Autor: aha-dietmar (Seite 139 von 363)

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018, 2019 und 2020 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK-Wasserrettung einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der Genehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles nunmehr suspendierten Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen und die Aufschüttungen sind vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende


Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.

Die nunmehrigen Pläne am Nordufer einen Camping- und Caravanstandort zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige AHA bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.08.2022

Stellungnahme zum Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale)

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beziehen wie folgt Stellung zum Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale):

Änderungs- und Ergänzungstext mit Begründungen:

Umbenennung in Gehölzschutzsatzung

Begründung:

Nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher haben eine sehr bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tierarten. Ferner dienen sie der Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes sowie dienen sie der Verhinderung der Bodenerosion.

Es hat sich außerdem immer wieder gezeigt, dass nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher unsachgemäßen Behandlungen und unbegründeten Fällungen zum Opfer fallen. Dem gilt es unbedingt Einhalt zu gebieten.

Zu § 1 Schutzzweck

*** wird der Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) als Geschützter Bestandteil nach Maßgabe dieser Satzung geschützt.

Begründung:

siehe oben

Zu § 2 Geltungsbereich

Zu (2) Diese Satzung findet keine Anwendung für:

Streichung von „3. Bäume auf Parzellen der Kleingartenvereine i. S. von § 1 Bundeskleingartengesetz (BKleinG),“

Begründung:

Immer wieder finden massive Fällungen in Kleingartenanlage statt, was aufzeigt, was eine Nichtanwendung der Satzung auf Parzellen der Kleingartenvereine bedeutet.

Auf Grund des zahlreichen und umfassenden Gehölzbestandes stellen Kleingartenanlagen ein wichtiges Rückzugsgebiet für viele Tierarten dar. Ferner trägt der Gehölzbestand zur Verbesserung des städtischen Klimas bei.

Streichung von „4. Obstbäume (ausschließlich Walnuss- und Esskastanienbäumen) in umfriedeten Grundstücken

Begründung:

Obstbäume sind wichtige Bestandteile unserer Natur- und Kulturlandschaft. Insbesondere bei Äpfeln und Birnen sind viele alte Sorten vom Aussterben bedroht. Unkontrollierbare Fällungen könnten diesen Prozess befördern und beschleunigen. Ferner werten Obstbäume umfassend das Stadtbild auf sowie bieten zahlreichen Tierarten Lebens- und Nahrungsraum. Notwendige Pflege- und Schnittmaßnahmen könnten unter festgelegten Auflagen vom Verbot befreit werden.

Zu § 4 Schutzgegenstand

Zu 1. Einfügung „Sträucher ab 1 m Höhe

Begründung:

Nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher haben eine sehr bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tierarten. Ferner dienen sie der Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes sowie dienen sie der Verhinderung der Bodenerosion.

Es hat sich außerdem immer wieder gezeigt, dass nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher unsachgemäßen Behandlungen und unbegründeten Fällungen zum Opfer fallen. Dem gilt es unbedingt Einhalt zu gebieten.

Notwendige Pflege- und Schnittmaßnahmen könnten unter festgelegten Auflagen einer Befreiung vom Verbot unterliegen.

Streichung des Absatzes „(2) Vom Schutz in der freien Landschaft (Gebiete außerhalb der bebauten Ortslagen) ausgenommen sind Bäume bzw. Hybriden und Zuchtformen der Arten:

Eschenahorn (Acer negundo), Essigbaum (Rhus typhina), Götterbaum (Ailanthus altissima), Robinie (Robinia pseudoacacia) und alle Pappelarten einschließlich Pyramidenpappel (Populus nigra Italica), außer Schwarzpappel (Populus nigra) und Zitterpappel (Populus tremula).“

Begründung:

Diese Gehölze erfüllen ebenfalls die eingangs geschilderten ökologischen und gestalterischen Funktionen.

