Monat: Juni 2020 (Seite 3 von 3)

Stellungnahme zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Oberflächenwasserkörper Leine

Stellungnahme zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Oberflächenwasserkörper Leine
Initiierung eigendynamischer Entwicklung in den Abschnitten 4 – 7, 9, 12 und 13 – Genehmigungsplanung – (Az. 5070-52-4541/19-1)

Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens

Vom Grundsatz her ist das Vorhaben zu begrüßen, jedoch gilt es dringend und vorrangig zu prüfen, noch mehr bauliche Einschränkungen aus dem Bereich des Flusses und seiner Aue zu entfernen bzw. umzuverlegen. Dazu zählen neben Leitungssystemen u.a. auch der asphaltierte Leine-Heide-Radfernweg sowie die Kläranlage in der Unteren Aue. So besteht die Möglichkeit dem Fluss nicht nur mehr Überflutungsraum, sondern auch mehr Entwicklungsraum zurückzugeben.
Vorrang müssen zudem der Schutz, Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Fließgewässers sein. Dazu gehört, dass sich bauliche Eingriffe auf die Beseitigung von Bauten im Sohl- und Uferbereichen sowie von Altlasten und Versiegelungen in der Aue beschränken. Damit lassen sich bei Beseitigungen von Bodenversiegelungen und Umverlegungen von Versorgungsleitungen in der Aue die Schaffung von temporären Feuchtsenken verbinden.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. lassen die Planungsunterlagen viel zu wenig Einbindung bestehender Altverläufe sowie die Eigendynamik bei der Schaffung von Prall- und Gleithängen erkennen. Dazu ist die Verlegung von Versorgungsleitungen vollkommen korrekt. Nur eine baulich weitgehend freigeräumte Aue lässt eine naturnahe Entwicklung zu. Eine flächendeckende Erfassung von Fauna und Flora liegt leider nicht vor, um die hydrologische, faunistische und floristische Schutzwürdigkeit vollumfänglich darstellen zu können. Dies ist ebenfalls bedeutsam, um einen möglichen Wiederanschluss von Altverläufen prüfen zu können.
Die angedachten Umverlegungen des Flusslaufes stellen einen massiven baulichen Eingriff in die Auen- und Flusslandschaft dar. Bauliche Maßnahmen, welche den obengenannten Rahmen überschreiten sind keinesfalls erforderlich. In den Gewässerlauf eingebrachte Störhölzer und -steine können den Mäandrierungsprozess vorantreiben. Dabei lässt sich durchaus Richtung und Stärke sehr gut bestimmen. Dies hängt natürlich auch sehr stark von Wassermenge und Fließgeschwindigkeit ab. Dazu sind weder wasserbauliche Umverlegungen, Gehölzfällungen oder Uferabflachungen erforderlich. Eine eng damit verbundene wissenschaftliche Begleitung der Entwicklungsprozesse ermöglicht die Schaffung einer besseren Basis für eine breite Umweltbildung. Touristische Aspekte dürfen nicht zur Beeinflussung von Entwicklungsprozessen – z.B. Uferabflachungen – führen. Mit der Mäandrierung einhergehend ist davon auszugehen, dass keine weitere Eintiefung des Fließgewässers erfolgt. Insofern ist ebenfalls die Einrichtung eines „Steinriegels als Initial zur mittelfristigen Sohlenaufschotterung“ durchaus zu begrüßen.
Hinsichtlich der Entwicklung eines gewässerbegleitenden Gehölz-, Wiesen- und Staudensaumen ist auf eine sukzessive Entwicklung zu setzen. So kann ein mäandrierendes Fließgewässers selbst die Standorte bestimmen. Ferner ist davon auszugehen, dass nur so weitgehend standortgerechte Bestände an Flora, aber auch an Fauna entstehen bzw. sich weiterentwickeln sowie sich so eine Arten- und Strukturreichtum erhalten bzw. weiterentwickeln kann. Dies erfordert einen mindestens beidseitig 10 m breiten Gewässerschutzstreifen zu sichern. Darüber hinaus gilt es in dem Planungsraum eine Umwandlung des intensiv genutzten Ackerlandes in extensive Wiesen- und Staudenflächen zu ermöglichen. Eine Entwicklung eines flächendeckenden Auenwaldsystems führt neben der Wiederausweitung von Retentionsflächen zur Brechung von Hochwasserwellen im Umfang und Wucht sowie zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt in der Leineaue.
Bestehende oder sich wieder entwickelnde Wiesenflächen sind parzelliert und in unregelmäßigen Abständen einer Mahd zu unterziehen. Dazu erfolgt die Mahd abwechselnd zweimal, einmal oder gar nicht im Jahr. So besteht die Möglichkeit der Entwicklung von vielfältigen arten- und strukturreicher Wiesengesellschaften, da eine Blüte und Aussamung aller Pflanzen möglich ist. Andere Mahdformen befördern zumeist Pflanzen, welche sich über Wurzelaustrieb zudem schnell und stark vegetativ verbreiten können. Zudem befördert und schützen parzellierte und unregelmäßige Mahden Bodenbrüter und Säugetiere wie den Feldhasen und das Reh, welche diese Gebiete nach der Setzzeit für ihre Jungen als Deckung nutzen. Zudem bestehen mit längeren Blühzeiten bessere Nahrungsangebote für Insekten und Spinnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.06.2020

