Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.

https://webarchiv.it.ls.tum.de/waldwachstum.wzw.tum.de/fileadmin/publications/Moser_2018.pdf

https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/_my_direct_uploads/2024-Digitaler_Leitfaden_online.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.

Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Wie wichtig und dringend notwendig eine nachhaltige und wertschätzende Herangehensweise an den Umgang mit Gehölzen sein muss, zeigt die Bedrohung einer Stieleiche an der Nahtstelle zwischen Kreuzvorwerk und Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40.
Für die Errichtung eines Pandemie- und Krisenresilienz-Zentrums 1 war am 01.07.2026 zu beobachten, wie eine Firma massiv aus der Krone einer Stieleiche Teile des Baumes herausschnitten und somit begannen dem Gehölz massiven Schaden zuzufügen. Weitere Schäden im Wurzelbereich drohen mit der Errichtung des eigentlichen Gebäudekomplexes.
Somit setzen ein umweltzerstörendes Bündnis aus Land Sachsen-Anhalt, Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale) ihre vernichtende Arbeit zur Zerstörung von Gehölzen in der direkten Angrenzung zum Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40 fort.

https://www.umh.de/einrichtungen/leitung-und-verwaltung/stabsstellen/bauprojekte/projekt-theoretikum/pandemieresilienz-zentrum

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/willingmann-setzt-ersten-spatenstich-fuer-top-modernes-pandemieresilienz-zentrum-in-halle

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/beigeordneter-bei-spatenstich-fuer-pandemieresilienz-zentrum-der-universitaetsmedizin-halle

Die brutalen Schnittarbeiten lassen deutlich erkennen, dass die drei Einrichtungen die Zeichen der Zeit überhaupt nicht erkannt haben und auch nicht erkennen wollen. Das zeigt sich auch auf die fehlende Reaktion auf die Presseerklärung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ vom 20.06.2026.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ möchten an dieser Stelle erneut und mit Nachdruck auf die sehr große Bedeutung von Stieleichen hinweisen.
So beinhaltet die wissenschaftliche Erarbeitung von Daniel Kocher von der Fakultät für Forstwissenschaften der Universität Freiburg, Professur für Standortskunde und Vegetationskunde, mit dem Titel „Die Verjüngung der Stieleiche (Quercus robur L.) im mitteleuropäischen Auenwald“ auf der Seite 2 unter Punkt 2.1 Verbreitung und Ökologie der Stieleiche, folgende Einschätzungen, Zitat:

Stieleichen (und Eichen allgemein) sind in westeuropäischen Wäldern bedeutende Träger der Artenvielfalt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität (Bußler, 2014). Laut Bußler (2014) beherbergen sie nicht nur sehr viele Insektenartenarten, sondern auch zahlreiche Pilze und Flechten. Von allen heimischen Baumarten ist die Eiche mit über 1000 beherbergten Arten die artenreichste (Bußler, 2014).“, Zitat Ende

https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Stieleiche_Auenwald_Daniel_Kocher__Uni_Freiburg.pdf

Daraus leitet sich auch im konkreten Fall eine besondere Schutzwürdigkeit der bedrohten Stieleiche ab und in dem Zusammenhang fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ alle Aktivitäten zu unterbinden, welche den Gehölzbestand im Allgemeinen und der Stieleiche im Speziellen Schaden zufügen oder gar zur Vernichtung führen könnten.
Zudem schränkt bzw. schließt der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG in dem Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September die Schnittarbeiten folgendermaßen ein, Zitat:

Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Die ebengenannten Ausnahmetatbestände sind hier nicht erfüllt und gilt es zudem fachlich und rechtlich fundiert zu begründen.
Auf Grund der besonderen Bedeutung der Stieleiche fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ alle Vorhaben zur Schädigung des Baumes zu unterlassen.
Hinzu kommt, dass mit der Errichtung eines zweiten Gebäudes Pandemie- und Krisenresilienz-Zentrums im Kreuzungsbereich von Kreuzvorwerk und Ernst-Grube-Straße mit weiteren Gehölzverlusten und Flächenversiegelungen zu rechnen ist.

https://www.umh.de/einrichtungen/leitung-und-verwaltung/stabsstellen/bauprojekte/projekt-theoretikum/pandemieresilienz-zentrum

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt nennt in einer Presseerklärung vom 27.06.2026 folgende Eckdaten, Zitat:

Das Pandemieresilienz-Zentrum (PRZ) wird mit 38,7 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen des Landes finanziert und soll voraussichtlich Ende 2029 in Betrieb genommen werden. Das Gebäude aus 1,5 unterirdischen, drei oberirdischen und einem Technikgeschoss wird über 2.255 Quadratmeter Nutzfläche verfügen. Dort sollen künftig mehrere Bereiche der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) beheimatet sein: Teile der Labormedizin, die Infektiologie und Hygiene sowie das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Virologie. Hinzu kommt ein Praktikums- und Ausbildungslabor mit 75 Plätzen.“, Zitat Ende

