Seite 298 von 487

Bäume pflanzen statt abholzen

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum neunten Mal auch am Karfreitag, den 14.04.2017 aufgerufen hatten, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen.
Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Gelände des künftigen Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee und des Gimritzer Damms massiv bedroht.

Erst jüngst holzte man u.a. massiv entlang des Gimritzer Dammes bis zur Heideallee ab, um somit ein Festhalten an einer falschen falschen Umwelt- und Verkehrspolitik der Stadt Halle (Saale) zu manifestieren.

Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“.

Jedoch führte die wiederholte katastrophale Aufstellung von Buden zwischen den über mehreren Jahren gepflanzten Gehölzen sowie deren Ab- und Aufbau zu umfassenden Schädigungen an einzelnen Gehölzen und Stützpfählen. Entsprechende Anzeigen und Aufforderungen zur Behebung der Schäden an den Veranstalter Stadt Halle (Saale) vom September 2017 haben bisher nicht zum Erfolg geführt. Die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) halten ein derartiges Verhalten für skandalös und fordern endlich Konsequenzen.
Auf Grund eines weiteren unverantwortlichen Umwandelns der Ziegelwiese in einen rechtsfreien Raum des Vandalismus, haben zu Silvester weitere Beschädigungen an den Pfählen stattgefunden.

Daher führen Initiative „Pro Baum“ (IPB) und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 13.01.2018 einen gemeinsamen Arbeitseinsatz durch, um die zum Laternenfest 2017 und zum Jahreswechsel 2017/2018 entstandenen Schäden zu beseitigen und neue Pfähle zu setzen.

Treff am 13.01.2018 ist 10:00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese.

Dieser Arbeitseinsatz dient auch der Vorbereitung der zehnten Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“, welche am Karfreitag, den 30.03.2018 stattfindet.

Ebenfalls in Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
  • Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum achten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 06.01.2018 ab Heteborn einzuladen. Weiterlesen

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2018 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Januar 2018 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Vogelfauna geplant:

Samstag, den 13.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 20.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 27.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81 in 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (VLH), Vorhabenträger: Prof. Schuh Securites GmbH – Planänderungen vom November 2017 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Technischer Erläuterungsbericht

Zu 1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Historie

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Belebung des Bereichs des früheren Turbinenhauses der ehemaligen Papierfabrik Halle-Kröllwitz erfolgt und eine Nutzung zur Nutzung von Energie aus Wasser vorgesehen ist.

Jedoch erscheinen die Übernahme des gesamten Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz, welche sich zum Teil in noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen und teilweise offensichtlich im Eigentum der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) befanden, durch die Prof. Schuh Securities GmbH (PSS) intransparent. Insbesondere da dieses Gebiet neben den beschriebenen Eigentumsverhältnissen einen sehr wichtigen siedlungs- und industriehistorischen Standort, von sehr hoher Bedeutung für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie nicht zuletzt für das Stadt- und Landschaftsbild an der Nahtstelle der halleschen Stadtteile Kröllwitz und Trotha darstellt.

Neben der Tatsache, dass somit massiv alternative Eigentums- und Entwicklungsmöglichkeiten Behinderungen erfuhren, fehlten grundsätzlich Betrachtungen aus obengenannten Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Zudem schreitet besorgniserregend eine massive Monopolisierung der Eigentumsverhältnisse in der Stadt Halle (Saale), insbesondere am Saaleufer von Halle-Kröllwitz statt. Hier gilt es ggf. Bieter- und Auswahlverfahren rechtlich sowie Verquickungen zwischen Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt Halle (Saale) mit dem Vorhabenträger einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.

Zu 2.3. Zweck des Vorhabens

Das gesamte Gelände bildet eine bauhistorisch gesehen eine Einheit und ist am Saaleufer punktgenau von dem alten Turbinenhaus geprägt. Einen Vor- und Anbau eines weiteren Gebäudes führt zur massiven Störung des Landschafts- und Stadtbildes. Stattdessen gilt es alle Technik im bisherigen Turbinenhaus einzubauen. Damit einhergehend ist die Wiederherstellung des beseitigten Geschosses sowie ggf. eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Insofern erscheint es auch sinnvoll zu sein zu prüfen, ob die Einrichtung von je einer Wohnung in den oberen Geschossen sinnvoll erscheint.

