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Bürgerinitiative pro Ettersberg und AHA fordern naturnahe Entwicklung des Ettersberges

Auf der Basis nachfolgender Fakten führten Mitglieder der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 eine ca. dreistündige Begehung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ durch:

Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt den 17 km² großen Ettersberg in seinem Landschaftssteckbrief folgendermaßen, Zitat: Weiterlesen

AHA fordert durchgängigen Schutz und Erhalt des Einzugsgebietes der Havel als arten- und strukturreiche Fluss- und Auenlandschaft

Die 341 km lange Havel, welche im Diekenbruch bei Ankershagen im Land Mecklenburg-Vorpommern entspringt, mit den Ländern Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt insgesamt vier Bundesländer durchfließt und bei der brandenburgischen Gemeinde Rühstädt im Landkreis Prignitz in die 1.091,00 km lange Elbe mündet, gehört mit seinen zahlreichen Seen und Mäandern zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern in Deutschland. Zusammen mit ihrem größten, 380 km langen Nebenfluss Spree und weiterer Nebengewässer besitzt die Havel ein Einzugsgebiet im Umfang von 24.096 km². Alleine die Spree nimmt mit einem 10.137 km² großen Einzugsgebiet, etwa 42,07 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Einzugsgebiets der Havel ein.

Das Einzugsgebiet ist von einer gewissen Niederschlagsarmut geprägt. Die Seen fungieren einerseits als Wasserspeicher, aber andrerseits auch als Zehrflächen. Laut Angaben aus der Publikation „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt in Brandenburg“ des Landesumweltamtes Brandenburg ist mit einer Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen von bisher 562 mm bis zum Jahr 2050 um 112 mm auf 450 mm zu rechnen. Das entspricht in etwa den gegenwärtigen jährlichen Niederschlagsmengen im Raum Halle-Leipzig im Regenschatten des Harzes.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) lässt sich die ökologische und hydrologische Bedeutung des Havelgebietes mit einer einhergehenden touristischen Attraktivität jedoch nur erhalten und sichern, wenn man mit einer umfassenden Sensibilität mit dem Einzugsgebiet der Havel umgeht. Daher kann ein nachfolgendes Zitat aus der offiziellen Homepage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg nur beunruhigen – http://www.wsa-brandenburg.wsv.de/schifffahrt/index.html:

„Für die Berufsschifffahrt und hierbei insbesondere die Güterschifffahrt stellt die West-Ost-Verbindung die wichtigsten Netzbereich dar. Der Elbe-Havel-Kanal als Verlängerung des Mittellandkanals in Richtung Osten sowie die Untere Havel-Wasserstraße von Brandenburg bis Berlin sind die entsprechende Hauptachse. Der Havelkanal mit dem Güterverkehrszentrum Wustermark bildet dabei eine wichtige Zubringerfunktion. Gebündelt sind diese im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17, in dem diese Wasserstraßen für bis zu 110 m lange Großmotorgüterschiffe mit 2000 t Tragfähigkeit und 185 m – Schubverbände mit 3500 t Tragfähigkeit bei 2,80 m Tiefgang ausgebaut werden.
Derzeit sind als größte Schiffsabmessungen Motorschiffe mit 86,0 m Länge und 9,60 m Breite und Schubverbände mit 125,0 m Länge und 9,00 m Breite zugelassen.“, Zitat Ende

Der jahrzehntelange breite Protest für eine lebendige Fluss- und Auenlandschaft Havel und gegen einen weiteren Ausbau des Fließgewässers zeigt sehr wichtige Erfolge.

Nach Meinung des AHA hat auch die Devise, dass die Schifffahrt den Flüssen und nicht umgekehrt anzupassen ist, an bzw. für Havel und Spree ihre uneingeschränkte Gültigkeit.

Darüber hinaus ist jedoch die Havel auch vor einer übermäßigen touristischen Nutzung zu bewahren. So möchte die rot-rote Landesregierung in Brandenburg mit einer Verordnung das Befahren nichtschiffbarer Gewässer mit kleinen Motorbooten erlauben. Dagegen verweigern SPD und LINKE die Ausweisung von Gewässerrandstreifen.

