Während ihres 257,00 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster mit einem Einzugsgebiet von 5154 ,00 km² ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die 413,00 km lange Saale – Einzugsgebiet im Umfang von 24.167,00 km² – in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.
Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123,00 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und -vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.
Entlang der angedachten Neubaustrecke formierten daher Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Flächeneigentümer ein Netzwerk, um den Forderungen nach Schutz und Erhalt der Landschafts- und Naturräume Thüringer Wald, Unstrut-Trias-Land und Saale-Elster-Luppe-Aue, Schutz vor Zwangsenteignung und Lärm sowie nach Erhalt eines flächendeckenden, bezahlbaren Eisenbahnnetzes und einer damit verbundenen Änderung der nationalen und internationalen Verkehrs- und Baupolitik Nachdruck zu verleihen.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das war eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt der nunmehr über 23jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier weiterhin massive und ehrliche Veränderungen ein.
Von daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft für dringend erforderlich. Ebenso unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.

Im Rahmen des 3. Langen Tages der StadtNatur Halle (Saale) führte nunmehr der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 30.05.2026, eine ca. dreistündige Frühjahrsexkursion durch die Saale-Elster-Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale durch.
Treff: 15.00 Uhr an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf

Im Rahmen der Exkursion stellte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine arten- und strukturreiche Auenlandschaft der Weißen Elster im Übergang zur Saale vor, welche sich aus Restauenwäldern, Wiesen, Hochstaudenflächen und Gewässern vor. Dabei zeigte sich erfreulicherweise, dass sukzessive Entwicklungen von Auenwäldern an Umfang zugenommen haben. Daher sind Aufforstungen aller Art, welche eingezäunte Baumplantagen entstehen lassen vollkommen überflüssig bzw. gar schädlich, da naturnahe Sukzessionsprozesse Behinderung erfahren. Außerdem behindern Einzäunungen die freie Bewegung des Wildes. Zudem dienen die ungemähten Wiesen und Hochstaudenflächen ebenfalls als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga. Zudem war wieder deutlich zu erkennen, wie wichtig insbesondere die Gehölzbereiche für die Entstehung und Verbreitung Kalt- und Frischluft dienen. Zudem war eine verminderte Verdunstung erkennbar. Dabei ist das nunmehr dichte Blätterdach sehr hilfreich.
Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“, 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915,00 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium gehört zudem zu dem 4.762,00 ha großen EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie zum aus 8 Teilflächen bestehende mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141).

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/pfingstanger-bei-woermlitz

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg34.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/abtei-und-saaleaue-bei-planena

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, fand die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt- Halle/Leipzig-Berlin statt.
Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebieten für verbesserte Lebensbedingungen.
Nunmehr erscheint es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von sämtlichen Schädigungen an Fauna, Flora und Funga. Dazu zählen auch Verbauungen aller Art. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt.
Der hallesche Stadtrat hatte in unverantwortlicher Weise und in Ausdruck von fachlicher und sachlicher Inkompetenz, Arroganz und Ignoranz in seiner Sitzung am 27.05.2026 der Vorlage VIII/2026/02498: „Änderung des Baubeschlusses VII/2020/01116 GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer“ mit folgender „Abstimmung: Ja: 39, Nein: 12, Enthaltungen: 2, Befangen: 0“ zugestimmt.

https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21749

https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=32068&voselect=21749

Mit diesem Beschluss beabsichtigen die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf einer Länge von 1.550,00 m und 2,50 m Breite, also einer Fläche von 3.750,00 m² = 0.375 ha die Errichtung eines asphaltierten Weges zwischen dem Ortsteil Beesen, an der Straße Am Wasserwerk und der Röpziger Brücke zu errichten.
Die Beschlussvorlage vom 24.03.2026 führt dazu unter dem Punkt „Zusammenfassende Sachdarstellung und Begründung GRW-Maßnahme – Elsterradweg Am Hohen Ufer Änderung Baubeschluss“ auf Seite 4 folgendes aus, Zitat:

Im Abschnitt Am Hohen Ufer soll der Elsterradweg deshalb, beginnend am Ortsteil Beesen an der Straße Am Wasserwerk ca. 1.550 m entlang des Ufers bis zur Röpziger Brücke bzw. zum Eierweg geführt werden. Mit der geplanten Trassierung wird der Radweg in den Uferbereich verlagert und autofrei geführt. Die Trasse soll für Radfahrende in beide Richtungen befahrbar sein. Die verursachte Versiegelung wird an anderer Stelle im Stadtgebiet wieder ausgeglichen. Die Fällung eines Baumes, welcher durch die Baumschutzsatzung geschützt ist, wird notwendig und vor Ort durch Neupflanzungen ausgeglichen. Des Weiteren gehen Waldflächen verloren, die in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt nördlich des Osendorfer Sees wieder hergestellt werden.“, Zitat Ende

Unter Punkt 3, „Anlass der Beschlussänderung / Finanzierung“, Seite 6 ist ferner vermerkt, Zitat:

„, Zitat Ende
Es ist ein skandalöser Vorgang, für Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaften derartig umfassend Steuergelder ausgeben zu wollen. Noch dazu ebenfalls am 27.05.2026 der hallesche Stadtrat der Beschlussvorlage VIII/2026/02664 vom 06.05.2026, „Haushaltssatzung der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2026 – Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 04.05.2026“ mehrheitlich zugestimmt hatte.

https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21749

https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=32234&voselect=21749

Die „FFH-Vorprüfung gemäß Art. 6 FFH-RL / § 34 BNatSchG für die NATURA 2000-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301) und „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401)“ im Auftrag der IHLE Landschaftsarchitekten GbR von ÖKOTOP GbR Büro für angewandte Landschaftsökologie erstellt, hat unter Punkt 2.1.1 „Schutzobjekte der FFH-Richtlinie“ auf Seite 6 folgendes vermerkt, Zitat:

Gemäß Standard-Datenbogen befinden sich 9 Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und 12 Arten nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) im FFH-Gebiet.“, Zitat Ende

Unter Punkt „2.2.1 Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie“, Seite 8 sind 22 Vogelarten angegeben.