Strukturmaßnahmen_Leine_TLUBN_Genehmigungsplanung
G218 Erläuterungsbericht_Planänderung 191118

AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich!

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des AHA am 06.06.2020 im weiteren Vorfeld des Internationalen Tages der Umwelt am 05.06.2020, welche von Köthen nach Bernburg führte.
Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald -wie der Ziethebusch- eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.
Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,7 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des AHA am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt – Bitterfeld“ beschlossen hatte.
Der AHA formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:

„1. Anliegen

Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Tri-num und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Ver-bauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende

Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßen zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sehen aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
Der Zehringer Busch ist erfreulicherweise als ein sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe gekennzeichnet. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen.
Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch -insbesondere nach Norden und Westen- weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte.
Für den AHA verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
Als wissenschaftliche Partner kann sich der AHA zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen. Dazu möchte der AHA sein kooperatives Mitglied Bürgerbündnis für Köthen e.V. umfassend begleiten und unterstützen.
Der AHA hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
Im Bereich des Verlaufes der Ziethe der Brücke Am Dreiangel stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, wie zuvor im Bereich der Brücke Dessauer Straße, geruchlich das Vorhandensein von Schwefelwasserstoff sowie vermehrtes Aufkommen von Algen fest. Dies ist vermutlich auf vermehrte Einträge von Nährstoffen zurückzuführen. Verursacher können Einträge von ungeklärten Abwässern sowie von Nitraten von den angrenzenden Ackerflächen sein.
An dem Ort ließen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von der vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. auch über die weiteren Aktivitäten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fasanerie informieren. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihren Dank und ihre Unterstützung für das Wirken des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. aus
Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen.
Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen.
Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 6n auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben.
Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden.
Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. Die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum, Ein Beispiel bildete die Beobachtung eines Weißstorches bei Baalberge in Richtung Bernburg.
Nach Auffassung des AHA verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6-7 Anbaukulturen übriggeblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.
Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer – wie z.B. Ziethe und Rieda – eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.

Der AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie die Unterstützung seines kooperativen Mitgliedes Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691 – 52 435
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.06.2020

Fotos: Dietmar Hörner & Sabine Schauer

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Schutz und Erhalt der Saaleaue im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale)!