Angesichts der voranschreitenden Austrocknung und Erwärmung weisen außerdem immer mehr Gehölzarten Stresssituationen auf. Zudem befördert die Klimaerwärmung bzw. -veränderung ein Voranschreiten von wärmeliebenden, hitzebeständigeren und trockenresistenter Gehölzarten. Ferner gehören die obengenannten Gehölzarten schon seit Jahrzehnten zum Stadtbild in Halle (Saale) und beeinflussen dieses mit jahreszeitlich bedingten Erscheinungsbildern positiv (z.B. Herbstfärbung, Blüten, Fruchtstände). Einem Ausschluss der obengenannten Gehölzarten aus dem Schutzstatus liegt keine fachliche Begründung zu Grunde, was somit einen willkürlichen Regelungsbedarf vermuten lässt.

§ 8 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen

(3) Neu (4) An dem Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen ist die Gehölzschutzkommission zu beteiligen. Deren Beschluss ist der Entscheidung des Fachbereiches Umwelt zu Grunde zu legen.

Nur bei Gefahr im Verzug kann davon abgewichen werden.

Begründung:

Die Gehölzschutzkommission gilt es mit mehr Kompetenz und Gewicht zu versehen.

Das dort existente fachliche Potenzial wird gegenwärtig viel zu wenig genutzt

und berücksichtigt. Daher ist dringend erforderlich der Gehölzschutzkommission einen eigenen Paragrafen zu widmen.

Neu (3) Pflegeschnittmaßnahmen an Hecken und Obstbäumen außerhalb gewerblich genutzter Flächen in der Zeit vom 01.09. bis 15.03.

Begründung:

Das sollte die Hecken an Gärten und in Parks betreffen. Insgesamt sind aber Obstbäume und Sträucher in normalen Gärten und Kleingartenanlagen geschützt (siehe §§ 1 und 2)

Zu § 15 Baumschutzkommission

Hier erfolgt folgender Neuvorschlag zum Inhalt dieses Paragrafen:

§ 15 Gehölzschutzkommission

(1) Dem Interesse der fachlich-inhaltlichen Einbindung der Bevölkerung dient die ehrenamtliche Gehölzschutzkommission

(2) Die Gehölzschutzkommission hat folgende Aufgaben:

1. Sensibilisierung der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Stadtrates und der Stadtverwaltung zum Thema Gehölzschutz

2. Bündelung der Aktivitäten von Initiativen in Sachen Gehölzschutz und Mittler zu den Institutionen der Stadt Halle (Saale)

3. Initiativrecht und Beteiligung bei der Entscheidungsfindung bei der Erstellung von Gehölzschutzkonzeptionen und Baumkatastern, der Planung und Umsetzung von Gehölzpflegemaßnahmen und Gehölzpflanzmaßnahmen sowie zu Anträgen von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen im Sinne dieser Satzung Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission erhalten Rederecht in den Stadtratsauschüssen, welche sich mit den Themen Umwelt, Planung, Bildung, Ordnung und Sicherheit befassen. Ferner hält die Gehölzschutzkommission engen Kontakt zu allen Teilen der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen.

(3) Mitglied der Gehölzschutzkommission kann jede interessierte Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt hat. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission werden durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit gewählt und daraufhin durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister berufen. Eine Mitgliedschaft in der Gehölzschutzkommission endet durch Tod, Abwahl oder schriftlich erklärten Austritt. Eine Abwahl erfolgt durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit. Vorschlagsrecht zur Wahl und Abwahl der Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, von ihm/ihr beauftragte (r) Bevollmächtigte(r) sowie die Gehölzschutzkommission selbst. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen den Status eines „Mitarbeiters im Außendienst“ und sind dementsprechend versicherungsrechtlich abgesichert.

(4) Die Gehölzschutzkommission wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden/Vorsitzende, den/die Stellvertreter/-in sowie den/die Schriftführer/-in. Der/die Vorsitzende, während seiner/ihrer Abwesenheit der/die Stellvertreter/-in, leitet die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission, welche mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind entsprechend schriftlich zu protokollieren. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Sitzungsleiters/-in. Die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission sind grundsätzlich öffentlich, können aber bei berechtigten Interessen Dritter und bei mehrheitlicher Beschlussfassung, nichtöffentlich sein. Nur die gewählten Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen beschließendes Stimmrecht.

