Schlagwort: Floßgraben

AHA fordert sorgsamen Umgang mit Floßgraben in Leipzig

Mit großem Interesse hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Erklärung des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal aufgenommen, welches die Ergebnisse des seit 2011 im Auftrag der Stadt durchgeführten Monitorings des Eisvogels. Im Rahmen des Monitorings, welches sowohl im Europäischen Vogelschutzgebiet = Special protection area (SPA)-Gebiet als auch am Floßgraben stattfindet, hat man in den Jahren 2014 und 2015 zwölf bzw. 18 Brutpaare im Stadtgebiet sowie im Jahr 2015 speziell im Floßgraben insgesamt acht Bruten an vier Revier-Standorten gezählt.

Diese Ergebnisse klingen nach Auffassung des AHA erfreulich, führen aber nicht zu den Schlussfolgerungen durch Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. Dem AHA und vermutlich ebenso der breiten Öffentlichkeit liegt das gesamte Monitoring nicht zur Gesamtbeurteilung vor, um sich so ein Gesamtbild der Erfassungen verschaffen zu können. Ferner besteht erst die Möglichkeit wissenschaftlich belastbarer Aussagen zu Trends und Entwicklungen eines Tierbestandes erst nach einem Beobachtungs- und Erfassungszeitraum von mindestens 10 Jahren. Richtigerweise führt Umweltbürgermeister Rosenthal die milden Winter an, welche zu einer Stabilisierung der Eisvogelbestände beigetragen haben. Daraus aber zu schlussfolgern, „dass die wassertouristische Nutzung im Rahmen der Allgemeinverfügung mit dem Artenschutz vereinbar ist“, ist nach Meinung des AHA sehr voreilig und unwissenschaftlich geschehen.

11a-Leipzig Pleiße & Flossgraben Blick Von Stempel Auf Einmündung Floßgraben In Pleiße Nach Westen  (1)

11a-Leipzig Pleiße & Flossgraben Blick Von Stempel Auf Einmündung Floßgraben In Pleiße Nach Westen (1)

Einen echten und nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Eisvogelbestände kann nur auf der Basis eines Stopps aller wassertouristischen und wasserbaulichen Aktivitäten erfolgen. Zu letzterem zählen auch Krautungsarbeiten im Floßgraben. Dabei ist allgemein bekannt, dass Krautungsarbeiten massive und vielfältige Schäden im Gewässer zur Folge haben können. Dazu zählt zu aller erst u.a. die Beseitigung von Unterschlupfen von Fischen, Amphibien, Mollusken, Insekten und Spinnen. Zu jeder Jahreszeit benötigen diese Tiere diese Stätten, um sich vor Sonneneinstrahlung und Fraßfeinden zu schützen, zum Laichen sowie zum Überwintern. Von daher ist jede Jahreszeit dafür denkbar ungünstig geeignet.

Darüber hinaus führt die Beseitigung von Wasserpflanzen zum Verlust der Strömungsdiversität bzw. Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit, was zum schnelleren Transport von Sedimenten und somit zu Gewässereintiefungen führen kann. Ferner erhöht sich bei jeder Steigerung der Strömungsgeschwindigkeit im Sohlbereich die Gefahr des Verlustes z.B. von Beständen der Teich- und Malermuscheln. Dass es diese Muschelarten im Floßgraben geben muss, lässt sich daraus ableiten, dass es Nachweise zum Vorkommen des Bitterlings gibt. Die Rote-Liste-Fischart legt nämlich ihre Eier in das Atemloch der Muscheln ab. Nachdem sie sich in der Atemhöhle der Muschel entwickelt, den Dottersack aufgebraucht und die Größe von 11 mm erreicht haben, verlassen sie ihren Brutraum.

