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AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles für dringend notwendig

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, den 24.01.2015 eine ca. fünfstündige Winterexkursion in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile von Amselgrund/Kreuzer Teiche vorzustellen und zu erläutern.

Bereits zu Beginn der Rundexkursion zu Fuß nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten aber ihren dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zur Leichtathletikhalle am Kreuzvorwerk. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der AHA vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue. Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der AHA bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine vor 20 Jahren geäußerten Bedenken. Der nächste Ort bildete die noch vorhandene Aue des Veithbaches im Bereich zwischen der Leichtathletikhalle und dem Eibenweg. Insbesondere mit dem Bau des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen Anfang der sechziger Jahre und des Klinikkomplexes in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlor der Bach einen Großteil des offenen Verlaufs. Erst der Mündungsbereich in die Saale am Weg unterhalb des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen ermöglicht dem Bach wieder frei abzufließen. Eine verheerende Entwicklung, worüber sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schnell einig waren.

Das sich nordwestlich anschließende, vornehmlich aus Linden bestehende Waldgebiet sollte nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unbedingt einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben. Am Zugang von der Dölauer Straße zum ca. 92 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ kann aus der Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, angesichts des Betriebes einer Tankstelle direkt an der Grenze zum Schutzgebiet, der Widerspruch zwischen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz sowie deren Beeinträchtigung, nicht deutlicher ausfallen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Standort der Tankstelle vollkommen ungeeignet erscheint. Nach dem Betreten des Naturschutzgebietes waren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von dem Zustand des ökologisch sehr bedeutsamen Landschaftsbestandteiles beeindruckt. In den gemeinsamen Gesprächen verdeutlichte sich die Funktion und Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten, als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum von Dölauer Heide bis zur Saaleaue sowie als einen nach Norden und Nordosten gerichteten Kaltluftkorridors. Die Pflegemaßnahmen zur Freilegung von Porphyrkuppen zur Wiederherstellung von Magerstandorten fanden vollste Zustimmung. Jedoch mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an, auch Gehölzbestände zu erhalten, um die Arten- und Strukturvielfalt zu wahren sowie Lebens- und Rückzugsräume für darauf orientierte Tierarten zu sichern. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es jedoch unverzüglich und nachhaltig gegen freiherumlaufende Hunde sowie das Befahren mit schwerer Technik vorzugehen.

Beim Blick auf die Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern dar, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und eine weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Am Westrand des Naturschutzgebietes „Brandberge“ waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass eine Ausweitung der Nordstraße zu massiven Schädigung dieses Schutzgebietes und des westlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ führt.

Beim Weg entlang des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nochmals zum Schutz und Entwicklung des vielfältigen Waldgebietes dar. Dazu zählt der Übergang zur sukzessiven Entwicklung und Beendigung sämtlicher Abholzungsarbeiten. Ferner gilt es die Dölauer Heide als Ort eines sanften, umwelt- und naturverträglichen Tourismus mit Elementen der Bildung zu Umwelt, Landschaft, Natur, Geologie, Archäologie und Geschichte zu entwickeln. Ferner hält es der AHA für dringend geboten ein neues Wegekonzept zu erstellen, um Trampelpfade sowie aus der Sicht des Umwelt,- Natur- und Landschaftsschutzes bedenkliche Wege zu schließen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten daher den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Bereits in der Vorbereitungsphase ist es aus Sicht des AHA erforderlich die Bevölkerung einzubeziehen.

Im Bereich der ca. 13 ha Fläche, wo sich einst eine Kaserne befand und der hallesche Stadtrat mit Satzungsbeschluss vom 20.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 145.1. „Kaserne Lettin“ beschloss und den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zuließ. Zu dem Bebauungsplan, welcher mit den nunmehr zur Stadt Halle (Saale) gehörigen Sportablagen eine Gesamtfläche von ca. 16,77 ha umfasst, legte der AHA mit Stellungnahme vom 11.12.2011 u.a. folgende Vorschläge vor:

Zu 5.1. Städtebauliches Zielkonzept und 5.2. Grünordnerisches Zielkonzept

  • Die Ausweisung für Einfamilienhäuserbebauung ist unter den Vorbehalt der Wohnbauflächenbedarfsberechnung zu sehen
  • Die Erweiterung des Raumes für den Hechtgraben durch Beseitigung von Verbauungen und Aufschüttungen gilt es zu ergänzen.
  • Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben.
  • Entwicklung umfassender Grünbereiche in Form von Sukzession –im Bereich des Hechtgrabens und der Gräben- und durch Pflanzungen an Wegen und Straßen
  • Prüfung eines Rad- und Wanderweges unter Einbeziehung des Geländes des Bebauungsplanes 145.2., aber ohne Verbauungen und Einschränkungen bestehender Grünflächen und Gewässerräume.

