Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der 257,00 km langen Weißen Elster mit einem Einzugsgebiet von 5.154,00 km² , ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30,00 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 10.05.2025 nahm eine Gruppe bestehend aus Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Zu Beginn der Fahrradexkursion legten Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass die Weiße Elster eine naturnahere Entwicklung und umfassende Rückgaben von Retentionsflächen bedarf. Ferner sind weitere Verbauungen im Überflutungsraum der Weißen Elster auszuschließen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier-, Pflanzen- und Pilzarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist an der Stelle darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem 164,00 ha großen FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-230-schluchten-bei-gera-und-bad-koestritz

Ziemlich am Anfang der Fahrradexkursion nahm die Exkursionsgruppe die Nahtstelle des Mühlgrabens mit dem Gessenbach im Dreieck B 92 & Zwötzener Straße in Augenschein. Obwohl der ca. 12,00 km lange Gessenbach mit in einem Einzugsgebiet von ca. 30,00 Quadratkilometern in die Bundesgartenschau im Jahr 2007 in den Städten Gera und Ronneburg eingebunden war, erscheint dieser Bereich vollkommen ver- und überbaut und somit vollkommen naturfern. Ein Zustand, welcher katastrophal ist und keinesfalls der Zielrichtung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.

https://web.archive.org/web/20210517220852/http://gera.homepage.t-online.de

https://www.gartentechnik.de/News/2008/02/14/das_gessental_der_buga_gera_und_ronneburg

https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Ferner führt in der „Vorbereitung 3. Bewirtschaftungsplan (2021-2027) nach § 83 WHG“ vom 14. 12.2020 das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat Flussgebietsmanagement u.a. folgende besorgniserregende „Allgemeine Angaben zur Gewässergüte“ an, Zitat:

Der gegenwärtige ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper (OWK) Gessenbach, Wipse und Fuchsbach wird als „unbefriedigend“ und der des Pöltzschbaches als „schlecht“ bewertet. Das Ziel eines guten ökologischen Zustandes wird somit in keinem der genannten OWK erreicht.
Bereits mit der Fortschreibung des BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS ELBE 2015-21 wurden für die OWK Pöltzschbach, Fuchsbach und Wipse weniger strenge Bewirtschaftungsziele1 festgelegt. Diese bezogen sich auf den Schadstoff Uran und den Parameter Sulfat.
Die Bewirtschaftungsziele und deren Einhaltung wurden im Messzeitraum 2015 bis 2019 überprüft. Hieraus ergibt sich ein einzelfallbezogener Anpassungsbedarf. Darüber hinaus wird fallweise die erstmalige Festlegung von abweichenden Bewirtschaftungszielen für andere Parameter erforderlich.
Einerseits betrifft dies den OWK Wipse aufgrund der 2016 geänderten Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die damit verschärfte Umweltqualitäsnorm.
Andererseits weren in diesen vom Altbergbau beeinflussten Gewässern die Orienterungswerte einiger chemisch-physikalischer Parameter überschritten, die eingehalten werden sollten, um eine mindestens gute Zustandsbewertung der Biokomponenten Makrophyten und Phytobenthos, Fische und Makrozoobenthos zu erreichen. Die 2015 festgelegten weniger strengen Bewirtschaftungsziele für Sulfat in Wipse, Fuchsbach und Pöltzschbach werden aufgrund der Messergebnisse 2015-19 an die tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt, sowie für den Gessenbach erstmals festgelegt. Zusätzlich wurden für die OWK Wipse und Pöltzschbach Zielwerte für Cadmium, Kalium und Magnesium vorgeschlagen. Für den OWK Pöltzschbach werden außerdem weniger strenge Bewirtschaftungsziele für Chlorid und Ammonium-Stickstoff erforderlich.
Wie zuvor werden in allen vier OWK erhöhte Konzentrationen des Schadstoffes Uran gemessen. Auch wenn Uran nicht in den Anlagen 6 oder 8 OGewV geregelt ist, kommt dem Stoff in den betroffenen OWK die Eigenschaft eines Leitparameters für die Bewirtschaftung zu. Uran wirkt – wie andere Schwermetalle auch – chemisch giftig. Die schon bestehenden Bewirtschaftungsziele für Uran in Pötschbach, Fuchsbach und Wipse werden an die tatsächlichen Gegebenheiten in den OWK angepasst.“, Zitat Ende

https://aktion-fluss.de/wp-content/uploads/OWK-Wismut-20201214.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier massiven Handlungsbedarf, um schnellstmöglich und vollumfänglich Wasserqualitäten zu schaffen, welche Umwelt, Natur und Landschaften nicht weiter derartig belasten. Immerhin leben und arbeiten zahlreiche Menschen in der Region sowie findet Agrarnutzung zur Ernährung statt.
Ferner erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Gesamtverlauf des Gessenbaches einer aktuellen wissenschaftlichen Betrachtung, wozu – neben den obengenannten Schwerpunkten – die Bedeutung des Fließgewässers als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, der Biotop- und Grünverbund sowie die Funktion als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor gehören müssen.
Zahlreiche Dokumentationen zeigen Erfolge in der Sanierung des Gessentals auf, lassen aber auch weitere Anstrengungen im Interesse des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften erkennen.