Dabei treibt man eine verstärkte Ausweitung des motorisierten Tourismus voran. Neben der verstärkten Belastung mit Lärm und Abgasen ist auch mit einer verstärkten baulichen Veränderung in den schiffbaren und nichtschiffbaren Gewässern zu rechnen. Dazu zählen die Ausweitung bestehender und Errichtung neuer Hafenanlagen. Somit ist von verstärkten Eingriffen in die Uferbereiche der Gewässer auszugehen, was zur Zerstörung bzw. Störung von wichtigen Lebens- und Rückzugsräumen bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten führen kann.

Verschärfung erfährt die Situation durch die Verweigerung von Gewässerrandstreifen, welche zudem den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden vermindern sollen. Dabei ermöglichen mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen eine naturnahere Entwicklung der Gewässer.

Nach Auffassung des AHA verstoßen Gewässerausbaumaßnahmen aller Art, die Ausweitung des motorisierten Wassertourismus sowie die Verweigerung der Einrichtung von Gewässerrandstreifen klar und deutlich gegen das Anliegen und Bestimmungen der europäischen Wasserahmenrichtlinie (WRRL).
Daher appelliert der AHA an Landtag und Landesregierung Brandenburgs ihre Vorgehensweise zu überprüfen und unverzüglich zu ändern.

Darüber hinaus entsprechen auch die angedachten Ausbaumaßnahmen im Haveleinzugsgebiet keinesfalls der Schutzbedürftigkeit des Flusses, seiner Aue sowie seiner Nebengewässer und verleiht der Binnenschifffahrt auf keinen Fall einen umweltfreundlichen Charakter.

Ferner stimmt es bedenklich, wenn die Deutsche Bahn AG beabsichtigt bundesweit 215 von 1.500 Güterbahnhöfe nicht mehr zu bedienen. Dies erfordert ein massives Umdenken in der europa- und bundesweiten Verkehrspolitik.

Daher appelliert der AHA ebenfalls an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung derartige Baupläne einzustellen und stattdessen auf eine Entwicklung und einen Bau von an Elbe, Havel und Spree angepasste Schiffe sowie auf eine intensivere Nutzung eines flächendeckend agierenden Schienennetzes zu orientieren.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten Interessierte bei der Erstellung von alternativen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen einzubinden.
Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de; Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält eine nachhaltige Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Saale dringend geboten

Bekanntlich setzt sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für den Schutz, Erhalt und einer darauf aufbauenden Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften sowie der angrenzenden Gebiete und Landschaften ein. Dem diente auch eine Fahrradexkursion am Samstag, den 22.07.2017 durch die Auen von Elbe und Saale sowie der angrenzenden Agrarlandschaft von Schönebeck bis zur Einmündung der Saale in die Elbe.

Das erste Ziel bildete dabei der ca. 12 ha große Bürgerpark Salineinsel in der Stadt Schönebeck (Elbe). Der Bürgerpark Salineinsel entstand in den Jahren 2010 und 2013 aus einer ehemaligen Industriebrache, wo im Jahr 1704 ein staatlicher preußischer Salinebetrieb entstand und im Jahre 1967 die letzte Siedung von Salz stattfand. Weiterlesen

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein

Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer -Nordsee-mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.

Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.

Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften ein. Im Rahmen einer ca. achtstündigen Fahrradexkursion entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und Lutherstadt Wittenberg, mit Aufenthalt an der Schwarzen Elster in der Stadt Jessen (Elster), Gorsdorf-Hemsendorf am Samstag, den 29.07.2017 beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sich schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe und ihrer Aue zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Lutherstadt Wittenberg sowie im Mündungsgebiet der Schwarzen Elster und ihrer Auenlandschaft zu widmen.

Die Fahrradexkursion startet um 10:00 Uhr am Bahnhof Torgau und endet nach ca. acht Stunden in der Lutherstadt Wittenberg.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Elbe zwischen Torgau und Wittenberg sowie der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen.

Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe und der Schwarzen Elster zu intensivieren.

In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Elbe und der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau – Rosslau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Seilhängebrücke TitanRT an der Rappbodetalsperre bei Rübeland – Veröffentlichung in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 20.07.2017

Die Aussage der grünen Umweltministerin Sachsen-Anhalts verwundert hier überhaupt nicht. Wer die Rodung von 8.000 m² Waldfläche als nicht problematisch ansieht hat komplett fachlich, moralisch und politisch versagt. Es ist schon skandalös im mehrfachen Sinne das Auto zu befördern. Einmal, dass dieses Vorhaben vollkommen autofixiert angesetzt ist und zum anderen neben den zusätzlichen Eintrag von Lärm, Abgasen und Feinstaub, nun auch noch Wald beseitigen zu wollen, welcher einen Großteil zur Gegensteuerung zum Klimagau beträgt. Dazu kommt noch neue Flächenversiegelung im Umfang von 8.000 m².

Alles im Blickpunkt von Klimabkommen, von Allgemeinwissen zur Bedeutung von Bäumen und Wäldern sowie der Folgen diesbezüglicher Eingriffe.

Auf jeden Fall treffen hier wieder einmal mehr grenzenlose Profitsucht sowie politisches und fachliches Unvermögen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt deutlich aufeinander.

Link zum Artikel in MZ-Web: http://www.mz-web.de/landkreis-harz/seilhaengebruecke-titanrt-umweltschuetzer-kritisieren-wald-rodung-fuer-parkplatz-28004260

Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern

An:

Kulturstiftung Dessau-Wörlitz
Vorstand & Direktorin
Frau Brigitte Mang
Ernst-Zindel-Straße 08
06847 Dessau-Roßlau

Sehr geehrte Frau Mang,
wie am 12.07.2017 abgesprochen, erhalten Sie nachfolgend von uns formulierte „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ sowie Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude vom 05.05.2008, den Antrag auf Erweiterung des NSG „Untere Mulde“ und Vogelschutzgebietsneuausweisungen vom 04.11.2008 und den Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg vom 02.08.2010.
Wir bitten um Kenntnisnahme und dringende Beachtung.
Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern
Aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich um sehr sensible und wertvolle Waldökosysteme, die eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen beherbergen. Hartholzauenwälder sind inzwischen – aufgrund der großflächigen Zerstörung dieser Auwaldökosysteme im europäischen Maßstab – auf der roten Liste der geschützten Biotope zu finden. Deshalb ist aus unserer Sicht im Falle dieser Auwaldökosysteme die Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung dringend geboten, damit sie sich – frei von anthropogener Einflussnahme – zu Naturwaldreservaten weiterentwickeln können. Wir möchten dies wie folgt begründen:

  • Der Einsatz des Harvesters (Holzvollernter) wird als alternativlos angesehen, obwohl wissenschaftliche Studien vorliegen, welche die enorme Schadwirkung dieser Erntetechnik auf die Waldböden und die im Arbeitsbereich dieser Maschine stehenden Bäume (Verletzungen durch Schlagwirkung) belegen.
  • Es wird zu wenig Rücksicht auf störungsempfindliche Tierarten genommen, wie z.B. Rotmilan u.a. Tierarten.
  • Für die Bewohner der Baumkronen wie Habicht, Wespenbussard, Mäusebussard, Stammbewohner wie unsere heimischen Spechtarten, Höhlenbrüter wie Hohltaube, Waldkauz, Meisen und Schnäpper sind ältere Baumbestände von großer Bedeutung.
  • Von 86 vom Aussterben bedrohten Vogelarten sind allein für 24 alte Wälder unverzichtbar.
  • Etwa 37 Tierarten sind als „Nachmieter“ auf Spechthöhlen angewiesen.
  • Für die Glieder der Waldlebensgemeinschaft, die alte, starke, beschädigte, absterbende oder tote Bäume benötigen (z.B. Hirschkäfer u. Eichenbock), ist zu befürchten, dass ihre Ansprüche nicht hinreichend berücksichtigt werden.
  • Da es in Mitteleuropa kaum noch Urwälder gibt, sollten aus unserer Sicht die möglichst naturnah zusammengesetzten Auwälder als Naturwaldreservate ihrer eigenen Entwicklung überlassen werden.
  • Denn Naturnähe, Strukturreichtum, Diversität, und Reife sehen wir als wichtige Voraussetzungen für die Sicherung der vielfältigen Funktionen der Auwälder, wie Boden/Klima/Wasserspeicherung und für die Arterhaltung.

Für eine Antwort Ihrerseits wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Liste
Vorsitzender

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