Zudem gibt man folgendes an, Zitat:

Der Neubau ist unter medizinischer Sicht ein Vorzeigeprojekt, aber auch bei Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Stützenbauweise im Rastermaß und die vorgesetzte Fassade aus Aluminium mit integriertem Sonnenschutz ermöglichen eine langfristig flexible Nutzung des Gebäudes. Um Ressourcen zu schonen, sind eine Photovoltaik-Anlage auf dem extensiv begrünten Dach sowie eine Regenwasserrückhaltung vorgesehen. Die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern wird die Aufenthaltsqualität erhöhen. Im Zuge des Neubaus gestaltet die Stadt Halle (Saale) zudem die Kreuzung Weinbergweg/Ernst-Grube-Straße/Kreuzvorwerk zum Kreisverkehr um.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/willingmann-setzt-ersten-spatenstich-fuer-top-modernes-pandemieresilienz-zentrum-in-halle

Angesichts der gegenwärtigen und geplanten Beschädigungen und Zerstörungen am Gehölzbestand sowie der Bodenversiegelung von Nachhaltigkeit zu schreiben eine absolute Dreistigkeit aus dem Haus des Ministers Prof. Dr. Armin Willingmann.
Welchen Stellenwert der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Land Sachsen-Anhalt hat sieht man zum Beispiel ebenfalls im zerstörerischen Umgang mit Waldgebieten wie dem Hakel, dem Verbau des Selketals mit Staudämmen sowie der Zerstörung von wertvollen Uferbereichen entlang der Liethe im Stadtgebiet von Staßfurt.
Eine öffentliche Beteiligung zu Sinn und Zweck sowie Standort des Vorhabens, was eigentlich das Wesen einer wirklichen Demokratie sein sollte, Fehlanzeige. Für eine begonnene Zerstörung und Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaft nimmt das Land Sachsen-Anhalt 38,7 Millionen Euro Steuermittel in die Hand. Lediglich die prämierten Entwürfe des Architekturwettbewerbs für ein geplantes „Pandemieresilienz-Zentrum“ (PRZ) der Universitätsmedizin Halle stellte man im Foyer der Stadtverwaltung, Scheibe A, Neustädter Passage 18, ab Freitag, 25. Oktober 2024 aus.

https://www.umh.de/einrichtungen/leitung-und-verwaltung/stabsstellen/bauprojekte/projekt-theoretikum/wettbewerbsgeschehen

https://halle-investvision.de/news/architektonische-pforte-zum-theoretikum-pandemieresilienz-zentrum-entsteht-am-weinbergweg

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/schau-in-scheibe-a-entwuerfe-fuer-pandemieresilienz-zentrum-zu-sehen

Eine öffentliche Auslegung mit Abgabe von Stellungnahmen und Einwänden fand nicht statt. Besonders vor dem Hintergrund der angedachten Eingriffe in Umwelt, Natur, Landschaften und Stadtbild ist das eine dringende Notwendigkeit. So haben offensichtlich das Land Sachsen-Anhalt, das Universitätsklinikum Halle (Saale) und die Stadt Halle (Saale) das Ganze unter sich ausgekungelt.
So lässt man wieder einmal die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen unbeteiligt zurück und fabuliert dann immer wieder was von Demokratie und Freiheit. Es ist daher sehr wichtig, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt auch die Landtagswahl am 06.09.2026 nutzen, einer derartigen undemokratischen Politik eine klare Absage zu erteilen.

Ferner merken der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das scheint die drei Umwelt- und Naturzerstörer Land Sachsen-Anhalt, Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale) nicht zu beeindrucken. Dabei hatte erst jüngst das Wochenende am 27/28.2026 eine Hitzewelle parat. Dabei überschritten im Land Sachsen-Anhalt die Temperaturen am 27.06.2026 neunmal die Grenze von 40,00 Grad Celsius.

https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/extremwerte-sachsenanhalt.asp?id=20260627

Derartige Temperaturen scheint die drei Umwelt- und Naturzerstörer Land Sachsen-Anhalt, Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht zu beeindrucken. Dabei hat beispielsweise die Stadt Halle (Saale) erst im Mai 2025 ein durchaus interessantes „Faktenblatt Hitze als Gesundheitsrisiko – warum steigende Temperaturen gefährlich sind“ herausgegeben.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Gesundheit/Faktenblaetter/Faktenblatt_Hitze_Gesundheit_13052025_01.pdf

Nur finden offensichtlich die selbst zusammengetragen Fakten beim eigenen Planen und Handeln keinen Eingang.

Am Montag, dem 27.07.2026, findet mit dem 145., das siebte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dabei ist u.a. eine Thematisierung des Umganges mit Gehölzen und die Bedrohung einer Stieleiche an der Nahtstelle zwischen Kreuzvorwerk und Universitätsklinikum Halle (Saale) in der Ernst-Grube-Straße 40 vorgesehen.

In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.07.2026