Leider fanden diese Vorschläge –außer Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben- keinen Eingang in die Planungen. Somit haben Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit eines sinnvollen Kompromisses zwischen Baunutzung und Renaturierung nicht im vollen Umfang genutzt. Ab der Brücke am Ende der Dachstraße über den Hechtgraben unweit der Einmündung in die Saale begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zwar die Beseitigung der Betoneinfassungen sowie der Betonstufen, jedoch versperren die Steinpackungen im Ufer- und Sohlbereich eine naturnahere Entwicklung. Dies entspräche auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Auf Grund der Höhe und Dauer des Sommerhochwassers im Jahre 2013 gilt es auch über die Zukunft der Kleingärten entlang der Dachstraße zu beraten.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören. An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Beide sogenannten Vorzugsvarianten u.a. im halleschen Norden unweit des Hafens erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Hinsichtlich der nunmehr genehmigten, aber zu Recht umstrittenen Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha, bekräftigt der AHA erneut seine diesbezügliche ablehnende Position. Schon der geringste Verdacht auf mögliche Gesundheitsschädigungen der Bevölkerung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung hervorrufen, da die Pyrolych GmbH die Anlage im näheren Umfeld von Wohn- und Arbeitsstätten zahlreicher Menschen errichten möchte. Zudem hat erst jüngst das Sommerhochwasser 2013 klar und deutlich aufgezeigt, dass Hochwassersituationen zu jeder Zeit sowie in jeglicher Höhe, Dauer und Heftigkeit auftreten können. Somit erhöht sich zudem die Havariegefahr, welche so noch niemand mit praktischen Erfahrungen untermauern kann. Der AHA hält es von daher für notwendig keine derartigen Freilandversuche für dieses ökologisch und auch ökonomisch –auch auf Grund der gegenwärtig sinkenden Erdölpreise- umstrittenen Verfahren vorzunehmen. Stattdessen gilt es verstärkt mit kohlewasserstoffverwertenden Bakterium zu arbeiten, um Altreifenbestände aufzuarbeiten. Auf dem Ochsenberg, welcher zu einem ca. 3,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal gehört, mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Sorge feststellen, dass Vermüllung sowie die Zunahme von Trampelpfaden den Zustand des Schutzgebietes massiv beeinträchtigen. Von daher teilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ansichten des AHA verstärkt gegen Spontanpartys und anderen Beeinträchtigungen vorzugehen.

Im angrenzenden 2,48 Hektar großen Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ legte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Positionen zum Erhalt dieses arten- und strukturreichen Parks dar. Hierzu gehören die Zulassung einer weitgehend sukzessiven Entwicklung sowie der Erhalt und die Pflege der sich entwickelnden Wiese im Südteil des Schutzgebietes, entlang der Unteren Papiermühlenstraße. Mit Erschrecken und Entsetzen mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass auf einem benachbartes Grundstück, welches bis zur Talstraße zahlreiche Großbäume der Säge zum Opfer fielen. Zu guter Letzt hat man dann noch die herausgerissenen Baumstümpfe auf die Wiese im Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ gezerrt und dort abgelegt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern daher die Stadt Halle (Saale), als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen sowie einen störungsfreien Zustand der Wiese wiederherzustellen.

Beim Blick über die Saale zum 4,9 Hektar großen flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ drückte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern erneut sein Unverständnis zu den Abholzungsarbeiten im Wegbereich entlang der Saale. Neben der Vernichtung sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsräume für zahlreicher Tierarten, ging eine Abschirmung von Steinschlägen verloren. Somit hat sich auch die Steinschlaggefahr für Spaziergänger und Wanderer erheblich erhöht. Bezüglich des wiederhergestellten bzw. ausgebauten Kinderspielplatzes an der Ecke Talstraße/ Untere Papiermühlenstraße erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern seine vielfach dargelegten Bedenken zu der Maßnahme. Dazu zählen die die nicht unerheblichen Belastungen durch Schwermetalle und aromatische Kohlenwasserstoffe sowie die massiven Eingriffe in einen sukzessiv entstandenen Gehölzbestand am Rande der Anlage.

Im Bereich der einst 1848 errichteten Kefersteinschen Villa in der Talstraße, welche nun eine Galerie beherbergt bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihr Unverständnis, wie es möglich sein kann, an einem derartigen Hochwasserstandort den Anbau zu genehmigen und letztendlich zu bauen. Gleiches trifft für die benachbarte Bebauung durch Familie Wenzel. Im Bereich der nunmehr von der Familie Papenburg bewohnten Villa und des angrenzenden Grundstücks in der Talstraße verwies der AHA auf den massiven Eingriff in den Gehölzbestand während der Bauphase sowie die noch immer ausstehende Antwort der Stadt Halle (Saale) zur Genehmigung des Anlegestegs an der Saale. Kurz vor Vollendung der Rundexkursion verwies der AHA in der Talstraße auf einen weitgehend freistehenden Efeu, welcher einen Schutzstatus als Naturdenkmal genießt. Hier gilt es alles zu unternehmen, um das geschützte Gehölz zu erhalten und zu schützen.

Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort stoppen

Mit großer Sorge und Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die beiden sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören. An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung. Ein VEP hat genau das zu berücksichtigen. Darüber hinaus zeigt ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, wie sie die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) darstellt, dass der momentane Bevölkerungsanstieg im Jahre 2013 in etwa das Niveau der Jahre 1980 und 2007 erreicht hat.

1960 277.855
1970 257.300
1980 232.294
1990 309.406 mit Zusammenschluss der Städte Halle
und Halle-Neustadt im Mai 1990
1991 305.451
1992 300.536
1993 295.741
1994 289.909
1995 282.349
1996 275.604
1997 267.776
1998 259.925
1999 253.224
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705

Nach Auffassung des AHA rechtfertigt die Bevölkerungsentwickung keinesfalls eine derartige Verkehrsplanung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern bzw. im Jahr zirka der Fläche der Stadt München entspricht.

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben. Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Genehmigung des angedachten Hochwasserdeichs in Halle an der Halle – Saale – Schleife für unverantwortlich!

Mit großer Sorge und Unverständnis haben Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt den Bau der gesamten 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife genehmigt hat. Diese Entscheidung ist eine skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen- Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m hat. Somit beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt das einst am 12.07.2013 vom halleschen Oberbürgermeister widerrechtlich, auf Kosten des Steuerzahlers baulich begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale rechtlich zu legitimieren. Somit hat sich das Land Sachsen-Anhalt zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen. Man bekräftigt dabei immer wieder die vollkommen falsch verwendete statistische Einstufung des Hochwassers im Jahr 2013 als 100-jähriges Hochwasser und merkt dabei gar nicht, dass somit der Deich noch sinnloser erscheint. Den Skandal verschärft dabei noch, dass die Stadt Halle (Saale) zwar richtigerweise nunmehr die Eissporthalle sowie die angrenzende Sporthalle und ihre Nebenbauten zurückbauen möchte, aber nach Medienberichten nun beabsichtigt in eine natürliche Retentionsfläche Wohnbebauung vorzunehmen. Ein derartiges Vorhaben ist an Unverantwortlichkeit, fachlicher Inkompetenz und Ignoranz von Tatsachen nicht zu übertreffen. Es ist die Frage erlaubt, inwieweit die derzeitig Verantwortlichen im Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) überhaupt noch in der Lage sind, im Interesse der hier lebenden Bevölkerung zu agieren. Somit gibt man zu, dass es nicht um einen „Hochwasserschutz“ für die Bewohnerinnen und Bewohner Halle-Neustadts geht, sondern um Beibehaltung von Bauland für Wohnbebauung. Entgegen jeglicher fachlicher und moralischer Vernunft engt man Retentionsflächen weiter ein und bedroht sogar verstärkt die Altstadt östlich und nordöstlich der Saale.

Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Ebenfalls fand nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA keine ausreichende Beachtung, dass mit umfassenden Qualm- bzw. Druckwasser zu rechnen ist, welche dann auf Grund des davor stehenden Deiches nicht von selbst abfließen können und somit ggf. über den Deich zu pumpen wären. Dies wäre mit weiterem unkalkulierbarem technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Das lässt sich auch nicht durch Spundwände verhindern. Ferner berücksichtigen die bisher getätigten Berechnungen nicht, die Höhe und Schnelligkeit des heranströmenden Hochwassers sowie die Dauer des zu erwartenden Hochwassers. Ebenfalls ist es möglich, dass die besagten Spundwände das von Westen zur Saale heranströmende Grund- und Schichtwasser am Abfluss behindern und somit einen Rückstau in Richtung Halle _ Neustadt mit Entstehung von punktuellen oder flächendeckenden Vernässungsgebieten zur Folge hat. Das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt versuchen auf zweifelhafter Art und Weise in Sachen Hochwasser die Bedenken der Menschen auf der Peißnitz, in der halleschen Altstadt, in Giebichenstein und Kröllwitz zu zerstreuen. Dabei weiß jeder, dass bei einem Gebiet, wo zahlreiche Bauten wie Brücken, Gebäude und auch Gehölze existieren, es eines dreidimensionalen Strömungsmodells bedarf. Die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführte zweidimensionale Messung ermöglicht dagegen nur eine Messung in der Hauptfließrichtung und quer dazu. Dagegen ermöglicht die dreidimensionale Berechnung auch die Berücksichtigung vertikaler Komponenten, wie eben kompliziertere Bauwerke und Gegebenheiten. Insofern erscheinen die angeblich nur zentimeterhohen Aufstauungen im Zuge der angedachten Deichneuverlegung im zweifelhaften Licht. Von daher gilt es auch zu prüfen, inwieweit der steuerfinanzierte Landesbetrieb vorsätzlich falsche Berechnungen vornehmen ließ.