Bekanntlich besteht die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Diese Tatsachen waren die Basis der Exkursion von Mitgliedern der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) anlässlich des Weltumwelttages am 05.06.2020.
Die Exkursion begann im Bereich der Steinmühle, erwähnt im Jahr 1121 im Stiftungsprivileg von Erzbischof Rotgerus von Magdeburg, im Dreißigjährigen Krieg zerstört, im 18. und 19. Jahrhundert neu errichtet, im Jahr 1720 als 2-geschossige Wassermühle ausgebaut, Ersetzen der Pansterräder durch Zuppingerrad im Jahr 1901, ab dem Jahr 1972 Nutzung von Elektromotoren zum Antrieb und letztendlich Stilllegung im Jahr 1975.
Nach Auffassung von der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es die Steinmühle und ihr Komplex nicht nur zu erhalten, sondern in Berücksichtigung des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft, des Denkmalschutzes sowie der Tatsache der Lage in der Saaleaue zu sanieren und die Wasserrechte wieder einzuräumen. Somit besteht die Möglichkeit der Nutzung der mechanischen Energie des Wassers der Saale sowie zur Umwandlung in elektrische Energie. Ferner sind Möglichkeiten der musealen Nutzung zu prüfen. Dazu ist eine Einbeziehung des Eigentümers unerlässlich.
Der Weg führte dann entlang des Mühlgrabens zur Würfelwiese. Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen. Nur in welchem Umfang kann diese besondere, sensible Natur und Landschaft menschlichen Tourismus verkraften? Ab welcher Intensität fängt der Mensch an Fluss und Aue zu schädigen? Kann ich die Saale in Halle (Saale) überhaupt „vermarkten“?
Wie Medienmeldungen seit März 2015 zu entnehmen sind, hat die Stadt Halle (Saale) ein Wassertourismuskonzept erarbeitet. Offenbar eingebettet in das im Dezember 2014 vorgelegte Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum, fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen.
Nicht unerwähnt bleiben sollten auch beispielhaft nachfolgend einseitig festgelegte und realisierte Baumaßnahmen im Namen des Tourismus an und in der Saale: Der Neubau der Brücke vom Böllberger Weg zum Naturschutzgebiet Rabeninsel, Biwak- und Zeltplatz für Wasserwandernde auf der Jungfernwiese mit Anlegesteg , eine Umtragemöglichkeit Elisabethsaale am Pulverweidenwehr, Die Anlegestegs unterhalb der Burg Giebichenstein, der asphaltierte Radweg zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die neue Brücke zwischen Salinehalbinsel und Sophienhafen sowie die massenhaften Abholzungen an und in den Klausbergen. Nicht zu vergessen zum Beispiel die verheerenden Pläne des Neubaus von Brücken zwischen Jungfernwiese und Gimritzer Park sowie zwischen Salinehalbinsel und Klausvorstadt.
Ebenso unverantwortlich sind Pläne der Stadt Halle (Saale) ab dem Jahr 2022 den Mühlgraben für den Bootsverkehr zu öffnen sowie an Neumühle und Steinmühle Bootsumtragestellen zu errichten. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ignorieren dabei, dass der weitgehend unberührte Mühlgraben mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten gewässerbegleitenden Gehölzsaumen nicht zur Aufwertung des Stadtbildes beiträgt, sondern das städtische Klima positiv beeinflusst, zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dient und nicht zuletzt als Biotop- und Grünverbund fungiert. So dient der Mühlgraben zum Beispiel im Winter als Überwinterungsplatz für Wassergeflügel und man kann auch den Eisvogel beobachten. Zu erwartende zerstörerische Eingriffe in Gehölzbestand und bauliche Uferversiegelungen für Anlegestege und Bootsumtragestellen führen zu weiteren zerstörerischen Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft.
Die Tourismuspläne im Bereich der halleschen Saaleaue zeugen wieder einmal davon, dass es den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollkommen egal ist, ob Naturschutzgebiete oder Schutzgebiete der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) davon betroffen sind.
Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne anschaut, dann sind nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg.
Schon daraus lässt sich ein Umkehrprozess ableiten, indem man Natur und Landschaft dem Wassertourismus unterordnen zu beabsichtigen denkt. Was jahrzehntelange Verschmutzung von Luft und Wasser nicht geschafft haben, scheint so nun greifbar nah zu sein und zwar drohende nachhaltige Schädigungen in der Saaleaue.
