffhäuser.
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichtums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicher Weise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Zudem hat folgender Abwägungsbeschluss in der nunmehrigen Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und die damit drohenden Folgen nichts zu suchen:

Anstatt verantwortungslos fachlich und räumlich äußerst dringliche große Vorranggebiete für Natur und Landschaft verringern zu wollen, gilt es verantwortungsvoll derartige Vorranggebiete länderübergreifend auszuweiten.
Hier verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls auf die „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Zweiten Entwurf zur Neuaufstellung Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt“ vom 12.10.2025

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der Betrieb und das ständige Ausweitungsbestreben des Tourismusvorhabens TITAN RT & Gigaswing, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

„Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.

Hier tragen insbesondere der Freistaat Thüringen sowie die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eine sehr große Verantwortung, welche das Handeln der Kommunen beeinflussen muss.

Auf dem Weg zur Numburg entlang des Stausees Kelbra ist deutlich die Baustelle des „Naturerlebniszentrums am Stausee Kelbra“ zu erkennen. Das Land Sachsen-Anhalt teilte dazu am 20.02.2024 unter Überschrift „Bis zu 8 Mio. Euro für Neubau und moderne Ausstellung/Hotspot für Kranichzug: Land ebnet Weg für Naturerlebniszentrum am Stausee Kelbra“ u.a. folgendes mit, Zitat:

„Auf Initiative des Umweltministeriums sowie mit nachdrücklicher Unterstützung aus der Region und besonders durch den Landkreis Mansfeld-Südharz soll der Neubau mit einem Investitionsvolumen von bis zu acht Millionen Euro zu 90 Prozent aus Bundeshilfen zum Strukturwandel finanziert werden. Den Eigenanteil von bis zu 800.000 Euro sowie Betriebs- und Personalkosten leistet der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB); er übernimmt zudem Errichtung und Betrieb des neuen Informationszentrums „Naturerlebnis Stausee“, mit naturschutzfachlicher Unterstützung der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz.“, Zitat Ende

https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/service/news/bis-zu-8-mio-euro-fuer-neubau-und-moderne-ausstellung-hotspot-fuer-kranichzug-land-ebnet-weg-fuer-naturerlebniszentrum-am-stausee-kelbra

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverständlich, dass die bisher vom 1993 gegründeten Förderverein Numburg e.V. bis zur Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Freistaat Thüringen zum Ende des Jahres 2022 offenbar ungenutzt verfällt sowie die häufig genannten Möglichkeiten im Bahnhofsgebäude Berga-Kelbra ungenutzt bleiben. Während eine länderübergreifende Wiederbelebung der Naturschutzstation der direkten Arbeit und Beobachtung vor Ort dienen kann, besteht im alten Bahnhofsgebäude Berga-Kelbra die Möglichkeit eines raumübergreifenden Informations- und Tourismusaspektes direkt an den Bahnsteigen und der Bushaltestelle hinzu.

https://www.karstwanderweg.de/kyff/numburg.htm

https://www.northdata.de/?id=5604210769657856

Der Steuerzahlerbund in seinem Schwarzbuch 2024/2025 weist nicht unrichtig auf den Seiten 156/157 unter der Überschrift Kohlemittel für `Kranicherlebniszentrum´“ „ auf folgendes hin, Zitat

„Ein Zusammenhang zwischen den in der betroffenen Kohleregion direkt wegfallenden Arbeitsplätzen und der geplanten Neuinvestition in ein „Kranicherlebniszentrum“ ist allerdings kaum erkennbar. Dies gilt umso mehr, da im neuen Erlebniszentrum keine vergleichbaren Arbeitsplätze entstehen. Diese kritischen Argumente gegen den Einsatz der „Kohlemittel“ am Stausee Kelbra scheinen für die Landesregierung jedoch offenbar nicht relevant zu sein.“, Zitat Ende

https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/Schwarzb%C3%BCcher/Das_Schwarzbuch_2024.pdf