Der angedachte Deich soll Hochwasserhöhen bis 8,60 m abhalten. Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellen sich, ausgehend von Hochwasser 2013 mit einer Höhe von 8,10 m Unterpegel Halle-Trotha, da die Frage, was geschieht, wenn wir Hochwassersituationen mit 8,70 m und aufwärts haben ? Verspricht man da nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern Halle – Neustadts einen 100%igen Hochwasserschutz den man so nicht absichern kann?

Anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass eine weitere Einschränkung des Hochwasserraumes der Saale um weitere 7,84 ha, künftige Hochwassersituationen eher verschärfen, als entspannen. Zudem die Gefahr besteht, dass aller Voraussicht nach davon auszugehen ist, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Die finanziellen Berechnungen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) halleschen Oberbürgermeisters gehen zudem von einem falschen Ansatz aus. Bei allen diesen Überlegungen sind auch die Errichtung und Wartung des angedachten längeren, breiteren und höheren Deiches zu berücksichtigen. Ebenso dürfen die bereits entstandenen Schäden, welche auf den eigenmächtigen Abholzungen und Baumaßnahmen ab dem 12.07.2013 basieren, keinesfalls unberücksichtigt bleiben. Zudem erscheint es unlogisch zu sein, dass das Finanzamt richtigerweise aus Gründen des Hoch- und Qualmwassers seinen Standort in Halle-Neustadt räumen soll, während man bisher eine Eissporthalle an einem Standort neu errichten möchte, welcher sich noch eindeutiger im Hochwasserraum befindet.

Offenbar haben die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sich immer noch nicht ernsthaft mit den Hochwassersituationen seit 1994 auseinandergesetzt. Dabei hätte man feststellen können, dass das die gegenwärtige Struktur des Terrains der Eissporthalle und des angrenzenden Teils des früheren Kulturparks zum Rückstau und teilweisen Strömungsverstärkung auf den Gimritzer Damm beiträgt. Ein Neubau der Eissporthalle mit Neuverlegung des Deiches an der Halle-Saale- Schleife würde womöglich durch Rückstau, zu einer Strömungsverstärkung auf den Passendorfer Deich führen und zudem den Abfluss des Hochwassers massiv behindern. Aus dem Grund sind Überlegungen zu einer weiteren Einschränkung des Hochwasserraumes von vornherein auszuschließen. Darüber hinaus gilt es alle Aufschüttungen, welche im Zusammenhang mit der Errichtung der Halle-Saale-Schleife, der Eissporthalle und des einstigen Kulturparkes mit IL-14-Cafe entstanden sind, komplett und ersatzlos zu entfernen, um auch dadurch entstandene Rückstausituationen und Abflusshindernisse zu beseitigen. Hinsichtlich des Gimritzer Dammes verweisen Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf, dass bereits bei den vorangegangenen Hochwassersituationen der Gehölzbestand zum Bestand des Bauwerkes beigetragen hatte. Schwachpunkte bilden stattdessen die teilweise recht stark ausgeprägten Trampelpfade und die Flächen, wo Abholzungen stattfanden. Abgesehen davon, dass immer wieder das über die Grund- und Schichtwasser herangeführte und unter dem Damm hindurchfließende Qualm- oder Druckwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können. Daher schlagen Initiative „Pro Baum“ und AHA vor, dass nach der Errichtung des neuen Finanzamtgebäudes und des Abrisses des alten Gebäudes der Staatsicherheit komplett von jeglicher Bebauung freizuräumen und freizuhalten ist. Aus dem Grund regt der AHA zudem einen Umzug der Stasiunterlagenbehörde an. Die mit der Beseitigung der Unterbauten der Gebäude entstandenen Mulden gilt es zu erhalten, um so im Übergangsbereich der Auen von Saale und Saugraben die ursprünglichen Vernässungsräume wiederherstellen zu können. Perspektivisch sollte eine Fortsetzung der baulichen Beräumung in dem gesamten bisher bebauten Raum in Richtung Passendorf ihre Fortsetzung finden. Somit wäre ein weiteres Stück der Saaleaue wieder von Bebauung beräumt und ein Durchströmen von Hochwasser bzw. Abfluss von Qualm- oder Druckwasser möglich. Ferner hat der AHA immer wieder vorgeschlagen die einstigen Bögen der Elisabethsaale und der Wilden Saale, welche einst durch das Gebiet des Holzplatzes und des Sandangers flossen und in der Zeit von 1968 bis 1978 verfüllt worden sind, wieder zu beleben, um einen Abfluss der Hochwasser besser vorantreiben zu können. Darüber hinaus sind schrittweise alle Bauten aus dem Sandangergebiet zu entfernen, um ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser zu ermöglichen.