So ist es aus Sicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unverantwortlich, dass man den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder gekippt hat. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr ab 08.06.2019 beenden muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Im Vorfeld der rechtswidrigen und skandalösen Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr am 08.06.2018, hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes im Auftrag der Stadt Halle (Saale) massive Aus- und Abholzungen in der Wilden Saale vorgenommen. Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verletzten somit Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes und Stadt Halle (Saale) mit diesen Eingriffen massiv die Schutzziele des ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet, gegen geltendes Naturschutzrecht der EU, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Eingriffe führten zu unzulässigen Verschlechterungen im und am NSG und FFH-Gebiet.
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze und die im Vorfeld der Öffnung der Wilden Saale durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel zeigen die verantwortungslose Umwelt- und Naturschutzpolitik der Stadt Halle (Saale) erkennen. lassen erahnen, was einer Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, vorangehen könnte. Dazu zählt neben massiven Holzungen die Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Bereits im Bereich der Ziegelwiese und nun auch am Exkursionsort war der Umgang mit den Wiesen Thema.
Wer kennt nicht das Bild in Halles Grünzonen wie zum Beispiel Saugrabental/Weinbergwiesen, Ziegelwiese, Würfelwiese, Salinehalbinsel und Peißnitzinsel. Kaum ist das Gras etwas gewachsen, dann rücken Traktoren mit Mähwerk oder Mähmaschinen an, um alles raspelkurz zu mähen. Somit sind die Bezeichnungen Wiesen nicht gerechtfertigt, sondern müssten die Einstufung als Rasen erhalten. Nur wollen wir das wirklich? Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist hier eine umfassende Änderung der Herangehens- und Handlungsweisen dringend erforderlich. Das bedeutet, dass bisherige Rasenflächen eine Umwidmung zu unregelmäßigen und partiell gemähten Wiesen erfahren müssen. Als Beispiel kann ansatzweise der Korridor von Saugraben und Weinbergwiesen dienen. Dort gelangen fast alle Wiesenpflanzen zur Blüte und teilweise zur Aussaat, was zum Erhalt und zur Ausweitung arten- und strukturreicher Wiesengesellschaften führt. Derartige Wiesen sind sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen Insekten – wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge -, welche den Nektar der zahlreichen Blüten als Nahrung benötigen und diese gleichzeitig bestäuben, die Bodenbrüter, welche ihre Jungen ausbrüten und großziehen bis hin zu Feldhasen, welche hier ihre Sassen zum Schlafen und zur Aufzucht ihrer Jungen haben. Somit tragen Wiesen zu einer vielfältigen Natur und Landschaft bei. Angesichts einer zunehmenden Verarmung unserer natürlichen Umwelt ist es nach Meinung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dringend notwendig nicht nur den Prozess zu stoppen, sondern gar umzukehren. Eine Umwandlung von arten- und strukturarmen Rasen zu arten- und strukturreichen Wiesen ist dazu ein sehr wichtiger und richtiger Weg. Daher regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine wissenschaftlich fundierte Konzeption für bestehende und potentielle Wiesen im Stadtgebiet von Halle (Saale) an. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Immerhin werten vielfältige Wiesen mit ihrer farbenprächtigen Blütenvielfalt auch zur Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes bei. Ein erster Weg dahin ist die massive Einschränkung der Häufigkeit der Mahden. Der Umgang mit den Wiesen im Saugrabental zeigt grundsätzlich in die richtige Richtung.
Ähnlich wie an der Steinmühle nahm die Exkursionsgruppe besorgniserregend den Zustand der Neumühle in Augenschein. Im Jahr 1283 als Besitz des Neuwerksklosters erwähnt, ging die Mühle im Jahr 1529 in den Besitz des Rates der Stadt über, welche im Jahr 1582 dem 2-geschossigen Hauptgebäude als Neubau ein repräsentatives Renaissanceportal hinzufügte. In den Jahren 1769 und 1840 erfolgten Umbauten, im Jahr 1854 Privatisierung, Übernahme im Jahr 1908 durch die Hildebrandschen Mühlenwerken AG Böllberg übernommen und schließlich in den 1920er Jahre Stilllegung. Wasserrechte bestehen nicht mehr.
Im Jahr 2005 gab es an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein mehrere Diplomarbeiten zu Neunutzungen der Mühle. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind dringende Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich. Unter Einbeziehung der Eigentümer, der Diplomarbeiten der Kunsthochschule Burg Giebichenstein sowie der Berücksichtigung des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft, des Denkmalschutzes und der Tatsache der Lage in der Saaleaue gilt es die Sanierung und Nutzung zu planen und umzusetzen und die Wasserrechte wieder einzuräumen. Somit besteht die Möglichkeit der Nutzung der mechanischen Energie des Wassers der Saale sowie zur Umwandlung in elektrische Energie. Ferner sind Möglichkeiten der musealen Nutzung zu prüfen.