(5) Die Gremien der Stadt Halle (Saale) sichern im Rahmen einer sparsamen und effektiven Haushaltsführung die materielle und finanzielle Arbeit der Gehölzschutzkommission ab. Dazu zählen insbesondere die kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten, Kopien, Planungsunterlagen und Einladungen sowie verwaltungstechnische Unterstützung in Form von Erstellen und Versenden von Protokollen, Stellungnahmen und Einladungen. Ferner findet die Arbeit der Gehölzschutzkommission in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle (Saale) ihre angemessene Berücksichtigung, wozu Pressemitteilungen, die Präsentation im Internet und im Amtsblatt gehören.

Abschließendes

Bedauerlicherweise beinhaltet der vorgelegte Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) keine Begründung bzw. Erläuterung der angedachten Regelungsinhalte. Gerade so ein sehr wichtiges Thema wie der Schutz und Erhalt von Gehölzen bedarf aber derartiger Darlegungen, um den Anlass der angedachten Regelungsinhalte erkennen und besser werten zu können. Zudem ist das ein Ausdruck der öffentlichen Transparenz und der demokratischen Mitgestaltung.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.08.2022

Stellungnahme zum Plangenehmigungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau der Energietransportleitung ETL 185 vom Elbehafen Brunsbüttel (FSRU-Liegeplatz) bis zum Anschluss an das bestehende Gasversorgungsnetz der SH Netz AG in Brunsbüttel

I. Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Darüber hinaus ist dringend eine Umstellung der Energieumwandlung erforderlich. Dazu gehört die Abwendung von fossilen und atomaren Energiequellen. Nur so ist das alternativlose Erreichen der Klimaziele und die Umsetzung der Lehren aus Katastrophen der Nutzung von Kernenergie wie in Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima möglich.
Alternativ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Einbeziehung von Dächern und Fassaden auf bzw. an Wohngebieten und auf bzw. an gewerblich genutzten Gebäuden zur Nutzung der Sonnenenergie sowie die Errichtung ortsgebundener, dezentraler Windkraftanlagen.

Laut Flüssiggas1.de stehen folgende Vorteile und Nachteile von LNG Gas im Vergleich gegenüber, Zitat:

Vorteile von LNG Gas

  • weltweit gibt es große Gasvorkommen (unter anderem im Mittelmeer, USA, Mittlerer Osten)
  • viel Energie in kleinem Raum speicherbar
  • Gas lässt sich unabhängig von Pipelines über weite Strecken transportieren
  • LNG Gas verbrennt sauberer als Benzin, Diesel oder Heizöl
  • Flüssigerdgas ist in fast jeder Region einsetzbar
  • zahlreiche Anwendungsbereiche sind möglich (Kraftstoff, Prozessenergie, Energiespeicher)
  • große LNG Gas Vorräte können Engpässe in der konventionellen Gasversorgung ausgleichen

Nachteile von LNG Gas

  • Herstellung von LNG Gas ist energieaufwendig
  • Lagerung und Transport mit Schiffen oder Lastkraftwagen erfordert höchste Sicherheitsanforderungen
  • von der Förderung bis zum Einsatz entweicht 0,5 bis 5 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Methans (Methanschlupf)
  • Methan ist 25-mal klimawirksamer als CO2 und fördert den Treibhauseffekt
  • Tankstellen- und Lagernetz ist nicht weit ausgebaut

Zitat Ende

Selbst der Energiekonzern EnBW führt folgendes aus, Zitat:

Wie umwelt- und klimafreundlich ist LNG?