Darüber hinaus schlagen Initiative „Pro Baum“ und AHA vor im Bereich der wiederentstandenen Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger einer sukzessiven Entwicklung eines Auenwaldes zu überlassen, was nicht nur ökologisch sowie stadt- und landschaftsgestalterisch aufwertenden Charakter besitzt. Bekanntlich brechen Auenwälder Hochwasserwellen, nehmen ihnen die Wucht, dienen als Hochwasserspeicher und tragen zudem zum „Auskämmen“ von Schwemmgut bei. Das Hochwasser könnte dann „geordnet“ über den wiederhergestellten Lauf der Wilden Saale abfließen. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) halten es daher für dringend geboten für die Stadt Halle (Saale) eine aktuelle und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist. Hier gilt es Maßnahmen zu erarbeiten und zu ergreifen, welche zum einem eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen beinhaltet und somit zur Entschärfung von Hochwassersituationen beiträgt sowie zum anderen dafür Sorge trägt einer Verschärfung von Hochwasserereignissen entgegenzuwirken. Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass etwa ein Drittel von Halle – Neustadt und weitläufig betrachtet fast dreiviertel des Stadtteiles zur Saaleaue und somit zum Überschwemmungsgebietes des Flusses gehört. Somit halten beide Organisationen es im Falle weiterer Rückbaumaßnahmen in Halle- Neustadt vorrangig den Bereich der östlichen Neustadt und da ganz besonders das Gebiet Passendorf und den östlichen Bereich dafür einzubeziehen.

Der AHA hat bereits seit dem Aprilhochwasser im Jahre 1994 immer wieder ein nachhaltiges, umfassendes und zukunftsfähiges Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Halle (Saale) eingefordert. Das nun der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister in einem Eilverfahren diesen zugegeben 4,9 Millionen Euro teuren Umwelt- und Naturfrevel mit absolut fragwürdigen Nutzen durchziehen möchte, zeugt daher von vorgeschobenen Gründen, um eine umfassende sinn- und zielführende Erstellung obengenannter Hochwasserschutzkonzeption zu umgehen. Stattdessen versucht der Oberbürgermeister Halles mit undemokratischen Mitteln die Meinungen, Vorschläge, Bedenken und Anregungen der halleschen Bevölkerung ihrer Vereine, Initiativen und Verbände sowie aber auch des Stadtrates auszuklammern.

Dass nunmehr das Land Sachsen – Anhalt die Verantwortung für die Planung eines neuen Hochwasserdeiches östlich von Halle – Neustadt und westlich der Peißnitzinsel im Bereich der Halle-Saale-Schleife übernommen hat, verbessert diese fachlich und inhaltlich unverantwortliche und kurzsichtige Herangehensweise in keiner Weise.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Hochwasserschutzkonzeption ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollten und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt.

Mit dem nunmehr nicht mehr bestehenden Einspruch des halleschen Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des halleschen Stadtrates die Eissporthalle zu verlegen ist eigentlich der richtige Ansatz gelegt, die Flächen ab Südkürve der Halle-Saale-Schleife so abzusenken, dass noch besserer Durchfluss des Hochwassers möglich ist. Somit ist von einer umfassenden räumlichen Entlastung des Gimritzer Damm sowie des Sandangers und des Südteils der Peißnitzinsel auszugehen. Eine erneute Bebauung und dann noch mit Wohnbebauung ist ein unverantwortlicher und skandalöser Vorgang. Abgesehen davon, dass bei Festhalten an diesen katastrophalen Plänen einem von der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt in Halle (Saale) und vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand begrüßten Hochwasserrat bereits eine sehr entscheidende Handlungsbasis entzogen ist, bevor er sich überhaupt gründen konnte. Von daher appellieren die Initiative „Pro Baum“ und der AHA an den am 25.04.2014 neugewählten halleschen Stadtrat, aber auch an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt, diese Pläne endlich zu stoppen, sich stattdessen für ein länderübergreifendes Hochwasserkonzept und in dem Atemzug für einen akzeptablen Alternativstandort für die Eissporthalle stark zu machen sowie eine Alternativbebauungen mit Wohnbebauung nicht zuzulassen. Letzteres ist dabei nicht nur aus dem Blick des Umgangs mit Hochwasser und seiner Einzugsgebiete zu sehen, sondern auch aus der Sicht des fortgesetzten, Rückbaus von Wohnbauten in Halle-Neustadt. Offenbar fehlt der Stadt Halle (Saale) auch hier ein schlüssiges Konzept. Stattdessen spalten Verantwortliche des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) mit unverantwortlichen Populismus die Bewohner der Alt- und Neustadt. Es ist zu hoffen, dass man das u.a. bei den nächsten Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 angemessen berücksichtigt. Der Ruf aus dem Wendeherbst 1989 nach gesellschaftlicher, personeller und fachlicher Erneuerung erscheint somit aktueller denn je.