Im Blickwinkel des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaftes sowie des Erhaltes von Retentionsflächen der Saale, der Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten und -bahnen sowie der positiven Wirkung von großflächigem ungestörten Grün im innerstädtischen Bild betrachtet, sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in den Planungen zur Schaffung einer neuen Promenade in die Saaleaue des Mühlgrabens am Robert-Franz-Ring genau die falsche Entwicklung. Dieses Stück von Wiesen und Gehölzbeständen hebt sich wohltuend von den angrenzenden von starker Versiegelung und umfassend von Lärm, Abgasen und Kfz.-Verkehr geprägten Flächen ab. Es ist beiden Organisationen nicht bekannt, dass diese Pläne beendet sind und somit keine Umsetzung mehr erfolgt.
Ferner sehen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die bereits vollzogenen Flächenversiegelungen im Bereich Würfelwiese und Pfälzer Ufer. Dazu gehören großzügig asphaltierte Wege und betonierte Saaleuferbereiche. Weitere Pläne, wie das Anlegen von Anlegestegen und Ufertreppen bestehen offensichtlich noch immer. Dass man dabei Ufervegetationen und das Landschaftsbild an der Saale für Versiegelung und Verbau opfern möchte bzw. schädigt, scheint den Planern offensichtlich vollkommen egal zu sein. Ferner berücksichtigen diese Leute nicht, dass auch dieser Teil der Stadt Halle (Saale) Bestandteil der Saaleaue und des Hochwassereinzugsgebietes der Saale ist. Dabei hatten die Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 das sehr deutlich veranschaulicht.
Darüber hinaus haben Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder für eine naturnahere Entwicklung der Salinehalbinsel und der Prüfung von Rückbaumaßnahmen und Flächenentsiegelungen im zentralen Teil der halleschen Saaleaue plädiert.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Daher gilt es nun endlich sämtliche Planungen für einen Neubau einer Brücke zwischen Salinehalbinsel und Franz-Schubert-Straße einzustellen. Das schont nicht nur Umwelt, Natur, Landschaft und Stadtbild, sondern auch die steuerlich finanzierten öffentlichen Haushalte.
Seitens der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kam bisher jedoch keine einzige Reaktion. Offenbar glaubt man diese Probleme aussitzen zu können und dabei vollendete Tatsachen zu schaffen. Eine derartige ignorante Herangehensweise ist vollkommen inakzeptabel und zeugt von mangelndem Demokratieverständnis und fehlender Sensibilität für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
Mit folgender Presseerklärung vom 03.05.2020 ging der AHA an die Öffentlichkeit, Zitat:
„Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert immer wieder ein, den Schutz von Tieren im Bereich von Bauwerken zu gewährleisten. Dazu gehört es in der Stadt Halle (Saale) keine weiteren Brücken über die Saale zu bauen und bestehende Brückenbauwerke so zu gestalten, dass Vögel keinen Schaden nehmen oder gar zu Tode kommen können.
Hinweise und Fotos vom 08.04.2020 haben nun aufgezeigt, dass zwei streng geschützte Eisvögel offenbar die durchsichtigen Platten unterhalb des Geländers der Klausbrücke in der Mansfelder Straße über den Mühlgraben nicht gesehen haben und die jeweiligen Aufpralle mit dem Leben bezahlt haben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus, dass nicht die einzigen Vögel sind, welche an dem Ort zu Tode kamen und bei Beibehaltung nicht die letzten tödlich verunglückten Tiere waren.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sofortige bauliche Veränderungen durchzuführen, um solche Verluste verhindern zu können….“, Zitat Ende
Mit Genugtuung nahm die Exkursionsgruppe den Einbau von milchigen Platten unterhalb des Geländers der Klausbrücke zur Kenntnis und verbindet damit die Hoffnung, dass keine Vögel mehr zu Tode kommen.