Grundsätzlich handelt es sich bei LNG um Erdgas und damit um einen fossilen Brennstoff, der bei seiner Verbrennung CO2-Emissionen freisetzt. Doch im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern wie Kohle und Erdöl fallen diese bei Erdgas generell deutlich geringer und damit klimaschonender aus. Ein Problem bei LNG ist, dass die Herstellung (von der Reinigung des Rohgases bis zur Verflüssigung), die Kühlung und der Transport bis hin zur Regasifizierung an den LNG-Terminals selbst einen hohen Energiebedarf aufweisen. Dadurch fallen mehr CO2-Emissionen an als beispielsweise beim Transport über eine Erdgas-Pipeline. 2019 ermittelte eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass im Vergleich zu russischem Pipeline-Gas bei LNG aus den USA die 1,5-fache Menge an Treibhausgasen entsteht. Die Emissionswerte für LNG aus Australien lagen, vor allem aufgrund des langen Transportwegs, fast doppelt so hoch (rund 90 Prozent ).

Ein weiterer Faktor in der Klimabilanz ist die Herkunft von LNG. Gefördert wird es hauptsächlich in den USA, Australien und Katar. Australisches LNG stammt zum Großteil aus Erdgas, das als Nebenprodukt beim Abbau von Kohle freigesetzt wird. In Katar wird Erdgas direkt aus dem Boden unter dem Persischen Golf gewonnen. US-amerikanische Unternehmen fördern Gas zur Herstellung von LNG vor allem mittels Frackings. Die Methode ist aber mit größeren Auswirkungen auf die Umwelt und Emissionswerten als in Katar oder Australien verbunden.“, Zitat Ende

Eine verfehlte Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, sehr umstrittene Sanktionspolitik sowie unterlassene Diplomatie in der Gegenwart und ggf. in absehbarer Zukunft haben zur wieder verstärkten Nutzung fossiler und möglicherweise auch atomarer Rohstoffe geführt.
Diese Entwicklung gilt es sofort und grundlegend zu ändern. Das vorliegende Vorhaben trägt jedoch eher zur Verfestigung der Fehler in der Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik bei und ist daher schon vom Grundsatz her abzulehnen.

Darüber hinaus ist eine Frist von knapp anderthalb Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme unverantwortlich und berücksichtigt in keiner Weise, dass die meisten Umwelt- und Naturschutzvereine ehrenamtlich agieren. Echte Demokratie und Meinungsteilhabe sehen anders aus.

II. Zu den Verfahrensunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 1.2 Energiewirtschaftliche Begründung zum Vorhaben
Zu 1.3 Antragsgegenstand

Eine verfehlte Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, sehr umstrittene Sanktionspoli-tik sowie unterlassene Diplomatie in der Gegenwart und ggf. in absehbarer Zukunft haben zur wieder verstärkten Nutzung fossiler und möglicherweise auch atomarer Roh-stoffe geführt.
Diese Entwicklung gilt es sofort und grundlegend zu ändern. Das vorliegende Vorhaben trägt jedoch eher zur Verfestigung der Fehler in der Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik bei und ist daher schon vom Grundsatz her abzulehnen.