Das Beobachtungen und Erkundungen im Gebiet des Kyffhäusergebirges, der Goldenen Aue und im Südharz möglich sein muss ist auch Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Nur muss das sich dies den Belangen des Schutzes, dem Erhaltes und der Entwicklung des arten- und strukturreichen sowie sehr vielfältigen Landschafts- und Naturräumen untergeordnet sein. Da haben Bau von Fahrradstraßen in Natur und Landschaften nichts zu suchen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den betonierten Neubau des „Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue “ im Bereich der Stadt Heringen oder den asphaltierten „Weg zum Dienstberg“ im Gebiet der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Gemeinde Berga.

https://www.stadt-heringen.de/schloss-heringen/harz-rennsteig-radweg/projektsteckbrief.html?file=files/stadt-heringen.de/downloads/Harz-Rennsteig-Radweg/Projektsteckbrief.pdf&cid=1719

https://www.stadt-heringen.de/schloss-heringen/harz-rennsteig-radweg/projektsteckbrief.html

https://www.thueringen-entdecken.de/w/opendata/trail/thueringer-radfernwege-14-harz-rennsteig-radweg

https://www.stadt-heringen.de/schloss-heringen/harz-rennsteig-radweg.html

https://www.vwg-goldene-aue.de/seite/643796/grundhafter-ausbau-weg-zum-dienstberg-im-ot-b%C3%B6senrode.html

Derartige Wege bilden mehr oder minder breite bzw. große Barrieren in Natur und Landschaften, erschweren eine Überwindung durch Klein- und Kleinsttiere -da sie sich erhitzen, Hitze ausstrahlen, schneller Opfer von Fraßfeinden möglich ist, da die Tarnung fehlt sowie rasenden Radfahrern durch Überfahren zum Opfer fallen- Boden total versiegelt.
Zement/Beton sowie Asphalt weisen trotz verschiedener Neuen Entwicklung klimatische Negativbilanzen aus, welcher schon aus der Herkunft und Entstehung herrührt. So weist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) auf folgendes hin, Zitat:

„2025 produzierte Deutschland etwa 27,5 Millionen Tonnen Zement und stieß dabei rund 14,4 Millionen Tonnen CO₂ aus – etwa zehn Prozent der Industrieemissionen. Damit zählt die Zementindustrie zu den energie- und materialintensivsten Branchen. Besonders ins Gewicht fallen die hohen CO₂-Emissionen bei der Herstellung von Zementklinker, einem Vorprodukt des Zements.“, Zitat Ende

https://www.klimaschutz-industrie.de/themen/branchen/zementindustrie

Der Verein Deutscher Zementwerke e.V. gibt folgendes an, Zitat:

„Die Herstellung einer Tonne Zement ist in Deutschland mit CO2-Emissionen von rund 600 kg verbunden – ca. zwei Drittel davon entfallen auf rohstoffbedingte Prozessemissionen, nur ein Drittel auf Brennstoffemissionen. In Summe belaufen sich die CO2-Emissionen der Zementindustrie hierzulande aktuell auf etwa 20 Mio. Tonnen, was etwa 2 % der nationalen CO2-Emissionen entspricht. Doch wie entsteht das CO2 im Zementherstellungsprozess?“, Zitat Ende
Zudem weist der Verein Deutscher Zementwerke e.V. auf die Herkunft der Rohstoffe hin, Zitat:

„Im ersten Schritt der Zementherstellung wird in Steinbrüchen der Kalkstein gewonnen, zerkleinert und anschließend im Drehrohrofen bei Temperaturen von 1450 °C zu Zementklinker gebrannt. Dabei bilden sich die chemischen Eigenschaften aus, die dem Zement seine Leistungsfähigkeit sowie dem späteren Beton seine hohe Stabilität verleihen. Während des Brennvorgangs entsteht prozessbedingtes CO2 bei der Kalzinierung des Kalksteins zu Branntkalk, einer Vorstufe des Zementklinkers, nach folgender chemischer Reaktion: CaCO3 → CaO + CO2.“, Zitat Ende

