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Mit Weiterbau der Osttangente setzt Stadt Halle (Saale) auf falsche Verkehrskonzepte

Im Zuge der sehr umstrittenen, ökologisch sehr fragwürdigen Osttangente gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bereits am 06.01.1999 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost Industriestraße bis Dieselstraße Im Zusammenhang der Errichtung der Straße sind folgende Maßnahmen als erforderlich anzusehen:

  1. Reduzierung der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße auf insgesamt 2 Fahrspuren zugunsten von Rad- und Fußwegen sowie eines üppigen Grünstreifens, da laut der vorliegenden Planungsunterlagen der betreffende Abschnitt künftig verkehrsreduziert sein soll.
  2. Fahrverbot für Schwerlastzüge aller Art in der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße
  3. Einrichtung einer 30 km/h – Zone in unter 1.) und 2.) genanntem Abschnitt
  4. In dem unter 1.) und 2.) genannten Abschnitt ist das Befahren nur für Anlieger zuzulassen.
  5. Bodenflächen sind andere Flächen zu entsiegeln, welche nicht mehr benötigt werden (z.B. im Bereich der Auenlandschaften). Geeignete Flächen sind in Zusammenarbeit mit interessierten Umweltvereinen heraus zu suchen

Diese Forderungen stehen im Einklang mit den in der Agenda 21 formulierten Zielen, welchen nunmehr auch die Stadt Halle (Saale) beigetreten ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet hiermit seine Mitarbeit an.“, Zitat Ende

Aufbauend auf einer Stellungnahme vom 11.08.2009, gab der AHA am 06.12.2012 nachfolgende Positionierung ab, Zitat:

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Neubau des 4. Abschnittes der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost, Delitzscher Straße bis B 100

I. Grundsätzliches

Es ist unumstritten, dass weltweit ein nicht mehr aufzuhaltender Klimawandel eingesetzt hat. Dieser Wandel dokumentiert sich durch Extremwetterlagen, welche sich gegenwärtig hauptsächlich bei Anrainern des Pazifischen und Atlantatischen Ozeans sowie in Ländern in der südlichen Hemisphäre durch langanhaltende Dürren, starke Stürme und Starkniederschläge. Aber auch in den gemäßigten Zonen zeichnen sich schrittweise ähnlich geartete Veränderungen ab. Die Konferenzen in Rio de Janeiro und in Kyoto haben leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Allein in Deutschland gehen täglich etwa 130 ha Boden für Baumaßnahmen –insbesondere für verkehrstrassen- verloren. Das entspricht in etwa 66 Fußballfelder und jährlich die Fläche der Stadt München. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren schrittweise der Eintrag von Stickstoff aus der Luft von jährlich 40 kg auf 50 kg erhöht. Entsprechende Veränderungen an der Vegetation sind deutlich zu erkennen.
Die Stadt Halle (Saale) hatte sich Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zum Agenda 21 – Prozess und zum Klimabündnis bekannt. Jedoch zeugt das praktische Handeln eher von einer anderen Entwicklung, wie das konkrete Vorhaben erneut zeigt. Man setzt auf extensive „Verkehrslösungen“, welche auf mehr und nicht weniger Kfz.-Verkehr setzen. Dazu beabsichtigt man den Verkehr an den Rand der Stadt Halle (Saale) zu verlegen, ohne konkrete Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den zentrumsnaheren Gebieten zu benennen und den Einwohnerschwund zu berücksichtigen. Landschaft, Natur, Erholungs- und Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze opfert man dafür ohne Rücksicht auf Verluste. Fakt ist, die Stadt Halle (Saale) hat in einem ernstgemeinten Klimabündnis nichts mehr zu suchen.
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 11.08.2009 wird folgende Stellungnahme abgegeben:

II. Erläuterungsbericht

Zu 1.1. und 2.2.:
Diese Darstellung beruht auf Mutmaßungen. Hier wäre aufzuzählen, welche Entlastungen schon die bereits bestehenden Straßenabschnitte gebracht haben. Darüber hinaus erscheint es wichtig zu benennen, welche verkehrsordnungspolitische Maßnahmen ergriffen worden, um den „Entlastungseffekt“ zu verstärken. Mutmaßungen und Wunschvorstellungen können nicht eine Sinnhaftigkeit eines derartigen Straßenbauvorhabens begründen.