Zu allen weiteren nachfolgenden Punkten

Laut den Punkten 4.1.2 Technische Daten und 4.4 Flächenbedarf benötigt man baulich eine Fläche von 2.900,00 m Länge x 30,00 m = 87.000,00 m² = 8,7 ha. Im Bereich dieser Fläche finden auch Eingriffe auf Grünflächen in der Elbaue statt, welche später von Aufwuchs freigehalten werden sollen. Abgesehen von dem zerstörerischen baulichen Eingriff während der Bauzeit, geht laut Punkt 1.2 Energiewirtschaftliche Begründung zum Vorhaben geht auf einer Fläche von 2.900,00 m Länge x 10,00 m = 29.000,00 m² = 2,9 ha somit Raum für eine potentielle naturnahere Entwicklung von Natur und Landschaft verloren, wozu mögliche Lebens- und Rückzugsräume sowie Überflutungsräume gehören. Im Punkt 3.2 Umweltrecht ist folgendes vermerkt, Zitat: „Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens (Vgl. Kapitel 1.2) wird im LNG-Beschleunigungsgesetz § 4 geregelt, dass hierfür das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anzuwenden ist.“ Hier sei vermerkt, dass die zunehmende antirussische Sanktionspolitik zu diesem Zustand geführt und somit diesen Zustand selbst entscheidend verursacht hat. Diese Politik begann endgültig mit den Ereignissen in der sogenannten „Orangenen Revolution“ im Jahr 2004 und hat nunmehr ihren vorläufigen Höhepunkt in dem barbarischen Krieg in der Ukraine gefunden. Anstatt durch ernsthafte Diplomatie den Krieg um Ende zu führen, greift man jetzt u.a. wiederholt nachteilig in das Umweltrecht und das Beteiligungsrecht ein. Demokratie und ernstgemeinter Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sehen anders aus. Somit fehlen u.a. Angaben zum gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie somit zu Artenstruktur und -vielfalt. Eine ordnungsgemäße Einschätzung möglicher Schäden sind somit ausgeschlossen und lässt das Beteiligungsverfahren zur Farce verkommen. Selbstverständlich stellen schon die Beseitigung der Vegetation und die Schachtarbeiten einen massiven Eingriff in Natur, Umwelt und Landschaft dar. Eine vollumfängliche Einschätzung ist aus ebengenannten Gründen nicht möglich.
Zu einem weiteren Verbau und Eingriff in einem Teil der Elbaue findet allemal statt und geht mit einer weiter zu erwartenden Verarmung eines speziellen Landschafts- und Naturraumes einher.

III. Schlussbemerkungen

Die gegenwärtige politische Situation in Europa hat zum wiederholten Male zur Beeinträchtigung der mühsam erarbeiteten Nachkriegsordnung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 geführt. Einhergehend mit der momentanen katastrophalen Friedens- und Energiepolitik nimmt weiterhin verstärkte Eingriffe und Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft in Kauf. Dazu zählen bauliche Eingriffe mit Folgen für Fauna, Flora, Hydrologie und Klima. Der nunmehrige gesetzliche Rahmen, welcher auf der Basis eines Gesetzentwurfes der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) vom 10.05.2022, Drucksache 20/1742 sowie der zustimmenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 19.05.2022 sowie des Bundesrates vom 20.05.2022, bestätigt diese verheerende Entwicklung. Daran ändert folgende zitierte Festlegung nichts „Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden.“

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-lng-beschleunigungsgesetz-894668

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0201-0300/0221-22.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) findet u.a. aus oben genannten Gründen diese Entwicklung und somit das angedachte Vorhaben verheerend und sieht sie im Widerspruch zu einer notwendigen lebenserhaltenden, ökologischen, friedlichen und sozialen Entwicklung auf unserer Erde, welche nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, als einziger Planet die Bedingungen für Leben aufweist und somit eines besonderen Schutzes bedarf.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.08.2022

Die erste Apfelernte im Jahr

Am 30.07.2022 trafen sich Mitglieder des AHA und Helfer aus Dessau zur ersten Apfelernte in diesem Jahr. Es galt Klar-oder Augustäpfel auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau zu pflücken. Leider lag schon eine große Menge der Äpfel am Boden, die nur noch für eine rasche Weiterverarbeitung genutzt werden können. Aber darüber hinaus hingen noch so viele Äpfel an den Bäumen, dass gar nicht alle geerntet und abtransportiert werden konnten.
Nach getaner Arbeit ließ man auch diesmal das Ganze bei einem gemütlichen Picknick ausklingen.
Der nächste Arbeitseinsatz ist für den 15.10.2022 geplant. Dann sollen die anderen Apfelsorten zum Mosten geerntet werden.
Allerdings besteht die Möglichkeit einer früheren Ernte, falls die Äpfel schon vor dem geplanten Termin reif sind. Dies muss dann kurzfristig entschieden werden.

