Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer bilden Moldau und Eger
Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

„(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE schreibt dazu, Zitat:

„In Mittel- und Westeuropa verfügt die Elbe nach Donau, Weichsel und Rhein über das viertgrößte Einzugsgebiet, in dem fast 25 Millionen Einwohner leben. Mehr als 99 % des Einzugsgebiets befinden sich in Deutschland und der Tschechischen Republik, weniger als 1 % in Österreich und Polen. Von der Quelle im Riesengebirge bis zur Mündung in die Nordsee wird die Elbe in drei Abschnitte unterteilt (Obere, Mittlere und Untere Elbe).“, Zitat Ende

https://www.ikse-mkol.org/themen/die-elbe

https://www.ikse-mkol.org/fileadmin/media/user_upload/D/06_Publikationen/09_IKSE_Flyer-Poster-2020/2020_IKSE_Flyer_Elbe.pdf

Ein besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Abschnitt zwischen den Mündungsgebieten der 124,00 km langen Vereinten Mulde und der 413,00 km langen Saale.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Diese Fluss- und Auenlandschaften an der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ anteilig zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125) und zum ca. 539,00 ha großen FFH-Gebiet “Saaleaue bei Groß Rosenburg“(EU-Code: DE 4037-303, Landescode: FFH0053) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Mulde“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129). Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des ca. 342.848,00 des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist. Ferner sind die sehr wertvollen Bestandteile von Umwelt, Natur und Landschaften Teil des 7.880,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe/Mittelelbe“ sowie des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“
Diese Teile der Auen von Elbe, Mulde und Saale dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept__BR__Flusslandschaft__Elbe-fertig-April-07.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=125&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

Im Rahmen zahlreicher Fahrradexkursionen war bzw. ist es Ziel des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001)). Darüber hinaus gehört das 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125), das ca. 7.593,00 ha große FFH-GEBIET “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129)“. Ferner zählen diese Auengebiete zum 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Ferner zählen diese Auengebiete zum 168.510,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, zum 43.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“ sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/dessau-woerlitzer-elbauen-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/dessau-woerlitzer-elbauen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-entdecken/unesco-welterbe/gartenreich-dessau-woerlitz

https://www.gartenreich.de/de/uebersicht/bedeutung

Alle diese Auengebiete an Elbe sowie den Mündungsgebieten von Mulde und Saale gehören zum 168.510,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden rund 282.000 ha großen Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br

https://flusslandschaft-elbe.de

Diese Teile der Auen von Elbe, Mulde und Saale dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Zudem fungieren sie als Retentionsflächen bei den für Fluss- und Auenlandschaften üblichen und lebensnotwendigen Hochwassern.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

