Kategorie: Exkursion (Seite 11 von 38)

Bilder der Winterexkursion in den Mündungsbereich der Weißen Elster und Pfingstanger

Hier die Eindrücke der Winterexkursion in den Mündungsbereich der Weißen Elster und den Pfingstanger

Fotos: Andreas Liste & Sabine Näser

Der Mündungsbereich der Weißen Elster und Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat. Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten. Von daher fordert der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft ein. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.

Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium genießt zudem teilweise den Schutz nach europäischem Recht als Vogelschutzgebiet und nach der FFH-Richtlinie. Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, findet gegenwärtig die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-ErfurtHalle/Leipzig-Berlin statt.

Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebiet für verbesserte Lebensbedingungen. Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von Schädigungen an Fauna und Flora. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt.

Dazu führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 07.02.2015 eine ca. dreistündige Winterexkursion durch die Saale-ElsterAue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale durch. Diese Exkursion fand ihre Fortsetzung in einer Begehung im 125 ha großen Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“. Als erstes mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feststellen, dass beginnend am Ende der Malderitzstraße der Pfad zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale und fortsetzend bis zum Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ wieder einmal erhebliche Ausholzungen im Wegebereich stattgefunden hatten. Der Sinn war nicht erkennbar und in dem Umfang nicht angemessen.

Mit Betreten des 125 ha großem Naturschutzgebietes „Pfingstanger bei Wörmlitz“ nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ausholzungen auf den Südhängen des Kirschberges in Augenschein. Diese sind durchaus notwendig, um Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften wieder entstehen zu lassen. Ferner konnte man von dem Standort aus einen umfassende Blick auf den sehr vielfältigen sowie arten- und strukturreichen den Landschafts- und Naturraum Pfingstanger, was zum größten Teil zum 125 ha großem „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gehört und in der Stadt Halle (Saale) und ein kleinerer Teil in der Gemeinde Schkopau im Landkreis liegt werfen.

Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zur massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Bei jeder Exkursion muss man darüber hinaus immer beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufenden Hunden im Naturschutzgebiet bewegen.

Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, halten es die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen. Darüber hinaus sahen es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den ca. 3 km langen Altdeich zu schlitzen, so dass das Hochwasser der Saale ungehindert in den Gesamtraum der Saaleaue im Pfingstanger einströmen kann. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft im Pfingstanger und dient zudem als Raum zur Aufnahme von umfassenden Hochwasser. Das spielt nun wieder eine wichtige Rolle beim Schutz vor Hochwasser in den bewohnten Gebieten der Stadt Halle (Saale).

Jedenfalls schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den vielfältigen Forderungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an und appellieren daher an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Bilder zur Exkursion Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg

Fotos Andreas Liste

AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der FaunaFlora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFHGebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 31.01.2015, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.

So haben am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, immer wieder umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen. Entlang der Geisel hat man massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.

Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und –bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten

Die gegenwärtigen Aktivitäten in dieser Richtung bestätigen die Bedenken und unterstreichen ganz deutlich die Notwendigkeit der Vorschläge des AHA. Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst eine Kirrung, also „Lockfütterung“, entdeckten die Teilnehmer unweit des Kirschweges im Süden des NSG und FFH-Gebietes. Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.

Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar. Der AHA fordert jetzt daher einen sofortigen Stopp aller derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern. Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen. Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg.

Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek
Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Bilder der Winterexkursion zum Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles

Fotos: Christine Fröhlich

AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles für dringend notwendig

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, den 24.01.2015 eine ca. fünfstündige Winterexkursion in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile von Amselgrund/Kreuzer Teiche vorzustellen und zu erläutern.

Bereits zu Beginn der Rundexkursion zu Fuß nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das 15,2 ha große Geschützte Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten aber ihren dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zur Leichtathletikhalle am Kreuzvorwerk. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der AHA vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue. Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der AHA bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine vor 20 Jahren geäußerten Bedenken. Der nächste Ort bildete die noch vorhandene Aue des Veithbaches im Bereich zwischen der Leichtathletikhalle und dem Eibenweg. Insbesondere mit dem Bau des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen Anfang der sechziger Jahre und des Klinikkomplexes in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlor der Bach einen Großteil des offenen Verlaufs. Erst der Mündungsbereich in die Saale am Weg unterhalb des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen ermöglicht dem Bach wieder frei abzufließen. Eine verheerende Entwicklung, worüber sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schnell einig waren.