Fotos: Esther van Zalm & Christine Fröhlich

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Bad Sulza, Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der AHA im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und der Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich weit fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht schaffen und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte das Land Sachsen-Anhalt, der Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Dabei ist allgemein bekannt, dass ein ganz anderer Umgang mit Hochwasser bei Ausbreitung und Abfluss von Hochwasser dringend erforderlich ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Der unnatürliche Flächenverbrauch mit eingebundenen Flächenversiegelungen führen unweigerlich zum oberflächigen Abfluss von Niederschlagswasser. Gleiches gilt für Agrarlandschaften, welche im zunehmenden Maße von Monokulturen und fehlender Arten- und Strukturvielfalt in der Fläche geprägt sind.
Während noch zu DDR-Zeiten ca. 25 Ackerkulturen für Anbauvielfalt und Fruchtfolge zwischen Humusmehrern und Humuszehrern sorgten, kommen heutzutage ca. 5-6 Ackerkulturen auf den Feldern zum Anbau. Nicht nur der Verlust an Arten- und Strukturvielfalt mit nachteiligen Folgen für Fauna und Flora kommen so zum Tragen, sondern Humusverluste und der Einsatz schwerer Technik führen zu massiven Bodenverdichtungen, welche u.a. die zunehmenden Starkniederschläge nicht versickern lassen, sondern zum oberflächigen Abfluss mit Bodenerosionen führen. Dabei gelangen nicht nur Boden, sondern auch ausgebrachte Mineraldünger und Pestizide in die Vorfluter und Fließgewässer mit den bekannten Umweltfolgen und -schäden. Ähnliches trifft bei Winderosionen zu.
Ebenfalls problematisch ist die Vernichtung von Wäldern in Folge von Hitze, Trockenheit, Massenabholzungen und nicht zuletzt durch Waldbrände. Dabei gehen nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora, Produzenten von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid sowie Erholungsraum, sondern auch nachhaltige Wasserspeicher verloren.

Alles Fakten und Ereignisse, wo nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), keine umfassenden und nachhaltigen, wissenschaftlich begründete Antworten in Form von Schutz- und Entwicklungskonzeptionen vorliegen.
So erscheint es nach Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dringend geboten, unverzüglich zu prüfen, wo Rückbaumaßnahmen von Flächenversiegelungen erfolgen können. Gleiches gilt für Rückverlegung des Deiches an der Saale und ihrer Nebengewässer – zum Beispiel im Nordostteil des Naumburger Stadtteiles Bad Kösen sowie im Bereich der Saaleaue zwischen den Weißenfelser Stadtteilen Schkortleben und Großkorbetha.
Außerdem ist nach Auffassung des AHA der Wiederanschluss von Altverläufen der Saale sowie die sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zu prüfen.
Darüber hinaus setzt sich der AHA weiterhin und verstärkt für länderübergreifende, wissenschaftlich-konzeptionelle Arbeit sowie die Einbeziehung der Nebengewässer -zum Beispiel im Raum Stadt Bad Sulza bis Weißenfels- ein. Hier seien insbesondere Ilm, Unstrut und Wethau genannt.
Ferner gilt es beidseitig mindestens 10 m breite Gewässerschutztreifen zu bewahren, um so naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen. Dies entspricht zudem dem Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche u.a. auf Verbesserung und Überprüfung der Wasserqualität sowie biologische Durchlässigkeit orientiert.

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, ist die Bildung einer Regionalgruppe Weißenfels-Bad Sulza vorgesehen.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.07.2022

Initiative „Pro Baum“ und AHA rufen zum Gießen von Bäumen und Sträuchern auf!

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch bedrohen zum Beispiel nicht nur Fällungen sowie Beschädigungen im Wurzel-, Stamm-, und Kronenbereich durch mechanische Maßnahmen und chemische Mittel wie Auftausalze, Schmier- und Kraftstoffe den Bestand von Bäumen und Sträuchern, sondern im zunehmenden Maße auch Hitze und Trockenheit.
Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bevölkerung auf, Bäume und Sträucher zu wässern.
So besteht die Möglichkeit den Trocken- und Hitzestress von Bäumen und Sträuchern zu mindern und so deren Überleben und Gedeihen zu sichern.
Bei technischen und fachlichen Fragen können sich Interessierte an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.07.2022

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