Im Bereich des Raumes zwischen Mansfelder Straße und Tuchrahmen hat erfreulicherweise eine große Rosskastanie die Abrissarbeiten überstanden und bildet nun einen prägenden Charakter in dem Bereich. Neben ihrer vielfältigen ökologischen Bedeutung verleiht der Baum dem Areal einen sehr positiven Anblick. Bereits die umfassende bodenverdichtende Wirkung der Nutzung als Parkplatz bedrohen Gesundheit und somit den Bestand des Baumes. Offensichtlich angedachte Bebauungen des Gebietes erhöhen diese Gefahren. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regen alternativ die Entwicklung eines Parkes, welche mit der Pflanzung von Solitärgehölzen und Sträuchern sowie Entwicklung von Wiesen und Schaffung von Sitzgelegenheiten und vereinzelten Wegen einhergehen kann. Somit erfolgt eine grüne Aufwertung innerhalb des Zentrums der Stadt Halle (Saale) statt, welche sich zudem ökologisch und klimatisch positiv auswirkt. Fassadenbegrünungen können diesen Prozess bzw. diese Wirkung umfassend verstärken.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlichfachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht von Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den geplanten bzw. begonnenen Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bau-liche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafen-straße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontanimierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Mit gleicher Sorge ist der asphaltierte Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen zu betrachten und zu werten.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigt im Rahmen der Exkursion seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigen beide Organisationen die Vorschläge des AHA zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nutzten die Exkursion die massiven Bedenken den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades erneut zu erläutern. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“. Seit mehreren Jahren müssen AHA und die Initiative „Pro Baum“ vermehrt feststellen, dass immer wieder massive Fällungen von Gehölzen u.a. auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel stattfinden. Alle seitens des AHA gegebenen zahlreichen Bedenken und Hinweise blieben bisher unbeantwortet und unberücksichtigt. Stattdessen mussten AHA-Mitglieder beispielsweise am Freitag, den 04.03.2016 beobachten, dass umfassende Wegebauarbeiten bis an das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ heran erfolgen. Diese aus dem Fluthilfefond vom Steuerzahler finanzierten und der Querfurter Bauhütte GmbH ausgeführten Bauarbeiten haben zu massiven Eingriffen in Umwelt, Landschaft und Natur geführt. Ungehindert der Tatsache, dass im März die Brutzeit voranschreitet, Säugetierarten – wie Igel – sich noch im Winterschlaf befinden, realisierte man erhebliche Boden-, Fäll- und Ausholzungsarbeiten. Die gegenwärtigen massiven zerstörerischen Eingriffe im Überflutungsgebiet der Saale, als „Hochwasserschadensbeseitigung“ deklarierten Arbeiten sind nach Auffassung des AHA und der Initiative „Pro Baum“ vollkommen inakzeptabel, zeugen erneut deutlich und unübersehbar von einem weiteren Beispiel schwerster Missachtungen naturschutzfachlicher und -rechtlicher Mindestnormen durch die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale).
Nunmehr möchte die Stadt Halle (Saale) Pläne umsetzen, den Weg im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ komplett neu auszubauen und zu schottern. Abgesehen davon, dass das unzulässige und unnötige bauliche Eingriffe darstellen, ist mit massiven Schädigungen der Wurzelbereiche der Altbäume zu rechnen. Bereits Probegrabungen können nachhaltige Schädigungen z.B. an den ca. 200 bis 300 Jahre alten Stieleichen und Platanen hervorrufen. Neben der Beschädigung der Wurzeln, welche dann Pilzen als Eintrittspforten dienen, ist mit Einschränkungen in der Nahrungs- und Wasseraufnahme sowie der Standfestigkeit zu rechnen. Ferner führen derartige Wegebaumaßnahmen zur Zerstörung der wegsäumenden Vegetation, welche zum Beispiel aus Junggehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeine Esche, Vogelkirsche, Feldahorn, Feldulme und Winterlinde sowie krautige Pflanzen wie Aronstab, Frühjahrsblühern, Hohlen Lerchensporn, Wiesenstorchschnabel, Echte Nelkenwurz und diversen Lichtnelkenarten bestehen. Die asphaltierten neuen Straßen auf der Peißnitz haben erst jüngst die Zerstörungen bestätigt. Zu keinem bisher durchgeführten bzw. geplanten Eingriff am bzw. im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ fand eine ordnungsgemäße Beteiligung gemäß § 29 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) statt.
Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ forderten bzw. fordern daher immer wieder mit Nachdruck die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, die Arbeiten und Planungen unverzüglich zu stoppen. An die Verantwortlichen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt appellierten bzw. appellieren beide Organisationen die zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft missbrauchten Steuergelder vollumfänglich zurückzufordern. Derartige Vorkommnisse und Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ dringend geboten ist und sogar eher einer umfassenden Verstärkung bedarf.