Zu 2.5.3. vorzeitiger Beginn

Dieses Ansinnen gilt es abzulehnen, da das Gesamtvorhaben erst einmal der Bewertung aller Einwendungen, Anregungen und Bedenken bedarf. Die Schaffung vollendeter Tatsachen steht dem jedoch entgegen.

II. Umweltverträglichkeitsprüfung & Landschaftspflegerische Begleitplanung

Erfassungen der Fauna und Flora aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzen keine Aktualität und bedürfen einer aktuelleren Erfassung bzw. Untersuchung. Eine aktuelle Einschätzung bzw. Abwägung der Ausgangssituation bzw. der möglicher Eingriffsfolgen ist so ungenau.
In der Abbildung 9 ist eine Zuwegung über die Untere Papiermühlenstraße ausgewiesen, während man im Technischen Erläuterungsbericht u.a. unter Punkt 2.3. eine Zuwegung über die Obere Papiermühlenstraße angibt. Hier gilt es Klarheit herzustellen !

Zu 6 Eingriffsregelung/Vorschläge für weitere Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & 3.1 Landschaftspflegerisches Leitbild

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, als Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder“, zeichnet sich besonders seit der Unterschutzstellung durch vermehrte Sukzessionsentwicklungen im Gesamtgebiet aus. Insbesondere die Absperrmaßnahmen im Nordteil der Saaleinsel befördern diese Situation.

Beeinträchtigungen einer Sukzessiventwicklung sind insbesondere im Südwestteil im Bereich des Wehres festzustellen. Hier sind als Störfaktoren das Angeln, Zelten, Betreten und Rasten zu sehen. Neben einer Wiederherstellung des generellen Angelverbotes, gilt es die Trampelpfade mit Totholz zu verbauen und verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

Eine Aus- und Einbringung von Steckholz in und auf dem Forstwerder ist da wenig hilfreich, stört die sukzessive Entwicklung durch Betreten oder Befahren und Einbringen des Pflanzgutes. Sinnvoller erscheint das wiederholte Absammeln von Eicheln auf den Wegen und Streuung des Saatgutes in dem Gesamtgebiet.

Sinnvoller erscheint es zu sein im Umfeld der Wasserkraftanlage Räume der Sukzession zu sichern bzw. zu erhalten.

Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine empfehlenswerte Anbringung von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten (z.B. Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Wasseramsel, Amsel, Stelzenarten, Meisenarten und Rotschwänzchenarten) sowie Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäusen und Insekten an bzw. in Gebäuden im Gelände der früheren Papierfabrik möglich ist.

3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Maßnahme A 1 ist unrealistisch, da das letzte Hochwasser 2013 zum massiven Absterben der Bestände des Schwarzen Holunders geführt haben und zudem bereits intensive Sukzessionen z.B. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme und Feldahorn eingesetzt haben. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist eine Zerstörung dieses Prozesses verbunden.

Darüber hinaus sei auf die nachfolgenden Inhalte der „Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz“ vom 21.06.2010 verwiesen:

Vom Grundsatz her wird eine umweltfreundliche Gestaltung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Halle-Kröllwitz begrüsst. Dazu zählt auch die Nutzung des früheren Turbinenhauses für eine Wasserkraftanlage. Jedoch ergeben sich unseres Erachtens folgende Anregungen und –teilweise schwere- Bedenken:

  1. Das Gelände der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nunmehr in 4 Schutzgebieten eingebettet. Dazu zählen das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, der Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie das FFH-Vorschlagsgebiet und Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“. Damit wird deutlich in welchem vielfältigen, aber auch sensiblen Bereichen das Vorhaben angesiedelt ist. Der größte Teil der Schutzgebiete ist eng mit dem Wasserregime der Saale verbunden. So ist im Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 unter Punkt 4.3.1.2. Hydrologie (Seiten 23/24) sowie unter Punkt 7.5. Wasserwirtschaft (Seite 34) nicht umsonst auf die Auswirkung bisheriger wasserbaulicher Maßnahmen hingewiesen und das Unterbleiben weiterer wasserbaulicher Aktivitäten angemahnt worden. So sind mit einer weiteren Erhöhung des Wehres um 0,16 m mit einer weiteren Verschärfung des Wasserregimes zu rechnen. Bereits jetzt sorgt das gegenwärtige Wehr für einen Rückstau saaleaufwärts und eine weitere Verringerung des Wasserzuflusses im Bereich des ohnehin stark vom Wasser entfernten Forstwerders. Als entsprechender Eingriff ist auch das Schützbauwerk zum Mühlgraben zu werten. Zudem sei erwähnt, dass der Saaleabschnitt nach dem Wehr Rastplatz für Wintergäste (Wasservögel), Nahrungsraum von Wasseramsel und Eisvogel ist. Während der Mühlgraben z.B. dem Eisvogel als Brutgebiet dient. Aus den ebengenannten Gründen wird daher gefordert von einem Aufsatz auf dem Wehr und dem angedachten Schütz zum Mühlgraben Abstand zu nehmen. Abgesehen davon erscheint es unverständlich, dass es keine weiteren hydrologischen Untersuchungen dazu gibt.
  2. Die mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen an Wehr und Mühlgraben verbundenen Baumaßnahmen sind offenkundig mit massiven Beeinträchtigungen in den Uferbereichen und deren Vegetation verbunden. Eine Tatsache, welche ebenfalls zu Beeinträchtigungen obengenannter Avifauna führt. Derartige Eingriffe in einem NSG und FFH-Vorschlagsgebiet, was der Forstwerder ist sowie in einem nach § 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 sind absolut zu unterlassen und somit vollkommen auszuschließen.
  3. Im Rahmen der Errichtung des Wasserkraftwerkes erscheint es sehr sinnvoll eine Gesamtkonzeption für das gesamte Gelände vorzulegen. Dabei gilt zum Einem die Vorschläge dreier Diplomarbeiten der Hochschule Burg Giebichenstein zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 03.02.2003 liegt als Anlage der Stellungnahme bei. Konkret zu den Planungsunterlagen seien jedoch noch folgende Anmerkungen erforderlich: Das Turbinenhaus hatte früher noch ein Stockwerk mehr. Dieses gilt es unbedingt wieder originalgetreu herzustellen. Entsprechende Einsprüche der unteren Denkmalbehörde der Stadt Halle sind nicht nachvollziehbar und keinesfalls akzeptabel. Ferner stellt das Pflaster der oberen Papiermühlenstraße einen standorttypischen Bezug zum Porphyrmassiv und FND Ochsenberg sowie zur Ortslage Kröllwitz dar. Eine Asphaltierung käme einer Zerstörung eines typischen Ortsbildes gleich. Abgesehen davon, dass eine Verbreiterung der Straße mit einem Eingriff in den zum FND gehörendem Nordwestrand des Hohlweges verbunden ist und somit in das Schutzgebiet eingreift. Eine Veränderung von Straßen- und Wegeverbindungen darf nicht zur Beschädigung oder Zerstörung bestehender Altbaumbestände führen. Außerdem gilt es im Gegenzug alte Wege bzw. Straßen zu entsiegeln. Auch sollte die Abwasserentsorgung einer möglichen größeren Nutzung des Geländes Rechnung tragen. Dabei ist zu prüfen, ob dann die Kapazität einer abflusslosen Grube ausreicht.
  4. Die auf dem Forstwerder angedachten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gilt es zu ändern. In Folge von Einstreuen von Eicheln in den letzten 3 Herbsten beginnt unter dem Schutz des Schwarzen Holunders ein schrittweises Voranschreiten der Entwicklung von Stieleichen sich abzuzeichnen. Gleiches trifft auch auf die Eschen zu. Holzungs- und Pflanzungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Entwicklung nachhaltig stören. Dies war so 1996 nicht abzusehen. Auch die Gehölzentwicklung im Nordteil der Insel mit Harthölzern geht zügig voran. Das Setzen von Steckhölzern an den Ufern wird dagegen weiterhin begrüßt. Die Gewinnung und das Einbringen entsprechenden Materials würde der AHA gerne übernehmen. Statt Holzungsarbeiten im Holunderbereich vorzunehmen wäre es sinnvoller die Wegeabschnitte im Nordteil der Insel mit Totholz abzusperren. Dies würde die Rückzugsfunktion des Nordteiles und seine sukzessive Entwicklung befördern. Einen entsprechenden Vorschlag beinhaltet bereits der Punkt 6.1.2. Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 (Seite 31). Ferner wird die Wiederaufnahme der Mahdarbeiten im mittleren Bereich der Insel empfohlen, welche ursprünglich bereits zu einer artenreicheren Veränderung des Bereiches führte. Siehe auch Punkt 6.1. besagten Planes auf Seite 29. Bei Bereitstellung entsprechender Geräte (z.B. Spaten, Sägen, Sensen) wäre der AHA bereit diese Arbeiten durchzuführen bzw. wieder aufzunehmen. Ansonsten sind keine Aktivitäten im Bereich des NSG Forstwerder vorzunehmen.
  5. Auch die Wasseramsel befand sich seit ca. 3 Jahre als vermuteter Brutvogel im Bereich des alten Turbinenhauses. Das Sichten von Jungvögeln im Jahr 2004 ließ diese Vermutung zu. Nun gilt es für die Wasseramsel dauerhafte Brutgelegenheiten zu verschaffen. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume. Das gilt es unbedingt zu beachten.