Das sich nordwestlich anschließende, vornehmlich aus Linden bestehende Waldgebiet sollte nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unbedingt einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben. Am Zugang von der Dölauer Straße zum ca. 92 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ kann aus der Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, angesichts des Betriebes einer Tankstelle direkt an der Grenze zum Schutzgebiet, der Widerspruch zwischen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz sowie deren Beeinträchtigung, nicht deutlicher ausfallen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Standort der Tankstelle vollkommen ungeeignet erscheint. Nach dem Betreten des Naturschutzgebietes waren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von dem Zustand des ökologisch sehr bedeutsamen Landschaftsbestandteiles beeindruckt. In den gemeinsamen Gesprächen verdeutlichte sich die Funktion und Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten, als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum von Dölauer Heide bis zur Saaleaue sowie als einen nach Norden und Nordosten gerichteten Kaltluftkorridors. Die Pflegemaßnahmen zur Freilegung von Porphyrkuppen zur Wiederherstellung von Magerstandorten fanden vollste Zustimmung. Jedoch mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an, auch Gehölzbestände zu erhalten, um die Arten- und Strukturvielfalt zu wahren sowie Lebens- und Rückzugsräume für darauf orientierte Tierarten zu sichern. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es jedoch unverzüglich und nachhaltig gegen freiherumlaufende Hunde sowie das Befahren mit schwerer Technik vorzugehen.

Beim Blick auf die Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern dar, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und eine weitgehender Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Am Westrand des Naturschutzgebietes „Brandberge“ waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass eine Ausweitung der Nordstraße zu massiven Schädigung dieses Schutzgebietes und des westlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ führt.

Beim Weg entlang des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nochmals zum Schutz und Entwicklung des vielfältigen Waldgebietes dar. Dazu zählt der Übergang zur sukzessiven Entwicklung und Beendigung sämtlicher Abholzungsarbeiten. Ferner gilt es die Dölauer Heide als Ort eines sanften, umwelt- und naturverträglichen Tourismus mit Elementen der Bildung zu Umwelt, Landschaft, Natur, Geologie, Archäologie und Geschichte zu entwickeln. Ferner hält es der AHA für dringend geboten ein neues Wegekonzept zu erstellen, um Trampelpfade sowie aus der Sicht des Umwelt,- Natur- und Landschaftsschutzes bedenkliche Wege zu schließen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten daher den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Bereits in der Vorbereitungsphase ist es aus Sicht des AHA erforderlich die Bevölkerung einzubeziehen.

Im Bereich der ca. 13 ha Fläche, wo sich einst eine Kaserne befand und der hallesche Stadtrat mit Satzungsbeschluss vom 20.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 145.1. „Kaserne Lettin“ beschloss und den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zuließ. Zu dem Bebauungsplan, welcher mit den nunmehr zur Stadt Halle (Saale) gehörigen Sportablagen eine Gesamtfläche von ca. 16,77 ha umfasst, legte der AHA mit Stellungnahme vom 11.12.2011 u.a. folgende Vorschläge vor:

Zu 5.1. Städtebauliches Zielkonzept und 5.2. Grünordnerisches Zielkonzept

  • Die Ausweisung für Einfamilienhäuserbebauung ist unter den Vorbehalt der Wohnbauflächenbedarfsberechnung zu sehen
  • Die Erweiterung des Raumes für den Hechtgraben durch Beseitigung von Verbauungen und Aufschüttungen gilt es zu ergänzen.
  • Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben.
  • Entwicklung umfassender Grünbereiche in Form von Sukzession –im Bereich des Hechtgrabens und der Gräben- und durch Pflanzungen an Wegen und Straßen
  • Prüfung eines Rad- und Wanderweges unter Einbeziehung des Geländes des Bebauungsplanes 145.2., aber ohne Verbauungen und Einschränkungen bestehender Grünflächen und Gewässerräume.

Leider fanden diese Vorschläge –außer Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben- keinen Eingang in die Planungen. Somit haben Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit eines sinnvollen Kompromisses zwischen Baunutzung und Renaturierung nicht im vollen Umfang genutzt. Ab der Brücke am Ende der Dachstraße über den Hechtgraben unweit der Einmündung in die Saale begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zwar die Beseitigung der Betoneinfassungen sowie der Betonstufen, jedoch versperren die Steinpackungen im Ufer- und Sohlbereich eine naturnahere Entwicklung. Dies entspräche auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Auf Grund der Höhe und Dauer des Sommerhochwassers im Jahre 2013 gilt es auch über die Zukunft der Kleingärten entlang der Dachstraße zu beraten.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören. An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem AHA vorliegt.

