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AHA fordert verstärkt Ende des Bootsverkehrs aller Art und von Wasserbaumaßnahmen im Floßgraben in Leipzig

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)bekräftigt nun seit mehreren Jahren, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gab dazu u.a. mit Datum vom 01.10.2015 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

„Neue Stellungnahme zu rechtlichen Bewertungen der Situation am Floßgraben in bezug auf Eisvogelbrutvorkommen sowie zum ornithologischen Fachbeitrag von Dr. Bert Meister

I. Zu Rechtlicher Bewertung der Situation am Floßgraben in der Stadt Leipzig in bezug auf Eisvogel-Brutvorkommen

Vom Grundsatz liefert diese rechtliche Bewertung klar den Beleg, dass die von der Stadt Leipzig angedachte wassertouristische Nutzung so nicht zum Tragen kommen kann. Im Einzelnen sei zu folgenden Punkten noch angeführt:

Zu Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG:

Auf Grund des engen Nacheinanders der jeweiligen Abfolgen von Fortpflanzung, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist von einer ganzjährigen sensiblen Zeit auszugehen.
Wieso nur die Störungen erfasst sein sollen, welche zugleich Gesichtspunkte nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 BNatSchG erfüllen, bleibt nicht nachvollziehbar. Ebenso ist der Populationsbezug nicht erkennbar.
Dagegen greifen als Schutzgrundlage nachfolgende Regelungen, insbesondere auch für den Eisvogel, welcher zu den Tieren gemäß Anhang I gehört, Zitat:

RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

(8) Schutz, Pflege oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume ist für die Erhaltung aller Vogelarten unentbehrlich. Für einige Vogelarten sollten besondere Maßnahmen zur Erhaltung ihres Lebensraums getroffen werden, um Fortbestand und Fortpflanzung dieser Arten in ihrem Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten auch die Zugvogelarten berücksichtigen und im Hinblick auf die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes koordiniert werden.

Artikel 3

(1) Die Mitgliedstaaten treffen unter Berücksichtigung der in Artikel 2 genannten Erfordernisse die erforderlichen Maßnahmen, um für alle unter Artikel 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. (2) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume gehören insbesondere folgende Maßnahmen: a) Einrichtung von Schutzgebieten; b) Pflege und ökologisch richtige Gestaltung der Lebensräume in und außerhalb von Schutzgebieten; c) Wiederherstellung zerstörter Lebensstätten; d) Neuschaffung von Lebensstätten.

Artikel 4

(1) Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind zu berücksichtigen: a) vom Aussterben bedrohte Arten; b) gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindliche Arten; c) Arten, die wegen ihres geringen Bestands oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten; d) andere Arten, die aufgrund des spezifischen Charakters ihres Lebensraums einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.

(4) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sich diese auf die Zielsetzungen dieses Artikels erheblich auswirken, in den Absätzen 1 und 2 genannten Schutzgebieten zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten bemühen sich ferner, auch außerhalb dieser Schutzgebiete die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden.

Artikel 9

(1) Die Mitgliedstaaten können, sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, aus den nachstehenden Gründen von den Artikeln 5 bis 8 abweichen:
a) – im Interesse der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit, – im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, – zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern, – zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt;
b) zu Forschungs- und Unterrichtszwecken, zur Aufstockung der Bestände, zur Wiederansiedlung und zur Aufzucht im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen;
c) um unter streng überwachten Bedingungen selektiv den Fang, die Haltung oder jede andere vernünftige Nutzung bestimmter Vogelarten in geringen Mengen zu ermöglichen. „, Zitat Ende

Darüber hinaus führt nachfolgende Richtlinie nachfolgende grundsätzliche Kriterien an, Zitat:

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Diese Richtlinie leistet somit einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern.

Alle ausgewiesenen Gebiete sind in das zusammenhängende europäische ökologische Netz einzugliedern, und zwar einschließlich der nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (1) derzeit oder künftig als besondere Schutzgebiete ausgewiesenen Gebiet“, Zitat Ende
Somit ist ebenfalls europäisches Recht anzuwenden.

Zu Lebensstättenschutz nach § 44 Abs. 1 N3 BNatSchG:

Bekanntlich reagiert der Eisvogel sehr empfindlich bereits auf jede kleinere Veränderung seines Lebensumfeldes. Dazu zählen u.a. neben Veränderungen am Gewässer, Ufer und Vegetation jede andere Form menschlicher Störungen, wozu jedwede „Blockade“ gehört. Von daher ist die Einschätzung im Gutachten falsch.