In dem Blickfeld betrachtet, fordern Initiative „Pro Baum“ und AHA den Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zum vorzeitigen Baubeginn vom 26.09.2014 sowie die nunmehrige Gesamtgenehmigung öffentlich zuzustellen, um Jedem die Möglichkeit des Einreichens eines ordnungsgemäßen Widerspruchs bzw. den rechtsstaatlichen Weg zu ermöglichen. Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de;
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

AHA hält verstärkten Schutz der Fluss- und Auenlandschaft zwischen den Städten Gera, Zeitz, Leipzig, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Dazu zählen im mitteldeutschen Raum ganz besonders die Fluss- und Auenlandschaften zwischen der 413 km langen Saale, der 257 km langen Weißen Elster/Luppe, der 90 km langen Pleiße sowie der 27,2 km langen Rippach. Hier handelt es sich um einen sehr vielfältigen Raum. Insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften der besagten Fließgewässer bilden bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora sowie das Rückgrat für Biotop- und Grünverbundräume. Jedoch haben Tagebaue und die Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft zu massiven Eingriffen in den Landschaftsraum geführt, was sich in umfassenden Ab- und Ausholzungen in den Waldgebieten, ausgeräumten landwirtschaftlichen Flächen, zahlreichen Tagebaulöchern sowie nicht zuletzt in Begradigungen der genannten Fließgewässern manifestiert. Seit dem Beginn der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hat die Errichtung neuer Verkehrstrassen sowie von Siedlungs- und Gewerbegebieten die Situation verschärft. Immerhin gehen so deutschlandweit ca. 80 ha pro Tag verloren. Wenn man ein Fußballfeld mit einer Fläche von 68,00 m x 105 m = 7,140 m² = 0,714 ha zu Grunde legt, umfasst das somit eine Fläche von 112,04 Fußballfelder am Tag.

Ebenfalls prägte der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.

Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, hat der AHA mit sehr großer Skepsis aufgenommen. Für den AHA ist es inakzeptabel, dass man den Fortbestand des Elsterwehres in Crossen einfordert, um den Floßgraben mit Wasser speisen zu können. Dabei gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Ferner bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte der Weißen Elster zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die vorrangigen Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

Ebenso gilt es Saale, Rippach und Pleiße eine gleiche Entwicklung zu ermöglichen. Diesen Prozess gilt es mit Möglichkeiten der Entstehung und Entwicklung von Gehölz-, Stauden- und Wiesenflächen in bisher stark ausgeräumten Agrar-, Bergbau- und Industrielandschaften als Biotop- und Grünverbundräumen eine neue qualitative und quantitative ökologisch und landschaftlich aufwertendes Niveau zu verleihen.

Für den AHA erschließt sich nicht eindeutig, welche Ziele der Förderverein Elsterfloßgraben e.V. mit der Wiederrichtung des Elsterfloßgrabens verfolgt. Meint der Verein mit touristischer Nutzung den Ausbau für motorisierten Bootsverkehr ? Das stellt jedoch eine massive Beförderung aller gewässerbaulichen Maßnahmen wie Saale-Elster-Kanal, Saaleseitenkanal und nicht zuletzt den von der Stadt Leipzig vorangetriebenen Ausbauplänen für den Floßgraben zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in die Pleiße. Derartige Ausbau- und Nutzungsvorhaben zerstören einen sehr wichtigen Teil der Leipziger Elster-Pleiße-Aue, indem Lebens- und Rückzugsraume für Fauna und Flora einer massiven Unvernunft zum Opfer fallen, was sich u.a. im Totalverlust von Brutmöglichkeiten für den Eisvogel, von Motorschrauben aufgewirbelten Sedimenten mit einhergehender verstärkter Gewässertrübung sowie Abgas- und Lärmbelastungen manifestiert. In anderen Fließgewässern wie Saale und Weißer Elster besteht zudem noch die Gefahr des explosionsartigen Neu- und Ausbaus von Bootsanlegeanlagen.
Insofern betrachtet der AHA das Vorhaben der Wiederrichtung des Elsterfloßgrabens sehr skeptisch bis ablehnend.

Stattdessen benötigt nach Auffassung des AHA, der Gesamtraum eine wissenschaftlich fundiertes Schutz- und Entwicklungskonzeption, welches die Belange des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes, die Funktion als Lebens- und Erholungsraum des Menschen, des Umgangs mit Hochwasser, Industrie, Land- und Forstwirtschaft im Blick haben muss.