25a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Abwärts Nach Nordosten  (3)

25a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Abwärts Nach Nordosten (3)

Die Fische wiederum dienen u.a. dem Eisvogel als Nahrung, welcher den Winter gut überstehen kann, wenn er keiner intensiveren Unruhe ausgesetzt ist. Insofern können Krautungsarbeiten in Gewässern zu massiven Beeinträchtigungen von Fauna, Flora, Fließverhalten und Morphologie führen. Dies widerspricht u.a. den Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche der gewässerökologischen Verbesserung bzw. Aufwertung und dem Schutz des Lebensraumes Wasser dient. Dem gegenüber regelt die WRRL u.a. ein Verschlechterungsverbot.

Auf Grund aller dieser Fakten und Tatsachen fordert der AHA die Stadt Leipzig auf alle noch laufenden und in Planung befindlichen wassertouristischen und wasserbaulichen arbeiten zu beenden bzw. zu unterlassen. Gleiches gilt für jegliche Pläne der Motorisierung des Fließgewässers und der nachfolgenden Pleiße, da die negativen gewässerökologischen Auswirkungen sich noch verheerender darstellen können. Nur so kann die Stadt Leipzig ordnungsgemäß ihrer Aufgabe als zuständige untere Wasser- und Naturschutzbehörde nachkommen.

Der AHA möchte auf jeden Fall seine Aktivitäten auch zum Schutz und Erhalt des Flossgrabens und seiner Fauna und Flora verstärken und intensivieren. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

AHA fordert sorgsamen Umgang mit Floßgraben in Leipzig

Mit großem Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass Krautungsarbeiten im Floßgraben in Leipzig stattfanden. Dabei ist allgemein bekannt, dass Krautungsarbeiten massive und vielfältige Schäden im Gewässer zur Folge haben können. Dazu zählt zu aller erst u.a. die Beseitigung von Unterschlupfen von Fischen, Amphibien, Mollusken, Insekten und Spinnen. Zu jeder Jahreszeit benötigen diese Tiere diese Stätten, um sich vor Sonneneinstrahlung und Fraßfeinden zu schützen, zum Laichen sowie zum Überwintern. Von daher ist jede Jahreszeit dafür denkbar ungünstig geeignet.

Darüber hinaus führt die Beseitigung von Wasserpflanzen zum Verlust der Strömungsdiversität bzw. Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit, was zum schnelleren Transport von Sedimenten und somit zu Gewässereintiefungen führen kann. Ferner erhöht sich bei jeder Steigerung der Strömungsgeschwindigkeit im Sohlbereich die Gefahr des Verlustes z.B. von Beständen der Teich- und Malermuscheln. Dass es diese Muschelarten im Floßgraben geben muss, lässt sich daraus ableiten, dass es Nachweise zum Vorkommen des Bitterling gibt. Die Rote-Liste-Fischart legt nämlich ihre Eier in das Atemloch der Muscheln ab. Nachdem sie sich in der Atemhöhle der Muschel entwickelt, den Dottersack aufgebraucht und die Größe von 11 mm erreicht haben, verlassen sie ihren Brutraum.

Die Fische wiederum dienen u.a. dem Eisvogel als Nahrung, welcher den Winter gut überstehen kann, wenn er keiner intensiveren Unruhe ausgesetzt ist. Insofern können Krautungsarbeiten in Gewässern zu massiven Beeinträchtigungen von Fauna, Flora, Fließverhalten und Morphologie führen. Dies widerspricht u.a. den Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche der gewässerökologischen Verbesserung bzw. Aufwertung und dem Schutz des Lebensraumes Wasser dient. Dem gegenüber regelt die WRRL u.a. ein Verschlechterungsverbot. Auf Grund dieser Fakten und Tatsachen fordert der AHA die Stadt Leipzig auf alle noch laufenden und in Planung befindlichen Krautungsarbeiten zu beenden bzw. zu unterlassen. Gleiches gilt für jegliche Pläne der Motorisierung des Fließgewässers und der nachfolgenden Pleiße, da die negativen gewässerökologischen Auswirkungen sich noch verheerender darstellen können. Nur so kann die Stadt Leipzig ordnungsgemäß ihrer Aufgabe als zuständige untere Wasser- und Naturschutzbehörde nachkommen.