Zu Zusammenfassung:

Die Zusammenfassung berücksichtigt, neben der besonderen Schutzwürdigkeit des Eisvogels nach europäischem und nationalem Recht, zu wenig die damit verbundenen Schutzmaßnahmen.
Ebenso wäre eine Anknüpfung an das europäische Wasserrecht erforderlich gewesen, um auf die Komplexität der Angelegenheit hinzuweisen. Dies sei nachfolgend zitiert:

RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 23. Oktober 2000
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

(19) Ziele der vorliegenden Richtlinie sind die Erhaltung und die Verbesserung der aquatischen Umwelt in der Gemeinschaft, wobei der Schwerpunkt auf der Güte der betreffenden Gewässer liegt. Die mengenmäßige Überwachung spielt bei dem Versuch, eine angemessene Wassergüte zu gewährleisten, eine zusätzliche Rolle, so dass im Hinblick auf das Ziel einer angemessenen Güte auch Maßnahmen in Bezug auf die Wassermenge erlassen werden sollten.

Artikel 1

Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks

a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,

Artikel 4

Umweltziele

(1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes:

a) bei Oberflächengewässern:

i) die Mitgliedstaaten führen, vorbehaltlich der Anwendung der Absätze 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern; ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;….“, Zitat Ende

Die weitere Beeinträchtigung des Fließgewässers Floßgraben durch die Aufwirbelung von Schwebstoffen in Folge der motorisierten Bootsnutzung gehört neben Lärm und Abgasbeeinträchtigungen ebenso zum akuten Gefährdungspotential für den Eisvogel.
Ferner ist davon auszugehen, dass selbst eine muskelkraftbetriebene Bootsnutzung zu einer massiven Störung des Brutgebietes des Eisvogels beiträgt. Dies geschieht durch die starke Nähe zu den Ufern mit den dort befindlichen Bruthöhlen und Jagdansitzen.
Somit treffen sich an der Stelle u.a. naturschutz- und wasserrechtliche Gesichtspunkte, was aber im dem Rechtsgutachten vollkommen unberücksichtigt bleibt.

II. Zu Fachbeitrag zur Erhaltung der Eisvogelpopulation im Leipziger Auwald von Herrn Dr. Bert Meister

Der fachlich sehr interessante und sehr fundierte Fachbeitrag geht leider nicht auf die Einschätzung der Schutzwürdigkeit der Eisvogelpopulation im Floßgraben ein, deren Vernichtung nach den unter I. genannten Gesichtspunkten schon unzulässig ist.
Darüber hinaus kann es auch fachlich gesehen nicht das Ziel sein, die Lebensräume des Eisvogels einzuschränken. Ziel muss es eher sein, nicht nur die Lebensräume auszuweiten, sondern weiter zu vernetzen. Dazu zählen unbedingt folgende Maßnahmen, nach eingehender wissenschaftlich fundierter ökologischer, städte- und landschaftsplanerischer und hydrologischer Untersuchungen:

  • Wiederbelebung mit nachfolgender bzw. gleichzeitiger naturnaher bzw. natürlicher Entwicklung der Altarme von Weißer Elster/Luppe
  • Entsiegelung von Uferzonen und Gewässersohlen
  • Zulassung und Beförderung einer zumindestens naturnahen Entwicklung von Weißer Elster/Luppe/Nahle, Pleiße und Parthe
  • Belassen von überhängenden Gehölzen, welche u.a. als Deckung bzw. Ansitz für den Eisvogel dienen können.
  • Ergreifung von nachhaltigen Maßnahmen gegen die voranschreitende Verockerung der Pleiße
  • Unterlassung sämtlichen Bootsverkehrs, um die Brut und Jagd des Eisvogels nicht zu behindern. Dazu zählt auch, dass die Nahrungsfische sich ungehindert entwickeln können
  • Beachtung der Suchzeiten der Jungvögel in der Zeit von Juli bis Mitte Oktober nach geeigneten Lebensräumen.
  • Intensive, umfassende und rechtzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit in alle Phasen der Maßnahmen

Alle Maßnahmen erhöhen ihre Effektivität und räumliche Wirksamkeit, wenn sie länderübergreifend, flächendeckend erfolgen sowie mit Maßnahmen zur direkten Wiederanbindung von gegenwärtigen ausgedeichten Auenlandschaften an das Hochwasserregime der Fließgewässer einhergehen.