Nun möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche daran ehrenamtlich mitwirken möchten, was letztendlich zur Bildung von Regional- und Ortsgruppen in der Region führen soll. In diesen AHA-Gruppen können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA und Initiative „Pro Baum“ betrachten mit Sorge die weiteren Planungen am halleschen Steintor

Die Planungen seitens der Stadt Halle (Saale) zum Steintor sind weit fortgeschritten und rufen beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ weiterhin sehr große Besorgnis in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich hervor. Nach den gegenwärtigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig. Das käme einer kompletten Vernichtung des Parks gleich und ist eine Planung, welche nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ somit unbedingt wieder auf den Prüfstand müsste.

Beide Organisationen fordern daher den vollständigen Erhalt des Steintorparks und appellieren daher dringend an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf die Planungen entsprechend anzupassen. Ebenso gilt es noch einmal genau zu überprüfen, wie es tatsächlich mit der Gesundheit und Standfestigkeit der Bäume bestellt ist. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 und in Folge der Exkursion am 24.09.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsame Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor. Dazu zählte neben technischen Vorschlägen zur Umverlegung der Gleise, von Straßenabschnitten und Wegen, der Vorschlag einer Verkehrsberuhigung des Areals „Am Steintor“. Die Verkehrsströme müssen nicht über den Platz verlaufen. Ferner können die Bahngleise fahrbahnunabhängig verlaufen. Eine Aufwertung des Platzes ist ebenso zu erwarten, da bestehende bzw. sich entwickelnde Gastronomie Teile des Bereiches mitnutzen können.

Wer Interesse an der ebengenannten Stellungnahme hat, kann diese in der AHA Homepage http://www.aha-halle.de lesen. Nunmehr fordern AHA und die Initiative „Pro Baum“ endlich die alternativen Vorstellungen zur Gestaltung und Entwicklung des Schlüsselbereiches in der Stadt Halle (Saale) ernst zu nehmen.

Gemeinsame Petition mit der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt

Petition: Keine Vorverlegung des Deiches und nachhaltiger Hochwasserschutz in Halle  (Saale) 

Bitte verhindern Sie mit allen politischen Mitteln die Vorverlegung des Gimritzer Deiches in  Halle (Saale), geplant durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft  (LHW) und stoppen Sie den „vorgezogenen Maßnahmebeginn“ durch das  Landesverwaltungsamt, um zu verhindern, dass in Halle das Hochwasserabflussprofil um 170  m eingeengt und somit das Hochwasserrisiko für die ganze Stadt erhöht wird.  

Eine Ertüchtigung des Gimritzer Dammes in der vorhandenen Linienführung, die  Herausnahme der Gebäude und künstlichen Geländeerhöhungen im Deichvorland  entsprechen einem nachhaltigen wasserökologischen Schutz im Rahmen einer ganzheitlichen  Hochwasserschutzstrategie des Landes Sachsen‐Anhalt. Dazu gehören die Rückgabe von  Altauen als Retentionsraum sowie ein besonders auf den Hochwasserschutz orientiertes  Talsperrenmanagement. Da der Deich erheblich erhöht werden soll, bedarf es dringend direkt  begleitender, präventiver Ausgleichsmaßnahmen für die Gebäude der weiteren Altstadt  Halles.  

Wir bitten Sie herzlich und dringend, unser Anliegen in einer Anhörung vortragen zu dürfen. 

Begründung: 

Der Deich zum Schutz von ca. 30.000 Menschen der Neustadt Halles westlich der Saale ist  zwar sicherlich nicht alternativlos, sollte aber aufgrund der gegenwärtigen gesellschaftlich  spannungsgeladenen Situation so rasch wie möglich erfolgen. Die Obhut von 5.000 Menschen  auf der rechten Flussseite der Saale, die im Gegensatz zur Neustadt vom Hochwasser 2013  stark betroffen wurden, darf durch diese Maßnahmen jedoch keinerlei Beeinträchtigung  erfahren. Dies wäre möglich, wenn statt der gegenwärtigen Planung der Ausbau von  Retentionsflächen bzw. ein geändertes Talsperrenmanagement ins Zentrum der Bemühungen rücken würden. 
Stattdessen wird in Halle ohne ein übergreifendes Hochwasserschutzkonzept der Gimritzer Deich durch 
die Neuplanungen des LHW in das Hochwasserabflussgebiet  vorgerückt, auf diese Weise 7,84 ha Retentionsraum vernichtet und das Talprofil erheblich  eingeengt. Selbst der LHW weist durch diese Maßnahmen eine Wasserspiegellageerhöhung von ca. 2‐4 cm aus, wobei wir die Grundlage dieser Modellierung als sehr ungenau und  verharmlosend betrachten. In das Simulationsmodell sind Daten eingegangen, die die  örtlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigen. Die weit an die Wilde Saale herangeführte  Hochwasserwand soll fast quer zum Abfluss angeordnet werden. Hier wird ein  Abflusshindernis geplant, das die Hochwassergefährdung erhöht.  