Anlage:

Stellungnahme zu den 3 vorliegenden Diplomarbeiten sowie eigene Vorschläge zur Gestaltung des Geländes der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz
Bearbeiter: Stefan Welte, Andreas Liste

I. Einführung mit kurzem geschichtlichen Abriss

Die Errichtung der früheren Kröllwitzer Papiermühle erfolgte 1714/16 am Westufer der Saale am Trothaer Wehr in Verantwortung des Besitzers dem Trothaer Erbmüller Zacharias Kermes. Der Bau besaß zwei Wassermühlen, sechs Geschirre mit zusammen 25 Stampflöchern, drei Bütten sowie sechs Pressen und umfasste ein zweistöckiges Hauptgebäude und ein einstöckiges Häuschen.

Da Kermes nichts von Papierherstellung verstand, stellte er den Sohn eines Colditzer Papiermüllers Johann Christian Keferstein ein.

Im Jahre 1725 kaufte August Hermann Francke die Mühle und verpachtete sie an Johann Christian Keferstein. In der Zeit von 1765 bis 1790 baute die Familie Keferstein einen florierenden Papierhandel auf. Ein großer Brand in der Nacht vom 21. zum 22.10.1823 richtete riesige Schäden an. Um den Wiederaufbau der Mühle absichern zu können schloss sich Keferstein mit Christian Gottlob Germar zusammen, was schließlich zur Gründung der Firma „Keferstein und Germar“ führte.

Auf Grundlage von weltweiten Sammeln von Erfahrungen zur Verbesserung der Papierqualität –vor allem aus Holland- begann Keferstein die Mühle zu modernisieren, wozu er 1840 auch eine Maschine aus England importierte. Als einer der ersten Papierproduzenten in Deutschland begannen die Eigentümer 1868 mit der Produktion des notwendigen Rohstoffes für holzfreies Papier, dem gebleichten Strohstoffes.

In Folge schlechter wirtschaftlicher und politischer Umstände erfolgte 1871 die Umwandlung in die „Actien-Papier-Fabrik“, was auch zum Übergang des Eigentums an große Bankhäuser führte.