III. Fazit

Die beiden Gutachten an sich bieten schon ausreichend genug Ansätze zum Verbot des Umbaus und einer Intensivierung der Nutzung der wassertouristischen Nutzung. Eine weitere Betrachtung der Angelegenheit kann nur eine vollständige Überarbeitung des wassertouristischen Konzeptes zur Folge haben, welches sich dem Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des sehr wichtigen Lebensgutes Wasser unterordnen muss. Nur eine entsprechende wassertouristische Nutzung kann zum Erhalt und Weiterentwicklung unserer natürlichen und landschaftlichen Ressourcen sowie einer eng damit verbundenen nachhaltigen, echten Erholung des Menschen beitragen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.10.2015 “

Zitat Ende

Nunmehr ist davon auszugehen, dass der streng geschützte Biber verstärkt Einzug hält in der Auenlandschaft der Städte Markkleeberg und Leipzig. Dazu zählt auch der Floßgraben in Leipzig. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist vollkommen unerheblich, ob der Biber vorrangig nachtaktiv ist – die geringe Breite des Floßgrabens führt garantiert zu Konflikten mit wassertouristischen Nutzungen und wasserbaulichen Maßnahmen. Abgesehen davon, dass Biber durchaus sehr tagaktiv sein kann.
Im Interesse des Schutzes und Erhaltes der Lebensräume von Eisvogel und Biber sowie des Gesamtraumes der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) daher erneut und mit Nachdruck das Ende aller Formen der wassertouristischen Nutzungen und wasserbaulichen Aktivitäten im Floßgraben in Leipzig.
Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von nachfolgenden Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 07.11.2020, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Haltestelle „Koburger Brücke“ in Leipzig-Connewitz
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 28.11.2020, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“ in Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.06.2020

Die Region nördlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, eine Entdeckung mit dem Fahrrad

Ziel der Radwanderung am Samstag, dem 20.06.2020, war es, einen Blick für die Landschaft einer Region zu erhalten, welche nicht nur als Braunkohlebergbau-Gebiet, sondern auch als Industriestandort bekannt ist. Start war am Bahnhof Wolfen. Der Weg führte zuerst ein Stück auf dem Fuhne-Radwanderwege durch den Wolfener Busch Richtung Jessnitz (Anhalt). Eine umfangreiche Baustelle zur Errichtung einer Hochwasser-Schutzanlage verdeutlichte den nachhaltigen und massiven Eingriff in das Landschaftsbild. Großflächig landwirtschaftlich genutzt Flächen, blühende Wiesen und durch die Flüsse Mulde, Spittelwasser und Leine im Osten und die Fuhne nördlich von Wolfen mit ihren begleitenden Auenwäldern, bestimmten das Erscheinungsbild dieser Region. Der Weg führte weiter nach Raguhn. Die Überquerung eines Verbindungsgewässers zwischen Spittelwasser und Mulde über die Raguhner Schlossbrücke (erbaut 1857, erneuert 2004), wirkte zeitlos. Von Ranguhn aus ging es zurück nach Bobbau mit einem Abstecher zum historischen Wasserturm, als Wahrzeichen der Stadt schon von Weitem zu erkennen. Landschaftlich dominiert der Ackerbau. Zurück in Wolfen, führte der Weg entlang am Wolfener Busch an Industrieanlagen vorbei nach Bitterfeld. Und immer wieder weiträumige Deichanlagen, Ackerflächen, aber auch Alleen und die Fließgewässer begleitende Auenwälder.
Es war nicht nur interessant, sondern auch reizvoll zu entdecken, wie sich Landschaft, die massiv beansprucht wird durch großflächige Industrieanlagen, umgestaltet wurde durch den Bergbau und den Versuch einer Rekultivierung und immer noch umgestaltet wird durch ausgedehnte Deichanlagen, entwickelt. Zum Verständnis für diese Region sind die angebotenen Exkursionen durch die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen des Arbeitskreis‘ Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. besonders empfehlenswert.