https://www.vdz-online.de/zementindustrie/klimaschutz/uebersicht

Somit ist auch der Hinweis auf den zerstörerischen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften gegeben. Wie da die Verantwortlichen bei Planung, Finanzierung, Genehmigung und Bau eines betonierten „Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue “ von einem „Klimaschutzprojekt“ reden können, bleibt da schleierhaft.
Beim Asphalt sieht es nicht besser aus. Schon die überwiegende Herstellung aus Erdöl lässt die Klimarelevanz erkennen. Ebenso die Erhitzung der Umwelt und Natur. So führt die Kurzfassung Diplomarbeit „Ökologischer Fußabdruck von Bitumen“, eingereicht an der TU Wien, Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen vom Juni 2025 alleine zur Herstellung von Asphalt folgendes aus, Zitat:

„Die globale Erderwärmung infolge des Klimawandels zählt zu den größten Herausforderungen der heutigen Zeit und erfordert gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG). Eine geeignete Methodik zur Erfassung und Bewertung solcher Emissionen ist die Erstellung einer Lebenszyklusanalyse (Life cycle assessment) (LCA), auch genannt Ökobilanz, mit welcher die Umweltauswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen entlang ihres gesamten Lebenszyklus analysiert werden können. Vor allem der Bausektor, insbesondere der Straßenbau, ist aufgrund seines hohen THG-Ausstoßes gefordert, nachhaltigere Lösungen zu entwickeln. Ein wichtiges Material in diesem Zusammenhang im Straßenbau ist Bitumen, ein erdölbasiertes Produkt, das hauptsächlich als Bindemittel in Asphaltmischgut eingesetzt wird. Trotz seines geringen Massenanteils von rund 5 % in diesem trägt es jedoch maßgeblich zum ökologischen Fußabdruck bei und ist, wie diverse Studien belegen, für 92-95 % des Erderwärmungspotenzial (Global warming potential) (GWP) bei der Rohstoffbereitstellung von Asphaltmischgütern verantwortlich. Bereits vorhandene LCAs zur Bewertung von Bitumen zeigen in ihren Ergebnissen jedoch deutliche Schwankungen auf. Die Bandbreite der Ergebnisse reicht von 136 bis 1395 Kilogramm (kg) CO2-Äquivalente (CO2eq.)/ Tonne (t) Bitumen und variiert somit um das 10-Fache.“, Zitat Ende

https://repositum.tuwien.at/bitstream/20.500.12708/216356/1/Rieckh%20Sophie%20-%202025%20-%20OEkologischer%20Fussabdruck%20von%20Bitumen.pdf

Die sich immer stärker und länger entwickelnden Phasen von Hitze und Niederschlagsarmut sollten endlich Eingang in die Planungen und Entscheidungen aller Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen sowie allen Teilen der Gesellschaft Eingang finden.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-heisse-tage#die-wichtigsten-fakten

https://www.apotheken-umschau.de/gesund-bleiben/klima/hitze/hitzetote-2026-1553029.html

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Entlang der Landstraße 2079 Straße zwischen zur Landgemeinde Heringen gehörenden Ortschaften Auleben und Aumühle fiel die Baustelle für einen Schmutzwasser- und Regenwasserkanal auf, welcher letztendlich in den Aulebener Bach einmündet. Abgesehen davon, dass auf Grund der Zunahme von Sommerhitze und von niederschlagsarmen Zeiträumen alles zu unternehmen ist Wasser in der Fläche zurückzuhalten, erscheint es problematisch zu sein, dass über den Weg zum Beispiel bei Havarien Schadstoffe in den Aulebener Bach gelangen kann. Dann droht eine flächendeckende Schädigung von Wasser, Boden und Luft. Anhand der Einleitungsstelle lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen nicht erkennen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweist hier auf die Beachtung und Einhaltung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Nach eigenen Messungen etwa 1,33 km weiter in Richtung Aumühle fiel erneut die nach aktuellen eigenen Messungen 5,176,67 m² = 0.52 ha große Streuobstwiese im Dreieck zwischen Flutgraben, Hammaer Bach und Flutgraben sowie an der Landestraße 2079 auf.