Zu 2.1.:
Wie kann es sein, dass die Vorhabensbehörde auch die Behörde ist, welche dann die Abwägungen im Beteiligungsverfahren und letztendlich den Planfeststellungsbeschluss zu fassen hat. Als Einwender bezweifeln wir eindeutig die angemessene Objektivität.

Zu 2.3.:
Den Verkehr per Autobahnen an die Stadt Halle (Saale) heranzuführen, welcher die Stadt Halle (Saale) heranzuführen haben die Umweltverbände schon immer kritisiert. Stattdessen traten und treten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) genau für derartige unlogische Verkehrsvorhaben ein (siehe Unterschriftenkampagne der früheren halleschen Oberbürgermeisterin). Die bisherigen Erfahrungen und fehlenden Nachweise lassen daher die sogenannten Entlastungseffekte ernsthaft bezweifeln. Prognosen ersetzen keinesfalls die Darstellung der tatsächlichen Entlastungseffekte. Eine derartige Darstellung fehlt komplett.

Zu 2.5.:
Eine Behauptung, dessen Beweis fehlt. Eine wahre Umweltentlastung kann u.a. nur durch eine vollkommen geänderte Verkehrspolitik erfolgen. Dazu gehören Verkehrsvermeidung sowie die Beförderung von Schienenverkehr sowie ÖPNV. Des Weiteren gilt es großflächige Flächenentsiegelungen vorzunehmern.

Zu 3.:
Entgegen aller verbalen Darstellungen handelt es sich um das Gesamtgebiet, welches man mit einer weiteren Straße zerschneiden und auf ca. 5,4 ha neu versiegeln (einst 5,3 ha) möchte, um partiell schon existierende ökologisch wertvolle Bereiche sowie potenziell wertvolle Entwicklungsgebiete. Schwerpunkte sind dabei im weiteren und näheren Sinne die Reide und ihre Aue, der Sagisdorfer Park, die Dautzscher Felskuppe, der Goldberg, das Gehölz bei Büschdorf sowie die Gehölz- und Krautstrukturen im Bereich des Bahndammes und im Oberlauf des Diemitzer Grabens. Ein biotopverbindenes Entwicklungspotenzial bietet der Diemitzer Graben. Das weitgehend naturferne und stark eingetiefte Fließgewässer und Nebengewässer der Reide lässt aber Bemühungen einer naturnaheren Mäandrierung sowie Gehölz- und Krautbewuchs an den Ufern erkennen. Jedoch selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von 5 m Breite beiderseitig der Ufer sind nicht umgesetzt. Als zuständige Behörde war die Stadt Halle (Saale) bisher nicht in der Lage diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen verpflichtet auch die WRRL der EU die Umsetzung von gewässerverbessernden Maßnahmen, wozu folgende Maßnahmen gehören sollten:

  • Einrichtung eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um Abdrift von den Äckern in das Gewässer zu mindern und Entwicklungsräume für eine sukzessive Pflanzenentwicklung zu ermöglichen.
  • Zulassung einer sukzessiven Pflanzenentwicklung. Keine Pflanzung und schon gar nicht Abholzungen, wie vom Unterhaltungsverband „Untere Saale“ gefordert.
  • Einbringen von Störsteinen und –hölzern, um bei strömungsstarken Zeiten eine Mäandrierung sowie die Schaffung wechselvoller Ufer –flach und steil- zu ermöglichen.

Die angedachte Straße versiegelt nicht nur ca. 5,4 ha der Gesamtfläche, sondern zerschneidet wichtigen Lebens- und Erholungsraum. Ferner belegen die vorliegenden Gutachten, dass sich der Lärm und die Abgasbelastungen empfindlich erhöhen. Die angedachten Lärmschutzwände bestätigen das Problem. Zudem sprechen folgende Verluste ihre eigene Sprache:

  • 2,0 (einst 1,9 ha) weg- und straßenbegleitende krautige Vegetation, feuchte Hochstaudenfluren und Ruderalflächen
  • 275 m² Heckenbiotop
  • 190 m² Gebüsch
  • 2.495 m² Heckenbiotope an der B 100
  • 89 Einzelbäume (Laub- und Obstbäume)
  • 30 m² vom Diemitzer Graben
  • 15,5 ha (einst 15 ha) Ackerflächen
  • 0,1 ha diverse Gärten

Wie Landschaften zerschnitten und zerstört werden zeigt ganz deutlich der Straßenabschnitt westlich des Hufeisensees. Derartige Verluste können nicht „ausgeglichen“ oder „ersetzt“ werden, da sie überbaut werden sollen. Daher gelten folgende Forderungen:

  • Kein Straßenbau mit den obengenannten und anderen bekannten Folgen
  • Verstärkung der Biotopfunktionen
  • Renaturierung des Diemitzer Grabens mit Schaffung bzw. Durchsetzung der Gewässerschonstreifen
  • Entwicklung von vielfältigem Wegbegleitgrün in Form von Pflanzungen und sukzessiver Entwicklung
  • Erhalt und Entwicklung eines sanften Tourismus
  • Erhalt des Gesamtgebietes als Nahrungs- und Lebensraum für zahlreiche Tiere.
  • Nutzung der wertvollen Ackerböden für eine biologisch ausgerichtete Landwirtschaft
  • Im Bereich des Graebsees gilt es die angedachte Fläche zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Noch naturnaher und kostengünstiger geht es wahrlich nicht.

Gegenwärtig werden ein Großteil der Ackerflächen nicht den Bodenwerten angemessen genutzt. Nicht Monokulturen dürfen die Flächen prägen, sondern eine vielfältige und konsequente Fruchtfolge. Dies trägt u.a. zur Verbesserung der Bodenqualität, Verbesserung der ackerbaulichen Struktur sowie des Nahrungsangebotes für viele Tiere bei. Der Straßenbau würde auf einer Fläche von ca. 5,3 ha dem Boden genau diese Funktion nehmen. Es gilt zukunftsorientiert und nachhaltig zu denken und zu handeln.

Zu 4.2.:
Die Senkung der Prognosen für Kfz in 24 h in Höhe von z.B. 3.357, 3.434 und gar 6.176 lässt die Notwendigkeit des Vorhabens noch mehr bezweifeln. Nach der Auffassung des Einwenders scheinen die Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis bei den Prognosen zu wenig Berücksichtigung zu finden.

III. Schalltechnische Untersuchungen

Zu 5.3.:
Die beste Lärmvermeidung ist die Nichtdurchführung der Baumaßnahme. Im konkreten Fall ist keinesfalls die Notwendigkeit des Bauvorhabens plausibel nachgewiesen worden. Daher gilt es auch die Nullvariante aufzunehmen.

IV. Schadstoffuntersuchungen

Auf Grund der Existenz einzelner Straßenabschnitte dieser Umgehung wäre es auch mal ratsam gewesen aufzuführen die Schadstoffbelastungen dort geändert haben. Hier lassen sich durchaus Vergleiche zu dem Planungsgebiet ziehen. Die Untersuchung erscheint hier wenig aufklärend.

V. Landschaftliche Beleitplanung

Siehe zu Punkt 3 des Erläuterungsberichtes. Hinweis: Ebereschen sind keine standortgerechten Gehölze!

VI. Zusammenfassung

Die Planungsunterlagen verdeutlichen erwartungsgemäß weiterhin keinesfalls die Notwendigkeit der angedachten Straße. Stattdessen setzt man traditionell auf eine Extensivierung des Straßenverkehrs. Dass damit bekanntermaßen eher eine Mehrung des Verkehrs erfolgt, findet keine Berücksichtigung. Daher kann aus obengenannten Gründen das angedachte Straßenvorhaben keine Zustimmung finden.“, Zitat Ende

Der AHA betrachtet daher mit großer Sorge den Baubeginn des letzten Abschnittes der Osttangente, da offenbar die vielfältigen Einwendungen –insbesondere von Anwohnern- keine ausreichende Berücksichtigung fanden.

Initiative „Pro Baum“ fordert Entwicklungskonzeption für früheren halleschen Schlachthof und dem Gebiet an der Landsberger Straße

Der im Jahr 1893 eröffnete Schlachthof in Halles Osten gehörte bzw. gehört zu einer der prägendsten Bestandteile der Stadt. Fast 100 Jahre schlachtete man hier und stellte in dem ca. 4,8 ha großen Areal Wurst und andere Fleischprodukte her. Das nunmehr vom Verfall gekennzeichnete, mit denkmalgeschützten Gebäuden bestandene Gelände bleibt momentan hauptsächlich als Ort von zahlreichen Bränden in Erinnerung.