Auf den Seite 9 und 10 sind unter Punkt 2.2.2 Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten 69 Vogelarten vermerkt.

Laut Punkt „1.2 Methodik und Datengrundlagen“, Seiten 4 und 5 beruhen die Daten auf folgenden Grundlagen, Zitat:

Bezüglich der Basisdaten zum Prüfgebiet wurden die Standard-Datenbögen (siehe Anhang) zum FFH-Gebiet (letzte Aktualisierung Mai 2019) und SPA-Gebiet (letzte Aktualisierung Mai 2019) sowie die vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt definierten Schutzzwecke aus der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete (N2000-LVO LSA1) und die Managementpläne (RANA 2011a, b) herangezogen. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der aktuellen faunistischen Kartierungen (ÖKOTOP GbR 2019) sowie eine WINART-Datenabfrage beim Landesamt für Umweltschutz (LAU) verwendet. Grundlage für die Ermittlung der Wirkfaktoren ist Vorhabenbeschreibung der IHLE Landschaftsarchitekten GbR (Stand 06.05.2019)“, Zitat Ende

Somit basieren obengenannte Angaben auf mehr oder minder veralteten Datengrundlagen. Erfassungen zu Vorkommen von Insekten, Spinnen und Pflanzen liegen kaum vor und Erfassungen zu Pilzen fehlen dagegen vollständig.
Darauf beruhend auf Seite 18, unter Punkt 6 folgendes Fazit zu ziehen, ist daher verantwortungslos und vollkommen inakzeptabel, Zitat:

Mit dem Neubau eines Streckenabschnitts des Saale- und Elsterradwanderweges und der Ausgestaltung der angrenzenden Uferbereiche zwischen dem Ortsteil Beesen und der Röpziger Brücke sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des FFH-Gebiets „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ bzw. der Kohärenz des Netzes NATURA 2000 zu erwarten.
Somit ist eine weiterführende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.“, Zitat Ende

Die drohenden Zerstörungen im Randbereich des 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saale“, des 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“, des ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebietes „Abtei und Saaleaue bei Planena“, des 125,00 ha großem Naturschutzgebietes „Pfingstanger bei Wörmlitz“, des 4.762,00 ha großen EUROPÄISCHEN VOGELSCHUTZGEBIETES “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie des aus 8 Teilflächen bestehenden mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden FFH-GEBIETES “SAALE-, ELSTER-, LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141) sind bereits in einer angedachten Bauphase als flächendeckend und vollumfänglich anzusehen. Die angedachten Uferverschotterungen verschärfen die Bedrohungen der Schutzgebiete und verstoßen zudem gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier besondere gegen die Anliegen der Artikel 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Zudem gehört das Gebiet der Aue von Saale und Weißer Elster zu den im Land Sachsen-Anhalt festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 Absatz 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__76.html

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Im § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG ist folgendes geregelt, Zitat:
(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Ausweisung ausschließlich der Verbesserung des Hochwasserschutzes dient, sowie für Bauleitpläne für Häfen und Werften.“, Zitat Ende

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Zudem führen derartige massive Bauwerke zur Zerschneidung der geschützten und schützenswerten Umwelt, Natur und Landschaften. Zusammen mit einer möglichen Erhitzung von Asphaltflächen, bilden derartige Verkehrsbauten eine kaum bis gar nicht überwindbare Barriere für Kleinst- und Kleintiere. Darüber hinaus fallen diese Tiere wegen mangelnder Tarnung schneller und umfassender Fraßfeinden zum Opfer. Verstärkte Nutzung mit Fahrzeugen aller Art tragen ebenfalls zur Vernichtung dieser Tiere bei.

Dabei bestehen gute Möglichkeiten zum Beispiel über Malderitzstraße, Am Hohen Ufer, Karlsruher Allee und Kaiserslauterer Straße sowie dazwischenliegender Wegeverbindungen den Eierweg und die Röpziger Straße mit dem Fahrrad zu erreichen. Mögliche Gefahren sind entlang dieser Verkehrsverbindungen zu beseitigen und sich nicht zum Preis von weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaften zu verweigern.

Am Tag der Exkursion waren bereits massive zerstörerische Eingriffe am Ufer der Weißen Elster zwischen Malderitzstraße und Einmündung der Weißen Elster in die Saale zu erkennen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Planungen und Aktivitäten zur Umsetzung des Baubeschlusses VII/2020/01116 GRW-Maßnahme Elsterradweg Am Hohen Ufer“ sofort und endgültig zu stoppen.
Stattdessen gilt es die mit Schotter und Sand verschüttete Fläche wieder freizuräumen.
Zudem sind im direkten Mündungsbereich der Weißen Elster in die Saale Maßnahmen zur Eindämmung der voranschreitenden Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zu ergreifen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet dazu eigene nunmehr jahrzehntelange Erfahrungen beim Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen an.

Jedenfalls bekräftigt der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine vielfältigen Forderungen an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, aber ebenfalls an die Gemeinden Schkopau und Teutschenthal, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.05.2026