Fotos und Text: Sabine Schauer

Arbeitseinsätze in Dessau-Roßlau und Halle (Saale)

Viele Mitglieder des AHA waren zum Sommeranfang 2020 in Halle (Saale) und Dessau-Roßlau ehrenamtlich für den Naturschutz aktiv. Eine starke Leistung ist das.

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau- Roßlau

Am Samstag, dem 20.06.2020, führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder seinen nunmehr 15. Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau durch. Grundlage dafür ist die seit 01.01.2016 bestehende Pflege-und Nutzungsvereinbarung zwischen dem AHA und der Stadt Dessau-Roßlau. Bei strahlendem Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen fanden sich AHA-Mitglieder und Dessauerinnen ein, um die notwendigen Mahdarbeiten durchzuführen. Mit Motor- und Handsensen rückten die TeilnehmerInnen dem hohen Gras „zu Leibe“. Dabei wurden kleine Blühinseln stehengelassen, da auf der gesamten Wiese eine Vielzahl verschiedener Schmetterlinge, Libellen und andere Insekten zu beobachten waren.

Nach mehreren Stunden anstrengender Arbeit ließ man das Ganze bei einem gemütlichen Picknick ausklingen.

Die nächsten Mahdarbeiten sind für Samstag, den 18.07.2020, geplant.

Fotos: Dietmar Hörner, Christine Fröhlich & Esther Zalm

Arbeitseinsatz auf der Ziegelwiese und der Peißnitz

Am Samstag, dem 20.06.2020, fand laut Veranstaltungsplan des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (AHA), einen Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus in Dessau statt.
Wegen erheblicher Zerstörung der Baumpfosten auf der Ziegelwiese durch Vandalismus, mussten aber Maßnahmen zur Wiederherstellung ergriffen werden.
Parallel zur Dessauer Aktion, fanden sich Mitglieder des AHA auf der Ziegelwiese in Halle ein, um Pfostenreste aus der Erde zu holen und 5 neue Pfähle zu setzen. Dabei wurde eine Pfahlramme benutzt. Eine äußerst  anstrengende Arbeit, da der Boden sehr trocken und hart ist, Wurzeln möglichst aber nicht verletzt werden dürfen.
Mit Schrauben wurden passend gesägten Leisten an den Pfählen befestigt und die Bäume mit Pflanzbändern an den Pfosten fixiert.
Nach ca. 2 Stunden war die Arbeit beendet.
Bleibt zu hoffen, daß die Aktion viel Aufmerksamkeit auf der bereits stark frequentierten Peißnitz fand, um den Respekt im Umgang mit Bäumen zu erhöhen.
Gleichzeitig waren weitere Teilnehmer des Einsatzes damit beschäftigt, die Tür vom ehemaligen Bummihaus so zu bearbeiten, das sie wieder ge- und verschlossen werden kann. Da jedoch mehrere Hochwasser das Holz der Tür aufgequollen haben, ergab sich ein größerer Arbeitsaufwand. Wahrscheinlich sind noch weitere Arbeiten nötig, dass das kleine Haus wieder komplett gesichert ist.

Fotos: Isabell Schneider, Frank Hahn & Werner Zabel

Stellungnahme zum Antrag der Stadt Meiningen zur Gestaltung einer Festwiese in Meiningen im Überschwemmungsgebiet nach § 68 WHG

Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.

Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Zu den Verfahrensunterlagen

Zu 2. Erläuterungsbericht

Zu 2. Zweck des Vorhabens

Die vom Planer mit einer Größe von 1,9 ha (ebene Fläche) angegebene Auenfläche ist momentan als Wiesen- und Hochstaudenfläche mit Gehölzen am Rand des früheren Sportplatzes, insbesondere in Richtung Werrabogen, geprägt und dient offensichtlich als Ausflugsgebiet. Die Einrichtung einer Schotterrasenfläche führt eindeutig zur Zerstörung dieser Funktion bzw. unterbindet eine dringend notwendige naturnahere Entwicklung im Auenbereich der Werra. In den Planungsunterlagen ist zudem nicht erkennbar, welche Fläche in der Stadt Meiningen bisher als „Festwiese“ fungierte. Das Planungsgebiet befindet sich in einem Werrabogen und gehört somit zu einer sehr bedeutsamen Retentionsfläche der Werra im Stadtgebiet von Meiningen. Insofern erscheint es sinnvoll zu sein, alle baulichen Reste des ehemaligen Lok-Sportplatzes zu entfernen. Dazu gehören die frühere Tribüne sowie Reste von Sand und Asche. Inwieweit verbliebene Reste der einstigen Sportplatzfläche einer Beräumung bedürfen, gilt es im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Aue der Werra im Stadtgebiet von Meinungen zu prüfen. Dazu gehört eine gründliche Erfassung, Untersuchung und Prüfung des gegenwärtigen Bestandes an Fauna und Flora. Die offensichtliche Angrenzung an das FFH-Gebiet Nr. 95 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (5328-305) erfordert zudem eine besondere Sensibilität.

Zu 4. Art und Umfang des Vorhabens

Das Planungsgebiet befindet sich in einem Werrabogen und gehört somit zu einer sehr bedeutsamen Retentionsfläche der Werra. Insofern erscheint es sinnvoll zu sein, alle baulichen Reste der einstigen Sportanlage zu entfernen. Dazu gehören die frühere Tribüne sowie Reste von Sand und Asche. Inwieweit verbliebene Reste der einstigen Sportplatzfläche einer Beräumung bedürfen, gilt es im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Werra und ihrer Aue im Stadtgebiet von Meinungen zu prüfen. Dazu gehört eine gründliche Erfassung, Untersuchung und Prüfung des gegenwärtigen Bestandes an Fauna und Flora.

Der Rückbau des Teils des Deiches der Flutmulde, „der nordwestlich an den Platz grenzt“ „auf die geplante Platzhöhe“ ist zu begrüßen.

Eine perspektivisch naturnahere Nutzung des Gebietes ermöglicht auch den Erhalt von 11 Hybridpappeln, welche als Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dienen sowie zur Beförderung sukzessiver Gehölzentwicklungen beitragen können. Gerade Weichhölzer wie Pappeln haben durch Höhe und der schnelleren Entstehung von Höhlen dahingehend eine besondere Bedeutung.

Nach Auffassung des AHA gilt es Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen des einstigen Sportplatzes zwischen Werra und Landsberger Straße zusammenfassend folgende Aktivitäten zu entfalten:

Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Werra und ihrer Aue im Stadtgebiet von Meinungen, welche auch den Standort des Planungsgebietes enthält.

Prüfung der sukzessiven Entstehung eines Auenwaldes, um a) das standorttypische Arten- und Strukturspektrum entstehen zu lassen, b) Ungehindertes Wurzelwachstum zu ermöglichen und c) wiesen- und staudenreiche Zwischenzeiträume bieten Insekten sehr viele Nahrung und Unterschlupf.

Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung dieses Teils der gesamten Fluss- und Auenlandschaft der Werra.

Prüfung der perspektivischen Ausdehnung des FFH-Gebietes Nr. 95 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (5328-305)

Zu 5. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt und Umwelt

Der AHA hält neben der bereits vorgeschlagenen Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Werra und ihrer Aue im Stadtgebiet von Meinungen sowie einer durchaus sinnvollen Beräumung von verbliebenen Resten der einstigen Sportplatzfläche und aller Verwallungen, die komplette Rückgabe des Planungsgebietes an das Hochwasserregime der Werra. Gerade die Lage in einem Flussbogen führt zu einer massiven Nutzung als Überflutungsraum der Werra im Stadtgebiet von Meinungen.

Nach Auffassung des AHA sind die aufgeführten Angaben in der Allgemeinen UVP – Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG zu 3.1 Schutzgut Klima, dass „anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen keine erhebliche Beeinträchtigung“ zu erwarten sind als Mutmaßung, aber nicht als Gewissheit anzusehen sind.

III. Schlussbemerkungen

Das angedachte Vorhaben der Herstellung einer Festwiese stellt einen durchaus massiven Eingriff in die Aue der Werra im Stadtgebiet von Meinungen dar und schränkt unnötigerweise die Entwicklungsmöglichkeit der Fluss-und Auenlandschaften der Werra in dem Bereich zu einer arten- und strukturreichen Landschaft ein. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.

Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Gerade die Tatsache, dass sich entlang des Fließgewässers das FFH-Gebiet Nr. 95 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (5328-305) befindet, gilt es diesen Entwicklungen den Vorrang gegenüber der Nutzung als Festwiese einzuräumen.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste

VorsitzenderHalle (Saale), den 18.06.202000-Etiketten-Projektordner 01-Titelblatt__Antrag_�68_WHG_Retentionsflächen_1-2020 02-Inhaltsverzeichnis 03-Erläuterungsbericht__Antrag_�68_WHG_Retentionsflächen_1-2020 04-Anlage-4_Übersichtsplan_Mgn_10000_A3 05-Blatt-1_Lageplan_A1 06-Blatt-2_QuerProfile_A1 07- Blatt-3_Längsschnitt_A2 08_2….Anlage-2_Erläuterung_IB-Probst 08-2.1…. Anlage-2_Karten-Durchfluss_IB Probst 08-Pkt 6-Hydraulischer Nachweis_Antrag_�68_WHG_Retentionsflächen_1-2020 09-Pkt 7 Eingriffsregelung_Antrag_�68_WHG_Retentionsflächen_1-2020 10-1913 FFH 10-1993 FFH_Titel_Unterschrift 11-1913 akt 19-11-04 mit Notiz 12-Stellungnahme LRA SM-MGN UWB Nov 2015 13-Auswertung Biotopbewertung nach Eingriffsregelung Thüringen 14-3… 0 Biotoptypen Tabelle 3_ Ergebniszuordnung aus Nr.77 14-3… 0 Biotoptypen_Auswertung Tabelle 3_ Ergebniszuordnung aus Nr.77 15-3…. 2 Bewertungsbogen 1 Anlage 3 15-3…. 3 Bewertungsbogen 1 Nr.77 zu Anlage 3 16-3…. 1 Bewertungsbogen 2 -Anlage 3 17-1913 UVP text 18-Pkt 8 Fachbeitrag Artenschutz_Antrag_�68_WHG_Retentionsflächen_1-2020 19-1913 Relevanzprüfung

Für AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten!

Bekanntlich gehört die insgesamt ca. 48 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung.
Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) führte am Samstag, den 13.06.2020 planmäßig seine nunmehr zehnte Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch.

