Autor: aha-dietmar (Seite 340 von 365)

AHA fordert nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur der Querne

Die etwa 12 km lange Querne ist ein recht wechselvolles Fließgewässer. Insbesondere der Gewässerlauf oberhalb von Lodersleben zeichnet sich als interessanter naturnaher Abschnitt mit zahlreichen Mäandern und artenreicher Vegetation aus. Vereinzelte Quellen bereichern das Gesamtbild. Jedoch bereits kurz vor Lodersleben sind im Gegensatz dazu deutlich die Ergebnisse von Begradigungsmaßnahmen zu erkennen. Auch die Gewässerqualität verschlechtert sich zunehmend bis zum Zusammenfluss mit dem Weidenbach bei Obhausen. Während die biologische Wassergüte oberhalb von Lodersleben noch die Einstufung in die Klasse II (mäßig belastet) ermöglicht, weist der Abschnitt zwischen Lodersleben und Querfurt die Klasse III (stark verschmutzt) sowie der Bereich unterhalb von Querfurt bis zum Zusammenfluss mit dem Weidenbach die Klasse IV (übermäßig verschmutzt) aus. Neben dem Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft bilden ungeklärte Abwässer dafür die Ursache. Dies verdeutlichen auch Angaben der chemischen Gewässergüte. Während der Sauerstoffgehalt des Wassers flussabwärts immer mehr abnimmt, erhöhen sich beispielsweise die Gesamtstickstoff und –phosphorwerte.

Auf Grund der potenziell hohen Entwicklungsmöglichkeiten, was der Querneoberlauf nur so deutlich manifestiert, ist eine weitere Verbesserung des Zustandes auch in den unteren Gewässerabschnitten möglich. Dazu gehören die Schaffung von Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m und die Beendigung von Abwassereinleitungen jeglicher Art. Das Oberlaufgebiet der Querne sollte einschließlich bestehender Schutzgebiete (z.B. der Trollblumenwiese) als zusammenhängendes Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die genauen Grenzen könnten im Ergebnis von wissenschaftlichen Studien in Form von Praktikums- bzw. Diplomarbeiten von Studenten erfolgen. Als Partner kämen u.a. dafür die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg in Frage.

Die vom Land Sachsen-Anhalt geplante Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens für sogenanntes hundertjähriges Hochwasser oberhalb von Querfurt stellt jedoch einen zerstörerischen Eingriff in die Aue der Querne dar und widerspricht somit auch der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Stattdessen gilt es verstärkt die obengenannten Gewässerschonstreifen zu sichern sowie Möglichkeiten des Rückbaus von Versiegelungen und Verbauungen im Hochwassereinzugsgebiet der Querne zu prüfen und ggf. umzusetzen. Ferner gilt es die Mäandrierung des Gewässers durch Störsteine und –hölzer zu befördern.

Hier verdeutlichen die Planer, dass keine weiteren Varianten, außer die eines künstlichen Hochwassereinstaus, untersucht und beplant worden sind. Grundsätzlich sei vermerkt, dass Hochwasser in einer intakten Aue notwendig ist und erst der Mensch sie zur Katastrophe gemacht hat. Dazu gehören Veränderungen am Gewässerverlauf und –zustand sowie Baumaßnahmen in der Aue. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten keine Hochwasserrisikokarten beispielsweise für Querne und Weida. Erst diese ermöglichen einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu planen bzw. zu ergreifen. Ferner findet keine Erläuterung statt, welche örtlichen Maßnahmen im Umgang mit Hochwasserschutz alternativ einer Untersuchung unterzogen wurden. Nach Auffassung des AHA gehören folgende Punkte dazu:

  1. Überprüfung aller Bebauungen und Versiegelungen in der Aue sowie Festsetzung möglicher Beräumungs- und Entsiegelungsgebiete.
  2. Beschaffung mobiler Hochwasserschutzwände, welche sich z.B. in Köln bewährt haben. Kompetenter, diesbezüglicher Ansprechpartner ist zum Beispiel Herr Reinhard Voigt von der Stadt Köln.
  3. Nichtzulassungen neuer Bodenversiegelungen und Verbauungen
  4. Prüfung der Möglichkeiten des „Haltens“ des Hochwassers in den Bereichen des Oberlaufes der Querne (keine Kahlschläge in den Hangwäldern, Beseitigung von Bodenversiegelungen etc.)
  5. Entwicklung eines umfassenden Frühwarnsystems gekoppelt mit dem meteorologischen Dienst
  6. Verlegung von Kleingartenanlagen im östlichen Stadtgebiet von Querfurt, welche sich direkt an der Querne befinden.
  7. Einbeziehung des trockengefallenen früheren Mühlgrabens

Die Unterlagen verdeutlichen stattdessen, dass seit dem Jahre 1994 wertvolle Zeit verstrich, um sich mit einem nachhaltigen und modernen Programm zur Vermeidung und Umgang von Hochwasser zu befassen, was nicht mit erneuter Zerstörung von Naturund Landschaftsraum einhergeht.

Ferner sei vermerkt, dass dieser Staudamm auch keinen hundertprozentigen Hochwasserschutz gewährleisten kann. Zudem ist im Stauraum des Damms bei Hochwasser mit starker Einspülung von Sedimenten und Geröll zu rechnen, welche einen enormen personellen und technischen Beräumungsaufwand erfordern und neben der nachhaltigen Störung der vorhandenen Auen- und Gewässerstruktur und damit verbunden von Fauna und Flora zur Minderung des Stauraumes führt. Zudem ist dann mit massiven Verschlechterungen der Wasserqualität zu rechnen, welche sich je nach Einstaulänge erheblich weiter verschlechtern könnte. Die nach WRRL eingeforderte und durchaus vorhandene biologische Gewässergüte II-III wäre dann akut gefährdet. Darüber hinaus sorgt dieser Damm für einen Einstau von Kalt- und Frischluft. Ein Abfluss in die Stadt Querfurt wird somit stark eingeschränkt, wenn nicht gar unterbunden. Ferner führt das angedachte Bauwerk zur Störung des Landschaftsbildes. Abgesehen davon, dass Hochwasserzeiträume und –abstände sich nicht an menschliche Schemata halten und der angedachte 7,60 m hohe und 140 m breite Damm eine großzügige „Präventivmaßnahme“ auf Kosten von Natur, Landschaft und des Steuerzahlers darstellt. Die Querne zeigt in dem Bereich ein umfassendes Bestreben der Mäandrierung auf, welches in den gehölzfreien Bereichen des Gewässers sogar verstärkt zu befördern gilt. Neben der Weiterentwicklung zu naturnaheren Gewässerstrukturen, wie oberhalb von Lodersleben, erfolgt durch die Wechselwirkung von Prall- und Gleithängen eine Verlangsamung des Abflusses. Darüber hinaus verhindert das eine weitere Eintiefung des Gewässers. Ein flacheres Fließgewässer gibt nämlich eher Hochwasser an die Aue ab, was dann erst mal nicht weiter –hier z.B. in die Stadt Querfurt- abfließen kann. Zudem sollte der angedachte Stauraum eher für eine sukzessive Entwicklung eines Auenwaldes zur Verfügung stehen.

Ein umfassender, standortgerechter Gehölzbestand sorgt für eine massive Abbremsung einer Hochwasserwelle. Zudem sorgt ein derartiger Gehölzbestand für eine „Reinigung“ des Fließgewässers. Ein Auenwald erhöht zudem die landschaftliche und ökologische Vielfalt sowie bietet einen umfassenden Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Die gegenwärtig kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen sind für so eine Entwicklung keinesfalls förderlich. Daher ist die Schaffung von Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m im Gesamtbereich von Querne und später auch in der Weida dringend notwendig.

Für den AHA ist daher keinesfalls korrekt bei der angedachten Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens für sogenanntes hundertjähriges Hochwasser oberhalb von Querfurt von einer ökologisch verträglichen Maßnahme zu sprechen. Der einst geplante 7,60 m hohe und 140 m breite Damm sorgt auf jeden Fall für eine nachhaltige Störung des Landschaftsbildes im Quernetal zwischen Querfurt und Lodersleben. Auf Grund der hohen Frequentierung durch Spaziergänger und Touristen führt daher diese Störung zu einer massive Beeinträchtigung großer Teile der Bevölkerung und ihrer Gäste.