Solche Planungen widersprechen sowohl den EU‐Richtlinien zum Hochwasserschutz, den  Richtlinien der Sonderumweltministerkonferenz vom September 2013 und den uns bekannten  gesetzlichen Bestimmungen, etwa den §§ 76, 77 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Ebenfalls den gesetzlichen Grundlagen widerspricht, dass statt dem notwendigen  Planfeststellungsverfahren für einen Neubau ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt  wird. Zur geplanten Ausführung kommt die einzige Variante, die den Auenwald beeinträchtigt  und zwei geschützte Biotope vernichtet. Dies widerspricht § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Das Landesverwaltungsamt hat trotz der hochstrittigen Angelegenheit auf eine  Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und am 26. September 2014 einen vorzeitigen  Maßnahmebeginn genehmigt. Grundsätzlich wird die Mauer um fast einen Meter höher  gebaut werden als der bisherige Gimritzer Damm. Bisher wurden der Öffentlichkeit keinerlei  Entlastungs‐ oder Ausgleichsmaßnahmen im Oberlauf der Saale für die Erhöhung des  Hochwasserstandes infolge der Abflusseinengung vorgestellt. 

Halle besitzt durch die vielen Gewässerverzweigungen in der Stadt eine sehr schwierige  Situation, die den Hochwasserschutz zu einer sehr anspruchsvollen Angelegenheit macht.  Nicht alle Einwohner können mit technischen Anlagen versorgt werden. Deichbauten zum  Schutz des Einen führen zwangsläufig zu einer Benachteiligung des Anderen. Lediglich der  Gewinn von neuen Retentionsflächen bietet einen ausgewogenen und nachhaltigen Schutz für  alle Menschen, auch über Halle hinaus. Sich nicht mit immer höheren Deichen abzuriegeln  bedeutet notwendigerweise, die Gefahr zuzulassen und die Häuser für den Hochwasserfall  baulich zu ertüchtigen. Retentionsraumgewinn und bauliche Ertüchtigung von Häusern  müssen daher (besonders bei dem geplanten Deichneubau) Hand in Hand gehen. Dazu sind  dringend finanzielle Förderprogramme notwendig, die auch private Hausbesitzer in die Lage  versetzen, ihre Häuser ohne Verlust von Flächen mit Hochwasserschotten und  Schutzvorrichtungen zu sichern und entsprechend der Hochwasserfibel baulich zu ertüchtigen.  Als Förderbedingung könnte hier der Abschluss einer Hochwasserversicherung formuliert  werden, der Betroffene zur privaten finanziellen Vorsorge im Schadensfall zwingt. Solche  baulich‐präventiven Maßnahmen konnten aus der Hochwasserhilfe leider nicht finanziert  werden, was mitunter schon groteske Züge besitzt. Wider besseren Wissens musste z. T.  aufgrund der Förderbedingungen auf ein hochwassersicheres Bauen verzichtet werden. Für  die Stadt Halle sind präventive Förderprogramme unerlässlich, weil die Benachteiligung der  Altstadtbewohner die Menschen ansonsten zu Klagen gegen den Bau der abflussmindernden Mauer zwingt, obwohl sie die Ertüchtigung des vorhandenen Dammes grundsätzlich  unterstützen und das hohe Schutzbedürfnis in der Neustadt anerkennen.  

Es ist dringend erforderlich, den LHW und das Landesverwaltungsamt auch mit politischen  Mitteln auf diese Mängel des geplanten Bau‐ und Genehmigungsverfahrens hinzuweisen und  das Planungsverfahren dementsprechend zu korrigieren. Grundsätzlich muss der LHW auf  eine nachhaltigere Hochwasserschutzpolitik verpflichtet werden. Gegenwärtig sind in  Sachsen‐Anhalt zahlreiche Deiche geplant, die großflächig Retentionsräume vernichten. Dies  wird in der Summe erhebliche Auswirkungen auf die Unterlieger haben. § 77 des  Wasserhaushaltsgesetzes bestimmt, dass Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als  Rückhalteflächen zu erhalten oder rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu  treffen sind. 

Die Petenten halten es für dringend geboten, für die gesamt Stadt Halle (Saale) eine aktuelle  und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine  Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist.  Notwendig ist eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen, die Verringerung von  Versiegelungsflächen und andere Maßnahmen, die einer Verschärfung von  Hochwasserereignissen entgegenwirken. 

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