Mit der Einführung des so genannten Sulfatverfahrens zur Herstellung des Strohzellstoffes unter Verwendung organischer Schwefelverbindungen im Jahre 1903, breitete sich ein übel riechender Gestank über der Stadt aus. Die Hallenser prägten dafür den Ausspruch: „es cröllwitzt“.
Später ersetzten die Eigentümer die Wasserräder durch Turbinen und errichteten eine Soda- und Zellulosefabrik. Bereits im Jahre 1924 produzierte die Papierfabrik täglich 45.000 kg Schreib- und Druckpapier. Nunmehr begann man in das Exportgeschäft einzusteigen. Deutschland entwickelte sich im Jahr 1927 zum zweitgrößten Papierproduzenten der Welt, wozu einem großen Teil die Papierfabrik in Kröllwitz beitrug.

Die umfangreichen Luftverschmutzungen, welche sich in Form eines unerträglichen Gestanks artikulierte, führten zu massiven und langwierigen Bürgerinitiativen und –protesten. Darauf hin ließ 1940 die faschistische Führung die Fabrik stilllegen und große Teile der Mühle sprengen.
Zu DDR-Zeiten nutzte der VEB Technische Dienst das Gelände. Heute existieren nur noch Ruinen und andere bauliche Reste. Ferner grenzt das Grundstück an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“ und an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der Papiermühle Kröllwitz“. Auf der anderen Saaleseite befindet sich das Naturschutzgebiet „Forstwerder“ mit seinen Auenwaldrestbeständen.

Die historischen Gesichtspunkte sowie die ökologischen und landschaftlichen Rahmenbedingungen und Befindlichkeiten gilt es einer künftigen Nutzung zu Grunde zu legen. Alle ökonomischen und touristischen Konzepte sind somit mit den ebengenannten Eckpunkten in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine breite, demokratische Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten.

II. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände

Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehören auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung.

Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „ was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können.

Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigen und attraktiven Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden.

Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.

III. Mögliche Ausstellungsthemen

Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an.
Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld.
Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie.
Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.

IV. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten

1.) Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst

Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenen thematischen Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut.
Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll.
Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.

2.) Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche

Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.

3.) Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“

Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.

V. Zusammenfassung

Der gegenwärtige Zustand der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nicht zufrieden stellend, bietet aber andrerseits Raum und Ort für eine vielseitige und zukunftsfähige Gestaltung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Kopplung ökologischer und landschaftlicher, historischer, ökonomischer und touristischer Aspekte ist hier bestens möglich. Dies erfordert jedoch neben den vorliegenden Gestaltungsvorschlägen umwelttechnische, faunistische und botanische Untersuchungen, um keine nachhaltigen Schädigungen im Gelände und im Umfeld hervorzurufen, sondern besser und anstrebenswerter eine ökologische und landschaftliche Bereicherung entstehen zu lassen.
Dieses Vorhaben erfordert eine breite demokratische und konzeptionelle Einbindung aller verantwortlichen und interessierten Seiten. Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf jeden Fall seine Mitarbeit an.

Bürgerinitiative pro Ettersberg und AHA fordern naturnahe Entwicklung des Ettersberges

Mit großer Genugtuung und Freude hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Information aufgenommen, dass es der Bürgerinitiative pro Ettersberg gelungen war, am 10.08.2017 dem Thüringer Landtag eine Petition in Papierform mit 2.066 Unterschriften zum Schutz des Waldes auf dem Ettersberg zu überreichen sowie den Petitionsausschuss zu gewinnen am 17.08.2017 den Beschluss zu fassen ab 21.08.2017 die Petitionsplattform für eine Online-Petition freizuschalten.
Nunmehr ist Petition „Schutz des Waldes auf dem Ettersberg“ auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages seit dem 02.10.2017 abgeschlossen. Erfreulicherweise haben 988 Personen ihre Unterschrift für einen dauerhaften Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ geleistet.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer gemeinsamen ca. dreistündigen Begehung Mitglieder der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.

Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.

Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.

Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.

Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.

Von daher fordern Bürgerinitiative pro Ettersberg und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Ferner appellieren beide Organisationen an die Bevölkerung, auf der Petitionsplattform Change org. die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ mitzuzeichnen. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.

