Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt
Das Gesamtgebiet der Helme im Exkursionsgebiet ist im Land Sachsen-Anhalt in „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ als FFH-GEBIET “GEWÄSSERSYSTEM DER HELMENIEDERUNG“ (EU-CODE: DE 4533-301, LANDESCODE: FFH0134)und im Freistaat Thüringen als ca. 51,00 ha großes FFH-Gebiet 196 „Helme mit Mühlgräben“ (DE 4530-302) ausgewiesen.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helme-mit-muehlgraeben
Zudem bestehen im Freistaat Thüringen im Bereich des Helmestausees ein 1.794,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Helmestausee“ und im Land Sachsen-Anhalt ein 1.113,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“
https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet
Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1
Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen
https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html
https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf
Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.
https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz
In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“
https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen
veröffentlicht ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich in seiner „Stellungnahme zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ vom 03.10.2025 umfassend dazu geäußert.
Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.
In dem Zusammenhang hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Fahrradexkursion durchgeführt und dazu alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen:
Samstag, den 31.10., um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee
bei Berga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden
Diese Fahrradexkursion war jedoch mit einer sehr zeitaufwändigen und mit massiven Umwegen geprägter An- und späteren Abreise mit der Bahn und Schienenersatzbussen verbunden.
Erfreulicherweise stand die Fahrradexkursion am 31.10.2026 diesmal nicht im Zeichen der verheerenden Aviären Influenza (Geflügelpest).
Die Fahrradexkursion, welche am im Umbau begriffenen Bahnhof Berga-Kelbra begann, sorgte für die erneute und schon jahrelang vorgetragene Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass Bahnhofsgebäude in ein Tourismuszentrum in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser mit entsprechenden Anschlüssen an den Bahn- und Busverkehr sowie für Fahrrad- und Fußwanderer umzubauen und zu gestalten. Dazu gehören Möglichkeiten für die Einrichtung eines regionalen Informationszentrum an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebirges, der Goldenen Aue und des Südharzes gekoppelt mit Möglichkeiten für Übernachtungen und einer angepassten Gastronomie.
Damit erfahren der Bahnhof und die Ortslage sowie Umweltbildung, Tourismus, Naherholung und Wertschätzung der vielfältig räumlich, geologisch, hydrologisch, ökologisch, archäologisch und historisch geprägten länderübergreifenden Region einen großen Auftrieb.
Zudem bieten sich Gehölzpflanzungen auf dem Vorplatz des Bahnhofes sowie im Bereich der abgerissenen Gebäude des Bahnhofes an.
Dies bedeutet eine weitere Aufwertung des Bahnhofgeländes in gestalterischer und ökologischer Hinsicht.
Der nächste Weg führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.
https://www.kyffnet.de/Geschichte/Kyffhauser-Kleinbahn/kyffhauser-kleinbahn.html
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FUIUWZQKEDKTR6NYMXC62C6HRESSCHPT
https://www.pro-bahn.de/fakten/v_minis_ddr.htm
Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten.
Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.

Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gewaessersystem-der-helmeniederung
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt
Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.
Vom Vogelbeobachtungsturm war ein guter Überblick auf die etwa 600,00 ha große Talsperre Kelbra mit ihrer großen Anzahl an Wasservögeln möglich. Der länderübergreifende Blick in die gesamte Goldene Aue, zum Harz, zur Badraer Schweiz und zum Kyffhäuser verdeutlichte erneut die dringende zusammenhängende Betrachtung der aneinandergrenzenden, schützenswerten, vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes.
https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/talsperre-kelbra
Insofern ist eine verstärkte und optimierte Zusammenarbeit des Freistaates Thüringen des Landes Sachsen-Anhaltes nur zu begrüßen. Nur gilt es die Willensbekundungen als Basis wissenschaftlich fundierter Grundlagen und unter Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen und umzusetzen.
Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen am 28.10.2025 in Stolberg, welche die Ministerpräsidenten beider Länder Dr. Reiner Haseloff und Prof. Dr. Mario Voigt leiteten, erstellte gemeinsame „Stolberger Erklärung“ beinhaltet u.a. folgende sehr wichtige Aussagen, Zitate: „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ und „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden“, Zitate Ende
https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/kabinettssitzung-mit-thueringen
Unter der Überschrift „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ ist nachfolgendes vermerkt, Zitat:
„Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme – von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden.“, Zitat Ende
Diese Aussagen heben offensichtlich die am 28.06.2024 bekanntgegebene „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024, welche „Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)“ vornahmen, auf Regierungsebenenniveau.
Für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutet sich die Gefahr an, dass neuere, höhere und breitere Hochwasserdeiche an ihren bisherigen Standorten beidseitig der Helme und ihrer Nebengewässer die Aue durchziehen sowie andere Wasserbaumaßnahmen immer mehr Naturferne zur Folge haben.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Unter dem Punkt „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden.“ haben sich die Regierungen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt auf folgendes verständigt, Zitat:
„Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden.“, Zitat Ende
Wenn es beide Länder ernst meinen mit der „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser“, dann verständigen sich beide Länder mit dem Land Niedersachsen auf ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Abbaus von Gips in den schützenswerten sowie europäisch und national vielfältig geschützten Gipskarstlandschaften im Südharz und auch im Kyffhäuser.
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichtums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicher Weise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.
https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf
Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:
- Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
- Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
- FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
- Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz
Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.
https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf
Zudem hat folgender Abwägungsbeschluss in der nunmehrigen Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und die damit drohenden Folgen nichts zu suchen:

Anstatt verantwortungslos fachlich und räumlich äußerst dringliche große Vorranggebiete für Natur und Landschaft verringern zu wollen, gilt es verantwortungsvoll derartige Vorranggebiete länderübergreifend auszuweiten.
Hier verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls auf die „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Zweiten Entwurf zur Neuaufstellung Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt“ vom 12.10.2025
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der Betrieb und das ständige Ausweitungsbestreben des Tourismusvorhabens TITAN RT & Gigaswing, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23
„Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende
Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.
Hier tragen insbesondere der Freistaat Thüringen sowie die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eine sehr große Verantwortung, welche das Handeln der Kommunen beeinflussen muss.
Auf dem Weg zur Numburg entlang des Stausees Kelbra ist deutlich die Baustelle des „Naturerlebniszentrums am Stausee Kelbra“ zu erkennen. Das Land Sachsen-Anhalt teilte dazu am 20.02.2024 unter Überschrift „Bis zu 8 Mio. Euro für Neubau und moderne Ausstellung/Hotspot für Kranichzug: Land ebnet Weg für Naturerlebniszentrum am Stausee Kelbra“ u.a. folgendes mit, Zitat:
„Auf Initiative des Umweltministeriums sowie mit nachdrücklicher Unterstützung aus der Region und besonders durch den Landkreis Mansfeld-Südharz soll der Neubau mit einem Investitionsvolumen von bis zu acht Millionen Euro zu 90 Prozent aus Bundeshilfen zum Strukturwandel finanziert werden. Den Eigenanteil von bis zu 800.000 Euro sowie Betriebs- und Personalkosten leistet der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB); er übernimmt zudem Errichtung und Betrieb des neuen Informationszentrums „Naturerlebnis Stausee“, mit naturschutzfachlicher Unterstützung der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz.“, Zitat Ende
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverständlich, dass die bisher vom 1993 gegründeten Förderverein Numburg e.V. bis zur Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Freistaat Thüringen zum Ende des Jahres 2022 offenbar ungenutzt verfällt sowie die häufig genannten Möglichkeiten im Bahnhofsgebäude Berga-Kelbra ungenutzt bleiben. Während eine länderübergreifende Wiederbelebung der Naturschutzstation der direkten Arbeit und Beobachtung vor Ort dienen kann, besteht im alten Bahnhofsgebäude Berga-Kelbra die Möglichkeit eines raumübergreifenden Informations- und Tourismusaspektes direkt an den Bahnsteigen und der Bushaltestelle hinzu.
https://www.karstwanderweg.de/kyff/numburg.htm
https://www.northdata.de/?id=5604210769657856
Der Steuerzahlerbund in seinem Schwarzbuch 2024/2025 weist nicht unrichtig auf den Seiten 156/157 unter der Überschrift Kohlemittel für `Kranicherlebniszentrum´“ „ auf folgendes hin, Zitat
„Ein Zusammenhang zwischen den in der betroffenen Kohleregion direkt wegfallenden Arbeitsplätzen und der geplanten Neuinvestition in ein „Kranicherlebniszentrum“ ist allerdings kaum erkennbar. Dies gilt umso mehr, da im neuen Erlebniszentrum keine vergleichbaren Arbeitsplätze entstehen. Diese kritischen Argumente gegen den Einsatz der „Kohlemittel“ am Stausee Kelbra scheinen für die Landesregierung jedoch offenbar nicht relevant zu sein.“, Zitat Ende
https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/Schwarzb%C3%BCcher/Das_Schwarzbuch_2024.pdf
Das Beobachtungen und Erkundungen im Gebiet des Kyffhäusergebirges, der Goldenen Aue und im Südharz möglich sein muss ist auch Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Nur muss das sich dies den Belangen des Schutzes, dem Erhaltes und der Entwicklung des arten- und strukturreichen sowie sehr vielfältigen Landschafts- und Naturräumen untergeordnet sein. Da haben Bau von Fahrradstraßen in Natur und Landschaften nichts zu suchen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den betonierten Neubau des „Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue “ im Bereich der Stadt Heringen oder den asphaltierten „Weg zum Dienstberg“ im Gebiet der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Gemeinde Berga.
https://www.stadt-heringen.de/schloss-heringen/harz-rennsteig-radweg/projektsteckbrief.html
https://www.thueringen-entdecken.de/w/opendata/trail/thueringer-radfernwege-14-harz-rennsteig-radweg
https://www.stadt-heringen.de/schloss-heringen/harz-rennsteig-radweg.html
Derartige Wege bilden mehr oder minder breite bzw. große Barrieren in Natur und Landschaften, erschweren eine Überwindung durch Klein- und Kleinsttiere -da sie sich erhitzen, Hitze ausstrahlen, schneller Opfer von Fraßfeinden möglich ist, da die Tarnung fehlt sowie rasenden Radfahrern durch Überfahren zum Opfer fallen- Boden total versiegelt.
Zement/Beton sowie Asphalt weisen trotz verschiedener Neuen Entwicklung klimatische Negativbilanzen aus, welcher schon aus der Herkunft und Entstehung herrührt. So weist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) auf folgendes hin, Zitat:
„2025 produzierte Deutschland etwa 27,5 Millionen Tonnen Zement und stieß dabei rund 14,4 Millionen Tonnen CO₂ aus – etwa zehn Prozent der Industrieemissionen. Damit zählt die Zementindustrie zu den energie- und materialintensivsten Branchen. Besonders ins Gewicht fallen die hohen CO₂-Emissionen bei der Herstellung von Zementklinker, einem Vorprodukt des Zements.“, Zitat Ende
https://www.klimaschutz-industrie.de/themen/branchen/zementindustrie
Der Verein Deutscher Zementwerke e.V. gibt folgendes an, Zitat:
„Die Herstellung einer Tonne Zement ist in Deutschland mit CO2-Emissionen von rund 600 kg verbunden – ca. zwei Drittel davon entfallen auf rohstoffbedingte Prozessemissionen, nur ein Drittel auf Brennstoffemissionen. In Summe belaufen sich die CO2-Emissionen der Zementindustrie hierzulande aktuell auf etwa 20 Mio. Tonnen, was etwa 2 % der nationalen CO2-Emissionen entspricht. Doch wie entsteht das CO2 im Zementherstellungsprozess?“, Zitat Ende
Zudem weist der Verein Deutscher Zementwerke e.V. auf die Herkunft der Rohstoffe hin, Zitat:
„Im ersten Schritt der Zementherstellung wird in Steinbrüchen der Kalkstein gewonnen, zerkleinert und anschließend im Drehrohrofen bei Temperaturen von 1450 °C zu Zementklinker gebrannt. Dabei bilden sich die chemischen Eigenschaften aus, die dem Zement seine Leistungsfähigkeit sowie dem späteren Beton seine hohe Stabilität verleihen. Während des Brennvorgangs entsteht prozessbedingtes CO2 bei der Kalzinierung des Kalksteins zu Branntkalk, einer Vorstufe des Zementklinkers, nach folgender chemischer Reaktion: CaCO3 → CaO + CO2.“, Zitat Ende
https://www.vdz-online.de/zementindustrie/klimaschutz/uebersicht
Somit ist auch der Hinweis auf den zerstörerischen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften gegeben. Wie da die Verantwortlichen bei Planung, Finanzierung, Genehmigung und Bau eines betonierten „Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue “ von einem „Klimaschutzprojekt“ reden können, bleibt da schleierhaft.
Beim Asphalt sieht es nicht besser aus. Schon die überwiegende Herstellung aus Erdöl lässt die Klimarelevanz erkennen. Ebenso die Erhitzung der Umwelt und Natur. So führt die Kurzfassung Diplomarbeit „Ökologischer Fußabdruck von Bitumen“, eingereicht an der TU Wien, Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen vom Juni 2025 alleine zur Herstellung von Asphalt folgendes aus, Zitat:
„Die globale Erderwärmung infolge des Klimawandels zählt zu den größten Herausforderungen der heutigen Zeit und erfordert gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG). Eine geeignete Methodik zur Erfassung und Bewertung solcher Emissionen ist die Erstellung einer Lebenszyklusanalyse (Life cycle assessment) (LCA), auch genannt Ökobilanz, mit welcher die Umweltauswirkungen von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen entlang ihres gesamten Lebenszyklus analysiert werden können. Vor allem der Bausektor, insbesondere der Straßenbau, ist aufgrund seines hohen THG-Ausstoßes gefordert, nachhaltigere Lösungen zu entwickeln. Ein wichtiges Material in diesem Zusammenhang im Straßenbau ist Bitumen, ein erdölbasiertes Produkt, das hauptsächlich als Bindemittel in Asphaltmischgut eingesetzt wird. Trotz seines geringen Massenanteils von rund 5 % in diesem trägt es jedoch maßgeblich zum ökologischen Fußabdruck bei und ist, wie diverse Studien belegen, für 92-95 % des Erderwärmungspotenzial (Global warming potential) (GWP) bei der Rohstoffbereitstellung von Asphaltmischgütern verantwortlich. Bereits vorhandene LCAs zur Bewertung von Bitumen zeigen in ihren Ergebnissen jedoch deutliche Schwankungen auf. Die Bandbreite der Ergebnisse reicht von 136 bis 1395 Kilogramm (kg) CO2-Äquivalente (CO2eq.)/ Tonne (t) Bitumen und variiert somit um das 10-Fache.“, Zitat Ende
Die sich immer stärker und länger entwickelnden Phasen von Hitze und Niederschlagsarmut sollten endlich Eingang in die Planungen und Entscheidungen aller Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen sowie allen Teilen der Gesellschaft Eingang finden.
https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-heisse-tage#die-wichtigsten-fakten
https://www.apotheken-umschau.de/gesund-bleiben/klima/hitze/hitzetote-2026-1553029.html
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Entlang der Landstraße 2079 Straße zwischen zur Landgemeinde Heringen gehörenden Ortschaften Auleben und Aumühle fiel die Baustelle für einen Schmutzwasser- und Regenwasserkanal auf, welcher letztendlich in den Aulebener Bach einmündet. Abgesehen davon, dass auf Grund der Zunahme von Sommerhitze und von niederschlagsarmen Zeiträumen alles zu unternehmen ist Wasser in der Fläche zurückzuhalten, erscheint es problematisch zu sein, dass über den Weg zum Beispiel bei Havarien Schadstoffe in den Aulebener Bach gelangen kann. Dann droht eine flächendeckende Schädigung von Wasser, Boden und Luft. Anhand der Einleitungsstelle lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen nicht erkennen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweist hier auf die Beachtung und Einhaltung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Nach eigenen Messungen etwa 1,33 km weiter in Richtung Aumühle fiel erneut die nach aktuellen eigenen Messungen 5,176,67 m² = 0.52 ha große Streuobstwiese im Dreieck zwischen Flutgraben, Hammaer Bach und Flutgraben sowie an der Landestraße 2079 auf.