Darüber hinaus ist es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten einen vollkommen anderen Umgang mit der Auenlandschaft zu pflegen, welche sich in der Elbeaue durch die Existenz von Altverläufen, Kolken, Auenwälder, Wiesen und Hochstaudenflächen kennzeichnet. Die Begradigung von Fließgewässern und die Buhnen in der Elbe haben zu massiven Eintiefungen geführt und treiben sie noch immer weiter voran. Die gegenwärtige Niederschlagsarmut, die streckenweise stark ausgeprägte Sommerhitze haben zur massiven Austrocknung von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer jeweiligen Auen geführt. Dies zeigt sich an massiven Stresssituationen in den Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen. Verschärfung findet der Zustand durch eine umfassende Rinderbeweidung, welche im zunehmenden Maße – gepaart der Trockenheit – eine Erholung der Wiesen und Hochstaudenflächen stark erschwert bzw. gar unterbindet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es weiterhin für dringend geboten eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche den gegenwärtigen Bestand an Fauna, Flora und Funga sowie der damit verbundenen Landschafts- und Naturräume ermittelt und auswertet. Darauf aufbauend gilt es ferner zu prüfen, inwieweit eine weitere naturnahe Entwicklung der Aue aussehen können. Dazu gehören zum Beispiel die sukzessive Erweiterung von Auenwäldern, die Betreuung und Pflege von Wiesen, Hochstaudenflächen und Streuobstwiesen sowie der Umgang mit den Fließ- und Standgewässern, einschließlich der Prüfung des Wiederanschlusses an das Stromsystem der Fließgewässer. Dies ist wichtig, um den durch massiven negativen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften durch den Menschen, durch den von ihm mit verursachten Klimawandel berücksichtigen zu können, die schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräume als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Fauna nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern zu optimieren. Beschattung durch sukzessive Entstehung von Auenwäldern zu verbessern, um Verdunstung durch Sonneneinstrahlung und Wind zu drosseln, Temperaturanstiege zu stoppen sowie den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Bekanntlich fungieren Waldgebiete – so auch Auenwälder – mehr oder minder als Schwamm, welche Niederschlagswasser speichern und bei Niederschlagsarmut schrittweise an Gewässer und das Gesamtumfeld abgeben. Somit lassen sich Auswirkungen von Sommerhitze und Niederschlagsarmut mildern.
Zudem sind Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu stabilisieren, sondern auszuweiten.
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegen und Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr verstärkt Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur naturnaheren bis naturnahen Entwicklung der Elbe-Saale-Aue u.a. eingebunden in den Gesamtverlauf von Elbe, Saale und Mulde zu ergreifen. Im Rahmen einer länder- und raumübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es daher Ziele und Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Wiederanbindung der Altaue an die Flusssysteme, eine Wiederausweitung von Auenwäldern und -wiesen, Wiederanbindung an alte Flussverläufe, eine arten- und strukturreiche Agrarentwicklung, den Erhalt und die Entwicklung bestehender und neuer Biotop- und Grünverbundräume, Reduzierung von Verkehren und Stärkung öffentlicher Nahverkehre, eine dem angepasste Wohnqualität sowie damit abgestimmtem Tourismus und abgestimmter Naherholung enthält.
Als Basis kann die Tatsache dienen, dass das Gesamtgebiet Bestandteil zahlreicher Schutzgebiete wie des ca. 282.250,00 ha großen, Ende des Jahres 1997 von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“, des Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, welches sich aus dem 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ und dem 125.510,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“ zusammensetzt, des 538,00 ha großen Natura 200 Gebietes „Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053)“, des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001)“, des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“ sowie des 8.507,00 ha großen Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ ist.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/biosphaerenreservat

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saaleaue-bei-gross-rosenburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

Hier ist auch einzubinden, wie künftig die Angel- und Fischereitätigkeit in der Elbe-Saale-Aue aussehen soll.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt das ein jeder massiver Eingriff in den besonders und vielfältig schützenswerten sowie europäisch und national geschützten Natur- und Landschaftsraum der Elbe-Saale-Aue eine umfassende Bedrohung dieser Gebiete dar. Diese Auen- und Flusslandschaft bildet einen sehr arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Überflutungsraum für Elbe und Saale, Raum und Korridor für Kalt- und Frischluftentstehung sowie einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Blickpunkt betrachtet verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Planungen der Stadt Schönebeck (Elbe) Aktivitäten zum „Bebauungsplan Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“ der Stadt Schönebeck (Elbe) – Beschluss zum Antrag auf Herauslösung aus dem LSG „Mittlere Elbe/ Mittelelbe“ (LSG0023)“ sowie zum damit verbundenen „Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss Flächennutzungsplan Stadt Schönebeck (Elbe), 6. Änderung“

https://schoenebeck.gremien.info/meeting/2251

Die Begründung zum „Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss Flächennutzungsplan Stadt Schönebeck (Elbe), 6. Änderung“ beinhaltet auf Seite 19 unter Punkt „4.1 Änderungsteilbereich 1 – Ferienpark südlich und nördlich der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“, Flächen für den ruhenden Verkehr“ folgende Angaben, Zitat:

„Im Änderungsteilbereich 1 sollen im Bereich südlich der Zufahrtsstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Grünanlage sowie eines Naturlehrgartens geschaffen werden. Dieser Bereich soll landschaftsräumlich orientiert, parkähnlich angelegt und durch Spielmöglichkeiten sowie die Anlage eines Schaugeheges für heimische Haustierarten ausgestaltet werden. Im Zuge der Neuordnung von Freizeitnutzungen nördlich der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“ sollen diese anteilig auf Flächen im südlichen Bereich verlagert werden.
Der Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) weist in diesem Bereich (südlich der Erschließungsstraße) größtenteils Fläche für die Landwirtschaft aus. Da sich die Fläche jedoch unmittelbar angrenzend an den bestehenden Ferienpark befindet, ist einer Erweiterung des Freizeitangebotes des Ferienparks in diesem Bereich im Sinne des Tourismus sinnvoll und erforderlich und rechtfertigt somit den Verlust von etwa 2,62 ha Landwirtschaftsfläche in diesem Bereich.“, Zitat Ende