Dabei gab es u.a. konzeptionelle Ansätze einer Genossenschaft ein umweltfreundliches Wohnprojekt ins Leben zu rufen und das Areal entsprechend umzugestalten. Die gegenwärtige Stagnation und der damit verbundene bauliche Verfall ist nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ ein nicht hinnehmbarer Zustand, welcher einer schnellen Abhilfe bedarf. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ gilt es nunmehr umfassende städteplanerische Konzepte zu entwickeln, welche Nutzung das Gelände erhalten sollte. So könnte das Areal ein Standort eine Nutzung für Gewerbe, Kultur, Sport und Freizeit erhalten, welche nach umweltfreundlichen Gesichtspunkten fungiert. Dazu zählen z.B. Gewinnung von Energie aus Sonne und Abwärme, die Nutzung von Regenwasser für Toilettenspülungen und Bewässerung von umfassend vorhandenen Grünanlagen.

Ferner sieht die Initiative „Pro Baum“ eine enge planerische Gemeinschaft mit dem Bereich der Landsberger Straße, welche momentan vorrangig als gebietsaufwertendes Kunst- und Kulturprojekt von sich reden macht. Die Initiative „Pro Baum“ hält eine umfassende, umweltorientierte Sanierung des Wohnraumes und des Straßenraumes für dringend geboten. Auf der Basis seiner Grobkonzeptionellen Vorschläge zur Erweiterung des Straßenbaumbestandes in der Stadt Halle (Saale) vom 31.07.2006 legte die Initiative „Pro Baum“ mit Schreiben vom 23.09.2013 dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand den Vorschlag vor, dass alleine die Neupflanzung von einreihig 22 Bäume erfolgen könnte. Ferner könnten Höfe am Westrand der Landsberger Straße eine Umgestaltung zu Grünen Aufenthalts- und Spielplätzen erfahren. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ könnten mit umweltgerechter Gestaltung zu Wohn-, Kultur- und Freizeitraum mit Erzeugung von Energie aus regenerierbaren Quellen, Erhalt, Schutz und Erweiterung von Gehölz- und Wiesenflächen ein städtischer Raum in Halle entstehen, welcher sehr hohe Attraktivität und Beispielwirkung besitzt. Die Initiative „Pro Baum“ schlägt daher die Einrichtung eines „Runden Tischs Schlachthof/Landsberger Straße“ vor. An ihm sollten die Stadt Halle (Saale), Eigentümer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger mit ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen Platz nehmen.

Wer im Rahmen der Initiative „Pro Baum“ an dem Vorhaben mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Initiative „Pro Baum“ c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.

Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Die Fällungen von Pappeln entlang der Reideburger Straße zeugen davon, dass man sich über die vielfältigen Bedenken hinwegsetzen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.

Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.

Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholtenmale verletzt.

Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.

Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die ExkursionsteilnehmerInnen sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die ExkursionsteilnehmerInnen den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.

Im Dieskauer Park diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugs-raum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.

Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt. Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.

Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern. Selbstverständlich stand auch das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben.

Die ExkursionsteilnehmerInnen nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sach-sen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen. Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasser-baulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren. Die ExkursionsteilnehmerInnen schlagen alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.

Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.

Ebenso legte der AHA gegenüber den ExkursionsteilnehmerInnen auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 21.02.2015 eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch. Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des AHA darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktionen ist Bestandteil der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kfz. sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben.

Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt

Bilder der Winterexkursion zum Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles

Fotos: Christine Fröhlich

AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles für dringend notwendig

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, den 24.01.2015 eine ca. fünfstündige Winterexkursion in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile von Amselgrund/Kreuzer Teiche vorzustellen und zu erläutern.

Bereits zu Beginn der Rundexkursion zu Fuß nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten aber ihren dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zur Leichtathletikhalle am Kreuzvorwerk. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der AHA vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue. Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der AHA bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine vor 20 Jahren geäußerten Bedenken. Der nächste Ort bildete die noch vorhandene Aue des Veithbaches im Bereich zwischen der Leichtathletikhalle und dem Eibenweg. Insbesondere mit dem Bau des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen Anfang der sechziger Jahre und des Klinikkomplexes in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlor der Bach einen Großteil des offenen Verlaufs. Erst der Mündungsbereich in die Saale am Weg unterhalb des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen ermöglicht dem Bach wieder frei abzufließen. Eine verheerende Entwicklung, worüber sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schnell einig waren.