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Beide sogenannten Vorzugsvarianten u.a. im halleschen Norden unweit des Hafens erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Hinsichtlich der nunmehr genehmigten, aber zu Recht umstrittenen Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha, bekräftigt der AHA erneut seine diesbezügliche ablehnende Position. Schon der geringste Verdacht auf mögliche Gesundheitsschädigungen der Bevölkerung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung hervorrufen, da die Pyrolych GmbH die Anlage im näheren Umfeld von Wohn- und Arbeitsstätten zahlreicher Menschen errichten möchte. Zudem hat erst jüngst das Sommerhochwasser 2013 klar und deutlich aufgezeigt, dass Hochwassersituationen zu jeder Zeit sowie in jeglicher Höhe, Dauer und Heftigkeit auftreten können. Somit erhöht sich zudem die Havariegefahr, welche so noch niemand mit praktischen Erfahrungen untermauern kann. Der AHA hält es von daher für notwendig keine derartigen Freilandversuche für dieses ökologisch und auch ökonomisch –auch auf Grund der gegenwärtig sinkenden Erdölpreise- umstrittenen Verfahren vorzunehmen. Stattdessen gilt es verstärkt mit kohlewasserstoffverwertenden Bakterium zu arbeiten, um Altreifenbestände aufzuarbeiten. Auf dem Ochsenberg, welcher zu einem ca. 3,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal gehört, mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Sorge feststellen, dass Vermüllung sowie die Zunahme von Trampelpfaden den Zustand des Schutzgebietes massiv beeinträchtigen. Von daher teilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ansichten des AHA verstärkt gegen Spontanpartys und anderen Beeinträchtigungen vorzugehen.

Im angrenzenden 2,48 Hektar großen Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ legte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Positionen zum Erhalt dieses arten- und strukturreichen Parks dar. Hierzu gehören die Zulassung einer weitgehend sukzessiven Entwicklung sowie der Erhalt und die Pflege der sich entwickelnden Wiese im Südteil des Schutzgebietes, entlang der Unteren Papiermühlenstraße. Mit Erschrecken und Entsetzen mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass auf einem benachbartes Grundstück, welches bis zur Talstraße zahlreiche Großbäume der Säge zum Opfer fielen. Zu guter Letzt hat man dann noch die herausgerissenen Baumstümpfe auf die Wiese im Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ gezerrt und dort abgelegt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern daher die Stadt Halle (Saale), als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen sowie einen störungsfreien Zustand der Wiese wiederherzustellen.

Beim Blick über die Saale zum 4,9 Hektar großen flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ drückte der AHA gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern erneut sein Unverständnis zu den Abholzungsarbeiten im Wegbereich entlang der Saale. Neben der Vernichtung sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsräume für zahlreicher Tierarten, ging eine Abschirmung von Steinschlägen verloren. Somit hat sich auch die Steinschlaggefahr für Spaziergänger und Wanderer erheblich erhöht. Bezüglich des wiederhergestellten bzw. ausgebauten Kinderspielplatzes an der Ecke Talstraße/ Untere Papiermühlenstraße erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern seine vielfach dargelegten Bedenken zu der Maßnahme. Dazu zählen die die nicht unerheblichen Belastungen durch Schwermetalle und aromatische Kohlenwasserstoffe sowie die massiven Eingriffe in einen sukzessiv entstandenen Gehölzbestand am Rande der Anlage.

Im Bereich der einst 1848 errichteten Kefersteinschen Villa in der Talstraße, welche nun eine Galerie beherbergt bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihr Unverständnis, wie es möglich sein kann, an einem derartigen Hochwasserstandort den Anbau zu genehmigen und letztendlich zu bauen. Gleiches trifft für die benachbarte Bebauung durch Familie Wenzel. Im Bereich der nunmehr von der Familie Papenburg bewohnten Villa und des angrenzenden Grundstücks in der Talstraße verwies der AHA auf den massiven Eingriff in den Gehölzbestand während der Bauphase sowie die noch immer ausstehende Antwort der Stadt Halle (Saale) zur Genehmigung des Anlegestegs an der Saale. Kurz vor Vollendung der Rundexkursion verwies der AHA in der Talstraße auf einen weitgehend freistehenden Efeu, welcher einen Schutzstatus als Naturdenkmal genießt. Hier gilt es alles zu unternehmen, um das geschützte Gehölz zu erhalten und zu schützen.

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