Google-Karte 2: Heringen-Auleben-Streuobstwiese im Dreieck zwischen Flutgraben-Hammaer Bach-Aulebener Bach-L 2079

Nach eigenen ersten Grobzählungen stehen 40,00 Obstbäume auf der Fläche. Es handelt sich um Äpfel, Birnen und Süßkirschen, welche mehr oder minder Pflegemaßnahmen in Form von Schnittarbeiten benötigen. Zudem besteht bei einem Pflanzabstand von 10,00 m die Möglichkeit der Nachpflanzung von 22,00 Obstgehölzen. Als Arten kämen neben den Bestand von Äpfeln, Birnen und Süßkirschen u.a. ebenfalls Wal- und Schwarznuss, Gemeine Hasel, Pflaume und Quitte in Betracht.
Zu beachten ist auch, dass laut Karte des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 17.02.2003 die Streuobstwiese Bestandteil des Überschwemmungsgebietes der Helme ist.

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Wasser/Ueberschwemmungs_und_Hochwasserrisikogebiete/rvo_usg/Numburg.pdf

Da Streuobstwiesen nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG und nach § 15 Absatz 1 Thüringer Naturschutzgesetz – ThürNatG besonderen Schutz genießen, ist unverzügliches Handeln dringend geboten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten Unterstützung an.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003945NN00000000021

Der Hungerbach, welcher sich im Gebiet zwischen Görsbach und Berga befindet, ist besorgniserregend und fortgesetzt trockengefallen. Die botanische Entwicklung mit Gehölzen und Stauden ist begrüßenswert, bedarf jedoch mindestens 10,00 breite Schutzstreifen beiderseits ab Uferoberkante gerechnet, um eine breitere Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zu ermöglichen. Somit besteht eine bessere Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga sowie Biotop- und Grünverbundraum zu fungieren.

Begrüßenswert ist das der Weg von und zum sowie auf dem Dienstberg wegbegleitend, beidseitig Obstgehölznachpflanzungen erfahren hat, welche noch mehr Ausweitung und Betreuung bedürfen. Wie bereits obengenannt, stellt jedoch die Asphaltierung des Weges eine massive Beeinträchtigung von Umwelt, Landschaft und Natur dar.

https://www.vwg-goldene-aue.de/seite/643796/grundhafter-ausbau-weg-zum-dienstberg-im-ot-b%C3%B6senrode.html

In der Ortslage Berga-Bösenrode war im Bereich der Straße Dorfgraben eine umfassende Abwassereinleitung in die vielfältig geschützte Thyra zu erkennen. Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Mansfeld-Südharz und der Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue auf, sofort zu handeln, um die Umweltverschmutzung sofort zu beenden und verweist hier auf die Beachtung und Einhaltung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Im Bereich des Wehres Berga an der Lindenstraße waren deutliche Austrocknungserscheinungen der Thyra zu erkennen. Es floss nur noch Wasser über die Fischtreppe ab. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf hier eine bessere Durchgängigkeit durch Entwicklungsmöglichkeiten für Mäander bzw. durch die Errichtung einer Sohlgleite zu ermöglichen. Auch hier sei auf die Beachtung und Einhaltung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4 verwiesen.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b erneut an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.

Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende sehr wichtige Veranstaltung am 23.01.2027 hinweisen:

Samstag, den 23.01.2027, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und dem NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz im Bereich der Gemeinde Südharz mit Aufenthalten am Weinberg, am Wurmberg, am Bauerngraben/Glasebach/Periodischen See mit Mittagspause am Parkplatz Bauerngraben, im Roßlaer Gemeindewald und am Gebiet Hoher Kopf
Für das leibliche Wohl ist am Parkplatz Bauerngraben mit Kesselgulasch aus der Gulaschkanone gesorgt. Daher bitte schriftliche Anmeldung der Portionen bis zum 10.01.2027 an die Mailanschrift prosuedharz@web.de
Treffpunkt: Bahnhof Roßla
Dauer: ca. 5 Stunden

In der Anbetracht der obengenannten engen räumlichen, ökologischen, geologischen und hydrologischen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete, beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.11.2026

Fotos & Video: Andreas Liste

Mykologische Exkursion im westlichen Teil der Dölauer Heide war sehr erfolgreich verlaufen!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit Sorge die Entwicklung der Dölauer Heide bis hin zum Naturschutzgebiet „Lindbusch“. Dazu zählen Trockenheit, Hitze und Windbruch in Folge vermehrter Stürme sowie Massenabholzungen und zum Beispiel die Nutzung als Austragungsort für Feuerwehrübungen während der Brut- und Setzzeit. Besorgniserregend ist ebenfalls das zunehmende Umbauen mit Wohngebieten und das skandalöse Voranschreiten des Neubaus der Bundesautobahn 143 und anderer damit verbundener Straßenbauvorhaben, welche neben dem Flächenverbrauch, Mehrung von Verkehrsbelastungen wie Lärm, Abgas- und Feinstaub zur weiteren Verinselung beider Schutzgebiete führt. Einhergehend mit diesen Vorgängen sind Verluste von Biotop- und Grünverbünden sowie der Austausch von Frisch- und Kaltluft mit dem Umland.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist immer wieder und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze.
Dies drückt sich u.a. auch in der Existenz der in dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ liegenden Naturschutzgebiete „Bischofswiese (NSG0117)“; Größe: 52,04 ha und „Lindbusch“; Größe: ca. 20,60 ha aus.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_925-0_Doelauer_Heide.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/bischofswiese.html

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lindbusch

Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlässt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führten am Samstag, dem 10.10.2026, eine ca. dreistündige gemeinsame mykologische Exkursion in den westlichen Teil der Dölauer Heide durch.
Treff war 10.00 Uhr am Heidebahnhof in der Salzmünder Straße
Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zur Entwicklung, zum Schutz und zum Erhalt der Dölauer Heide. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Suche und Auswertung der Funde von 74,00 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Trockenholz in Natur und Landschaft zu belassen.
Trotz der momentanen oberflächlichen, niederschlagsbedingten hydrologischen Entspannung, diskutierten mit Besorgnis die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darüber, dass Hitze und Trockenheit auch Spuren in der Pilzwelt hinterlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch das Pilzmyzel Schaden genommen hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die Pilzwelt im engeren Sinn, sondern auch ihre besonderen Symbiosen mit Eichen, Birken, Kiefern u.a. Baumarten sowie ihrer Bedeutung im gesamten Waldorganismus, wozu auch eine artübergreifende Kommunikation gehört.
In dem Zusammenhang gilt es auf die besondere Bedeutung und Einordnung des Schutzes der Funga hinzuweisen.
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf-data.pdf

https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz

https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze

Daher gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.

In dem Zusammenhang mit der Beobachtung und Feststellung zahlreicher Aktivitäten von Schwarzwild im Exkursionsgebiet, bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die große Bedeutung und die Funktionen von Wildschweinen in Wald und Feld. Das Aufbrechen von Böden führt zur Auflockerung, zur Bodenumwälzung und lässt neue kleinere Biotope entstehen. Die Auflockerungen und Bodenumwälzungen befördern die Wasseraufnahme, die Bodendurchlüftung, die Zersetzung von organischer Substanz, die Aufnahme von Saat- und Pflanzgut und deren Keimung und Wurzeln, mit den Rüsseln verbreiten sie Pflanzenteile, Saatgut und Pilzmyzel und -sporen, regulieren Bestände von Kleinsäugern und Insekten, vertilgen Aas. Somit haben diese Tiere eine sehr wichtige Bedeutung zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften mit ihrer Fauna, Flora, Funga und den dazugehörigen Böden.
Als natürliche Feinde von Wildschweinen gilt in Mitteleuropa vorrangig der Wolf, welcher durchaus im Rudel auch erwachsene und wehrhafte Tiere jagt, während Luchs, Fuchs, Wildkatze und Uhu gelegentlich Jagd auf Jungtiere machen.
Für einen ausgeglichenen Bestand an Fauna ist es daher sehr wichtig die Prädatoren zu schützen und zu befördern.
Auf keinen Fall nachvollziehbar sind die ständig medial verbreiteten Angst- und Horrorszenarien, welche häufig eng mit Tötungsfantasien verbunden sind. So zum Beispiel im Bereich der Dölauer Heide und dem angrenzenden 12,5 ha großen Heidesee, wo der derzeitige Betreiber genau dies verbreiten lässt.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/geocaching/heidesee-tour

Dabei ist es verständlich und logisch, dass auf Grund der räumlichen Nähe zwischen Dölauer Heide und Heidesee auch Wildschweine das Gesamtareal aufsuchen.
Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mehr Fachlich- und Sachlichkeit ein.

Angesichts der umfassenden und vielfältigen Schutzbedürftigkeit, des bestehenden Schutzes sowie der massiven Bedrohung der bedeutsamen Landschafts- und Naturräume Dölauer Heide und Lindbusch ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung beider Landschafts- und Naturbestandteile einzubringen und in der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Aufbau befindlichen kreis- und ortsübergreifenden Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.10.2026

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

Pilzwanderung westliche Dölauer Heide (MTB 4437,34)

10.10. 2026, 65 Teilnehmer, 74 Arten

  1. Fliegenpilz
  2. Grüner Knollenblätterpilz
  3. Gelber Knollenblätterpilz
  4. Flockenstieliger Hexenröhrling
  5. Samtfußkrempling
  6. Kahler Krempling
  7. Safranschirmpilz
  8. Keulenfußtrichterling
  9. Lästiger Ritterling
  10. Goldfellschüppling
  11. Kartoffelbovist
  12. Waldfreundrübling
  13. Rotfüßchen
  14. Goldmistpilz
  15. Knoblauchschwindling
  16. Bärtiger Ritterling
  17. Gezohnter Ohrlappenpilz
  18. Rehbrauner Dachpilz
  19. Kleiner Waldchampignon
  20. Karbolchampignon
  21. Riesenkrempentricherling
  22. Rißpilze
  23. Wasserfleckiger Trichterling
  24. Fuchsiger Rötel-Trichterling
  25. Anistrichterling
  26. Buckeltäubling
  27. Stachelbeertäubling (Säufernase)
  28. Rote Täublinge (nicht genau bestimmt)
  29. Hallimasch
  30. Buntstieliger Helmling
  31. Violettlicher Helmling
  32. Nebelkappe
  33. Kuhröhrling
  34. Stinkmorchel
  35. Kakao Fälbling
  36. Butterpilz
  37. Roßhaarschwindling
  38. Leberreischling
  39. Roter Pustelpilz
  40. Birkenporling
  41. Zaunblättling
  42. Pappelschüppling
  43. Parasolpilz
  44. Violetter Lacktrichterling
  45. Rotbrauner Milchling
  46. Glimmertintling
  47. Pantherpilz
  48. Semmelstoppelpilz
  49. Zottiger Birkenreizker
  50. Buckeltramete
  51. Kupferroter Gelbfuß
  52. Würziger Tellerling
  53. Rettichfälbling
  54. Dünnschaliger Kartoffelbovist
  55. Jungfernschirmpilz
  56. Grauer Lärchenröhrling
  57. Goldröhrling
  58. Holzritterling
  59. Klebriger Hörnling
  60. Graue Koralle
  61. Ziegelroter Schwefelkopf
  62. Grünblättriger Schwefelkopf
  63. Mehlräsling
  64. Zitronentäubling
  65. Hasenpfote
  66. Zinnoberrote Tramete
  67. Geflecktblättriger Flämmling
  68. Falscher Pfifferling
  69. Fleischfarbener oder gallert Fältling
  70. Laubholz-Harzporling
  71. Kugelsporiger Krüppelfuß
  72. Spitzschuppiger Schirmling
  73. Spaltblättling
  74. Cortinarius daulnoyae

AHA hält den Schutz und den Erhalt von Elbe, Rossel und Mulde sowie eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge des insgesamt 1.094,30 km langen Stromes Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 24.10.2026, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Saalberghau im Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe im Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ durch.
Zu Beginn der Exkursion richtete sich der Blick auf die Ruine des imposanten kleinen Gebäudes Dessauer Straße 50b, welches an der Ecke zum Luchplatz steht. Im Rahmen des Meinungsaustausches zu dem Gebäude und dem dazugehörigen Grundstück ergab sich die Feststellung, dass es sich einst um ein kleines herzogliches Postgebäude gehandelt haben muss. Nun ergibt sich die Frage an die Verwaltungen der Stadt Dessau-Roßlau und der Ortschaft Roßlau, wem Gebäude und Grundstück gehören sowie die Vorstellung wie die Entwicklung des Komplexes aussehen soll.
Die erste Station der Exkursion bildete der Mündungsbereich der 25,00 km langen Rossel in die 1.094,30 km lange Elbe.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Erfreulicherweise entwickeln sich in der Hanglage u.a. sukzessiv Stieleichen. Dieser Bereich ist von einer im Zusammenhang mit der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“ massiv bedroht. Ein angedachter baulich ausladener Elbbalkon und dazugehöriger Bauten wie der Neubau einer Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen hätten im Falle der Umsetzung die Zerstörung des naturnaheren direkten Mündungsbereich der Rossel in die Elbe, des sich sukzessiv entwickelnden Hangbereiches sowie eine massive Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes zur Folge.
In dem Zusammenhang erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-rosslau-fuer-dringend-geboten-3

Im Abschnitt der 25,00 km langen Rossel mit ihrem Einzugsbereich im Umfang von 194,00 km² zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsteilnehmer den Nutzen des im Bau befindlichen Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im 350,00 ha großen Roßlauer Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.

https://www.ufz.de/index.php?de=40390

https://www.ufz.de/index.php?de=40389

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/46_Jg_2009_N-LSA_SH.pdf

Im Bereich der Clara-Zetkin-Straße nahm die Exkursionsgruppe, das nach Angaben der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 27.01.2025 ca. 17,00 ha große Waldgebiete Biethe, in Augenschein.

https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/vorschlag-aus-rosslau-stadt-soll-vernachlassigten-und-vermullten-wald-kaufen-und-wieder-pflegen-3989216

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – berichtete, dass die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung bereits Jahrzehnten den von Stieleichen, Naturverjüngung und naturnaher Entwicklung Wald für sehr schützenswert hält. Die von Naturverjüngung und von Naturnähe geprägte Entwicklung des Waldgebietes gilt es unbedingt beizubehalten, um eine stabile Entwicklung zu ermöglichen, die Funktion als Frischluftproduzent, Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Bestandteil von Grün- und Verbundräumen zu umliegenden Wald-, Agrar- und Grüngebieten und zu den Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Rossel und Mulde sowie zur Aufwertung von Stadt- und Landschaftsbild zu sichern und auszuweiten. Eine „Pflege“ in Form von Ausholzungen, Beseitigung von Alt- und Totholz, Aufforstungsmaßnahmen etc. sind unbedingt zu unterlassen. Jedoch sind Müllberäumungsmaßnahmen umwelt-, natur- und landschaftsverträglich schnellstmöglich außerhalb der Brut- und Setzzeit umzusetzen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um neue bzw. weitere Vermüllungen auszuschließen.
Zudem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an, welcher u.a. bestehende und neue Erfassungen von Fauna, Flora und Funga zu Grunde liegen müssen.
Als wissenschaftliche Partner können die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ dienen.
Den ursprünglichen Ansatz der im Rahmen der Sitzung des Ortschaftsrates Roßlau am 30.01.2025 angedachten Beratung zum Tagesordnungspunkt 7 Erwerb der Waldflächen der „Biethe“ – Erwerb der Waldflächen der „Biethe“ Vorlage: BV/002/2025/OR Rossfand leider ihr schnelles Ende, da eine Zurückstellung der Vorlage erfolgte.