Das sich nordwestlich anschließende, vornehmlich aus Linden bestehende Waldgebiet sollte nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unbedingt einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben. Am Zugang von der Dölauer Straße zum ca. 92 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ kann aus der Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, angesichts des Betriebes einer Tankstelle direkt an der Grenze zum Schutzgebiet, der Widerspruch zwischen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz sowie deren Beeinträchtigung, nicht deutlicher ausfallen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Standort der Tankstelle vollkommen ungeeignet erscheint. Nach dem Betreten des Naturschutzgebietes waren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von dem Zustand des ökologisch sehr bedeutsamen Landschaftsbestandteiles beeindruckt. In den gemeinsamen Gesprächen verdeutlichte sich die Funktion und Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten, als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum von Dölauer Heide bis zur Saaleaue sowie als einen nach Norden und Nordosten gerichteten Kaltluftkorridors. Die Pflegemaßnahmen zur Freilegung von Porphyrkuppen zur Wiederherstellung von Magerstandorten fanden vollste Zustimmung. Jedoch mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an, auch Gehölzbestände zu erhalten, um die Arten- und Strukturvielfalt zu wahren sowie Lebens- und Rückzugsräume für darauf orientierte Tierarten zu sichern. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es jedoch unverzüglich und nachhaltig gegen freiherumlaufende Hunde sowie das Befahren mit schwerer Technik vorzugehen.

Beim Blick auf die Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern dar, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und eine weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Am Westrand des Naturschutzgebietes „Brandberge“ waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass eine Ausweitung der Nordstraße zu massiven Schädigung dieses Schutzgebietes und des westlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ führt.

Beim Weg entlang des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nochmals zum Schutz und Entwicklung des vielfältigen Waldgebietes dar. Dazu zählt der Übergang zur sukzessiven Entwicklung und Beendigung sämtlicher Abholzungsarbeiten. Ferner gilt es die Dölauer Heide als Ort eines sanften, umwelt- und naturverträglichen Tourismus mit Elementen der Bildung zu Umwelt, Landschaft, Natur, Geologie, Archäologie und Geschichte zu entwickeln. Ferner hält es der AHA für dringend geboten ein neues Wegekonzept zu erstellen, um Trampelpfade sowie aus der Sicht des Umwelt,- Natur- und Landschaftsschutzes bedenkliche Wege zu schließen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten daher den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Bereits in der Vorbereitungsphase ist es aus Sicht des AHA erforderlich die Bevölkerung einzubeziehen.

Im Bereich der ca. 13 ha Fläche, wo sich einst eine Kaserne befand und der hallesche Stadtrat mit Satzungsbeschluss vom 20.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 145.1. „Kaserne Lettin“ beschloss und den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zuließ. Zu dem Bebauungsplan, welcher mit den nunmehr zur Stadt Halle (Saale) gehörigen Sportablagen eine Gesamtfläche von ca. 16,77 ha umfasst, legte der AHA mit Stellungnahme vom 11.12.2011 u.a. folgende Vorschläge vor:

Zu 5.1. Städtebauliches Zielkonzept und 5.2. Grünordnerisches Zielkonzept

  • Die Ausweisung für Einfamilienhäuserbebauung ist unter den Vorbehalt der Wohnbauflächenbedarfsberechnung zu sehen
  • Die Erweiterung des Raumes für den Hechtgraben durch Beseitigung von Verbauungen und Aufschüttungen gilt es zu ergänzen.
  • Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben.
  • Entwicklung umfassender Grünbereiche in Form von Sukzession –im Bereich des Hechtgrabens und der Gräben- und durch Pflanzungen an Wegen und Straßen
  • Prüfung eines Rad- und Wanderweges unter Einbeziehung des Geländes des Bebauungsplanes 145.2., aber ohne Verbauungen und Einschränkungen bestehender Grünflächen und Gewässerräume.