Auf Grund der fortgesetzten und geplanten Störungen und Zerstörungen am bzw. im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ hatten daher Initiative „Pro Baum“ und AHA Vertreter/-innen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) zu öffentlichen Begehungen am Dienstag, den 06.09.2016 und am Freitag, den 07.10.2016 eingeladen.
Im Ergebnis der öffentlichen Begehung am Freitag, den 07.10.2016 bekräftigten die teilnehmenden Mitglieder des AHA und der Initiative „Pro Baum“ u.a. gegenüber der anwesenden Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Claudia Dalbert, dass die asphaltierten Neustraßen auf der Peißnitz unverzüglich zurückzubauen, Planungen zu Wegeausbaumaßnahmen im Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ sowie FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sofort einzustellen sind.
Ferner diskutierten die damals anwesenden Vertreter des halleschen Umweltamtes sowie die teilnehmenden Mitglieder des AHA und der Initiative „Pro Baum“ über die Zukunft des Raumflugplanetariums auf der Peißnitzinsel. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ vertreten schon länger die Auffassung, dass eine Beräumung des Gebäudes aus dem Hochwassergebiet dringend erforderlich ist. Bereits zu DDR-Zeiten war der Standort sehr umstritten gewesen. Nunmehr besteht die Möglichkeit eine Veränderung vorzunehmen und die Chance mit dem nunmehr offensichtlich beendeten grundhaften Abriss des Raumflugplanetariums Maßnahmen der Renaturierung zu verbinden. Im Zuge der Begehung am 07.10.2016 verständigte man sich auf den Vorschlag an der Stelle eine ausgebaggerte Senke zu schaffen, welche als temporäres Feuchtgebiet Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bilden kann. Somit erfährt die Saaleaue auf der Peißnitzinsel eine Bereicherung an Arten- und Strukturvielfalt und kann zudem Teil umfassender Umweltbildung sein.
Zwischenzeitlich haben nunmehr auch wieder massive Abholzungen im Bereich des Amphibienlaichgewässers im Nordteil der Peißnitzinsel und in südlicher Angrenzung zum ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz stattgefunden. Diese Zerstörungen in dem Gehölzbestand haben zu umfassenden Eingriffen in einen sich entwickelnden Auenwaldbestand mit seinen Rückzugs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten geführt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ fordern die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf endlich solche zerstörerischen Eingriffe zu unterlassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ stellen in dem Zusammenhang immer fest, dass insbesondere die Abholzungen, Asphaltierungen und weitere Pläne zur Befestigung der Wege und nicht zuletzt die am 08.06.2018 erfolgte Öffnung der Wilden Saale für den Bootsverkehr davon zeugen, dass den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) wenig an einem nachhaltigen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft gelegen ist.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter und verstärkt Interessenten zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.06.2020

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Pfingstsonntag, den 30.05.2020 eine ca. zehnstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, vermittelte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Mit Entsetzen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben in Augenschein. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbetände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der AHA folgende Punkte erläuterte:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle-Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Sie drückten die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Man war sich schnell einig, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber hinaus drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelanger Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlagen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:
„Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich sehr schnell einig, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.
Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr über 23jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt,- Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut den errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man auch vor Naturschutzgebieten zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.
Die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schlagen alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso legte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V.und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.06.2020

Fotos: Sabine Schauer

Foto: Isabell Schneider

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