In der Stadt Taucha fällt im Park in der Partheaue mit eingebetteten Schöppenteichen und Parthe auf, dass neben dem erfreulichen reichlich vorhandenen Gehölzbestand jedoch flächendeckender, ständig gemähter Rasen das Bild prägen. Nach Auffassung des AHA gilt es eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln, welche eine Umwandlung in Wiesenflächen sowie einen fachlich fundierten Umgang mit den Gehölzen und Gewässern zum Ziel hat. Bei den Mahden empfiehlt es sich eine Parzellierung vorzunehmen und so aufgeteilt unregelmäßige Mahden ermöglicht. So könnte beispielsweise eine Fläche einmal und eine andere Fläche zweimal im Jahr eine Mahd erfahren. Das Ziel muss es sein, dass sich eine arten- und strukturreiche Wiese entsteht, welche u.a. mit zahlreichen blühenden Pflanzen bewachsen ist und somit zahlreichen Insekten als Nahrung dient. Ferner gilt es eine standortgerechte Entwicklung von Gehölzbeständen zuzulassen. Als Gehölze seien da die Schwarzerle, die Gemeine Esche, die Silberweide, der Feldahorn und die Stieleiche genannt. Darüber hinaus ist das als Beitrag zur Umweltbildung zu sehen, da Beobachtungen und Kartierungen von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten möglich sind. Abgesehen davon, dass sich der stadtgestalterische Wert des Parks erhöht. Der AHA hält beispielsweise eine Einbindung der Schulen Tauchas in den Phasen der Erstellung und Umsetzung einer wissenschaftlich fundierten Schutz und Entwicklungskonzeption für sehr sinnvoll und daher dringend geboten.
Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Taucha-Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. So empfiehlt es sich beispielsweise in Taucha im Bereich südöstlich Am Weinberg und südwestlich Am Schmiedehöfchen sowie in Leipzig-Thekla im Bereich südöstlich Am Keulenberg und südwestlich der Bundesautobahn 14 die Wiederbelebung alter Parthemäander wissenschaftlich zu prüfen und darauf aufbauend umzusetzen. Neben der Wiederherstellung einer strukturellen Vielfalt und Rückkehr zu einem längeren Flusssystem, besteht so die Möglichkeit besser Sohl- und Uferbefestigungen zu beräumen. Ferner verbessern sich räumlich gesehen auch der Raum für Lebens- und Rückzugsbereiche für Tiere und Pflanzenarten. Abgesehen davon entspricht eine derartige Vorgehensweise den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
In Taucha-Graßdorf im Bereich der Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg regt der AHA erneut und mit Nachdruck die Wiederherstellung eines stark verlandeten Teichs an, um hier Lebensräume u.a. für Amphibien und Insekten wiederherzustellen. Derartige Maßnahmen benötigen jedoch im Vorfeld einer wissenschaftlich fundiert vorzubereiten.
Ebenfalls mit Sorge nimmt der AHA die verstärkte forstwirtschaftliche Nutzung des Weinbergholzes zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz auf. Das Gehölz mit seinem hohen Arten- und Strukturreichtum an Fauna und Flora mit seinen Hang- und Auenwaldstrukturen stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dar und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil eines Biotop- und Grünverbundes u.a. entlang der Parthe, seines Nebengewässers Lösegraben sowie bis hin zum Staditzteich, Staditzgraben und dem dortigen Gehölzgebiet.
Im Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußig weist der Verlauf der Parthe und ihre umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf, welche als beispielhaft anzusehen ist und daher eines besonderen Schutzes bedarf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen dringend geboten. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen. Der Hasengraben war auf Grund der langanhaltenden Hitze und Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sowie fehlender Niederschläge im Jahr 2020 weiterhin komplett ausgetrocknet.
Mit Schreiben vom 07.10.2018 an den Bürgermeister der Stadt Taucha Tobias Meier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an, zwei neue Schwarzpappeln (Populus nigra) am Standort der einstigen Seegritzer Pappel am Rand der Aue der Parthe zu pflanzen. Ferner ergänzte der AHA, dass es dabei aber die abgestorbene Pappel als Lebens- und Nahrungsstandort für zahlreiche Tierarten unbedingt zu erhalten gilt. Die Reaktion von den Verantwortlichen in der Stadt Taucha fiel bzw. fällt erfreulicherweise positiv aus. Nunmehr erfolgte mutmaßlich am 11.12.2019 die Neupflanzung der zwei Schwarzpappeln. Eigentlich hatte der AHA vorgeschlagen, eine öffentliche Pflanzaktion durchzuführen, um ein gemeinsames Signal mit der Stadt Taucha und Interessenten für Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes setzen zu können. Trotz der Tatsache, dass die Pflanzaktion nicht in einem derartigen Rahmen stattfand, begrüßt der AHA natürlich die Pflanzung der beiden Schwarzpappeln, welche ein deutliches Signal für die ebengenannten Anliegen setzt. Ferner bedankt sich der AHA bei den Verantwortlichen der Stadt Taucha für die Durchführung der Pflanzung. Die Exkursionsgruppe nutzte den Ort auch zu einer umfassenden Rast.
Dabei mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion feststellen, dass die Wiese zwischen dem Hasengraben an der Grenze zur Stadt Leipzig, In der Parthenaue, der Hauptstraße und der Parthe in einem Stück gemäht war und zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion mit einem Traktor eine umfassende Heuwendung stattfand. Der AHA bekräftigt in dem Zusammenhang den dringenden Wunsch, partielle Mahden orientiert nach Standorten von Bodenbruten und Verstecken für Jungtiere wie Rehen und Feldhasen durchzuführen. Ferner dienen partielle Mahden dem Erhalt und Schutz von Blühwiesen als Nahrungsraum von Insekten und Spinnen sowie um das Ausreifen von Saatgut zu ermöglichen, um die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen zu erhöhen.