Leider fanden diese Vorschläge –außer Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben- keinen Eingang in die Planungen. Somit haben Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit eines sinnvollen Kompromisses zwischen Baunutzung und Renaturierung nicht im vollen Umfang genutzt. Ab der Brücke am Ende der Dachstraße über den Hechtgraben unweit der Einmündung in die Saale begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zwar die Beseitigung der Betoneinfassungen sowie der Betonstufen, jedoch versperren die Steinpackungen im Ufer- und Sohlbereich eine naturnahere Entwicklung. Dies entspräche auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Auf Grund der Höhe und Dauer des Sommerhochwassers im Jahre 2013 gilt es auch über die Zukunft der Kleingärten entlang der Dachstraße zu beraten.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören. An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Beide sogenannten Vorzugsvarianten u.a. im halleschen Norden unweit des Hafens erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Hinsichtlich der nunmehr genehmigten, aber zu Recht umstrittenen Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha, bekräftigt der AHA erneut seine diesbezügliche ablehnende Position. Schon der geringste Verdacht auf mögliche Gesundheitsschädigungen der Bevölkerung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung hervorrufen, da die Pyrolych GmbH die Anlage im näheren Umfeld von Wohn- und Arbeitsstätten zahlreicher Menschen errichten möchte. Zudem hat erst jüngst das Sommerhochwasser 2013 klar und deutlich aufgezeigt, dass Hochwassersituationen zu jeder Zeit sowie in jeglicher Höhe, Dauer und Heftigkeit auftreten können. Somit erhöht sich zudem die Havariegefahr, welche so noch niemand mit praktischen Erfahrungen untermauern kann. Der AHA hält es von daher für notwendig keine derartigen Freilandversuche für dieses ökologisch und auch ökonomisch –auch auf Grund der gegenwärtig sinkenden Erdölpreise- umstrittenen Verfahren vorzunehmen. Stattdessen gilt es verstärkt mit kohlewasserstoffverwertenden Bakterium zu arbeiten, um Altreifenbestände aufzuarbeiten. Auf dem Ochsenberg, welcher zu einem ca. 3,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal gehört, mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Sorge feststellen, dass Vermüllung sowie die Zunahme von Trampelpfaden den Zustand des Schutzgebietes massiv beeinträchtigen. Von daher teilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ansichten des AHA verstärkt gegen Spontanpartys und anderen Beeinträchtigungen vorzugehen.

Im angrenzenden 2,48 Hektar großen Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ legte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Positionen zum Erhalt dieses arten- und strukturreichen Parks dar. Hierzu gehören die Zulassung einer weitgehend sukzessiven Entwicklung sowie der Erhalt und die Pflege der sich entwickelnden Wiese im Südteil des Schutzgebietes, entlang der Unteren Papiermühlenstraße. Mit Erschrecken und Entsetzen mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass auf einem benachbartes Grundstück, welches bis zur Talstraße zahlreiche Großbäume der Säge zum Opfer fielen. Zu guter Letzt hat man dann noch die herausgerissenen Baumstümpfe auf die Wiese im Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ gezerrt und dort abgelegt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern daher die Stadt Halle (Saale), als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen sowie einen störungsfreien Zustand der Wiese wiederherzustellen.

Beim Blick über die Saale zum 4,9 Hektar großen flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ drückte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern erneut sein Unverständnis zu den Abholzungsarbeiten im Wegbereich entlang der Saale. Neben der Vernichtung sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsräume für zahlreicher Tierarten, ging eine Abschirmung von Steinschlägen verloren. Somit hat sich auch die Steinschlaggefahr für Spaziergänger und Wanderer erheblich erhöht. Bezüglich des wiederhergestellten bzw. ausgebauten Kinderspielplatzes an der Ecke Talstraße/ Untere Papiermühlenstraße erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern seine vielfach dargelegten Bedenken zu der Maßnahme. Dazu zählen die die nicht unerheblichen Belastungen durch Schwermetalle und aromatische Kohlenwasserstoffe sowie die massiven Eingriffe in einen sukzessiv entstandenen Gehölzbestand am Rande der Anlage.

Im Bereich der einst 1848 errichteten Kefersteinschen Villa in der Talstraße, welche nun eine Galerie beherbergt bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihr Unverständnis, wie es möglich sein kann, an einem derartigen Hochwasserstandort den Anbau zu genehmigen und letztendlich zu bauen. Gleiches trifft für die benachbarte Bebauung durch Familie Wenzel. Im Bereich der nunmehr von der Familie Papenburg bewohnten Villa und des angrenzenden Grundstücks in der Talstraße verwies der AHA auf den massiven Eingriff in den Gehölzbestand während der Bauphase sowie die noch immer ausstehende Antwort der Stadt Halle (Saale) zur Genehmigung des Anlegestegs an der Saale. Kurz vor Vollendung der Rundexkursion verwies der AHA in der Talstraße auf einen weitgehend freistehenden Efeu, welcher einen Schutzstatus als Naturdenkmal genießt. Hier gilt es alles zu unternehmen, um das geschützte Gehölz zu erhalten und zu schützen.

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