Daher sieht der AHA es als unverantwortlich und ignorant an, am 17.11.2016 die Grundsteinlegung vorzunehmen. Die nunmehr aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grüne bestehende Landesregierung Sachsen-Anhalts bringt damit klar und deutlich eine Fortsetzung der Politik gegen den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser zum Ausdruck.

Davon ausgehend beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Arbeitsgruppe Querne zu bilden. In ihr können sich interessierte Menschen, aber auch Organisationen, zusammenfinden, welche sich aus der Sicht des Umwelt- Landschafts- und Naturschutz ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz, Pflege und Betreuung der Querne einsetzen möchten. Eine Einbeziehung der Querne- Nebengewässer ist perspektivisch ebenfalls vorgesehen und hängt auch deutlich vom Interessentenkreis ab. Wer sich für eine derartige Gruppe und ihrer möglichen Inhalte interessiert, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

oder

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt – Bärtl (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA : aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten weiterhin Entwicklung des halleschen Schlachthofes als Ort der Bürger für dringend geboten

In der Stadt Halle (Saale) gibt es zahlreiche Industrieruinen, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale).

Somit sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht.

Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.

Für die Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen.

Auf Grund der Bedeutung und Brisanz einer künftigen Entwicklung des Geländes des einstigen Schlachthofes sowie des enormen Einflusses auf die Entwicklung in der Stadt Halle (Saale) regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut und mit Nachdruck die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Gesamtgebietes an. Diese Arbeitsgruppe sollte unter Moderation der Stadt Halle (Saale) stattfinden mit allen verantwortlichen Stellen und interessierten Organisationen zum Thema Denkmalschutz, Gewerbeentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, kulturelle und soziale Entwicklungen sowie Bildung und Wissenschaft besetzt sein.

Mit dem Erwerb durch den Immobilienunternehmer Peter vom Felde aus Barsinghausen bei Hannover besteht nun nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein Ansprechpartner, mit dem eine sinnvolle Gestaltung des Denkmals beraten werden kann.

Eine alleinige Einrichtung eines Fachmarktzentrums greift angesichts der Bedeutung und Lage des Denkmals viel zu kurz. Die Gestaltung und Entwicklung hin zu einem Ort der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) sowie ihrer Vereine, Initiativen, Organisationen und Gäste darf nicht aus dem Blick verloren gehen.

Die Entwicklung und Gestaltung des einstigen Schlachthofes lässt sich dabei nicht losgelöst von dem Stadtgebiet zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn betrachten.

Dabei ist ganz besonders die Stadt Halle (Saale) als zuständige Planungsbehörde sowie verantwortliche untere Bau-, Denkmalschutz- und Umweltbehörde als Koordinatorin des Planungs- und Gestaltungsprozesses gefragt und gefordert. Ferner ist neben der Einbeziehung von Eigentümern in dem Gesamtgebiet unbedingt die Bevölkerung mit ihren Vereinen, Initiativen, Organisationen zu beteiligen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedenfalls bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen.

Ferner rufen beide Organisationen die interessierte Bevölkerung ganz dringend auf daran mitzuwirken.

Interessenten können folgendermaßen Kontakt zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

AHA führt Herbstexkursion in Merseburgs und Leunas Saaleaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 19.11.2016 eine Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel durch, welche 10.00 Uhr am Bahnhof Merseburg beginnt und dort nach ca. 5 Stunden auch wieder endet.

Die Exkursion dient der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Hochwasserschutz darlegen. Dazu beabsichtigt der AHA die von einer Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg erstellte Schutz- und Entwicklungskonzeption der Öffentlichkeit vor Ort zu erläutern.

Darüber hinaus ist vorgesehen Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzuzeigen und in dem Blickfeld zur Mitwirkung in der AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ aufrufen. Im Zusammenhang mit der Exkursion wird um wetterfeste Kleidung gebeten.

