Basierend auf der Stellungnahme vom 11.02.2018 sowie der Gemeinsamen Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans – Fortschreibung 2024 – gemäß § 32 Abs.2 Satz 2 KrWG vom 17.02.2025 gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu dem obengenannten Vorhaben folgende Stellungnahme ab:

I. Erläuterungsbericht B 1 – Basis 28. Oktober 2020/Ergänzungen vom Juli 2026

Zu 5 Notwendigkeit der Anlage – Bedarfsnachweis

Das Unternehmen GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH lässt vorrangig privatunternehmerische Gesichtspunkte erkennen, welche als Begründung der Errichtung dieser Deponie dienen soll. Das öffentliche Interesse ist nicht zu erkennen. Dieses liegt in der Vermeidung von Müll, Unrat und einer eng damit verbundenen Verschmutzung von Umwelt, Natur und Landschaft. In der Tabelle 1 des Erläuterungsberichtes vom 28. Oktober 2020 sind u.a. schwerkontaminierter Abfall angegeben, wozu Bitumengemische, Gleisschotter und Schlacke gehören. Offensichtlich ist deren Deponierung weiterhin so geplant.

Zu 6.1 Standort der Anlage und 6.2 Art der Anlage

Der angedachte Standort der Anlage befindet sich nach eigenen Angaben ca. 1,9 km von der Ortslage Roitzsch der Stadt Sandersdorf-Brehna entfernt. Es ist neben des vermehrten Transportaufkommens mit vermehrten Beeinträchtigungen durch Abdrift von Stäuben, Lärm und Geruchsbelästigungen zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächenbedarf; 6.3.2 Kapazität/Leistung und 6.5.2 Vorgesehene Betriebsdauer

Bei einer Gesamtbetriebsfläche von etwa 60 ha, ca. 32,7 ha als Deponie zu beanspruchen ist u.a. mit massiven Transportkapazitäten, Veränderungen des Landschaftsbildes sowie mit einem entsprechenden Anfall von Deponiebeeinflussten Wasser zu rechnen.
Da das planende Unternehmen von „problemlos“er Anpassung von „Kapazität bzw. Leistungsfähigkeit“ ausgeht, ist mit einer ohnehin selbst veranschlagten hohen Belastung von 6 LKW/h auszugehen. Bei einem Sattelzug – womöglich – Dreiseitenkipper mit einer Nutzlast von 25,2 t und Leergewicht mit 14,8 t, einem Gesamtgewicht im Umfang von 40,0 t ist von einer Gesamtlänge von 12,25 m, Fahrzeugbreite von 2,5 m und einer Fahrzeughöhe von 3,35 m, Kipphöhe rückwärts von 7,55 m und Kipphöhe seitlich von 4,2 m auszugehen. Somit ist eine massive zusätzliche verkehrliche Belastung mit allen Folgen wie zusätzliche Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastung sowie mit einer Erhöhung der Unfallgefahr zu rechnen.

Zu 6.7 Sicherheitsleistungen

Von diesen Angaben ist auszugehen, dass „nur“ eine Deponierung und keine Verwertung bzw. Aufbereitung des Abfalls vorgesehen ist. Dies widerspricht den Angaben unter 5. Notwendigkeit der Anlage – Bedarfsnachweis, welche zudem auf einen umfassenden Mülltourismus in bzw. aus den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg orientiert.