https://sessionnet.dessau.de/bi/vo0053.asp?__kvonr=19646

https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/kauf-vom-biethe-wald-vertagt-warum-der-ortschaftsrat-rosslau-die-eigene-vorlage-zuruckzieht-3994251

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es im Interesse des Schutzes, des Erhaltes und einer entsprechenden Entwicklung des Waldgebietes an dem Thema dranzubleiben.
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft sowie Restauenwaldbeständen geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von Schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, Kreuzdorn, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölz-stück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden. Erfreulicherweise sind an den Randbereichen des Unterluches auch sukzessive Jungaufwüchse von Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche etc. zu erkennen. Die Sukzession im Unterluch gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht zu befördern und zu schützen, sondern auch flächendeckend, regelmäßig und fortlaufend wissenschaftlich zu kartieren.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbebiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten. Ebenso wechselte damals mehrfach ein Fischadler zwischen dem einstigen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau hin und her.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten be-stimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaf-ten der gemäßigten Zonen der Erde. Im dem Blickfeld ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine ver-ringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertip“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartie-rungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sind. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei gilt es ganz zu untersagen und die Jagd nur auf streng reglementierte Anforderung beschränkt bleiben. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Pilzwelt entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das um-fassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Die Beobachtung von zwei Seeadlerpärchen am Tag der Exkursion am 25.10.2025 im Südbereich des Unterluches ist ein sehr bedeutsames Beispiel der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe und ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des 43.000,00 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/wasser/ueberschwemmungsgebiete

Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Rosslau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet, welches Bestandteil des ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebietes “ Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129) und des ca. 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

Begrüßenswert ist, dass die 124,00/290,00 km lange Mulde mit einem Einzugsbereich von7.400,00 km² sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Dies muss auch so bleiben!

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft
Zu 3 und 4

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen -Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können.“ Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, Kreuzdorn, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Bei dem Blick in Richtung Elbufer im Bereich Wallwitzhafen erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-rosslau-fuer-dringend-geboten-3

Dabei geht es um Pläne der Errichtung einer „Elbpromenade am Prallhang“ und dazugehöriger Bauten wie der Neubau einer Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen, was massive störende bis zerstörende Eingriffe in ein Entwicklungsgebiet in der Elbe-Mulde-Aue darstellt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es stattdessen zu prüfen, inwieweit ein Rückbau der verbliebenden Uferbefestigungen möglich ist. Zu den besonders wichtigen Prüfungsinhalten müssen wissenschaftliche Feststellungen und Wertungen sein, ob bzw. welche Lebens- und Rückzugsräume von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sich hier befinden und wie mit diesen umzugehen ist.
Ferner lehnten die Exkursionsteilnehmenden die angedachte Errichtung einer neuen Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen ab, da diese einen massiven baulichen Eingriff in der Elbe-Mulde-Aue darstellt sowie das Landschafts- und Stadtbild stört.
Ein weiteren Ausbau des Wallwitzhafens gilt es zu unterlassen, da bereits die bestehenden Anlagen massive Störfaktoren in der arten- und strukturreichen und daher vielfältig geschützten Elbe-Mulde-Aue darstellen.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau“ dienen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2022/10/RahmenplanKonzeptionUnterluchRosslau.pdf

Ferner verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Vorbereitungen zur vierten Muldekonferenz am 25.09.2027 in der Großen Kreisstadt Eilenburg verwiesen.

https://www.lanu.de/veranstaltung/4-muldekonferenz-des-arbeitskreis-hallesche-auenw/2027-09-25/eid/MzAwNw==

Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Fotos: Andreas Liste

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