Zudem ist auf Seite 21 unter Punkt „4.2 Änderungsteilbereich 2 – Flächen für Verkehr (inkl. Parkplatz)“ weiter angegeben, Zitat:

„Der Änderungsteilbereich 2 umfasst eine Fläche von etwa 1,4 ha. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) ist in diesem Bereich Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für Wald Darstellungsgegenstand.
Im Rahmen der Entwicklung des Ferienparkes Plötzky und der hiermit einhergehenden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Sondergebiet Versorgungs- und Freizeitanlage Ferienpark Plötzky“, soll die Erschließung für den Ferienpark leistungsgerecht gesichert werden. Hierfür ist es notwendig geregelte planungsrechtliche Grundlagen für die Straßenplanung i. V. m. der Anbindung des Ferienparkes an die B246a zu schaffen. Die Erschließung über das bestehende Gewerbegebiet (Scania) wurde im Ergebnis geänderter städtebaulicher Ziele der Stadt im in Rede stehenden Bereich (Wegfall der Gewerbeflächenerweiterung) verworfen. Die Erschließung des Ferienparks soll nunmehr über den Ausbau der derzeitigen Straßenführung/Anschluss B 246a innerhalb der Waldfläche erfolgen.
Der Parkplatz soll sich mittig zwischen zwei bestehenden Wochenendhausgebieten entlang der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“ auf einer heute hier bestehenden Landwirtschaftsfläche einordnen. Die gewollte Lage der Fläche in unmittelbarer Nähe des Ferienparks lässt die Umnutzung in diesem Bereich und damit die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich werden und rechtfertigt den Verlust von etwa 1,22 ha Landwirtschaftsfläche in diesem Teilbereich. Die Fläche wird, wie auch die Zufahrtsstraße als örtliche Hauptverkehrserschließung dargestellt.“, Zitat Ende

Auf den Seiten 23 und 24 ist unter Punkt 5.2 Planinhalte, Umweltschutzziele, Umfang der Umweltprüfung ist ferner vermerkt, Zitat:

„Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) soll auf geänderte Entwicklungsvorstellungen für den Ferienpark Plötzky reagiert werden. Die Änderungsabsichten betreffen den bestehenden Ferienpark, der Standort soll dort nach Süden erweitert werden. Die 6. Änderung beinhaltet 2 Änderungsteilbereiche, die insgesamt rd. 7,42 ha umfassen.
Für den Änderungsteilbereich 1 von rd. 6,00 ha sind südlich der Straße „Kleiner Waldsee“ ein parkähnlicher Naturlehrgarten mit Pflanzenanzuchtanlagen und Tiergehegen, Spiel- und Freizeitanlagen sowie Besucherparkplätze mit einer Buswendestelle an der Straße geplant.
Nördlich der Erschließungsstraße „Kleiner Waldsee“ befindet sich das aktuelle Gelände des Ferienparks, das umstrukturiert und neu geordnet werden soll. Hintergrund ist die sinkende Nachfrage nach reinem Camping mit Wohnwagen (Anhänger) oder Zelt „auf der grünen Wiese“ bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach festen Unterkünften. Neben dem Wunsch nach gut ausgestatteten Caravan-Stellplätzen besteht verstärkter Bedarf an komfortablen Ferienwohnungen (Ferienhaus, Mobilheim) mit begleitender Freizeitinfrastruktur.
Der Änderungsteilbereich 2 ist rd. 1,42 ha groß. Hier soll ein zentraler Besucherparkplatz geschaffen und so der Verkehr zum Ferienpark reduziert werden. Zusätzlich umfasst dieser Änderungsbereich die Erschließung des Parkplatzes/Ferienparkes und den Anschluss an die B 246a.“, Zitat Ende

Der „Antrag auf Herauslösung aus dem LSG „Mittlere Elbe/ Mittelelbe“ (LSG0023) im Salzlandkreis vom 14.10.2026 spricht auf Seite 2, erster Satz im zweiten Absatz der „Einleitung“ von einem Plangebiet des Bebauungsplans im Umfang von ca. 10,6 ha.
Laut Angaben auf Seite liegen von den besagten ca. 10,6 ha Plangebiet, ca. 8,9 ha im 7.880,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe/Mittelelbe“.

Dem nunmehrigen Vorhaben liegen bereits verheerende Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen zum Ferienpark Plötzky vor.