Zu 7 Bauunterlagen/Pläne
Zu 8. Allgemeine Beschreibung der Bodenverhältnisse

Die geologischen Untergrundverhältnisse, welche einst in den Tabellen 1 bis 3, Blätter 26 bis 28 vermerkt waren und nunmehr in den Tabellen 6 bis 8 angegeben, sind a) von hoher Wasserdurchlässigkeit und vielfältig ausgeprägter Kapillarität geprägt. Das ermöglicht eine unterschiedliche Bewegung von Wasser. Auf Grund der mit bis zu 100 Jahren einkalkulierten Einstellung von stabilen Grund- und Schichtwasserständen und -bewegungen ist mit einer unvorhersehbaren Einflussnahme von Wasser auf einen möglichen Deponiekörper zu rechnen. So besteht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass Sicherwasser von oben den Deponiekörper durchströmt, sondern das je nach Niederschlagsverhältnissen, Veränderungen am Senkkegel in der Bergbaufolge sowie des weitläufigen Einflusses der Muldeaue sowie ihrer Nebengewässer ein Eindringen von Wasser von unten oder von der Seite durch über- und einströmen möglich ist.
Darüber hinaus ist mit massiven Einträgen von beispielsweise Schwermetallresten und Phenolen in den Klärungsprozess zu befürchten, welche eine Entfernung dieser Stoffe und Verbindungen nicht gewährleisten kann und eine zusätzliche Belastung von Wasser in den verschiedenen Schichten auch auf diesem Wege zur Folge haben kann.
Die Planungsunterlagen schließen diese Gefahren nicht glaubwürdig aus.
Eine Verschmutzung von Grund-, Schicht-, Fließ- und Standgewässern durch belastende Einträge aller Art tragen zur generellen Belastung von Wasser bei und verstoßen somit gegen die Bestimmungen der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Zu 10.1.2 Festlegungen im Abfallwirtschaftsplan

Hier sei auf die beigefügte „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans – Fortschreibung 2024 – gemäß § 32 Abs.2 Satz 2 KrWG“ vom 17.02.2025 verwiesen.

Zu 10.1.3 Angaben zur Bauleitplanung

Diese Angaben verdeutlichen, dass das Unternehmen nicht beabsichtigt mit der Stadt Sandersdorf-Brehna eine einvernehmliche Lösung zu finden. Stattdessen ist das Unternehmen bestrebt rein privatwirtschaftliche Interessen umzusetzen, welche Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaft und Wohnqualität in sich bergen. Dies begründet sich nicht nur durch die Einlagerung von Gefahrstoffen und deren Gefahren, sondern durch den zu erwartenden „Mülltourismus“ und den damit verbundenen Gefahren aus Abgasen, Lärm, Staub und möglichen Unfällen. Insofern ist das öffentliche Interesse des Vorhabens ernsthaft zu bezweifeln.
Eine ausbleibende Errichtung einer zentralen Solaranlage begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, da der Verbrauch von Böden für derartige Bauten keinesfalls nachhaltig ist. Stattdessen plädiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für eine Errichtung dezentraler Solaranlagen zum Beispiel auf Dächern und Fassaden von Gebäuden.

Zu 11 Beschreibungen der Umwelt und ihrer Bestandteile
Zu 13.1 Abfallarten

Die unter 13.1 genannten Abfallarten sind als stark umweltgefährdende Stoffe einzustufen, welche auf einer einstigen Innenkippe eingelagert werden sollen. Eng damit verbunden sei darauf hingewiesen, dass Bergbaufolgelandschaften bis zu 100 Jahren zur Stabilisierung des Bodens und des Wasserhaushaltes benötigen. Dies ist an dem Standort keinesfalls gewährleistet.
In den Betrachrungen fehlen vollständige und aussagefähige Angaben zum Bestand und zur Entwicklung von Fauna, Flora und Funga.
Mit dem nunmehrigen Antrag auf Waldumwandlung vom 11.08.2025 ist offenbar vorgesehen für das Vorhaben 119.092,00 m² = 11,90 ha Wald dauerhaft zu zerstören.
Dabei gilt es zu beachten, dass Wälder als sehr wichtiger Bestandteil von intakter und lebendiger Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde bildet. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Waldfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/wald-14934

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/alles-ueber-den-wald.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36065

Um eine Erhaltung und naturnahe Entwicklung von Wälder zu ermöglichen, bedarf es einer sukzessiven Entwicklung, um stabile, standortgerechte Waldgebiete entwickeln lassen zu können. Sie dienen so als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.
Somit beachtet der Vorhabenträger keinesfalls die Bedeutung von Wald für Umwelt, Natur, Landschaft und Lebensqualität.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.09.2026

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=40B4CD50-5B16-4933-9E17-677279EAEF16&q=Roitzsch