Der AHA begrüßt es generell immer mehr Wiesenflächen naturnaher entwickeln zu lassen und dazu den Weg einer extensiven Nutzung zu gehen. Wie bereits zum Park in Taucha geschildert, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. So sollte das auch in der Partheaue in Leipzig-Plaußig zwischen Hasengraben und Rüdgengraben geschehen. Ziel muss es sein, dass eine naturnahe, standortgerechte Wiesenfläche entsteht. Nur so lassen sich stabile Wiesenbestände entwickeln mit den dazugehörigen Arten und Strukturen. Insofern sieht der AHA das Projekt zum Mahdgutübertrag aus der Umgebung des Abtnaundorfer Parks und der Grünlandansaat mit einer gewissen Skepsis.
In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen.
Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei.
Der AHA regt ferner an u.a. im Bereich zwischen den Leipziger Stadtteilen Plaußig und Thekla die Wiederbelebung von Altverläufen der Parthe wissenschaftlich fundiert zu prüfen. Für die Parthe und ihrer Aue ist mit der Verbesserung der Struktur und Artenvielfalt zu rechnen sowie davon auszugehen, dass eine bessere Aufnahme von Hochwasser erfolgt.
Mit großer Sorge und großem Unverständnis hat der AHA erneut die nunmehr mehrjährigen Bauarbeiten im Bereich der Partheaue am Bahndamm an der Kiebitzstraße aufgenommen, was zu massiven Schäden in dem sukzessiven Gehölzbestand und in den Feuchtgebieten geführt hat. Hier bedarf es einer unverzüglichen Beräumung der Aufschüttungen und von Baumaterialien.
Erfreulicherweise haben sich die Sukzessionen im Abtnaundorfer Park entlang der Parthe und im Umfeld des Parkteichs Abtnaundorf gefestigt und teilweise ausgeweitet. Im Zusammenhang mit dem Parkteichgraben Abtnaundorf und den umfassenden Wiesenflächen besteht hier ein ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteil mit sehr hohem Naherholungswert.
Hinsichtlich der Parthe im unmittelbaren zentralen Stadtgebiet von Leipzig könnte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zudem vorstellen, eine Prüfung vorzunehmen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Volbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Die Gartenanlagen könnten beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten reduziert werden, bis sie letztendlich komplett beräumt sind und eine Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe möglich ist.
Hier bekräftigt der AHA, dass im Rahmen eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientiertem Hochwasserkonzeptes für die Weiße Elster, Möglichkeiten des Rückbaus von Deichen und die Wiederanbindung von Altauen möglich ist. Eng damit verbunden ist ebenfalls länderübergreifend ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für die Wiederanbindung der Altarme der Weißen Elster zu erstellen.
Eine derartige Verbesserung der hydrologischen Situation haben im Blickwinkel des Anstiegs von Grundwasser sowie der klimabedingten Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen zu erfolgen. Eine Wiederanbindung der Altauen sowie von wasserbaulich abgetrennten Altarmen bzw. Altverläufen an das direkte Wasserregime von Weißer Elster, Luppe und Nahle tragen ferner zur Erweiterung der Hochwasserräume und der eng damit verbundenen Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt bei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der verbesserte Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland der Fluss- und Auenlandschaft, wozu ganz besonders die Wohngebiete der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören.
Mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks beabsichtigen offenbar der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig nicht vom verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umgangs mit Hochwasser abzuweichen. Dieser vorrangig durch Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks geprägte Weg, scheint weiterhin die Handlungsrichtlinien des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig zu dominieren.
Ferner gilt es nun sofort und unwiderruflich die Massenabholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz zu beenden und stattdessen eine natürliche Sukzession zuzulassen und zu befördern. Einhergehend mit der Wiederanbindung der Altauen an das Überflutungssystem von Weißer Elster, Nahle und Luppe besteht so die ernstzunehmende Möglichkeit der Weiterentwicklung von standortgerechten Auenwäldern. Insbesondere die heißen und trockenen Sommer der Jahre 2018 und 2019 haben flächendeckend zu starken Stresssituationen in der Tier- und Pflanzenwelt geführt, könnte aber ein massives Zurückdrängen des Spitzahorns zur Folge haben. Somit verdeutlicht sich wieder, dass die Natur als mächtigster Landschaftsgestalter fungiert und daher forstwirtschaftliche Eingriffe vollkommen unnötig sind, sondern eher Schaden anrichten. Der AHA regt ferner an, dieses Jahr zu nutzen, um gezielt die zahlreich vorhandenen Eicheln der Stieleichen von Wegen abzusammeln und in bzw. an Auenwaldbereichen und freigeholzten Lichtungen auszubringen, um eine entsprechende Sukzession zu befördern. Derartige Sammel- und Verteilungsaktionen lassen sich u.a. bestens mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und verbinden dabei sinn- und wertvoll praktische Arbeit mit theoretischen Umweltbildungsaktivitäten.
Von daher hält der AHA einen Runden Tisch zum Start der Erstellung einer länderübergreifenden Hochwasser-, Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Weiße Elster und Luppe sowie ihrer Auen für dringend geboten, um noch im 31. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen.
Neben den Freistaaten Sachsen und Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt gilt es auch die Tschechische Republik mit einzubinden.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der AHA eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten.

Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.06.2020

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