https://www.buga2007.de/videoflug-ueber-das-gessental

https://www.wise-uranium.org/uwisaw3.html

https://ronneburg.dilewe.de/inhalt/gessenbach/index.html

Im Rahmen der Fahrradexkursion erfolgte bereits am Anfang die Thematisierung Umgang mit Kleingartenanlagen im Bereich der Weißen Elster am Beispiel der Genehmigungsplanung Kleingartenverein „Zwötzener Brücke“ e.V. Gaststätte … Kleingartenverein „Huth“ e.V. … Karl-Harnisch-Stadion in Gera-Zwötzen, Freianlagenplanung des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Bauvorhaben: „Hochwasserschutz Weiße Elster, Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz, Fluss-km : 125+914 bis 123+480, Planungsfreigabe: TLUG Jena, Jena, den 30.11.18“

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Wasserbau/Bilder/Plan_110a_Lageplan_T2.pdf

Diese Genehmigungsplanung ist wiederum in die Planung des Freistaates Thüringen unter der Überschrift „Weiße Elster, Hochwasserschutz Gera Zwötzen“ eingebunden

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-zwoetzen

Nach den ebengenannten Planungen ist vorgesehen, die Kleingartenverein „Huth“ e.V. konsequent zu beräumen und abzutragen. Die Planungen beruhen leider nicht auf einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche ökologische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet aufzeigt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dienen Kleingartenanlagen als natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Dabei gilt es zu bedenken, dass insbesondere Insekten als Bestäuber unverzichtbar sind. Für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentionsfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.
Im Bereich des Weges entlang der Weißen Elster im Bereich des Karl-Harnisch-Stadions stellten die Exkursionsteilnehmenden fest, dass eine Fällung von mindestens 44 Bäumen erfolgte. Dabei fielen zum Beispiel Arten wie Spitzahorn, Feldahorn, Eschenahorn, Silberweide und Hybridpappel der Motorsäge zum Opfer. Neben der unbegründeten Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tierarten, hat man so dem Landschaftsbild massiven Schaden zugefügt. Hier gilt es neben dem Schutz der begonnen sukzessiven Entwicklung, eine Wiederanpflanzung zu prüfen.
Hinsichtlich der Rückgabe von weiteren Retentionsflächen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Flächen vor:

► Ackerfläche südwestlich des Kleingartenvereins „Huth e.V.“
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 197,17 m x Breite 161,54 m = 31.850,05 m² = 3,18 ha

► Ruinen zwischen Weißer Elster und Ruckdeschelstraße
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 133,57 m x Breite 326,34 m = 43.589,23 m² = 4,36 ha

Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wissenschaftlich-technisch sowie rechtlich die jeweilige Umsetzung zu prüfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt hier zu bedenken, dass es sich um eine Gesamtfläche im Umfang von immerhin 7,54 ha handelt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzenden Wohngebieten ermöglichen können.

Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süds in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehör-de im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Verantwortlichen im Freistaat Thüringen und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2021/09/Masterarbeit-Muehlgraben.pdf

Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es eigentlich unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Die Basis war bisher der auf nachfolgender Karte ersichtliche einstige Zustand

Nunmehr errichtet die Raiffeisenbank nach eigenem Bekunden „Elegantes & hochwertige Eigentumswohnungen“ in 32 Wohneinheiten mit 2 – 5 Zimmern und Wohnraum zwischen 59,00 und 143,00 m². Dabei zerstörte man nicht nur den kompletten Park der früheren Biermannvilla, sondern erfolgt eine komplette Überbauung des Mühlgrabens in dem Bereich.
Diese Bauaktivitäten zerstörten einen sehr wertvollen Gehölzbestand, welcher mit dem Mühlgraben als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten diente, das Stadtbild verbesserte sowie zur Verbesserung des Klimas beitrug. Mit dieser Bebauung zerstört die Raiffeisenbank mit offensichtlicher Unterstützung von Politik und Verwaltungen der Stadt Gera dieses ökologisch bedeutsame Refugium, obwohl die Stadt Gera kein Problem mit Wohnungsmangel besitzt.
So weist die aktuell veröffentlichte „Entwicklungskonzeption Wohnen/Stadtumbau Gera“ u.a. auf folgende Angaben hin, Zitat:

Auf Grund des stetigen Bevölkerungsrückganges seit Anfang der 90er Jahre und den damit verbundenen Wohnungsleerständen (ca. 12.000 Wohnungen), wurde durch die Stadt Gera gemeinsam mit den größten Wohnungsunternehmen ein Konzept zur Wohnungsmarktstabilisierung erarbeitet und im Juni 2002 unter dem Namen „Entwicklungskonzeption Wohnen (EKW)“ durch den Stadtrat beschlossen. Die EKW war Grundlage für die Möglichkeit eines geförderten Rückbaus der leerstehenden Häuser und Wohnungen im Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost. Bis 2021 wurden ca. 7.500 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost in Gera zurückgebaut. Eine Stabilisierung im wohnungswirtschaftlichen Sinne war gelungen. Die Kosten des Leerstands im „seriellen Wohnungsbau“ konnten reduziert werden……
Im Rahmen der Analyse der EKW 2035 wurde festgestellt, dass der Wohnungsleerstand wieder auf mehr als 8.000 Wohnungen angestiegen ist. Nahezu 4.500 der leerstehenden Wohnungen sind in mehrgeschossigen Gebäuden, die vor 1918 erbaut wurden. Auch bis 2035 ist davon auszugehen, dass sich der Leerstand aufgrund der prognostizierten Haushaltsentwicklung weiter ausbreiten wird – nach vorliegender Prognose auf etwa 10.500 Wohnungen.“, Zitat Ende

https://www.gera.de/bauen-stadtentwicklung/stadtplanung-gestaltung/konzepte/entwicklungskonzeption-wohnen/stadtumbau-gera

Anstatt angemessen, ökologisch nachhaltig und sozial verantwortlich den Wohnungsleerstand zu bekämpfen, setzen sich die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera eher für die Schaffung von eleganten und hochwertigen Eigentumswohnungen ein und zerstört dabei lieber Gehölz- und Wiesenflächen sowie drängt in Retentionsflächen der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer vor.
Das ist unverantwortlicher Umgang mit dem dringenden Recht von sozialverträglichem Wohnen sowie mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Zudem sind Komplettberäumungen von Müll und Unrat auf dem Gesamtgelände und im Mühlgraben erforderlich. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 25.03.2023 durchgeführte ehrenamtliche Beräumung von zahlreichem Müll im Mühlgraben darf nicht Gewohnheitscharakter erhalten. Die eigentliche Verantwortung tragen die Stadt Gera und die jeweiligen Flächeneigentümer.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben. Insbesondere die in nachfolgender Karte rot eingerahmte Altaue der Weißen Elster zwischen Stadtbahnbrücke, Mühlgraben, Kantstraße/Ernststraße und Weißer Elster sowie unter Einbeziehung des blau eingerahmten Gebietes zwischen Stadtbahnbrücke, Leibnizstraße und Mühlgraben gehören dazu.

Dazu gehört nach Ansicht des AHA ebenfalls zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Dabei müsste der Stadt Gera mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten am 25. November 2005 der dringend sorgsame Umgang mit Retentionsflächen geläufig sein.

https://www.gera.de/verwaltung-buergerservice/stadtverwaltung/dezernate-aemter-abteilungen-referate/dezernat-stadtentwicklung-bau-und-umwelt/umweltamt/gewaesser-und-bodenschutz/ueberschwemmungsgebiete

Sehr problematisch sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
Wie Gehölzbestände der Zerstörung sowie Neuversiegelung von Böden zum Opfer fallen zeigt erschreckend die Dokumentation des Freistaates Thüringen zu „Weiße Elster Gera, HWS Cubabrücke – Untermhäuserbrücke rechts“ auf:

https://tlubn.thueringen.de/wasser/wasserbau-gewaesserunterhaltung/projekte/weisse-elster/hws-gera-cuba-untermhaus-re

Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vopel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerte Artensterben kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftig, dass wir nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Stattdessen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt vor in der gemeinsamen Aue von Weißer Elster und Brahme auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese kann zu einer ökologischen, landschaftlichen, kulturhistorischen und touristischen Bereicherung der Stadt Gera beitragen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Auf der gegenwärtig intensiv als Weidefläche genutzten, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 21.961,35 m² = ca. 2,20 ha großen Fläche, welche sich östlich der Weißen Elster und nördlich der Brahme befindet, handelt es sich um ein Territorium, welches unbeschattet und gut erreichbar ist. Es ist ferner von einem fruchtbaren Boden auszugehen.
Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² berechnet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit der Pflanzung von ca. 220 Obstgehölzen. Dabei bietet sich die Pflanzung von Sorten zahlreicher Obstarten wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Quitten sowie Wal-, Schwarz- und Haselnüssen an. Die Pflanzung, Pflege, Betreuung, Mahd und Ernte kann in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche ebenfalls umweltbildende und regionalverbindende Aspekte beinhalten. Eine Zusammenarbeit mit einem Schäfer erscheint sinnvoll zu sein.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann das Vorhaben nur unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung gelingen. Daher gilt es umfassend u.a. Einrichtungen von Wissenschaft und Bildung sowie die Medien einzubeziehen.
Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie gemeinsam der Stadt Gera und dem jeweiligen Eigentümer Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorhabens zu beraten.
Ebenfalls in dem Kontext betrachtet hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 05.12.2022 beschlossen, einen Vorschlag für einen Naturerkenntnispfad in und an der Aue der Weißen Elster im Norden der Stadt Gera zu erarbeiten.
Dabei ist vorgesehen die ökologische sowie landschafts- und stadtgestalterische Bedeutung des Gebietes herauszustellen sowie die Möglichkeit der Anknüpfung an bestehende Naturlehrpfade zu prüfen.
Als mögliche räumliche, örtliche und fachliche Schwerpunkte sind dabei ggf. folgende Standorte vorgesehen:
Die Parkanlage am Biermannplatz, die Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und die Flächen der langjährigen Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke, der Mühlgraben, der Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße, die Mündungsgebiete von Cubabach, Bieblacher Bach und Brahme sowie das Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg mit seinen schätzungsweise 75 standortprägenden und ökologisch bedeutsamen Bäumen (Linden).
Dazu gehört im konkreten Fall, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera mit dem am 31.03.2016 mit Unterschrift der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn in Kraft gesetzten Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2015 in Kraft gesetzten Bebauungsplan B/135/11 „Wohnen in Untermhaus, Biermann-Quartier“ ein vernichtendes Signal für ein etwa 69,94 m x 71,21 m = 4.980,43 m² = rund 0,50 ha großes Gehölz gesetzt hatten. Die Abholzungen finden sogar bis weit in den Monat März hinein statt, wobei der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz folgendes regelt, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende
Diese Regelung hat u.a. den Hintergrund, dass Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt sind. Abgesehen davon, dass mit der Massenabholzungen ein Park zerstört hat, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geboten hat, als Frischluftspender und Kohlendioxidspeicher diente sowie das Stadtbild aufwertete.
Im konkreten Fall gilt es daher gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 13 Bundesnaturschutzgesetz zur Anwendung zu bringen, welcher folgendes regelt, Zitat: „entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt“, Zitat Ende, anzuwenden und daher die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner fordert Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft auf, die strafrechtliche Relevanz der Umwelt- und Naturzerstörung zu prüfen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt ferner den Park wieder sukzessiv entstehen und den Mühlgraben unverbaut naturnah entwickeln zu lassen.
Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann dabei ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden. Zum Zeitpunkt stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine intensive rotbraune Gewässerfärbung fest, welche auf eine intensive Bodenerosion schließen lässt. Ausgeräumte Agrarlandschaften und weit fortgeschrittene Monokulturen zum Beispiel bestehend aus Raps und Mais sowie schwere Technik haben zu Bodenverdichtungen geführt, welche das dringend notwendige Einsickern von Niederschlagswasser erschwert und je nach Hanglage zum verstärkten oberflächigen Abfluss des Wassers führt. Mit dem Abtrag des Bodens gelangen vermehrt ebenfalls Nährstoffe und Pestizide in die Gewässer. Diese Auswirkungen sind schon seit Jahrzehnten in den Ozeanen erkennbar.

Die aufgezeigten Gesichtspunkte zeigen auf, dass die angedachten Maßnahmen zum „PVF Hochwasserschutz in der Stadt Gera an der Weißen Elster im Bereich Bahnbrücke bis Cubabrücke“ vollkommen ungeeignet sind, um flächendeckend und länderübergreifend einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Hochwasser zu gewährleisten.
Sie bedrohen sukzessiv entwickelte Auenlandschaften mit ihren Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenvorkommen, ebenso kleingärtnerisch entstandene Obstgehölzbestände.
Diese Fehlplanung liegt u.a. in dem fehlenden länderübergreifenden Blick und der damit nicht bestehenden entsprechenden Abstimmungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert ferner die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera auf, sich endlich mit vom Umweltbundesamt im Oktober 2025 herausgegebenen Studien zur räumlich besseren Entwicklung von Fließgewässern zu befassen und sie zu berücksichtigen.

https://www.umweltbundesamt.de/bundesweites-flaechenziel-fuer-die#ziele-der-wasserrahmenrichtlinie-erreichen-den-gewssern-naturflche-zurckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-gewaessern-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/32_2025_texte_v2.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluessen-baechen-wieder-mehr-raum-zurueckgeben

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckgeben.pdf

Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.08.2026