Die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ ist auf der Petitionsplattform Change org. unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.change.org/p/th{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}C3{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}BCringer-landtag-sch{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}C3{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}BCtzen-sie-den-buchenwald-auf-dem-ettersberg-bei-weimar-vor-forstlicher-ausbeutung

Mit Stand vom 31.12.2017 haben bisher 46.103 Personen die Petition unterschrieben. Ferner hat der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages eine öffentliche Anhörung auf den Freitag, den 02.02.2018 ab 16:00 Uhr festgelegt. Ort der öffentlichen Anhörung ist Jürgen-Fuchs-Straße 1 in 99096 Erfurt. Der AHA ruft zur regen und konstruktiven Teilnahme auf !

Darüber hinaus führen die Bürgerinitiative pro Ettersberg, Greenpeace Deutschland und der AHA am Samstag, den 20.01.2018 gemeinsam eine ca. dreistündige Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar durch. Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen der interessierten Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.

Treff ist 10:00 Uhr am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes auf dem Grundstück Fährstraße 01

Im Rahmen von Presseerklärungen vom 06.01.2007 und 28.08.2007 hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendes zum Ausdruck gebracht, Zitat:

„Nach der Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ sind sämtliche Maßnahmen zu begrüßen, welche auf eine Beförderung von allen Formen eines umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus orientieren. Dazu zählen auch alle baulichen Vorhaben an bereits bebauten Standorten. In dem Zusammenhang betrachten AHA und Initiative „Pro Baum“ mit großer Sorge die Art und Weise der Bauarbeiten für das „Tourismus-Center“ in der Fährstraße auf dem Gelände der einstigen Ultraschalltechnik. Das Grundstück war geprägt von einem umfassenden, parkähnlichen Gehölzbestand, welcher in Folge der Bauarbeiten bereits stark reduziert und beeinträchtigt worden ist. Angesichts der Bedrohung des noch vorhandenen wertvollen Gehölzbestandes fordern AHA und Initiative „Pro Baum“ die Stadt Halle (Saale) auf, unverzüglich alle weiteren Fällungen von Gehölzen zu unterbinden und öffentlich einen Plan vorzulegen, welcher vorzunehmende und zwingende Ersatzpflanzungen auf dem Gelände dokumentiert. Ferner gilt es die baulichen Maßnahmen auf die vorhandenen baulichen Anlagen und bebauten Flächen zu beschränken bzw. gar versiegelte Flächen zu entsiegeln. Darüber hinaus sind unbedingt alle weiteren Bau- Erd- und Holzungsarbeiten in den Gehölzbereichen komplett auszuschließen. In dem Blickfeld kritisieren AHA und Initiative „Pro Baum“ die Nichteinbeziehung von Umweltvereinen und –verbänden an der vorausgegangenen Standortsuche und Bauplanung für das sogenannte „Touristik-Center“. Die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Transparenz verstärkt sich noch mehr, da Steuermittel ausgereicht vom Land Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen. Somit reihen sich diese Bauarbeiten ein in die wenig nachhaltige Gehölz- und Naturschutzschutzpolitik vergangener Jahre. Auf Grund dieses aktuelleren Beispieles fordern AHA und Initiative „Pro Baum“ die Stadt Halle (Saale) auf, im Jahre 2007 ihre Umwelt- und Naturschutzpolitik umfassend und tiefgreifend fachlich, sachlich und inhaltlich zu verändern.“, Zitat Ende

Nun haben die damaligen Sorgen der Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Nahrung erhalten. Am 23.12.2017 mussten Mitglieder beider Organisationen feststellen, dass ohne erkennbaren Grund die Fällung einer Gemeinen Eschen erfolgt ist. Ferner scheint der einst dichte, parkähnliche Gehölzbestand weiteren Ausholzungen und häufigen Befahrungen mit Kraftfahrzeugen ausgesetzt zu sein.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgen diese Aktivitäten mit sehr großer Sorge und fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf endlich den sehr wertvollen Gehölzbestand auf dem Grundstück Fährstraße 01 zu schützen, zu erhalten und die begonnene Sukzession zu sichern sowie weitere Abholzungen zu unterlassen.

Ebenfalls aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich aktiv zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaft und somit zur Sicherung und Erweiterung der Gehölzbestände einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
(AHA) Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos Andreas Liste

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »