Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern.
Die mit 188.172,00 Menschen (Stand: 30.6.2026) bewohnte, 187,69 km² große brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam ist bekanntlich und weitläufig von der Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern gekennzeichnet. Besonders prägend ist ferner als Havelnebengewässer die 65,00 km lange Nuthe mit einem Einzugsgebiet von 1.935,00 km²,
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
https://www.potsdam.de/de/statistische-grunddaten-zur-landeshauptstadt-potsdam
https://www.potsdam.de/system/files/document/Quartal_2_2026.pdf
Die Landeshauptstadt Potsdam gibt zu den Gewässern folgendes an, Zitat
„Bedingt durch die eiszeitliche Überformung der Landschaft weist der Potsdamer Raum eine große Zahl von Gewässern auf. Das Rückgrat des Gewässersystems Potsdam besteht aus der Havel mit den sogenannten Havelseen und der Nuthe als dominierende Gewässer. Insgesamt nehmen Wasserflächen ca. 10 % des Potsdamer Stadtgebietes ein.“, Zitat Ende
https://www.potsdam.de/de/kategorie/gewaesser?page=1
Ferner gibt die Landeshauptstadt Potsdam zur Havel an, Zitat:
„Die Havel ist ein stauregulierter Fluss, der kaum noch eine Auendynamik aufweist. Das Wehr in Brandenburg an der Havel sorgt für die Einhaltung der Zielwasserstände. Aufgrund des Anstaus und des Charakters der Havel mit ihrem unregelmäßigen Laufgrundriss und den seenartigen Erweiterungen kommt es zu sehr geringen Fließgeschwindigkeiten, die in den Seen teilweise Stillgewässereigenschaften hervorrufen. Die Wasserstandsschwankungen der Havel sind damit im Vergleich zu anderen Deutschen Flüssen sehr gering.“, Zitat Ende
https://www.potsdam.de/de/content/havel
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 29.07.2026 nahm ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. das Mündungsgebiet der 65,00 km langen Nuthe in die 413,00 km lange Havel und damit verbunden Teile des Nutheparks in Augenschein. Die Landeshauptstadt Potsdam führt zum Nuthepark aus, Zitat:
„Der Nuthepark in Potsdam beginnt am Hauptbahnhof und zieht sich entlang der Havel bis hin zum Park Babelsberg. Zwischen 1998 und 2002 ist auf dem vormals verwahrlosten Areal ein naturnaher Landschaftspark mit abwechslungsreicher Vegetation entstanden. Dort sind unter anderem eine imposante Lindenhalle, Feuchtwiesen und ein Waldspielplatz zu finden. Kleine und große Plätze sowie die Havelterrasse mit einem öffentlichen Steg bilden besondere Orte im Nuthepark. Ein schöner Havelufer-Wanderweg von der Innenstadt Potsdams zum historischen Park Babelsberg führt über eine überdachte Holzbrücke und lädt zum erholsamen Spaziergang wie zur Radtour ein.“, Zitat Ende
https://www.potsdam.de/de/nuthepark
Große Teile der Havel- und Nutheaue sind eingebettet in das insgesamt rund 19.355,00 Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“, „Davon befinden sich ca. 4.871 ha in den westlichen und südlichen Areales der Landeshauptstadt Potsdam“ sowie im rund 41.650,00 Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“, welches laut Landeshauptstadt Potsdam im Stadtgebiet eine Fläche von „ca. 287 ha in den südöstlichen Teilen der Landeshauptstadt Potsdam“ umfasst.
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212849
https://www.potsdam.de/de/content/landschaftsschutzgebiet-potsdamer-wald-und-havelseengebiet
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212857
https://mleuv-daten.brandenburg.de/n/lsg-nuthetal-beelitzer-sander/uebersichtskarte/uek-blatt-01.pdf
https://www.potsdam.de/de/content/landschaftsschutzgebiet-nuthetal-beelitzer-sander
Das Mündungsgebiet der Nuthe ist zudem Bestandteil des 828,00 ha bzw. 838.96 ha großen FFH-Gebietes „Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach“, EU-Nr.: DE 3845-307, Landes-Nr.: 609
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nuthe-hammerfliess-und-eiserbach
Ebenfalls befindet sich im weitläufigen Mündungsgebiet der Nuthe in die Havel das ca. 25,20 ha große Flächennaturdenkmal „Alter Nuthelauf“.
https://www.potsdam.de/de/content/flaechennaturdenkmal-1-alter-nuthelauf
https://www.potsdam.de/system/files/documents/FNDAlterNuthelauf.pdf
Daraus ergibt sich eine sehr hohe Verantwortung zum Schutz der Auen- und Flusslandschaften von Havel und Nuthe. Diese fängt schon mit einer vollständigen und ordnungsgemäßen Beschilderung der Schutzgebiete an.
Das Mündungsgebiet der Nuthe ist in einen entwicklungsfähigen Restauenwald eingebettet, welcher Teil des Nutheparks ist. Jedoch sind die Ufer im unmittelbaren Mündungsbereich der Nuthe in die Havel einbetoniert und somit naturfern. Dies entspricht keinesfalls den verschiedenen europäischen und nationalen Schutzstatus. Ebenso nicht der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Hier gilt es Maßnahmen zu prüfen, inwieweit eine Beseitigung der Uferbefestigungen und möglicherweise vorhandener Sohlbefestigungen erfolgen kann.
Der im Nuthepark eingebettete Restauenwald entwickelt sich sukzessiv, was es zu fördern und zu schützen gilt. Dazu ist aber die Beseitigung von Trampelpfaden sowie die Entfernung von vorhandenem Müll und die Verhinderung einer künftigen Vermüllung dringend geboten.
Die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung.
Dazu ist die Erstellung einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption erforderlich. Darin gilt es ferner Möglichkeit der Freiräumung von Uferzonen der Havel, der Nuthe sowie ihrer Auen und Nebengewässer zu prüfen. Zudem sind Neuverbauungen dieser Landschafts- und Naturbestandteile auszuschließen.
In dem Zusammenhang ist das vom Umweltbundesamt herausgegebene Dokument „Hintergrund // Oktober 2025 Flüssen und Bächen wieder mehr Raum zurückgeben“ zu sehen.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen.
Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Potsdam und Umland ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.
Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Daher hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Havel, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Potsdam und Umland – für dringend geboten.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 11.08.2026

Schreibe einen Kommentar