Wer noch mehr zu der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA fordert ein sozial und ökologisch orientiertes Wohnraumkonzept für die Stadt Halle (Saale)

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienberichte, wonach die politisch Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) den baulichen Verbrauch von bisher unverbautem Land vorantreiben möchten. Dabei finden u.a. hallesche Gebiete wie Heide-Süd, Wörmlitz und Büschdorf besondere Erwähnung. Dagegen steht eine Abrissbilanz seit der Wende von ca. 14.000 Wohnungen in den Plattenbaugebieten gegenüber. Daraus leitet sich für den AHA die Notwendigkeit einer Wohnraumpolitik in Halle (Saale) ab, welche ökologisch und sozial in Erscheinung treten muss. Immerhin weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 80 und 90 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt. Der AHA möchte anhand nachfolgender Beispiele auf die bisherige bzw. zu befürchtende bauliche Fehlentwicklung in der Stadt Halle (Saale) hinweisen:

Beispiel 1
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle – Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Besitz und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.

Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle – Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.

Nunmehr hat das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle – Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt. Das verschlossene Gelände wird ansonsten nicht mehr genutzt. Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.

Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle – Büschdorf steht seit dem 01.12.2001 leer und wird nicht genutzt.

Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.

Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.

Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptio-nellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.

Mit Unverständnis hat der AHA nunmehr die Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens.- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.

Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.

Beispiel 2

Mit dem Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstehen sollen, besteht die dringende Gefahr, dass ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren geht. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, verliert der Hechtgraben Aue, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.

Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.

Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden stampfen möchte. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen Stadträte und Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.

Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.

Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen zu wollen.

Der AHA hält es aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Ver-bindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.

Die gegenwärtigen Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ – Abwägungsbeschluss- vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ – Satzungsbeschluss- vom 18.08.2016 ignorieren die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“
Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.

Nachdem der hallesche Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und seine Verwaltung undemokratisch sowie in bekannter ignoranter Herangehensweise gegen den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaftsschutz agieren sowie Interessenverquickung zwischen der GWG und ihrer 100{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}igen Gesellschafterin Stadt Halle (Saale) bestehen, fordert der AHA die Mitglieder von Halles Stadtrat auf die Planungen zu dem Vorhaben zu beenden. Der AHA schlägt stattdessen vor das Gebiet als sukzessiven Biotop- und Grünverbundraum weiter entwickeln zu lassen.

Die beiden konkreten Beispiele sind nach Auffassung Mahnung ein politisches Umdenken in der Stadt Halle (Saale) anzugehen.

Ein angedachtes hallesches wohnungspolitisches Konzept muss sozial-ökologisch ausgewogen sein, den Erhalt und die Sanierung vorhandener Bausubstanz befördern und einer weiteren Ausweitung von unverbautem Boden als Bauland für neue Häuser Einhalt gebieten.

Wer sich ebenfalls für diese Zielstellung einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA fordert vollständigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal

In einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.

Weiter führte der AHA aus, Zitat:

„Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende

Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

„Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“

Der AHA fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH auf, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen ! Ferner ruft der AHA die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben ! Ferner beabsichtigt der AHA im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Selke Interessenten dafür zu sammeln. Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umbau von Gimritzer Damm und Teile der Heideallee für nicht umsetzbar

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großer Sorge die aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Das führte in Anknüpfung zur Protestexkursion am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und zur Heideallee, zum Aufruf zu einer weiteren Protestexkursion am 31.10.2016.

Zu Beginn der Protestexkursion erläuterten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern ihre Positionen zu den Ausbaumaßnahmen an dem Weinberg und am Weg entlang der Wilden Saale sowie zu Plänen diese wieder mit Booten befahren zu können. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großer Sorge und Unverständnis den Beginn und die Fortsetzung umfassender Wegebauarbeiten in Halles Saaleaue im Bereich der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel und unterhalb der Weinberge entlang der Wilden Saale aufgenommen. Trotz mehrfacher Hinweise, Bedenken und Mahnungen seitens des AHA lässt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit unverminderter Intensität die Bauarbeiten im Landschaftsschutzgebiet und Einzugsgebiet des Hochwassers der Saale fortsetzen. Einhergehend mit diesen Bauarbeiten fanden umfassende Fällarbeiten am Ufer der Wilden Saale und in den Bereichen der Wege statt.

Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne zur Wassertourismuskonzeption der Stadt Halle (Saale) anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg.

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