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-54.html

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-64.html

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-71.html

https://www.schoenebeck.de/de/bebauungsplan-nr-83.html

https://www.schoenebeck.de/de/fnp-6-aenderung.html

Google-Karte: Elbaue in der Stadt Schönebeck (Elbe) mit Stadtteil Plötzky

Dieses Gesamtvorhaben stellte von Anfang an einen massiven Eingriff in die Aue der Elbe dar. Dabei fanden Beeinträchtigungen von Agrar-, Wald-, Wiesen- und Wasserflächen statt. Mit dem nunmehrig geplanten Vorhaben beabsichtigen Verantwortliche in Politik und Verwaltung der Stadt Schönebeck (Elbe) weitere ca. 10,6 ha Fläche Wald, Agrarraum und Wiesen zu beanspruchen, wozu die Entstehung von ca. 1,42 ha Parkplatz gehören soll.
Dabei gilt es eher mehr Raum zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der besonderen, vielfältigen, arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaften im Einzugsgebiet der Elbe zu geben und nicht noch mehr einzuschränken.
Das im Land Sachsen-Anhalt festgesetzte Überschwemmungsgebiet grenzt unmittelbar an.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/wasser/ueberschwemmungsgebiete

Das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) ordnet den Raum dazu ähnlich ein.

https://activations.zki.dlr.de/de/activations/items/ACT028

https://activations.zki.dlr.de/images/products/ACT028/P11/DLR_20060407_germany_elbe_flood_barby_high.jpg

Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE sieht die Möglichkeit einer Überflutung im Bereich der sogenannten und rein theoretischen HQ 200 bis HQ 500

https://www.ikse-mkol.org/eu-richtlinien/hwrm-richtlinie/hochwassergefahren-und-hochwasserrisikokarten

https://geoportal.bafg.de/mapapps/resources/apps/IKSE_DE/index.html?lang=de&vm=2D&s=23437.5&r=0&c=1312460.4038515168%2C6811176.337158565&bm=topo-vector

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedroht das angedachte Vorhaben nicht nur Agrar-, Wald- und Wiesenflächen mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie Überflutungsräume und Möglichkeiten der Wasserspeicherung, sondern schränkt ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume ein.
Eine Entwicklung, welche nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen inakzeptabel erscheint.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Sorge Vernetzungen der Betreiberin des Erlebnisparks Plötzky die Erlebnispark Plötzky GmbH & Co. KG u.a. mit dem Tourismusverband Salzlandkreis e. V., dessen Vorsitzender wiederum mit Tilo Wechselberger der Leiter des Fachdienstes Kreis- und Wirtschaftsentwicklung und Tourismus des Salzlandkreises ist.

https://www.ferienpark-ploetzky.de/information.php?lang=de

https://www.northdata.de/Erlebnispark%20Pl%C3%B6tzky%20Verwaltungs%20GmbH,%20Sch%C3%B6nebeck%20(Elbe)/Amtsgericht%20Stendal%20HRB%2027761

https://www.northdata.de/Tourismusverband%20Salzlandkreis%20e%C2%B7%20V%C2%B7,%20Bernburg%20(Saale)/Amtsgericht%20Stendal%20VR%2035210

https://www.salzlandtourismus.de/impressum

https://www.salzlandkreis.de/verwaltung-politik/fachdienste-struktur/organigramm-slk/organigramm-des-salzlandkreises.pdf?cid=eu1

https://www.salzlandkreis.de/buergerservice-views/mitarbeiter/ST:employee:18556/wechselberger

All die genannten Tatsachen und Fakten führen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu der fortgesetzten Auffassung, dass es einen stark verbesserten und räumlich ausgeweiteter Schutz und Erhalt sowie eine damit eng verknüpfte Entwicklung von Umwelt, Natur Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funda, Biotop- und Grünverbundraum, Überflutungsraum der Gewässer, Wasserspeicher in der Fläche, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor geben muss, welche letztendlich ebenfalls dem Menschen als Lebens-, Wohn- und Erholungsraum zugutekommt. Daher ist eine fortgesetzte Erweiterung des Erlebnisparks Plötzkau vollkommen auszuschließen!
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich fortgesetzt bzw. verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume einsetzen. Dazu dienen der Ausbau der ehrenamtlichen Ortsgruppe Dessau-Roßlau, sondern ebenfalls die Bildung einer Regionalgruppe Elbe-Mulde-Saale.

Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau sowie zu Zielen und Inhalten einer AHA-Regionalgruppe Elbe-Mulde-Saale erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.11.2026