Nach eigenen ersten Grobzählungen stehen 40,00 Obstbäume auf der Fläche. Es handelt sich um Äpfel, Birnen und Süßkirschen, welche mehr oder minder Pflegemaßnahmen in Form von Schnittarbeiten benötigen. Zudem besteht bei einem Pflanzabstand von 10,00 m die Möglichkeit der Nachpflanzung von 22,00 Obstgehölzen. Als Arten kämen neben den Bestand von Äpfeln, Birnen und Süßkirschen u.a. ebenfalls Wal- und Schwarznuss, Gemeine Hasel, Pflaume und Quitte in Betracht.
Zu beachten ist auch, dass laut Karte des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 17.02.2003 die Streuobstwiese Bestandteil des Überschwemmungsgebietes der Helme ist.
Da Streuobstwiesen nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG und nach § 15 Absatz 1 Thüringer Naturschutzgesetz – ThürNatG besonderen Schutz genießen, ist unverzügliches Handeln dringend geboten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten Unterstützung an.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003945NN00000000021
Der Hungerbach, welcher sich im Gebiet zwischen Görsbach und Berga befindet, ist besorgniserregend und fortgesetzt trockengefallen. Die botanische Entwicklung mit Gehölzen und Stauden ist begrüßenswert, bedarf jedoch mindestens 10,00 breite Schutzstreifen beiderseits ab Uferoberkante gerechnet, um eine breitere Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zu ermöglichen. Somit besteht eine bessere Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga sowie Biotop- und Grünverbundraum zu fungieren.
Begrüßenswert ist das der Weg von und zum sowie auf dem Dienstberg wegbegleitend, beidseitig Obstgehölznachpflanzungen erfahren hat, welche noch mehr Ausweitung und Betreuung bedürfen. Wie bereits obengenannt, stellt jedoch die Asphaltierung des Weges eine massive Beeinträchtigung von Umwelt, Landschaft und Natur dar.
In der Ortslage Berga-Bösenrode war im Bereich der Straße Dorfgraben eine umfassende Abwassereinleitung in die vielfältig geschützte Thyra zu erkennen. Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Mansfeld-Südharz und der Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue auf, sofort zu handeln, um die Umweltverschmutzung sofort zu beenden und verweist hier auf die Beachtung und Einhaltung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Im Bereich des Wehres Berga an der Lindenstraße waren deutliche Austrocknungserscheinungen der Thyra zu erkennen. Es floss nur noch Wasser über die Fischtreppe ab. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf hier eine bessere Durchgängigkeit durch Entwicklungsmöglichkeiten für Mäander bzw. durch die Errichtung einer Sohlgleite zu ermöglichen. Auch hier sei auf die Beachtung und Einhaltung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4 verwiesen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b erneut an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.
Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende sehr wichtige Veranstaltung am 23.01.2027 hinweisen:
Samstag, den 23.01.2027, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und dem NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt in das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz im Bereich der Gemeinde Südharz mit Aufenthalten am Weinberg, am Wurmberg, am Bauerngraben/Glasebach/Periodischen See mit Mittagspause am Parkplatz Bauerngraben, im Roßlaer Gemeindewald und am Gebiet Hoher Kopf
Für das leibliche Wohl ist am Parkplatz Bauerngraben mit Kesselgulasch aus der Gulaschkanone gesorgt. Daher bitte schriftliche Anmeldung der Portionen bis zum 10.01.2027 an die Mailanschrift prosuedharz@web.de
Treffpunkt: Bahnhof Roßla
Dauer: ca. 5 Stunden
In der Anbetracht der obengenannten engen räumlichen, ökologischen, geologischen und hydrologischen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete, beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 01.11.2026
Fotos & Video: Andreas Liste

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